Teilegutachten TEILEGUTACHTEN
Transcription
Teilegutachten TEILEGUTACHTEN
Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Blatt 1 von 9 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Am TÜV 1, D-30519 Hannover Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes Bundesrepublik Deutschland, unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00004-96 TEILEGUTACHTEN über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen gemäß § 19 (3) Nr. 4 StVZO 0. Art der Umrüstung : Schwellerrohre Heckbügel Frontbügel Unterfahrschutz Auftraggeber / Hersteller : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte Bahnhofstr. 17-27 D-33818 Leopoldshöhe Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Anbauabnahme Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß § 19 (3) StVZO vorgeschriebene Abnahme des Ein- oder Anbaus durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden. Das Fahrzeug ist unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Abnahme des Ein- oder Anbaus (Änderungsabnahme) vorzuführen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Änderungsumfang auf die Durchführung einer technischen Maßnahme am Fahrzeug erstreckt und/oder ob für die Fahrzeugpapiere relevante Angaben geändert werden sollen. Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Blatt 2 von 9 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe Einhaltung von Hinweisen und Auflagen Die unter den Ziffern III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellte Bestätigung der Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 (5) StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. I. Verwendungsbereich Die unter Ziffer II. aufgeführten Fahrzeugteile mit den angegebenen Ausführungen dürfen an den in der Anlage 1./1 (Verwendungsbereich) aufgeführten Fahrzeugen unter Beachtung der dort angegebenen Auflagen und Hinweise verwendet werden. Siehe Anlage 1./1 II. Beschreibung des Teiles / Änderungsumfanges 2.1. Teilehersteller : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte D-33818 Leopoldshöhe 2.2. Fabrik-/Handelsmarke : S⋅O⋅R 2.3. Teileart : Anbauteile, siehe Ziffern 2.4. und 2.9. Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Blatt 3 von 9 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe 2.4. 2.5. Teiletypen und Ausführungen DT/2 Ausf. A : Schwellerrohre für die rechte und linke Fahrzeugseite DT/3 Ausf. A : Heckbügel für die rechte und linke Fahrzeugseite DT/10 Ausf. A : Einteiliger Frontbügel mit einer Querstrebe und beidseitigen Nebenbügeln DT/11 Ausf. A : Einteiliger Frontbügel mit einer Querstrebe DT/11 Ausf. B : Einteiliger Frontbügel mit einer Querstrebe und fünf Unterfahrschutzstreben DT/12 Ausf. A : Einteiliger Unterfahrschutz mit drei Schutzstreben Ausf. A : SCHWELLERROHR Kennzeichnungen DT/2 HERST.: S⋅O⋅R TYP: DT/2 AUSF.: A DT/3 Ausf. LR : HECKBÜGEL HERST.: S⋅O⋅R TYP: DT/3 AUSF.: A DT/10 Ausf. A : FRONTBÜGEL HERST.: S⋅O⋅R TYP: DT/10 AUSF.: A DT/11 Ausf. A, B : FRONTBÜGEL HERST.: S⋅O⋅R TYP: DT/11 AUSF.: A DT/12 Ausf. A : UNTERFAHRSCHUTZ HERST.: S⋅O⋅R TYP: DT/12 AUSF.: A FRONTBÜGEL HERST.: S⋅O⋅R TYP: DT/11 AUSF.: B Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Blatt 4 von 9 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe 2.6. Art und Ort der Kennzeichnungen DT/2 : Fabrikschild auf Rohr vorn ww. hinten, im angebauten Zustand von der Seite ww. von unten lesbar DT/3 : Fabrikschild auf Rohr, im angebauten Zustand von hinten ww. von unten lesbar DT/10, DT/11 u. DT/12 : Fabrikschild auf Querstrebe links, im angebauten Zustand von vorn ww. von unten lesbar 2.7. Werkstoffe : Siehe Anlage 2./1 2.8. Bestandteile : Siehe Ziffer 2.4. 