Examensarbeit - Philip Stade
Transcription
Examensarbeit - Philip Stade
tĞďϮ͘ϬƚƌŝĨĨƚĂƵĨDƵƐŝŬǁŝƐƐĞŶƐĐŚĂĨƚ ƵŶĚʹƉćĚĂŐŽŐŝŬ͗ůŽŐŐĞŶ͕dǁŝƚƚĞƌŶ ƵŶĚŝƐŬƵƚŝĞƌĞŶĂƵĨ&ĂĐĞŬŝŵ <ŽŶƚĞdžƚĚĞƌhƌŚĞďĞƌƌĞĐŚƚƐĚĞďĂƚƚĞ Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung , dem Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen vorgelegt von: Philip Stade Köln, 15.05.2013 Gutachter: Prof. Dr. Michael Rappe Hochschule für Musik und Tanz Köln Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ........................................................................................ 4 2. Web 2.0 und Wissenschaft .......................................................... 6 2.1 Web 2.0............................................................................................................ 6 2.1.1 Blog ....................................................................................................................... 8 2.1.2 Micro-‐Blogging: Twitter ............................................................................... 9 2.1.3 Soziale Netzwerke: Facebook .................................................................. 10 2.2 Web 2.0 trifft Wissenschaft ................................................................... 11 2.3 Web 2.0 trifft Pädagogik ........................................................................ 14 2.4 Web 2.0 trifft Musikwissenschaft und -‐pädagogik ....................... 17 2.4.1 Musikwissenschaft 2.0: Beispiele .......................................................... 17 2.4.2 Musikpädagogik 2.0: Beispiele ............................................................... 18 ͵ǤǷDz ........................................ 19 ͵Ǥͳ¡ǷDz .. 20 ͵ǤͳǤͳǷǨDzȋͳ͵ǤͲͳǤʹͲͳʹȌ.................................................................................. 20 3.1.2 Besuch im Unterricht bei André Spang (14.02.2012).................... 20 ͵ǤͳǤ͵DzȂ dz òǡ und Medien Hannover Ȃ eine kritische Analyse (22.02.2012) .............. 24 ͵ǤͳǤͶǷ Dz (05.03.2012) ............................................................................................................. 29 ͵ǤͳǤͷǷò für DzȋͲͻǤͲ͵ǤʹͲͳʹȌ .............................................................. 34 ͵ǤͳǤǷͳʹ-‐Punkte-‐Papier Ȃ Kritik am politischen Klassiker der DzȋͳͻǤͲͶǤʹͲͳʹȌ ..................................................... 37 ͵ǤͳǤǷ Futuremusiccamp ʹͲͳʹDzȋͳͷǤͲͷǤʹͲͳʹȌ .......................................................... 48 ͵ǤͳǤͺǷǯ̵ʹͲͳʹǣ zum DzȋʹʹǤͲǤʹͲͳʹȌ ..................................................................... 51 ͵ǤͳǤͻǷò Neumann auf meinen DzȋͳʹǤͲͺǤʹͲͳʹȌ ................................................ 54 ͵ǤͳǤͳͲǷ von DzȋʹͳǤͲͺǤʹͲͳʹȌ ..................................................................................... 58 3.1.11 ǷǶǯȂ Rückblick auf die Urheberrechtsdebatte ʹͲͳʹDzȋͳ͵ǤͲͳǤʹͲͳ͵Ȍ .................................................. 72 ͵ǤͳǤͳʹǷǡ der SchǯDzȋͲͶǤͲ͵ǤʹͲͳ͵Ȍ .................................................................................... 77 ͵ǤʹǷDz ........................................ 83 2 4. Reflexion ........................................................................................ 85 4.1 Bloggen ......................................................................................................... 85 4.1.1 Das Blog als teilnehmende Beobachtung im Rahmen kritischer Ethnografie und Netnografie .............................................................................. 85 4.1.2 Warum bloggen? .......................................................................................... 87 4.1.3 Anfangen zu Bloggen .................................................................................. 89 4.1.3.1 Wahl der Hosting-‐Plattform .......................................................................... 89 4.1.3.2 Blog-‐ und Twitter-‐Name: Freie Kultur ..................................................... 91 ͶǤͳǤ͵Ǥ͵ǷDz ........................................................ 93 4.1.3.4 Lizenzierung unter der Creative Commons-‐Lizenz CC-‐BY-‐SA ........ 96 4.1.3.5 Impressumspflicht und Haftungsausschluss ......................................... 97 4.1.3.6 Blogosphäre: Erste Orientierung und Zugang ins Feld ...................... 97 4.1.4 Das Blog als Hypertext ............................................................................ 100 4.1.5 Das Blog als fragmentiertes Lesen ..................................................... 102 4.1.6 Das Blog als fragmentiertes Schreiben ............................................. 104 4.1.7 Das Blog als Öffentlichkeit ..................................................................... 107 4.1.8 Das Blog als Meinungsplattform ......................................................... 109 4.1.9 Das Blog als authentische Selbstpräsentation und Ȃreflexion 114 4.1.10 Das Blog als Kommunikation mit LeserInnen ............................. 116 4.1.11 Das Blog als Wissensmanagement und Lernort ......................... 118 4.1.12 Das Blog als Wissenschaft ................................................................... 120 4.2 Twittern .................................................................................................... 122 4.3 Facebook ................................................................................................... 124 4.3.1 Sharing und Following ............................................................................ 124 4.3.2 Urheberrechtsgruppe .............................................................................. 125 4.3.2.1 Die Gruppe als virtuelle Gemeinschaft .................................................. 125 4.3.2.2 Die eigene Entwicklung in der Gruppe .................................................. 128 4.3.2.3 Lernen an Widerständen ............................................................................. 130 5. Fazit und Ausblick .................................................................... 132 6. Literaturverzeichnis ............................................................... 136 Diese Arbeit von Philip Stade steht unter der Creative Commons Namensnennung -‐ Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-‐sa/3.0/de/ 3 1. Einführung Die Urheberrechtsdebatte hat seit Anfang 2012 in Deutschland und international hohe Ǥ Ƿ Dzǡ SOPA, PIPA und ACTA, diverse Konferenzen und Tagungen sowie der anhaltende Streit zwischen GEMA und YouTube erhielten ein breites Medienecho. Es geht im Kern der Auseinandersetzung darum, das Urheberrecht, die Rechtsdurchsetzung und die Geschäftsmodelle an die Auswirkungen der Digitalisierung und des Internets auf die Kreativbranche und deren kreative Werke anzupassen. Dabei einen neuen Ausgleich zwischen der Vielzahl an unterschiedlichen Interessen zu finden, gestaltet sich als sehr komplexes Unterfangen. Emotionale Bezeichnungen wie Urheberrechtskrieg, Kostenloskultur, Kampf für geistiges Eigentum oder Sharing is Caring prägen das Bild. Ein Großteil der Urheberrechtsdebatte wird im interaktiven Web 2.0 geführt, weshalb eine Betrachtung der sozialen Medien aus einer musikwissenschaftlichen und Ȃpädagogischen Perspektive eine wichtige Möglichkeit darstellt, sich der Diskussion zu nähern. Web 2.0 steht dabei für alle Aktivitäten, bei denen NutzerInnen selbst online Inhalte erzeugen. Zahlreiche Artikel wurden in Blogs und in Onlinezeitungen zu dem Thema veröffentlicht und Videos von Vorträgen erstellt. Über Twitter und Facebook sowie Newsaggregatoren wie ǷRivvaDz1 erhielten diese Beiträge teilweise sehr viel Aufmerksamkeit und wurden kommentiert. Hitzige Diskussionen und Vorwürfe auf ǷGEMAdialogDz2 gehörten ebenso dazu wie politische Positionspapiere und neue Gerichtsurteile zum Urheberrecht. Im Rahmen dieser schriftlichen Hausarbeit wird es aufgrund der ausufernden Größe, Vielfalt und Komplexität der daraus entstandenen Hypertexte nicht möglich sein, die Urheberrechts-‐Debatte in ihrer Gesamtheit zu analysieren. Deshalb fiel die Wahl auf den Ansatz, selbst im Blog, auf Twitter und Facebook an der Debatte im Web 2.0 teilzunehmen und die dabei gewonnenen Erfahrungen in dieser schriftlichen Hausarbeit zu reflektieren Ȃ also Ƿ BeobachtungDz im Sinne der 1 Westphal, F. 2013: Rivva. http://rivva.de/ 2 GEMA 2013: GEMAdialog. https://www.facebook.com/GEMAdialog?fref=ts 4 Cultural Studies, der Ethnografie und der Netnografie. In der Urheberrechtsdebatte habe ich somit versucht, hauptsächlich über das Ƿ Dz3 eine eigene Position und Haltung zu dem Thema mit dem Fokus auf musikbezogene Themen einzunehmen und diese immer weiter auszudifferenzieren und weiterzuentwickeln. Zusammen mit den Tweets als Ƿ@FreieKulturDz4 zeichnet es neben dem Debattenverlauf meine sich verändernde Haltung und meinen Lern-‐ prozess nach. Der Hauptbestandteil dieser Arbeit sind demnach mehr als 120 seit Anfang Januar 2012 veröffentlichte Blog-‐Artikel mit über 12.000 Views, mehr als 700 Tweets sowie zahlreiche Diskussionen. Damit liefern ǷFreie Kultur und MusikDz und Ƿ@FreieKulturDz nur einen bescheidenen Beitrag zur Urheberrechtsdebatte, doch mithilfe der gesetzten (Hyper-‐)Links auf weiterführende oder kritisierte Quellen ergibt sich daraus ein Hypertext, der meiner Einschätzung nach bereits als sehr komplex angesehen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass ich als Teilnehmer in der Debatte mit meinem persönlichen Hintergrund eine bestimmte Position eingenommen habe, was sowohl die Auswahl der Themen als auch meine zum Teil sehr kritischen Äußerungen gegenüber anderen Akteuren geprägt hat. Einige meiner dabei gesammelten Beobachtungen sollen im Hauptteil dieser Arbeit mithilfe einschlägiger Literatur reflektiert werden. Entsprechend dem Ansatz der Netnografie möchte ich auch ein Stück weit die Diskussionskulturen in Blogs, auf Twitter und Facebook beschreiben, die ich beobachten konnte. Die übergeordneten Fragen für die Reflexion dieser Aktivitäten lauten: Wie verändern Blogs, Twitter und Facebook das wissenschaftliche Arbeiten? Welche Funktionen können und sollten Blogs in Musikwissenschaft und Musikpädagogik einnehmen? Wie und über welche sozialen Medien positioniere ich mich als Lehramtsstudent in der Urheberrechtsdebatte und welche Erfahrungen habe ich dabei gesammelt? Insgesamt werde ich dann versuchen, die Bedeutung und die Möglichkeiten des Web 2.0 für Musikwissenschaft und Ȃpädagogik aufzuzeigen. Grundlage für die Reflexion soll dabei zunächst die 3 Stade, P. 2013a: Freie Kultur und Musik. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/ 4 Stade, P. 2013b: @FreieKultur. https://twitter.com/FreieKultur 5 Untersuchung grundlegender Formen des Web 2.0 auf ihre Verknüpfungen zu Wissenschaft und Pädagogik allgemein und Musikwissenschaft und Ȃpädagogik im Speziellen bilden. Da sich der Großteil dieser Arbeit mit der Reflexion meines Bloggens beschäftigt, habe ich mich dazu entschieden, einige ausgewählte Blog-‐ Artikel als Bezugspunkte für die anschließende Reflexion in dieser Arbeit aufzuführen. Hätte ich sie im Anhang platziert, würde ihre Bedeutung nicht deutlich werden. Das führt zu der ungewöhnlich hohen Seitenzahl. Zur Literatur sei angemerkt, dass gemäß des Themas zu weiten Teilen auf Internetquellen verwiesen wird, deren Links sich in den entsprechenden Fußnoten befinden. Mit dieser Darstellung möchte ich versuchen die Struktur von Hyperlinks als direkte Verweise auf Quellen in diese Arbeit zu integrieren. Auch diverse Links auf die Wikipedia5, als einer der bekanntesten Web 2.0-‐Plattformen, hielt ich angesichts der Thematik für angebracht. Mit diesen Maßnahmen soll die Arbeit selbst als ein Hypertext erfahrbar gemacht werden, weshalb ich auch ein Stück weit die geneigten LeserInnen dazu ermutigen möchte, diese Arbeit nicht-‐linear zu lesen -‐ also zwischen den fragmenthaften Abschnitten zu springen und den zahlreichen Links in den Fußnoten, die in der PDF-‐Version dieser Arbeit6 aktiv sind, und anderen Verweisen zu folgen. 2. Web 2.0 und Wissenschaft In diesem Abschnitt sollen zunächst Überblicke über den Begriff Web 2.0, über für die Arbeit relevante Web 2.0-‐Anwendungen sowie über die Bezüge von Web 2.0 zu Wissenschaft und Pädagogik gegeben werden. 2.1 Web 2.0 Der Begriff Web 2.07 geht auf die ǷWeb 2.0 ConferenceDz8 und v.a. auf Tim ǯ 9 zurück, der damit den Wandel zentraler internet-‐basierter Funktionen anspricht. Im Zentrum des Web 2.0 stehen demnach, in 5 Wikimedia Foundation Inc. 2013: Wikipedia. http://de.wikipedia.org/ 6 https://www.dropbox.com/sh/mljxkcw8x7y9eif/heAV0evvkP 7 Wikipedia 2013a: Web 2.0. http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0 8Federated Media Publishing, O'Reilly Media Inc. & UBM TechWeb 2011: Web 2.0 Summit. http://www.web2con.com 9 ǯǡǤʹͲͲͷǣʹǤͲǫhttp://www.oreilly.de/artikel/web20.html 6 Abgrenzung zum Web 1.0, nutzergenerierte Inhalte (Ƿser Generated Dz10) sowie die aktiven und sozialen Nutzer. Zahlreiche Online-‐ Dienste basieren heute darauf, dass Nutzer Inhalte und Daten erzeugen, wie es bei für die vorliegende Arbeit relevanten Plattformen Twitter (siehe 2.1.2), Facebook (siehe 2.1.3) und Blogs (siehe 2.1.1) der Fall ist. Da die soziale Komponente im Zuge dessen eine wichtig werdende Rolle einnimmt, wird auch synonym von Social Web oder Social Media gesprochen. Problematisch ist, dass es keine eindeutige Definition von Web 2.0 gibt: Ƿ Ƕǯ ȏǤǤǤȐ 2.0 unmöglich.Dz11 So wird nämlich eine Fülle an unterschiedlichen Anwendungen dem Web 2.0 zugerechnet. 12 Zudem steht der Begriff Web 2.0 aufgrund der Abgrenzung zum Web 1.0 in der Kritik, weil, wie z.B. von Berners-‐Lee13 behauptet, alle Web 2.0-‐Attribute bereits im Web 1.0 existierten. Als Versuch einer Definition sei jene von Walsh et al. 14 angeführt: Ƿ ǤͶ -‐Anwendungen und -‐Plattformen, die die Nutzer aktiv in die Wertschöpfung integrieren Ȃ sei es durch eigene Inhalte, Kommentare, Tags oder auch nur durch ihre virtuelle Präsenz. Die konkreten Ausprägungen dieser Anwendungen sind außerordentlich vielgestaltig. Gemeinsame Merkmale der Wert-‐ scÚ ¡ǡ¡ǤDz Daraus ergibt sich eine veränderte Sender-‐Empfänger-‐Struktur15, deren Bedeutung für die Thematik dieser Arbeit essentiell ist, da ich durch meine Tätigkeit als Blogger und mit meinen Tweets ein aktiver Sender geworden. 10 Bauer, C.A. 2011: User Generated Content: 26: Ƿǡ ǯ Gesamtheit aller von Internetnutzern bewusst erzeugten wahrnehmbaren e lektronischen Medieninhalte, die von diesen unmittelbar und unabhängig von einer vorherigen redaktionellen Auswahl über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sofern es sich hierbei nicht um professionell erstellte und zu gewerblichen Zwecken Ú ǤDz 11 Klaus, M. 2011: Soziale und netnographische Netzwerkanalysen am Beispiel von Blog-‐ Communities: 15 12 vgl. Ethority 2011: Conversations in Social Media. http://produktmanager.biz/marketing/lib/exe/fetch.php?media=enterprise20:smprism 2_web_medium.jpg 13 Berner-‐Lee, T. 2006: developerWorks Interviews. http://www.ibm.com/developerworks/podcast/dwi/cm-‐int082206txt.html%20/ 14 Walsh, G. et al. 2011: Grundlagen des Web 2.0: 16 15 vgl. ebd.: 8; vgl. Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 53f; vgl. Brecht, B. 1967: Radiotheorie (zitiert nach Littek, M.S. 2012); vgl. Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 54ff; vgl. Kruse, P. 2010: Dynamik der Medien und des Internets. http://youtu.be/FWaQ2WQlrHw 7 Inwiefern eine generelle Tendenz der Nutzer hin zum aktiven Verfassen von Beiträgen im Web 2.0 erkennbar ist, muss vor dem Hintergrund der aktuellen ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012 16 allerdings kritisch betrachtet werden: ǷAbseits der privaten Communitys, in denen gepostet, kommentiert und diskutiert wird, zeigen sich nur 8 Prozent aller Onliner überhaupt noch offen für Beteiligung, 57 Prozent verweigern sich kategorischǤDz17 Im Folgenden sollen für die vorliegende Arbeit relevante Web 2.0-‐ Anwendungen kurz näher erläutert werden. 2.1.1 Blog Ein Blog ist eine Publikationsinfrastruktur, die von einer oder mehreren Personen genutzt wird, um unter einer jeweils eigenen URL18 abrufbare Einträge in Form von Bildern, Video, Audio oder Text in chronologisch umgekehrter Reihenfolge zu veröffentlichen.19 Das Wort Blog ist eine Verkürzung des Begriffes ǷWeblogsDz, der sich aus den Teilen Web (Gewebe) und Log (Logbuch) zusammensetzt, womit v.a. das Setzen von (Hyper-‐)Links20 und der kumulative Prozess des Bloggens angesprochen werden. Grundlegende Funktionen von Blogs wie Kommentare, RSS-‐Feed, Permalinks, Trackbacks, Blogroll und Ping, erklärt beispielsweise Martin Klaus21 ausführlich. Die Gesamtheit der Blogs mit ihrer asynchronen one-‐ to-‐many oder many-‐to-‐many Kommunikation 22 bildet die sogenannte ǷBlogosphäreDz, in der sich aufgrund von internen und externen Verlinkungen eine komplexe Hierarchie herausbilden kann. Darin reicht das Spektrum von persönlichen Online-‐Journalen bis zu professionellen 16 ARD/ZDF-‐Medienkommission 2013: ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012. http://www.ard-‐ zdf-‐onlinestudie.de/ 17 vgl. Busemann, K. & Gscheidle, C. 2012: Web2.0: Habitualisierung der Social Communitys -‐ Ergebnisse der ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012. http://www.media-‐ perspektiven.de/uploads/tx_mppublications/0708-‐2012_Busemann_Gscheidle.pdf : 389 18 Wikipedia 2013k: Uniform Resource Locator. http://de.wikipedia.org/wiki/Uniform_Resource_Locator 19 vgl. Littek, M. S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 60; vgl. Rettberg, J.W. 2008: Blogging. 20 Wikipedia 2013b: Hyperlink. http://de.wikipedia.org/wiki/Hyperlink 21 Klaus, M. 2011: Soziale und netnographische Netzwerkanalysen am Beispiel von Blog-‐ Communities: 20-‐24 22 Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 53 8 Unternehmensblogs. Insgesamt ergibt sich für den oder die BlogleserIn nach Rettberg23 folgende Leseerfahrung: ǷȏǤǤǤȐ ǡ seen as the sum of writing, layout, conn ǡǤDz Diese Multi-‐ und Hypermedialität findet sich auch in der Reflexion in dieser Arbeit wieder. Doch zur tatsächlichen Mediennutzung von Blogs in Deutschland sei zunächst die ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012 angeführt, nach der Busemann & Gscheidle 24 zu folgendem Ergebnis kommen: ǷKonstant 7 Prozent der Onliner befassen sich mit Weblogs, zumeist eher sporadisch [...]. Auffällig ist, dass im Vergleich mit Twitter, Wikipedia oder YouTube der Blog den geringsten Anteil an passiver Nutzung hat. 53 Prozent der Blognutzer lesen schlicht die Einträge anderer, der Rest bloggt (auch) selbst oder kommentiert in Blogs.Dz Bei der Betrachtung von Blogs ist außerdem Folgendes von Bedeutung: ǷȂ erst die Gesamtheit der Kanäle zeigt die tatsächliche Kommunikations-‐ struktur. Längst werden andere Informations-‐ und Kommunikations-‐ technologien (z.B. Twitter, Skype, Facebook) als zusätzliche Aus-‐ ¡ǤDz25 Aufgrund der zahlreichen Verflechtungen und Überschneidungen zwischen Web 2.0-‐Diensten sind neben dem Blog dementsprechend auch das Twittern und Diskutieren auf Facebook für diese Arbeit relevant. 2.1.2 Micro-‐Blogging: Twitter Der auf 140 Zeichen pro Eintrag begrenzte Micro-‐Blogging-‐Dienst Twitter 26 ermöglicht es NutzerInnen, kurze Nachrichten, sogenannte ǷTweetsDzǡ zu veröffentlichen (siehe Abb. 1). Über die Funktion ǷFolgen von ande-‐ Dz sowie das Retweeten und Favorisieren von Tweets können sich Abb. 1 Tweet von @FreieKultur 23 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 4 24 Busemann, K. & Gscheidle, C. 2012: Web2.0: Habitualisierung der Social Communitys -‐ Ergebnisse der ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012: 386 25 Panke, S. et al. 2012: Wenn Edusphäre und Blogosphäre s ich treffen. www.medienpaed.com/21/panke1203.pdf : 17 26 Twitter Inc. 2013a: Twitter. http://twitter.com/ ; vgl. Wikipedia 2013c: Twitter. http://de.wikipedia.org/wiki/Twitter 9 schnelle Informationsströme entwickeln, die mithilfe sogenannter ǷHashtagsDz 27 , welche durch das vorangestellte Ƕ͗ǯ ȋǣ #Urheberrecht) erkennbar sind, thematisch durchsucht werden können. Hinter dem Ƕ̻ǯ von @FreieKultur verberge ich mich als Nutzer, den man in einer Nachricht auch direkt anschreiben kann. Oft verweisen die NutzerInnen durch Links in den Nachrichten auf ausführlichere Quellen. In meinem persönlichen Twitter-‐Stream sehe ich dann in Echtzeit die Tweets anderer -‐ wie beim Blog, in chronologisch umgekehrter Reihenfolge. Busemann & Gscheidle 28 konstatieren, dass es eine erhebliche Diskrepanz zwischen der medialen Aufmerksamkeit für Twitter und der tatsächlichen Nutzung gäbe: Ƿ ȏǤǤǤȐ ͺ Onliner ab 14 ǡ ǡͶ;ǤDz Im Vergleich zu Facebook sind das relativ wenig. 2.1.3 Soziale Netzwerke: Facebook Seit September 2012 sind weltweit mehr als eine Milliarde Menschen29 regelmäßig aktiv in dem sozialen Netzwerk Facebook 30 . Allein in Deutschland sind es Ȃ wenn auch inoffiziell -‐ ca. 24,9 Mio. aktive Facebook-‐ NutzerInnen (Stand 11.4.2013) 31 , während private Netzwerke und Communitys allgemein laut ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012 von 36 % der deutschsprachigen OnlinenutzerInnen ab 14 Jahren zumindest wöchentlich genutzt werden 32 . Das verdeutlicht eine Diskrepanz hinsichtlich der Mediennutzung von Facebook als dem dominierenden sozialen Netzwerk auf der einen Seite und von Blogs und Twitter auf der anderen Seite. Typische Funktionen von sozialen Netzwerken wie 27 Eine Echt-‐Zeit-‐Visualisierung kann man bei Heavylistening 2013: Tweetscapes. http://heavylistening.com/tweetscapes/ finden. 28 Busemann, K. & Gscheidle, C. 2012: Web2.0 -‐ Habitualisierung der Social Communitys -‐ Ergebnisse der ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012: 386 29 Fowler, G.A. 2012: Facebook: One Billion and Counting. http://online.wsj.com/article/SB10000872396390443635404578036164027386112.ht ml 30 Facebook Inc. 2013a: Facebook. https://www.facebook.com/ ; vgl. Wikipedia 2013d: Facebook. http://de.wikipedia.org/wiki/Facebook 31 WebMediaBrands Inc. 2013: Facebook Nutzerzahlen. http://www.allfacebook.de/userdata/deutschland/ 32 Busemann, K. & Gscheidle, C. 2012: Web2.0: Habitualisierung der Social Communitys -‐ Ergebnisse der ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012: 387 10 persönliche Profile, Nachrichtenversand sowie Benachrichtigungen fasst beispielsweise die Wikipedia33 zusammen. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Arbeit ist die Integration von externen Inhalten wie Texten, Bildern und Videos über Links in Facebook von zentraler Bedeutung. Eine zu beobachtende Tendenz ist jene, dass NutzerInnen Dienste wie Twitter mit Facebook im Zuge der Medienkonvergenz verbinden, so dass alle Tweets auch in der eigenen Facebook-‐Timeline erscheinen. Außerdem wird beispielsweise der ǷFacebook-‐Like-‐ButtonDz 34 genutzt, um z.B. in einem sozialen Netzwerk per Ƿ ¡Dzauf Blogs aufmerksam zu machen, weshalb die meisten Blogs eine eigene Facebook-‐Seite eingerichtet haben (siehe 4.3.1).35 Wie bei einem RSS-‐Feed36 werden NutzerInnen in ihrem eigenen News-‐Feed37 oder -‐Stream in Folge dessen über Neuigkeiten auf der Facebook-‐Seite informiert und sie können diese auch direkt kommentieren. Damit kommt sozialen Netzwerken eine entscheidende Rolle zu, Aufmerksamkeit im Internet zu erzeugen und über Inhalte zu kommunizieren.38 Auch das Bilden von Gruppen, in denen NutzerInnen sozialer Netzwerke öffentlich oder privat über bestimmte Themen diskutieren können, stellt eine Nutzungsmöglichkeit von Facebook dar, auf die ich später noch zurück kommen werde (siehe 4.3.2). 2.2 Web 2.0 trifft Wissenschaft Ú ǷCyberscience 2.0Dz ǷWissenschaft 2.0Dz die Schnittstelle von Web 2.0 und Wissenschaft angesprochen. Nentwich & König39 behaupten: Ƿ ǤDz 33 Wikipedia 2013e: Soziale Netzwerke (Internet). http://de.wikipedia.org/wiki/Soziales_Netzwerk_(Internet) 34 Facebook 2013b: Like Button. https://developers.facebook.com/docs/reference/plugins/like/ 35 vgl. Kraak, R. 2013a: Das Kraftfuttermischwerk. https://www.facebook.com/Kraftfuttermischwerk 36 Wikipedia 2013f: RSS. http://en.wikipedia.org/wiki/RSS 37 Facebook Inc. 2013c: News Feed. https://www.facebook.com/about/newsfeed 38 vgl. Anastasiadis, M. 2012: Like Ȃ Comment Ȃ Share. 39 Nentwich, M. & König, R. 2012: Cyberscience 2.0 Ȃ Research in the Age of Digital Social Networks: 4 11 Die meisten WissenschaftlerInnen, so Nentwich & König weiter, würden Web 2.0-‐Anwendungen Ȃ seien es Wissenschaftsnetzwerke oder Wissen-‐ schaftsblogs Ȃ heute bereits intensiv nutzen. Parallel dazu rückt das Web 2.0 als Forschungsgegenstand und -‐feld zunehmend in das Interesse von WissenschaftlerInnen, ǷDz -‐ nets40ǡ Ƿ Dz von Hine41 Ƿ -‐ ʹǤͲDz 42 beispielhaft verdeutlichen. Um diese Aspekte zu untersuchen, schlagen Nentwich & König43 folgende Nutzung ǷCyberscience 2.0Dzǣ Ƿ Ƿ ǤͶDz f science influenced by Web 2.0.Dz Die Einflüsse des Web 2.0 auf wissenschaftliche Praktiken sind vielgestaltig. So stellen sich z.B. Fragen zur Qualitätssicherung durch Ƿ-‐ ǤͶDz 44. Nentwich & König sehen v.a. große Potentiale in Ƿ ȋ -‐bas ȌǤDz45 Beispiele hierfür sind die Wikipedia46 oder Social Tagging47. Insgesamt betonen sie das ǷȏǤǤǤȐpotential to [...] open new windows in the ivory tower of science and to contribute to the traditional, strict distinction between communication within science and communication between science and the ǤDz48 Aktuell wird in dem Themengebiet ǷWissenschaft 2.0Dz verbreitet über den OpenAccess-‐Gedanken und damit verbundene rechtliche Konsequen-‐ zen diskutiert. Viele Forschende fordern ein Zweitveröffentlichungsrecht, 40 Kozinets, R. V. 2010: Netnography Ȃ Doing Ethnographic Research Online. 41 Hine, C. 2000: Virtual Ethnography. 42 Littek, M. S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0. 43 Nentwich, M. & König, R. 2010: Peer Review 2.0: Herausforderungen und Chancen der wissenschaftlichen Qualitätskontrolle im Zeitalter der Cyber-‐Wissenschaft. (zitiert nach Nentwich, M. & König, R. 2012: Cyberscience 2.0 Ȃ Research in the Age of Digital Social Networks: 10) 44 Nentwich, M. & König, R. 2010: Peer Review 2.0: Herausforderungen und Chancen der wissenschaftlichen Qualitätskontrolle im Zeitalter der Cyber-‐Wissenschaft. (zitiert nach Nentwich, M. & König, R. 2012: Cyberscience 2.0 Ȃ Research in the Age of Digital Social Networks: 10) 45 Nentwich, M. & König, R. 2012: Cyberscience 2.0 Ȃ Research in the Age of Digital Social Networks: 9 46 Wikimedia Foundation Inc. 2013: Wikipedia. http://de.wikipedia.org/ 47 Wikipedia 2013g: Social Tagging. http://de.wikipedia.org/wiki/Social_Tagging 48 Nentwich, M., König, R. 2012: Cyberscience 2.0 Ȃ Research in the Age of Digital Social Networks: 9; vgl. Nentwich, M. 2009: Cyberscience 2.0 oder 1.2? Das Web 2.0 und die Wissenschaft. http://epub.oeaw.ac.at/ita/ita-‐manuscript/ita_09_02.pdf 12 um Artikel früher der Allgemeinheit in digitaler Form zugänglich zu machen, wenn die Forschung aus Steuermitteln finanziert wurde. 49 Damit könnte ein Mischsystem erzeugt werden, das die Stärken des traditio-‐ nellen Peer-‐to-‐Peer-‐Reviews mit modernen Veröffentlichungsmöglichkei-‐ ten verbindet. Besondere Beachtung soll im Rahmen dieser Arbeit das Medium ǷWissenschaftsblogDz ǡ Grundlage von Littek 50 im Reflexionsteil näher analysiert werden soll (siehe 4.1.12). Dafür möchte ich mich Scheloske51 anschließen, der sich die Frage stellt: ǷÚ ǫDz Vorweg genommen sei schon, dass sich diese Gattung, zu der ich mein Blog ǷDz¡, nur sehr schwierig definitorisch abgrenzen lässt, was u.a. an fließenden Übergängen zu Wissenschafts-‐ journalismus und wissenschaftlichen Laienblogs liegt. Das wiederum wirft die grundlegenden Fragen auf, was Wissenschaft, Wissenschafts-‐ journalismus sowie interne und externe Wissenschaftskommunikation im Internetzeitalter eigentlich sind und ob bzw. wie sie sich verändern. Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit keine weitergehende Beantwortung finden können, hervorzuheben ist aber, dass die Auswirkungen des Web 2.0 auf die Wissenschaft sehr tiefgreifend sind und sein werden. Generell stellt sich dabei folgendes Problem: Ƿ innerhalb Deutschlands ist nicht zu bestimmen, insbesondere deshalb, weil Technorati (die ehemals größte Echtzeit-‐Internet-‐Suchmaschine speziell für Weblogs) nicht mehr aktiv ist, welche Weblogs indexiert und Ranglisten der meist verlinkten Weblogs herausgegeben hat.Dz52 49 Heller, L. 2013: Zweitveröffentlichungsrecht Ȅ unsere Open Access-‐Wette wird (vielleicht) von der Realität eingeholt. http://blogs.tib-‐ hannover.de/tib/2013/04/11/zweitveroeffentlichungsrecht-‐unsere-‐open-‐access-‐wette-‐ wird-‐vielleicht-‐von-‐der-‐realitaet-‐eingeholt/ 50 Littek, M. S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0. 51 Scheloske, M. 2008b: Was sollen, was können Wissenschaftsblogs leisten? Ȃ Blogs als Instrument der (internen) Wissenschaftskommunikation. http://www.wissenswerkstatt.net/2008/03/12/was-‐sollen-‐was-‐koennen-‐ wissenschaftsblogs-‐leisten-‐blogs-‐als-‐instrument-‐der-‐internen-‐ wissenschaftskommunikation/ 52 Littek, M. S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 78 13 Einen Überblick über Twitter in der Wissenschaft liefert Scheloske53, der auch auf methodische Schwierigkeiten bei der Daten-‐Erhebung hinweist. Spezielle soziale Netzwerke für WissenschaftlerInnen hat z.B. Lugger54 untersucht. Plattformen wie ǷMendeleyDz 55 sind gleichzeitig Literatur-‐ manager und akademische soziale Netzwerke, die neue Möglichkeiten wissenschaftlichen Arbeitens eröffnen und in Zukunft hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wissenschaft genauer untersucht werden sollten. 2.3 Web 2.0 trifft Pädagogik Wie die ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012 (siehe 2.1) zeigt, wird für die Pädagogik beim Zusammentreffen mit dem Web 2.0 u.a. folgende Frage aufgeworfen: ǷWie weit kann das partizipatorische Potential des Web 2.0 realisiert ǫDz56 Denn durch das Web 2.0, so Moser57, werde die aktive Teilnahme bloß ermöglicht, woraus sich für die Pädagogik die große Herausforderung ergäbe, dass sie SchülerInnen motivieren müsse, die Angebote tatsächlich zu nutzen. Die aktive Partizipation dürfe nicht als bereits realisierte allgemeine Lebensform der sogenannten Ƿdigital nativesDz werden, stellt Moser 58 fest. Außerdem betont er, dass die Allgegenwärtigkeit von Medien die Lern-‐ und Bildungsräume verändere ȋǷ ʹǤͲDzǡǷʹǤͲDzȌund dass Online-‐Communities v.a. informelles Lernen unterstützen könnten. In diesem Zusammenhang kann die Frage nach Orientierungsmöglich-‐ keiten in der unübersichtlichen Welt des Web 2.0 gestellt werden (siehe 4.1.4), wobei das Navigieren als Medienkompetenz zunehmend an Bedeu-‐ tung gewinnt. Ƿrtext-‐Dz 59: 53 Scheloske, M. 2012: Wissenschaft & Wissenschaftler auf Twitter Ȃ Twitterstudie. http://www.wissenswerkstatt.net/wissenschaft-‐wissenschaftler-‐auf-‐twitter-‐ twitterstudie/ 54 Lugger, B. 2011: Neue Netzwerke der Wissenschaft. http://www.scilogs.de/blogs/blog/quantensprung/2011-‐12-‐22/neue-‐netzwerke-‐der-‐ wissenschaft 55 Mendeley Ltd. 2013: Mendeley. http://www.mendeley.com/ 56 Moser, H. 2010: Einführung in die Medienpädagogik: 235 57 ebd.: 236 58 vgl. ebd.: 236 59 Fasching, T. 1997: Internet und Pädagogik: 82f 14 Ƿò ǡ angeordnet und bauen aufeinander auf. [...] Durch die Nutzung eines Hypertextsystems kommt es zu einer Delinearisierung. Die Wege der Informationsaufnahme und somit auch die erlangten Informationen ǤDz Allgemein ergäben sich nach Moser60 im Web 2.0 im Zuge der generellen Hinwendung der Pädagogik hin zu konstruktivistischen und kooperativen Ansätzen eine Vielzahl an Möglichkeiten. Wenn Lernen eigenständiges und selbstreflexives Konstruieren bedeute, dann biete sich das Web 2.0 als ein Lernort an (siehe 4.1.11). Ein zentraler Aspekt von Medienkompetenz sei es, so Moser weiter, an dieser Stelle Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Welten zu thematisieren. Moser bleibt allerdings in der Ƿreal life (RL)Dz als Gegensatz zu Ƿ Dz ǤǷSwitching zwischen den RealitätsebenenDzǡ diese Grenzziehung erscheint vor dem Hintergrund des zunehmenden Zusammenschmelzens verschiedener Realitäten als nicht hilfreich.61 So fordern u.a. die Gründer von The Pirate Bay62, den Begriff Ƿreal lifeDz durch ǷAway from keyboard (AFK)Dz zu ersetzen.63 Ú Ƿ Dz¡ et al.64, welche Potentiale Web 2.0-‐Anwendungen für den Unterricht selbst bieten. Darin stellen Magenheim & Meister65 die These auf, dass das Web 2.0 im Unterricht Ƿproduktiven, reflektierten und kritischen Umgang von SchülerInnen mit digitalen Medien fördernDz66 könne. So könnte das Web 2.0 kooperatives Lernen und Schreiben ȋǷ -‐ Dz), informelle Lernprozesse und Gemeinschaftsbildung unter-‐ stützen. Des Weiteren beschreiben Magenheim & Meister 67 die einzelnen Potentiale von Blogs, sozialen Netzwerken und Learning Content 60 vgl. Moser, H. 2010: Einführung in die Medienpädagogik: 237 61 vgl. ebd.: 237f 62 The Pirate Bay 2013: The Pirate Bay. http://thepiratebay.sx/ 63 Klose, S. 2013: TPB AFK: The Pirate Bay Away From Keyboard. http://watch.tpbafk.tv/ ; siehe auch Jones, S.G. 1998: Information, Internet and Communiy: Notes Toward an Understanding of Community in the Information Age. 64 Albers, C. et al. 2011: Schule in der digitalen Welt Ȃ Medienpädagogische Ansätze und Schulforschungsperspektiven. 65 Magenheim, J. & Meister, D. 2011: Potenziale von Web 2.0-‐Technologien für die Schule. 66 ebd.: 20 67 vgl. ebd.: 31ff 15 Management Systemen68 in pädagogischen Kontexten. So werden Blogs z.B. als die Lehre begleitende Plattformen für Materialien oder Feedback eingesetzt. Lehrende und Lernende können dort gleichberechtigt Inhalte erzeugen und über Kurse hinaus miteinander interagieren.69 Welche Rolle digitale Medien aus der Sicht von Lehrkräften und SchülerInnen heute im Unterricht spielen, hat die Allensbach-‐ Ƿ Unterricht Ȃ Ú Dz70 aktuell untersucht. Darin wird deutlich, dass das Ƿ Dz 71 weiterhin eher passiv ausgerichtet ist und Web 2.0-‐Anwendungen im Unterricht selbst noch relativ selten Anwendung finden. In ähnlicher Hinsicht untersuchen Panke et al.72 den Einsatz von Blogs in Hochschulkontexten ǷEdublog-‐ gingDz. Sie schließen damit, dass Ƿ ȏǤǤǤȐ ÚéDz seien.73 Ƿ -‐Social Media Dz Schikora & Ansari 74 die Ƿ¡ ò ͶͶ deutschen Hochschulen innerhalb der Social MediaDz während sich Kossek & Peschl75 ǷǫDzmit dem Einfluss digitaler Medien allgemein auf Wissensgenerierungsprozesse von Studierenden und Hochschullehrenden befassen. Allgemein ist davon auszugehen, dass der Einfluss der digitalen Medien auf die hier beschriebene pädagogische ǡ ǤǤ Ƿ Dz76 und der allgemeinen Medienkompetenzorientierung zu erkennen ist. Offen-‐ bleiben muss an dieser Stelle die Frage nach der aktuellen Bedeutung von Web 2.0 in der pädagogischen Forschung selbst. 68 Wikipedia 2013h: Learning Content Management System. http://de.wikipedia.org/wiki/Learning_Content_Management_System 69 vgl. Schmidt, J. 2006: Weblogs Ȃ Eine kommunikations-‐soziologische Studie: 109 70 Institut für Demoskopie Allensbach 2013: Digitale Medien im Unterricht Ȃ Möglichkeiten und Grenzen. http://www.telekom-‐ stiftung.de/dtag/cms/contentblob/Telekom-‐ Stiftung/de/2332730/blobBinary/Allensbach-‐Studie+Web-‐PDF.pdf 71 vgl. ebd.: 8 72 Panke, S. et al. 2012: Wenn Edusphäre und Blogosphäre sich treffen. www.medienpaed.com/21/panke1203.pdf 73 ebd.: 16 74 Schiroka, C. & Ansari, S. 2013: Der Hochschul-‐Social Media Index Ȃ HSM-‐Index ©. http://www.institut-‐medienmanagement.de/wp-‐ content/uploads/2013/04/Info_2013_Hochschul-‐Social-‐Media-‐Index.pdf 75 Kossek, B. & Peschl M.F. (Hrsg.) 2012: Digital Turn? Zum Einfluss digitaler Medien auf Wissensgenerierungsprozesse von Studierenden und Hochschulelehrenden. 76 Staatskanzlei des Landes Nordrhein-‐Westfalen 2013: Medienpass NRW. http://www.medienpass.nrw.de/ 16 2.4 Web 2.0 trifft Musikwissenschaft und -‐pädagogik Für musikwissenschaftliche und Ȃpädagogische Blogs und andere Web 2.0-‐Dienste kann ich im Rahmen dieser Arbeit weder eine Bestandsauf-‐ nahme noch eine Analyse leisten. Dennoch möchte ich versuchen, mithilfe einiger ausgewählter Beispiele, Möglichkeiten für Web 2.0-‐Angebote in Musikwissenschaft und Ȃpädagogik anzudeuten. 2.4.1 Musikwissenschaft 2.0: Beispiele Während an der Schnittstelle Musikjournalismus und Web 2.0 einige B ǤǤ Ƿ Dz77 der NMZ oder DE-‐BUG78 zu finden sind, habe ich den Eindruck, dass deutschsprachige Musik-‐ wissenschaft das Web 2.0 bislang nur sehr wenig aktiv nutzt. Eine einfache Google-‐ Ƿ Dz legt die Vermutung nahe, dass die musikwissenschaftlichen Institute der Universitäten und Hochschulen mit ihren Studiengangspräsentationen zwar im Internet vertreten sind, aber das Web 2.0 als kommunikative Plattform kaum nutzen. Ausnahmen sind nach meiner Kenntnis beispielsweise Ƿ -‐ Dz79 von Prof. Tschmuck, der Twitter-‐Account @MuWiMainz80 von der Universität Mainz sowie das Vifamusik-‐Blog81. In der englischsprachigen Musicology òǣǷ Kieran Fenby-‐HulseDz 82 , ǷƬDz 83 Ƿ ȀDz 84 zeigen, dass Musikwissenschaftler das Medium Blog durchaus nutzen, wie es die vorangegangen Überlegungen nahelegen. Ryan Raul Bañagale diskutiert in dem Artikel Ƿ Dz85 von 2008, ob und wie YouTube-‐Videos zitiert werden sollen, und schlägt darin Folgendes vor: 77 Neue Musik Zeitung 2013: Bad Blog of Musick. http://blogs.nmz.de/badblog/ 78 DE-‐BUG 2013: DE-‐BUG Magazin für Elektronische Lebensaspekte. http://de-‐bug.de/ 79 Tschmuck, P. 2013a: Musikwirtschaftsforschung. http://musikwirtschaftsforschung.wordpress.com/ 80 Musikwissenschaftliches Institut Ȃ Johannes Gutenberg Universität Mainz 2013: @MuWiMainz. https://twitter.com/MuWiMainz 81 Virtuellen Fachbibliothek Musikwissenschaft 2013: ViFaMusik-‐Blog. http://vifamusik.wordpress.com/ 82 Fenby-‐Hulse, K. 2013: Dr Kieran Fenby-‐Hulse -‐ Researching Music, Digital Media, and Film. http://kieranfenbyhulse.com/ 83 Wayne 2013: Wayne&wax. http://wayneandwax.com/ 84 Goldschmitt, K. & Gentry, P. 2010: musicology/matters. http://musicologymatters.blogspot.de/ 85 Bañagale, R.P. 2008: Millenial Musicology. http://amusicology.wordpress.com/2008/02/23/millenial-‐musicology/ 17 Ƿ [...] the resources of the ,information ǯ [...] have completely changed the rules of research and scholarshipȄand pedagogy. ǯ ǡ ǯǤDz ʹͲͳ͵ Ƿ Dz kann und ob die Vermutung stimmt, dass MusikwissenschaftlerInnen das Web 2.0 noch nicht so verbreitet nutzen wie andere Wissenschaften, müsste in zukünftigen Forschungsvorhaben untersucht werden. Das Web 2.0 als Gegenstand von Forschung ist bereits in mehreren musikwissenschaftlichen Publikationen und Arbeiten, wie Tschmucks ǷArbeiten zu Musik und Web 2.0Dz86 ǷMusikindustrie und Web 2.0: Die Veränderung der Rezeption und Distribution von Musik durch das Aufkommen des ʹǤͲDz87 zeigen. 