Ausbildungen im Gesundheitsbereich in ausgewählten
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Ausbildungen im Gesundheitsbereich in ausgewählten
Ausbildungen im Gesundheitsbereich in ausgewählten europäischen Ländern Länder-Analyse Endbericht Daniel Lambauer Lucie Prochazkova Tom Schmid Simone Teller Dezember 2004 EP Berufsbilder – Modul 1 Länder-Analyse Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG .................................................................................................................................................... 3 2 KURZFASSUNG................................................................................................................................................ 4 3 LÄNDER-ANALYSE – AUSGANGSLAGE ................................................................................................... 6 4 LÄNDER-ANALYSE – ERGEBNISSE ........................................................................................................... 7 4.1 GROßBRITANNIEN UND NORDIRLAND .............................................................................................................. 7 1.1.1 Landesüberblick .................................................................................................................................... 7 1.1.2 Soziales und Gesundheit........................................................................................................................ 8 1.1.3 Bildung .................................................................................................................................................. 9 1.1.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 10 4.2 FRANKREICH ................................................................................................................................................. 16 4.2.1 Landesüberblick .................................................................................................................................. 16 4.2.2 Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 17 4.2.3 Bildung ................................................................................................................................................ 18 4.2.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 18 4.3 LUXEMBURG ................................................................................................................................................. 26 4.3.1 Landesüberblick .................................................................................................................................. 26 4.3.2 Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 27 4.3.3 Bildung ................................................................................................................................................ 28 4.3.4 Ausbildungen und Berufe in Gesundheitswesen.................................................................................. 28 4.4 SCHWEDEN .................................................................................................................................................... 34 4.4.1 Landesüberblick .................................................................................................................................. 34 4.4.2 Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 36 4.4.3 Bildung ................................................................................................................................................ 36 4.4.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 37 4.5 SCHWEIZ........................................................................................................................................................ 39 4.5.1 Landesüberblick .................................................................................................................................. 39 4.5.2 Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 40 4.5.3 Bildung ................................................................................................................................................ 41 4.5.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 42 4.6 SPANIEN ........................................................................................................................................................ 53 4.6.1 Landesüberblick .................................................................................................................................. 53 4.6.2 Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 54 4.6.3 Bildung ................................................................................................................................................ 55 4.6.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 55 5 SCHLUSSFOLGERUNGEN .......................................................................................................................... 58 6 ANHANG .......................................................................................................................................................... 59 6.1 6.2 LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................................................... 59 DIE SOZIALÖKONOMISCHE FORSCHUNGSSTELLE........................................................................................... 60 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 1 Einleitung Modul 1 (wissenschaftliche Begleitforschung) wurde in der Entwicklungspartnerschaft „Berufsbilder und Ausbildungen in den Gesundheits- und Sozialen Diensten“ mit der Erhebung des derzeitigen Bildungsstandes im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich in Österreich sowie mit der Untersuchung der Ausbildungsgänge in ausgewählten europäischen Ländern beauftragt. Die Ergebnisse der Ist-Analyse wurden im Bericht „Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich in Österreich. Ist-Analyse“ präsentiert, die Ergebnisse der Recherche in sechs (west)europäischen Staaten stellt dieser Bericht vor. Mit dieser Recherche sollen Vergleichsmöglichkeiten zur Situation in Österreich (Berufsbilder, Ausbildungen) geschaffen werden. Obwohl es uns aufgrund beschränkter Ressourcen nicht möglich war, alle 15 alten EU-Staaten in die Analyse einzubeziehen und daher nur ein qualitativer Vergleich möglich war, sind dennoch Schlussfolgerungen für die österreichische Situation möglich. Wir bedanken uns bei Robert Hartmann für zahlreiche Tipps, aber insbesondere bei Simone Teller und Daniel Lambauer für die umfassende Recherchearbeit. Wien, im Dezember 2004 Dr. Lucie Prochazkova Endbericht Dr. Tom Schmid 3 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 2 Kurzfassung In dieser Untersuchung wurden die Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den Gesundheits-1 und Pflegeberufen in folgenden sechs (west-)europäischen Staaten untersucht: • Großbritannien und Nordirland • Frankreich • Luxemburg • Schweden • Schweiz • Spanien Mit Ausnahme von Luxemburg erfordert in allen untersuchten Ländern der Zugang zur Diplomausbildung einen maturawertigen Abschluss (Hochschulberechtigung), die Ausbildung ist überall dreijährig, in Großbritannien und Schweden ist eine Bachelorausbildung möglich, in Schweden auch eine (4-jährige) Masterausbildung. In den meisten Ländern erfolgt die Spezialisierung der Diplomkräfte nach dem Diplom in weiterführenden Ausbildungen. Untersucht wurden im Detail: Großbritannien und Nordirland • Pflegehilfe • Krankenschwester/-pfleger Frankreich • Pflegehilfe • Kinderhilfsschwester/-pfleger • Krankenschwester/-pfleger • Weiterbildungsmöglichkeiten (Narkoseschwester/-pfleger, pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger) OP-Krankenschwester/- Luxemburg • Pflegehilfe • Krankenschwester/-pfleger • Weiterbildungsmöglichkeiten (Anästhesie- und Notfallkrankenschwester/-pfleger, Psychiatriekrankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger) Schweden 1 • Krankenschwester/-pfleger • Weiterbildungsmöglichkeiten (Narkosekrankenschwester/-pfleger, Rehabilitation und Altenpflege, „Gemeindekrankenschwester“, OP-Krankenschwester, Krankenpflege in der Intensivstation, Psychiatrische Krankenschwester, Kinderkrankenschwester) Nicht aber der ärztlichen Berufe Endbericht 4 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Schweiz • Pflegeassistentin/-assistent • Fachangestellte Gesundheit/Fachangestellter Gesundheit • Pflegefachfrau/-mann (altes System) Diplomniveau I • Pflegefachfrau/-mann (altes System) Diplomniveau II • Diplomierte Pflegefachfrau/-mann (neues System) Spanien • Krankenschwester/-pfleger Endbericht 5 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 3 Länder-Analyse – Ausgangslage Die Ergebnisse der Recherche in ausgewählten europäischen Ländern, die in diesem Bericht präsentiert werden, wurden im Antrag der Entwicklungspartnerschaft „Berufsbilder und Ausbildungen in den Gesundheits- und sozialen Diensten“ folgendermaßen beschrieben: „In diesem Modul sollen beispielhaft und im Überblick die vielfältigen Ausbildungsgänge im Gesundheits- und Sozialbereich … in ausgewählten Ländern der EU und der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten untersucht werden.“ Diese Recherche wurde von zwei Modulen der EP „Berufsbilder“ durchgeführt. Modul 1 befasste sich mit einigen alten EU-Staaten und der Schweiz, Modul 5 übernahm die neuen Mitgliedsländer (in Antrag bezeichnet als mittel- und osteuropäische Beitrittskandidaten). Die Ergebnisse des Moduls 1 werden in vorliegendem Bericht präsentiert. Die Ergebnisse der Recherche in neuen EU-Ländern werden im Bericht des Moduls 5 zu finden sein. In beiden Berichten werden die Ausbildungssysteme, -bedingungen und -möglichkeiten im Gesundheitsbereich in mehreren europäischen Ländern dargestellt. Für die Untersuchung der Situation der Ausbildungen im Gesundheitsbereich westeuropäischer Staaten wurden folgende sechs Länder ausgewählt: England bzw. Großbritannien und Nordirland, Frankreich, Luxemburg, Schweden, Schweiz und Spanien. Die Angaben zu der Situation in der Schweiz wurden von Modul 4 ergänzt. Bei der Recherche wurde intensiv mit dem Internet gearbeitet. Es stellte sich heraus, dass in manchen Ländern viele Informationen über Ausbildungen und deren Inhalte nur in der Landessprache vorhanden sind. Deswegen war es notwendig, auf vorhandene Sprachkenntnisse zurückzugreifen. Ziele dieser Recherche waren: ¾ (bei der Auswahl der Staaten) Achtung auf ein optimales Mix unterschiedlicher Kriterien: Verwaltungsgliederung der Staaten, die Wohlfahrtsregime sowie unterschiedliche Wohlfahrtsstruktur ¾ Erfassung der wesentlichen Rahmendaten über das Gesundheits- und Sozialsystem der ausgewählten EU-Länder ¾ Vertiefende Analyse in ausgewählten westeuropäischen Staaten ¾ Vergleich der österreichischen Ausbildungsgänge mit entsprechend vergleichbaren europäischen Staaten Die Erhebungen (sowohl von Modul 1 als auch von Modul 5) sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Ausbildungen im Gesundheitsbereich in einzelnen europäischen Ländern darstellen. Endbericht 6 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 4 Länder-Analyse – Ergebnisse 4.1 Großbritannien und Nordirland 1.1.1 Landesüberblick Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Großbritannien und Nordirland2 dem Fischer Weltalmanach 2005 (2004, 179-185) entnommen. Staatsform: Parlamentarische Monarchie (Ver. Königreich) Fläche (Weltrang: 78): 242.910 km² Einwohner (Weltrang 21): 59.229.000 = 244 je km² (2002) Hauptstadt: London; 7.375.100 Einwohner (2000) Amtssprache: Englisch Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 25.510 $ Währung: 1 Pfund Sterling (₤) = 100 Pence Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2000) London (Greater London 7.375.100 EW), Birmingham (1.010.400 EW), Leeds (726.100 EW), Glasgow (609.400 EW), Sheffield (530.100 EW), Bradford (486.100 EW), Liverpool (457.300 EW), Edinburgh (453.400 EW), Manchester (439.500 EW), Bristol (406.200 EW), Kirklees (395.100 EW), Cardiff (327.500 EW), Wirral (327.500 EW), Wakefield (320.400 EW), East Riding of Yorkshire (318.900 EW), Dudley (312.100 EW), Wigan (312.000 EW), Coventry (301.900 EW), Stockport (291.100 EW), Doncaster (290.100EW), Leicester (289.700 EW), Sunderland (289.500 EW), Sandwell (288.400 EW), Belfast (284.400 EW) Wirtschaft BIP 2002: 1.566.283 Mio. $ realer Zuwachs Ø 1990 – 2002: 2,6 % Arbeitslosigkeit Ø 2003: 5,0 % Inflation Ø 1990-2001: 2,8 % Inflation 2003: 1,5 % 2 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die folgenden Basis- und Wirtschaftsdaten Angaben über Nordirland mit einschließen. Endbericht 7 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Landwirtschaft Industrie Dienstleistungen Anteil am BIP 2002 1,0% 26,0% 73,0% Erwerbstätigkeit 2002 1,4% 20,2% 78,4% Güter Import 2003 Export 2003 Maschinen und Transportausrüstungen 43,0% 42,0% Waren des verarbeitenden Gewerbes 30,0% 24,0% Chemische Erzeugnisse 11,0% 17,0% Nahrungsmittel und lebende Tiere 7,0% 3,0% Mineralische Brennstoffe und Schmiermittel 5,0% 9,0% Deutschland 17,0% 11,0% Frankreich 9,0% 10,0% Niederlande 7,0% 7,0% Belgien/Luxemburg 6,0% 0,0% Italien 5,0% 0,0% Irland 0,0% 6,0% USA 10,0% 15,0% 78,0% 234,2 Mrd. £ 80,0% 187,8 Mrd. £ Länder 2003 EU- gesamt Summe 2003 1.1.2 Soziales und Gesundheit In das britische Sozialversicherungssystem fließen einerseits konservative (Versicherungsleistungen dominieren gegenüber bedarfsabhängigen Fürsorgeleistungen) und liberale (Versicherungsleistungen ersetzen nur in geringem Ausmaß Einkommen), aber auch sozialdemokratische (universaler Charakter, d. h. Erfassung der gesamten Bevölkerung und hoher Stellenwert der öffentlichen Produktion von Wohlfahrtsleistungen) Elemente mit ein (Schmid 2002, 164). Im Wesentlichen ist das britische System der sozialen Sicherung dreigeteilt: Endbericht 8 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse • Allgemeine Sozialversicherung („National Insurance“) umfasst die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie Kranken- und Mutterschaftsgeld. • Unterschiedliche Formen der sozialen Mindestsicherung • Nationaler Gesundheitsdienst (NHS = National Health Service). Der NHS untersteht dem Gesundheitsministerium, während die allgemeine Sozialversicherung und die Mindestsicherung durch das Ministerium für Soziales, welches auch die Leistungshöhe sowie die Anspruchsvoraussetzungen festlegt, zentral verwaltet werden (Schmid 2002, 166). All jene Erwerbstätigen, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, zahlen einkommensabhängige Sozialversicherungsbeiträge, die ungefähr zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Die Beiträge werden für die Sozialversicherung insgesamt entrichtet und nicht mehr nach Leistungsbereichen differenziert; dagegen wird die soziale Mindestsicherung ausschließlich und der nationale Gesundheitsdienst zum größten Teil aus Steuern finanziert. Somit wird das Sozialversicherungsprinzip durch Elemente der steuerfinanzierten Staatsbürgerversorgung kombiniert (a.a.O.). Während der nationale Gesundheitsdienst der gesamten Wohnbevölkerung großteils unentgeltlich offen steht, sind die Leistungen der allgemeinen Sozialversicherung an bestimmte Anspruchsvoraussetzungen – wie etwa Beitragszeiten oder Einkommenshöhe – gebunden (a.a.O.). Gesundheitsstatistiken der WHO 2002 männlich weiblich Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 75,8 80,5 Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 69,1 72,1 7 6 107 67 je Einwohner % von BIP $1.989 7,6% Kindersterblichkeit pro 1000 Erwachsenensterblichkeit pro 1000 Gesamtgesundheitsaufwendung 2001 1.1.3 Bildung In England und Schottland besteht Schulpflicht für Kinder und Jugendliche von 5 bis 16 Jahren (in Nordirland von 4 bis 16 Jahren). Rund 10 Millionen Kinder besuchen kostenlose staatliche, 700.000 gehen auf private Schulen, Spezialschulen oder City Technology Colleges, 15 Institutionen, die gemeinsam von der Regierung und privatwirtschaftlichen Geldgebern finanziert werden. Insgesamt entlässt das Schulsystem immer noch zu viele Schüler ohne Abschluss. Die Universitäten hingegen genießen weltweit ihren Ruf. Jeder dritte Schulabgänger besucht eine Uni; insgesamt gibt es 1,7 Millionen Studenten. (http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/england/bildung.htm) Endbericht 9 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 1.1.