Ausbildungen im Gesundheitsbereich in ausgewählten

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Ausbildungen im Gesundheitsbereich in ausgewählten
Ausbildungen im
Gesundheitsbereich
in ausgewählten europäischen
Ländern
Länder-Analyse
Endbericht
Daniel Lambauer
Lucie Prochazkova
Tom Schmid
Simone Teller
Dezember 2004
EP Berufsbilder – Modul 1 Länder-Analyse
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG .................................................................................................................................................... 3
2
KURZFASSUNG................................................................................................................................................ 4
3
LÄNDER-ANALYSE – AUSGANGSLAGE ................................................................................................... 6
4
LÄNDER-ANALYSE – ERGEBNISSE ........................................................................................................... 7
4.1 GROßBRITANNIEN UND NORDIRLAND .............................................................................................................. 7
1.1.1
Landesüberblick .................................................................................................................................... 7
1.1.2
Soziales und Gesundheit........................................................................................................................ 8
1.1.3
Bildung .................................................................................................................................................. 9
1.1.4
Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 10
4.2 FRANKREICH ................................................................................................................................................. 16
4.2.1
Landesüberblick .................................................................................................................................. 16
4.2.2
Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 17
4.2.3
Bildung ................................................................................................................................................ 18
4.2.4
Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 18
4.3 LUXEMBURG ................................................................................................................................................. 26
4.3.1
Landesüberblick .................................................................................................................................. 26
4.3.2
Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 27
4.3.3
Bildung ................................................................................................................................................ 28
4.3.4
Ausbildungen und Berufe in Gesundheitswesen.................................................................................. 28
4.4 SCHWEDEN .................................................................................................................................................... 34
4.4.1
Landesüberblick .................................................................................................................................. 34
4.4.2
Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 36
4.4.3
Bildung ................................................................................................................................................ 36
4.4.4
Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 37
4.5 SCHWEIZ........................................................................................................................................................ 39
4.5.1
Landesüberblick .................................................................................................................................. 39
4.5.2
Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 40
4.5.3
Bildung ................................................................................................................................................ 41
4.5.4
Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 42
4.6 SPANIEN ........................................................................................................................................................ 53
4.6.1
Landesüberblick .................................................................................................................................. 53
4.6.2
Soziales und Gesundheit...................................................................................................................... 54
4.6.3
Bildung ................................................................................................................................................ 55
4.6.4
Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich............................................................................... 55
5
SCHLUSSFOLGERUNGEN .......................................................................................................................... 58
6
ANHANG .......................................................................................................................................................... 59
6.1
6.2
LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................................................... 59
DIE SOZIALÖKONOMISCHE FORSCHUNGSSTELLE........................................................................................... 60
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
1 Einleitung
Modul 1 (wissenschaftliche Begleitforschung) wurde in der Entwicklungspartnerschaft
„Berufsbilder und Ausbildungen in den Gesundheits- und Sozialen Diensten“ mit der
Erhebung des derzeitigen Bildungsstandes im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich in
Österreich sowie mit der Untersuchung der Ausbildungsgänge in ausgewählten
europäischen Ländern beauftragt. Die Ergebnisse der Ist-Analyse wurden im Bericht
„Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich in Österreich. Ist-Analyse“ präsentiert, die
Ergebnisse der Recherche in sechs (west)europäischen Staaten stellt dieser Bericht vor.
Mit dieser Recherche sollen Vergleichsmöglichkeiten zur Situation in Österreich
(Berufsbilder, Ausbildungen) geschaffen werden. Obwohl es uns aufgrund beschränkter
Ressourcen nicht möglich war, alle 15 alten EU-Staaten in die Analyse einzubeziehen und
daher nur ein qualitativer Vergleich möglich war, sind dennoch Schlussfolgerungen für die
österreichische Situation möglich.
Wir bedanken uns bei Robert Hartmann für zahlreiche Tipps, aber insbesondere bei Simone
Teller und Daniel Lambauer für die umfassende Recherchearbeit.
Wien, im Dezember 2004
Dr. Lucie Prochazkova
Endbericht
Dr. Tom Schmid
3
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
2 Kurzfassung
In dieser Untersuchung wurden die Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den Gesundheits-1
und Pflegeberufen in folgenden sechs (west-)europäischen Staaten untersucht:
•
Großbritannien und Nordirland
•
Frankreich
•
Luxemburg
•
Schweden
•
Schweiz
•
Spanien
Mit Ausnahme von Luxemburg erfordert in allen untersuchten Ländern der Zugang zur
Diplomausbildung einen maturawertigen Abschluss (Hochschulberechtigung), die Ausbildung
ist überall dreijährig, in Großbritannien und Schweden ist eine Bachelorausbildung möglich,
in Schweden auch eine (4-jährige) Masterausbildung. In den meisten Ländern erfolgt die
Spezialisierung der Diplomkräfte nach dem Diplom in weiterführenden Ausbildungen.
Untersucht wurden im Detail:
Großbritannien und Nordirland
•
Pflegehilfe
•
Krankenschwester/-pfleger
Frankreich
•
Pflegehilfe
•
Kinderhilfsschwester/-pfleger
•
Krankenschwester/-pfleger
•
Weiterbildungsmöglichkeiten (Narkoseschwester/-pfleger,
pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
OP-Krankenschwester/-
Luxemburg
•
Pflegehilfe
•
Krankenschwester/-pfleger
•
Weiterbildungsmöglichkeiten (Anästhesie- und Notfallkrankenschwester/-pfleger,
Psychiatriekrankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
Schweden
1
•
Krankenschwester/-pfleger
•
Weiterbildungsmöglichkeiten (Narkosekrankenschwester/-pfleger, Rehabilitation und
Altenpflege, „Gemeindekrankenschwester“, OP-Krankenschwester, Krankenpflege in
der Intensivstation, Psychiatrische Krankenschwester, Kinderkrankenschwester)
Nicht aber der ärztlichen Berufe
Endbericht
4
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Schweiz
•
Pflegeassistentin/-assistent
•
Fachangestellte Gesundheit/Fachangestellter Gesundheit
•
Pflegefachfrau/-mann (altes System) Diplomniveau I
•
Pflegefachfrau/-mann (altes System) Diplomniveau II
•
Diplomierte Pflegefachfrau/-mann (neues System)
Spanien
•
Krankenschwester/-pfleger
Endbericht
5
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
3 Länder-Analyse – Ausgangslage
Die Ergebnisse der Recherche in ausgewählten europäischen Ländern, die in diesem Bericht
präsentiert werden, wurden im Antrag der Entwicklungspartnerschaft „Berufsbilder und
Ausbildungen in den Gesundheits- und sozialen Diensten“ folgendermaßen beschrieben:
„In diesem Modul sollen beispielhaft und im Überblick die vielfältigen Ausbildungsgänge im
Gesundheits- und Sozialbereich … in ausgewählten Ländern der EU und der mittel- und
osteuropäischen Beitrittskandidaten untersucht werden.“
Diese Recherche wurde von zwei Modulen der EP „Berufsbilder“ durchgeführt. Modul 1
befasste sich mit einigen alten EU-Staaten und der Schweiz, Modul 5 übernahm die neuen
Mitgliedsländer (in Antrag bezeichnet als mittel- und osteuropäische Beitrittskandidaten). Die
Ergebnisse des Moduls 1 werden in vorliegendem Bericht präsentiert. Die Ergebnisse der
Recherche in neuen EU-Ländern werden im Bericht des Moduls 5 zu finden sein. In beiden
Berichten werden die Ausbildungssysteme, -bedingungen und -möglichkeiten im
Gesundheitsbereich in mehreren europäischen Ländern dargestellt.
Für die Untersuchung der Situation der Ausbildungen im Gesundheitsbereich
westeuropäischer Staaten wurden folgende sechs Länder ausgewählt: England bzw.
Großbritannien und Nordirland, Frankreich, Luxemburg, Schweden, Schweiz und Spanien.
Die Angaben zu der Situation in der Schweiz wurden von Modul 4 ergänzt.
Bei der Recherche wurde intensiv mit dem Internet gearbeitet. Es stellte sich heraus, dass in
manchen Ländern viele Informationen über Ausbildungen und deren Inhalte nur in der
Landessprache vorhanden sind. Deswegen war es notwendig, auf vorhandene
Sprachkenntnisse zurückzugreifen.
Ziele dieser Recherche waren:
¾ (bei der Auswahl der Staaten) Achtung auf ein optimales Mix unterschiedlicher
Kriterien: Verwaltungsgliederung der Staaten, die Wohlfahrtsregime sowie
unterschiedliche Wohlfahrtsstruktur
¾ Erfassung der wesentlichen Rahmendaten über das Gesundheits- und Sozialsystem
der ausgewählten EU-Länder
¾ Vertiefende Analyse in ausgewählten westeuropäischen Staaten
¾ Vergleich der österreichischen Ausbildungsgänge mit entsprechend vergleichbaren
europäischen Staaten
Die Erhebungen (sowohl von Modul 1 als auch von Modul 5) sollen Gemeinsamkeiten und
Unterschiede der Ausbildungen im Gesundheitsbereich in einzelnen europäischen Ländern
darstellen.
Endbericht
6
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
4 Länder-Analyse – Ergebnisse
4.1 Großbritannien und Nordirland
1.1.1 Landesüberblick
Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu
Großbritannien und Nordirland2 dem Fischer Weltalmanach 2005 (2004, 179-185)
entnommen.
Staatsform:
Parlamentarische Monarchie (Ver. Königreich)
Fläche (Weltrang: 78):
242.910 km²
Einwohner (Weltrang 21):
59.229.000 = 244 je km² (2002)
Hauptstadt:
London; 7.375.100 Einwohner (2000)
Amtssprache:
Englisch
Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 25.510 $
Währung:
1 Pfund Sterling (₤) = 100 Pence
Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2000)
London (Greater London 7.375.100 EW), Birmingham (1.010.400 EW), Leeds (726.100 EW),
Glasgow (609.400 EW), Sheffield (530.100 EW), Bradford (486.100 EW), Liverpool (457.300
EW), Edinburgh (453.400 EW), Manchester (439.500 EW), Bristol (406.200 EW), Kirklees
(395.100 EW), Cardiff (327.500 EW), Wirral (327.500 EW), Wakefield (320.400 EW), East
Riding of Yorkshire (318.900 EW), Dudley (312.100 EW), Wigan (312.000 EW), Coventry
(301.900 EW), Stockport (291.100 EW), Doncaster (290.100EW), Leicester (289.700 EW),
Sunderland (289.500 EW), Sandwell (288.400 EW), Belfast (284.400 EW)
Wirtschaft
BIP 2002:
1.566.283 Mio. $
realer Zuwachs Ø 1990 – 2002:
2,6 %
Arbeitslosigkeit Ø 2003:
5,0 %
Inflation Ø 1990-2001:
2,8 %
Inflation 2003:
1,5 %
2
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die folgenden Basis- und Wirtschaftsdaten Angaben über Nordirland mit
einschließen.
Endbericht
7
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Landwirtschaft
Industrie
Dienstleistungen
Anteil am BIP 2002
1,0%
26,0%
73,0%
Erwerbstätigkeit 2002
1,4%
20,2%
78,4%
Güter
Import 2003
Export 2003
Maschinen und Transportausrüstungen
43,0%
42,0%
Waren des verarbeitenden Gewerbes
30,0%
24,0%
Chemische Erzeugnisse
11,0%
17,0%
Nahrungsmittel und lebende Tiere
7,0%
3,0%
Mineralische Brennstoffe und Schmiermittel
5,0%
9,0%
Deutschland
17,0%
11,0%
Frankreich
9,0%
10,0%
Niederlande
7,0%
7,0%
Belgien/Luxemburg
6,0%
0,0%
Italien
5,0%
0,0%
Irland
0,0%
6,0%
USA
10,0%
15,0%
78,0%
234,2 Mrd. £
80,0%
187,8 Mrd. £
Länder 2003
EU- gesamt
Summe 2003
1.1.2 Soziales und Gesundheit
In
das
britische
Sozialversicherungssystem
fließen
einerseits
konservative
(Versicherungsleistungen dominieren gegenüber bedarfsabhängigen Fürsorgeleistungen)
und liberale (Versicherungsleistungen ersetzen nur in geringem Ausmaß Einkommen), aber
auch sozialdemokratische (universaler Charakter, d. h. Erfassung der gesamten Bevölkerung
und hoher Stellenwert der öffentlichen Produktion von Wohlfahrtsleistungen) Elemente mit
ein (Schmid 2002, 164).
Im Wesentlichen ist das britische System der sozialen Sicherung dreigeteilt:
Endbericht
8
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
•
Allgemeine Sozialversicherung („National Insurance“) umfasst die Renten-,
Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie Kranken- und Mutterschaftsgeld.
•
Unterschiedliche Formen der sozialen Mindestsicherung
•
Nationaler Gesundheitsdienst (NHS = National Health Service).
Der NHS untersteht dem Gesundheitsministerium, während die allgemeine
Sozialversicherung und die Mindestsicherung durch das Ministerium für Soziales, welches
auch die Leistungshöhe sowie die Anspruchsvoraussetzungen festlegt, zentral verwaltet
werden (Schmid 2002, 166).
All jene Erwerbstätigen, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet,
zahlen einkommensabhängige Sozialversicherungsbeiträge, die ungefähr zur Hälfte vom
Arbeitgeber getragen werden. Die Beiträge werden für die Sozialversicherung insgesamt
entrichtet und nicht mehr nach Leistungsbereichen differenziert; dagegen wird die soziale
Mindestsicherung ausschließlich und der nationale Gesundheitsdienst zum größten Teil aus
Steuern finanziert. Somit wird das Sozialversicherungsprinzip durch Elemente der steuerfinanzierten Staatsbürgerversorgung kombiniert (a.a.O.).
Während der nationale Gesundheitsdienst der gesamten Wohnbevölkerung großteils
unentgeltlich offen steht, sind die Leistungen der allgemeinen Sozialversicherung an
bestimmte Anspruchsvoraussetzungen – wie etwa Beitragszeiten oder Einkommenshöhe –
gebunden (a.a.O.).
Gesundheitsstatistiken der WHO 2002
männlich
weiblich
Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
75,8
80,5
Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
69,1
72,1
7
6
107
67
je Einwohner
% von BIP
$1.989
7,6%
Kindersterblichkeit pro 1000
Erwachsenensterblichkeit pro 1000
Gesamtgesundheitsaufwendung 2001
1.1.3 Bildung
In England und Schottland besteht Schulpflicht für Kinder und Jugendliche von 5 bis 16
Jahren (in Nordirland von 4 bis 16 Jahren). Rund 10 Millionen Kinder besuchen kostenlose
staatliche, 700.000 gehen auf private Schulen, Spezialschulen oder City Technology
Colleges, 15 Institutionen, die gemeinsam von der Regierung und privatwirtschaftlichen
Geldgebern finanziert werden. Insgesamt entlässt das Schulsystem immer noch zu viele
Schüler ohne Abschluss. Die Universitäten hingegen genießen weltweit ihren Ruf. Jeder
dritte Schulabgänger besucht eine Uni; insgesamt gibt es 1,7 Millionen Studenten.
(http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/england/bildung.htm)
Endbericht
9
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
1.1.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich
4.1.1.1 Pflegehilfe
Berufsbild
Die Pflegehilfe unterstützt andere berufliche Pfleger bei den täglichen Arbeiten der
Patientenpflege. Ihre Patienten sind ältere Menschen, Menschen mit Langzeiterkrankungen,
die sich von Operationen erholen, mit psychischen Problemen oder mit Körper- oder
Lernbehinderungen. Ihre Dienste beinhalten das Saubermachen der Patienten, Hilfe beim
Essen und Anziehen, Bettenmachen, Temperatur, Puls und Atmung messen und
aufzeichnen, Urinproben entnehmen und testen, mit Patienten plaudern, die einsam und
depressiv sind und Patienten mit Beweglichkeitsproblemen zu unterstützen.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
keine offiziellen
Ausbildungsdauer
Kann nicht genau festgelegt werden, da sie auf den Verlauf der Lehre ankommt. Um als
Pflegehilfe angestellt zu werden, braucht man keine Vorausbildung. Man kann jedoch als
Pflegehilfe ein Nationales Berufsqualifikationszeugnis der Stufe 3 erwerben. Die Dauer bis
zum Erwerb dieses Zeugnis kommt auf den Betrieb bzw. den individuellen Fortschritt an.
Ausbildungsinhalte
Das Training erfolgt im Betrieb bzw. in Kursen die relevant für die Pflegeumgebung ist. Auch
die Einschulung wird im Betrieb vorgenommen.
Abschluss
eventuell Berufsqualifikationszeugnis
Krankenschwesterausbildung
der
Stufe
3.