2.9. Umfang/Beschreibung der Umrüstung 2.9.1. Schwellerrohre DT/2 Ausf. A Je eine einteilige Konstruktion für die rechte und linke Fahrzeugseite, spiegelsymmetrisch ausgeführt, bestehend aus einem der Fahrzeugkontur angepasstem gebogenen Stahlrohr (60 mm Rohr-Ø) und Halterungen. 2.9.2. Heckbügel DT/3 Ausf. A Je eine einteilige Konstruktion für die rechte und linke Fahrzeugseite, spiegelsymmetrisch ausgeführt, bestehend aus einem abgebogenen Stahlrohr (48 mm Rohr-Ø) und Halterungen. 2.9.3. Frontbügel DT/10 Ausf. A Einteilige Schweißkonstruktion, bestehend aus einem Hauptbügel (60 mm Rohr-Ø), einer Querstrebe (38 mm Rohr-Ø), je einem seitlichen Nebenbügel rechts und links (38 mm Rohr-Ø) und Halterungen. 2.9.4. Frontbügel DT/11 Ausf. A Einteilige Schweißkonstruktion, bestehend aus einem Hauptbügel (60 mm Rohr-Ø), einer Querstrebe (42 mm Rohr-Ø) und Halterungen. 2.9.5. Frontbügel DT/11 Ausf. B Wie Frontbügel DT/11 Ausf. A, jedoch zusätzlich mit fünf Unterfahrschutzstreben (42 mm Rohr-Ø). Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Blatt 5 von 9 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe 2.9.6. Unterfahrschutz DT/12 Ausf. A Einteilige Schweißkonstruktion, bestehend aus einem Hauptbügel (42 mm Rohr-Ø), drei Schutzstreben (42 mm Rohr-Ø) und Halterungen. 2.10. Befestigung Die Fahrzeugteile werden unter Verwendung der zum Lieferumfang gehörenden Befestigungsteile und -mittel gemäß den zum Lieferumfang gehörenden Montageanleitungen am Fahrzeug verschraubt. 2.11. Gewichte und Abmessungen Die Änderungen des Leergewichts und der Fahrzeugabmessungen durch den Anbau der Fahrzeugteile sowie die Abmessungen der Fahrzeugteile sind in der Anlage 2./1 angegeben. 2.12. Weitere Angaben Weitere Angaben zu den Werkstoffen, zur Oberflächenbeschaffenheit, zur Lackierbarkeit, zu den Halterungen und zu den Rohrkappen siehe Anlage 2./1. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Die Änderung gemäß dem vorliegenden Teilegutachten gilt nur für ansonsten serienmäßige Fahrzeuge. Die Zulässigkeit der Änderung in Kombination mit weiteren Änderungen ist ggf. durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr gesondert nachzuweisen. Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Blatt 6 von 9 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe IV. Auflagen und Hinweise Auflagen für den Einbaubetrieb (die Fachwerkstatt) Siehe Anlage 1./1 Auflagen und Hinweise zum Anbau Siehe Anlage 1./1 Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme Siehe Anlage 1./1 Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter Siehe hierzu Ziffer 0. und Anlage 1./1 Berichtigung der Fahrzeugpapiere Für eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nach dem Anbau der Fahrzeugteile werden die folgenden Angaben vorgeschlagen (beispielsweise für den gleichzeitigen Anbau der Teile DT/2 Ausf. A, DT/3 Ausf. A, DT/10 Ausf. A und DT/12 Ausf. A): Ziff. 13 (Länge) Ziff. 14 (Leergewicht) Ziff. 33 (Bemerkungen) : + 70 MM : + 31 KG : ZIFF. 13 U. 14: M. S⋅O⋅R-UNTERFAHRSCHUTZ DT/12 AUSF. A I. VERB. FRONTBUEGEL DT/10 AUSF. A, SCHWELLERROHREN DT/2 AUSF. A U. HECKBUEGELN DT/3 AUSF. A* V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Mit den unter Ziffer II. beschriebenen Teilen erfüllen die unter Ziffer I. bzw. in der Anlage 1./1 genannten Fahrzeuge unter Beachtung der in der Anlage 1./1 aufgeführten Hinweise und Auflagen die Anforderungen der StVZO, im Einzelnen: 5.1. Fahrverhalten Durch den Anbau der Fahrzeugteile sind bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Fahrzeugs keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Blatt 7 von 9 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe 5.2. Äußere Gestaltung Die geprüften Muster wurden im angebauten Zustand bezüglich der nach außen weisenden Kanten gemäß RL 74/483/EWG einschließlich aller Änderungen bis 87/354/EWG positiv begutachtet. 5.3. Befestigung am Fahrzeug Die Befestigung der Fahrzeugteile am Fahrzeug unter Verwendung der zum Lieferumfang gehörenden Befestigungsteile ist bei Beachtung der vom Teilehersteller mitzuliefernden Montageanleitungen als sicher und dauerhaft anzusehen. 5.4. Abschleppeinrichtung vorn Nach dem Anbau der Frontbügel sind die vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Abschleppeinrichtungen nicht mehr verwendungsfähig. Im Bedarfsfall muss zum Abschleppen das Abschleppseil am Hauptrohr des Frontbügels rechts oder links im Nahbereich der unteren Frontbügelhalterung angebracht werden. 5.5. Abschleppeinrichtung hinten Nach dem Anbau der Heckbügel bleibt die vom Fahrzeughersteller vorgesehene hintere Abschleppeinrichtung weiterhin uneingeschränkt verwendungsfähig. 5.6. Amtliches Kennzeichen vorn 5.6.1. Nach dem Anbau des Frontbügels DT/10 Ausf. A muss das amtliche Kennzeichen weiterhin an den dafür vorgesehenen serienmäßigen Befestigungsstellen des Fahrzeugs angebracht werden; die erforderliche geometrische Sichtbarkeit bleibt erhalten. 5.6.2. Nach dem Anbau der Frontbügel DT/11 Ausf. A oder DT/11 Ausf. B muss das amtliche Kennzeichen an den dafür vorgesehenen Befestigungsstellen der Frontbügel angebracht werden. 5.6.3. Nach dem Anbau des Unterfahrschutzes DT/12 Ausf. A in Verbindung mit dem Frontbügel DT/10 Ausf. A muss das amtliche Kennzeichen an den dafür vorgesehenen Befestigungsstellen des Unterfahrschutzes angebracht werden. Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Blatt 8 von 9 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe 5.7. Amtliches Kennzeichen hinten Nach dem Anbau der Heckbügel muss das amtliche Kennzeichen weiterhin an den dafür vorgesehenen serienmäßigen Befestigungsstellen des Fahrzeugs angebracht werden; die erforderliche geometrische Sichtbarkeit bleibt erhalten. 5.8. Lichttechnische Einrichtungen vorn und hinten Die Anforderungen bezüglich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge gemäß RL 76/756/EWG einschließlich aller Änderungen bis 97/28/EG werden auch erfüllt, wenn die genannten Fahrzeugteile am Fahrzeug angebracht sind. 5.9. Sichtfeld nach vorn und hinten Das Sichtfeld wird durch den Anbau der Fahrzeugteile nicht beeinträchtigt. 5.10. Ansatzpunkte für Wagenheber Die vom Fahrzeughersteller für den bordeigenen Wagenheber vorgesehenen Wagenheber-Ansatzpunkte bleiben nach dem Anbau der Schwellerrohre DT/2 Ausf. A weiterhin verwendungsfähig, wenn im Bedarfsfall der mitgelieferte Adapter für den Wagenheber verwendet wird. VI. Anlagen Zeichn.