Small is beautiful: Teilzeitunternehmen

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Small is beautiful: Teilzeitunternehmen
Small is beautiful:
Teilzeitunternehmen
Dezember 2013
Inhalt
Schwerpunkt
»»Von der guten Idee zur Geschäftsidee
»»Damit es funktioniert: unternehmerisches Know-how
»»Ohne Kunden geht’s nicht
»»Organisationstalent gefragt
»»Interview mit Susan Bach und Christina Walk
»»Gibt der Arbeitgeber sein Ja-Wort?
»»Nicht vergessen: persönliche Absicherung
»»In Startposition gehen: Die Selbständigkeit anmelden
»»Interview mit Gaby Lingath, Link SEO – Suchmaschinenoptimierung
»»Vom Teilzeit- zum Vollzeitunternehmen
Service
»»Aktuelle Meldungen
»»Veranstaltungen
»»Print- und Online-Tipps
»»BMWi-Expertenforum
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Intro
Unternehmerluft schnuppern ohne großes finanzielles Risiko? Selbständig sein und trotzdem den Beruf nicht
aufgeben müssen? Eine pfiffige Geschäftsidee neben Studium oder Familie realisieren? Nebenberufliche Gründungen machen es möglich. Häufig dienen sie als Testphase für eine spätere Vollzeitselbständigkeit.
Trotz allgemein sinkender Gründungszahlen: Die Zahl der
nebenberuflichen Gründerinnen und Gründer bleibt stabil.
Und: Die meisten Teilzeitunternehmer sind mit ihrem Schritt
in die Selbständigkeit zufrieden. Sie würden sich sogar wieder
selbständig machen, wenn sie sich nochmals entscheiden
müssten. So lautet das Ergebnis der aktuellen Studie des
Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) den „Beweggründen
und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb“, bei
der 1.200 Gründerinnen und Gründer befragt wurden.
Allein im letzten Jahr haben fast 60 Prozent aller Gründerinnen und Gründer laut KfW-Gründungsmonitor ein Unternehmen im Nebenerwerb auf die Beine gestellt. Zu ihnen
gehören:
»» Angestellte oder Beamte, die „nach Feierabend“ ihre
Geschäftsidee realisieren (Nebenerwerbsgründungen)
»» Erziehende, denen ein Teilzeitunternehmen
Zeit für die Betreuung der Familie lässt
»» Studierende, die neben ihrem Studium ein Start-up betreiben
»» Arbeitslose, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld den Grundstein für eine künftige selbständige Erwerbstätigkeit legen
»» Rentnerinnen und Rentner, die sich zu ihrer Altersrente etwas hinzuverdienen
Ihre Geschäftsideen entwickeln die Gründerinnen und Gründer meist aus ihren Hobbys oder ihrer Haupterwerbstätigkeit.
Viele bringen Branchenerfahrungen mit: ein Pluspunkt für
jede Unternehmensgründung.
Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2013
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Die Vorteile
GERINGES FINANZIELLES RISIKO
Wer „klein“ anfängt, kann dies meist aus der eigenen Tasche
finanzieren und ist unabhängig von Banken. Die laufenden
Kosten, die das Unternehmen verursacht, sind in der Regel gering. Bei Nebenerwerbsgründerinnen und -gründern
kommt hinzu, dass sie durch ihre hauptberufliche Tätigkeit
finanziell abgesichert sind.
GESCHÄFTSIDEE TESTEN
Mit einem Teilzeitunternehmen lässt sich ausprobieren, ob
die Geschäftsidee tatsächlich „trägt“ und ob „mehr drin ist“.
Außerdem lässt sich festellen, ob man überhaupt für die
berufliche Selbständigkeit geeignet ist. Nicht selten bilden
Teilzeitunternehmen die Vorstufe für ein späteres Vollzeitunternehmen.
ZEIT FÜR WEITERE AUFGABEN
Teilzeitunternehmen bieten die Möglichkeit, eigene Ideen
umzusetzen, ein Zusatzeinkommen zu erwirtschaften und
trotzdem Zeit für andere Aufgaben zu haben.
ZUSATZEINKOMMEN
Wer nebenberuflich unternehmerisch tätig ist, bessert damit
sein Gehalt, BAföG oder andere Einkommen auf.
BUNTE BRANCHENVIELFALT
Besonders häufig sind nebenberufliche Gründerinnen und
Gründer in unternehmensnahen Dienstleistungen „unterwegs“, stellt die BMWi-Studie fest.
Dazu zählen insbesondere Unternehmensberater oder Werbeagenturen. Beliebt sind Teilzeitunternehmen auch bei
Selbständigen in den unterrichtenden Berufen im Kultur- und
Medienbereich und im Bereich der Informationstechnologien
(IT). Fast die Hälfte der befragten Gründerinnen und Gründer können sich übrigens vorstellen, ihr Teilzeitunternehmen
später einmal in ein Vollzeitunternehmen umzuwandeln. Ein
weiteres Viertel hat bereits konkrete Maßnahmen für den
Wechsel in Angriff genommen.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
»» Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb. Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität e.V., Universität Trier.
Studie im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie, 2013 (pdf, 1.4 MB)
KfW-Gründungsmonitor 2013
»» www.kfw.de (pdf, 512 KB)
Bevorzugte Branchen von Teilzeitgründern
*Zusammenfassung weiterer Wirtschaftsbereiche
Quelle: BMWi (Hrsg.): Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb. Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e.V. in Kooperation mit Universität Trier, 2013.
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Von der guten Idee zur Geschäftsidee
Gründerinnen und Gründer von Teilzeitunternehmen wollen zum Beispiel ihr Hobby zum Beruf machen.
Oder sie haben als Erwerbstätige eine Idee für ein kleines Unternehmen entwickelt.
Die Frage ist nur: Wie wird aus einer pfiffigen Idee eine gute Geschäftsidee?
Online-Marketing für Unternehmen anbieten? Ein kleines
Restaurant eröffnen? Coaching für Theater-AGs an Schulen
durchführen? Bei vielen nebenberuflichen Gründungsvorhaben kommen die Idee und deren Weiterentwicklung zur Geschäftsidee zu kurz. Darauf weisen die Autoren der aktuellen
Studie des Bundeswirtschaftsministeriums hin. Das Ergebnis
ist: Die nebenberufliche Selbständigkeit wird über kurz oder
lang wieder aufgegeben, weil sie nichts einbringt. Damit
sich auch ein Teilzeitunternehmen lohnt und das einspielt,
was man sich vorstellt, gibt es nur eine Möglichkeit: sich so
vorbereiten wie jeder andere Gründer auch – nur im kleineren Rahmen. Das fängt mit dem Feilen an der Geschäftsidee
an. Stellen Sie fest, wie die Chancen für Ihre Geschäftsidee
aussehen. Was genau wollen Sie anbieten? Was ist das Besondere daran? Wer interessiert sich für Ihr Angebot? Erste
Anhaltspunkte dazu, worauf es bei einer Geschäftsidee ankommt, finden Sie in der unten stehenden Checkliste.
Die Idee muss „passen“
Ein Teilzeitunternehmen soll möglichst geringe Kosten verursachen und mit möglichst geringem Zeitaufwand gemanagt
werden. „Das Konzept bzw. die Geschäftsidee muss auch
wirklich in Teilzeit funktionieren“, so Jan-Oke Schöndlinger
von der Industrie- und Handelskammer Limburg: „Typisch
ist zum Beispiel ein Online-Shop oder eine selbständige Handelsvermittlung, die im Nebenerwerb betrieben wird.“ Idealerweise lassen sich Online-Shop oder Handelsvermittlung
dann zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausbauen.
Diese Fragen sollten Sie in Ihrem Geschäftskonzept bzw.
Businessplan beantworten:
»» Sind die laufenden Kosten (z. B. Miete) und Investitionen (z. B. Büroausstattung) überschaubar? Können Sie eventuell die Kosten senken?
»» Lässt sich Ihre Geschäftsidee später eventuell zu einem
Vollzeitunternehmen weiter entwickeln? Zum Beispiel
vom kleinen Schreibbüro zum Sekretariatsservice für
Unternehmen oder vom Frühstücksservice für Büroangestellte zum eigenen Café?
Übrigens: Wenn Sie sich mit einem oder mehreren Partnern
zusammentun und gemeinsam ein Unternehmen gründen,
besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Aufgaben untereinander so aufteilen, dass jeder von Ihnen als Teilzeitunternehmer tätig sein kann. Das Unternehmen selbst ist dagegen
nach außen „fulltime“ präsent. Überlegen Sie, ob eine solche
Teamgründung für Sie in Frage kommt.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Geschäftsidee
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
»» GründerZeiten Nr. 02 „Information und Beratung“
(pdf, 922 kB)
»» GründerZeiten Nr. 03 „Existenzgründung durch Frauen“ (pdf, 933 kB)
»» Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen
im Nebenerwerb. Institut für Mittelstandsökonomie
an der Universität e.V., Universität Trier. Studie im
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie, 2013 (pdf, 1.4 MB)
»» Reichen die Einnahmen aus, um alle Kosten zu decken?
»» Werden Sie Ihr Unternehmen tatsächlich stundenweise betreiben können?
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Ist Ihre Geschäftsidee wirklich gut durchdacht?
Gründerperson
Bringen Sie die notwendigen
persönlichen Voraussetzungen mit?
fachlichen Voraussetzungen mit?
unternehmerischen Voraussetzungen mit?
Technologie
Sind die technologischen Voraussetzungen gegeben (z.B. ausreichender Entwicklungsgrad, Beherrschbarkeit)?
Können Sie diese Voraussetzungen (ggf. mit Unterstützung) schaffen?
Markt
Passt die Idee zur Branchenentwicklung?
Stoßen Sie in einen Wachstumsmarkt vor?
Haben Sie tatsächlich eine Marktnische gefunden?
Kennen Sie die Vor- und Nachteile Ihrer Idee aus der Sicht des Marktes?
Kennen Sie Ihre potenziellen Kunden?
Gibt es für Ihre Idee genügend Käufer am Markt?
Kennen Sie Ihren Vorsprung vor der Konkurrenz?
Sind Sie auf mögliche Reaktionen der Konkurrenz vorbereitet?
Werden Sie Ihren Preis am Markt durchsetzen können?
Wissen Sie, wie Sie Vertrieb und Marketing gestalten?
Realisierungsaufwand
Kennen Sie die rechtlichen und kaufmännischen Grundlagen Ihres geplanten Unternehmens?
Werden Sie den Vorbereitungs- und Gründungsaufwand bewältigen können?
Können Sie dies allein schaffen?
Gibt es Hilfe, Partner etc.?
Kennen Sie die notwendigen Ressourcen an Zeit, Geld und Know-how?
Quelle: Möhlig, G., Diethelm, G., Feidicker, H. (Hrsg.): Problembereiche und Handlungsfelder bei
Existenzgründungen, Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren neuer Unternehmen, Neumagen-Drohn/Trier.
www.existenzgruender.de
Damit es funktioniert:
unternehmerisches Know-how
Fest steht: Von Ihren Kunden und Lieferanten werden sie mit jeder Rechnung, die Sie schreiben, und jedem Auftrag,
den Sie erteilen, als Unternehmer wahrgenommen. Damit werden auch bestimmte Erwartungen an Sie und Ihr
unternehmerisches Auftreten gestellt. Wenn Sie wissen, worauf es dabei ankommt, sparen Sie später Zeit und Nerven.
