Das ABC des Schulsystems in Rheinland-Pfalz
Transcription
Das ABC des Schulsystems in Rheinland-Pfalz
Das ABC des Schulsystems in Rheinland-Pfalz Nützliche Infos für Jedermann (ohne Gewähr) Abschlüsse Diese Abschlüsse können nach erfolgreichem Besuch in den allgemein bildenden weiterführenden Schulen des Landes erworben werden: Hauptschule: Berufsreife (Sekundarabschluss I) Realschule: Mittlere Reife (Qual. Sekundarabschluss I) Realschule plus : Berufsreife oder mittlere Reife ADD Ahnen AQS Gymnasium: Abitur (allg. Hochschulreife) Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion: Die ADD in Trier ist eine zentrale Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, damit auch zuständig für die Schulen. Leiter der Behörde: Präsident Dr. Josef Peter Mertes. (siehe auch Schulaufsicht) Hauptsitz: Kurfürstliches Palais Willy- Brandt- Platz 3 D- 54290 Trier Tel.: +49 (651) 9494-0 Fax: +49 (651) 9494-170 poststelle@add.rlp.de www.add.rlp.de Seit dem 6. Dezember 2006 ist Frau Doris Ahnen (SPD) Staatsministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in Rheinland-Pfalz. Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen Steinkaut 3 55543 Bad Kreuznach Tel. 0671 97001-0 Fax 0671 97001-650 http://aqs.rlp.de/ Die AQS ist eine Einrichtung des Landes, die den Schulen auf ihrem Weg zu mehr Selbstständigkeit und Qualität Rückmeldungen gibt. Sie bildet eine eigenständige Organisationseinheit im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und ist dem Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unterstellt. Bildungsgang Bildungsserver Berufsbildende Schulen Berufsreife Die AQS hat den Auftrag, die externe Evaluation der rund 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen durchzuführen. Dabei setzt sie empirische Methoden der Datenerhebung und Auswertung ein. Über das Ergebnis der Evaluation erhalten die Schulen eine Rückmeldung in Form eines schriftlichen Berichts. Die AQS arbeitet eng mit der Schulabteilung der ADD und den pädagogischen Serviceeinrichtungen im Lande zusammen, um die Nachhaltigkeit der Qualitätsarbeit zu sichern. In den kommenden Jahren soll in allen rheinlandpfälzischen Schulen eine Erstevaluation durch die AQSTeams erfolgen. Danach sind Schulbesuche im fünfjährigen Turnus vorgesehen. Siehe Dreigliedrigkeit Von dieser Webseite gelangt man zu allen wesentlichen Informationen rund um die Bildungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz: www.bildung-rp.de Die berufsbildende Schule gliedert sich in folgende Schulformen: Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsoberschule, Duale Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium und Fachschule. Sie ermöglicht durch ein differenziertes Bildungsangebot den Erwerb beruflicher und berufsübergreifender Kompetenzen und vermittelt Abschlüsse der Sekundarstufe II, die den Eintritt in eine qualifizierte Berufstätigkeit oder in weiterführende berufsbezogene oder studienbezogene Bildungsgänge ermöglichen. http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de/ Die Berufsreife (= Sekundarabschluss I) erhalten Schülerinnen und Schüler nach dem erfolgreichen Abschluss des 9.Schuljahres. Sie befähigt zum Übergang in einen Ausbildungsberuf und berufsbildende Schulen. Info ohne Ausbildungsplatz: http://berufsbildendeschule.bildungrp.de/schullaufbahnberatung/mit-berufsreifehauptschulabschluss-ohne-ausbildungsplatz.html oder mit Ausbildungsplatz: Dreigliedrigkeit http://berufsbildendeschule.bildungrp.de/schullaufbahnberatung/mit-berufsreifehauptschulabschluss-und-ausbildungsplatz.html Das dreigliedrige Schulsystem bedeutet die Trennung der Schularten in drei Bildungsgänge mit den Abschlüssen Sekundaranschluss I (Berufsreife), qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife), Abitur (Hochschulreife). In Rheinland-Pfalz befinden wir uns gerade in einer Zeit des Übergangs zu einem zweigliedrigen Schulsystem, da die Haupt- und Realschule zur Realschule plus zusammengefasst werden. Differenzierung Empfehlung Erziehungsauftrag Übersetzt heißt differenzieren unterscheiden. Man spricht im Schulwesen von Differenzierung, wenn Schüler in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden unterrichtet werden. Dies kann in äußerer Differenzierung geschehen, dabei wird in z.B. in Kurse eingeteilt. Innere Differenzierung oder Binnendifferenzierung bedeutet, dass die Schüler in einer Lerngruppe in unterschiedlichen Niveaus unterrichtet werden. Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung der Grundschule, welche weiterführende Schulart für das Kind angemessen erscheint. Diese Empfehlung ist nicht verbindlich. In der schulartübergreifenden Orientierungsstufe in Oberwesel und in der neuen Realschule plus gibt es nach dem 6.Schuljahr ebenfalls Empfehlungen für den weiteren Schulbesuch. Diese Empfehlungen sind (in der RS+ spät. Nach einem halben Jahr) verbindlich. Siehe auch: http://www.realschuleplus.rlp.de/grundlagen/rechtlichegrundlagen/uebergreifende-schulordnung/ Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungsauftrag. Dies ist gesetzlich festgelegt: Das Grundgesetz beschreibt mit dem Artikel 3, Abs.2 in den Grundrechten den Anspruch jedes Kindes auf Pflege und Erziehung: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Elternvertretungen Evaluation Fachoberschule Im Schulgesetz Teil 1 ist neben dem Auftrag der Schule auch die Zusammenarbeit von Eltern und Schule geregelt. Hier heißt es in § 2, Abs. 2: „Schule und Eltern gewährleisten gemeinsam das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung (…) entsprechend seiner Neigung, seinen Fähigkeiten und seiner Entwicklung.“ Da die Eltern das Recht und die Pflicht haben, an der Erziehungsarbeit ihrer Kinder mitzuwirken, gibt es u.a. die Möglichkeit, sich in Elternvertretungen zu engagieren. Dazu gehören die Klassenelternversammlung, der Schulelternbeirat, der Regionalelternbeirat und der Landeselternbeirat. Die gewählten Vertreter üben ein öffentliches Ehrenamt aus. http://eltern.bildung-rp.de/ Übersetzt: Bewertung, Beurteilung. Ergebnisse werden überprüft, neue Ziele weiterentwickelt. Siehe auch AQS, Qualitätsprogramm. Vom Schuljahr 2011/12 an besteht die Möglichkeit, an Realschulen plus Fachoberschulen für den Erwerb der Fachhochschulreife einzurichten. Förderschule Die Fachoberschule ist ein zweijähriger Bildungsgang. Je nach gewählter Fachrichtung absolvieren die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule in der elften Klasse jeweils an drei Tagen der Woche ein Praktikum in einem Unternehmen oder der Verwaltung. Die restlichen Stunden und das gesamte 12. Schuljahr besuchen sie den Unterricht in der Schule. Die Lehrerinnen und Lehrer der Fachoberschule vermitteln in ihrem Unterricht allgemeinbildende Inhalte verknüpft mit Bezügen zur Praxis. In Rheinland-Pfalz gibt es folgende Förderschulformen: Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung, Schule mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung, Schule für Gehörlose und Schwerhörige, Schule für Blinde und Sehbehinderte, Förderzentren. http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/ Ganztagsschule/Ganztagsklassen In der HS Oberwesel und der Gemeinsamen Orientierungsstufe mit der Realschule besteht die Möglichkeit zum Besuch der Ganztagsschule. Wir bilden Ganztagsklassen, die montags – donnerstags bis 16.00 Uhr Unterricht haben. Freitags endet der Unterricht um 13 Uhr. Gesamtschule Siehe IGS Gemeinsame Orientierungsstufe Im Schulzentrum Oberwesel arbeiten wir seit über 30 Jahren in einer Gemeinsamen Orientierungsstufe zusammen. In den Klassenstufe 5 und 6 werden Kinder mit unterschiedlichen Grundschulempfehlungen gemeinsam unterrichtet, die Lehrerschaft ist ebenfalls gemischt, es unterrichten Haupt- und Realschullehrkräfte. Gymnasium/G8 Das Gymnasium führt in knapp 9 Schuljahren zum allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Einige wenige Gymnasien bieten im Zusammenhang mit der Ganztagsschule das Abitur nach 8 Jahren an (G 8). Heterogenität In der Schullandschaft spricht man von Heterogenität, wenn durch die unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schüler unterschiedliche Lernwege gegangen werden und dementsprechend auch unterschiedliche Lernerfolge erzielt werden. In einer heterogenen Klassengruppe lernen also Schüler mit ganz unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen gemeinsam. Homogenität Eine homogene Gruppe ist eine Schülergruppe mit möglichst gleichen persönlichen Voraussetzungen, z.B. ein Kurs mit einem bestimmten Anforderungsniveau. IGS In einer Gesamtschule können alle Bildungsabschlüsse erreicht werden. In Rheinland-Pfalz gibt es vorwiegende integrierte Gesamtschulen (IGS). Hier werden die einzelnen Klassen aus Kindern unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung gebildet. Dadurch wird gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. bzw. 10. Klassenstufe möglich. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt. Ziel der Gesamtschule ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, erfolgreich einen der Abschlüsse, die denen des gegliederten Schulsystems entsprechen, zu erreichen. Integrativ Individuelle Förderung http://igs.bildung-rp.de/allgemeine-informationen.html Integrative Schulsysteme arbeiten mit heterogenen Schülergruppen: Kinder unterschiedlicher Voraussetzungen arbeiten zusammen. In einer integrativen RS+ werden daher gemeinsame Klassen gebildet, je nach Konzept der Schule werden ab Klassenstufe 7 (und auch später) in einigen Fächern Kurse angeboten. Individuelle Förderung ist Auftrag jeder einzelnen Schule in jeder Schulart: "Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. (...)" ( <!--[if !vml]--><!--[endif]-->§ 10 Abs. 1 Schulgesetz) Das Fördern dient dazu, auf der Basis individueller Voraussetzungen eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Kompetenzen zu erreichen. Jugendschutzgesetz Jugendamt Jobfux Kooperativ http://foerderung.bildung-rp.de/individuellefoerderung.html Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten. http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html Die Zuständigkeit eines Jugendamtes ist abhängig vom Wohnort des Kindes. Für Kinder aus dem Kreis RheinHunsrück ist das Jugendamt in Simmern (in der Kreisverwaltung) zuständig. Tel: 06762/82537 Unser Job-Fux bietet Hilfen zur Berufsorientierung an. Für die HS Oberwesel ist Fr. Ramona Stüter zuständig, sie ist mittwochs in der Schule zu erreichen oder per Handy: 0160/90485403. In kooperativen Schulsystem werden abschlussbezogene Klassen gebildet, in einer kooperativen RS+ gibt es daher Klassen mit Schülern, die die Berufsreife zum Ziel haben, und Klassen mit Schülern, die die mittlere Reife erreichen wollen. Kompetenzen Unter Kompetenzen versteht man verfügbare Fähigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, und diese in bestimmten Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll zu nutzen. In der Schule werden daher Fachkompetenzen (z.B. Lesekompetenz) und überfachliche Kompetenzen (z. B. soziale Kompetenzen, siehe auch Kompetenzzeugnis) vermittelt. Kompetenzzeugnis Die Klassenstufen 7-9 erhalten mit den Zeugnissen ein Beiblatt (Kompetenzzeugnis), auf dem die sozialen Kompetenzen bescheinigt werden. Beurteilt werden die Gesprächsfähigkeit, Umgangsformen und Auftreten, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit. Betriebe sind sehr interessiert an diesen Zeugnissen! Landeselternbeirat Siehe Elternvertretungen Medienkompetenz macht Schule Für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft spielen Information, Wissen und Bildung eine immer bedeutendere Rolle. Die neuen Medien bieten jedoch nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, daher ist die Förderung der Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe in unserem Schulzentrum. Wir haben (wie die RS auch) an dem 10Punkte-Programm "Medienkompetenz macht Schule" teilgenommen und eine Förderung für Whiteboards, Laptops und Bildungssoftware erhalten. http://medienkompetenz.rlp.de/ Mittagessen Schülerinnen und Schülern der Ganztagsschule wird in der Schule ein Mittagessen angeboten, das derzeit 3.26 € kostet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen finanziellen Zuschuss zu den Essenskosten zu erhalten. Weitere Infos hierzu bei Fr. Voigtländer oder bei Frau Wendling der Verbandsgemeindeverwaltung St.GoarOberwesel (06744/91116). Ministerium Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz NaWi ORS Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Tel.: 0 61 31 - 16 0 Fax: 0 61 31 - 16 29 97 poststelle(at)mbwjk.rlp.de Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 wurde im Zuge der Umsetzung der neuen Stundentafel das integrierte Fach Naturwissenschaften (bestehend aus Biologie und Physik/Chemie) in