Berechtigt
zum
Zugang
zur
Quellen
Ausbildungsinformation des Nationalen Gesundheitsservices (National Health Service)
http://www.nhscareers.nhs.uk/careers/nursing/hcassist_involve.html
http://www.nhscareers.nhs.uk/nhs-knowledge_base/data/5187.html
4.1.1.2 Krankenschwester/-pfleger
Berufsbild
Krankenschwester für Erwachsene
Krankenschwestern für Erwachsene kümmern sich um alle Aspekte der Pflege von kranken
und verwundeten Erwachsenen. Sie sind ausgebildet nicht nur um mit den
krankheitsbedingten Umständen fertig zu werden, sondern sie können auch mit dem Druck,
den Bedürfnissen und den Ängsten umgehen, die als Resultat dieser Umstände entstehen
können. Alle guten Krankenschwestern müssen die Fähigkeit besitzen im Team zu arbeiten,
sie können die Anzeichnen von Krankheiten wahrnehmen und auf die Bedürfnisse ihrer
Patienten Acht geben. Sie haben vollkommene Kenntnis über den Vorgang, der einen
Patienten mit Hilfe der Pflegeleistungen von einer anfänglichen Krankheit bzw. Traumas zur
Endbericht
10
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Pflege und Besserung führt und können die Effektivität der Pflegevorsorge beurteilen.
Krankenschwestern für Erwachsene müssen:
-
in kurzer Zeit viel lernen können.
-
sich ruhig verhalten können und gut organisiert sein.
-
die Bedürfnisse des Patienten verstehen können.
Krankenschwestern für Erwachsene können im Spital, in einer Spezialklinik oder in
Gemeinschaftsgesundheitszentren und Heimen arbeiten. Ihre Arbeit ist unglaublich vielseitig
und kann von Bettwäsche wechseln bis zur Arbeit mit Patienten mit akuter
Langzeiterkrankung gehen.
Krankenschwester für Kinder
Kinderkrankenschwestern wissen, dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen Kinderund Erwachsenenpflege gibt. Obwohl Kinder von Geburt an ’heranwachsende Erwachsene’
sind, kann die Art und Weise wie sie medizinisch gepflegt und behandelt werden sehr
unterschiedlich zu der von Erwachsene sein. Verletzungen und Krankheiten die das Kind
erleidet können Einfluss auf seine zukünftige Entwicklung haben. Kinderkrankenschwestern
müssen auch eng mit der Familie jedes Kindes zusammenarbeiten um seine Erholung zu
unterstützen.
Kinderkrankenschwestern müssen ein gutes Verständnis für die Entwicklung des Kindes
vom Mutterleib bis in die Teenagerjahre haben. Sie müssen Kinder beobachten können, die
nicht fähig sind Schmerz und andere Symptome zu kommunizieren um Probleme
diagnostizieren zu können.
Kinderkrankenschwestern müssen fähig sein:
-
Kinderkrankheiten und deren Entwicklungen entdecken.
-
Kindern beim spielen helfen, auch wenn diese krank sind.
-
mit den Kindern und deren Familien kommunizieren können.
-
im Team arbeiten.
Der Hauptteil der Kinderarbeit findet in der Spitalsumgebung statt, sie kann jedoch auch in
Kinderkliniken, Tagesstätten oder bei den Kindern zu Hause stattfinden.
Krankenschwester für psychische Gesundheit
Symptome von geistiger Erkrankung können Depression, Stress, Zorn oder Angst sein, die
zu so einem Maße über Hand nehmen, dass sie die Lebensqualität beeinflussen. Pflege für
geistig Kranke verschiebt sich graduell zurück in die Gemeinschaft, anstatt nur in den
traditionell zugeteilten Institutionen angeboten zu werden.
Krankenschwestern für psychische Gesundheit müssen fähig sein:
-
Menschen mit ihren Problemen fertig zu werden helfen.
-
zuhören können und verständnisvoll sein.
-
ihr Wissen benutzen um zu vermeiden, dass Patienten Krisen entwickeln.
-
sich mit der Polizei, der Gemeinde und den Hausbesorgern koordinieren können.
Krankenschwestern für psychische Gesundheit sind die erste Linie einer Armee von
Pflegediensten – Allgemeine Ärzte, Psychiater, Sozialarbeiter, etc. Ihre Rolle ist Verhalten zu
beobachten und zu verstehen, die grundlegenden Theorien von geistigen Erkrankungen
Endbericht
11
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
kennen, Patienten zu bewerten und ihre Medikation zu verwalten. Sie sollten im Team
arbeiten können, aber auch alleine mit Einzelpersonen.
Krankenschwester für Lernschwierigkeiten
Die Rolle einer Krankenschwester für Lernschwierigkeiten ist Selbsthilfe herauszufordern.
Ihre Rolle ist es den Patienten zu helfen und zu ermuntern einen Lebensstil zu erhalten und
zu fördern, der es möglich macht ein ‚normales’ unabhängiges Leben in der Gemeinschaft zu
führen. Diese Art von Krankenschwester muss fähig sein physische Pflege sowie als auch
emotionale Unterstützung in der Entwicklung motorischer Fähigkeiten zu geben. Sie muss
eine gute Zuhörerin mit großer Geduld sein, die weiß wann sie einem Patienten helfen soll
und wann sie im Hintergrund zu bleiben hat. Sie muss fähig sein gut mit anderen Pflegern
und Spezialisten zusammenzuarbeiten, um ihre Arbeit und den Fortschritt des Patienten zu
unterstützen.
Krankenschwestern für Lernschwierigkeiten müssen fähig sein:
-
an verschiedenen Orten zu arbeiten.
-
selbst unter Druck einfühlsam zu sein.
-
sich über technologische Hilfsmittel auf dem Laufenden zu halten.
-
geduldig zu sein und die langsame Entwicklung des Patienten zu verstehen.
-
Patienten zu ermutigen und ihr Selbstwertgefühl wiederherzustellen.
Immer häufiger arbeiten Krankenschwestern für Lernschwierigkeiten beim Patienten zu
Hause, in Arbeitsstätten der Patienten und Patientenwohnheimen, und immer weniger in den
Spitälern.
Ausbildungsvoraussetzungen3,4
-
17 ½ Lebensjahre
-
5 General Certificates of Secondary Education bzw. 5 General Certificates of
Education Ordinary Level (Ende Sekundarstufe I), mit mindestens dem
Notendurchschnitt C (einige Universitäten verlangen für den Bachelor-Degree
Lehrgang noch dazu 2-3 General Certificates of Education Advanced Level – Ende
Sekundarstufe II); oder
-
5 Certificates of Secondary Education Level 1 (Ende Sekundarstufe II); oder
-
ein Berufsqualifikationszeugnis der Sekundarstufe I (GNVQ Intermediate Level) plus
einem General Certificate of Secondary Education bzw. einem Certificate of
Education Ordinary Level mit der Mindestnote zehn; oder
-
ein Berufsqualifikationszeugnis der Sekundarstufe II (GNVQ Advanced Level) oder
ein nationales Berufsqualifikationszeugnis der Stufe 3; oder
-
der erfolgreiche Abschluss einer Krankenschwesterlehre5
3 Das Bildungssystem in England auf der Sekundarstufe II ist äußerst vielgliedrig. Es gibt mehrere anerkannte
Abschlussdiplome. Dies spiegelt sich auch in den Zugangsmöglichkeiten zur Krankenschwesterausbildung nieder. Im
Folgenden werden nur die häufigsten Abschlussdiplome aufgezählt.
4 Dies sind die Minimalvorrausetzungen des Schwestern und Hebammenrat „Nursing and Midwifery Council“ (NMC). Die
Universitäten können schärfere Ausbildungsvorrausetzungen ansetzen. Es empfiehlt sich bei jeder Universität selbst
nachzufragen. Für einen Bachelorabschluss, z.B., wird normalerweise ein GSCE – Abschluss und 2-3 erfolgreich abgeschlossene
A-levels verlangt.
5 Dies ist ein Versuchsmodell, das nur in einigen Gemeinden angeboten wird.
Endbericht
12
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Ausbildungsdauer
Diplom: 3 Jahre, Bachelorabschluss: 3-4 Jahre; min. 4600 Stunden Ausbildungsstunden,
davon 50% Theorie, 50% Klinische Praktiken
Ausbildungsinhalte
In England kann man die Krankenschwesterausbildung in einem Diplomlehrgang und in
einem Bachelorlehrgang absolvieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss muss man sich als
Krankenschwester registrieren lassen, um als solche arbeiten zu können. Bei beiden
Lehrgängen absolviert man im ersten Jahr eine Grundausbildung, und spezialisiert sich im 2.
bzw.3. und 4. Jahr in einer der folgenden Richtungen: Erwachsene, Kinder, geistige
Erkrankung und Lernschwierigkeiten. Nicht jede Universität bietet jedoch alle vier Zweige an.
Es konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, was der grundlegende Unterschied zwischen
einem Diplom- und einem Bachelorstudium bezüglich der Lehrinhalte ist. Der Schwesternund Hebammenrat (NMC), der letztere festlegt, gibt dazu keine Angaben und auch ein
persönliches Email der zuständigen Person im Nationalen Gesundheitsservice (NHS) konnte
keinen Aufschluss darüber geben. Stichprobenartige Vergleiche zwischen den Lehrgängen
an der gleichen Universität haben den Eindruck hinterlassen, dass Diplomlehrgänge leicht
praxisorientierter sind als Bachelorstudiengänge, doch ist es schwierig diesen Eindruck
vollkommen zu untermauern. Der einzige offizielle Unterschied liegt bei der
Weiterbildungsmöglichkeit.
Nur
Absolventen
eines
Bachelorstudiums
stehen
Masterlehrgänge sowie Doktorstellen offen.
Bezüglich der Ausbildungsziele sind die nationalen Vorgaben des NMC äußerst flexibel
formuliert, wie der NMC in seinen „Anforderungen an Präregistrierungskurse“ auch betont.
Es bleibt den Universitäten überlassen aufgrund der zu vermittelten Grundkompetenzen ein
Ausbildungsprogramm zusammenzustellen, dass die Mindeststundenzahl sowie die
Aufteilung Theorie/Praxis berücksichtigt.
Zu vermittelnde Berufsgrundkompetenzen nach den „Anforderungen
Präregistrierungskurse“ („Requirements for pre-registration nursing programmes“)6
an
Berufsausübung und Ethische Einstellung
-
Sich selbst, die eigene Berufsausübung sowie die von anderen in Einklang mit den
„Richtlinien zur Beruflichen Einstellung“ der NMC („NMC’s Code of professional
conduct“) bringen, die eigenen Fähigkeiten und Grenzen anerkennen
-
Die Pflege im Einklang mit ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ausüben,
die den Vorrang der Patienten- und Klienteninteressen sowie deren Wohlbefinden
gewährleisten sowie den Grundsatz der Vertraulichkeit respektieren
-
Den Beruf in einer fairen und nicht diskriminierenden Weise ausüben, Unterschiede
zwischen den religiösen Überzeugungen sowie zwischen den kulturellen Praktiken
von Individuen oder Gruppen anerkennen
Publiziert vom Nursing and Midwifery Council (NMC), 2002. http://www.nmc-uk.org/nmc/main/publications/reqForPreregNursing.pdf .
6
Endbericht
13
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Ausübung des Pflegedienstes
-
Durch den Gebrauch von adäquater Kommunikation und zwischenmenschlichen
Fähigkeiten sich in therapeutische Beziehungen einbringen, diese weiterentwickeln
und sich von diesen distanzieren können
-
Möglichkeiten schaffen sowie nutzen um die Gesundheit und das Wohlbefinden der
Patienten, der Klienten sowie der Gruppen zu fördern
-
Eine umfassende, systematische und akkurate Pflegebewertung der physischen,
psychologischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patienten, Klienten und
Gemeinschaften vornehmen und dokumentieren
-
Zur Planung von Pflegeleistungen mit Einbeziehung der Patienten und Klienten und,
wo immer möglich, ihrer Pfleger, beitragen
-
Zur Einsetzung eines Pflegeprogramms
Ausübenden aufgestellt und betreut wird
-
Beweis für eine sich entwickelnde Wissensgrundlage, die sichere Pflegepraktiken
unterstützt, ablegen
-
Eine Reihe von essentiellen Pflegefähigkeiten unter der Betreuung einer registrierten
Krankenschwester unter Beweis stellen
-
Einen Plan für Pflegedienste formulieren und dokumentieren, wo immer möglich in
Zusammenarbeit mit Patienten, Klienten, ihren Pflegern, Familien und Freunden,
innerhalb eines Rahmens von informierter Zustimmung
-
Auf der bestmöglichen Beweislage gestützt, Wissen und ein geeignetes Repertoire
von Fähigkeiten, die für sichere Pflegepraktiken indikativ sind, anwenden
-
Zur Evaluierung der Angebrachtheit von geleisteten Pflegediensten beitragen
-
Situationen erkennen, in welchen der angenommene Plan zur Pflegehilfe nicht länger
adäquat erscheint und diese an den entsprechend zuständigen Ausübenden
weiterleiten
-
Eine begründete Erklärung für den geleisteten Pflegedienst geben können, der die
sozialen, kulturellen, spirituellen, rechtlichen, politischen sowie wirtschaftlichen
Einflüsse in Betracht zieht
-
Das Resultat der Pflege und anderen Interventionen evaluieren und dokumentieren
-
Sicheres klinisches Urteil innerhalb einer Reihe von verschiedenen beruflichen und
Pflegekontexten demonstrieren
beitragen,
dass
von
registrierten
Pflegeverwaltung
-
Zur öffentlichen Sicherheit beitragen indem man durch den Gebrauch von
Qualitätssicherung und Risikomanagementstrategien eine sichere Pflegeumgebung
schafft und erhält
-
Wissen von effektiven zwischenberuflichen Arbeitspraktiken demonstrieren, die die
Beteiligungen der Mitglieder der Gesundheits- und Sozialhilfeteams respektieren und
benutzen
-
Verpflichtungen, soweit angebracht, an andere delegieren und sicherstellen, dass
diese betreut und überwacht werden
Endbericht
14
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
-
Schlüsselfähigkeiten demonstrieren
Persönliche und Berufliche Entwicklung
-
Seine Verpflichtung für das Bedürfnis nach ständiger beruflicher Entwicklung und
persönlicher Supervision demonstrieren, um sein Wissen, seine Fähigkeiten, Werte
und Haltungen, die für sichere und effektive Pflege gebraucht werden, zu bereichern
-
Die Berufliche Entwicklung und die sichere Berufsausübung anderer durch
Gruppenunterstützung, Führerqualitäten, Supervision und Lehre unterstützen
Abschluss
Diplom oder Bachelorabschluss
Quellen
Requirements for pre-registration nursing programmes publiziert vom Nursing and Midwifery
Council (NMC): http://www.nmc-uk.org/nmc/main/publications/reqForPre-regNursing.pdf
Learn about nursing.org
www.learnaboutnursing.org
Royal College of Nursing
www.rcn.org.uk
http://www.rcn.org.uk/resources/becomenurse.php
Ausbildungsinformation des Nationalen Gesundheitsservices (National Health Service
http://www.nhscareers.nhs.uk/careers/nursing/index.html
http://www.nhscareers.nhs.uk/nhs-knowledge_base/data/4888.html
Ausbildungsinformationen einiger ausgewählter Universitäten
Universität Brighton
http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=82
http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=83
http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=144
http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=145
http://courses.brighton.ac.uk/crsdb_02.php?num=146
Universität Middlesex London
http://www.mdx.ac.uk/subjects/bhs/nip.htm
Universität Leeds
http://tldynamic.leeds.ac.uk/ugcoursefinder/2004/prospectus3SQL.asp?kpage=89
Universität Birmingham
http://www.healthsci.bham.ac.uk/prospectiveug/BNurs/bnurs.htm
http://www.healthsci.bham.ac.uk/prospectiveug/DipNurs/dipnurs.htm
Universität Oxford Brookes
http://www.healthsci.bham.ac.uk/prospectiveug/DipNurs/dipnurs.htm
Endbericht
15
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
4.2 Frankreich
7
4.2.1 Landesüberblick
Staatsform:
Republik
Fläche (Weltrang: 47):
543 965 km²
Einwohner (Weltrang 20):
59 485 000 = 109 je km² (2002)
Hauptstadt:
Paris; 2.115.757 Einwohner (1999)
Amtssprache:
Französisch
Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner):
22.240 $
Währung:
1 Euro (€) = 100 Cent
Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (1999)
Paris (2.115.757 EW), Marseille (797.700 EW), Lyon (416.263 EW), Toulouse (390.712 EW),
Nizza (341.016 EW), Nantes (268.683 EW), Straßburg ((263.896), Montpellier (224.856 EW),
Bordeaux (214.940 EW), Rennes (205.865 EW), Le Havre (190.650 EW), Reims (187.149
EW), Lille (182.228 EW), Saint Etienne (179.708 EW), Toulon (160.406 EW) Grenoble
Wirtschaft
BIP 2002:
1.431.278 Mio. $
realer Zuwachs Ø 1990 – 2002:
1,9 %
Arbeitslosigkeit Ø 2003:
9,3 %
Inflation Ø 1990-2001:
1,5 %
Inflation 2003:
1,6 %
Landwirtschaft
Industrie
Dienstleistungen
Anteil am BIP 2002
3,0%
25,0%
72,0%
Erwerbstätigkeit 1997
4,3%
24,9%
70,8%
7
Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Frankreich dem Fischer
Weltalmanach 2005 (2004, 163-171) entnommen.