Information und Beratung
Wissenslücken lassen sich durch Informationsangebote und
gezielte Beratung schließen. Auch nebenberuflichen Gründerinnen und Gründer stehen dabei alle Informationsangebote wie für Vollzeit-Gründer zur Verfügung. Für einen guten
Start sorgt der Besuch eines Existenzgründungsseminars
der Industrie- und Handelskammer, der regionalen Gründungsinitiative oder der Volkshochschule vor Ort. Sprechen
Sie anschließend mit einer Beraterin oder einem Berater der
Kammer oder Gründungsinitiative über die individuellen Details Ihrer Gründung.
Ideenskizze
Bringen Sie Ihre Ideen und Planungen zu Papier. Das hilft, um
sich darüber klar zu werden, wohin „die Reise gehen soll“. Was
genau möchten Sie anbieten? Wie wollen Sie vorgehen? Wer
sind Ihre Kunden? Wie viel Geld benötigen Sie für den Start?
Wenn Sie wissen, dass Ihr Teilzeitunternehmen in absehbarer Zeit zu einem Vollzeit-Unternehmen werden soll, ist es
hilfreich, sich etwas intensiver mit den Vorbereitungen oder
der Entwicklung des Unternehmens zu beschäftigen und einen Businessplan anzufertigen. Das ist Ihr Fahrplan, in dem
Sie genau beschreiben, was Sie tun werden, um erfolgreich
selbständig zu sein – auch wenn Sie erst einmal klein starten.
Rechtsform
Kleingründerinnen und -gründer starten am einfachsten als
Einzelunternehmer. Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn
Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler allein ein Ge-
schäft eröffnen. Tun sich mehrere Gründer zusammen, bilden
sie damit automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Ob Einzelunternehmer
oder GbR-Gesellschafter: In beiden Fällen haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie die persönliche
Haftung ausschließen möchten, kommt die Gründung einer
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Frage.
Allerdings ist hierfür der Aufwand für Anmeldung, Buchführung und Jahresabschluss wesentlich höher.
Finanzplanung
Wie viel Geld benötigen Sie für die Gründung? Und (nicht zu
unterschätzen): Wie hoch werden die laufenden Kosten sein,
um Ihr Unternehmen ans Laufen zu bekommen. Schätzen Sie
möglichst realistisch ein, wie viel Sie einnehmen müssen, um
alle Kosten zu decken. Setzen Sie sich auch ein finanzielles
Ziel und überlegen Sie, wie viel Sie verdienen möchten. Ist
dieses Ziel realistisch? Wie viele Kunden brauchen Sie, um
dieses Ziel zu erreichen? Welche Preise können Sie verlangen?
Apropos Kalkulation. In den Gesprächen mit Nebenerwerbsgründern stellt Alex Wolf von der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar immer wieder fest: Das kaufmännische Rechnen wird viel zu sehr vernachlässigt. „Die meisten
Nebenerwerbsgründer können ihren Verkaufspreis nicht
berechnen. Dabei ist das eigentlich nicht sehr kompliziert.
Das kann man sich über Volkshochschulkurse oder andere
Weiterbildungskurse aneignen. Ein Händler sollte für seine
Verkaufspreise seine Kosten beim Einkauf und seine Gewinnmarge berücksichtigen. Und als Dienstleister muss man seinen Stundensatz ermitteln können. Und nicht einfach sagen:
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‚Na ja, mit 100 Euro die Stunde komme ich schon klar, das
wird schon irgendwie reichen.
Ein weiterer Punkt auf den die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar in ihren Qualifizierungsveranstaltungen
für Nebenerwerbsgründer immer wieder hinweist: Halten Sie
Privat- und Geschäftskonto sauber getrennt. Nur so können
Sie überblicken, wie sich Ihre Selbständigkeit entwickelt. Mit
Hilfe eines Liquiditätsplans sollten Sie außerdem alle Zahlungsein- und Ausgänge festhalten: Wann müssen Lieferanten bezahlt werden? Wann zahlen die Kunden? Überlegen Sie
für alle Fälle: Was ist zu tun, wenn die Kunden zu spät zahlen?
Finanzierung/Förderung
Manchmal sind für den Schritt in die nebenberufliche Selbständigkeit vielleicht doch ein paar Tausend Euro nötig. Wer
die nicht hat, aber weiß, dass er später ein Vollzeitunternehmen führen möchte, kann sich an einen Mikrofinanzierer des
Mikrokreditfonds Deutschland wenden. Der stellt mit „Mein
Mikrokredit“ Darlehen für Gründerinnen und Gründern in
Höhe von wenigen tausend Euro zur Verfügung. Wer mehr
Geld braucht, kann den ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragen. Das Darlehen finanziert Investitionen bis zu 100.000
Euro. Der Antrag für diese Förderung des Bundes wird bei der
Bank oder Sparkasse gestellt.
Steuern
Einkommensteuer
Als Selbständiger müssen Sie (oder Ihr Steuerberater) eine
Einkommensteuererklärung erstellen. Für die Ermittlung der
Einkommensteuer werden alle Einkommen aus selbständiger
und unselbständiger Tätigkeit zusammen veranlagt.
Gewerbesteuer
Wenn Sie den jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr
überschreiten, müssen Sie Gewerbesteuer (gilt nicht für Freiberufler) abführen.
Umsatzsteuer
Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Kunden
Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt
abzuführen. Für Kleinunternehmer gibt es allerdings eine
Ausnahme: Die so genannte Kleinunternehmerregelung (§
19 Umsatzsteuergesetz). Gründer, die im Gründungsjahr voraussichtlich weniger als 17.500 Euro Umsatz und im folgenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erzielen, können beim
Finanzamt die sogenannte Kleinunternehmerregelung beantragen. In diesem Fall erheben Sie in Ihren Rechnungen keine
Umsatzsteuer. Beachten Sie, dass Sie als Kleinunternehmer
keine Vorsteuer geltend machen können. „Wer bereits weiß,
dass er mittelfristig seine nebenberufliche Selbständigkeit
im Hauptberuf ausüben wird, sollte sich allerdings gut überlegen, ob er überhaupt von der Kleinunternehmerregelung
Gebrauch machen soll“, rät Jan-Oke Schöndlinger von der
Industrie- und Handelskammer Limburg. Das gilt vor allem
für Kleinstgründer, die überwiegend Privatkunden haben.
Wechseln die Gründer in den Vollerwerb und verzichten
dann auf die Kleinstunternehmerregelung, müssen Sie auf
ihre Preise 19 Prozent Umsatzsteuer aufschlagen. Für Privatkunden bedeutet das eine ganz klare Preiserhöhung, denn
die können die Umsatzsteuer in der Regel nicht absetzen und
werden womöglich abgeschreckt.“ Informieren Sie sich daher
über die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
bei einem Steuerberater.
Buchführung
Solange Ihr jährlicher Umsatz 500.000 Euro oder Ihr jährlicher Gewinn 50.000 Euro nicht übersteigt, brauchen Sie keine
doppelte Buchführung zu erstellen. Es reicht eine einfache
Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten. Er wird Sie auch über alle anderen
Pflichten aufklären, die Sie gegenüber dem Finanzamt haben.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Vorbereitung
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
»» GründerZeiten Nr. 7 „Businessplan“ (pdf, 872 KB)
»» Weitere Ausgaben der GründerZeiten
BMWi-Förderdatenbank
»» ERP-Gründerkredit - StartGeld
Mikrokreditfonds Deutschland
»» Mein Mikrokredit
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„Roter Faden“ für die Gründungsplanung
Schritt für Schritt in die Selbständigkeit: Wer den Weg in die berufliche Selbständigkeit geht, sieht meist den Wald
vor lauter Bäumen nicht. Diese Übersicht zeigt Ihnen daher die wichtigsten Wegmarken auf, die Sie zu Ihrem
Unternehmen führen.
Schritt 1: Die Entscheidung
Sind Sie ein Unternehmertyp?
Eine Reihe von einfachen Testfragen hilft Ihnen, in dieser Frage mehr Sicherheit zu gewinnen:
Ist die Selbständigkeit wirklich der richtige Weg für Sie?
Sind Sie fachlich qualifiziert?
Haben Sie Erfahrungen in der Branche?
Verfügen Sie über kaufmännisches Know-how?
Steht Ihre Familie hinter Ihnen?
Stehen Sie die Belastungen während der Startphase – und auch später – durch?
Lassen Sie sich beraten und gleichen Sie Schwächen aus.
Besuchen Sie ein Gründungsseminar Ihrer Kammer oder Ihres Verbandes. Lassen Sie sich anschließend von einem Berater
der Kammer oder des Verbandes, von einem freien Unternehmensberater oder anderen kompetenten Fachleuten helfen.
Klären Sie:
Zu welchen Fragen brauchen Sie Beratung?
Wer kann Ihnen je nach Fragestellung weiterhelfen?
Was sollten Sie beim Abschluss von Beraterverträgen beachten?
Informieren Sie sich über die Beratungsförderung des Bundes.
Schritt 2: Die Planung
Arbeiten Sie Ihre Geschäftsidee aus.
Überlegen Sie , mit welchem Angebot Sie auf den Markt gehen möchten. Lernen Sie Sie Ihre zukünftigen Kunden, ihre
Bedürfnisse, ihre Neigungen, ihr Kaufverhalten kennen. Finden Sie möglichst etwas Besonderes, was die Konkurrenz bisher
übersehen hat. Verschaffen Sie sich dafür auch einen Überblick über die Konkurrenzsituation, vor allem auch an dem
Standort, den Sie wählen.
Wollen Sie sich selbständig machen, haben aber noch keine zündende Geschäftsidee?
Dann kommt für Sie vielleicht ein Franchiseunternehmen in Frage, das Sie als Lizenzunternehmer führen können.
Oder Sie übernehmen ein bestehendes Unternehmen. Unternehmensnachfolger sind in jeder Branche und für jede
Unternehmensgröße gefragt.
Schreiben Sie Ihren Businessplan.
Erklären Sie Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Vorhaben.
Stellen Sie die Gründerperson/-en dar.
www.existenzgruender.de
Beschreiben Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung.
Beschreiben Sie Ihre Kunden.
Beschreiben Sie Ihre Konkurrenten.
Beschreiben Sie Ihren Standort.
Welche Lieferanten wollen Sie nutzen?
Erläutern Sie Ihre Personalplanung.
Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung verkaufen?
Welche Vertriebspartner werden Sie nutzen?
Welche Kommunikations- und Werbemaßnahmen wollen Sie ergreifen?
Welche Rechtsform haben Sie gewählt?
Welche Chancen und Risiken hat Ihr Vorhaben?
Wie hoch ist der Kapitalbedarf? Wie können Sie diesen Kapitalbedarf decken?
Denken Sie an Ihre persönliche Absicherung und die Ihrer Familie.
Für beruflich Selbständige gibt es verschiedene Möglichkeiten, für Alter, Krankheit und Todesfall vorzusorgen. Wichtig ist,
die Entscheidung für geeignete Versicherungen und Maßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich schon
während des Gründungsprozesses beraten zu lassen.
Schritt 3: Der Finanzplan
Kalkulieren Sie das benötigte Startkapital.