-Nr. Stand 1./1 2./1 3./1 3./2 4./1 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise (2 Blatt) DT-V Technische Angaben (Tabelle Maße und Gewichte sowie weitere technische Angaben, 2 Blatt) DT-TA1 Fotoblatt, Anbau der Teile DT/2 Ausf. A, DT/3 Ausf. A, DT/10 Ausf. A und DT/12 Ausf. A DT-F1 Fotoblatt, Anbau der Teile DT/2 Ausf. A, DT/3 Ausf. A und DT/11 Ausf. A sowie DT/2 Ausf. A, DT/3 Ausf. A und DT/11 Ausf. B DT-F2 Vordruck zum Nachweis über das Teilegutachten und über die Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus --- 11.08.00 11.08.00 11.08.00 11.08.00 --- Nr. 2147/00 vom 12.08.2000 Teilegutachten Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Blatt 9 von 9 Fahrzeugteile : Schwellerrohre, Heckbügel, Frontbügel und Unterfahrschutz für DAIHATSUFahrzeuge Typ J1 (Handelsbez. TERIOS oder FEROZA) ab Modelljahr 2000 Fz-Teile-Typen : DT/2, DT/3, DT/10, DT/11 und DT/12 Auftraggeber : S⋅O⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe VII. Schlussbescheinigung 7.1. Der Auftraggeber des vorliegenden Teilegutachtens unterhält ein Qualitätssicherungssystem. Die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 - und damit auch die Anforderungen gemäß Pkt. 2.1 der Anlage XIX zur StVZO - werden erfüllt (TÜV CERT Zertifikat-Registrier-Nr. 08 / 102 / 9185 / 5). 7.2. Die zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugteile entsprechen den vorstehenden Angaben. Es wird bescheinigt, dass die in der Anlage 1./1 (Verwendungsbereich) aufgeführten Fahrzeuge nach dem sach- und fachgerechten Anbau der Fahrzeugteile insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO sowie den hierzu vom Bundesminister für Verkehr erlassenen heute gültigen Anweisungen und Richtlinien entsprechen. Gegen den Anbau der Fahrzeugteile an diese Fahrzeuge bestehen unter Beachtung der angegebenen Auflagen und Hinweise keine technischen Bedenken. Dieses Teilegutachten umfasst neun Blätter und die unter Ziffer VI. aufgeführten Anlagen. Es darf nur vom Auftraggeber und nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Prüflaboratoriums Fahrzeugtechnik zulässig. Es verliert seine Gültigkeit • bei technischen Änderungen der Fahrzeugteile, • wenn die im Verwendungsbereich genannten Fahrzeuge in Teilen geändert werden, die die Verwendung der Fahrzeugteile beeinträchtigen können sowie • bei Änderung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen. Hannover, den 12.08.2000 SF/Wh Obering. Dipl.-Ing. Welsch Amtlich anerkannter Sachverständiger Anlage 4./1 Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Anlage zum Teilegutachten Nr. 2147/00 NACHWEIS über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten / das Mustergutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO. Für die eine/n: Frontbügel DT/10 und DT/11, Heckbügel DT/3 und Schwellerrohre DT/2 und den Unterfahrschutz DT/12 des Herstellers/Importeurs: S⋅⋅O⋅⋅R Automobil-Zubehörkonzepte, D-33818 Leopoldshöhe - liegt eine Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO/Bauartgenehmigung nach § 22 a StVZO / Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 StVZO*) mit Erlaubnis-/ Genehmigungs-Nr.: entfällt - liegt ein Teilegutachten / Prüfbericht / Mustergutachten*) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des/der Techn. Dienstes / Techn. Prüfstelle / aaS.*) TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik mit Gutachten-Nr. / Bericht-Nr.: 2147/00 Datum: 12.08.2000 bzw. Kennzeichnung: Stempel vor. BESTÄTIGUNG des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fz.: Handelsbez. TERIOS *) FEROZA *) Fahrzeughersteller: DAIHATSU (J) Fahrzeug-Ident.-Nr: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE*) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen (siehe Teilegutachten): Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich / nicht vorgeschrieben aber möglich*) Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift und Name a.a.S.o.P./ Prüfing. Ort u. Datum der Abnahme: Stempel DATEN für Fahrzeugbrief 1 Fahrzeug- und 33 Bemerkungen Aufbauart 5 Antriebsart 6 -1 7 Leistung/kW bei min 8 Hubraum 9 Nutz-/Aufliegelast 13 12 Länge Breite 14 Leergewicht kg mitten 17 Räder u./o. Gleisketten 20 Größen vorn 21 bezeich. mitte/hinten 23 fung Höhe 18 hinten Zahl der Achsen 19 vorn 24 Einleitungsbremse bar Anhängekupplung DIN 740..- Form u. Größe Anhängelast kg bei Anhänger m. Bremse 27 30 Standgeräusch dB(A) 31 28 davon angetriebene Achsen mitte/hinten Überdr. a. Bremsanschl. 26 Zul. Gesamtgewicht kg 15 16 Zul. Achslast kg vorn 22 der Berei- Rauminhalt des Tanks m³ Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots. 10 11 Steh-/Liegeplätze Maße über alles mm Höchstgeschw. km/h 29 25 Zweileitungsbremse Anhängekuppl. Prüfzeichen bei Anhänger ohne Bremse Fahrgeräusch dB(A) Die im vorliegenden Fz-Brief / Fz-Schein*) in Spalte unter Ziffer beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden. *) Nichtzutreffendes streichen bar u. Ziffer 33, Zeile Anlage 2./1 Blatt 1 von 2 11.08.2000, Zeichn.-Nr. DT-TA1 1. Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Gewichte und Teileabmessungen Bezeichnung des Anbauteils 2. TECHNISCHE ANGABEN zum Teilegutachten Nr. 2147/00 Typbezeichnung und Ausführung LeerNutzTeileabmessungen in mm ***) gewicht last in kg *) in kg **) Länge Breite Höhe Schwellerrohre DT/2 Ausf. A + 10 entfällt 1535 80 74 Heckbügel DT/3 Ausf. A + 3 entfällt 195 410 100 Frontbügel DT/10 Ausf. A + 11 entfällt 295 1510 715 Frontbügel DT/11 Ausf. A + 7 entfällt 285 925 490 Frontbügel DT/11 Ausf. B + 12 entfällt 285 925 490 Unterfahrschutz DT/12 Ausf. A + 7 entfällt 215 600 370 Änderungen der Fahrzeugabmessungen durch den Anbau Bezeichnung des Anbauteils Typbezeichnung und Ausführung Änderungen der Fahrzeugabmessungen in mm Länge Breite Höhe Schwellerrohre DT/2 Ausf. A 0 0 0 Heckbügel DT/3 Ausf. A 0 0 0 Frontbügel DT/10 Ausf. A + 70 0 0 Frontbügel DT/11 Ausf. A + 75 0 0 Frontbügel DT/11 Ausf. B + 75 0 0 Unterfahrschutz DT/12 Ausf. A + 75 **) 0 0 *) Änderung des Fz-Leergewichts durch das Anbauteil/die Anbauteile einschl. Befestigungsmaterial **) Der Anbau des Unterfahrschutzes DT/12 Ausf. A darf nur gemeinsam mit dem Anbau des Frontbügels DT/10 Ausf. A erfolgen. Die Änderung der Fahrzeuglänge entspricht der durch den Frontbügel DT/10 Ausf. A. ***) Die Angaben Länge, Breite und Höhe zu den Teileabmessungen beziehen sich auf die Hauptachsen des Fahrzeugs, Teile hierbei in Anbaulage. Anlage 2./1 TECHNISCHE ANGABEN zum Teilegutachten Nr. 2147/00 Blatt 2 von 2 11.08.2000, Zeichn.