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich 4.1.1.1 Pflegehilfe Berufsbild Die Pflegehilfe unterstützt andere berufliche Pfleger bei den täglichen Arbeiten der Patientenpflege. Ihre Patienten sind ältere Menschen, Menschen mit Langzeiterkrankungen, die sich von Operationen erholen, mit psychischen Problemen oder mit Körper- oder Lernbehinderungen. Ihre Dienste beinhalten das Saubermachen der Patienten, Hilfe beim Essen und Anziehen, Bettenmachen, Temperatur, Puls und Atmung messen und aufzeichnen, Urinproben entnehmen und testen, mit Patienten plaudern, die einsam und depressiv sind und Patienten mit Beweglichkeitsproblemen zu unterstützen. Ausbildungsvoraussetzungen - keine offiziellen Ausbildungsdauer Kann nicht genau festgelegt werden, da sie auf den Verlauf der Lehre ankommt. Um als Pflegehilfe angestellt zu werden, braucht man keine Vorausbildung. Man kann jedoch als Pflegehilfe ein Nationales Berufsqualifikationszeugnis der Stufe 3 erwerben. Die Dauer bis zum Erwerb dieses Zeugnis kommt auf den Betrieb bzw. den individuellen Fortschritt an. Ausbildungsinhalte Das Training erfolgt im Betrieb bzw. in Kursen die relevant für die Pflegeumgebung ist. Auch die Einschulung wird im Betrieb vorgenommen. Abschluss eventuell Berufsqualifikationszeugnis Krankenschwesterausbildung der Stufe 3. Berechtigt zum Zugang zur Quellen Ausbildungsinformation des Nationalen Gesundheitsservices (National Health Service) http://www.nhscareers.nhs.uk/careers/nursing/hcassist_involve.html http://www.nhscareers.nhs.uk/nhs-knowledge_base/data/5187.html 4.1.1.2 Krankenschwester/-pfleger Berufsbild Krankenschwester für Erwachsene Krankenschwestern für Erwachsene kümmern sich um alle Aspekte der Pflege von kranken und verwundeten Erwachsenen. Sie sind ausgebildet nicht nur um mit den krankheitsbedingten Umständen fertig zu werden, sondern sie können auch mit dem Druck, den Bedürfnissen und den Ängsten umgehen, die als Resultat dieser Umstände entstehen können. Alle guten Krankenschwestern müssen die Fähigkeit besitzen im Team zu arbeiten, sie können die Anzeichnen von Krankheiten wahrnehmen und auf die Bedürfnisse ihrer Patienten Acht geben. Sie haben vollkommene Kenntnis über den Vorgang, der einen Patienten mit Hilfe der Pflegeleistungen von einer anfänglichen Krankheit bzw. Traumas zur Endbericht 10 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Pflege und Besserung führt und können die Effektivität der Pflegevorsorge beurteilen. Krankenschwestern für Erwachsene müssen: - in kurzer Zeit viel lernen können. - sich ruhig verhalten können und gut organisiert sein. - die Bedürfnisse des Patienten verstehen können. Krankenschwestern für Erwachsene können im Spital, in einer Spezialklinik oder in Gemeinschaftsgesundheitszentren und Heimen arbeiten. Ihre Arbeit ist unglaublich vielseitig und kann von Bettwäsche wechseln bis zur Arbeit mit Patienten mit akuter Langzeiterkrankung gehen. Krankenschwester für Kinder Kinderkrankenschwestern wissen, dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen Kinderund Erwachsenenpflege gibt. Obwohl Kinder von Geburt an ’heranwachsende Erwachsene’ sind, kann die Art und Weise wie sie medizinisch gepflegt und behandelt werden sehr unterschiedlich zu der von Erwachsene sein. Verletzungen und Krankheiten die das Kind erleidet können Einfluss auf seine zukünftige Entwicklung haben. Kinderkrankenschwestern müssen auch eng mit der Familie jedes Kindes zusammenarbeiten um seine Erholung zu unterstützen. Kinderkrankenschwestern müssen ein gutes Verständnis für die Entwicklung des Kindes vom Mutterleib bis in die Teenagerjahre haben. Sie müssen Kinder beobachten können, die nicht fähig sind Schmerz und andere Symptome zu kommunizieren um Probleme diagnostizieren zu können. Kinderkrankenschwestern müssen fähig sein: - Kinderkrankheiten und deren Entwicklungen entdecken. - Kindern beim spielen helfen, auch wenn diese krank sind. - mit den Kindern und deren Familien kommunizieren können. - im Team arbeiten. Der Hauptteil der Kinderarbeit findet in der Spitalsumgebung statt, sie kann jedoch auch in Kinderkliniken, Tagesstätten oder bei den Kindern zu Hause stattfinden. Krankenschwester für psychische Gesundheit Symptome von geistiger Erkrankung können Depression, Stress, Zorn oder Angst sein, die zu so einem Maße über Hand nehmen, dass sie die Lebensqualität beeinflussen. Pflege für geistig Kranke verschiebt sich graduell zurück in die Gemeinschaft, anstatt nur in den traditionell zugeteilten Institutionen angeboten zu werden. Krankenschwestern für psychische Gesundheit müssen fähig sein: - Menschen mit ihren Problemen fertig zu werden helfen. - zuhören können und verständnisvoll sein. - ihr Wissen benutzen um zu vermeiden, dass Patienten Krisen entwickeln. - sich mit der Polizei, der Gemeinde und den Hausbesorgern koordinieren können. Krankenschwestern für psychische Gesundheit sind die erste Linie einer Armee von Pflegediensten – Allgemeine Ärzte, Psychiater, Sozialarbeiter, etc. Ihre Rolle ist Verhalten zu beobachten und zu verstehen, die grundlegenden Theorien von geistigen Erkrankungen Endbericht 11 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse kennen, Patienten zu bewerten und ihre Medikation zu verwalten. Sie sollten im Team arbeiten können, aber auch alleine mit Einzelpersonen. Krankenschwester für Lernschwierigkeiten Die Rolle einer Krankenschwester für Lernschwierigkeiten ist Selbsthilfe herauszufordern. Ihre Rolle ist es den Patienten zu helfen und zu ermuntern einen Lebensstil zu erhalten und zu fördern, der es möglich macht ein ‚normales’ unabhängiges Leben in der Gemeinschaft zu führen. Diese Art von Krankenschwester muss fähig sein physische Pflege sowie als auch emotionale Unterstützung in der Entwicklung motorischer Fähigkeiten zu geben. Sie muss eine gute Zuhörerin mit großer Geduld sein, die weiß wann sie einem Patienten helfen soll und wann sie im Hintergrund zu bleiben hat. Sie muss fähig sein gut mit anderen Pflegern und Spezialisten zusammenzuarbeiten, um ihre Arbeit und den Fortschritt des Patienten zu unterstützen. Krankenschwestern für Lernschwierigkeiten müssen fähig sein: - an verschiedenen Orten zu arbeiten. - selbst unter Druck einfühlsam zu sein. - sich über technologische Hilfsmittel auf dem Laufenden zu halten. - geduldig zu sein und die langsame Entwicklung des Patienten zu verstehen. - Patienten zu ermutigen und ihr Selbstwertgefühl wiederherzustellen. Immer häufiger arbeiten Krankenschwestern für Lernschwierigkeiten beim Patienten zu Hause, in Arbeitsstätten der Patienten und Patientenwohnheimen, und immer weniger in den Spitälern. Ausbildungsvoraussetzungen3,4 - 17 ½ Lebensjahre - 5 General Certificates of Secondary Education bzw. 5 General Certificates of Education Ordinary Level (Ende Sekundarstufe I), mit mindestens dem Notendurchschnitt C (einige Universitäten verlangen für den Bachelor-Degree Lehrgang noch dazu 2-3 General Certificates of Education Advanced Level – Ende Sekundarstufe II); oder - 5 Certificates of Secondary Education Level 1 (Ende Sekundarstufe II); oder - ein Berufsqualifikationszeugnis der Sekundarstufe I (GNVQ Intermediate Level) plus einem General Certificate of Secondary Education bzw. einem Certificate of Education Ordinary Level mit der Mindestnote zehn; oder - ein Berufsqualifikationszeugnis der Sekundarstufe II (GNVQ Advanced Level) oder ein nationales Berufsqualifikationszeugnis der Stufe 3; oder - der erfolgreiche Abschluss einer Krankenschwesterlehre5 3 Das Bildungssystem in England auf der Sekundarstufe II ist äußerst vielgliedrig. Es gibt mehrere anerkannte Abschlussdiplome. Dies spiegelt sich auch in den Zugangsmöglichkeiten zur Krankenschwesterausbildung nieder. Im Folgenden werden nur die häufigsten Abschlussdiplome aufgezählt. 4 Dies sind die Minimalvorrausetzungen des Schwestern und Hebammenrat „Nursing and Midwifery Council“ (NMC). Die Universitäten können schärfere Ausbildungsvorrausetzungen ansetzen. Es empfiehlt sich bei jeder Universität selbst nachzufragen. Für einen Bachelorabschluss, z.B., wird normalerweise ein GSCE – Abschluss und 2-3 erfolgreich abgeschlossene A-levels verlangt. 5 Dies ist ein Versuchsmodell, das nur in einigen Gemeinden angeboten wird. Endbericht 12 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Ausbildungsdauer Diplom: 3 Jahre, Bachelorabschluss: 3-4 Jahre; min. 4600 Stunden Ausbildungsstunden, davon 50% Theorie, 50% Klinische Praktiken Ausbildungsinhalte In England kann man die Krankenschwesterausbildung in einem Diplomlehrgang und in einem Bachelorlehrgang absolvieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss muss man sich als Krankenschwester registrieren lassen, um als solche arbeiten zu können. Bei beiden Lehrgängen absolviert man im ersten Jahr eine Grundausbildung, und spezialisiert sich im 2. bzw.3. und 4. Jahr in einer der folgenden Richtungen: Erwachsene, Kinder, geistige Erkrankung und Lernschwierigkeiten. Nicht jede Universität bietet jedoch alle vier Zweige an. Es konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, was der grundlegende Unterschied zwischen einem Diplom- und einem Bachelorstudium bezüglich der Lehrinhalte ist. Der Schwesternund Hebammenrat (NMC), der letztere festlegt, gibt dazu keine Angaben und auch ein persönliches Email der zuständigen Person im Nationalen Gesundheitsservice (NHS) konnte keinen Aufschluss darüber geben. Stichprobenartige Vergleiche zwischen den Lehrgängen an der gleichen Universität haben den Eindruck hinterlassen, dass Diplomlehrgänge leicht praxisorientierter sind als Bachelorstudiengänge, doch ist es schwierig diesen Eindruck vollkommen zu untermauern. Der einzige offizielle Unterschied liegt bei der Weiterbildungsmöglichkeit. Nur Absolventen eines Bachelorstudiums stehen Masterlehrgänge sowie Doktorstellen offen. Bezüglich der Ausbildungsziele sind die nationalen Vorgaben des NMC äußerst flexibel formuliert, wie der NMC in seinen „Anforderungen an Präregistrierungskurse“ auch betont. Es bleibt den Universitäten überlassen aufgrund der zu vermittelten Grundkompetenzen ein Ausbildungsprogramm zusammenzustellen, dass die Mindeststundenzahl sowie die Aufteilung Theorie/Praxis berücksichtigt. Zu vermittelnde Berufsgrundkompetenzen nach den „Anforderungen Präregistrierungskurse“ („Requirements for pre-registration nursing programmes“)6 an Berufsausübung und Ethische Einstellung - Sich selbst, die eigene Berufsausübung sowie die von anderen in Einklang mit den „Richtlinien zur Beruflichen Einstellung“ der NMC („NMC’s Code of professional conduct“) bringen, die eigenen Fähigkeiten und Grenzen anerkennen - Die Pflege im Einklang mit ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ausüben, die den Vorrang der Patienten- und Klienteninteressen sowie deren Wohlbefinden gewährleisten sowie den Grundsatz der Vertraulichkeit respektieren - Den Beruf in einer fairen und nicht diskriminierenden Weise ausüben, Unterschiede zwischen den religiösen Überzeugungen sowie zwischen den kulturellen Praktiken von Individuen oder Gruppen anerkennen Publiziert vom Nursing and Midwifery Council (NMC), 2002. http://www.nmc-uk.org/nmc/main/publications/reqForPreregNursing.pdf . 6 Endbericht 13 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Ausübung des Pflegedienstes - Durch den Gebrauch von adäquater Kommunikation und zwischenmenschlichen Fähigkeiten sich in therapeutische Beziehungen einbringen, diese weiterentwickeln und sich von diesen distanzieren können - Möglichkeiten schaffen sowie nutzen um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten, der Klienten sowie der Gruppen zu fördern - Eine umfassende, systematische und akkurate Pflegebewertung der physischen, psychologischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patienten, Klienten und Gemeinschaften vornehmen und dokumentieren - Zur Planung von Pflegeleistungen mit Einbeziehung der Patienten und Klienten und, wo immer möglich, ihrer Pfleger, beitragen - Zur Einsetzung eines Pflegeprogramms Ausübenden aufgestellt und betreut wird - Beweis für eine sich entwickelnde Wissensgrundlage, die sichere Pflegepraktiken unterstützt, ablegen - Eine Reihe von essentiellen Pflegefähigkeiten unter der Betreuung einer registrierten Krankenschwester unter Beweis stellen - Einen Plan für Pflegedienste formulieren und dokumentieren, wo immer möglich in Zusammenarbeit mit Patienten, Klienten, ihren Pflegern, Familien und Freunden, innerhalb eines Rahmens von informierter Zustimmung - Auf der bestmöglichen Beweislage gestützt, Wissen und ein geeignetes Repertoire von Fähigkeiten, die für sichere Pflegepraktiken indikativ sind, anwenden - Zur Evaluierung der Angebrachtheit von geleisteten Pflegediensten beitragen - Situationen erkennen, in welchen der angenommene Plan zur Pflegehilfe nicht länger adäquat erscheint und diese an den entsprechend zuständigen Ausübenden weiterleiten - Eine begründete Erklärung für den geleisteten Pflegedienst geben können, der die sozialen, kulturellen, spirituellen, rechtlichen, politischen sowie wirtschaftlichen Einflüsse in Betracht zieht - Das Resultat der Pflege und anderen Interventionen evaluieren und dokumentieren - Sicheres klinisches Urteil innerhalb einer Reihe von verschiedenen beruflichen und Pflegekontexten demonstrieren beitragen, dass von registrierten Pflegeverwaltung - Zur öffentlichen Sicherheit beitragen indem man durch den Gebrauch von Qualitätssicherung und Risikomanagementstrategien eine sichere Pflegeumgebung schafft und erhält - Wissen von effektiven zwischenberuflichen Arbeitspraktiken demonstrieren, die die Beteiligungen der Mitglieder der Gesundheits- und Sozialhilfeteams respektieren und benutzen - Verpflichtungen, soweit