Endbericht
16
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Güter
Import 2003
Export 2003
Halbfertigwaren
30,6%
30,3%
Investitionsgüter
20,7%
23,1%
Konsumgüter
17,0%
15,2%
KFZ
11,6%
15,4%
Nahrungsmittel und Agrargüter
9,7%
9,2%
Deutschland
17,0%
15,0%
Italien
9,0%
9,0%
Großbritanien
7,0%
8,0%
Spanien
8,0%
10,0%
Belgien/Luxemburg
7,0%
8,0%
USA
6,0%
7,0%
60,2%
382,6 Mrd. €
52,9%
401,9 Mrd. €
Länder 2003
EU gesamt
Summe 2003
4.2.2 Soziales und Gesundheit
Heute herrscht im französischen System der sozialen Sicherung („sécurité sociale“) eine
Balance zwischen staatlicher Regulierung und autonomen Versicherungsträgern. Es ist
festzuhalten, dass sich das französische Sozialversicherungssystem nicht so zentralistisch
darstellt, wie häufig vermutet wird. Die Arbeitslosenversicherung ist aus dem allgemeinen
System ausgegliedert und stellt eine eigene Versicherung dar (Schmid 2002, 142f).
Auffällig am französischen System ist die geringe Rolle der privaten Versicherungen.
Demnach sind beispielsweise etwa 99% der Bevölkerung in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert und nur 4% Mitglied einer (zusätzlichen) Privatversicherung
(Schmid 2002, S. 143). Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, d. h der Patient zahlt die
anfallenden Kosten zunächst selbst, bekommt diese aber nach Vorlage entsprechender
Bescheinigungen von der Kasse zurückerstattet (Schmid, 146f).
Endbericht
17
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Die Finanzierung des französischen Wohlfahrtsstaates erfolgt in erster Linie über
Beitragszahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Umlageverfahren. Die Beiträge der
Arbeitnehmer werden im Lohnabzugsverfahren einbehalten und sind je nach Zweig
unterschiedlich hoch. Die Beitragssätze sind gesetzlich fixiert wobei besonders auffällig ist,
dass die Beitragssätze der Arbeitgeber im Vergleich zu denen der Arbeitnehmer sehr hoch
sind (Schmid 2002, 144).
Gesundheitsstatistiken der WHO 2002
männlich
weiblich
Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
75,9
83,5
Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
69,3
74,7
5
4
133
60
je Einwohner
% von BIP
$2.567
9,6%
Kindersterblichkeit pro 1000
Erwachsenensterblichkeit pro 1000
Gesamtgesundheitsaufwendung 2001
4.2.3 Bildung
In Frankreich besteht eine allgemeine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche im Alter von 6
bis 16 Jahren, wobei der Schulbesuch kostenlos ist. Der Anteil des Bildungsetats an den
Staatsausgaben des Zentralstaates beträgt rund 20%. Das Schulsystem ist stark
zentralisiert, wird seit den 80er Jahren des vergangenen Jh. flexibler gehandhabt und
zunehmend regional geregelt. Eine private Schulausbildung (für 17% aller Schüler) liegt
überwiegend in den Händen der katholischen Kirche und ist ein stets wiederkehrendes
„Kulturkampf- Thema“. Die Einschulungsquote im Primarbereich beläuft sich auf 98,9%. Der
tertiäre Bildungsbereich ist durch 87 Universitäten und 3 technische Fachhochschulen
charakterisiert. Außerdem gibt es „Grandes Ecoles“ zur Verwaltungs- und PolitEliteförderung mit strengen Aufnahmeprüfungen; wer eine dieser Schulen besucht, hat eine
glänzende Karriere vor sich. Die Analphabetenrate liegt unter 5%.
(http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/frankreich/bildung.htm)
4.2.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich
4.2.4.1 Pflegehilfe
Berufsbild8
Die Pflegehilfe trägt, in Zusammenarbeit mit dem anderen Pflegepersonal, zu einer globalen
Betreuung der Personen innerhalb eines interdisziplinären Teams im Spitals- und
extramuralen Bereich sowie im medizinischen, sozialem und sozialmedizinischen Sektor bei.
Innerhalb dieses Teams, leistet sie in Zusammenarbeit mit und unter der Verantwortung der
Krankenschwester, ihre Pflegedienste, die darauf abzielen, den Erfordernissen des
menschlichen Wohlbefindens und der Kontinuität des Lebens zu entsprechen und
8 Zitiert nach der Berufsbeschreibung des Gesundheitsministeriums
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/1para.htm .
Endbericht
18
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
versuchen, jegliche Mängel und Autonomieeinschränkungen der Person zumindest zum Teil
zu kompensieren.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
Vollendung des 17. Lebensjahres im Jahre der Aufnahmsprüfung
-
Diplôme national du Brevet, welches den erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe
I bestätigt; oder
-
das Berufszeugnis Kindergarten (certificat d’aptitude professionelle Petite Enfance);
oder
-
Abschluss einer Vorbereitungsklasse für das Baccalauréat; oder
-
ein Berufsdiplom im Sanitäts- und Sozialsektor, Stufe 5; oder
-
eine 2-jährige berufliche Tätigkeit im Spitals-, Sozial-, oder Sozialmedizinsektor bzw.
eine 3-jährige berufliche Tätigkeit in einem anderen Sektor
-
Bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung).
Kandidaten mit einem Berufsdiplom im Sanitäts- und Sozialsektor, Stufe 5 sind von
der schriftlichen Prüfung befreit
Ausbildungsdauer
12 Monate; 1575 Stunden, davon 630 Stunden theoretische und praktische Übungen, 945
Stunden Praktikum.
Ausbildungsinhalte Theorie
Theoretisches Ausbildungsprogramm in Unterrichtsstunden9,10
Grundkenntnisse der Pflege
35 Std.
Hygiene
35 Std.
Beziehungen, Kommunikation, Ergonomie
70 Std.
Öffentliche Gesundheit
35 Std.
Dienstvorschriften, Berufsausübung, Berufsverantwortung, Berufsethos
35 Std.
Pflege sowie Beobachtung von Patienten der Inneren Medizin
105 Std.
Pflegedienste in der Allgemeinmedizin und in der Notaufnahme
35 Std.
Pflegedienste in der Chirurgie und der Intensivmedizinabteilung
35 Std.
Pflege in der Psychiatrie
35 Std.
Geburtshilfe und Pflege in der gynäkologischen Abteilung
35 Std.
Pflegedienste in der Gerontologie und der Geriatrie
Nothilfe und Sterbebegleitung
140 Std.
35 Std.
Ausbildungsinhalte Praxis
Praktikumsstunden pro Fachabteilung11,12
9 Die Stundenzahl kann leicht von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte variieren. Die angegebene Stundenverteilung findet
sich jedoch in den meisten der Ausbildungsstätten.
10 Zur besseren Vergleichsmöglichkeit wurden die jeweils angegebenen Wocheneinheiten in Stundeneinheiten umgerechnet.
Offizieller Umrechnungsfaktor: 1 Woche = 35 Std.
11 Die Praktikumsstundenaufteilung kann leicht von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte variieren. Die angegebene
Stundenverteilung findet sich jedoch in den meisten Ausbildungsstätten.
Endbericht
19
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Allgemeinmedizin
105 Std.
Entbindungsstation oder Chirurgie oder Psychiatrie
105 Std.
Sterilisation
35 Std.
Extramurale Pflege, z.B. in Altersheimen, Heimhilfestellen
210 Std.
Allgemeinmedizin oder Rehabilitation
105 Std.
Chirurgie, Notfallaufnahme, Intensivmedizin oder Intensivpflege
140 Std.
Psychiatrie
105 Std.
Geriatrie
105 Std.
Wahlprojekt
35 Std.
Abschluss
Berufsdiplom
Quellen
Allgemeine Information des Gesundheitsministeriums
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/1para.htm
Ausbildungsinformationen einiger ausgewählter Ausbildungsstätten
CHU de Brest
http://www.chubrest.fr/formation/formation_page.php?numart=187&numrub=32&num=50.htm
CHU de Tours
http://www.chu-tours.fr/site_public/chu/ifsi4.htm
CHU de Toulouse
http://www.chu-toulouse.fr/internetchu/presentation/formation/ecoles/10ecoles/aidesoi.htm
CRF - Institut de Formation des Alpes Maritimes
http://ifam.croix-rouge.fr/
4.2.4.2 Kinderhilfsschwester/-pfleger
Berufsbild13
Die Kinderhilfsschwester hat ein ähnliches Berufsbild wie die Pflegehilfe, aber sie
spezialisiert sich zusätzlich auf die Betreuung des gesunden, kranken oder behinderten Kind.
Sie entspricht dessen Bedürfnissen durch ihre gewährleistete Anwesenheit sowie durch die
ihm teilzukommende Pflege.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
Vollendung des 17. Lebensjahres im Jahre der Aufnahmsprüfung
-
Diplôme national du Brevet, welches den erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe
I bestätigt; oder
12 Zur besseren Vergleichsmöglichkeit wurden die jeweils angegebenen Wocheneinheiten in Stundeneinheiten umgerechnet.
Offizieller Umrechnungsfaktor: 1 Woche = 35 Std.
13 Zitiert nach der Berufsbeschreibung des Gesundheitsministeriums:
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/1para.htm
Endbericht
20
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
-
das Berufszeugnis Kindergarten (certificat d’aptitude professionelle Petite Enfance);
oder
-
den Abschluss einer Vorbereitungsklasse für das Baccalauréat; oder
-
ein Berufsdiplom im Sanitäts- und Sozialsektor, Stufe 5; oder
-
eine 2-jährige berufliche Tätigkeit im Spitals-, Sozial-, oder Sozialmedizinsektor bzw.
eine 3-jährige berufliche Tätigkeit in einem anderem Sektor
-
bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung).
Kandidaten mit einem Berufsdiplom im Sanitäts- und Sozialsektor, Stufe 5sind von
der schriftlichen Prüfung befreit.
Ausbildungsdauer
12 Monate; 1575 Stunden, davon 630 Stunden theoretische und praktische Übungen, 945
Stunden Praktikum.
Ausbildungsinhalte Theorie
Theoretisches Ausbildungsprogramm in Unterrichtsstunden14,15
Grundkenntnisse der Pflege
35 Std.
Hygiene
35 Std.
Beziehungen, Kommunikation, Ergonomie
70 Std.
Öffentliche Gesundheit
35 Std.
Dienstvorschriften, Berufsausübung, Berufsverantwortung, Berufsethos
35 Std.
Pflege sowie Beobachtung von Patienten der Inneren Medizin
105 Std.
Grundlagen über das Kind und sein Umfeld
35 Std.
Die pränatale Periode und die Geburt
70 Std.
Das Kind von der Geburt zur Reife
Das kranke Kind
105 Std.
70 Std.
Das behinderte Kind
17,5 Std.
Nothilfe und Kindersterbegleitung
17,5 Std.
Ausbildungsinhalte Praxis
Praktikumsstunden pro Fachabteilung16,17
Allgemeinmedizin
105 Std.
Entbindungsstation oder Chirurgie oder Psychiatrie
105 Std.
Sterilisation
35 Std.
Extramurale Pflege, z.B. in Altersheimen, Heimhilfestellen
105 Std.
Kinderabteilung oder Neonatologie oder Kinderchirurgie
105 Std.
14 Die Stundenzahl kann leicht von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte variieren. Die angegebene Stundenverteilung findet
sich jedoch in den meisten Ausbildungsstätten.
15 Zur besseren Vergleichsmöglichkeit wurden die jeweils angegebenen Wocheneinheiten in Stundeneinheiten umgerechnet.
Offizieller Umrechnungsfaktor: 1 Woche = 35 Std.
16 Die Praktikumsstundenaufteilung kann leicht von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte variieren. Die angegebene
Stundenverteilung findet sich jedoch in den meisten Ausbildungsstätten.
17 Zur besseren Vergleichsmöglichkeit wurden die jeweils angegebenen Wocheneinheiten in Stundeneinheiten umgerechnet.
Offizieller Umrechnungsfaktor: 1 Woche = 35 Std.
Endbericht
21
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Entbindungsstation
105 Std.
Kinderpsychiatrie oder Heime für Kinder mit Behinderung
70Std.
Säuglingsnahrung
70 Std.
Extramurale Kindereinrichtungen
Wahlprojekt
245 Std.
35 Std.
Abschluss
Berufsdiplom
Quellen
Allgemeine Information des Gesundheitsministeriums
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/1para.htm
Ausbildungsinformation einer ausgewählten Ausbildungsstätte
CRF – Institut de Formation des Alpes Maritimes
http://ifam.croix-rouge.fr/puericulture_ap.html
4.2.4.3 Krankenschwester/-pfleger
Berufsbild18
Die Krankenschwester ist die Person, die, gemäß seinem Diplom, aus ihrer eigenen Initiative
heraus oder nach ärztlicher Verordnung, den technischen sowie persönlichen Pflegebedarf
analysiert, organisiert, verwirklicht und abschätzt. Außerdem nimmt sie an Erziehungs- und
Bildungsmaßnahmen teil sowie an Maßnamen zur gesundheitlichen und hygienischen
Vorbeugung.
Eine Krankenschwester muss den Gesundheitsansprüchen eines Individuums oder einer
Gruppe im Präventiv-, Heil-, Wiedereingliederungs- sowie Rehabilitationsbereich
entsprechen können.
Eine vielseitige Krankenschwester muss Krankenpflegedienste gewährleisten können,
welche die Gesamtheit der Probleme berücksichtigen, die durch funktionelle Gebrechen
sowie physische oder psychologische Not entstanden sind. Die Krankenschwester muss das
Individuum oder die Gruppe am Pflegeprozess teilhaben lassen, indem sie deren kulturelle
Dimension oder deren Persönlichkeit berücksichtigt.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
17. Lebensjahr im Jahr der Aufnahmeprüfung
-
ein Maturaabschluss (Baccalauréat); oder
-
ein ausländisches Krankenschwester/-pflegerdiplom; oder
-
eine drei-jährige Berufserfahrung als Pflegehilfe oder Kinderhilfsschwester/-pfleger
-
bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung)
Zitiert nach den Berufsbeschreibungen der Krankenschwestern/-pflegerschulen bzw. http://www.chutours.fr/site_public/chu/ifsi.htm und http://ifsi-fleyriat.ifrance.com/ifsi-fleyriat/pinf.htm. (Übersetzungen bei den
Berufsbildern immer vom Autor)
18
Endbericht
22
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Ausbildungsdauer
Zwischen 36 und 38 Monate; insgesamt 4760 Unterrichtsstunden, davon 2240
Unterrichtsstunden Theorie, 2380 Unterrichtsstudium Praktikum, 140 Unterrichtsstunden
pädagogische Begleitung
Ausbildungsinhalte Theorie
Theoretisches Ausbildungsprogramm in Unterrichtsstunden
Pflichtmodule
Humanwissenschaften
160 Std.
Anatomie – Physiologie – Pharmakologie
100 Std.
Recht, Ethik und Berufsethos, Berufsverantwortung, Arbeitsorganisation
80 Std.
Öffentliche Gesundheit
80 Std.
Krankenpflege
360 Std.
Hygiene
60 Std.
Infektiösen Krankheiten und HIV
80 Std.
Herzkreislauferkrankungen
60 Std.
Atemwegserkrankungen
60 Std.
Verdauungserkrankungen
60 Std.
Unfallchirurgie und Orthopädie
360 Std.
Psychiatrische Erkrankungen
360 Std.
Kinderheilkunde und Kinderpsychiatrie
80 Std.
Urologische und Organkrankheiten
60 Std.
Erkrankungen des Nervensystems
60 Std.
Krebs- und Bluterkrankungen
80 Std.
Altenpflege
80 Std.
Notdienste und Reanimation, Bluttransfusionen
80 Std.
Mutterschutzpflege und gynäkologischen Krankheiten
40 Std.
HNO-, Zahn/Kiefer-, Haut-, Augenerkrankungen
40 Std.
Wahlpflichtmodule19, z.B.
Herzkreislauferkrankungen II
80 Std.
Atemwegserkrankungen II
80 Std.
Unfallchirurgie und Orthopädie II
80 Std.
Verdauungserkrankungen II
80 Std.
Kinderheilkunde II
80 Std.
Pflege für Menschen mit psychologischer Erkrankung I
80 Std.
Pflege für Menschen mit psychologischer Erkrankung II
80 Std.
19
Das Angebot hängt von der Ausbildungsstätte ab. Zwei Module müssen gewählt werden.)
