Ausschreibung - BARMER GEK Cup
Transcription
Ausschreibung - BARMER GEK Cup
BARMER-GEK-CUP 2015 Die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, veranstaltet in Zusammenarbeit mit der BARMER GEK sowie mit Unterstützung des Niedersächsischen Fußballverbandes, Bezirk Weser-Ems, wiederum ein Fußballturnier für Jungenmannschaften der Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien und Gesamtschulen (bis einschließlich Klasse 10). Teilnahmeberechtigt sind die Schulen mit einer Schulmannschaft aus den Landkreisen Oldenburg, Ammerland, Wesermarsch, Cloppenburg, Friesland sowie aus den Städten Oldenburg und Delmenhorst. Der Organisationsplan wird rechtzeitig an die teilnehmenden Schulen verschickt. Die Schulen werden aufgefordert, unbedingt auf dem Meldebogen Tel./Fax-Nr. und E-Mail der Schule sowie der verantwortlichen Lehrkraft anzugeben. Meldeadresse: Johann de Vries, FB-Sport bei der NLSchB Tel.: 0441-39010562 Fax 0441-39010564 E-Mail: j.devries@web.de Hinweis: Der Schriftverkehr sollte in der Regel per Fax bzw. E-Mail erfolgen. Termine und Spielmodus: Meldeschluss: 12.06.2015 Vorrunde: 14.-25. September 2015 Zwischenrunde: 28. September - 02. Oktober 2015 Endrunde: im Oktober Infos unter : www.barmer-gek-cup.de Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird - soweit in dieser oder folgenden Ausschreibungen nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln des Deutschen Fußballbundes. Die Spielzeit variiert je nach Teilnehmerzahl. 2. Jede Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspieler aus max. 15 Spielern. Es können bis zu 4 Spieler pro Spiel ausgewechselt werden. Der Rücktausch ausgewechselter Spieler ist zulässig. 3. Jede Mannschaft hat eigene Bälle zur Erwärmung sowie ein einheitliches Trikot mitzubringen. 4. Die Mannschaften sind verpflichtet - sofern erforderlich - als Ausrichter von Spielen zur Verfügung zu stehen. 5. Jede Mannschaft soll von einer verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden, die für die evtl. medizinische Betreuung (z.B. Prellungen) zuständig ist. Die Aufsicht obliegt den beteiligten Schulen. 6. Die Schiedsrichter werden vom Fußball-Kreisverband gestellt. 7. Das Tragen von Schienbeinschützern ist Pflicht. 8. Die Ausrichter behalten sich vor, am Spieltag eine Kaution in Höhe von 20,00 € einzusammeln. Diese wird zum Turnierende nach der Kontrolle der Umkleideräume wieder ausgezahlt.