Wie groß ist Ihr Kapitalbedarf für die Gründung und die Startphase?
Machen Sie eine Aufstellung aller kurz- und längerfristig relevanten Kostenpositionen.
Kalkulieren Sie Ihren Verdienst.
Überlegen Sie, ob sich die Gründung einer selbständigen Existenz für Sie auszahlt.
Lohnt sich der Aufwand?
Ermitteln Sie alle möglichen Finanzquellen.
Wie viel Geld steht Ihnen selbst zur Verfügung? Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Wer würde sich an Ihrem
Unternehmen beteiligen? Prüfen Sie die Angebote der Kreditinstitute und die vielfältigen Förderprogramme des Bundes,
der Bundesländer und auch der Europäischen Union.
Schritt 4: Das Unternehmen
Erledigen Sie alle notwendigen Formalitäten.
Bedenken Sie die Anforderungen von Behörden, Kammern, Berufsverbänden etc. Erkundigen Sie sich, für welche
Vorhaben
besondere Voraussetzungen und Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen erforderlich sind.
www.existenzgruender.de
Sorgen Sie für das Finanzamt vor.
Stellen Sie sich von Anfang an auf Ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein.
Denken Sie an die Risikovorsorge im Unternehmen.
Kümmern Sie sich um ausreichende und geeignete Versicherungen für Ihr Unternehmen.
Verschließen Sie nicht die Augen vor möglichen Risiken und Gefahren, sondern sorgen Sie mit den richtigen Maßnahmen vor.
Lassen Sie sich auch nach der Eröffnung weiter beraten.
Nach dem Unternehmensstart kommen neue Aufgaben auf Sie zu. Lassen Sie sich vor allem zu finanziellen Belangen weiter
beraten. Engagieren Sie im Zweifelsfall einen Unternehmensberater und nutzen Sie dafür entsprechende Fördermaßnahmen.
www.existenzgruender.de
Ohne Kunden geht’s nicht
Eines der größten Probleme von Teilzeitgründern ist es, Kunden zu finden.
Dabei ist dieses Problem meist „hausgemacht“.
Das Angebot ist super. Flyer sind verteilt. Die Webseite sieht
auch gut aus. Nur: Wo sind die Kunden? Wo bleiben die Aufträge? Dass die Akquise eine große Hürde für viele nebenberufliche Gründer ist, bestätigen auch die Autoren der Studie
des Bundeswirtschaftsministeriums zum Thema Nebenerwerbsgründungen. Über 40 Prozent der insgesamt 1.200 befragten Gründerinnen und Gründer tun sich schwer damit.
Alex Wolf von der Industrie- und Handelskammer RheinNeckar kennt das Problem: „Nebenerwerbsgründer akquirieren ihre Kunden meist im Freundes-, Bekannten- und
Familienkreis. Nur: Wenn deren Bedarf gedeckt ist, fallen die
als Kunden weg. Das ist dann der Punkt, an dem die Gründer
anfangen, im Eiltempo neue Kunden zu suchen. Dabei müssen sie meist feststellen, dass es auf dem Markt bereits viele
Wettbewerber gibt. Warum also sollten die Kunden zu ihnen
kommen? Wenn man sich über diese Frage erst Monate nach
der Gründung Gedanken macht, ist das zu spät. Die professionelle Kundenakquise muss mit dem Start in die Selbständigkeit beginnen. Sei es über die eigene Internet-Homepage,
über Social Media, über Empfehlungen oder auch über die
lokale Wirtschaftsförderung. Teilweise gelingt dies auch über
Kooperationen mit Unternehmen bzw. Selbständigen aus der
Nachbarschaft.“ Ähnliche Erfahrungen hat man auch bei der
Industrie- und Handelskammer im hessischen Limburg gemacht. Jan-Oke Schöndlinger: „Viele Nebenerwerbsgründer
betrachten sich nicht als echte Unternehmer. Sie gestalten
ihren Auftritt, ihr Marketing nicht professionell.“
Nutzen Sie die vielfältigen Informationen, die es zum Thema
Marketing gibt, um Ihr Angebot, den Preis, den Vertrieb und
die Kommunikation an Ihren Kunden auszurichten.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Marketing
»» eTraining - Marketing für Gründerinnen und Gründer
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
»» GründerZeiten Nr. 20 „Marketing“ (pdf, 806 KB)
Also: Wer sind Ihre Kunden? Wie können Sie sie erreichen?
Und: Was bieten Ihre Wettbewerber an und zu welchem
Preis? Wenn Sie diese Fragen beantworten können und außerdem wissen, wie sich Ihr Angebot von dem Ihrer Wettbewerber unterscheidet, sind Sie auf dem richtigen Weg.
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Organisationstalent gefragt
Wer die selbständige Tätigkeit mit seinem Hauptjob, der Familienarbeit oder dem Studium unter einen
Hut bringen möchte, braucht eine gute Portion Organisationstalent und ziemlich viel Disziplin.
Fast die Hälfte der befragten Gründerinnen und Gründer
gaben in einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums an,
dass sie sich nicht in dem Maße um ihre Nebenerwerbsselbständigkeit kümmern können, wie sie es gerne täten. Hinzu
komme die Doppelbelastung durch die erste Erwerbstätigkeit
und die Nebenerwerbsselbständigkeit, die über 40 Prozent
der Befragten als großes Hindernis ansehen.
Zeitplan
Ist die Zeit knapp, versuchen Sie, Ziele und Aufgaben in einer
Übersicht zu strukturieren. Damit können Sie auf einen Blick
sehen, wie Sie sich Ihre Zeit einteilen können. Erstellen Sie für
jede Phase Ihrer Gründungsvorbereitung einen Wochenplan,
am besten auch für die spätere Zeit als Unternehmerin bzw.
Unternehmer.
Passen Sie Ihre Geschäftsidee Ihrem Zeitbudget an. Denken
Sie auch daran, Fahrtzeiten, Gespräche mit Kunden oder Lieferanten und Schreibtischarbeit zu berücksichtigen. Unterschätzen Sie dabei nicht den zeitlichen Aufwand.
Vor allem, wenn sich Ihre Selbständigkeit erfolgreich entwickelt und die Auftragsabwicklung und Gespräche mit Kunden
zunehmen, kann es schnell eng werden. Damit Sie nicht in
Stress geraten, sollten Sie im Vorfeld verschiedene Szenarien
durchdenken: Gibt es einen Mitarbeiter, den sie kurzfristig
hinzuziehen können, wenn das Geschäft erfolgreich läuft?
Welche Aufgaben können Sie an externe Dienstleister delegieren? Wollen Sie den Kundenkreis einschränken? Oder: Ist
der Ausbau zu einem Vollzeitunternehmen für Sie denk- und
machbar?
Erfahrungswerte erfragen
Letztlich werden Sie erst in der Anlaufphase ganz genau feststellen, wie viel Zeit Sie für verschiedene Aufgaben brauchen.
Trotzdem: Sprechen Sie vorab mit Beratern der Industrieund Handelskammer und mit anderen Gründern und nutzen
Sie deren Erfahrungswerte für Ihre Zeitplanung.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Beratung und Adressen
Überlegen Sie: Wie viel Zeit beanspruchen Ihre Haupterwerbstätigkeit bzw. Ihre familiäre Pflichten oder Ihr Studium?
Wie viel Zeit brauchen Sie für Ruhe- und Erholungsphasen?
Und wie viel Zeit bleibt Ihnen für Ihre selbständige Tätigkeit?
Kalkulieren Sie eher vorsichtig, aber dafür verbindlich. Wenn
Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie 10 Stunden pro Woche Zeit haben, überlegen Sie, welche Aufgaben Sie in dieser
Zeit erledigen können. Hinzu kommt vor allem, so Alex Wolf
von der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar: „Die
verfügbare Zeit, ist für denjenigen, der im Dienstleistungsbereich gründet, die Basis für seine Stundensatzkalkulation.
Wenn ich zum Beispiel weiß, dass ich pro Woche 500 Euro
Kosten haben werde, brauche ich, allein um meine Kosten zu
decken, einen Stundensatz von 50 Euro. Aber das berechnen
viele Gründer meist gar nicht.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
»» Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb. Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität e.V., Universität
Trier. Studie im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie, 2013.
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Zeitplan „Gründung und berufliche Selbständigkeit“
Wer Haushalt, Familie und berufliche Selbständigkeit unter einen Hut bringen muss, muss seine Zeit gut einteilen. Dasselbe
gilt auch für Teilzeitgründerinnen und –gründer, die sich beispielsweise neben einer Festanstellung beruflich selbständig
machen möchten. Sie müssen wissen, wie viel Zeit Ihnen in jedem Fall für Ihre Gründungsvorbereitung und Ihre spätere
berufliche Selbständigkeit zur Verfügung stehen muss und wie viel Zeit Sie in Haushalt und Familie und/oder in die
hauptberufliche Erwerbsarbeit investieren. Nutzen Sie auch unsere Vorlage „Zeitanalyse ‚Haushalt und Familie’“.
Wie viel Zeit benötige ich für Gründung und Unternehmensführung? Ist die Zeit knapp, ist es wichtig, Ziele und Aufgaben
übersichtlich zu strukturieren, damit Sie auf einen Blick sehen können, wie Sie Ihre Zeit aufteilen. Erstellen Sie für jede Phase
Ihrer Gründungsvorbereitung und auch später als Unternehmerin bzw. Unternehmer einen Wochenplan.
Mo
Startphase
Beratungstermin
Existenzgründungskurs besuchen
Planungsphase
Beratungstermine
Businessplan schreiben
Standorte besichtigen
Umsetzungsphase
Fördermittel beantragen
Genehmigungen/Erlaubnisse beantragen
Anmeldung Gewerbeamt/Finanzamt u.a.
Versicherungen abschließen
Geschäftseröffnung
Geschäft/Büro einrichten
Eröffnungstag vorbereiten
Unternehmensführung
Akquisetermin
Auftragsabwicklung
www.existenzgruender.de
Di
Mi
Do
Fr
Interview mit Susan Bach
und Christina Walk
Basis haben wir dann im Internet weiter nach Informationen
recherchiert und zum Beispiel festgestellt, dass es hier in Emmendingen noch gar kein spanisches Lokal gab.
Sie haben die Vorbereitung auf Ihre
Teilzeitgründung sehr ernst genommen.
Christina Walk, LaTaparia (Bildrechte: privat)
Spanische Leckereien, kurz: Tapas, bieten Susan Bach und
Christina Walk in ihrer „LaTaparia“ an. Ihr Lokal haben Sie nur
an bestimmten Tagen im Jahr geöffnet, damit noch genug
Zeit für die Familie bleibt.
Frau Bach, Sie haben zusammen mit
Ihrer Freundin, Christina Walk, im
Frühjahr 2013 die „LaTaparia“ gegründet.
Wie kamen Sie auf die Idee?
Bach: Ja, absolut. Gerade im Lebensmittel- und Gastronomiebereich gibt es sehr viele Auflagen, von der Gesundheitsschulung bis hin zur Abnahme der Küche durch das Gesundheitsamt. Wenn da irgendwas nicht stimmt, erhält man keine
Genehmigung. Von daher sind wir sehr sorgfältig vorgegangen und haben auch ein Existenzgründungsseminar der Industrie- und Handelskammer Emmendingen besucht. Zugute
kamen uns aber auch unsere beruflichen Erfahrungen. Ich bin
auf Grund meiner vorherigen Berufstätigkeit ziemlich fit in
Sachen Organisation, Online-Recherche und überhaupt im
Umgang mit Computern. Und Christina Walk kümmert sich
als Betriebswirtin um alle kaufmännischen und finanziellen
Fragen und hält den Kontakt zum Finanzamt.
