Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche 2003
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Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche 2003
Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche 2011 Herausgegeben von: Euregio Rhein-Waal Emmericher Str. 24 47533 Kleve Tel. 02821-793-00 Fax.02821-793-030 E-mail: info@euregio.org Internet: www.euregio.org euregio rhein-maas-nord Geschäftsstelle der euregio rhein-maas-nord Konrad-Zuse-Ring 6 41179 Mönchengladbach Tel.02161-6985-0 Fax.02161-6985555 E-mail: info@euregio-rmn.de Internet: www.euregio-rmn.de Broschüre und Internetversion werden herausgegeben von den EURES-Partnern in der Euregio RheinWaal und euregio rhein-maas-nord Verfasser: Diplom-Volkswirt Robert Marzell und Diplom-Verwaltungswirtin Barbara Marzell Kleve, Januar 2011 Copyright: Euregio Rhein-Waal und Robert Marzell Der vorliegende Text ist mit großer Sorgfalt recherchiert worden. Aus etwaigen Fehlern können keine Rechtsansprüche hergeleitet werden. 1 Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche 2011 Vorwort Seit 17 Jahren informieren die Euregios deutsche Schülerinnen und Schüler über Studienmöglichkeiten im niederländischen Teil der Euregio Rhein-Waal und der euregio rhein-maas-nord. Dies hat zu einem vermehrten Interesse an den Bildungsgängen im Nachbarland beigetragen. Iim Studienjahr 2009-2010 studierten laut niederländischen Quellen schon 21763 Deutsche regulär in den Niederlanden. Hinzu komen noch einmal ca. 800 Austauschstudenten.Damit hat auch die Zahl der Fragen zum Studium zugenommen, die konkret beantwortet werden wollen. Eine wichtige Frage betrifft die Studienfinanzierung im Falle einer Ausbildung in den Niederlanden. Welche Funktion soll diesbezüglich die vorliegende Broschüre nach Auffassung der Herausgeber und des Autors erfüllen ? Dies hat sich im Lauf der Zeit geändert. Als die Broschüre „Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche“ 1994 zum ersten Mal erschien, war sie die e i n z i g e etwas detailliertere Informationsquelle zum Thema Studienfinanzierung sowohl bei einem kompletten Studium in den Niederlanden als auch einem Studienteilabschnitt in den Niederlanden. Soweit es sich um finanzielle Fragen im Zusammenhang nur mit einem zeitlich begrenzten niederländischem Studienabschnitt im Rahmen eines Studiums in Deutschland handelt, gab es dazu hingegen seit jeher - insbesondere seitens des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) - sehr gute Materialien. Ausdrücklich sei hier die Internetseite: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/00655.de.html genannt. Im Falle eines kompletten Studiums in Holland war es lange anders. Hier waren präzise Ausführungen eher rar und die Euregio-Broschüre darum besonders wertvoll. Zumal es sich in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts bald abzeichnete, dass Studieren in den Niederlanden für immer mehr Menschen bedeutete: komplett in den Niederlanden studieren. Mittlerweile finden an einem kompletten Studium in Holland Interessierte glücklicherweise viele Informationen zur Studienfinanzierung in deutscher Sprache vor; - zum einen bei deutschen Unternehmensberatungen, welche ihr Geld mit dem Coachen niederländischer Hochschulen bei der Werbung und Betreuung deutscher Studenten verdienen, - zum anderen auf den deutschsprachigen Internetseiten niederländischer Hochschulen selbst. Nennen wir beispielhaft - die Internetseiten der am meisten kontaktierten deutschen Unternehmensberatung bezüglich des Themas „Studieren in den Niederlanden“: Edu-con Strategic Education Consulting GmbH Rheine: 2 http://www.studieren-in-holland.de/25,1,studiengebuehren.html www.finanzieren-studium.de www.edu-port.de - sowie die Internetseite der Unternehmensberatung „border concepts“, Gronau: http://www.studienscout-nl.de/home/studium-infos-nl-von-a-z/finanzielles.html Wir führen hier ferner die Internetseiten von Hochschulen im Gebiet der Euregio RheinWaal und der euregio rhein-maas-nord unabhängig vom Umfang ihrer Informationen zum Thema Studienfinanzierung auf:: http://www.ru.nl/deutsch/bachelor/finanzielles/ (Radboud Universiteit Nijmegen) http://www.wageningenuniversity.nl/DE/education/finanzielles/ (Wageningen Universiteit, Wageningen) http://www.han.nl/start-de/bachelor/praktische-informationen/finanzielles/ (Hogeschool van Arnhem en Nijmegen) http://www.vanhall-larenstein.de/Studiumskosten.aspx (Hogeschool VanhallLarenstein, u.a. Velp und Wageningen) http://fontys.edu/finanzielle.angelegenheiten.18837.aspx (Fontys Hogescholen Venlo) http://www.artez.nl/english/Information_for/Future_students/Finances_for_study_ and_stay und http://www.artez.nl/english/Information_for/%28Foreign%29_students/Tuition_fee s (ArtEZ Hogeschool voor de kunsten, u.a. Arnhem) (englischsprachige Informationen) Außerhalb des Gebiets der Euregio Rhein-Waal und der euregio rhein-maas-nord möchten wir auf folgende Internetseiten von Hochschulen mit vielen deutschen Studierenden aufmerksam machen: - http://de.saxion.edu/finanzielles (Saxion Hogeschool, u.a. Enschede) - http://www.utwente.de/vor_studienbeginn/finanzierung.doc/ (Universiteit Twente, Enschede) - http://www.rug.nl/studienbewerber/praktischezaken/financien/index (Rijksuniversiteit Groningen ) - http://www.fh-stenden.de/33,1,studiengebuehren.html - (Stenden Hogeschool, Emmen und Leeuwarden) - http://www.hanze.de/home/International/Deutsch/Wissenswertes/Finanzierung.ht m (Hanzehogeschool Groningen) - http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Main/ProspectiveStudents/BachelorsProgr ammes/MoneyMatters.htm (Maastricht University) (englischsprachige Information) Welche Funktion erfüllt angesichts dieser – unterschiedlichen - Informationsangebote die vorliegende Broschüre heute? Sie hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin die detaillierteste und umfassendste Publikation zum Thema „Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutsche“ zu sein - und ist das auch. 3 Allgemeinverständlich geschrieben gibt sie einen umfassenden Überblick - über Kosten und kostenmindernde Faktoren bei diversen Arten von Studien; - Finanzierungsfragen im Hinblick auf ein komplettes Studium in NL; - Finanzierungsfragen im Hinblick auf ein teilweises Studium in NL; - Finanzierungsfragen im Hinblick auf ein Praktikum in NL im Rahmen eines Studiums. Dabei liegt der Schwerpunkt eindeutig auf Fragen, welche ein komplettes Studium in den Niederlanden betreffen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vieler Behörden und Organisationen haben in der Vergangenheit wertvolle Informationen zu verschiedenen Themen dieser Broschüre beigesteuert. Herr Dieteren vom Servicekantoor Nijmegen des Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) hat auch diesmal wieder freundlicherweise den Teil über die niederländische Studifinanciering durchgesehen. Der Verfasser bedankt sich bei allen, die ihm selbstlos geholfen haben. Für eventuelle Fehler trägt er natürlich allein die Verantwortung. Wir wünschen allen Deutschen bei einem Studium in den Niederlanden viel Erfolg! Die Eures-Partner in der Euregio Rhein-Waal & euregio rhein-maas-nord. 4 INHALTSVERZEICHNIS 1) Arten eines Studiums in den Niederlanden 2) Kosten eines Studiums in den Niederlanden 2a1) Kosten eines Studiums in den Niederlanden im Allgemeinen 2a2) Preise für Zimmer als spezieller Kostenfaktor 2a3) Preise für Bücher und andere Lernmaterialien als spezieller Kostenfaktor 2a4) Preise für Intensivkurse Niederländisch als spezieller Kostenfaktor 2a5) Studiengebühren als spezieller Kostenfaktor 2a6) Die Krankenversicherung als möglicher spezieller Kostenfaktor 2b) 2b1) 2b2) 2b3) 2b4) 3) 3a) 3b) 4) 4a) 4b) 4c) 5) 6) 6a) Kostenmindernde Faktoren Die Teilrückerstattung der gesetzlichen Studiengebühren für EU-Bürger mit einem Studienbeginn in den Niederlanden vor dem 01.09.2007 bei Vollzeit- und dualen Studiengängen als kostenmindernder Faktor Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten des Studiums als kostenmindernder Faktor Ein Krankenversicherungszuschuss des niederländischen Finanzamtes als kotenmindernder Faktor im Hinblick auf die Krankenversicherung Ein Mietzuschuss des niederländischen Finanzamtes als kostenmindernder Faktor im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten bei eigener Wohnung in den Niederlanden Staatliche Förderung bei komplettem u n d teilweisem Vollzeitstudium in den Niederlanden Kindergeld während des Studiums Abschlusshilfen bei zu langer Studiendauer Die Förderung eines k o m p l e t t e n Studiums in den Niederlanden Die Finanzierung eines kompletten Vollzeitstudiums in den Niederlanden durch BAföG-Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz Die Finanzierung eines kompletten Vollzeitstudiums in den Niederlanden durch BAföG-Leistungen nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz Die Finanzierung eines kompletten Vollzeitstudiums oder dualen Studiums in den Niederlanden durch den niederländischen Staat – die „Prestatiebeurs“ Sowohl BAföG als auch niederländische Studienfinanzierung bei einem Vollzeitstudium in den Niederlanden ? Nein! Die Förderung eines t e i l w e i s e n Studiums in den Niederlanden Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch BAföGLeistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz 5 6b) 6c) 6d) 6e) 6f) 6g) 7) 7a) 7b) 7c) 7d) 7e) 7f) 7g) 7h) 7i) Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch den niederländischen Staat – die Prestatiebeurs Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch die Europäische Union im Rahmen des Teilprogramms ERASMUS innerhalb des Programms für Lebenslanges Lernen (LLP) Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Die Förderung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch niederländische Stipendien (Huygens- Scholarship Programme) Die Finanzierung eines Studiums durch niederländische Hochschulen u.a. Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch sonstige Organisationen Die Förderung von P r a k t i k a in den Niederlanden im Rahmen eines Studiums Vorbemerkung Die Förderung eines studentischen Praktikums durch Leistungen nach § 5,Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Die Förderung eines studentischen Praktikums durch die Europäische Union im Rahmen des Teilprogramms ERASMUS innerhalb des Programms für Lebenslanges Lernen (LLP) im Zeitraum 2007-2013 Die Förderung von COMENIUS-Assistenzzeiten an niederländischen Schulen für angehende (Fremd-) Sprachenlehrer durch die Europäische Union im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (LLP) COMENIUS Sprachassistentenstellen im Deutschunterricht in den Niederlanden im Schuljahr 2008/2009 – zumeist an Sekundarschulen (12-18jährige Schüler/Innen), teilweise auch an Grundschulen (4-12jährige Schüler/Innen) und an Deutschlehrer ausbildenden Fachhochschulen Die Förderung studentischer Praktika von Fachhochschulstudenten technischer oder wirtschaftlicher Studiengänge durch die Deutsche Gesellschaft für Interna tionale Zusamenarbeit (GIZ) GmbH (früher: InWEnt) Die Förderung von Praxisqualifizierung für Bachelor- Absolventen (FH) durch die GIZ (früher: InWent) Die Förderung von Kurzpraktika durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst für Bachelor- und Master- Studenten ab dem 2. Fachsemester Die Vermittlung bezahlter Praktika für Studenten der Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Informatik ab dem 5. Semester durch AIESEC 6 7j) 7k) 7l) 8) 8a) 8b) 8c) 8d) Die Vermittlung bezahlter Praktika für Studenten der Ingenieur-, Natur- und Agrarwissenschaften durch IAESTE Die Vermittlung bezahlter Praktika durch den Deutschen Bauernverband Die Vermittlung teilweise bezahlter Praktika für Juristen durch ELSA ANHANG BAföG §§ 5, 5a, 6, 16 (Förderung im Ausland, Förderung der Deutschen im Ausland, Förderungsdauer im Ausland) Region Hannover, Team Ausbildungsförderung: Information für Studenten über die Förderung einer Ausbildung in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 4 englischsprachige Kurzinformationen von DUO (früher: Informatie Beheer Groep) zur Niederländischen Studienfinanzierung, dem Kredit zur Finanzierung der Studiengebühren und der Teilrückerstattung der Studiengebühren (nur für diejenigen, welche schon im Studienjahr 2006-2007 in den Niederlanden studierten) Auszüge aus der niederländischsprachigen Broschüre von DUO: „Alles over studiefinanciering voor studenten en afgestudeerden“ 7 1) Arten eines Studiums in den Niederlanden Wie in Deutschland kennen wir auch in den Niederlanden verschiedene Formen des Studierens: Vollzeit-Studium Teilzeit- Studium Duales Studium Fernstudium Im Vergleich zu Deutschland sind dabei Teilzeit- Studiengänge in den Niederlanden viel weiter verbreitet. Sie kommen in mehreren Formen vor. Zum einen kann man eine Anzahl Teilzeit- Studiengänge unabhängig von seiner gegenwärtigen Berufs- / Hausfrauen- usw. –tätigkeit nebenher betreiben. Ein Beispiel: Graphic Design an der ArtEZ Hochschule der Künste in Arnheim. Zum anderen gibt es „Teilzeit“- Studiengänge, welche eine Berufstätigkeit im Studienbereich voraussetzen und diese auch als Studienbestandteil werten. In diesen Studiengängen kann man teilweise ein Teilzeitstudium in der gleichen Zeit wie ein Vollzeitstudium absolvieren. Ein Beispiel: Sozialpädagogik an der Fachhochschule in Nimwegen oder Enschede. Hier ist eine Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich von mindestens 19 Stunden sowohl Studienvoraussetzung als auch 50%er Studienbestandteil. Rechnet man zu dieser Praxis noch einen Studientag und 12-14 Stunden Vor- und Nachbereitung zum Studium hinzu, so kommt man bei dieser Form von „Teilzeit“studium auf eine vollzeitige Beanspruchung durch das Studium. 2) Kosten eines Studiums in den Niederlanden 2a1) Kosten eines Studiums in den Niederlanden im Allgemeinen Bei einem Studium in den Niederlanden entstehen folgende Kosten: - Vorab Kosten für einen evtl. notwendigen NiederländischIntensivkurs Studiengebühren (ohne oder noch mit teilweise Rückerstattung) Aufwendungen für Bücher und andere Unterrichtsmaterialien Kosten einer auswärtigen Wohnung und / oder Fahrtkosten (außer beim Fernstudium) Kosten für den sonstigen Lebensunterhalt: Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Unter haltung... Das niederländische Ministerium für Unterricht, Kultur und Wissenschaften legt bei der Studienfinanzierung folgende Kosten pro Monat im Zeitraum September-Dezember 2011 zugrunde: 8 Lebenshaltungskosten von Vollzeitstudenten, sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen: 794,69 EURO. Rechnerisch enthalten diese angenommenen monatlichen Lebenshaltungskosten Mietkosten in Höhe von 190,54 EURO. Studiengebühren sind in diesen Lebenshaltungskosten noch nicht enthalten. Für sie muss man im Studienjahr 2011-2012 bei einem Vollzeitstudium nochmals mo natlich 1713 Euro : 12 = 142,75 Euro hinzurechnen, sodass sich Gesamtkosten von 937,44 Euro ergeben.. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfho/bedragen.asp) 2a2) Preise für Zimmer als spezieller Kostenfaktor Sind die referierten gesetzlichen Normen – zum Beispiel bei der Miete - realistisch? Das niederländische Nationale Institut für die Haushaltsbudgetberatung NIBUD informiert auf der Basis von Erhebungen des Instituts für angewandte Sozialwissenschaften („Studentenmonitor“), Nijmegen und des Bildungsministeriums über die Ausgaben von Studierenden im Jahr 2008. Danach betrugen die durchschnittlichen Mietausgaben eines Studierenden 308 Euro, während auf Einkäufe 231 Euro, auf Kleidung 102 Euro, auf Unterhaltung, Ausgehen und Sport 111 Euro, auf Studienunterlagen 37 Euro, auf Versicherungen 91 Euro und auf Fahrtkosten (neben der Freikarte für öffentliche Verkehrsmittel) noch 82 Euro entfallen. http://www.nibud.nl/omgaan-met-geld/studeren/wat-kost-studeren.html Macht zusammen ohne Studiengebühren 962 Euro. Dies sind nationale Durchschnittswerte. Gemäß dem Studentenmonitor 2009 liegen die Ausgaben von auswärts wohnenden Fachhochschulstudent/innen mit insgesamt 961 Euro dabei etwas niedriger als diejenigen derer, welche eine Universität besuchen (969 Euro). Wir ergänzen diese Werte durch leider etwas veraltete Angaben über die Durchschnittsmieten für ein Zimmer in wichtigen Studentenstädten gemäß der Internetseite: http://www.keuzegids.org/modules.php?name=extra&pa=kamers Durchschnittsmiete Euro Beurteilung a)Zimmerangebot b)Zimmerqualität durch Studenten (7= befriedigend, 6= ausreichend, 5=mangelhaft+, 4= sehr mangelhaft) Landesdurchschnitt 320 a) 6,20 b) 6,37 Venlo Velp (bei Arnheim) Arnheim Wageningen 290 258 317 273 a) 6,82 7,64 b) 6,72 7,50 9 Nijmegen Enschede Emmen Groningen Maastricht Heerlen Sittard 302 228 271 302 285 278 267 5,98 7,73 6,13 6,31 7,27 7,20 6,81 6,62 7,21 6,27 6,47 6,89 6,59 6,62 Leeuwarden Vlissingen Tilburg Eindhoven Amsterdam Haarlem Diemen Dronten Apeldoorn Deventer Rotterdam Leiden Utrecht Den Haag Delft Breda S`Hertogenbosch Zwolle 277 244 249 279 404 364 ? ? 311 291 343 311 331 359 293 306 293 313 6,83 7,09 7,40 6,52 4,87 6,16 5,00 6,49 6,05 7,11 6,60 6,31 5,43 6,49 6,09 6,42 6,46 6,43 6,76 6,59 7,00 6,45 5,51 6,54 5,78 6,55 6,59 6,55 6,38 6,59 5,90 6,59 6,63 6,57 6,44 6,48 Von den Zimmermieten zu unterscheiden sind die Preise für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim. Wer die niederländischen Mieten und das dortige PreisLeistungsverhältnis fürchtet, kann hier sein Glück versuchen. Dafür muss man sich sehr früh auf eine Warteliste setzen lassen; in Nimwegen beispielsweise ab 1. November des Vorjahres! Ein Beispiel zum Zimmerpreis in Studentenwohnheimen: Ein Zimmer im Nimwegener Studentenwohnheim Hogeveldt inklusive Nebenkosten schlägt ab 1. Juli 2010 warm mit 160 + 92 = 252 EURO zu Buche, eins im Studentenwohnheim Vossenveld mit 183 +94 = 277 EURO. In Vossenveld hat man dafür seine eigene Dusche. Küche und Toiletten teilen sich in beiden Wohnheimen eine Anzahl Studenten. (http://www.sshn.nl/Informatie_wooncomplexen) 2a3) Preise für B ü c h e r und andere Lernmaterialien als spezieller Kostenfaktor Das Konservatorium der ArtEZ Hochschule der Künste teilt im Internet mit: „Neben den Studiengebühren musst du mit Kosten für das Anschaffen von Büchern, Materialien, Exkursionen und Praktika mit den dabei anfallenden Reisekosten rechnen. 10 Der Aufwand dafür ist je nach Studiengang unterschiedlich, aber rechne mit minimal 500 Euro dieser Extrakosten pro Jahr.“ (Übersetzung: Robert Marzell) Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN) führt auf den deutschsprachigen Internetseiten folgende Studienkosten im ersten Studienjahr auf: Beträge 1. Studienjahr an der HAN: Ergotherapie: Bücher 750 Euro; Modul-Arbeitsbücher 40,- Euro; Physiotherapie: Bücher 1100-1300 Euro; Modul-Arbeitsbücher 100,- Euro; Logopädie: +/- 600 Euro; Mundpflege: +/- 750 Euro, für spezielle Klinikkleidung, Bücher und Instrumente sowie vorgeschriebene Hepatitis B- Impfung; Sport, Gesundheit und Management: Bücher 500 Euro; Modul-Arbeitsbücher 50,- Euro; Ernährung und Diätetik: 650 Euro, Praktikumskleidung +/- 70 Euro Kreative Therapie: Ca. 750,- bis 1000,- Euro je nach Differenzierung (Musik-, Kunst-, Drama-, psychomotorische Therapie) einschließlich Kosten der Einführungswoche; Sozialpädagogik: Vollzeit: ca. 650 Euro; berufsbegleitend: ca. 500 Euro. Kulturelle Sozialpädagogik Ca. 500,- Euro. Bei den englischsprachigen Studiengängen International Business and Management Studies, Communication, Human Resource and Quality Management, Logistics und Finance and Accounting in Arnheim schlagen Bücher pro Jahr mit 750 Euro und Readers (Syllabi) mit 100 Euro zu Buche. 2a4) Preise für Intensivkurse Niederländisch als spezieller Kostenfaktor Eine Reihe von Hochschulen bietet zumeist im Juli-August vor Studienbeginn 2-6 wöchige Intensivkurse Niederländisch für deutschsprachige künftige Studenten entweder selbst an oder lässt solche Kurse durch eine Sprachschule oder ein niederländisches Berufskolleg durchführen. Zu anderen Jahreszeiten veranstalten u.a. Kurse: - die Sprachschule Eurolinguist für die Fakultät Sozial- und Gesundheitswesen der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen im November 2010-Januar 2011 (www.eurolinguist.nl/han/) 11 - - - - die Volkshochschule Wesel vom 11.04. –20.05..2011 zum Preis von 685 Euro (bei mindestens 10 Teilnehmern, sonst 852,50 Euro ohne Unterrichtsmaterialien und Lexikon, siehe www.vhs-wesel.de ) die Volkshochschule Kleve in der Zeit vom 25.05. - 04.07.2011(Ansprechpartnerin: Frau Renate Schmitz, Tel.: 02821/7231-22e-mail: renae.schmitz@kleve.dewww.vhskleve.de) die Weiterbildung gGmbH der Universität Münster im Zeitraum 28.03. – 06.05.2011 als Vorbereitung für die Prüfung Nederlands als vreemde taal CNaVT drei aufeinander aufbauende Module Niederländisch zum Preis von insgesamt 625 Euro an: http://wwu-weiterbildung.de/weiterbildung/?page_id=23 Das Institut für interkulturelle Kommunikation Duesseldorf in Verbindung mit der Heinrich Heine Universität vom 07.02.