Bericht nach einer Vor-Ort

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Bericht nach einer Vor-Ort
Bericht nach einer Vor-Ort-Besichtigung
gemäß
§ 52a Abs. 5 BImSchG
X
§ 22a Abs. 5 DepV
§ 9 Abs. 5 IZÜV
X
Berichts-Nr. : 1861
Daten Betreiber:
Anlagetyp : BImSchV
Kennnummer
3963357 - 55600090
Betreiber
Grohe AG Werk Lahr
Betriebsname
Grohe AG Werk Lahr
Betriebsanschrift
(Standort)
Carl-Benz-Str. 10
77933 Lahr/ Schwarzwald
IED-Nr. und
Anlagentätigkeit
2.6. Oberflächenbehandlung von Metallen u. Kunststoffen, Bäder > 30 m³
Anlagenbezeichnung Galvanik
Daten Behörde:
Zuständige Behörde 90 Regierungspräsidium Freiburg
Postanschrift
Bissierstraße 7, 79114 - Freiburg
Kontakt
ied@rpf.bwl.de
Daten Vor-Ort-Besichtigung:
1 jährlich
Aktuelle Risikostufe¹
( Stand:
2 alle 2 Jahre
01.04.2015 )
3 alle 3 Jahre
Datum der aktuellen Vor-Ort-Besichtigung
18.11.2015
Datum Bericht
20.11.2015
¹ Die Risikostufe steht für das Intervall zwischen den Vor-Ort-Besichtigungen bei der regelmäßigen
Überwachung.
Berichts-Nr 1861
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Grund für die Vor-Ort-Besichtigung:
X
Überwachungsprogramm
schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigung, festgestellt am:
Beschwerde wegen ernsthaften Umweltbeeinträchtigungen
Ereignis mit erheblichen Umweltauswirkungen
Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche oder abfallrechtliche Vorschriften
Art des Verstoßes /
der Beschwerde /
des Ereignisses:
Überwachungsumfang:
Gesamtanlage
Anlagenteile:
Abwasseranlagen
Prüfthemen
Luftschadstoffe / Gerüche
Lärm
wassergefährdende Stoffe
Boden
X Abwasser
Abfall
Grundwasser
Sonstiges (z.B.
Genehmigungssituation,
Umweltmanagementsystem)
Bemerkungen:
Überprüfung der Umsetzung der Genehmigungsanforderungen an die Eigenkontrollen bei den Abwasseranlagen.
Beteiligte Behörden
und deren
Zuständigkeit
Untere Verwaltungsbehörde für Grundwasser
Beteiligte
Sachverständigte
Sachverständige nach § 22 VAwS
Messstelle nach § 26 BImSchG
Sonstige:
Sonstige:
Berichts-Nr 1861
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Relevante Feststellungen² über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und
weitere Maßnahmen:
Relevante
Beschreibung
Feststellung
Weitere Maßnahmen
X
X
keine oder
geringfügige
Abweichungen
keine Maßnahmen
Mitteilungen an
Betreiber
Geringfügige
Abweichungen
sind festgestellte
Verstöße gegen
materielle oder
formelle
Anforderungen die
augenscheinlich
nicht zu Umweltbeeinträchtigungen
führen können
keine Maßnahmen,
da Abweichungen
beseitigt
relevante Abweichungen
Aufforderung an den
Betreiber zur
Einhaltung der
Anforderungen mit
Fristsetzung bis
Relevante
Abweichungen
sind festgestellte
Verstöße gegen
materielle oder
formelle
Anforderungen die
zu Umweltbeeinträchtigungen
führen können
Anhörung/ Anordnung
mit Fristsetzung bis
keine Maßnahmen,
da Abweichungen
beseitigt
schwerwiegende Abweichungen
Anhörung /
Anordnung mit
Fristsetzung bis
Schwerwiegende
Abweichungen
sind festgestellte
Verstöße gegen
materielle oder
formelle
Anforderungen die
zu akuten,
erheblichen
Umweltbeeinträchtigungen
führen können
Betriebseinstellung
der Anlage oder von
Anlagenteilen bis zur
Einhaltung der
Anforderungen
Widerruf der
Genehmigung
² Die Feststellungen beziehen sich auf den Tag der Vor-Ort-Besichtigung. Die bis zum Tag der Veröffentlichung
des Berichts erfolgten Änderungen wurden bei der Beschreibung der Einzelaspekte mit dokumentiert.
Berichts-Nr 1861
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