Mussten Sie für die Finanzierung
einen Kredit aufnehmen?
Walk: Nein. Das wollten wir auch nicht. Wir mussten zwar
einiges in die Küchenausstattung investieren, aber das konnBach: Wir kochen beide sehr gern und besuchen auch Kochten wir aus eigener Tasche finanzieren. Außerdem brauchen
kurse. Irgendwann hatte Christina dann die Idee, ein kleines
wir für unsere Taparia keine Miete zu bezahlen, weil wir einen
Lokal zu eröffnen und Tapas anzubieten. Wir haben also unprivaten Raum und Innenhof nutzen
ser Hobby zum Beruf gemacht.
können. Darüber hinaus haben wir
Und weil wir beide große
sehr viel selber gemacht, um Kosten
Familien mit schulpflichtigen
„Wir haben beide schulpflichtige
zu sparen: alte Möbel aufpoliert,
Kindern haben, wollten wir
Kinder und wollten daher
restauriert und neu gestrichen, so
kein Restaurant mit täglichen
dass unser Hof jetzt mit alten FäsÖffnungszeiten, sondern ein
ein kleines überschaubares
sern und alten Möbeln ausgestattet
kleines überschaubares Lokal,
Lokal, das nur an bestimmten
ist und eigentlich voll und ganz undas nur an bestimmten Tagen
seren Vorstellungen einer gemütliim Jahr geöffnet ist. Dabei soll
Tagen geöffnet ist.“
chen spanischen Taparia entspricht.
es übrigens auch bleiben.
Wie sahen Ihre ersten Schritte aus?
Walk: Wir haben mit einem Brainstorming angefangen und
uns Antworten auf die klassischen fünf W-Fragen überlegt.
Also: Was wollen wir verkaufen? Wo wollen wir unsere Taparia eröffnen? Wie sieht unsere Zielgruppe aus? Wer hilft
uns dabei? Wie finanzieren wir unser Vorhaben? Auf dieser
Wie viele Stunden pro Woche
arbeiten Sie in Ihrer LaTaparia?
Bach: Das hängt von der Jahreszeit ab. Jetzt haben wir gerade Winterpause, weil unsere Taparia keine Heizung hat. Von
April bis Oktober ist dann in Emmendingen wieder Veranstaltungssaison, und dann werden wir unsere Öffnungszeiten mit
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Ist Ihr Plan aufgegangen, trotz Selbständigkeit
noch ausreichend Zeit für die Familie zu haben?
Susan Bach, LaTaparia (Bildrechte: Alex Jung)
den Veranstaltungsterminen koppeln. In diesem Zeitraum ist
jede von uns etwas fünf Stunden pro Woche für unser Lokal
auf den Beinen. Je nach Veranstaltung kann es auch mehr
sein. Hinzu kommt noch der Cateringservice, den wir anbieten. Je nach Auftrag kommt da noch einiges an Stunden dazu.
Wie machen Sie Kunden auf sich aufmerksam?
Walk: Wir haben in vielen Geschäften Flyer ausgelegt. An
dem Tor zu unserem Taparia-Hof haben wir einen Anschlag,
auf dem steht, wann wir wieder geöffnet haben. Da geht viel
Laufkundschaft vorbei. Außerdem lassen wir gerade eine
eigene Internetseite aufbauen, bei der uns mein Mann unterstützt. Das wäre sonst zu teuer für uns gewesen.
Haben Sie den Eindruck, dass die Kunden
auf Ihre Werbemaßnahmen reagieren?
Bach: Ja, und wir merken auch, dass sich unser Angebot
in der Stadt herumspricht und vor allem die „gehobene“
Kundschaft anzieht. Unsere Kunden sind begeistert von der
Qualität des Essens und erzählen das weiter. Wir haben sogar schon Stammgäste. Von daher sind wir ganz zufrieden.
Haben Sie auch Mitarbeiter?
Walk: Unsere Familien helfen uns, ohne die würden wir das
gar nicht schaffen. Unsere Kinder sind im Teenageralter und
finden unsere Idee klasse. Und unsere Männer unterstützen
uns auch. Wir schreiben vor jedem Arbeitseinsatz immer eine
Liste und verteilen die Aufgaben: die einen spülen ab, die anderen räumen die Tische ab usw.
Bach: Unter dem Strich ja. Aber wenn wir zum Beispiel Samstag und Sonntag geöffnet haben, verbringen wir vorher viel
Zeit mit der Zubereitung. Wir sind dann fünf Tage nur mit
Kochen und Einkaufen beschäftigt. Das wird für die Familien
natürlich etwas eng. Aber insgesamt hält es sich in Grenzen,
es ist noch überschaubar.
Haben Sie mit Ihren Familien einen
Plan gemacht, um die Aufgaben
im Haushalt aufzuteilen?
Walk: Bei mir hat sich das so ergeben, dass ich gesagt habe:
‚Hört zu, an diesem Wochenende habe ich keine Zeit. Ihr
müsst den Hund versorgen. Um euer Essen müsst ihr euch
auch selber kümmern. Entweder kommt ihr zu uns in die Taparia oder ihr macht euch selbst was.‘ Das ist kein Problem.
Bach: Bei mir ist es genauso. Meine Familie weiß, dass es kein
großes Mittagessen gibt, wenn wir in unserer Taparia sind.
Wie waren Ihre bisherigen Erfahrungen? Auf was
sollten andere Teilzeitgründer besonders achten?
Bach: Die Höhe der Umsätze ist sehr unterschiedlich. Wir
haben zum Beispiel an dem einem Samstag sehr hohe Umsätze gemacht und an dem darauffolgenden Samstag nur
sehr niedrige. Wir können auch nicht sagen, woran das liegt.
Von daher sollte man nicht zu blauäugig herangehen. Man
kann nicht damit rechnen, dass der Umsatz gleich hoch
bleibt. Man muss sich auch Zeit geben, bis man in die schwarzen Zahlen kommt und die Einnahmen alle laufenden Kosten
decken.
Walk: Wichtig ist auch, dass man sich vorab ausreichend informiert und überlegt, ob man Kapital benötigt, wie hoch die
Kosten sind, was an Investitionen auf einen zukommt. Außerdem sollte man unbedingt Geduld mitbringen. Im ersten Jahr
kann man einfach noch keinen Riesenumsatz erwarten. Aber
man sollte Vertrauen in die eigene Qualität haben, denn die
spricht sich herum. Am Anfang heißt es einfach: Durchhalten!
Und das schafft man nur, wenn man Spaß an dem Ganzen hat.
Seite 11
Gibt der Arbeitgeber sein Ja-Wort?
Wer sich neben seiner Angestelltentätigkeit beruflich selbständig macht,
sollte seinen Arbeitgeber darüber informieren.
Die Hotelfachfrau Susanne K. arbeitet hauptberuflich im Management eines Hamburger Hotels. Da sie zudem ausgebildete Fotografin ist, möchte sie sich außerdem mit einem Studio für Porträtfotografie selbständig machen. Was muss Sie
beachten? Mit dieser Frage wendet sie sich an das Infotelefon
zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Dort empfiehlt man ihr,
zunächst einen Blick in ihren Arbeitsvertrag zu werfen. Der
könnte eventuelle Vereinbarungen bezüglich einer Nebentätigkeit enthalten, zum Beispiel, dass der Arbeitgeber in jedem
Fall um Zustimmung gefragt werden muss. Aber auch ohne
diese Nebenerwerbsklausel, sollten gründungsinteressierte
Arbeitnehmer immer zuerst mit ihrem Arbeitgeber sprechen
und eine schriftliche Vereinbarung treffen. Beamte müssen
im Übrigen ihre nebenberufliche Selbständigkeit in jedem
Fall anzeigen. Für sie bestehen darüber hinaus Hinzuverdienstgrenzen.
»» Die Leistungsfähigkeit sowie der persönliche Einsatz für
die abhängige Beschäftigung darf nicht beeinträchtigt
werden.
Übrigens: Auch wer sich während der Elternzeit beruflich
selbständig machen möchte, braucht die Zustimmung seines
Arbeitgebers. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
bietet die Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden als Angestellte oder Selbständige erwerbstätig
zu sein.
Lassen Sie sich ggf. von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht beraten. Orientierung bieten auch
die Mitarbeiter des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie
Beachten Sie:
Tel.: 030-340 60 65 60
»» Der Arbeits- oder Dienstvertrag darf keine direkten
arbeits- oder wettbewerbsrechtlichen Hindernisse, wie
beispielsweise das Verbot einer Nebentätigkeit, enthalten.
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von
8:00 bis 12:00 Uhr
»» Die berufliche Selbständigkeit darf nicht gegen
berechtigte Interessen des Arbeitgebers verstoßen und darf z.B. keine Konkurrenz zum Unternehmen des Arbeitgebers darstellen.
Seite 12
Nicht vergessen:
persönliche Absicherung
Eine Teilzeitgründung kann sich auf die Beiträge an die
Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung auswirken.
Kontaktieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie prüft,
welchen wirtschaftlichen Stellenwert die zukünftige Selbständigkeit im Vergleich zu Ihren anderen Tätigkeiten einnimmt. Ausschlaggebend sind dabei der zeitliche Aufwand für
die selbständige Tätigkeit sowie die monatlichen Einnahmen.
Je nachdem wird die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge
entsprechend angepasst. Um womöglich Nachzahlungen zu
vermeiden, sollten Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig über Ihre
Gründungspläne und auch später über Ihre Einkommensentwicklung informieren.
Altersrente nur noch als Teilrente gezahlt werden. Der Bezug
der KAL als Teilrente ist ausgeschlossen.
Familienversicherung
Nicht selten machen sich Studierende oder Mütter und Väter,
die ihre Kinder zu Hause betreuen, mit einem Kleinstunternehmen beruflich selbständig. Als Familienversicherte zahlen
sie keine Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung.
Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch so bleiben, wenn,
Sie ihre selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben.
Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um zu
vermeiden, dass Ihre Familienversicherung womöglich rückwirkend zu einem späteren Zeitpunkt beendet wird.
die regelmäßigen monatlichen Einnahmen nicht höher als
monatlich 395 Euro (Stand: 2014) sind. (Die Einnahmen berechnen sich bei der selbständigen Tätigkeit nach dem Einkommensteuerrecht.)
Rentenversicherung
Auch die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge kann sich
durch Ihre berufliche Selbständigkeit ändern. Vor allem dann,
wenn Sie zu den Berufsgruppen gehören, die bei Aufnahme
einer selbständigen Tätigkeit verpflichtet sind, sich über die
gesetzliche Rentenversicherung abzusichern. Hierzu zählen
zum Beispiel Lehrer, Künstler oder auch Handwerker. Eine
Auflistung versicherungspflichtiger Selbständiger finden
Sie im Sozialgesetzbuch VI. Wenn Sie mit Ihrer beruflichen
Selbständigkeit weniger als 450 Euro monatlich verdienen,
entfällt die Pflichtversicherung. Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage
selbständig tätig sind, sind Sie ebenfalls versicherungsfrei –
unabhängig vom Einkommen.