- 18.03.2011 5 aufeinander aufbauende bzw. sich ergänzende Kurse zum Preis von 360,- + 300,- + 150 + 300, + 150 = 1260 Euro http://www.iik-duesseldorf.de/sprachkurse/niederlaendisch/ (http://www.iik-duesseldorf.de/archiv/2010/kurse/02sla12/programm.php ). die VHS Leer: Intensivkurs Niederländisch zur Vorbereitung auf die studienrelevante Prüfung Nederlands als Vreemde Taal (CNaVT) vom 16.05. – 21.06.2011 zum Pries von 850 Euro: http://www.vhsleer.de/index.php?id=276&urlparameter=browse%3Aforward%3Bkathaupt%3A11%3 Bknr:1112647004 die Sprachschule KAPITO in Münster mit 3 aufeinander aufbauenden Modulen im Zeitraum 21.02. – 15.04.2011 zum Preis von 3x 350 Euro = 1050 Euro; ( http://www.kapito.com/fremdsprachen/nt2_kurse.php ) die VHS Aachen mit 2 aufeinander aufbauenden NT2- Sprachintensivkursen, welche am 07.02.2011 bzw. 07.04.2011 beginnen und jeweils 15 Unterrichtstage umfassen zum Preis von 2x 270 = 540 Euro (http://www.vhsaachen.de/tpl/vhs/PDF_1_2011/FB_7/andere%20Sprachen/Niederlaendisch_1_2011.p df Mit welchen Preisen muss man im Jahr 2011 rechnen? Es geht je nach Veranstalter um 0 bis 1260 Euro, wenn man keine Vorkenntnisse hat. Kostenlos sind zum Beispiel die Niederländisch-Sprachkurse -entweder im Sommer vor dem Studium wie z.B. bei den Studierenden Lehramt Grundschule oder aber in das ins Studium integriert- bei einem niederländischsprachigen Studium an der Stenden Hogeschool in Emmen (http://www.fh-stenden.de/12,1,220,sprachkurs_emmen.html ) Das Gleiche gilt für den Studiengang International Business and Languages an der Avans Hogeschool in Breda und s´Hertogenbosch: http://www.fh-avans.de/44,1,sprachkurs.html Einige Beispiele für Kurse im Sommer 2011, die bei Redaktionsschluss im Januar 2011 bekannt waren: 12 - Intensivkurse Niederländisch an der Radboud Universiteit Nijmegen vom 30.05.2011 –04.07..2011 in Nijmegen bzw. vom 28.06.2011 –29.07.2011 in Nijmegen oder Gaesdonck: 995 Euro (mit kompletter Zurückerstattung bei 50% der möglichen Studienleistungen im ersten Studienjahr) (http://www.ru.nl/deutsch/bachelor/niederlandisch_als_0/ - Intensivkurs Niederländisch bei der Sprachschule Eurolinguist für die Studiengänge im Sozial- und Gesundheitswesen und Sport der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen vom 04.07.2011-12.08.2011: 850 Euro (http://eurolinguist.languagepartners.nl/han_info.asp) Die Hogeschool van Hall-Larenstein in Leeuwarden bietet einen Intensivkurs Niederländisch für 675 Euro einschließlich Prüfungsgebühren vom 25.07.2011 – 19.08.2011 an. Er wird am Berufskolleg ROC Friese Poort durchgeführt. http://www.vanhall-larenstein.de/files/nl-cursusleeuwarden2011.pdf Wer an der Hogeschool van Hall Larenstein in Velp studiert, kann wie die Studierenden des Sozial- und Gesundheitswesens der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen bei der Sprachschule Eurolinguist in Nijmegen vom 04.07. – 12.08.2011einen Intensivkurs Niederländisch zum Preis von 850 Euro belegen. (http://www.vanhall-larenstein.de/files/nl-cursusnijmegen2011.pdf) Es ist alternativ auch möglich, den Intensivkurs am Sprachenzentrum CENTA der Wageningen University zu besuchen - I ntensivkurs Niederländisch an der Maastricht University vom 06.06.-15.07.2011 bzw. vom 13.06.-22.07.2011: 1095 Euro ohne Staatsexamen, 1195 Euro mit Staatsexamen. (http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Main/Sitewide/Content/IntensiveDutchCourseFor ProspectiveGermanStudentsNL7.htm); - Intensivkurs Niederländisch an der Rijksuniversiteit Groningen: vom 23.05.22.06.2011: 910 Euro zuzüglich Prüfungsgsgegühren von 90 Euro Intensivkurs an der Rijksuniversiteit Groningen vom 27.06.-22.07.2011 inklusive Kursmaterial und Prüfungsgebühren 1000 Euro. Bei Vorkenntnissen können beide Groninger Kurse um die erste Woche und verkürzt Werden und kosten dann 100 Euro weniger. (http://www.rug.nl/talencentrum/Taaltrainingen/Nederlandsvanderstaligen/voorbereid ingstaatsexamen/intensivkursNiederlandischfurstudienbewerber) Institut für Internationale Kommunikation Düsseldorf, in Verbindung mit der Heinrich- Heine- Universität: 5 auf einander aufbauende Intensivkurse Niederländisch zur Vorbereitung auf die Prüfung NT2 im Zeitraum 04.07. – 12.08.2011 zum Preis von insgesamt 1260 Euro (ohne Rabatt); http://www.iik-duesseldorf.de/sprachkurse/niederlaendisch/ : 13 2a5) Studiengebühren (Collegegeld) als spezieller Kostenfaktor Wir behandeln im Abschnitt 2a5) vor allem die Studiengebühren, welche Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union wie Deutschland oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz bezahlen müssen, wenn sie einge weitere Bedingungen erfüllen. Hohe Studiengebühren (Instellingscollegegeld) für Nicht-EU- Ausländer/innen und EU- Ausländer, welche bestimmte Bedingungen (Wohnort, Erststudium in NL) nicht erfüllen Von anderen Ausländern dürfen, wenn die Hochschule das will, deutlich höhere Gebühren erhoben werden. Dazu nur ein Beispiel: für diejenigen, welche n i c h t die Staatsbürgerschaft eines der folgenden Länder besitzen: of an EU country: Austria, Belgium, Bulgaria, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Germany, Estonia, Finland, France, Great Britain, Greece, Hungary, Italy, Ireland, Latvia, Lithuania, Luxemburg, Malta, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, or Sweden), or of an EEA country (Norway, Iceland or Liechtenstein), or have Swiss nationality, und die ihr Studium im September 2011 beginnen, betragen die jährlichen Studiengebühren an der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen für einen VollzeitBachelorstudiengang 7000 Euro statt 1713 Euro! (http://www.han.nl/start-en/bachelor/practical-information/financial/) (http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Main/ProspectiveStudents/BachelorsProgramme s/MoneyMatters/TuitionFees.htm) Studiengebühren für Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz in staatlich finanzierten und nicht staatlich finanzierten Studiengängen Man kann mehrere Arten von Studiengebühren unterscheiden: a) Gesetzlich festgelegte Studiengebühren für vom Staat finanzierte („bekostigte“) Vollzeit- Bachelor- Studiengänge an einer Fachhochschule oder Universität und vom Staat finanzierte Vollzeit- Master- Studiengänge an einer Universität. Diese Studiengebühren, welche im Studienjahr 2011-2012 1713 Euro betragen, muss man zahlen, wenn man -in einem entsprechenden Studiengang eingeschrieben ist und - Staatsbürger/in eines Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes – siehe die Liste der Länder weiter oben - oder der Schweiz ist, - zum Zeitpunkt des Studienbeginns einen gemeldeten Wohnsitz in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Belgien oder Luxemburg hat, - vor dem jetzigen Bachelor bzw. Master nicht schon einmal ein Bachelor- bzw. Master-Studium in Holland abgeschlossen hat. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/studeren/collegegeld.asp) Es ist also finanziell sehr wichtig, seinen Wohnsitz vor Studienbeginn anzumelden und seiner Hochschule eine Bescheinigung darüber vorzulegen! 14 Gemäß einem Kabinettsbeschluss der niederländischen Regierung vom 10. Dezember 2010, der zu einer Gesetzesvorlage im Frühjahr 2011 führen wird, kommt zu den soeben genannten Bedingungen eine weitere hinzu: man muss zügig studieren. Wer für sein Bachelor- Studium an der Fachhochschule oder Universität mehr als ein Jahr mehr als die Regelstudienzeit benötigt oder für sein Master-Studium an der Universität mehr als ein Jahr mehr braucht, soll ab dem Studienjahr 2011-2012 zusätzlich zu den gesetzlichen Studiengebühren 3000 Euro zahlen! Also: wer z.B. den universitären Bachelor Psychologie nicht in 4 Jahren oder den Fachhochschul-Bachelor International Business and Management Studies nicht in 5 Jahren schafft, muss am Ende seines Studiums tief in die Tasche greifen. (Vgl. http://www.nobiles.nl/index.php?id=8&article=9351 und: http://www.uu.nl/university/bachelors/NL/praktischezaken/geldzaken/langstuderen/Page s/default.aspx) b) Gesetzliche festgelegte Studiengebühren für vom Staat finanzierte Vollzeit- Bachelor- und Master- Studiengänge, zu denen zusätzlich ein Aufschlag für besondere Leistungen erhoben wird. Ein Beispiel für solche höheren Studiengebühren in einem regulären VollzeitStudiengang auf der Basis des Gesetzes über Experimente ist Physiotherapie an der Hogeschool Zuyd in Heerlen. Hier muss man 100 Euro mehr als 1713 Euro bezahlen. Das Geld soll für die bessere Betreuung der Studierenden verwandt werden. (http://www.hszuyd.nl/view_educations.jsp?content=45928&study=46145) - Ein ähnlicher Fall sind die englischsprachigen Studiengänge Physiotherapie an der Fontys Hogeschool Eindhoven und der Hanzehogeschool Groningen: Hier betragen die Studiengebühren im Studienjahr 2011-2012 jeweils 1000 Euro mehr als die gesetzlichen Gebühren, also 1713 + 1000 = 2713 Euro. Siehe: http://fontys.edu/physiotherapy/application.and.costs.180332.htm und http://www.hanzeuniversity.eu/home/International/Admissions/Tuition+Fees/tuitionfees-2011-2012.htm c) Von der Hochschule selbst festgelegte Gebühren für Teilzeit- oder duale Studiengänge für Personen, welche die Nationalität eines Landes der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besitzen. Die Studiengebühren für Teilzeit- oder berufsbegleitende Studiengänge können die Hochschulen selbst festlegen, wobei ein Mindestbetrag – in etwa die Hälfte des gesetzlichen Collegegelds bei Vollzeitstudien - nicht unterschritten werden darf. Im Studienjahr 2010-2011 betrug der gesetzlich geforderte Mindestbetrag z.B. 950 Euro. Zwei Beispiele: An der Fachhochschule von Arnheim und Nimwegen betragen sie, wie weiter oben schon ausgeführt, für den berufsbegleitenden Teilzeit- Studiengang Sozialpädagogik in n i e d e r l än d i s c h e r Sprache im Studienjahr 2011-2012 wie beim Vollzeitstudiengang 1713 Euro. (http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/sociaal-pedagogischehulpverlening/dt/aanmelden/studiekosten/) 15 Wer an der ArtEZ Akademie für Bildende Künste in Arnheim Design in Teilzeit studiert, bezahlt im Studienjahr 2011-2012 1385 Euro. (http://www.artez.nl/Informatie_voor/Studenten/Collegegelden) Auch bei diesen vom Staat finanzierten Teilzeit- und dualen Studiengängen wird in einigen Fällen von den Hochschulen für ein fremdsprachiges Angebot ein Zusatzbeitrag erhoben (wegen zusätzlicher Übersetzungskosten usw.): - So kosten die berufsbegleitenden Studiengänge Sozialpädagogik und Kulturelle Sozialpädagogik in deutscher Sprache an der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen nicht 1713 Euro Studiengebühren in 2011-2012, sondern 500 Euro mehr, also 2213 Euro.(http://www.han.nl/opleidingen/bachelor/de/sozialpeadagogikde/dt/anmeldung/studienkosten/ Die Studiengebühren für duale Studiengänge können die Hochschulen ebenfalls selbst festlegen. Sie dürfen lediglich wie bei Teilzeitstudien nicht ein Minimum unterschreiten. An der Fachhochschule von Arnheim und Nimwegen betragen sie 2010-2011 allgemein wie beim Bachelor- Vollzeitstudium 1713 Euro – z.B. im Fall des dualen Studiums Krankenpflege, das in Kooperation mit den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau durchgeführt wird. (http://www.han.nl/start/bachelor-opleidingen/aanmelden/collegegeld/) d) Die Studiengebühren bei vom niederländischen Staat nicht finanziell geförderten Studiengängen variieren. Einige Beispiele: Das erste Studienjahr Physiotherapie in deutscher Sprache in Rheine, an das sich dann ein reguläres Weiterstudium in Enschede anschließt, kostet 2011-2012 5850 Euro. (http://saxion.de/phys/vollzeit/enschede/finanzielles) Wer Physiotherapie an den Fachhochschule in Enschede in e n g l i s c h e r Sprache studiert, bezahlt 2011-2012 als EU-Bürger pro Jahr 4950 Euro. (http://www.saxion.edu/programmes/degree-programmes/bachelor-physiotherapy/ Noch teurer sind im Regelfall Master-Studiengänge an Fachhochschulen. An der Hanzehogeschool Groningen kostete der akkreditierte „Master of Business Administration in International Business & Management (IB&M)“ für EU-Bürger im Studienjahr 2010-2011 nicht weniger als 11750 Euro. (http://www.hanze.nl/home/International/International+Student+Office/Tuition+Fees/Tuiti on+Fees+2010+2011.htm) 2a6) Die Krankenversicherung als möglicher spezieller Kostenfaktor Die Kosten der Krankenversicherung richten sich nach EU-, sowie nach deutschem oder niederländischem Recht, je nachdem, - ob man in den Niederlanden arbeitet oder nicht; 16 - ob man in den Niederlanden wohnt oder nicht, wie alt man ist. (vgl. http://www.nuffic.nl/international-students/how-to-prepare/insurance/healthinsurance und: (www.nuffic.nl/pdf/service/factsh/health-insurance.pdf) Wohnsitz, Alter und Arbeitsort spielen also eine Rolle. In Deutschland gilt gemäß Sozialgesetzbuch V, §10, Absatz 2 Punkt 3: „Kinder sind versichert - bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden...;wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.“ (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html ) In den Niederlanden wurde ab dem 01.01.2006 eine Krankenversicherungspflicht auf der Basis einer Kopfpauschale eingeführt. Sie gilt für alle, die in den Niederlanden arbeiten. (http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/zorgverzekering/documenten-enpublicaties/publicaties-pb51/verplichte-zorgverzekering-als-u-in-nederland-werkt.html) Sie gilt für alle, die in den Niederlanden wohnen – es sei denn, sie halten sich nur vorübergehend zum Zwecke eines Studiums in den Niederlanden auf und sind gleichzeitig unter 30 Jahre alt. In der Kombination von deutschem und niederländischem Recht ergeben sich bei der Krankenversicherung für Deutsche dann potentiell 5 verschiedene Fälle. Die folgenden Ausführungen sind ohne Gewähr. Hier die denkbaren Fälle: a) - Der oder die Studierende arbeitet nicht in den Niederlanden. - Er oder sie wohnt dabei in Deutschland oder den Niederlanden. - Er oder sie ist unter 25 Jahre alt. Dann sind Studierende zumeist bei den Eltern in Deutschland kostenlos mitversichert und erhalten eine EU-Gesundheitskarte. b) Der oder die Studierende arbeitet nicht in den Niederlanden. Er oder sie wohnt in Deutschland. Er oder sie ist 25 Jahre oder älter. Fallen Studierende aus Altersgründen nicht mehr unter die Familienversicherung und wohnen sie während des holländischen Studiums in Deutschland, so müssen sie sich unmittelbar nach Ausscheiden aus der Familienmitversicherung bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Allerdings gewähren die Krankenkassen ihnen nicht unbedingt den günstigen Studententarif ( monatlich im Sommersemester 2010 55,55 Euro Krankenversicherungs- und 17 9,98 bzw.11,26 Euro Pflegeversicherungsbeitrag, vgl. (http://www.studentenkv.de/familien_kranken-versicherung_studenten.html#Studenten_und_KVdS) Hier sollte man mehrere Versicherungsunternehmen diesbezüglich befragen. c) - Der oder die Studierende arbeitet nicht in den Niederlanden. - Er oder sie wohnt in den Niederlanden. - Er oder sie ist 25 Jahre oder älter, aber noch unter 30 Jahre alt. In diesem Fall sind die Studierenden einerseits nicht mehr bei den Eltern in Deutschland mitversichert; andererseits fallen sie altersmäßig aber auch noch nicht unter die niederländische Krankenversicherungspflicht. Sollten niederländische Versicherungsunternehmen sie nicht wie Versicherungspflichtige aufnehmen dürfen – wie Sachkundige der Krankenversicherungen VGZ und CZ das dem Verfasser dieser Broschüre Ende Januar 2008 telefonisch mitgeteilt haben - so müssen sie sich anderweitig in den Niederlanden privat krankenversichern. Die Organisation Nuffic führt dazu im Internet mit Stand Juli 2010 aus: “Otherwise you will have to make other arrangements, for example by taking out a private insurance policy. There are private packages on the market especially for international students. Private healthcare insurance companies offering insurance products especially designed for international students include AON and Lippmann. “ (www.nuffic.nl/pdf/service/factsh/health-insurance.pdf) Die Internetseiten der erwähnten Versicherungsgesellschaften sind: Lippmann: www.ace-ips-nl.com AON: https://www.students-insurance.eu Die Maastricht University gibt im Internet unter Health Insurance gleichermaßen an: „ Some companies such as Lippmann and AON offer special student packages that combine a health and liability insurance. These package deals often come a lot cheaper than buying them separately.” (http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Main/ProspectiveStudents/BachelorsProgramme s/Insurance.htm) d) - Der oder die Studierende arbeitet nicht in den Niederlanden. - Er oder sie wohnt in den Niederlanden. - Er oder sie ist 30 Jahre alt oder mehr. In diesem Fall besteht die holländische gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Die Kopfpauschale beträgt ca.1200 Euro im Jahr, was 100 Euro im Monat entspricht. Hinzu kommt seit dem 1. Januar 2011 eine gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung an eventuellen Krankheitskosten von 170 Euro im Jahr. Man kann wählen: - das Versicherungsunternehmen; - ob man die medizinischen Leistungen in natura erhalten oder aber nach Bezahlung rückerstattet haben will; - ob man über die gesetzlich verpflichtete Eigenbeteiligung hinaus eine weitere freiwillige zu den Krankheitskosten von bis zu 500 Euro im Jahr vereinbart. Bei der Wahl der passenden Krankenversicherung will die Site: www.kiesbeter.nl/zorgverzekeringen helfen. 18 e) - Der oder die Studierende arbeitet in den Niederlanden. - Er oder sie wohnt in Deutschland oder den Niederlanden. In diesem Fall ist man in den Niederlanden in jedem Fall krankenversicherungspflichtig. Es ist gewissermaßen der klassische Fall des „Gastarbeiters“. Die Kopfpauschale beträgt in Holland wie schon ausgeführt ca. 1200 Euro. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag von 6,5 % des Einkommens. Dieser Beitrag wird vom niederländischen Finanzamt erhoben. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, ihn dem Studierenden zurückzuerstatten. Vielleicht sollten wir noch abschließend bemerken, dass, wenn man unter 25 Jahre alt ist, die sonst gegebene Familienversicherung hier nicht greift, weil die eigene Versicherung vorrangig ist. Nach der Erörterung der von uns unterschiedenen 5 Fälle wollen wir abschließend auf die Finanzierungsmöglichkeiten derjenigen Deutschen eingehen, die unter die niederländische Krankenversicherungspflicht fallen. Deutsche, die in den Niederlanden mindestens 32 Stunden im Monat arbeiten und unter 30 Jahren ihr Studium dort begonnen haben, können die niederländische Studienfinanzierung erhalten. (Siehe Kapitel 4b) Dieses niederländische „BAföG“ besteht aus der allen zustehenden Basisbeurs, der einkommensabhängigen Aanvullende Beurs und einem möglichen Darlehen. Um die gestiegenen Krankenversicherungskosten teilweise aufzufangen, wurden die Basisbeurs einmalig ab 2006 jährlich um 150 Euro insgesamt und die Aanvullende Beurs einmalig um jährlich insgesamt 180 Euro erhöht. Ferner gewährt das niederländische Finanzamt (Belastingsdienst) Bedürftigen, welche über 18 Jahre alt sind, in den Niederlanden krankenversichert sind und die 2011 nicht mehr als 36022 Euro im Jahr verdienen, einen Krankenversicherungszuschuss, der im Jahr 2011 monatlich bis zu 69 Euro im Jahr betragen kann. (http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag2011/zorgtoeslag_wie_wat_wanneer/zorg toeslag_wie_wat_wanneer.html#P0_0) Die Kosten der Krankenversicherung selbst können vielleicht um bis zu 10 % gesenkt werden, wenn etwa von allen Studierenden einer Hochschule eine Gruppenversicherung (Collectief Contract) abgeschlossen wird und die Versicherung darauf einen Beitragsrabatt gewährt. Beispiel: Die Hogeschool van Arnhem en Nijmegen hat einen Gruppenvertrag mit der Versicherung Zilveren Kruis Achmea (www.zilverenkruis.nl) geschlossen, was zu einem Rabatt bei der Prämie für die Grundversicherung und bei Zusatzversicherungen führt. (http://www.han.nl/start/bachelor-opleidingen/starten-bij-de-han/collectievezorgverzekering/ ) 19 2b) Kostenmindernde Faktoren bei einem Studium in den Niederlanden 2b1) Die Teilrückerstattung der gesetzlichen Studiengebühren für EU- Bürger, welche vor dem 01.09.2007 ein Vollzeit- oder duales Studium in den Niederlanden begonnen haben, als kostenmindernder Faktor Wer sein Studium in Holland vor dem 01. September 2007 begonnen hat und dabei noch nicht 30 Jahre alt war, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Landes der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzt und über ein Konto bei einer Bank oder der Postbank in den Niederlanden verfügt, erhält die jährlichen Studiengebühren („Collegegeld“ ) im Falle eines Vollzeit- oder dualen Studiums vom niederländischen Staat über den Dienst Uitvoering Onderwijs DUO (vor 2010: Informatie Beheer Groep) auf Antrag weiterhin teilweise zurückerstattet. (http://www.ibgroep.nl/international_visitors/EU_EEA_students/Contribution_to_tuition_fees.asp) Wichtig dabei: die Rückerstattung muss jeweils vor dem 31. Januar beantragt werden, um keinen Geldverlust zu erleiden. Wo gibt es den erforderlichen Antrag? Entweder man erhält ihn bei unveränderter Adresse vom Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) zugeschickt. Oder es gibt ihn bei einem Regionalbüro (Servicekantoor) von DUO z.B. in: Sittard, Stationsstraat 41 Nimwegen, Keizer Karelplein 32d Arnheim, Koningsstraat 26 Enschede, Ripperdastraat 13 Groningen, Kempkensberg 4 oder auf telefonische Anfrage bei der Informatie Beheer Groep (0031-50-5997755). Man kann ihn nicht mehr im Internet downloaden. Im Studienjahr 2011-2012 geht es dabei, wie weiter oben ausgeführt, um Studiengebühren von 1713 Euro. Was erhält man davon zurück? Einen Betrag, der dem Zwölffachen der Basisbeurs (elternunabhängiger Grundbetrag des niederländischen „BAföGs“) für zu Hause wohnende Studenten entspricht. Das sind 12 x 95,61 Euro = 1147,32 Euro. (www.ib-groep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfho/bedragen.asp) Es verbleiben also netto 1713 – 1147,32 = 565,68 Euro Studiengebühren pro Jahr. Das ist deutlich weniger als z.B. an Hochschulen in Niedersachsen. 