angebracht, an andere delegieren und sicherstellen, dass diese betreut und überwacht werden Endbericht 14 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse - Schlüsselfähigkeiten demonstrieren Persönliche und Berufliche Entwicklung - Seine Verpflichtung für das Bedürfnis nach ständiger beruflicher Entwicklung und persönlicher Supervision demonstrieren, um sein Wissen, seine Fähigkeiten, Werte und Haltungen, die für sichere und effektive Pflege gebraucht werden, zu bereichern - Die Berufliche Entwicklung und die sichere Berufsausübung anderer durch Gruppenunterstützung, Führerqualitäten, Supervision und Lehre unterstützen Abschluss Diplom oder Bachelorabschluss Quellen Requirements for pre-registration nursing programmes publiziert vom Nursing and Midwifery Council (NMC): http://www.nmc-uk.org/nmc/main/publications/reqForPre-regNursing.pdf Learn about nursing.org www.learnaboutnursing.org Royal College of Nursing www.rcn.org.uk http://www.rcn.org.uk/resources/becomenurse.php Ausbildungsinformation des Nationalen Gesundheitsservices (National Health Service http://www.nhscareers.nhs.uk/careers/nursing/index.html http://www.nhscareers.nhs.uk/nhs-knowledge_base/data/4888.html Ausbildungsinformationen einiger ausgewählter Universitäten Universität Brighton http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=82 http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=83 http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=144 http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=145 http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=146 Universität Middlesex London http://www.mdx.ac.uk/subjects/bhs/nip.htm Universität Leeds http://tldynamic.leeds.ac.uk/ugcoursefinder/2004/prospectus3SQL.asp?kpage=89 Universität Birmingham http://www.healthsci.bham.ac.uk/prospectiveug/BNurs/bnurs.htm http://www.healthsci.bham.ac.uk/prospectiveug/DipNurs/dipnurs.htm Universität Oxford Brookes http://www.healthsci.bham.ac.uk/prospectiveug/DipNurs/dipnurs.htm Endbericht 15 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 4.2 Frankreich 7 4.2.1 Landesüberblick Staatsform: Republik Fläche (Weltrang: 47): 543 965 km² Einwohner (Weltrang 20): 59 485 000 = 109 je km² (2002) Hauptstadt: Paris; 2.115.757 Einwohner (1999) Amtssprache: Französisch Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 22.240 $ Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (1999) Paris (2.115.757 EW), Marseille (797.700 EW), Lyon (416.263 EW), Toulouse (390.712 EW), Nizza (341.016 EW), Nantes (268.683 EW), Straßburg ((263.896), Montpellier (224.856 EW), Bordeaux (214.940 EW), Rennes (205.865 EW), Le Havre (190.650 EW), Reims (187.149 EW), Lille (182.228 EW), Saint Etienne (179.708 EW), Toulon (160.406 EW) Grenoble Wirtschaft BIP 2002: 1.431.278 Mio. $ realer Zuwachs Ø 1990 – 2002: 1,9 % Arbeitslosigkeit Ø 2003: 9,3 % Inflation Ø 1990-2001: 1,5 % Inflation 2003: 1,6 % Landwirtschaft Industrie Dienstleistungen Anteil am BIP 2002 3,0% 25,0% 72,0% Erwerbstätigkeit 1997 4,3% 24,9% 70,8% 7 Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Frankreich dem Fischer Weltalmanach 2005 (2004, 163-171) entnommen. Endbericht 16 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Güter Import 2003 Export 2003 Halbfertigwaren 30,6% 30,3% Investitionsgüter 20,7% 23,1% Konsumgüter 17,0% 15,2% KFZ 11,6% 15,4% Nahrungsmittel und Agrargüter 9,7% 9,2% Deutschland 17,0% 15,0% Italien 9,0% 9,0% Großbritanien 7,0% 8,0% Spanien 8,0% 10,0% Belgien/Luxemburg 7,0% 8,0% USA 6,0% 7,0% 60,2% 382,6 Mrd. € 52,9% 401,9 Mrd. € Länder 2003 EU gesamt Summe 2003 4.2.2 Soziales und Gesundheit Heute herrscht im französischen System der sozialen Sicherung („sécurité sociale“) eine Balance zwischen staatlicher Regulierung und autonomen Versicherungsträgern. Es ist festzuhalten, dass sich das französische Sozialversicherungssystem nicht so zentralistisch darstellt, wie häufig vermutet wird. Die Arbeitslosenversicherung ist aus dem allgemeinen System ausgegliedert und stellt eine eigene Versicherung dar (Schmid 2002, 142f). Auffällig am französischen System ist die geringe Rolle der privaten Versicherungen. Demnach sind beispielsweise etwa 99% der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und nur 4% Mitglied einer (zusätzlichen) Privatversicherung (Schmid 2002, S. 143). Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, d. h der Patient zahlt die anfallenden Kosten zunächst selbst, bekommt diese aber nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen von der Kasse zurückerstattet (Schmid, 146f). Endbericht 17 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Die Finanzierung des französischen Wohlfahrtsstaates erfolgt in erster Linie über Beitragszahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Umlageverfahren. Die Beiträge der Arbeitnehmer werden im Lohnabzugsverfahren einbehalten und sind je nach Zweig unterschiedlich hoch. Die Beitragssätze sind gesetzlich fixiert wobei besonders auffällig ist, dass die Beitragssätze der Arbeitgeber im Vergleich zu denen der Arbeitnehmer sehr hoch sind (Schmid 2002, 144). Gesundheitsstatistiken der WHO 2002 männlich weiblich Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 75,9 83,5 Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 69,3 74,7 5 4 133 60 je Einwohner % von BIP $2.567 9,6% Kindersterblichkeit pro 1000 Erwachsenensterblichkeit pro 1000 Gesamtgesundheitsaufwendung 2001 4.2.3 Bildung In Frankreich besteht eine allgemeine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren, wobei der Schulbesuch kostenlos ist. Der Anteil des Bildungsetats an den Staatsausgaben des Zentralstaates beträgt rund 20%. Das Schulsystem ist stark zentralisiert, wird seit den 80er Jahren des vergangenen Jh. flexibler gehandhabt und zunehmend regional geregelt. Eine private Schulausbildung (für 17% aller Schüler) liegt überwiegend in den Händen der katholischen Kirche und ist ein stets wiederkehrendes „Kulturkampf- Thema“. Die Einschulungsquote im Primarbereich beläuft sich auf 98,9%. Der tertiäre Bildungsbereich ist durch 87 Universitäten und 3 technische Fachhochschulen charakterisiert. Außerdem gibt es „Grandes Ecoles“ zur Verwaltungs- und PolitEliteförderung mit strengen Aufnahmeprüfungen; wer eine dieser Schulen besucht, hat eine glänzende Karriere vor sich. Die Analphabetenrate liegt unter 5%. (http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/frankreich/bildung.htm) 4.2.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich 4.2.4.1 Pflegehilfe Berufsbild8 Die Pflegehilfe trägt, in Zusammenarbeit mit dem anderen Pflegepersonal, zu einer globalen Betreuung der Personen innerhalb eines interdisziplinären Teams im Spitals- und extramuralen Bereich sowie im medizinischen, sozialem und sozialmedizinischen Sektor bei. Innerhalb dieses Teams, leistet sie in Zusammenarbeit mit und unter der Verantwortung der Krankenschwester, ihre Pflegedienste, die darauf abzielen, den Erfordernissen des menschlichen Wohlbefindens und der Kontinuität des Lebens zu entsprechen und 8 Zitiert nach der Berufsbeschreibung des Gesundheitsministeriums http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/1para.htm . Endbericht 18 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse versuchen, jegliche Mängel und Autonomieeinschränkungen der Person zumindest zum Teil zu kompensieren. Ausbildungsvoraussetzungen - Vollendung des 17. Lebensjahres im Jahre der Aufnahmsprüfung - Diplôme national du Brevet, welches den erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe I bestätigt; oder - das Berufszeugnis Kindergarten (certificat d’aptitude professionelle Petite Enfance); oder - Abschluss einer Vorbereitungsklasse für das Baccalauréat; oder - ein Berufsdiplom im Sanitäts- und Sozialsektor, Stufe 5; oder - eine 2-jährige berufliche Tätigkeit im Spitals-, Sozial-, oder Sozialmedizinsektor bzw. eine 3-jährige berufliche Tätigkeit in einem anderen Sektor - Bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung). Kandidaten mit einem Berufsdiplom im Sanitäts- und Sozialsektor, Stufe 5 sind von der schriftlichen Prüfung befreit Ausbildungsdauer 12 Monate; 1575 Stunden, davon 630 Stunden theoretische und praktische Übungen, 945 Stunden Praktikum. Ausbildungsinhalte Theorie Theoretisches Ausbildungsprogramm in Unterrichtsstunden9,10 Grundkenntnisse der Pflege 35 Std. Hygiene 35 Std. Beziehungen, Kommunikation, Ergonomie 70 Std. Öffentliche Gesundheit 35 Std. Dienstvorschriften, Berufsausübung, Berufsverantwortung, Berufsethos 35 Std. Pflege sowie Beobachtung von Patienten der Inneren Medizin 105 Std. Pflegedienste in der Allgemeinmedizin und in der Notaufnahme 35 Std. Pflegedienste in der Chirurgie und der Intensivmedizinabteilung 35 Std. Pflege in der Psychiatrie 35 Std. Geburtshilfe und Pflege in der gynäkologischen Abteilung 35 Std. Pflegedienste in der Gerontologie und der Geriatrie Nothilfe und Sterbebegleitung 140 Std. 35 Std. Ausbildungsinhalte Praxis Praktikumsstunden pro Fachabteilung11,12 9 Die Stundenzahl kann leicht von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte variieren. Die angegebene Stundenverteilung findet sich jedoch in den meisten der Ausbildungsstätten. 10 Zur besseren Vergleichsmöglichkeit wurden die jeweils angegebenen Wocheneinheiten in Stundeneinheiten umgerechnet. Offizieller Umrechnungsfaktor: 1 Woche = 35 Std. 11 Die Praktikumsstundenaufteilung kann leicht von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte variieren. Die angegebene Stundenverteilung findet sich jedoch in den meisten Ausbildungsstätten. Endbericht 19 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Allgemeinmedizin 105 Std. Entbindungsstation oder Chirurgie oder Psychiatrie 105 Std. Sterilisation 35 Std. Extramurale Pflege, z.B. in Altersheimen, Heimhilfestellen 210 Std. Allgemeinmedizin oder Rehabilitation 105 Std. Chirurgie, Notfallaufnahme, Intensivmedizin oder Intensivpflege 140 Std. Psychiatrie 105 Std. Geriatrie 105 Std. Wahlprojekt 35 Std. Abschluss Berufsdiplom Quellen Allgemeine Information des Gesundheitsministeriums http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/1para.htm Ausbildungsinformationen einiger ausgewählter Ausbildungsstätten CHU de Brest http://www.chubrest.fr/formation/formation_page.php?numart=187&numrub=32&num=50.htm CHU de Tours http://www.chu-tours.fr/site_public/chu/ifsi4.htm CHU de Toulouse http://www.chu-toulouse.fr/internetchu/presentation/formation/ecoles/10ecoles/aidesoi.htm CRF - Institut de Formation des Alpes Maritimes http://ifam.croix-rouge.fr/ 4.2.4.2 Kinderhilfsschwester/-pfleger Berufsbild13 Die Kinderhilfsschwester hat ein ähnliches Berufsbild wie die Pflegehilfe, aber sie spezialisiert sich zusätzlich auf die Betreuung des gesunden, kranken oder behinderten Kind. Sie entspricht dessen Bedürfnissen durch ihre gewährleistete Anwesenheit sowie durch die ihm teilzukommende Pflege. Ausbildungsvoraussetzungen - Vollendung des 17. Lebensjahres im Jahre der Aufnahmsprüfung - Diplôme national du Brevet, welches den erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe I bestätigt; oder 12 Zur besseren Vergleichsmöglichkeit wurden die jeweils angegebenen Wocheneinheiten in Stundeneinheiten umgerechnet. Offizieller Umrechnungsfaktor: 1 Woche = 35 Std. 13 Zitiert nach der Berufsbeschreibung des Gesundheitsministeriums: http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/1para.htm Endbericht 20 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse - das Berufszeugnis Kindergarten (certificat d’aptitude professionelle Petite Enfance); oder - den Abschluss einer Vorbereitungsklasse für das Baccalauréat; oder - ein Berufsdiplom im Sanitäts- und Sozialsektor, Stufe 5; oder - eine 2-jährige berufliche Tätigkeit im Spitals-, Sozial-, oder Sozialmedizinsektor bzw. eine 3-jährige berufliche Tätigkeit in einem anderem Sektor - bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung). Kandidaten mit einem Berufsdiplom im Sanitäts- und Sozialsektor, Stufe 5sind von der schriftlichen Prüfung befreit. Ausbildungsdauer 12 Monate; 1575 Stunden, davon 630 Stunden theoretische und praktische Übungen, 945 Stunden Praktikum. Ausbildungsinhalte Theorie Theoretisches Ausbildungsprogramm in Unterrichtsstunden14,15 Grundkenntnisse der Pflege 35 Std. Hygiene 35 Std. Beziehungen, Kommunikation, Ergonomie 70 Std. Öffentliche Gesundheit 35 Std. Dienstvorschriften, Berufsausübung, Berufsverantwortung, Berufsethos 35 Std. Pflege sowie Beobachtung von Patienten der Inneren Medizin 105 Std. Grundlagen über das Kind und sein Umfeld 35 Std. Die pränatale Periode und die Geburt 70 Std. Das Kind von der Geburt zur Reife Das kranke Kind 105 Std. 70 Std. Das behinderte Kind 17,5 Std. Nothilfe und Kindersterbegleitung 17,5 Std. Ausbildungsinhalte Praxis Praktikumsstunden pro Fachabteilung16,17 Allgemeinmedizin 105 Std. Entbindungsstation oder Chirurgie oder Psychiatrie 105 Std. Sterilisation 35 Std. Extramurale Pflege, z.B. in Altersheimen, Heimhilfestellen 105 Std. Kinderabteilung oder Neonatologie oder Kinderchirurgie 105 Std. 14 Die Stundenzahl kann leicht von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte variieren. Die angegebene Stundenverteilung findet sich jedoch in den meisten Ausbildungsstätten. 15 Zur besseren Vergleichsmöglichkeit wurden die jeweils angegebenen Wocheneinheiten in Stundeneinheiten umgerechnet. Offizieller Umrechnungsfaktor: 1 Woche = 35 Std. 16 Die Praktikumsstundenaufteilung kann leicht von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte variieren. Die angegebene Stundenverteilung findet sich jedoch in den meisten Ausbildungsstätten. 