Wer eine Regelaltersrente bezieht, kann ohne Einschränkung
als Selbständiger hinzuverdienen. Wer eine Rente wegen
voller Erwerbsminderung, eine Altersrente vor Erreichen der
Regelaltersgrenze oder der Knappschaftsausgleichsleistung
(KAL) bezieht, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro brutto
hinzuverdienen. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
Für „Unternehmer“-Studenten, die mehr als regelmäßig monatlich 395 Euro (BAföG zählt nicht zum Gesamteinkommen)
verdienen, endet die beitragsfreie Familienversicherung.
Sofern sie ihre selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich
ausüben, werden sie dann als Student krankenversicherungspflichtig.
Vorsicht: Scheinselbständigkeit
Scheinselbständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status
eines selbständigen Unternehmers beanspruchen, deren
Tätigkeit, aber der eines Arbeitnehmers entspricht. Eine tatsächlich selbständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch: ein
eigenes Unternehmerrisiko, die freie Verfügbarkeit über die
eigene Arbeitskraft, die freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit und in der Regel mehrere Auftraggeber.
Ob Sie scheinselbständig oder tatsächlich selbständig sind,
interessiert in erster Linie die Sozialversicherung. Denn:
Scheinselbständige sind sozialversicherungspflichtig. Im
Zweifelsfall sollten Sie daher frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung
Bund durchführen lassen.
Seite 13
Unfallversicherung
Ganz gleich, wie groß das Unternehmen ist: Wenn Sie sich
selbständig machen, müssen Sie dies binnen einer Woche
bei der zuständigen Berufsgenossenschaft – der gesetzlichen
Unfallversicherung - melden. Auch dann, wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen und damit womöglich nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung sind.
Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft
kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Versicherungen/Vorsorge
Deutsche Rentenversicherung Bund
Servicetelefon: 0800 1000 480 70 (kostenfrei)
»» www.deutsche-rentenversicherung.de
Bundesministerium der Justiz
Beispiele aus der Praxis
Gesetze im Internet
»» Sprachcoach im Nebenerwerb: Sozialversicherung?
Versicherungspflicht für Selbständig Tätige
§ 2 Sozialgesetzbuch VI
»» Nebenerwerbsselbständigkeit: Höhe des Krankenkassenbeitrags?
»» Doktorand mit selbständiger Nebentätigkeit: Versicherungspflicht?
Elternzeit
»» www.gesetze-im-internet.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung
Tel.: 0800 6050404 (kostenfrei)
Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
»» www.dguv.de
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bietet die Möglichkeit, während der Elternzeit, bis zu 30 Wochenstunden als
Angestellte oder Selbständige erwerbstätig zu sein.
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In Startposition gehen:
Die Selbständigkeit anmelden
Auch wer sich „auf kleiner Flamme“ selbständig macht,
muss seine Selbständigkeit anmelden.
Stefan G. möchte nebenberuflich Apps für Smartphones
entwickeln. Die Erlaubnis seines Arbeitgebers liegt vor. In der
Anfangszeit wird er nicht mehr als etwa 100 bis 200 Euro im
Monat verdienen. Kosten hat er keine. Muss er sich trotzdem
anmelden? Die Antwort heißt ja. Wer mehr oder weniger regelmäßig selbständig tätig sein wird, Rechnungen schreiben
und Gewinne erzielen wird, muss seine berufliche Selbständigkeit anmelden.
Anmeldung beim Gewerbe- oder
Finanzamt
Zukünftige Gewerbetreibende wie zum Beispiel Händler oder
Handwerker melden sich beim Gewerbeamt an. Erkundigen
Sie sich zuvor bei der Industrie- und Handelskammer oder
Handwerkskammer, ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist.
Wer freiberuflich tätig sein wird, z.B. als Berater, Lehrer,
Künstler oder Autor, füllt dagegen nur den Fragebogen des
Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung aus. Im Zweifelsfall
entscheidet übrigens das Finanzamt darüber, ob es sich um
eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.
Sowohl die Anmeldung beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt ist einfach und geht schnell über die Bühne. Es sei
denn, Sie benötigen für Ihre Tätigkeit Genehmigungen oder
Erlaubnisse. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall am besten
vorher bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Mit der Anmeldung sind Sie „offiziell“ beruflich selbständig bzw. Einzelunternehmer, erhalten eine Steuernummer und können Ihren Kunden Rechnungen stellen.
Handelsregister
Ein Kleingewerbe braucht nicht im Handelsregister eingetragen zu werden. Freiberufler werden ohnehin nicht im Handelsregister eingetragen.
Industrie- und Handelskammer und
Handwerkskammer
Wenn Sie gewerblich oder handwerklich tätig sind, nehmen
Sie Kontakt zu Ihrer Industrie- und Handelskammer und
Handwerkskammer vor Ort auf. Unter bestimmten Voraussetzungen, sind (Kleinst)Gründerinnen und Gründer von den
Mitgliedsbeiträgen befreit.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Behörden
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
»» BMWi-Behördenwegweiser
»» GründerZeiten Nr. 11 „Rechtsformen“ (pdf, 1.4 MB)
»» GründerZeiten Nr. 17 „Existenzgründungen durch freie Berufe“ (pdf, 1.9 MB)
Seite 15
Interview mit Gaby Lingath, Link SEO –
Suchmaschinenoptimierung
Für sie war es ein unternehmerischer Testlauf: Die Diplom-Designerin Gaby Lingath hatte sich zunächst
neben ihrer Festanstellung beruflich selbständig gemacht. Ein Jahr später wurde sie zur Vollzeitunternehmerin. Inzwischen ist sie mit ihrem jungen Unternehmen im Online-Marketing erfolgreich.
Trotzdem sind Sie erst einmal mit
„halber Kraft“ gestartet.
Lingath: Ja, schließlich ist so ein Schritt in die berufliche
Selbständigkeit immer auch ein finanzielles Risiko. Und wenn
dann die Verantwortung für Kinder hinzukommt, geht man
da besonders vorsichtig heran. Deshalb habe ich eine auf ein
Jahr befristete 20-Stundenstelle angenommen, um einerseits
finanziell abgesichert zu sein und andererseits genug Zeit zu
haben, um meine Selbständigkeit aufzubauen. Meinem Arbeitgeber hatte ich bereits beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages gesagt, dass ich mich nebenberuflich selbständig
machen werde. Er hat dann auch sein Einverständnis erklärt,
so dass ich am selben Tag beim Finanzamt eine Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit beantragt habe.
Bildrechte: Miriam Tamayo
Wie haben Sie sich dann auf die Gründung
vorbereitet? Sie hatten ja schon Erfahrungen
aus Ihrer früheren Selbständigkeit.
Lingath: Ich habe trotzdem fast alles an Informationsangeboten in Anspruch genommen, was es 2009 und 2010 für
Frau Lingath, Sie sind seit 2010 VollzeitGründer gab. Ich bin zur Gründermesse deGUT in Berlin geUnternehmerin, haben aber bereits ein
gangen und habe mich mit ganz vielen Leuten unterhalten:
Jahr zuvor im Nebenerwerb mit Ihrer
ob mit der „Gründerinnenzentrale“ oder Vertreterinnen der
bundesweiten gründerinnenagentur. Ich habe einen ExisSelbständigkeit begonnen. Warum?
tenzgründungskurs besucht und meinen Businessplan bereits
Lingath: Ich muss zunächst sagen, dass ich bereits in den
2009 geschrieben. Perspektivisch stand bei mir immer die
Neunzigerjahren im Marketingbereich freiberuflich tätig
hauptberufliche Gründung im Mittelpunkt. Und deshalb war
gewesen bin und das auch sehr geschätzt habe. Aber als ich
es ganz wichtig für mich, von vornhedann ein Kind erwartete,
rein strategisch zu planen und mich
habe ich die finanzielle Simit meinen Fähigkeiten, Fertigkeiten,
cherheit vermisst und daher „Je professioneller ich ein Unternehden Stärken und Schwächen auseieine Festanstellung mit
nanderzusetzen und dann zu sehen:
men
gründe
und
voranbringe,
desregelmäßigem Einkommen
Was habe ich? Was kann ich in mein
bevorzugt. Das Problem war,
to leichter wird mein Alltag. Ganz Business hineingeben? Und was fehlt
dass es dann, in den 2000er
gleich, ob ich nebenberuflich oder mir? Ich habe mir damals natürlich
Jahren, nachdem die „Interauch den Arbeitsmarkt angesehen und
netblase“ geplatzt war, viele
hauptberuflich selbständig bin.“
gemerkt, wie gut ich ausgebildet war
befristete Arbeitsverträge im
und was ich zu bieten hatte – vor allem
Online-Marketing gab. Der
im Online-Marketing. Dann habe ich
häufige Arbeitsplatzwechsel
überlegt: Wo ist die Marktnische, in
war auf die Dauer zermürbend. Was gut war: Ich habe damals
die ich am einfachsten und mit geringen Mitteln in den Markt
festgestellt, dass mir Online-Marketing sehr liegt und konnte
einsteigen kann? Wo ist der Wettbewerb noch nicht so groß?
mir gut vorstellen, in diesem Bereich selbständig zu arbeiten.
Womit kann ich mich am ehesten profilieren? Im Ergebnis
Seite 16
habe ich mich dann für die Suchmaschinenoptimierung, SEO,
entschieden. Damit habe ich 2009 angefangen. In meinem
Businessplan habe ich dann mein Konzept weiterentwickelt,
mit dem Ziel, aus meinem Teilzeit-Unternehmen ein VollzeitUnternehmen zu machen. Mittlerweile biete ich auch SEO
und Social-Media-Beratung an und bin als Referentin tätig.
Im Herbst 2010 kam dann der Wechsel
in die hauptberufliche Selbständigkeit.
Haben Sie dazu noch zusätzliche
Beratung in Anspruch genommen?
Lingath: Erst einmal nicht, aber im Verlauf des ersten Jahres als Vollzeitselbständige gab es doch Fragen, bei denen
ich an meine Grenzen gestoßen bin. Zum Beispiel, ob die
Kleinunternehmerregelung bezüglich der Umsatzsteuer für
mich sinnvoll ist oder nicht. Ich hatte auch Schwierigkeiten
bei der Preisgestaltung, die sich anfangs verheerend auf den
gesamten Umsatz ausgewirkt haben. Oder auch die Fragen
der Haftpflichtversicherung und nicht zuletzt die der Absicherung fürs Alter. Ich habe einfach gemerkt, dass es wichtig
war, mein Unternehmen nicht allein voranzutreiben, sondern
sich von kompetenten Coaches oder Beratern begleiten zu
lassen. Obwohl ich zuerst eigentlich gedacht hatte, dass ich
es allein schaffe. Schließlich bin ich gelernte Kauffrau, habe
einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre und habe in
England Management studiert. Aber in der Gründungsphase
kommen doch sehr viele Fragen auf, so dass es wichtig ist,
sich rechtzeitig Unterstützung zu suchen. Ich habe also zum
Beispiel auf Informationsveranstaltungen für Gründer immer
geschaut, wer mir sympathisch ist und wer mich weiter begleiten könnte und habe mir auf diese Weise meine Coaches,
Berater und Beraterinnen gesucht. Und so mache ich es heute
noch. Es ist mir einfach wichtig, dass auch von außen ein Blick
auf das Unternehmen geworfen wird.