2b2) Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten eines Studiums als kostenmindernder Faktor Wir müssen hier grundsätzlich danach unterscheiden, ob Studierende und/oder ihr Ehepartner selbst erwerbstätig und damit steuerpflichtig sind oder nicht. 20 Für die erstere Gruppe (selbst erwerbstätig) gilt gemäß der „Anleitung zur Einkommenssteuererklärung 2010“: „Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit nicht bereits eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist, werden bis zu einem Höchstbetrag von 4 000 € jährlich als Sonderausgaben anerkannt. Sind bei Ihrem Ehegatten entsprechende Aufwendungen entstanden, können diese ebenfalls bis zu 4 000 € jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zu den Ausbildungskosten gehören nicht nur Lehrgangs- und Studiengebühren sowie die Aufwendungen für Fachbücher Und anderes Lernmaterial, sondern auch Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer auswärtigen Unterbringung. Für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte erhalten Sie regelmäßig eine Entfernungspauschale von 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer.“ „Entstehen die Aufwendungen für eine weitere Berufsausbildung, ein weiteres Studium, ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, kommt der Abzug als Werbungskosten in Betracht (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 45 der Anlage N)“ „Zeile 45 Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Als Aufwendungen können Sie z. B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial, Fahrtkosten usw. geltend machen. Ersatzleistungen von dritter Seite, auch zweckgebundene Leistungen nach dem SGB III oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, müssen Sie jedoch von den Aufwendungen abziehen.“ (http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommen steuer/2010/Anleitung_ESt-1-A-2010.pdf) Unter ein Erststudium fällt auch ein berufsbegleitendes Studium wie z.B. Sozialpädagogik an den Fachhochschulen in Nimwegen oder Enschede. Bei der zweiten -nicht selbst erwerbstätigen- Gruppe müssen wir nach dem Alter differenzieren. a) Der Student ist nicht erwerbstätig, erzielt kein nennenswertes Einkommen und ist unter 25 Jahre alt. b) Der Student ist nicht erwerbstätig, erzielt kein nennenswertes Einkommen und ist 25 Jahre oder älter. Fall a) Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Eventuell gibt es einen Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung. 21 In der „Anleitung zur Einkommenssteuererklärung 2010“ in der Anlage Kind finden wir folgende Hinweise: „Zeilen 48 bis 50 Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 € jährlich abgezogen werden. Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben.“ Von dem Freibetrag werden eigene Einkünfte des Kindes über 1848 Euro im Jahr sowie BAföG und Stipendien aus öffentlichen Mitteln abgezogen. Studierende ab dem 25. Lebensjahr Für solche Studierende können die Eltern bei den außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommenssteuererklärung Kosten für das studierende Kind als „Unterhalt für bedürftige Personen“ geltend machen. In der „Anleitung zur Einkommenssteuererklärung 2010“ heißt es dazu in der Anlage Unterhalt: „Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hat und die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z. B. Eltern, Großeltern, K i n d e r oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unterhaltene Person bis zu 8 004 € jährlich geltend machen, wenn die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt…“ Eigene Einkünfte und Bezüge des unterhaltenen Studenten, die über 624 Euro im Jahr hinausgehen, sowie BAföG und Stipendien aus öffentlichen Mitteln sind dabei abzuziehen. 2b3) Ein Krankenversicherungszuschuss des niederländischen Finanzamtes (Belastingdienst) als kostenmindernder Faktor im Hinblick auf die n i e d e r l ä n d i s c h e Krankenversicherung Wie schon oben bei der Darstellung der Krankenversicherung als möglicher Kostenfaktor ausgeführt, gewährt das niederländische Finanzamt (Belastingdienst) Bedürftigen, welche über 18 Jahre alt sind, in den Niederlanden krankenversichert sind und nicht mehr als 36022 Euro im Jahr verdienen, einen Krankenversicherungszuschuss. der im Jahr 2011 monatlich bis zu 69 Euro im Jahr betragen kann. (http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag2011/zorgtoeslag_wie_wat_wanneer/zorg toeslag_wie_wat_wanneer.html#P0_0) Hier kann man einen Antrag auf Krankenversicherungszuschuss downloaden: http://www.toeslagen.nl/particulier/zorgtoeslag2011/zorgtoeslag_aanvragen/zorgtoeslag _aanvragen.html 22 2b4) Ein Mietzuschuss des niederländischen Finanzamtes als kostenmindernder Faktor im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten bei eigener Wohnung in den Niederlanden In 2011 kann man monatlich vom niederländischen Finanzamt einen Mietzuschuss von bis zu 146 Euro erhalten, wenn man - in den Niederlanden gemeldet ist, - in den Niederlanden eine angemessene W o h n u n g (eigener Eingang, eigene Küche, eigenes Bad, also kein Zimmer im Studentenwohnheim usw., hat), - nicht mehr als 21625 Euro im Jahr Einkommen hat. Angemessen ist eine Wohnung z.B. nur, wenn sie bei unter 23jährigen nicht mehr als 361,66 Euro Kaltmiete plus Umlagen kostet. Das niederländische Finanzamt (www.belastingdienst.nl) informiert zu diesen Zuschüssen zu Krankenversicherung und Miete im Unterschied zu Steuerfragen leider nur auf Niederländisch: http://www.toeslagen.nl/particulier/huurtoeslag2011/huurtoeslag_wie_wat_wanneer/huur toeslag_wie_wat_wanneer.html#P3_0 Hier kann man einen Antrag auf Mietzuschuss downloaden: http://www.toeslagen.nl/download/particulier/huurtoeslag2011.html 3) Staatliche Förderung bei komplettem o d e r teilweisem Vollzeitstudium in den Niederlanden 3a) Kindergeld während des Studiums In der Regel wird bislang bei einem Studium in Holland wie bei einem Studium in Deutschland Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob man in Holland wohnt oder hier. Das Kindergeld beträgt seit Anfang 2010 für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Dauer-und-Hoehe.html) Wenn die Eltern in ihrer Einkommenssteuererklärung in der Anlage Kind Angaben zum Studium machen, prüft das Finanzamt von sich aus, was für die Eltern günstiger ist: das bereits erhaltene Kindergeld oder aber ein steuermindernder Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Ausbildungsbedarf des Kindes. 3b) Abschlusshilfen bei zu langer Studiendauer Es gibt in diesem Fall zwei deutsche und eine niederländische Fördermöglichkeiten. 23 3b1) Liegt Bedürftigkeit vor, so hilft hier § 15, Absatz 3a BAföG. Dort heißt es: „Auszubildenden an Hochschulen, die sich in einem in sich selbstständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer ... geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen worden ist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.“ (www.bafoeg.bmbf.de/de/235.php) Diese Hilfe zum Studienabschluss wird in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt. 3b2) Unabhängig vom BAföG und seinen Bedürftigkeitskriterien können Studierende auch einen verzinslichen „Bildungskredit“ in Anspruch nehmen, wenn sie sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung befinden. (http://www.bva.bund.de/cln_101/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/Flyer_20KfW,tem plateId=raw,property=publicationFile.pdf/Flyer%20KfW.pdf ) Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt. Man kann bis zu 24 Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro ausbezahlt bekommen. Einige Kennzeichen: Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i. H. v. -in Höhe von- 2,05 % effektiver Jahreszins, der nominale Zinssatz beträgt 2,03 % (Stand: 01.10.2009) unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder Ehegatten keine versteckten Kosten einfache Antragstellung im Internet Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG- möglich Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR 24 außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland Förderung von Auslandsstudiengängen und studienbedingten Auslandsaufenthalten (http://www.bva.bund.de/cln_108/nn_383814/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/bildu ngskredit-node.html?__nnn=true ) Der Online-Antrag findet sich hier: https://www.bva.bund.de/cln_101/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/050__OnlineAntrag/node.html?__nnn=true . 3b3) Für diejnigen, welche Recht auf die niederländische Studiefinanciering haben – siehe Kapitel 4c) – besteht die Möglichkeit, nach der Regelstudienzeit, während der sie die Prestatiebeurs erhalten, noch weitere drei Jahre ein Darlehen zu erhalten. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 2011 dabei 853,16 Euro im Monat. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfmbo/wat_is_studiefinanciering/lenen.asp) Auf Niederländisch im Original: “Lenen na je prestatiebeurs Als je geen recht meer hebt op de prestatiebeurs, maar wel als voltijdstudent staat ingeschreven, kun je nog maximaal drie jaar lenen. Die periode van drie jaar noemen we de leenfase. Als je in de leenfase zit kun je in 2010 en in 2011 per maand maximaal € 853,16 lenen.” 4) Die Förderung eines kompletten Vollzeit- Studiums in den Niederlanden Wir behandeln hier drei Finanzierungsmöglichkeiten: - BAföG gemäß § 5, Absatz 2 BAföG - BAföG gemäß § 6 - Studienfinanzierung durch den niederländischen Staat: die „Prestatiebeurs“ 4a) Die Finanzierung eines kompletten Vollzeit- Studiums in den Niederlanden durch BAföG- Leistungen nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz Unter welchen Bedingungen kann man für ein komplettes Studium in den Niederlanden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ( = BAföG ) erhalten ? 25 Bis Ende 2007 wurde ein komplettes Studium in den Niederlanden de facto lediglich für Grenzpendler gefördert. Hier gab es aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23.10.2007 und dessen Umsetzung bei der Verabschiedung der 22. BAföGNovelle durch den Bundestag, welcher der Bundesrat am 20.12.2007 zustimmte, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 eine neue Rechtsgrundlage. Im §5, Absatz 2 BAföG heißt es nunmehr: „Auszubildenden, welche ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn ... 3.3 eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird.“ (www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php) In § 5, Absatz 1 wird der juristische Begriff „ständiger Wohnsitz“ erläutert: „Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet.“ Was heißt das auf gut Deutsch? Man kann BAföG für ein komplettes Studium in den Niederlanden erhalten, wenn man vorher seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatte, denn durch einen studienbedingten Umzug in die Niederlande oder an einen deutschen Ort an der niederländischen Grenze verliert man diesen ja nicht. Der Verweis auf den ständigen Wohnsitz dient also lediglich gewissermaßen der Abwehr von Sozialleistungstourismus von aus dem Ausland Zugezogenen. BAföG gibt es für ein V o l l z e i t s t u d i u m s oder ein insgesamt die volle Arbeitskraft beanspruchendes berufsbegleitendes „Teilzeit“studiums in den Niederlanden. Studenten- BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss geleistet; zur Hälfte ist es ein zurückzuzahlendes zinsloses Darlehen. Wo muss man das BAföG für ein Studium in NL beantragen? Wir müssen zwei Fälle unterscheiden: a) Wer schon bislang – vor dem 01. Januar 2008 - als Grenzpendler BAföG vom Amt für Ausbildungsförderung des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der er/sie seinen/ihren ständigen Wohnsitz hat, erhielt, bekommt es weiterhin von dieser Behörde. b) Alle anderen hingegen beantragen und erhalten ihr BAföG hingegen bei der Region Hannover: Region Hannover Team Ausbildungsförderung Hildesheimer Str.20 26 30169 Hannover Tel. 0511-61622-252, -253 (montags 09-12 Uhr, mittwochs 13-17 Uhr) E-mail: bafoeg@region-hannover.de Internet: http://www.hannover.de/data/download/RH/bafoeg-f/26infobenelux.pdf Welche persönlichen Voraussetzungen muss man erfüllen, um BAföG zu bekommen? Drei Voraussetzungen müssen gegeben sein: Nationalität, kein zu hohes Alter und Bedürftigkeit. Nationalität Ausbildungsförderung wird deutschen Staatsangehörigen geleistet sowie Ausländern in besonderen Fällen. Man findet ihre Auflistung im § 8 BAföG (www.bafoeg.bmbf.de/de/224.php) und Einschränkungen dazu im § 5, Absatz 2. Im Zweifelsfall frage man sein Amt für Ausbildungsförderung. Alter Grundsätzlich muss man laut § 10, Absatz 3 BAföG bei Beginn des Studiums u n t e r 30 Jahre alt ist, um gefördert werden zu können. Es gibt aber einige Ausnahmen. Wer wegen der Erziehung seiner Kinder nicht früher studieren konnte, oder auf dem zweiten Bildungsweg die Fachhochschulreife oder das Abitur gemacht hat, kann auch in höherem Alter BAföG erhalten, vorausgesetzt, er beginnt unverzüglich nach Wegfall der Verzögerungsgründe mit dem Studium. (www.bafoeg.bmbf.de/de/226.php) Die Altersgrenze soll ferner gemäß dem geplanten 23. Bafög- Änderungsgesetz für ein Master-Studium im Herbst 2010 von 30 auf 35 Jahre hinaufgesetzt werden. (http://www.bmbf.de/press/2762.php) Bedürftigkeit Bafög erhält man nur, wenn Eltern und evtl. Ehegatten das Studium nicht finanzieren können. Diesen Punkt behandeln wir kurz im übernächsten Abschnitt. Wie hoch ist die maximale Förderung pro Monat? Falls man noch bei seinen Eltern wohnt, beträgt der sogenannte Bedarfssatz ab dem Wintersemester 2010/2011 422 Euro; falls man nicht bei den Eltern wohnt: 597 Euro. So steht es im § 13 BAföG. (www.bafoeg.bmbf.de/de/230.php) Hinzu kommt eventuell noch ein Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung von 62 + 11 Euro. (http://www.bafoeg.bmbf.de/de/231.php) Somit ergibt sich ein monatlicher Maximalbetrag für BAföG- Leistungen ab Oktober 2010 von 422 + 62 + 11 = 495 Euro, falls man bei seinen Eltern wohnt und von 597 + 62 + 11 = 670 Euro, falls man nicht zu Hause wohnt. 27 Hinzu kommen nach §§ 3,4 BAföG- Auslandszuschlagsverordnung noch: - die Erstattung von Studiengebühren für maximal ein Studienjahr als Zuschuss - eine Hin- und Rückreise insgesamt zum niederländischen Studienort, welche pauschal nach dem neuen Recht jeweils mit 250 Euro vergütet wird. (www.das-neue-bafoeg.de/de/413.php) Für den soeben erwähnten Reisekostenzuschuss muss man nicht in den Niederlanden wohnen. Man erhält ihn auch, wenn man von seinem deutschen Wohnort aus zum Studium nach NL fährt wie etwa der ehemalige Gymnasiast aus Aachen, Kleve oder Gronau, der die kurze Strecke nach Maastricht, Nijmegen oder Enschede pendelt. Diese beiden Leistungen werden auf den monatlichen BAföG-Satz im ersten Studienjahr umgelegt, in dem BAföG beantragt wird. Dies alles kann man in einem Informationsblatt der Region Hannover nachlesen: http://www.hannover.de/data/download/RH/bafoeg-f/26infobenelux.pdf Wie erfahre ich, wie viel BAföG mir persönlich zu steht? Wenn man ledig ist, eine Berufsausbildung abgeschlossen und danach mindestens 3 Jahre gearbeitet hat (bei kürzerer Ausbildung als 3 Jahre entsprechend mehr), erhält man den maximalen Förderungssatz. Das Gleiche gilt für Ledige, die zwar keine Ausbildung absolviert haben, dafür aber nach dem 18. Lebensjahr 5 Jahre gearbeitet haben sowie für Studenten, die bei Studienbeginn schon 30 Jahre alt sind. Bei allen anderen hängt die Höhe des BAföG vom Einkommen der Eltern und Ehegatten, der Zahl der Geschwister usw. ab. Wer schon einmal überschlagen will, auf wie viel Förderung er ungefähr hoffen kann, findet im Internet dazu einen BAföG-Rechner: www.bafoeg-rechner.de Exakte Auskünfte über die zu erwartende BAföG-Höhe können nur die Ämter für Ausbildungsförderung auf der Basis des Einkommenssteuerbescheides der Eltern und Ehegatten vom vorletzten Jahr geben. Machen Sie persönlich einen Termin mit Ihrem BAföG-Amt aus. Wie lange erhalte ich BAföG? § 15a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes lautet: „Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach §10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung...“ Bei einem kompletten Studium in den Niederlanden gibt es neben der Förderungshöchstdauer entsprechend der deutschen Regelstudienzeit zusätzlich eine „vergleichbare Festsetzung“: die im alten Artikel 7.4 und den neuen Artikeln 7.4, 7.4a und 7.4b und 17a.10a des niederländischen Gesetzes über die Hochschulausbildung und wissenschaftliche Forschung („Wet op het Hoger onderwijs en Wetenschappelijk onderzoek (WHW)) festgelegte zeitliche Studienbelastung in Studienpunkten bzw. Credits bei verschiedenen Arten von Studiengängen, auf die auch bei der niederländischen Studienfi28 nanzierung (Prestatiebeurs) im Artikel 5.6 des Gesetzes über die Studienfinanzierung (WSF) Bezug genommen wird. Wir führen hier die gesetzlichen Festsetzungen der Studiendauern in europäischen Credits gemäß dem European Credit Transfer System ECTS und Studienjahren auf: Studiengänge an Universitäten - Neue Bachelor – Studiengänge an Universitäten: 180 Credits = 3 Jahre - Neue auf dem Bachelor aufbauende Master - Studiengänge an Universitäten in den Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften: 60 Credits = 1 Jahr - Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge an Universitäten in der Landwirtschaft, den Ingenieur-, Natur- und Gesundheitswissenschaften: 120 Credits = 2 Jahre - Neue auf dem Bachelor aufbauende Master-Studiengänge Klinische Psychologie 120 Credits = 2 Jahre Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge Philosophie eines bestimmten Wissenschaftsgebietes: 120 Credits = 2 Jahre - - Neue auf dem Bachelor aufbauende Lehramts – Master – Studiengänge für die Sekundarstufe II an Universitäten: Mindestens 60, höchstens 120 Credits = 1 - 2 Jahre - Neue auf dem Bachelor aufbauende Forschungs- Master – Studiengänge in allen Fachbereichen an Universitäten: 120 Credits = 2 Jahre - Neue auf dem Bachelor aufbauende Master - Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin: 180 Credits = 3 Jahre - Neue auf dem Bachelor aufbauende Master – Studiengänge Katholische Theologie: 180 Credits = 3 Jahre - Herkömmliche Studiengänge an Universitäten in den Wirtschafts-, Sozial-, Rechtsund Geisteswissenschaften, die mit dem Titel Doctorandus ( Drs ) bzw. Meester in de Rechten ( Mr ) abschließen: 240 Credits = 4 Jahre - Herkömmliche Studiengänge an Universitäten in den Ingenieur-, Natur- und Gesundheitswissenschaften sowie im Agrarbereich, die mit dem Titel: Ingenieur (Ir) bzw. Doctorandus ( Drs ) abschließen: 29 300 Credits = 5 Jahre - Herkömmliche Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin und Pharmazie: 360 Credits = 6 Jahre - Herkömmliche Studiengänge Zahnmedizin sowie Philosophie eines bestimmten Wissenschaftsgebietes: 300 Credits = 5 Jahre Studiendauern an Fachhochschulen Alle grundständigen Fachhochschulstudiengänge: 240 Credits = 4 Jahre Auf einem grundständigen Kunststudium aufbauende künstlerische Master – Studiengänge: mindestens 60, höchstens 120 Credits = 1 – 2 Jahre Auf einem grundständigen Bauwesen/Architektur – Ingenieurstudiengang aufbauender 2. Künstlerischer Teil der Architektenausbildung (berufsbegleitendes Studium!): 240 Credits = 4 Jahre Auf einem grundständigen Lehramtsstudiengang der Sekundarstufe I aufbauender Master – Studiengang Lehramt Sekundarstufe II: 90 Credits = 1 ½ Jahre Auf einem Lehramtsstudium der Primar- oder Sekundarstufe I aufbauender Masterstudiengang zum Sonderschullehrer (Lerarenopleiding speciaal onderwijs): 60 Credits = 1 Jahr Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich es nicht schaffe, in der Regelstudienzeit mein Studium ab zu schliessen? Deutsche studieren trotz anfänglicher Sprachprobleme in Holland nicht langsamer als Niederländer. Aber manchmal klappt es in den Niederlanden – wie in Deutschland - doch nicht schnell genug mit dem Diplom bzw. Bachelor und Master. Wenn Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder Pflege bzw. Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren ursächlich für die Verlängerung des Studiums waren, gibt es für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG. 30 In den anderen Fällen sind die in Kapitel 3b) erwähnten Abschlusshilfen möglich. Wie viele deutsche Studenten in den Niederlanden erhielten als Grenzpendler für ein komplettes Studium dort BAföG? Darüber informiert alle zwei Jahre ein Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an den Bundestag. Förderung von Studierenden in den Niederlanden nach § 5 Abs. 1 BAföG im Jahr 2002: insgesamt 1245 darunter: 1164 aus NRW, 80 aus Niedersachsen, 1 aus Rheinland-Pfalz im Jahr 2005: Insgesamt: 1495 darunter: 1316 aus NRW, 178 aus Niedersachsen, 1 aus Rheinland-Pfalz Man erkennt hier deutlich die Erhöhung der Zahl der deutschen Studierenden in den Niederlanden. (Quelle: BMBF, 15.,16. und 17. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs.2, BT-Drucksache 16/4123, Berlin, 18.01.2007, S.22) (www.bmbf.de/pub/17_bafoeg-bericht.pdf) Mit dem Wegfall der Grenzpendler-Bedingung ab 2008 wurde die Grundlage für eine deutliche Steigerung der Zahl der BAföG-Empfänger, welche in Holland studieren, gelegt. Gemäß dem 18. Bafög-Bericht wurden im Jahr 2008 insgesamt: 3078 deutsche Studierende in den Niederlanden gefördert. Der Verfasser vermutet, dass darunter ca. 450 Austauschstudenten waren, was bedeuten würde, dass etwa 2630 Deutsche mit BaföG auf einen Studienabschluss in den Niederlanden hin studierten. Gegenüber den 1495 geförderten Grenzpendlern und 337 geförderten Austauschstudenten = 1832 Bafög-Geförderten im Jahr 2005 bedeuten 3078 Studierende im Jahr 2008 innerhalb von 3 Jahren eine Steigerung um 68%. 