TOURISMUS IN SLOWENIEN
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TOURISMUS IN SLOWENIEN
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN SLOWENIEN Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den Tourismus in Slowenien. Sie beinhaltet praktische Tipps und wichtige Informationen über gesetzliche Hintergründe zu allen Bereichen. Wir haben uns bemüht, alle relevanten Informationen, die die Reise nach Slowenien und Ihren Aufenthalt dort betreffen, hinzuzufügen. Bitte beachten Sie, dass dies keine wortwörtliche Darlegung der Gesetze ist, sondern eher als Ratgeber dienen soll. Ankunft Grenzkontrollen Jeder (auch EU/EWG-Bürger), der in die Republik Slowenien einreisen möchte, unterliegt Grenzkontrollen. Die Grenzkontrollen werden an Staatsgrenzen organisiert und werden nur an gekennzeichneten Grenzübergängen durchgeführt. Unabhängig von Einreise- und Aufenthaltsgrund können EU-Bürger mit einem gültigen Ausweis oder Pass nach Slowenien einreisen. Dies ist an manchen Flughäfen wichtig, da die Fluggesellschaften darauf bestehen, Ihren Ausweis oder Pass zu kontrollieren. Alle anderen Ausländer, die in die Republik Slowenien einreisen möchten, benötigen einen gültigen Pass und ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, sofern dies durch Gesetz oder ein internationalen Abkommen nicht anders festgelegt wurde. Zollbestimmungen Es gibt keine Beschränkungen dazu, was Privatpersonen während einer Reise innerhalb der EU kaufen und mit sich führen dürfen, solange die Produkte für den persönlichen Gebrauch und nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind – mit Ausnahme neuer Transportmittel. Die Mehrwertsteuer sowie andere Gebühren (z.B. Verbrauchssteuer auf Tabak, Alkohol…) sind im Kaufpreis der Produkte im Mitgliedsstaat enthalten und es können in keinem anderen Mitgliedstaat weitere Steuerzahlungen anfallen. Allerdings gelten für Waren, die der Verbrauchssteuer unterliegen, spezielle Regeln, z.B. für alkoholische Getränke und Tabakprodukte. Falls eine Privatperson solche Produkte in einem Mitgliedsstaat kauft und in einen anderen Mitgliedsstaaten überführt, müssen nur dann keine Verbrauchssteuern im Einreiseland bezahlt müssen, wenn die Waren für den persönlichen Gebrauch des Reisenden gedacht sind und von ihm selbst transportiert werden. Um festzustellen, ob diese Produkte für den persönlichen Gebrauch des Reisenden gedacht sind, müssen alle relevanten Faktoren in Betracht gezogen werden. Diese beinhalten: den kommerziellen Status des Produktbesitzers und seine Gründe für deren Besitz; den Ort, an dem die Produkte sich befinden oder, falls angemessen, die Beförderungsart, die dafür benutzt wird; jegliches Dokument, das sich auf die Produkte bezieht; sowie die Beschaffenheit und Menge der Produkte. Werden die folgenden empfohlenen Mengen überschritten, müssen Sie nachweisen, dass die Waren für Ihren persönlichen Gebrauch sind: Zigaretten: 800 Stück Zigarillos (Zigarren unter 3 Gramm pro Stück wiegen): 400 Stück Zigarren: 200 Stück Rauchtabak: 1kg Spirituosen: 10 Liter Alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt: 20 Liter Wein (darunter maximal 60 Liter Schaumweine): 90 Liter Bier: 110 Liter In Staaten, die schon vor der EU-Erweiterung Mitglied der Europäischen Union waren, können spezielle Übergangsregelungen für Reisende aus EU-Mitgliedsstaaten gelten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind. Sie gelten so lange, bis die neuen Mitgliedsstaaten das Mindestniveau der Versteuerung auf Zigaretten und anderen Tabakprodukten erreicht haben. Bargeld: Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Juli 2005 eine Verordnung (EG-Verordnung 1889/2005) verabschiedet, die darauf abzielt, Bargeldüberführung innerhalb der EU sowie von außerhalb zu kontrollieren. Die Anordnung ist im Dezember 2005 in Kraft getreten und ist seit Juni 2007 in allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Demnach müssen Reisende, die mit einem Geldbetrag von oder über 10.000 € (oder der entsprechende Betrag in anderen Währungen oder leicht umzurechnendes Kapital wie Schecks, die von einer Drittperson ausgestellt wurden) in die EU ein- oder aus ihr