allen 5. Klassen (ab 2009 dann auch fortlaufend im 6.Schuljahr) in Rheinland-Pfalz eingeführt. http://naturwissenschaften.bildung-rp.de Der Orientierungsrahmen Schulqualität beschreibt in systematischer Weise die Merkmale und Kriterien guter Schule. http://aqs.rlp.de/externe-evaluation/orientierungsrahmen- Orientierungsstufe Pädagogisches Zentrum PES Praxistag Qualitätsprogramm Qualifizierter Sekundarabschluss I schulqualitaet.html Die Klassenstufen 5 und 6 bilden die Orientierungsstufe. Die Orientierungsstufe ist eine pädagogische Einheit. Sie hat das Ziel, in einem Zeitraum der Erprobung, der Förderung und der Beobachtung in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die geeignete Schullaufbahn zu sichern und die Schülerinnen und Schüler in die Lernschwerpunkte und Lernanforderungen der Sekundarstufe I einzuführen. Zwischen den Klassenstufen findet keine Versetzung statt. (Siehe auch Übergreifende Schulordnung) Das PZ ist eine Service-Einrichtung des Landes RheinlandPfalz, die im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur die Schulen bei ihrer Arbeit unterstützt. http://www.pz-rlp.de/neu/pz.php = Projekt Erweiterte Selbstständigkeit. PES-Schulen erhalten von der Landesregierung Mittel, um zusätzliche Vertretungskräfte einzustellen. Seit 2008 nehmen in unserer Hauptschule die Schüler der 8. und 9. Klassen am Praxistag teil. Nach einem 2wöchigen Blockpraktikum zu Beginn des 2.Halbjahres der Klassenstufe 8 gehen alle Schülerinnen und Schüler über ein Jahr lang jeweils donnerstags in einen Betrieb. Der Praxistag wird im 1.Halbjahr des 8.Schuljahres bereits an einem zusätzlichen Nachmittag vorbereitet, während des Jahres begleitet und nachbereitet. Koordinator für den Praxistag an unserer Schule ist Herr May. Im Mittelpunkt der Qualitätsentwicklung in RheinlandPfalz steht die Verbesserung der Unterrichtsqualität. Alle Schulen sind daher verpflichtet, eigene Qualitätsprogramme zu entwickeln, in denen die Ziele und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung mit einem konkreten Zeitplan beschrieben sind. Die Schulen überprüfen die Ergebnisse ihrer Arbeit in regelmäßigen Abständen und schreiben sie fort. Die Ziele unseres Qualitätsprogramms finden Sie im pädagogischen Konzept der Hauptschule. Nach dem erfolgreichen Abschluss des 10.Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler in einer Realschule, Realschule plus, IGS oder im Gymnasium den qualifizierten Sekundarabschluss I, das entspricht dem Begriff „mittlere Reife“. Dieser Abschluss befähigt zum Übertritt in die Klassenstufe 11 im Gymnasium, in die höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule II oder das berufliche Gymnasium. http://berufsbildendeschule.bildung- Realschule plus rp.de/schullaufbahnberatung/mit-mittlerer-reife.html Im Zuge der Schulstrukturreformwerden alle bisher bestehenden Haupt- und Realschulen entweder geschlossen werden oder in das System der Realschule plus übergehen. Unsere Landesregierung nennt zwei wesentliche Gründe für ihren Entschluss, beide Schulformen nun zusammenzuführen: Die gesellschaftliche Akzeptanz der Hauptschule (viele Eltern streben einen möglichst hohen Schulabschluss für ihre Kinder an) und den demographischen Wandel (die Zahl der Kinder geht drastisch zurück). Daher wurde per Schulgesetz beschlossen, dass es ab 2013 in RLP neben dem Gymnasium und der Integrierten Gesamtschule die neue Schulart "Realschule plus" gibt. http://realschuleplus.rlp.de/ Rhythmisierung Schulabteilung/ Schulaufsicht Für Oberwesel steht der Zeitpunkt der Umwandlung in eine RS+ noch nicht fest, der früheste Termin wäre das Schuljahr 2011/2012. Bis dahin sind wir wie bisher eine Haupt- und eine Realschule mit einer gemeinsamen Orientierungsstufe. Unsere Ganztagsschule arbeitet nach dem rhythmisierenden Modell: Wir bilden Ganztagsklassen, die in ihrem täglichen Rhythmus stärker auf die Bedürfnisse aller Kinder dieser Klasse eingehen können. (Das Gegenteil ist das additive Modell: Aufteilung in Vormittagsunterricht – Hausaufgabenzeit – Projektzeit). www.add.rlp.de Die Schulaufsicht ist ein Aufgabengebiet der ADD. Knapp 1.700 Schulen, über 44.000 Lehrkräfte und ca. 600.000 Schüler in Rheinland-Pfalz umfasst das Aufgabengebiet der Schulaufsicht. Die alltägliche Arbeit erstreckt sich vor allem auf die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulen, die Beratung und Unterstützung der Schulen, die Zusammenarbeit mit den Studienseminaren, den pädagogischen Serviceeinrichtungen des Landes, der Personalvertretung, insbesondere auf der Ebene des Bezirkspersonalrates, den Schulträgern und der engen Zusammenarbeit mit der obersten Schulbehörde und den sonstige Ministerien. Die Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz ist in 3 Schulaufsichtbezirke (Trier, Koblenz und Neustadt a.d.W.) geteilt. Adresse: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Außenstelle Koblenz Südallee 15 - 19 56068 Koblenz Das Schulzentrum Oberwesel gehört zum Referat 35 Schularten Schulstrukturreform Schulgesetz Schulträger (Realschulen plus). Schulaufsichtsreferent für das Schulzentrum Oberwesel: Herr Gerhard Schmidt (0261/120-2714) Im rheinlandpfälzischen Schulsystem gibt es zurzeit noch folgende Schularten: Grundschule, Hauptschule, Realschule, Realschule plus, Integrierte Gesamtschule, Gymnasium, Förderschule, Berufsbildende Schule. Ab dem Schuljahr 2013 entfallen die Schularten Haupt- und Realschule, sie gehen in die Realschule plus über. http://bildung-rp.de/kernangebot/schularten.html Siehe Realschule plus. http://realschuleplus.rlp.de/ Am 1. August 2009 ist das neue rheinland-pfälzische Schulgesetz in Kraft getreten. Das Schulgesetz gibt z.B. den pädagogischen Zielen der Realschule plus den rechtlichen Rahmen und legt die Grundlage für die zweigliedrige Schulstruktur. http://www.realschuleplus.rlp.de/grundlagen/rechtlichegrundlagen/schulgesetz/ Der Schulträger des Schulzentrums Oberwesel ist die Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel. Herr Bürgermeister Bungert Rathausstr. 6 55430 Oberwesel Tel.: 06744 / 911-0 rathaus@st.goar-oberwesel.de Schwerpunktschule www.mittelrhein-inter.net Die Schwerpunktschule ist ein möglicher Lernort für Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Es handelt sich um Grundschulen und weiterführende Schulen in der Sekundarstufe I. Diese haben einen erweiterten pädagogischen Auftrag: Sie bieten gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler an. http://sonderpaedagogik.bildungrp.de/schwerpunktschulen.html Stundentafel In Oberwesel ist die Grundschule eine Schwerpunkteschule. In der Stundentafel ist geregelt, wie viele und welche Unterrichtsstunden in der jeweiligen Klassenstufe einer Schulart zu erteilen sind. Schulsozialarbeit http://schulrecht.bildung-rp.de/stundentafeln.html Durch eine Kooperation der Hauptschule mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Evangelischen Übergreifende Schulordnung Verwaltung Vereine WPF (Wahlpflichtfach) Zeugnis Kinder- und Familienhilfe Haus Niedersburg als Träger können wir in unserem Haus Schulsozialarbeit anbieten. (Frau Annette Gercken und Herr Thomas Theis 06744/933026) Für unser Schulzentrum ist zurzeit noch die „alte“ Schulordnung aus dem Jahr 2006 gültig (einsehbar bei der Schulleitung), die neue Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien stammt vom 12. Juni 2009 http://www.realschuleplus.rlp.de/grundlagen/rechtlichegrundlagen/uebergreifende-schulordnung/ Unser Sekretariat: Frau Bohley, Frau Stahl Über die Ganztagsschule haben wir Kooperationsverträge mit dem Imkerverein St.Goar-Oberwesel, dem SV GrünWeiß Damscheid, de, TV Oberwesel und dem MGV Oberdiebach. Die neue Stundentafel für weiterführende Schulen sieht in der Klassenstufe 6 die Einführung des 4-stündigen Wahlpflichtfachs vor. In unserem Schulzentrum wird entweder Französisch oder die Kombination der Fächer Technik und Naturwissenschaften (TuN), Hauswirtschaft und Sozialwesen (HuS), Wirtschaft und Verwaltung (WuV) und Informatische Bildung (Computer) angeboten. Die Ausgabe des Halbjahreszeugnisses erfolgt immer am letzten Freitag im Januar (29.1.2010), das Jahreszeugnis gibt es am letzten Schultag vor den Sommerferien (2.7.2010). Abgangsschüler der Klassenstufe 9 erhalten ihre Zeugnisse an ihrem letzten Schultag (25.6.2010). Schülerinnen und Schüler der 6.Klassenstufe erhalten ihre Zeugnisse ca. 3 Wochen vor Ferienbeginn, der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7-9 der HS erhalten zusätzlich ein Kompetenzzeugnis.