Endbericht
23
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Grundvorsorge und Sozialmedizin
80 Std.
Dazu werden an einigen Schulen lebende Fremdsprachen angeboten, die jedoch nicht zum
verpflichtenden Lehrplan zählen.
Ausbildungsinhalte Praxis
2380 Unterrichtsstunden Fachpraktikum in Spitälern sowie extramuralen Einrichtungen. Die
Praktikumserfahrung ist aufgeteilt unter den folgenden klinischen Bereichen:
Allgemeinmedizin, Chirurgie, Psychische Gesundheit, Psychiatrie, Geriatrie, Kinderheilkunde
sowie Kinderpsychiatrie.
Abschluss
Diplom
Quellen
Allgemein Beschreibung des Französischen Gesundheitsministeriums
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/3para.htm
Ausbildungsinformation einer ausgewählten Ausbildungsstätte
CHU de Tours
http://www.chu-tours.fr/site_public/chu/ifsi.htm
4.2.4.4 Weiterbildungsmöglichkeiten
•
Narkosekrankenschwester/-pfleger
Berufsbild20
Die Narkosekrankenschwester ist die Mitarbeiterin des Narkosefacharztes in den
Operations- und Entbindungssälen. Sie arbeitet auf eigene Verantwortung. Sie nimmt an der
Sicherheit des chirurgischen Eingriffes teil insbesondere durch die Kontrolle des
Narkosematerials.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
Krankenschwesterdiplom; oder
-
Hebammendiplom
-
2 jährige Berufserfahrung
-
bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung)
Ausbildungsdauer
24 Monate
Abschluss
Diplom
Quellen
Allgemeine Beschreibung des französischen Gesundheitsministeriums
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/4para.htm
20 Zitiert nach der Berufsbeschreibung des Gesundheitsministeriums:
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/4para.htm
Endbericht
24
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
•
OP-Krankenschwester/-pfleger
Berufsbild21
Die OP-Krankenschwester ist die Mitarbeiterin des Chirurgen. Sie nimmt an den
chirurgischen Eingriffen teil, die vom Chirurgen ausgeführt werden. Sie ist mit der Wartung
und der Sterilisation des Operationsmaterials beauftragt.
Aufnahmevoraussetzungen
-
Krankenschwesterdiplom; oder
-
Hebammendiplom
-
2-jährige Arbeitserfahrung
-
bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung)
-
Die Anzahl der Ausbildungsgänge ist beschränkt und die Aufnahme hängt von der
Note im Aufnahmeverfahren ab.
Ausbildungsdauer
18 Monate
Abschluss
Diplom
Quellen
Allgemeine Beschreibung des französischen Gesundheitsministeriums
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/5para.htm
•
Kinderkrankenschwester/-pfleger
Berufsbild
Die Kinderkrankenschwester ist eine Krankenschwester, die auf die Gesundheit und
Krankheiten von Kleinkindern spezialisiert ist. Weiters vollbringt sie Informationsaufgaben
gegenüber den Eltern.
Aufnahmevoraussetzungen
-
Krankenschwesterdiplom; oder
-
Hebammendiplom; oder
-
Absolvieren des letzten Jahres dieser Ausbildungen
-
2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung)
-
bestandenes 2-stufiges Aufnahmeverfahren (schriftliche und mündliche Prüfung)
-
Die Anzahl der Ausbildungsgänge ist beschränkt und richtet sich nach der Note im
Aufnahmeverfahren.
Ausbildungsdauer
12 Monate
Abschluss
Diplom
21 Zitiert nach der Berufsbeschreibung des Gesundheitsministeriums
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/5para.htm
Endbericht
25
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Quellen
Allgemeine Beschreibung des französischen Gesundheitsministeriums
http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/paramedicale/6para.htm
4.3 Luxemburg
22
4.3.1 Landesüberblick
Staatsform:
Parlamentarische Monarchie (Großherzogtum)
Fläche (Weltrang: 167):
2.586 km²
Einwohner (Weltrang 162):
444.000 = 172 je km² (2002)
Hauptstadt:
Luxemburg; 76.687 Einwohner (2001)
Amtssprachen:
Luxemburgisch, Deutsch, Französisch
Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner):
39.470 $
Währung:
1 Euro (€) = 100 Cent
Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2001)
Luxemburg (76.687 EW), Esch an der Uelzecht (27.186 EW), Differdingen (18.201 EW),
Düdelingen (17.348 EW), Petingen (13.770 EW)
Wirtschaft
BIP 2002:
21.025 Mio. $
realer Zuwachs Ø 2001 – 2002:
1,1 %
Arbeitslosigkeit Ø 2003:
3,7 %
Inflation Ø 1990-2001:
2,2 %
Inflation 2003:
1,5 %
Landwirtschaft
Industrie
Dienstleistungen
Anteil am BIP 2002
0,6%
18,0%
81,4%
Erwerbstätigkeit 2001
1,3%
22,7%
76,0%
22
Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Luxemburg dem Fischer
Weltalmanach 2005 (2004, 281) entnommen.
Endbericht
26
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Güter
Import 2002
Export 2002
Maschinen und Geräte
22,0%
23,0%
Transportmittel
16,1%
5,1%
Eisen, Stahl und Metallwaren
10,9%
26,6%
Lebende Tiere, Nahrungs- und Genussmittel
10,5%
7,1%
Chemische Erzeugnisse
9,3%
6,7%
Mineralölerzeugnisse
8,0%
0,0%
Belgien
34,0%
12,0%
Deutschland
26,0%
25,0%
Frankreich
15,0%
20,0%
Niederlande
5,0%
4,0%
Großbritannien
4,0%
7,0%
Italien
0,0%
6,0%
4,0%
12,0 Mrd. €
0,0%
9,0 Mrd. €
Länder 2003
USA
Summe 2003
4.3.2 Soziales und Gesundheit
Zu den Prinzipien des luxemburgischen Gesundheitssystems gehört eine Erfassung der
ganzen Bevölkerung durch das obligatorische Versicherungssystem, welches die Mehrheit
an Serviceleistungen bezahlt. Es ist das Recht jedes einzelnen Patienten, den bevorzugten
Versorger zu wählen (European Observatory on Health Care Systems 1999, 9).
Das System spaltet sich in Präventiv- und Behandlungsmaßnahmen, wobei die
Verantwortung für erstgenannte im Großen und Ganzen dem Gesundheitsministeriums
obliegt. Versorger sind einige öffentliche Dienste und private praktische Ärzte. Die Kosten für
heilende Behandlungen teilen sich Gesundheits- und Sozialministerium. Das
Gesundheitsministerium beaufsichtigt die Organisation des Gesundheitssystems und
subventioniert
den
Krankenhaussektor,
das
Sozialministerium
ist
für
das
Krankenversicherungssystem verantwortlich (a.a.O.).
Endbericht
27
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Die Finanzierung der Gesundheitsleistungen erfolgt in Luxemburg durch die
Gesundheitsversicherung, wobei zwischen gesetzlicher und freiwilliger Versicherung
unterschieden werden muss. Notwendige Serviceleistungen im Gesundheitsbereich werden
vom gesetzlichen Gesundheitsversicherungssystem finanziert, welches 99% der
Bevölkerung deckt. Davon ausgenommen sind Verwaltungsbeamte und Angestellte von
internationalen Institutionen, welche ihre eigenen Gesundheitsversicherungsfonds haben.
Ebenso Arbeitslose sind von diesem System ausgenommen (a.a.O., 17).
Die öffentliche Gesundheitsversicherung hat drei Quellen der Finanzierung (a.a.O., 18):
-
Beitrag vom Staat (max. 40% des Gesamten)
-
Beitrag von Arbeitgebern (ca. 30% des Gesamten; von Sektor zu Sektor verschieden)
-
Beitrag der einzelnen Versicherten (ca. 30% des Gesamten; bestimmter Prozentsatz
vom jeweiligen Bruttoeinkommen)
Gesundheitsstatistiken der WHO 2002
männlich
weiblich
Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
75,7
81,7
Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
69,3
73,7
5
5
119
64
je Einwohner
% von BIP
$2.905
6,0%
Kindersterblichkeit pro 1000
Erwachsenensterblichkeit pro 1000
Gesamtgesundheitsaufwendung 2001
4.3.3 Bildung
In Luxemburg besteht eine allgemeine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15
Jahren, wobei die Grundschulausbildung 6 Jahre dauert. Danach – mit 12 Jahren – können
die Schüler zwischen Gymnasium und einer 9-jährigen technischen Ausbildung wählen. Der
gymnasialen Orientierungsstufe im ersten Jahr folgen alt- bzw. neusprachliche Züge, die
nach 6 Jahren zur Hochschulreife führen. Die Unterrichtssprache in der Grundschule ist
Deutsch, in der Sekundarstufe Französisch. Seit 1969 hat Luxemburg eine Universität, die
aber lediglich einjährige Kurse verschiedener Fachrichtungen anbietet. 1991 studierten 4407
Luxemburger im Ausland.
(http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/luxemburg/bildung.htm)
4.3.4 Ausbildungen und Berufe in Gesundheitswesen
4.3.4.1 Pflegehilfe
Berufsbild23
Die Pflegehilfe leistet ihre Dienste in verschiedenen Berufssparten, bei einem Patienten/einer
Patientin und ihren Angehörigen oder in einer Pflegeanstalt, innerhalb eines Gesundheitsoder Sozialprojektes, das von einem multidisziplinären Pflegeteam konzipiert wurde.
23
Zitiert nach http://www.ltps.lu/formations/as.pdf .
Endbericht
28
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Sie betätigt sich in der Aufrechterhaltung und Förderung der Gesundheit und der Autonomie
des/der PatientIn, sowie in dessen Überwachung und Pflege.
Ihre Besonderheit besteht darin, dem Empfänger ihrer Pflegedienste zu gestatten eine
Verbindung mit seiner Umwelt aufrechtzuerhalten, und dabei besonders auf seinen Komfort
zu achten.
Unter diesem Gesichtspunkt, beobachtet und überwacht die Pflegehilfe die
PflegeempfängerInnen, führt und lenkt sie, unterstützt sie, hilft und ersetzt sie in den
Aktivitäten, die grundlegenden Bedürfnissen stillen und die die PflegeempfängerInnen nicht
mehr selbst übernehmen kann.
In einem multidisziplinären Ansatz der Pflege, nimmt die Pflegehilfe an den
Entscheidungsfindungen innerhalb des Pflegeprojektes teil, übt seinen Beruf in der
Beachtung seiner Kompetenzen aus, für welche er auch die Verantwortung übernimmt.
Ausbildungsvoraussetzung
-
Abgeschlossene 9. Schulstufe des Technischen Sekundarunterrichts
Ausbildungsdauer
3 Jahre; 3404 Unterrichtsstunden, davon 1998 Stunden Theorie, 1406 Stunden Praxis
Ausbildungsinhalte24
Pflegebegriffe und -techniken
851 Std.
Berufskommunikation
185 Std.
Geistes- und Sozialwissenschaften
148 Std.
Berufliche Mathematik
Kenntnisse der Berufswelt
Praxisstunden
74 Std.
111 Std.
1406 Std.
Wahlpflichtfach (1 von 2)
Deutsch
222 Std.
Französisch
222 Std.
Physik/Chemie
37 Std.
Gesundheit- und Umwelterziehung
37 Std.
Bürger- und Sozialkunde
111 Std.
Leibesübungen
222 Std.
Abschluss
Berufzeugnis zur technischen und beruflichen Reife
Quellen
Lycée Technique pour Professions de Santé : http://www.ltps.lu/formations/as.pdf
Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und
Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf
Angaben nach dem offiziellen Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport:
http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf. Die Gesamtstundenanzahl wurde wie folgt errechnet:
Wöchentliche Stunden x 37 Wochen (Länge des Luxemburgischen Schuljahres).
24
Endbericht
29
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
4.3.4.2 Krankenschwester/-pfleger
Berufsbild25
Die Krankenschwester leistet präventive, heilende und vorbeugende Krankenpflegedienste.
Sie kann außerdem im Rahmen der Ausübung ihres Berufes:
-
auf nationaler sowie auf lokaler Ebene an der Planung sowie an der Umsetzung und
an der Bewertung der Gesundheitsfürsorge teilnehmen
-
Maßnahmen zur Förderung und Bewertung der Gesundheit organisieren bzw. daran
teilnehmen
-
ihre Berufsrahmen- und Bildungsaufgabe gewährleisten
-
Aktivitäten zur Verbesserung der Qualität der Pflege und der Forschung in ihrem
Tätigkeitsbereich durchführen oder daran mitarbeiten
Sie übt ihren Beruf gemäß den Regeln der Ausübung der Gesundheitsberufe aus.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
Vollendung der 11. Schulstufe des Technischen Sekundarunterrichts für den Bereich
Heil- und Sozialberufe; oder
-
Vollendung der 3. Stufe des allgemein bildenden Gymnasiums (Lycée)
Ausbildungsdauer
3 Jahre; 3626 Unterrichtsstunden, davon 1961 Stunden Theorie, 1665 Stunden Praxis
Ausbildungsinhalte26
Grundlagen und Probleme der Pflege
Medizinische Wissenschaften
Berufskommunikation
Weltkunde
Lebensabschnitte
592 Std.
203,5 Std.
92,5 Std.
166,5 Std.
37 Std.
Grundlegende Begriffe
(Professionelle Hygiene, Untersuchung, Ernährung, Pharmakologie)
74 Std.
Geistes- und Sozialwissenschaften
92,5 Std.
Klinische Übungen*
1665 Std.
Deutsch
37 Std.
Französisch
37 Std.
Wahlpflichtfach (2 aus 3)
Deutsch
222 Std.
Französisch
222 Std.
Englisch
222 Std.
Humanbiologie
74 Std.
25 Zitiert nach "Règlement grand-ducal du 21 janvier 1998 portant sur l'exercice de la profession d'infirmier"
http://www.anil.lu/legislation_2.htm .
26 Angaben nach dem offiziellen Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und Sport:
http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf . Berechnung der Gesamtstunden siehe Fußnote 32.
Endbericht
30
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Physik
18,5 Std.
Chemie
18,5 Std.
Leibeserziehung
74 Std.
*Ausbildungsinhalte Praxis (Klinische Übungen)
Diese beinhalten ein 2-wöchiges Praktikum im 2. Ausbildungsjahr und ein 6-wöchiges im 3.
Ausbildungsjahr.
Abschluss
Diplom
Quellen
Règlement grand-ducal du 21 janvier 1998 portant sur l'exercice de la profession d'infirmier
http://www.anil.lu/legislation_2.htm
Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und
Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf
4.3.4.3 Weiterbildungsmöglichkeiten
•
Anästhesie- und Notfallkrankenschwester/-pfleger
Berufsbild27
Der Tätigkeitsbereich der Anästhesie- und Notfallkrankenschwester liegt in der Betreuung
der Patienten der Intensivabteilung des Spitals. Sie kümmert sich um die Patienten während
der Narkose, bei Herzmassagen, bei Schmerzbehandlungen in der chirurgischen Abteilung
oder bei anderen lebenskritischen Situationen der Patienten in oder außerhalb des
Krankenhauses.
Außerdem überwacht und begleitet sie die Pflege der Patienten, um deren hohe
Qualitätsanforderung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck muss sie die Eigenschaft
entwickeln klinische Situationen richtig abzuschätzen. Im sozialpädagogischen Bereich berät
sie den Patienten und seine Verwandten über die zu erwartende Krankheitsentwicklung in
kompetenter Art und Weise.
Ausbildungsvoraussetzung
-
Diplom Krankenschwester
Ausbildungsdauer
2 Jahre; 2812 Unterrichtsstunden, davon 481 Stunden. Theorie, 2331 Stunden Praxis
Ausbildungsinhalte28
Kenntnisse der Anästhesie
111 Std.
Kenntnisse der Intensivpflege
148 Std.
Professionelle Erste Hilfe29
Humanbiologie und Pharmakologie
74 Std.
Zitiert nach http://www.ltps.lu/formations/infirmier_anesthesie.pdf .
Berechnung der Gesamtstunden siehe Fußnote 32.
29 Keine Stundenzahl angegeben.
27
28
Endbericht
31
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Medizinwissenschaft der Anästhesie
55,5 Std.
Medizinwissenschaft der Intensivpflege
55,5 Std.
Berufsethos, Berufsrecht, Berufsstatus
37 Std.
Klinische Übungen/Praktiken
2331 Std.
Abschluss
Diplom
Quellen
Lycée Technique pour Professions de Santé : http://www.ltps.lu/formations/as.pdf
Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und
Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf
•
Psychiatriekrankenschwester/-pfleger
Berufsbild30
Die Psychiatriekrankenschwester leistet die Pflegedienste, die notwendig sind, um die
vollständige Zufriedenstellung jeglicher physischer und psychischer Bedürfnisse
aufzukommen von Personen oder Gruppen zu gewährleisten.