17 Zur besseren Vergleichsmöglichkeit wurden die jeweils angegebenen Wocheneinheiten in Stundeneinheiten umgerechnet. Offizieller Umrechnungsfaktor: 1 Woche = 35 Std. Endbericht 21 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Entbindungsstation 105 Std. Kinderpsychiatrie oder Heime für Kinder mit Behinderung 70Std. Säuglingsnahrung 70 Std. Extramurale Kindereinrichtungen Wahlprojekt 245 Std. 35 Std. Abschluss Berufsdiplom Quellen Allgemeine Information des Gesundheitsministeriums http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/1para.htm Ausbildungsinformation einer ausgewählten Ausbildungsstätte CRF – Institut de Formation des Alpes Maritimes http://ifam.croix-rouge.fr/puericulture_ap.html 4.2.4.3 Krankenschwester/-pfleger Berufsbild18 Die Krankenschwester ist die Person, die, gemäß seinem Diplom, aus ihrer eigenen Initiative heraus oder nach ärztlicher Verordnung, den technischen sowie persönlichen Pflegebedarf analysiert, organisiert, verwirklicht und abschätzt. Außerdem nimmt sie an Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen teil sowie an Maßnamen zur gesundheitlichen und hygienischen Vorbeugung. Eine Krankenschwester muss den Gesundheitsansprüchen eines Individuums oder einer Gruppe im Präventiv-, Heil-, Wiedereingliederungs- sowie Rehabilitationsbereich entsprechen können. Eine vielseitige Krankenschwester muss Krankenpflegedienste gewährleisten können, welche die Gesamtheit der Probleme berücksichtigen, die durch funktionelle Gebrechen sowie physische oder psychologische Not entstanden sind. Die Krankenschwester muss das Individuum oder die Gruppe am Pflegeprozess teilhaben lassen, indem sie deren kulturelle Dimension oder deren Persönlichkeit berücksichtigt. Ausbildungsvoraussetzungen - 17. Lebensjahr im Jahr der Aufnahmeprüfung - ein Maturaabschluss (Baccalauréat); oder - ein ausländisches Krankenschwester/-pflegerdiplom; oder - eine drei-jährige Berufserfahrung als Pflegehilfe oder Kinderhilfsschwester/-pfleger - bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung) Zitiert nach den Berufsbeschreibungen der Krankenschwestern/-pflegerschulen bzw. http://www.chutours.fr/site_public/chu/ifsi.htm und http://ifsi-fleyriat.ifrance.com/ifsi-fleyriat/pinf.htm. (Übersetzungen bei den Berufsbildern immer vom Autor) 18 Endbericht 22 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Ausbildungsdauer Zwischen 36 und 38 Monate; insgesamt 4760 Unterrichtsstunden, davon 2240 Unterrichtsstunden Theorie, 2380 Unterrichtsstudium Praktikum, 140 Unterrichtsstunden pädagogische Begleitung Ausbildungsinhalte Theorie Theoretisches Ausbildungsprogramm in Unterrichtsstunden Pflichtmodule Humanwissenschaften 160 Std. Anatomie – Physiologie – Pharmakologie 100 Std. Recht, Ethik und Berufsethos, Berufsverantwortung, Arbeitsorganisation 80 Std. Öffentliche Gesundheit 80 Std. Krankenpflege 360 Std. Hygiene 60 Std. Infektiösen Krankheiten und HIV 80 Std. Herzkreislauferkrankungen 60 Std. Atemwegserkrankungen 60 Std. Verdauungserkrankungen 60 Std. Unfallchirurgie und Orthopädie 360 Std. Psychiatrische Erkrankungen 360 Std. Kinderheilkunde und Kinderpsychiatrie 80 Std. Urologische und Organkrankheiten 60 Std. Erkrankungen des Nervensystems 60 Std. Krebs- und Bluterkrankungen 80 Std. Altenpflege 80 Std. Notdienste und Reanimation, Bluttransfusionen 80 Std. Mutterschutzpflege und gynäkologischen Krankheiten 40 Std. HNO-, Zahn/Kiefer-, Haut-, Augenerkrankungen 40 Std. Wahlpflichtmodule19, z.B. Herzkreislauferkrankungen II 80 Std. Atemwegserkrankungen II 80 Std. Unfallchirurgie und Orthopädie II 80 Std. Verdauungserkrankungen II 80 Std. Kinderheilkunde II 80 Std. Pflege für Menschen mit psychologischer Erkrankung I 80 Std. Pflege für Menschen mit psychologischer Erkrankung II 80 Std. 19 Das Angebot hängt von der Ausbildungsstätte ab. Zwei Module müssen gewählt werden.) Endbericht 23 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Grundvorsorge und Sozialmedizin 80 Std. Dazu werden an einigen Schulen lebende Fremdsprachen angeboten, die jedoch nicht zum verpflichtenden Lehrplan zählen. Ausbildungsinhalte Praxis 2380 Unterrichtsstunden Fachpraktikum in Spitälern sowie extramuralen Einrichtungen. Die Praktikumserfahrung ist aufgeteilt unter den folgenden klinischen Bereichen: Allgemeinmedizin, Chirurgie, Psychische Gesundheit, Psychiatrie, Geriatrie, Kinderheilkunde sowie Kinderpsychiatrie. Abschluss Diplom Quellen Allgemein Beschreibung des Französischen Gesundheitsministeriums http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/3para.htm Ausbildungsinformation einer ausgewählten Ausbildungsstätte CHU de Tours http://www.chu-tours.fr/site_public/chu/ifsi.htm 4.2.4.4 Weiterbildungsmöglichkeiten • Narkosekrankenschwester/-pfleger Berufsbild20 Die Narkosekrankenschwester ist die Mitarbeiterin des Narkosefacharztes in den Operations- und Entbindungssälen. Sie arbeitet auf eigene Verantwortung. Sie nimmt an der Sicherheit des chirurgischen Eingriffes teil insbesondere durch die Kontrolle des Narkosematerials. Ausbildungsvoraussetzungen - Krankenschwesterdiplom; oder - Hebammendiplom - 2 jährige Berufserfahrung - bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung) Ausbildungsdauer 24 Monate Abschluss Diplom Quellen Allgemeine Beschreibung des französischen Gesundheitsministeriums http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/4para.htm 20 Zitiert nach der Berufsbeschreibung des Gesundheitsministeriums: http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/4para.htm Endbericht 24 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse • OP-Krankenschwester/-pfleger Berufsbild21 Die OP-Krankenschwester ist die Mitarbeiterin des Chirurgen. Sie nimmt an den chirurgischen Eingriffen teil, die vom Chirurgen ausgeführt werden. Sie ist mit der Wartung und der Sterilisation des Operationsmaterials beauftragt. Aufnahmevoraussetzungen - Krankenschwesterdiplom; oder - Hebammendiplom - 2-jährige Arbeitserfahrung - bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung) - Die Anzahl der Ausbildungsgänge ist beschränkt und die Aufnahme hängt von der Note im Aufnahmeverfahren ab. Ausbildungsdauer 18 Monate Abschluss Diplom Quellen Allgemeine Beschreibung des französischen Gesundheitsministeriums http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/5para.htm • Kinderkrankenschwester/-pfleger Berufsbild Die Kinderkrankenschwester ist eine Krankenschwester, die auf die Gesundheit und Krankheiten von Kleinkindern spezialisiert ist. Weiters vollbringt sie Informationsaufgaben gegenüber den Eltern. Aufnahmevoraussetzungen - Krankenschwesterdiplom; oder - Hebammendiplom; oder - Absolvieren des letzten Jahres dieser Ausbildungen - 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung) - bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung) - Die Anzahl der Ausbildungsgänge ist beschränkt und richtet sich nach der Note im Aufnahmeverfahren. Ausbildungsdauer 12 Monate Abschluss Diplom 21 Zitiert nach der Berufsbeschreibung des Gesundheitsministeriums http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/5para.htm Endbericht 25 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Quellen Allgemeine Beschreibung des französischen Gesundheitsministeriums http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/6para.htm 4.3 Luxemburg 22 4.3.1 Landesüberblick Staatsform: Parlamentarische Monarchie (Großherzogtum) Fläche (Weltrang: 167): 2.586 km² Einwohner (Weltrang 162): 444.000 = 172 je km² (2002) Hauptstadt: Luxemburg; 76.687 Einwohner (2001) Amtssprachen: Luxemburgisch, Deutsch, Französisch Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 39.470 $ Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2001) Luxemburg (76.687 EW), Esch an der Uelzecht (27.186 EW), Differdingen (18.201 EW), Düdelingen (17.348 EW), Petingen (13.770 EW) Wirtschaft BIP 2002: 21.025 Mio. $ realer Zuwachs Ø 2001 – 2002: 1,1 % Arbeitslosigkeit Ø 2003: 3,7 % Inflation Ø 1990-2001: 2,2 % Inflation 2003: 1,5 % Landwirtschaft Industrie Dienstleistungen Anteil am BIP 2002 0,6% 18,0% 81,4% Erwerbstätigkeit 2001 1,3% 22,7% 76,0% 22 Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Luxemburg dem Fischer Weltalmanach 2005 (2004, 281) entnommen. Endbericht 26 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Güter Import 2002 Export 2002 Maschinen und Geräte 22,0% 23,0% Transportmittel 16,1% 5,1% Eisen, Stahl und Metallwaren 10,9% 26,6% Lebende Tiere, Nahrungs- und Genussmittel 10,5% 7,1% Chemische Erzeugnisse 9,3% 6,7% Mineralölerzeugnisse 8,0% 0,0% Belgien 34,0% 12,0% Deutschland 26,0% 25,0% Frankreich 15,0% 20,0% Niederlande 5,0% 4,0% Großbritannien 4,0% 7,0% Italien 0,0% 6,0% 4,0% 12,0 Mrd. € 0,0% 9,0 Mrd. € Länder 2003 USA Summe 2003 4.3.2 Soziales und Gesundheit Zu den Prinzipien des luxemburgischen Gesundheitssystems gehört eine Erfassung der ganzen Bevölkerung durch das obligatorische Versicherungssystem, welches die Mehrheit an Serviceleistungen bezahlt. Es ist das Recht jedes einzelnen Patienten, den bevorzugten Versorger zu wählen (European Observatory on Health Care Systems 1999, 9). Das System spaltet sich in Präventiv- und Behandlungsmaßnahmen, wobei die Verantwortung für erstgenannte im Großen und Ganzen dem Gesundheitsministeriums obliegt. Versorger sind einige öffentliche Dienste und private praktische Ärzte. Die Kosten für heilende Behandlungen teilen sich Gesundheits- und Sozialministerium. Das Gesundheitsministerium beaufsichtigt die Organisation des Gesundheitssystems und subventioniert den Krankenhaussektor, das Sozialministerium ist für das Krankenversicherungssystem verantwortlich (a.a.O.). Endbericht 27 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Die Finanzierung der Gesundheitsleistungen erfolgt in Luxemburg durch die Gesundheitsversicherung, wobei zwischen gesetzlicher und freiwilliger Versicherung unterschieden werden muss. Notwendige Serviceleistungen im Gesundheitsbereich werden vom gesetzlichen Gesundheitsversicherungssystem finanziert, welches 99% der Bevölkerung deckt. Davon ausgenommen sind Verwaltungsbeamte und Angestellte von internationalen Institutionen, welche ihre eigenen Gesundheitsversicherungsfonds haben. Ebenso Arbeitslose sind von diesem System ausgenommen (a.a.O., 17). Die öffentliche Gesundheitsversicherung hat drei Quellen der Finanzierung (a.a.O., 18): - Beitrag vom Staat (max. 40% des Gesamten) - Beitrag von Arbeitgebern (ca. 30% des Gesamten; von Sektor zu Sektor verschieden) - Beitrag der einzelnen Versicherten (ca. 30% des Gesamten; bestimmter Prozentsatz vom jeweiligen Bruttoeinkommen) Gesundheitsstatistiken der WHO 2002 männlich weiblich Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 75,7 81,7 Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 69,3 73,7 5 5 119 64 je Einwohner % von BIP $2.905 6,0% Kindersterblichkeit pro 1000 Erwachsenensterblichkeit pro 1000 Gesamtgesundheitsaufwendung 2001 4.3.3 Bildung In Luxemburg besteht eine allgemeine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren, wobei die Grundschulausbildung 6 Jahre dauert. Danach – mit 12 Jahren – können die Schüler zwischen Gymnasium und einer 9-jährigen technischen Ausbildung wählen. Der gymnasialen Orientierungsstufe im ersten Jahr folgen alt- bzw. neusprachliche Züge, die nach 6 Jahren zur Hochschulreife führen. Die Unterrichtssprache in der Grundschule ist Deutsch, in der Sekundarstufe Französisch. Seit 1969 hat Luxemburg eine Universität, die aber lediglich einjährige Kurse verschiedener Fachrichtungen anbietet. 1991 studierten 4407 Luxemburger im Ausland. (http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/luxemburg/bildung.htm) 4.3.4 Ausbildungen und Berufe in Gesundheitswesen 4.3.4.1 Pflegehilfe Berufsbild23 Die Pflegehilfe leistet ihre Dienste in verschiedenen Berufssparten, bei einem Patienten/einer Patientin und ihren Angehörigen oder in einer Pflegeanstalt, innerhalb eines Gesundheitsoder Sozialprojektes, das von einem multidisziplinären Pflegeteam konzipiert wurde. 23 Zitiert nach http://www.ltps.lu/formations/as.pdf . Endbericht 28 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Sie betätigt sich in der Aufrechterhaltung und Förderung der Gesundheit und der Autonomie des/der PatientIn, sowie in dessen Überwachung und Pflege. Ihre Besonderheit besteht darin, dem Empfänger ihrer Pflegedienste zu gestatten eine Verbindung mit seiner Umwelt aufrechtzuerhalten, und dabei besonders auf seinen Komfort zu achten. Unter diesem Gesichtspunkt, beobachtet und überwacht die Pflegehilfe die PflegeempfängerInnen, führt und lenkt sie, unterstützt sie, hilft und ersetzt sie in den Aktivitäten, die grundlegenden Bedürfnissen stillen und die die PflegeempfängerInnen nicht mehr selbst übernehmen kann. In einem multidisziplinären Ansatz der Pflege, nimmt die Pflegehilfe an den Entscheidungsfindungen innerhalb des Pflegeprojektes teil, übt seinen Beruf in der Beachtung seiner Kompetenzen aus, für welche er auch die Verantwortung übernimmt. Ausbildungsvoraussetzung - Abgeschlossene 9. Schulstufe des Technischen Sekundarunterrichts Ausbildungsdauer 3 Jahre; 3404 Unterrichtsstunden, davon 1998 Stunden Theorie, 1406 Stunden Praxis Ausbildungsinhalte24 Pflegebegriffe und -techniken 851 Std. Berufskommunikation 185 Std. Geistes- und Sozialwissenschaften 148 Std. Berufliche Mathematik Kenntnisse der Berufswelt Praxisstunden 74 Std. 111 Std. 1406 Std. Wahlpflichtfach (1 von 2) Deutsch 222 Std. Französisch 222 Std. Physik/Chemie 37 Std. Gesundheit- und Umwelterziehung 37 Std. Bürger- und Sozialkunde 111 Std. Leibesübungen 222 Std. Abschluss Berufzeugnis zur technischen und beruflichen Reife Quellen Lycée Technique pour Professions de Santé : http://www.ltps.lu/formations/as.pdf Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf Angaben nach dem offiziellen Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf. Die Gesamtstundenanzahl wurde wie folgt errechnet: Wöchentliche Stunden x 37 Wochen (Länge des Luxemburgischen Schuljahres). 24 Endbericht 29 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 4.3.4.2 Krankenschwester/-pfleger Berufsbild25 Die Krankenschwester leistet präventive, heilende und vorbeugende Krankenpflegedienste. Sie kann außerdem im Rahmen der Ausübung ihres Berufes: - auf nationaler sowie auf lokaler Ebene an der Planung sowie an der Umsetzung und an der Bewertung der Gesundheitsfürsorge teilnehmen - Maßnahmen zur Förderung und Bewertung der Gesundheit organisieren bzw. daran teilnehmen - ihre Berufsrahmen- und Bildungsaufgabe gewährleisten - Aktivitäten zur Verbesserung der Qualität der Pflege und der Forschung in ihrem Tätigkeitsbereich durchführen oder daran mitarbeiten Sie übt ihren Beruf gemäß den Regeln der Ausübung der Gesundheitsberufe aus. Ausbildungsvoraussetzungen - Vollendung der 11. Schulstufe des Technischen Sekundarunterrichts für den Bereich Heil- und Sozialberufe; oder - Vollendung der 3. Stufe des allgemein bildenden Gymnasiums (Lycée) Ausbildungsdauer 3 Jahre; 3626 Unterrichtsstunden, davon 1961 Stunden Theorie, 1665 Stunden Praxis Ausbildungsinhalte26 Grundlagen und Probleme der Pflege Medizinische Wissenschaften Berufskommunikation Weltkunde Lebensabschnitte 592 Std. 203,5 Std. 92,5 Std. 166,5 Std. 37 Std. Grundlegende Begriffe (Professionelle Hygiene, Untersuchung, Ernährung, Pharmakologie) 74 Std. Geistes- und Sozialwissenschaften 92,5 Std. Klinische Übungen* 1665 Std. Deutsch 37 Std. Französisch 37 Std. Wahlpflichtfach (2 aus 3) Deutsch 222 Std. Französisch 222 Std. Englisch 222 Std. Humanbiologie 74 Std. 25 Zitiert nach "Règlement grand-ducal du 21 janvier 1998 portant sur l'exercice de la profession d'infirmier" http://www.anil.lu/legislation_2.htm . 