ausreisen, bei den Zollbehörden eine Erklärung abgeben. Medikamente: Passagiere dürfen nur die Menge an Medikamenten mitbringen, die sie für den persönlichen Gebrauch benötigen. Falls es eine Kontrolle gibt, kann es sein, dass Sie Ihr Rezept vorlegen müssen, daher sollten Sie es mit sich führen. Neue Transportmittel: Wenn ein neues Transportmittel (Auto, Boot etc.) in einem anderen Mitgliedstaat gekauft wird, muss die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat, in welchem dieses zugelassen wird, zum dortigen Steuersatz gezahlt werden. Ein Transportmittel wird unter den folgenden Bedingungen als neu bezeichnet: Schiffe, die weniger als 3 Monate vor Einfuhr erstmals zugelassen wurden oder die nicht mehr als 100 Stunden gesegelt sind; Flugzeuge, die weniger als 3 Monate vor Einfuhr erstmals zugelassen wurden oder die weniger als 40 Stunden geflogen sind; Landkraftfahrzeuge, die 6 Monate vor Einfuhr zum ersten Mal zugelassen wurden oder die nicht mehr als 6.000km gefahren sind. Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein 2 Jahre altes Auto, das nur 4.000km gefahren wurde bezüglich der Mehrwertsteuer noch als neues Auto gilt. Gleichermaßen gilt ein 4 Monate altes Auto, das 6000km gefahren wurde bezüglich der Mehrwertsteuer auch noch als neu. Für weitere Informationen rufen Sie bitte die Homepage des slowenischen Zollamtes auf: http://www.carina.gov.si/en/ (auf Englisch) oder schreiben Sie eine Email: carina@gov.si Nützliche Telefonnummern und Links Polizeinotruf (Policija) Feuerwehr (gasilci) / Medizinischer Notruf – Erste Hilfe (Prva pomoč) Europäische Notrufnummer AMZS – Slowenischer Automobilclub: 113 112 112 1987 Interaktive Landkarten Sloweniens: http://zemljevid.najdi.si/?q= http://www.slovenia.info/de/Slovenia-Map/Regionen-undOrte/0/Landkarte.htm?_ctg_regije_in_destinacije=0&srch=1&srcht ype=map&xgk=0&ygk=0&level=1&iditem=0&catname=_ctg_regij e_in_destinacije&lng=3 Interaktive Stadtkarte von Ljubljana: http://www.ljubljana.si/en/maps/default.html Offizieller Reiseführer des slowenischen Fremdenverkehrsamtes: http://www.slovenia.info/?lng=3 Polizei (auf Englisch) http://www.policija.si/en/ Slowenische Regierung mit einigen wichtigen Links (auf Englisch): http://www.gov.si/ Taxis: Taxiliste des slowenischen Fremdenverkehrsamtes: http://www.slovenia.info/?lng=3 Verlust oder Diebstahl… … Ihrer Ausweispapiere: Melden Sie den Diebstahl / Verlust umgehend bei der nächsten Polizeistation, wo man Ihnen einen Verlustanzeige aushändigen. Kontaktieren Sie dann Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat. Lassen Sie niemals Ausweispapiere in Ihrem Auto zurück. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Kopien der Originaldokumente machen, diese bei sich tragen und die Originale an der Hotelrezeption verwahren lassen. … Mit Ihren Haustieren reisen: Ein Mitgliedstaat kann es genehmigen, dass Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen einreisen, der/die/das nicht älter als 3 Monate ist und nicht gegen Tollwut geimpft ist, wenn das Tier 1. einen Pass besitzt und nicht mit wilden Tieren in Kontakt kam, die der Infektion mit Tollwut ausgesetzt gewesen sein könnten oder 2. von seiner Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist. Ihrer Schlüssel und oder anderer Gegenstände: Melden Sie den Diebstahl/ Verlust umgehend bei der Polizei und fragen Sie dort nach, wie Sie das Fundbürodienst der Stadt kontaktieren können, in der Sie sich befinden. Allerdings kann sich der Mitgliedstaat dazu entschließen, eine solche Reise nicht zu genehmigen. … Ihres Auto: Die Polizeistation nimmt Ihre Beschwerde entgegen oder Für Tiere, mit denen Sie innerhalb der Europäischen Union reisen wollen, unterliegen folgenden Auflagen: leitet Sie an den Abschleppdienst weiter, falls Sie falsch geparkt haben und Ihr Auto abgeschleppt wurden. … Ihrer Kreditkarte: Lassen Sie Ihre Kreditkarte so schnell wie möglich sperren und machen Sie dann eine Aussage bei der Polizeistation. Rufen Sie Ihren Bankdienst an oder kontaktieren Sie den Kartenaussteller, je nach Kartentyp: Eurocard-Mastercard: http://www.mastercard.com/de/personal/de/privatkunden/unseres ervices/notfall-servicenummern/index.html