Ihr Ziel ist es, Gesundheit zu fördern, Krankheiten zu verhindern,
wiederherzustellen, Leiden zu vermindern und Sterbeunterstützung zu leisten.
Gesundheit
In ihrem Berufsleben handelt sie unabhängig im Rahmen des Pflegevorgangs und führt
Entscheidungen, die innerhalb eines multidisziplinären Pflegeteams getroffen wurden sowie
die vom Arzt befohlenen therapeutischen Maßnahmen aus.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
Diplom Krankenschwester
Ausbildungsdauer
1 Jahr; 1406 Unterrichtsstunden, davon 555 Stunden Theorie und 851 Stunden Praxis
Ausbildungsinhalte31
Psychiatrische Pflege
222 Std.
Psychiatrische Pathologie
111 Std.
Psychiatrische Therapien (Psychopharmakologie und Psychotherapien)
Klinische Psychologie
Psychologie (Sozialpsychologie, Erziehungspsychologie)
Kenntnisse der Berufswelt
Leibeserziehung
Klinische Übungen/Praktiken
37 Std.
55,5 Std.
37 Std.
55,5 Std.
37 Std.
851 Std.
Abschluss
Diplom
30
31
Zitiert nach http://www.ltps.lu/formations/infirmier_psy.pdf .
Berechnung der Gesamtstunden siehe Fußnote 32.
Endbericht
32
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Quellen
Lycée Technique pour Professions de Santé : http://www.ltps.lu/formations/as.pdf
Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und
Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf
•
Kinderkrankenschwester/-pfleger
Berufsbild32
Die Kinderkrankenschwester hat die Aufgabe die Bedürfnisse des Kindes vorauszusehen
und zu erkennen, und sie in die Sprache der anderen pflegenden Personen zu „übersetzen“.
In den letzten Jahren wurde jedoch eine andere ihrer Aufgaben immer bedeutungsvoller,
nämlich die Aufklärung, die Begleitung und die Überwachung der Pflegeleistungen der dem
Kinde nahe stehenden Personen, wie z.B. der Mutter und/oder dem Vater.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
Diplom Krankenschwester
Ausbildungsdauer
1 Jahr; 1406 Unterrichtsstunden, davon 629 Stunden Theorie, 777 Stunden Praxis
Ausbildungsinhalte33
Kenntnisse der Kinderpflege
185 Std.
Säuglingspflege
111 Std.
Pädiatrie
111 Std.
Psychologie, Neurologie und Psychiatrie
111 Std.
Basisbegriffe
(Ernährung, Pharmakologie und Therapie, Kenntnisse der Berufswelt)
111 Std.
Klinische Übungen/Praktiken
777 Std.
Abschluss
Diplom
Quellen
Lycée Technique pour Professions de Santé : http://www.ltps.lu/formations/as.pdf
Offizieller Lehrplan des Luxemburgischen Ministeriums für Erziehung, Berufsausbildung und
Sport: http://www.men.lu/edu/fre/hor/grilles_horaires/est.pdf
32
33
Zitiert nach http://www.ltps.lu/formations/infirmier_pediatrie.pdf .
Berechnung der Gesamtstunden siehe Fußnote 32.
Endbericht
33
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
4.4 Schweden
34
4.4.1 Landesüberblick
Staatsform:
Parlamentarische Monarchie (Königreich)
Fläche (Weltrang: 55):
449.964 km²
Einwohner (Weltrang 82):
8.924.000 = 19,8 je km² (2002)
Hauptstadt:
Stockholm; 761.721 Einwohner (2003)
Amtssprache:
Schwedisch
Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner):
25.970 $
Währung:
1 Schwedische Krone (skr) = 100 Öre
Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2003)
Stockholm (761.721 EW), Göteborg (478.055 EW), Malmö (267.171 EW), Uppsala (180.669
EW), Linköping (136.231 EW), Västerås (129.987 EW), Örebro (126.288 EW), Norrköping
(123.971 EW), Helsingborg (120.154 EW), Jönköping (119.340 EW) Umeå (107.917 EW),
Lund (100.995 EW)
Wirtschaft
BIP 2002:
240.313 Mio. $
realer Zuwachs Ø 1990 – 2002:
2,3 %
Arbeitslosigkeit Ø 2003:
4,9 %
Inflation Ø 1990-2001:
2,0 %
Inflation 2003:
2,0 %
Landwirtschaft
Industrie
Dienstleistungen
Anteil am BIP 2002
2,0%
28,0%
70,0%
Erwerbstätigkeit 2000
2,4%
24,5%
72,9%
34
Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Schweden dem Fischer
Weltalmanach 2005 (2004, 370-371) entnommen.
Endbericht
34
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Güter
Import 2003
Export 2003
Elektrotechnik und Telekommunikation
16,5%
14,4%
Industriemaschinen
11,3%
15,7%
Kfz
10,8%
13,9%
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
8,0%
3,4%
Textilien, Bekleidung und Schuhe
5,5%
2,1%
Erdöl
5,3%
0,0%
Eisen und Stahl
3,9%
5,1%
Holz und Holzprodukte
3,4%
13,4%
Optische Instrumente
3,0%
2,8%
Metallprodukte
2,9%
3,0%
Organische Chemikalien
2,8%
0,0%
Pharmazeutika
2,7%
6,5%
Kunststoffe
2,5%
0,0%
Petroleumprodukte
0,0%
2,9%
Deutschland
19,0%
10,0%
Dänemark
9,0%
6,0%
Großbritannien
8,0%
8,0%
Norwegen
8,0%
8,0%
Niederlande
7,0%
5,0%
Finnland
6,0%
6,0%
Frankreich
6,0%
0,0%
Belgien
4,0%
0,0%
USA
0,0%
12,0%
67,0%
667,4 Mrd. skr
54,0%
816,3 Mrd. skr
Länder 2003
EU gesamt
Summe 2003
Endbericht
35
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
4.4.2 Soziales und Gesundheit
Schweden galt in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatenforschung lange Zeit als Prototyp
des modernen Wohlfahrtsstaats. Oberstes Gestaltungsprinzip des Systems der sozialen
Sicherung in Schweden ist seine Universalität; demnach wird beispielsweise die gesamte
Wohnbevölkerung in Bezug auf zentrale Risiken wie Alter oder Krankheit erfasst und nicht
nur die abhängig beschäftigte Erwerbsbevölkerung. Im sozialdemokratischen, schwedischen
Modell haben präventive Maßnahmen gegenüber den reinen Transferleistungen Vorrang.
Daneben ist der schwedische Wohlfahrtsstaats in einem hohen Maße institutionalisiert und
beruht auf einem weitreichenden gesellschaftlichen Konsens (Schmid 2002, 206f).
Außer der Arbeitslosenversicherung fällt das soziale Sicherungssystem in die Zuständigkeit
des Ministeriums für Gesundheit und soziale Angelegenheiten („Socialdepartementet“). Es
besteht im Wesentlichen aus den „allgemeinen Versicherungen“, womit hauptsächlich die
Kranken- und Elternversicherung sowie die Unfallversicherung gemeint sind. Träger der
allgemeinen Versicherungen sind regionale Versicherungskassen, wobei jeder Einwohner
Schwedens unabhängig von seiner Nationalität versichert ist und mit dem 16. Lebensjahr
selbständig Mitglied einer solchen Versicherungskasse wird (Schmid 2002, 208f).
Gesundheitsstatistiken der WHO 2002
männlich
weiblich
Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
78,0
82,6
Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
71,9
74,8
Kindersterblichkeit pro 1000
4
3
Erwachsenensterblichkeit pro 1000
83
53
je Einwohner
% von BIP
$2.270
8,7%
Gesamtgesundheitsaufwendung 2001
4.4.3 Bildung
Auch im Schulwesen wird Schweden seinem Ruf als Wohlfahrtsstaat gerecht. Während der
neunjährigen Grundschulzeit sind Unterricht, Lernmittel und Schulessen kostenfrei. Einen
hohen Stellenwert besitzt die Erwachsenenbildung. 95% der Schweden besuchen nach der
Grundschule eine weiterführende Bildungseinrichtung. Von den insgesamt über 30
Hochschulen des Landes befinden sich die Universitäten in Uppsala, Lund, Stockholm,
Göteborg, Umeå und Linköping. Etwas mehr als 30% der jeweiligen Altersgruppe nehmen
ein Hochschulstudium auf.
(http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/schweden/bildung.htm)
Endbericht
36
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
4.4.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich
4.4.4.1 Krankenschwester/-pfleger
Berufsbild35
Krankenschwestern sind für die Patientenpflege verantwortlich, sie organisieren und planen
die Pflegearbeit und nehmen an klinischem Training und Entwicklung teil. Sie integriert und
verwendet in ihrer Arbeit spezifisches Wissen über Krankenpflege, Medizinwissenschaften
und Verhaltenslehre. Dieses Wissen hilft den Krankenschwestern beim Umgang mit
Patienten und ihren Verwandten, und wenn sie mit Kollegen und anderem medizinischen
Personal kooperieren.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
Gesamtdurchschnittsnote
Sekundarstufe II
Genügend
(Pass)
auf
alle
besuchten
Kurse
der
-
Das Kursprogramm muss folgende Kurse beinhalten: Sozialwissenschaften A,
Mathematik B, Naturwissenschaften B oder Physik A plus Chemie A oder B plus
Biologie A
-
Die Anzahl der Ausbildungsgänge ist begrenzt und Aufnahme hängt vom den
Abschlussnoten der Sekundarstufe II oder von der Note am Nationalen
Universitätsfähigkeitstest ab.
Ausbildungsdauer
prinzipiell 3 Jahre; Minimalkreditpunkte: 120 Schwedische bzw. 180 ECTS. Einige Schulen
bieten Bachelorkurse mit 130 Schwedischen Kreditpunkten bzw. 195 ECTS und sogar
Masterkurse mit 160 Schwedische Kreditpunkte bzw. 240 ECTS. Letzterer dauert insgesamt
4 Jahre. Keine genauen nationalen Angaben zur Aufteilung Theorie/Praxis.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte sind in Schweden auf nationaler Ebene weder stunden- noch
kreditpunktemäßig genau festgelegt. Es gibt nur folgende offizielle Richtlinie für die
Ausbildung:36
Um den Bachelor der Wissenschaften in Krankpflege verliehen zu bekommen, muss die
Studentin
35
36
−
sich das Wissen und die Fähigkeiten angeeignet haben, die notwendig sind um
unabhängig
als
Krankenschwester
im
allgemeinen
Gesundheitsund
Krankenpflegesektor zu arbeiten.
−
sich Wissen über allgemeine und spezifische Pflege angeeignet haben.
−
ihre Selbstkenntnis und ihr Mitgefühl zu entwickeln und dadurch, bei gleichzeitiger
Beachtung einer ethischen Einstellung und eines holistischen Menschenbildnisses,
ihre Fähigkeit gute Beziehungen zwischen den Patienten und seine Verwandten
herzustellen.
Zitiert nach http://info.ki.se/education/ects/Nursing/nurs_intro_en.html .
Zitiert nach Higher Education Ordinance, Appendix 2: http://wwweng.hsv.se/en/CollectionServlet?view=0&page_id=461 .
Endbericht
37
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
−
sich Wissen über die gesellschaftlichen Umstände, welche die Gesundheit von
Frauen und Männer beeinflussen können, aneignen und an gesundheitsfördernde
Maßnahmen sowie Präventivmaßnahmen teilnehmen können bzw. diese initiieren
können.
−
sich Wissen über Pflegefinanzierung und -organisation aneignen, die wichtig für die
gesundheitlichen und medizinischen Dienste sind.
−
sich Wissen über Planung, Führung und Koordination von Pflegearbeit angeeignet
haben und eine professionelle Funktion in Vorbereitung für Teamarbeit und
Kooperation zwischen den verschiedenen Mitarbeiterriegen entwickelt haben.
−
sich die Fähigkeit angeeignet haben, Patienten sowie deren Verwandte zu
unterweisen und das Pflegepersonal zu überwachen.
Abschluss
−
120 Schwedischen Kreditpunkte:
Wissenschaft in Krankenpflege
−
130 Schwedische Kreditpunkte: Bachelor der Wissenschaften in Krankenpflege
−
160 Schwedische Kreditpunkte: Master der Wissenschaften in Krankenpflege
Berufsuniversitätszertifikat
Bachelor
der
4.4.4.2 Weiterbildungsmöglichkeiten
•
Narkosekrankenschwester/-pfleger
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
•
Rehabilitation und Altenpflege
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
•
„Gemeindekrankenschwester“ (District Nursing)
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
•
OP-Krankenschwester
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
•
Krankenpflege in der Intensivstation
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
•
Psychiatrische Krankenschwester
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
•
Kinderkrankenschwester
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
Quellen
Higher Education Ordinance, Appendix 2
http://wwweng.hsv.se/en/CollectionServlet?view=0&page_id=461
Endbericht
38
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Ausbildungsinformationen einiger ausgewählter Universitäten
Ausbildungsinformation des Karolinska Institutes
http://info.ki.se/education/ects/Nursing/nurs_intro_en.html
Universität Kalmar: www.hbv.hik.se/english/progspec.php?Id=1
Das Universitätskolleg für Krankenpflege des Schwedischen Roten Kreuzes
http://www.nursing.redcross.se/omoss/study_programme_syllabus_120credits_980526_rev_j
une99.pdf
http://www.nursing.redcross.se/omoss/syllabus_nursing_1_60credits_fall99.pdf
Universität Gävle: http://www.hig.se/v-inst/english/courses_1.html
4.5 Schweiz
37
4.5.1 Landesüberblick
Staatsform:
Parlamentarischer Bundesstaat
Fläche (Weltrang: 133):
41.285 km²
Einwohner (Weltrang 93):
7.290.000 = 177 je km² (2002)
Hauptstadt:
Bern; 122.707 Einwohner (2002)
Amtssprachen:
Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 36.170 $
Währung:
1 Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen
Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2002)
Zürich (342.518 EW), Genf (177.535 EW), Basel (165.051 EW) Bern (122.707 EW),
Lausanne (116.232 EW) Winterthur (90.152 EW) St. Gallen (70.492 EW), Luzern (57.393
EW), Biel (49.328 EW), Thun (40.597 EW), Köniz (36.993 EW), La Chaux- de- Fonds
(36.966 EW), Schaffhausen (33.764 EW), Freiburg (32.549 EW), Chur (31.911 EW),
Neuchâtel (31.630 EW), Vernier (29.459 EW), Uster (28.770 EW), Lugano (26.045 EW)
Wirtschaft
BIP 2002:
267.445 Mio. $
realer Zuwachs Ø 1990 – 2002:
1,0 %
Arbeitslosigkeit Ø 2003:
3,5 %
Inflation Ø 1990-2001:
1,2 %
Inflation 2003:
0,6 %
37
Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zur Schweiz dem Fischer
Weltalmanach 2005 (2004, 372-386) entnommen.
Endbericht
39
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Landwirtschaft
Industrie
Dienstleistungen
Anteil am BIP 2003
2,0%
30,0%
68,0%
Erwerbstätigkeit 2003
4,1%
23,9%
72,0%
Güter
Import 2002
Export 2002
Chemikalien
22,1%
34,4%
Maschinen
21,1%
24,3%
Fahrzeuge
10,4%
0,0%
Textilien
7,0%
2,9%
Präzisionsinstrumente, Uhren, Bijouterie
6,6%
0,0%
Uhren
0,0%
8,2%
Präzisionsinstrumente
0,0%
6,8%
Deutschland
32,3%
20,8%
Frankreich
10,8%
8,7%
Italien
10,7%
8,3%
Niederlande
5,0%
0,0%
Großbritannien
0,0%
4,9%
Österreich
4,2%
0,0%
USA
5,1%
10,2%
79,4%
123,778 Mrd. sfr
59,4%
130,661 Mrd. sfr
Länder 2003
EU gesamt
Summe 2003
4.5.2 Soziales und Gesundheit
Seit den 90er Jahren des vorigen Jh. sind die Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit der
Schweiz stark angestiegen. 1990 wurden rund 63 Mrd. Franken für die soziale Sicherheit
ausgegeben, 2001 war es mit fast 120 Mrd. beinahe das Doppelte. Vergleicht man die
Sozialausgaben der Schweiz mit denen anderer EU- Länder, so fällt auf, dass pro Einwohner
am dritt- meisten für Sozialleistungen ausgegeben wird. Die Ursachen für das Wachstum der
Sozialausgaben sind vielfältig; sie reichen vom schritt- weisen Ausbau des Sozialstaates
Endbericht
40
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
über demografische Faktoren (immer ältere Menschen) bis zur Rezession der 90er Jahre,
wodurch
u.
a.
die
Arbeitslosenrate
stark
anstieg
(http://www.vernunftschweiz.ch/docs/Sozialsystem.pdf).