2.4.2 Musikpädagogik 2.0: Beispiele Wie im Absatz 2.3 angedeutet wurde, bieten Web 2.0-‐Angebote eine Vielzahl an Anwendungsmöglichkeiten im Unterricht selbst. Ein konkretes Anwendungsbeispiel von Web 2.0-‐Angeboten im schulischen Musikunterricht stellt das KAS-‐Musik-‐Wiki88 dar, das im Rahmen des KAS-‐ Wikis 89 der Kölner ǷKaiserin Augusta SchuleDz von SchülerInnen und LehrerInnen mit Inhalten gefüllt wird. Hier finden sich Unterrichts-‐ ergebnisse und Ȃdokumentationen, die zugleich im Unterricht entwickelt Ú ǷDz Ǥ ǷDas iPad im Unterricht -‐ Mobiles Lernen @ Kaiserin Augusta Schule (KAS)Dz90 von André Spang91 begleitet die Einführung des iPads und anderer kooperativer Arbeitsformen wie Blogs und Wikis im Schul-‐ unterricht auf einer reflexiven Ebene. Spang berichtet dort von den Erfahrungen, Projekten und Herausforderungen, die sich aus (musik-‐ und 86 Tschmuck, P. 2013b: Arbeiten zu Musik und Web 2.0. http://musikwirtschaftsforschung.wordpress.com/wissenschaftliche-‐arbeiten/arbeiten-‐ zu-‐musik-‐und-‐web-‐2-‐0/ 87 Hübner, G. 2008: Musikindustrie und Web 2.0: Die Veränderung der Rezeption und ǡʹǤͲǯǤ 88 Kaiserin Augusta Schule 2013a: Musik. http://wikis.zum.de/kas/Musik 89 Kaiserin Augusta Schule 2013b: KAS Wiki. http://wikis.zum.de/kas/Hauptseite 90 Spang, A. 2013a: Das iPad im Unterricht -‐ Mobiles Lernen @ Kaiserin Augusta Schule (KAS). http://ipadkas.wordpress.com/ 91 Spang, A. 2013b: André J. Spang -‐ Educator & Pianist. http://www.andre-‐ spang.de/andre-‐spang.de/hi.html 18 medien-‐)pädagogischer Sicht dabei ergeben. In einem Rückblick auf die ersten zwei Jahre nach Einführung der mobilen Tablets an der Schule schreibt Spang92, dass alle Lehrenden im Zuge der Digitalisierung zu Lernenden werden. Der Lehrer als ǷDz trete in diesem Ƿ Dz93 immer weiter zurück. Diesen Lernprozess beschreibt und reflektiert Spang in seinem unterrichtsbegleitenden Blog öffentlich. Als letztes Beispiel aus dem Bereich Musikpädagogik sei noch auf das Ƿ ¡Dz94 von Dirk Bechtel95 hingewiesen. Hier können Interessierte und Musiklehrende zu verschiedensten Themen diskutieren. Auch Stellenanzeigen und Kleinanzeigen finden hier einen Platz und liefern damit einen Beitrag zur Vernetzung von MusikpädagogInnen untereinander. 3. ĂƐůŽŐͣ&ƌĞŝĞ<ƵůƚƵƌƵŶĚDƵƐŝŬ͞ In dem im vorangegangenen Kapitel skizzierten Rahmen stellt das Blog ǷDz ein Experiment vom mir dar, das ich in Kapitel 4 weiter reflektieren möchte. Im Folgenden liste ich deshalb nun einige meiner Artikel auf, die ich für besonders erwähnenswert halte und auf die ich im Zuge der Reflexion zurückkommen werde. Sie sind auch in ihrer Ƿò DzǷDz 96 oder in der unter folgendem Link https://www.dropbox.com/sh/mljxkcw8x7y9eif/heAV0evvkP herunterladbaren PDF-‐Version dieser Arbeit zu finden, da dort die Links, die ich hier zur Übersichtlichkeit nicht in Fußnoten umgewandelt habe, aktiv sind. Eventuelle Rechtschreibfehler in den Artikeln wurden aus Gründen der Authentizität nicht korrigiert. Im Anschluss an diese Auswahl möchte ich noch einige ausgewählte Blog-‐Statistiken anführen. 92 Spang, A. 2013c: 2 Jahre iPad-‐KAS, Bloggen und Neuzugänge. http://ipadkas.wordpress.com/2013/02/16/2-‐jahre-‐ipad-‐kas-‐bloggen-‐und-‐ neuzugange/ 93 ebd. 94 Bechtel, D. 2013a: Forum Musikpädagogik. http://www.dirk-‐bechtel.de/forum/ 95 Bechtel, D. 2013b: DirkBechtel.de Ȃ Die Schulmusik-‐Seiten. http://www.dirk-‐ bechtel.de/index.htm 96 Stade, P. 2013a: Freie Kultur und Musik. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/ 19 ϯ͘ϭƵƐŐĞǁćŚůƚĞƌƚŝŬĞůĂƵƐĚĞŵůŽŐͣ&ƌĞŝĞ<ƵůƚƵƌƵŶĚDƵƐŝŬ͞ ϯ͘ϭ͘ϭͣ,ĂůůŽ͊͞;ϭϯ͘Ϭϭ͘ϮϬϭϮͿ97 Dies ist mein erstes Blog zu meiner anstehenden Examensklausur im Dzȋ-‐¡ȌdzǤ Ich möchte hier grundlegende Gedanken diskutieren und Frage-‐ stellungen und Forderungen an die Musikpädagogik entwickeln, die sich aus der Gefährdung der Freien Kultur nach Lawrence Lessig ergeben. Zentrale Fragen sind: -‐ Stellt das heutige Urheberrecht eine Gefahr für Musik, Bildung und Kultur dar? Verlieren wir unsere Freie Kultur? -‐ Wie verändert sich die Gesellschaft durch das Internet und wie muss sich das Urheberrecht anpassen? -‐ Wen und was schützt das Urheberrecht? -‐ Sind alle Jugendliche Raubkopierer? -‐ Was für Alternativen gibt es im Musikbereich? Alternative Geschäftsmodelle und Creative Commons -‐ Welche Konsequenzen ergeben sich für den schulischen (Musik-‐) ǫDzdz Urheberrecht umgehen? -‐ Wie positioniert sich die Musikpädagogik? Ja zum Urheberrecht, aber zu welchem? Bitte diskutiert und kommentiert mit! Es gibt meines Wissens noch wenig Literatur zu diesem Thema und dieses Blog soll somit zu einer Weiterentwicklung und Anpassung der Musikpädagogik beitragen! Philip Stade 3.1.2 Besuch im Unterricht bei André Spang (14.02.2012)98 In der letzten Woche habe ich die Möglichkeit bekommen, eine Doppelstunde im Musikunterricht bei André Spang an der Kölner Kaiserin-‐Augusta-‐Schule zu hospitieren. Er hat sich in den letzten Jahren 97 Stade, P. 2012a: Hallo! http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/01/13/hello-‐world/ 98 Stade, P. 2012b: Besuch im Unterricht bei André Spang. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/14/besuch-‐im-‐unterricht-‐bei-‐ andre-‐spang/ 20 unter anderem durch die Nutzung von iPads und Web 2.0-‐Angeboten im Unterricht profiliert und genau darum ging es auch in dieser Unterrichtsstunde. Die SchülerInnen der 6. Klasse arbeiteten auf iPads in Kleingruppen an Internetseiten des Wikis des Kaiserin-‐Augusta-‐ Gymnasiums, auf denen sie ihre Lieblingsmusiker vorstellen sollten. Auf den Umgang mit den iPads möchte ich an dieser Stelle gar nicht zu sprechen kommen, aber anhand der Wikis lassen sich einige Problemfelder hinsichtlich der Urheberrechtsproblematik erläutern, die im Unterricht zur Sprache kamen. Darüber hinaus ergaben sich im Gepräch mit André Spang einige interessante Diskussionspunkte. Wikis stellen meiner Meinung nach eine sehr sinnvolle Möglichkeit der Mediennutzung im Unterricht dar. Das bekannteste Wiki ist wohl die Wikipedia. Mit wenigen technischen Hürden können Nutzer eigene Internetseiten mit Texten, Videos, Bildern und Links erstellen, diese miteinander oder mit Internetquellen verlinken und sich auf angehängten Diskussionsseiten über die Inhalte austauschen. So erlernen SchülerInnen u.a. selbst aktiv an Online-‐Inhalten mitzuwirken und auch angebotene Inhalte zu hinterfragen. Als ein zentraler Punkt in der Wiki-‐Unterrichtsstunde kristallisierte sich heraus, wie richtig zitiert werden soll, wie Quellen angeben werden müssen und welche urheberrechtlich geschützten Inhalte nicht auf die Seiten gestellt werden sollten. Hier versuchte Herr Spang den SchülerInnen deutlich zu machen, dass die korrekte Nennung von Quellen notwendig sei, um nicht rechtlich belangt werden zu können Ȃ nach dem ǣ Ƿ ò ò òǤDz ± weiß, dass das rechtlich gesehen nur teilweise zutrifft, versucht er damit die SchülerInnen für das Thema Urheberrecht und die eventuellen rechtlichen Konsequenzen zu sensibilisieren. Bei der Frage, welche Bilder auf die Wiki-‐Seiten von den SchülerInnen platziert werden dürfen, rät er ihnen, Bilder aus den Wikimedia-‐Commons zu benutzen und urheberrechtlich geschützte Fotos nicht zu verwenden. Letztere sind aber in vielen Fällen deutlich ansprechender und auch in einer größeren Vielfalt vorhanden und daher per se zu nächst einmal für die SchülerInnen oftmals attraktiver, doch 21 obwohl sie die Bilder auf ihren iPads sehen können, dürfen bzw. sollen sie sie nicht auf ihren Seiten verlinken. Youtube-‐Videos werden hingegen auf den Wiki-‐Seiten von den SchülerInnen selbstverständlich eingebettet. Meiner Meinung nach gehört das Verlinken von Inhalten zum Wesen des Internets und ich verstehe nicht, warum hier SchülerInnen bei Bildern von Urheberrechten eingeschränkt werden. Die Rechtslage ist meines Wissens nach hier noch nicht sehr deutlich und es ist verständlich, dass Herr Spang die rechtssicherere Variante vorzieht, doch ein kreatives Arbeiten mit dem Internet sollte nach meiner Auffassung das Einbetten von urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglichen, um einen kreativen Umgang mit Kultur zu ermöglichen. Hier wird neben der allgemeinen Debatte um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter deutlich, wie früh Kinder heute bereits mit dem Urheberrecht in Kontakt und auch in Konflikt geraten können. So sagt auch Till Kreutzer in seinem Vortrag auf ǣ ʹͲͳͳǣǷ òò ǤDz ¡ ǣ Urheberrecht unseren Umgang mit Kultur bestimmen? Herr Spang thematisiert in seinem Unterricht schon seit langer Zeit die Frage, wie mit illegalen Musikdownloads umgegangen werden soll. In einem Gespräch mit ihm erklärte er mir, dass SchülerInnen einer anderen Klasse sich im Rahmen des Safer Internet Day 2012 auf einer eigenen Wiki-‐Seite auch mit dieser Problematik beschäftigt haben. In seinem eigenen Unterricht arbeitet er die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den SchülerInnen heraus (Was ist erlaubt? Was ist verboten?) und bringt ǣǷ ǤDz ò darüber hinaus auch an die Notwendigkeit, sich im rechtlich legalen Raum als Lehrperson verhalten zu müssen. Mit einer allgemeinen Flatrate für Online-‐Inhalte und einem an das Internet angepasste Recht würde das Problem seiner Meinung nach am besten gelöst werden, aber realistisch eingeschätzt sei ein solches Vorhaben noch lange nicht in Sicht. Ich finde es sehr schade und problematisch, dass an diesem Punkt nicht versucht wird, das bestehende Urheberrecht in einer allgemeinen Debatte und im Unterricht selbst zu hinterfragen. Auch mit den SchülerInnen 22 könnte versucht werden über das Thema zu diskutieren und bestehende Interessenlagen und Gesetze kritisch zu beleuchten, anstand den SchülerInnen hauptsächlich zu vermitteln, was nach derzeitigem Recht legal und illegal ist. Durch die Möglichkeit der digitalen Kopie muss nämlich nach Meinung vieler Experten und auch meiner Ansicht nach das System, das diese Kulturtechnik verhindert, in Frage gestellt werden. Es ist meiner Ansicht nach schlichtweg falsch Ȃ ohne Tauschbörsen, Musikstreaming und Klagen gegen Raubkopierer aus mehreren Perspektiven zu betrachten -‐, Musikdownloads mit CD-‐Diebstahl gleich zu setzen. Eine digitale Kopie kennzeichnet sich nämlich eben gerade nicht ǷDz und die Thematik ist weitaus vielseitiger, als es die Musikindustrie und das Gesetz glauben machen wollen (siehe auch Dirk von Gehlen: Mashup Ȃ Lob der Kopie). Weiterführende Fragen für den Unterricht wären zum Beispiel: -‐ Was sind die positiven Seiten von Tauschbörsen und Streaming-‐ angeboten? -‐ Sind wir wirklich alle kriminell? -‐ Warum gibt es so viele urheberrechtliche Restriktionen im Internet? -‐ weitere Unterrichtsvorschläge demnächst auf meiner Seite Konse-‐ quenzen für den schulischen Musikunterrichtǥ Darüber hinaus wird in meinen Beobachtungen auch deutlich, in welchen urheberrechtlichen Zwängen sich die Lehrpersonen im heutigen Unterricht befinden. Kann man hier noch von einer Freien Kultur sprechen, wenn Lehrer sich gezwungen sehen, illegale Musikdownloads unhinterfragt als unrechtsmäßig abzutun, um den SchülerInnen den Ƿ Dz ǫ ¡ gerade wichtig für die kommenden Generationen einen kritischen Umgang ǷDz ehenden Urheberrecht zu folgen? Ich möchte die Pädagogik und insbesondere die Musikpädagogen dazu auffordern, das Themengebiet Urheberrecht, illegale Musikdownloads, Tauschbörsen und auch das Einfügen von urheberrechtlich geschützten 23 Bildern in Internetseiten differenzierter und kritischer zu behandeln, um die Entwicklung hin zu einem Unterricht, der unreflektiert Wirtschaftsinteressen gehorcht, zu verhindern. Gerade im Bereich Musik kommen SchülerInnen schon früh im Internet mit urheberrechtlich relevanten Vorgängen in Kontakt. Sie über die aktuelle Rechtslage aufzuklären, finde ich wichtig, aber das sollte meiner Meinung nach dafür genutzt werden, gerade diese unbalancierte Rechtslage zu kritisieren Ȃ auch im Sinne einer freien Bildung. Für mich hat sich aus diesem Unterrichtsbesuch eine wichtige Konsequenz für meine Sicht auf das Themenfeld ergeben: Man kann das derzeitige Urheberrecht auf einer Ebene in Frage stellen, wie es bis hierhin hauptsächlich auf diesem Blog geschehen ist. Aber der kritische Umgang mit dem Urheberrecht im schulischen Musikunterricht befindet sich in einem weiteren schwierigen Spannungsfeld: Als zukünftiger Lehrer stelle ich mir die Frage, wie ich SchülerInnen im Unterricht einen kritischen Umgang mit dem derzeitigen Urheberrecht nahelegen kann ohne sie und mich selbst in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Was können Lehrpersonen jetzt schon in diesem System leisten, um an einem Überdenken der Situation mitzuwirken ohne auf einen Wandel in Politik und Gesellschaft warten zu müssen aber auch ohne vor Gericht zu landen? Diesen Fragen möchte ich in kommender Zeit genauer hinterher gehen. 3.1.3 ͞WůĂLJ&Ăŝƌʹ ZĞƐƉĞĐƚDƵƐŝĐ͟ĚĞƌ,ŽĐŚƐĐŚƵůĞĨƺƌDƵƐŝŬ͕dŚĞĂƚĞƌƵŶĚ Medien Hannover ʹ eine kritische Analyse (22.02.2012)99 Ich habe mich ausführlich mit dem Projekt DzȂ dz der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) ausein-‐ andergesetzt und eine kritische Analyse an die Verantwortlichen Prof. Bäßler und Daniel Reinke gerichtet, auf welche ich bis heute keine Antwort bekommen habe. Das Projekt sollte 2012 abgeschlossen werden, aber bis heute findet sich kein abschließendes Resultat auf den Seiten des 99 Stade, P. 2012c: ǷȂ dz òǡ Medien Hannover Ȃ eine kritische Analyse. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/22/play-‐fair-‐respect-‐music-‐der-‐ hochschule-‐fur-‐musik-‐theater-‐und-‐medien-‐hannover-‐eine-‐kritische-‐analyse/ 24 Projekts. Deshalb habe ich mich entschlossen meine Mails hier zu veröffentlichen. Was sind die Ziele von PLAY FAIR Ȃ RESPECT MUSIC? Dz gesellschaftlichen Bewusstseins für den Wert musikalisch-‐kreativer Leistungen bei Kindern und Jugendlichen. Dies soll über aktiven Musikunterricht an Schulen geschehen. Denn nur wer selbst die Erfahrung musikalisch-‐kreativen Schaffens macht, kann Musik auch wertschätzen. Es ist also unsere Aufgabe, kreativen Musikunterricht an Schulen zu för-‐ dern. Um also der Entwertung von Musik und somit auch illegalen Down-‐ loads und Kopien entgegen zu wirken, werden im Rahmen dieses Projekts ǡǤdz (Quelle: http://www.playfair.hmtm-‐hannover.de/de/ueber-‐play-‐fair/) Wer unterstützt PLAY FAIR Ȃ RESPECT MUSIC? Dz für Musik und Theater Hannover, dem Verband Deutscher Schulmusiker und dem Bundesverband Musikindustrie. Neben weiteren Verbänden und Initiativen zählen auch musikpädagogische Verlage sowie Universitäten und Musikhochschulen zu den ProjektpartnernǤdz (Quelle: http://www.playfair.hmtm-‐hannover.de/de/ueber-‐play-‐fair/) Dz¡ dz Schwergewicht in der aktuellen Richtungsweisung der Musikpädagogik dar. Es wurden Unterrichtsmaterialien, Lehrveranstaltungen und Work-‐ shops angeboten und ein Forschungsbericht erstellt. Nach meinem Kennt-‐ nisstand wurde es aber bis jetzt nur wenig kritisch überprüft. Dieser Artikel soll über das Projekt Dz Ȃ dz hinaus (musik-‐ und medien-‐)pädagogische Ansätze kritisieren, die zu leichtfertig das bestehende Urheberrecht untersützen oder gar eine Ausweitung der Urheberrechte (wie es mit ACTA vorgesehen ist) akzeptieren, anstatt ein Überdenken der Situtation im digitalen Zeitalter auf Basis einer Freien Kultur zu erwägen. Einer meiner zentralen Kritikpunkte ist, dass das Projekt eng mit dem Bundesverband Musikindustrie zusammen arbeitet(e), der sich v.a. durch seine Positionierung PRO ACTA und 25 Forderungen für die verschärfte Abmahnungen und Bestrafungen von illegalen Down-‐ und Uploads bemerkbar macht. In dem Artikel DzȂ Respect Music: Musikindustrie-‐ dz vom 30. März 2009 von Ilja Braun auf irights.info wurde bereits auf Gefahren dieser Zusammenarbeit hingewiesen Ȃ offizielle Reaktionen blieben aus. Auch das NMZ-‐Interview mit Prof. Dr. Bäßler, worin er behauptet, dass das heutige Bewusstsein Jugendlicher bezüglich illegaler Musikdownload-‐ Handlungen abgekoppelt sei von ethischen Haltungen und dass ein neues Dz ¡dzÚǡ¡ǡ derartige Ansätze für eine freie Bildung sind, denn hier wird das ¡ Dz dz stark gekoppelt an wirtschaftliche Interessen der Musikindustrie und die Ausweitung von Urheberrechten im Internet. Man muss sich fragen: Ist das fair? Hier nun meine Mail vom 3. Februar 2012 an die Verantwortlichen von DzȂ dzȂ bis heute ohne Antǥ DzͳǤ ǡ ¡ogischen Projekt den wirtschaftlichen Interessen der Musikindustrie folgen? Welchen Sinn sehen Sie wirklich in der Zusammenarbeit? In dem NMZ Interview mit Daniel Badke wird genau diese Frage gestellt, aber die Antwort lässt meiner Meinung nach viele Frage offen. Da ist von Musikvielfalt als Basis für die Ökonomie der Musikindustrie die Rede, aber für mich ergibt sich daraus keine pädagogische Begründung. Natürlich brauchen wir kulturelle Vielfalt, aber die wird doch teilweise von der Musikindustrie gerade eingeschränkt , indem die Urheberrechte es verhindern, dass Menschen vielfältig mit Musik umgehen können. Die Vielfalt besteht doch nicht nur in der Vielfalt der Musiker, die durch die Musikindustrie vertreten werden, sondern gerade auch durch die Digitalisieru Dzdzǡ Möglichkeiten geben wurden, nicht nur passiv sondern aktiv und kreativ mit Musik umgehen zu können, indem sie Musik unter Filme bei youtube schneiden oder Remixe und Mixtapes erstellen und diese online stellen. Wird kulturelle Vielfalt nicht viel besser und viel mehr im Sinne einer freien Bildung von Alternativen wie den Creative Commons verkörpert als 26 von Prof. Dieter Gorny? Wieso haben Sie sich nicht entschieden, mit einem solchen Ansatz ihr Projekt zu fundieren? 2. Den Ansatz, den Sie mit Ihrem Projekt wählen, beim Wertschätzen der Musik anzusetzen, finde ich grundsätzlich zunächst einmal sehr richtig, aber in ihrem Forschungsüberblick 2009 treffen Sie direkt zu Beginn eine Aussage, die ihrem Konzept zugegen läuft. Dort steht: Dz" ǣ ǡ einen Freunden zu empfehlen und sie kopieren zu können ist den Jugendlichen sehr wichtig. Ú ò Ǥdz Neben dem Wert Musik zu lieben und zu teilen fällt es mir schwer den Wert, den Sie mit Ihrem Projekt im Blick haben, herauszufinden. Mir fällt da hauptsächlich der finanzielle Wert ein, dass Musik etwas kosten muss, damit es Wert geschätzt wird (Ist das wirklich so?), was ja auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Musikindustrie erklären könnte. Ich möchte Ihnen hier aber nicht vorwerfen, dass Sie wirtschaftlichen Interessen folgen würden, denn ich hoffe sehr, dass das Ǥ Ú Dz Fair Ȃ dz¡ tz entwickeln, ohne die Thematik grundlegender anzugehen. Die einfache Rechnung, die sie ǣDzdzαDz ¡ dzǡ ǡ ȋ ǡ belehren Sie mich eines Besseren), ob das derzeitige Urheberrecht, wie es von der Musikindustrie und der Bundesregierung gefördert und gefordert wird, wirklich DIE Lösung ist für die Herausforderung der digitalen Kopie und für die sich die Musikpädagogik einsetzen sollte. In dem Buch Dz-‐ dz ȋʹͲͳͳȌ interessante Ansätze zu dem Thema zu finden, die gerade die Haltung, dass das Kopieren von Musik, der Musik an sich schade, hinterfragen und DzCopy kills musicdz Dzpro Musicdz Ú ǤDzȂ dzǡ Forschungsübersicht schreiben, in diese Gedankengänge einzuordnen und versucht nicht alternative Denkrichtungen in Bezug auf die Kopie einzuschlagen, sondern eher SchülerInnen durch Repression (Begriffe wie 27 DzdzȌǡDzdz ¡ zu lernen, indem sie lernen, sich im rechtlich legalen Raum zu bewegen. 3. Beim Thema FileSharing schreiben Sie in Ihrem Forschungsbericht, dass die Jugendlichen, die FileSharing als internalisiertes Verhalten nutzen, leider nur schwierig davon abzubringen sind. Sie möchten die ò ǡ Dzdz òDzder Lieblings-‐dz SchülerInnen bringen wollen? Daraufhin ergründen Sie in Ihrer ò ʹͲͲͻ Dz dz SchülerInnen für illegale Downloads. Ist es an diesem Punkt nicht angebracht, FileSharing, Downloads und Piraterie von einem neutralen Standpunkt aus zu bewerten Ȃ oder von einem musikpädagogischen Standpunkt aus? Lohnt es sich nicht zu fragen, welche positiven Aspekte FileSharing für Musik und Bildung hat anstatt damit zu argumentieren, dass Musiker weiterhin Geld mit Musik verdienen können müssen? Dz dzǡ FileSharing sehr differenziert betrachtet werden muss, weil es eine Form des Austausches mithilfe neuer Technologien ist. Man teilt, zeigt und entdeckt Musik. Natürlich bezeichnet die Musikindustrie diese Downloads als illegal, was nach geltendem Recht ja auch in vielen Fällen stimmen mag, aber Lessig fordert dazu auf, den Zweck von FileSharing und den wirklichen SchadenǡDzdzò untersuchen, bevor Jugendliche kriminalisiert und für ihr Verhalten bestraft werden. Und Sie unterstützen meiner Meinung nach mit Ihrem Projekt genau diese letzte Auffassung, dass geistiges Eigentum im Zeitalter des Internets und der digitalen Kopie stärker geschützt werden müsse, um Dzdz Ǥ ǡ ǡ ACTA versucht wurden und werden, gesetzlich zu verankern. Der weltweite aktuelle Protest dagegen zeigt meiner Meinung nach, dass das ǡ ǡ Dzdz Digitalisierung angepasst werden muss und wenn Sie mit Ihrem pädagogischen Projekt sogar den Interessen der Musikindustrie, die die Urheberrechte immer weiter ausweiten möchte, folgen und Aufklärungskampagnen (=Drohungen) über juristische Verfahren als 28 Mittel zum Wertschätzen der Musik betrachten, dann sehe ich das wirklich òǤdz Ich hoffe auf baldige Stellungnahmen der Verantwortlichen der HMTM Hannover, von Play Fair-‐Respect Music, dem Verband deutscher Schulmusiker e.V. und dem Bundesverband Musikindustrie und werde natürlich hier darüber berichten. Weitere kritisch zu hinterfragende Links, die in ähnliche Richtungen DzȂ Re dzǣ -‐ Aktionstag: Kulturstimmen -‐ Dz ¡dz ¡: Dz Ȃ dz einem Beschreiben der derzeitigen Rechtssituation stehen und hinterfragt die Veränderungen des digitalen Zeitalters nicht. Und noch ein Link zu einem erfrischenden Artikel aus dem NMZ vom 03.01.2009 von Theo Geißler , der meiner Meinung nach in eine ähnliche Richtung zielte wie ich. +++Update 28.2.2012+++ Ich habe mittlerweile Stellungnahmen von Prof. Bäßler und auch des AfS erhalten, darf sie aber leider noch nicht hier veröffentlichen, doch so viel sei gesagt: Sie bestärken mich darin, dass ich in eine richtige Richtung Ǥǥ ϯ͘ϭ͘ϰ ͣUrheberrecht und Musik in der digitalen Revolution͞ (05.03.2012)100 Heute ist ja alles voll mit Meldungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Zusammenhang mit GoogleNews (ein Kommentar von Kai Biermann auf zeitonline dazu). Für mich war es da und auch vor dem Hintergrund von ACTA wichtig, noch mal einige Basics des Urheberrechts nachzuvollziehen. Darum möchte ich mit diesem Artikel einen Überblick über die aktuelle Rechtslage hinsichtlich des Deutschen Urheberrechts (UrhG) und Musik im digitalen Zeitalter geben. Grundlage dafür soll der von Prof. Dr. Thomas Hoeren verfasste Artikel Dz 100 Stade, P. 2012d: Urheberrecht und Musik in der digitalen Revolution. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/05/urheberrecht-‐und-‐musik-‐in-‐ der-‐digitalen-‐revolution/ 29 dz (in: Arnold Jacobshagen/Frieder Reininghaus (Hg.), Musik und Kulturbetrieb Ȃ Medien, Märkte, Institutionen, Laaber (Laaber Verlag) 2006, 195 Ȃ 217.) sein, aus dem ich hier einige zentrale Zitate zusammengestellt und kommentiert habe. Weiter unten erklärt Thomas Hoeren dann noch selbst einiges zum Urheberrecht in einem Video-‐Interview. (Internationales) Urheberrecht Dz Urheberrecht schützt künstlerische oder wissenschaftlich-‐ technische Leistungen, die eine gewisse Originalität und Kreativität repräsentieren. Der Schutz besteht unabhängig von einer Registrierung, eines Copyright-‐Vermerks oder anderer Formalitäten; er beginnt mit der Schöpfung des Werkes und endet siebzig Jahre nach dem Tod des ǤdzȋǤͳͻͷȌ Thomas Hoeren beginnt seinen Artikel mit den Problemen, die Musikanbieter im E-‐Commerce auf internationaler Ebene mit dem Ǥ Ƿ -‐ ò Dzǡich aus den folgenden Gesetzeswerken ergebe: Urheber-‐ rechtsgesetz von 1965, World Copyright Treaty, World Performers and Producers Rights Treaty und die InfoSoc-‐Richtlinie der EU. Weil nationale Grenzen für den Fluss von Informationen im Internet aber zunehmend keine besondere Bedeutung mehr hätten, bedeute das Schutzlandprinzip (wenn Inhalte von Deutschland aus zugänglich sind, findet das Deutsche Urheberrecht Anwendung) viele Probleme für Internetauftritte. Sie würden zu einem rechtlich unmöglichen Unterfangen, weil alle weltweit bekannten Urheberrechtsordnungen berücksichtigt werden müssten. Welche Werke sind schutzfähig? Nach §1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Werke der Literatur, Wissen-‐ schaft und Kunst. Die Idee ist nicht geschützt, sondern nur die Form eines Werkes. Ein Problem sei die Grenzziehung zwischen Idee und Form, wobei die Gesellschaft darüber entscheiden müsse, was freie Ideen im Sinne des Allgemeinguts seien. Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke im Sinne des Gesetzes nur solche, die als persönliche geistige Schöpfung angesehen werden können. Bedingung ist die Gestaltungs-‐ oder Schöpfungshöhe (=Formgestaltung beinhaltet ein 30 hinreichendes Maß an Kreativität), damit der Schutz des Urhebers nicht Ǥ Dz ¡é ur die òǤ ȋǥȌ ǡ ¡ ¡ǤdzȋǤʹͲͲȌ Leistungsschutzrechte Ƿ (§§70-‐87e UrhG). Hierbei genießen Leistungen auch dann einen Schutz, wenn sie selbst keine persönlich-‐geistigen Schöpfungen beinhalten. Allerdings ist der Schutz gegenüber urheberrechtsfähigen Werken durch ¡ǤDz òǡ so z.B. die eines Tonträgerhersteller (§§ 85, 8 UrhG) und die eines ǣǷòòé òǡ in der er ein Werk vorträgt, ausführt oder an einer Aufführung bzw. einem ò ǤDzȋǤʹͲͲȌ Verwertungsrechte Ƿ von Verwertungsrechten zu: Er hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten. Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht, Bearbeitungen der Musik zu verwerten. Ferner ist allein der Urheber befugt, sein Musikwerk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben. ǤDzȋǤ 202) Ƿrvielfältigungsrecht ein ausschließliches Recht des Urhebers ist, kann dieser seine Zustimmung zu einer solchen Vervielfältigung verweigern. Die Digitalisierung von Musik und die Speicherung auf einem ȋǷDzȌ ¡ ǤDzȋǤʹͲʹȌ Vervielfältigungsrecht wird deutlich, welche grundlegenden Änderungen die Digitalisierung für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken bedeuten: Jede Digitalisierung stellt eine Vervielfältigung dar, aber der Bundesgerichtshof entschied, dass die Speicherung im RAM oder die Bildschirmanzeige keine zustimmungspflichtigen Vervielfältigungen seien (§ 44a UrhG). 31 Ablauf der Schutzfrist Ƿ Ͳ ǤDz ò tungsschutzberechtigten betragen 50 Jahre, nachdem diese ihre geschützte Leistung erbracht haben. (S. 208) Bearbeitung, freie Benutzung, Schranken und die private Kopie Dz Ț ʹ͵ bearbeitet oder in sonstiger Form umgestaltet werden. Erst wenn diese umgestaltete Fassung veröffentlicht oder verwertet werden soll, ist eine ǤdzȋǤ ʹͲʹȌ Dz Abgrenzung zwischen der zustimmungspflichtigen Bearbeitung und der freien Benutzung. Grundsätzlich darf ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung eines anderen Werkes geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Eine Ausnahme gilt für die erkennbare Übernahme von Melodien. Damit eine solche freie Benutzung bejaht werden kann, darf das fremde Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen werden, sondern nur als Anregung für das eigene Werkschaffen ǤdzȋǤʹͲͶȌ Das Urheberrecht ist für den Schutz der Presse-‐ und Rundfunk-‐ und Informationsfreiheit mit einer Reihe von Schranken ausgestattet, um das Urheberrecht einzuschränken, so Hoeren. In Deutschland gäbe es dafür einen Katalog von Schranken während z.B. in den USA im Copyright Ƿ Dz als große und weit formulierte Schranke integriert sei (S. 207). Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch sind auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig (§ 53 UrhG), schreibt Hoeren. Für eine Vergütung in diesem Fall wurde die Geräte-‐ und Leerkassettenabgabe für Bild-‐ und Tonträger eingeführt, die über Verwertungsgesellschaften zu angemessenen Anteilen an die Urheber verteilt werden. Private Kopien seien auch durch Dritte erlaubt, solang sie unentgeltlich geschehen und die Privatkopiefreiheit umfasse auch die digitale Kopie. Die Frage, die sich im Internet zunehmend stellt, ist die nach der Grenze zwischen privatem Gebrauch und öffentlicher Zugänglichmachung. Als Öffentlichkeit werde jeder ohne persönliche Verbindung definiert. Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang ist, ob 32 P2P zu privaten Kopierzwecken urheberrechtlich zulässig ist: Dz ǡ ¡ Ƿ Dz Ǥdz Dieser Begriff sei Ƿ DzǤ ʹ-‐Netzwerke seien aber nicht per se rechtswidrige Kanäle. Urheberpersönlichkeitsrecht Ƿ Ú ò wirtschaftlich ausgerichteten Verwertungsrechten. Es schützt den Urheber in seiner besonderen Beziehung zu seinem Werk. Das Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst die Befugnisse des Veröffentlichungsrechts, des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft und des Rechts auf Schutz gegen Entstellung oder Beeinträchtigung des Werkes. Im Rahmen der Nutzung von Werken über das Internet stellen Ú ǤȋǥȌ Neben dem Entstellungsverbot ist das Namensnennungsrecht von zentrale Bedeutung. Generell hat der Urheber das Recht darüber zu entscheiden, ob und an welcher Stelle das Werkes er als Urheber zu bezeichnen ist. Dieses Recht steht auch ausübenden Künstlern (z.B. ȌǤDzȋǤʹͲȌ Fazit Insgesamt macht Prof. Dr. Thomas Hoeren mit seinem Artikel deutlich, wie komplex das derzeitige Urheberrecht ist Ȃ sowohl für die Privat-‐ person, den remixenden Musiker als auch für Musikanbieter im Internet. Oft müsse im Einzelfall entschieden werden, was viele rechtliche Unsicher-‐ heiten bedeute. Schwierige Verhandlungen zwischen der GEMA und Google/YouTube und Musik-‐Streaming-‐ Dz-‐ dz ¡ǡ ò Urheberrecht bedeutet. Dieses Interview vom elektrischen Reporter mit Thomas Hoeren fasst nochmal einiges zusammen und gibt noch Einblicke in einige spannende Themenfelder und seine Kritik an der Musikindustrie. 33 3.1.5 ͣIdeen für den Musikunterricht und grundlegende Haltungen für MusiklehrerInnen͞ (09.03.2012)101 Hier möchte ich nun einige Ideen für den Musikunterricht vorstellen. Oft bestehen diese Anregungen aus Fragen, die mit SchülerInnen behandelt und diskutiert werden können. Sie sollen als Anstöße dazu dienen, wie der Musikunterricht von heute in Abgrenzung und in Ergänzung zu Projekten wie Dz Ȃ dz aussehen und mit den Themen Digitali-‐ sierung, Urheberrecht und Musikindustrie umgehen könnte. Die Fragen und Ideen sind als Ausgleich zu bereits etablierten Konzepten zu diesem Themenbereich zu verstehen und deutlich aus meiner Sicht heraus formliert. Damit möchte ich einen Beitrag hin zu einer neutraleren Information für SchülerInnen und darauf aufbauender Meinungsbildung leisten sowie ein (ggf. notwendiges) Neudenken bei MusiklehrerInnen Ú Ǥ é Dz dz -‐ legende Haltungen für MusiklehrerInnen. Lob der Kopie Ȃ Ƿ Dz 1. Die Kopie in der Musik -‐ Zitat, Sample, Variation, Remix, Bearbeitung, Mashup und Bastard-‐ Pop als kreativer Umgang mit Kopien? -‐ Herausstellen des Kopierens als zentrale Kultur-‐ und Lerntechnik: Ƿ ǤDzȋ Ȍ -‐ Ƿ-‐òDzǣ -‐ ǯǣ -‐ The Grey Album (2004) von DJ Danger Mouse: Das erste Bastard-‐ Pop-‐Album und die Reaktionen von EMI und des Grey Tuesday darauf. -‐ Die Remix-‐Kultur im Portrait 2. Musikalisch kopieren -‐ Lernen durch Kopieren und Nachahmen: Musikinstrumente spielen lernen 101 Stade, P. 2012e: Ideen für den Musikunterricht und grundlegende Haltungen für MusiklehrerInnen. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/09/ideen-‐ fur-‐den-‐musikunterricht-‐und-‐grundlegende-‐haltungen-‐fur-‐musiklehrerinnen/ 34 -‐ Remixen am Computer: Digitale Programme aktiv nutzen, um mit ihnen Remixe (kreative Bearbeitungen) von Musik zu erstellen -‐ Komponieren mit Motiven 3. Der Begriff Kopie -‐ ǷDzǡ Ƿ Dz Ƿ Dzǣ ǫ Warum vergleicht die Musikindustrie Kopieren mit dem Diebstahl eines Fahrrads? -‐ Kopie vs. Plagiat -‐ Kopie vs. Original: Wie sinnvoll ist diese Unterscheidung noch? (Dirk von Gehlen) -‐ Drei grundlegende Kriterien einer lobenswerten, kreativen Kopie (nach Dirk von Gehlen): (1) Glaubwürdigkeit durch Quellenangaben und Darlegung des Referenzrahmens (2) In eine neue Form gießen / Übertragen in einen neuen Kontext (3) Durch die Kopie ein neues Werk schaffen Das Urheberrecht -‐ Welche eurer Handlungen sind vom Urheberrecht/Copyright betroffen? -‐ Was ist das Urheberrecht? Wie lange sind Schutzfristen, wer besitzt die Rechte und warum ist das Urheberrecht wichtig? -‐ Warum wird das Urheberrecht beständig verlängert und ausgeweitet? -‐ Wer wurde schon mal abgemahnt / Kennt ihr jemanden, der Ƿ Dz ǫ -‐ industrie und der Ƿ-‐Dz-‐Modelle in Frankreich und England. -‐ Was ist nach heutigem Urheberrecht in Bezug auf Musik erlaubt, was verboten? Was würdet ihr gerne machen? -‐ Was hat sich durch die Digitalisierung in Bezug auf das ¡ǫ Ƿ rüher für Profis und ǤDz ȋ ǣ re:publica 2011) 35 -‐ Wie müsste ein an die Digitalisierung angepasstes Urheberrecht aussehen? Welche Interessen haben KünstlerInnen, Musik-‐ industrie, Prosumenten und HörerInnen und wie lassen sie sich ausgleichen? Musikindustrie Ȃ nur eine Erscheinung des 20. Jahrhunderts? -‐ Geschichte der Musikindustrie -‐ ¡ Ƿ Dz ȋ ǡ Entertainment und Warner Music Group) -‐ Braucht man im digitalen Zeitalter noch die Musikkonzerne? Welche Funktionen erfüllen sie und was ändert sich daran im 21. Jahrhundert? -‐ Klagen der Musikindustrie gegen Privatpersonen und Napster und Co.: Absichten der Kriminalisierung -‐ Ƿ Dz ǣ Ƿ é edien-‐ unternehmen die Technologie und das Recht ausnutzen, um die ¡Dz Musik im Internet -‐ Internetseiten zum Musikhören (Amazon und iTunes, Facebook-‐ Bandseiten, CC-‐Plattformen, Bandcamp.com, soundcloud.com, Stream-‐Seiten, Youtube) -‐ Wie verdienen MusikerInnen heute Geld? Zwischen sinkenden Tonträger-‐, steigenden Konzerteinnahmen und digitalen Märkten -‐ Welche Alternativen Geschäftsmodelle gibt es? Der Ansatz von Creative Commons als Lösung? Was ist die Kulturflatrate? -‐ FileSharing, FileHoster, Dropbox, Youtube und Co.: Was geschieht auf diesen Seiten? Was ist legal? Was sind die positive und negativen Seiten des FileSharings? Sollte FileSharing generell legalisiert werden? Wieso sind immer mehr Videos auf Youtube mit Hinweis auf die GEMA nicht verfügbar? -‐ Ist Streaming legal? Wie viel verdienen MusikerInnen beim Streaming? -‐ Bandcamp.com: Freiwillig direkt an die MusikerInnen zahlen Ȃ Du bestimmst selbst den Preis: Würdet ihr zahlen? 36 Ƿ Dz ò usiklehrerInnen Ȃ Meine Empfehlungen für grundlegende Haltungen: -‐ Weg von der Kriminalisierung Jugendlicher aufgrund wirtschaft-‐ licher und musikindustrieller Interessen -‐ Weg von dem drohenden Zeigefinger des geistiges Eigentums und ǷòDz -‐ Weg von einer einseitigen Betrachtung von Youtube, FileSharing und Co. -‐ Weg von falschen Begriffen wie Raubkopie, digitaler Diebstahl und Schutz des geistigen Eigentums (im Sinne einer immer weiter gehenden Kontrolle über Kultur) -‐ Hin zum Lob der Kopie -‐ Hin zur Wertschätzung digitaler Kulturtechniken -‐ Hin zu einem kritischen Umgang mit dem aktuellen Urheberrecht und aktuellen Entwicklungen im Urheberrecht -‐ Hin zum aktiven Teilnehmen an der musikalischen Remix-‐Kultur -‐ Hin zum Fragen, was die Digitalisierung an der Kultur und der Gesellschaft verändern wird (Sind wir alle Künstler? Wie können Musiker weiterhin Geld verdienen?) -‐ Hin zu einer Freien Kultur (z.B. nach Lawrence Lessig), in der Menschen kreativ mit Kultur umgehen können und die Besitzer der Urheberrechte nicht derart weit gehende Rechte haben Kultur zu ǡǷ-‐DzǤ Über Kritik und Nachfragen in den Kommentaren würde ich mich sehr freuen. 3.1.6 ͣDas 12-‐Punkte-‐Papier ʹ Kritik am politischen Klassiker der Urheberrechtsdebatte͞ (19.04.2012)102 Es wird lang. Es wird politisch. Die Bundesregierung, die GEMA, Prof. Dieter Gorny, der Deutsche Musikrat und viele andere beziehen sich in ihrer Argumentation in der 102 Stade, P. 2012f: Das 12-‐Punkte-‐Papier Ȃ Kritik am politischen Klassiker der Urheberrechtsdebatte. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/04/19/das-‐papier/ 37 anhaltenden Urheberrechtsdebatte auf das bereits am 26.11.2010 erschienene Zwölf-‐Punkte-‐PaDzdz von Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter. In seiner Rede vom 8.3.2012 fasst Neumann selbst die zentralen Aussagen des Papiers folgendermaßen zusammen: Ƿ Ȃ unbeschadet der Interessen der Nutzer, die wir natürlich auch im Auge haben müssen. Viele betrachten das Urheberrecht als ein Instrument von gestern, aus der analogen Welt. Ich setze mich gegen Versuche ein, das ¡ ǤDz Darüber hinaus erneuert Neumann in seiner Rede seine Positionen aus dem 12-‐Punkte-‐Papier: Er setzt sich für die Einführung von Warnhinweismodellen ein und bezeichnet ACTA als grundsätzlich richtigen Ansatz. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei ein wichtiger Teil in ò ǡ Dz dz ȋ Dz dz Anführungszeichen, weil es, wie hier nachzulesen, ein falscher Begriff ist) òǤ Dzǥǥǥǥ-‐dz ¡ durch. Ich setze mich nun im Folgenden kritisch damit auseinander. Es wird kritisch. 0. Einleitung Dz Herausforderung bestehen, den geistigen Diebstahl und Ǥdz Problematisch an diesen Aussagen sind zunächst die gewählten Begriffe. Durch die Digitalisierung entstand die Möglichkeit zur digitalen Kopie. Was daraDzdzÚǡ es wird neutral betrachtet fast immer nur kopiert und nichts diebisch entwendet. Oft habe ich schon dafür plädiert, in der Debatte von ǡ Dzdzȋ = gewaltsames Entwenden) zählt, wegzukommen. Dazu zählt auch der Dz dzǡ Ú darstellt, da etwas Geistiges niemals genauso zu Eigentum werden kann wie etwas Materielles. Immaterialgüterrecht ist zwar als Begriff sperriger, trifft das Gemeinte aber genauer und verhindert, dass immaterielle Dinge 38 gedanklich und scheinbar rechtlich nah an materielle Dinge gerückt werden. Tatsächlich ist die juristische Unterscheidung zwischen geistig und materiell fundamental, weil das Urheberrecht dem Urheber kein Eigentum an seinem Werk zuspricht sondern lediglich eine Monopolstellung hinsichtlich der Verwertung, der Bearbeitung und perönlichkeitsrechtlicher Befugnisse. Gefolgt wird diese Diebstahl-‐Passage vom dem beinahe schon obligatorischen drohenden Zeigefinger mit den Worten: Dz -‐ nehmigte Einstellen und das ungesetzliche Herunterladen von Werken Ǥdz -‐ als auch bei Downloads machen sich Privatpersonen strafbar, weil dadurch die geistige Arbeit nicht wertgeschätzt werde. Das derzeitige Urheberrecht sagt hierzu deutlich, dass derartige Vervielfältigungen in Online-‐Tauschbörsen der Zustimmung des Urhebers bedürfen, aber hier muss die Frage gestellt werden, ob das in Zukunft sinnvoll moralisch, rechtlich und/oder technisch durchsetzbar ist. Darüber müsste diskutiert werden. Stattdessen ǡǡDz¡ dzǡ er UNESCO-‐Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sei. Inwiefern das heutige Urheberrecht kulturelle Vielfalt verhindert oder fördert ist eine spannende Frage, die allerdings niemals eine solch einseitige Antwort finden kann. Auf der einen Seite ermöglicht das Urheberrecht vielen Kreativen von ihrer Arbeit zu leben, aber genauso behindern Urheberrechtsverlängerungen und -‐ausweitungen einen kreativen Umgang mit Kultur immer mehr, wie Lawrence Lessig in seinem Dz dz zeigt, und die Remix-‐Kultur wird durch Ǥ Dz¡ -‐ dz ¡ indeutig als Notwen-‐ digkeit für kulturelle Vielfalt bezeichnen. Es wird kulturell. 1. Der Urheber bleibt Ausgangspunkt des Urheber-‐ rechts Neumann fordert ein wirksames Urheberrecht, das weder aufgelöst noch für Nutzerinteressen neuformuliert werden sollte. Eine Abschaffung des Urheberrechts wird nur von sehr wenigen gefordert. Ich selbst bin der 39 Überzeugung, dass ein Urheberrecht weiterhin bestehen muss. Aber das kann es nur mit einer grundlegenden Reform. Nutzerinteressen sind als Schranken bereits heute ein wichtiger Bestandteil des Urheberrechts. Wenn sich die Nutzungsgewohnheiten der User so grundlegend ändern, wie es im Zuge der Digitalisierung der Fall ist, erscheint mir eine Neuformulierung des Urheberrechts unumgänglich. Ich bin kein Jurist, aber soviel ist klar: Das Urheberrecht muss nach Dz dz immer wieder eine Balance zwischen den verschiedenen Interessengruppen herstellen und ich frage mich, wieso Neumann eine Neuformulierung für Nutzerinteressen ablehnt. Als Begründung führt er Dzòdzǣ Dz Ú ǡÚǡ kann der Urheber nicht im bisherigen Umfang kulturelle Werke und Werte schaffen. Dadurch ginge kultureller Reichtum verloren, der Allgemeinheit und den Nutzern stünden weniger Werke zur Verfügung. Ein Vorrang der Nutzerinteressen zu Lasten der Urheber bedeutet daher langfristig den Verlust kreativer kultureller Vielfǡ Ǥdz Die meisten vernünftigen Menschen möchten, dass Urheber von ihrer kreativen Arbeit leben können und weiterhin viele kreative Werke geschaffen werden. Im Zuge der Digitalisierung werden sich allerdings die Einkommensmodelle von Künstlern teilweise stark ändern. In meinem Artikel Alternative Einkommensmodelle in der Diskussion habe ich ver-‐ sucht einige Ansätze vorzustellen, wie das in Zukunft aussehen könnte. An dieser Stelle aber die Veränderungen durch die Digitalisierung nicht zu erkennen und anstatt dessen mit dem Untergang kulturellen Reichtums zu drohen halte ich für gefährlich. Nie wurde so viel Musik geschaffen wie heute. Nie hatten mehr Menschen die Möglichkeit kreativ zu sein und ihre Werke zu teilen, sich mitzuteilen. Dass Filesharing für die Verarmung von Künstlern verantwortlich sei, bezweifeln Studien. Einige vordenkende Menschen gehen davon aus, dass wir uns im 21. Jahrhundert auch von der Idee des Profi-‐Musikers ein Stück weit òǤ Dz dzǡ ǡ ò Dzur-‐dzǡ sich mehr Menschen aktiv beteiligen. Lessig und andere sprechen hier von 40 Prosumenten, die Kultur nicht mehr nur konsumieren sondern auch produzieren. Aus Sicht der Nutzer ist das eine Entwicklung, die zu mehr kultureller Vielfalt führen könnte. Trotzdem werden weiterhin viele Kreative von ihrem Schaffen leben können, aber in viele Fällen nicht mehr mit den Geschäftsmodellen des 20. Jahrhunderts. Diese Entwicklungen müssten meiner Ansicht nach stärker in den Mittelpunkt der Diskussion geraten anstatt mit dem armen Künstler und der kulturellen Verarmung zu drohen. Es wird angemessen. 2. Angemessene Regeln für das Verhältnis Urheber/Nutzer In diesem Punkt stimme ich Neumann wie oben beschrieben zu. Eine angemessene Vergütung von Künstlern muss Hand in Hand gehen mit einem ausbalancierten Verhältnis zwischen Urhebern, Rechtinhabern und Nutzern. Dafür sorgen heute schon zahlreiche Schrankenregelungen im Urheberrecht wie das der Erlaubnis zur privaten Kopie. Wie dieses Verhältnis in Zukunft aber aussieht, darüber muss diskutiert werden und o ǣDz dzǤ ò werden und die Proteste gegen SOPA, ACTA, IPRED und CISPA und wie sie alle heißen zeigen deutlich auf, dass die Nutzerinteressen bei den Verhandlungen über neue Gesetzesentwürfe und internationale Handelsabkommen stärker beachtet werden müssen und nicht einseitig von der Content-‐Lobby hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden dürfen. Lessig bezeichnet weite Teile unserer Kultur als Erlaubniskultur, in der nicht frei mit Kultur umgegangen werden kann, sondern viele Erlaubnisse dafür eingeholt werden müssen. Er kritisiert, dass dies nicht im Sinne der Allgemeinheit ist und Kreativität behindert. Der Grundgedanke des Urheberrechts sei es hingegen eigentlich, Kreativität zu fördern. Aus diesem Gedankengang ergibt sich eine Reform des Urheberrechts, die die geforderte Balance zwischen den Interessengruppen herstellt, Ausweitungen und Verlängerungen des Urheberrechts beendet und damit einen freieren Umgang mit Kultur ermöglicht, der durch die digitale Technik ja gerade auch ermöglicht wird. 41 Es wird Wert. ͵ǤDzdz Dzdzǣ Neumann fordert eine breite gesellschaftlichen Fundierung des Wertes Dz dz DzdzǤ Dzdz ǡ el das musikpädagogische Projekt Play Fair Ȃ Respect Music, mit dem ich mich hier schon ausführlich auseinander gesetzt habe, oder die derzeitige GEMA-‐Kampagne Musik ist uns was wert. Ich unterstütze diese Vorhaben sehr darin, deutlich zu machen, dass Musik einen Wert hat. Die Folgerung ǡ Dz dz ¡ geschützt werden soll, halte ich für problematisch. Musik ist für Menschen auch ohne ein starkes Urheberrecht viel wert, weil es ihnen etwas bedeutet. Dass das aber nicht zwansläufig bedeutet, dass Musikkonsu-‐ menten 0,99 Euro für einen Song bezahlen wollen, erschließt sich dem Kulturstaatsminister anscheinend genauso wenig wie Play Fair, dem BVMI und der GEMA. Wertschätzung ist, wie es die Werbespots der GEMA ja eigentlich auch zeigen, eben nicht nur finanzielle Wertschätzung sondern hat vielfältige Facetten darüber hinaus. Noch dazu kommt, dass Musiker wie Bodi Bill im Falle von iTunes nur 0,19 Euro von den 0,99 Euro erhalten. Beim Streaming noch deutlich weniger. Das wird bei denen, die sich für diese Wertschätzung publikumswirksam einsetzen, fast immer verschwiegen. Außerdem wird dabei davon ausgegangen, dass Musikhörer heute nicht mehr genau wüssten, wer ein Stück geschrieben oder eingespielt hat. In der GEMA-‐Kampagne heißt es: DzǡǤ ǤǡòǤdz Ist es wirklich so, dass Musikkonsumenten heute Musik und deren Urheber wenig würdigen und nicht mehr wissen, von wem ihre Lieblingslieder kommen? Das wage ich sehr stark zu bezweifeln. Diese Dzdz kritisch betrachtet werden. Im 12-‐Punkte-‐Papier heißt es weiter: 42 Dz ò ǡ Ǥdz Die Aufklärung der Bürger über das bestehende Recht halte ich auch für einen wichtigen Punkt in der Urheberrechtsdebatte. Allerdings bleiben Projekte wie Play Fair Ȃ Respect Music ganz im Sinne Neumanns bei dem reinen Aufzeigen stehen. Es wird zu wenig hinterfragt, ob das Urheberrecht, wie es heute besteht, wirklich einen gerechten und balancierten Umgang mir Kultur in Zukunft ermöglicht. Rechtskonformität gewährleistet das bei den gesellschaftlichen Veränderungen, die die Digitalisierung bewirkt, jedenfalls nicht. Es wird kompetent. 4. Kulturelle Teilhabe durch Medienkompetenz Medienkompetenz ist das Schlagwort, wenn es um die digitale Zukunft geht. Aber was meint der Begriff? Die Wikipedia-‐Definition lautet: Dz ¡ǡ ò Ǥdz Medienkompetenz spricht die Mediennutzung, die Orientierung in der Medienwelt, die Kommunikation über Medien, die Medienkritik sowie die aktive Mediengestaltung an. Neumann betont hier zweimal, dass Medienkompetenz insbesondere bedeute, dass BürgerInnen vermittelt werden müsse, was erlaubt und was verboten sei, und schließt damit an Punkt 3 des Papiers an. Für mich bedeutet Medienkompetenz in diesem Zusammenhang aber vor allem, dass die Strukturen und Interessen hinter diesen Verboten kritisch beleuchtet werden und zu fragen, ob in unserem speziellen Fall das Urheberrecht Menschen darin unterschützt oder zumindest nicht darin einschränkt, ihre medialen Fähigkeiten zu entdecken und diese nach ihren Zielen und Bedürfnissen einzusetzen. Es wird verwertend. 5. Rolle der Verwertungsgesellschaften Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sind zweifelsfrei für einen großen Teil des Einkommens von Künstlern in Deutschland verantwortlich und die Idee hinter dem System halte nicht nur ich für sehr sinnvoll. Allerdings wage ich es zu bezweifeln, dass die Dzdz Dzdz òǡ Neumann es schreibt. Ein großes Problem an der GEMA ist, dass sie Musikern, die in die GEMA eintreten nicht erlaubt, gleichzeitig andere 43 Werke z.B. unter CC-‐Lizenzen zu veröffentlichen. In anderen Ländern ist dies bereits möglich, warum nicht in Deutschland? Schwierig ist auch, dass die Verfahrensweisen, wie die tatsächliche Ausschüttung zu Stande kommt, undurchsichtlich bleiben. Nach der aktuellen Reform der GEMA-‐ Tarife klagen viele Club-‐Betreiber über zu hohe GEMA-‐Abgaben. Darüber hinaus hindern GEMA-‐Abgaben in Bildungseinrichtungen einen freien Umgang mit Musikwerken. In der Gunst der Internetnutzer sinkt die GEMA zudem vor allem durch die schon jahrelang erscheinenden ǣ Dz òǤdz ǡ anscheinend verlangt sie im Vergleich zu anderen Ländern zu hohe Abgaben je Youtube-‐Aufruf und Google sperrt deshalb zum Schutz vor eventuellen massiven Klagen vorsichtshalber die entsprechenden Inhalte. Es ist nicht so, als ob die Nutzer die Videos nicht über andere Anbieter oder über Proxys zu sehen bekommen würden, aber der anhaltende Streit ärgert viele Nutzer sehr, was zu einem weitreichenden Legitimationsproblem der GEMA führt (dazu der Artikel Dz dz von Udo Vetter im Tagesspiegel). Auch bei den aktuellen Musik-‐Streaming-‐Tarifen der GEMA bleibt abzuwarten, ob Dzdz ¡ DzdzǤ durch die Streaming-‐Angebote für Bands wie Bodi Bill verschwindend gering und die Frage bleibt, ob das Zukunft hat. Spannend ist zudem der aktuelle Rechtsstreit zwischen der Gema und dem Filehoster Rapidshare, bei dem es darum geht, ob der Anbieter haftbar ist für die Inhalte und Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Das ausstehnde Urteil des BGHs wird richtungsweisend sein für die Rolle von Filehostern im Internet. Dass Filehoster und Online-‐Tauschbörsen nach Lessig sehr vielseitig betrachtet werden müssen, habe ich an anderen Stellen schon oft erwähnt und die Frage ist, wie weit sinnvoll, und ich meine sinnvoll für die Urheber und Nutzer, in die Strukturen und Technologien des Internets eingegriffen werden sollte. Dass Musik und Filme heute per Mausklick in Sekundenschnelle ausgetauscht werden, wird sich nicht ändern lassen und die Möglichkeiten dazu werden immer 44 weiter bestehen. An dieser Stelle muss meiner Ansicht nach über Pauschalabgaben wie die Kulturflatrate oder die Kulturwertmark diskutiert werden, die bei einer monatlichen Pauschalabgabe die nicht-‐ kommerzielle Nutzung derartiger Plattformen legalisieren und über Verwertungsgesellschaften für eine angemessene Vergütung für die Musiker sorgen könnten (dazu). Genauso funktioniert bereits die Leer-‐ medienabgabe auf Kassetten, CDs und Abspielgeräte. Die Frage ist, ob eine derartige Verwertung digitaler Inhalte von bereits bestehenden Institu-‐ tionen übernommen werde sollte oder ob dafür neue geschaffen werden müssten. Meiner Ansicht nach kann ein zukunftsfähiges Verwertungs-‐ system nur solchen Überlegungen folgend gestaltet werden. Wie sich Neumann die Zukunft der Verwertungsgesellschaften vorstellt, sagt er allerdings nicht. Stattdessen beschreibt er den Status quo als effizient und angemessen, was ich aufgrund der genannten Punkte kritisiere. Es wird schief. 6. Regeln für verwaiste und vergriffene Werke Verwaiste und vergriffene Werke, da sind sich die meisten einig, müssen sinnvoll für die Gesellschaft verwertbar gemacht werden. Das Problem mit diesen Werken besteht deshalb, weil es keiner zentralen Registrierung bedarf, um als Urheber Anspruch auf die Monopolrechte als Urheber wahr zu nehmen. Stattdessen besitzt jeder Urheber das Urheberrecht automatisch. Auf der einen Seite bietet das einen komfortablen Schutz für die Schaffenden, aber auf der anderen Seite macht es die Suche als potentieller Nutzer nach dem Urheber und den Rechteinhabern teilweise sehr schwierig. Im Falle von verwaisten Werken lassen sich die Urheber und Rechteinhaber auch nach intensiver Suche nicht auffinden und Neumann schreibt ganz richtig, dass sie trotzdem von großen kulturellen Interesse sein können und deshalb sinnvoll nutzbar gemacht werden müssen. Lessig schlägt zur Lösung des Problems vor, dass sich das Urheberschutzrecht nicht per se auf 70 Jahre nach dem Tod erstreckt, sondern dass der Urheber in regelmäßigen Abständen selbst aktiv entscheiden muss, ob der den Anspruch auf die Rechte verlängern möchte oder ob sein Werk zum Allgemeingut werden soll Ȃ also ohne eine Bezahlung von Lizenzgebühren, wie Neumann sie fordert. Auch über die derzeitige Länge des Urheberrechts muss diskutiert werden, weil erst 70 45 Jahre nach dem Tod des Urhebers die Werke kreativ von der Gesellschaft als Allgemeingut genutzt werden dürfen. Lessig fragt hier, ob das einen freien Umgang mit Kultur nicht erheblich erschwert oder unmöglich macht. Früher war es selbstverständlich, dass Musiker andere Musiker kopieren durften. Heute dürfen sie das nur tun, wenn der Urheber und die Rechteinhaber dies erlauben Ȃ oft gegen einen finanziellen Ausgleich. Das Problem mit den verwaisten und vergriffenen Werken zeigt diese Schieflage deutlich auf und darüber müsste meiner Ansicht nach ein Kulturstaatsminister schreiben. Es wird warnend. 7. Warnhinweismodell und 8. Fortentwicklung der Haftung von Providern und anderen Beteiligten Wie Warnhinweismodelle aussehen, kann man sich z.B. in Frankreich angucken. HADOPI ist die französische Behörde, die sich seit 2009 um die Verfolgung und Verwarnung von Urheberrechtsverletzungen kümmert. Sie geht nach dem Three-‐Strike-‐Modell vor, bei dem nach einer Warnung per Mail eine weitere Verwarnung per Einschreiben erfolgen kann, welche dann von gerichtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen und vorübergehenden Sperrungen des Internetzugangs gefolgt werden. Laut HADOPI sei bereits nach 1,5 Jahren feststellbar, dass das illegale Down-‐ loaden von P2P-‐Plattformen zurückgegangen sei. Kritische Stimmen dazu kann man u.a. bei Heise nachlesen. In Großbritannien zeichnet sich der Weg hin zu einem Three-‐Strike-‐Modell ab, bei dem der private Sektor der Internet-‐Provider stärker als in Frankreich in die Pflicht genommen werden. Auch in Deutschland werden Warnhinweismodelle heftig diskutiert. Auf der einen Seite stehen die Argumente, die Neumann nennt, dass Dz dz ò Dz dz würden. Warnhinweismodelle würden zu einer Akzeptanz der Rechtsdurchsetzung führen und dafür müssten auch die Internet-‐Provider stärker in die Haftungen genommen werden. Im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde die Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-‐Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen 46 erstellt, die aus rechtlicher Sicht Warnhinweismodelle als unbedenklich bezeichnet. Auf der anderen Seite wehren sich Internet-‐Provider gegen Two-‐Strike-‐Modelle und generell werden eine Sperrung von Internet-‐ zugängen und Warnhinweismodelle als probates Mittel auch von der Bundesregierung und insbesondere von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-‐Schnarrenberger abgelehntǣDz-‐ dzDz dz-‐ hang mit ACTA. Mit einem Schattenbericht äußerte sich auch die Digitale Gesellschaft e.V. äußerst kritisch zu dem Thema Warnhinweismodelle. Inwiefern Host-‐Provider für Urheberrechtsverletzungen haftbar sind prüfen derzeit die Gerichte. Herr Neumann betrachtet in dem 12-‐Punkte-‐Papier die Idee der Warnhinweismodelle somit sehr einseitig und stellt keine kritischen Stimmen dazu vor. Nicht nur von der Bundesregierung werden seine entsprechenden Vorschläge daher abgelehnt. Es wird schützend. 9. Leistungsschutzrecht für Presseverleger Als Herr Neumann das 12-‐Punkte-‐Papier 2010 verfasste, konnte er natürlich nicht wissen, wie kontrovers im Jahr 2012 über das von ihm geforderte Leistungsschutzrecht für Presseverleger diskutiert wird. Am Google-‐News-‐Dienst entfachte sich Anfang diesen Jahres eine Debatte, bei dem Presseverleger weitgehenderen Schutz forderten, während zum Beispiel die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht vor bedenklichen Auswirkungen warnte. Mächtige Interessen der Verlage stehen hier u.a. Google und Initiativen für die sinnvolle Ausgestaltung digitaler Möglichkeiten im Internet gegenüber. Juristisch gesehen ist die Angelegenheit sehr komplex und keinesfalls eindeutig, wie z.B. Prof. Dr. Peifer als Mitglied der Enquete-‐Komission Internet und digitale Gesellschaft bestätigt. Wieder kritisiere ich Herrn Neumann darin, dass seine Forderungen einseitig die Interessen der Verlage berücksichtigen ohne die Konsequenzen eines Leistungsschutzrechtes für Strukturen des Internets zu betrachten. Hier gibt es eine Übersicht über die Argumente in der Süddeutschen. Es wird besser. 10. Weiterverwendung und Langzeitverfügbarkeit digitaler Kopien 47 Hier stimme ich dem Kulturstaatsminister vollkommen zu: Dz Ú finanzierten Kultureinrichtungen für die nichtkommerzielle Nutzung ¡ Ǥdz Es wird ahnungslos. 11. Verbesserungen bei der Sicherung von Vergütungsansprüchen ǥ Es werde ACTA. 12. Europäische und internationale Regeln Ich weiß nicht, ob Herr Neumann an den geheimen Verhandlungen zu ACTA teilgenommen hat. In seinem Sinne ist die europäische Initiative allemal. Warum darüber heftig diskutiert wird, brauche ich an dieser Stelle glaube ich nicht weiter zu erläutern. Natürlich sind internationale Regelungen nötig, um urheberrechtlichen Problemen wie kommerzieller Piraterie global zu begegnen. Internationale Weichenstellungen wie ACTA ¡ Dz dz Richtung. Es wird endlich. Warum das 12-‐Punkte-‐Papier vom Kulturstaatsminister Bernd Neumann sehr zu kritisieren ist, habe ich hier ausführlich gezeigt. Damit kritisiere ich natürlich all diejenigen, die sich auf dieses Papier als politischen Klassiker in der Urheberrechtsdebatte beziehen. 3.1.7 ͣDokumentation meiner Session auf dem Futuremusiccamp 2012͞ (15.05.2012)103 Vom 11.-‐12.Mai 2012 habe ich am Futuremusiccamp (FMC) an der Popakademie in Mannheim teilgenommen. Vom Smix.lab organisiert bot das FMC vormittags Talks und Showcases an während nachmittags die Dz dz Ǥ Teilnehmer aus dem Bereich Musikwirtschaft und -‐management. Neben vielen Studenten aus der Popakademie und aus Paderborn bestimmten ebenso einige namhafte Vertreter das Bild: u.a. Matthias Gutjahr (numblog.de), Jonas Brander (rightclearing.com), Johan Uhle 103 Stade, P. 2012g: Dokumentation meiner Session auf dem Futuremusiccamp 2012. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/05/15/dokumentation-‐meiner-‐ session-‐auf-‐dem-‐futuremusiccamp-‐2012/ 48 (freenerd.de), Dr. Patrick Schmidt (Philomelos.com), einige SonyMusic-‐ Vertreter, Wolfgang Senges (Cultural Commons Collecting Society (C3S)), Christian Hufgard (@Musikpirat, musik.klarmachen-‐zum-‐aendern.de), Markus Biedermann (BackstagePro) und Alexander Talmon (@atalmon). Insgesamt habe ich das FMC als ein sehr spannendes Treffen von interessanten Menschen aus verschiedenen Bereichen empfunden. Der familiäre Rahmen bietet gute Möglichkeiten sich auszutauschen. In naher Zukunft möchte ich meine Eindrücke der gesamten Konferenz auf diesem Blog veröffentlichen, aber jetzt möchte ich zunächst die Dokumentation meiner Session vorstellen: Think big, think forward Ȃ Drei Texte, um die festgefahrene Urheberrechtsdebatte weiterzubringen Am Freitag konnte ich diese Session halten. Die ungefähr 20 Teilnehmer kamen aus unterschiedlichsten Richtungen, vom Rechtsanwalt bis zum Blogger, von der Studentin bis zum SonyMusic-‐Vertreter, von der GEMA-‐ Vertreterin über Musiker bis zum Musikpsychologen. Anhand von drei allgemeinen Texten habe ich versucht, die Urheberrechtsdebatte ein kleines Stück weiter zu bringen: 1. Dirk von Gehlen Ȃ Mashup. Lob der Kopie 2. Lawrence Lessig Ȃ Free Culture 3. Dr. Till Kreutzer Ȃ Urheberrecht 2037 Anhand meiner Slides stellte ich kurz die Kernthesen der Texte (siehe ausführlicher hier und hier) vor, um direkt im Anschluss daran in die Diskussion zu treten. Aufrund der Verschiedenheit der Hintergründe der Teilnehmer ergaben sich schnell Diskussionpunkte, von denen ich einige hier (sinngemäß) nachzeichnen möchte. AlexandǣDz-‐ ǫdz ǣ ǡ Ǥ Gehlen wäre das Nachspielen einer Komposition am Klavier auch eindeutig eine lobenswerte Kopie. ǣ Dz e Culture kommt gefühlt aus den ¡Ǥdz ǣ Dz ǡ ¡ ǫdz Úǣ 49 Dz Ǥ t nur um Ǥdz SonyMusic-‐ǣDz ǨdzDz ǡ Ǥdz ǣDz Ǥdz Ein großer Streitpunkt war, dass Dirk von Gehlen sich für eine Kulturflatrate ausspricht und ich darin auch eine sinnvolle Lösung sehe, die zumindest ausprobiert werden müsste. Viele Teilnehmer standen diesem Ansatz sehr skeptisch gegenüber, weil sie meinten, eine Überwachung aller Datenübermittlungen wäre dafür nötig. Auf dem KSWD wurden verschiedene pauschale Vergütungssysteme deutlich differen-‐ zierter betrachtet und diskutiert. ǣ Dz ǡ eingrenzen kann, dass Rech òǤdz ǣ Dz ǡ ¡òǫdzǣDz Ǥdz -‐ǣ Dz Ú falsch koǡ ¡Ǥdz ǣ Dz ò ò Ǥdz Insgesamt waren bei der Diskussion direkt wieder viele Emotionen im Spiel. Leider wurde nur wenig anhand der von mir präsentierten Texte diskutiert und die Teilnehmer argumentierten schnell wieder in den typischen Positionen der Urheberrechtsdebatte. Natütlich ist es schwer, eine solche Diskussion nur auf die vorgestellten Texte zu konzentrieren und ich musste darauf achten, dass ich die Diskussion immer wieder zurück auf die Thesen lenkte. Abschließend möchte ich aber festhalten, dass in der Session konstruktiv Argumente ausgetauscht wurden. Lösungen konnten natürlich keine gefunden werden, aber ich bin der Auffassung, dass diese Texte wichtig für die Urheberrechtsdebatte bleiben. Für meine erste Session, die ich auch einem Barcamp gehalten habe, bin ich mit dem Verlauf zufrieden. 50 3.1.8 ͣƌƐƚĞƌ dĂŐ ĚĞƌ ͛ŶΖ ŽŶǀĞŶƚŝŽŶ ϮϬϭϮ͗ ƵƐĂŵŵĞŶĨĂƐƐƵŶŐ zum Urheberrecht͞;ϮϮ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϮͿ104 ǯ̵-‐Vormittag ò ǯ̵ Convention 2012 in Köln ein großes Thema. Vormittags gab es in dem Dz dz-‐Statements von Dirk von Gehlen und Prof. Dr. Karl-‐Nikolaus Peifer. Von Gehlen erläuterte seine Ideen aus seinem Buch Mashup Ȃ Lob der Kopie und befürchtete bei Dz-‐dz-‐Generation einen grundlegenden Akzeptanzverlust des Urheberrechts. Bemerkenswert fand er, dass sogar die CDU/CSU-‐Fraktion mittlerweile transformative Werknutzungen stärken möchte. Prof. Peifer, bei dem ich dieses Semester eine Urheberrechtsvorlesung besuche, beschrieb die grundlegende Idee des Urheberrechts als Schloss. Das Urheberrecht werde heute als vollständige Kontrolle verstanden, bei der es für jede Nutzung Vergütung geben solle und der Zugang zum Schloss ¡ Ú ǤòǣDzWir müssen das Urheberrecht erhalten, denn es ist eine historische ErrungenschaftǤdz Künstler seien durch das Urheberrecht von Mäzenen befreit worden, aber DzȂ dz für das Urheberrecht von zentraler Bedeutung, was nicht automatisch bedeute, dass man umsonst sharen könne. Creative Commons und Open Access funktioniere z.B. in der Wissenschaft gut, was das Sharing aber schlecht was die Vergütung angehe. Hier sieht er modernisierte Verwertungsgesellschaften in einer neuen Rolle, um die es im später stattfindenden sog. Urheberrechtsparlament noch einmal verstärkt ging. Peifer rief dazu auf, die Idee des Schlosses der Kontrolle fallen zu lassen. é Dz dzǡ é mit weiblichen Teilnehmerinnen besetzt, verlief meiner Meinung nach wie so viele Urheberrechtsdiskussionen ziemlich schwach. Unter der Moderation von Mercedes Bunz regte sich ò Dz dz ȋDz 104 Stade, P. 2012h: ǯ̵ʹͲͳʹǣ zum Urheberrecht. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/06/22/erster-‐tag-‐ der-‐cnb-‐convention-‐2012-‐zusammenfassung-‐zum-‐urheberrecht/ 51 werden ausget ǨdzȌǤ Dz dzǤ ǡ Kopieren monetarisieren könne und wo das Geld her kommen kann. Es sei zu wenig Geld im System, weshalb Angebote und ein neues Bewusstsein geschaffen werden müssten. Geraldine Debastion von der Digitalen Gesellschaft e.V. konnte wenig konstruktives aus Sicht der Konsumenten zur Diskussion beitragen. Zum Publikum geöffnet stellte sich die übergeordnete Frage, wo das Geld im System ist bzw. ob es überhaupt im System ist. Google wurde angeklagt während jemand von der Telekom prognoǣ Dz Ǩdz ¡ würden bereits heute zwischen Playern wie BITKOM, Spotify, Google und Verwertungsgesellschaften ausgehandelt und würden bald greifen. Für kurze Aufregung sorgte noch die Frage nach Effekten von Filesharing und die dazugehörenden verschiedenen Studien, u.a. von Prof. Schwartmann. Lesenswert finde ich in diesem Zusammenhang diesen Hyperland-‐Artikel, kann von Gehlens Aussage gerade aber noch nicht verifizieren. ǯ̵-‐Nachmittag Nach Mittag ging es weiter mit dem sog. Urheberrechtsparlament, dessen Verlauf deutlich strukturierter war und dessen Diskussion einige wichtige Aspekte klärte. Trotzdem stellten sich mir am Ende natürlich wieder viele Fragen. Das erste Input-‐Referat kam dieses Mal von Stefan Herwig, der mit einer Auffächerung verschiedener Lizenzierungen von Public Domain, Creative Commons, Creative Commerce (von ihm entwickelte Zwischenform zwischen CC und Copyright u.a. für nicht-‐kommerzielle Bearbeitung und Sampling), Copyright hin zu Sperren zeigte, dass die Entscheidung darüber, welchen Weg Urheber einschlagen wollen, beim ihm selbst bleiben müsse. Danach stellte Wolfgang Senges das Projekt C3S, der Cultural Commons Collecting Society, vor, die sich weiterhin im Aufbau befindet. Eine Zusammenfassung darüber habe ich bereits hier veröffentlicht. In der anschließenden Diskussionsrunde, an der neben Moderatorin Mercedes Bunz John Weitzmann von Creative Commons Deutschland und Alexander Wolf von der GEMA sowie Dirk von Gehlen und Prof. Dr. Peifer ǡ Dz Ȃ ͵dzǡ ¡ 52 des Urheberrechts, Auffächerung der Diskussion sowie die Rolle der Konsumenten als zentrale Diskussionpunkte heraus. ͵ǣDzHaben wir was falsch gemacht? Können wir uns stärker flexibilisieren?dz¡ die GEMA als offen und lernbereit. Als Perspektive für Verwertungs-‐ gesellschaften forderte er aufgeklärte und emanzipierte Urheber, die ihre Organe weiterentwickeln sollen. Peifer hielt das Nebeneinanderbestehen ͵ ò DzÚdz te die wichtige Rolle, die Verwertungsgesellschaften für die kollektive Wahrnehmung von Rechten und Vergütungsansprüchen im digitalen Zeitalter (weiterhin) übernehmen werden. Wenn die nächsten Schritte von Senges und der C3S getan sind, wird sich meiner Meinung nach zeigen, was das für Veränderungen mit sich bringt und ob die GEMA, bei der weiterhin die GEMA-‐Mitglieder selbst bestimmen, wie ein Zuschauer betonte, sich weiterhin so gesprächsbereit zeigt. Als weiteren Punkt betonten von Gehlen und Peifer, dass das Urheberrecht in den letzten Jahrzehnten beständig verschärft wurde, während die Rechtsdurchsetzung nicht mehr greife bzw. immer teurer und abschreckender werde. Peifer fragte, ob sich das lohnt, zumal es wie von Gehlen betonte, immer Möglichkeiten gebe, die Verbote und damit die Abmahnungen zu umgehen. Weiterer Themenschwerpunkt war die Frage der nötigen Ausdifferenzierung von Lizenzen. Während Herwig wie oben beschrieben eine größere Vielfalt für nötig erklärte hielt Weitzmann mit 10 Jahren Creative Commons-‐Erfahrung eine zu große Auswahl an Lizenzen aufgrund der zu großen Komplexität für bedenklich. Weitzmann betonte gegenüber Wolf, dass junge Künstler ihre Rechte bei CC nicht verschenken würden. Darüber hinaus hielt er eine Abgrenzung von CC zu C3S für wichtig. Gründungsimpuls für Creative Commons sei es gewesen, diejenigen, die nichts verdienen wollen, zu bedienen. Im Laufe der Jahre habe sich aber u.a. mit den NC-‐Lizenzen die Möglichkeit für kommerzielle Interessen innerhalb von CC und damit die Gründung von C3S ergeben, die eine wichtige Ausdifferenzierung von Lizenzen ermögliche. C3S sei aber kein Projekt von Creative Commons. 53 Als letzten Überpunkt wurde über die Nutzerfreundlichkeit diskutiert. ò ǣ DzWir wollen gerne wissen, was wir machen dürfen.dz ¡ des Urheberrechts bei jüngeren Generationen, die das Urheberrecht schneller abschaffen könne, als irgendeine Partei. Aus juristischer Sicht betonte Prof. Peifer, dass wir uns eine Illusion aus dem Kopf schlagen òǣ ǷWir können ein gerechtes Urheberrecht nicht einfach gestalten. Einfach heißt nicht gerecht.dz ò halte die Creative Commons-‐Logos, für einen sehr wichtigen Beitrag zur erhöhten Nutzerfreundlichkeit des Urheberrechts, weil sie komplexe Zusammenhänge einfach und verständlich darstellten. Herwig forderte abschließend, dass wir eine Nutzerebene ins Urheberrecht einziehen müssten. Insgesamt verlief der Urheberrechtsnachmittag meiner Ansicht nach also deutlich interessanter und strukturierter als die Diskussion am Ǥʹǥ +++Update: Marco Trovatello hat auch schon seine Zusammenfassung gebloggt ++++ ϯ͘ϭ͘ϵ ͣAntwort vom Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann auf meinen Artikel͞ (12.08.2012)105 Vor einigen Monaten habe ich den Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann um eine Stellungnahme zu meiner Kritik an seinem 12-‐ Punkte-‐Papier gebeten. Danach habe ich mich gefragt, Wen vertritt Dzdzòumann? Frau Dr. Stephanie Schulz-‐Hombach war nach einiger Zeit so freundlich, mir im Namen von Herrn Neumann folgende ausführliche Antwort zu schicken. Sie skizziert den aktuellen Stand der Urheberrechtsdebatte und die Position des Staatsministers in der Urheberrechtsdebatte. Das ǣ DzDas Urheberrecht geht vom Urheber aus und nicht vom NutzerDzǤ ǡ mehr Nutzer vom Urheberrecht betroffen sind, müssen Nutzerinteressen 105 Stade, P. 2012i: Antwort vom Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann auf meinen Artikel. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/08/12/antwort-‐ vom-‐staatsminister-‐fur-‐kultur-‐und-‐medien-‐bernd-‐neumann-‐auf-‐meinen-‐artikel/ 54 meiner Meinung nach stärker als bis jetzt bei Reformüberlegungen berücksichtigt werden. Trotzdem schön, dass sich das Staatsministerium die Zeit genommen hat, auf meinen Artikel zu reagieren: Dzǡ zunächst bedaure ich, dass ich Ihnen erst jetzt antworten kann. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anfragen und Vorgängen war eine frühere Reaktion leider nicht möglich und ich danke für Ihre Nachsicht und Geduld. Herr Staatsminister Neumann dankt Ihnen für Ihre ausführliche Auseinandersetzung mit seinem 12-‐Punkte-‐Papier sowie weiteren seiner Reden und Beiträge. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Wie Sie wissen, befasst sich Herr Staatsminister Neumann aus kulturpolitischen Gründen sehr intensiv auch mit urheberrechtlichen Fragen. Er begrüßt die Diskussion um das Urheberrecht, wie auch Sie sie in Ihren Blogs und Beiträge führen. Aus Sicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist die intensive und sachliche Diskussion um die Anpassung des Urheberrechts im digitalen Umfeld überfällig. Bedauer-‐ licherweise kann sie bislang nicht anhand eines konkreten Gesetzentwurfs (3. Korb) geführt werden, obwohl das in vielerlei Hinsicht sinnvoll wäre. Zu recht weisen Sie darauf hin, dass sich Gewohnheiten aufgrund fortentwickelter technischer Möglichkeiten in der Breite geändert haben, ebenso wie Distributionsmöglichkeiten. Wir beobachten, dass sich die Diskussion um das Urheberrecht und seine grundlegenden Prinzipien seit einiger Zeit versachlicht hat. Dazu tragen auch Blogeinträge wie die Ihren bei. Nach meiner Wahrnehmung hat die Diskussion inzwischen den Stand erreicht, dass weniger über eine generelle Abschaffung des Urheberrechts diskutiert wird, als darüber, ob und inwiefern es der Anpassung und der Umorientierung bedarf. Auch Sie haben die Überzeugung geäußert, dass das Urheberrecht bestehen bleiben muss. Insoweit sind wir uns also einig, so dass ich mir die Argumente, warum es überhaupt eines Urheberrechts bedarf, hier sparen kann. Übereinstimmen dürften wir auch in der Einschätzung, dass im Urheberrecht erforderlich ist, die Belange aller Betroffener sorgfältig abzuwägen und angemessener Ausgleich das Ziel ist. Auch über die Notwendigkeit von Regeln für die Zugänglichmachung verwaister und vergriffener Werke liegen die Positionen nicht auseinander. Hier zeichnet 55 sich aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Entwicklung einer Richtlinie auf europäischer Ebene weitere Schritte und Möglichkeiten auch hierzulande ab. Zu weiteren Punkten wie der Langzeitarchivierung, der Aufklärung über das bestehende Recht und der Bewusstseinsbildung, dass Musik und andere kulturelle Leistungen einen Wert haben, gehen unsere Meinungen ebenfalls nicht wesentlich auseinander. Wenn Sie fordern, dass neue Geschäftsmodelle entwickelt werden, werden wir Ihnen auch darin nicht widersprechen. Herr Staatsminister Neumann hat die betroffenen Branchen bereits oft aufgefordert, dieses zu tun und in der Tat hat sich auch schon einiges entwickelt, wobei sicher noch viel Spielraum für kreative Modelle besteht. Nun nähern wir uns aber dem Kern der Angelegenheit: Jedes Geschäftsmodell rund um künstlerische Werke, seien es Lieder/Musikstücke, Filme, Texte oder sonstige Werke, beruht letztlich darauf, dass geistige Leistung und kreatives Schaffen zunächst erfolgen und dann Würdigung erfahren, auch finanziell. Außerdem ist erforderlich, dass die wirtschaftlichen Investitionen, die zur Entstehung des Werks oder dessen Vermarktung getätigt werden, Aussicht darauf haben, sich auszuzahlen. Es ist die grundlegende Aufgabe des Urheberrechts sicherzustellen, dass der Urheber und derjenige der ausübende oder investive Leistung erbringt, an der Wertschöpfung aus einem Werk teilhat. Ist dies nicht sichergestellt, wird der Urheber sich mittelfristig eine andere Betätigung suchen müssen, um seinen Kühlschrank zu füllen und der Verwerter, z. B. Film-‐ oder Musik-‐ produzent oder Verlag wird keine Investitionen auf diesem Feld tätigen. Im Ergebnis würde die Produktion von kreativer Leistung langfristig in den Bereich von Hobbytätigkeit und Liebhaberei, Altruistik und Mäzenatentum abgedrängt. Dort findet sie auch jetzt statt und das ist nicht negatives, aber sie sollte nicht nur dort stattfinden müssen, denn es ist dies nur ein sehr schmaler und wenig belastbarer Rahmen. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland sich als Kulturstaat versteht und das Grundgesetz uns in Art. 5 Abs. 3 die Kunstfreiheit zusichert, kann es nicht ernsthaft das Ziel einer Kulturpolitik sein, professioneller Kunstproduktion und -‐vermarktung entgegenzutreten. 56 Deshalb ist Herr Staatsminister Neumann der Überzeugung, dass Ausgangspunkt des Urheberrechts weiterhin der Urheber sein muss, der erst dafür sorgt, dass es überhaupt kulturelle Werke gibt, über deren Verwertung, Vermarktung und Nutzungsbedingungen wir uns dann auseinandersetzen können. Daneben bedarf es wirtschaftlicher Bedingungen, die Investitionen in kreative Leistung erlauben, da die vom Urheber geschaffenen kreativen Werke auch der Distribution bedürfen. Das hat sich auch im digitalen Zeitalter nicht verändert. Zwar ist es rein technisch jedem möglich, jedes Werk auf eigene Faust ins Netz zu stellen. Investive, koordinierende, qualitätssichernde, aufbereitende und werbende Leistungen fielen dann aber weg. Und: Nicht jeder kann oder möchte seine Werke selbst vermarkten. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch gesellschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll oder von den Betroffenen gewollt. ǡ Dzdz Belange gibt, die zu berücksichtigen sind. Das Bedürfnis der Internetnutzer etwa nach leichtem Zugang zu Werken und nach praxistauglichen Regelungen, Wissenschaftsaspekte und vieles mehr. Ich geben Ihnen recht, dass es auch eine Aufgabe des Urheberrechts ist, diese Belange aufzugreifen. Dies erfolgt durch die sog. Schrankenregelungen. Diesen liegt eine sorgfältige Abwägung der Belange aller Beteiligten zugrunde, die nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-‐Ebene stattgefunden hat. Ohne Zweifel handelt es sich hier um ein fein austariertes System, das sich in seiner Grundbewertung und Struktur sehr bewährt hat. Dass angesichts digitaler Entwicklungen zu kontrollieren und diskutieren wäre, was hier an welcher Stelle wie fortentwickelt, zusammengefasst, einfacher formuliert werden könnte oder gar müsste, liegt auf der Hand. Herr Staatsminister Neumann setzt sich daher auch nachdrücklich dafür ein, dass ein entsprechender Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Umfeld zügig vorgelegt wird, so dass konkret anhand der jeweiligen Regelungsvorschlägen diskutiert werden könnte. Wie Sie wissen, ist er innerhalb der Bundesregierung für das Thema nicht federführend zuständig. Er hat aber das 12-‐Punkte-‐Papier vorgelegt, um die Diskussion voranzutreiben, greift das Thema in Reden immer wieder auf und ist der Überzeugung, dass wir uns der Mühe unterziehen müssen, die Belange aller 57 Betroffener im digitalen Umfeld gegeneinander abzuwägen, um herauszufinden, wo und wie größere oder feinere Nachjustierungen in den betroffenen Rechtsgebieten erforderlich sind. Schlussendlich dürfen wir dabei dann zwei weitere Aspekte nicht vergessen: Das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwurzelung des urheberrechtlichen Eigentumsrechts im Grundgesetz. Das Urheberrecht ist Eigentum im Sinne von Art. 14 GG. Zusätzlich kann sich die persönlich-‐ keitsrechtliche Komponente auf Art. 1, 2 Abs. 1 GG stützen (Urheberrecht Kommentar, Schricker/Loewenheim, 2010, Einl. Rdnr. 10). Auch das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, Dz Úgenswerte Ergebnis der schöpferischen Leistung dem Urheber zuzuordnen und ihm die Freiheit einzuräumen (ist), in eigener Verantwortung darüber verfügen zu Údz ȋ ͷͿ;Ͷǡ ͺͺȀͺͼȌǤ Worten heißt das, dass wir bei der oben geschilderten, erforderlich Abwägung aller betroffenen Interessen die Grenze, die Verfassung und Verfassungsgericht ziehen, nicht überschreiten und die Wertentscheidung, die dem geltenden Urheberrecht zugrunde liegt, nicht in ihr Gegenteil verkehren dürfen: Das Urheberrecht geht vom Urheber aus und nicht vom Nutzer. Gerne werde ich Ihren Blog weiter verfolgen und wünsche Ihnen weiterhin eine fruchtbare Diskussion. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Schulz-‐Hombach -‐ Dr. Stephanie Schulz-‐Hombach Ministerialrätindz ϯ͘ϭ͘ϭϬ ͣDie Probleme des Urheberrechts mit der Digitalisierung von Musik͞ (21.08.2012)106 Mitte Juli 2012 hatte ich die Möglichkeit mit Prof. Dr. Karl-‐Nikolaus Peifer, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht mit Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Neue Medien und Wirtschaftsrecht am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln, ein Interview zu Problemen des Urheberrechts mit der Digitalisierung von Musik zu führen. Im Sommersemester 2012 habe ich seine Vorlesung zum Urheberrecht besucht. Darüber hinaus beziehe ich 106 Stade, P. 2012j: Die Probleme des Urheberrechts mit der Digitalisierung von Musik. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/08/21/die-‐probleme-‐des-‐ urheberrechts-‐mit-‐der-‐digitalisierung-‐von-‐musik/ 58 mich in meinen Fragen auf seine Stellungnahme zum Fragenkatalog der Enquete-‐Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2010 und seinen Vortrag und die anschlie-‐ é¡ǯ̵Ú. In dem Interview geht es u.a. um die körperliche Form, Vervielfältigung, ǡ Úǡ ǡ ǡ Ƿ Dz-‐Sampling, Creative Commons, die Zukunft der Rolle von Verwertungsgesellschaften und die Nutzerfreundlichkeit des Urheber-‐ rechts. Die Antworten von Prof. Dr. Peifer werfen meiner Meinung nach ein spannendes Licht auf die grundlegenden Probleme des Urheberrechts mit der Digitalisierung von Musik. Aus der Interview-‐Aufnahme habe ich einige Versprecher herausgeschnitten und bei der Verschriftlichung einige Satzstellungen und Versprecher in Absprache mit Prof. Dr. Peifer verbessert. Hier die Aufnahme: 107 Hier die Verschriftlichung: Stade: Das Urheberrecht hat viele Probleme mit der Digitalisierung. Das haben Sie oft erwähnt in Ihrer Urheberrechtsvorlesung oder auch auf der ǯ̹ Ǥ ǡ òǡ ¡ Abgrenzung der körperlichen Form. In § 15 Abs. 1 UrhG heißt es: Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten. Da hatten Sie gefragt: Was ist eigentlich diese körperliche Form? Und ich habe das dann so verstanden, dass das dann im Vervielfältigungsrecht näher ausgeführt wird, dass da dann gesagt wird, Vervielfältigung ist letztendlich vorhanden, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Und das wird dann aber über die Schranke § 44a UrhG wieder eingegrenzt, dass vorüber-‐ gehende Vervielfältigungshandlungen aber wieder zulässig sind. Sie haben einmal gesagt, dass das Vervielfältigungsrecht das wichtigste Gesetz für die Digitalisierung ist, weil man eben mit dieser Aussage alle digitalen Kopien in das Vervielfältigungsrecht und damit in die Verwertungsrechte reinholt. Vielleicht könnten Sie das nochmal kurz erklären, wie es zu dieser 107 Stade, P. 2012k: Interview mit Prof Peifer Ȃ Urheberrecht. https://soundcloud.com/philip-‐stade/interview-‐mit-‐prof-‐peifer 59 Entscheidung kam. Das ist ja eine Entscheidung, dass man alles Digitale dann auch zur körperlichen Form zählt. Wie es dazu kam würde mich interessieren. Peifer: Das ist eine Entscheidung, die wurde Mitte der 1990er Jahre getroffen, als man noch nicht so richtig verstand, was eigentlich körperlich im elektronischen Bereich ist und was nicht körperlich ist. Das klassische Urheberrecht hat ja diese klare Trennung vorgenommen: Immer dann, wenn Sie ein Trägermedium erzeugen, also eine Kopie, die man auch wirklich anfassen kann, dann ist das Vervielfältigungsrecht betroffen. Und die Idee des Urheberrechtes war, dass der Urheber für jedes Träger-‐ medium eine Chance haben sollte, eine Vergütung zu bekommen. Das éǡ Ƿ ò ͷͲͲͲ Dz ò Pressung bekomme ich, sagen wir, 50 Cent, dann war für ihn klar, welches Vergütungsinteresse er an diesem Vorgang hatte. Als nun die digitale Kopie aufkam gab es ursprünglich ja durchaus noch Trägermedien und die Urheberrechtler der damaligen Zeit Ȃ also wir sind jetzt so Ende der ͳͻͺͲǡ ͳͻͻͲ ǡ ȋǥȌ elektronische Datenträger auf dem Markt breit machte und als es noch keine rein elektronischen Dateien gab, es gab noch keine mp3, keine mp4 Ȃ in dieser Welt war der Urheberrechtler der Meinung: Auch das ist noch eine Vervielfältigung. Und der nächste Schritt, der begann dann mit den Computerprogrammen. Bei den Computerprogrammen haben die Her-‐ steller es erstmals so vorgenommen, dass sie keine Disketten, keine CDs mehr lieferten, sondern Bundle-‐ ȋǥȌǤ auf der Festplatte gespeichert. Und das war eigentlich der erste Punkt, an ǣ Ƿ ǡ ¡ǡ Programmträger mehr, den wir wegtragen können, sondern das ist ÚǤDz ǣ Ƿ verkörpert ist Ȃ sei es, dass wir es nicht mehr anfassen können, sei es, dass wir es nicht mehr wegtragen können -‐, dann ist es ja wohl eine Kopie so wie eine CD-‐ǤDz dieses Vervielfältigungsrecht in die digitale Welt hineingeschlichen. Und der § 44a UrhG hat nur noch einen kleinen Teil dieser Kopien wieder 60 herausgenommen, nämlich den Teil, der praktisch unvermeidbar ist, wenn Sie ein Angebot im Netz aufrufen. Es ist ja netztypisch, dass Sie Informationen zugesendet bekommen, die aus technischen Gründen einen Moment in Ihrem Arbeitsspeicher abgespeichert werden müssen. Und die Urheberrechtler waren der Meinung, dass das eigentlich nicht unter das Kontrollrecht fallen dürfte und dass man das deswegen heraus nehmen musste. Aber wenn Sie diesen § 44a UrhG mal lesen, dann merken Sie, dass ja kaum etwas davon erfasst ist. Es sind wirklich fast nur diese unwillkürlichen Kopien, die in Ihrem Arbeitsspeicher entstehen, wenn Sie sich irgendeinen Inhalt aus dem Netz holen. Schon bei den Streaming-‐ Angeboten ist der § 44a UrhG kritisch. Wenn ich ein Youtube-‐Video auf der Play-‐Fläche anklicke, schon dann ist es ja nicht mehr unwillkürlich Ȃ schon dann tue ich ja etwas und schon dann erzeuge ich eine Kopie willentlich. Man könnte also durchaus sagen, dass auch der Streamingbereich schon eine Kopie ist. Das ist einerseits hellsichtig, andererseits desaströs. Hellsichtig ist es in soweit, als die Urheberrechtler natürlich gesehen haben, dass die Trägermedien mehr und mehr verschwinden und dass man sich dann ǣ Ƿ ǡ¡ǫDz hat, die digitale Kopie ist genauso wie die verkörperte Kopie, hat man dieses Problem gelöst Ȃ sehr hellsichtig. Desaströs auf der anderen Seite, weil wir dadurch natürlich viel intensiver in einen Bereich hineingehen, der früher urheberrechtsfrei war. Wenn ich mir früher ein Fernsehprogramm angeschaut habe, entstand keine Kopie Ȃ nirgendwo, außer vielleicht auf der Festplatte in meinem Gehirn. Wenn ich heute ein Programm digital anschaue, entstehen immer Kopien. Das heißt, ich kann es gar nicht vermeiden Kopien zu erstellen, und damit ist die ganze digitale Welt mit jeder Kopie, mag sie auch noch so flüchtig, noch so vorübergehend, noch so beiläufig sein, mag sie noch so unwichtig sein, weil sie aus irgendeinem Router auf dem Transport des Signals auf dem Weg zu mir sei, sie ist erfasst. Und damit ist praktisch nichts mehr frei im digitalen Urheberrecht. 61 Ƿ Verbreitung (§ 17 UrhG) ist eine der umstrittensten Fragen der digitalen GesellscDzǡ glaube ich hauptsächlich auf die Frage ab, ob es eine Erschöpfung nach § 17 Ǥ ǡ ǷÚDzǡ ohne Trägermedien vorhanden sind. Das frage ich mich und da gibt es auch eine Internetseite redigi.com , die die verbrauchten mp3 dann weiterver-‐ kaufen. Das ist letztendlich eine Verbreitungsfrage und das ist ja gerade noch umstritten. Ist der aktuelle Stand immer noch so, dass es unklar ist, ob so etwas zulässig ist? Es ist ein bisschen klarer geworden. Das Verbreitungsrecht wäre natürlich der Weg gewesen, um dieses digitale Dilemma wieder zu lösen. Also, wenn man schon sagt, alles ist verkörpert, dann hätte § 17 UrhG eigentlich dafür gesorgt, dass jede Verkörperung an der einmal etwas verdient wurde (weiterveräußert werden kann (Anm. von Stade)). Wenn sie also bei Apple iTunes einen Song herunterladen und dafür 99 Cent bezahlen, dann müssten sie eigentlich in den Besitz dieser Kopie kommen in einer Art und Weise, die die Urheberrechte an dieser einzelnen Vervielfältigung erschöpft. Das heißt, Sie müssten genau diese iTunes-‐ Datei weiterveräußern können. So ist das Konzept des Urheberrechts. Erstaunlicherweise haben aber die Urheberrechtler fast geschlossen den § 17 UrhG dahingehend ausgelegt, dass er nur Trägermedien erfasst, aber keine digitalen Verkörperungen. Und das ist natürlich inkonsequent. Also entweder ich sage, es ist eine Kopie, dann muss das Recht daran sich auch erschöpfen. Oder ich sage, es ist keine Kopie, dann brauch ich keine Erschöpfung, dann sind wir eben ganz raus aus der Vervielfältigung. Die Frage kam natürlich hoch bei den gebrauchten Computersoftware-‐ programmen. Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob ich eine gebrauchte Programmkopie (weiterverkaufen darf (Anm. von Stade)): Also ich kaufe mir als Unternehmer 50 Lizenzen, davon brauche ich 40 und die 10 verkaufe ich weiter. Die Softwarehersteller waren der Meinung, dass es an den 50 Lizenzen keine Erschöpfung gibt, dass ich also die 10 auch nicht weiter verkaufen darf, dass nur ich sie nutzen darf und wenn ich sie nicht nutze, dann bleiben sie eben da liegen. Dieser Fall wurde dem BGH vorgelegt und der BGH hat ihn dem Europäischen 62 Gerichtshof vorgelegt und der hat vor einer Woche, meine ich, entschieden, dass Gebrauchtsoftware tatsächlich gehandelt werden darf, dass also eine Erschöpfung an Gebrauchtsoftware statt findet. Und jetzt warten wir noch auf die genaue Auslegung der Urteilsgründe des Europäischen Gerichtshofs. Beim EuGH weiß man nie genau, wie man die Urteilsgründe nun auslegen muss, man muss sehr viel lesen und sehr genau lesen. Aber das Ergebnis jedenfalls, dass das Geschäftsmodell Gebrauchtsoftware ein urheberrechtlich zulässiges Geschäftsmodell ist, das scheint der EuGH so auch zu meinen. Und damit wären wir in der Tat bei der Relevanz dieser Frage für alle Vervielfältigungsstücke, also auch für die Musik. Das wäre natürlich sehr spannend, wenn jeder seine Dateien weiterverkaufen könnte und noch eine Kopie anfertigen könnte. ǡò òǤ ǣǷǡ du kannst nur das Vervielfältigungsstück weiterverkaufen, was du Ǥ ǤDz sagen die Softwarehersteǣ Ƿ ǡ Ǥdz ich eine Kopie auf die virtuelle Reise schicke, dann behalte ich ja immer eine Kopie zurück. Lückenlos wäre das System also nur dann, wenn ich die Kopie losschicke und dann die verbliebene Kopie auf meiner Festplatte Ú Ǥ ǣ Ƿ kontrollieren. Wir können es auch nicht kontrollieren und deswegen kann ǤDz ǡ ǣ Ƿ ǡ Ú Ú ǤDz nn müssten Sie aber jetzt, wenn Sie die Kopie weiterreichen, die bei Ihnen verbliebene Kopie löschen. Sonst würden Sie ja nicht Ihre Kopie weiterverkaufen sondern eine neue Kopie anfertigen. Das erlaubt Ihnen § 17 UrhG aber nicht. Vielleicht dann noch zum Punkt Bearbeitungen § 23 UrhG. Das haben Sie ja auch in der Stellungnahme in der Enquete-‐Kommission beschrieben, dass Remixes und Mash-‐ups von den sogenannten Prosumenten heute erstellt werden und dass da ein ganz klares Nutzerinteresse vorliegt, das der sozialen Kommunikation dient, aber gleichzeitig auch oft keine wirkliche Gefährdung der etablierten Kulturmärkte (stattfindet (Anm. von Stade)), wenn man jetzt von Fan-‐Videos oder so etwas spricht. Aber es fällt natürlich 63 alles unterschiedslos unter das geltende Urheberrecht. Jetzt habe ich vor ein paar Tagen bei irights.info gelesen, dass die ein paar Frequently Asked Questions beantwortet haben, und die kamen zu dem Schluss, dass solche Fälle nur in wenigen Fällen verfolgt werden von den Rechteinhabern. Aber das ist natürlich keine Rechtssicherheit. Es ist jetzt die Frage, wie groß das Interesse ist, so etwas zu unterbinden oder eine Einwilligung dafür erforderlich zu machen. Und Sie hatten auch mal angedacht, eine Schranke für nutzergenerierte Inhalte zu etablieren, was aber auf europäischer Ebene schwierig wäre wegen dieser Begrenzung des Schrankenkatalogs. Wie kommt man aus diesem Dilemma wieder heraus? Eine einfache Lösung wäre es durch Interpretation der maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Das sind zwei Vorschriften: § 23 und § 24 UrhG. § 23 UrhG sagt, eine Bearbeitung ist immer lizenzpflichtig. § 24 UrhG besagt, eine freie Benutzung ist es nicht mehr. Und jetzt ist die Frage, wie ǷDzǤ ǡ immer dann wenn ich das Original noch erkenne, ist es eine Bearbeitung und keine freie Benutzung. Und damit ist Fan-‐Art komplett raus aus dem § 24, aus der freien Benutzung, weil der Sinn von Fan-‐Art ja darin besteht, dass ich das Original noch erkenne. Ich huldige ja demjenigen, dessen Fan ich bin. Also muss es immer erkennbar sein und damit ist es immer eine abhängige Bearbeitung. Man kann das aber auch anders interpretieren. ǣǷǡ mehr das Origiǡ ǤDz so wäre ich durch eine bloße Interpretation sehr viel stärker in dem § 24 UrhG und aus dem § 23 UrhG raus. Warum macht man das nicht? Es gibt eine Begründung dafür, die ich nicht ganz falsch finde, die aber ein bisschen dafür sorgt, dass die lebenden Urheber die nachfolgenden Urheber ein bisschen kontrollieren, um nicht zu sagen zensieren können. Das ist die Begründung, die den Gesetzgeber dazu verleitet hat zu sagen, der Urheber soll nicht nur den Markt kontrollieren, den er mit seinem eigenen Werk begonnen hat, sondern er soll auch noch so ein paar Folgemärkte kontrollieren können. Wenn ich jetzt also Sherlock Holmes Band 1 schreibe und diese Figur Sherlock Holmes mit Dr. Watson in London in ein bestimmtes Setting hinein setze, so dass aus diesen Figuren 64 eine Persönlichkeit wird, dann, so der Gesetzgeber, soll ich auch alleine die Chance haben Sherlock Holmes Band 2, Band 3, Band 4, Band 100 zu Ǥ ǣ Ƿ otter ist ein bisschen langweilig geworden. Ich mache jetzt Harry Potter mal zu einem ǤDz ǡ ǡ Úǣ Ƿ ¡ǡ ¡ Ú Interessen, die ich mit dieser Figur verbinde. Du kannst gerne ein Buch schreiben über einen homosexuellen Zauberlehrling, aber es soll nicht Ǥ ǤDz ist Fan-‐ ǡ ǣǷò al ǤDz den homosexuellen Harry Potter herunterschreiben, das in Ihren Schrank legen und das vielleicht nur Ihrer Familie zu lesen geben, passiert gar nichts. Sobald Sie es allerdings in der Öffentlichkeit tun Ȃ und die Öffentlichkeit ist eben heute auch das soziale Netzwerk, das ist auch die Fan-‐Page im Internet Ȃ sobald Sie das tun, greifen Sie eben dann doch in dieVerwertung des Hauptmarktes ein. Und die Angst, die dabei besteht, ist, dass irgendwann alle Leute Ihren schwulen Harry Potter viel schöner finden als den Original-‐Harry Potter und die Original-‐Urheberin, die die Figur erfunden hat, ihren Markt verliert. Das ist das Argument. Man kann dafür eine gewisse Sympathie aufbringen. Aber man muss natürlich sehen, dass dadurch einige Urheber die verbesserte Version des eigenen Erstlingswerks verhindern können. Das ist etwas, was mit Free Culture und freier Diskussion von Ideen nur schwer vereinbar ist. Ich kenne das jetzt von vielen Seiten im Internet, wo viele Remixe von Musikstücken präsentiert werden. Das geschieht dann letztendlich alles in einem sehr rechtsunsicheren Rahmen? Eigentlich nicht rechtsunsicher, es ist an sich klar verboten. Und rechtsunsicher wird es allenfalls dadurch, dass manche Verwerter gemerkt haben, dass es nicht klug ist, die eigenen Fans zu vergraulen. Das ist auch Schriftstellerinnen wie Rowlings gelegentlich passiert, dass sie solche Fan-‐Uses durchaus duldet. Einmal, weil sie vielleicht selber Anregungen daraus bekommt, zum Anderen aber auch, weil sie nicht ihre treusten Fans verärgern möchte. Also lässt man das mal laufen. Und es 65 gibt auch Verwerter, auch im Musik-‐ ǡǣǷ ǤDz ǡ Urheberrecht ja auch zulässt. Sie müssen Ihre Rechte ja nicht ausüben. Sie können auch subjektiv darauf verzichten, sie auszuüben. Es ist eine kluge ǣ Ƿ ǡ ¡ ǤDz ippt eben dann, wenn das Fan-‐Produkt erfolgreicher wird als das Hauptprodukt. Aber in der Filmindustrie ist das sehr unwahrscheinlich, weil die Filmindustrie eben doch so professionell und so perfektionistisch ist, dass es wenig vorstellbar ist, dass irgendein Fan an seinem Computer Star-‐Wars besser macht als das Original. Im Musikbereich ist das natürlich schon eher möglich. Im Musikbereich haben wir nicht so viele Gestaltungsmittel und da gebe ich Ihnen Recht. Da kann es durchaus sein, dass der Remix besser ist als das Original. Dann gibt es ja noch den Absatz 2 bei der Freien Benutzung (§ 24 Abs. 2 UrhG), dass der der absolute Melodienschutz besteht. Das ist eigentlich eine mit dem Urheberrecht so nicht erklärbare Entwicklung. Denn wir haben in allen Bereichen die Situation, dass wir Bearbeitungen zulassen können, dass wir freie Benutzungen zulassen können, und warum bei der Musik die Melodie absolut geschützt ist, das ist nicht erklärbar. Ja, warum Klänge oder Sound nicht geschützt ist. Ja, das ist nicht erklärbar. Das steht dann ja so ein bisschen finde ich immer im Gegensatz zu diesem Urteil Ƿ Dz vom BGH (BGH, Urteil v. 20.11.2008, Az. I ZR 112/06ȌǡǣǷ ¡ȋȚ;ͻ Abs. 1 UrhG) ist bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger Dz ȋǤ ǣ ¡ OLG Hamburg, 17.08.2011 Ȃ 5 U 48/05: Man kann sich nicht auf das Recht der Freien Benutzung berufen, weil man das Sample selbst hätte einspielen ÚǤȌǤ ǣ Ƿ Schutz von Kleinstelementen sorgt dafür, dass die Rechte an Tonträgern ò ǤDz 66 Dass sei letztendlich ein Irrweg. Was wäre eine besserer Weg in Ihrem Sinne? ǡ ǣ Ƿ ò Einzeltöne gar nicht zugreifen. Auch nicht im Wege des § 24 UrhG also im ǤDz ò Ǥ wir dem Urheber einen Markt für seine Schöpfung erhalten, das kann man noch halbwegs erklären Ȃ ich habe es gerade versucht. Aber dass man auch dem Einzelton, der eingespielt ist, jede Möglichkeit nimmt, in einen neuen Zusammenhang gebracht zu werden, das ist in der Kunst ein krasser Ausnahmefall. Denken Sie an die gesamte Kunst der Collage, wo ich tatsächlich Vervielfältigungen von Originalwerken in ein neues Kunstwerk hineinsetzen kann, um etwas neues zu schaffen. Und niemand käme auf die Idee Ȃ die Urheber ohnedies nicht, aber es gibt da auch keine Leistungsschutzrechte also auch nicht die Hersteller oder die Galeristen Ȃ diese Neuschöpfung zu verhindern. Indem die Musikindustrie mit Unterstützung des BGH sagt, der einzelne Ton ist schon für sich genommen geschützt, hat man etwas Systemfremdes geschaffen, was den Urhebern, die das Recht ja schützen soll, mehr Probleme bereitet als es bereiten müsste und die Musikindustrie an der Stelle schützt. Und das ist ein Schutz, der auch so nicht vermittelbar ist. Das war so nicht gedacht. Wir haben ja gerade schon über kollektive Rechtewahrnehmung gesprochen, dass Sie das als ein Hauptaktionsfeld der Urheberrechtspolitik im digitalen Zeitalter ansehen. Wie könnte das aussehen? Wir haben ja C3S und die GEMA im Falle von Musik gesehen (Anm. von Stade: C3S und GEMA ǯ̹ ). Können Sie das kurz beschreiben, wie das in Ihren Augen gut aussehen könnte? Also, der Sinn einer kollektiven Verwertung besteht darin, dass jeder für bestimmte Nutzungen gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung an den Inhalt gelangt. Und der Sinn der kollektiven Werkverwertung liegt vor allen Dingen darin, dass es einen gibt, den ich ansprechen kann. Also eine Verwertungsgesellschaft etwa und diese Verwertungsgesellschaft etwa einen Remix gestatten kann. Nehmen wir mal an, ich bin Musiker, ich verdiene mit Remixes mein Geld und ich möchte diverse Tonträger nutzen, um ein neues Werk zu schaffen. Dann muss ich idealerweise von 67 einem Lizenzgeber den Inhalt bekommen. Wenn das eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA ist, klappt das. Das klappt sogar weltweit. Das haben die Verwertungsgesellschaften jahrelang so praktiziert. Wenn das viele Verwertungsgesellschaften sind und dazu auch noch die Musikindustrie, Musikunternehmen als Rechteinhaber kommen, dann klappt es nicht mehr, weil ich von GEMA vielleicht ein Schnipsel bekomme, das ich brauche, aber die anderen Schnipsel muss ich mir unter Umständen bei 12, 13, 14 Stellen zusammenkaufen. Und irgendwann wird das System so unattraktiv, ich bin so lange unterwegs, um diese Schnipsel zusammen zu bekommen, dass ich es nicht mehr mache. Die Transaktionskosten, sagen die Ökonomen, sind einfach zu groß, um das noch erfolgreich zu machen. Wie kann man das lösen? Man kann es nur lösen, indem diejenigen, die solche Rechte lizenzieren, also Musikindustrie und Verwertungs-‐ gesellschaften, zusammenarbeiten. Die neue Verwertungsgesellschaft, die etwa Creative Commons macht, und die GEMA müssten also sicherstellen, dass sie eine Zusammenarbeitsvereinbarung miteinander eingehen, die darauf hinaus läuft, dass mir die GEMA, wenn ich zur GEMA gehe und den Inhalt haben möchte, erstmal diesen Inhalt gibt, und dann mit der neuen Verwertungsgesellschaft darüber redet, wie die Vergütungen, die eingesammelt wurden, jetzt verteilt werden, wer was davon bekommt. Für den Lizenznehmer wäre der Weg dann einfach und für die Lizenzgeber, die sich untereinander kennen, müssten Instrumente geschaffen werden, dass sie Verträge auf Gegenseitigkeit haben. Das haben die Verwertungs-‐ gesellschaften in der Vergangenheit immer so gemacht. Wenn also die GEMA belgische oder englische Urheberrechte wahrgenommen hat, hat sie immer Ihnen die Lizenz gegeben, wenn sie die Diskothek betrieben haben, und von den eingesammelten Vergütungen gingen dann eben ein Teil nach England und ein Teil nach Belgien und dort wurde das an die belgischen und die englischen Urheber ausgeschüttet. Das System haben die also alle schon durchdacht. Es würde funktionieren. Seit einigen Jahren ist das System nur Ȃ insbesondere weil die europäische Kommission hier Wettbe-‐ werbsbeschränkungen vermutete Ȃ aufgeknackt worden und jetzt sucht man ein neues System und man findet es nicht. Ich hoffe, dass man 68 irgendwann doch dazu zurückfindet, dieses alte System noch einmal zu überarbeiten und es so transparent zu machen, dass es für alle Belange in der digitalen Welt passt. Und das würde dann einhergehen mit neuen Lizenzmöglichkeiten für den Musikschaffenden letztendlich, der ganz einfach an eine Lizenz für z.B. eine Bearbeitung kommen könnte. Ja, der würde einfach die Verwertungsgesellschaft, mit der er immer zusammenarbeitet fragen und diese Verwertungsgesellschaft würde ihm das Recht geben und würde nun ihrerseits schauen, wer die Ausschüttungen dafür bekommt. Und da Verwertungsgesellschaften jetzt nicht Millionen sind, sondern eine beschränkte Zahl, die sich auch untereinander kennen, ist es auf der Ebene einfacher Verhandlungen zu führen als auf der Ebene des Lizenznehmers, der nur den Inhalt haben will. Aber solche Lizenzen wären dann doch wahrscheinlich noch ziemlich teuer zu erlangen. Ich stelle mir jetzt vor, wie ich jetzt für einen Remix eine Lizenz erwerbe. Das wird wahrscheinlich relativ teuer sein. Ob das dann praktische Anwendung findet, frage ich mich. Das muss nicht teuer sein. Lizenzen müssen nicht teuer sein. Das hängt eben ganz von der Art der Nutzung ab, die Sie betreiben, und es hängt von dem Tarif ab, den die Verwertungsgesellschaften dafür aufstellen. Natürlich neigen Verwertungsgesellschaften in den letzten Jahren dazu, die Tarife zu erhöhen, und sie neigen dazu, den Content zu verteuern. Das ist aber auch ein bisschen Ausdruck des Umstandes, dass Verwertungsgesellschaften in den letzten Jahren viel Geld verloren haben und dass sie natürlich versuchen müssen, diese Gelder wieder zu akquirieren. In einer Welt, in der wir allerdings ein solches lückenloses System haben, würde ich mir vorstellen, dass die Inhalte maximal genutzt werden und dadurch auch sehr sehr viele kleine Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften kommen, sodass es möglich wäre die Einzeltarife zu senken. Das kann Ihnen jeder Ökonom erklären, dass je der Umsatz ist, desto kleiner darf der Preis für das einzelne Stück sein, ohne dass der Gesamtgewinn dadurch geschmälert wird. Wenn Sie nur fünf Brötchen am Tag verkaufen, dann müssen gucken, dass die Brötchen teuer 69 sind, sonst können Sie von den fünf Brötchen nicht leben. Wenn Sie aber drei Millionen Brötchen verkaufen, dann können Sie unter Umständen auch sehr geringe Preise verlangen und trotzdem werden Sie daran reich. Noch kurz vielleicht zu den Schranken im Urheberrecht: Da haben Sie oft das Beispiel gebracht von dem 15-‐Jährigen, der sich fragt, was darf er jetzt eigentlich mit einem Youtube-‐Video machen. Da sagen ja viele, dass diese Schranken zu kompliziert sind. Auf der anderen Seite haben Sie auch auf der ǯ̹ǡ müssteǣ Ƿ Ú ǡ éǤDz gesprochen, dass Sie die Idee von Creative Commons gut finden, dass man das Urheberrecht auf Icons herunterbricht, um eben so eine Nutzerfreundlichkeit herzustellen. Letztendlich wäre das ein Gegensatz, dass das Urheberrecht an sich hoch komplex bleibt, aber dass man daran arbeiten müsste, wie Nutzer leicht erkennen können, was sie machen dürfen und was nicht. Das müsste doch noch stärker forciert werden oder ist das nicht Ihre Meinung? Was ich damit meinte war, dass der Gesetzestext nicht unbedingt einfach sein kann, wenn er auch gerecht sein soll. Denn Gerechtigkeit ist vor allen Dingen Einzelfallgerechtigkeit und um möglichst viele Einzelfälle ihrer Typik nach zu erfassen, muss das Gesetz tendenziell länger und weniger kurz sein. Denn je kürzer es ist, desto pauschaler ist es. Die andere Frage ist aber, ob ich jetzt dem 15-‐Jährigen zumuten möchte und zumuten muss, in das Urheberrechtsgesetz zu schauen und mal raus zu finden, ob er denn diese Kopie ziehen darf oder ob er sie nicht ziehen darf. Und da könnte man, meine ich, den Gesetzestext für den Nutzer übersetzen durch solche Symbole wie Creative Commons das macht. Creative Commons erklärt ja auch nur einen Gesetzessatz, der etwa lauten ÚǣǷ -‐kommerziellen Zwecken ǤDz ¡ Ǥ wäre der 15-‐Jährige vielleicht schon latent überfordert, wenn die Formulierung sehr viel länger wird. Aber wenn man ihm ein leichtes Icon ǡ Ƿ-‐Dzǡ é ͳͷ-‐¡ǣ Ƿǡ ǤDz ǡ 70 mehr wichtig. Es weiß aber, was er tun darf. Und das wäre meine Idee oder das wäre jedenfalls die Zukunft, dass wir versuchen, das Gesetz eben auch so zu übersetzen, etwa durch Icons, etwa durch Bilder, dass es der Nutzer einfach verstehen kann, dass er es auch sofort versteht und nicht lange lesen muss. Vielleicht noch eine abschließende Frage, um noch mal zu Lawrence Lessig zurück zu kommen. Würden Sie ihm zustimmen, wenn er sagt, dass wir zu sehr in einer Erlaubniskultur leben und nicht in einer Freien Kultur? Das ist natürlich schwierǥ Das ist eine schwierige Frage. Aber wenn man sich das jetzt noch mal anguckt mit den Remix-‐Fällen, dass man da immer um Erlaubnis fragen muss. Wie könnte man so etwas beantworten? Ich würde nicht sagen, dass wir zu sehr in einer Erlaubniskultur leben. Ich würde nur sagen, dass sich das Urheberrecht von seinen Wurzeln sehr stark entfernt hat und so eine Art Informationskontrollrecht geworden ist und das hängt mit der Digitalisierung zusammen. Indem ich das Urheberrecht eben auf kleine Bits zusammenschneide und diese Bits, wie etwa i Ƿ Dz-‐Rechtsprechung, für sich genommen schütze, komme ich dazu, dass schon die Nutzung der Information erlaubnispflichtig wird. Und das ist eigentlich nicht die Philosophie des Urheber Ǥ ǣ Ƿ solche sind gar nicht schutzfähig. Ideen als solche sind gar nicht schutzfähig. Sondern schutzfähig ist nur der konkrete individuelle ǤDz würden, dann wäre sehr viel mehr ungeschützt und dann wären wir nicht in einer Kultur, in der wir alles erlauben müssen. Aber Lawrence Lessig ist Amerikaner und in den USA haben wir sehr stark konzentrierte Urheberrechte, die bei großen Rechteverwertern liegen, bei den Filmstudios, bei den großen Musikstudios, und für die geht es darum, 360 Grad auszuwerten. Das heißt, die haben ein großes Interesse daran, jede Nutzung durch Lizenzverträge auch zu einem Bezahlmodell zu machen. Das ist aber nicht unbedingt das, was das Urheberrecht europäischer Prägung auch tatsächlich wollte, will und auch heute noch so regelt. 71 Deswegen halte ich es für ganz typisch, dass ein Amerikaner das sagt. Wir haben gelegentlich so den Eindruck, dass in Europa alles viel enger und viel strenger noch ist als in den USA. Das Gegenteil ist der Fall. Die Probleme kommen aus dem US-‐amerikanischen Urheberrechtsverständnis, das eben jedes Bit zu einem Geschäftsmodell macht, nicht aus unserem Urheberrechtsverständnis. Nur da die US-‐ amerikanische Musik-‐ und Filmkultur und auch die Computerkultur im Augenblick die Welt auf der Content-‐Seite regiert, werden wir davon nicht unbeeinflusst bleiben. Stade: Okay, das ist ja ein schönes Schlusswort. Vielen Dank! Peifer: Gerne. ϯ͘ϭ͘ϭϭ ͣŝŶ :ĂŚƌ ͢Freie Kultur unĚ DƵƐŝŬ͛ ʹ Rückblick auf die Urheberrechtsdebatte 2012͞ (13.01.2013)108 Heute vor einem Jahr schrieb ich Hallo! und hätte es nie für möglich gehalten, was und wie viel bis zum heutigen Tag mit diesem Blog passiert ist. Die Initialzündungen zu meiner Recherche waren Lawrence Lessigs Free Culture und Dirk von Gehlens Mashup Ȃ Lob der Kopie, doch wenn man sich mit den verschiedenen Interessen der Kreativwirtschaft mit dem Fokus auf der Musikbranche auseinandersetzt, wird es schnell unübersichtlich und es tauchen immer mehr Fragen auf. Kurze und einfache Antworten sind dann meistens nicht mehr möglich. 109 Artikel habe ich seit dem geschrieben. Manche kürzer, manche ziemlich lang. Alle zusammen sind der Hauptbestandteil meiner Examensarbeit, die dann noch um einen Reflexionsteil ergänzt wird. Außerdem habe ich viel getwittert und in einer Urheberrecht-‐Facebook-‐Gruppe zum Thema diskutiert und gelesen. Auf einigen Konferenzen und Tagungen, wie dem Future Music Camp 2012, der re:publica 2012 und der ǯ̵ bin ich gewesen. Überall habe ich sehr viel dazu gelernt. Dazu kam, dass in diesem Jahr beinahe täglich neue Ereignisse, Rechtssprechungen, Stellungnahmen, Artikel, Konferenzen oder 108 Stade, P. 2013c: DzdzȂ Rückblick auf die Urheberrechtsdebatte 2012. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/01/13/ein-‐jahr-‐freie-‐kultur-‐und-‐ musik-‐ruckblick-‐auf-‐die-‐urheberrechtsdebatte-‐2012/ 72 Diskussionen v.a. zum Urheberrecht stattfanden bzw. veröffentlicht wurden, von denen ich nur einen Bruchteil kommentieren und analysieren konnte. Doch darin liegt für mich gerade der Reiz der mittlerweile von einem viel größeren Teil der Bevölkerung geführten und verfolgten Urheberrechtsdebatte: Das Thema Urheberrecht betrifft sehr viele Menschen auf unterschiedliche Weisen und durch die Digitalisierung und das Internet angestoßen wird heftig um den heutigen und zukünftigen Umgang mit kulturellen (digitalen) Werken und den Kreativen dahinter gerungen. Philipp Otto hält deshalb die grundsätzliche Frage für wichtig: DzWas wollen wir mit dem Urheberrecht erreichen und wer soll daran profitieren?dz ȋǣ Dz dz ǣ ȋʹͲͳͳȌǣ Netz 2012 Ȃ Jahresrückblick Netzpolitk) Urhebern und Künstlern geht es meistens um Respekt und (finanzielle) Wertschätzung, Verwertern wie Labels und Verlage um finanzielle Sicherheiten für ihre Investitionen, Internetkonzernen um Macht-‐ und Gewinnmaximierung und Bildungseinrichtungen um möglichst freien Zugang zu Informationen. Eine immere wichtigere Rolle nimmt spätestens seit diesem Jahr der Konsument in der Debatte ein: Das Urheberrecht ist von einem Recht für Profis zu einem allgemeinen Verhaltensrecht geworden (vgl. Till Kreutzer), von dem immer stärker Privatpersonen betroffen sind, die sich deshalb zunehmend selbst oder vertreten durch vermeintliche Netzpolitiker in der Debatte einschalten. Die Proteste gegen ACTA und die GEMA-‐Tarife zeugen davon. Fast immer schwingen Polemik, Emotionen und die Rede vom Untergang der Kultur in den Debatten zwischen diesen Parteien mit und die bisher kaum entwickelte (weil sehr komplexe) empirische Forschung in Sachen Urheberrecht und Wirkungen auf kreative Prozesse kann leider keinen objektiven Anstoß zur Debatte liefern. Es wimmelt mittlerweile von Reformvorschlägen, Gesetzes-‐ entwürfen, Unterschriftenaktionen, Positionspapieren und allgegenwär-‐ tiger Lobbyarbeit. Das mit dem Blick auf die Bundesjustizministerin Leutheusser-‐Schnarrenberger eher bedächtige Jahr 2012 in puncto Urheberrecht wird v.a. von der selbsternannten Content-‐Allianz kritisiert, die auf den dritten Korb der Urheberrechtsreform drängt. Netzpolitiker wie Philipp Otto und auch der Rechtsprofessor Prof. Dr. Thomas Hoeren 73 sehen das Abwarten der Ministerin eher positiv, weil längst noch nicht Dztrail and errordz òer vorschneller Gesetzgebung vorzuziehen sei. Wieder andere halten Reformen am Urheberrecht für unnötig und setzen v.a. auf eine stärkere Rechtsdurchsetzung. Einig scheinen sich die meisten nur ǡ Dzdass einem Akzeptanzverlust des Urheberrechts in der Gesellschaft entgegen gewirkt werden mussdz ȋVRPT). Doch wie das geschehen soll, da ist man sich dann auch schon wieder uneinig. Eine wichtige Rolle in der Urheberrechtsdebatte 2012 nahm die Verwertungsgesellschaft für Komponisten und Textdichter GEMA ein. Eigentlich sollte man froh darüber sein, dass sie sich so vehement für die Musikurheber einsetzt, weil sie es immer schwerer haben in Zeiten von illegalem Filesharing, Youtube und legalem Musikstreaming genug zu verdienen. Weil Googles Youtube aus Sicht der GEMA zu wenig (derzeit nichts) an die Urheber zahlen möchte, befinden sich die beiden seit 2009 im Dauerstreit, was zur Konsequenz hat, dass immer mehr Videos von Youtube vorsorglich und mit dem allen bekannten Seitenhieb gesperrt werden. Am 10.1.2013 hat die GEMA die Verhandlungen mit Youtube nun für gescheitert erklärt und lässt die Schiedsstelle beim Deutschen Patent-‐ und Markenamt darüber entscheiden, ob 0,375 Cent pro Stream angemessen sind oder nicht Ȃ eine schwierige Frage. Außerdem mahnt die GEMA Youtube jetzt für die bekannte Hinweistafel ab, weil dadurch ein falscher Eindruck erweckt würde. Zumindest steht mit diesen Schritten, die von Youtube natürlich bedauert werden, eine Klärung des Streits in Aussicht. Generell haben viele Urheber mittlerweile eine sehr abwehrende Haltung gegenüber Google eingenommen, die sich zum Beispiel in einem Vortrag von Mark Chung zeigt. Ähnlich wie die Netzpolitiker warnen sie immer mehr vor den Gefahren, die durch die Internet-‐Riesen Google, Facebook, Apple, Amazon & Co. bestehen Ȃ ein möglicher Konsenspunkt in der Diskussion. Zusammen mit den Protesten gegen die neuen GEMA-‐Tarife in ganz Deutschland, zu denen auch gerade das Schiedsgericht entscheidet, hat sich aus den geblockten YouTube-‐Videos sehr viel Ärger bei weiten Teilen der Bevölkerung aufgestaut. Daraus ergibt sich folgendes 74 Paradoxon: Urheber unterstützen wollen die meisten, aber nicht die GEMA. Die GEMA wird nämlich von allen Seiten attackiert: Intransparenz, Verteilungsungerechtigkeit, Probleme mit offenen Lizenzen und Abschaffung der GEMA-‐Vermutung lauten die Vorwürfe und Diskussionspunkte, doch die entsprechenden Reformen werden von den GEMA-‐Mitgliedern größtenteils alles andere als willkommen geheißen. Dazu kommt, dass die Öffentlichkeitsarbeit der GEMA trotz GEMAdialog äußerst schlecht ist und dass sich die selbsternannte GEMA-‐Alternative C3S auf den Weg gemacht hat, vieles besser zu machen. Letztendlich bleibt der springende Punkt: Wenn eine Gesellschaft ihre Urheber und Künstler unterstützen möchte, brauchen wir Verwertungsgesellschaften, die deren Rechte auch gegenüber Konzernen wie Google kollektiv behaupten können. Doch zu welchem Preis? Wie muss eine Verwertungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts aufgestellt sein? Wie flexibel soll die Verwertung von Werken ausgestaltet werden? GEMA-‐Reform oder mehrere ausdifferen-‐ zierte Verwertungsgesellschaften? Es scheint mir unausweichlich zu sein, dass sich das Finden von sinnvollen Lösungen für alle Beteiligten in der heutigen Zeit äußert schwierig gestaltet. Zu tief sind die Brüche, die die Digitalisierung und das Internet für die Kreativwirtschaft und in diesem Fall die Wahrnehmung von Verwertungsrechten auslösen, als dass sie ohne heftige Auseinandersetzungen ablaufen könnten. Man darf weiterhin gespannt sein, was kommt, und sollte versuchen eine möglichst sachliche und konstruktive Diskussion darüber zu führen. Was 2012 in der Urheberrechtsdebatte passierte: -‐ 18.1.2012 Ȃ Der Wikipedia-‐Blackout Day führt letztendlich dazu, dass SOPA und PIPA gekippt werden. -‐ 30.1.2012 Ȃ Ansgar Heveling begibt sich mit Netzgemeinde, ihr werdet den Kampf verlieren! in einen Shitstorm. -‐ 11.2.2012 Ȃ Europaweite Demonstrationen gegen ACTA (am 25.2.2012 auch). -‐ 13.3.2012 Ȃ Spotify geht in Deutschland online. Auch andere Musik-‐ Streaming-‐Anbieter etablieren sich und verändern die Art und Weise, wie Musik gehört wird. 75 -‐ 21.3.2012 Ȃ Dz-‐dz bringt die Urheber in die Diskussion und löst zahlreiche Kommentare aus. -‐ 29.3.2012 Ȃ Offener Brief von 51 Tatort-‐Autoren liefert viel Gesprächsstoff. -‐ 6.4.2012 Ȃ Mein Kopf gehört mir liefert 160 umstrittene Statements zum Urheberrecht. -‐ 20.4.2012 Ȃ Urteil: YouTube muss Musiktitel aus dem Netz nehmen. -‐ 21.4.2012 Ȃ Polen veröffentlicht Schulbücher unter Creative Commons Lizenz. -‐ 10.5.2012 Ȃ Wir sind die Urheber löst heftige Reaktionen und weitere Unterschriftenaktionen aus. -‐ 21.5.2012 Ȃ GEMA legt im Youtube-‐Streit Berufung ein. -‐ 6.6.2012 Ȃ Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert den Wirtschaftsdialog zu Internetpiraterie -‐ 4.7.2012 Ȃ Das EU-‐Parlament lehnt ACTA ab. -‐ 21.9.2012 Ȃ Universal darf EMI unter Auflagen übernehmen. -‐ 15.11.2012 Ȃ BGH weist Klage einer Musikfirma ab: Eltern haften bei Belehrung über Filesharing nicht für ihre Kinder. -‐ 30.11.2012 Ȃ § 52a UrhG für Unterricht und Forschung wird erneut für 2 Jahre verlängert. Rechtssicherheit und eine dauerhafte Lösungen für die Semesterapparate der Bildungseinrichtungen konnten nicht erreicht werden. -‐ 6.12.2012 Ȃ Die Initiative enGAGE! startet. -‐ 6.12.2012 Ȃ Die Kultusministerkonferenz verkündet für Schulen Rechtssicherheit beim digitalen Vervielfältigen durch neue Vereinbarung. ȋDz-‐dzȌ und D64 kritisieren das, weil dadurch der Weg zu OER immer noch nicht eingeschlagen würde. -‐ 8.12.2012 Ȃ Creative Commons wird 10 Jahre alt. -‐ 13.12.2012 Ȃ BGH verunmöglicht Freie Benutzung von Samples: Dzdz Dank an die LeserInnen und für die Kommentare Alle Artikel habe ich geschrieben, aber ich bin zunächst sehr dankbar für die zahlreichen Rückmeldungen aus meinem Freundeskreis und alle 76 LeserInnen. Darüber hinaus haben sich auch Dzdz meinen Artikeln und Fragen geäußert: -‐ Gerald Mertens -‐ Antwort vom Verbraucherzentrale Bundesverband -‐ Antwort vom Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann -‐ Interview mit Prof. Dr. Karl-‐Nikolaus Peifer (mit Veröffentlichung bei iRights) 2013 kommt die Urheberrechtskompetenz In diesem Jahr möchte ich versuchen im Rahmen der Medienpädagogik an Schulen Aufklärungsarbeit für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern zu leisten. Ich suche derzeit nach Projekten und Programmen, in deren Rahmen man Urheberrechtskompetenz als wichtigen Bestandteil von kompetentem, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit dem Internet vermitteln kann (Wenn jemand Ideen oder Kontakte hat: Immer her damit!). Alle sind sich einig, dass das in Zukunft eine immer wichtigere Aufgabe für schulischen Unterricht werden wird. Unterrichtskonzepte und kompetente Medienpädagogen werden dafür gebraucht und für wichtig halte ich dabei, dass man sich dem komplexen Thema sehr differenziert und pädagogisch sinnvoll nähert. 