Informationen zur Beschaffung von

Transcription

Informationen zur Beschaffung von
Stand: 18.03.2011
Informationen zur Beschaffung von
1.Türkischen Personenstandsurkunden
2.Türkischen Urteilen
3.Türkische Apostillen
4.Deutschen Personenstandsurkunden, Urteilen, Apostillen
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der
Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr
übernommen werden.
1. Beschaffung von türkischen Personenstandsurkunden
a)Beschaffung über die Botschaft
Gemäß einer Mitteilung des Türkischen Außenministeriums müssen im Ausland lebende
türkische oder ehemalige türkische Staatsangehörge, die inzwischen die deutsche
Staatsangehörigkeit erhalten haben, ihre Personenstandsurkunden selbst auf dem Weg
über die für ihren Wohnort im Aufenthaltsstaat zuständige türkische Auslandsvertretung
beschaffen.
Daher kann die Beschaffung von türkischen Personenstandsurkunden über die Botschaft nur
für deutsche Staatsangehörige erfolgen, die zuvor nicht türkische Staatsangehörige waren.
Für die Beschaffung von Heiratsurkunden sind folgende Angaben unabdinglich:
•Vornamen, Nachnamen und Geburtsdaten der Ehegatten, sowie das Datum der Eheschließung (falls vorhanden bitte auch die Vornamen der Eltern der Ehegatten mitteilen),
•Ort der Eintragung des türkischen Ehegatten im türkischen Personenstandsregister
(İl=Provinz, İlçe=Landkreis, Mahalle=Stadtbezirk oder Köy=Dorf),
•die Registrierdaten (Cilt= Band Nummer, Hane= Familien-Stamm-Nummer und Kütük
Sıra Numarası= Registrierungsnummer des Familienmitgliedes) des türkischen Ehegatten
und
•Ihre Bestätigung, dass Sie die anfallenden Gebühren (in der Regel 20,- Euro) nach Erhalt
der Urkunde bezahlen werden.
Für die Beschaffung von Geburtsurkunden sind folgende Angaben unabdinglich:
-1/5Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: reg2@anka.diplo.de
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de
Stand: 18.03.2011
•Vorname, Nachname, Geburtsdatum und –ort (falls vorhanden bitte auch die Vornamen
der Eltern mitteilen),
•Ort der Eintragung im türkischen Personenstandsregister (İl=Provinz, İlçe=Landkreis,
Mahalle=Stadtbezirk oder Köy=Dorf),
•Ihre Bestätigung, dass Sie die anfallenden Gebühren (in der Regel 20,- Euro) nach Erhalt
der Urkunde bezahlen werden und
•falls vorhanden: Die Yabancı Kimlik Numarası= Ausländerpersonenkennziffer des Geborenen
Für die Beschaffung von Sterbeurkunden sind folgende Angaben unabdinglich:
•Vorname, Nachname, Sterbedatum und –ort (falls vorhanden bitte auch die Vornamen der
Eltern des Verstorbenen mitteilen)
•Ort der Eintragung im türkischen Personenstandsregister (İl=Provinz, İlçe=Landkreis,
Mahalle=Stadtbezirk oder Köy=Dorf) sowie
•Ihre Bestätigung, dass Sie die anfallenden Gebühren (in der Regel 20,- Euro) nach Erhalt
der Urkunde bezahlen werden und
•falls vorhanden: Die Yabancı Kimlik Numarası= Ausländerpersonenkennziffer des Verstorbenen
Diese oben angeführten Daten lassen sich teilweise zum Beispiel der türkischen
Identitätskarte (=Nüfus Cüzdanı), einem Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kayıt Örneği),
der letzten Seite des türkischen Reisepasses oder auch teilweise türkischen
Personenstandsurkunden entnehmen.
Eine Beschaffung ohne diese Angaben ist in der Regel nicht möglich. Die Beschaffung dauert
zwischen 3-6 Monate. Auf die Dauer hat die Botschaft keinen Einfluss.
Nach Beschaffung der Urkunde übersendet die Botschaft die Urkunde zusammen mit einer
Kostenrechung (die Gebühr für die Beschaffung beträgt in der Regel 20,-Euro) an Sie. Nach
Erhalt überweisen Sie die Gebühr dann bitte an die im Begleitschreiben angegebene
Bankverbindung.
-2/5Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: reg2@anka.diplo.de
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de
Stand: 18.03.2011
Beschaffung über ein türkisches Personenstandsamt
Die benötigten Urkunden können in der Türkei durch Vorsprache bei jedem beliebigen
Personenstandsamt wie folgt beschafft werden: Das Personenstandsamt gibt folgenden
Personen auf Antrag Urkunden:
•den Betroffenen selbst,
•deren Ehepartnern,
•den Erziehungsberechtigten,
•dem Vormund,
•Verwandten in absteigender oder aufsteigender Linie oder
•Vertretern dieser Personen, die eine Vollmacht vorlegen.
(Rechtsgrundlage: Art. 44 Abs. 1 Anstrich g) des türkischen Personenstandsgesetzes Nr. 5490
vom 25.04.2006). Die Rechtsanwaltslisten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei
finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der deutschen Botschaft Ankara.
Überblick türkische Personenstandsurkunden
Die wichtigsten türkischen Urkunden aus dem Bereich des Personenstandswesen sind:
1.Internationale Geburtsurkunde – Uluslararası Doğum Kayıt Örneği – Fomül A
2.Internationale Heiratsurkunde - Uluslararası Evlenme Kayıt Örneği – Fomül B
3.Internationale Sterbeurkunde - Uluslararası Ölüm Kayıt Örneği – Fomül C
4.Auszug aus dem Personenstandsregister – Nüfus Kayıt Örneği
5.Internationalen Familienbücher - Aile Cüzdanı
Dazu folgende Hinweise
Zu 1-3: Die ersten drei der oben aufgelisteten Urkunden werden auf der Basis des
„Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
vom 08.09.1976“ ausgestellt und bedürfen zur Verwendung in Deutschland weder einer
Übersetzung noch einer Apostille. Diesem Übereinkommen sind sowohl die Bundesrepulik
Deutschland als auch die Rebublik Türkei beigetreten.
