Arbeitsmaterialien Thema: Todesstrafe
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Arbeitsmaterialien Thema: Todesstrafe Foto: Kimberly White Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 3: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Inhaltsverzeichnis: Die Geschichte der Todesstrafe Seite 4-7 Die Todesstrafe geografisch Seite 8-9 Todesstrafe gegen Jugendliche Seite 10-14 Die Todesstrafe am Beispiel USA - Statistik - Petitionsliste Seite 15-17 Seite 16 Seite 17 Die Todesstrafe in ASIEN - Korea - Appellbrief Korea - China - Appellbrief Pakistan - Statistik Asien Seite 18 -23 Seite18 Seite 19 Seite 20-21 Seite 22 Seite 23 Die Todesstrafe in der Literatur Seite 24 Zitate über die Todesstrafe Seite 25 Linkliste Seite 26-27 Impressum: amnesty international Österreich, ZVR 407408993, DVR 0460028 Redaktion: Christine Töpfer-Netzwerk Todesstrafe, Barbara Weber-ai academy, Astrid Becker-ai Kommunikation Media Presse Layout: Astrid Becker Stand: August 2007 Dieses Dokument steht Ihnen auf www.amnesty.at/todesstrafe als pdf zur Verfügung Informationen zum Thema Todesstrafe Seite 3 Die Geschichte der Todesstrafe Die Todesstrafe gehört zu den ältesten Strafen der Welt. Angewandt wurde sie schon lange bevor es Haft- oder Geldstrafen gab. Das Hinrichten von Menschen begann in frühgeschichtlicher Zeit mit Menschenopfern, um die Götter zu besänftigen, um eine reiche Ernte und um Schutz gegen Krankheiten von ihnen zu erbitten. Auch als Strafsanktion wurden Hinrichtungen von den primitiven Völkern vollstreckt. Damals gab es aber noch keine niedergeschriebenen Gesetze und kein "gerechtes" Gerichtsverfahren im heutigen Sinn. I. Die Antike Bei den Babyloniern gab es die ersten geschriebenen Gesetze, die die Todesstrafe regelten - der Hammurabi-Code. Diese Gesetzgebung sah die Todesstrafe für Diebstahl, Mord und Fehler bei der Arbeit vor. Schon damals wurden Verbrechen gegen reiche, angesehene Menschen härter bestraft als Verbrechen gegen arme Menschen. Im alten Griechenland war die Todesstrafe ebenfalls in Gebrauch. Hier war es Sitte, dass die Familie des Opfers die Initiative ergreifen musste, sollte der Täter hingerichtet werden. Rom galt in der alten Welt als Hauptstadt von Kultur, Philosophie und Künste. Aber gerade römische Kaiser waren bekannt für strafrechtliche Ausschweifungen in ihrem Machtrausch. II. Mittelalter bis Neuzeit Im Europa des Mittelalters kamen große Machtkonflikte durch die vielen Machthaber auf, die das Feudalsystem hervorbrachte. So hatten auch viele die Macht, über Bestrafungen zu verfügen, selbst wenn es um Verbrechen wie Mord ging. Hingerichtet wurde damals durch Köpfen, Hängen, Ertränken und Folterung bis zum Tode. Lange Zeit wurden in Europa Menschen aufgrund der von ihnen vertretenen Meinung hingerichtet. Die Fusion von politischer und religiöser Macht war während mehrerer Jahrhunderte Grund dafür, dass Menschen zum Tode verurteilt wurden, die sich kritisch gegenüber der Kirche äußerten, das traf auch besonders Wissenschaftler. Die Zeit der Inquisition ist hier besonders hervorzuheben. In Frankreich wurde je nach sozialer Klasse verschieden hingerichtet. Der einfache Bürger wurde gehängt, die Guillotine war den Reichen vorbehalten. Hinzu kam eine Unterscheidung nach der Schwere und Art der Tat. Das Rad kam bei schwersten Verbrechen zum Einsatz, Verbrennen bei religiösen "Verbrechen" und Vierteilung bei Verbrechen gegen den Staat. Während der Französischen Revolution wurde die Guillotine als einzige Hinrichtungsmethode für alle beibehalten. III. "Constitutio Criminalis Caroli" Bis ins 19. Jahrhundert bildete die "Constitutio Criminalis Caroli" Grundlage des Strafrechts in Mitteleuropa. Es war die Gerichtsverordnung von Kaiser Karl V. und des Heiligen Römischen Reiches. So bestand sie genauso aus germanischen Traditionen wie auch aus Bestandteilen des bereits wissenschaftlicheren italienischen Strafrechts. Die Todesstrafe in der "Carolina" war der Höhepunkt einer Reihe von Verstümmelungsstrafen. Für unterschiedliche Verbrechen wurde unterschiedlich hingerichtet. So wurden Brandstifter, Zauberer, Hexen, Sodomiter und Kirchenräuber verbrannt; Verräter gevierteilt, Mörder gerädert, Kindsmörderinnen lebendig begraben oder gepfählt oder ertränkt; Einbrecher erhängt, Totschläger, Räuber, Aufrührer und Abtreiber enthauptet. Bildquelle:Diethelm Glaser Seite 4 Die Geschichte der Todesstrafe IV. Widerstand gegen die Todesstrafe Bis zum Ende des 18. Jahrhundert nahm die Todesstrafe einen breiten Raum im Justizsystem ein, erst dann wuchs allmählich Widerstand. Die am meisten bekannte Arbeit über die Ungerechtigkeit der Todesstrafe kam damals vom italienischen Juristen Cesare Beccaria. In seinem 1764 erschienenen Werk "Die Delitti E Delle Pene" (Über Verbrechen und Strafen) schrieb er über die Ineffektivität der Todesstrafe, wenn es um die Vermeidung von Verbrechen geht und über mögliche Justizirrtümer und kam schließlich zu der Überzeugung, die Todesstrafe müsse abgeschafft werden. Beccaria's Arbeit wurde über die Grenzen Italiens bekannt und beeinflusste die Reformation der Justizsysteme. Das 19. Jahrhundert brachte dann auch in vielen Ländern die Abschaffung der Todesstrafe, die durch lebenslange Freiheitsstrafe ersetzt wurde. V. Nationalsozialismus und Nachkriegszeit Willkür und Grausamkeit der Todesstrafe wurden während der nationalsozialistischen Diktatur auf einen Höhepunkt getrieben. Während in Deutschland vor 1933 nur 3 Straftatbestände mit dem Tode geahndet werden konnten, stieg ihre Zahl nach der sogenannten "Machtergreifung" rapide an. Durch die 1940 erlassene "5. Verordnung zur Ergänzung des Kriegssonderstrafrechts" wurde die Todesstrafe schließlich für alle Vergehen legalisiert. Seit diesem Jahr wurden etwa 16.000 zivile Todesurteilen verhängt und zwei Drittel von ihnen bis Kriegsende tatsächlich vollstreckt. 9.500 militärische Todesurteile kamen bis 1944 hinzu. Und auch medizinische Versuche in Konzentrationslagern konnten neben "wissenschaftlichen" Zwecken der gezielten Tötung des Probanden dienen (sog. "terminaler Versuch"), sofern der Häftling ohnehin exekutiert werden sollte. Dieser Willkür setzten die Alliierten 1945 ein Ende. Fortan konnte die Todesstrafe in Deutschland ausschließlich nur für Mord verhängt werden. Auch sie selbst machten in den Nachkriegsprozessen mehrfach von ihr Gebrauch. So wurden 1946 im Nürnberger "Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher" 12 Todesurteile ausgesprochen, von denen 10 vollstreckt wurden. 1947 fällten die Richter des Nürnberger "Ärzteprozesses" 7 Todesurteile. Die Hinrichtung von Kriegsverbrechern und Kollaborateuren fand auch in vielen anderen europäischen Staaten statt. Noch unter dem Trauma des verheerenden Weltkrieges stehend, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 in Paris die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Sie definiert die fundamentalen und von jeder Regierung der Welt zu schützenden Rechte eines jeden einzelnen Menschen. Zu ihnen zählen auch das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren. Jedoch wurde die Todesstrafe nicht ausdrücklich ausgeschlossen und war auch in Europa noch lange Zeit Bestandteil der nationalen Justizsysteme. QUELLEN ZU KAPITEL V Ritter, Ernst: "Justiz und innere Verwaltung", in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, hg. von Wolfgang Benz/ Herman Graml/ Hermann Weiß, 2. Aufl., Stuttgart 1998, S. 205 - 236. Wirth, Ingo: "Todesstrafe. Eine geschichtliche Spurensuche", Leipzig 2004. AUTOR KAPITEL V: Martin Schneider ZITIERHINWEIS Schneider, Martin: Geschichte der Todesstrafe - Nationalsozialismus und Nachkriegszeit, in: Homepage des Netzwerks gegen die Todesstrafe, http://www.amnesty.at/todesstrafe, Ausgabe Januar 2006, Wien 2006 Seite 5 Die Geschichte der Todesstrafe VI. Die Entwicklung der Todesstrafe nach 1945 1. Europa In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe erst durch das 1949 verabschiedete Grundgesetz abgeschafft. 