26 Angaben nach dem offiziellen Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf . Berechnung der Gesamtstunden siehe Fußnote 32. Endbericht 30 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Physik 18,5 Std. Chemie 18,5 Std. Leibeserziehung 74 Std. *Ausbildungsinhalte Praxis (Klinische Übungen) Diese beinhalten ein 2-wöchiges Praktikum im 2. Ausbildungsjahr und ein 6-wöchiges im 3. Ausbildungsjahr. Abschluss Diplom Quellen Règlement grand-ducal du 21 janvier 1998 portant sur l'exercice de la profession d'infirmier http://www.anil.lu/legislation_2.htm Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf 4.3.4.3 Weiterbildungsmöglichkeiten • Anästhesie- und Notfallkrankenschwester/-pfleger Berufsbild27 Der Tätigkeitsbereich der Anästhesie- und Notfallkrankenschwester liegt in der Betreuung der Patienten der Intensivabteilung des Spitals. Sie kümmert sich um die Patienten während der Narkose, bei Herzmassagen, bei Schmerzbehandlungen in der chirurgischen Abteilung oder bei anderen lebenskritischen Situationen der Patienten in oder außerhalb des Krankenhauses. Außerdem überwacht und begleitet sie die Pflege der Patienten, um deren hohe Qualitätsanforderung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck muss sie die Eigenschaft entwickeln klinische Situationen richtig abzuschätzen. Im sozialpädagogischen Bereich berät sie den Patienten und seine Verwandten über die zu erwartende Krankheitsentwicklung in kompetenter Art und Weise. Ausbildungsvoraussetzung - Diplom Krankenschwester Ausbildungsdauer 2 Jahre; 2812 Unterrichtsstunden, davon 481 Stunden. Theorie, 2331 Stunden Praxis Ausbildungsinhalte28 Kenntnisse der Anästhesie 111 Std. Kenntnisse der Intensivpflege 148 Std. Professionelle Erste Hilfe29 Humanbiologie und Pharmakologie 74 Std. Zitiert nach http://www.ltps.lu/formations/infirmier_anesthesie.pdf . Berechnung der Gesamtstunden siehe Fußnote 32. 29 Keine Stundenzahl angegeben. 27 28 Endbericht 31 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Medizinwissenschaft der Anästhesie 55,5 Std. Medizinwissenschaft der Intensivpflege 55,5 Std. Berufsethos, Berufsrecht, Berufsstatus 37 Std. Klinische Übungen/Praktiken 2331 Std. Abschluss Diplom Quellen Lycée Technique pour Professions de Santé : http://www.ltps.lu/formations/as.pdf Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf • Psychiatriekrankenschwester/-pfleger Berufsbild30 Die Psychiatriekrankenschwester leistet die Pflegedienste, die notwendig sind, um die vollständige Zufriedenstellung jeglicher physischer und psychischer Bedürfnisse aufzukommen von Personen oder Gruppen zu gewährleisten. Ihr Ziel ist es, Gesundheit zu fördern, Krankheiten zu verhindern, wiederherzustellen, Leiden zu vermindern und Sterbeunterstützung zu leisten. Gesundheit In ihrem Berufsleben handelt sie unabhängig im Rahmen des Pflegevorgangs und führt Entscheidungen, die innerhalb eines multidisziplinären Pflegeteams getroffen wurden sowie die vom Arzt befohlenen therapeutischen Maßnahmen aus. Ausbildungsvoraussetzungen - Diplom Krankenschwester Ausbildungsdauer 1 Jahr; 1406 Unterrichtsstunden, davon 555 Stunden Theorie und 851 Stunden Praxis Ausbildungsinhalte31 Psychiatrische Pflege 222 Std. Psychiatrische Pathologie 111 Std. Psychiatrische Therapien (Psychopharmakologie und Psychotherapien) Klinische Psychologie Psychologie (Sozialpsychologie, Erziehungspsychologie) Kenntnisse der Berufswelt Leibeserziehung Klinische Übungen/Praktiken 37 Std. 55,5 Std. 37 Std. 55,5 Std. 37 Std. 851 Std. Abschluss Diplom 30 31 Zitiert nach http://www.ltps.lu/formations/infirmier_psy.pdf . Berechnung der Gesamtstunden siehe Fußnote 32. Endbericht 32 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Quellen Lycée Technique pour Professions de Santé : http://www.ltps.lu/formations/as.pdf Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf • Kinderkrankenschwester/-pfleger Berufsbild32 Die Kinderkrankenschwester hat die Aufgabe die Bedürfnisse des Kindes vorauszusehen und zu erkennen, und sie in die Sprache der anderen pflegenden Personen zu „übersetzen“. In den letzten Jahren wurde jedoch eine andere ihrer Aufgaben immer bedeutungsvoller, nämlich die Aufklärung, die Begleitung und die Überwachung der Pflegeleistungen der dem Kinde nahe stehenden Personen, wie z.B. der Mutter und/oder dem Vater. Ausbildungsvoraussetzungen - Diplom Krankenschwester Ausbildungsdauer 1 Jahr; 1406 Unterrichtsstunden, davon 629 Stunden Theorie, 777 Stunden Praxis Ausbildungsinhalte33 Kenntnisse der Kinderpflege 185 Std. Säuglingspflege 111 Std. Pädiatrie 111 Std. Psychologie, Neurologie und Psychiatrie 111 Std. Basisbegriffe (Ernährung, Pharmakologie und Therapie, Kenntnisse der Berufswelt) 111 Std. Klinische Übungen/Praktiken 777 Std. Abschluss Diplom Quellen Lycée Technique pour Professions de Santé : http://www.ltps.lu/formations/as.pdf Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf 32 33 Zitiert nach http://www.ltps.lu/formations/infirmier_pediatrie.pdf . Berechnung der Gesamtstunden siehe Fußnote 32. Endbericht 33 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 4.4 Schweden 34 4.4.1 Landesüberblick Staatsform: Parlamentarische Monarchie (Königreich) Fläche (Weltrang: 55): 449.964 km² Einwohner (Weltrang 82): 8.924.000 = 19,8 je km² (2002) Hauptstadt: Stockholm; 761.721 Einwohner (2003) Amtssprache: Schwedisch Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 25.970 $ Währung: 1 Schwedische Krone (skr) = 100 Öre Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2003) Stockholm (761.721 EW), Göteborg (478.055 EW), Malmö (267.171 EW), Uppsala (180.669 EW), Linköping (136.231 EW), Västerås (129.987 EW), Örebro (126.288 EW), Norrköping (123.971 EW), Helsingborg (120.154 EW), Jönköping (119.340 EW) Umeå (107.917 EW), Lund (100.995 EW) Wirtschaft BIP 2002: 240.313 Mio. $ realer Zuwachs Ø 1990 – 2002: 2,3 % Arbeitslosigkeit Ø 2003: 4,9 % Inflation Ø 1990-2001: 2,0 % Inflation 2003: 2,0 % Landwirtschaft Industrie Dienstleistungen Anteil am BIP 2002 2,0% 28,0% 70,0% Erwerbstätigkeit 2000 2,4% 24,5% 72,9% 34 Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Schweden dem Fischer Weltalmanach 2005 (2004, 370-371) entnommen. Endbericht 34 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Güter Import 2003 Export 2003 Elektrotechnik und Telekommunikation 16,5% 14,4% Industriemaschinen 11,3% 15,7% Kfz 10,8% 13,9% Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 8,0% 3,4% Textilien, Bekleidung und Schuhe 5,5% 2,1% Erdöl 5,3% 0,0% Eisen und Stahl 3,9% 5,1% Holz und Holzprodukte 3,4% 13,4% Optische Instrumente 3,0% 2,8% Metallprodukte 2,9% 3,0% Organische Chemikalien 2,8% 0,0% Pharmazeutika 2,7% 6,5% Kunststoffe 2,5% 0,0% Petroleumprodukte 0,0% 2,9% Deutschland 19,0% 10,0% Dänemark 9,0% 6,0% Großbritannien 8,0% 8,0% Norwegen 8,0% 8,0% Niederlande 7,0% 5,0% Finnland 6,0% 6,0% Frankreich 6,0% 0,0% Belgien 4,0% 0,0% USA 0,0% 12,0% 67,0% 667,4 Mrd. skr 54,0% 816,3 Mrd. skr Länder 2003 EU gesamt Summe 2003 Endbericht 35 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 4.4.2 Soziales und Gesundheit Schweden galt in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatenforschung lange Zeit als Prototyp des modernen Wohlfahrtsstaats. Oberstes Gestaltungsprinzip des Systems der sozialen Sicherung in Schweden ist seine Universalität; demnach wird beispielsweise die gesamte Wohnbevölkerung in Bezug auf zentrale Risiken wie Alter oder Krankheit erfasst und nicht nur die abhängig beschäftigte Erwerbsbevölkerung. Im sozialdemokratischen, schwedischen Modell haben präventive Maßnahmen gegenüber den reinen Transferleistungen Vorrang. Daneben ist der schwedische Wohlfahrtsstaats in einem hohen Maße institutionalisiert und beruht auf einem weitreichenden gesellschaftlichen Konsens (Schmid 2002, 206f). Außer der Arbeitslosenversicherung fällt das soziale Sicherungssystem in die Zuständigkeit des Ministeriums für Gesundheit und soziale Angelegenheiten („Socialdepartementet“). Es besteht im Wesentlichen aus den „allgemeinen Versicherungen“, womit hauptsächlich die Kranken- und Elternversicherung sowie die Unfallversicherung gemeint sind. Träger der allgemeinen Versicherungen sind regionale Versicherungskassen, wobei jeder Einwohner Schwedens unabhängig von seiner Nationalität versichert ist und mit dem 16. Lebensjahr selbständig Mitglied einer solchen Versicherungskasse wird (Schmid 2002, 208f). Gesundheitsstatistiken der WHO 2002 männlich weiblich Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 78,0 82,6 Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 71,9 74,8 Kindersterblichkeit pro 1000 4 3 Erwachsenensterblichkeit pro 1000 83 53 je Einwohner % von BIP $2.270 8,7% Gesamtgesundheitsaufwendung 2001 4.4.3 Bildung Auch im Schulwesen wird Schweden seinem Ruf als Wohlfahrtsstaat gerecht. Während der neunjährigen Grundschulzeit sind Unterricht, Lernmittel und Schulessen kostenfrei. Einen hohen Stellenwert besitzt die Erwachsenenbildung. 95% der Schweden besuchen nach der Grundschule eine weiterführende Bildungseinrichtung. Von den insgesamt über 30 Hochschulen des Landes befinden sich die Universitäten in Uppsala, Lund, Stockholm, Göteborg, Umeå und Linköping. Etwas mehr als 30% der jeweiligen Altersgruppe nehmen ein Hochschulstudium auf. (http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/schweden/bildung.htm) Endbericht 36 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 4.4.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich 4.4.4.1 Krankenschwester/-pfleger Berufsbild35 Krankenschwestern sind für die Patientenpflege verantwortlich, sie organisieren und planen die Pflegearbeit und nehmen an klinischem Training und Entwicklung teil. Sie integriert und verwendet in ihrer Arbeit spezifisches Wissen über Krankenpflege, Medizinwissenschaften und Verhaltenslehre. Dieses Wissen hilft den Krankenschwestern beim Umgang mit Patienten und ihren Verwandten, und wenn sie mit Kollegen und anderem medizinischen Personal kooperieren. Ausbildungsvoraussetzungen - Gesamtdurchschnittsnote Sekundarstufe II Genügend (Pass) auf alle besuchten Kurse der - Das Kursprogramm muss folgende Kurse beinhalten: Sozialwissenschaften A, Mathematik B, Naturwissenschaften B oder Physik A plus Chemie A oder B plus Biologie A - Die Anzahl der Ausbildungsgänge ist begrenzt und Aufnahme hängt vom den Abschlussnoten der Sekundarstufe II oder von der Note am Nationalen Universitätsfähigkeitstest ab. Ausbildungsdauer prinzipiell 3 Jahre; Minimalkreditpunkte: 120 Schwedische bzw. 180 ECTS. Einige Schulen bieten Bachelorkurse mit 130 Schwedischen Kreditpunkten bzw. 195 ECTS und sogar Masterkurse mit 160 Schwedische Kreditpunkte bzw. 240 ECTS. Letzterer dauert insgesamt 4 Jahre. Keine genauen nationalen Angaben zur Aufteilung Theorie/Praxis. Ausbildungsinhalte Die Ausbildungsinhalte sind in Schweden auf nationaler Ebene weder stunden- noch kreditpunktemäßig genau festgelegt. Es gibt nur folgende offizielle Richtlinie für die Ausbildung:36 Um den Bachelor der Wissenschaften in Krankpflege verliehen zu bekommen, muss die Studentin 35 36 − sich das Wissen und die Fähigkeiten angeeignet haben, die notwendig sind um unabhängig als Krankenschwester im allgemeinen Gesundheitsund Krankenpflegesektor zu arbeiten. − sich Wissen über allgemeine und spezifische Pflege angeeignet haben. − ihre Selbstkenntnis und ihr Mitgefühl zu entwickeln und dadurch, bei gleichzeitiger Beachtung einer ethischen Einstellung und eines holistischen Menschenbildnisses, ihre Fähigkeit gute Beziehungen zwischen den Patienten und seine Verwandten herzustellen. Zitiert nach http://info.ki.se/education/ects/Nursing/nurs_intro_en.html . Zitiert nach Higher Education Ordinance, Appendix 2: http://wwweng.hsv.se/en/CollectionServlet?view=0&page_id=461 . Endbericht 37 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse − sich Wissen über die gesellschaftlichen Umstände, welche die Gesundheit von Frauen und Männer beeinflussen können, aneignen und an gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie Präventivmaßnahmen teilnehmen können bzw. diese initiieren können. − sich Wissen über Pflegefinanzierung und -organisation aneignen, die wichtig für die gesundheitlichen und medizinischen Dienste sind. − sich Wissen über Planung, Führung und Koordination von Pflegearbeit angeeignet haben und eine professionelle Funktion in Vorbereitung für Teamarbeit und Kooperation zwischen den verschiedenen Mitarbeiterriegen entwickelt haben. − sich die Fähigkeit angeeignet haben, Patienten sowie deren Verwandte zu unterweisen und das Pflegepersonal zu überwachen. Abschluss − 120 Schwedischen Kreditpunkte: Wissenschaft in Krankenpflege − 130 Schwedische Kreditpunkte: Bachelor der Wissenschaften in Krankenpflege − 160 Schwedische Kreditpunkte: Master der Wissenschaften in Krankenpflege Berufsuniversitätszertifikat Bachelor der 4.4.4.2 Weiterbildungsmöglichkeiten • Narkosekrankenschwester/-pfleger Ausbildungsdauer: 1 Jahr • Rehabilitation und Altenpflege Ausbildungsdauer: 1 Jahr • „Gemeindekrankenschwester“ (District Nursing) Ausbildungsdauer: 1 Jahr • OP-Krankenschwester Ausbildungsdauer: 1 Jahr • Krankenpflege in der Intensivstation Ausbildungsdauer: 1 Jahr • Psychiatrische Krankenschwester Ausbildungsdauer: 1 Jahr • Kinderkrankenschwester Ausbildungsdauer: 1 Jahr Quellen Higher Education Ordinance, Appendix 2 http://wwweng.hsv.se/en/CollectionServlet?view=0&page_id=461 Endbericht 38 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Ausbildungsinformationen einiger ausgewählter Universitäten Ausbildungsinformation des Karolinska Institutes http://info.ki.se/education/ects/Nursing/nurs_intro_en.html Universität Kalmar: www.hbv.hik.se/english/progspec.php?Id=1 Das Universitätskolleg für Krankenpflege des Schwedischen Roten Kreuzes http://www.nursing.redcross.se/omoss/study_programme_syllabus_120credits_980526_rev_j une99.pdf http://www.nursing.redcross.se/omoss/syllabus_nursing_1_60credits_fall99.pdf Universität Gävle: http://www.hig.se/v-inst/english/courses_1.html 4.5 Schweiz 37 4.5.1 Landesüberblick Staatsform: Parlamentarischer Bundesstaat Fläche (Weltrang: 133): 41.285 km² Einwohner (Weltrang 93): 7.290.000 = 177 je km² (2002) Hauptstadt: Bern; 122.707 Einwohner (2002) Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 36.170 $ Währung: 1 Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2002) Zürich (342.518 EW), Genf (177.535 EW), Basel (165.051 EW) Bern (122.707 EW), Lausanne (116.232 EW) Winterthur (90.152 EW) St. Gallen (70.492 EW), Luzern (57.393 EW), Biel (49.328 EW), Thun (40.597 EW), Köniz (36.993 EW), La Chaux- de- Fonds (36.966 EW), Schaffhausen (33.764 EW), Freiburg (32.549 EW), Chur (31.911 EW), Neuchâtel (31.630 EW), Vernier (29.459 EW), Uster (28.770 EW), Lugano (26.045 EW) Wirtschaft BIP 2002: 267.445 Mio. $ realer Zuwachs Ø 1990 – 2002: 1,0 % Arbeitslosigkeit Ø 2003: 3,5 % Inflation Ø 1990-2001: 1,2 % Inflation 2003: 0,6 % 37 Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zur Schweiz dem Fischer Weltalmanach 2005 (2004, 372-386) entnommen. Endbericht 39 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Landwirtschaft Industrie Dienstleistungen Anteil am BIP 2003 2,0% 30,0% 68,0% Erwerbstätigkeit 2003 4,1% 23,9% 72,0% Güter Import 2002 Export 2002 Chemikalien 22,1% 34,4% Maschinen 21,1% 24,3% Fahrzeuge 10,4% 0,0% Textilien 7,0% 2,9% Präzisionsinstrumente, Uhren, Bijouterie 6,6% 0,0% Uhren 0,0% 8,2% Präzisionsinstrumente 0,0% 6,8% Deutschland 32,3% 20,8% Frankreich 10,8% 8,7% Italien 10,7% 8,3% Niederlande 5,0% 0,0% Großbritannien 0,0% 4,9% Österreich 4,2% 0,0% USA 5,1% 10,2% 79,4% 123,778 Mrd. sfr 59,4% 130,661 Mrd. sfr Länder 2003 EU gesamt Summe 2003 4.5.2 Soziales und Gesundheit Seit den 90er Jahren des vorigen Jh. sind die Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit der Schweiz stark angestiegen. 