3.1.12 ͣZĞnjĞŶƐŝŽŶ ĚĞƌ ŝssertation ,Der Wert von Musik in der ^ĐŚƵůĞ͛͞ (04.03.2013)109 Ƿ Ȃ Eine Analyse aus ¡ Dz Daniel Reinke ist der wissenschaftliche Abschluss des Projek ǷPLAY FAIR Ȃ RESPECT MUSICDz Musikindustrie, der Verband Deutscher Schulmusiker und die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover sich unter Leitung von Prof. Dr. ¡é Ƿ ¡ Dz -‐ setzten und Unterrichtsmaterialien für dessen schulische Implemen-‐ tierung entwickelten. Ich hatte mich bereits vor etwa einem Jahr Ȃ noch 109 Stade, P. 2013d: Ƿ DzǤ http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/03/04/rezension-‐der-‐dissertation-‐ der-‐wert-‐von-‐musik-‐in-‐der-‐schule/ 77 etwas unbedarft -‐ kritisch mit dem Ansatz auseinandergesetzt. Da man schon seit längerer Zeit nichts mehr zu und von dem Projekt hört, wurde auch die 2012 erschienene Dissertation bislang meines Wissens noch nicht in den Medien oder musikpädagogischen Zeitschriften thematisiert. Gründe dafür, dass das Projekt in der Musikpädagogik anscheinend keine Beachtung mehr findet, können nur vermutet werden. Das Thema an sich hat an Brisanz im letzten Jahr nämlich eher dazu gewonnen. Generell stellte sich mir deshalb die Frage, ob dem Projekt durch meine Rezension nicht zu Unrecht Aufmerksamkeit geschenkt wird. Andererseits Ȃ und deshalb habe ich mich auch für die Veröffentlichung entschieden Ȃ sollten wissenschaftliche Arbeit öffentlich kritisch beleuchtet werden und das möchte ich nun versuchen: Der sinnvolle Mehrmethodenansatz der vorliegenden Studie besteht aus drei Teilen. Neben einer Schülerbefragung wurden eine Lehrplananalyse und eine Lehrerbefragung durchgeführt, die die zu Beginn der Dissertation theoretisch beschriebene kulturelle und wirtschaftliche Wertschätzung von Musik bei Schülern und als Musikunterrichtsthema untersuchen und daraus Handlungsempfehlungen liefern sollen. Die Forschungsfragen sind von großem Interesse: Wie steht es um die Wertschätzung von Musik bei Schülern? Inwiefern findet eine Auseinandersetzung mit dem Thema im Musikunterricht statt? Aufgrund zahlreicher Mängel gelingt es der Arbeit von Reinke jedoch nicht, diese Fragen wissenschaftlich zufriedenstellend zu beantworten. Die generell nicht repräsentativen und kaum signifikanten Ergebnisse werden derart subjektiv oder schlicht falsch interpretiert, dass es der Arbeit nicht gelingt, eine wissenschaftliche Basis und (nachträgliche) Begründung für das Ƿ Ȃ Dzern. Das soll im Folgenden nun anhand einiger ausgewählter Beispiele erläutert werden. Ein erster Kritikpunkt an der Dissertation ist das Fehlen von Definitionen. Reinke beschreibt nur in der Tabelle 3.4 samt Fußnote (S. ͵Ȍǡ ǷDz ¡ Ǥ ¡ ǷDz ǷDz ¡ urheberrechtlichen Prüfung nicht stand. Gerade weil ein Großteil der in 78 dieser Arbeit ǷDz Rechtfertigungen abzielt, womit sich der Autor bei durchaus strittigen Fragen von Anfang an eindeutig positioniert, wäre eine neutrale Auseinandersetzung mit der Thematik unabdingbar gewesen. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, dass das Teilen von Musik mit Freunden und Filesharing-‐ ǷDzȋ͵ǤͶǡǤ͵ͶǤͳʹǡ S. 61). So findet sich folgende Einteilung zur Legalität* von Musikbeschaffungsformen in der Dissertation: DzͷǤòȋǤǤ YouTube, Filsh) besorgen Ȃ illegal 2. Musik gegen Bezahlung runterladen (z.B. iTunes) Ȃ legal 3. Musik ohne Bezahlung runterladen (z.B. LimeWire, Torrents oder RapidShare) Ȃ illegal 4. Musik von Freunden über Instant Messenger (z.B. ICQ) schicken lassen Ȃ illegal 5. CDs im Online-‐Shop kaufen (z.B. bei Amazon) Ȃ legal 6. Musik von Freunden/Bekannten besorgen (z.B. gebrannte CDs/DVDs oder per Datenübertragung von Festplatten/USB-‐Sticks) Ȃ illegal 7. CDs im Geschäft kaufen (z.B. bei Saturn) Ȃ legal 8. Musik von einem anderen Handy (z.B. per Bluetooth/Infrarot) schicken lassen Ȃ dz Das Sternchen hinter Legalität* verweist auf folgende Fußnote, in der ich Rechtschreibfehler korrigiert ǣDzȗȌ zwischen Legalität bzw. Illegalität wird auf einem konservativen Rechtsverständnis begründet und ist durchaus streitbar/angreifbar. Für diese Arbeit soll aber die hier anhand des Urheberrechtsgesetzes (Stand: Juli 2011) vorgenommene Einordnung als Orientierungshilfe Ǥdz Das Urheberrechtsgesetz widerspricht dieser angeblich konservativen Einteilung in § 53 (1) UrhG Ƿ¡ sonstigen eigenen G DzǤ ȋʹͲͳʹǣ ͷǤ Ȃ Schranken-‐ regelungen. Ȃ in: Wandkte, A.-‐A. (Hrsg): Urheberrecht. Berlin: S. 257) macht beispielsweise deutlich, dass die offensichtliche Rechtswidrigkeit Ƿ Dz e Aspekte der Thematik Privatkopie sind. Das Tauschen von Musik im Freundeskreis Ȃ egal über welchen Weg (4., 6., 8.) Ȃ ist demnach eindeutig als legale Musikbeschaffungsmöglichkeit einzuordnen. Das Herunterladen von Videoplattformen und Filehostern (1., 3.) ist nur als illegal einzu-‐ ordnen, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Derzeitige 79 rechtliche Grauzonen finden in der vorgelegten Arbeit entsprechend keinerlei Erwähnung und die zu diesem Aspekt wichtige Frage, welche Auffassung die befragten Schüler von Legalität haben, wurde zwar im Fragebogen erhoben (Frage 21, S. 214), doch Reinke erwähnt die Ergebnisse dazu aus unerfindlichen Gründen nicht. Stattdessen wird eine nicht haltbare Unterteilung der Befragten hinsichtlich der Legalität vorgenommen: Ƿ;ͺ Ǥ ȋǥȌ ò ǡDz(S. 63). Abgesehen davon, dass hier nur ein Teil der Musiknutzungsmöglichkeiten abgefragt wurde und dass die gesamte Dissertation die legalen Streaming-‐Angebote nahezu komplett ausklammert, wird diese Einteilung auf Grund der genannten Punkte äußerst problematisch. Weiterhin fehlt der Dissertation jede begriffliche Abgrenzung zwischen Musikwirtschaft, -‐markt und Ȃindustrie. Es stellt sich die Frage, ob Musikindustrie mit Tonträgerindustrie gleichgesetzt werden sollte. Als ǤǤ Ƿ85 Prozent des Umsatzes der deutschen Musikindustr Dz(S. 47) unklar, zumal diese Angabe nicht mit der Originalquelle vom BVMI übereinstimmt. In ǷʹͲͳͲDz(BVMI, 2011) wird der Anteil des CD-‐Umsatzes am Gesamtumsatz aus Musikverkauf und Leistungsschutzrechten nämlich mit 75,9 % beziffert (S. 12f). Der Anteil des CD-‐Umsatzes am Gesamtumsatz der Musikwirtschaft ist noch niedriger. Klare Definitionen wären hier unabdingbar gewesen, vor allem weil es ja gerade um musikökonomische Unterrichtsinhalte gehen soll. Weder Schüler noch Lehrer wurden in den Fragebögen direkt nach musikwirtschaftlichen Kenntnissen befragt. Standen bei den Schülern Beschaffungswege, Zahlungsbereitschaft und Rechtfertigungen im Vordergrund des Studiendesigns, wurden bei den Lehrern hauptsächlich Medienkompetenz, Einschätzung der Schüler, medienpädagogische Ausbildungsinhalte und Arbeitsbelastung untersucht. So wird z.B. behauptet, dass sich die befragten Musiklehrer Ƿ Ú òDz (S. 168), obwohl diese Ausbildungsinhalte gar nicht abgefragt wurden 80 (siehe Tabelle 8.15, S. 152). Anschließend werden daraus und aus der wahrgenommenen Arbeitsbelastung (Tabelle 8.16, S. 154) fragwürdige Schlussfolgerungen gezogen: Ƿ ¡ ǡ Ƕǯ ǡ Defizites [in der Musiklehrerausbildung, PS] Dz(S. 158). Deutlich wird dieser systematische Fehler in folgendem Zitat: Ƿ Medienerziehung, worunter auch die Auseinandersetzung mit der Thematik Ƕǯ¡ǡ ͺͶò umfas Dz (S. 161). Auf Basis des vermuteten allgemeinen medienpädagogischen Defizits der nicht repräsentativ ausgewählten Musiklehrenden wird ein Defizit in Ausbildung und Unterricht zur Ƿ Dz Ǥ Auch wenn dies durchaus mit Alltagsbeobachtungen übereinstimmt, ist diese These empirisch nicht haltbar. Das Ziel des bildungsorientierten Ansatzes Ƿ Ȃ Dzǡ ò ¡ Musikwirtschaft stärker in der Schule zu vermitteln (vgl. S. 9), wird somit Ƿ Dz mithilfe des Begriffs ǷDz(S. 9) nur scheinbar analysiert. Insgesamt findet die vom Autor in Aussicht gestellte kritische Analyse ǷȂ DzȋǤǤͳͲͲȌ nicht statt. Einige Passagen lesen sich hingegen als unkritische Werbung für das Projekt (vgl. S.100, 171). Es fehlt sogar jegliche Erwähnung der zentralen Rolle, die Daniel Reinke und der Mitherausgeber Hans Bäßler im Projekt als Projektleiter (Bäßler) und wissenschaftlicher Mitarbeiter (Reinke) gespielt haben, was lediglich in den Danksagungen Erwähnung findet, nicht jedoch bei der Beschreibung des Forschungsdesigns problematisiert wird. Neben solchen inhaltlichen Problemen ist die Arbeit von sprachlichen Mängeln durchsetzt (vgl. S. 37, 113, 124, etc.). Die zum Teil fehlerhaften Literaturangaben vervollständigen den Eindruck fehlender Sorgfalt (vgl. S. 27, 99, 102, etc.). Zahlreiche als Vermutungen formulierte Sätze zu den Ursachen für das Verhalten von Lehrpersonen und Schülern lassen sich wissenschaftlich aus der Studie nicht begründen. Als Beispiel sollen 81 folgende Stellen dienen: Ƿ ¡ ǡ Transformation der kulturellen und finanziellen Wertschätzung stattfindet. Wenn im Erwachsenen-‐Leben der heute Jugendlichen Musik immer noch eine wichtige Rolle spielt, werden sie vielleicht bereit sein, mehr Geld dafür Dz (S. 72). Ƿ ¡ muten, dass man bei rechtzeitiger Schaffung angemessener rechtlicher Rahmenbedingungen einem ¡ÚDz(S. 58). Insgesamt weist die Studie darüberhinaus erhebliche empirische Mängel auf, denen sich Reinke selbst bewusst ist (vgl. S. 166-‐168). Keine erreichte Repräsentativität der Befragten sowie nur wenige ermittelte statistische Signifikanzen machen wissenschaftlich begründete Aussagen eigentlich nur in Ausnahmen möglich. Im inhaltlichen Fazit und in diversen Schlussfolgerungen werden die angeblich erkennbaren Tendenzen trotzdem als allgemeine Handlungsnotwendigkeiten interpretiert Ȃ meist ohne expliziten Hinweis auf die statistische Einschränkung der Aussagekraft. An anderen Stellen fehlt jegliche Begründung für getroffene Schlussfolgerungen. Als Beispiel sei folgende Stelle genannt: Ƿ Musiklehrer stehen Medien generell abgeneigt gegenüber und würden diese Dz(S. 145). Das widerspricht den Ergebnissen aus Tabelle 8.4 (S. 141). Dort heißt es: 81 % der Befragten stimmen folgender Aussage eher zu oder voll zu: Ƿ ǷDz Ú ¡ ǤDz Nur 26 % stimmen beispielsweise folgender Aussage eher zu oder voll zu: Ƿrziehung im ǤDz Wie daraus die Charakteristika der medienpädagogischen Kompetenz der Befragten Ƿ¡ ¡ ǡ generelle Abneigung gegen Medien und Medienpädagogik sowie òDz (S. 160) hergeleitet werden, ist nicht nachvollziehbar. Ähnliches gilt beispielsweise für die Beantwortung der Forschungsfrage 1 (S. 72 f.), die sich bei genauerer Betrachtung als nicht begründete Behauptung herausstellt. Hervorzuheben sind weiterhin etliche nicht neutrale Formulierungen in den Fragebögen: Ƿ ò nur noch, ohne 82 ò Dz(S. 216, Hervorhebung PS) und Ƿ òÚ und teilen sehr viel Musik, also schätzen Sie sie doch auch Dz (ebd.). Empirisch möglichst neutrale Ergebnisse werden durch diese unnötigen Füllwörter ausgeschlossen. Zusammengefasst liefert die Dissertation aufgrund der genannten Mängel keine geeignete wissenschaftliche Grundlage für das Projekt und für die Implementierung des Themas im schulischen Unterricht. Zwar liefert die Lehrplananalyse interessante Ergebnisse, aber die Schüler-‐ und Lehrerbefragungen sind wie skizziert äußerst problematisch angelegt. Zahlreiche formale Fehler und fragwürdige Schlussfolgerungen verstärken diesen Eindruck. Die behauptete Notwendigkeit für die Unterstützung der ǷȂ Dz interessengeleitet, obwohl das wichtige Thema eine neutrale Analyse und eine tatsächlich musikpädagogische Thematisierung in der Lehrerausbildung und im Musikunterricht verdient hätte. Fraglich bleibt schließlich, wie der Doktorvater Prof. Scherer, der Bundesverband Musikindustrie und der Verband Deutscher Schulmusiker diese Dissertation einordnen bzw. verteidigen. Für einen relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in der Musikpädagogik dürfte diese Dissertation jedenfalls nicht wirklich sorgen. +++Update: Doktorvater war Prof. Scherer und nicht Prof. Bäßler. Das habe ich im Text korrigiert. +++ ϯ͘Ϯ^ƚĂƚŝƐƚŝŬĞŶǀŽŶͣ&ƌĞŝĞ<ƵůƚƵƌƵŶĚDƵƐŝŬ͞ ǷWordpress.comDz und Statistik-‐PlugIns bieten BloggerInnen umfangreiche Funktionen und Zusammenfassungen von Statistiken. Es kann zwischen den folgenden Kategorien ausgewählt werden: Anzahl der Ƿ Dz ǷDz (Abb. 2)ǡ Ƿ Dzǡ ǷReferrerDz (Abb. 3), Ƿ Dzǡ Ƿ ǡ Follower & SharesDzǡ Ƿ-‐Beiträge & Top-‐ Dzǡ Ƿ Dzǡ Ƿ Ú ȋTagsȌ Dz (Abb. 4) und ǷDz (Abb. 5). Damit eröffnen sich für den Bloggenden diverse Möglichkeiten, die in traditionellen Medien undenkbar wären: 83 Abb. 2 Aufrufe und Besucher Ƿ ǡ ng how many readers they have and where they come from. This also allows ǤDz110 Tatsächlich konnte ich bei mir beobachten, dass ich fast täglich die Blog-‐Statistiken begutachtet habe, um zum Einen auf neue Verweise ȋǷReferrerDzȌ werden und zum Anderen die Reichweite von aktuellen Artikeln abzuschätzen. Hier nun einige dieser Statistiken vom 4.05.2013, die sich auf die Gesamtzeit des Blogs beziehen. Abb. 3 Referrer Abb. 4 Schlagwörter (Tags) und Kategorien Abb. 5 Kommentare 110 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 66 84 4. Reflexion Die Reflexion meiner Tätigkeit im Web 2.0 erscheint mir sinnvoll, weil in Kapitel 2 gezeigt wurde, dass an der Schnittstelle von Web 2.0 und Musikwissenschaft und Ȃpädagogik viele Potentiale liegen. Vor allem anhand des Mediums Blog werde ich versuchen, eine Auswahl an Punkten in Bezug zur Literatur zu beschreiben und zu analysieren. Darüber hinaus habe ich in der Urheberrechtsdebatte als teilnehmender Beobachter einige die Diskussionskultur betreffende Aspekte angeführt, wobei diese Arbeit keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben kann. Im besten Fall ergeben sich auf der Basis dieser Fragmente Ideen für zukünftige Forschungsprojekte. 4.1 Bloggen 4.1.1 Das Blog als teilnehmende Beobachtung im Rahmen kritischer Ethnografie und Netnografie Um die Urheberrechtsdebatte im Web 2.0 zu untersuchen, bot es sich an, als teilnehmender Beobachter selbst zum Blogger zu werden. Ein solcher Ƿic Dz 111 kann dabei vor dem Hintergrund ethnografischer und netnografischer Ansätze diskutiert und reflektiert werden. Teilnehmende Beobachtungen können als Ƿ Dz112 betrach-‐ tet werden, mit dem der oder die Forschende längerfristig an einer Lebenswelt teilnimmt und mit ihr vertraut wird. 113 Lüders führt weiter aus, dass teilnehmende Beobachtung als Ƿǡ -‐ Dz114 zu verstehen sei, die heute zur Ethnografie gezählt würde. Für den oder die WissenschaftlerIn stellen sich während des Forschungsprozesses zahlreiche Fragen und er oder sie kann sich mit einer Vielzahl von Problemen, wie z.B. in der Literatur diskutierte Zugangsprobleme zum und Rollenkonflikte im Feld, konfrontiert sehen. Ich stehe an dieser Stelle vor folgender Herausforderung: 111 Kozinets, R.V. 2010: Netnography Ȃ Doing Ethnographic Research Online: 74 112 Lüders, C. 2012: Beobachten im Feld und Ethnographie: 390 113 ebd.: 384 114 ebd.: 389 85 Ƿ ¡ǡ ǡ Wahrnehmungen im Feld und die eigenen individuellen, kulturellen, sozialen und existenziellen Voraussetzungen reflexiv durchdringen zu können, wird deshalb auch zur entscheidenden Kompetenz des ǤDz115 In diesem Sinne möchte ich meine Voraussetzungen als Hintergrund für die Reflexion nur kurz skizzieren: Meine Familie ist durch die beruflichen Pole Schule und Musik geprägt. Da sie aus vielen MusikerInnen und MusiklehrerInnen zusammengesetzt ist, bin ich mit vielfältigen musika-‐ lischen Kontakten im ländlichen Niedersachsen groß geworden. Zum Lehramtsstudium mit den Fächern Musik und Geografie zog es mich nach Köln. Neben dem Bassspielen interessierte mich zunehmend das Produzieren elektronischer Musik mithilfe des Computers. Dabei würde ich mich im Hinblick auf das Thema dieser Arbeit als internet-‐ und technikaffin bezeichnen. Im Zuge des Bloggens hat diese Tendenz noch einmal deutlich zugenommen. Neben meiner Erziehung öffneten ein Auslandsaufenthalt in Paris sowie mehrere Reisen kulturelle Horizonte für mich, aufgrund derer ich mich als einen offenen und wissbegierigen Menschen bezeichnen würde. Meine Identität würde ich mit den ǷDzǷDz . Möglicherweise ergibt sich daraus ein Stück weit meine Fähigkeit zum Perspektivwechsel und zur Bereitschaft, mich mit gegensätzlichen Posi-‐ tionen auseinander zu setzen (siehe 4.3.2). Eine weitergehende Beschrei-‐ bung meiner Hintergründe findet sich in Kapitel 4.1.8. In Ansätzen ist diese Reflexion auch in der relativ jungen Disziplin Netnografie verortbar. Robert Kozinets116 beschreibt die Netnografie als eine Form der ethnografischen Forschung, die den Einfluss des Internets auf derzeitige soziale Welten beinhaltet. Wenn davon auszugehen ist, dass die eindeutige Unterscheidung zwischen realem sozialen Leben und virtuellem sozialen Leben immer nutzloser wird (wenn es denn überhaupt jemals sinnvoll war), da beide in eine Welt überblenden, wie es Kozinets 117 beschreibt, dann muss die Frage gestellt werden, ob ethnografische Untersuchungen zu vielen z.B. musikpädagogischen und -‐ 115 ebd.: 395; Lüders verweist auf Hammersley, M. & Atkinson, P. 2007: Ethnography. 116 Kozinets, R.V. 2010: Netnography Ȃ Doing Ethnographic Research Online: 1 117 ebd.: 2f 86 wissenschaftlichen Themen ohne das, was online passiert, heute noch Sinn machen. Kozinets versucht von diesem Ausgangspunkt die ethnografische Online-‐Forschung praxisbezogen zu beschreiben. Bei der Netnografie werden die gesammelten Daten, wie z.B. in meinem Fall Blogartikel, Tweets oder Diskussionen auf Facebook, mithilfe von qualitativen oder quantitativen Methoden hinsichtlich der Beantwortung von Forschungs-‐ fragen analysiert. Angefangen habe ich meine Tätigkeit als Blogger und Twitterer allerdings gänzlich ohne das Wissen um diesen Ansatz und meine Motivation dazu entstand nicht aufgrund einer vorher angelegten Forschungsfrage oder gar eines geplanten entrées in eine Online-‐Com-‐ munity. Mein Ziel war es, die Thematik um das Urheberrecht aus dem Blickwinkel der Musikpädagogik und der Freien Kultur in Bezug zur Musik öffentlich zu vertreten und mitzudiskutieren (siehe 3.1.1). Da ich im Rahmen dieser Arbeit eine komplette netnografische Analyse nicht leisten kann, wären diese Forschungsfelder einem zukünftigen Projekt überlas-‐ sen. Diesbezüglich dürften sich in der Niederschrift meiner Reflexion einige Forschungsfragen finden lassen. Im Rückblick wird mir aber deutlich, dass ich einige Aspekte eines netnografischen Forschungsprojektes instinktiv auf die Weise gemacht habe, wie sie Kozinets118 beschreibt, was seine Praxisnähe unterstreicht. Darunter fallen die Definition eines Vorhabens bzw. mehrerer Forschungs-‐ fragen (siehe 3.1.1), das Eintreten in eine Online-‐Community und das Beobachten von deren Mitgliedern (siehe 4.3.2), das Sammeln von Daten (Blog-‐Artikel, Tweets, Tagebuch und digitale Kopien von Online-‐ Diskussionen) sowie das Reflektieren im Schreiben (siehe 4.1.6, 4.1.9). Auch Interviews habe ich als Methode eingesetzt (siehe 3.1.10). 4.1.2 Warum bloggen? Warum ich mich als Student entschieden habe, zu bloggen, hat diverse Gründe, die sich auch in der Literatur wiederfinden. So beschreibt z.B. Nicola Döring 119 sechs Motive von Weblog-‐Autoren: Archivfunktion, 118 Kozinets, R. V. 2010: Netnography Ȃ Doing Ethnographic Research Online: 61 119 Döring, N. 2005: Blogs: Jeder ein Publizist. 87 Reflexionsfunktion, Sozialfunktion, Ventilfunktion, Öffentlichkeitsfunktion und Kreativfunktion. An erster Stelle stand für mich die Öffentlichkeitsfunktion (siehe 4.1.7), die damit einhergeht, dass ich mich mit anderen an der Thematik interessierten Menschen entsprechend der Sozialfunktion austauschen wollte (vgl. Ƿ Dz120; Ƿ Dzǡ ǷRelationship-‐ building interactionsDz121). Da ich in der Anfangszeit wenig Literatur dazu gefunden hatte, wie sich MusikpädagoInnen zur Urheberrechtsdebatte positionieren, hielt ich es für notwendig, folgenden Fragen, die sich auch in meinem ersten Artikel (siehe 3.1.1) zeigen, öffentlich nachzugehen: Wie positionieren sich Musikwissenschaft und Ȃpädagogik in der Urheberrechtsdebatte und welche Reformen des Urheberrechts sind aus dieser Perspektive sinnvoll bzw. wünschenswert? Die Ventilfunktion war bei mir zu Beginn v.a. deshalb relevant, weil ich nach der Lektüre von Lawr ǷDz Forderungen gesammelt hatte, die heraus wollten. Zahlreiche aktuelle Ereignisse und öffentliche Beiträge zu der Anfangszeit des Bloggens erschienen aus der Sicht der ǷFreien KulturDz nämlich geradezu absurd122 und da es Anfang Januar 2012, als ich die ersten Artikel veröffentlichte, viel Aufruhr um die US-‐amerikanischen Gesetzesentwürfe SOPA123 und PIPA124 gab, entschied ich mich dazu, Teil der öffentlichen Debatte zu werden, die zunehmend an Brisanz gewann (Ƿ Dz125; siehe 4.1.7). Beim Schreiben der ersten Artikel wurde mir klar, dass die Kombination aus Ventil, Sozialem und Öffentlichkeit ein ständiges Reflektieren über Texte und über mich selbst als öffentlichen Autor notwendig macht. Beinahe in jedem neuen Artikel beziehe ich mich 120 Nardi, B.A. et al. 2004: Why we blog. http://psychology.stanford.edu/~mgumbrec/Why_We_Blog.pdf : 45 121 Efimova, L. 2010: Blogging for knowledge workers: personal networking. http://blog.mathemagenic.com/2010/01/27/blogging-‐for-‐knowledge-‐workers-‐ personal-‐networking/ 122 vgl. Stade, P. 2012l: Aktuelles zu Freier Kultur und Musik. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/01/25/aktuelles-‐zu-‐freier-‐kultur-‐ und-‐musik/ 123 Wikipedia 2013i: SOPA. https://de.wikipedia.org/wiki/Stop_Online_Piracy_Act 124 Wikipedia 2013j: PIPA. https://en.wikipedia.org/wiki/PROTECT_IP_Act 125 Nardi, B.A. et al. 2004: Why we blog. http://psychology.stanford.edu/~mgumbrec/Why_We_Blog.pdf : 43 88 darüber hinaus durch das Einfügen von Hyperlinks reflexiv auf ältere Artikel (Reflexionsfunktion, siehe 4.1.8, 4.1.9). Des Weiteren erfüllt ò Ƿ Ú Dz inaus eine Kreativfunktion, da ich mich ständig auch um Design-‐Fragen kümmere (siehe 4.1.3.3). Letztlich wird mein Blog auch zu meinem persönlichen Archiv, das ich mit Suchmaschinen und Tags effektiv nutzen kann (siehe 4.1.11). 4.1.3 Anfangen zu Bloggen Es ist heute einfach und kostenlos, BloggerIn zu werden.126 Über Inhalte hinaus müssen zu Beginn mehrere Entscheidungen getroffen werden. Abb. 6 Wordpress.com-‐Dashboard 4.1.3.1 Wahl der Hosting-‐Plattform Die erste Frage, die sich stellt, ist die, bei welchem Host-‐Provider ich mein Blog einrichten möchte. 127 Anbieter sind z.B. ǷWordpress.comDz 128 , ǷTumblrDz129 oder ǷBloggerDz130, die den Vorteil haben, dass kein technisches Vorwissen für das Einrichten notwendig ist. Alternativ zu diesen Angeboten kann man das Blog aber auch selbst hosten und z.B. die freie Blogging-‐Software ǷWordpressDz131 dafür nutzen. Auf der Seite ǷWord-‐ Press.com vs. ǤDz132 wird ein erster Überblick über die Vor-‐ 126 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 5-‐9 127 vgl. Sauer, M. 2010: Blogs, Video & Online-‐Journalismus: 3ff 128 Automattic Inc. 2013a: Wordpress.com. http://wordpress.com/ 129 Tumblr Inc. 2013: Tumblr. http://www.tumblr.com/ 130 Google 2013a: Blogger. http://www.blogger.com/home 131 Inpsyde 2013: Wordpress. http://wpde.org/ 132 Automattic Inc. 2013b: http://de.support.wordpress.com/com-‐vs-‐org/ 89 und Nachteile der beiden Varianten gegeben. Ich habe mich für Wordpress.com entschieden, was sich u.a. in der URL133 meines Blogs (http://freiekulturundmusik.wordpress.com/) zeigt, da ich keine Kennt-‐ nisse über das Selbst-‐Hosten besaß und mich deshalb für die intuitivere Variante entschied, was allerdings mit Einschränkungen bei der Persona-‐ lisierung einhergeht. Rettberg134 weist für die Entscheidung zudem darauf hin, dass Blogs meist dezentral seien, während Plattformen wie Wordpress.com eine Zentralisierung darstellten. Die Erstellung eines Nutzerkontos und die ersten Schritte sind selbsterklärend. Im Web-‐Browser kann über das Dashboard (siehe Abb. 6) auf zahlreiche Funktionen zugegriffen werden, die nach einer gewissen Einarbeitung dem interessierten Nutzer diverse Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Artikel können wie in einem Texteditor im Web-‐Browser erstellt und formatiert werden (siehe Abb. 7). Auch das Einbetten von externen Medien wie Bildern, Videos und Audiomaterial oder das Hinzufügen von Kategorien stellt dank spezieller Funktionen kein Hindernis darǤ ǷDz ein Artikel unter einer eigenen URL veröffentlicht. Abb. 7 Einen neuen Artikel bei Wordpress.com erstellen 133 Wikipedia 2013k: Uniform Resource Locator. http://de.wikipedia.org/wiki/Uniform_Resource_Locator 134 vgl. Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 57 90 4.1.3.2 Blog-‐ und Twitter-‐Name: Freie Kultur Ƿ Dz Rechtsprofessor Lawrence Lessig 135 , einem der Mitbegründer 136 von Creative Commons137, mit seiner Veröffentlichung aus dem Jahr 2004 Ƿ Dz138 geprägt. Auf meinem Blog fasse ich seine zentrale Idee folgendermaßen zusammen: Ƿ ȏǤǤǤȐ ò sondern für einen balancierten Umgang mit Rechten auf kulturelle Güter, die in dem Spannungsfeld zwischen kulturindustriellen Interessen, der finanziellen Vergütung der Künstler, der freien Verfügbarkeit von Inhalten für die Gesellschaft sowie des Wandels der Ƿdz-‐Kultur stehen. Eine Freie Kultur unterstützt und schützt somit Schaffende und Innovatoren durch die Einräumung limitierter Rechte. Dabei ist das Ziel, so frei wie möglich von der Kontrolle der Vergangenheit zu ǤDz139 Insgesamt kritisiert Lessig mit dem Buch die Entwicklungen des Copyrights im 20. und 21. Jahrhundert. Die Ausweitung der Rechte von Medienunternehmen und auch die teilweise weitreichenden Rechte der Kreativen selbst würden dazu führen, dass der Umgang mit Kreativität und Kultur unfrei würde. Hingewiesen sei an dieser Stelle darauf, dass sich die einzelnen nationalen Immaterialgüterrechte deutlich voneinander unterscheiden, was die allgemeine Übertragbarkeit von Lessigs Thesen in den deutschen Kontext erschwert: Ƿ¡ ¡ ǯ-‐System, dem sich die deutsche Urheberrechtsordnung verpflichtet fühlt, im Naturrechtsdenken und in der Aufklärung verwurzelt ist und die individuelle schöpferische Arbeitsleistung als Werk des Menschen mit seinen Persönlichkeitsinteressen in der Vordergrund stellt, betont das Copyright-‐System im angloamerikanischen Rechtskreis die wirt-‐ schaftlichen Aspekte.Dz140 Im Zuge des Bloggens habe ich versucht, das von Lessig für das Copyright beschriebene Unrecht und die daraus resultierenden Probleme für den Umgang mit Musikwerken im deutschen Urheberrecht zu verorten. 135 Lessig, L. 2013a: Lessig.org. http://www.lessig.org/ 136 Lessig, L. 2013b: CV http://www.lessig.org/wp-‐content/themes/Free-‐as-‐in-‐ Bird/assets/cv-‐current.pdf 137 Creative Commons 2013a: Creativecommons.org http://creativecommons.org/ 138 Lessig, L. 2004: Free Culture. www.free-‐culture.cc/freecultureǤ 139 Stade, P. 2012m: Freie Kultur http://freiekulturundmusik.wordpress.com/freie-‐ kultur/ 140 Wandtke, A.A. 2012: Urheberrecht: 28 91 Da das Thema Copyright und Urheberrecht vor allem seit der òǡ ¡ Ƿ Dz d Musik. Das Internet ermögliche einen neuartigen Zugang zu Wissen und Informationen und sollte, so Lessig, möglichst vielen Menschen frei zur Verfügung stehen. Doch sobald man Musik digital kopiere, bearbeite oder verbreite, werden diese Handlungen urheberrechtlich relevant. Zwischen den Polen Piracy und Privacy entwickele sich deshalb ein Spannungsfeld, in dem die heutige Urheberrechtsdebatte einzuordnen sei. Hier sind Musikwissenschaft wie Musikpädagogik in viele der zu diskutierenden Aspekte involviert. Aus diesen Gründen erwies sich mir Ƿ Dz als grundlegende Motivation und Ausgangspunkt, um als Blogger und Twitterer aktiv an der Debatte beteiligt zu sein. ǷDz-‐Titel aber auch kritisch zu betrachten, weil oft Ȃ und darauf weist Lessig selbst hin Ȃ frei mit kostenfrei verwechselt wird. Der Titel erzeugte deshalb bei einigen Diskussionspartnern den Eindruck, ich würde Kostenfreiheit für Musik fordern, was sich bei einer intensiveren Auseinandersetzung mit meiner Position als Unwahrheit herausstellen müsste. Tatsächlich finden sich unter dieser Bezeichnung auch zahlreiche Netlabels, bei denen Musiker ihre Musik umsonst und oft unter einer Creative Commons-‐Lizenz (siehe 4.1.3.4) als Download anbieten. ǷFreie KulturDz wird oftmals außerdem zu stark mit dem Free-‐Culture-‐Autor Lessig als Unterstützer der Remix-‐ Kultur verknüpft.141 Auch wenn ich dieser ǷDz und Lessigs Thesen durchaus weiterhin nahe stehe, verstehe ich unter einer ǷFreien KulturDz in einigen Punkten mittlerweile etwas anderes als sie. Deshalb stellt sich die Frage, ob es sinnvoll war, sich mit der Namensgebung derart nah an diese Positionen zu binden. Andererseits denke ich weiterhin, dass die Entscheidung wie oben beschrieben sinnvoll bleibt. Eine neutralere Namensgebung hätte allerdings ggf. in einigen Fällen Vorurteile oder vorschnelle Einordnungen verhindert. 141 vgl. Lessig, L. 2008: Remix Ȃ Making Art and Commerce Thrive in the Hybrid Economy. 92 Erwähnt sei noch, dass ich mich im Laufe des Jahres zeitweise auch verstärkt mit anderen Themen wie der Kulturpolitik und dem ǷDz142 ebenfalls unter der Prämisse einer freien Kultur, aber ohne die Fokussierung auf die urheberrechtliche Dimension, auseinan-‐ dergesetzt habe. Auch die Möglichkeit des Titels zu Bezügen zur freien Kultur-‐ und Musikszene ließ die Namensgebung letztlich sinnvoll erschei-‐ nen. Diese zusätzlichen Facetten des Blogs sollen aber in dieser Arbeit keine weitere Beachtung finden. 4.1.3.3 ĞƐŝŐŶǀŽŶͣ&ƌĞŝĞ<ƵůƚƵƌƵŶĚDƵƐŝŬ͞ Grundlage jedes Blog-‐Desgins bei Wordpress.com ist ein sogenanntes Theme, von denen viele kostenlos nutzbar sind. Die Wahl fiel auf das sehr verbreitete Theme Ƿ Dz 143 (Abb. 8), das die Artikel auf der linken Seite und eine Sidebar auf der rechten Seite (Abb. 9) darstellt, in welcher sogenannte Widgets144 eingefügt wer-‐ den können. Dort habe ich des Öfteren die Anordnung und Reihenfolge optimiert und zurzeit finden sich dort folgende Widgets (in der Reihenfolge von oben nach unten): 1. ǷǯDzǣ -‐ schreibung, worum es auf dem Blog geht. Das erleichtert neuen Besuchern die inhalt-‐ liche Orientierung. 2. Ƿ Dzǣ Blog-‐Artikel und -‐Seiten nach Stichwörtern durchsuchen. Abb. 8 Freie Kultur und Musik mit rechter Sidebar 142 Haselbach, D. et al. 2012: Kulturinfarkt. 143 Automattic Inc. 2013c: Themes Ȃ Twenty Ten. http://theme.wordpress.com/themes/twentyten/ 144 Automattic Inc. 2013d: Support Ȃ Widgtes. http://en.support.wordpress.com/widgets/ 93 3. ǷGravatar-‐FotoDzǣ erst relativ spät in das Blog eingefügt. Erschien es mir am Anfang noch zu persönlich, habe ich im Laufe der ersten Monate gemerkt, wie sympathisch und authentisch BloggerInnen durch ein Foto werden, und mich deshalb für ein eigenes Foto von mir entschieden (siehe 4.1.9). Die Nutzung eines Gravatar-‐Profil-‐Fotos bietet zudem die Möglichkeit, dass dieses Bild auch in anderen Zusammenhängen wie meinen Kommentaren auf anderen Blogs erscheint.145 4. ǷDzǣ-‐Stream werden die letzten fünf meiner Tweets als Ƿ@FreieKulturDz angezeigt, in denen ich hauptsächlich auf aktuelle Artikel hinweise. Damit sind diese meist näher am Zeitgeschehen dran als die längeren Blog-‐Artikel (siehe 4.2). 5. Ƿ Dzǣ o Widget gelangt man auf die zu dem Blog gehörende Facebook-‐Seite, Ǥ o Ƿ ¡ Dz-‐ Funktion können NutzerInnen des sozialen Netzwerkes über neu erschienene Artikel informiert werden (siehe 4.3.1). 6. Ƿ Dzǣ ich in Kapitel 4.1.3.4 weiter ausführe, sind die Texte meines Blogs unter der Creative Commons (CC) Lizenz 3.0 CC-‐BY-‐SA146 frei gegeben. Mit diesem Widget kläre ich die LeserInnen darüber auf und mache die Inhalte über die integrierten Meta-‐ Daten für Suchen nach CC-‐Inhalten auffindbar. Abb. 9 Rechte Sidebar 145 vgl. Automattic Inc. 2013e: Gravatar. https://de.gravatar.com/ 146 Creative Commons 2013b: Namensnennung -‐ Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-‐SA 3.0 DE). http://creativecommons.org/licenses/by-‐sa/3.0/de/ 94 7. ǷTagsDzǣ Tags147 ermöglichen das Verschlagworten von Artikeln. In der Darstellung werden Tags ihrer Anzahl der Verwendungen entsprechend unterschiedlich groß dargestellt. Auch in der Fußzeile des Themes (Abb. 10) habe ich vier Widgets untergebracht. Hier finden sich von links nach rechts Ƿ¡Dzǡ das nach Monaten sortierte Ƿ Dzǡ Ƿ Dz als Blogroll Ƿ-‐ Dzǡ alle Artikel zusätz-‐ Abb. 10 Fußzeile von "Freie Kultur und Musik" lich zu den Tags systematisiert habe. Damit biete ich LeserInnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Blog zu durchsuchen und gemäß ihrer Interessen zu lesen (siehe 4.1.4). Ein auffälliger Teil des Designs ist der sogenannte Header (Abb. 11). Abb. 11 Header von "Freie Kultur und Musik" Den Schriftzug habe ich mit relativ viel Zeitaufwand in ǷWordDz148 erstellt. Als schwierig stellte sich für mich dabei heraus, dass das Bild eine bestimmte Größe aufweisen muss, um nahtlos in das Theme hinein zu passen. Dass der Schriftzug auf einer Seite untergeht, symbolisiert für mich, dass die Freie Kultur zu versinken droht. Im Menü unterhalb des Headers finden sich neben der blogtypischen ǷStartseiteDz, auf der alle Artikel in chronologisch umgekehrter Reihenfolge ȋ ʹǤͳǤͳȌǡ ǷDzǡ übergeordnete Hinweise unter den Ƿ Dzǡ Ƿ Dzǡ Ƿ Dzǡ ǷDzǡ ǷDz 147 Wikipedia 2013l: Tag (Informatik). http://de.wikipedia.org/wiki/Tag_%28Informatik%29 148 Microsoft 2010: Word für Mac 2011. 