-Nr. DT-TA1 3. Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Angaben zu den Werkstoffen Rohre : wahlweise : lose Stahlteile (Halter o.ä.) : angeschweißte Stahlteile (Halter o.ä.) : oder : Präzisionsstahlrohre St37-2 nichtrostende Stahlrohre (1.4301) St37 St37 in Verbindung mit St37-2-Rohren nichtrostender Stahl in Verbindung mit Stahlrohren 1.4301 : Kunststoff (PVC ww. PE) Rohrkappen Befestigungsteile (Schrauben, Muttern, Scheiben etc.) 4. : Nichtrostende Qualitäten Angaben zur Oberflächenbeschaffenheit/Lackierbarkeit - Die Teile aus St37-2 sind kunststoffummantelt (mattschwarz) und überlackierbar. - Die wahlweise lieferbaren nichtrostenden Stahlteile sind wahlweise elektropoliert oder verchromt; sie sind nicht lackierbar. - Die Kunststoffkappen sind mattschwarz eingefärbt und nicht lackierbar. Hinweis: Nach der Durchführung von Lackierarbeiten bei überlackierbaren Teilen muss das Fabrikschild weiterhin gut lesbar sein. 5. Angaben zu den Rohrenden 6. Angaben zu den Haltern Fahrzeugteil : Die Rohrenden sind durch eingeklebte Kunststoffkappen dauerhaft entschärft. Typbezeichnung und Ausführung Angeschweißt sind am Fahrzeugteil Halterungen zur Befestigung am Fahrzeug von Zusatzdes amtlichen scheinwerfern Kennzeichens Schwellerrohre DT/2 Ausf. A ja entfällt entfällt Heckbügel DT/3 Ausf. A ja entfällt nein Frontbügel DT/10 Ausf. A ja ja nein Frontbügel DT/11 Ausf. A ja ja ja Frontbügel DT/11 Ausf. B ja ja ja Unterfahrschutz DT/12 Ausf. A ja nein ja Anlage 3./1 11.08.2000 Zeichn.-Nr.: DT-F1 FOTOBLATT zum Teilegutachten Nr. 2147/00 PrüflaboratoriumF ahrzeugtechnik Dargestellt ist der gleichzeitige Anbau des Frontbügels DT/10 Ausf. A, des Unterfahrschutzes DT/12 Ausf. A, der Schwellerrohre DT/2 Ausf. A und der Heckbügel DT/3 Ausf. A Anlage 3./2 11.08.2000 Zeichn.-Nr.: DT-F2 FOTOBLATT zum Teilegutachten Nr. 2147/00 PrüflaboratoriumF ahrzeugtechnik Dargestellt ist der gleichzeitige Anbau des Frontbügels DT/11 Ausf. A, der Schwellerrohre DT/2 Ausf. A und der Heckbügel DT/3 Ausf. A (Bild oben) sowie der gleichzeitige Anbau des Frontbügels DT/11 Ausf. B, der Schwellerrohre DT/2 Ausf. A und der Heckbügel DT/3 Ausf. A (Bild unten) Anlage 1./1 Blatt 1 von 2 11.08.2000, Zeichn.-Nr.: DT-V Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik zum Teilegutachten Nr. 2147/00 Verwendungsbereich: FahrzeugArt Typ PKW J1 FahrzeugHersteller Nr. der EG-Typgenehmigung Handelsbezeichnung DAIHATSU MOTOR CO. LTD. OSAKA/JAPAN SIEHE HINWEISE A) B) TERIOS oder FEROZA FahrzeugVarianten Auflagen und Hinweise SIEHE A) B) C) 1) 2) HINWEIS C) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) ------ Die Anbauteile sind unter Beachtung der nachstehenden Auflagen und Hinweise verwendbar. Der Anbau muss nach den jedem Teilesatz beizufügenden Montageanleitungen unter Verwendung der zum Lieferumfang gehörenden Befestigungsteile und -mittel erfolgen. Auflagen und Hinweise: A) Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigungs-Nummer e6*95/54*0042*ab Extension 02 (Modelljahr 2000 ab 11.1999) B) Das vorliegende Teilegutachten gilt auch für Fahrzeuge, die auf Grund • von fortgeschriebenen Erweiterungen zu der o.g. Genehmigung (z.B.: *03 anstatt *02) • bzw. von Anpassungen an den aktuellen Richtlinienstand (z.B. *98/14* anstatt *95/54*) gefertigt