34 Menschen waren seit 1946 hingerichtet worden. Die letzte Exekution fand 1949 statt. Wie jedoch die Versuche zu ihrer Wiedereinführung in den 1950er Jahren zeigen, war diese Abschaffung nicht unumstritten. Entsprechende Anträge wurden im Bundestag jedoch abgelehnt. In der ebenfalls 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik war die Todesstrafe dagegen weiterhin in Kraft. Sie konnte für Mord, Völkermord, Spionage oder Sabotage verhängt werden. Hingerichtet wurde zunächst durch die Guillotine, ab 1968 durch Erschießen. Erst im Sommer 1987 wurde die Todesstrafe auf Beschluß des Staatsrates mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Die Volkskammer stimmte dieser Entscheidung noch im gleichen Jahr zu. Bis dahin waren 170 Personen hingerichtet worden. Die letzte Exekution hatte 1981 stattgefunden. Das letzte österreichische Todesurteil war 1950 vollstreckt worden. Am 24. März 1950 wurde der Raubmörder Johann Trka im Straflandesgericht in Wien erhängt . Allerdings gab es auch weitere Hinrichtungen innerhalb der US-Amerikanischen Besatzungszone nach alliiertem Recht. Die letzte Hinrichtung fand im Februar 1955 an einem Lageraufseher des KZ Mauthausen statt, der als Kriegsverbrecher verurteilt wurde. Doch noch im gleichen Jahr wurde die Todesstrafe für die zivile Justiz außer Kraft gesetzt. Allerdings stimmte der Nationalrat zu diesem Zeitpunkt nur mit einer 57%igen Mehrheit für ihre Abschaffung. 1968 fiel das Votum zur Änderung des Strafrechts dagegen einstimmig aus. Damit waren auch die militärischen Bestimmungen zur Todesstrafe aufgehoben. Großbritannien setzte 1949 eine Kommission zur Untersuchung der Problematik ein. Vorgeschriebene Hinrichtungsart war das Hängen des Verurteilten. Der "Murder Act" von 1965 schaffte die Todesstrafe für Mord allerdings ab und ersetzte sie durch lebenslange Haft. Mehrere Versuche, sie für Mordverbrechen wieder einzuführen, scheiterten. Für Hochverrat blieb die Todesstrafe allerdings in Kraft. 1998 wurde sie für alle Verbrechen aufgehoben. Aus den französischen Gesetzestexten verschwand die Todesstrafe bereits 1981. Zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Exekutionen wurden in Haftstrafen umgewandelt. Zivile Todesurteile waren bislang noch immer mit der Guillotine vollstreckt worden, militärische durch das Erschießen des Delinquenten. Die letzte Hinrichtung hatte 1977 stattgefunden. Heute (2007) ist die Todesstrafe innerhalb der Europäischen Union geächtet und wird in keinem Mitgliedsstaat mehr praktiziert. Sie ist durch die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" aus dem Jahre 2000 ausdrücklich untersagt. Die Protokolle 6 und 13 der europäischen Menschenrechtskonvention sehen ihre Abschaffung in Kriegs- und Friedenszeiten vor. Die Europäische Union engagiert sich für die weltweite Bekämpfung der Todesstrafe. 2. Internationale Situation Weltweit halten jedoch noch viele Staaten an dieser veralteten und unmenschlichen Strafform fest, obwohl sie häufig an internationale Abkommen gebunden sind. Dazu zählen u.a. die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", das "2. Zusatzprotokoll zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte", die "Amerikanische Menschenrechtskonvention" oder das "6. Protokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe". Der höchste Prozentsatz - etwa 90% - der jährlichen Hinrichtungen konzentriert sich jedoch auf wenige Länder, zu denen auch die USA und China zählen. In den USA werden die Delinquenten je nach Bundesstaat auf dem elektrischen Stuhl oder durch Giftinjektion hingerichtet.Gaskammer und Galgen wurden inzwischen abgeschafft. Allerdings wird die Todesstrafe nicht in allen Staaten praktiziert. Nach Zweifeln an ihrer generellen Verfassungsmäßigkeit entschied der Supreme Court 1972, daß ihre Verfassungskonformität zwar grundsätzlich, aber nicht in der Praxis einiger Bundesstaaten gegeben sei. Während eines vierjährigen Moratoriums wurden anstehende Hinrichtungen ausgesetzt und die Justizsysteme der Einzelstaaten reformiert. 1977 wurden die Exekutionen wieder aufgenommen. Die inzwischen 1.000. Hinrichtung fand am 2. Dezember 2005 statt. Im März 2005 hatte der Supreme Court allerdings die Exekution von zum Tatzeitpunkt minderjährigen Straftätern als verfassungswidrig erkannt. Seite 6 Die Geschichte der Todesstrafe China wiederum richtet nach Informationen von Amnesty International jährlich mehr Menschen hin, als alle übrigen Staaten zusammen. Exekutiert wird durch Erschießen oder eine Giftinjektion. Zwischen 1990 und 1998 sollen mindestens 25.000 Todesurteile verhängt und 16.000 Menschen tatsächlich hingerichtet worden sein. Einen weiteren, traurigen Rekord hält der Stadtstaat Singapur. Hier kann für Mord, Drogenhandel, Hochverrat und Schusswaffendelikte hingerichtet werden. Seit 1991 wurden über 400 Personen gehängt. Laut einer UNO-Studie für den Zeitraum von 1994 bis 1999 war die Hinrichtungsrate (auf 1 Mio. Einwohner) in Singapur dreimal höher, als in Saudi-Arabien, dem zweitplatzierten Land auf dieser Liste. Dort wird nach den Vorgaben der Scharia durch Enthauptung oder Steinigung gerichtet. Auffallend ist die große Zahl der wegen Drogendelikten hingerichteten Personen. Ein Beweis für das Argument der angeblichen Effektivität der Todesstrafe im Kampf gegen die Drogenkriminalität wurde bislang allerdings nicht erbracht. Insgesamt halten derzeit noch über 67 Staaten an der zivilen und/ oder militärischen Todesstrafe fest. 1988 waren es noch 118. In 130 Staaten ist sie heute abgeschafft oder wird nicht mehr praktiziert. 1988 war das gerade einmal in 62 Staaten der Fall. Diese Zahlen belegen die größten Erfolge, denen der jahrzehntelange Kampf gegen die Todesstrafe den Weg geebnet hat. Ihm widmen sich Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch, sowie eine Vielzahl politischer und privater Initiativen. Es ist egal, unter welchen politischen und juristischen Bedingungen, auf welchen Kontinenten oder in welchen Ländern die Todesstrafe auch praktiziert wird: Sie verstößt in jedem Falle gegen fundamentale Menschenrechte wie das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. Durch unfaire, unzureichende und politisch motivierte Gerichtsverfahren trifft sie zu einem hohen Prozentsatz Unschuldige. Die Qualen der Haftzeit im Todestrakt, barbarische Hinrichtungsverfahren und dokumentierte Pannen selbst bei technisch hochentwickelten Exekutionsystemen fügen den Opfern unmenschliche Leiden zu. Und letztlich hat ein drohendes Todesurteil noch niemanden von einer Straftat abschrecken können. Sogar Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nicht vor dem Versuch einer Wiedereinführung der Todesstrafe immun. So wurde sie in Polen zwar seit 1988 nicht mehr praktiziert und 1997 endgültig abgeschafft. Doch der Versuch ihrer gegen europäische Normen verstoßenden Wiedereinführung scheiterte 2004 im Parlament denkbar knapp mit einer Mehrheit von nur 3 Stimmen. In Meinungsumfragen hätten 77% der Bevölkerung einer Wiedereinführung