Sie sind jetzt schon einige Jahre erfolgreich
selbständig. Was würden Sie anderen
Gründerinnen und Gründern empfehlen?
Lingath: Empfehlen kann ich das Gründercoaching Deutschland der KfW, um damit die Kosten für ein begleitendes
Coaching zu finanzieren. Außerdem sollte man die vielen Informations- und Beratungsangebote nutzen. Es wird gerade
in der Gründerszene viel Wissen vermittelt. Das hilft Fehler
zu vermeiden. Ich denke, wer seine Energie und sein Wissen
zu 100 Prozent in sein Geschäft investiert, hat viel schneller
Erfolg als jemand, der sich zurücklehnt und sagt: Ich habe
ja noch ein Einkommen, da ist es nicht so schlimm, wenn es
schiefgeht. Ein gewisses kaufmännisches Verständnis ist eine
gute Grundlage, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen.
Grundlagen des Marketings sind auch sehr wichtig: Wie steige ich in den Markt ein? Wer sind meine Kunden und wie erreiche ich sie? Und dann die entscheidende Frage: Möchte ich
langfristig tatsächlich nebenberuflich selbständig bleiben? Es
ist doch so: Je professioneller ich ein Unternehmen gründe
und voranbringe, desto leichter wird mein Alltag. Wenn ich
es schaffe, bestimmte Fehler zu vermeiden, dann habe ich einen ruhigeren Alltag. Ganz gleich, ob ich nebenberuflich oder
hauptberuflich selbständig bin.
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Vom Teilzeit- zum Vollzeitunternehmen
Ihr Teilzeitunternehmen ist erfolgreich? Warum dann nicht voll durchstarten?
Eigentlich kann der Wechsel vom Teilzeit- zum Vollzeitunternehmen ganz reibungslos über die Bühne gehen: Ihre
Selbständigkeit haben Sie bereits angemeldet, Kunden und
Lieferanten sind vorhanden, und Ihren unternehmerischen
Testlauf haben Sie bestanden – sonst wäre Ihr Unternehmen
nicht erfolgreich.
Konzept und Geschäftsidee prüfen
Nur: Bevor Sie tatsächlich durchstarten und womöglich Ihre
Tätigkeit als Angestellter aufgeben, lohnt es sich, sicherheitshalber einen Blick in Ihren Businessplan zu werfen. Alex Wolf
von der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar: „Das
Konzept muss noch einmal kritisch dahingehend betrachtet
werden, ob es überhaupt für eine Vollerwerbsselbständigkeit geeignet ist. Was im Kleinen funktioniert, funktioniert
schließlich nicht automatisch im Großen. Die Frage ist daher,
ob sich die Idee auf ein breiteres Fundament stellen lässt, um
damit mehr Einnahmen zu erzielen.“ Wer im Übrigen bisher
„freischwebend“ ohne Plan nebenberuflich tätig war, sollte
sich spätestens jetzt die Zeit nehmen und alle weiteren unternehmerischen Schritte zu Papier bringen.
höhe auswirken werden. Sollte sie sich jetzt privat versichern?
Und wie sieht es mit den Kindern aus? Die Beiträge für die
persönliche Absicherung nehmen in jedem Fall zu, das muss
man vorab einkalkulieren.“
Wichtig ist auch, Geld auf der hohen Kante zu haben, um
finanzielle Durststrecken zu überbrücken. „Als Angestellter
hat man ein festes Einkommen und kann daher einen Umsatzrückgang bei der nebenberuflichen Selbständigkeit leicht
ausgleichen. Aber wenn man als Vollzeit-Unternehmer keine
andere Einkommensquelle mehr hat, muss man in der Lage
sein, solche Löcher zu stopfen“, so Jan-Oke Schöndlinger.
Beratung
Bei der Bearbeitung des Businessplans erhalten Sie Unterstützung von den Beratern der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Gründungsinitiativen
vor Ort.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Informationsportal für Gründerinnen und Gründer
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi)
»» Gründerzeiten - Infoletter des Bundeswirtschaftsministeriums mit Hilfen und Lösungsvorschlägen zur Gründung und Unternehmensführung
Auf die Kosten achten
Beim Wechsel von der Nebenerwerbs- in die Vollerwerbsselbständigkeit spielen vor allem die Kosten eine entscheidende
Rolle. Hier kann es zu einem enormen Anstieg kommen, sagt
Jan-Oke Schöndlinger von der Industrie- und Handelskammer Limburg: „Möglicherweise müssen neue Mitarbeiter
hinzugeholt oder Räume angemietet werden.“ Was vielfach
unterschätzt oder gar nicht berücksichtigt wird, sind die steigenden Kosten für die persönliche Absicherung, so Schöndlinger: „Eine Hausfrau zum Beispiel, die ein gut laufendes
kleines Geschäft hat und sich und ihre Kinder bisher über
die Familienversicherung abgesichert hat, muss sich vor dem
Wechsel in die Vollzeitselbständigkeit fragen, wie sich die
steigenden Einnahmen auf die Versicherung und die BeitragsSeite 18
Aktuelle Meldungen
Künstlersozialabgabe steigt im nächsten
Jahr
Unternehmer, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, müssen eine
Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im
nächsten Jahr von 4,1 % auf 5,2 % an. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für
künstlerische oder publizistische Leistungen an selbständige
Künstler oder Publizisten gezahlt werden.
Unternehmen müssen bis dahin die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen
(z.B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML Formats
bei elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder
manuelle Eingriffe notwendig sind.
Weitere Informationen
Deutsche Bundesbank
»» SEPA für Unternehmen und Handel
Weitere Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Novellierung des Designschutzes
»» Künstlersozialabgabe-Verordnung
Zum 1. Januar 2014 wird der Begriff „Geschmacksmuster“ in
„eingetragenes Design“ geändert. Das „Geschmacksmustergesetz“ wird daher zukünftig „Designgesetz“ heißen.
Rechengrößen für die Sozialversicherung 2014
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2014 werden die maßgeblichen Rechengrößen der
Sozialversicherung angepasst. Für Versicherte, die mit ihren
Verdiensten im Jahr 2013 oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen, erhöht sich die Beitragsbelastung im Jahr 2014.
Grund der Umbenennung ist, dass der Begriff „Geschmacksmuster“ nur wenig geläufig ist und veraltet erscheint. Die
Umbenennung und die Verwendung des Begriffs „Designgesetz“ und „Design“ beziehungsweise „eingetragenes Design“
statt „Geschmacksmuster“ und „eingetragenes Geschmacksmuster“ stellt auch eine Anpassung an den nationalen und
internationalen Sprachgebrauch dar.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
»» Novellierung des Designschutzes
»» Rechengrößen für die Sozialversicherung 2014
SEPA gilt ab 1. Februar 2014
Ab dem Februar dürfen Kreditinstitute gemäß EU-Verordnung inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format annehmen und
ausführen.
Positive Zwischenbilanz zum
„Investitionszuschuss Wagniskapital“
Seit Mai 2013 gingen beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) rund 500 Anträge junger Unternehmen und über 250 Investorenanträge ein.
Der „Investitionszuschuss Wagniskapital“ richtet sich an private Investoren, insbesondere Business Angels, die sich erstmalig an jungen innovativen Unternehmen beteiligen. Private
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Investoren, die sich durch die Zeichnung neuer Gesellschaftsanteile an solchen Unternehmen beteiligen, erhalten einen
Zuschuss von 20 Prozent ihrer Investitionssumme. Dabei ist
auch die Beteiligung an einer Unternehmensgründung zuschussfähig. Junge innovative Unternehmen können sich ihre
Förderfähigkeit beim BAFA bescheinigen lassen und damit
private Investoren akquirieren.
Crowdfunding-Plattform für Social
Entrepreneurs
Social Impact Finance ist die erste Crowdfunding-Plattform für soziale Projekte im deutschsprachigen Raum. Die
Crowdfunding-Plattform Social Impact Finance verbindet
zwei innovative Trends, die in den letzten drei Jahren starkes
Wachstum erfahren haben: Neue Projekte online zu fördern
und sich für eine bessere Welt zu engagieren.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Positive Zwischenbilanz zum „Investitionszuschuss Wagniskapital“
Weitere Informationen
»» Erste Deutsche Crowdfunding-Plattform für Social Entrepreneurs
Seite 20
Veranstaltungen
Preisverleihung beim BundesSchülerfirmen-Contest
Am 29. November wurden die Sieger des Bundes-Schülerfirmen-Contests im Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie ausgezeichnet.
Den ersten Platz belegte das Schülerunternehmen „StellerSolar-Aktiengesellschaft“ des Georg-Wilhelm-Steller Gymnasiums Bad Windsheim mit seiner ökologisch-nachhaltigen
Geschäftsidee. Der Bundes-Schülerfirmen-Contest ist ein
Onlinewettbewerb für alle Schülerunternehmen in Deutschland, ungeachtet, welcher Schulart sie angehören.
IMPULS in Cottbus. Die Messe bietet Informationen zu den
Themen Ausbildung, Studium, Weiterbildung, Existenzgründung und Arbeit. Die Expertinnen und Experten des BMWi
informieren u.a. zu den zahlreichen Förderprogrammen des
Bundes. Vorgestellt wird aber zum Beispiel auch das Existenzgründungsportal des BMWi www.existenzgruender.de sowie
die Förderdatenbank des Bundes. Zahlreiche Publikationen
runden das Informationsangebot ab.
Weitere Informationen
»» IMPULS
Weitere Informationen
BMWi beteiligt sich an KarriereStart in
Dresden
BMWi-Existenzgründungsportal
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) wird sich vom 24.-26. Januar 2014 an der Bildungs-,
Job- und Gründermesse in Dresden beteiligen. Auf dem Messestand werden umfangreiche Informations- und Serviceangebote des BMWi vorgestellt. Am Freitag, 24. Januar 2014,
liegt der Themenschwerpunkt auf der Beruflichen Bildung.
Jugendliche Messebesucher können sich an diesem Tag in
Veranstaltungen und persönlichen Gesprächen zum Beispiel
über die Ausbildungsmöglichkeiten im Bundeswirtschaftsministerium informieren.
»» Bundes-Schülerfirmen-Contest
BITKOM Innovation Cube
Der Hightech-Verband BITKOM bringt Global Player und
aufstrebende Gründerinnen und Gründer zusammen. Gesucht werden Start-ups mit innovativen Konzepten rund um
„Smart Services“ für das Leben in der Stadt der Zukunft. Beim
BITKOM Innovation Cube bekommen junge Unternehmen,
Gründerinnen und Gründer die Chance, ihre Ideen, Dienste
oder Apps Vertretern eines führenden Weltkonzerns vorzustellen, sich mit ihnen über künftige Trends in der mobilen
Welt auszutauschen und möglicherweise sogar erste Kooperationen anzustoßen.