Fasst man alle Sozialleistungen zusammen, so bestehen die Einnahmen für die soziale
Sicherheit zu über der Hälfte aus Beiträgen, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Fünftel
zahlen Bund, Kantone und Gemeinden zusammen, weitere 16% kommen aus den
Vermögenserträgen der Pensionskassen und der Rest stammt von Kopfprämien und
Krankenversicherungen (http://www.vernunft-schweiz.ch/docs/Sozialsystem.pdf).
Die Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit bestehen zu über 90% aus den
Sozialleistungen wie Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung sowie Unfallversicherung, usw. Trotz
zunehmender Sozialleistungen stieg die Anzahl der Personen, die in der Schweiz unter der
Armutsgrenze leben, von 7,9% (1992)auf 9,3% (2002). Speziell davon betroffen sind allein
erziehende Eltern sowie Großfamilien mit mehr als drei Kindern. Heute ist fast jeder Zehnte
der
20
bis
59
Jährigen
von
Armut
betroffen
(http://www.vernunftschweiz.ch/docs/Sozialsystem.pdf).
Gesundheitsstatistiken der WHO 2002
männlich
weiblich
Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
77,7
83,3
Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
71,1
75,3
Kindersterblichkeit pro 1000
6
5
Erwachsenensterblichkeit pro 1000
92
51
je Einwohner
% von BIP
$3.322
11,0%
Gesamtgesundheitsaufwendung 2001
4.5.3 Bildung
Das schweizerische Bildungs- und Erziehungswesen ist Kantonssache. Es gibt somit 26
verschiedene Schulsysteme. Der Besuch von Kindergarten und Vorschule ist freiwillig, wird
aber gleichwohl von 98% der Kinder für mindestens ein Jahr wahrgenommen. Die
Schulpflicht erstreckt sich auf das Alter von 7 bis 16 Jahren (in wenigen Kantonen nur bis 15
Jahre). An eine meist sechsjährige Grundschule schließt sich eine 3- 4jährige - nach
Neigung und Begabung zu wählende Mittelschule - an. Etwa 17% der Schüler und
Schülerinnen erlangen eine Maturität (Abitur) und damit den Hochschulzugang. Neben den
zehn kantonalen Universitäten (Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg, Zürich,
St. Gallen, Lugano und Luzern) bestehen zwei Technische Hochschulen des Bundes (Zürich
und Lausanne) und 72 höhere Lehranstalten.
(http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/schweiz/bildung.htm)
Endbericht
41
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
4.5.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich
4.5.4.1 Pflegeassistentin/-assistent
Berufsbild38
Der Beitrag der Pflegeassistentin zum Gesamtangebot der Pflege ist folgendermaßen
definiert:
-
Mithilfe bei der Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des
täglichen Lebens
-
Mithilfe bei der Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens
-
Einbezug bei pflegerischen Maßnahmen und Weiterleiten von Beobachtungen
-
Mitwirkung bei Erhaltung von Gesundheit und Verhütung von Krankheiten und
Unfällen
-
Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege
Ausbildungsvoraussetzungen
-
17. Lebensjahr
-
vollendetes 9. Schuljahr
-
Praktikum im ausbildenden Betrieb
-
eventuell schulische Aufnahmsprüfung
-
die Schulen können weitere Bedingungen stellen
Ausbildungsdauer
1 Jahr (44 Wochen/1540 Stunden), davon 2/3 Praxis in Alters-, Pflegeheimen oder Spitälern,
1/3 auf den Schulen für Pflegeassistenz
Ausbildungsinhalte
Ausbildungsziele vom Schweizerischen Roten Kreuz festgelegt. Siehe die „Bestimmungen
für die Ausbildung zur Pflegeassistentin“ des Schweizerischen Roten Kreuzes.
http://www.srk.ch/aid/classes/BBPdfDokument/740/D_ausbbest . Die Pflegeassistenzschulen
erstellen individuelle Ausbildungsprogramme auf der Grundlage dieser Ausbildungsziele.
Diese werden vom Roten Kreuz regelmäßig überprüft. In dem Ausbildungsprogramm sind
die Praktikumsorte miteinzubeziehen. Das Schweizerische Rote Kreuz legt nicht explizit fest
wie das Verhältnis Theorie-Praxis sein sollte. Dennoch scheint es in den meisten Schulen
wie oben angegeben.
Abschluss
Berufsausweis des Schweizerischen Roten Kreuzes
Quellen
Bestimmungen für die Ausbildung zur Pflegeassistentin des Schweizerischen Roten Kreuzes
http://www.srk.ch/aid/classes/BBPdfDokument/740/D_ausbbest
Ausbildungsinformation des Kantons Zürichs
https://www.puls-berufe.ch/pulsberufe/pflegeass.php
38
Zitiert nach http://www.srk.ch/aid/classes/BBPdfDokument/740/D_ausbbest
Endbericht
42
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Ausbildungsinformation des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Chur (Kanton
Graubünden)
http://www.bgs-chur.ch/pflegeassistent.cfm
4.5.4.2 Fachangestellte Gesundheit/Fachangestellter Gesundheit
Berufsbild39
Fachangestellte Gesundheit begleiten, unterstützen und pflegen Klientinnen und Klienten im
täglichen Leben selbständig und verantwortungsvoll. Sie begegnen ihnen mit menschlichem
Respekt. Sie arbeiten in berufsgruppenübergreifenden Teams in Institutionen des
Gesundheits- und Sozialwesens. Sie tragen dazu bei, die pflegerischen, administrativlogistischen sowie die an sie delegierten medizinaltechnischen Dienstleistungen in der
geforderten Qualität zu erbringen.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
Abgeschlossene Sekundarstufe II
-
Bewerbungsgespräch und Eignungspraktikum von mindestens einer Woche in den
Lehrbetrieben
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung weist vier Schwerpunkte auf:40
−
Pflegen, Betreuen und Unterstützen von KlientInnen bei der täglichen Körperpflege,
beim Anziehen der Kleider, beim Aufstehen, Essen und Trinken, beim Lagewechsel
oder bei der Ausscheidung. In Notfallsituationen gilt es, erste Hilfe zu leisten und für
Hilfe zu sorgen.
−
Mitarbeit in verschiedenen Wohnsituationen, seien es Privathaushalte,
Wohngemeinschaften in einem Pflege-, Wohn- oder Behindertenheim, Spital oder
Klinik. Das kann Unterstützung bei Alltagstätigkeiten wie Kochen, Betten und
Waschen beinhalten, aber auch das Beobachten sowie – unter Anleitung –
Beschäftigen und Motivieren von BewohnerInnen und PatientInnen.
−
Administrative Tätigkeiten wie Kontrollieren und Bestellen von verschiedenen
Materialien, Kontrolle und – unter Anleitung – Wartung von Instrumenten und
Apparaturen, Bettendisposition, Telefon- und Postdienst oder Arbeiten am Computer.
−
Einfache diagnostische und therapeutische Maßnahmen, zum Beispiel das Wägen
von PatientInnen/BewohnerInnen, Blutdruckmessen, kleiner Verbandswechsel,
Blutentnahmen oder Wundbehandlung, sowie Vorbereiten und Durchführen von
Injektionen. Gebrauchtes Material reinigen, desinfizieren und sterilisieren gehören
ebenfalls dazu.
Theoretische Ausbildung an der Berufsschule umfasst 1800 Unterrichtsstunden:
Allgemeinbildung/Turnen und Sport
39
40
480 Std.
Zitiert nach http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/reglement_gefa.pdf .
Zitiert nach http://www.puls-berufe.ch/pulsberufe/fag.php .
Endbericht
43
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Pflege und Betreuung
220 Std.
Lebensumfeld und Alltagsgestaltung
220 Std.
Administration und Logistik
160 Std.
Medizinaltechnik
140 Std.
Bereichsübergreifende Berufskunde
580 Std.
Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Quellen
Ausbildungsinformation der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz
http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/info_fage_d.pdf
Ausbildungsinformation des Kantons Zürichs
http://www.puls-berufe.ch/pulsberufe/fag.php
Ausbildungsinformation des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Chur (Kanton
Graubünden)
http://www.bgs-chur.ch/fachangestellte.cfm
4.5.4.3 Pflegefachfrau/-mann bzw. Diplomierte Pflegefachfrau/-mann
1999 hat die Schweizerische Direktorenkonferenz (SDK) entschieden, dass
Gesundheitsberufe in die Bildungslandschaft der Schweiz integriert werden sollen.
bedeutet, dass das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie „neu“ zuständig
anstelle vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK). Die Übergangsfrist beträgt 5 Jahre.
Kantone sind zuständig für die Umsetzung.
die
Die
ist,
Die
Ebenso trat am 1.1.2004 das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft. Die Berufsbildung in der
Schweiz ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt.
Im Folgenden wird das alte Ausbildungssystem kurz zusammengefasst, und die Konturen
des neuen Systems vorgestellt.
4.5.4.4 Das alte Ausbildungssystem
•
Pflegefachfrau/-mann Diplomniveau I
Berufsbild41
Die Pflegefachfrau und der Pflegefachmann DN I sind vorwiegend in der Pflege und
Betreuung von Betagten und Langzeit-Patienten tätig. Ihr vielseitiges Aufgabengebiet in
Alters-, Behinderten- und Pflegeheimen, Psychiatrie, Rehabilitation, Spitex und Spital
umfasst Pflegesituationen, deren Entwicklung in der Regel voraussehbar ist.
Die Hauptaufgaben von Pflegefachfrau und Pflegefachmann sind:
41
-
Erhalten und Unterstützen von täglichen Lebensaktivitäten wie essen und trinken,
waschen und kleiden etc.
-
Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens.
Zitiert nach http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn1.cfm .
Endbericht
44
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
-
Bei vorbeugenden, krankheitserkennenden und behandelnden Maßnahmen
mitwirken. Beteiligung an Aktionen, die dazu dienen, Unfälle und Krankheiten zu
verhüten, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern sowie an WiedereingliederungsProgrammen.
-
Die Pflegequalität verbessern und den Beruf weiterentwickeln.
Ausbildungsvoraussetzungen42
-
18. Lebensjahr
-
abgeschlossene 9. (Ende der allgemeinen Schulpflicht) oder 10. Schulstufe
(schulspezifische Unterschiede)
-
Praktikumserfahrung im Gesundheits- oder Sozialwesen
-
Vorschule für Pflegeberufe oder Pflegeassistenzausbildung. Der Besuch der
Vorschule ist nicht zwingend verpflichtend (schulspezifische Unterschiede), jedoch
meistens notwendig, wenn man keinen Mittelschulabschluss besitzt.
-
Aufnahmeprüfung
ausgenommen
erfolgreiche
Pflegeassistenzausbildung mit gutem Abschluss
Absolventen
der
Ausbildungsdauer
3 Jahre, davon in einigen Schulen 1/3 Theorie und 2/3 Praxis in anderen 50% Theorie und
50% Praxis
Abschluss
Diplom Niveau I, Titel: Pflegefachmann/-frau
Quellen
Ausbildungsinformation des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Chur (Kanton
Graubünden) http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn1.cfm
Ausbildungsinformation der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Ostschweizer
Kinderspital (Kanton St. Gallen) http://www.pflegeschulekispi.ch/angebote/dns1.html
•
Pflegefachfrau/-mann Diplomniveau II
Berufsbild
Schwerpunkt Akutspital43
Diplomierte Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner im Akutbereich arbeiten eigenständig und in
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Sie erbringen Leistungen für Menschen jeden
Alters. Die wesentlichen Ziele ihrer Tätigkeit bestehen darin, Gesundheit zu fördern, zu
erhalten, wiederherzustellen oder ein würdiges Sterben zu ermöglichen.
Diplomierte Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner DN II sind befähigt:
42
43
-
Pflege in Situationen mit raschen Veränderungen zu gewährleisten.
-
In Pflegesituationen, in denen verschiedenartige Einflussfaktoren aufeinander wirken,
Lösungswege zu entwickeln.
Es gibt schulspezifische Unterschiede, die im Folgenden herausgehoben werden.
Zitiert nach http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn2.cfm .
Endbericht
45
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Der Einsatz ist in vielen verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens möglich. Als
Arbeitsplatz bieten sich neben dem Akutspital auch spitalexterne Krankenpflege, Alters- und
Pflegeheime, Beratungsstellen, Institutionen für chronisch kranke oder behinderte Menschen
und Institutionen der Gesundheitsförderung an.
Schwerpunkt psychosozialer Bereich (Psychiatrie)44
Diplomierte Pflegende im psychosozialen Bereich arbeiten eigenständig und in
Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Sie erbringen Leistungen für gesunde und
kranke Menschen jeden Alters. Die wesentlichen Ziele ihrer Tätigkeit bestehen darin,
Gesundheit zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen, chronisch und psychisch Kranke
und Menschen mit Behinderungen in allen Aktivitäten des täglichen Lebens zu unterstützen,
Menschen in einer Krise zu begleiten sowie ein würdiges Sterben zu ermöglichen.
Diplomierte Pflegende sind befähigt:
-
Die Pflege zu gewährleisten in Situationen mit raschen Veränderungen, die nicht
eindeutig voraussehbar und von unterschiedlicher Komplexität sind.
-
Kompetent und selbstständig zu handeln in Pflegesituationen, in denen viele
verschiedenartige Einflussfaktoren so aufeinander wirken, dass die Entwicklung
neuer Lösungswege erforderlich ist.
Der Einsatz ist in verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens möglich. Als
Arbeitsplatz bieten sich neben psychiatrischen Institutionen mit ihren vielfältigen
Einsatzmöglichkeiten z.B. auch an: spitalexterne Krankenpflege, Alters- und Pflegeheime,
Beratungsstellen, Institutionen für chronisch kranke und behinderte Menschen oder für
Menschen mit Suchtproblemen, Institutionen der Gesundheitsförderung.
Ausbildungsvoraussetzungen45
-
18. Lebensjahre
Schwerpunkt Akutspital
-
abgeschlossene 9. Schulstufe und 1-3 Jahren weiterer Schulbesuch oder Berufslehre
im Bereich Pflege; andere Schulen verlangen 11 abgeschlossene Schuljahre
-
Praktikumserfahrung
-
bestandenes Aufnahmeverfahren
Schwerpunkt psychosozialer Bereich (Psychiatrie)
-
9 Schuljahre
-
Besuch einer Vorschule
-
bestandenes Aufnahmeverfahren
Ausbildungsdauer
4 Jahre, davon an einigen Ausbildungsstätten 1/3 Theorie, 2/3 Praxis an anderen 50%
Theorie, 50% Praxis
Ausbildungsinhalte beinhalten:
Grundlagen der Pflege
44
45
Zitiert nach http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn2_psy.cfm .
Wie bei Pflegefachfrau/-mann DN I gibt es schulspezifische bzw. schwerpunktspezifische Unterschiede.
Endbericht
46
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Pflege des Menschen zu Hause
Pflege des Menschen im Spital (bekannte und voraussehbare Situationen)
Pflege des Menschen in Heimen und psychiatrischen Institutionen
Pflege des Menschen im Spital (nicht eindeutig voraussehbare, wechselnde und komplexe
Situationen)
Abschluss
Diplom Niveau II, Titel: Diplomierte Pflegefachfrau/-mann
Quellen
Ausbildungsinformation des Kantonsspitals Winterthur
http://www.ksw.ch/krankenpflegeschule/diplom2infos.htm
Ausbildungsinformation des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales Chur (Kanton
Graubünden)
http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn2.cfm
http://www.bgs-chur.ch/pflegefach_dn2_psy.cfm
4.5.4.5 Das neue Ausbildungssystem
•
Diplomierte Pflegefachfrau/-mann
Diese Ausbildung ist komplett auf der Tertiärstufe situiert: in der Westschweiz im Rahmen
der Fachhochschulen, in der Ostschweiz im Rahmen der Höheren Fachschulen. Das Diplom
Niveau I/II wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Berufsbild46
Die diplomierten Pflegefachpersonen sind als Angehörige der Gesundheitsberufe zuständig
und verantwortlich für die Pflege. Die Pflege wird von gesellschaftlichen, soziokulturellen,
politischen, ökonomischen, demographischen und epidemiologischen Veränderungen
beeinflusst. Die diplomierten Pflegefachpersonen leisten im Rahmen der geltenden
Gesetzgebung und im Auftrag der Allgemeinheit bzw. der KlientInnen/PatientInnen einen
wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, insbesondere auch im
Bereich der Erhaltung und Förderung der Gesundheit.
KlientInnen/PatientInnen können Einzelpersonen mit ihren Angehörigen, Familien oder
Gruppen sein. Diese können allen Altersstufen angehören, in unterschiedlichem physischem
und/oder psychischem Zustand sein und aus verschiedenen soziokulturellen Umfeldern
stammen. Prägend für die Situation der KlientInnen/PatientInnen können Krisen,
Abhängigkeiten sowie Folgen von Traumen und Übergriffen (psychische und physische
Gewalt) sein.