zugestimmt. Dagegen zeigen Beispiele wie Kanada, daß auch andere Wege möglich sind: Dort wurde die Todesstrafe für Mord zwar 1976 abgeschafft, doch trotzdem sank die Mordrate im Jahre 2001 unter das Niveau von 1975. Der Antrag, die Todesstrafe für Mord wieder einzuführen, war 1987 vom Unterhaus mehrheitlich abgelehnt worden. Die letzte Hinrichtung hatte 1962 stattgefunden. Allerdings konnten bis 1998 militärische Delikte auch weiterhin mit dem Tode bestraft werden. Wie diese wenigen Beispiele zeigen, gab es nach 1945 viele ermutigende Erfolge zur Abschaffung und Ächtung dieser Strafform. Allerdings warten auch viele Aufgaben und Probleme noch auf ihre Lösung - und die Todesstrafe auf ihre endgültige Verbannung aus den Gesetzesbüchern und den Köpfen der Menschheit. QUELLEN ZU KAPITEL VI: amnesty international: "Todesstrafe in den USA", Frankfurt (Main) 1989. amnesty international: "Wenn der Staat tötet. Todesstrafe contra Menschenrechte. Ein Bericht von amenesty international", Frankfurt (Main) 1989. Duckstein, Stephanie: "Die Todesstrafe ist brutal und sinnlos", in: Deutsche Welle (06.10.2004). Erling, Johnny: "'Humane' Hinrichtung im Bus", in: Der Standard (11.03.2003). o.A.: "Nur knappe Mehrheit gegen Todesstrafe", in: Neues Volksblatt Online (23.10.2004). Wirth, Ingo: "Todesstrafe. Eine geschichtliche Spurensuche", Leipzig 2004. Seite 7 Die Todesstrafe geografisch Seite 8 Die Todesstrafe geografisch Die Statistik Stand April 2007: Anzahl der Hinrichtungen weltweit: 2005 2148 2006 1591 91% davon in folgenden Staaten: China, Iran, Pakistan, Irak, Sudan und die USA 88 Staaten haben die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft 11 Staaten haben die Todesstrafe für für alle gewöhnlichen Verbrechen abgeschafft (ausser z.B. für Kriegsverbrechen) 29 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft (sie behalten die Todesstrafe per Gesetz bei, haben aber in den letzten 10 Jahren keine Hinrichtungen durchgeführt) in Summe sind es 128 Staaten welche die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft haben 69 Staaten halten an der Todesstrafe fest und sprechen diese auch aus In den letzten Jahren haben im Durchschnitt 3 Staaten pro Jahr die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft Seite 9 Todesstrafe gegen Jugendliche STOPPT DIE HINRICHTUNG MINDERJÄHRIGER! Abschaffung der Todesstrafe für jugendliche Straftäter - Rena Beazley, in einem Interview mit amnesty international im Mai 2001 – ein Jahr vor der Hinrichtung ihres Sohnes Napoleon Beazley Napoleon Beazley wurde am 28. Mai 2002 in Texas wegen eines Verbrechens hingerichtet, das er acht Jahre zuvor im Alter von 17 Jahren begangen hatte. Napoleon Beazley hatte weder Vorstrafen noch war er zuvor durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen. Aber bei seinem Prozess beschrieb ihn der weiße Ankläger vor der ausschließlich aus Weißen bestehenden Jury als „Tier“. Zeugen, die im Prozess aussagten, wiesen darauf hin, dass er sich bessern könne. Er war ein vorbildlicher Gefangener. Informationen über Napoleon Beazleys Fall sind nachzulesen in: amnesty international, United States of America: Too young to vote, old enough to be executed –Texas set to kill another child offender, Juli 2001, ai-Index AMR 51/105/2001. Napoleon Beazleys Prozess fand 1995 statt, das Jahr in dem der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, der für die Überwachung der Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) durch die Mitgliedsstaaten zuständig ist, die fortdauernde Anwendung der Todesstrafe in den USA gegen zur Tatzeit unter 18-Jährige „missbilligte“. Außerdem unterzeichneten die USA in diesem Jahr das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zeigten so ihre Bereitschaft an, dieses Dokument zu einem späteren Zeitpunkt zu ratifizieren. Wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, so verbietet auch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das heute von allen Staaten der Welt – außer Somalia und den USA – ratifiziert worden ist, die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige, also Menschen, die eines Verbrechens für schuldig befunden wurden, bei dessen Begehung sie unter 18 Jahre alt waren. Die Hinrichtung von Kindern und Jugendlichen verletzt internationales Recht. Der internationale Konsens gegen die Praxis, unter 18-Jährige für ihre Verbrechen zu töten, ist die Folge der weit verbreiteten Anerkennung der Tatsache, dass junge Menschen sich noch entwickeln und ändern können. Das Leben minderjähriger Straftäter sollte man nie abschreiben, gleichgültig was sie getan haben. Der oberste Grundsatz muss darin bestehen, die Möglichkeiten von minderjährigen Straftätern zu maximieren, sich eines Tages erfolgreich in die Gesellschaft reintegrieren zu können. Eine Hinrichtung ist die äußerste Verweigerung gegen dieses Prinzip. Informationen über Napoleon Beazleys Fall sind nachzulesen in: amnesty international, United States of America: Too young to vote, old enough to be executed –Texas set to kill another child offender, Juli 2001, ai-Index AMR 51/105/2001. Seite 10 Foto: Mike Moore „Napoleon verdient es nicht zu sterben. Ich weiß, dass Strafe sein muss, aber die Todesstrafe für einen 17jährigen? Menschen ändern sich... Das Leben eines Kindes zu nehmen – man kann einen 17-jährigen Jungen nicht mit denselben Maßstäben messen wie Sie oder mich... das Leben ist ein Lehrer. Und ich weiß, dass Napoleon selbst heute ein viel besserer Mensch ist, als er es damals war.“ Todesstrafe gegen Jugendliche Wozu Aktionen gegen die Todesstrafe bei Jugendlichen? Das internationale Recht verbietet die Verhängung der Todesstrafe gegen unter 18-Jährige, aber einige Staaten richten weiterhin minderjährige Straftäter hin oder verurteilen sie zumindest zum Tode. Als wichtiger Schritt in Richtung völlige und weltweite Abschaffung der Todesstrafe hat amnesty international immer wieder Aktionen - zuletzt eine Aktion unter dem Titel „STOP CHILD EXECUTIONS! – STOPPT DIE HINRICHTUNGEN MINDERJÄHRIGER!“ - von Januar 2004 bis September 2005. durchgeführt, die die Beendigung einer der abscheulichsten Erscheinungsformen der Todesstrafe forderten – ihre Verhängung gegen minderjährige Straftäter. Die Hinrichtungen von jugendlichen Straffälligen sind zwar nur ein kleiner Teil der weltweit durchgeführten Exekutionen. Im Jahre 2005, das aktuellste, für das weltweite Zahlen vorliegen, wurden zehn Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern bekannt, bei insgesamt 2.148 Exekutionen, die weltweit von amnesty international registriert wurden. In den 12 Jahren zwischen 1994 und 2005 hat amnesty international 35 Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern in sieben Ländern registriert, ein winziger Teil der 29.679 Hinrichtungen, die im selben Zeitraum in etwa 70 Ländern registriert wurden. Sie stellen eine Missachtung eingegangener internationaler Verpflichtungen durch die Staaten dar, die diese Hinrichtungen durchführen, und sie sind ein Affront gegen alle Vorstellungen von Moral und Anstand was den Schutz von Jugendlichen anbetrifft, die eine der verletzlichsten Gruppen der Gesellschaft sind. Gibt es immer weniger Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern? Die Regierungen haben in wachsendem Maße ihren Respekt vor dem Verbot, minderjährige Straftäter hinzurichten, gezeigt, indem sie einschlägige internationale Abkommen ratifiziert haben und ihre nationalen Gesetze so änderten, dass dieses Verbot beachtet wurde. Von der sich ständig verringernden Zahl der Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, haben sich fast alle dazu verpflichtet, sie nicht gegen Jugendliche anzuwenden, was die Überzeugung widerspiegelt, dass das Leben von minderjährigen Straftätern – wegen der Unreife, Impulsivität, Verletzlichkeit und der Besserungsmöglichkeiten junger Menschen – niemals einfach abgeschrieben werden sollte. Seit Anfang 1989 haben mindestens fünf Staaten ihre Gesetze so geändert, dass sie die Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter ausschließen (siehe Kasten). Iran hat einen Schritt in dieselbe Richtung unternommen, indem eine Gesetzesvorlage eingebracht wurde, durch die das Mindestalter für die Verhängung der Todesstrafe auf 18 Jahre angehoben würde. Es gab auch einen Trend zur Anhebung des Mindestalters auf 18 Jahre auf der Ebene der USBundesstaaten: Zuletzt hatten dies Montana im Jahre 1999, Indiana im Jahre 2000 und Wyoming sowie South Dakota Anfang März 2004 getan. Am 1. März 2005 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche unter 18 Jahren verfassungswidrig ist. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahre 1977 hat kein Bundesstaat das Mindestalter gesenkt. Über den Trend in den US-Bundesstaaten, ein Mindestalter von 18 Jahren festzulegen, siehe United States of America: Indecent and internationally illegal – the death penalty against child offenders, September 2002, ai-Index AMR 51/143/2002, S. 15-25, 103. Seite 11 Todesstrafe gegen Jugendliche Abschaffung der Todesstrafe für minderjährige Straftäter im nationalen Gesetz 1989 – Barbados ändert sein Jugend-Strafgesetzbuch dahingehend, dass das Mindestalter für die Verhängung der Todesstrafe auf 18 Jahre zum Zeitpunkt der Begehung der Tat angehoben wird. 1994 – Jemen hebt im Strafgesetzbuch das Mindestalter auf 18 Jahre zum Zeitpunkt der Begehung der Tat an. 1994 – Simbabwe hebt in der Strafprozessordnung das Mindestalter auf 18 Jahre zum Zeitpunkt der Begehung der Tat an. 1997 – China änderte sein Strafgesetzbuch so, dass die Todesstrafe für Angeklagte, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, abgeschafft wurde. 2000 – Pakistan verabschiedete im Jahre 2000 die Verordnung zum Jugendstrafsystem und schaffte damit in den meisten Landesteilen die Todesstrafe für zum Tatzeitpunkt unter 18-Jährige ab. 2005 – Der Oberste Gerichtshof der USA entschied, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche unter 18 Jahren verfassungswidrig ist. „Der überwältigende internationale Konsens, dass die Todesstrafe nicht gegen minderjährige Straftäter verhängt werden darf, entspringt der Erkenntnis, dass junge Menschen wegen ihrer Unreife möglicherweise die Folgen ihres Handelns nicht im vollen Umfang verstehen und daher weniger harten Sanktionen als Erwachsene unterworfen werden sollten. Noch wichtiger ist, dass diese Überzeugung den festen Glauben widerspiegelt, dass junge Menschen sich noch eher ändern können und daher ein größeres Potenzial zur Rehabilitierung als Erwachsene haben.“ Mary Robinson, frühere Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen Erklärung von Mary Robinson, in der sie um die Begnadigung der in den USA zum Tode verurteilten minderjährigen Straftäter T. J. Jones und Toronto Patterson bat. Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte, Presseerklärung vom 1. August 2002. Wo wurden minderjährige Straftäter hingerichtet? Die große Mehrheit der Staaten, die noch an der Todesstrafe festhalten, richtet keine Minderjährigen mehr hin, aber in einigen Ländern sind Jugendliche noch immer nicht vollständig vor der Todesstrafe sicher. Im Zeitraum 1990 bis 2006 hat amnesty international insgesamt 53 Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern in neun Staaten registriert – 19 davon in den USA und 22 im Iran. Aber selbst in den USA waren solche Hinrichtungen nicht weit verbreitet: 19 der 38 US-Bundesstaaten, in deren Gesetzen es noch die Todesstrafe gibt, schlossen bereits vor der generellen Abschaffung ihre Verhängung bei minderjährigen Straftätern aus; dies war auch bei den Bundesgesetzen der Fall und nur drei Staaten – Oklahoma, Texas und Virginia – hatten nach 1999 noch minderjährige Straftäter hingerichtet. Seite 12 Todesstrafe gegen Jugendliche Inwiefern verletzt die Verhängung der Todesstrafe bei minderjährigen Straftätern internationales Recht? Ein Staat, der minderjährige Straftäter zum Tode verurteilt oder hinrichtet, kann internationales Recht in dreierlei Weise verletzen: I. Er verletzt seine vertraglichen Verpflichtungen; II. Er verletzt Völkergewohnheitsrecht; und III.: Er verletzt eine zwingende Norm des Völkerrechts (ius cogens). Durch den Beitritt zu einem internationalen Abkommen (Vertrag) geht ein Staat die Verpflichtung ein, dessen Vorschriften zu beachten. Fast alle Staaten haben ein oder mehrere Abkommen ratifiziert, die ausdrücklich die Verhängung der Todesstrafe bei minderjährigen Straftätern verbieten. Deshalb haben sich fast alle Staaten nach internationalem Recht förmlich dazu verpflichtet, die Todesstrafe nicht gegen minderjährige Straftäter anzuwenden. Außerdem bekräftigt amnesty international, dass der Ausschluss minderjähriger Straftäter von der Todesstrafe in Gesetz und Praxis nunmehr schon auf so breite Akzeptanz stößt, dass er zu einer Regel des "Völkergewohnheitsrechts" geworden ist, d. h. einer Regel, die aus einer staatlichen Praxis entstanden ist und eingehalten wird, weil man sie als gesetzlich verbindlich betrachtet (opinio juris). Eine Regel des Völkergewohnheitsrechts bindet daher jeden Staat, es sei denn, dass ein Staat der in Frage stehenden Regel „dauernd widersprochen“ hat. Im Jahr 2000 nahm die Unterkommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte der Vereinten Nationen eine Resolution an, in der sie feststellt, dass „die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt sind, gegen das "Völkergewohnheitsrecht" verstößt und die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen dazu auffordert, diese Feststellung zu bestätigen (Resolution 2000/17 vom 17. August 2000). Im Jahr 2004 „bekräftigte“ die Menschenrechtskommission die Resolution 2000/17 der Unterkommission „zum (in den Worten der Kommission) internationalen Recht und der Verhängung der Todesstrafe gegen diejenigen, die zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat unter 18 waren“ (Resolution 2004/67 vom 21. April 2004, § 2). Schließlich sind einige Regeln des internationalen Rechts so wichtig, dass sie als „zwingende Normen“ betrachtet werden. Diese Normen sind auch als ius cogens bekannt und alle Staaten sind unter allen Umständen dazu verpflichtet, sich an diese Normen zu halten. Im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge wird eine Norm des ius cogens folgendermaßen definiert: „...eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann“. amnesty international meint, dass das Verbot der Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter als eine solche Norm angesehen werden sollte. Seite 13 Todesstrafe gegen Jugendliche Welche Staaten machen immer noch bei minderjährigen Straftätern von der Todesstrafe Gebrauch? Von sechs Staaten - China, Iran, der Demokratische Republik Kongo, Pakistan, Sudan und den USA - ist bekannt, dass sie seit dem Jahre 2000 minderjährige Straftäter hingerichtet haben. Bis zur Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen im Juni 2006 gab es dort ebenfalls Jugendliche in den Todeszellen. Die unten aufgeführten Länderkapitel geben Informationen über die Anwendung der Todesstrafe bei minderjährigen Straftätern in jedem dieser Staaten, über die einschlägigen internationalen Abkommen, denen das Land beigetreten ist und darüber, was die Überwachungsgremien, die durch diese Abkommen eingesetzt wurden, über die Anwendung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter in dem betreffenden Land gesagt haben. Alle Staaten außer den USA und Somalia sind einem oder beiden internationalen Abkommen von weltweitem Geltungsbereich beigetreten, die die Verhängung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter verbieten, ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt gegen dieses Verbot einzulegen. Wie oben erwähnt, handelt es sich bei diesen Abkommen um den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, wo das Verbot in Artikel 6, Absatz 5 enthalten ist und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, wo das Verbot in Artikel 37 a steht. Die Mitgliedsstaaten dieser Abkommen müssen regelmäßig Berichte über die Maßnahmen vorlegen, die sie eingeleitet haben, um den Vorschriften des Abkommens Geltung zu verschaffen. Diese Berichte werden von Expertengremien geprüft, die zur Überwachung dieser Abkommen gebildet wurden – dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen bzw. dem Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen. Wenn Repräsentanten der Regierungen, die minderjährige Straftäter hingerichtet haben, während der Prüfung der Berichte ihrer Länder vor diesen Ausschüssen erschienen sind, haben sie es allgemein vermieden, dieses Thema anzusprechen oder haben verwirrende Antworten gegeben. Diese ausweichenden Antworten zeigen, dass die Verantwortlichen sich der Tatsache bewusst sind, dass ihr Land dazu verpflichtet ist, das Verbot zu beachten. Nur die USA haben offen zugegeben, minderjährige Straftäter hingerichtet zu haben, und für sich in Anspruch genommen, das Recht zu haben, so zu verfahren. Wie die Grafik zeigt, hat der Iran mehr minderjährige Straftäter hingerichtet als alle anderen Staaten zusammen. Grafik: Bekannt gewordene Hinrichtungen minderjähriger Straftäter seit 2000 (Stand: März 2007) Seite 14 Die Todesstrafe in den USA Arnold Schwarzenegger und die Todesstrafe Im Jänner 2005 stimmte der Gouverneur von Kalifornien und ehemaliger „Terminator“-Darsteller Arnold Schwarzenegger der ersten Hinrichtung seiner Amtszeit und der ersten seit drei Jahren zu. Der 61-jährige Donald Beardslee starb als elfter seit Einführung der Todesstrafe im Jahre 1978 durch die Giftspritze. Kurz nach der Hinrichtung gab Schwarzenegger folgendes Interview. „Ich repräsentiere als Gouverneur ein Volk, dessen überwiegende Mehrheit für die Todesstrafe ist. Nichts in seinem Gnadengesuch hat mich davon überzeugt, dass er sich der Schwere seiner Tat nicht bewusst war oder der Tatsache, dass dieses abscheuliche Verbrechen falsch war“. Die Hinrichtung des ehemaligen Gründers einer Straßengang und späteren Kinderbuchautor Tookie Williams hat im Dezember 2005 weltweit Aufsehen erregt. Warum gelang es am Ende nicht, sein Leben zu retten? Es gab Stimmen, die seine Hinrichtung aus Gründen der Politik sahen. Die Ablehnung seines Gnadengesuchs beruhte unter anderem darauf, dass sich Williams auf den südafrikanischen Nelson Mandela sowie den Black-PantherAktivisten George Jackson berief. Als Protagonist des rechten Flügels der Republikanischen Partei konnte Schwarzenegger keine Gnade walten lassen. Er ist blind, taub und sitzt im Rollstuhl. Trotzdem lehnt Gouverneur Schwarzenegger eine gerichtliche Anhörung für ein Gnadengesuch ab. Der 75-jährige Clarence Ray Allen wird im Jänner 2006 hingerichtet. Viele Künstler, unter anderem Photo: FullosseousFlap’s SNOOP DOG, setzten sich für Tookie ein Foto: desmainsunies.com Ende März 2007 hob ein Bundesrichter den Vollzug der Todesstrafe vorübergehend auf, weil Todesspritzen möglicherweise verfassungswidrig seien. Der 8. Zusatz zur US-Verfassung verbietet grausame und außergewöhnliche Bestrafung. Die Konsequenz von Arnold Schwarzenegger: Ankündigung mehrerer Schritte, darunter eine bessere Ausbildung des Hinrichtungspersonals, um P a n n e n bei der Verabreichung der Spritze zu vermeiden. Seite 15 Seite 16 So sieht eine Petitionsliste aus, die von ai an die zuständigen Behörden weitergeleitet wird. Seite 17 Die Todesstrafe in ASIEN SÜDKOREA – vor der Entscheidung, die Todesstrafe abzuschaffen! Südkorea ist an einem entscheidenden Punkt bezüglich Abschaffung der Todesstrafe angelangt. Der Rechtsausschuss des Parlaments, der in der Vergangenheit die Verabschiedung des Gesetzentwurfs blockiert hat, befasst sich endlich damit. Bereits im November 2001 stimmten 155 von damals 273 Parlamentsabgeordneten für einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe für alle Straftaten. Die vom Parlament abgestimmten Gesetzentwürfe müssen aber zur Diskussion und Abstimmung einem Rechtsausschuss vorgelegt werden. Erst dann geht er zur entscheidenden Abstimmung zurück ins Parlament. Obwohl 2001 die Mehrheit der Mitglieder der 16. Nationalversammlung für die Abschaffung der Todesstrafe stimmten, wurde der Gesetzentwurf vom Rechtsausschuss nicht diskutiert und verfiel nach Ablauf der Wahlperiode im April 2004. Im Dezember 2004 brachten 175 von 299 Abgeordneten der 17. Nationalversammlung den Entwurf für das Sondergesetz zur Abschaffung der Todesstrafe aus humanitären und religiösen Gründen erneut ein. Jetzt diskutierte erstmals ein Unterausschuss des Rechtsausschusses den Entwurf und kündigte eine öffentliche Anhörung im Parlament an. Die Mehrheit der Parlamentsabgeordneten ist zwar für die Abschaffung der Todesstrafe, aber Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind für öffentlichen Druck anfällig. Meinungsumfragen haben gezeigt, dass in Südkorea fast 60 Prozent der Bevölkerung für die Todesstrafe plädieren, wogegen allerdings in letzter Zeit prominente Meinungsführer stark dagegen auftreten. Zeitungsberichte, offene Briefe, Fernsehauftritte sollen der Öffentlichkeit klar machen, dass durch die Abschaffung der Todesstrafe Recht und Ordnung nicht gefährdet sind. So tritt auch der ehemalige Präsident Kim Dae-jung, heute Friedensnobelpreisträger, doch vor Jahren selbst im Todestrakt, vehement für die Abschaffung ein. Am 21. Februar 2006 gab das Justizministerium eine Pressemitteilung heraus, dass eine grundlegende und eingehende Untersuchung über die Todesstrafe durchgeführt wird, da es den Wunsch zur Abschaffung dieser in der Gesellschaft gäbe. Das Justizministerium kündigte an, dass es im Juni 2006 eine öffentliche Anhörung durchführen und deren Ergebnisse dem Rechtsausschuss zuleiten werde. Der 13-köpfige Rechtsausschuss muss für den Gesetzentwurf stimmen, bevor er dann dem Parlament vorgelegt wird. Seit seiner Unabhängigkeit im Jahre 1948 wurden in Südkorea mindestens 900 Menschen hingerichtet, die meisten durch den Strang. Die letzten Hinrichtungen an 23 Menschen fanden im Dezember 1997 statt Unter Präsident Kim Dae-jung trat ein inoffizielles Hinrichtungsmoratorium in Kraft. Während der gegenwärtigen Amtszeit von Präsident Roh Moo-hyun fanden zwar auch keine Exekutionen statt, es wurden jedoch 2005 mindest 3 Menschen zum Tode verurteilt und Ende 2005 gab es mindestens 63 zum Tode Verurteilte. Die Verabschiedung dieses historischen Gesetzentwurfs läge im internationalen Trend zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. Sie würde auf ganz Asien ausstrahlen und Initiativen in dieser Region enorm stärken. Die internationale Gemeinschaft erwartet eine Zustimmung des Rechtsausschusses, damit zum ersten Mal ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe im Nordosten Asiens in Kraft treten kann. Seite 18 Mr. JO Soon-hyeong National Assembly Member’s Office Bldg. Yeouid Seoul 150-702, Republic of Korea Fax. 0082-2-918-6878 Wien, 28.02.2007 Sehr geehrter Mr. Jo Soon-hyeong, ich möchte meine Freude darüber ausdrücken, dass es in Ihrem Land ernsthafte Bestrebungen gibt, die Todesstrafe für alle Straftaten abzuschaffen. Durch diesen historischen Schritt würde sich Ihr Land in eine Liste von weltweit 130 Staaten einreihen, welche diese Strafform bereits per Gesetz abgeschafft haben oder in der Praxis nicht mehr anwenden. Hinrichtungen wurden im Jahre 2005 nur noch in 24 Staaten vollstreckt. Besonders in Nordostasien würde Ihr Land dadurch sogar eine führende Rolle in der Abschaffung der Todesstrafe übernehmen. Ich respektiere zwar das Recht der Behörden, Straftäter zu verfolgen. Doch die häufig propagierte abschreckende Wirkung der Todesstrafe konnte bislang durch keine Studie belegt werden. Stattdessen ist die Gefahr von Fehlurteilen und der Hinrichtung unschuldiger Menschen äußerst hoch. Und Todeskandidaten - egal ob unschuldig oder nicht - müssen oft jahrelang unter unmenschlichen Bedingungen auf ihre Hinrichtung warten. Auch für sie gelten Menschenrechte wie das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. Durch die Abschaffung der Todesstrafe in Südkorea würde ein unmissverständliches Zeichen zur Achtung der Menschenrechte gesetzt, das auch die Arbeit regionaler Menschenrechtsinitiativen stärkt. Denn leider ist der internationale Trend, von der Todesstrafe Abstand zu nehmen, im asiatischen Raum bislang leider nicht zu beobachten. Deshalb appelliere ich an die Mitglieder des vom südkoreanischen Parlament eingesetzten Rechtsausschusses, der Abschaffung dieser unmenschlichen und archaischen Strafform zuzustimmen! Mit freundlichen Grüßen, amnesty international Österreich Netzwerk gegen die Todesstrafe Cc: AN sang-soo, JOO Sung-young, KIM ding-cheol, LEE Jong-Kul, NA Kyung-won, BAN Ki-moon, LEE Ju-young, PARK Sei-hwan, CHOI Byung-gook, KIM Sung-ho, President ROH Moo-hyun 1150 Wien, Moeringgasse 10, Tel. +43 1 78008, Fax. +43 1 78008 44, , amnesty international ist Trägerin des Friedensnobelpreises und hat beratenden Status bei den Vereinten Nationen Seite 19 Die Todesstrafe in ASIEN China China ist Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Nach 1997 eingegangene Berichte legen jedoch nahe, dass auch weiterhin Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, hingerichtet werden, weil die Gerichte nicht genügend Sorgfalt auf die Feststellung des Alters der Angeklagten verwenden. Einige untere Gerichte scheinen die „Erläuterung bezüglich spezifischer Fragen der Anwendung des Rechts bei der Behandlung von Jugendstrafsachen“ des Obersten Volksgerichtshofes vom 2. Mai 1995 nicht beachtet zu haben, in der es heißt: „Bei der Behandlung von Jugendstrafsachen sollte das Alter der Angeklagten zum Tatzeitpunkt als wichtige Tatsache behandelt und vollständig geklärt werden ... wenn es nicht klar festgestellt werden kann und es sich darauf auswirken könnte, ob Anklage erhoben wird oder nicht oder welche Strafe von der Anklagevertretung gefordert wird, so soll diese Frage an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Klärung zurückgegeben werden“. Zwei minderjährige Straftäter wurden in den Jahren 2003 und 2004 hingerichtet. Im März 2003 berichtete die „Habei Legal Daily“ darüber, dass der 18 Jahre und drei Monate alte Zhao Lin im Januar 2003 wegen eines Mordes hingerichtet wurde, den er im Mai 2000 begangen hatte, als er 16 Jahre alt war. Der Mord hatte sich im Bezirk Funing in der Provinz Jiangsu ereignet. Presseberichte über diesen Fall deuten darauf hin, dass dem Gericht und der Polizei vollkommen klar war, dass Zhao Lin zum Tatzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt war, aber laut den genannten Presseberichten scheinen die Beamten nichts von den gesetzlichen Vorschriften gewusst zu haben, die die Hinrichtung von minderjährigen Straftätern verbieten, deshalb wurde er trotzdem hingerichtet. Im zweiten Fall wurde Gao Pan, ein Bauer aus dem Dorf Liguo im Bezirk Gaoyang in der Provinz Hebei am 8. März 2004 für ein Verbrechen hingerichtet, das er am 9. August 2001 begangen hatte. Damals hatte er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Gao Pan wurde zunächst vom Mittleren Volksgericht der Stadt Baoding zum Tode verurteilt, weil er für schuldig befunden wurde, am 9. August 2001 einen Nachbarn bei einem versuchten Raub umgebracht zu haben. Gao legte Berufung gegen dieses Strafmaß ein. Er berief sich darauf, dass er zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war und deshalb eine leichtere Strafe erhalten müsse. Seite 20 Foto:ai Im Mai 1996 drückte der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen seine Besorgnis darüber aus, „dass die nationalen Gesetze Chinas zuzulassen scheinen, Kinder zwischen 16 und 18 zum Tode mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub zu verurteilen“. Der Ausschuss empfahl, die Gesetze zu überprüfen um sicherzustellen, dass sie mit Artikel 37 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes konform gehen. UN-Dokument CRC/C/15/Add.56, paras 21, 42. Der Ausschuss erklärte ferner, dass „die Verhängung der Todesstrafe auf Bewährung gegen Kinder eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellt“. Im Oktober 1997 trat eine Neuregelung des Strafgesetzbuchs in Kraft, durch die die Praxis der Todesurteile mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub gegen zum Tatzeitpunkt 16- und 17-Jährige abgeschafft wurde. Zuvor war diese Möglichkeit in §44 des chinesischen Strafgesetzbuchs vorgesehen, „wenn das Verbrechen besonders schwerwiegend ist“. Die Todesstrafe in ASIEN Zu den Beweisen, die die Anklagebehörde vorlegte, um zu belegen, dass Gao zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, gehörte eine Haushaltsregistrierungsurkunde, die von Gaos Familienoberhaupt, seinem Großvater Gao Baixue, unterschrieben war. Eine Untersuchung der Urkunde – die nicht einmal den genauen Tag im August 1983 angab, der Monat, in dem Gao angeblich geboren sein soll – durch die zuständigen Behörden in Beijing und Tianjin deutete jedoch darauf hin, dass die Unterschrift gefälscht war. Nach Presseberichten hatte dieselbe Behörde, die die Haushaltsregistrierungsurkunde ausgestellt hatte, auch mehrere andere Urkunden herausgegeben, die unrichtige Daten enthielten, dazu zählten auch Geburtsdaten in offiziellen Personalausweisen. In urkundlichen Nachweisen, die von der Polizeibehörde zum Zeitpunkt von Gaos Verhaftung eingeholt wurden, wird der 11. August 1983 als sein Geburtsdatum nach dem traditionellen Mondkalender angegeben – was dem 6. September 1983 nach dem westlichen Kalender entspricht. Neben den Zweifeln über das Alter des Angeklagten wegen sich widersprechenden Angaben in amtlichen Dokumenten verdient die Tatsache Beachtung, dass zusätzliche Verwirrung durch die Verwendung verschiedener Kalender entstand. Außerdem sagte Gao sowie seine Familie und seine Nachbarn übereinstimmend aus, dass er nach der chinesischen Astrologie im Jahr der Ratte geboren sei, was dem Jahr 1984 entsprechen würde. Andere amtliche Dokumente, wie Gaos Grundschulzeugnisse, die von Provinzbehörden geführt werden, geben den 11. August 1984 als sein Geburtsdatum an, ein volles Mondjahr nach den anderen Daten, die die Gerichte als sein wahres Geburtsdatum annahmen. Gao, seine Familie und sein Rechtsanwalt beantragten, weitere Untersuchungen zur Ermittlung des tatsächlichen Alters anzustellen und boten an, die Kosten für einen Test zur Altersfeststellung durch die Untersuchung einer Knochengewebeprobe zu übernehmen. Alle diese Anträge wurden vom Oberen Volksgericht der Provinz Hebei abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass die Haushaltsregistrierungsurkunde als Beweismittel „verlässlicher als ein Geständnis“ sei und es daher „nicht mehr nötig“ wäre, Knochengewebetests durchzuführen. Foto: CIPFG Einem Bericht zufolge legte Gaos Rechtsanwalt bei der Berufungsverhandlung am 24. April 2003 32 Beweisstücke vor, um die Behauptung zu untermauern, dass Gao zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war. Die Berufung wurde jedoch zurückgewiesen und das Urteil bestätigt. Gao und sein Rechtsanwalt informierten das Gericht Berichten zufolge darüber, dass sie den Obersten Volksgerichtshof und den Nationalen Volkskongress darum ersuchen wollten, weitere Ermittlungen bezüglich Gaos Alter anzustellen, einschließlich einer Analyse von Gaos Knochengewebe. Als der Rechtsanwalt in Beijing war, erfuhr er jedoch am 12. März 2004, dass Gao am 8. März 2004 hingerichtet worden war. Mehrere führende chinesische Rechtsgelehrte und Juristen haben diesen Fall kommentiert. So sagte beispielsweise Professor He Jiahong von der Akademie der Rechte an der Volksuniversität China: „Weil es in diesem Fall um die Todesstrafe ging, denke ich, dass die Beweiskriterien strenger als in einer gewöhnlichen Strafsache hätten sein müssen. ... Wenn einem Menschen das Leben genommen werden soll, muss die Feststellung wichtiger Tatsachen in diesem Fall in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften unseres Landes erfolgen. Die Beweise müssen ausreichen, eindeutig sein und sollten hohen Standards genügen. Erst wenn es keinen Raum für Zweifel gibt, sollte gesagt werden können, dass diese Standards erreicht sind. Was diesen Fall angeht, so bin ich persönlich nicht der Meinung, dass diese Standards erreicht wurden.“ Seite 21 Petition an PAKISTAN Eure Exzellenz, die Anwendung der Todesstrafe an Jugendlichen, das sind all jene, die zur Zeit der Straftat noch nicht 18 Jahre alt waren, ist nach internationalem Gesetz verboten. Die Abschaffung der Todesstrafe für Jugendliche trat am 1. Juli 2000 fast in allen Landesteilen in Kraft. Nur die Stammesgebiete (PATA und FATA) im Norden und Westen wurden von dieser gesetzlichen Verordnung ausgeschlossen. Im November 2001 wurde Sher Ali in der Provinz PATA gehängt für einen Mord, der im Jahre 1993 begangen wurde, als er gerade 13 Jahre alt war. Der letzte Fall fand am 13. Juni 2006 statt. Mutabar Khan wurde hingerichtet für eine Straftat als er 16 war. Solche Exekutionen stehen im Widerstreit zu den Bestimmungen des Gesetzes aus dem Jahre 2000 und ebenso zu den von Pakistan eingegangenen Verpflichtungen als ein Mitglied der Convention on the Rights of the Child. Artikel 37 dieses Abkommens besagt, dass die Todesstrafe nicht für Verbrechen, verübt von Personen unter 18 Jahren, angewandt werden darf. Ich fordere die Pakistanische Regierung dringend auf, Schritte zu unternehmen, dass in Hinkunft kein Todesurteil für Straftaten Jugendlicher ausgesprochen wird und keine weitere Hinrichtung mehr stattfindet. Derartige Schritte sollen beinhalten: • dass die Vollzugsbeamten sofort bei Festnahme das Alter des Verdächtigen festhalten, • dass das nachgewiesene Alter eines Minderjährigen allen Gerichtsund Aufsichtsbehörden zur Kenntnis gebracht und in der Anklageschrift klar festgehalten wird • dass die Gerichte entsprechende Voraussetzungen mitbringen, das Alter jugendlicher Verdächtiger festzustellen Mit vorzüglicher Hochachtung Seite 22 Seite 23 Die Todesstrafe in der Literatur: Seine Hände waren ruhig, er weinte nicht, Er sah nicht krank aus, nicht vergrämt, Doch trank er die Luft, als ob sie enthielt Eine heilsame Medizin; Die Sonne trank er mit offenem Mund, Als wäre wein darin! Und ich und all die Seelen voll Schmerz, Deren Weg auf der anderen Seite, Vergaßen, ob das, was wir selber getan, Von Wert sein wird am Schlu?, Und starrten mit dümmlich verblüfftem Blick Auf den Mann, der hängen muß. OSCAR WILDE Die Gefühle des Verurteilten... Er hofft am Tag und verzweifelt an dieser Hoffnung in der Nacht. Während die Wochen vergehen, wachsen Hoffnung und Verzweiflung und werden gleichermaßen unerträglich. Alle Berichte stimmen darin überein, daß die Farbe der Haut sich verändert, daß Angst wie eine Säure wirkt. Der bestimmende und schlimmste Schmerz aber liegt nicht im körperlichen Leiden, sondern in der Gewissheit, daß in einer Stunde, und dann jetzt, in diesem Augenblick, die Seele den Körper verlassen wird, daß man aufhört, ein Mensch zu sein, daß das alles ganz unweigerlich passieren wird. Das schlimmste ist die Gewissheit... Für einen Mord ermordet zu werden ist unvergleichbar grausamer als das Verbrechen selbst. Der Mord durch ein rechtsgültiges Urteil ist weitaus schlimmer als das Verbrechen. Der Mord durch ein rechtsgültiges Urteil ist um vieles grauenhafter, als von Räubern ermordet zu werden. Wer von Räubern ermordet wird wem nachts in einem Wald die Kehle durchgeschnitten wird, hofft ohne Zweifel bis zum letzten Augenblick, er könne noch entkommen... im Falle einer Hinrichtung aber muß diese letzte Hoffnung, die Sterben zehnmal leichter macht, der Gewißheit weichen. Das Urteil ist da, und die ganze entsetzliche Qual liegt in der Tatsache, daß es keine Möglichkeit zur Flucht gibt. Es gibt auf der Welt nichts entsetzlicheres als diese Qual. FJODOR DOSTOJEWSKIJ ALBERT CAMUS Ich habe meiner Überzeugung, daß solche Szenen zur Mißachtung menschlichen Lebens UND ZUM MORD führen, Ausdruck verliehen. Bezugnehmend auf die letzte Mordverhandlung in London habe ich mich nach dieser Meinungsäußerung erkundigt, und ich bin sicher, daß der jetzt in "Newgate" sich befindliche junge Mann, der für den Mord an seinem Herrn zu Tode verurteilt wurde... ein aufmerksamer Zuschauer der letzten 3 öffentlichen Hinrichtungen in dieser Stadt war... mit dem Auslöschen menschlichen Lebens, und mit der Vorführung grausamer Szenen und ermordeter Körper, schafft das Gesetz furchtbare Vorurteile, die den Beginn einer langen und ständig wachsenden Kette genau diesen Inhalts bilden. Verbrecher sterben nicht durch die Hand des Gesetzes. Sie sterben durch die Hand anderer Menschen. Der Mord auf dem Schafott ist die schlimmste Art des Mordes, weil er dort mit Billigung der Gesellschaft durchgeführt wird... Mord und Todesstrafe sind keine verschiedenen, einander ausschließende Dinge; sie sind gleichartig und beide haben ihren Grund in sich selbst. CHARLES DICKENS GEORGE BERNARD SHAW Seite 24 Und so wird bis ans Ende aller Geschichte ein Mord den anderen hervorrufen, immer im Namen von Recht und Ordnung und Frieden, so lange, bis die Götter all dieses Blutes müde sind und eine Rasse schaffen, die verstehen kann. Zitate über die Todesstrafe: Es kommt häufig vor, daß Menschen im Warten aud die Vollstreckung des Todesurteils ihre Gesundheit verlieren. FELIX FRANKFURTER (ehemaliger Richter im Obersten Gerichtshof der USA) Mein Bruder war ein Mann der Liebe, des Gefühls und des Mitleids. Er hätte nicht gewollt, daß sein Tod Anlaß ist, ein anderes Leben auszulöschen. SENATOR EDWARD KENNEDY (zum Mord an seinem Bruder) Wenn du mich mit brutalen Methoden von meiner