Weitere Informationen
Am 25. Und 26. Januar 2014 steht Gründerinnen und Gründer
das Forum „Existenzgründung“ offen. Es bietet zahlreiche
Vorträge, Gespräche und Diskussionsrunden zur Existenzgründungsfinanzierung, Vorbereitung von Businessplänen
oder auch zur persönliche Absicherung usw.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Bewerbungsfrist für ersten BITKOM Innovation Cube gestartet
»» Bundeswirtschaftsministerium beteiligt sich an der KarriereStart in Dresden
Bundeswirtschaftsministerium auf der
IMPULS in Cottbus
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) beteiligt sich am 10. und 11. Januar 2014 an der
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Print- und Online-Tipps
InfoKreativ – Rundfunkwirtschaft.
Praxistipps für Kreative &
Kulturschaffende
Die Tipps in der achten Ausgabe der Reihe „InfoKreativ –
Rundfunkwirtschaft“ richten sich an angehende freie Hörfunk- und TV-Journalistinnen und -Journalisten. Die Praxistipps werden in Zusammenarbeit mit den Branchenakteuren
- Kreative und Künstler, Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft, Fachverbände - erstellt und in loser Folge als
Download in der Mediathek der Webseite der Initiative www.
kultur-kreativ-wirtschaft.de zu Verfügung gestellt.
Gründungsradar. Hochschulprofile in der
Gründungsförderung
Gründungen aus Hochschulen durch Studierende und Wissenschaftler sind ein wichtiges Element für den Wissens- und
Technologietransfer. Eine strategische Gründungsförderung
spielt für Hochschulen daher eine wichtige Rolle. Das Ranking des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft misst,
wie erfolgreich Hochschulen bei der Schaffung einer lebendigen Gründungskultur sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung
»» Mediathek - InfoKreativ
Studie „Gründungen im Nebenerwerb“
Die Studie „Beweggründe und Erfolgsfaktoren bei Gründungen im Nebenerwerb“ wurde vom Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier („inmit“) in Zusammenarbeit mit der Universität Trier erstellt. Die Studie hat die
Charakteristika, Motive, Hemmnisse sowie den Erfolg von
Gründungen im Nebenerwerb auf Basis einer breit angelegten Befragung von 1.200 Teilnehmern untersucht. Demnach
erfolgen 59 Prozent der Gründungen im Jahr 2012 im Nebenerwerb. Dabei investieren Nebenerwerbsgründer jährlich
rund 4,5 Mrd. Euro und schaffen 370.000 Arbeitsplätze. Nebenerwerbsgründer sind somit eine relevante gesamtwirtschaftliche Größe.
Weitere Informationen
BMWi-Unternehmensportal
»» Mediathek - Studien
Daten und Fakten zu Gründerinnen und
Unternehmerinnen
Die drei neuen Broschüren der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) enthalten aktuelle Daten und Fakten zur
beruflichen Selbständigkeit und zum Unternehmertum von
Frauen. Die Auswertung unterschiedlicher Erhebungsverfahren und Datenquellen ergibt ein umfassendes Bild der
wesentlichen Faktoren für unternehmerische Aktivitäten von
Frauen. Die Bündelung der Fakten liefert Praxis, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft eine verlässliche Grundlage für die
vertiefende Beschäftigung mit dem Thema.
Weitere Informationen
BMWi-Gründerinnenportal
»» Frauen gründen mit viel Potenzial
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Studie zum Thema „Gründungen im Nebenerwerb“ veröffentlicht
Seite 22
Studie: „Gründerinnen und Gründer ab
dem mittleren Alter“
Der durchschnittliche Gründer in Deutschland ist 41 Jahre alt
– Tendenz steigend. Und: Viele Gründerinnen und Gründer
in den mittleren Jahren sind zudem langfristig erfolgreich.
Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Gründerinnen und
Gründer ab dem mittleren Alter: Schlüsselfaktor für die Wirtschaft“ des RKW Kompetenzzentrums, die im Rahmen des
Projekts „Gründen mit Erfahrung“ veröffentlicht wurde.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Studie: „Gründerinnen und Gründer ab dem mittleren
Alter“
NUI-Regionenranking 2012
veröffentlicht
Das Regionenranking „Neue unternehmerische Initiativen“
(NUI) des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn
zeigt deutliche regionale Unterschiede im Gründungsgeschehen. Seit 1998 stellen die Wissenschaftler des IfM Bonn neue
unternehmerische Initiativen (NUI) in den 402 Kreisen und
kreisfreien Städten Deutschlands ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Wohnbevölkerung der Region. Bereits seit mehreren
Jahren beobachten die IfM-Wissenschaftler einen Rückgang
der Existenzgründungszahlen. Als Stütze des gewerblichen
Gründungsgeschehens erweisen sich ausländische Gründerinnen und Gründer: Ihre Zahl ist seit 2005 nahezu durchgängig gestiegen.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» NUI-Regionenranking 2012
DIHK-Nachfolgereport
Immer weniger mittelständische Betriebe in Deutschland
finden einen Nachfolger, wenn sich der Senior-Chef zur Ruhe
setzt. Dass sich die demografische Entwicklung negativ auf
die Nachfolgesuche auswirkt, belegt der aktuelle Nachfolgereport des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
(DIHK). Er basiert auf Antworten von 20.000 Senior-Unternehmern und potenziellen Unternehmern, die die Industrieund Handelskammern in der persönlichen Beratung, in Seminaren und auf Nachfolgetagen informiert und unterstützt
haben.
Weitere Informationen
BMWi-Existenzgründungsportal
»» DIHK-Nachfolgereport: Unternehmensnachfolge die Suche nach der Nadel im Heuhaufen
Seite 23
BMWi-Expertenforum
Als Existenzgründerin und Existenzgründer hat man täglich
mit neuen Fragen zu tun. Hilfestellung und Orientierung bietet hier das BMWi-Expertenforum.
Die Expertinnen und Experten des BMWi-Expertenforums
beantworten Ihre Frage und weisen Ihnen den weiteren
Gründungsweg. In unserem eMagazin stellen wir Ihnen jeweils einen der über 40 Experten vor.
German Drechsler
German Drechsler ist Geschäftsführer der THINK Unternehmensentwicklungs-GmbH und Mitglied im
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU). Gemeinsam
mit den Partnern der THINK-Gruppe
berät er seit fast 20 Jahren kleine und
Bildrechte: THINK Unterneh- mittlere Unternehmen (KMU) von
mensentwicklungs GmbH
der Gründung, über die Wachstumsphase bis hin zur Krisenberatung
und Nachfolgeregelung. German Drechsler ist u.a. zertifizierter Unternehmensberater CMC/BDU, ehrenamtlicher
Handelsrichter, Wirtschaftsautor und als Gründungscoach
und Runder-Tisch-Berater der KfW Bankengruppe für KMU
tätig. Im Rahmen von Veranstaltungen und Webinaren der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH engagiert er sich besonders für Existenzgründerinnen und –gründer, u.a. als Coach bei Beratungsgesprächen und als Referent
für betriebswirtschaftliche Themen. Im Jahr 2006 war er
darüber hinaus Bundesvorsitzender der „Wirtschaftsjunioren
Deutschland“ (WJD).
Im BMWi-Expertenforum beantwortet er Fragen zu:
»» Strategieentwicklung
»» Finanzierung und Bankenverhandlung
»» Vertriebsaufbau und -durchführung
»» Marketingberatung
»» Managementberatung
»» Organisationsberatung (Arbeitsabläufe, Zeit- und Selbstmanagement usw.)
Wir stellen Ihnen hier einige Fragen vor, die von German
Drechsler im BMWi-Expertenforum beantwortet wurden.
Weitere bereits beantwortete Fragen finden Sie in der Rubrik
„Unternehmensführung“ des BMWi-Expertenforums. Dort
haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Frage an Herrn
Drechsler oder an einen der anderen Experten zu stellen.
Mein Vater ist seit einigen Jahren selbständig,
macht seine Preise aber nach „Gefühl“. Ich würde
nun gerne wissen, wie wir unsere Preise richtig
kalkulieren können. In erster Linie bringen
die Leute Messer, Scheren, Sägeblätter u.ä. zu
uns und wir schärfen sie dann. Wie können wir
akzeptable Preise festlegen, damit wir Gewinne
erwirtschaften, aber die Preise auch nicht so
hoch sind, dass ein Neukauf günstiger wäre?
Zunächst ist es fürwahr nicht ganz so optimal, die Preise nach
„Gefühl“ zu machen, birgt dies doch mitunter die Gefahr,
dauerhaft nicht kostendeckend zu arbeiten, mit all den daraus resultierenden Konsequenzen. Insoweit ist Ihr Ansatz, die
Preise auf Basis einer echten Kalkulationsgrundlage zu ermitteln, genau der Richtige und wir möchten Ihnen nachfolgend
einen ersten - einfachen - Ansatz an die Hand geben.
Um nunmehr festzustellen, ob Sie zu Marktpreisen einen Gewinn erwirtschaften, sind zunächst die eigenen betrieblichen
Kosten im Detail festzustellen. Dazu gibt es eine Vielzahl von
Planungsinstrumenten, z.B. zu finden unter der Rubrik Gründungsplanung.
Wichtig ist, dass Sie keine Kosten vergessen und dabei auch
an den „Unternehmerlohn“ bzw. die Privatentnahme Ihres
Vaters denken, inkl. einem kleinen Puffer für „Unvorhergesehenes“ und etwaige Investitionen, denn die verwendeten Maschinen zur Schärfung unterliegen ja auch einer „Abnutzung“
und müssen irgendwann einmal erneuert, repariert, erweitert
etc. werden.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass mit dem Unternehmerlohn/Privatentnahmen alle privaten Kosten von
Lebenshaltung über Versicherungen bis hin zu etwaigen
Darlehensraten gedeckt werden müssen und das mit zu erwirtschaften ist.
Wir empfehlen, dass Sie sowohl die betrieblichen als auch die
privaten Kosten anhand der Kontoauszüge und des Kassenbuchs eines kompletten Jahres ermitteln.
Gleichen Sie diese zusätzlich mit den Buchhaltungskonten/unterlagen ab. Damit sollten die Gesamtkosten tatsächlich
vollständig erfasst sein.
Wenn Sie die Gesamtkosten ermittelt haben, dann können
Sie diese auf zu erwirtschaftende Tages- bzw. Stundenkosten herunter brechen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie
vorher „freie“ Tage (Wochenende, Feiertage, Urlaub, Puffer
Krankheit etc.) und unproduktive Zeiten (Mittagspausen,
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Kundengespräche, Instandhaltung Maschinen, Büroarbeiten,
Einrichtungs-/Umrüstzeiten etc.) berücksichtigen bzw. heraus rechnen. Das Ziel ist herauszufinden, wie viele - kalkulatorische - Produktivstunden pro Tag zur Verfügung stehen.
bedeuten: Liegt der ermittelte Preis für eine Schärfung über
dem eines Neukaufs, sind zwei Dinge zu prüfen: „Ob und wo
können Kosten eingespart werden?“ und „Wie kann die Absatzmenge erhöht werden?“
So könnte es z.B. sein, dass max. 200 abrechenbare Arbeitstage (in Ihrem Bundesland 2013 = 251 Arbeitstage abzgl. wie
vorgenannt) zur Verfügung stehen und an jedem dieser Tage
z.B. max. 5 Produktivstunden. Also dann auf das Jahr bezogen
rund 1000 Stunden. Wenn Sie dann die jährlichen Gesamtkosten durch diese Stunden teilen, dann wissen Sie schon
mal grob, welche Kosten pro Produktivstunde erwirtschaftet
werden müssen.