Zu 4: Der Auszug aus dem „Personenstandsregister – Nüfus Kayıt Örneği“ wird in
Deutschland nur mit Apostille (s.u.) und Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
anerkannt.
Zu 5: Seit 1984 gilt für die Türkei das CIEC-Übereinkommen vom 13.09.1974, nach dem die
internationalen Familienbücher („Aile Cüzdanı“) als Nachweis der Eheschließung durch den
Trauungsbeamten unmittelbar nach der Heirat ausgestellt werden. Die Bundesrepublik
Deutschland ist diesem Abkommen bisher nicht beigetreten, so daß die Familienbücher in
-3/5Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: reg2@anka.diplo.de
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de
Stand: 18.03.2011
Deutschland nur mit Apostille (s.u.) und Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
anerkannt werden.
2. Beschaffung von türkischen Urteilen
Die Beschaffung von Urteilen durch die Botschaft oder die deutschen Auslandsvertretungen
in der Türkei ist nicht möglich. Urteile sind entweder von den betreffenden Personen selbst
oder einer von ihr bevollmächtigten Person in der Türkei zu beschaffen. Bei in Deutschland
bereits anhängigen Gerichtsverfahren besteht unter Umständen die Möglichkeit, türkische
Gerichtsurteile im Wege eines Rechtshilfeersuchens der deutschen Justizbehörden zu
beschaffen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von dem Gericht, bei dem das
Gerichtsverfahren anhängig ist.
3. Beschaffung von türkischen Apostillen
Wenn Sie türkische Urkunden gegenüber deutschen Behörden verwenden möchten, benötigen
diese Urkunden (Ausnahmen siehe unten) eine Apostille (Diese hat die Form eines großen
Stempels und heißt auf türkisch „Apostil“ oder „Tasdik Serhi“)
Grundlage hierfür ist das:
"Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation" vom 05.10.1961 (BGBl 1965 II, S. 876), das im Verhältnis zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei seit dem 29.09.1985 gilt.
Die Apostille erhalten Sie von der der hierfür zuständigen türkischen Behörde.
Als öffentliche Urkunden im Sinne des Abkommens werden angesehen: Urkunden der
Gerichte oder einer Amtsperson als Organ der Rechtspflege, Urkunden der
Verwaltungsbehörden und notarielle Urkunden (auch notarielle Beglaubigungen von
Unterschriften, Übersetzungen und Fotokopien).
Für die Erteilung der in dem Abkommen vorgesehenen Echtheitsbestätigung in Form der
Apostille sind in der Türkei folgende Behörden zuständig:
Für Urkunden der Verwaltungsbehörden und der Notare:
Der für den Aussteller der Urkunde örtlich zuständige Landrat (Kaymakam) oder in
Einzelfällen der Gouverneur (Vali) der jeweiligen Provinzhauptstadt.
Für Urkunden der Gerichte:
•In
Orten mit Schwurgericht: der Vorsitzende des Rechtsausschusses (Ağır Ceza Mahkemesi Kuruluşu bulunan merkezlerdeki Adalet Komisyonu Başkanı),
-4/5Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: reg2@anka.diplo.de
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de
Stand: 18.03.2011
Orten ohne Schwurgericht: das für den Ort zuständige Präsidium der Rechtsausschüsse (Adliye Encümeni Başkanı veya Ağır Ceza Mahkemelerinin bulunmadığı yerlede
o yerin bağlı bulunduğu yerdeki Adalet Komisyonu Başkanlıkları).
•In
Wichtiger Hinweis: Bei der Beschaffung von Apostillen können die Botschaft oder die
anderen deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei nicht behilflich sein. Diese sind von
Ihnen selbst oder von einer bevollmächtigten Person einzuholen.
In folgenden Fällen sind Urkunden von jeder Echtheitsbestätigung befreit, d.h. es ist weder
eine Legalisation noch eine Apostille erforderlich:
•Internationale
Personenstandsurkunden nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über
die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, d.h. Geburtsurkunde
(Formül A), Heiratsurkunde (Formül B) und Sterbeurkunde (Formül C),
•Internationale Ehefähigkeitszeugnisse nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über
die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,
•Urkunden türkischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen.
4. Beschaffung von deutschen Personenstandsurkunden, Urteilen, Apostillen
Deutsche Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen, Urteile und Apostillen können
über die Botschaft oder die anderen deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei nicht
beschafft werden.
Bitte wenden Sie sich
•bezüglich
•bezüglich
der Personenstandsurkunden direkt an das zuständige deutsche Standesamt.
der Meldebescheinigungen direkt an das zuständige deutsche Einwohner-
meldeamt.
•bezüglich der Urteile direkt an das zuständige deutsche Gericht.
•bezüglich der Apostille direkt an die für die Erteilung zuständige deutsche Behörde. Welche Behörde zuständig ist erfahren Sie von der Behörde, die das Dokument, für das Sie
eine Apostille benötigen, ausgestellt hat.
-5/5Deutsche Botschaft Ankara Tel.: 0090-312 4555 100 Fax: 0090-312 4555 333 e-mail: reg2@anka.diplo.de
Rechts- und Konsularabteilung, Postanschrift:PK 54, Cankaya, 06552 Ankara, www.ankara.diplo.de