Die diplomierten Pflegefachpersonen sind verantwortlich für den Pflegeprozess. Sie
berücksichtigen bei ihrer Berufsausübung das Alter, das Geschlecht, die Biographie, den
Lebensstil, den Lebensentwurf und die soziale Umgebung der KlientInnen/PatientInnen. Sie
tragen deren Erwartungen, Gesundheitsverständnis, individuellen Bedürfnissen und
Werthaltungen
Rechnung.
Im
Weiteren
beziehen
sie
die
Fähigkeit
der
46
Zitiert nach http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/bestimmungen_internet_d.pdf .
Endbericht
47
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
KlientInnen/PatientInnen mit ein, ihr Leben zu gestalten und sich an neue Situationen
anzupassen.
Um die pflegerischen Bedürfnisse der KlientInnen/PatientInnen bestmöglich zu erfüllen,
arbeiten die diplomierten Pflegefachpersonen intra- und interdisziplinär mit allen beteiligten
Fachpersonen zusammen. Dabei haben sie eine zentrale Verbindungsfunktion inne und
vertreten die Interessen der KlientInnen/PatientInnen. Wenn sie pflegerische Handlungen
delegieren, gewährleisten sie die nötige Überwachung und tragen für ihre Entscheide und
Handlungen die Verantwortung.
Professionelles pflegerisches Handeln basiert auf den Erkenntnissen der Natur-, Geistes und
Sozialwissenschaften, namentlich der Pflegewissenschaft, auf den berufsethischen
Grundsätzen sowie der persönlichen und beruflichen Entwicklung der diplomierten
Pflegefachpersonen. Weitere wesentliche Voraussetzungen sind manuelles Geschick und
Empathie.
Die diplomierten Pflegefachpersonen setzen sich kontinuierlich mit den wissenschaftlichen,
technologischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Entwicklungen auseinander. Ihre
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln sie laufend weiter. Sie reflektieren die
Pflege und integrieren neue Erkenntnisse in ihren Berufsalltag.
Das Gesamtangebot der Pflege wird in den fünf Funktionen umschrieben:
Funktion 1
−
Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen
Lebens
Funktion 2
−
Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens
Funktion 3
−
Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
Funktion 4
−
Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits sowie
zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits
−
Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen
−
Mitarbeit in interdisziplinären Gruppen
Funktion 5
−
Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der
Entwicklung des Berufes
−
Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen
Die diplomierten Pflegefachpersonen übernehmen die Verantwortung für die
Qualitätssicherung in der Pflege und arbeiten bei der Schaffung und Weiterentwicklung von
Strukturen innerhalb von Organisationen und Institutionen aktiv mit.
Endbericht
48
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Entsprechend dem breiten Spektrum möglicher Pflegesituationen sind die diplomierten
Pflegefachpersonen an den verschiedensten Einsatzorten tätig. Sie arbeiten im
Angestelltenverhältnis oder als selbständig Erwerbende.
Aufnahmevoraussetzungen
-
18. Lebensjahr
-
Abgeschlossene Sekundarstufe II (d.h. Matura, Diplom einer dreijährigen
Diplommittelschule, Berufsmatura, dreijährige Berufslehre oder Eidgenössisches
Fähigkeitszeugnis sowie ein 3-monatiges Praktikum)47
-
In der Regel 12-wöchiges Praktikum, davon mindestens 8 Wochen im Gesundheitsund Sozialwesen
-
Aufnahmeprüfung (schriftliche Prüfung und Interview)48
-
Die einzelnen Schulen können weitere Voraussetzungen festlegen.
Ausbildungsdauer
Von der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz auf 3 Jahre angesetzt, bei einigen
Schulen jedoch auch 4 Jahre. Das Verhältnis Theorie und Praxis ist nicht genau
festgeschrieben. Bei den Fachhochschulen in der Regel 1/3 Praxis, 2/3 Theorie, an den
Höheren Fachschulen 50% Theorie, 50% Praxis
Ausbildungsinhalte
Auch diese sind stunden- bzw. kreditmäßig nicht genau festgelegt. Laut den Allgemeinen
Bestimmungen der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz sollten folgende
einleitenden (kursiv) sowie weiteren Kompetenzen vermittelt werden:49
Bereich Fachkompetenz
−
Pflegesituationen in ihrer Charakteristik erfassen und reflektiert handeln
−
Nach den Grundsätzen der primären, sekundären und tertiären Prävention handeln;
geeignete Maßnahmen einleiten und für deren Umsetzung sorgen
−
Eine klinische Beurteilung vornehmen, Entscheidungen treffen und die Pflege so
gestalten,
dass
die
Werthaltungen,
Rechte
und
Interessen
der
KlientInnen/PatientInnen berücksichtigt werden
−
Die Vorstellungen der KlientInnen/PatientInnen über das Krankheitserleben und die
Krankheit respektieren und in der Pflege mit einbeziehen
−
Gemeinsam mit KlientInnen/PatientInnen Ressourcen finden, die zur Vorbeugung
und Bewältigung von Problemen beitragen und in der Pflege eingesetzt werden
können
−
Belastende Situationen (z.B. Übergänge, Stress, Verlust, Trauer) erkennen und die
Betroffenen unterstützen
−
Krisen, Suizidgefährdung, Situationen von Gewalt und Aggression vorhersehen bzw.
erkennen und geeignete Maßnahmen treffen
Bei einigen der genannten Abschlüsse kann eine Zusatzprüfung in bestimmten Fächern verlangt werden.
Diese kann den Fachangestellten Gesundheit (siehe unten) erlassen werden.
49 Zitiert nach „Bestimmungen für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau/zum dipl. Pflegefachmann“ http://www.bildunggesundheit.ch/assc/bestimmungen_internet_d.pdf .
47
48
Endbericht
49
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
−
Sterbende und ihre Bezugspersonen einfühlsam begleiten, ein breites Repertoire an
palliativen Pflegeinterventionen situationsgerecht einsetzen
−
Die KlientInnen/PatientInnen in ihrer Unabhängigkeit und Selbständigkeit sowie im
Erreichen und Erhalten der bestmöglichen Lebensqualität unterstützen
−
Die ethischen Grundsätze sowie die rechtlichen und beruflichen Normen respektieren
und reflektieren; sich mit Dilemmas auseinandersetzen und Stellung beziehen
−
Die KlientInnen/PatientInnen über ihre Rechte und Pflichten informieren
−
Die Verantwortung für die geleistete und die delegierte Pflege übernehmen
−
Zusammenhänge erkennen zwischen individuellen und kollektiven Bedürfnissen nach
Sicherheit und Wohlbefinden sowie zwischen gesellschaftspolitischen Gegebenheiten
und auf die weitere Entwicklung Einfluss nehmen
−
Im eigenen Arbeitsgebiet die Strukturen in Organisationen beurteilen und mit
gestalten
−
Für einen fach- und sachgerechten Umgang mit Einrichtungen und Materialien
sorgen und dabei ökonomische sowie ökologische Kriterien berücksichtigen
−
Koordinations-, Delegations- und Führungsaufgaben übernehmen, insbesondere
Anleiten, Begleiten und Überwachen von nicht diplomiertem Personal und Lernenden
Bereich methodische Kompetenz
−
Verschiedene Modelle, Methoden und Konzepte nutzen, um die Pflege zu planen,
durchzuführen, auszuwerten und weiterzuentwickeln
−
Berufliche Situationen systematisch reflektieren und die gewonnenen Erkenntnisse
auf andere Situationen übertragen
−
Effiziente arbeitsorganisatorische Abläufe gestalten und dabei der Situation der
KlientInnen/PatientInnen Rechnung tragen
−
Methoden, Techniken und Maßnahmen für die jeweilige Situation bestmöglich
auswählen und einsetzen
−
Vorhandene Ressourcen koordinieren und der Situation entsprechend effizient
einsetzen
−
Projekte initiieren, durchführen und auswerten
−
Adressatengerechte Lern- und Förderungsprogramme für Individuen, Familien,
Gruppen entwickeln, durchführen und evaluieren
−
Methoden und Standards für die Leistungserfassung und Qualitätssicherung mit
entwickeln, beurteilen und einsetzen
−
Forschungsergebnisse beschaffen, verstehen, interpretieren und im Berufsalltag
nutzen
−
Sich an Forschungsprojekten beteiligen
Bereich sozial-kommunikative Kompetenz
−
Von Vertrauen und Verständnis geprägte Beziehungen pflegen
−
Adressatengerecht und zielorientiert kommunizieren, verhandeln und argumentieren
Endbericht
50
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
−
Am Ergehen anderer Anteil nehmen, präsent sein in schwierigen Situationen und
auch Hoffnung und Freude mit anderen teilen können
−
Bedingungen schaffen, die den KlientInnen/PatientInnen den Miteinbezug in
Entscheidungsprozesse und das Treffen von Entscheiden ermöglichen
−
Die Fähigkeiten der KlientInnen/PatientInnen zur Vertretung ihrer Interessen
differenziert einschätzen und wenn nötig für ihre Anliegen einstehen
−
Sich für den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre der KlientInnen/PatientInnen auf
physischer, psychischer und sozialer Ebene einsetzen
−
Im Umgang mit persönlichen Daten der KlientInnen/PatientInnen dafür sorgen, dass
deren Interessen gewahrt und die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden
−
KlientInnen/PatientInnen informieren, anleiten und beraten
−
Die Beziehung mit Menschen aus anderen Kulturen gestalten und dabei ihren
Werten, Normen und ihrer spezifischen Lebenssituation Rechnung tragen
−
Einen aktiven Beitrag zur konstruktiven intra- und interdisziplinären Zusammenarbeit
leisten
−
Konflikte angehen, lösen oder aushalten
−
Die eigenen Berufsinteressen in der Institution und in der Gesellschaft vertreten
Bereich personale Kompetenz
−
Das Gleichgewicht zwischen Engagement und Abgrenzung, Nähe und Distanz finden
−
Entscheidungen treffen und verantwortungsbewusst handeln
−
Unvorhergesehene und rasch wechselnde Situationen meistern
−
Sich selbst beurteilen und Erfahrungen nutzen mit dem Ziel, Autonomie und ein
kritisch-konstruktives Urteilsvermögen zu entwickeln
−
Sich mit der persönlichen Haltung zu Gesundheit und Krankheit, Leben und Tod,
Behinderung, Körperlichkeit und Sexualität auseinandersetzen
−
Mit schwierigen, widersprüchlichen und scheinbar ausweglosen Situationen umgehen
und Paradoxien aushalten
−
Zu sich selbst Sorge tragen, Strategien entwickeln, um belastende Situationen zu
bewältigen
−
Sich in intra- und interdisziplinären Gruppen positionieren
−
Die berufliche Situation als Lern-, Lehr- und Forschungsmöglichkeit wahrnehmen und
damit zur Weiterentwicklung der Pflege beitragen
−
Das eigene Wissen und Können permanent weiterentwickeln
−
Sich an der beruflichen und gesellschaftlichen Gegenwarts- und Zukunftsgestaltung
aktiv beteiligen.
Es bleibt den Fachhochschulen bzw. Höheren Fachschulen überlassen einen detaillierten
Ausbildungslehrplan auf Grundlage der zu vermittelten Kompetenzen zusammenzustellen.
Endbericht
51
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Die Fachhochschulen in der Westschweiz haben folgenden Ausbildungslehrplan
zusammengestellt (aufgeteilt auf 34 Wochen/Jahr):
Gebiet
berufliche Interventionen
Berufe, Institutionen und Organisationen
Individuen, Kulturen und Gesellschaft
Sozial- und Gesundheitsprobleme, Strukturelle Antworten
Gesundheitswissenschaften
Technologien und ihre wissenschaftliche Basis
Berufsbildungsprozess
Abschlussarbeit
Mobilitätsmodul
TOTAL
ECTS Kreditpunkte
53
10
21
32
42
10
42
18
12
240
Die Kredite werden in theoretischen Unterricht an den Fachhochschulen sowie in klinischen
Praktiken erworben. Im Durchschnitt 22 Wochen Ausbildung an den Fachhochschulen und
11 Wochen klinische Praktiken.
Abschluss
Diplom
Quellen
Bestimmungen für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau/zum dipl. Pflegefachmann der
Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz
http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/bestimmungen_internet_d.pdf
http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/kommentar.pdf
Homepage der Haute Ecole Spécialisée Santé Social de Suisse romande
http://www.hes-s2.ch/index.html
4.5.4.6 Anhang
Auswahl einiger Kantone
Ausbildungssystem
und
voraussichtliche
Umstellung
auf
das
neue
Westschweiz
bereits umgestellt; Ausbildung wird an Fachhochschulen angeboten
Deutschsprachige Schweiz
Zürich – Umstellung im Herbst 2004
Bern – Umstellung 2005
St. Gallen – Umstellung 2005
Aargau – Herbst 2004
Italienischsprachige Schweiz
Tessin – Keine Angaben zur Umstellung
Graubünden – Voraussichtlich 2007
Endbericht
52
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
4.6 Spanien
50
4.6.1 Landesüberblick
Staatsform:
Parlamentarische Monarchie (Königreich)
Fläche (Weltrang: 50):
504.782 km²
Einwohner (Weltrang 29):
40.917.000 = 81 je km² (2002)
Hauptstadt:
Madrid; 3.016.788 Einwohner (2002)
Amtssprachen:
Spanisch, Katalanisch, Galizisch, Baskisch
Bruttosozialprodukt (2002 je Einwohner): 14.580 $
Währung:
1 Euro (€) = 100 Cent
Wichtige Städte und Einwohnerzahlen (2002)
Madrid (3.016.788 EW), Barcelona (1.527.190 EW), Valencia (791.871 EW), Sevilla
(704.114 EW), Saragossa (620.419 EW), Málaga (535.686 EW), Murcia (377.888 EW), Las
Palmas de Gran Canaria (370.649 EW), Palma de Mallorca (358.462 EW), Bilbao (353.950
EW), Valladolid (318.576 EW), Córdoba (314.805 EW), Alicante (293.629 EW), Vigo
(288.324 EW), Gijón (270.211 EW), L’ Hospitalet de Llobregat (244.523 EW), A Coruña
(242.458 EW), Granada (240.522 EW), Santa Cruz de Tenerife (217.415 EW)
Wirtschaft
BIP 2002:
653.075 Mio. $
realer Zuwachs Ø 1990 – 2002:
2,8 %
Arbeitslosigkeit Ø 2003:
11,3 %
Inflation Ø 1990-2001:
3,9 %
Inflation 2003:
3,1 %
Landwirtschaft
Industrie
Dienstleistungen
Anteil am BIP 2002
3,0%
30,0%
67,0%
Erwerbstätigkeit 2001
6,4%
31,5%
62,1%
50
Sofern nicht gesondert in der Klammer angegeben, wurden die folgenden Basisdaten zu Spanien dem Fischer Weltalmanach
2005 (2004, 403-406) entnommen.
Endbericht
53
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Güter
Import 2003
Export 2003
Halbfabrikate
55,7%
46,4%
Maschinen und Transportausrüstungen
14,1%
11,2%
Kfz
7,7%
14,6%
Nahrungs- und Genussmittel
6,8%
12,6%
Deutschland
16,3%
12,0%
Frankreich
16,1%
19,2%
Italien
9,1%
9,7%
Niederlande
4,0%
0,0%
Portugal
0,0%
9,6%
3,7%
184,1 Mrd. €
4,1%
137,8 Mrd. €
Länder 2003
USA
Summe 2003
4.6.2 Soziales und Gesundheit
Die spanische Sozialversicherung kann als Mischsystem – bestehend aus öffentlichen und
privaten Komponenten – verstanden werden, welches unterstützend und teilweise verteilend
eingreift. Im Zuge des Aufbaues eines modernen Systems der sozialen Sicherung sind
beinahe alle beschäftigten Spanier integriert worden. Für einzelne Berufsgruppen (Bergbau,
Beamte, Landwirte, Seeleute usw.) existieren nach wie vor verschiedene spezielle Systeme,
die jedoch auf langfristige Sicht ins allgemeine System übergeführt werden sollen (Schmid
2002, 226).
Hinsichtlich der Finanzierung ist anzumerken, dass die Sozialversicherungsbeiträge in
Relation zum Arbeitsentgelt durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden, wobei der
Arbeitgeberbeitrag wesentlich höher ist. Die Beiträge selbst richten sich nach
Bemessungsgrenzen, die jeweils jährlich der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung
angepasst werden (Schmid 2002, 230).