Darin liegt letztlich die Entscheidung die Selbständigkeit
fortzuführen, auf eine Nebenbeschäftigung zu kürzen oder
sie ggf. auch gänzlich aufzugeben.
Stellen Sie danach fest, wie viele Schärfungen durchschnittlich pro Jahr/Monat/Tag (mit der aktuellen Tendenz nach
oben oder unten!) durchgeführt werden, z.B. über die Rechnungen. Wie viel Zeit wurde dafür jeweils benötigt und was
wurde dabei durchschnittlich pro Schärfung in Rechnung
gestellt? Zusätzlich sollten Sie vorher auch ermitteln, wie viel
an etwaigen „Materialeinsatz“ pro Schärfung entsteht. Danach haben Sie schon mal einen durchschnittlichen Tages-/
Stundenumsatz und abzüglich den etwaigen Materialeinsatz
einen groben „Rohertrag“.
Um dies an einem Bespiel grob deutlich zu machen: Wenn
Sie nach der Auswertung zu dem Ergebnis kommen, dass für
eine Schärfung durchschnittlich 15 Min. gebraucht werden
und dafür jeweils durchschnittlich 10 Euro (netto) in Rechnung gestellt wurden, dann würde das einen max. Stundenumsatz von 40 Euro bedeuten. Unterstellen wir nun einmal
mögliche/kalkulatorische tägliche 5 Produktivstunden, dann
wären das max. 200 Euro Umsatz pro Tag abzgl. z.B. 10% Materialeinsatz = 180 Euro Rohertrag, den Sie dann zur Deckung
der - vorher ermittelten - Tageskosten zur Verfügung hätten.
Sind nun z.B. die Tageskosten aber bei 250 Euro, dann würde
das im Umkehrschluss bedeuten, dass Sie pro Stunde rund 56
Euro erwirtschaften müssten (56 Euro/Stunde x 5 Stunden
= 280 Euro Umsatz abzgl. 10% Materialeinsatz = 252 Euro
Rohertrag) und insoweit eine Schärfung durchschnittlich 14
Euro (Netto) kosten müsste.
So können Sie dann grob mit Ansatz der tatsächlich möglichen Produktivstunden den notwendigen Stundenverrechnungssatz berechnen, um Ihre vorher ermittelten Kosten
auch tatsächlich zu decken.
Sie erkennen dann auch ziemlich schnell, wie gut oder
schlecht Ihre Auslastung ist. So könnte es dann z.B. auch sein,
dass Sie zwar die 5 Produktivstunden am Tag - kalkulatorisch
- zur Verfügung haben, derzeit aber „nur“ durchschnittlich
3 Stunden abgerechnet werden können. Dann müssten Sie
entweder die Preise für eine Schärfung entsprechend erhöhen oder die Auslastung erhöhen oder die Kosten senken!
Dies bedeutet mitunter jedoch auch im Umkehrschluss, dass
der Preis umso geringer sein kann, je höher die Auslastung
ist. Wenn Sie z.B. tatsächlich derzeit schon 6 Stunden durchschnittlich pro Tag abrechnen. Dies würde dann im Ergebnis
Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall mit dem Steuerberater
zu sprechen, der die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gut kennen sollte und Ihnen sicherlich noch weiterführende gute Tipps zu diesem Thema geben kann.
Ich habe im September 2013 ein Gewerbe
angemeldet und werde dann hoffentlich nächste
Woche endlich meinen Onlineshop publizieren
können, den ich von meiner privaten Wohnung
aus betreiben werde. Ich habe mich bei meiner
bisherigen Rechtsschutzversicherung um
Tarife für Selbständige erkundigt und bin nun
sehr unschlüssig, ob ich den Tarif der privaten
Rechtsschutzversicherung kündigen und den
Tarif für Selbständige wählen soll, da dieser dann
mit über 400 Euro pro Jahr dreimal so teuer wäre
wie der jetzige. Halten Sie es für eine „Pflicht“
als Selbständige eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen oder kann ich mir das sparen?
In der Tat ist eine Rechtschutzversicherung keine Pflichtversicherung, jedoch gibt es natürlich für Selbständige eine
Reihe von Risiken, die zu Rechtsstreitigkeiten und damit zu
unkalkulierbaren Kosten führen können. Als Onlineshop-Betreiber können z.B. Abmahnungen zu einem teuren Rechtsstreit führen.
Gleichwohl gibt es aber auch viele Selbständige und kleine
Unternehmen, die gänzlich ohne Rechtsschutzversicherung
auskommen - insbesondere dann, wenn keine Arbeitnehmer
beschäftigt werden oder keine klassischen „Werkverträge“
abgeschlossen werden etc.
Daneben stellt sich auch immer die Frage, welches etwaige
Risiko mit einer Rechtschutzversicherung abgedeckt werden
soll - denn dann stellt sich auch weitergehend die Frage, ob
es eine umfängliche Police sein muss oder nur bestimmte
Risiken abgedeckt werden müssen, z.B. bei einer Verkehrsrechtsschutz.
Für Sie gilt es daher, sich im ersten Schritt über Ihre konkreten Risiken klar zu werden und dann zu entscheiden, ob jedes
einzelne Risiko nach Ihrer Ansicht hoch genug ist, um es zu
versichern bzw. welche unbedingt versichert werden sollten.
Wenn Sie eben z.B. keine Arbeitnehmer dauerhaft einstellen,
dann brauchen Sie hier auch keine Rechtsschutzversicherung!
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Danach sind auf jeden Fall Angebote von verschiedenen
Versicherungsgesellschaften einzuholen, um sich ausführlich
über die Prämienhöhe und die Konditionen zu informieren ggf. sollten Sie dazu auch externe Hilfe zu Rate ziehen, denn
die Besonderheiten liegen oft im „Kleingedruckten“.
Dazu auch das Stichwort „Ausschlüsse“: Bei jeder Versicherungsgesellschaft gibt es zu jeder Versicherung Ausschlüsse
von bestimmten Rechtsfällen, die im konkreten Schadensfall
zu „bösen Überraschungen“ führen können.
Des Weiteren werden niedrige Prämien oft indirekt mit hohen Selbstbeteiligungskosten und/oder (zu) langen Vertragslaufzeiten finanziert.
Suchen Sie nach Rechtsschutzversicherungen mit einer kurzer Laufzeit von maximal einem Jahr und ohne bzw. mit einer
geringen Selbstbeteiligung.
Fakt ist auf jeden Fall, dass der Versicherungsmarkt für den
„Normalmenschen“ sehr unübersichtlich ist und direkte
Vergleiche aufgrund der Verschiedenartigkeit der Angebote
kaum selbst machbar sind. Und „Rechtsschutzversicherung“
ist halt nicht gleich „Rechtsschutzversicherung“ - insoweit
kann auch keine pauschale Aussage getroffen werden, ob
Sie eine Rechtschutzversicherung - speziell für Selbständige
- überhaupt brauchen, welche Art der Rechtsschutzversicherung Sie brauchen (also welcher Sachverhalt versichert sein
soll) und was eine angemessene Prämie dafür ist!
Daher empfehlen wir, sich nicht allein auf Ihre bisherige
Versicherungsgesellschaft und das vorliegende Angebot zu
verlassen, sondern einen unabhängigen Versicherungsmakler
oder Versicherungsberater zu Rate zu ziehen.
Dieser wird Sie umfassend beraten und Ihnen die Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften im Detail
erläutern - ohne Ihnen ein bestimmtes Produkt verkaufen
zu müssen (sei es wegen der Abschlussprämie oder auch die
Erfüllung von Abschlussvorgaben). Ggf. wird für die Beratung
eine abschlussunabhängige Gebühr erhoben. Diese kostet
Sie aber weniger als eine nicht auf Ihre Wünsche und Risiken
angepasste Versicherung.
Ich studiere Geschichte und Archäologie.
Neben meinem Studium möchte ich gerne
als Teilzeitunternehmer tätig werden. Das
Unternehmen soll sich mit dem Verkauf
von E-Books befassen. Dies soll alles über
das Internet stattfinden. Wie muss ich
vorgehen, um E-Books verkaufen zu können?
Wie und wo kann ich bereits bekannte
E-Books (z.B. E-Books aus der Weltliteratur)
für den Verkauf erwerben? Wissen Sie, wo
ich mich darüber informieren kann?
Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie sich noch nicht intensiv
mit dem Gründungsvorhaben befasst haben. Ich empfehle
Ihnen dringend, einen vollständigen Businessplan zu erstellen - auch wenn Sie die selbständige Tätigkeit nur in Teilzeit
ausüben möchten. Darin ist u.a. die Frage nach dem Einkauf
zu behandeln - diese Kostenposition wird den größten Posten
in Ihrer Kalkulation ausmachen. Noch größere Risiken sehe
ich allerdings im Bereich Verkauf - wer sind Ihre Kunden
genau und warum sollten diese nicht z.B. bei Amazon oder
anderen großen Anbietern einkaufen? Reicht Ihr geplantes
Marketing aus, um einen Kundenstamm aufzubauen? Wie
hoch ist der Investitions- und Kapitalbedarf? Zusammengefasst sollten Sie also erst ermitteln, ob eine Gewinnerzielung
überhaupt möglich ist, BEVOR Sie Geld in eine Selbständigkeit investieren.
Ihre Frage: Wie muss ich vorgehen, um E-Books verkaufen
zu können? Da sie selbständig tätig werden, ist die Beantragung eines Gewerbescheins beim Gewerbeamt der für Ihren
Betriebssitz zuständigen Stadt oder Gemeinde zwingend.
Dieser kostet je nach Gemeinde zwischen 15 - 60 Euro. Vom
Finanzamt erhalten Sie automatisch einen Fragebogen vom
Finanzamt zur steuerlichen Erfassung. Da Sie aufgrund der
Nebentätigkeit nur geringe Umsätze generieren werden, können Sie die s.g. Kleinunternehmerregelung wählen. Mit dieser
müssen Sie Mehrwertsteuer weder ausweisen noch abführen.
Beim Kleinunternehmer ist Brutto gleich Netto. Auf Rechnungen müssen Sie den Kunden darauf hinweisen, da dieser
die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern
kann. Den Gewinn versteuern Sie bei einem Einzelunternehmen über Ihre Einkommensteuererklärung. Evtl. wird noch
Gewerbesteuer fällig - jedoch gibt es als Einzelunternehmer
einen Freibetrag von 24.500 Euro. Alle diesbezüglichen Fragen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.
Ihre Frage: Wie und wo kann ich bereits bekannte E-Books
(z.B. E-Books aus der Weltliteratur) für den Verkauf erwerben? Wissen Sie, wo ich mich darüber informieren kann?
Als Unternehmer können Sie E-Books z.B. über Großhändler
oder (Fach-)Verlage beziehen. Grenzen Sie die Suche nach
dem geplanten Segment ein und suchen Sie sich die entsprechenden Adressen über das Internet heraus. Damit können
Sie sich einen ersten Überblick über das Angebot verschaffen
und anschließend direkt den Kontakt zu möglichen Lieferanten aufnehmen.
Für Brancheninfos und weitergehende Informationen bieten
sich Fachverbände an, z.B. der „Börsenverein des Deutschen
Buchhandels“.
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