werden, sofern die Fahrzeuge in allen Bereichen, die für den Anbau der Fahrzeugteile relevant sind, technisch identisch sind mit Fahrzeugen gemäß der o.g. Genehmigung. Hinweis: Der in der Typgenehmigungsnummer enthaltene erste Abschnitt (z.B.: e6*) sowie die zugeteilte Grundgenehmigungsnummer im dritten Abschnitt (z.B.: *0042*) bleiben jedoch für den Fahrzeugtyp über seine Laufzeit unverändert erhalten. C) 5-türige Fahrzeug-Varianten/-Versionen mit 2420 mm Radstand 1) Der Anbau der Frontbügel DT/10 Ausf. A oder DT/11 Ausf. A oder DT/11 Ausf. B ist nur zulässig in Verbindung mit dem serienmäßigen Frontstoßfänger. 2) Der Anbau des Unterfahrschutzes DT/12 Ausf. A ist nur zulässig in Verbindung mit dem Frontbügel DT/10 Ausf. A. 3) Nach dem Anbau der Frontbügel DT/10 oder DT/11 muss zum Abschleppen das Abschleppseil am Frontbügel-Hauptrohr rechts oder links im Nahbereich der unteren FrontbügelHalterung angebracht werden. 4) Bei Anbau des Frontbügels DT/10 Ausf. A ist das vordere amtliche Kennzeichen an den vorgesehenen serienmäßigen Befestigungsstellen am Frontstoßfänger anzubringen. 5) Bei Anbau der Frontbügel DT/11 Ausf. A oder Ausf. B ist das vordere amtliche Kennzeichen an den vorgesehenen Befestigungsstellen am Frontbügel anzubringen. 6) Bei Anbau des Unterfahrschutzes DT/12 Ausf. A in Verbindung mit dem Frontbügel DT/10 Ausf. A ist das vordere amtliche Kennzeichen an den vorgesehenen Befestigungsstellen am Unterfahrschutz anzubringen. Anlage 1./1 Blatt 2 von 2 11.08.2000, Zeichn.-Nr.: DT-V Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik zum Teilegutachten Nr. 2147/00 Auflagen und Hinweise (Fortsetzung): 7) Der An- oder Abbau von Scheinwerfern an die zum Anbau von Scheinwerfern vorgesehenen Frontbügel ist dem Fahrzeughalter möglich ohne nachträgliche Anbauabnahme. Die Verwendung der Scheinwerfer ist nur paarweise zulässig (2 Scheinwerfer für Fernlicht oder 2 Nebelscheinwerfer). Hierbei sind die höchstzulässige Anzahl der Fernscheinwerfer (2 oder 4 in Abhängigkeit von der Art/Anzahl der serienmäßigen Scheinwerfer mit FernlichtFunktion) und die höchstzulässige Lichtstärke*) gemäß ECE-R 48 zu beachten. *) Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 225.000 cd, was einer Kennzahl von 75 entspricht, nicht überschreiten. 8) Der Anbau der Schwellerrohre DT/2 Ausf. A ist nur paarweise zulässig. Hinweis: Die Ansatzpunkte für den Wagenheber sind bei angebauten Schwellerrohren weiterhin verwendungsfähig, wenn im Bedarfsfall der im Lieferumfang enthaltene Adapter für den Wagenheber verwendet wird. 9) Der Anbau der Heckbügel DT/3 Ausf. A ist nur paarweise zulässig in Verbindung mit dem serienmäßigen Heckstoßfänger. 10) Nach dem Anbau der Fahrzeugteile ist keine Änderung der Angaben in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Es ist jedoch grundsätzlich ist zu beachten: - Bei zeitgleichem oder zeitlich versetztem Anbau mehrerer Fahrzeugteile wird bei einer Änderung der Fahrzeugbreite um mehr als 50 mm und/oder der Fahrzeuglänge um mehr als 250 mm (§§ 32 und 34 StVZO) eine Berichtigung der Angaben in den Fahrzeugpapieren gemäß § 27 (1) StVZO erforderlich. - Das sich ergebende Mehrgewicht durch die angebauten Fahrzeugteile ist grundsätzlich als Zuladung anzusehen, durch die die „Nutzlast“ des Fahrzeugs entsprechend verringert wird.