4b) Die Finanzierung eines kompletten Vollzeit- Studiums in den Niederlanden durch BAföG – Leistungen nach § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz Deutschen, die ihren ständigen Wohnsitz in den Niederlanden besitzen und dort ein Studium absolvieren möchten, kann nach § 6 BAföG Ausbildungsförderung für die gesamte Studiendauer geleistet werden, wenn die b e s o n d e r e n Umstände des Einzelfalles dieses rechtfertigen. Von diesem Paragraphen sollte man sich zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Broschüre – Anfang 2011 - im Regelfall noch nichts erhoffen. 31 Auszubildende werden, selbst wenn sie einen echten ständigen Wohnsitz in den Niederlanden aufweisen, vorrangig auf die Durchführung eines Studiums in Deutschland verwiesen, es sei denn, es liegen ganz besondere Umstände vor. Beispiel: Der Student ist krank oder behindert und bedarf daher der Betreuung durch seine Eltern oder nahe Verwandte oder der Unterbringung in einem niederländischen Heim. Beispiel: Die Eltern oder andere nahe Angehörige des Studenten sind krank, behindert oder gebrechlich und bedürfen deshalb zur Betreuung seiner Anwesenheit in den Niederlanden. In jedem Fall findet eine Einzelfallprüfung statt und es wird nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden. Genaue Auskünfte erteilt die zuständige Behörde: Region Hannover Team Ausbildungsförderung Hildesheimer Str.20 30169 Hannover Tel. 0511-616222-52/53 E-mail: bafoeg@region-hannover.de www.bafoeg-region-hannover.de Es ist allerdings möglich, dass sich im Gefolge eines Urteils des Verwaltungsgerichts Münster von Ende Januar 2010 die Chancen für Deutsche mit einem ständigen Wohnsitz im Ausland auf BaföG-Leistungen für ein komplettes Studium in Holland verbessern. (http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-1005-bafoeg-auslandsdeutsche.php) 4c) Die Finanzierung eines kompletten Vollzeit- Studiums oder dualen Studiums in den Niederlanden durch den niederländischen Staat – die „Prestatiebeurs“ Vorbemerkung Wenn wir hier von der Förderung eines k o m p l e t t e n Vollzeit- Studiums in den Niederlanden sprechen, so bedeutet das bei Redaktionsschluss im Januar 2011 die Fördrung eines Bachelor- Studiums an einer Fachhochschule bzw. die Förderung eines Bachelor- u n d Master- Studiums an einer Universität. Hier könnte sich demnächst etwas ändern, denn die jetzige niederländische Regierung will die im Folgenden referierten günstigen Regelungen der niederländischen Studienfinanzierung in Zukunft auf die Bachelor- Phase beschränken und ein Master- Studium in Zukunft nur noch mit einem sozial ausgestalteten vollständig zurück zu zahlenden Darlehen fördern. Einleitung Im Regelfall erhalten nur Studenten mit niederländischer Staatsangehörigkeit die Studienfinanzierung. Diese ist im Gesetz über die Studienfinanzierung aus dem Jahr 2000 (Wet studiefinanciering 2000) und im neuen Gesetz über die Hochschulausbildung und wissenschaftliche Forschung (WHOO) im Einzelnen geregelt. 32 Um für die niederländische Studienfinanzierung in Frage zu kommen, dürfen Studierende dabei im Jahr 2011 nicht mehr als 13215,83 Euro verdienen. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfho/bijverdienen.asp) Mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates konnte man sich bei einem Studienanfang vor dem 01.09.2007 in der Regel lediglich einen Teil der Studiengebühren zurückerstatten lassen. Auch diese Vergünstigung ist seither für Neuanfänger entfallen. Es gibt aber Ausnahmefälle, die sich im Prinzip nach dem Typ der Aufenthaltsgenehmigung von Ausländern richten. Wir behandeln hier nur die Frage, unter welchen Bedingungen Staatsangehörige der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz (Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Großbritannien und Nord-Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Malta und Zypern (griechisch), Schweiz) in den Genuss der niederländischen Studienfinanzierung kommen können. (Daneben sind noch studienfinanzierungsberechtigt: Personen, die selbst oder deren Eltern schon bislang die niederländische Studienfinanzierung erhielten; Personen, die über eine unbegrenzte Standard - Aufenthaltserlaubnis (Typ II) verfügen; unter bestimmten Bedingungen Personen, die über eine zeitlich begrenzte Standard – Aufenthaltserlaubnis (Typ I) verfügen; anerkannte Asylbewerber mit einer zeitlich begrenzten (Typ III) oder unbegrenzten (Typ IV) Aufenthaltserlaubnis.) In englischer Sprache informiert der Dienst Uitvoering Onderwijs DUO – vor 2010: Informatie Beheer Groep - (www.ib-groep.nl) auf seiner Internetseite darüber. Gehen Sie auf der Homepage rechts oben auf „International visitors“, dann links auf „Student Grant“ (http://www.ib-groep.nl/International_visitors/student_grant/student_grant.asp ). Dort kann man eine „Nationality chart“ anklicken. Welche Leistungen beinhaltet die niederländische Studienfinanzierung? Die niederländische Studienfinanzierung besteht aus drei Teilen: - einem Ticket für die kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Studentenreisproduct bzw. früher OV-studentenkaart); - einem Stipendium namens „Prestatiebeurs“ , das man bei ausreichenden Studienleistungen nicht zurückzahlen muss; - und, wenn man will, zusätzlich einem verzinslichen Darlehen. Ab dem 01.09.2007 kommt ein weiterer Bestandteil hinzu: ein Kreditangebot zur Finanzierung der Studiengebühren (Collegegeldkrediet). 33 Wir stellen zuerst im Einzelnen dar, um was es sich dabei handelt. Denn: die niederländische Studienfinanzierung ähnelt offensichtlich dem deutschen BAföG nur wenig. Die Studenten-OV-Chipkaart Hat man Anspruch auf die niederländische Studienfinanzierung, so damit auch auf das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel in den Niederlanden. Man kann zwischen einem Ticket für die Werktage (von Montag 04.00 Uhr bis Samstag 04.00 Uhr außer von Mitte Juli bis Mitte August) und einem Wochenend- und Feiertagsticket (von Freitag 12.00 Uhr bis Montag 04.00 Uhr) wählen. Für die nicht im Ticket in begriffene Zeit gibt es zusätzlich einen Preisnachlass bei Bahnreisen und einen Preisnachlass bei Fahrten mit Bus, Straßen- und U-Bahn. Das Ticket hat 2011 einen rechnerischen Wert von 82,34 Euro pro Monat. (siehe: http://www.ib-groep.nl/Images/8707-9-02%20OV-studentenkaart_tcm711817.pdf ) Im Lauf des Jahres 2010 wurde das Ticket aus Papier ersetzt durch einen einer Scheckkarte ähnelnden Plastik-Chip („OV-chipkaart“), der mit der gewählten Fahrberechtigung („studentenreisproduct“) geladen wird. Informationen über die Chipkarte findet man hier: http://www.ib-groep.nl/Images/8707_10_Studentenreisproduct_tcm7-17187.pdf Ausgehend von dieser Internetseite kann man die OV-Chipkaart beantragen: http://www.studentenov-chipkaart.nl/ . Die Prestatiebeurs Das Stipendium Prestatiebeurs (wörtlich übersetzt: Börse für gute Leistungen) besteht aus zwei Teilen. a) Auf den „Basisbetrag Prestatiebeurs“ hat jeder Studienfinanzierungsberechtigte Anspruch. Der Basisbetrag beläuft sich für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, im Zeitraum 01.09.2011 - 31.12..2011 monatlich auf 266,23 Euro. (www.ib-groep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfho/bedragen.asp) Mit nicht oder nur geringfügig verdienenden Partner/in und Kindern Zusammenlebende sowie Alleinerziehende können Zuschläge zum Basisbetrag bekommen. b) Neben dem elternunabhängigen Basisbetrag können Studierende noch einen Zusatzbetrag, die „aanvullende beurs“, erhalten, der wie das deutsche BAföG einkommensabhängig ist. Maximal beträgt die aanvullende beurs im Zeitraum 01.09.2011 – 31.12.2011 monatlich 242,76 Euro für nicht bei den Eltern wohnende Studierende Das verzinsliche Darlehen Im Zeitraum 01.09.2011 – 31.12.2011 können nicht bei den Eltern wohnende Studienfinanzierungsberechtigte monatlich zusätzlich zwischen 285,70 Euro - sofern sie den maximalen Betrag der „aanvullende beurs“ erhalten - und maximal 528,46 Euro - sofern sie 34 keine „aanvullende beurs“ erhalten - leihen. Der Zinssatz für das Darlehen richtet sich nach dem Zinssatz für bestimmte niederländische Staatsanleihen im Oktober des Vorjahres. Er betrug im Jahr 2010 2,39 Prozent. und beläuft sich im Jahr 2011 auf 1,5 Prozent. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfho/wat_is_studiefinanciering/lenen.asp) Der Studiengebührenkredit (Collegegeldkrediet) ab 2007-2008 Die gesamten Lebenshaltungskosten inklusive der Studiengebühren sah das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft offiziell bislang durch die drei referierten Bestandteile der niederländischen Studienfinanzierung abgedeckt. Seit dem Studienjahr 2007-2008 geht man davon aus, dass Basisbeurs, Aanvullende Beurs (oder Elternbeitrag bei wohlhabenderen Eltern) und Darlehen (Lening) die Studiengebühren n i c h t mit abdecken. Damit die Studierenden sich voll auf das Studium konzentrieren und nicht durch Nebenjobs davon abgehalten werden, bietet man ihnen nun einen aparten verzinslichen Collegegeldkrediet füt Vollzeitstudiengänge an. Den Collegegeldkrediet können auch Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz in Anspruch nehmen. Sie müssen bei der erstmaligen Beantragung unter 30 Jahre alt sein, eine Burgerservicenummer besitzen und ein Bankkonto in den Niederlanden unterhalten. Der Collegegeldkrediet richtet sich nach den tatsächlich zu zahlenden Studiengebühren und wird in Monatsraten ausbezahlt. Bei Entrichtung der gesetzlichen Studiengebühren von 1713 Euro im Studienjahr 2011-2012 beträgt er also 1713 : 12 = 142,75 Euro. Absolviert man ein Studium mit viel höheren Studiengebühren, so kann man, wenn man will, bis zum Fünffachen dieses Betrages leihen, also 713,75 Euro im Monat bzw. 8565 Euro im Jahr. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfho/wat_is_studiefinanciering/collegegeldkredie t.asp) Hintergrund dieser Politik war nicht Nächstenliebe, sondern das wirtschaftsliberale Bestreben, nach der Gewöhnung an die Kreditfinanzierung die Studiengebühren drastisch anheben zu können und so die Kosten der Hochschulausbildung deutlich vom Staat weg auf die Studierenden zu verlagern, wie es zuvor dem Vorbild Australien gelungen war. In dieser Hinsicht konnte sich die frühere christldemokratisch- liberale Regierung nicht durchsetzen. Hoffentlich bleibt das auch bei der jetzien liberalchristdemokratischen so. Der Dienst Uitvoering Onderwijs DUO (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) informiert über den Collegegeldkrediet in englischer Sprache im Internet unter: (http://www.ib-groep.nl/international_visitors/EU_EEA_students/Loan_tuition_fees.asp) Muss man OV-Kaart und Prestatiebeurs nach dem Studium zurückbezahlen? Das hängt – wie der Name Prestatiebeurs schon andeutet - wesentlich von dem Studienerfolg ab. Mit Studienbeginn 01.09.2004 und später gilt: 35 Nur die „aanvullende beurs“ ist in den ersten 5 Monaten des ersten Studienjahres von vorneherein ein Zuschuss. Ansonsten erhält man sowohl die Studenten- OV-Chipkaart, den Basisbetrag der Prestatiebeurs als auch die aanvullende beurs in den höheren Studienjahren zunächst als Darlehen. Für a) ein Fachhochschulstudium sowie für b) ein Universitätsstudium in den Geistes-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gibt es diese Leistungen vier Studienjahre; für ein Studium c) der Naturwissenschaften oder des Ingenieurwesens an Universitäten fünf Jahre, bei einem Studium d) der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie sechs Jahre, bei einem universitären Studium e) der Theologie ebenfalls 6 Jahre. Mit dem Erwerb des universitären Bachelor- Grades wird die Prestatiebeurs in der Form eines Darlehens noch nicht automatisch in einen Zuschuss umgewandelt, sondern erst mit dem Mastertitel in der 10-Jahresfrist. So soll zum Weiterstudieren stimuliert werden. Man kann jedoch die Umwandlung des Darlehens nach dem Bachelor-Abschluss in einen Zuschuss beantragen. Dies bedeutet dann den Verzicht auf eine weitere Förderung. Außerdem kann man Studienfinanzierung noch für bestimmte Aufbaustudiengänge in Musik, Bildender Kunst, Tanz und Theater an einer Kunsthochschule sowie bei einem auf einem Lehrerdiplom aufbauenden Weiterstudium zum Lehrer der Sekundarstufe II bzw. der Sonderpädagogik bekommen. Schließt man innerhalb von zehn Jahren sein Studium erfolgreich ab, so werden die OV-Kaart und die Prestatiebeurs in einen Zuschuss verwandelt. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfho/prestatiebeurs.asp) Aufgrund der Abschlussfrist von zehn Jahren kann man sein Studium zwischendurch unterbrechen, um es später wiederaufzunehmen. Bedingungen für die Gewährung der niederländischen Studienfinanzierung an Bürger aus anderen EU – Mitgliedsstaaten Darüber informiert die Informatie Beheer Groep im Internet mit einem englischsprachigen oder niederländischsprachigen Frageprogramm anhand eines Nationalitätenschemas: www.ib-groep.nl www.ib-groep.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=en bzw. www.ib-groep.nl/studiepunt/nationaliteitenschema/natschema.asp?taal=ne Unter jeweils einer der folgenden sechs G r u n d v o r a u s s e t z u n g e n kann man bei EU - Staatsangehörigkeit die niederländische Studienfinanzierung beantragen: Man muss entweder in den Niederlanden mindestens 32 Stunden im Monat als Arbeitnehmer oder Selbstständiger beschäftigt sein; 36 oder: früher in einem solchen Umfang beschäftigt gewesen sein u n d unfreiwillig aus dem Arbeitsleben geschieden sein; oder: früher in einem solchen Umfang beschäftigt gewesen sein, freiwillig aus dem Arbeitsleben geschieden sein u n d ein Fach studieren, das in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der letzten Arbeit steht; oder: ein nicht-niederländisches Elternteil mit der Nationalität eines Staates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, welches g e g e n w ä r t i g in den Niederlanden selbstständig oder als Arbeitnehmer arbeitet; oder: ein nicht-niederländisches Elternteil mit der Nationalität eines Staates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, das i n d e r V e r g a n g e n h e i t in den Niederlanden gearbeitet hat u n d dort wohnt. oder Man muss als Bürger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes fest in die niederländische Gesellschaft integriert sein, ohne dass man selbst oder ein Elternteil mit einer solchen Nationalität in den Niederlanden arbeitet oder gearbeitet hat. Nach der niederländischen Rechtsauffassung bedeutet dies: es gibt Studienfinanzierung für diejenigen, welche ohne eine Unterbrechung von 6 Monaten oder mehr 5 Jahre in einer niederländischen Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Die Erfüllung dieser Bedingungen muss natürlich mit Dokumenten nachgewiesen werden. Zu diesen Grundvoraussetzungen kommen noch als weitere Bedingungen eine A l t e r s g r e n z e und in einigen Fällen der W o h n s i t z in den Niederlanden hinzu. Es gilt die gleiche Altersgrenze wie bei der Teilrückerstattung der Studiengebühren. Im Prinzip erhält man Studienfinanzierung bis zum 30. Lebensjahr. Beantragt man die Studienfinanzierung zum ersten Mal aber unter dreißig Jahren, so kann man Studienfinanzierung für die Dauer seines Studiums auch über das 30. Lebensjahr hinaus bekommen, sofern man sie ununterbrochen beansprucht, also z.B. nicht sein Studium unterbricht. Gemäss den weiter oben erwähnten Faltblättern muss man dann zusätzlich seinen Wohnsitz in den Niederlanden haben und nachweisen, wenn man mittlerweile nicht mehr selbst in den Niederlanden arbeitet bzw. wenn ein Elternteil mittlerweile nicht mehr dort arbeitet. 37 Arbeitet man hingegen selbst gegenwärtig noch in Holland oder tut das ein Elternteil, so kann man auch in Deutschland wohnen. Beispiel: ein in Emmerich wohnender Deutscher jobbt 32 Stunden im Monat in einem Geschäft im benachbarten s´Heerenberg (NL) und studiert Vollzeit International Business and Management Studies im nahen Arnheim. Er ist studienfinanzierungsberechtigt. Solche Konstellationen können in Grenzregionen vorkommen. Sofern sich der Anspruch auf Studienfinanzierung auf die jetzige oder frühere Arbeit eines Elternteils in den Niederlanden gründet, darf dieser Elternteil wie oben extra vermerkt k e i n Niederländer sein. Die juristische Logik der Erleichterung der finanziellen Bedingungen von Bildung in der Europäischen Union führt hier merkwürdigerweise zu einer Diskriminierung von Studenten mit einem Elternteil mit der Nationalität des Geberlandes. Noch Fragen ? Auskunftsstellen in der niederländischen Grenzregion Zuständig für die niederländische Studiefinanciering ist der Dienst Uitvoering Onderwijs (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) in Groningen. Er unterhält u.a. in Grenznähe mehrere Regionalbüros („Servicekantoren“), in denen Fachleute Fragen zum Thema beantworten können. Die Regionalbüros haben werktags von 10.00-17.00 Uhr geöffnet. Hier die Adressen: Sittard, Walramstraat 11 Nijmegen, Keizer Karelplein 32d (Eingang Van Schaeck Mathonsingel) Arnhem, Koningstraat 26 Enschede, Ripperdastraat 13 Groningen, Kempkensberg 4; ab 04.04.2011: Kempkensberg 12 (http://www.ib-groep.nl/particulieren/klantenservice/servicekantoren.asp ) Telefonisch kann man nicht ein spezielles Regionalbüro direkt anwählen. Es gibt lediglich eine Sammelnummer für alle Regionalbüros: 0031-50-5997755, die man von 09.00 – 17.00 Uhr werktags anwählen kann. (http://www.ib-groep.nl/particulieren/klantenservice/contact/telefoon.asp ) Wo beantragt man wann die niederländische Studienfinanzierung? Die Studienfinanzierung kann man für das Studienjahr 2011 - 2012 beim Dienst Uitvoering Onderwijs DUO (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) auf 2 Wegen beantragen: a) Man kann sich auf der Homepage www.ib-groep.nl einloggen. Um die Studienfinanzierung auf diese Weise beantragen zu können, muss man über einen DigiD Inlogcode mit SMS-Authentifikation verfügen. Diesen kann man ebenfalls von der Homepage aus beantragen. b) Man kann im Ausnahmefall per Telefon – 0031-50-5997755 – einen Antrag in Papierform bestellen. (http://www.ibgroep.nl/particulieren/studiefinanciering/sfho/aanvragen/aanvragen.asp) 38 Der Dienst Uitvoering Onderwijs DUO (bislang: Informatie Beheer Groep) empfiehlt dabei, die Studienfinanzierung mindestens drei Monate vor Studienbeginn zu beantragen, wenn man sie ohne Zeitverzögerung von Beginn an erhalten will. Wie viele Deutsche kommen in den Genuss der niederländischen Studienfinanzierung? Laut einer Email von Tea Jonkman von der Pressestelle der IB-Groep vom 17.01.2008 waren es im Studienjahr 2007-2008 1389! Zum Vergleich: laut der gleichen Quelle waren es im Studienjahr 2004-2005 erst 940 ! (E-mail vom 26.07.2005 von Tea Jonkman, IB-Groep, Persvoorlichting, an den Verfasser 5. Sowohl BAföG als auch niederländische Studienfinanzierung bei einem Vollzeitstudium in den Niederlanden ? Nein! Wenn meine Eltern nicht reich sind, und ich in den Niederlanden 32 Stunden im Monat jobbe, kann ich dann nicht sowohl BAföG als auch die niederländische Studienfinanzierung erhalten? Das mögen sich einige Leserinnen und Leser nach der Lektüre der Kapitel 4a) und 4c) fragen. Die Antwort ist: eine doppelte Beantragung ist nach deutschem Recht zwar möglich. Sie führt aber nicht zu mehr Geld. Nach niederländischem Recht ist sie hingegen n i c h t möglich. Warum ? Gemäß § 23, Absatz 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz gilt: (4) Abweichend von Absatz 1 werden ○ Ausbildungshilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, sowie Förderungsleistungen ausländischer Staaten voll auf den Bedarf angerechnet. Das gilt auch für Einkommen, das aus öffentlichen Mitteln zum Zwecke der Ausbildung bezogen wird, (http://www.bafoeg.bmbf.de/de/250.php) Die erhaltene niederländische Studiefinanciering wird also vom BAföG abgezogen. Nach Artikel 2.13. des niederländischen Gesetzes zur Studienfinanzierung WSF hat man keinen Anspruch auf die niederländische Studienfinanzierung, wenn man einen Antrag auf Studienfinanzierung bezüglich der Studiengebühren oder der Lebenshaltungskosten bei einem anderen Staat stellt. Im Wortlaut: Artikel 2.13. Geen aanspraak of geen aanspraak meer o Een student heeft geen aanspraak op studiefinanciering: o indien hij in het betreffende studiefinancieringstijdvak aanspraak maakt op een tegemoetkoming in de kosten voor de toegang tot het onderwijs of voor levensonderhoud, die door de voor de verstrekking van deze 39 tegemoetkomingen verantwoordelijke autoriteit van een ander land wordt verstrekt. (http://wetten.overheid.nl/BWBR0011453/geldigheidsdatum_08-02-2010) 6. Die Förderung eines t e i l w e i s e n Studiums in den Niederlanden Wir behandeln hier - die Förderung eines Studienabschnitts in den Niederlanden durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - die Förderung eines Studienabschnitts in den Niederlanden durch den niederländischen Staat mittels der Prestatiebeurs - die Förderung eines Studienabschnitts durch die Europäische Union im Rahmen des Programms SOKRATES- ERASMUS - die Förderung eines Studienabschnitts durch Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) - die Förderung eines Studienabschnitts durch den niederländischen Staat mittels des Förderungsprogramms „Huygens“ - die Förderung durch sonstige Stipendiengeber. Grundsätzlich gilt: Ein teilweises Studium im Ausland wird nur gefördert, wenn man schon in Deutschland vorab studiert hat. Nur beim BAföG gibt es diesbezüglich eine Ausnahme. 