1990 wurden rund 63 Mrd. Franken für die soziale Sicherheit ausgegeben, 2001 war es mit fast 120 Mrd. beinahe das Doppelte. Vergleicht man die Sozialausgaben der Schweiz mit denen anderer EU- Länder, so fällt auf, dass pro Einwohner am dritt- meisten für Sozialleistungen ausgegeben wird. Die Ursachen für das Wachstum der Sozialausgaben sind vielfältig; sie reichen vom schritt- weisen Ausbau des Sozialstaates Endbericht 40 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse über demografische Faktoren (immer ältere Menschen) bis zur Rezession der 90er Jahre, wodurch u. a. die Arbeitslosenrate stark anstieg (http://www.vernunftschweiz.ch/docs/Sozialsystem.pdf). Fasst man alle Sozialleistungen zusammen, so bestehen die Einnahmen für die soziale Sicherheit zu über der Hälfte aus Beiträgen, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Fünftel zahlen Bund, Kantone und Gemeinden zusammen, weitere 16% kommen aus den Vermögenserträgen der Pensionskassen und der Rest stammt von Kopfprämien und Krankenversicherungen (http://www.vernunft-schweiz.ch/docs/Sozialsystem.pdf). Die Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit bestehen zu über 90% aus den Sozialleistungen wie Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung sowie Unfallversicherung, usw. Trotz zunehmender Sozialleistungen stieg die Anzahl der Personen, die in der Schweiz unter der Armutsgrenze leben, von 7,9% (1992)auf 9,3% (2002). Speziell davon betroffen sind allein erziehende Eltern sowie Großfamilien mit mehr als drei Kindern. Heute ist fast jeder Zehnte der 20 bis 59 Jährigen von Armut betroffen (http://www.vernunftschweiz.ch/docs/Sozialsystem.pdf). Gesundheitsstatistiken der WHO 2002 männlich weiblich Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 77,7 83,3 Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 71,1 75,3 Kindersterblichkeit pro 1000 6 5 Erwachsenensterblichkeit pro 1000 92 51 je Einwohner % von BIP $3.322 11,0% Gesamtgesundheitsaufwendung 2001 4.5.3 Bildung Das schweizerische Bildungs- und Erziehungswesen ist Kantonssache. Es gibt somit 26 verschiedene Schulsysteme. Der Besuch von Kindergarten und Vorschule ist freiwillig, wird aber gleichwohl von 98% der Kinder für mindestens ein Jahr wahrgenommen. Die Schulpflicht erstreckt sich auf das Alter von 7 bis 16 Jahren (in wenigen Kantonen nur bis 15 Jahre). An eine meist sechsjährige Grundschule schließt sich eine 3- 4jährige - nach Neigung und Begabung zu wählende Mittelschule - an. Etwa 17% der Schüler und Schülerinnen erlangen eine Maturität (Abitur) und damit den Hochschulzugang. Neben den zehn kantonalen Universitäten (Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg, Zürich, St. Gallen, Lugano und Luzern) bestehen zwei Technische Hochschulen des Bundes (Zürich und Lausanne) und 72 höhere Lehranstalten. (http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/schweiz/bildung.htm) Endbericht 41 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 4.5.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich 4.5.4.1 Pflegeassistentin/-assistent Berufsbild38 Der Beitrag der Pflegeassistentin zum Gesamtangebot der Pflege ist folgendermaßen definiert: - Mithilfe bei der Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens - Mithilfe bei der Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens - Einbezug bei pflegerischen Maßnahmen und Weiterleiten von Beobachtungen - Mitwirkung bei Erhaltung von Gesundheit und Verhütung von Krankheiten und Unfällen - Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege Ausbildungsvoraussetzungen - 17. Lebensjahr - vollendetes 9. Schuljahr - Praktikum im ausbildenden Betrieb - eventuell schulische Aufnahmsprüfung - die Schulen können weitere Bedingungen stellen Ausbildungsdauer 1 Jahr (44 Wochen/1540 Stunden), davon 2/3 Praxis in Alters-, Pflegeheimen oder Spitälern, 1/3 auf den Schulen für Pflegeassistenz Ausbildungsinhalte Ausbildungsziele vom Schweizerischen Roten Kreuz festgelegt. Siehe die „Bestimmungen für die Ausbildung zur Pflegeassistentin“ des Schweizerischen Roten Kreuzes. http://www.srk.ch/aid/classes/BBPdfDokument/740/D_ausbbest . Die Pflegeassistenzschulen erstellen individuelle Ausbildungsprogramme auf der Grundlage dieser Ausbildungsziele. Diese werden vom Roten Kreuz regelmäßig überprüft. In dem Ausbildungsprogramm sind die Praktikumsorte miteinzubeziehen. Das Schweizerische Rote Kreuz legt nicht explizit fest wie das Verhältnis Theorie-Praxis sein sollte. Dennoch scheint es in den meisten Schulen wie oben angegeben. Abschluss Berufsausweis des Schweizerischen Roten Kreuzes Quellen Bestimmungen für die Ausbildung zur Pflegeassistentin des Schweizerischen Roten Kreuzes http://www.srk.ch/aid/classes/BBPdfDokument/740/D_ausbbest Ausbildungsinformation des Kantons Zürichs https://www.puls-berufe.ch/pulsberufe/pflegeass.php 38 Zitiert nach http://www.srk.ch/aid/classes/BBPdfDokument/740/D_ausbbest Endbericht 42 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Ausbildungsinformation des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Chur (Kanton Graubünden) http://www.bgs-chur.ch/pflegeassistent.cfm 4.5.4.2 Fachangestellte Gesundheit/Fachangestellter Gesundheit Berufsbild39 Fachangestellte Gesundheit begleiten, unterstützen und pflegen Klientinnen und Klienten im täglichen Leben selbständig und verantwortungsvoll. Sie begegnen ihnen mit menschlichem Respekt. Sie arbeiten in berufsgruppenübergreifenden Teams in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens. Sie tragen dazu bei, die pflegerischen, administrativlogistischen sowie die an sie delegierten medizinaltechnischen Dienstleistungen in der geforderten Qualität zu erbringen. Ausbildungsvoraussetzungen - Abgeschlossene Sekundarstufe II - Bewerbungsgespräch und Eignungspraktikum von mindestens einer Woche in den Lehrbetrieben Ausbildungsdauer 3 Jahre Ausbildungsinhalte Die Ausbildung weist vier Schwerpunkte auf:40 − Pflegen, Betreuen und Unterstützen von KlientInnen bei der täglichen Körperpflege, beim Anziehen der Kleider, beim Aufstehen, Essen und Trinken, beim Lagewechsel oder bei der Ausscheidung. In Notfallsituationen gilt es, erste Hilfe zu leisten und für Hilfe zu sorgen. − Mitarbeit in verschiedenen Wohnsituationen, seien es Privathaushalte, Wohngemeinschaften in einem Pflege-, Wohn- oder Behindertenheim, Spital oder Klinik. Das kann Unterstützung bei Alltagstätigkeiten wie Kochen, Betten und Waschen beinhalten, aber auch das Beobachten sowie – unter Anleitung – Beschäftigen und Motivieren von BewohnerInnen und PatientInnen. − Administrative Tätigkeiten wie Kontrollieren und Bestellen von verschiedenen Materialien, Kontrolle und – unter Anleitung – Wartung von Instrumenten und Apparaturen, Bettendisposition, Telefon- und Postdienst oder Arbeiten am Computer. − Einfache diagnostische und therapeutische Maßnahmen, zum Beispiel das Wägen von PatientInnen/BewohnerInnen, Blutdruckmessen, kleiner Verbandswechsel, Blutentnahmen oder Wundbehandlung, sowie Vorbereiten und Durchführen von Injektionen. Gebrauchtes Material reinigen, desinfizieren und sterilisieren gehören ebenfalls dazu. Theoretische Ausbildung an der Berufsschule umfasst 1800 Unterrichtsstunden: Allgemeinbildung/Turnen und Sport 39 40 480 Std. Zitiert nach http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/reglement_gefa.pdf . Zitiert nach http://www.puls-berufe.ch/pulsberufe/fag.php . Endbericht 43 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Pflege und Betreuung 220 Std. Lebensumfeld und Alltagsgestaltung 220 Std. Administration und Logistik 160 Std. Medizinaltechnik 140 Std. Bereichsübergreifende Berufskunde 580 Std. Abschluss Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Quellen Ausbildungsinformation der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/info_fage_d.pdf Ausbildungsinformation des Kantons Zürichs http://www.puls-berufe.ch/pulsberufe/fag.php Ausbildungsinformation des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Chur (Kanton Graubünden) http://www.bgs-chur.ch/fachangestellte.cfm 4.5.4.3 Pflegefachfrau/-mann bzw. Diplomierte Pflegefachfrau/-mann 1999 hat die Schweizerische Direktorenkonferenz (SDK) entschieden, dass Gesundheitsberufe in die Bildungslandschaft der Schweiz integriert werden sollen. bedeutet, dass das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie „neu“ zuständig anstelle vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK). Die Übergangsfrist beträgt 5 Jahre. Kantone sind zuständig für die Umsetzung. die Die ist, Die Ebenso trat am 1.1.2004 das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft. Die Berufsbildung in der Schweiz ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. Im Folgenden wird das alte Ausbildungssystem kurz zusammengefasst, und die Konturen des neuen Systems vorgestellt. 4.5.4.4 Das alte Ausbildungssystem • Pflegefachfrau/-mann Diplomniveau I Berufsbild41 Die Pflegefachfrau und der Pflegefachmann DN I sind vorwiegend in der Pflege und Betreuung von Betagten und Langzeit-Patienten tätig. Ihr vielseitiges Aufgabengebiet in Alters-, Behinderten- und Pflegeheimen, Psychiatrie, Rehabilitation, Spitex und Spital umfasst Pflegesituationen, deren Entwicklung in der Regel voraussehbar ist. Die Hauptaufgaben von Pflegefachfrau und Pflegefachmann sind: 41 - Erhalten und Unterstützen von täglichen Lebensaktivitäten wie essen und trinken, waschen und kleiden etc. - Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens. Zitiert nach http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn1.cfm . Endbericht 44 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse - Bei vorbeugenden, krankheitserkennenden und behandelnden Maßnahmen mitwirken. Beteiligung an Aktionen, die dazu dienen, Unfälle und Krankheiten zu verhüten, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern sowie an WiedereingliederungsProgrammen. - Die Pflegequalität verbessern und den Beruf weiterentwickeln. Ausbildungsvoraussetzungen42 - 18. Lebensjahr - abgeschlossene 9. (Ende der allgemeinen Schulpflicht) oder 10. Schulstufe (schulspezifische Unterschiede) - Praktikumserfahrung im Gesundheits- oder Sozialwesen - Vorschule für Pflegeberufe oder Pflegeassistenzausbildung. Der Besuch der Vorschule ist nicht zwingend verpflichtend (schulspezifische Unterschiede), jedoch meistens notwendig, wenn man keinen Mittelschulabschluss besitzt. - Aufnahmeprüfung ausgenommen erfolgreiche Pflegeassistenzausbildung mit gutem Abschluss Absolventen der Ausbildungsdauer 3 Jahre, davon in einigen Schulen 1/3 Theorie und 2/3 Praxis in anderen 50% Theorie und 50% Praxis Abschluss Diplom Niveau I, Titel: Pflegefachmann/-frau Quellen Ausbildungsinformation des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Chur (Kanton Graubünden) http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn1.cfm Ausbildungsinformation der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Ostschweizer Kinderspital (Kanton St. Gallen) http://www.pflegeschulekispi.ch/angebote/dns1.html • Pflegefachfrau/-mann Diplomniveau II Berufsbild Schwerpunkt Akutspital43 Diplomierte Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner im Akutbereich arbeiten eigenständig und in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Sie erbringen Leistungen für Menschen jeden Alters. Die wesentlichen Ziele ihrer Tätigkeit bestehen darin, Gesundheit zu fördern, zu erhalten, wiederherzustellen oder ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Diplomierte Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner DN II sind befähigt: 42 43 - Pflege in Situationen mit raschen Veränderungen zu gewährleisten. - In Pflegesituationen, in denen verschiedenartige Einflussfaktoren aufeinander wirken, Lösungswege zu entwickeln. Es gibt schulspezifische Unterschiede, die im Folgenden herausgehoben werden. Zitiert nach http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn2.cfm . Endbericht 45 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Der Einsatz ist in vielen verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens möglich. Als Arbeitsplatz bieten sich neben dem Akutspital auch spitalexterne Krankenpflege, Alters- und Pflegeheime, Beratungsstellen, Institutionen für chronisch kranke oder behinderte Menschen und Institutionen der Gesundheitsförderung an. Schwerpunkt psychosozialer Bereich (Psychiatrie)44 Diplomierte Pflegende im psychosozialen Bereich arbeiten eigenständig und in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Sie erbringen Leistungen für gesunde und kranke Menschen jeden Alters. Die wesentlichen Ziele ihrer Tätigkeit bestehen darin, Gesundheit zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen, chronisch und psychisch Kranke und Menschen mit Behinderungen in allen Aktivitäten des täglichen Lebens zu unterstützen, Menschen in einer Krise zu begleiten sowie ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Diplomierte Pflegende sind befähigt: - Die Pflege zu gewährleisten in Situationen mit raschen Veränderungen, die nicht eindeutig voraussehbar und von unterschiedlicher Komplexität sind. - Kompetent und selbstständig zu handeln in Pflegesituationen, in denen viele verschiedenartige Einflussfaktoren so aufeinander wirken, dass die Entwicklung neuer Lösungswege erforderlich ist. Der Einsatz ist in verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens möglich. Als Arbeitsplatz bieten sich neben psychiatrischen Institutionen mit ihren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten z.B. auch an: spitalexterne Krankenpflege, Alters- und Pflegeheime, Beratungsstellen, Institutionen für chronisch kranke und behinderte Menschen oder für Menschen mit Suchtproblemen, Institutionen der Gesundheitsförderung. Ausbildungsvoraussetzungen45 - 18. Lebensjahre Schwerpunkt Akutspital - abgeschlossene 9. Schulstufe und 1-3 Jahren weiterer Schulbesuch oder Berufslehre im Bereich Pflege; andere Schulen verlangen 11 abgeschlossene Schuljahre - Praktikumserfahrung - bestandenes Aufnahmeverfahren Schwerpunkt psychosozialer Bereich (Psychiatrie) - 9 Schuljahre - Besuch einer Vorschule - bestandenes Aufnahmeverfahren Ausbildungsdauer 4 Jahre, davon an einigen Ausbildungsstätten 1/3 Theorie, 2/3 Praxis an anderen 50% Theorie, 50% Praxis Ausbildungsinhalte beinhalten: Grundlagen der Pflege 44 45 Zitiert nach http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn2_psy.cfm . Wie bei Pflegefachfrau/-mann DN I gibt es schulspezifische bzw. schwerpunktspezifische Unterschiede. Endbericht 46 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Pflege des Menschen zu Hause Pflege des Menschen im Spital (bekannte und voraussehbare Situationen) Pflege des Menschen in Heimen und psychiatrischen Institutionen Pflege des Menschen im Spital (nicht eindeutig voraussehbare, wechselnde und komplexe Situationen) Abschluss Diplom Niveau II, Titel: Diplomierte Pflegefachfrau/-mann Quellen Ausbildungsinformation des Kantonsspitals Winterthur http://www.ksw.ch/krankenpflegeschule/diplom2infos.htm Ausbildungsinformation des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Chur (Kanton Graubünden) http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn2.cfm