95 ǷȀDz versammele. Dieses Vorhaben stellte sich im Laufe der Zeit als schwieriger heraus als anfangs gedacht. Da sich meine Meinungen und mein Schreibstil während des Blogging-‐Prozesses veränderten, musste ich einige dieser Seiten immer wieder überarbeiten. Oft erschienen mir einige der Formulierungen nach mehreren Monaten nicht mehr adäquat als Grundlage des Blogs, doch für das zeitaufwendige Anpassen blieb nicht selten keine Zeit oder neue Artikel waren mir wichtiger. Zentrale Menüpunkte sind das in Anlehnung an die Thematik als ǷDz verzeichnis (siehe 4.1.4) sowie das ǷȀDzȋͶǤͳǤ͵ǤͷȌǤ 4.1.3.4 Lizenzierung unter der Creative Commons-‐Lizenz CC-‐BY-‐SA Mit den Creative Commons-‐Lizenzen149 wurde ein System geschaffen, in dem UrheberInnen NutzerInnen von vornherein durch die Einräumung unterschiedlicher Verwertungsrechte Nutzungsmöglichkeiten ihrer Werke zugestehen, welche unter geltendem Urheberrecht erlaubnispflichtig wären. Hinter den sechs einfachen und kostenlosen Lizenzbausteinen verbergen sich ausführliche juristische Lizenzen sowie computerlesbare Daten, was bei angemessener Nutzerfreundlichkeit neben der rechtlichen Komplexität auch der Auffindbarkeit durch Suchmaschinen Rechnung trägt. Mit der Creative Commons-‐Lizenz ǷCC-‐BY-‐SA ͵ǤͲ Dz150 habe ich mich dazu entschlossen, dass man meine Texte bei Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen bearbeiten, vervielfältigen, kommerziell nutzen und auch veröffentlichen darf. So wurde z.B. das Interview, das ich mit Prof. Karl-‐Nikolaus Peifer geführt habe (siehe 3.1.10), bei ǷiRights.infoDz veröffentlicht.151 Damit ermögliche ich auch eine freie Verwendung meiner Artikel im schulischen Unterricht, was unter den oǷ DzȋȌ152 zu fassen ist. 149 Creative Commons 2013c: Was ist CC? http://de.creativecommons.org/was-‐ist-‐cc/ 150 Creative Commons 2013b: Namensnennung -‐ Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-‐SA 3.0 DE). http://creativecommons.org/licenses/by-‐sa/3.0/de/ 151 Pachali, D. 2012: Das Urheberrecht ist zu einem Informationskontrollrecht geworden. http://irights.info/karl-‐nikolaus-‐peifer-‐das-‐urheberrecht-‐wird-‐zum-‐ informationskontrollrecht/7263 152 Wikipedia 2013m: Open Educational Ressources. https://de.wikipedia.org/wiki/Open_Educational_Resources 96 4.1.3.5 Impressumspflicht und Haftungsausschluss Sobald ein Blog nicht mehr privat ist oder journalistische Inhalte enthält wird allgemein Ȃ auch wenn die Rechtslage noch unklar ist Ȃ dazu geraten, als BloggerIn ein rechtsgültiges Impressum zu erstellen. Entscheidend dafür ist neben dem Telemediengesetz v.a. § 55 Rundfunkstaatsvertrag.153 Weil mir das, wie wahrscheinlich einer Vielzahl von BloggerInnen, als ich anfing nicht bekannt war, habe ich das Impressum, in welchem Name, Postadresse und E-‐Mail angegeben werden müssen, erst im Mai 2012 hinzugefügt. Mi ǷImpressum GeneratorsDz154 habe ich es erstellt und zudem Ƿ Dz155 für den Haftungsausschluss für Inhalte und Links sowie Datenschutzerklärungen für die in der Sidebar integrierten Widgets von Facebook und Twitter beigefügt (siehe 4.1.3.3). 4.1.3.6 Blogosphäre: Erste Orientierung und Zugang ins Feld Als Blogger-‐Neuling oder -‐Newbie156 musste ich mich beim Eintritt in das Feld der Blogosphäre als Ƿ [...] und ihrer Dz157 zunächst orientieren, was die Suche nach thematisch ähnlich ausgerichteten sowie das Identifizieren von in der Thematik dominanten Blogs beinhaltete. Es gibt nämlich eine Ƿstarke Hierarchie innerhalb der Web-‐ÖffentlichkeitDz158, die sich z.B. in der Anzahl der auf das Blog verweisenden Links und der Anzahl an Kommentaren widerspiegelt. In meinem Fall sind bekannte Blogs z.B. ǷiRights.infoDz159, Thomas Stadlers Blog ǷInternet-‐LawDz 160 , ǷNetzpolitik.orgDz 161 , Johnny Häuslers ǷSpree-‐ blickDz 162 , das Blog des Bundesverbands Musikindustrie 163 oder auch 153 vgl. Siebert, S. 2011: Impressumspflicht: Was muss im Blog-‐Impressum stehen? http://www.e-‐recht24.de/news/blog-‐foren-‐web20/6519-‐impressum-‐blog.html 154 eRecht24 GbR 2013: Impressum Generator. http://www.e-‐recht24.de/impressum-‐ generator.html 155 Wikipedia 2013n: Disclaimer. http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer 156 Wikipedia 2013o: Newbie. http://de.wikipedia.org/wiki/Neuling#Newbie 157 Wikipedia 2013w: Blogosphäre. https://de.wikipedia.org/wiki/Blogosph%C3%A4re 158 Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 67 159 iRights.info 2013a: iRights.info. http://irights.info/ 160 Stadler, T. 2013: Internet-‐Law -‐ Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0. http://www.internet-‐law.de/ 161 Netzpolitik.org 2013: Netzpolitik.org. https://netzpolitik.org/ 162 Spreeblick Verlag KG 2013: Spreeblick. http://www.spreeblick.com/ 163 Bundesverband Musikindustrie 2013a: Bundesverband Musikindustrie. http://www.musikindustrie.de/ 97 ǷUrheberrecht.orgDz164, welche die Debatte um Urheberrecht und Musik prägen Ȃ im weiteren Sinne auch allgemeinere Blogs zu Pop-‐Kultur wie ǷDz165, ǷKraftfuttermischwerkDz166 oder ǷNerdcoreDz167. Rettberg168 schreibt dazu: Ƿ ǯ already have connections to other bloggers may find it hard to enter this somewhat implicit social ǤDz Dies kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, weil es zwar meines Wissens derzeit kein zweites deutschsprachiges Blog an der gleichen thematischen Schnittstelle wie meiner gibt, doch die übergeordneten Themen Urheberrecht und Medienkompetenz sind Ȃ anderes als Musik-‐ wissenschaft und Ȃpädagogik (siehe 2.3) Ȃ durch eine solche Hierarchi-‐ sierung gekennzeichnet. Die BloggerInnen kennen sich untereinander und es ist nicht leicht, einen Zugang in dieses Feld zu finden, was bedeuten würde, dass andere BloggerInnen auf meine Texte verweisen, mich auf Twitter erwähnen oder sich in Kommentaren auf meinem Blog äußern. Aus Sicht der teilnehmenden Beobachtung (siehe 4.1.1) ist der Zugang zum oder entrée ins Feld der Urheberrechtsblogosphäre technisch gesehen, wie oben beschrieben, einfach, doch wirkliches Teilnehmen an Prozessen wie dem Gegenseitigen Verlinken untereinander entpuppt sich als große Herausforderung, die meiner Meinung nach v.a. eine ausdau-‐ ernde Arbeit des Neulings in vielerlei Hinsicht erfor-‐ dert. Dazu zählen das Kom-‐ mentieren und Diskutieren auf anderen Blogs, das kriti-‐ sche Auseinandersetzen mit anderen Artikeln im eige-‐ Abb. 12 Tweet des Bloggers Isarmatrose nen Blog oder das Diskutieren mit BloggerInnen auf Twitter. Meiner Erfahrung nach sind Erwähnungen auf Twitter erste Anzeichen für Beach-‐ 164 Institut für Urheber-‐ und Medienrecht e. V. 2013: Institut für Urheber-‐ und Medienrecht. http://www.urheberrecht.org/ 165 Decker, D. 2013a: Kotzendes Einhorn. http://www.kotzendes-‐einhorn.de/blog/ 166 Kraak, R. 2013b: Das Kraftfuttermischwerk. http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/ 167 Walter, R. 2013: Nerdcore. http://www.crackajack.de/ 168 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 58 98 tung oder Wertschätzung anderer BloggerInnen (Abb. 12169) und damit Ansätze eines entrées. Als besonders erfolgreich in dieser Hinsicht hat sich das Interview mit Prof. Peifer (siehe 3.1.10) erwiesen, dass einerseits auf ǷiRights.infoDz, einer der populärsten Seiten zu der Thematik, veröffentlicht wurde170 und andererseits in der Facebook-‐Gruppe, in der ich über das Thema diskutiere (siehe 4.3.2), als guter Beitrag zur Debatte angesehen wurde. Mit dem Blogger Steffen Peschel171 entwickelte sich zudem ein Austausch, was sich in mehreren gegenseitigen Verweisen widerspiegelt. Aus ethnografischer Sicht ist dabei nach Lüders172 Folgen-‐ des von Bedeutung: Ƿ ǡ ǡ Zugänge gewinnt, meistens schon zentrale Charakteristika des Feldes ǤDz Was könnten diese zentralen Charakteristika meines Feldes sein? In meinem Fall wäre das z.B. die Dominanz einer überschaubaren Anzahl von Urheberrechts-‐BloggerInnen, die untereinander stark vernetzt sind und sich teilweise schon sehr lange mit der Thematik auseinander setzen. Shirky173 beschreibt es in Bezug auf Power Laws folgendermaßen: ǷA new social system starts, and seems delightfully free of the elitism and cliquishness of the existing systems. Then, as the new system grows, problems of scale set in. Not everyone can participate in every conversation. Not everyone gets to be heard. Some core group seems more connected than the rest of us, and so on.Dz Für den Zugang ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, so zumin-‐ dest meine Erfahrung, dass man konstant und sehr aktiv und attraktiv bloggt und an passenden Stellen, so z.B. in Kommentaren auf diesen domi-‐ nanten Blogs, auf seine eigenen Artikel verweist. Auch direktes Anschrei-‐ ben anderer BloggerInnen kann dabei helfen. Insgesamt macht das einen Zugang in das Feld zwar schwierig, aber ich denke, dass das eigentliche 169 Isarmatrose 2012: Isarmatrose. https://twitter.com/Isarmatrose/status/227534195071807489 170 Pachali, D. 2012: Das Urheberrecht ist zu einem Informationskontrollrecht geworden. http://irights.info/karl-‐nikolaus-‐peifer-‐das-‐urheberrecht-‐wird-‐zum-‐ informationskontrollrecht/7263 171 Pechsel, S. 2013: Kultur2Punkt0. http://www.kultur2punkt0.de/ 172 Lüders, C. 2012: Beobachten im Feld und Ethnographie: 392 173 Shirky, C. 2003: Power Laws, Weblogs and Inequality. http://www.shirky.com/writings/powerlaw_weblog.html 99 Bloggen auch ohne eine breite Aufmerksamkeit oder Reichweite bereits Zugang genug ist (siehe 5.). 4.1.4 Das Blog als Hypertext Das Verlinken auf Quellen ist ein zentraler Bestandteil des Bloggens. Sowohl bloginterne als auch -‐externe Hyperlinks, die sogenannte Hyper-‐ text-‐Knoten wie Texte oder Textausschnitte miteinander verbinden, bilden gemeinsam einen Hypertext.174 Dieses Konzept bildet als Hypertext Markup Language ȋȌǷ ǤDz175 Dabei bieten Hypertexte Chancen aber auch Probleme: Ƿ Textes deutlich einfacher als die Orientierung im Cyberspace. Bei Hypertexten muss sich der Informationssucher selbst ein Prinzip erarbeiten, anhand dessen er die ihm in multilinearer Lesart ǤDz176 In der Literatur wird dieses Problem Ƿder Desorientierung und der oDz 177 ò ǷLost in CyberspaceDz 178 ǷLost in HyperspaceDz 179 beschrieben. Im Gegenzug ermöglicht die Nicht-‐¡Ƿverschie-‐ dene Lesarten zu entwickeln, da Hypertexte keine intendierte vorgegebene ȋȌǤDz180 Man kann sich unendlich lang und immer weiter durch Blogs und andere Web-‐Seiten lesen und seitdem ich blogge, kann ich bei mir ein verstärktes ǷSich-‐im-‐Hyperspace-‐VerlierenDz beobachten. Das kann in einigen Momenten eher ein diffuses weil schlecht organisiertes Wissen zur Folge haben und in anderen ermöglicht sich dadurch ein sehr tiefes Eindringen in eine Thematik Ȃ ganz nach meinen Interessen. Habe ich das Ziel einen Blogartikel auf der Basis des Recherchierens im Hyperspace zu schreiben, erweisen sich die Hypertextstrukturen als sehr hilfreich, denn die meisten Blog-‐Artikel beinhalten Ȃ wie die vorliegende Arbeit Ȃ eine 174 vgl. Wikipedia 2013p: Hypertext. http://de.wikipedia.org/wiki/Hypertext 175 Wikipedia 2013q: Hypertext Markup Language. http://de.wikipedia.org/wiki/Hypertext_Markup_Language 176 Misoch, S. 2006: Online-‐Kommunikation: 92 177 Fasching, T. 1997: Internet und Pädagogik: 84 178 ebd.: 93 179 Wikipedia 2013r: Lost in Hyperspace. http://de.wikipedia.org/wiki/Lost_in_Hyperspace 180 Misoch, S. 2006: Online-‐Kommunikation: 92 100 Vielzahl an Links auf, denen man bei Interesse folgen kann. Im Text sind diese Links durch andere Farben und die Unterstreichung gekennzeichnet. Teilweise habe ich auch Formulierungen in Anpassung an die Verwendung von Links gewählt, wie Ƿ[...] man hier ǤDz181 Bei der Recherche sind Suchmaschinen, die die hypertextuelle Struktur von Web-‐Seiten in einer nach Anzahl der auf eine Seite verweisenden Links sortierten Reihenfolge präsentieren, besonders hilfreich. Des Weiteren nutze ich z.B. die Hashtag-‐Suche Ƿ͓ Dz182 auf Twitter, um von aktuellen Entwicklungen in der Thematik zu erfahren. Mithilfe diverser Funktionen und Web 2.0-‐Angeboten versuche ich diese Fülle an Informationen zusätzlich für mich handhabbar zu organisieren: Nach Themen organisierte Lesezeichen im Web-‐Browser, das Abonnieren von RSS-‐Feeds183 in einem Feedreader wie ǷGoodNoowsDz184, das Eintragen in Newsletter sowie das Verbinden mit interessanten Personen oder Seiten via Facebook oder Twitter sind einige dieser Möglichkeiten. Die eigene Hypertextstruktur meines Blogs sehe ich einerseits als Chance an, dass geneigte LeserInnen tief in die Thematik und auch meine Haltung eindringen können. Allerdings halte ich die unübersichtliche Struktur auch für problematisch. Um den LeserInnen meines Blogs entgegen zu kommen und ihnen Hilfsmittel ǷEntkontextuali-‐ sierungDz185 an die Hand zu geben, versuche ich wie andere BloggerInnen Tags und Kategorien zu nutzen (siehe 4.1.3.3, 3.2: Abb. 4), mit deren Hilfe sich die LeserInnen bestimmte Artikel in einem losen Zusammenhang anzeigen lassen können. é Ƿ-‐ Dz 186 übergeordnete Quellen sowie mich zitierende Seiten zusammen zu fassen. Viele LeserInnen werden über spezielle Suchmaschi-‐ 181 Stade, P. 2012n: Kultusministerkonferenz zu Urheberrecht und Musiklehrermangel. https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/12/07/kultusministerkonferenz-‐zu-‐ urheberrecht-‐und-‐musiklehrermangel/ 182 Twitter Inc. 2013b: #Urheberrecht. https://twitter.com/search?q=%23urheberrecht&src=typd 183 Wikipedia 2013f: RSS. http://en.wikipedia.org/wiki/RSS ; vgl. Sauer, M. 2010: Blogs, Video & Online-‐Journalismus: 271ff 184 ZNet Labs 2013: GoodNoows. http://goodnoows.com/ 185 Misoch, S. 2006: Online-‐Kommunikation: 60 186 Stade, P. 2012o: MASHupquELLEN. https://freiekulturundmusik.wordpress.com/mashupquellen/ 101 nenanfragen (fast ausschließlich via Google187) ohnehin wie beschrieben direkt zu speziellen Artikeln des Blogs geführt. Um mehr Blog-‐LeserInnen zu gewinnen, war eins meiner Ziele immer, mein Blog weit oben in diesen Suchmaschinenergebnissen zu platzieren, was allerdings mit der Anzahl der auf das Blog verweisenden Links zusammen hängt und zu folgender Annahme führt: ǷSimply put, the power law states that blogs that already have ǶǮǤDz188 Wie im Abschnitt 4.1.3.6 beschrieben, kann dadurch der entrée neuer BloggerInnen erschwert werden. Frei nach McLuhan & Fiores189 Ƿ Medium is t Dzǡ ändert das Nutzen von Hypertext-‐Strukturen demnach ǷDzǡ Verlinken und verlinkt werden, um damit in der Hierarchie und damit in der Sichtbarkeit und Reichweite aufzusteigen, kann zu einem zentralen Element des Bloggens werden, da die meisten BloggerInnen mit dem Ziel schreiben, eine wachsende Anzahl an LeserInnen zu erreichen. Ƿ͓Dz190 versucht sich zurzeit an einer Visualisierung dieser Verknüpfungen. Ich konnte bei mir beobachten, dass ich im Laufe der Zeit versucht habe, mehr LeserInnen für das Blog zu gewinnen. Die Freude war groß, wenn ein anderes Blog oder eine Web-‐Seite wie Funkkolleg des HR-‐2191 auf meine Artikel ver-‐ oder die Blog-‐Statistik einen neuen Peak aufweist. Eng mit der Hypertext-‐Struktur sind die Themen fragmentiertes Lesen und Schreiben verknüpft. 4.1.5 Das Blog als fragmentiertes Lesen Es stellt sich die Frage, ob sich das Lesen selbst durch das Medium Blog im Vergleich zu anderen Medienformen grundsätzlich verändert oder nicht. Zum Leseprozess im Internet allgemein stellt Rettberg192 fest: ǷǡȏǤǤǤȐǤDz 187 Google Inc. 2013b: Google. https://www.google.de/ 188 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 63; vgl. Shirky, C. 2003: Power Laws, Weblogs and Inequality. http://www.shirky.com/writings/powerlaw_weblog.html 189 McLuhan, M. & Fiore, Q. 1967: The Medium is the Massage. 190 Hammer, L. & Stücklschwaiger, M. 2013: Interaktive Visualisierung #blognetz. http://www.2-‐blog.net/projects/deblogger/ 191 Hessischer Rundfunk -‐ HR2 Kultur 2012: Zusatzmaterial zur Sendung: (18) Wem gehört Musik? -‐ Zur Urheberrechtsdebatte. http://www.funkkolleg-‐ musik.de/material/18-‐urheberrecht/ 192 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 123 102 Die einzelnen Fragmente, die die Hyperknoten (siehe 4.1.4) bilden, werden gelesen, überflogen oder archiviert Ȃ lineare Lesarten sind im Internet eher die Ausnahme. Die Aufgabe und die Herausforderung für den oder die LeserIn bestehen darin, aus diesen Bruchstücken eigene vernetzte Strukturen zu erzeugen, die aus den Informationen dann Wissensinhalte machen.193 Zum Unterschied zwischen Blog und Erzählung schreibt Rettberg194 195: Ƿ novel is that the stories in blogs are told in brief episodes. Each post in a blog has a beginning and an end, and can in principle be read on its own. Read together, the posts creatǤDz ǷȏǤǤǤȐ there is not always a clear sense of continuity between posts [...].Dz Die größere Geschichte, von der sie hier spricht, kann im Rahmen der Aneignungsstudien der C Ƿ -‐ Dz ǡ 196 ǡ Ƿ-‐ Dz197 produziert werden. Zentrales Kon-‐ zept für Fiske ist dabei die Intertextualität.198 Einfache Wirkungskonzepte stoßen, so Hepp199, hier an ihre Grenzen: ǷVielmehr handelt es sich bei dieser Aneignung von Medieninhalten um einen Vermittlungsprozess zwischen den in spezifischen Diskursen lokalisierten Medieninhalten einerseits und den ebenfalls diskursiv vermittelten, alltagsweltlichen Lebenszusammenhängen der Nutzer-‐ ǤDz Aus meinen Erfahrungen, die auf Rückmeldungen von LeserInnen basieren, kann ich diese Beobachtung nur bestätigen. Während einige LeserInnen in Kommentaren und Kritiken auf die Inhalte eingehen, schreiben andere schlicht, dass sie einen meiner Artikel spannend finden. Wieder andere ordnen mich, hauptsächlich aufgrund des Blognamens ǷDz (siehe 4.1.3.2) und womöglich oberflächlichen Lesens, in die Schubladen ǷDzǷ Dzȋ 4.3.2) ein. Die ausführliche Rückmeldung im Namen vom Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann (siehe 3.1.9) zeigt hingegen, dass 193 vgl. Wikipedia 2013s: Wissen. http://de.wikipedia.org/wiki/Wissen 194 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 111 195 ebd.: 112 196 Fiske, J. 1987: Television Culture: 62-‐83 197 Hepp, A. 2004: Cultural Studies und Medienanalyse: 136 198 vlg. ebd.: 137 199 ebd.: 164 103 sich auch PolitikerInnen ausführlich mit meinen Inhalten auseinander Ƿ Dz ò solche Blogs interessiert sind. So hat z.B. auch Gerald Mertens zu einer Kritik meinerseits Stellung genommen und ich konnte kurz mit ihm diskutieren.200 Durch das frag-‐ mentarische Lesen entsteht also im besten Fall, initiiert durch das Blog, eine fragmentarische Diskussion. Insgesamt lässt sich also festhalten, dass mein Blog, wie nicht anders zu erwarten, eine Vielzahl unterschiedlicher Aneignungen seitens der LeserInnen erfährt und damit das Ƿ -‐zu-‐eigen-‐ Dz -‐ inhalte höchst unterschiedlich verläuft. An dieser Stelle sollte in Zukunft verstärkt die Aneignung von Hypertexten und deren fragmentierte Inhalte in Forschungsarbeiten untersucht werden. Denkbar wäre z.B., Gruppie-‐ rungen von Lesarten herauszuarbeiten. 4.1.6 Das Blog als fragmentiertes Schreiben Auch die Frage, inwiefern das verwendete Medium das Schreiben bei mir als Blogger verändert, ist von Interesse. Jeder Artikel meines Blogs ist mit einem Datum versehen, wodurch das Schreiben nicht nur eine zeitliche ¡ ǷCutsDzǤse Fragmen-‐ tierung hat diverse Konsequenzen für das Schreiben: Ƿ kinds ǤDz201 Als Blogger schreibt man in dem Bewusstsein, dass jeder Artikel für sich alleine stehen können sollte, was zu dem episodischen Narrativ führt.202 Eine kurze Einleitung, die z.B. neue LeserInnen in die Thematik einführt, ist deshalb in den meisten Fällen Bestandteil eines Blog-‐Artikels. Dass ein Artikel mit einem Datum versehen ist, macht einen späteren Bezug auf vorangehende Ereignisse oder veränderte Sichtweisen eines Bloggers in älteren Artikeln möglich. Mein Blog ist gefüllt mit solchen Verweisen auf ältere Artikel. Als markantes Beispiel sei der Artikel ǷǶ ǯȂ Rückblick auf die Urheberrechtsdebatte ʹͲͳʹDz (siehe 3.1.11) 200 vgl. Stade, P. 2012p: Es tut sich was! Freie Kultur im aktuellen Musikforum? http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/01/es-‐tut-‐sich-‐was-‐freie-‐kultur-‐ im-‐aktuellen-‐musikforum/ : Kommentare. 201 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 111 202 vgl. ebd.: 111f 104 angeführt, in dem ich mich auf mehrere meiner älteren Artikel und deren Entstehungszeitpunkte beziehe. Ein zentraler Unterschied des digitalen Veröffentlichens von kurzen Beiträgen ist, dass ich als Autor die Artikel nach dem Publizieren ständig korrigieren oder anpassen kann: ǷBlogs can be and frequently are edited, with corrections being made ǯinitial publication.Dz203 ǤǤ Ǥ ǷΪΪΪΪΪΪDz habe ich in einigen Fällen (siehe z.B. 3.1.8) zudem neuere Entwicklungen am Ende eines Artikels gekennzeichnet, ohne deshalb einen ganzen neuen Artikel verfassen zu müssen. Auch inhaltliche Korrekturen sind möglich und sinnvoll und können z.B. durch aufmerksame LeserInnen in den Kommentaren bewirkt werden. Da darunter u.a. die Zitierfähigkeit leiden könnte, sollten BloggerInnen derartige Änderungen allerdings kenntlich machen. So hat z.B. Leonhard Dobusch in dem ǷNetzpolitikDz-‐ǷStudie Ƕǯ in den USA und DeutschlandDz204 einen Abschnitt auf meinen Hinweis hin korrigiert: ǷEin derart umfassender, unabhängiger Ländervergleich war mir zumindest bislang noch nicht bekannt. Update: die Studie wurde offensichtlich mit einem Google-‐Forschungsgrant finanziert, ist mir auf den ersten Blick entgangenǤDz Genauso habe ich aufgrund des Hinweises von Prof. Bäßler die Angabe des Doktorvaters in meiner Ƿǡ in der ǯDz (siehe 3.1.12) korrigiert und dies am Ende des Textes kenntlich gemacht. Das zeigt den LeserInnen, dass ich als Blogger auf Kritikpunkte eingehe und Verbesserungen immer offen gegenüber stehe, da ich das Schreiben als Lernprozess verstehe, der sich in solchen Punkten ganz explizit zeigt. Die Länge eines Artikels auf meinem Blog variiert von kurzen Statements oder einfachen Hinweisen auf ein YouTube-‐Video205 bis hin zu 203 ebd.: 33 204 Dobus ǡǤʹͲͳ͵ǣ Ƿdz Ǥ https://netzpolitik.org/2013/studie-‐vergleicht-‐kopierkultur-‐in-‐den-‐usa-‐und-‐ deutschland/ : Kommentar 1 205 Stade, P. 2013g: Musik, Urheberrecht und Creative Commons für Kinder erklärt. https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/04/19/musik-‐urheberrecht-‐und-‐ creative-‐commons-‐fur-‐kinder-‐erklart/ 105 sehr ausführlichen Auseinandersetzungen mit einer Thematik (siehe 3.1). Nicht immer kann man viel Zeit und eine ausführliche Recherche in einen Blog-‐Artikel investieren, aber trotzdem gab es bei mir das Bedürfnis, kontinuierlich Artikel zu veröffentlichen. Für wirklich kurze Kommentare und v.a. für Artikelempfehlungen habe ich nicht das Blog sondern Twitter verwendet, was auch der Funktion als Mirco-‐Blogging-‐Dienst entspricht (siehe 4.2). In vielen Texten über das Bloggen wird der informelle oder auch orale Stil der Artikel erwähnt. Oft auch als ǷOnline-‐ò Dz bezeichnet und mehrheitlich von Privatpersonen genutzt, sei ein subjektiver und informeller Stil in Blogs vorhanden. 206 Ein weiteres Merkmal sei außerdem die persönliche Meinung oder Ƿ Dz207 der AutorInnen. Im Rückblick ist mein Schreibstil formeller als mein mündlicher Sprachstil. Ich kann die Tendenz zu Informalität bei mir demnach nicht erkennen. Gründe dafür könnten sein, dass ich als Informationsquelle mit Referenzen ernst genommen werden möchte. Außerdem ist über einen Ƿsachlich geschriebenen TextDz Ȃ insofern das überhaupt möglich ist Ȃ oft mehr Austausch in Diskussionen möglich als durch das Äußern von persönlichen Meinungen, da mehrere Parteien mit dem Artikel etwas anfangen können. Trotzdem positioniere ich mich in der Debatte ständig und kritisiere auch sehr häufig andere Personen oder Organisationen (siehe 3.1.3, 3.1.6, 3.1.12, 4.1.8), weswegen die Texte nicht neutral sind. Dabei scheint mir allerdings stets die Begründung und ein möglichst exakter Ausdruck wichtig zu sein. Eine Ausnahme bildet z.B. der ǷNeue Schlagzeilen zur neuen DCN-‐Studie 2012Dz208: ǷIch habe mir hier mal den Spaß erlaubt, einige fiktive Schlagzeilen Dz -‐Nutzung (DCN-‐ȌͶͷdz Ȃ die Prozentzahlen lassen sich alle in der Studie finden, aber die Original-‐Überschriften in der Studie sehen natürlich anders aus. Mit diesem ironischen Beitrag möchte ich die scheinbare Objektivität der DCN-‐Studien vom Bundesverband Musikindustrie e.V., der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheber-‐ 206 vgl. Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 63 207 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 92 208 Stade, P. 2012q: Neue Schlagzeilen zur neuen DCN-‐Studie 2012. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/08/22/neue-‐schlagzeilen-‐zur-‐neuen-‐ dcn-‐studie-‐2012/ 106 rechtsverletzungen e.V. und dem Börsenverein des Deutschen Buch-‐ handels e.V. in Frage stellen.Dz Vor dem Publizieren des Beitrags, an den diese Erklärung angehängt ist, habe ich mich intensiv damit auseinandergesetzt, ob mein Blog durch einen derartigen Satire-‐Artikel an Seriosität einbüßen könnte. Einerseits denke ich, dass das Thema durchaus auch eine humorvolle Auseinan-‐ dersetzung ermöglicht. Andererseits habe ich mich später aufgrund der genannten Aspekte nur wenige Male dazu entschlossen, vergleichbare Artikel zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang ist auch das Experimentieren mit Sprache in Artikeln bei mir zu beobachten. Da lange Artikel für LeserInnen zu sperrig wirken können, ǤǤ Ƿ ͳʹ-‐Punkte-‐Papier Ȃ Dz ȋ͵ǤͳǤȌ , über auffällig platzierte Zwischenäußerungen ǷEs wird lang. Es wird politisch.Dzoder ǷEs wird angemessen.Dzdie Aufmerksamkeit flüchtiger LeserInnen auf den Text zu ziehen. Zu solchen Schreibstil-‐Entscheidungen zählt auch die Verwendung von Videos oder Musikbeispielen als mediale Texte, die für eine gewisse Abwechslung und Unterhaltung beim Blog-‐Besuch sorgen sollen.209 Generell lässt sich zudem beobachten, dass ich entsprechend meines Lernprozesses in späteren Artikeln verstärkt Fachvokabular verwende. Insbesondere der Umgang mit juristischen Begriffen und Formulierungen hat sich mit der Zeit verändert (siehe 3.1.12). 4.1.7 Das Blog als Öffentlichkeit Eine grundlegende Eigenschaft von Web 2.0-‐Angeboten allgemein ist, dass die AutorInnen ihre Inhalte selbst öffentlich zugänglich machen können, was ich in Kapitel 2.1 bereits mit der veränderten Sender-‐Empfänger-‐ Struktur angedeutet habe: Ƿ ǷDz ò Möglichkeit, Inhalte ins Netz zu stellen, die für jede Person, die Internet hat, öffentlich abrufbar sind. Diese Inhalte entstehen jenseits Ƿ Dz -‐redaktionellen Journalismus und bilden somit Gegenöffentlichkeit zu den Massenmedien. Je nach Vernetzungsgrad erreichen die nutzergenerierten Inhalte einen 209 vgl. Decker, D. 2013b: Mixing Pop & Politics. http://www.kotzendes-‐ einhorn.de/blog/2013-‐05/mixing-‐pop-‐politics/ 107 unterschiedlichen Grad an Aufmerksamkeit und kleine oder große ǤDz210 Dementsprechend schreibt z.B. Markus Müller211 von der Ƿgewandelte[n] Rolle des Journalismus im Web 2.0DzǤ Er geht von einem begrenzten Kontrollverlust, den die Journalismus-‐Gatekeeper aufgrund dieser veränderten Publikationsinfrastruktur und der Ausdifferenzierung des journalistischen Spektrums erleiden, aus. Für die urheberrechtliche Perspektive werden damit außerdem zahlreiche Handlungen relevant, die die Veröffentlichungs-‐, Vervielfältigungs-‐ und Verbreitungsrechte von UrheberInnen verletzen, indem z.B. geschützte Fotos in Blogs veröffentlicht werden können. Auch deshalb nahmen Abmahnungen von Blogs im Jahr 2012 zu212, worin sich die veränderte Öffentlichkeit als Chance und Schwierigkeit für BloggerInnen sehr augenscheinlich manifestiert. Darüber hinaus bieten diese öffentlichen Strukturen aber enorme Potentiale hinsichtlich Demokratie, Bürgerbeteiligung, niederschwelligen Angeboten oder Diskursen, wie Rettberg213 feststellt: Ƿ ȏBlogs and social publishing and communication forms, Anm. Stade] allow more dialogue than pre-‐digital written word, and allow even cheaper and more extensive distribution than print or broadcasting. Blogs can be seen as belonging to the post-‐Gutenberg era, a time after the dominan ǤDz Wie Littek214 betont Rettberg hier die Bedeutung von Gegenöffentlich-‐ keiten zu Ƿden MassenmedienDz, welche im Zuge der Digitalisierung ihre dominante Stellung einbüßen. Blogs könnten nicht nur andere Meinungen präsentieren sondern, wie es sogenannte watchblogs zeigen, auch ǷMas-‐ senmedienDz oder die Politik kritisch beobachten. Bekannte Beispiele sind das ǷBildblogDz215 oder ǷAbgeordnetenwatch.deDz216. Das zentrale Moment 210 Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 65 211 Müller, M. 2008: Die gewandelte Rolle des Journalismus im Web 2.0. http://www.magazin.avinus.de/wp-‐content/uploads/2009/04/muller-‐markus-‐ onlinejournalismus-‐nr2-‐20081.pdf 212 vgl. Blogprofis 2013: Abmahnungen bei Blog-‐Beitragsbildern vermeiden: Interview mit pixelio. http://www.blogprofis.de/abmahnungen-‐bei-‐blog-‐beitragsbildern-‐vermeiden-‐ interview-‐mit-‐pixelio/6848/ ; Kraak, R. 2012: Abgemahnt durch hgm-‐press Michel OHG. http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=44557 213 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 56 214 Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 58 215 Heinser, L. 2013: Bildblog. http://www.bildblog.de/ 108 ist dabei die Öffentlichkeit: Egal ob es sich um die Kritik an einer Dissertation (siehe 3.1.12)217, an Pressemeldungen einer Organisation218 oder an Äußerungen in anderen Artikeln handelt Ȃ von einer Veröffent-‐ lichung kann immer ein gewisser Druck ausgehen, der Reaktionen erwir-‐ ken und so einen Diskurs weiterbringen kann. BloggerInnen schreiben stets in dem Bewusstsein, ihre Texte zu veröffentlichen, weshalb der Tagebuch-‐Vergleich nur bedingt passt. Für viele ist es gar ein Ziel, eine möglichst große öffentliche Aufmerksamkeit zu erhalten (siehe 4.1.10), was wiederum Konsequenzen hat auf die Art und Weise, wie geschrieben wird. Aus Feedback, welches durch die Beteiligung der Öffentlichkeit erhalte, lerne ich als Blogger sehr viel. Der Bezug zu öffentlichen Ereignissen ermöglichte es mir darüber hinaus, aktuelle politische Entwicklungen genau zu verfolgen und zu kommen-‐ tieren. 219 4.1.8 Das Blog als Meinungsplattform Auch wenn ich oft versucht habe, meine Artikel möglichst neutral zu schreiben oder einfach auf Informationsmaterialien oder Quellen220 oder andere Meinungen221 hin zu weisen, kennzeichnet sich mein Blog doch durch eine Haltung aus, mit der ich an die Thematik heran trete. Schon der Titel Ƿ Dz ¡ǡ eine Grundlage meines Schreibens Gedanken von Lawrence Lessig sind (siehe 4.1.3.2). Als zweiten wichtigen Bezugspunkt des Blogs sehe ich Dirk von Gehlens222 Ƿ Ȃ Lob der 216 Parlamentwatch e.V. 2013: Abgeordnetenwatch.de. http://www.abgeordnetenwatch.de/ 217 Stade, P. 2013dǣǷ ǤDz http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/03/04/rezension-‐der-‐dissertation-‐ der-‐wert-‐von-‐musik-‐in-‐der-‐schule/ 218 Stade, P. 2012r: Deutscher Musikrat PRO ACTA. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/02/deutscher-‐musikrat-‐pro-‐acta/ 219 vgl. Nardi et al. 2004: Why we blog: 46 220 vgl. Stade, P. 2012s: Informations-‐ und Unterrichtsmaterialien zum Urheberrecht für Schüler, Eltern und Lehrer. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/10/20/informations-‐und-‐ unterrichtsmaterialien-‐zum-‐urheberrecht-‐fur-‐schuler-‐eltern-‐und-‐lehrer/ 221 Stade, P. 2012v: ¡ ǣǡǯ¡ nicht Google. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/12/13/mark-‐chung-‐ erklart-‐musikwirtschaft-‐wir-‐wahlen-‐derzeit-‐cdu-‐und-‐nicht-‐google/ 222 Gehlen, D. von 2011: Mashup Ȃ Lob der Kopie; vgl. Stade, P. 2012t: Dz Gesellschaft in 30 Jahren frei sein oder eher aussehen wie ein ǫdz http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/01/31/wird-‐die-‐digitale-‐gesellschaft-‐ in-‐30-‐jahren-‐frei-‐sein-‐oder-‐eher-‐aussehen-‐wie-‐ein-‐iphone/ 109 Dz, worin er versucht, neue Sichtweisen auf die kulturellen Auswirkungen der digitalen Kopie zu durchdringen. Vor diesem Hintergrund hielt ich es für notwendig, aktuelle Entwicklungen in der Urheberrechtsdebatte aus meiner Sicht zu kommentieren und darüber zu diskutieren. In diesem Zusammenhang sind meine persönlichen Voraus-‐ setzungen und Hintergründe relevant, da sie einen Einfluss auf diese Reflexion und natürlich meine Meinung haben. Diese Vielfalt an Einflüssen auf meine Haltung zu Musik, Urheberrecht und Pädagogik möchte ich im Anschluss an 4.1.1 anhand einiger Rollen nun skizzieren. Auf der einen Seite bin ich selbst Musiker und Komponist. Ich spiele in mehreren Bands, komponiere Musik für Projekte und ich versuche mich als Musikproduzent, wobei sich ein kommerzieller Verdienst noch in keiner Weise eingestellt hat. Auf einer soundcloud-‐Seite223 biete ich einige meiner Stücke unter der Creative Commons-‐Lizenz BY-‐SA an, doch ich würde gerne zumindest einen Teil meines Erwerbs dauerhaft durch das Musizieren oder Komponieren erzielen. Dabei erfährt man von Kommili-‐ tonInnen an der Musikhochschule und anderen MusikerInnen, dass sich die Erwerbstätigkeit als MusikerIn oftmals schwierig gestaltet, was teil-‐ weise etwas mit dem Urheberrecht und der Rechtsdurchsetzung zu tun haben kann.224 Viele urheberrechtliche Vorgaben erscheinen mir aufgrund meiner musikalischen Praxis und Erfahrungen aber eher unangebracht225 obwohl ich auch die Bedeutung des Urheberrechts für die komplexen Marktmechanismen sehe. Eine andere Sichtweise ist die des angehenden Lehrers, der sich diversen urheberrechtlichen Problemen in der Praxis gegenüber sieht.226 Es stellt sich zudem für mich die zentrale Frage, wie das Thema Urheberrecht im Schulunterricht und speziell im Musikunterricht vermittelt oder diskutiert werden kann und sollte und welche Haltung 223 Stade, P. 2013e: Philip Stade. https://soundcloud.com/philip-‐stade 224 An dieser Stelle ist eine ausführliche Begründung aus Platzgründen nicht möglich. 225 ǤǡǤʹͲͳ͵ǣ Ú ǣǷ DzǤhttps://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/01/08/bgh-‐ verunmoglicht-‐freie-‐benutzung-‐von-‐samples-‐metall-‐auf-‐metall-‐ii/ 226 vgl. Stade, P. 2012u: § 52a UrhG wird verlängert. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/12/03/%C2%A7-‐52a-‐urhg-‐wird-‐ verlangert/ 110 MusikpädagogInnen dabei einnehmen.227 Die pädagogische Notwendigkeit zur Auseinandersetzung mit der Problematik im Web 2.0 ergibt sich z.B. aus folgendem Zitat von Till Kreutzer228: ǷFrüher war das Urheberrecht ein Recht für Profis [...]. Heute kommen auch juristische Laien im Internet Ȃ etwa als Nutzer des Web 2.0 Ȃ fast jeden Tag mit Urheberrechtsfragen in Kontakt. Damit ist das Urheberrecht zu einem allgemeinen Verhaltensrecht für die Gesell-‐ schaft geworden. Doch dafür ist es viel zu komplex und wegen seiner veralteten Konzeption nur schwierig anzuwenden.Dz Mit diesem Statement verdeutlicht Kreutzer nicht nur, dass Reformen im Recht nötig sind, sondern auch, dass Laien durch urheberrechtlich rele-‐ vante Handlungen in Kontakt mit zu komplexen rechtlichen Vorschriften kommen. Hier wird es in Zukunft meiner Ansicht nach immer wichtiger werden, SchülerInnen und LehrerInnen neutral über legale und illegale Handlungen sowie aktuelle rechtliche Grauzonen und Diskussionspunkte aufzuklären und juristische Fachsprache durch verständliche Erklärungen zu ergänzen. Mit dieser Haltung bekommt mein Blog eine aufklärerische Funktion: LehrerInnen könnten meine Ideen und Texte in ihren Unterricht einbauen und somit zu der skizzierten Aufklärung beitragen. In meinen konkreten Empfehlungen an die MusiklehrerInnen mit dem Titel Ƿ Dz(siehe 3.1.5) werde ich sogar auffordernd, meine Ideen anzuwenden und sich zu positionieren. BloggerInnen laufen nicht nur selbst Gefahr, abgemahnt zu werden (siehe 4.1.7), sie sind auch selbst UrheberInnen von Texten, sobald diese eine Schöpfungshöhe aufweisen. Damit ergibt sich für mich immer auch eine zweite Sichtweise auf die Thematik Urheberrecht. Insgesamt gehe ich auch davon aus, dass das Medium Blog die Präsentation von akzentuierten Meinungen fördert. Grund dafür ist, dass viele BloggerInnen anderen Medienformaten oftmals kritisch gegenüber stehen und man in einem Blog derartige Meinungen direkt öffentlich und akzentuiert präsentieren kann, um damit eine Gegenöffentlichkeit zu erzeugen (siehe 4.1.7). Inwie-‐ 227 vgl. Stade, P. 2012e: Ideen für den Musikunterricht und grundlegende Haltungen für MusiklehrerInnen. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/09/ideen-‐fur-‐den-‐ musikunterricht-‐und-‐grundlegende-‐haltungen-‐fur-‐musiklehrerinnen/ 228 Kreutzer, T. 2009: Ƿ DzȂ Till Kreutzer im Gespräch. http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm 111 fern sich allein durch das Medium Blog meine Meinung verändert hat, erscheint mir nicht herausstellbar. Auffällig erscheint mir, dass ich als Blogger und auch als Twitterer versucht habe, über auffällige meinungs-‐ starke Überschriften bzw. Tweets Aufmerksamkeit zu erzeugen, was ich in anderen Medien womöglich nicht vergleichbar gemacht hätte. So habe ich o ǷMark Chung erklärt Musikwirtschaft: ǡǯ wählen derzeit CDU und nicht GoogleDz229 versucht, meine relativ neutrale Zusammenfassung von Chungs Rede mit einer prägnanten und ein Stück weit karikierenden Formulierung in der Überschrift besser ǷsichtbarDz zu machen und meine kritische Meinung zu verdeutlichen. " ò ǷKulturfledderer mit Kulturrat am Urheberrechtstatort gesehen!Dz230, in dem ich versuche, Ƿ-‐ DzǷ Dz231 zu karikieren.232 Des Weiteren stellt sich die Frage, inwiefern ich als Blogger ein Journalist bin und was das für Auswirkungen auf die Präsentation meiner Meinung hat.233 Wie zu Beginn dieses Absatzes erwähnt, habe ich in einigen Artikeln versucht, Journalisten ähnelnd von Tagungen zu berichten (siehe 3.1.8 &234), doch Rettberg235 stellt fest: Ƿ ǤDz Trotzdem beobachtet sie beim Bloggen folgende ǷȏǤǤǤȐ practices generally associated with journalism: directly quoting sources, fact checking, posting corrections, receiving permission to post copyright material and linking to original source materials out of t ǤDz236 Das sind Praktiken, die ich alle bei mir wiederfinden konnte. Direktes Zitieren und Verlinken findet sich in fast allen meiner Artikel Ȃ sowohl in Text als auch in Bild-‐, Musik-‐ oder Video-‐ 229 Stade, P. 2012v: ¡ ǣǡǯ¡ nicht Google. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/12/13/mark-‐chung-‐ erklart-‐musikwirtschaft-‐wir-‐wahlen-‐derzeit-‐cdu-‐und-‐nicht-‐google/ 230 Stade, P. 2012w: Kulturfledderer mit Kulturrat am Urheberrechtstatort ǨDz http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/08/29/kulturfledderer-‐mit-‐kulturrat-‐ am-‐urheberrechtstatort-‐gesehen/ 231 Ƿ ̶ʹͲͳ͵ǣ Ǥhttp://www.ja-‐zum-‐ urheberrecht.de/ 232 vgl. Sauer, M. 2010: Blogs, Video & Online-‐Journalismus: 189f 233 vgl. Schmidt, J. 2006: Weblogs Ȃ Eine kommunikations-‐soziologische Studie: 120ff 234 vgl. Stade, P. 2013f: Bericht vom enGAGE-‐Arbeitskreis zur Musikwirtschaft. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/03/10/bericht-‐vom-‐engage-‐ arbeitskreis-‐zur-‐musikwirtschaft/ 235 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 87 236 ebd.: 88 112 Form Ȃ und ein ständiger Begleiter beim Bloggen ist das Kontrollieren von Fakten, womit ich versuche, eventuelle Schäden, die durch falsche Behauptungen entstehen könnten, zu minimieren. Ƿ ǡǯ Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann?Dz237 Ƿ Dz238 äußere ich mich auf dieser Grundlage meinungsstark Ȃ so, wie das ein kritischer Politik-‐Journalist machen könnte. Trotz alle dem würde ich mich insgesamt nicht als Journalist bezeichnen. Vielmehr nutze ich journalistische Methoden, um Gedanken, Beobachtungen und Vorschläge zu veröffentlichen. Dabei würde ich meine Lesart medialer Texte nach Stuart Halls 239 Ƿ oding/Decoding-‐Dz meist ǷDz einordnen. Das geht mit folgenden Schritten einher: Medientext verstehen, favorisierte Lesart erkennen und in einem entgegengesetzten Bezugs-‐ rahmen aneignen. Als Beispiel sei mein Artikel zu Bernd Neumanns 12-‐ Punkte-‐Papier erwähnt, welches ich als Medientext gelesen habe, um daraufhin die favorisierte Lesart argumentativ zu widerlegen und meine eigene Meinung zu präsentieren.240 Ebenso oppositionell zeige ich mich gegenüber dem Deutschen Musikrat, dem Bundesverband Musikindustrie, deǷ Dzȋ͵ǤͳǤ͵Ȍ ǡ ich deren favorisierte Lesarten dekonstruiere. Zuletzt ermöglicht mir das Bloggen und die Nutzung anderer Web 2.0-‐ Technologien als lernender Student mit anderen Interessierten tief und multiperspektivisch in die Thematik einzutauchen oder direkt in Kontakt mit PolitikerInnen zu treten. Durch dieses direkte Feedback entwickelt sich meine Meinung anders weiter, als wenn ich allein für mich lesen und òǤ ǤǤ ǷDz iskussionen mit Personen, die eine andere Meinung zu oder Sichtweise auf ein Thema haben, erweist sich hier als lehrreich (siehe 4.3.1). Somit bleibt an dieser Stelle 237 Stade, P. 2012x: Ƿdzò Bernd Neumann? http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/06/17/wen-‐ vertritt-‐eigentlich-‐unser-‐staatsminister-‐fur-‐kultur-‐und-‐medien-‐bernd-‐neumann/ 238 Stade, P. 2012r: Deutscher Musikrat PRO ACTA. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/02/deutscher-‐musikrat-‐pro-‐acta/ 239 Hepp, A. 2004: Cultural Studies und Medienanalyse: 114ff 240 vgl. Stade, P. 2012f: Das 12-‐Punkte-‐Papier Ȃ Kritik am politischen Klassiker der Urheberrechtsdebatte. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/04/19/das-‐papier/ 113 festzuhalten, dass sich die hier skizzierten Meinungen in einem ständigen Wandel befinden, was u.a. auch an der Aktualität, Vielseitigkeit und Komplexität des Gegenstandes Urheberrecht und der Medien liegt. 4.1.9 Das Blog als authentische Selbstpräsentation und ʹreflexion Mit dem Blog Ƿ Dz ¡-‐ sentiere ich ein Stück weit mich selbst im Internet. Ich mache neben meinen Meinun-‐ gen und Beobachtungen nämlich auch andere Informationen über mich öffentlich. Schon im ersten Artikel präsentiere ich mich als Musik-‐ student aus Köln, der viel ändern und hinter-‐ fragen möchte.241 Das Foto von mir habe ich Abb. 13 Mein Gravatar-‐Foto erst nach sechs Monaten auf meinem Blog integriert (vgl. 4.1.3.3). Es zeigt mich auf dem Futuremusiccamp 2012242, wie ich nachdenklich über meinem Notebook sitze. Die linke Hand greift diese Nachdenklichkeit unterstützend ans Kinn. Damit zeige ich mich als kritischen computer-‐ affinen Menschen, der seinem Interesse an der Thematik Urheberrecht auch auf Tagungen folgt. Letztlich kann man das ganze Blog als eine Präsentation von mir ansehen, in der ich mich mal als kritischer Journalist, mal als Wissenschaftler, mal politisch und mal musikalisch präsentierte. Wie im vorangehenden Abschnitt (4.1.8) gezeigt wurde, sind diese ver-‐ schiedenen Rollen und Funktionen alle Bestandteil eines Bildes von mir, das ich online präsentieren möchte. Insgesamt trifft damit Schmidts243 beobachtete ǷStrategie, als kompetent und sympathisch wahrgenommen zu werdenDzǡin weiten Teilen auf mich zu. Indem ich blogge, kann ich diese Rollen bereits im Schreibprozess Ǥ Ƿself-‐explorationDz244, die Rettberg Ƿuseful self-‐ reflective toolDz245 beschreibt, ist meiner Ansicht nach ein ständiger Be-‐ 241 vgl. Stade, P. 2012a: Hallo! http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/01/13/hello-‐world/ 242 vgl. Stade, P. 2012g: Dokumentation meiner Session auf dem Futuremusiccamp 2012. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/05/15/dokumentation-‐meiner-‐ session-‐auf-‐dem-‐futuremusiccamp-‐2012/ 243 Schmidt, J. 2006: Weblogs Ȃ Eine kommunikations-‐soziologische Studie: 71 244 Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 120f 245 ebd.: 121 114 standteil des Blogging-‐Prozesses. In jedem Artikel frage ich mich: Was möchte ich eigentlich transportieren und wie schaffe ich das? Welche For-‐ mulierungen wähle ich? Welche Rolle nehme ich in Online-‐Diskussionen ein? Warum mache ich etwas bzw. warum kritisiere ich Anderes? Für mich steckt deshalb die eigentliche Reflexion bereits im Schreibprozess des Bloggens selbst. Das öffentliche Schreiben hat den Vorteil, dass ich gründ-‐ licher recherchieren muss, da Sachverhalte sich beim intensiveren Be-‐ trachten als komplexer entpuppen können und da ich mich für schlechte Recherchen in der Öffentlichkeit rechtfertigen müsste. Dies ist auch im Sinne einer Ƿ Dz246, wenn ich als Blogger diesen Anspruch habe. Letztlich macht ein gutes Blog v.a. Authentizität aus: Ƿ ǡ relies on ǤDz247 Nur wer authentisch und vertrauenserweckend blogge, erzeuge demnach Glaubwürdigkeit. Rettbergs Annahme, Ƿoggers build trust individuallyDz248, hängt v.a. von den Lesarten (siehe 4.1.5) und Erfahrungen ab, die LeserInnen mit einem Blog sammeln, woraus sich schließen lässt, dass Kontinuität, Authentizität, Qualität und Unterhaltung zentrale Anliegen von BloggerInnen sein sollten. Sehr enttäuschend kann es für LeserInnen sein, wenn diese Authentizität nur vorgetäuscht ist.249 Indem ich mich als Autor wie beschrieben selbst präsentiere, indem ich versuche, ein qualitativ konstantes Niveau zu halten, und indem ich immer wieder sehr persönliche Artikel wie Musikempfehlungen250 auf dem Blog veröffent-‐ liche, versuche ich mich also gegenüber den LeserInnen aber auch gegen-‐ über mir selbst authentisch darzustellen. Sowohl das glaubwürdige Ändern von Blog-‐Einträgen (siehe 4.1.6) als auch das Thematisieren der eigenen Person kann dabei helfen.251 Ebenso das freundliche Beantworten von Fragen oder Kommentaren hilft meiner Erfahrung nach, dieses Ver-‐ 246 Sauer, M. 2010: Blogs, Video & Online-‐Journalismus: 259f 247 ebd.: 92 248 ebd.: 93 249 vgl. ebd.: 121ff 250 vgl. Stade, P. 2012y: Freie Empfehlungen: Atmosphärische Musik. https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/03/freie-‐empfehlungen-‐ atmospharische-‐musik/ 251 vgl. Schmidt, J. 2006: Weblogs Ȃ Eine kommunikations-‐soziologische Studie: 78 115 trauen aufzubauen, worauf ich u.a. im kommenden Abschnitt näher eingehen möchte. 4.1.10 Das Blog als Kommunikation mit LeserInnen Zunächst ist festzustellen, dass die Kommunikation über das Blog zur computervermittelten Kommunikation zählt, die aus verschiedenen Kom-‐ munikationsmustern bestehen kann.252 Littek unterteilt die Netz-‐Kom-‐ munikation in vier Formen hinsichtlich der Synchronität (asynchron oder synchron) und der Akteure (one-‐to-‐one, one-‐to-‐many, one-‐to-‐few, many-‐to-‐ many).253 Auf dieser Grundlage ordnet sie den Großteil der Blogs als asynchrone one-‐to-‐many oder many-‐to-‐many Kommunikation ein.254 Darüber hinaus ergeben sich durch die Kommentarfunktion allerdings noch weitere Kommunikationsmöglichkeiten. Bereits in meinem ersten ǣǷǨDz255 Schon dort erahnte ich, dass es schwierig werden könnte, die LeserInnen zu einer aktiven Diskussion zu bewegen. Das sollte sich bewahrheiten, denn die Zahl inhaltlicher Kommentare auf meinem Blog ist sehr überschaubar (siehe 3.2: Abb. 5). Selbst der explizit auffordernde Ƿ ǨDz256 erhielt trotz intensiver Werbung in sozialen Netzwerken nur acht Kom-‐ mentare. Eine wirkliche Diskussion entstand auf dem Blog nur mit Gerald ǷEs tut sich was! Freie Kultur im aktu-‐ ellen Musikforum?Dz 257 Einerseits ist das, in Anbetracht meines Ziels, relativ wenig und deckt sich mit der allgemeinen Tendenz, dass die aktive Nutzung von Blogs eher gering bleibt (siehe 2.1.1). Andererseits fanden initiiert durch das Blog Diskussionen im weiteren Rahmen von Facebook (siehe 4.3.2) und v.a. face-‐to-‐face statt. Panke et al.258 halten hierzu fest: 252 vgl. Misoch, S. 2006: Online-‐Kommunikation: 54ff 253 vgl. Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 53 254 ebd.: 53 255 Stade, P. 2012a: Hallo! http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/01/13/hello-‐world/ 256 Stade, P. 2012z: Mach mit! http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/24/mach-‐mit/ 257 Stade, P. 2012p: Es tut sich was! Freie Kultur im aktuellen Musikforum? http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/01/es-‐tut-‐sich-‐was-‐freie-‐kultur-‐ im-‐aktuellen-‐musikforum/ 258 Panke, S. et al. 2012: Wenn Edusphäre und Blogosphäre sich treffen. www.medienpaed.com/21/panke1203.pdf : 18 116 Ƿ are und Posts im Blog als Rückmeldung zum Beitrag zeigen nur eine verkürzte Zusammen-‐ ǤDz Bekanntere Blogs erzielen teilweise äußerst große Zahlen von direkten Kommentaren259, was die bereits beschriebene Hierarchisierung inner-‐ halb der Blogosphäre widerspiegelt (siehe 4.1.3.6). Mir stellt sich hier die Frage, wie ich solche Interaktionen auf dem Blog selbst in Zukunft fördern ÚǡǷ ǨDz260 ein Versuch in diese Richtung darstellte.261 Für ǷDz bleibt somit zu konstatieren, dass die one-‐ to-‐many Kommunikation 262 eindeutig überwog. Diese einseitige Kommunikation deutet in meinem Fall darauf hin, dass das Blog vorranging eine Publikationsinfrastruktur263 geblieben ist. Die Statistiken erlauben aber die Einsicht, dass die Anzahl der LeserInnen die Anzahl der Kommentare deutlich übertrifft (siehe 3.2). Etwa 12.000 Aufrufe (Views) deuten die Anzahl der gelesenen Artikel an, wobei offen bleiben muss, wie intensiv und wie lange sie jeweils gelesen wurden. Insofern findet durchaus Kommunikation statt, wobei aber Aussagen über deren Qualität nicht zu treffen sind. Ebenso ermöglichen die Blog-‐Statistiken keine Auskunft darüber, ob es sich bei den LeserInnen um einen kleinen Kreis von regelmäßig Abb. 14 Views pro Land Interessierten handelt oder ob hauptsächlich sporadische LeserInnen ihren Weg auf das Blog finden. Aufgrund der deutschen Sprache und der Auswahl der Themen ergibt sich bezüglich der Herkunft der Views das Bild, dass die meisten aus Deutschland kommen. Österreich, die USA und die Schweiz folgen auf Platz 2-‐4 (Abb. 14). Auffällig ist noch, dass die Aufrufe von Artikeln mit der Architektur des Blogs zusammen hängen: Die 259 vgl. Haeusler, J. 2012: Ich heb dann mal ur. http://www.spreeblick.com/2012/04/14/ich-‐heb-‐dann-‐mal-‐ur/ 260 Stade, P. 2012z: Mach mit! http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/24/mach-‐mit/ 261 vgl. Efimova, L. & de Moor, A. 2005: Beyond personal webpublishing: An exploratory study of conversational blogging practices. https://doc.novay.nl/dsweb/Get/Version-‐ 22432/HICSS05_Efimova_deMoor.pdf 262 vgl. Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 53 263 vgl. Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 61 117 aktuellen Posts sind für LeserInnen besonders relevant während ältere seltener gelesen und per Suchmaschine gefunden werden.264 Insgesamt lassen die wenigen Kommentare also auf viele ǷLurkerDz265 schließen. Aufgrund der fehlenden Rückmeldung, so meint Schmidt266, kann sich dieses Phänomen für den Autor als problematisch erweisen und Ƿde-‐lurkenDzǡ gezeigt habe. 4.1.11 Das Blog als Wissensmanagement und Lernort Um mit den Schwierigkeiten eines Hypertextsystems (siehe 4.1.4) umzugehen, ist es nötig, ǷÚ-‐ Dz267 zu erlernen. Einen Überblick über ver-‐ schiedene Theorien des Wissensmanagements liefert der Wikipedia-‐ ǷDz268, da ich an dieser Stelle die theoretischen Bezugspunkte und Definitionen nicht weiter ausführen kann. Mein Blog selbst erwies sich im Lernprozess als geeignete Form, mein Wissen und Gelerntes zu strukturieren und diese Erfahrung möchte ich hier nun in Anlehnung an Probst et al.269 und Röll270 kurz darlegen. Allgemein sind Blogs Quellen, die beim Prozess des Wissenserwerbs genutzt werden können. Da in den meisten Fällen keine redaktionelle Prüfung der Inhalte auf Blogs vorgenommen wird, spielen die kritische Überprüfung von Informationen im Kontext von Medienkompetenz eine besondere Rolle (Wissensbewertung). Das im Rahmen von Recherchen in Text-‐, Audio-‐, Bild-‐ oder Videoform Aufgenommene bleibt beim Bloggen nicht einfach Gelesenes sondern wird zu eigenen Inhalten transformiert, wobei das Schreiben selbst im Idealfall zu einem intensiven Reflektieren wird (siehe 4.1.9, Wissensnutzung). Des Weiteren ermöglichen mir die Suchfunktion, die Verschlagwortung ȋǷDzȌ sowie die chronologische 264 vgl. Rettberg, J.W. 2008: Blogging: 65 265 oǣǷ Dzǡvgl. Kozinets, R.V. 2010: Netnography: 34 266 Schmidt, J.: Weblogs Ȃ Eine kommunikationssoziologische Studie: 80. 267 Moser, H. 2010: Einführung in die Medienpädagogik: 237 268 Wikipedia 2013t: Wissensmanagement. https://de.wikipedia.org/wiki/Wissensmanagement 269 Probst, G. et al. 2006: Wissen managen -‐ Wie Unternehmen ihre wertvollste Ressource optimal nutzen. 270 Röll, M. 2006: Knowledge Blogs Ȃ Persönliche Weblogs im Intranet als Werkzeuge im Wissensmanagement. 118 Anordnung der Artikel übergeordnete Strukturen, mit denen Wissen und Informationen effektiv abgerufen werden können. Ein einzelner Blog-‐ Artikel bietet in vielen Fällen ein in sich geschlossenes Fragment (siehe 4.1.6), das als Wissenseinheit aufgefasst und bei Bedarf mithilfe der genannten Strukturen und Funktionen abgerufen werden kann (Wissensarchiv). Der beispielhafte Gedankengang, Ƿmit dem Thema XY hatte ich mich im Artikel XY doch schon einmal auseinander gesetztDz, spiegelt dieses Wiederfinden und Abrufen von Wissen wieder, welches dann zusätzlich durch das Verlinken seitens der LeserInnen nachvollzogen werden kann. Ú ǷWeblogs [...] als Teil der persönlichen Lernumgebung [...] Dz 271 . Panke et al. 272 heben hervor, dass der Ƿ mentiert und reflektiert werde[...] Ȃ im Sinne einer Art Lerntagebuch, Schreibwerkstatt oder Denkwerkzeug.Dz Ein Blog eignet sich demnach sowohl als Ort für Wissensaufbau als auch für Wissensmanagement, was ich aus eigener Erfahrung unterstreichen möchte. Aufgrund ihrer Architektur scheinen Blogs auch für kooperatives Lernen geeignet zu sein. Inwiefern Blogs und andere Web 2.0-‐Dienste Vor-‐ oder Nachteile gegenüber anderen Medien in Bezug auf die Effektivität des Lernens und Wissensmanagements aufweisen, müssten zukünftige Forschungen allerdings noch zeigen. Littek273 beantwortet diese Frage folgendermaßen: ǷÚ ǡǡ ǤDz Auch Böttger & Röll 274 beschreiben Funktionen, die das Lernen unterstützen und von Blogs erfüllt werden können, aber sie ziehen ebenfalls folgendes Fazit: ǷȏǤǤǤȐwe believe that further research into how personal publishing supports learning is imperative.Dz275 271 Panke, S. et al. 2012: Wenn Edusphäre und Blogosphäre sich treffen. www.medienpaed.com/21/panke1203.pdf : 17 272 ebd.: 18 273 Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 63 274 Böttger, M. & Röll, M. 2004: Weblog publishing as support for exploratory learning on the world wide web. http://www.roell.net/publikationen/weblogs-‐exploratory-‐learning-‐ celda04.pdf 275 ebd.: 3 119 4.1.12 Das Blog als Wissenschaft Im Rahmen dieser Reflexion stelle ich mir nun die Frage, ob mein Blog ein ǷWissenschaftsblogDz ist. Littek276 und Scheloske277 weisen darauf hin, dass Ƿ Dz : Sind Wissenschaftsblogs Blogs von WissenschaftlerInnen oder thematisieren sie ǷDz ähnlich wie Wissenschaftsjournalisten Wissenschaft? Dienen Wissenschaftsblogs zur internen oder zur externen Kommunikation? Als erste Klassifikation schlägt Littek278 eine akteurszentrierte Zuord-‐ nung vor, bei der der oder die AutorIn eines Blogs selbst Wissenschaft-‐ lerIn ist. Als Unterkategorie nennt sie PhD-‐Blogs, die die Forschung von DoktorandInnen z.B. in Form von Feldtagebüchern oder Notizbüchern be-‐ gleiten können. Scheloske279 betont, dass Ƿ [...] wissenschaftliche Publikationen nicht ersetzen [können und sollen]ǤDz Alle übrigen Formen wissenschaftlicher Kommunikation seien aber im Medium Wissenschafts-‐ blog auffindbarǤ ǡ Ƿ Dz akteurszentriertes Wissenschaftsblog führe. Die Betonung des PhD-‐Blogs erscheint mir zwar einerseits sinnvoll, doch andererseits ergibt die implizite Abgrenzung zu dem Blog eines Studenten wie mir keinen Sinn. Auch ich versuche teilweise wissenschaftlich zu arbeiten, obwohl ich gemäß dieser Sichtweise kein Wissenschaftler bin. Vielmehr wird versucht ein elitäres Bild von Wissenschaft aufrecht zu erhalten, mit dem Zweck, Wissenschaftsblogs zu Nicht-‐Wissenschaftsblogs abzugrenzen. Deshalb halte ich diese akteurszentrierte Klassifikation für wenig zielführend. 276 Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 73ff 277 Scheloske, M. 2008a: Was heißt und zu welchem Ende betreiben wir wissenschaftliche Blogs? Eine Argumentation in 11 Schritten. http://www.wissenswerkstatt.net/2008/05/06/was-‐heisst-‐und-‐zu-‐welchem-‐ende-‐ betreiben-‐wir-‐wissenschaftliche-‐blogs-‐eine-‐argumentation-‐in-‐11-‐schritten-‐ werkstattnotiz-‐lxxxv/ ; Scheloske, M. 2008b: Was sollen, was können Wissenschaftsblogs leisten? Ȃ Blogs als Instrument der (internen) Wissenschaftskommunikation. http://www.wissenswerkstatt.net/2008/03/12/was-‐sollen-‐was-‐koennen-‐ wissenschaftsblogs-‐leisten-‐blogs-‐als-‐instrument-‐der-‐internen-‐ wissenschaftskommunikation/ 278 vgl. Littek, M.S. 2012: : Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 73f 279 Scheloske, M. 2008b: Was sollen, was können Wissenschaftsblogs leisten? Ȃ Blogs als Instrument der (internen) Wissenschaftskommunikation. http://www.wissenswerkstatt.net/2008/03/12/was-‐sollen-‐was-‐koennen-‐ wissenschaftsblogs-‐leisten-‐blogs-‐als-‐instrument-‐der-‐internen-‐ wissenschaftskommunikation/ 120 Litteks zweite Klassifikation von Wissenschaftsblogs, die eine inhalts-‐ zentrierte Zuordnung vornimmt erscheint mir geeigneterǣǷBei dieser Form von Blogs ist der Inhalt ausschlaggebend, der sich mit [...] Wissenschaft beschäftigen muss [...].Dz280 Damit wird die Möglichkeit zu einer offeneren Wissenschaft nachvollzogen, in der auch Nicht-‐WissenschaftlerInnen wis-‐ senschaftlich bloggen können. Letztlich werfen diese Gedanken die span-‐ nende Frage auf, was Wissenschaft ist, doch darauf kann ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Ƿ Dz nun ein Wissenschaftsblog? Die Antwort darauf ist aufgrund der oben genannten Ausführungen nicht eindeutig. Zudem erweist sich dabei die Vielfalt der Artikel-‐Typen als schwierig. Da einige Artikel meiner Ansicht nach als wissenschaftlich gelten können281, möchte ich das Blog teilweise sowohl als Wissenschaftsjournalismusblog als auch als Wissenschaftsblog verorten. In der Praxis macht die Kombination von wissenschaftlichen mit popkulturellen Inhalten innerhalb eines Blog eine Abgrenzung dieses Genres aber womöglich wenig sinnvoll. Littek282 hat in diesem Zusammenhang mehrere Motivationsgründe von bloggenden oder Blogs lesenden WissenschaftlerInnen herausgearbeitet, wodurch deutlich wird, dass sich Wissenschaft neben wissenschaftlichen Veröffentlichungen auch durch andere Aspekte auszeichnet. Blogs können WissenschaftlerInnen bei der Informationssuche (Nischeninformationen suchen283) und bei der Suche von Identität (Suche von Orientierungs-‐ personen284) helfen und zur Unterhaltung, zum Kundtun von Meinungen oder zum informellen Austausch mit anderen Forschenden dienen285. Auch in der wissenschaftlichen Ausbildung und Lehre werden Potentiale von Weblogs betont: 280 Littek, M.S. 2012: : Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 74 281 vgl. Stade, P. 2013d: Ƿ DzǤ http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/03/04/rezension-‐der-‐dissertation-‐ der-‐wert-‐von-‐musik-‐in-‐der-‐schule/ 282 Littek, M.S. 2012: : Wissenschaftskommunikation im Web 2.0: 253ff 283 ebd.: 254 284 ebd.: 256 285 ebd.: 253ff 121 ǷȏǤǤǤȐ of the instructional strategy to initiate students into academic ǤDz286 Damit findet sich ein weiterer Aspekt, der die Rolle von studentischen Blogs als Eingangstüren zur wissenschaftlichen Forschung hervorhebt. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass das selbstbestimmte Bloggen für mich Berührungsängste mit Wissenschaft abbaute und Moti-‐ vation für intensives wissenschaftliches Recherchieren hervorbrachte. 4.2 Twittern Im Vergleich zum Bloggen möchte ich das Twittern (siehe 2.1.2) als Ƿ@FreieKulturDz287 nur sehr allgemein reflektieren. Für mich haben sich drei übergeordnete Funktionen des Dienstes herausgebildet: Nachrichten-‐Aggregation, Micro-‐ Blogging und Kommunikation. An erster Stelle liefert mir Twitter als Nachrichten-‐Aggre-‐ gator Hinweise auf für mich in-‐ Abb. 15 Twitter als Nachrichten-‐Aggregator formative Artikel oder Ereignis-‐ se, indem ich anderen Nutzern gemäß meiner Interessen auf Twitter folge und deren Tweets deshalb in meinem Stream erscheinen. Sobald also z.B. Ƿ@iRights.infoDz288 per Link auf einen Artikel hinweist (Abb. 15), sehe ich dies in meinem Twitter-‐Stream. Darüber hinaus habe ich die Hashtag-‐ Ƿ͓ Dz289 oft genutzt, um aktuelle Diskussionspunkte oder Nachrichten zum Thema zu finden. Im Gegenzug nutze ich den Dienst selbst als Micro-‐Blog, um einerseits persönliche kurze Statements zu veröffentlichen und anderseits auf meine Blog-‐Artikel aufmerksam zu machen. Am intensivsten nutze ich Twitter als Micro-‐Blog allerdings für das Hinweisen auf Artikel, die ich interessant finde. Damit erzeuge ich nicht nur eine Übersicht zu der gesamten The-‐ 286 Chong, E. 2010: Using blogging to enhance the initiation of students into academic research: 805. 287 Stade, P. 2013b: @FreieKultur. https://twitter.com/FreieKultur 288 iRights.info 2013b: @iRightsinfo. https://twitter.com/iRightsinfo 289 Twitter Inc. 2013b: #Urheberrecht. https://twitter.com/search?q=%23urheberrecht&src=typd 122 matik aus meiner Perspektive, die auch in einem kleinen Twitter-‐Stream Ƿ Dz ȋ ͶǤͳǤ͵Ǥ͵Ȍǡ sondern ich archiviere ebenfalls lesenswerte Artikel für mich selbst. Als sehr interessant habe ich das Twittern zudem während Konferenzen mit mobilen und internetfähigen Endgeräten empfunden. Dadurch werden neben der parallelen und inter-‐ nen Diskussion Inhalte und Mei-‐ nungen aus dem Kreis der Konfe-‐ renzteilnehmer vor Ort hin-‐aus getragen. In den meisten Fällen Abb. 16 Twittern bei Konferenzen wird Konferenzen ein eigener Hashtag zugeteilt. Beispielsweise steht #rp12 für die re:publica 2012290. ò¡ ǷDzò hinaus einen eigenen Hashtag (Abb. 15). Nicht selten finden sich dort Kommentare, weiter-‐ führende Links oder Fotos der entsprechenden Veranstaltung oder des Ereignisses, was aktivierende Funktionen dieser Web 2.0-‐Anwendung unter-‐streicht (vgl. #Tatort291). Eine weitere Option von Twitter ist das direkte Kommunizieren mit anderen NutzerInnen. Es ermöglicht einen niederschwelligen Kontakt z.B. zu der Bundestagsabgeordneten Petra Sitte (Abb. 17292). Aufgrund der begrenzten Textlänge gehen Diskussionen im Vergleich zu anderen Plattformen meist nicht in die Tiefe. Auf der anderen Seite sind die Tweets aufgrund dieser Beschränkung oft auch auf den Punkt formu-‐ liert. Ausführlich hat sich z.B. das Ƿ für Technikfolgen-‐Ab-‐ schätzung der österreichischen Dz mit den Möglichkeiten, die Twit-‐ Abb. 17 Twitter als Kommunikation 290 republica GmbH 2012: re:publica. http://12.re-‐publica.de// 291 Twitter Inc. 2013c: #Tatort. https://twitter.com/search?q=%23tatort&src=typd 292 Sitte, P. 2013: @Petra_Sitte_MdB. https://twitter.com/Petra_Sitte_MdB/status/314790031858483201 123 ter WissenschaftlerInnen bietet, beschäftigt293 und Scheloske294 hat sich an einer Studie zur wissenschaftlichen Twitter-‐nutzung versucht. Inwie-‐ fern WissenschaftlerInnen den Dienst in Zukunft nutzen werden, bleibt abzuwarten, doch ich halte die Nutzung aus den genannten Gründen für durchaus sinnvoll. Twitter liefert für mich eine vielseitige Ergänzung zum Blog, was auch erklärt, warum die Mehrzahl der BloggerInnen neben zahl-‐ reichen PolitikerInnen und MusikerInnen auf der Plattform zu finden ist. Im Unterschied zu Facebook, mit dem ich mich im folgenden Abschnitt auseinandersetzen möchte, ist Twitter dabei im Kern eine öffentlich zugängliche Plattform Ȃ Tweets können ohne vorherige Registrierung ge-‐ lesen werden. 4.3 Facebook Was ich begleitend zum Bloggen und Twittern im sozialen Netzwerk Facebook (siehe 2.1.3) gemacht habe, möchte ich nun im Folgenden reflektieren. Dabei konzentriere ich mich neben der Facebook-‐Ƿ Dz Ǥ 4.3.1 Sharing und Following Im Vergleich zu Twitter finden von Facebook aus fast viermal so viele Ƿ Dz ȋ ͵Ǥʹǣ Abb. 3). Nach den Suchmaschinen ist Facebook demnach der zweitwichtigste Referrer. Auf Facebook habe ich dafür die öffentliche Ƿ Dz295 installiert, auf der ich aktuelle Artikel verlinke ȋǷDz). Ƿ ¡ Dz Ú -‐NutzerInnen über Neuigkeiten auf dem Blog informiert werden (ǷDzȌǤDieser Button ist außerdem direkt auf dem Blog selbst integriert (siehe 4.1.3.3). Zudem bietet sich dadurch die Möglichkeit, dass im sozialen Netzwerk Facebook Diskussionen zu Artikeln stattfinden können. 293 vgl. Institut für Technikfolgen-‐Abschätzung der österreichischen Akademie der Wissenschaften 2009: Microblogging und die Wissenschaft. Das Beispiel Twitter. http://epub.oeaw.ac.at/ita/ita-‐projektberichte/d2-‐2a52-‐4.pdf 294 Scheloske, M. 2011: Wissenschaftler bei Twitter: Eine Studie zur wissenschaftlichen Twitternutzung. http://www.wissenswerkstatt.net/2011/12/01/wissenschaftler-‐bei-‐ twitter-‐eine-‐studie-‐zur-‐wissenschaftlichen-‐twitternutzung/ 295 Stade, P. 2013f: Freie Kultur und Musik. https://www.facebook.com/FreieKulturundMusik 124 Insgesamt bleibt an dieser Stelle aber zu konstatieren, dass Facebook im Sinne eines LeserInnen-‐auf-‐das-‐Blog-‐Hinweisens sehr erfolgreich war, was vor allem an der weiten Verbreitung der Plattform im Internet liegen mag. Die Interaktionen und Follower auf der Facebook-‐Seite sind hingegen ò Ǥ ͵ Ƿ ¡ Dz-‐ Angaben sind im Vergleich zu anderen Blogs äußerst wenig und die Kommentarfunktionen auf der Seite wurden nur sehr selten genutzt. Am ¡ Ƿ ¡Dzòég eines einzelnen Artikels kundgetan. Gründe dafür könnte ich an dieser Stelle nur vermuten, was mir aber aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren wie der Wirkung von Werbung oder der engen Fokussierung des Themas als nicht sinnvoll erscheint. 4.3.2 Urheberrechtsgruppe Auf Facebook ist es möglich neben persönlichen Profilen und Seiten auch Gruppen zu erstellen, in denen zu den unterschiedlichsten Themen diskutiert werden kann.296 In einer solchen Gruppe habe ich mit einer Vielzahl an Mitgliedern über unterschiedliche Aspekte des Urheberrechts diskutiert. Um ethischen Überlegungen von Kozinets 297 zu folgen, verzichte ich im Rahmen dieser Reflexion auf die Nennung des Namens der Gruppe, obwohl sie geschlossen ist, und die Nennung von Namen einzelner Mitglieder. Darunter leidet zwar die Nachvollziehbarkeit dieser Reflexion, aber der Schutz der Privatsphäre der TeilnehmerInnen erscheint mir an dieser Stelle wichtiger. Im Rahmen dieser Arbeit kann eine netnografische Analyse der Beobachtungen in der Gruppe aufgrund des begrenzten Umfangs ohnehin nicht durchgeführt werden, doch ich möchte zumindest einige meiner Überlegungen im Folgenden darlegen. 4.3.2.1 Die Gruppe als virtuelle Gemeinschaft Zugang in die Facebook-‐Gruppe (entrée) habe ich durch die Facebook-‐ Einladung eines anderen Bloggers erhalten. Nicht-‐Mitglieder können zwar eine Anfrage zur Aufnahme an die Administratoren senden, aber im 296 vgl. Facebook Inc. 2013d: Allgemeines zu Gruppen. http://de-‐ de.facebook.com/help/groups 297 Kozinets, R.V. 2010: Netnography: 136ff 125 Grunde ist der Kreis der über 400 Personen umfassenden Gruppe abgegrenzt. Eine derartige geschlossene Gruppe kann als virtuelle Gemeinschaft betrachtet werden, ǷDz Nancy K. Baym298 in Bezug auf Howard Rheingold299 folgendermaßen definiert: Ƿ-‐line ǯǶǯy a range of preexisting structures, including external contexts, temporal structure, system infrastructure, group purposes, and participant characteristics. In ongoing communicative interaction, participants strategically appropriate and exploit the resources and rules those structures offer. The result is a dynamic set of systematic social meanings that enables participants to imagine themselves as a community. Most significant are the emergence of group-‐specific forms of expression, identities, relationships, and normative ǤDz Diese Definition passt zu diversen Beobachtungen, die ich in der Diskussionsgruppe machen konnte. Viele der Gruppenmitglieder kennen sich aus anderen Kontexten wie Tagungen und teilweise bestehen enge Freundschaften. Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, sachlich über das Urheberrecht zu diskutieren, was den allgemeinen Gruppeninformationen ebenso wie der Hinweis auf ein Wiki, welches von einigen Gruppen-‐ mitgliedern mit Argumentationshilfen für urheberrechtliche Fragestel-‐ lungen gefüllt wird, zu entnehmen ist. Jedes Gruppenmitglied kann neue Beiträge erstellen, an die sich dann im Kommentarbereich Diskussionen anschließen können. Je nach Interesse bilden sich darin temporale Struk-‐ turen, in denen zeitweise nur zwei oder drei Mitglieder diskutieren, während andere nur beobachten ȋǷLurkerDzȌ. In anderen Fällen sind die Diskussionen durch viele Akteure gekennzeichnet, die sich in teilweise kompliziert verschachtelten Bezugsmustern unterhalten. Dabei wäre es sicherlich möglich, den Teilnehmenden Diskussionsstile zuzuschreiben, die sich beim Beobachten des Diskussionsstils zeigen. Die Hintergründe der einzelnen Gruppenmitglieder sind zum Einen hinsichtlich der Branchen, zum Anderen hinsichtlich des öffentlichen Engagements zum Urheberrecht äußerst vielfältig. So findet sich hier MusikerIn, LabelinhaberIn und ProgrammiererIn neben PolitikerIn und 298 Baym, N.K. 1998: The Emergence of On-‐Line Community: 38 299 Rheingold, H. 2000: The virtual community -‐ Homesteading on the Electronic Frontier http://www.rheingold.com/vc/book/ 126 anderen Engagierten. Einige der Teilnehmenden signalisieren über das Ƿ Dz300 auf ihren Profilfotos ihre Sympathie zu der Initiative. Angesichts der Unterteilung von Online-‐Community-‐ Partizipation nach Kozinets301 in die vier Typen Newbie, Mingler, Devotee und Insider, konnte ich das Vorhandensein aller vier Typen in der Gruppe beobachten. Auch ǯ¡ Kategorien Lurker, Networker, Interactor und Maker befanden sich in der Community. An dieser Stelle wären allerdings ausführlichere Analysen hinsichtlich der Teilnahme und der Interaktionsmuster nötig, um weitere Aussagen darüber zu treffen. Verbreitete normative Konventionen zeigten sich bei den Teilnehmenden z.B. in deutliche Abneigungen gegenüber der Piratenpartei und Google. Besonders prominent gestaltet sich in der Gruppe das Ringen um Regeln. In mehreren Fällen schlossen Administratoren, welche weit-‐ gehende Rechte in der Gruppe besitzen und u.a. Regelverstöße ahnden sollen, einige Diskutanten aus der Gruppe aus. Gründe dafür waren persönliche Meinungsunterschiede, was zu Protesten von anderen Gruppenmitgliedern führte. V.a. in einem Fall gingen einige Administra-‐ toren von einem sog. ǷTrollDz302 aus, der angeblich nur die Diskussion stören wollte. In einem anderen Fall standen persönliche Beleidigungen, unwahre Behauptungen oder Faschismus-‐Vorwürfe im Raum. Auch Mob-‐ bing spielt in der Gruppe eine bedeutende Rolle, was z.B. eine Diskussion über den von einigen geforderten Zwang zu Klarnamen zeigte. Diese Beispiele verdeutlichen Bayms oben genannte Interaktionen und die An-‐ eignung und das Aushandeln von Regeln. Insgesamt kennzeichnet sich die Gruppe nicht zuletzt wegen solcher emotionalen Diskussionspunkte durch ¡ ǷDz-‐Gefühl, was sich an zahlreichen Äußerungen der Mitglieder wie Ƿ Dz oder Ƿ Dz ablesen lässt. Es kann vermutet werden, dass die Teilnehmenden, die regelmäßig mitdiskutieren, diese Vorstellung als Gemeinschaft stärker haben als die übrigen, da ich bei ersteren die entsprechenden Bezüge häufiger beobachten konnte. Letztlich hängt 300 Ƿ ̶ʹͲͳ͵ǣJA zum Urheberrecht. http://www.ja-‐zum-‐ urheberrecht.de/ 301 Kozinets, R.V. 2010: Netnography: 32ff 302 Wikipedia 2013u: Troll. https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29 127 dieses Gefühl nach meiner Einschätzung aber vor allem von der Positionierung in der Debatte ab: Aus eigener Erfahrung fühle ich mich aufgrund meiner meist von der Haupt-‐Meinungsrichtung Ȃ soweit es das in der Gruppe überhaupt gibt Ȃ abweichenden Haltung diesem gemein-‐ ǷDz ÚǤ könnten zukünftige For-‐ schungsvorhaben genauer untersuchen. 4.3.2.2 Die eigene Entwicklung in der Gruppe Mit dem Fokus auf der Entwicklung meiner Teilnahme in der Gruppe wird im Rückblick eine Veränderung meiner Verhaltensmuster erkennbar. Anhand meiner ersten Kommentare in der Gruppe kann man meine anfängliche Herangehensweise betrachten: Nachdem ich von einem anderen Blogger in die Gruppe eingeladen wurde, unterstützte ich ihn òǷAufruf: Für kulturelle Vielfalt im InternetDz303. Als klassischer Newbie304 hatte ich mich zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Gruppe, den Regeln, den Gepflogenheiten, den Mitgliedern und vorangegangenen Diskussionen auseinander gesetzt. Stattdessen machte ich direkt auf meinen aktuellen Blog-‐ǷMorgen i Ƕ ¡ǯ: Warum noch so ein Aufruf?Dz 305 aufmerksam. Eine sorgfältige Planung Ƿinitial Dz 306 oder einen vorsichtigen entrée, wie beispielsweise von Kozinets307 vorgeschlagen, habe ich also nicht durchgeführt. Dement-‐ sprechend Ƿ Dz ǣǷGeneration HONKsDzǡǷPhrasen-‐ dreschereiDzǷSo einen Schmarrn muss ich mir nicht ungestraft anhören, Philip StadeDzǤ¡ò einiger Gruppenmitglieder, sich gegenüber neuen Mitgliedern recht-‐ òǤǷmacht Euch doch bitte die Mühe, auch die Diskussionen der letzten Monate nachzulesenDzǡ mich als Neu-‐ ling in der Gruppe erst einmal mit dieser auseinandersetzen sollte, bevor 303 Deutscher Kulturrat e.V. 2012: Aufruf: Für kulturelle Vielfalt im Internet. http://kulturstimmen.de/aufruf/ 304 vgl. Kozinets, R.V. 2010: Netnography: 33 305 Stade, P. 2012za: Dz¡dzǣ Warum noch so ein Aufruf? https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/05/20/morgen-‐ist-‐der-‐zwielichtige-‐ aktionstag-‐wert-‐der-‐kreativitat-‐warum-‐noch-‐so-‐ein-‐aufruf/ 306 Kozinets, R.V. 2010: Netnography: 79 307 ebd.: 74-‐94 128 ich in eine Diskussion hinein platze. Bei mir führte mein offensives Auftre-‐ ten und das anschließende Verteidigen meiner Position dazu, dass ich ò ǣ ǷIch weiß nicht warum ich hier ständig falsch verstanden werdeǤDz Nach diesem turbulenten Anfang folgte ein Abschnitt, in dem ich mich immer wieder in Diskussionen einbrachte, dabei aber deutlich stärker das Vorangegangene in der Gruppe beachtete. Außerdem entschied ich mich dazu, eher fragend zu kommentieren und mich damit als lernenden und offenen Teilnehmer darzustellen: Ƿ Runde, v.a. an die GEMA-‐ Experten: Was würde sich für die GEMA und Musik-‐Urheber ändern, wenn es eine alternative Verwertungsgesellschaft schaffen würde, ǫDz Mit diesem Gestus erzielte ich meiner Auffassung nach eine sachlichere Debatte als mit eigenen Statements. Letztere sollten dann natürlich im Laufe der Diskussion eingebracht werden Ȃ denn eins ist dabei zu beach-‐ ten: Andere TeilnehmerInnen erkennen schnell, wenn man uninformiert Fragen stellt nur um sich eigene Recherchen zu sparen. So entgegnete mir ein Diskutant in einem anderen Kontext: Ƿlip, ich habe mir nichtmal ansatzweise die mühe gemacht, fälle zu recherchieren. wie kommst du darauf, daß unser schweigen hier als beleg für den allgemeinen tenor der rechtsprechung herhalten kǫDz Eine weitere Möglichkeit gewinnbringend zu diskutieren kann dadurch initiiert werden, dass man Meinungen anderer vorstellt oder auf aktuelle Artikel zu dem Thema hinweist, was dazu führt, dass die Diskussion nicht entlang eigener Behauptungen sondern anhand Aussagen anderer geführt werden kann. Dementsprechend formulierte ich folgenden Kommentar: ǷIch sehe das Urteil weiterhin kritisch wie Prof. Peifer von der Uni Köln. [...] In die Richtung argumentiert halt auch Prof. Peifer, der eine Neu-‐Justierung der Freien Benutzung durch die Gerichte fordert und Metall auf Metall als Irrweg bezeichnet, weil die Rechte der Tonträgerhersteller damit besser geschützt seien als die der UrheberǤDz Insgesamt zeigen mir die Diskussionen, dass dieser partizipative Ansatz308 einen anderen Zugang zum Thema bietet als das Ƿreine RezipierenDz von Inhalten. Auch wenn das Publikum beim Rezipieren aktiv ist (siehe 4.1.5), 308 vgl. Kozinets, R.V. 2010: Netnography: 74f 129 ermöglichen derartige Web 2.0-‐Plattformen nach meinen Beobachtungen einen direkten Austausch mit Anderen und damit eine andere Ebene der Auseinandersetzung. Als besonderes Moment meines Lernprozesses möchte ich im Folgenden die bereits angedeuteten Widerstände und weitere Beobachtungen zu den Diskussionen kurz erläutern. 4.3.2.3 Lernen an Widerständen Für mich stellt dir Gruppe aufgrund mehrerer Aspekte eine zentrale Funktion bei der Auseinandersetzung mit der Thematik dar. Zu aller erst finden in dieser Gruppe Ȃ anders als in vielen losen Artikelkommentaren Ȃ ausführliche Diskussionen statt, die aufgrund der Teilnahmekontinuität der Diskutierenden teilweise tiefer gehende Auseinandersetzungen ermöglichen. Thematisch werden, entsprechend der Diversität der Gruppenmitglieder (siehe 4.3.2.1), unterschiedlichste Aspekte des Urheberrechts angesprochen. Erwähnenswert ist dabei das Fachwissen einiger Teilnehmenden und der Wille von vielen aus anderen Branchen zu lernen oder gemeinsame Positionen heraus zu arbeiten, wenn es nicht um die bereits erwähnten Meta-‐Diskussionen zu Regeln usw. geht (siehe 4.3.2.1). Da die Diskussionen oft in Bezug zu aktuellen Ereignissen stattfinden, ergeben sich aus einer beobachtenden Perspektive heraus informative Einblicke in Argumentationsmuster und z.B. rechtliche Hintergründe zu aktuellen Diskussionspunkten. Besonders wertvoll im Sinne eines Wissenszuwachs und Lerneffekten sind jedoch entweder eigene Fragen, die von anderen Teilnehmenden beantwortet werden, oder Diskussionen, in denen man sich selbst aktiv beteiligt. Zwar kennzeichnet sich die Gruppe meiner Ansicht nach auch dadurch aus, dass abweichende Meinungen relativ streng angegangen werden, doch ich habe das als Chance gesehen, die eigene Meinung und eigene Positionen auszuprobieren und zu schärfen. An mich gerichtete Formulierungen wie ǷSchade, StadeDzǡǷǣ DzǡǷalso philip, bist du nun unwissend, jung, geblendet, oder bezahlt?Dzǡ Ƿmach dich erst mal schlau und langweil mich nichtDzǡ ǷHonksDz ǷPhilip Stade äußert sich nicht im Sinne der UrheberDz zeigen den Ton einiger Mitglieder. Gerade diese Widerstände erschienen mir aber als besonders lehrreich Ȃ auch wenn sie im ersten 130 Moment verletzend erscheinen mögen. Sie festigen nicht nur die emotionale Bindung zum eigenen Standpunkt sondern ermöglichen auch ein leidenschaftliches Diskutieren, solange die Grenzen zur Netiquette nicht zu heftig überschritten werden. Persönlich geschützt habe ich mich zum Beispiel dadurch, dass ich eine mich immer wieder attackierende Person blockiert habe, so dass ich ihre Äußerungen nicht mehr lesen musste und mich auf die konstruktiven Antworten und Hinweise konzentrieren konnte. Als besonders aufschlussreich habe ich außerdem das Zur-‐Diskussion-‐ Stellen von meinen eigenen Blog-‐Artikeln in der Gruppe empfunden. Zwar mache ich mich dadurch als Person noch angreifbarer, doch ein derart konzentriertes Feedback habe ich über andere Kanäle nicht erhalten. Die Rückmeldungen bestanden zu einem großen Teil aus kritischen Äußerungen zu bestimmten Passagen meiner Artikel. Insbesondere mein Interview mit Prof. Karl-‐Nikolaus Peifer (siehe 3.1.10) erhielt positives Feedback ȋǷGutes InterviewDzȌǤ -‐ tare wurde sachlich und nachvollziehbar beantwortet Ȃ doch Widerstände waren immer präsent. Die Frage eines Diskutanten nach meinem Hintergrund habe ich trotz der vereinzelten harschen Äußerungen offen beantwortet. In dieser Form machten sich auch andere TeilnehmerInnen erkennbar, was sowohl das Niveau der Diskussionen als auch die Gruppen-‐Dynamik meiner Meinung nach positiv beeinflusste. Im Allgemeinen denke ich, dass eine solche Gruppe ein idealer Lern-‐ und Diskussionsort sein kann. Nicht zuletzt deshalb schaue ich beinahe täglich in neue Beiträge und Kommentare. Spannend ist an dieser Stelle die Frage, inwiefern die Diskussionen bei einem face-‐to-‐face Kontakt anders geführt werden würden. Ermöglicht das Diskutieren im Internet das stärkere oder polemischere Vertreten eigener Meinungen? Inwiefern hat das Verschriftlichen einen Einfluss auf das Gesagte? Letztlich: Wie sozial sind soziale Netzwerke wie Facebook tatsächlich? 131 5. Fazit und Ausblick ǷDzǡǷ@FreieKulturDz und die Diskussionen auf Face-‐ book sind ein Experiment, in dem ich versuche, aktiv im Web 2.0 an der Urheberrechtsdebatte teilzunehmen. Die vorliegende Arbeit ist zwar kein Schlusspunkt für diese Aktivitäten, aber sie bildet eine Art Zäsur, da ich hier einen Schritt zurück getreten bin und versucht habe, meine Beobachtungen und Handlungen zu reflektieren, um damit ein Beispiel für die teilnehmende Beobachtung im Ƿeb 2.0 trifft Musikwissenschaft und -‐¡Dz Ǥ Zu Beginn dieser Arbeit wurden dafür Verknüpfungen zwischen Web 2.0, Wissenschaft und Pädagogik erläutert. Musikwissenschaft und Ȃpädagogik im Web 2.0 habe ich anhand ausge-‐ wählter Beispiele skizziert. In diesem abgesteckten Rahmen habe ich dann reflektiert, welche markanten Turns sich für mich durch die Nutzung der Medien Blog, Twitter und Facebook bemerkbar gemacht haben, wobei ein Turn nach Bachmann-‐Medick 309 als Ƿein Untersuchungsgegenstand, der ȋ Ȍ Dz310, definiert ist. Daraus ein knappes Fazit zu ziehen, erscheint mir nahezu unmöglich, was auch an der Vielfalt der angerissenen Themen liegt. Eine Essenz meiner Reflexion könnte sein, dass das Web 2.0 neue Lern-‐, Wissens-‐, Diskussions-‐ und Publikationsumgebungen hervorgebracht hat, die durch Hypertexte und Partizipation gekennzeichnet sind. Sie ermöglichen neue pädagogische Zugänge zu Wissen, erfordern neue Medienkompetenzen und verändern Wissenschaft. Neben den sich daraus ergebenden Chancen wurden auch Schwierigkeiten der Web 2.0-‐Medialität thematisiert. Eine mögliche zurück blickende Frage lautet: Ist das alles denn überhaupt musikwissenschaftlich und Ȃpädagogisch? Im Zuge der Cultural Turns wenden sich Geistes-‐ und Sozialwissenschaften zunehmend der Populärkultur zu311, in welcher Interneträume eine immer 309 vgl. Bachmann-‐Medick, D. (2006): Cultural Turns -‐ Neuorientierungen in den Kulturwissenschaften 310 Thimm, E. 2007: Doris Bachmann-‐ ǷǤ Dz. http://bachmann-‐medick.de/wp-‐ content/uploads/2008/10/Debatte%20LHomme1.pdf : 138 311 vgl. Wikipedia 2013v: Cultural turn. https://de.wikipedia.org/wiki/Cultural_turn 132 wichtigere Rolle spielen, wie z.B. der Bundesverband Musikindustrie312 feststellt: ǷDie Musiknutzung bewegt sich weiter ins Netz. Mittlerweile werden 20 Prozent der täglich gehörten Musik gestreamt. Abobasierte Audiostreaming-‐Dienste erreichen 6 Prozent des täglichen Musikkonsums. [...] Auch die mobile Musiknutzung nimmt zu: Jeder zweite Deutsche nutzt ein Smartphone, um damit Musik zu hören.Dz Mein Blog versucht diese Veränderungen zu begleiten und hinsichtlich ausgewählter Aspekte zu analysieren. Darum würde ich die imaginäre Frage mit einer Gegenfrage beantworten wollen, die eine der zentralen Fragen ist, die ich mit dieser Arbeit aufwerfen möchte: Warum sollten Musikwissenschaft und Ȃpädagogik der Web 2.0-‐Entwicklung nicht kritisch folgen? Wie in dieser Arbeit gezeigt, bieten Cultural Studies, Ethnografie und Netnografie Ansätze an, um sich dem Feld zu nähern. Das Thema dieser Arbeit ǷWeb 2.0 trifft Musikwissenschaft und ȂpädagogikDz und die zunehmende Nutzung von Musik im Internet versehen beide Wissenschaftsdisziplinen dementsprechend mit einem Fragezeichen, was ihre zukünftige Ausrichtung und Methodik angeht. Dafür müsste die derzeitige Nutzung von Web 2.0-‐Angeboten durch Musikwissenschaftler-‐ Innen und ȂpädagogInnen zunächst belastbar analysiert werden. Was würde ich Musikwissenschaft und Ȃpädagogik nun auf der Grundlage dieser Arbeit empfehlen? Zunächst bietet die Nutzung von Blogs, Twitter und Facebook als Hilfsmittel für das wissenschaftliche Arbeiten und Vernetzen eine Vielzahl an Möglichkeiten, die für eine Vielzahl an Forschungsprojekten interessant sein dürften. Dazu liefert das Erforschen dieser medialen Plattformen neue Chancen, Antworten auf grundlegende musikwissenschaftliche und -‐ pädagogische Fragestellungen zu finden: Wie wird über Musik kommuniziert? Wie verändert das Digitale die Musikrezeption? Welche digitalen Musik-‐Geographien entstehen? Wie reagiert die Musikindustrie darauf? 312 Bundesverband Musikindustrie 2013b: Musikindustrie in Zahlen 2012. http://www.musikindustrie.de/fileadmin/piclib/statistik/branchendaten/jahreswirtsch aftsbericht-‐2012/download/Jahrbuch_BVMI_2012.pdf : 24 133 Wenn die beiden wissenschaftlichen Disziplinen Musikkultur im weitesten Sinne untersuchen möchten, dann sollten sie die digitalen Räume, in denen Musik entsteht, Musik gelernt und über Musik diskutiert wird, verstärkt in den Fokus ihrer Forschungen rücken Ȃ als Gegenstand und als Erkenntnismittel. In diesem Fall könnte man dann von einem Turn ausgehen: Ƿ ǡ Forschungsfokus von der Gegenstandsebene neuartiger Untersuchungsfelder auf die Ebene von Analysekategorien und Konz Ƕ ¡ǯ, wenn er also nicht mehr nur neue Erkenntnisobjekte ausweist, sondern selbst zum Erkenntnismittel und -‐ǤDz313 So hat z.B. auch Johannes Ziemer314 erarbeitet, dass die Digitalität von Musik weitreichende Umbrüche sowohl für Musikschaffende als auch für die Rezeption nach sich zieht. Diesen Turn offen, offensiv und kritisch zu gestalten, wäre meine Empfehlung an die Disziplinen ò Ƿ ʹǤͲ auf Musikwissenschaft und Ȃ¡ǤDz Da ein solcher Turn in einer Arbeit wie dieser nicht darstellbar ist, habe ich womöglich diesbezüglich mehr Fragen gestellt als Antworten gegeben. Das Ergebnis der intensiven Beschäftigung mit dem Web 2.0 und die Beantwortung dieser Fragen könnten letztlich auch zu der Erkenntnis führen, dass sich die neuen, teilweise auch übertrieben positiv beschriebenen Web 2.0-‐Potentiale für Musikwissenschaft und Ȃpädagogik nicht oder wenig eignen bzw. eher nicht befriedigende Antworten liefern. Von mir angedeutete Schwie-‐ rigkeiten könnten mögliche Gründe hierfür sein. Doch dafür müssten die MusikwissenschaftlerInnen und ȂpädagogInnen dieses Feld meiner Mei-‐ nung nach zunächst ausführlich(er) ausloten. é Ƿ Ƭ Dz 315 auf der re:publica 2013, den ich als Aufruf zu Interdisziplina-‐ 313 Bachmann-‐Medick, D. (2006): Cultural Turns -‐ Neuorientierungen in den Kulturwissenschaften: 26 314 Ziemer, J. 2013: Musik im Zeitalter des digital turn. Einfluss des Phänomens Digitalität auf Musikschaffende und Rezipienten. https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/05/08/musik-‐im-‐zeitalter-‐des-‐ digital-‐turn-‐einfluss-‐des-‐phanomens-‐digitalitat-‐auf-‐musikschaffende-‐und-‐rezipienten-‐ von-‐johannes-‐ziemer/ 315 Decker, D. 2013b: Mixing Pop & Politics. http://www.kotzendes-‐ einhorn.de/blog/2013-‐05/mixing-‐pop-‐politics/ 134 rität, Verflüssigung und Aktivität verstehe und den ich in meinem Fall zu Ƿǡǡ ¡Dz erweitern würde: Ƿ ǡ ǡ ǡ der sollte unterwegs sein. Wir sollten uns nicht fragen, wie wir was erreichen -‐ wie wir Leute erreichen, sondern wir sollten es einfach ǤDz 135 6. Literaturverzeichnis Alle Internetquellen wurden am 12.05.2013 abgerufen. Albers, C., Magenheim, J., Meister, D.M. 2011: Schule in der digitalen Welt Ȃ Medienpädagogische Ansätze und Schulforschungsperspektiven. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Anastasiadis, M. 2012: Like Ȃ Comment Ȃ Share Ȃ Eine virtuell-‐ ethnographische Annäherung an Popmusik-‐Fan-‐Aktivitäten in Facebook. In: Kleiner, M.S. & Rappe, M. (Hrsg.): Methoden der Populärkulturforschung: Interdisziplinäre Perspektiven auf Film, Fernsehen, Musik, Internet und Computerspiele. Münster: LIT Verlag: 333-‐360. ARD/ZDF-‐Medienkommission 2013: ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012. http://www.ard-‐zdf-‐onlinestudie.de/ Automattic Inc. 2013a: Wordpress.com. http://wordpress.com/ Automattic Inc. 2013b: http://de.support.wordpress.com/com-‐vs-‐org/ Automattic Inc. 2013c: Themes Ȃ Twenty Ten. http://theme.wordpress.com/themes/twentyten/ Automattic Inc. 2013d: Support Ȃ Widgtes. http://en.support.wordpress.com/widgets/ Automattic Inc. 2013e: Gravatar. https://de.gravatar.com/ Bañagale, R.P. 2008: Millenial Musicology. http://amusicology.wordpress.com/2008/02/23/millenial-‐ musicology/ Bachmann-‐Medick, D. 2006: Cultural Turns. Neuorientierungen in den Kulturwissenschaften. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Verlag. Bauer, C.A. 2011: User Generated Content. Heidelberg: Springer-‐Verlag. Baym, N.K. 1998: The Emergence of On-‐Line Community. In: Jones, S.G. (Hrsg.): Cybersociety 2.0 Ȃ Revisiting Computer-‐Mediated Communication and Community. Thousand Oaks/London/New Dehli: SAGE Publications: 35-‐68. Bechtel, D. 2013a: Forum Musikpädagogik. http://www.dirk-‐ bechtel.de/forum/ Bechtel, D. 2013b: DirkBechtel.de Ȃ Die Schulmusik-‐Seiten. http://www.dirk-‐bechtel.de/index.htm Berner-‐Lee, T. 2006: developerWorks Interviews. http://www.ibm.com/developerworks/podcast/dwi/cm-‐ int082206txt.html%20/ Blogprofis 2013: Abmahnungen bei Blog-‐Beitragsbildern vermeiden: Interview mit pixelio. http://www.blogprofis.de/abmahnungen-‐bei-‐ blog-‐beitragsbildern-‐vermeiden-‐interview-‐mit-‐pixelio/6848/ Böttger, M. & Röll, M. 2004: Weblog publishing as support for exploratory learning on the world wide web. 136 http://www.roell.net/publikationen/weblogs-‐exploratory-‐learning-‐ celda04.pdf Brecht, B. 1967: Radiotheorie. In: Gesammelte Werke, Bd. 18. Frankfurt/Main: Suhrkamp: 117-‐134. Bundesverband Musikindustrie 2013: Bundesverband Musikindustrie. http://www.musikindustrie.de/ Bundesverband Musikindustrie 2013: Musikindustrie in Zahlen 2012. http://www.musikindustrie.de/fileadmin/piclib/statistik/branchend aten/jahreswirtschaftsbericht-‐ 2012/download/Jahrbuch_BVMI_2012.pdf Busemann, K. & Gscheidle, C. 2012: Web2.0: Habitualisierung der Social Communitys -‐ Ergebnisse der ARD/ZDF-‐Onlinestudie 2012. In: Media Perspektiven (7-‐8). http://www.media-‐ perspektiven.de/uploads/tx_mppublications/0708-‐ 2012_Busemann_Gscheidle.pdf : 380-‐390. Chong, E. 2010: Using blogging to enhance the initiation of students into academic research. In: Computers & Education 55: 798-‐807. Creative Commons 2013a: Creativecommons.org http://creativecommons.org/ Creative Commons 2013b: Namensnennung -‐ Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-‐SA 3.0 DE). http://creativecommons.org/licenses/by-‐sa/3.0/de/ Creative Commons 2013c: Was ist CC? http://de.creativecommons.org/was-‐ist-‐cc/ DE-‐BUG 2013: DE-‐BUG -‐ Magazin für Elektronische Lebensaspekte. http://de-‐bug.de/ Decker, D. 2013a: Kotzendes Einhorn. http://www.kotzendes-‐ einhorn.de/blog/ Decker, D. 2013b: Mixing Pop & Politics. http://www.kotzendes-‐ einhorn.de/blog/2013-‐05/mixing-‐pop-‐politics/ Deutscher Kulturrat e.V. 2012: Aufruf: Für kulturelle Vielfalt im Internet. http://kulturstimmen.de/aufruf/ Dobusch, L. 2013: Studie vergleichǷdz Deutschland. https://netzpolitik.org/2013/studie-‐vergleicht-‐ kopierkultur-‐in-‐den-‐usa-‐und-‐deutschland/ Döring, N. 2005: Blogs: Jeder ein Publizist, in: Psychologie heute (8, 2005): 37Ȃ39. Efimova, L. & Moor, A. de 2005: Beyond personal webpublishing: An exploratory study of conversational blogging practices. https://doc.novay.nl/dsweb/Get/Version-‐ 22432/HICSS05_Efimova_deMoor.pdf 137 Efimova, L. 2010: Blogging for knowledge workers: personal networking. http://blog.mathemagenic.com/2010/01/27/blogging-‐for-‐ knowledge-‐workers-‐personal-‐networking/ eRecht24 GbR 2013: Impressum Generator. http://www.e-‐ recht24.de/impressum-‐generator.html Ethority 2011: Conversations in Social Media. http://produktmanager.biz/marketing/lib/exe/fetch.php?media=ent erprise20:smprism2_web_medium.jpg Facebook Inc. 2013a: Facebook. https://www.facebook.com/ Facebook Inc. 2013b: Like Button. https://developers.facebook.com/docs/reference/plugins/like/ Facebook Inc. 2013c: News Feed. https://www.facebook.com/about/newsfeed Facebook Inc. 2013d: Allgemeines zu Gruppen. http://de-‐ de.facebook.com/help/groups Fasching, T. 1997: Internet und Pädagogik. München: KoPäd. Federated Media Publishing, O'Reilly Media Inc. & UBM TechWeb 2011: Web 2.0 Summit. http://www.web2con.com Fenby-‐Hulse, K. 2013: Dr Kieran Fenby-‐Hulse -‐ Researching Music, Digital Media, and Film. http://kieranfenbyhulse.com/ Fiske, J. 1987: Television Culture. London: Methuen & Co. Ltd. Fowler, G.A. 2012: Facebook: One Billion and Counting. In: The Wall Street Journal Ȃ Europe Edition (4.10.2012). http://online.wsj.com/article/SB1000087239639044363540457803 6164027386112.html Gehlen, D. von 2011: Mashup Ȃ Lob der Kopie. Berlin: Suhrkamp Verlag. GEMA 2013: GEMAdialog. https://www.facebook.com/GEMAdialog?fref=ts Goldschmitt, K. & Gentry, P. 2010: musicology/matters. http://musicologymatters.blogspot.de/ Google inc. 2013a: Blogger. http://www.blogger.com/home Google Inc. 2013b: Google. https://www.google.de/ Haeusler, J. 2012: Ich heb dann mal ur. http://www.spreeblick.com/2012/04/14/ich-‐heb-‐dann-‐mal-‐ur/ Hammer, L. & Stücklschwaiger, M. 2013: Interaktive Visualisierung #blognetz. http://www.2-‐blog.net/projects/deblogger/ Hammersley, M. & Atkinson, P. 2007: Ethnography (3. Auflage). New York: Routledge. Haselbach, D., Klein, A., Knüsel, P. Opitz, S. 2012: Kulturinfarkt Ȃ Von Allem zu viel und überall das Gleiche. München: Albrecht Knaus Verlag. 138 Heavylistening 2013: Tweetscapes. http://heavylistening.com/tweetscapes/ Heinser, L. 2013: Bildblog. http://www.bildblog.de/ Heller, L. 2013: Zweitveröffentlichungsrecht Ȅ unsere Open Access-‐Wette wird (vielleicht) von der Realität eingeholt. http://blogs.tib-‐ hannover.de/tib/2013/04/11/zweitveroeffentlichungsrecht-‐unsere-‐ open-‐access-‐wette-‐wird-‐vielleicht-‐von-‐der-‐realitaet-‐eingeholt/ Hepp, A. 2004: Cultural Studies und Medienanalyse (2. Auflage). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage. Hessischer Rundfunk -‐ HR2 Kultur 2012: Zusatzmaterial zur Sendung: (18) Wem gehört Musik? -‐ Zur Urheberrechtsdebatte. http://www.funkkolleg-‐musik.de/material/18-‐urheberrecht/ Hine, C. 2000: Virtual Ethnography. London/Thousand Oak/New Dehli: SAGE Publications. Hübner, G. 2008: Musikindustrie und Web 2.0: Die Veränderung der Rezeption und Distribution von Musik durch das Aufkommen des ǡʹǤͲǯǤȀǣǤ Ƿ ̶ʹͲͳ͵ǣ Ǥ http://www.ja-‐zum-‐urheberrecht.de/ Inpsyde 2013: Wordpress. http://wpde.org/ Institut für Demoskopie Allensbach 2013: Digitale Medien im Unterricht Ȃ Möglichkeiten und Grenzen. http://www.telekom-‐ stiftung.de/dtag/cms/contentblob/Telekom-‐ Stiftung/de/2332730/blobBinary/Allensbach-‐Studie+Web-‐PDF.pdf Institut für Technikfolgen-‐Abschätzung der österreichischen Akademie der Wissenschaften 2009: Microblogging und die Wissenschaft. Das Beispiel Twitter. http://epub.oeaw.ac.at/ita/ita-‐projektberichte/d2-‐ 2a52-‐4.pdf Institut für Urheber-‐ und Medienrecht e. V. 2013: Institut für Urheber-‐ und Medienrecht. http://www.urheberrecht.org/ iRights.info 2013a: iRights.info. http://irights.info/ iRights.info 2013b: @iRightsinfo. https://twitter.com/iRightsinfo Isarmatrose 2012: Isarmatrose. https://twitter.com/Isarmatrose/status/227534195071807489 Jones, S.G. 1998: Information, Internet and Communiy: Notes Toward an Understanding of Community in the Information Age. In: Jones, S.G. (Hrsg.): Cybersociety 2.0 -‐ Revisiting Computer-‐Mediated Community and Technology. London/New Dehli: SAGE Publications: 1-‐34. Kaiserin Augusta Schule 2013a: Musik. http://wikis.zum.de/kas/Musik Kaiserin Augusta Schule 2013b: KAS Wiki. http://wikis.zum.de/kas/Hauptseite Klaus, M. 2011: Soziale und netnographische Netzwerkanalysen am Beispiel von Blog-‐Communities Ȃ Identifikation von Consumer 139 Insights zur Etablierung von Direktmarketingaktivitäten. Kassel: University Press. Klose, S. 2013: TPB AFK: The Pirate Bay Away From Keyboard. http://watch.tpbafk.tv/ Kossek, B. & Peschl M.F. (Hrsg.) 2012: Digital Turn? Zum Einfluss digitaler Medien auf Wissensgenerierungsprozesse von Studierenden und Hochschulelehrenden. Wien: Vienna University Press. Kozinets, R.V. 2010: Netnography Ȃ Doing Ethnographic Research Online. London/Thousand Oak/New Dehli/Singapore: SAGE Publications. Kraak, R. 2012: Abgemahnt durch hgm-‐press Michel OHG. http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=44557 Kraak, R. 2013a: Das Kraftfuttermischwerk. https://www.facebook.com/Kraftfuttermischwerk Kraak, R. 2013b: Das Kraftfuttermischwerk. http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/ Kreutzer, T. 2009: Ƿ DzȂ Till Kreutzer im Gespräch. http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm Kruse, P. 2010: Dynamik der Medien und des Internets. http://youtu.be/FWaQ2WQlrHw Lessig, L. 2004: Free Culture Ȃ How big media uses technology and the law to lock down culture and controll creativity. New York: The Penguin Press. www.free-‐culture.cc/freecultureǤ Lessig, L. 2008: Remix Ȃ Making Art and Commerce Thrive in the Hybrid Economy. London: The Penguin Press. Lessig, L. 2013a: Lessig.org. http://www.lessig.org/ Lessig, L. 2013b: CV http://www.lessig.org/wp-‐content/themes/Free-‐as-‐ in-‐Bird/assets/cv-‐current.pdf Littek, M.S. 2012: Wissenschaftskommunikation im Web 2.0. Frankfurt/Main: Peter Lang. Lüders, C. 2012: Beobachten im Feld und Ethnographie. In: Flick, U.; Kardorff, E. von, Steinke, I. (Hrsg.): Qualitative Forschung Ȃ Ein Handbuch (9. Auflage). Hamburg, Rowohlt Taschenbuch Verlag. Lugger, B. 2011: Neue Netzwerke der Wissenschaft. http://www.scilogs.de/blogs/blog/quantensprung/2011-‐12-‐ 22/neue-‐netzwerke-‐der-‐wissenschaft Magenheim, J. & Meister, D. 2011: Potenziale von Web 2.0-‐Technologien für die Schule. In: Albers, C. et al.: Schule in der digitalen Welt Ȃ Medienpädagogische Ansätze und Schulforschungsperspektiven. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften:19-‐42. McLuhan, M. & Fiore, Q. 1967: The Medium is the Massage. London: Penguin Books. Mendeley Ltd. 2013: Mendeley. http://www.mendeley.com/ 140 Microsoft 2010: Word für Mac 2011 (Computerprogramm). https://www.microsoft.com/germany/mac/word Misoch, S. 2006: Online-‐Kommunikation. Konstanz: UVK. Moser, H. 2010: Einführung in die Medienpädagogik -‐ Aufwachsen im Medienzeitalter (5. Auflage). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Müller, M. 2008: Die gewandelte Rolle des Journalismus im Web 2.0. http://www.magazin.avinus.de/wp-‐ content/uploads/2009/04/muller-‐markus-‐onlinejournalismus-‐nr2-‐ 20081.pdf Musikwissenschaftliches Institut Ȃ Johannes Gutenberg Universität Mainz 2013: @MuWiMainz. https://twitter.com/MuWiMainz Nardi, B.A., Shiano, D.J., Gumbrecht, M., Swartz, L. 2004: Why we blog. In: Communications of the ACM (Vol. 47, No. 12). http://dl.acm.org/ft_gateway.cfm?id=1035163&type=pdf&CFID=204 435308&CFTOKEN=90366505 : 41-‐46. Nentwich, M. & König, R. 2010: Peer Review 2.0: Herausforderungen und Chancen der wissenschaftlichen Qualitätskontrolle im Zeitalter der Cyber-‐Wissenschaft. In: Gasteiner, M. & Haber, P. (Hrsg.): Digitale Arbeitstechniken für die Geistes-‐ und Kulturwissenschaften. Wien/Köln/Weimar: Böhlau UTB: 143-‐163. Nentwich, M. & König, R. 2012: Cyberscience 2.0 Ȃ Research in the Age of Digital Social Networks. Frankfurt/Main: Campus Verlag. Nentwich, M. 2009: Cyberscience 2.0 oder 1.2? Das Web 2.0 und die Wissenschaft. http://epub.oeaw.ac.at/ita/ita-‐ manuscript/ita_09_02.pdf Netzpolitik.org 2013: Netzpolitik.org. https://netzpolitik.org/ Neue Musik Zeitung 2013: Bad Blog of Musick. http://blogs.nmz.de/badblog/ ǯǡǤʹͲͲͷǣʹǤͲǫ http://www.oreilly.de/artikel/web20.html Pachali, D. 2012: Das Urheberrecht ist zu einem Informationskontrollrecht geworden. http://irights.info/karl-‐nikolaus-‐peifer-‐das-‐urheberrecht-‐ wird-‐zum-‐informationskontrollrecht/7263 Panke, S., Gaiser, B., Maaß, S. 2012: Wenn Edusphäre und Blogosphäre sich treffen. In: Medienpädagogik Ȃ Zeitschrift für Theorie und Praxi der Medienbildung (21): Partizipationschancen im Kulturraum Internet nutzen und gestalten Ȃ Das Beispiel Web 2.0. www.medienpaed.com/21/panke1203.pdf Parlamentwatch e.V. 2013: Abgeordnetenwatch.de. http://www.abgeordnetenwatch.de/ Pechsel, S. 2013: Kultur2Punkt0. http://www.kultur2punkt0.de/ 141 Probst, G., Raub, S., Romhardt, K. 2006: Wissen managen -‐ Wie Unternehmen ihre wertvollste Ressource optimal nutzen (5. Auflage). Wiesbaden: Betriebwirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage. Reißmann, O. & Tanriverdi, H. 2012: Blogger mit Abmahn-‐Angst: 1600 Euro für ein Foto. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/abmahn-‐ angst-‐bei-‐bilderklauenden-‐bloggern-‐a-‐864670.html republica GmbH 2012: re:publica. http://12.re-‐publica.de// Rettberg, J.W. 2008: Blogging. Cambridge: Politiy Press. Rheingold, H. 2000: The Virtual Community: Homesteading on the Electronic Frontier (2. Auflage). Cambridge: MIT Press. http://www.rheingold.com/vc/book/ Röll, M. 2006: Knowledge Blogs Ȃ Persönliche Weblogs im Intranet als Werkzeuge im Wissensmanagement. In: Picot, A. & Fischer, T. (Hrsg.): Weblogs proffesionell Ȃ Grundlage, Konzepte und Praxis im unternehmerischen Umfeld. Heidelberg: dpunkt.verlag: 95-‐110. Sauer, M. 2010: Blogs, Video & Online-‐Journalismus (2. Auflage). Köln: ǯǤ Scheloske, M. 2008a: Was heißt und zu welchem Ende betreiben wir wissenschaftliche Blogs? Eine Argumentation in 11 Schritten. http://www.wissenswerkstatt.net/2008/05/06/was-‐heisst-‐und-‐zu-‐ welchem-‐ende-‐betreiben-‐wir-‐wissenschaftliche-‐blogs-‐eine-‐ argumentation-‐in-‐11-‐schritten-‐werkstattnotiz-‐lxxxv/ Scheloske, M. 2008b: Was sollen, was können Wissenschaftsblogs leisten? Ȃ Blogs als Instrument der (internen) Wissenschaftskommunikation. http://www.wissenswerkstatt.net/2008/03/12/was-‐sollen-‐was-‐ koennen-‐wissenschaftsblogs-‐leisten-‐blogs-‐als-‐instrument-‐der-‐ internen-‐wissenschaftskommunikation/ Scheloske, M. 2011: Wissenschaftler bei Twitter: Eine Studie zur wissenschaftlichen Twitternutzung. http://www.wissenswerkstatt.net/2011/12/01/wissenschaftler-‐bei-‐ twitter-‐eine-‐studie-‐zur-‐wissenschaftlichen-‐twitternutzung/ Scheloske, M. 2012: Wissenschaft & Wissenschaftler auf Twitter Ȃ Twitterstudie. http://www.wissenswerkstatt.net/wissenschaft-‐ wissenschaftler-‐auf-‐twitter-‐twitterstudie/ Schiroka, C. & Ansari, S. 2013: Der Hochschul-‐Social Media Index Ȃ HSM-‐ Index ©. http://www.institut-‐medienmanagement.de/wp-‐ content/uploads/2013/04/Info_2013_Hochschul-‐Social-‐Media-‐ Index.pdf Schmidt, J. 2006: Weblogs Ȃ Eine kommunikations-‐soziologische Studie. Konstanz: UVK. Shirky, C. 2003: Power Laws, Weblogs and Inequality. http://www.shirky.com/writings/powerlaw_weblog.html 142 Siebert, S. 2011: Impressumspflicht: Was muss im Blog-‐Impressum stehen? http://www.e-‐recht24.de/news/blog-‐foren-‐web20/6519-‐ impressum-‐blog.html Sitte, P. 2013: @Petra_Sitte_MdB. https://twitter.com/Petra_Sitte_MdB/status/314790031858483201 Spang, A. 2013a: Das iPad im Unterricht -‐ Mobiles Lernen @ Kaiserin Augusta Schule (KAS). http://ipadkas.wordpress.com/ Spang, A. 2013b: André J. Spang -‐ Educator & Pianist. http://www.andre-‐ spang.de/andre-‐spang.de/hi.html Spang, A. 2013c: 2 Jahre iPad-‐KAS, Bloggen und Neuzugänge. http://ipadkas.wordpress.com/2013/02/16/2-‐jahre-‐ipad-‐kas-‐ bloggen-‐und-‐neuzugange/ Spreeblick Verlag KG 2013: Spreeblick. http://www.spreeblick.com/ Staatskanzlei des Landes Nordrhein-‐Westfalen 2013: Medienpass NRW. http://www.medienpass.nrw.de/ Stade, P. 2012a: Hallo! http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/01/13/hello-‐ world/ Stade, P. 2012b: Besuch im Unterricht bei André Spang. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/14/besuch-‐im-‐ unterricht-‐bei-‐andre-‐spang/ Stade, P. 2012c: ǷȂ dz òǡ Theater und Medien Hannover Ȃ eine kritische Analyse. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/22/play-‐fair-‐ respect-‐music-‐der-‐hochschule-‐fur-‐musik-‐theater-‐und-‐medien-‐ hannover-‐eine-‐kritische-‐analyse/ Stade, P. 2012d: Urheberrecht und Musik in der digitalen Revolution. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/05/urheberrec ht-‐und-‐musik-‐in-‐der-‐digitalen-‐revolution/ Stade, P. 2012e: Ideen für den Musikunterricht und grundlegende Haltungen für MusiklehrerInnen. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/09/ideen-‐fur-‐ den-‐musikunterricht-‐und-‐grundlegende-‐haltungen-‐fur-‐ musiklehrerinnen/ Stade, P. 2012f: Das 12-‐Punkte-‐Papier Ȃ Kritik am politischen Klassiker der Urheberrechtsdebatte. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/04/19/das-‐ papier/ Stade, P. 2012g: Dokumentation meiner Session auf dem Futuremusiccamp 2012. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/05/15/dokument ation-‐meiner-‐session-‐auf-‐dem-‐futuremusiccamp-‐2012/ Stade, P. 2012h: ǯ̵ʹͲͳʹǣ zum Urheberrecht. 143 http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/06/22/erster-‐tag-‐ der-‐cnb-‐convention-‐2012-‐zusammenfassung-‐zum-‐urheberrecht/ Stade, P. 2012i: Antwort vom Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann auf meinen Artikel. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/08/12/antwort-‐ vom-‐staatsminister-‐fur-‐kultur-‐und-‐medien-‐bernd-‐neumann-‐auf-‐ meinen-‐artikel/ Stade, P. 2012j: Die Probleme des Urheberrechts mit der Digitalisierung von Musik. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/08/21/die-‐ probleme-‐des-‐urheberrechts-‐mit-‐der-‐digitalisierung-‐von-‐musik/ Stade, P. 2012k: Interview mit Prof Peifer Ȃ Urheberrecht. https://soundcloud.com/philip-‐stade/interview-‐mit-‐prof-‐peifer Stade, P. 2012l: Aktuelles zu Freier Kultur und Musik. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/01/25/aktuelles-‐ zu-‐freier-‐kultur-‐und-‐musik/ Stade, P. 2012m: Freie Kultur http://freiekulturundmusik.wordpress.com/freie-‐kultur/ Stade, P. 2012n: Kultusministerkonferenz zu Urheberrecht und Musiklehrermangel. https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/12/07/kultusmin isterkonferenz-‐zu-‐urheberrecht-‐und-‐musiklehrermangel/ Stade, P. 2012o: MASHupquELLEN. https://freiekulturundmusik.wordpress.com/mashupquellen/ Stade, P. 2012p: Es tut sich was! Freie Kultur im aktuellen Musikforum? http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/01/es-‐tut-‐sich-‐ was-‐freie-‐kultur-‐im-‐aktuellen-‐musikforum/ Stade, P. 2012q: Neue Schlagzeilen zur neuen DCN-‐Studie 2012. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/08/22/neue-‐ schlagzeilen-‐zur-‐neuen-‐dcn-‐studie-‐2012/ Stade, P. 2012r: Deutscher Musikrat PRO ACTA. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/03/02/deutscher-‐ musikrat-‐pro-‐acta/ Stade, P. 2012s: Informations-‐ und Unterrichtsmaterialien zum Urheberrecht für Schüler, Eltern und Lehrer. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/10/20/informatio ns-‐und-‐unterrichtsmaterialien-‐zum-‐urheberrecht-‐fur-‐schuler-‐eltern-‐ und-‐lehrer/ Stade, P. 2012t: Dz ͵Ͳ eher aussehen wie ein ǫdz http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/01/31/wird-‐die-‐ digitale-‐gesellschaft-‐in-‐30-‐jahren-‐frei-‐sein-‐oder-‐eher-‐aussehen-‐wie-‐ ein-‐iphone/ 144 Stade, P. 2012u: § 52a UrhG wird verlängert. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/12/03/%C2%A7-‐ 52a-‐urhg-‐wird-‐verlangert/ Stade, P. 2012v: ¡ ǣǡǯ¡ CDU und nicht Google. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/12/13/mark-‐ chung-‐erklart-‐musikwirtschaft-‐wir-‐wahlen-‐derzeit-‐cdu-‐und-‐nicht-‐ google/ Stade, P. 2012w: Kulturfledderer mit Kulturrat am Urheberrechtstatort ǨDz http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/08/29/kulturfledd erer-‐mit-‐kulturrat-‐am-‐urheberrechtstatort-‐gesehen/ Stade, P. 2012x: Ƿdzò und Medien Bernd Neumann? http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/06/17/wen-‐ vertritt-‐eigentlich-‐unser-‐staatsminister-‐fur-‐kultur-‐und-‐medien-‐ bernd-‐neumann/ Stade, P. 2012y: Freie Empfehlungen: Atmosphärische Musik. https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/03/freie-‐ empfehlungen-‐atmospharische-‐musik/ Stade, P. 2012z: Mach mit! http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/02/24/mach-‐mit/ Stade, P. 2012za: Dz ¡dzǣ Aufruf? https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2012/05/20/morgen-‐ ist-‐der-‐zwielichtige-‐aktionstag-‐wert-‐der-‐kreativitat-‐warum-‐noch-‐so-‐ ein-‐aufruf/ Stade, P. 2013a: Freie Kultur und Musik. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/ Stade, P. 2013b: @FreieKultur. https://twitter.com/FreieKultur Stade, P. 2013c: DzdzȂ Rückblick auf die Urheberrechtsdebatte 2012. http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/01/13/ein-‐jahr-‐ freie-‐kultur-‐und-‐musik-‐ruckblick-‐auf-‐die-‐urheberrechtsdebatte-‐ 2012/ Stade, P. 2013d: Ƿ der DzǤ http://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/03/04/rezension-‐ der-‐dissertation-‐der-‐wert-‐von-‐musik-‐in-‐der-‐schule/ Stade, P. 2013e: Philip Stade. https://soundcloud.com/philip-‐stade Stade, P. 2013f: Freie Kultur und Musik. https://www.facebook.com/FreieKulturundMusik Stade, P. 2013g: Musik, Urheberrecht und Creative Commons für Kinder erklärt. 145 https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/04/19/musik-‐ urheberrecht-‐und-‐creative-‐commons-‐fur-‐kinder-‐erklart/ ǡǤʹͲͳ͵ǣ Ú ǣǷ DzǤ https://freiekulturundmusik.wordpress.com/2013/01/08/bgh-‐ verunmoglicht-‐freie-‐benutzung-‐von-‐samples-‐metall-‐auf-‐metall-‐ii/ Stadler, T. 2013: Internet-‐Law -‐ Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0. http://www.internet-‐law.de/ The Pirate Bay 2013: The Pirate Bay. http://thepiratebay.sx/ Thimm, E. 2007: Doris Bachmann-‐ ǷǤ DzǤ In: Barth-‐Scalmani, G. et ǤȋǤȌǣǯ-‐ Europäische Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft (Bd. 8 (2)): 135-‐138. http://bachmann-‐ medick.de/wp-‐content/uploads/2008/10/Debatte%20LHomme1.pdf Tschmuck, P. 2013a: Musikwirtschaftsforschung. http://musikwirtschaftsforschung.wordpress.com/ Tschmuck, P. 2013b: Arbeiten zu Musik und Web 2.0. http://musikwirtschaftsforschung.wordpress.com/wissenschaftliche-‐ arbeiten/arbeiten-‐zu-‐musik-‐und-‐web-‐2-‐0/ Tumblr Inc. 2013: Tumblr. http://www.tumblr.com/ Twitter Inc. 2013a: Twitter. http://twitter.com/ Twitter Inc. 2013b: #Urheberrecht. https://twitter.com/search?q=%23urheberrecht&src=typd Twitter Inc. 2013c: #Tatort. https://twitter.com/search?q=%23tatort&src=typd Virtuellen Fachbibliothek Musikwissenschaft 2013: ViFaMusik-‐Blog. http://vifamusik.wordpress.com/ Walsh, G., Kilian, T., Hass, B.H. 2011: Grundlagen des Web 2.0. Berlin/Heidelberg: Springer. Walter, R. 2013: Nerdcore. http://www.crackajack.de/ Wandtke, A.A. 2012: Urheberrecht. Berlin/New York: Walter de Gruyter. Wayne 2013: Wayne&wax. http://wayneandwax.com/ WebMediaBrands Inc. 2013: Facebook Nutzerzahlen. http://www.allfacebook.de/userdata/deutschland/ Westphal, F. 2013: Rivva. http://rivva.de/ Wikimedia Foundation Inc. 2013: Wikipedia. http://de.wikipedia.org/ Wikipedia 2013a: Web 2.0. http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0 Wikipedia 2013b: Hyperlink. http://de.wikipedia.org/wiki/Hyperlink Wikipedia 2013c: Twitter. http://de.wikipedia.org/wiki/Twitter Wikipedia 2013d: Facebook. http://de.wikipedia.org/wiki/Facebook 146 Wikipedia 2013e: Soziale Netzwerke (Internet). http://de.wikipedia.org/wiki/Soziales_Netzwerk_(Internet) Wikipedia 2013f: RSS. http://en.wikipedia.org/wiki/RSS Wikipedia 2013g: Social Tagging. http://de.wikipedia.org/wiki/Social_Tagging Wikipedia 2013h: Learning Content Management System. http://de.wikipedia.org/wiki/Learning_Content_Management_System Wikipedia 2013i: SOPA. https://de.wikipedia.org/wiki/Stop_Online_Piracy_Act Wikipedia 2013j: PIPA. https://en.wikipedia.org/wiki/PROTECT_IP_Act Wikipedia 2013k: Uniform Resource Locator. http://de.wikipedia.org/wiki/Uniform_Resource_Locator Wikipedia 2013l: Tag (Informatik). http://de.wikipedia.org/wiki/Tag_%28Informatik%29 Wikipedia 2013m: Open Educational Ressources. https://de.wikipedia.org/wiki/Open_Educational_Resources Wikipedia 2013n: Disclaimer. http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer Wikipedia 2013o: Newbie. http://de.wikipedia.org/wiki/Neuling#Newbie Wikipedia 2013p: Hypertext. http://de.wikipedia.org/wiki/Hypertext Wikipedia 2013q: Hypertext Markup Language. http://de.wikipedia.org/wiki/Hypertext_Markup_Language Wikipedia 2013r: Lost in Hyperspace. http://de.wikipedia.org/wiki/Lost_in_Hyperspace Wikipedia 2013s: Wissen. http://de.wikipedia.org/wiki/Wissen Wikipedia 2013t: Wissensmanagement. https://de.wikipedia.org/wiki/Wissensmanagement Wikipedia 2013u: Troll. https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29 Wikipedia 2013v: Cultural turn. https://de.wikipedia.org/wiki/Cultural_turn Wikipedia 2013w: Blogosphäre. https://de.wikipedia.org/wiki/Blogosph%C3%A4re ZNet Labs 2013: GoodNoows. http://goodnoows.com/ 147 Erklärung Ich versichere, dass ich die schriftliche Hausarbeit Ȃ einschließlich beigefügter Zeichnungen, Kartenskizzen und Darstellungen Ȃ selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem Fall unter Angabe der Quelle deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. _____________________________ _____________________________ Ort, Datum Philip Stade 148