Land- und forstwirtschaftliche
Transcription
Land- und forstwirtschaftliche
Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Bartningstr. 57 64289 Darmstadt Luisenstr. 12 34119 Kassel Theodor-Heuss-Str. 1 67346 Speyer Heinestr. 2-4 66121 Saarbrücken Herr Johann Kosulic Garte n st r. 4 56335 Neuhäusel hat am Lehrgang des LUV - Modell Teil 1 „Informations- und Motivationsmaßnahmen" am 26.10.2011 am FBZ in Hachenburg teilgenommen Damit ist für einen Arbeitgeber, der selbst an dem Lehrgang teilgenommen hat, die Qualifikation im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV-Modells) gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 § 2 (6) erfüllt. Eine zusätzliche Teilnahme an dem Grundlehrgang Teil 1 sowie an den Aufbaulehrgängen entbindet den Arbeitgeber von der Verpflichtung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, wenn - in seinem Betrieb die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten weniger als 16 beträgt und - er an den in Anhang 2 der VSG 1.2 festgelegten Informations- und Motivationsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilgenommen hat und in regelmäßigen Zeitabständen Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft besucht und - er eine qualifizierte, bedarfsgerechte Betreuung nach Anhang 2 VSG 1.2 in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nachweist. Dipl.-lng Hermann Josef Hillen Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland -Abteilung Prävention- Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Bartningstr. 57 64289 Darmstadt Luisenstr. 12 34119 Kassel Theodor-Heuss-Str. 1 67346 Speyer Heinestr. 2-4 66121 Saarbrücken Herr Pascal Jakobs Tannen weg 23 56337 Neuhäusel hat am Lehrgang des LUV - Modell Teil 1 „Informations- und Motivationsmaßnahmen" am 26.10.2011 am FBZ in Hachenburg teilgenommen Damit ist für einen Arbeitgeber, der selbst an dem Lehrgang teilgenommen hat, die Qualifikation im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV-Modells) gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 § 2 (6) erfüllt. Eine zusätzliche Teilnahme an dem Grundlehrgang Teil 1 sowie an den Aufbaulehrgängen entbindet den Arbeitgeber von der Verpflichtung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, wenn - in seinem Betrieb die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten weniger als 16 beträgt und - er an den in Anhang 2 der VSG 1.2 festgelegten Informations- und Motivationsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilgenommen hat und in regelmäßigen Zeitabständen Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft besucht und - er eine qualifizierte, bedarfsgerechte Betreuung nach Anhang 2 VSG 1.2 in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nachweist. Dipl.-lng Hermann Josef Hillen Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland -Abteilung Prävention-