http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn2_psy.cfm 4.5.4.5 Das neue Ausbildungssystem • Diplomierte Pflegefachfrau/-mann Diese Ausbildung ist komplett auf der Tertiärstufe situiert: in der Westschweiz im Rahmen der Fachhochschulen, in der Ostschweiz im Rahmen der Höheren Fachschulen. Das Diplom Niveau I/II wird es in Zukunft nicht mehr geben. Berufsbild46 Die diplomierten Pflegefachpersonen sind als Angehörige der Gesundheitsberufe zuständig und verantwortlich für die Pflege. Die Pflege wird von gesellschaftlichen, soziokulturellen, politischen, ökonomischen, demographischen und epidemiologischen Veränderungen beeinflusst. Die diplomierten Pflegefachpersonen leisten im Rahmen der geltenden Gesetzgebung und im Auftrag der Allgemeinheit bzw. der KlientInnen/PatientInnen einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, insbesondere auch im Bereich der Erhaltung und Förderung der Gesundheit. KlientInnen/PatientInnen können Einzelpersonen mit ihren Angehörigen, Familien oder Gruppen sein. Diese können allen Altersstufen angehören, in unterschiedlichem physischem und/oder psychischem Zustand sein und aus verschiedenen soziokulturellen Umfeldern stammen. Prägend für die Situation der KlientInnen/PatientInnen können Krisen, Abhängigkeiten sowie Folgen von Traumen und Übergriffen (psychische und physische Gewalt) sein. Die diplomierten Pflegefachpersonen sind verantwortlich für den Pflegeprozess. Sie berücksichtigen bei ihrer Berufsausübung das Alter, das Geschlecht, die Biographie, den Lebensstil, den Lebensentwurf und die soziale Umgebung der KlientInnen/PatientInnen. Sie tragen deren Erwartungen, Gesundheitsverständnis, individuellen Bedürfnissen und Werthaltungen Rechnung. Im Weiteren beziehen sie die Fähigkeit der 46 Zitiert nach http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/bestimmungen_internet_d.pdf . Endbericht 47 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse KlientInnen/PatientInnen mit ein, ihr Leben zu gestalten und sich an neue Situationen anzupassen. Um die pflegerischen Bedürfnisse der KlientInnen/PatientInnen bestmöglich zu erfüllen, arbeiten die diplomierten Pflegefachpersonen intra- und interdisziplinär mit allen beteiligten Fachpersonen zusammen. Dabei haben sie eine zentrale Verbindungsfunktion inne und vertreten die Interessen der KlientInnen/PatientInnen. Wenn sie pflegerische Handlungen delegieren, gewährleisten sie die nötige Überwachung und tragen für ihre Entscheide und Handlungen die Verantwortung. Professionelles pflegerisches Handeln basiert auf den Erkenntnissen der Natur-, Geistes und Sozialwissenschaften, namentlich der Pflegewissenschaft, auf den berufsethischen Grundsätzen sowie der persönlichen und beruflichen Entwicklung der diplomierten Pflegefachpersonen. Weitere wesentliche Voraussetzungen sind manuelles Geschick und Empathie. Die diplomierten Pflegefachpersonen setzen sich kontinuierlich mit den wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Entwicklungen auseinander. Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln sie laufend weiter. Sie reflektieren die Pflege und integrieren neue Erkenntnisse in ihren Berufsalltag. Das Gesamtangebot der Pflege wird in den fünf Funktionen umschrieben: Funktion 1 − Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens Funktion 2 − Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens Funktion 3 − Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen Funktion 4 − Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits − Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen − Mitarbeit in interdisziplinären Gruppen Funktion 5 − Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes − Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen Die diplomierten Pflegefachpersonen übernehmen die Verantwortung für die Qualitätssicherung in der Pflege und arbeiten bei der Schaffung und Weiterentwicklung von Strukturen innerhalb von Organisationen und Institutionen aktiv mit. Endbericht 48 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Entsprechend dem breiten Spektrum möglicher Pflegesituationen sind die diplomierten Pflegefachpersonen an den verschiedensten Einsatzorten tätig. Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis oder als selbständig Erwerbende. Aufnahmevoraussetzungen - 18. Lebensjahr - Abgeschlossene Sekundarstufe II (d.h. Matura, Diplom einer dreijährigen Diplommittelschule, Berufsmatura, dreijährige Berufslehre oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis sowie ein 3-monatiges Praktikum)47 - In der Regel 12-wöchiges Praktikum, davon mindestens 8 Wochen im Gesundheitsund Sozialwesen - Aufnahmeprüfung (schriftliche Prüfung und Interview)48 - Die einzelnen Schulen können weitere Voraussetzungen festlegen. Ausbildungsdauer Von der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz auf 3 Jahre angesetzt, bei einigen Schulen jedoch auch 4 Jahre. Das Verhältnis Theorie und Praxis ist nicht genau festgeschrieben. Bei den Fachhochschulen in der Regel 1/3 Praxis, 2/3 Theorie, an den Höheren Fachschulen 50% Theorie, 50% Praxis Ausbildungsinhalte Auch diese sind stunden- bzw. kreditmäßig nicht genau festgelegt. Laut den Allgemeinen Bestimmungen der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz sollten folgende einleitenden (kursiv) sowie weiteren Kompetenzen vermittelt werden:49 Bereich Fachkompetenz − Pflegesituationen in ihrer Charakteristik erfassen und reflektiert handeln − Nach den Grundsätzen der primären, sekundären und tertiären Prävention handeln; geeignete Maßnahmen einleiten und für deren Umsetzung sorgen − Eine klinische Beurteilung vornehmen, Entscheidungen treffen und die Pflege so gestalten, dass die Werthaltungen, Rechte und Interessen der KlientInnen/PatientInnen berücksichtigt werden − Die Vorstellungen der KlientInnen/PatientInnen über das Krankheitserleben und die Krankheit respektieren und in der Pflege mit einbeziehen − Gemeinsam mit KlientInnen/PatientInnen Ressourcen finden, die zur Vorbeugung und Bewältigung von Problemen beitragen und in der Pflege eingesetzt werden können − Belastende Situationen (z.B. Übergänge, Stress, Verlust, Trauer) erkennen und die Betroffenen unterstützen − Krisen, Suizidgefährdung, Situationen von Gewalt und Aggression vorhersehen bzw. erkennen und geeignete Maßnahmen treffen Bei einigen der genannten Abschlüsse kann eine Zusatzprüfung in bestimmten Fächern verlangt werden. Diese kann den Fachangestellten Gesundheit (siehe unten) erlassen werden. 49 Zitiert nach „Bestimmungen für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau/zum dipl. Pflegefachmann“ http://www.bildunggesundheit.ch/assc/bestimmungen_internet_d.pdf . 47 48 Endbericht 49 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse − Sterbende und ihre Bezugspersonen einfühlsam begleiten, ein breites Repertoire an palliativen Pflegeinterventionen situationsgerecht einsetzen − Die KlientInnen/PatientInnen in ihrer Unabhängigkeit und Selbständigkeit sowie im Erreichen und Erhalten der bestmöglichen Lebensqualität unterstützen − Die ethischen Grundsätze sowie die rechtlichen und beruflichen Normen respektieren und reflektieren; sich mit Dilemmas auseinandersetzen und Stellung beziehen − Die KlientInnen/PatientInnen über ihre Rechte und Pflichten informieren − Die Verantwortung für die geleistete und die delegierte Pflege übernehmen − Zusammenhänge erkennen zwischen individuellen und kollektiven Bedürfnissen nach Sicherheit und Wohlbefinden sowie zwischen gesellschaftspolitischen Gegebenheiten und auf die weitere Entwicklung Einfluss nehmen − Im eigenen Arbeitsgebiet die Strukturen in Organisationen beurteilen und mit gestalten − Für einen fach- und sachgerechten Umgang mit Einrichtungen und Materialien sorgen und dabei ökonomische sowie ökologische Kriterien berücksichtigen − Koordinations-, Delegations- und Führungsaufgaben übernehmen, insbesondere Anleiten, Begleiten und Überwachen von nicht diplomiertem Personal und Lernenden Bereich methodische Kompetenz − Verschiedene Modelle, Methoden und Konzepte nutzen, um die Pflege zu planen, durchzuführen, auszuwerten und weiterzuentwickeln − Berufliche Situationen systematisch reflektieren und die gewonnenen Erkenntnisse auf andere Situationen übertragen − Effiziente arbeitsorganisatorische Abläufe gestalten und dabei der Situation der KlientInnen/PatientInnen Rechnung tragen − Methoden, Techniken und Maßnahmen für die jeweilige Situation bestmöglich auswählen und einsetzen − Vorhandene Ressourcen koordinieren und der Situation entsprechend effizient einsetzen − Projekte initiieren, durchführen und auswerten − Adressatengerechte Lern- und Förderungsprogramme für Individuen, Familien, Gruppen entwickeln, durchführen und evaluieren − Methoden und Standards für die Leistungserfassung und Qualitätssicherung mit entwickeln, beurteilen und einsetzen − Forschungsergebnisse beschaffen, verstehen, interpretieren und im Berufsalltag nutzen − Sich an Forschungsprojekten beteiligen Bereich sozial-kommunikative Kompetenz − Von Vertrauen und Verständnis geprägte Beziehungen pflegen − Adressatengerecht und zielorientiert kommunizieren, verhandeln und argumentieren Endbericht 50 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse − Am Ergehen anderer Anteil nehmen, präsent sein in schwierigen Situationen und auch Hoffnung und Freude mit anderen teilen können − Bedingungen schaffen, die den KlientInnen/PatientInnen den Miteinbezug in Entscheidungsprozesse und das Treffen von Entscheiden ermöglichen − Die Fähigkeiten der KlientInnen/PatientInnen zur Vertretung ihrer Interessen differenziert einschätzen und wenn nötig für ihre Anliegen einstehen − Sich für den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre der KlientInnen/PatientInnen auf physischer, psychischer und sozialer Ebene einsetzen − Im Umgang mit persönlichen Daten der KlientInnen/PatientInnen dafür sorgen, dass deren Interessen gewahrt und die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden − KlientInnen/PatientInnen informieren, anleiten und beraten − Die Beziehung mit Menschen aus anderen Kulturen gestalten und dabei ihren Werten, Normen und ihrer spezifischen Lebenssituation Rechnung tragen − Einen aktiven Beitrag zur konstruktiven intra- und interdisziplinären Zusammenarbeit leisten − Konflikte angehen, lösen oder aushalten − Die eigenen Berufsinteressen in der Institution und in der Gesellschaft vertreten Bereich personale Kompetenz − Das Gleichgewicht zwischen Engagement und Abgrenzung, Nähe und Distanz finden − Entscheidungen treffen und verantwortungsbewusst handeln − Unvorhergesehene und rasch wechselnde Situationen meistern − Sich selbst beurteilen und Erfahrungen nutzen mit dem Ziel, Autonomie und ein kritisch-konstruktives Urteilsvermögen zu entwickeln − Sich mit der persönlichen Haltung zu Gesundheit und Krankheit, Leben und Tod, Behinderung, Körperlichkeit und Sexualität auseinandersetzen − Mit schwierigen, widersprüchlichen und scheinbar ausweglosen Situationen umgehen und Paradoxien aushalten − Zu sich selbst Sorge tragen, Strategien entwickeln, um belastende Situationen zu bewältigen − Sich in intra- und interdisziplinären Gruppen positionieren − Die berufliche Situation als Lern-, Lehr- und Forschungsmöglichkeit wahrnehmen und damit zur Weiterentwicklung der Pflege beitragen − Das eigene Wissen und Können permanent weiterentwickeln − Sich an der beruflichen und gesellschaftlichen Gegenwarts- und Zukunftsgestaltung aktiv beteiligen. Es bleibt den Fachhochschulen bzw. Höheren Fachschulen überlassen einen detaillierten Ausbildungslehrplan auf Grundlage der zu vermittelten Kompetenzen zusammenzustellen. Endbericht 51 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Die Fachhochschulen in der Westschweiz haben folgenden Ausbildungslehrplan zusammengestellt (aufgeteilt auf 34 Wochen/Jahr): Gebiet berufliche Interventionen Berufe, Institutionen und Organisationen Individuen, Kulturen und Gesellschaft Sozial- und Gesundheitsprobleme, Strukturelle Antworten Gesundheitswissenschaften Technologien und ihre wissenschaftliche Basis Berufsbildungsprozess Abschlussarbeit Mobilitätsmodul TOTAL ECTS Kreditpunkte 53 10 21 32 42 10 42 18 12 240 Die Kredite werden in theoretischen Unterricht an den Fachhochschulen sowie in klinischen Praktiken erworben. Im Durchschnitt 22 Wochen Ausbildung an den Fachhochschulen und 11 Wochen klinische Praktiken. Abschluss Diplom Quellen Bestimmungen für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau/zum dipl. Pflegefachmann der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/bestimmungen_internet_d.pdf http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/kommentar.pdf Homepage der Haute Ecole Spécialisée Santé Social de Suisse romande http://www.hes-s2.ch/index.html 4.5.4.6 Anhang Auswahl einiger Kantone Ausbildungssystem und voraussichtliche Umstellung auf das neue Westschweiz bereits umgestellt; Ausbildung wird an Fachhochschulen angeboten Deutschsprachige Schweiz Zürich – Umstellung im Herbst 2004 Bern – Umstellung 2005 St. Gallen – Umstellung 2005 Aargau – Herbst 2004 Italienischsprachige Schweiz Tessin – Keine Angaben zur Umstellung Graubünden – Voraussichtlich 2007 Endbericht 52 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 4.6 Spanien 50 4.6.1 Landesüberblick Staatsform: Parlamentarische Monarchie (Königreich) Fläche (Weltrang: 50): 504.782 km² Einwohner (Weltrang 29): 40.917.000 = 81 je km² (2002) Hauptstadt: Madrid; 3.016.788 Einwohner (2002) Amtssprachen: Spanisch, Katalanisch, Galizisch, Baskisch Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 14.580 $ Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2002) Madrid (3.016.788 EW), Barcelona (1.527.190 EW), Valencia (791.871 EW), Sevilla (704.114 EW), Saragossa (620.419 EW), Málaga (535.686 EW), Murcia (377.888 EW), Las Palmas de Gran Canaria (370.649 EW), Palma de Mallorca (358.462 EW), Bilbao (353.950 EW), Valladolid (318.576 EW), Córdoba (314.805 EW), Alicante (293.629 EW), Vigo (288.324 EW), Gijón (270.211 EW), L’ Hospitalet de Llobregat (244.523 EW), A Coruña (242.458 EW), Granada (240.522 EW), Santa Cruz de Tenerife (217.415 EW) Wirtschaft BIP 2002: 653.075 Mio. $ realer Zuwachs Ø 1990 – 2002: 2,8 % Arbeitslosigkeit Ø 2003: 11,3 % Inflation Ø 1990-2001: 3,9 % Inflation 2003: 3,1 % Landwirtschaft Industrie Dienstleistungen Anteil am BIP 2002 3,0% 30,0% 67,0% Erwerbstätigkeit 2001 6,4% 31,5% 62,1% 50 Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Spanien dem Fischer Weltalmanach 2005 (2004, 403-406) entnommen. Endbericht 53 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Güter Import 2003 Export 2003 Halbfabrikate 55,7% 46,4% Maschinen und Transportausrüstungen 14,1% 11,2% Kfz 7,7% 14,6% Nahrungs- und Genussmittel 6,8% 12,6% Deutschland 16,3% 12,0% Frankreich 16,1% 19,2% Italien 9,1% 9,7% Niederlande 4,0% 0,0% Portugal 0,0% 9,6% 3,7% 184,1 Mrd. € 4,1% 137,8 Mrd. € Länder 2003 USA Summe 2003 4.6.2 Soziales und Gesundheit Die spanische Sozialversicherung kann als Mischsystem – bestehend aus öffentlichen und privaten Komponenten – verstanden werden, welches unterstützend und teilweise verteilend eingreift. Im Zuge des Aufbaues eines modernen Systems der sozialen Sicherung sind beinahe alle beschäftigten Spanier integriert worden. Für einzelne Berufsgruppen (Bergbau, Beamte, Landwirte, Seeleute usw.) existieren nach wie vor verschiedene spezielle Systeme, die jedoch auf langfristige Sicht ins allgemeine System übergeführt werden sollen (Schmid 2002, 226). Hinsichtlich der Finanzierung ist anzumerken, dass die Sozialversicherungsbeiträge in Relation zum Arbeitsentgelt durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden, wobei der Arbeitgeberbeitrag wesentlich höher ist. Die Beiträge selbst richten sich nach Bemessungsgrenzen, die jeweils jährlich der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden (Schmid 2002, 230). Endbericht 54 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Gesundheitsstatistiken der WHO 2002 männlich weiblich Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 76,1 83,0 Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre) 69,9 75,3 5 5 120 47 je Einwohner % von BIP $1.607 7,5% Kindersterblichkeit pro 1000 Erwachsenensterblichkeit pro 1000 Gesamtgesundheitsaufwendung 2001 4.6.3 Bildung Das spanische Schulwesen ist kostenlos, wobei Schulpflicht für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren besteht. Die Grundschulzeit dauert 6 Jahre, weiterführende Schulen bieten 2 Zweijahreskurse. Danach steht eine zweijährige Berufsschulausbildung oder ein ebenfalls 2 Jahre dauernder Vorbereitungskurs auf der Universität zur Wahl. Die universitäre Ausbildung gliedert sich in 3 dreijährige Abschnitte, wovon der letzte mit dem Doktortitel abschließt. Es gibt 50 Universitäten, 4 Polytechnische und 8 Technische Hochschulen. Die Universitäten in Salamanca (gegründet 1218), Valladolid (1346) und Barcelona (1450) gehören zu den ältesten in Europa. Die Einschreibungsquote liegt bei 41%. 