Endbericht
54
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Gesundheitsstatistiken der WHO 2002
männlich
weiblich
Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
76,1
83,0
Gesunde Lebenserwartung bei der Geburt (Jahre)
69,9
75,3
5
5
120
47
je Einwohner
% von BIP
$1.607
7,5%
Kindersterblichkeit pro 1000
Erwachsenensterblichkeit pro 1000
Gesamtgesundheitsaufwendung 2001
4.6.3 Bildung
Das spanische Schulwesen ist kostenlos, wobei Schulpflicht für Kinder zwischen 6 und 16
Jahren besteht. Die Grundschulzeit dauert 6 Jahre, weiterführende Schulen bieten 2
Zweijahreskurse. Danach steht eine zweijährige Berufsschulausbildung oder ein ebenfalls 2
Jahre dauernder Vorbereitungskurs auf der Universität zur Wahl. Die universitäre Ausbildung
gliedert sich in 3 dreijährige Abschnitte, wovon der letzte mit dem Doktortitel abschließt. Es
gibt 50 Universitäten, 4 Polytechnische und 8 Technische Hochschulen. Die Universitäten in
Salamanca (gegründet 1218), Valladolid (1346) und Barcelona (1450) gehören zu den
ältesten in Europa. Die Einschreibungsquote liegt bei 41%. 1,8% der Männer und 3,9% der
Frauen sind Analphabeten.
(http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/land/europa/spanien/bildung.htm)
4.6.4 Berufe und Ausbildungen im Gesundheitsbereich
4.6.4.1 Krankenschwester/-pfleger
Berufsbild
Kein adäquates gefunden.
Ausbildungsvoraussetzungen
-
erfolgreicher Abschluss der Sekundarstufe II (Bachillerato LOGSE oder COU) und
eine Universitätsbefähigungsprüfung (Prueba de Aptitud de Acceso a la Universidad
(PAAU) mit den Schwerpunkten Gesundheitswissenschaften (Bachillerato LOGSE)
oder Biogesundheit (COU)51; oder
-
Berufliche Qualifikation zweiten Grades (Formacion Profesional de 2° grado) in den
Zweigen: Friseur und Kosmetik, Chemie, Sanitätswesen, Sozialdienste; oder
-
Berufliches Training dritten Grades ( Modules Profesionales II) in den Berufen52:
Sport und sportliche Animation, pathologische und zytologische Anatomie,
51 In Spanien wurde 1990 das Schulsystem reformiert. Dies schlägt sich auch in den Ausbildungsvoraussetzungen nieder. Nach
dem alten System besuchte man nach 3 absolvierten Jahren der allgemein bildende Sekundarstufe II einen
Universitätsorientierungskurs (Curso de Orientacion Universitaria), nach dem neuen System endet die allgemein bildende
Sekundarstufe II ein Jahr später mit dem Baccillerato LOGSE. Die Universitätsbefähigungsprüfungen wurden ebenfalls an das
jeweilige System angepasst.
52 So wie der allgemein bildende Schulzweig wurde auch das Berufsbildungssystem reformiert. Parallel zu den alten, auf der
Tertiärstufe gelehrten Modules Profesionales III werden seit einigen Jahren vermehrt die ebenfalls auf der Tertiärstufe
angesiedelten Ciclos formativos de grado superior angeboten. Dieses Parallelsystem schlägt sich auch in den
Ausbildungsvorrausetzungen nieder.
Endbericht
55
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Technische Hilfe und Laborhilfe, Ernährungsindustrie, Kinderziehung, Umwelt,
Klimagesundheit, Pharmazeutische Technik; oder
-
Berufliche Ausbildung auf Höherem Niveau (Ciclos formativos de grado superior) in
folgenden Sparten: Analyse und Kontrolle, pathologische und zytologische Anatomie,
physische und sportliche Animation, soziokulturelle Animation, PR-Berater,
Ernährungskunde,
Gesundheitsdokumentation,
Kinderziehung,
Ästhetik,
pharmazeutische
Industrie,
Zahnhygiene,
Röntgentechnik,
Pasteund
Papierindustrie, Chemische Industrie, Sozialintegration, Dolmetsch und Übersetzung,
Plastik und Gummi, Zahnprothese, Klimachemie, Radiotherapie, Klimagesundheit;
oder
-
ein Universitätstitel; oder
-
der erfolgreiche Abschluss einer von der Universität verfassten Eingangsprüfung (nur
für über 25-Jährige)
-
Die Anzahl der Ausbildungsgänge ist beschränkt und Aufnahme hängt vom Schulbzw. Ausbildungserfolg ab.
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsinhalte
Das Unterrichtsministerium legt den Kernlehrstoff fest, die einzelnen Universitäten können
diesen vertiefen und weitere Pflichtfächer sowie Wahlpflichtfächer anbieten. Der Studierende
hat außerdem noch die Möglichkeit einige Fächer vollkommen frei zu wählen. Die
Gewichtung erfolgt mit Hilfe eines Kreditsystems, wobei 1 Kreditpunkt = 10 theoretische
Stunden, 10 theoretisch-praktische Stunden bzw. 50,5 praktisch-klinische Stunden ist. Die
Ausbildung umfasst zwischen 225 und 240 Spanische Kreditpunkte (SK) (180 – 200 ECTS).53
Kernlehrstoff nach dem offiziellen Lehrplan des Unterrichtsministeriums
Fach
Administration der Krankenpflegedienste
Angewandte psychosoziale Wissenschaften
Pflegedienste in der Gesellschaft
Geriatrische Pflege
Mutter-Kind-Pflege
Medizinisch-Chirurgische Krankenpflege
Psychiatrische Pflege und geistige Gesundheit
Struktur und Funktion des menschlichen Körpers
Pharmazie, Ernährung und Diätlehre
Grundlagen der Krankenpflege
Berufsrecht und -ethik
TOTAL
Theorie (SK) Praxis (SK) Total (SK) Total (ECTS)
4
3
7
5,6
4
2
6
4,8
13
13
26
20,8
2
4
6
4,8
4
10
14
11,2
12
36
48
38,4
2
4
6
4,8
6
2
8
6,4
6
2
8
6,4
5
7
12
9,6
2
0
2
1,6
60
83
143
114,4
Die praktischen Lehrinhalte teilen sich in einen theoretisch-praktischen Teil, in dem das
theoretische Wissen in praktischen Übungen angewandt wird, und in einen praktischklinischen Teil, der in Spitals- und Geriatriezentren, psychosozialen sowie extramuralen
Einrichtungen absolviert werden kann. Die genaue Aufteilung (d.h. die genaue
53 Umrechnungsfaktor für das European Credit Transfer System (ECTS): 1 Spanischer Kreditpunkt = 0.8 Europäischer
Kreditpunkt.
Endbericht
56
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
Stundenaufteilung Theorie-Praxis sowie die Praxisaufteilung in praktische Übungen und
klinische Praktiken) obliegt der Ausbildungsstätte.
Abschluss
Diplom
Quellen
Allgemeine Lehrplanbeschreibung des spanischen Gesundheitsministeriums
http://wwwn.mec.es/educa/jsp/plantilla.jsp?id=602&area=ccuniv&contenido=/ccuniv/html/dire
ct_generales/troncal/enfermer.html
Ausbildungsinformationen einiger ausgewählter Universitäten (mit Zugangsbestimmungen)
Universidad Autònoma de Barcelona
http://www.uab.es/estudis/infermeria.htm
Blanquerna – Universitat Ramon Lull
http://www.blanquerna.url.es/subsites/euifInfViesAcces/ESP/Inici.htm
Endbericht
57
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
5 Schlussfolgerungen
Obwohl die Sozial- und Gesundheitssysteme der verglichenen Länder unterschiedlich sind,
ist in allen Vergleichsstaaten zumindest eine Zweiteilung in Pflegehilfe und diplomiertes
Krankenpflegepersonal zu erkennen. Allerdings sind das Zutrittsniveau und das Niveau des
Abschlusses insbesondere beim Diplomierten Personal unterschiedlich, wie die folgende
Gegenüberstellung zeigt:
Land
Großbritannien
Frankreich
Luxemburg
Schweden
Zutrittsvoraussetzung
Abschluss
17,5 Jahre; Abschluss Sekundärstufe
II oder Sekundärstufe I und
Berufserfahrung
Diplom 3 Jahre,
17 Jahre; Maturaabschluss oder
ausländisches Pflegediplom oder 3jährige Berufserfahrung
Diplom 36 – 38 Monate
Vollendung der 11. Schulstufe (oder
der 3. Stufe des allg. Gymnasiums
(Lycée)
Diplom 3 Jahre
Erfolgreicher Abschluss der
Sekundarstufe II
Diplom 3 Jahre, 180 ECTS
Bachelor 3-4 Jahre
Spezialisierungen
Spezialisierungen
Weiterbildungsmöglichkeiten zu
spezialisierten Berufen
Bachelor 195 ECTS
Master 4 Jahre, 240 ECTS
Schweiz
18. Jahre, abgeschlossene
Sekundarstufe II (Matura), 12 Wochen
Praktikum, Aufnahmeprüfung
Diplom 3 Jahre (fallweise 4
Jahre), 240 ECTS
Spanien
Erfolgreicher Abschluss Sekundarstufe
II oder
Universitätsbefähigungsprüfung,
berufliche Ausbildung oder
Universitätstitel
Diplom 3 Jahre, 180 – 200
ECTS
Deutlich wird, dass – anders als in Österreich – in allen untersuchten Ländern außer in
Luxemburg der Zugang zur Diplomausbildung den Zutrittsvoraussetzungen zur Universität
(Matura) entspricht, in Großbritannien und Schweden ist ein Bachelorabschluss möglich, in
Schweden sogar ein Masterabschluss. Die Ausbildungsdauer ist in allen untersuchten
Ländern mit 3 Jahren gleich lang, länger ist sie bei höherwertigen Abschlüssen (Bachelor,
Master).
Sowohl diese Analyse als auch die Analyse des Moduls 5 (neue EU-Staaten) machen
deutlich, dass sich ein maturawertiger Zugang zur Diplomausbildung im Pflegebereich
bereits als „europäischer Standard“ in den Pflegeberufen herausgestellt hat. Dies scheint
auch sowohl Voraussetzung für eine tatsächliche fachliche und in der Qualifikation
begründete Gleichwertigkeit des medizinischen und des Pflegeberufes zu sein, als auch als
Voraussetzung für eine „Mobilität nach oben“ im Pflegeberuf.
Endbericht
58
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
6 Anhang
6.1 Literaturverzeichnis
Baecker, D. (2003): Organisation und Management. Frankfurt/Main
Beck, U. (1986): Die Risikogesellschaft, Frankfurt/Main
BM:BWK (Hrsg.) (2003): Weiterbildung an Universitäten, Wien
Brinkmann, R. D. (1994): Mitarbeiter Coaching, Heidelberg
Buchinger, K. (1998): Supervision in Organisationen, Heidelberg
European Observatory on Health Care Systems: Health Care Systems in TransitionLuxembourg, Kopenhagen, 1999
Fischer Verlag: Der Fischer Weltalmanach 2005/Zahlen-Daten-Fakten, Frankfurt am Main,
2004
Haug, F. (2003): Lernverhältnisse. Selbstbewegungen und Selbstblockierungen, Hamburg
Hörmann, W. ; Haslinger, A. (1999): Rechtskunde für Gesundheitsberufe. Grundzüge des
Sanitätsrechts, des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes. Wien – München – Bern
Huainigg, F. J. (1999): O du mein behindertes Österreich, Klagenfurt/Celovec
Kilius, N. ; Kluge, J. ; Reisch, L. (Hrsg.) (2003): Die Bildung der Zukunft, Frankfurt/Main
Meuler, E. (1982): Erwachsene lernen, Stuttgart
Schmid,
J.
(2002):
Wohlfahrtsstaaten
im
Vergleich/Soziale
Europa/Organisation, Finanzierung, Leistungen und Probleme, Opladen
Sicherung
in
Schnell, H. (1993): Bildungspolitik in der Zweiten Republik, Wien
Scholz, G. ; Bielefeldt, H. (1978): Schuldidaktik, München
Sladecek, E. ; Marzl, E. ; Schmiedbauer, T. (2001): Recht für Gesundheitsberufe, Wien
Strobl, P. ; Kellner, S. (2003): Fachhochschulführer 2004, Wien
Zwierlein, E. (1998): Handbuch Integration und Ausgrenzung. Neuwied – Kriftel – Berlin
Endbericht
59
EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
6.2 Die Sozialökonomische Forschungsstelle
Die Sozialökonomische Forschungsstelle (SFS), gegründet 1997, ist eine Forschungs- und
Beratungseinrichtung in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins. Die
wissenschaftliche Leitung des Instituts obliegt Dr. Tom Schmid, die kaufmännische Leitung
DSA Marlene Mayrhofer. Zur Durchführung von Forschungsprojekten aus dem Bereich der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik werden projektbezogene Kooperationen mit in- und
ausländischen ForscherInnen eingegangen. Das Sekretariat der SFS wird von Frau Monika
Holzmann-Gneiss geführt.
Geschäftsfelder
Die beiden Geschäftsfelder der SFS sind wissenschaftliche Forschung (SFS-Research) mit
den Schwerpunkten Arbeitsmarkt und Sozialpolitik sowie wissenschaftsgeleitete Beratung
(SFS-Consult) mit den Schwerpunkten Gemeinwesenarbeit und Beratung von
Gemeinwesenprojekten, Fundraising sowie betriebliches Coaching im Nonprofit-Bereich.
Die SFS ist als gemeinnütziger Verein konstituiert und daher von der Umsatzsteuerpflicht
befreit.
Laufende Projekte
Im Rahmen der Forschungstätigkeit der SFS wurden unter Anderem folgende Projekte
durchgeführt:
¾ „Mamma Mia“ Gesundheit von Müttern mit Kleinkindern, im Auftrag des Fonds
Soziales Wien, Abteilung Frauengesundheitsprogramm, 2003-2004
¾ Enquête „Health Care Management“, Organisation einer wissenschaftlichen Tagung,
im Auftrag der Stadt Wien, Bereichsleitung für Gesundheitsplanung und
Finanzmanagement, 2003
¾ „barrierefrei“ – Gynäkologische Vorsorge und Versorgung behinderter Frauen, im
Auftrag des Fonds Soziales Wien, Wiener Frauengesundheitsprogramm, 2003-2004
¾ „Bedarfsanalyse für ein Wiener Institut für Gesundheitsökonomie, im Auftrag der
Bereichsleitung für Gesundheitsplanung und Finanzmanagement, seit Mai 2003
¾ „gemeinsam erweitern“, gemeinsam mit dem ÖGB, im Auftrag der EU, seit Juni 2003
¾ „Pflege im Spannungsfeld zwischen Angehörigen und Beschäftigung“, im Auftrag der
GPA und AK, seit 2003
¾ Organisationsentwicklung für „Bürowerkstatt“, im Auftrag des Vereins zur beruflichen
Integration behinderter Menschen „Bürowerkstatt“, 2003 und 2004
¾ RegAB: „Regionale Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen im
Kontext des NÖ Beschäftigungspaktes“, im Auftrag des Vereines „Jugend und Arbeit“
(Koordinationsstelle des NÖ Beschäftigungspaktes), 2002-2003
Endbericht
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EP Berufsbilder – Modul 1 – Länder-Analyse
¾ Wissenschaftliche Begleitung der Lehreinstiegs-Begleitung „LeB!“ für sozial und
emotional benachteiligte Jugendliche, im Auftrag des Bundessozialamtes für Wien,
Niederösterreich und Burgenland, 2002-2004
¾ Evaluierung und begleitende Bewertung der Maßnahme der Beschäftigungsoffensive
der Bundesregierung 2001-2003, im Auftrag des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen, seit November 2002
¾ Oberösterreichischer Sozialbericht – Prototyp 2001 – im Auftrag des Landes
Oberösterreich, Sozialabteilung, 2001-2003
Darüber hinaus ist die SFS seit Herbst 2002 in der Aktion 2 und 3 von acht Projekten der
Gemeinschaftsinitiative EQUAL vertreten:
¾ INTequal – Integration Jugendlicher mit Behinderungen in Niederösterreich – 1B12/02
¾ QSI – Quality Supported Skills for Integration – 3-01/61
¾ Der Dritte
3-11/87
Sektor
in
Wien:
Bestandsaufnahme
und
Weiterentwicklung
–
¾ Berufsbilder und Ausbildungen in den Gesundheits- und Sozialen Diensten – 3-01/68
¾ Wohnen und Arbeiten – Sozialwirtschaftliche Beschäftigungsmodelle für die
Wohnwirtschaft – 3-11/28
¾ DON’T WAIT. AsylwerberInnen und der Arbeitsmarkt – Schaffung innovativer
Lösungsansätze für einen scheinbaren Widerspruch – 6-01/55
¾ Muster-Kollektivvertrag für das Österreichische Gesundheits- und Sozialwesen
inklusive Behindertenwesen und Kinder- und Jugendwohlfahrt – 3-01/64
¾ Social Networking – 3-19/105
Kontakt
Sozialökonomische Forschungsstelle
Maria Theresienstraße 24
A-1010 Wien
Tel: +43 (1) 319 57 50
Fax: +43 (1) 319 57 50-3
office@sfs-research.at
www.sfs-research.at
Endbericht
61