Visa: http://www.visaeurope.com/personal/ivelostmyvisa/main.jsp?src= home_page Diners club: 24/7 Telefon: 386 1 5896 - 133; Fax: 386 1 5896 - 148; E-mail: avtorizacije@dinersclub.si American express: http://www.americanexpress.com/slovenia/homepage.shtml?locati on=globalsplash Tel. +386 1 56 80300 … Ihres Tieres: Kontaktieren Sie den Tierschutzdienst von Ljubljana unter: +386 41 751 722 Identifikation (Tätowierung oder Mikrochip) Impfung gegen Tollwut Europäischer Heimtierausweis, der von einem offiziellen Tierarzt Ihres Landes ausgestellt wurde und folgende Details enthält: Geburtsdatum/ Alter des Tieres Mikrochipnummer, Einpflanzungsdatum und -stelle Produktnummer der Impfung Chargennummer der Impfung Ein Reisender kann bis zu fünf Tiere mit sich führen, die die oben genannten Bedingungen erfüllen. Für weitere Informationen bezüglich der Reise mit Tieren, kontaktieren Sie das slowenische Veterinäramt unter vurs@gov.si Einkaufen in Slowenien Öffnungszeiten Die allgemeinen Öffnungszeiten der Einkaufszentren: montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr, samstags von 9 bis 15 Uhr, sonntags von 9 bis 15 Uhr; an Feiertagen geschlossen. Andere Geschäfte: montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr, samstags von 8 bis 13 Uhr, an Sonn- und Feiertagen geschlossen. In größeren Städten gibt es einige kleinere Geschäfte, die rund um die Uhr geöffnet haben. An einigen Tankstellen, die rund um die Uhr geöffnet haben, kann man auch Lebensmittel kaufen. Sie haben meist rund um die Uhr geöffnet, auch über die Mittagszeit. Die allgemeinen Öffnungszeiten der Banken: montags bis freitags von 8 bis 12.30 und 14 bis 17 Uhr; samstags von 8.30 bis 11/12 Uhr, an Sonnund Feiertagen geschlossen. Die allgemeinen Öffnungszeiten der Postämter in größeren Städten: montags bis freitags von 8 bis 18/19 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr. Nicht alle Postämter haben samstags geöffnet. 1. November Allerheiligen 23. November Rudolf-Maister-Tag 25. Dezember Weihnachten 26. Dezember Tag der Unabhängigkeit und der Einheit Es wird in Euro gezahlt; die meisten Geschäfte nehmen Kreditkarten an: AMERICAN EXPRESS, DINERS, MASTER CARD, EUROCARD und VISA. Mehrwertsteuer In Slowenien gibt es zwei Mehrwertsteuersätze. Der Basissatz liegt bei 20 % und der reduzierte Satz) liegt bei 8,5 % (vor allem für Kulturelles und Lebensmittelprodukte). Auf manchen Produkten, wie bestimmte Medikamente, liegt keine Mehrwertsteuer. Käuferrechte Feiertage 1. und 2. Januar Neujahr 8. Februar Prešeren Day (Tag der Kultur) Ostersonntag und Ostermontag 27. April Tag des Widerstands 1. und 2. Mai Maifeiertag Pfingsten 25. Juni Slowenischer Nationalfeiertag 15. August Mariä Himmelfahrt 17. August Tag der Vereinigung mit Prekmurje 15. September Tag der Eingliederung der Region Primorska 31. Oktober Reformationstag Falls Sie es im Nachhinein bei einem Produkt, das Sie in einem slowenischen Geschäft erworben haben, zu Problemen kommen sollte, gilt grundsätzlich das slowenische Gesetz. Dabei gibt es mehrere Lösungswege. Falls das Produkt einen Defekt aufweist oder nicht mit der Bestellung übereinstimmt (“stvarna napaka”), kann der Verbraucher laut Art. 37-37.č des Verbraucherschutzgesetzes die Reparatur oder den Ersatz der Ware verlangen bzw. eine Teil- oder Kompletterstattung. Der Defekt oder der Fehler müssen schon vor dem Verkauf bestanden haben. Der Defekt muss das Produkt für den normalen Gebrauch oder den beabsichtigten Gebrauch (wenn diese Absicht dem Verkäufer bekannt war) unbrauchbar machen. Der Verbraucher muss den Defekt oder den Fehler innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu welchem er den Defekt oder Fehler entdeckt hat, und innerhalb von 2 Jahren, nachdem er die Ware gekauft hat, melden. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass die gelieferte Ware tatsächlich der Bestellung entspricht bzw. normal verwendet werden kann. Der Verkäufer muss innerhalb von 8 Tagen auf die Forderungen des Verbrauchers bezüglich des Defekts oder Fehlers antworten, ansonsten kann er von der slowenischen Marktaufsichtsbehörde laut Artikel 78 des Verbraucherschutzgesetzes mit Strafen für ein kriminelles Vergehen belegt werden. Falls das Produkt einen Schaden verursacht, da es defekt ist (Art. 4-10 des Verbraucherschutzgesetzes), ist der Händler verantwortlich für jeglichen Schaden, der durch einen Defekt seiner Ware verursacht wurde. Dabei ist nicht von Belang, ob dem Käufer oder einer dritten Person ein Schaden zukam. Im Falle eines Schadens aufgrund eines defekten Produktes hat der Verbraucher das Recht auf eine Behebung aller erlittenen Schäden. Für Händler besteht die Möglichkeit, aus Kulanz zusätzliche Garantien zu geben, z.B.: „Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie die Artikel zurückgeben und bekommen die Kosten zurückerstattet.“ Sinnvoll ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages zu lesen oder im Geschäft nachzufragen. Falls der Händler spezielle Bedingungen zu Umtausch oder Rückerstattung in seiner Reklame angeführt hat (auf Plakaten im Geschäft, auf der Rechnung etc.), muss er sich daran halten. Ansonsten macht er sich der irreführenden Werbung schuldig. Wenn eine Ware fehlerhaft ist, muss diese explizit als fehlerhaft ausgewiesen sein. Wenn ein Verbraucher solch eine Ware kauft und darüber informiert wird, dass und inwiefern die Ware fehlerhaft ist, dann ist der Händler für diese Defekte nicht haftbar zu machen. Falls Sie fehlerhafte Waren erwerben, ohne gewarnt zu werden, gelten Ihre Rechte bezüglich Defekten und Nicht-Übereinstimmung weiterhin. Schlussverkäufe In welchen Zeiträumen Schlussverkäufe stattfinden dürfen, schreiben die Regelungen für Saisonschlussverkäufe auf Textilwaren und Schuhe vor. Diese Regelung wird von der slowenischen Handelskammer herausgegeben. Die Schlussverkäufe dauern zwei Wochen im Juli und im Januar. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich der Verantwortung des Händlers für defekte oder nicht übereinstimmende Waren, die während der Schlussverkäufe verkauft werden. Der Verbraucher verfügt über dieselben Rechte wie gewohnt (s. oben). Im Geschäft muss reduzierte und nicht reduzierte Ware für den Verbraucher deutlich zu unterscheiden sein. Die folgenden Preisdetails sollten deutlich auf dem Etikett auftauchen: - vorheriger Preis - neuer Preis Auf jeden Fall sollten Sie immer vorsichtig sein, wenn Sie während des Schlussverkaufs einkaufen, und die Ware stets gründlich überprüfen! Post, Telefon und Fax Telefon und Fax Die internationale Vorwahl für Slowenien ist +386; die Vorwahl für internationale Telefonate in Slowenien ist 00. Die meisten Telefonzellen akzeptieren mittlerweile Telefonkarten. Diese können Sie in Postämtern und Tabakläden kaufen. Sie können auch vom Postamt aus Telefonate führen. Slowenien wird von verschiedenen Mobilfunkanbietern abgedeckt. Informieren Sie sich bei Ihrem eigenen Anbieter, welcher slowenischen Anbieter für Sie am günstigsten ist. Die Post Briefkästen: In Slowenien sind die Briefkästen gelb und man kann sie entlang der Straße und in jeder Postfiliale sowie in jedem Bahnhof finden. Wann sie geleert werden, ist auf den Kästen angegeben. Briefmarken: Sie können in jeder Postfiliale und bei bestimmten Tabakhändlern Briefmarken kaufen. Die Portokosten variieren je nach Gewicht Ihrer Postsendung und deren Zielort. Unter http://www.posta.si/indexen.aspx?lang=EN sind alle Tarife (auf Englisch) angegeben. Lieferzeiten: Nationale Sendungen werden in der Regel am Folgetag geliefert, bei internatioalen Sendungen müssen Sie mit 3 bis 10 Tagen rechnen. Internet Internetcafés findet man in den meisten größeren Städten innerhalb Sloweniens. Die Tarife variieren; es wird immer die Zeit berechnet, die Sie am Computer verbracht haben. Um ein Internetcafé zu finden, fragen Sie beim örtlichen Fremdenverkehrsamt nach oder sehen Sie die Liste unter http://e-tocke.gov.si/index.php?id=49 ein. Falls Sie sich als ausländischer Verbraucher von einer slowenischen Geschäfts-person hintergangen fühlen, helfen Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) gerne dabei, eine gütliche Einigung im Streitfall zu finden: EVZ Slowenien (Slowenisch/Englisch) +386/ 1 432 30 35 Weitere Informationen und eine Liste aller EVZ finden Sie unter: http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm