forensische toxikologie - Institut für Rechtsmedizin
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forensische toxikologie - Institut für Rechtsmedizin
Ko n t a k t Institut für Rechtsmedizin der Charité Direktor: Prof. Dr. med. Michael Tsokos Abteilung Toxikologische Chemie Abteilungsleiterin: Dr. rer. nat. Sieglinde Herre Turmstraße 21; Haus O 10559 Berlin Sekretariat besetzt: Montag-Freitag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr Tel. 030 / 450525031 Fax. 030 / 450525904 FORENSISCHE TOXIKOLOGIE Drug-Workplace-Testing Haaranalytik Institut für Rechtsmedizin und forensische Wissenschaften Design/Layout/Photographie: Christoph Weber Titelphoto: Charité Grafikabteilung Haaranalysen für die Rechtssprechung Alkoholismusmarker im Haar Die Haaranalyse dient als diagnostisches Verfahren zum retrospektiven Nachweis von Drogen- und Alkoholkonsum. Bestimmung von Ethylglucuronid (EtG) und Fettsäureethylester (FSEE) als direkte Marker eines Alkoholmissbrauchs. Es ergibt sich somit die Möglichkeit zum Nachweis eines zurückliegenden oder chronischen Missbrauchs von Drogen oder Alkohol. Die Haare eignen sich als “Zeitschreiber” für Drogen- und Alkoholmissbrauch. Die segmentweise Haaranalyse kann eine zeitliche Aufklärung der Missbrauchsgeschichte geben. Anwendungsbereiche für die Haaranalyse · Wann sind diese Marker gefragt? · Vorbereitung auf eine MPU · Familienangelegenheiten: Erziehungs- und Umgangsrecht mit Kindern · Nachweis von Alkoholabstinenz bzw. normalem Trinkverhalten · Überprüfung des Trinkverhaltens Jugendlicher Geeignete Haare für die Analyse auf Drogen und Alkoholismusmarker Feststellung der Schuldfähigkeit bei Straftaten unter Drogen Kopfhaare (Wachstum ca. 1 cm pro Monat). · Familiengerichte: Erziehungs- und Umgangsrecht für Kinder, Vernachlässigung von Kindern Scham-, Achsel-, Brust- und Beinhaare (wachsen langsamer und verbleiben länger am Körper). · Fahreignungsprüfung · Drug-Workplace-Testing · Unterscheidung zwischen Eigenkonsum und Drogenhandel · K.o.-Mittel: kriminelle Verabreichung Die Probennahme erfolgt entweder direkt im Institut für Rechtsmedizin der Charité, Abteilung Toxikologische Chemie, oder durch bevollmächtigte Personen nach vorheriger Einweisung. Ein Merkblatt zur Haarabnahme kann unter der e-mail sieglinde.herre@charite.de angefordert werden. D a s Te a m Folgende illegale Drogen können nachgewiesen werden · Opiate (Morphin, 6-Monoacetylmorphin, Heroin, Codein, Dihydrocodein) · Cocain einschließlich dessen Hauptmetabolit Benzoylecgonin · Cannabinoide (THC) · Amphetamine (Amphetamin, Metamphetamin, MDA, MDMA, MDEA) und · Methadon Die Abteilung für Toxikologische Chemie nimmt regelmäßig Toxikologische und Forensische Chemie zum Nachweis und und mit Erfolg an den Ringversuchen der Gesellschaft für zur quantitativen Bestimmung von Drogen im Haar teil.