1,8% der Männer und 3,9% der Frauen sind Analphabeten. (http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/spanien/bildung.htm) 4.6.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich 4.6.4.1 Krankenschwester/-pfleger Berufsbild Kein adäquates gefunden. Ausbildungsvoraussetzungen - erfolgreicher Abschluss der Sekundarstufe II (Bachillerato LOGSE oder COU) und eine Universitätsbefähigungsprüfung (Prueba de Aptitud de Acceso a la Universidad (PAAU) mit den Schwerpunkten Gesundheitswissenschaften (Bachillerato LOGSE) oder Biogesundheit (COU)51; oder - Berufliche Qualifikation zweiten Grades (Formacion Profesional de 2° grado) in den Zweigen: Friseur und Kosmetik, Chemie, Sanitätswesen, Sozialdienste; oder - Berufliches Training dritten Grades ( Modules Profesionales II) in den Berufen52: Sport und sportliche Animation, pathologische und zytologische Anatomie, 51 In Spanien wurde 1990 das Schulsystem reformiert. Dies schlägt sich auch in den Ausbildungsvoraussetzungen nieder. Nach dem alten System besuchte man nach 3 absolvierten Jahren der allgemein bildende Sekundarstufe II einen Universitätsorientierungskurs (Curso de Orientacion Universitaria), nach dem neuen System endet die allgemein bildende Sekundarstufe II ein Jahr später mit dem Baccillerato LOGSE. Die Universitätsbefähigungsprüfungen wurden ebenfalls an das jeweilige System angepasst. 52 So wie der allgemein bildende Schulzweig wurde auch das Berufsbildungssystem reformiert. Parallel zu den alten, auf der Tertiärstufe gelehrten Modules Profesionales III werden seit einigen Jahren vermehrt die ebenfalls auf der Tertiärstufe angesiedelten Ciclos formativos de grado superior angeboten. Dieses Parallelsystem schlägt sich auch in den Ausbildungsvorrausetzungen nieder. Endbericht 55 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Technische Hilfe und Laborhilfe, Ernährungsindustrie, Kinderziehung, Umwelt, Klimagesundheit, Pharmazeutische Technik; oder - Berufliche Ausbildung auf Höherem Niveau (Ciclos formativos de grado superior) in folgenden Sparten: Analyse und Kontrolle, pathologische und zytologische Anatomie, physische und sportliche Animation, soziokulturelle Animation, PR-Berater, Ernährungskunde, Gesundheitsdokumentation, Kinderziehung, Ästhetik, pharmazeutische Industrie, Zahnhygiene, Röntgentechnik, Pasteund Papierindustrie, Chemische Industrie, Sozialintegration, Dolmetsch und Übersetzung, Plastik und Gummi, Zahnprothese, Klimachemie, Radiotherapie, Klimagesundheit; oder - ein Universitätstitel; oder - der erfolgreiche Abschluss einer von der Universität verfassten Eingangsprüfung (nur für über 25-Jährige) - Die Anzahl der Ausbildungsgänge ist beschränkt und Aufnahme hängt vom Schulbzw. Ausbildungserfolg ab. Ausbildungsdauer 3 Jahre Ausbildungsinhalte Das Unterrichtsministerium legt den Kernlehrstoff fest, die einzelnen Universitäten können diesen vertiefen und weitere Pflichtfächer sowie Wahlpflichtfächer anbieten. Der Studierende hat außerdem noch die Möglichkeit einige Fächer vollkommen frei zu wählen. Die Gewichtung erfolgt mit Hilfe eines Kreditsystems, wobei 1 Kreditpunkt = 10 theoretische Stunden, 10 theoretisch-praktische Stunden bzw. 50,5 praktisch-klinische Stunden ist. Die Ausbildung umfasst zwischen 225 und 240 Spanische Kreditpunkte (SK) (180 – 200 ECTS).53 Kernlehrstoff nach dem offiziellen Lehrplan des Unterrichtsministeriums Fach Administration der Krankenpflegedienste Angewandte psychosoziale Wissenschaften Pflegedienste in der Gesellschaft Geriatrische Pflege Mutter-Kind-Pflege Medizinisch-Chirurgische Krankenpflege Psychiatrische Pflege und geistige Gesundheit Struktur und Funktion des menschlichen Körpers Pharmazie, Ernährung und Diätlehre Grundlagen der Krankenpflege Berufsrecht und -ethik TOTAL Theorie (SK) Praxis (SK) Total (SK) Total (ECTS) 4 3 7 5,6 4 2 6 4,8 13 13 26 20,8 2 4 6 4,8 4 10 14 11,2 12 36 48 38,4 2 4 6 4,8 6 2 8 6,4 6 2 8 6,4 5 7 12 9,6 2 0 2 1,6 60 83 143 114,4 Die praktischen Lehrinhalte teilen sich in einen theoretisch-praktischen Teil, in dem das theoretische Wissen in praktischen Übungen angewandt wird, und in einen praktischklinischen Teil, der in Spitals- und Geriatriezentren, psychosozialen sowie extramuralen Einrichtungen absolviert werden kann. Die genaue Aufteilung (d.h. die genaue 53 Umrechnungsfaktor für das European Credit Transfer System (ECTS): 1 Spanischer Kreditpunkt = 0.8 Europäischer Kreditpunkt. Endbericht 56 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse Stundenaufteilung Theorie-Praxis sowie die Praxisaufteilung in praktische Übungen und klinische Praktiken) obliegt der Ausbildungsstätte. Abschluss Diplom Quellen Allgemeine Lehrplanbeschreibung des spanischen Gesundheitsministeriums http://wwwn.mec.es/educa/jsp/plantilla.jsp?id=602&area=ccuniv&contenido=/ccuniv/html/dire ct_generales/troncal/enfermer.html Ausbildungsinformationen einiger ausgewählter Universitäten (mit Zugangsbestimmungen) Universidad Autònoma de Barcelona http://www.uab.es/estudis/infermeria.htm Blanquerna – Universitat Ramon Lull http://www.blanquerna.url.es/subsites/euifInfViesAcces/ESP/Inici.htm Endbericht 57 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 5 Schlussfolgerungen Obwohl die Sozial- und Gesundheitssysteme der verglichenen Länder unterschiedlich sind, ist in allen Vergleichsstaaten zumindest eine Zweiteilung in Pflegehilfe und diplomiertes Krankenpflegepersonal zu erkennen. Allerdings sind das Zutrittsniveau und das Niveau des Abschlusses insbesondere beim Diplomierten Personal unterschiedlich, wie die folgende Gegenüberstellung zeigt: Land Großbritannien Frankreich Luxemburg Schweden Zutrittsvoraussetzung Abschluss 17,5 Jahre; Abschluss Sekundärstufe II oder Sekundärstufe I und Berufserfahrung Diplom 3 Jahre, 17 Jahre; Maturaabschluss oder ausländisches Pflegediplom oder 3jährige Berufserfahrung Diplom 36 – 38 Monate Vollendung der 11. Schulstufe (oder der 3. Stufe des allg. Gymnasiums (Lycée) Diplom 3 Jahre Erfolgreicher Abschluss der Sekundarstufe II Diplom 3 Jahre, 180 ECTS Bachelor 3-4 Jahre Spezialisierungen Spezialisierungen Weiterbildungsmöglichkeiten zu spezialisierten Berufen Bachelor 195 ECTS Master 4 Jahre, 240 ECTS Schweiz 18. Jahre, abgeschlossene Sekundarstufe II (Matura), 12 Wochen Praktikum, Aufnahmeprüfung Diplom 3 Jahre (fallweise 4 Jahre), 240 ECTS Spanien Erfolgreicher Abschluss Sekundarstufe II oder Universitätsbefähigungsprüfung, berufliche Ausbildung oder Universitätstitel Diplom 3 Jahre, 180 – 200 ECTS Deutlich wird, dass – anders als in Österreich – in allen untersuchten Ländern außer in Luxemburg der Zugang zur Diplomausbildung den Zutrittsvoraussetzungen zur Universität (Matura) entspricht, in Großbritannien und Schweden ist ein Bachelorabschluss möglich, in Schweden sogar ein Masterabschluss. Die Ausbildungsdauer ist in allen untersuchten Ländern mit 3 Jahren gleich lang, länger ist sie bei höherwertigen Abschlüssen (Bachelor, Master). Sowohl diese Analyse als auch die Analyse des Moduls 5 (neue EU-Staaten) machen deutlich, dass sich ein maturawertiger Zugang zur Diplomausbildung im Pflegebereich bereits als „europäischer Standard“ in den Pflegeberufen herausgestellt hat. Dies scheint auch sowohl Voraussetzung für eine tatsächliche fachliche und in der Qualifikation begründete Gleichwertigkeit des medizinischen und des Pflegeberufes zu sein, als auch als Voraussetzung für eine „Mobilität nach oben“ im Pflegeberuf. Endbericht 58 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 6 Anhang 6.1 Literaturverzeichnis Baecker, D. (2003): Organisation und Management. Frankfurt/Main Beck, U. (1986): Die Risikogesellschaft, Frankfurt/Main BM:BWK (Hrsg.) (2003): Weiterbildung an Universitäten, Wien Brinkmann, R. D. (1994): Mitarbeiter Coaching, Heidelberg Buchinger, K. (1998): Supervision in Organisationen, Heidelberg European Observatory on Health Care Systems: Health Care Systems in TransitionLuxembourg, Kopenhagen, 1999 Fischer Verlag: Der Fischer Weltalmanach 2005/Zahlen-Daten-Fakten, Frankfurt am Main, 2004 Haug, F. (2003): Lernverhältnisse. Selbstbewegungen und Selbstblockierungen, Hamburg Hörmann, W. ; Haslinger, A. (1999): Rechtskunde für Gesundheitsberufe. Grundzüge des Sanitätsrechts, des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes. Wien – München – Bern Huainigg, F. J. (1999): O du mein behindertes Österreich, Klagenfurt/Celovec Kilius, N. ; Kluge, J. ; Reisch, L. (Hrsg.) (2003): Die Bildung der Zukunft, Frankfurt/Main Meuler, E. (1982): Erwachsene lernen, Stuttgart Schmid, J. (2002): Wohlfahrtsstaaten im Vergleich/Soziale Europa/Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme, Opladen Sicherung in Schnell, H. (1993): Bildungspolitik in der Zweiten Republik, Wien Scholz, G. ; Bielefeldt, H. (1978): Schuldidaktik, München Sladecek, E. ; Marzl, E. ; Schmiedbauer, T. (2001): Recht für Gesundheitsberufe, Wien Strobl, P. ; Kellner, S. (2003): Fachhochschulführer 2004, Wien Zwierlein, E. (1998): Handbuch Integration und Ausgrenzung. Neuwied – Kriftel – Berlin Endbericht 59 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse 6.2 Die Sozialökonomische Forschungsstelle Die Sozialökonomische Forschungsstelle (SFS), gegründet 1997, ist eine Forschungs- und Beratungseinrichtung in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins. Die wissenschaftliche Leitung des Instituts obliegt Dr. Tom Schmid, die kaufmännische Leitung DSA Marlene Mayrhofer. Zur Durchführung von Forschungsprojekten aus dem Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik werden projektbezogene Kooperationen mit in- und ausländischen ForscherInnen eingegangen. Das Sekretariat der SFS wird von Frau Monika Holzmann-Gneiss geführt. Geschäftsfelder Die beiden Geschäftsfelder der SFS sind wissenschaftliche Forschung (SFS-Research) mit den Schwerpunkten Arbeitsmarkt und Sozialpolitik sowie wissenschaftsgeleitete Beratung (SFS-Consult) mit den Schwerpunkten Gemeinwesenarbeit und Beratung von Gemeinwesenprojekten, Fundraising sowie betriebliches Coaching im Nonprofit-Bereich. Die SFS ist als gemeinnütziger Verein konstituiert und daher von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Laufende Projekte Im Rahmen der Forschungstätigkeit der SFS wurden unter Anderem folgende Projekte durchgeführt: ¾ „Mamma Mia“ Gesundheit von Müttern mit Kleinkindern, im Auftrag des Fonds Soziales Wien, Abteilung Frauengesundheitsprogramm, 2003-2004 ¾ Enquête „Health Care Management“, Organisation einer wissenschaftlichen Tagung, im Auftrag der Stadt Wien, Bereichsleitung für Gesundheitsplanung und Finanzmanagement, 2003 ¾ „barrierefrei“ – Gynäkologische Vorsorge und Versorgung behinderter Frauen, im Auftrag des Fonds Soziales Wien, Wiener Frauengesundheitsprogramm, 2003-2004 ¾ „Bedarfsanalyse für ein Wiener Institut für Gesundheitsökonomie, im Auftrag der Bereichsleitung für Gesundheitsplanung und Finanzmanagement, seit Mai 2003 ¾ „gemeinsam erweitern“, gemeinsam mit dem ÖGB, im Auftrag der EU, seit Juni 2003 ¾ „Pflege im Spannungsfeld zwischen Angehörigen und Beschäftigung“, im Auftrag der GPA und AK, seit 2003 ¾ Organisationsentwicklung für „Bürowerkstatt“, im Auftrag des Vereins zur beruflichen Integration behinderter Menschen „Bürowerkstatt“, 2003 und 2004 ¾ RegAB: „Regionale Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen im Kontext des NÖ Beschäftigungspaktes“, im Auftrag des Vereines „Jugend und Arbeit“ (Koordinationsstelle des NÖ Beschäftigungspaktes), 2002-2003 Endbericht 60 EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse ¾ Wissenschaftliche Begleitung der Lehreinstiegs-Begleitung „LeB!“ für sozial und emotional benachteiligte Jugendliche, im Auftrag des Bundessozialamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 2002-2004 ¾ Evaluierung und begleitende Bewertung der Maßnahme der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung 2001-2003, im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, seit November 2002 ¾ Oberösterreichischer Sozialbericht – Prototyp 2001 – im Auftrag des Landes Oberösterreich, Sozialabteilung, 2001-2003 Darüber hinaus ist die SFS seit Herbst 2002 in der Aktion 2 und 3 von acht Projekten der Gemeinschaftsinitiative EQUAL vertreten: ¾ INTequal – Integration Jugendlicher mit Behinderungen in Niederösterreich – 1B12/02 ¾ QSI – Quality Supported Skills for Integration – 3-01/61 ¾ Der Dritte 3-11/87 Sektor in Wien: Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung – ¾ Berufsbilder und Ausbildungen in den Gesundheits- und Sozialen Diensten – 3-01/68 ¾ Wohnen und Arbeiten – Sozialwirtschaftliche Beschäftigungsmodelle für die Wohnwirtschaft – 3-11/28 ¾ DON’T WAIT. AsylwerberInnen und der Arbeitsmarkt – Schaffung innovativer Lösungsansätze für einen scheinbaren Widerspruch – 6-01/55 ¾ Muster-Kollektivvertrag für das Österreichische Gesundheits- und Sozialwesen inklusive Behindertenwesen und Kinder- und Jugendwohlfahrt – 3-01/64 ¾ Social Networking – 3-19/105 Kontakt Sozialökonomische Forschungsstelle Maria Theresienstraße 24 A-1010 Wien Tel: +43 (1) 319 57 50 Fax: +43 (1) 319 57 50-3 office@sfs-research.at www.sfs-research.at Endbericht 61