Brutalität abhalten willst, bist du genauso brutal wie ich. J.KRISHNAMURTY Die Schlechten sollen nicht die Guten töten und die Guten nicht die Schlechten. Ich bin ein Dichter, ich bin nicht befangen, ich sage ohne Zweifel oder Zögern: die guten Morde, die gibt es nicht. PABLO NERUDA Alle zittern vor Strafe Alle fürchten den Tod vergleichend andere Mit einem selbst Sollte man weder töten noch Ursache zum Töten sein DER BUDDHIST DHAMMAPADA Ich werde so lange nicht aufhören, die Todesstrafe zu bekämpfen, bis mich jemand von der Unfehlbarkeit menschlicher Rechtssprechung überzeugt hat. MARQUIS DE LAFAYETTE Wer nach Rache strebt, sollte zwei Gräber ausheben. CHINESISCHES SPRICHWORT Der Mensch darf kein Leben verwirken, der Tod gibt keine Gerechtigkeit! WOLFGANG SCHNEIDER All die Männer und Frauen, denen ich im letzten Moment gegenüberstand, überzeugten mich, daß ich mit dem, was ich getan, keinen einzigen Mord verhindert habe. ALBERT PIERREPOINT (25 Jahre lang britischer Henker) Seite 25 linkliste Todesstrafe Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Websites, die sich mit dem Thema Todesstrafe beschäftigen. Diese Seiten, in verschiedenen Sprachen, können im Unterricht bei der Aufarbeitung des Themas nützlich sein. amnesty übernimmt keine Verantwortung für die Aktualität anderer Websites und steht auch nicht für deren Inhalt und die Genauigkeit der Informationen ein. Die Inhalte spiegeln nicht zwingend die Meinung von amnesty international wieder. amnesty international: http://www.amnesty.at/todesstrafe Website des ehrenamtlichen ai Netzwerk gegen die Todesstrafe (deutsch) http://www.amnesty-todesstrafe.de Informationen zur Todesstrafe bei ai-Deutschland (deutsch) http://web.amnesty.org/pages/deathpenalty_index_eng Die Todesstrafen-Seite der englischen Amnesty-Organisation mit viel Hintergrundartikeln, Statistiken und aktuellen Nachrichten (englisch) http://www.amnestyusa.org/abolish/ Das Thema der Todesstrafe in den USA in allen Einzelheiten auf den Seiten von Amnesty USA (englisch) Für den Unterricht: http://teacher.deathpenaltyinfo.msu.edu/ Ausführliches Manual zum Thema Todesstrafe in den USA von der USA Michigan State University Comm Tech Lab and Death Penalty Information Center, 2001. Bietet eine umfassende Einführung, statistische Daten und Fallbeispiele. Dieses Manual ist online in einer Version für LehrerInnen und einer für SchülerInnen abrufbar Link für LehrerInen(englisch) http://deathpenaltyinfo.msu.edu/ Version für SchülerInnen (englisch) Weitere Informationen für Unterrichtsmaterialien finden Sie auf folgenden Seiten: http://www.baobab.at Entwicklungspolitische Bildungs- und Schulstelle (deutsch) http://www.politik-lernen.at/goto/polis Politik lernen in der Schule (deutsch) http://www.hrea.org/ Human Rights Education Associates (englisch) Seite 26 linkliste Sonstige Organisationen: http://www.worldcoalition.org World Coalition Against the Death Penalty, organisiert u.a. den Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober (englisch, französisch) http://www.hrw.org/campaigns/deathpenalty.org Die Todesstrafen-Seiten von Human Rights Watch (englisch) Sonstige Initiativen: http://www.moratoriumcampaign.org Diese Organisation wird von Sister Helen Prejean, der Autorin von "Dead Man Walking", geführt (englisch) http://www.prejean.org Die offizielle Webseite über Sister Helen Prejean.(englisch) http://www.todesstrafe.at Die Geschichte der Todesstrafe in Österreich (deutsch) http://www.todesstrafe.de/ Informationsmagazin zum Thema Todesstrafe mit Informationen über Geschichte, Länder, aktuelle Nachrichten, Diskussionsforum, Newsletter (deutsch) http://www.todesstrafe.info Gebührenpflichtiger Download einer reichhaltigen und aktuellen Infosammlung zum Thema Todesstrafe (deutsch) http://www.deathpenaltyinfo.org/index.htm Private Initiative gegen die Todesstrafe in den USA mit sehr vielen Informationen und Statistiken, die auch von offiziellen Stellen genutzt werden (englisch) http://www.justicedenied.org/index.htm Diese Seite widmet sich den unschuldig zum Tode Verurteilten in den USA (englisch) Universitäten: http://justice.uaa.alaska.edu/death/index.html Ausführliche Informationen der University of Alaska (Anchorage) über die Todesstrafe in den gesamten Vereinigten Staaten von Amerika (englisch) http://www.law.onu.edu/faculty/streib/femdeath.htm Bericht der Ohio Northern University zum Thema "Frauen und die Todesstrafe"(englisch) http://ethics.sandiego.edu/ EthikerInnen zum Thema Todesstrafe (englisch) Seite 27 young amnesty Engagement für die Menschenrechte kennt keine Altersgrenze! Schülerinnen und Schüler, die sich aktiv für den Schutz der Würde und der Rechte ihrer Mitmenschen einsetzen möchten, sind bei amnesty international herzlich willkommen. Unter dem Namen „young amnesty“ sind diese jungen Leute Österreichweit in ai-Jugendgruppen im Einsatz. Sie entstehen zwar häufig auch auf Initiative einer Lehrerin oder eines Lehrers im Rahmen von Schulklassen, doch oft sind es aber junge Leute selbst, die im Rahmen einer Schule, einer Jugendorganisation oder einfach privat zu einer young amnesty Gruppe zusammenfinden. Mittlerweile sind die Aktionen dieser ai-Jugendgruppen ein unverzichtbarer Bestandteil der ai-Arbeit geworden. Mindestens 3 Jugendliche können eine young amnesty Gruppe gründen - auch eine erwachsene „Kontaktperson“ ist als Mitglied willkommen, die Mitgliedschaft ist kostenlos. Jedes Mitglied erhält außerdem gratis die Aktionszeitung „young amnesty", die etwa fünf Mal jährlich erscheint und neben Infos zu Menschenrechtsthemen auch Appellfälle und konkrete Aktionsvorschläge enthält. Als ai-AktivistInnen kämpfen auch young amnesty Gruppen um die Verwirklichung der Ziele von amnesty international. Im Sinne der Verbreitung der Idee der Menschenrechte wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten sind, leisten sie konkrete Arbeit für die Befreiung von Gewissensgefangenen, für faire Gerichtsverfahren, für den Schutz von Menschen vor Folter, politischem Mord, "Verschwindenlassen", der Todesstrafe u.a. Der Kreativität einer ya-Gruppe setzt amnesty international keine Grenzen. Ob Sammeln von Unterschriften, das Versenden von Postkarten und Briefen, ob Schul-Referate, Infostände oder aiParty: den Grad der Aktivitäten bestimmt jede Gruppe selbst. „Der Neueinstieg ist gar nicht schwierig: Einige motivierte Jugendliche mit guten Ideen und Vorschlägen für Aktionen sind dabei das Wichtigste, neben einem unkomplizierten Anmeldeformular. Zuletzt einigt man sich noch auf einen Gruppennamen, bevor man wenige Tage später per Post die offizielle Mitgliedsbestätigung von amnesty international erhält.“ young amnesty Gruppe auxilia „Je nach Zeit, Budget, Wille oder Kreativität überlässt amnesty international den einzelnen Gruppen den Grad ihrer Mitarbeit. Wenn es also in der Schule einmal knapp wird, darf man sich dann auch schon mal für einige Zeit auf seinen Lorbeeren ausruhen.„ young amnesty Gruppe auxilia „Oft lässt man sich durch den Glauben abschrecken, dass ein Einzelner nichts ausrichten kann. Bei amnesty international ist man jedoch nicht allein: Es gibt Tausende Menschen, die ihre Unterschrift mit dem gleichen Ziel auf einen Brief setzten, wie man selbst. Und es gibt Hunderte, die aus demselben Grund einen Brief an eine Regierung oder eine Botschaft schreiben. So kann auch ein Jugendlicher etwas bewirken. Also lasst euch nicht abschrecken!„ young amnesty Gruppe mosquito Kontakt: young@amnesty.at www.amnesty.at/ya/