AGBs - OldSchool-Lan
Transcription
AGBs - OldSchool-Lan
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oldschool-Lan Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit den Organisatoren der Oldschool-Lan im Folgenden auch „ der Veranstalter“ genannt. Unsere Leistungen an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. §1: Allgemeine Bestimmungen a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung. b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute. c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor. §2: Informationspflichten des Teilnehmers a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (Einloggen) nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) hat uns der Teilnehmer unverzüglich mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen berechtigt. b) Der Teilnehmer gewährleistet, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist. Wird der Empfang von E-Mails aufgrund Weiterleitungen, Stilllegung oder Überfüllung des Kontos gehindert, stehen uns die Rechte gem. Abs. (1) zu. c) Für seinen Zugang zu unserer Webseite (www.oldschool-lan.de, www.forum.oldschool-lan.de) erhält der Teilnehmer ein Passwort. Er verpflichtet sich, das Passwort vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Für einen Missbrauch des Passwortes, den der Verbraucher verursacht hat, übernehmen wir keine Haftung. §3: Widerruf Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande. Ein Widerrufsrecht, welches dem Verbraucher laut § 312d des BGBs zusteht, findet hier jedoch keine Anwendung. Gemäß § 312b (3) BGB gelten die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Datum erbracht werden. §4: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung. a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, haben zu der Veranstaltung keinen Zutritt. b) Jeder Teilnehmer kann sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert. Zum Zwecke der Dokumentation und der Nachverfolgbarkeit, hat der Teilnehmer seine persönlichen Daten bei der Anmeldung zu nennen. Der Veranstalter verpflichtet sich die Daten der Teilnehmer sorgsam zu verwahren und diese keiner Dritten Partei zugänglich zu machen. Siehe auch §10. c) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen (derzeit 10€) Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls beweisen. Sollte eine Abendkasse geöffnet sein, dann ist der nötige Beitrag nach Vorlage der Identifikation direkt zu erbringen. d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiter zur Teilnahme nötig ist. e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Insbesondere haben die Teilnehmer darauf zu achten, dass Ihre Geräte mit einer aktuellen Antiviren-Software ausgestattet sind. f) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten. g) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit. h) Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer sich zuvor auf www.oldschool-lan.de registriert und sich zur Veranstaltung angemeldet haben. Es besteht die Möglichkeit auch ohne Anmeldung die Veranstaltung zu besuchen (Abendkasse), jedoch kann in diesem Fall der Veranstalter nicht zusagen, dass noch ausreichend Sitzplätze vorhanden sind. Somit ergibt sich für Teilnehmer ohne vorherige Anmeldung kein Anspruch auf Teilnahme. Eine erstattung des teilnahmebetrages erfolgt nur dann, wenn die Veranstaltung ausgebucht oder abgesagt ist und der Teilnehmer keinen Platz mehr bekommen kann.In diesem Falle kann sich der Teilnehmer entscheiden, den geleisteten Betrag für die nächste Veranstaltung zu verwenden oder sich den bereits gezahlten Betrag erstatten zu lassen. §5: Bestimmungen während der Veranstaltung a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu erstatten. Hierzu zählen vor Allem der übermäßige Alkoholkonsum sowie sogenanntes Cheaten. b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung durchzuführen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen. c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist. d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Nahrungsmittel-, Alkohol-, und Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden. Das Rauchverbot innerhalb der Räumlichkeiten bleibt immer bestehen. e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt. Durch die beengten Platzverhältnisse sind Monitore größer 27 Zoll nicht auf der Veranstaltung zugelassen. Andere elektrische Geräte, welche nicht für den Betrieb des Rechners notwendig sind, sind nicht gestattet. f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum). h) Der Veranstalter verpflichtet sich zur Stellung und Betrieb des Computernetzwerkes, von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag. i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellst möglich und nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen. j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten. k) Sollten Filme, Spiele, Schriften oder Anwendungen auf Grund deutscher Rechtssprechung illegal sein, so sind es diese auch auf unserer Veranstaltung. Dazu zählen vor Allem US Importe von Spielen, die sich mit der Thematik des Nationalsozialismus beschäftigen, sowie Kinderpornografie. l) Das mitbringen von Waffen jeglicher Art, ist nicht gestattet. m) Die Fahrzeuge der Teilnehmer können auf dem dafür eingerichteten Parkplatz abgestellt werden. Keines Falls ist es erlaubt Zugangsstraßen, Notausgänge oder die Feuerwehrzufahrt zu blockieren. Bei Zuwiderhandlung sehen wir uns gezwungen, das Fahrzeug im schlimmsten Fall kostenpflichtig abschleppen zu lassen. n) Sollte ein Teilnehmer trotz Mahnung durch den Veranstalter wiederholt gegen die in §5 genannten Punkte verstoßen, so kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Verstöße gegen die Absätze k), l) und m) können einen sofortigen Ausschluss von Veranstaltungen und den zugehörigen Registrierungen auf den Internet Angeboten des Veranstalters auf Lebenszeit nach sich ziehen. Eine Entscheidung darüber obliegt allein dem Veranstalter. §6: Turniere und Preisvergabe a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert. c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen. d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges. §7: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben. Da die Sitzbelegung eindeutig nachvollziehbar ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei Zuwiderhandlung, den Teilnehmer von Folgeveranstaltungen auszuschließen. b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordnenbare Schäden jeglicher Art. c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer. d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden. §8: Haftungsausschluss Haftungsausschluss aus Haftungsverzicht und Handeln auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer an der Veranstaltung erklärt gegenüber dem Veranstalter: a) Zum Einsatz kommt nur lizenzierte Software. Die Nutzung der eingesetzten Software erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Lizenzvertrages. Die Prüfung, ob die Software nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern - gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen - genutzt werden, erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer. b) Software wird Teilnehmern weder unentgeltlich noch entgeltlich überlassen. c) Es wird zustimmend Kenntnis genommen, dass Rechner, Zubehör und Software während der Veranstaltung unter Einschluss des Weges zum Ort der Veranstaltung bzw. Rückkehr vom Ort der Veranstaltung nicht durch die Veranstalter versichert sind. Die Veranstalter empfehlen daher dringend den Abschluss einer geeigneten Versicherung. d) Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge. e) Der Veranstalter kann eine ununterbrochene Stromversorgung der Netzwerkparty nicht zusichern und ist somit nicht haftbar für daraus resultierende Datenverluste. Eine regelmäßige Datensicherung wird empfohlen. Zur Vermeidung von Spannungsspitzen wird dem Teilnehmer empfohlen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. f) Der Teilnehmer stellt die Veranstalter beziehungsweise Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von allen Ersatzansprüchen frei, soweit diese nicht durch Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden. In diesen Fällen haften wir uneingeschränkt. §9: Datenschutz Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhaltenen Daten über den Teilnehmer, gleich ob diese vom Teilnehmer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Veranstaltung erforderlich sind. Die Daten werden, abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten, nur mit Zustimmung des Teilnehmers an Dritte weitergegeben. §10 Schlussbestimmungen a) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer ist ausschließlich das Recht von Deutschland anwendbar. b) Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt. Stand: 25.01.2016 Die Vorlage dieser AGBs wurde uns freundlicherweise von den Organisatoren der NFRAG in Oldenburg (www.nfrag.de) sowie der Organisation www.lanparty.de .zur Verfügung gestellt.