6a) Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden nach § 5, Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Der neue § 5, Absatz 2 BAföG lautet: „(2) Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn 1.er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder 2. im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder 3. eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird“ (http://www.das-neuebafoeg.de/de/219.php ) Voraussetzung für die Förderung eines Studienabschnitts in den Niederlanden ist, dass der bzw. die Studierende über ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache verfügt. 40 Beim teilweisen Studium in NL können wir gemäß dem BAföG mehrere Varianten unterscheiden: - - Nach einem Studienbeginn in Deutschland wird das begonnene Studium in dem EU-Land Niederlande bis zu seinem Abschluss dort fortgesetzt. Das ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 3. Dann richtet sich die Förderungshöchstdauer nach der vom niederländischen Staat festgesetzten Studiendauer. Beachten sollte man, dass man nach dem 2. Studienjahr im Bachelorstudium bestimmte Studienleistungen nachweisen muss, um weiter gefördert zu werden. Sprechen Sie hierüber vorab mit dem zuständigen BAföG-Amt Region Hannover. Diese Art des Auslandsbafög gibt es im Übrigen nur, wenn man zuvor seinen ständigen Wohnsitz mindestens 3 Jahre lang in der Bundesrepublik Deutschland hatte. Eine gleichermaßen mögliche Variante besteht darin, nach einem Studienbeginn in Deutschland sein Studium in mehreren EU-Ländern, darunter den Niederlanden, bis zum Abschluss fortzusetzen. - Nach einem Studienbeginn in Deutschland setzt man sein Studium für eine gewisse Zeit in den Niederlanden fort und kehrt danach nach Deutschland zurück, um es hier abzuschließen. Das ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 1. Auf dieser Basis wird ein teilweises Studium in den Niederlanden gefördert, wenn man zuvor mindestens 1 Jahr in Deutschland oder aber als Grenzpendler 1 Jahr im Ausland vor der Haustür studiert hat. Gemäß $ 16, Absatz 1 BAföG erhält man im Allgemeinen höchstens ein Jahr lang Auslandsbafög. - Ein Auslandsstudium kann im Rahmen einer konkreten vereinbarten deutschniederländischen Kooperation bezogen auf einen Studiengang stattfinden. Das ist der Fall des § 5, Absatz 2, Nummer 2. Bei der Ausgestaltung solcher Studiengänge lässt das BAföG viel Spielraum. So kann man z.B. einen integrierten Studiengang entweder in Deutschland oder in den Niederlanden beginnen. Bei der Förderungshöchstdauer gilt nicht die Einjahresgrenze. Besteht ein integrierter Bachelor-Master-Studiengang, so ist es möglich, das gesamte Bachelor-Studium in den Niederlanden zu absolvieren, wenn das Master-Studium in Deutschland stattfindet. Oder man umgekehrt das gesamte Master-Studium in den Niederlanden durchführen, wenn in der Bachelor-Phase mindestens 1 Jahr in Deutschland studiert wurde. Hier zwei Beispiele zu Kooperationen: An der Radboud Universiteit Nijmegen kann man in Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster den Masterstudiengang NiederlandeDeutschlandstudies studieren und dabei einen deutschen und niederländischen Titel erwerben. In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen wird von der Radboud Universiteit der zweijährige Doppeldiplom- Masterstudiengang: Transnational ecosystem based Water Management (TWM) durchgeführt. 41 Wo beantragt man BAföG für ein zeitweises Studium in den Niederlanden? Zuständig ist Region Hannover Team Ausbildungsförderung Hildesheimer Str.20 30169 Hannover Tel. 0511/ 61622-252/253/ ((montags 09-12 Uhr, mittwochs 13-17 Uhr) E- mail: bafoeg@region-hannover.de Wie wird man bei einem zeitweisen Studium in den Niederlanden gefördert? Die Leistungen nach § 5, Absatz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sind ab 2008 die gleichen wie bei einem kompletten Studium in Holland: - sie umfassen die notwendigen Studiengebühren bis zu einer Höhe von 4600 Euro für - die Dauer von längstens einem Studienjahr; - ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung in NL; - die Reisekosten für eine Hin- und Rückreise (pauschal je 250 Euro). Wieviel Deutsche nehmen BAföG bei einem Studienabschnitt oder einem Praktikum im Rahmen eines Studiums in Anspruch? Darüber informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung am im Januar 2010 in der Publikation „Achtzehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21, Abs. 2“ Förderung von Auszubildenden (Studenten und andere Auszubildende) in den Niederlanden nach § 5 Abs. 2-5 und § 6 BaföG 1991 1997 2003 2004 2005 524 191 341 298 337 (http://www.bmbf.de/pub/achtzenter_bericht_bafoeg.pdf , S.24) Ab 2008 werden nach dem Wegfall des Grenzpendlerfalls alle studentischen BAföGEmpfänger in den Niederlanden zusammen ausgewiesen. Es sind, wie wir im Kapitel 4a) schon sahen, 3078. Wir schätzen, dass davon ca. 450 auf Austauschstudenten entfallen. 42 6b) Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch den niederländischen Staat – die Prestatiebeurs Ebenso wie bei einem kompletten Studium im Nachbarland kann man unter speziellen Voraussetzungen auch bei einem begrenzten Studienabschnitt in NL die „Prestatiebeurs“ erhalten. Wir verweisen hier auf das Kapitel 4c) weiter oben. 6c) Die Finanzierung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch die Europäische Union im Rahmen des Teilprogramms ERASMUS innerhalb des EU Programms für Lebenslanges Lernen (LLP) Die Europäische Union fördert im Rahmen von ERASMUS u.a. ein Auslandsstudium von 3- 12 Monaten an einer mit der deutschen Heimathochschule kooperierenden niederländischen Hochschule. Das Stipendium soll nicht den Lebensunterhalt finanzieren, sondern lediglich die auslandsbedingten M e h r- Kosten abdecken. Die Leistungen für Studierende – ab dem 3. Semester - umfassen: - Zahlung eines Mobilitätszuschusses von maximal 300 Euro im Monat; - Befreiung von Studiengebühren - Anerkennung der in den Niederlanden erbrachten Studienleistungen an der deutschen Heimathochschule - Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Holland und in der Regel Betreuung durch die niederländische Hochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote usw. (http://eu.daad.de/eu/llp/informationen-fuer-studierende/studium/09338.html) Die Stipendien werden dezentral durch die deutsche Hochschule vergeben. Interessierte Studierende wenden sich an ihr Akademisches Auslandsamt. Voraussetzung ist ein mindestens einjähriges Studium in Deutschland und die Staatsangehörigkeit eines Landes der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes. Im Jahr 2008-2009 erhielten 935 deutsche Studierende ein ERASMUS- Stipendium für einen Aufenthalt in den Niederlanden, davon 693 für einen Studienaufenthalt an einer Hochschule und 242 für ein studienbezogenes Praktikum. (Vgl. http://ec.europa.eu/education/erasmus/doc/stat/table109.pdf http://ec.europa.eu/education/erasmus/doc/stat/table109b.pdf http://ec.europa.eu/education/erasmus/doc/stat/table109c.pdf ) Der Mobilitätszuschuss betrug dabei für deutsche Studierende bezogen auf alle Zielländer durchschnittlich 229 Euro pro Monat. 6d) Die Förderung eines teilweisen S t u d i u m s in den Niederlanden durch Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Bei den Stipendien des DAAD wird zwischen „Studierenden“ – damit sind ausschließlich Bachelor-Studenten gemeint – „Graduierten“ – das sind Studierende in der MasterPhase – und „Doktoranden“ unterschieden. Mit der Einführung der Bachelor-Master-Struktur hat sich damit die Bedeutung des Begriffs „Graduierte“ (früher: Inhaber eines Universitätsabschlusses wie Diplom, Magister, 43 1. Staatsexamen auf dem heutigen Master-Abschlussniveau) und damit im Gefolge auch die Bedeutung des Begriffs „Studierende“ verschoben. Bachelor-„Studierende“ in den Niederlanden erhielten 2009-2010 je nach Programm ein Stipendium von 550 Euro oder ein Teilstipendium von 250 Euro im Monat, „Graduierte“ ein Vollstipendium in Höhe von 725 Euro. (http://www.daad.de/imperia/md/content/de/ausland/__bersicht_stipendienraten_deutsch e.pdf) In der Stipendiendatenbank des DAAD http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de. html - finden wir folgende Stipendienarten des DAAD für Bachelor- Studierende: DAAD: Jahresstipendien für Studierende aller Fächer DAAD: Kombinierte Studien- und Praxissemester für Studierende Der DAAD vergibt Jahresstipendien für leistungsstarke Studierende und Graduierte aller Fächer. Bei der Förderung von Graduierten geht es um Aufbau-, Ergänzungs- oder Vertiefungsstudien. Das Stipendium kann für selbst gewählte anerkannte Studiengänge gewährt werden. Der Mehrwert des Auslandsstudiums muss überzeugend dargelegt werden, die Wahl der niederländischen Hochschule begründet werden. Bewerbungsschluss für das Studienjahr 2011-2012 war der 15.11.2010. http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de. html?detailid=209&fachrichtung=4&land=34&status=1&seite=1 http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de. html?detailid=210&fachrichtung=4&land=34&status=2&seite=1 Im Rahmen des Jahresstipendienprogramms des DAAD ist auch eine Förderung kombinierter Studien- und Praxissemester im Ausland möglich. Siehe: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de. html?detailid=744&fachrichtung=4&land=34&status=1&seite=1 Alle früheren Förderprogramme zur Förderung k u r z f r i s t i g er Studienaufenthalte im Ausland wie z.B. solche für kurzfridtige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten, Sommersprachkurse, Fachkursstipendien, Semesteraufenthalte für Studierende sind ersetzt worden durch das neue Programm „Promos“ (www.daad.de/promos). Dazu heißt es z.B. auf einer Internetseite des DAAD: „der DAAD hat sein Programmangebot neu strukturiert. Daher wird das Programm „Sommersprachkusstipendien für Graduierte (alle Sprachen außer Englisch)“ im Jahr 2011 nicht mehr direkt vom Daad angeboten. Stattdessen stellt der Daad den einzelnen Hochschulen Mittel zur Förderung kürzerer Auslandsaufenthalte im Rahmen des neuen Programms „PROMOS“ („Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden“) zur Verfügung. Bei der Ausgestaltung dieses Programms sind die Hochschulen frei. Bitte erfragen Sie ab dem 1. Januar 2011 beim Akademischen Auslandsamt Ihrer 44 Hochschule, ob und in welchem Verfahren Sie eine Förderung des von Ihnen geplanten Auslandsaufenthaltes beantragen können. Und: Was kann gefördert werden? Mit dem neuen Programm werden Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien und Reisekostenpauschalen weltweit gefördert. Folgende Maßnahmen können gefördert werden: Studienstipendien (1 bis 6 Monate) Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten für Studienaufenthalte von Studierenden. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Semsesterstipendien im ERASMIS-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS-Kooperation gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS keinen Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist (siehe Merkblatt). Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EULändern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Sprachkurs (3 Wochen bis 6 Monate) Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden. Fachkurse (5 Tage bis 6 Wochen) Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 EUR pro Person beantragt werden. Studienreisen, inklusice Wettbewerbs- und Konzertreisen Studienreisen von Studierenden und Doktoranden ins Ausland können weltweit gefördert werden(detallierte Regelungen hierzu im Merkblatt under „Fördermöglichkeiten“). Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. 45 Diese beträgt für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 EUR und für alle übrigen Länder 45 EUR.“ (http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html) 6e) Die Förderung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch niederländische Stipendien (Huygens- Scholarship Programme) (http://www.nuffic.nl/international-students/scholarships/scholarships-administered-bynuffic/huygens-scholarship-programme/huygens-scholarship-programme) In 2011 sollen ca. 150 Stipendien an ausgezeichnete ausländische Studierende aus aller Welt, die sich entweder in der Endphase des Bachelorstudiums oder in der Masterphase befinden, vergeben werden. Es geht um die Förderung in einem regulären niederländischen Studiengang für mindestens 6 Monate und höchstens 2 Jahre. (http://www.nuffic.nl/international-students/scholarships/scholarships-administered-bynuffic/huygens-scholarship-programme/eligibility-requirements) Es beinhaltet -die Erstattung der Studiengebühren -1380 Euro Stipendium monatlich für den Lebensunterhalt inklusive Krankenversiche rung -einen einmaligen Reisekostenzuschuss. (http://www.nuffic.nl/international-students/scholarships/scholarships-administered-bynuffic/huygens-scholarship-programme/scholarship-amount) Für Stipendien im Studienjahr 2011-2012 musste man sich vor dem 1. Februar 2011 bei Nuffic beworben haben. Genaueres erfährt man auf der Webseite: (http://www.nuffic.nl/international-students/scholarships/scholarships-administered-bynuffic/huygens-scholarship-programme/application-procedure) 6f) Die Förderung eines teilweisen Studiums durch niederländische Hochschulen u.a. Neben dem Huygens Scholarship Programme gibt es noch vereinzelte Stipendien einzelner Hochschulen insbesondere für Master-Programme. Optimisten können mit Hilfe der Internetseite http://www.grantfinder.nl/content/index.asp auf Suche gehen. 6g) Die Förderung eines teilweisen Studiums in den Niederlanden durch sonstige Organisationen Der Deutsche Akademische Austauschdienst unterhält im Internet eine Auslandsstipendiendatenbank www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html , der wir die folgende Information verdanken: - Hochqualifizierte Studenten in der Bachelorphase bzw. im Grundstudium oder in der Masterphase bzw. dem Hauptstudium an einer Hochschule des Landes BadenWürttemberg können für einen Studienaufenthalt von 4-11 Monaten u.a. an einer niederländischen Partnerhochschule von der Landesstiftung Baden- Württemberg ein Stipendium in Höhe von mindestens 400 Euro erhalten. 46 (http://www.bw-stipendium.de/stipendien/programmlinie-fuerstudierende/rahmenbedingungen.html) - Bewerbungsunterlagen gibt es beim Akademischen Auslandsamt. Die Bewerbung ist ebenfalls bei der Heimathochschule spätestens bis zum 31. März für das kommende Wintersemester einzureichen. (http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658 .de.html?detailid=338&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1) Bei anderen Stipendien kommen Studenten vor ihrem Diplom kaum in Betracht. Ihre Zielgruppe sind vielmehr Nachwuchswissenschaftler. 7) Die Förderung von P r a k t i k a in den Niederlanden im Rahmen eines Studiums 7a) Vorbemerkung Bevor wir auf einzelne Förderungsmöglichkeiten eingehen, möchten wir allgemein auf zwei Internetseiten zu Auslandspraktika hinweisen. - Im Juni 2010 haben der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die International Association for the Exchange of Students of Technicak Experience (IAESTE), die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB), das Europäische Jugendinformationswerk eurodesk und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) die Broschüre „Wege ins Auslandspraktikum“ in dritter Auflage herausgebracht. Sie kann unter der folgenden Internetadresse heruntergeladen werden: http://www.ijab.de/downloads/downloadbrosch%C3%BCren/Wege_Ausland_Internet_2010.pdf Auf der Internetseite http://wege-ins-ausland.netzcheckers.net/ findet sich auch ein Hinweis auf die Seite www.rausvonzuhaus.de bzw. http://www.rausvonzuhaus.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=4092#a6 zu Praktika in den Niederlanden. - Der DAAD eröffnet mit der Internetseite: www.daad.de/ausland/praktika/00656.de.html den Zugang zu wichtigen Informationen, deren wir uns in dieser Broschüre öfters bedient haben. 7b) Die Förderung von Praktika durch Leistungen nach § 5, Absatz 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Der Gesetzestext lautet wie folgt: (5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 geförderten Besuch einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte ein Praktikum gefordert, so wird für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland Ausbildungsförde47 rung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt, und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind...Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern.“ (www.bafoeg.bmbf.de/de/219.php) Mit anderen Worten: Es gibt BAföG für ein mindestens 12 Wochen (und höchstens 1 Jahr) dauerndes Auslandspraktikum, - wenn dieses im Rahmen einer deutsch-niederländischen Hochschulkooperation oder im Rahmen eines kompletten Studiums in den Niederlanden vorgeschrieben und geregelt ist. Natürlich muss das Praktikum genauso wie eines im Inland inhaltlich den Anforderungen des Studiengangs entsprechen. Und natürlich müssen ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sein. Die Leistungen beim Praktikum entsprechen denen bei einem Studium in den Niederlanden. Man erhält also neben dem normalen BAföG- Satz die pauschalierten Reisekosten für eine Hin- und Rückreise (jeweils 250 Euro) sowie evtl. einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Man lese auch: http://www.hannover.de/de/bildung_arbeit/schulen/bafoeg/benelux/praktikum/index.html und beachte die folgende Checkliste: http://www.hannover.de/data/download/RH/bafoeg-ch/04PrakBenelux.pdf Anträge stellt man bei der: Region Hannover Fachbereich Schulen - Ausbildung Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Tel. 0511-61622-252/253 (montags 09-12 Uhr, mittwochs 13-17 Uhr) E-mail: bafoeg@region-hannover.de 7c) Die Förderung von studentischen Praktika in den Niederlanden durch die EU im Rahmen von ERASMUS innerhalb des Programms für Lebenslanges Lernen (LLP) im Zeitraum 2007-2013 Gewissermaßen das Nachfolgeprogramm für die Ende Mai 2008 ausgelaufene Praktikumsförderung innerhalb von LEONARDO II stellt die Förderung studentischer Praktika (SMP) innerhalb von ERASMUS dar. Gefördert werden können 3-12monatige Praktika u.a. in den Niederlanden von Personen, welche sich mindestens im 2. Studienjahr befinden. Dabei kann es sich um Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika handeln, welche aber bestimmten Qualitätskriterien genügen müssen. Durchschnittlich wird ein monatlicher Mobilitätszuschuss von 350 Euro angestrebt bei einem Höchstsatz von 400 Euro. De facto betrug der durchschnittliche Mobilitätszuschuss für Deutsche bei einem Praktikum in alle Länder 2007-2008 362 Euro. (http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/downloads/erasmus/publikationen/fin_95208_d aad___bersichten_07_08_7te_mail.pdf) 48 Zudem erhalten Studierende Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandspraktikums. Man bewirbt sich als Studierender bei der eigenen Hochschule oder bei dem Konsortium, dem die eigene Hochschule angehört. Mehr Informationen bieten die Internetseiten: http://eu.daad.de/eu/llp/informationen-fuer-studierende/praktika/09339.html sowie http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/faq_durchfuehrung_praktika.doc (Stand 2008), das Akademische Auslandsamt der eigenen Hochschule sowie die dortigen ERASMUSKoordinatoren: http://eu.daad.de/eu/kontakt/05342.html . 2008 wurden insgesamt 242 Deutsche bei einem studienbezogenen Praktikum in den Niederlanden durch ERASMUS gefördert. ( http://ec.europa.eu/education/erasmus/doc920_en.htm) 7d) Die Förderung von COMENIUS-Assistenzzeiten an niederländischen Schulen für angehende Lehrkräfte durch die Europäische Union im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (LLP) COMENIUS Studenten ab dem 3. Studienjahr in Lehramtsstudiengängen aller Fächer und Schulformen können an einer niederländischen Schule 13- maximal 45 Wochen als COMENIUSAssistent tätig sein. (http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzkraft-in-europa.html#c5124) Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung soll dabei 12-16 Wochenstunden umfassen. COMENIUS- Assistenten können z.B. - Schülern Sprachkenntnisse vermitteln; - benachteiligte oder besonders begabte Schülerinnen und Schüler fördern; - Wissen über Deutschland vermitteln; - Fächerübergreifenden Unterricht mitgestalten - die Gasteinrichtung bei der europäischen Zusammenarbeit unterstützen und - bei der Vorbereitung oder Durchführung einer deutsch-niederländischen COMENIUS-Schulpartnerschaft mithelfen. (vgl. - http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html#c5105 Den Lehramtsstudenten wird ermöglicht, pädagogische Erfahrungen durch Mithilfe im Unterricht und bei Projektarbeit zu erwerben als auch ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr fachliches Wissen und jenes über die Niederlande zu erweitern. COMENIUS- Assistenten in den Niederlanden erhalten im Schuljahr 2011-2012 einen Unterhalts- und Reisekostenzuschuss. Er beträgt für die ersten 13 Wochen inklusive Reisekosten 3790 Euro und für die 14.-45. Woche wöchentlich 170 Euro. (http://www.kmkpad.org/fileadmin/Dateien/download/vf/CAS/CAS_Unterhaltssaetze_2011.pdf) Antragstermin für 2011 ist der 31.01.2011. Anträge und Formulare gibt es unter: http://www.kmkpad.org/fileadmin/Dateien/download/vg/Antragsrunde_2011/Antrag_Assistenzzeiten_20 11.pdf 49 7e) Sprachassistentenstellen im Deutschunterricht in den Niederlanden im Schuljahr 2011/2012 - zumeist an Sekundarschulen (12-18jährige Schüler/innen), teilweise auch an Grundschulen (4-12jährige Schüler/innen) und Deutschlehrer ausbildenden Fachhochschulen (http://www.europeesplatform.nl/sf.mcgi?1444&cat=446) Für die Assistenz im Deutschunterricht (Sprachassistent für Deutsch) im Umfang von mindestens 12 Wochenstunden an drei oder maximal vier Tagen in der Woche während 10 Monaten gewährt die Organisation „Europees Platform” im Auftrag des niederländischen Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaften ein monatliches Stipendium in Höhe von 800 Euro. Bewerbungsschluss für das Schuljahr 2011-2012 ist der 01. Februar 2011. Der Sprachassistent unterrichtet nicht selbstständig. Er oder sie unterstützt die Fachgruppe Deutsch auf der Schule bei verschiedenen Aktivitäten wie Sprechfertigkeitstraining mit kleinen Schülergruppen oder dem Organisieren eines Austauschprogramms mit einer deutschen Partnerschule. Bewerbungen sind zu senden an: Europees Platform - internationaliseren in onderwijs Frau K. Pannekeet Postbus 1007 2001 BA Haarlem Niederlande E-Mail: pannekeet@epf.nl Tel. 0031- 23 5531150 2 Erfahrungsberichte mit diesem Programm finden sich unter: http://www.europeesplatform.nl/sf.mcgi?1445&cat=446 7f) Die Förderung studentischer Praktika von Fachhochschulstudenten technischer oder wirtschaftlicher Studiengänge durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusamenarbeit (GIZ) GmbH (früher: InWEnt) Bei der GIZ handelt es sich um die Nachfolgeorganisation von - InWEnt gGmbH – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH ( www.inwent.org) - DED (Deutscher Entwicklungsdienst) und - GTZ (Gesellschaft für technische Zusammenarbeit). Fachhochschulstudenten unter 30 Jahren der Bereiche Wirtschaft und Technik, die zum Zeitpunkt der Bewerbung über mindestens drei Monaten Praxiserfahrung verfügen, können sich ab dem 1. Semester über InWEnt für ein Teilstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bezogen auf ein 5-6monatiges Praktikum auch in den Niederlanden bewerben. Die Niederlande zählen wie Westeuropa insgesamt aber nicht zu den primären Förderzielgebieten. Mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten: http://www.inwent.org/portal/ins_ausland/pull/praxissemester_reisekostenstipendium/ind ex.php.de 50 http://www.inwent.org/portal/ins_ausland/pull/fh_praxissemester_ausland_teilstipenidum /index.php.de Neben dem Teilstipendium, auf das Vergütung und Sachleistungen der Praktikumsfirma angerechnet werden, können Reisekosten übernommen werden. Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es bei: InWEnt gGmbH, Fachhochschulprogramm Friedrich- Ebert- Allee 40, 53113 Bonn, Tel. 0228-4460-1199/-1273,-1239 Eine Bewerbung ist entweder für ein Praktikum im Wintersemester oder im Sommersemester möglich. Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2011-2012 war der 15.01.2011; für das Sommersemester 2012 ist es der 15.07.2011. Man bewirbt sich beim Akademischen Auslandsamt seiner deutschen Fachhochschule. Es wird Eigeninitiative bei der Suche nach einem Praktikumplatz erwartet. 7g) Praxisqualifizierung weltweit für Bachelorabsolventen (FH) durch die GIZ Außer Praktika für Fachhochschulstudenten ab dem ersten Semester fördert die GIZ (früher: InWent) auch Praxisphasen zu den gleichen Konditionen in der Zwischenzeit zwischen dem FH - Bachelor-Abschluss und dem Beginn eines Masterstudiums oder dem Berufseintritt. Auch hier zählt Westeuropa nicht zum prioritären Fördergebiet. Bewerbungsschluss für 2011 war der 15.11.2010 beim Akademischen Auslandsamt seiner deutschen Fachhochschule. Mehr Informationen findet man unter: http://www.inwent.org/portal/ins_ausland/pull/index.php.de?pull=/cms01/contentpool/ins _ausland/asien/085835/index.php.de . Kontakt: Tel.0028-4460-1273/ -1245. 7h) Die Förderung von Kurzpraktika durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst für Bachelor- und Master-Studenten ab dem 2. Fachsemester (http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de .html?detailid=250&fachrichtung=16&land=34&status=1&seite=1) Der DAAD hat sein Programmangebot neu strukturiert. Eine Bewerbung innerhalb dieses Programms ist ab dem 1. Dezember 2010 nur noch möglich für: Auslandspraktika in EU-Institutionen, EU-Gelder verwaltenden Einrichtungen, deutschen Auslandsvertretungen, Deutschen Schulen im Ausland und an den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland. Gefördert werden mit Teilstipendienraten (250 Euro pro Monat) und einem Zuschuss zu den Reisekosten Praktika bis zu 3 Monaten Dauer; im Einzelnen: Kurzststipendien für Praktika in deutschen Außenvertretungen, EU-Institutionen und Einrichtungen, die EU-Gelder verwalten: Das Programm soll deutschen Studierenden, die sich aus eigener Initative einen Praktikumsplatz in einer EU-Instituion, einer Einrichtung, die EU-Gelder verwaltet oder bei einer Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) beschafft haben, einen Auslandsaufenthalt ermöglichen. Kurzstipendien für Praktika an Deutschen Schulen im Ausland: 51 Deutsche Lehramtstudierende haben über dieses Programm die Möglichkeit, eine Förderung für ein Praktikum an einer Deutschen Schule im Ausland zu erhalten (vgl. hierzu: www.auslandsschulwesen.de). Praktika bei Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland (DGIA): Die Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA) bietet deutschen (und Deutschen gleichgestellten) Studierenden, die an einer deutschen staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule vollimmatrikuliert sind, Praktika an ihren Instituten an. Die Praktikumsplätze werden durch das jeweilige Institut ausgeschrieben. Die Studierenden bewerben sich direkt bei den Instituten auf diese Ausschreibungen. Die durch die DGIA nominierten Kandidaten können für diese Praktika einen Antrag auf ein Kurzstipendium beim DAAd stellen. Die Antragsunterlagen sind über die Hompage der Stiftung DGIA (www.dgia.de) erhältlich.“ Daneben ist eine Förderung von Praktika in den Niederlanden durch den DAAD im Rahmen des Programms PROMOS nur in Ausnahmefällen möglich: Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EULändern, Island. Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Dektoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. (http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html) 7i) Die Vermittlung bezahlter Praktika für Studenten der Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Informatik ab dem 5. Semester durch AIESEC AIESEC, (Association Internationale des Étudiants des Sciences Economiques) http://www.aiesec.org/cms/aiesec/AI/Western%20Europe%20and%20North%20America /GERMANY/home - - ist eine sehr große internationale Studentenorganisation. Ihr Ziel ist es, Studenten ab dem 4. Semester eines Bachelorstudiums bzw. nach dem Vordiplom die Möglichkeit zu geben, sich durch ein internationales Praktikum fachlich und persönlich weiterzuentwickeln und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Nähere Informationen findet man unter: http://www.aiesec.org/cms/aiesec/AI/Western%20Europe%20and%20North%20America /GERMANY/studierende/Praktikum/ . und http://www.aiesec.org/cms/aiesec/AI/Western%20Europe%20and%20North%20America /GERMANY/studierende/Praktikum/faq.html AIESEC vermittelt auch Praktika in die Niederlande von minimal 1,5 bis zu 18 Monaten. Die Praktikantenvergütung durch die Unternehmen deckt im Regelfall die Lebenshaltungskosten in Holland. Reisekosten müssen selbst getragen werden. Daneben fällt ein Kostenbeitrag in Höhe von 250 Euro an. Bei den Praktika ist zu unterscheiden zwischen 52 - - „Management Traineeships“ für Wirtschaftsstudenten in den Bereichen Finanzen, Marketing, Projekt-Management,, Rechnungswesen, Controlling etc.; „Technical Traineeships“ für (Wirtschafts-) Informatikstudenten im Bereich „Educational Traineeships“ an Schulen, Universitäten oder Sprachinstituten für Pädgogik-, Lehramts- und Sprachwissenschafts- Studierende. Daneben gibt es noch – aber nicht in Holland! „Development Traineeships“ für Studierende der Sozialwissenschaften, Psycholgie,Pädagogik, Geographie, VWL/ BWL etc. vorwiegend bei gemeinnützigen Organisationen in Schwellenländern. Wie bewirbt man sich für ein Praktikum mit AIESEC? - Man arbeitet eine Zeitlang beim Lokalkomitee von AIESEC seiner Hochschule mit und lernt so AIESEC kennen. - Danach erhält man die Möglichkeit, sich für ein Praktikum zu bewerben. Der generelle Bewerbungszeitraum für ein Praktikum ist jeweils am Anfang des Semesters. - Man erhält nach bestandenem Sprachtest Zugriff auf die Online-Datenbank und kann sich hier eine Praktikumstelle suchen. Insgesamt muss man für die Mitarbeit bei AIESEC, Bewerbung und Auswahl mindestens mit 4 Monaten Vorlaufzeit vor dem Praktikum rechnen. 7j) Die Vermittlung bezahlter Praktika für Studenten der Ingenieur-, Natur- und Agrarwissenschaften durch IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) (http://www.iaeste.de/cms/index.php?id=34) Wer an der Vermittlung eines bezahlten 2-3 monatigen Praktikums im Rahmen der oben genannten Fachbereiche im Zeitraum Juli bis Oktober interessiert ist, meldet sich bis zum 30. November des Vorjahres beim Lokalkomitee der Praktikantenaustauschorganisation IAESTE an seiner Hochschule. Im Februar erhält man dann einen Vorschlag für ein passendes Praktikum, für das man sich bis Ende März ausführlich bewirbt. Mitte April bis Mitte/Ende Mai erhält man den hoffentlich positiven Bescheid. (http://www.iaeste.de/cms/index.php?id=52) Bewerben kann man sich ab dem vierten Semester. Die Leistung von IAESTE besteht nicht in einem Stipendium oder der Erstattung der Reisekosten, sondern in der Zur Verfügung Stellung eines Praktikums, dessen Vergütung durch den Betrieb in der Regel die Lebenshaltungskosten in den Niederlanden deckt. Weitere Informationen sind unter www.iaeste.de/ abrufbar. 7k) Die Vermittlung bezahlter Praktika durch den Deutschen Bauernverband (http://www.bauernverband.de/index.php?redid=154406) Der Deutsche Bauernverband vermittelt mit Hilfe der Partnerorganisation „Stichting Uitwisseling en Studiereizen voor het Platteland (SUSP) “ 3-12 monatige Praktika bzw. evtl. 6-10 wöchige Kurzpraktika in die Niederlande für Studenten der Landwirtschaft und des Gartenbaus, wobei ein eintägiges Orientierungsseminar in Amsterdam, Fachwörterbuch, Praktikumshandbuch, Betreuung und Beratung während des gesamten Aufenthalts inbegriffen sind. Im Juni und September ist gegen einen geringen Selbstkostenpreis die Teilnahme an einem viertägigen Midpoint Meeting möglich. 53 Informationen findet man auf der Internetseite: www.bauernverband.de/index.php?redid=154416 sowie http://www.uitwisseling.nl/?Buitenlandse_stagiaires Voraussetzungen für ein Praktikum sind: - Deutsche Staatsangehörigkeit, - Abgeschlossenes Grundstudium bzw. 4 Semester Bachelor-Studium, - mindestens 6 Monate Praxiserfahrung, - körperlich gesund, - zwischen 18 und 30 Jahre alt, - Abschluss einer umfassenden Kranken- und Unfallversicherung (durch den Deutschen Bauernverband). Anmeldeschluss ist vier Monate vor Praktikumbeginn. Anmeldeformulare für ein ausgewähltes Programm können per E-Mail, telefonisch oder per Post angefordert werden. Kontakt Schorlemer Stiftung des DBV e.V. „Internationaler Praktikantenaustausch“ In der Wehrhecke 1c 53125 Bonn Tel. 0228 – 92657 -21/22/23 Fax 0228 – 92657 -15 E-Mail: dbv-praktika-international@bauernverband.net Ein(e) Praktikant(in) erhält 320 Euro netto Praktikumsvergütung pro Monat (bzw. 85 Euro pro Woche) plus freie Unterkunft und Verpflegung sowie Versicherung. Man geht von einer 40 Stunden – Woche aus. Es fallen folgende Kosten an: Programmgebühren: 415 Euro für Stichting Uitwisseling en Studiereizen voor het Platteland; 200 Euro DBV- Vermittlungsgebühr. Bei einer Absage sind SUSP- Stornogebühren zu zahlen. Den erfolgreichen Abschluss ihres Praktikums vorausgesetzt, erhalten alle Programmteilnehmer einen einmaligen Pauschalzuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), der um die Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung gekürzt wird. 7l) Die Vermittlung teilweise bezahlter Praktika für Jurastudenten durch ELSA Elsa, the European Law Student´s Association, ermöglicht Jurastudenten mittels STEP, dem Student Trainee Exchange Programme, u.a. auch Praktika in den Niederlanden. 54 In der Newsletter vom Januar 2011 waren allerdings keine Praktikumsangebote aus den Niederlanden zu finden. (http://www.elsa.org/traineeships/availabletraineeships.html) In deutscher Sprache informieren allgemein die Webseiten: http://www.elsa-germany.org/step/studenten/de#6 sowie http://www.elsa-germany.org/step/studenten/step/flyer.pdf/ Wie kann man sich für ein Praktikum bewerben? Man muss zunächst bei Elsa Mitglied werden. Dann kann man sich mit dem herunterladbaren Formular bewerben. (http://www.elsagermany.org/step/studenten/saf.pdf) Dem Elsa Lokalkomitee an seiner Universität übergibt man die geforderten Nachweise zu Sprachen- und Rechtskenntnissen. Man kann sich für ein Praktikum bzw. maximal 3 Praktika bewerben. Nach Durchsicht der Bewerbung auf Vollständigkeit findet ein Matching zwischen Bewerber- und Praktikumprofil statt. Hat sich der Arbeitgeber für Dich entschieden, wird Dich dein Vorstand für STEP informieren. Die Praktika sind zumeist vom Arbeitgeber bezahlte Praktika. Fahrt- und Unterkunftskosten müssen selbst getragen werden. Bei der Wohnungssuche hilft das niederländische Elsa- Lokalkomitee. Solche Gruppen bestehen in Amsterdam, Leiden, Maastricht, Rotterdam und Tilburg und in Nijmegen. (http://www.elsathenetherlands2.nl/index.php/page/6/activeSub/-1:0.html) mit insgesamt 1800 Mitgliedern. Es gibt keine Vermittlungsgebühr. 8) ANHANG: QUELLENTEXTE ZU STUDIENFINANZIERUNG 8a) § 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Ausbildung im Ausland) § 5a Bundesausbildungsförderungsgesetz (Unberücksichtigte Ausbildungszeiten) § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Förderung der Deutschen im Ausland) § 16 Bundesausbildungsförderungsgesetz (Förderungsdauer im Ausland) 8b) Team Ausbildungsförderung, Region Hannover: Information für Studenten über die Förderung einer Ausbildung in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 8c) 55 4 englischsprachige Kurzinformationen des Dienst Uitvoering Onderwijs DUO (bis Ende 2009: Informatie Beheer Groep) zu den Themen: - Niederländische Studienfinanzierung - Kredit zur Finanzierung der Studiengebühren - Teilrückerstattung der Studiengebühren für diejenigen, welche diese schon im Studienjahr 2006-2007 erhielten 8d) Auszüge aus der niederländischsprachigen Broschüre von DUO: „Alles over studiefinanciering voor studenten en afgestudeerden“ Anhang 8a) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) § 5 Ausbildung im Ausland (1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet. (2) Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn 1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder 2. im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder 3. eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird Bei Berufsfachschulen und Fachschulen gilt Satz 1 Nummer 1 nur, wenn der Besuch im Unterrichtsplan vorgeschrieben ist. Die Ausbildung muss mindestens sechs Monate oder ein Semester dauern; findet sie im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern. Satz 1 Nr. 3 gilt für die in § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2 und 3 bezeichneten Auszubildenden nur, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen für die geförderte Ausbildung im Inland erworben haben oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen. (3) (aufgehoben) 56 (4) Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch von folgenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig ist: 1. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11, 2. Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben werden kann, 3. Berufsfachschulklassen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2, 4. mindestens zweijährigen Fach- und Fachoberschulklassen, 5. Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen; Absatz 2 Nummer 3 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch der Ausbildungsstätten in den Nummern 3 bis 5 gleichwertig ist, wobei die Fachoberschulklassen ausgenommen sind. (5) Wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse, einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 geförderten Besuch einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte ein Praktikum gefordert, so wird für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt; bei dem Besuch einer Berufsfachschule oder einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse muss zudem nach deren Unterrichtsplan die Durchführung des Praktikums zwingend im Ausland vorgeschrieben sein. Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern. (http://www.bafög.de/de/219.php ) § 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten Bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland bleibt die Zeit einer Ausbildung, die der Auszubildende im Ausland durchgeführt hat, längstens jedoch bis zu einem Jahr, unberücksichtigt. Wenn während einer Ausbildung, die im Inland begonnen wurde und nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 im Ausland fortgesetzt wird, die Förderungshöchstdauer erreicht würde, verlängert sich diese um die bis zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland verbrachte Ausbildungszeit, höchstens jedoch um ein Jahr. Insgesamt bleibt nach den Sätzen 1 und 2 höchstens ein Jahr unberücksichtigt; dies gilt auch bei mehrfachem Wechsel zwischen In- und Ausland. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auslandsaufenthalt in Ausbildungsbestimmungen als ein notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung vorgeschrieben ist. (http://www.bafög.de/de/220.php) 57 § 6 Förderung der Deutschen im Ausland Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die ihren ständigen Wohnsitz in einem ausländischen Staat haben und dort oder von dort aus in einem Nachbarstaat eine Ausbildungsstätte besuchen, kann Ausbildungsförderung geleistet werden, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen. Art und Dauer der Leistungen sowie die Anrechnung des Einkommens und Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland. § 9 Abs. 1 und 2 sowie § 48 sind entsprechend, die §§ 36 bis 38 sind nicht anzuwenden. (http://www.bafög.de/de/221.php) § 16 Förderungsdauer im Ausland (1) Für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 5 wird Ausbildungsförderung längstens für die Dauer eines Jahres geleistet. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gilt Satz 1 nur für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum, soweit nicht der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. (2) Darüber hinaus kann während drei weiterer Semester Ausbildungsförderung geleistet werden für den Besuch einer Ausbildungsstätte, die den im Inland gelegenen Hochschulen gleichwertig ist, wenn er für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. (3) In den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird Ausbildungsförderung ohne die zeitliche Begrenzung der Absätze 1 und 2 geleistet, in den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 jedoch nur dann über ein Jahr hinaus, wenn der Auszubildende bei Beginn eines nach dem 31. Dezember 2007 aufgenommenen Auslandsaufenthalts bereits seit mindestens drei Jahren seinen ständigen Wohnsitz im Inland hatte (http://www.bafög.de/de/238.php) Anhang 8b) Team Ausbildungsförderung, Region Hannover: Amt für Ausbildungsförderung 40.04–D003–11/2010 Information für Studenten über die Förderung einer Ausbildung in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) I. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich nur zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten, kann Ausbildungsförderung unter den folgenden Voraussetzungen gewährt werden: 1. Eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule kann von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschluss gefördert werden. 2. Auslandsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 58 zwischen einer inländischen und einer oder mehreren ausländischen Ausbildungsstätten (integrierte Studiengänge) können für die jeweilige Dauer der Auslandsaufenthalte gefördert werden. 3. Der Auslandsaufenthalt wird im Rahmen einer Inlandsausbildung durchgeführt, er ist nach dem Ausbildungsstand förderlich und zumindest ein Teil dieser Ausbildung kann auf die vorgeschriebene oder übliche Zeit angerechnet werden. Der Auszubildende muss in der gewählten Fachrichtung bereits Kenntnisse während eines zumindest einjährigen Studiums erlangt haben. In diesem Fall wird Ausbildungsförderung gemäß § 16 Abs. 1 BAföG längstens für ein Jahr geleistet, jedoch nur für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum, soweit nicht der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. Die Ausbildung im Ausland muss mindestens ein Semester dauern; findet sie im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens 12 Wochen dauern. Die Ausbildung kann grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie innerhalb der Förderungshöchstdauer durchgeführt bzw. begonnen wird. Bei einer Förderung nach Nr. 1 kann für ein nach dem 31.12.2007 aufgenommenes Auslandsstudium die Förderung nur dann länger als ein Jahr bzw. für die gesamte Ausbildung erfolgen, wenn der Antragsteller vor Beginn des Auslandsaufenthalts mindestens drei Jahre seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausbildung an einer Ausbildungsstätte durchgeführt wird, die mit einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar ist. Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur bei Vollzeitausbildungen. Teilnehmer an einem Vertragsunterricht, der von den niederländischen Hochschulen zum Teil angeboten wird, können nicht gefördert werden. Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte wegen der Klärung Ihres Förderungsanspruchs mit uns in Verbindung. Amt für Ausbildungsförderung 40.04–D003–11/2010 Für ein Praktikum im Ausland wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn dieses Praktikum im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Hochschule gefordert wird (Studienordnung) und die im Inland gelegene Ausbildungsstätte oder zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt. Das Praktikum im Ausland muss mindestens 12 Wochen dauern. Es wird nur die vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums gefördert. II. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in einem ausländischen Staat haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dort - oder von dort aus in einem Nachbarstaat – eine Ausbildungsstätte besuchen, kann nach § 6 BAföG Ausbildungsförderung für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet werden, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dieses rechtfertigen. Die Prüfung und Entscheidung darüber wird durch uns vorgenommen. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte schriftlich oder 59 telefonisch an uns. Der Gesamtbedarf für Studenten setzt sich zusammen 1. aus dem Grundbedarf in Höhe von 597,00 € (bzw. 422,00€, wenn Sie während der Ausbildung bei den Eltern wohnen), 2. aus dem Krankenversicherungszuschlag i.H.v. maximal 62,00 € und dem Pflegeversicherungszuschlag i.H.v. 11,00 €, wenn für die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung im Inland Kosten entstehen, 3. aus dem monatlichen Anteil für die Hin- und eine Rückfahrt, der pauschal in Höhe von je 250,00 Euro berücksichtigt wird, 4. aus dem monatlichen Anteil der nachweisbar notwendigen Studiengebühren, grundsätzlich bis zu 4600 € für maximal 12 Monate Bitte beachten Sie, dass bei einer vollständig im Ausland absolvierten Ausbildung die Studiengebühren längstens für ein Jahr erstattet werden können. Das bedeutet, dass ab dem 2. Jahr der Ausbildung keine Studiengebühren und Fahrtkosten mehr berücksichtigt werden. Dem Gesamtbedarf steht das nach dem BAföG anzurechnende Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten und seiner Eltern gegenüber. Aus der Differenz von Gesamtbedarf und anzurechnendem Einkommen ergibt sich Ihr persönlicher Förderungsbetrag. Ausbildungsförderung wird bei Studenten je zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und als Zuschuss geleistet. Der Zuschlag für die Studiengebühren wird als Zuschuss geleistet. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst 6 Monate vor Beginn der Ausbildung zu stellen. Für weitere Auskünfte stehen wir gern auch fernmündlich zur Verfügung. Anschrift: Region Hannover, Ausbildungsförderung Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover Telefon: 0511 / 616 – 22252 und –22253 (http://www.hannover.de/data/download/RH/bafoeg-f/26infobenelux.pdf ) Anhang 8c) Anmerkung des Verfassers (Robert Marzell): Der Dienst Uitvoering Onderwijs (vormals Informatie Beheer Groep) informiert in niederländischer Sprache stets aktuell. Die hier aus dem Internet abgedruckten englischsprachigen Texte sind – Stand Ende Januar 2010 - allerdings nicht immer vollständig up do date. Einige Angaben daraus haben wir deshalb auf Basis der niederländischsprachigen Webseiten der Organisation stillschweigend aktualisiert. 8c1) Grant for tuition fees or course fees If you go to study at university or study in higher vocational education (hbo) in the Netherlands, you have to pay tuition fees. If you want to do a Dutch course in vocational education (mbo) or adult education (vavo) and you are 18 or older, you have to pay course fees. In some cases you may be eligible for (full) funding for your studies (in Dutch: studiefinanciering) if you comply with one of the following conditions: 60 you have the nationality of one of the countries of the European Union and you work in the Netherlands for at least 32 hours per month you have the nationality of one of the countries in the European Union and you have been resident in the Netherlands for a minimum of 5 years without a significant break you have the nationality of one of the countries of the European Union and one of your non-Dutch parents or your husband/wife, registered partner has the nationality of an EU country and works in the Netherlands If you come from another country and you have the correct residence permit, you may also be eligible for a study grant. If you are not eligible for study funding and you belong to one of the countries which belong to the European Union (EU) or the European Economic Area (EEA) or you come from Switzerland, you can apply for a loan or a contribution towards the payment of your tuition fees or course fees. There are three possible situations: Are you going to study in the Netherlands and did you not receive a contribution for your tuition fees for studies in the Netherlands in the 2006-2007 academic year? In this case new rules apply to you: from the 2007-2008 academic year you can apply for „loan tuition fees‟ to pay your tuition fees (in Dutch: collegegeldkrediet). This is a loan which you have to pay back after your studies. Read more about loan tuition fees. Did you receive a contribution from DUO in the 2006-2007 academic year and also in the following years to pay your tuition fees for a course in higher education? In that case you can simply submit another application for the contribution of tuition fees for the 2009-2010 academic year. If you comply with all the conditions, you do not have to repay this contribution. Read more about the contribution to tuition fees. Are you going to do a course in vocational education or adult education in the Netherlands or are you already doing a Dutch course in that sector? In that case, you can apply for a contribution to the course fees. If you comply with all the conditions, you do not have to repay this contribution. Application for a contribution of course fees (180Kb, pdf) (http://www.ibgroep.nl/International_visitors/EU_EEA_students/Grant_for_tuition_or_course_fe es.asp) 8c2) Student grant If you are in full-time higher education in the Netherlands, you may be eligible for a student grant. You must satisfy the following three requirements: Age: you must be under the age of 30 when you become entitled to a student grant 61 Nationality: you must be a Dutch national or have the same rights. You can check this with the nationality chart. Click the link at the end of this page. Education: you must be in full-time or dual education Do you fail to meet the nationality requirement, but are you under 30 and do you come from a country in the EU/EEA or Switzerland? Then you can apply for limited funding, namely the loan tuition fees. Please note: if you receive a student grant, an extra earnings limit applies. In 2009 you may earn a maximum of € 13.215,83 (2008: € 12.916,17) in supplementary income. This refers to aggregate income or taxable wage, and you must keep accurate records of your earnings yourself. Nationality chart (opens new window) (http://www.ib-groep.nl/International_visitors/student_grant/student_grant.asp Applications You can apply for a student grant at DUO. Do this in good time, preferably at least three months before the start of your course. Will you already be living in the Netherlands when you apply for a student grant? Then you can apply online (only available in Dutch). To use this application, you need a DigiD with SMS function and a citizen service number. If you are not yet living in the Netherlands, use the form below to apply for a student grant. apply for a student grant for higher education (764Kb, pdf) (http://www.ib-groep.nl/international_visitors/student_grant/applications.asp) Performance-related grant A student grant for higher education is paid in the form of a performance-related grant. The performance-related grant is a loan which is converted into a gift if you obtain your diploma within a ten-year period. If you are attending a four-year course, you will receive a performance-related grant for four years. After these four years, you may exclusively borrow for a further three years. For all students, the performance-related grant consists of: Basic grant Student travel product Depending on their parents‟ income, some students are also eligible for a 62 Supplementary grant In addition to the performance-related grant, you can borrow money in the form of a: Loan Tuition fee loan (http://www.ibgroep.nl/international_visitors/student_grant/performancerelated_grants.asp) Amounts The Dutch government stipulates the student grant levels each year. Monthly amounts for higher education september 2010- august 2011 Living away from home Living at home Basic grant € 266,23 € 95,61 Supplementary grant € 240,92 € 221,00 Loan € 287,54 € 287,54 Tution fee loan € 139,33 € 139,33 Total € 934,02 € 743,48 Monthly amounts for higher education september - december 2011 Living away from home Living at home Basic grant € 266,23 € 95,61 Supplementary grant € 242,76 € 222,84 Loan € 285,70 € 285,70 Tution fee loan € 142,75 € 142,75 Total € 937,44 € 746,90 (http://www.ib-groep.nl/international_visitors/student_grant/amounts.asp) Would you like to find out how much student grant funding you could obtain? Use the calculator below (only available in Dutch) to work it out for yourself. You will also be able to see immediately how much you must repay approximately when your studies come to an end. Calculate a student grant for higher education (opens new window) http://www.ib-groep.nl/studiepunt/rekenprog/FIP112_S01.asp?jaar=2010&periode=1 Repayment You must begin repayments two years after your right to a student grant comes to an end. DUO will calculate the relevant monthly instalment. These monthly instalments should enable you to repay the loan in full within fifteen years. The minimum repayment is € 45.41 per month. 63 If you are unable to pay the monthly instalment, then ask DUO to reduce the instalment. DUO will then calculate how much you can repay each month based on your income. Repayment study debt (154Kb, pdf) (http://www.ib-groep.nl/international_visitors/student_grant/repayment.asp) Anhang 8c3) Tuition fees loan Loan or contribution (http://www.ibgroep.nl/international_visitors/EU_EEA_students/Loan_tuition_fees.asp) If you are not eligible for Dutch study finance and you are a national of one of the countries which belong to the European Union (EU) or the European Economic Area (EEA) or you come from Switzerland, you can apply for a loan or a contribution towards the payment of your tuition fees or course fees. There are three possible situations: Are you going to study in the Netherlands and did you not receive a contribution for your tuition fees for studies in the Netherlands in the 2006-2007 academic year? In that case you fall under a new regulation: you can apply for „loan tuition fees' to pay your tuition fees (in Dutch: collegegeldkrediet). This is a loan which you have to pay back after your studies. Did you receive a contribution from the Dienst Uitvoering Onderwijs in the 20062007 academic year to pay your tuition fees for a course in higher education? And did you not interrupt your degree programme at any point? In that case you can simply submit another application for the contribution of tuition fees for the 2011-2012 academic year. If you comply with all the conditions, you do not have to repay this contribution. Are you going to do a course in vocational education or adult education in the Netherlands or are you already doing a Dutch course in that sector? In that case, you can apply for a contribution to the course fees. If you comply with all the conditions, you do not have to repay this contribution. Conditions for tuition fees loan You must: be under the age of 30 when you apply for loan tuition fees for the first time be enrolled as a full-time student for an accredited course at a funded or recognized institute of higher education or university. Take a course in the Netherlands that qualifies for an allowance or a grant. have a citizen service number (in Dutch: burgerservicenummer) in the Netherlands 64 have a bank account, other than a savings account, in the Netherlands Amount of tuition fees loan Students from EU/EEA countries and Switzerland who are under 30 pay the legal tuition fees for a full-time study at an institute of higher education or university funded by the Dutch government. However, the full-time study must be recognised by the DutchFlemish accreditation organization (NVAO) on the basis of a set criteria. Students from EU/EEA countries and Switzerland who are under the age of 30 and follow full-time studies at an institute of higher education or a university which is not funded by the Dutch government must pay the so-called „institute‟s tuition fees‟. Usually these are higher than the legal tuition fees. If you comply with the conditions for tuition fees loan, you can always borrow the sum of the legal college fees in the form of a tuition fees loan. If you want a higher tuition fees loan, this is possible if you pay an institute‟s tuition fees which are higher than the legal fees. In that case you can apply for tuition fees loan for the amount of tuition fees that you pay, up to a maximum of five times the sum of legal tuition fees. If you want a lower tuition fees loan, this is also possible. You indicate on the application form how much you want to borrow per month. Application In order to apply for a tuition fees loan, you must complete the form Application for tuition fees loan for students from EU/EEA countries and send it to DUO together with the documents requested. Make your application in time. Tuition fees loan (131Kb, pdf) Application loan tuition fees for students from EU/EEA countries (211Kb, pdf) Anhang 8c4) Contribution to tuition fees (http://www.ibgroep.nl/international_visitors/EU_EEA_students/Contribution_to_tuition_fees.asp) If you received a contribution to your tuition fees in the 2010-2011 academic year, you continue to be entitled to this contribution every year as long as you continue to apply for it and receive it. As a student in higher education, you receive a sum of a maximum of € 1,147.32 for the 2011-2012 academic year. This sum is equal to twelve times a basic grant (without travel contribution and supplements) for a student in higher education living at home in accordance with the norm of September 2011 (€ 95.61). In principle you can apply for this contribution to tuition fees for a maximum of seven years. Age If you reach the age of 30 during your course, you may still be eligible for a contribution. In that case you must comply with a number of conditions: 65 you must have started on a course in the Netherlands before the age of 30 you must have received a contribution to tuition fees or study funding for that course before the age of 30 you must apply for and receive a contribution every year you must not interrupt the course in the Netherlands. Applications In order to apply for a contribution to tuition fees, you must complete the form Application for a contribution to tuition fees for students from EU/EEA countries and send it to DUO together with the documents requested. If your address has not changed since the last application, you will be sent the form at home. If you have not received the form, telephone DUO: +31 (0)50 599 77 55. Make the application in time. Do you want a contribution to tuition fees as from September 1st 2011? Then apply before January 31th, 2012. If, for example, you do not apply until February 2012 then you are entitled to a contribution to tuition fees from October 1st, 2010 onwards. No contribution is paid for previous academic years. Stopping your studies If you stop your studies in the Netherlands, you must inform DUO by sending a letter to: Dienst Uitvoering Onderwijs Afdeling Klantenservice, EU/EER-vergoedingen Postbox 51014 9702 JA Groningen – the Netherlands. If you stop your studies and are removed from the register at an earlier date, your contribution will also be amended. In that case you will have to repay a proportional amount. You will be notified of this. Anhang 8d) Auszüge aus: DUO, Hrsg., Alles over studiefinanciering voor studenten en afgestudeerden (http://www.ib-groep.nl/Images/2617_tcm7-13447.pdf) 1.8 Voorwaarden voor studiefinanciering Om studiefinanciering te krijgen, moet je aan bepaalde voorwaarden voldoen. Lees hierna waaraan je moet voldoen als je studiefinanciering wilt aanvragen voor een opleiding in het middelbaar beroepsonderwijs of het hoger onderwijs (hbo of universiteit). Je recht op studiefinanciering is ook afhankelijk van hoeveel je naast je studie bijverdient. Voorwaarden voor Voorwaarden voor hbo of universiteit 66 Je hebt recht op studiefinanciering voor het hoger onderwijs als je aan de volgende voorwaarden voldoet: • Je bent jonger dan 30 op het moment dat je studiefinanciering aanvraagt én op het moment dat je er voor het eerst recht op hebt. • Je volgt een voltijdse of duale opleiding in het hoger onderwijs. • Je hebt de Nederlandse nationaliteit. Heb je niet de Nederlandse nationaliteit, dan kun je soms toch in aanmerking komen voor studiefinanciering. Lees voor meer informatie hoofdstuk 7 of raadpleeg het nationaliteitenschema op www.ocwduo.nl. 7.2 Geen Nederlander maar wel een burger van de Europese Unie? Heb je de nationaliteit van een EU-, EER-land of Zwitserland én woon je al vijf jaar of langer ononderbroken in Nederland? Dan heb je recht op studiefinanciering. Het is voldoende als je met je aanvraag een kopie van je verblijfsdocument „Duurzaam verblijf Burgers van de Unie‟ meestuurt of een kopie van je paspoort met een zogenaamd historisch adressenoverzicht van je gemeente. Woon je nog geen vijf jaar in Nederland? Als je zelf in Nederland werkt of als je ouder of partner in Nederland werkt kan je eventueel ook studiefinanciering krijgen. Werk je zelf? Je moet in Nederland werken op grond van een officieel arbeidscontract én je moet in ieder geval iedere maand 32 uur werken. Is je ouder ook een burger van de Europese Unie en geen Nederlander dan heb je recht op studiefinanciering als deze ouder op grond van een arbeidscontract in Nederland 32 uur per maand werkt. Ben je getrouwd of geregistreerd partner en is je partner een burger van de Europese Unie, geen Nederlander en werkzaam in Nederland op grond van een arbeidscontract voor in ieder geval 32 uur per maand? Ook dan heb je recht op studiefinanciering. Ben je zelf, je ouder of je partner een zelfstandig ondernemer of freelancer in Nederland? Jij (je ouder of je partner) moet dan kunnen bewijzen dat je officieel werkt als zelfstandig ondernemer of freelancer én dat je 32 uur per maand werkt. In het „nationaliteitenschema‟ op onze site kun je deze informatie én meer lezen. Deze informatie kan je ook lezen in het Engels onder „international visitors‟. Daar staat bovendien een Engelstalige versie van het nationaliteitenschema: de „nationality chart‟. Heb je wel de nationaliteit van een EU-, EER-land of Zwitserland, maar voldoe je niet aan de voorwaarden om voor je studie in Nederland studiefinanciering te kunnen krijgen? Je kunt dan wel een vergoeding van het lesgeld krijgen, als je lesgeld moet betalen voor je opleiding. Als je collegegeld moet betalen dan kun je collegegeldkrediet aanvragen. Het formulier om een vergoeding van het lesgeld aan te vragen of om het collegegeldkrediet aan te vragen, vind je op onze site. Meer informatie over het collegegeldkrediet voor EU/ EER-studenten vind je op pagina 54. 9.5 Collegegeldkrediet voor EU/EER-studenten EU/EER-studenten die geen recht hebben op volledige studiefinanciering kunnen voor een opleiding in het hoger onderwijs in Nederland wél aanspraak maken op een deel van de studiefinanciering, namelijk op het collegegeldkrediet. Collegegeldkrediet is een lening speciaal bestemd voor het betalen van het collegegeld, die per maand wordt uitbetaald. Na je studie betaal je het geleende bedrag terug. In 4.5 kun je lezen hoe je het collegegeldkrediet kunt aanvragen. Je kunt een collegegeldkrediet aanvragen als je: 67 • de nationaliteit hebt van een land uit de EU/EER (België, Bulgarije, Cyprus, Denemarken, Duitsland, Estland, Finland, Frankrijk, Griekenland, Groot-Brittannië, Hongarije, Ierland, IJsland, Italië, Letland, Liechtenstein, Litouwen, Luxemburg, Malta, Noorwegen, Oostenrijk, Polen, Portugal, Roemenië, Slovenië, Slowakije, Spanje, Tsjechië of Zweden) of de Zwitserse nationaliteit • een opleiding in Nederland volgt waarvoor recht bestaat op studiefinanciering • het collegegeld in Nederland betaalt • op grond van de nationaliteitsregels niet in aanmerking komt voor volledige studiefinanciering. Let op: het collegegeldkrediet is een vorm van studiefinanciering. De maanden dat je gebrbgemaakt van een collegegeldkrediet, tellen mee als verbruikte studiefinancieringsmaanden. 4.5 Aanvragen collegegeldkrediet voor EU/EER-studenten Kom je uit de EU/EER en heb je geen recht op volledige studiefinanciering? Dan kun je collegegeldkrediet aanvragen. Om collegegeldkrediet voor EU/EER-studenten aan te vragen moet je het formulier Aanvraag collegegeldkrediet voor studenten uit EU/EERlanden invullen en samen met de gevraagde bewijsstukken opsturen naar DUO. Je kunt het aanvraagformulier downloaden van www.ocwduo.nl. In de toelichting van het formulier kun je precies lezen welke bewijsstukken je mee moet sturen. Lees meer over deze regeling in 9.5. Vraag op tijd aan: binnen vier maanden na de ingangsdatum van je opleiding. Wil je bijvoorbeeld vanaf 1 september 2011 een collegegeldkrediet? Vraag dan aan vóór 31 januari 2012. Vraag je bijvoorbeeld pas in februari 2012 aan, dan kun je collegegeldkrediet krijgen per 1 oktober 2011. Opleiding beëindigen Als je stopt met je school of opleiding in Nederland, geef dit dan schriftelijk door aan DUO. Het adres is: Dienst Uitvoering Onderwijs, Collegegeldkrediet EU/EER, Postbus 50021, 9702 BA, Groningen. Het collegegeldkrediet is bedoeld voor een volledig studiejaar. Je krijgt het collegegeldkrediet maandelijks uitbetaald. Stop je met je opleiding en laat je je eerder uitschrijven, dan wordt ook je toekenning collegegeldkrediet hierop aangepast. Hierover ontvang je dan bericht. (bijvoorbeeld omdat je langer dan vijf jaar in Nederland verblijft), dan worden dat je collegegeldkrediet hebt ontvangen in mindering gebracht op je recht o lening (naar keuze) 1.1 Wat is studiefinanciering? Studiefinanciering bestaat uit: • basisbeurs • aanvullende beurs • studentenreisproduct • lening • collegegeldkrediet (alleen hoger onderwijs). 68 Studenten in het mbo (alleen niveau 3 en 4), in het hbo én aan de universiteit vallen onder de prestatiebeurs. Dat betekent dat je op tijd een diploma moet behalen, anders moet je de basisbeurs, de aanvullende beurs en het studentenreisproduct terugbetalen. De prestatiebeurs geldt niet voor mbo-studenten die niveau 1 of 2 doen en voor mbo-studenten die vóór 1 augustus 2005 al studiefinanciering voor een mbo-opleiding kregen. 1.2 Basisbeurs Iedereen die recht heeft op studiefinanciering, krijgt een basisbeurs. Voor de meeste studenten is de basisbeurs een onderdeel van de prestatiebeurs. Als je uitwonend bent, is je basisbeurs hoger dan wanneer je bij je ouders woont. Dat is logisch, want je hebt dan ook te maken met meer kosten. Verzorg jij (als student) een kind voor wie je aanspraak kunt maken op kinderbijslag? Dan kun je misschien een toeslag op je basisbeurs krijgen. 1.3 Aanvullende beurs Naast de basisbeurs kun je een aanvullende beurs aanvragen. Net als de basisbeurs is de aanvullende beurs voor de meeste studenten een onderdeel van de prestatiebeurs. Hoe werkt het? De aanvullende beurs is afhankelijk van het inkomen van je ouders. Als je een aanvullende beurs hebt aangevraagd, dan stuurt DUO jou twee formulieren Opgave oudergegevens. De formulieren zijn bestemd voor je ouders: een voor je vader en een voor je moeder. Op die formulieren moeten je ouders hun burgerservicenummer (BSN) invullen. DUO vraagt dan de inkomensgegevens van je ouders op bij de Belastingdienst. Voor de aanvullende beurs van 2011 kijkt DUO naar het inkomen van 2009. Je ouders kunnen met de rekenhulp „Ouderbijdrage‟ op www.ocwduo.nl zelf hun ouderbijdrage uitrekenen. Of je in aanmerking komt voor een aanvullende beurs, hangt niet alleen af van het inkomen van je ouders maar ook van: • de eventuele studieschuld die je ouders nog terugbetalen • het aantal broers en zussen die ook een aanvullende beurs ontvangen • andere kinderen die je ouders verzorgen. Ouderbijdrage Nadat wij de formulieren van je ouders binnen hebben en nadat wij hun inkomensgegevens van de Belastingdienst hebben gekregen, krijgen je ouders een bericht. Op dat bericht staat het bedrag dat zij op grond van hun inkomen kunnen bijdragen aan jouw studie. Je ouders zijn niet verplicht deze ouderbijdrage aan jou te betalen. De ouderbijdrage kun je niet als aanvullende beurs krijgen, maar wel als lening. Je ouders krijgen geen informatie over de hoogte van jouw aanvullende beurs. Jij krijgt geen informatie over het inkomen van je ouders. Je krijgt wel een bericht over je aanvullende beurs. Inkomen gedaald? 69 Is het inkomen van je ouders na 2008 gedaald? Dan kunnen zij DUO verzoeken om van een ander inkomensjaar uit te gaan. Buitenlands inkomen Als je ouders op het formulier Opgeven oudergegevens hebben aangegeven dat ze inkomen buiten Nederland ontvangen, krijgen ze twee formulieren Ontbrekende oudergegevens met vragen over hun inkomen. Deze formulieren moeten je ouders met bewijsstukken terugsturen. Ieder jaar krijgen je ouders nieuwe formulieren toegestuurd. Je ouders kunnen jou ook machtigen om de formulieren in te vullen. Wil je meer weten hierover? Lees dan de folder Ouders met een buitenlands inkomen… 1.4 Studentenreisproduct Het studentenreisproduct is een onderdeel van je studiefinanciering. Je hebt recht op het studentenreisproduct zolang je recht hebt op studiefinanciering. Het studentenreisproduct is geldig in trein, bus, metro en tram. Je kunt kiezen tussen een week- of weekendabonnement. Het studentenreisproduct valt voor de meeste studenten onder de prestatiebeurs, net zoals de basisbeurs en de aanvullende beurs. 1.5 Lening Je kunt bovenop je basisbeurs en aanvullende beurs een lening afsluiten bij DUO. Je kunt het maximale bedrag aanvragen, maar je kunt ook minder lenen. Maar voordat je gaat lenen: bedenk dat je de lening altijd moet terugbetalen. Over de lening betaal je rente. In 2011 is dit 1,5 procent op jaarbasis. van je natuurlijke vader en Dit zijn de vader en moeder die bij de burgerlijke stand als jouw ouders Leenfase Als je geen recht meer hebt op de prestatiebeurs, maar nog wel als voltijdstudent staat ingeschreven bij je opleiding, kun je nog drie jaar lenen. We noemen deze periode ook wel de leenfase. In de leenfase mag je in 2011 per maand maximaal € 853,16 lenen. Minder lenen mag natuurlijk ook. Je kunt er ook voor kiezen om nul euro te lenen in de leenfase, je hebt dan een nullening. Je hebt dan wél recht op het studentenreisproduct. Hoeveel schuld bouw je op? Als je inlogt op onze site, kun je precies zien hoe hoog je schuld is. Bovendien kun je daar het bedrag van je lening wijzigen of doorgeven dat je je lening wilt stopzetten. Op www.ocwduo.nl vind je handige rekenhulpen waarmee je kunt uitrekenen hoe hoog je schuld is na afloop van je opleiding. Op de berichten die je van DUO ontvangt kun je ook zien hoe hoog je schuld is. Rente DUO berekent rente over het bedrag dat je leent. Voor 2011 is de rente 1,5 procent op jaarbasis. De rente gaat lopen vanaf de maand die volgt op de maand waarin je de lening (of prestatiebeurs) op je rekening krijgt. Zolang je een opleiding volgt en recht hebt op studiefinanciering, wordt het rentepercentage elk kalenderjaar door de overheid vastgesteld. Zodra je geen studiefinanciering meer ontvangt, wordt het rentepercentage steeds voor vijf jaar vastgesteld. Deze rentepercentages vind je op www.ocwduo.nl. egistreerd staan. Ook een adoptiefouder geldt als natuurlijke ouder. Een pleeg- of 70 1.6 Collegegeldkrediet (voor hbo en universiteit) Volg je een opleiding aan hbo of universiteit? Dan kun je naast de „gewone‟ lening ook een lening aanvragen voor het betalen van je collegegeld. Deze lening wordt „collegegeldkrediet‟ genoemd en is een onderdeel van de studiefinanciering. Je kunt het gelijk met je prestatiebeurs en eventuele lening aanvragen. Het collegegeldkrediet wordt per maand uitbetaald. Na je studie betaal je het geleende bedrag terug onder dezelfde voorwaarden als het terugbetalen van een studieschuld. Hoeveel collegegeldkrediet? Je kunt een collegegeldkrediet aanvragen voor het wettelijk collegegeld of voor het instellingscollegegeld. Heb je recht op studiefinanciering, sta je ingeschreven bij een door de overheid bekostigde opleiding en ben je jonger dan 30 jaar? Dan betaal je wettelijk collegegeld (voor het studiejaar 2010-2011 is dit € 1.672,- en voor 2011-2012 € 1.713,-). Anders moet je het instellingscollegegeld betalen. Dit is bijvoorbeeld het geval bij particuliere of buitenlandse opleidingen. De hoogte van het instellingscollegegeld wordt per opleiding vastgesteld door de onderwijsinstelling. Je mag altijd de hoogte van het wettelijk collegegeld lenen. Wil je meer collegegeldkrediet? Dat kan alleen als je méér dan het wettelijk collegegeld moet betalen. Bovendien geldt dan dat je maximaal vijf keer het bedrag aan wettelijk collegegeld als collegegeldkrediet kunt aanvragen. geldt niet als natuurlijke ouder. 1.7 Als je een kind verzorgt Studeer je en verzorg je (alleen of met een partner) een kind? Dan kun je bovenop je Basisbeurs een toeslag krijgen. De toeslag is voor de meeste studenten een onderdeel van de prestatiebeurs. Er zijn twee toeslagen: de éénoudertoeslag en de partnertoeslag. Eénoudertoeslag Je kunt de éénoudertoeslag aanvragen als je studiefinanciering ontvangt en zonder partner een kind jonger dan 18 jaar verzorgt. Je moet voor dit kind aanspraak kunnen maken op kinderbijslag. In 2010 bedraagt de éénoudertoeslag € 445,93 per maand. Heb je geen recht meer op de prestatiebeurs en kun je alleen nog maar lenen? In dat geval kun je ook de éénoudertoeslag lenen. Partnertoeslag Je kunt de partnertoeslag aanvragen als je studiefinanciering ontvangt en samen met een partner een kind jonger dan 12 jaar verzorgt. Jij of je partner moet voor dit kind wel aanspraak kunnen maken op kinderbijslag. Het inkomen van je partner mag over 2011 niet hoger zijn dan € 8807,73. Het gaat dan om het verzamelinkomen of belastbaar loon. Als je partner studeert en daarvoor studiefinanciering ontvangt of recht heeft op studiefinanciering, heb je geen recht op de partnertoeslag. Een partner is iemand: • met wie je getrouwd bent of met wie je een geregistreerd partnerschap bent aangegaan en van wie je niet duurzaam gescheiden leeft óf • met wie je op hetzelfde adres woont en met wie je duurzaam een gezamenlijke huishouding voert, maar met wie je niet getrouwd bent of een geregistreerd partnerschap bent aangegaan. Ouders worden niet als partner beschouwd. Een broer of zus wel wanneer je met hem of 71 haar op een ander adres woont dan dat van je ouders. Is je partner geen Nederlander en ook niet afkomstig uit een EU/EER land of Zwitserland, dan moet hij of zij rechtmatig in Nederland verblijven. Dat betekent dat hij of zij een geldige verblijfsvergunning moet hebben of een bewijs van de Immigratie en Naturalisatiedienst (IND) dat hij of zij in afwachting van een vergunning rechtmatig in Nederland mag verblijven. In 2011 bedraagt de partnertoeslag € 557,27 per maand. Heb je geen recht meer op de prestatiebeurs en kun je alleen nog lenen? Dan kun je de ook partnertoeslag lenen. 1.8 Voorwaarden voor studiefinanciering Om studiefinanciering te krijgen, moet je aan bepaalde voorwaarden voldoen. Lees hierna waaraan je moet voldoen als je studiefinanciering wilt aanvragen voor een opleiding in het middelbaar beroepsonderwijs of het hoger onderwijs (hbo of universiteit). Je recht op studiefinanciering is ook afhankelijk van hoeveel je naast je studie bijverdient. Voorwaarden voor hbo of universiteit Je hebt recht op studiefinanciering voor het hoger onderwijs als je aan de volgende voorwaarden voldoet: • Je bent jonger dan 30 op het moment dat je studiefinanciering aanvraagt én op het moment dat je er voor het eerst recht op hebt. • Je volgt een voltijdse of duale opleiding in het hoger onderwijs. • Je hebt de Nederlandse nationaliteit. Heb je niet de Nederlandse nationaliteit, dan kun je soms toch in aanmerking komen voor studiefinanciering. 1.9 Prestatiebeurs Zoals de naam al zegt, moet je presteren voor de prestatiebeurs. De prestatiebeurs bestaat uit: • de basisbeurs • de aanvullende beurs • het studentenreisproduct. De prestatiebeurs krijg je eerst in de vorm van een lening. Haal je binnen tien jaar je diploma dan wordt je prestatiebeurs omgezet in een gift. Anders moet je de prestatiebeurs terugbetalen. Een uitzondering is de aanvullende beurs in de eerste vijf maanden: deze is een gift. Diplomatermijn De termijn van tien jaar gaat in op het moment dat je voor het eerst de prestatiebeurs ontvangt. We noemen deze termijn de diplomatermijn. Je moet je recht op studiefinanciering overigens wel opnemen binnen tien jaar nadat je voor het eerst studiefinanciering hebt ontvangen. Doe je dat niet, dan heb je na deze tien jaar geen recht meer op studiefinanciering, ook al heb je nog geen vier jaar prestatiebeurs of drie jaar lening verbruikt. Je studiefinanciering stopt automatisch na tien jaar nadat je voor het eerst studiefinanciering hebt ontvangen. We noemen deze termijn de opnametermijn. Je hebt voor het mbo en voor hbo/universiteit apart een opnametermijn van tien jaar. 72 Hbo of universiteit Als je gaat studeren aan een universiteit of hogeschool krijg je studiefinanciering voor de officiële duur van je studie plus drie jaar. Dat betekent dat je voor een vierjarige studie in totaal maximaal zeven jaar studiefinanciering krijgt. De eerste vier jaar ontvang je een prestatiebeurs. De laatste drie jaar kun je alleen nog lenen. Volg je een langere studie, dan is de cursusduur langer en kun je dus langer een prestatiebeurs ontvangen. Voor geneeskunde (een zesjarige studie) ontvang je bijvoorbeeld in totaal maximaal negen jaar studiefinanciering: zes jaar prestatiebeurs plus drie jaar lening. In sommige situaties krijg je extra prestatiebeurs. Meer informatie hierover vind je op www.ocwduo.nl. Lerarenopleiding Heb je een opleiding in het hoger onderwijs afgerond met een diploma en ga je daarna een lerarenopleiding doen? Je kunt dan in aanmerking komen voor een jaar extra prestatiebeurs. Meer informatie over de voorwaarden vind je op www.ocwduo.nl. voor: 1.10 Omzetting prestatiebeurs Het aantal jaren prestatiebeurs dat na het behalen van je diploma wordt omgezet in een gift, is afhankelijk van de waarde van je diploma. Als je binnen de diplomatermijn een diploma haalt voor een vierjarige studie (een studie van 240 studiepunten) dan zetten we vier jaar prestatiebeurs om in een gift. Heb je een diploma behaald voor een riejarige studie (180 studiepunten), dan zetten we drie jaar prestatiebeurs om in een gift. In de maand januari nadat we je diploma geregistreerd hebben, krijg je van ons een bericht waarin staat welk deel van je prestatiebeurs is omgezet in een gift. Let op: In sommige gevallen bepalen we bij een buitenlandse opleiding pas op basis van het behaalde diploma hoeveel van de toegekende prestatiebeurs we omzetten in een gift. • mbo-studenten die vóór 1 augustus 2005 al studiefinanciering kregen • mbo-studenten die een beroepsopleiding op niveau 1 of 2 volgen. 1.11 Bedragen In de tabellen hieronder kun je zien hoeveel je kunt krijgen. Alle genoemde bedragen zijn maximaal.As je nietder statiebeurs valt, zijn de basisbeurs, de aanvullendes en het studentenreisproduct altijd een gift. Daarnaast kun je nog een bedrag lenen. Deze lening t je altijd terugbetalen. D Bedragen studiefinanciering hoger onderwijs Bedragen per maand geldig van september 2010 t/m augustus 2011 Uitwonend Thuiswonend Basisbeurs € 266,23 € 95,61 Aanvullende beurs € 240,92 € 221,00 Lenen € 287,54 € 287,54 Collegegeldkrediet (wettelijk collegegeld) € 139,33 € 139,33 Totaal € 934,02 € 743,48 Bedragen per maand geldig van september 2011 t/m december 2011 Uitwonend Thuiswonend 73 Bedragen per maand geldig van september 2011 t/m december 2011 Uitwonend Thuiswonend Basisbeurs € 266,23 € 95,61 Aanvullende beurs € 242,76 € 222,84 Lenen € 285,70 € 285,70 Collegegeldkrediet (wettelijk collegegeld) € 142,75 € 142,75 Totaal € 937,44 € 746,90 e feiten op een rijtje 2.1 Studentenreisproduct Zolang je recht hebt op studiefinanciering, kun je gratis of met korting reizen met het openbaar vervoer. Dat geldt ook als je alleen nog kunt lenen. Je kunt kiezen voor een weekabonnement of een weekendabonnement. Elk abonnement heeft zijn eigen voordelen. Weekabonnement • vrij reizen van maandag 04.00 uur tot zaterdag 04.00 uur (behalve op feestdagen en van 16 juli 04.00 uur tot 16 augustus 04.00 uur) • korting van zaterdag 04.00 uur tot maandag 04.00 uur • korting op feestdagen van 04.00 uur tot 04.00 uur de volgende dag • korting van 16 juli 04.00 uur tot 16 augustus 04.00 uur. Weekendabonnement • vrij reizen van vrijdag 12.00 uur tot maandag 04.00 uur • vrij reizen op feestdagen van 04.00 uur tot 04.00 uur de volgende dag • vrij reizen vanaf 12.00 uur op donderdag 1 april, donderdag 29 april, dinsdag 4 mei en woensdag 12 mei • korting op maandag vanaf 04.00 uur, op dinsdag tot en met donderdag vanaf 09.00 uur en op vrijdag van 09.00 tot 12.00 uur. Korting • korting op alle binnenlandse treinreizen, Interliner en Q-liner • korting op alle binnenlandse treinreizen voor maximaal drie personen die met je meereizen (door de week na 09.00 uur, in het weekend, op feestdagen en in juli en augustus de hele dag) • goedkoper reizen met de bus, metro of tram • voor bepaalde treinen en bussen kan een toeslag gelden. Kijk voor meer informatie over het reizen met korting op www.studentenovchipkaart.nl. Feestdagen in 2010 1 januari (nieuwjaarsdag), 2 april (Goede Vrijdag), 5 april (tweede paasdag), 30 april (Koninginnedag), 5 mei (Bevrijdingsdag), 13 mei (Hemelvaartsdag), 24 mei (tweede 2.2 Reisproduct is lening Heb je een prestatiebeurs, dan valt ook je studentenreisproduct onder de regels van de prestatiebeurs. Dat betekent dat je een schuld opbouwt. Ook als je een OV-vergoeding, een compensatiebedrag of schadevergoeding ontvangt, moet je aan de prestatienorm voldoen. Je ziet dit terug als „lening‟ op je berichten over studiefinanciering. De schuld is 74 voorlopig. Haal je je diploma binnen tien jaar, dan wordt de schuld omgezet in een gift. Haal je je diploma niet binnen tien jaar, dan moet je alsnog betalen voor je studentenreisproduct. Daarom kun je er altijd voor kiezen om je reisproduct niet te activeren. „Niet activeren‟ betekent dat je het klaargezette abonnement niet ophaalt bij de automaat. 2.3 Je abonnement activeren Wil je gratis of met korting reizen, dan moet je zelf je studentenreisproduct activeren op je Studenten OV-chipkaart. Activeren doe je bij een ophaalautomaat. Kijk op www.ov-chipkaart.nl voor een automaat bij jou in de buurt. Je kunt je abonnement activeren vanaf twee weken voordat je recht op studiefinanciering ingaat. Heb je nooit een OV-studentenkaart gehad? Dan zetten we automatisch een weekabonnement voor je klaar. Heb je nog geen Studenten OV-chipkaart? Kijk dan op www.studentenovchipkaart.nl hoe je er een kunt aanvragen. • Heb je je diploma niet (op tijd) gehaald? Dan moet je de prestatiebeurs én het sentenreisproduct 5.1 Bijverdiengrens In 2011 mag je € 13.215,83 bijverdienen naast je studiefinanciering. Ook als je een „nullening‟ hebt, maak je gebruik van je recht op studiefinanciering en moet je je aan de bijverdiengrens houden. Het gaat om je verzamelinkomen of belastbaar loon. Zolang je onder de bijverdiengrens blijft, is er niks aan de hand. Lees in dit hoofdstuk wat je moet doen als je wél boven de bijverdiengrens uitkomt. • Leen je extra, bovenop je (prestatie)beurs? Dit moet je altijd terugbetalen. • Een collegegeldkrediet moet je altijd terugbetalen na je studie. 6.1 Tijdelijk naar het buitenland Wanneer je tijdelijk studeert of stage loopt in het buitenland, moet je aan twee voorwaarden voldoen om je studiefinanciering te behouden: • Je blijft als voltijdstudent ingeschreven staan bij een Nederlandse opleiding. • Je studie of stage in het buitenland is onderdeel van je Nederlandse opleiding. Voldoe je aan deze twee voorwaarden, dan loopt je studiefinanciering gewoon door. 12.1 Studieschuld aflossen Wanneer terugbetalen De terugbetalingsperiode begint op 1 januari volgend op de einddatum van je recht op studiefinanciering. Deze periode begint met een zogenaamde aanloopfase van twee jaar: je hoeft nog niet terug te betalen, maar het mag wel. Er wordt in de aanloopfase ook rente berekend, waardoor je schuld groeit. Na de aanloopfase start de aflosfase van meestal (maximaal) vijftien jaar, waarin je je schuld moet terugbetalen. Ook tijdens de aflosfase wordt er rente berekend. Voorbeeld: je hebt tot 31 augustus 2010 recht op studiefinanciering. Op 1 januari 2011 begint voor jou de aanloopfase. Tijdens de aanloopfase mag je wel terugbetalen, maar het hoeft niet. Het kan voordelig voor je zijn om alvast te beginnen met terugbetalen, omdat je dan minder rente hoeft te betalen. Twee jaar later, op 1 januari 2013, begint voor jou de aflosfase. Vanaf dat moment ben je verplicht om het voor jouw vastgestelde maandbedrag te betalen. Terugbetalen in het kort • de aflosfase van je lening duurt in principe vijftien jaar • het maandbedrag hangt af van de hoogte van je schuld en de rente. 75 Maandbedrag te hoog? Om het maandbedrag vast te stellen delen we je totale schuld, inclusief de berekende rente, door 180 maanden (vijftien jaar). De uitkomst is je maandbedrag, met een minimum van € 45,41 per maand. Als je moeite hebt om het vastgestelde maandbedrag te betalen, kun je een verzoek indienen om je maandbedrag te verlagen. DUO berekent dan op grond van je inkomen van twee jaar geleden hoeveel je zou kunnen terugbetalen. DUO berekent het maandbedrag steeds voor een kalenderjaar. Voorbeeld: voor de berekening van het maandbedrag van 2011 kijken we naar je inkomen over 2009. Berekenen lager maandbedrag Om je maandbedrag voor 2010 te berekenen, gaan we uit van je verzamelinkomen of belastbaar loon over 2008. Het verzamelinkomen of belastbaar loon wordt door de Belastingdienst vastgesteld. Voor de definitieve berekening van je draagkracht kijken we dus niet naar je besteedbare inkomen. Komt uit de berekening naar voren dat je méér zou kunnen betalen dan je vastgestelde maandbedrag? Dan blijft het maandbedrag hetzelfde. Je maandbedrag wordt nooit hoger. 76