Informationen für die Praxis Neue industrielle Elektroberufe

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Informationen für die Praxis Neue industrielle Elektroberufe
Informationen für die Praxis
Neue industrielle Elektroberufe
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
nach den Verordnungen vom 3. Juli 2003
Stand: Juli 2005
Inhalt:
1.
2.
2.1
Allgemeines .........................................1
Abschlussprüfung Teil 2
Arbeitsaufgabe
(Variante 2: Praktische Aufgabe).........4
2.1.1 Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik (EAT) ..............................5
2.1.2 Elektroniker/-in für Geräte und
Systeme (EGS)
2.1.3 Elektroniker/-in für Betriebstechnik
(EBT) ..................................................6
2.1.4 Elektroniker/-in für Maschinen und
Antriebstechnik (EMA)
2.1.5 Systeminformatiker/-in (SYI)
2.1.6 Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme (ELS)
2.1.7 Prüfungsablauf und -termine ...............7
2.1.8. Bewertung der praktischen Aufgabe....8
1.
Allgemeines
Am 1. August 2003 trat die neue Verordnung
über die Berufsausbildung in den industriellen
Elektroberufen
•
•
•
•
•
•
Elektroniker/-in für Gebäude- und
Infrastruktursysteme,
Elektroniker/-in für Betriebstechnik,
Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik,
Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
Systeminformatiker/-in,
Elektroniker/-in für luftfahrttechnische
Systeme
und die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur
•
Elektroniker/-in für Maschinen und
Antriebstechnik in Kraft.
Zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform
wurden gleichzeitig für diese Verordnungen
Erprobungsverordnungen erlassen, die am
31. Juli 2007 wieder außer Kraft treten.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte
unseren Informationen für die Praxis unter
www.ihk-pal.de:
•
•
•
Stand: Juli 2004
Stand: Oktober 2004
Stand: Februar 2005
2.
Abschlussprüfung Teil 2
Analog zu Teil 1 erarbeitete der PAL-Hauptausschuss auch für Teil 2 der gestreckten
Abschlussprüfung strukturelle Prüfungsvorgaben für alle sieben neu geordneten Elektroberufe.
Um in den weiteren Ausführungen den Bezug
zum Verordnungstext herstellen zu können,
wird exemplarisch für alle sieben neuen Elektroberufe, die Verordnung „Elektroniker/-in für
Betriebstechnik“ herangezogen.
§ 13 Abschlussprüfung
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf
die in Anlage 1 und Anlage 3 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff,
soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den
Prüfungsbereichen
1.
2.
3.
4.
Arbeitsauftrag
Systementwurf
Funktions- und Systemanalyse sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde
Unterlagen dokumentieren sowie darüber
ein begleitendes Fachgespräch von
höchstens 20 Minuten führen. Die Durchführung der praktischen Aufgabe soll dabei sieben Stunden betragen. Durch Beobachtungen der Durchführung der praktischen Aufgabe, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch
sollen die prozessrelevanten Kompetenzen im Bezug zur Durchführung der praktischen Aufgabe bewertet werden.
(3) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich
Arbeitsauftrag zeigen, dass er
1. Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
2. Auftragsabläufe planen und abstimmen,
Teilaufgaben festlegen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
3. Aufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und
Sicherheit der Anlagen beachten sowie
Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch suchen und beheben,
4. Produkte frei- und übergeben, Fachauskünfte erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen
dokumentieren und bewerten, Leistungen
abrechnen und Anlagedaten und –unterlagen dokumentieren
kann. Zum Nachweis kommen insbesondere
das Errichten, Ändern oder Instandhalten
elektrischer Anlagen oder das Herstellen elektrischer Anlagenteile in Betracht.
(4) Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
1.
in höchstens 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren
sowie darüber ein Fachgespräch von
höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der
praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt.
Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das
Fachgespräch die prozessrelevanten
Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem
Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung
einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen;
oder
2.
in höchstens 18 Stunden eine praktische
Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen
(5) Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Absatz 4 aus und teilt
sie dem Prüfling und der zuständigen
Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
(6) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Systementwurf in höchstens 120 Minuten
nach vorgegebenen Anforderungen Änderungen in einer Anlage der Betriebstechnik entwerfen. Dabei soll der Prüfling
zeigen, dass er technische Problemanalysen durchführen unter Berücksichtigung
von Vorschriften, technischen Regelwerken, Richtlinien, Wirtschaftlichkeit und Betriebsabläufen Lösungskonzepte entwickeln, Anlagenspezifikationen anwendungsgerecht festlegen, elektrotechnische Komponenten auswählen, Schaltungsunterlagen anpassen und Standardsoftware anwenden kann.
(7) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich
Funktions- und Systemanalyse in höchstens 120 Minuten eine elektrische Anlage
analysieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Schaltungsunterlagen und
Anlagendokumentationen
auswerten,
funktionelle Zusammenhänge in elektrischen Anlagen analysieren, Steuerungsprogramme interpretieren und ändern,
Mess- und Prüfverfahren auswählen, Signale an Schnittstellen funktionell zuordnen, netzwerkspezifische Diagnosen
auswerten, Fehlerursachen bestimmen
und elektrische Schutzmaßnahmen bewerten kann.
(8)
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich
Wirtschafts- und Sozialkunde in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten
und dabei zeigen, dass er allgemeine
wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
2
Bei den industriellen Elektroberufen handelt
es sich im Gegensatz zu den 1987 erlassenen Ausbildungsordnungen um Ausbildungsberufe ohne Differenzierungen, d.h. alle
Lernziele des Ausbildungsrahmenplans sind,
wenn auch auf einer abstrakten Ebene, für
alle genannten sowie für denkbare weitere
Einsatzgebiete gleichlautend beschrieben.
Es handelt sich also strukturell um Monoberufe.
Die Einsatzgebiete stellen dabei keine inhaltliche Differenzierung der zu vermittelnden
Qualifikationen dar. Folglich müssen auch die
Prüfungsanforderungen bezüglich des Umfangs sowie des Niveaus für alle Prüflinge
unabhängig vom Einsatzgebiet, in dem sie
ausgebildet wurden, gleich sein.
Für die Umsetzung in konkrete Prüfungsfragen ergibt sich daraus, dass der Nachweis
der in den Prüfungsanforderungen formulierten Kompetenzen für alle Prüflinge eines Berufs vergleichbar und gleichwertig sein muss.
Dies bedeutet grundsätzlich jedoch nicht,
dass allen Prüflingen im Wortlaut gleiche
Fragestellungen vorgelegt werden müssen.
Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung der
Abschlussprüfung Teil 2 folgendermaßen:
Neu im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag ist
das so genannte Variantenmodell.
Der Ausbildungsbetrieb hat entsprechend
seinen betrieblichen Voraussetzungen zwei
unterschiedliche Prüfungsvarianten zur
Auswahl:
- den „Betrieblichen Auftrag“ oder
- die überbetriebliche „Praktische Aufgabe“.
Gemeinsam haben beide Prüfungsvarianten,
dass die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen bzw. Kompetenzen zu ermitteln sind und die praxisbezogenen bzw. die aufgabenspezifischen Unterlagen sowie das Fachgespräch als Instrumente zur Ermittlung dienen.
Beim betrieblichen Auftrag (Variante 1)
handelt es sich um einen echten und konkreten Auftrag aus dem betrieblichen Einsatzgebiet des Auszubildenden.
Der Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags ist bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und damit beim
örtlichen Prüfungsausschuss vor der Durchführung einzureichen.
Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob die
Aufgabenstellung die in der Verordnung genannten Anforderungen erfüllt.
Der betriebliche Auftrag ist vom Prüfling mit
praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Im Anschluss an die Durchführung wird das
Fachgespräch auf Grundlage der Dokumentation durchgeführt. Dieses dauert höchstens
30 Minuten. Während dieser Zeit wird geprüft, in welcher Ausprägung der Prüfling die
in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen besitzt.
Die praktische Aufgabe (Variante 2) unterscheidet sich vom betrieblichen Auftrag in
drei Punkten:
1. Die Prüfung ist überbetrieblich und wird
von den paritätisch besetzten PALFachausschüssen in Zusammenarbeit mit
der PAL erstellt.
2. Die Durchführung der praktischen Aufgabe wird beobachtet.
3. Das begleitende Fachgespräch findet
während der Durchführung der Prüfung
statt und kann vom Prüfungsausschuss
auf den Handlungsschritt des Prüflings
angepasst in mehreren Teilen durchgeführt werden.
Bei der Entwicklung der überregionalen praktischen Aufgaben werden von den PALFachausschüssen die in den Verordnungen
explizit genannten Einsatzgebiete in unterschiedlicher, unter Punkt 2.1 beschriebener,
Form berücksichtigt.
Die Differenzierung der beiden Varianten liegt
einzig im Feststellungsweg, d.h. welche Prüfungsmethoden/Instrumente werden laut Verordnung eingesetzt, um das Prüfungsergebnis im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag festzustellen.
3
Generell werden in den Prüfungsbereichen
Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde die Einsatzgebiete derzeit nicht explizit berücksichtigt.
Der zuständige PAL-Fachausschuss kann
jedoch, soweit erforderlich, in den Prüfungsbereichen Systementwurf sowie Funktionsund Systemanalyse die Spezifika einzelner
Einsatzgebiete innerhalb des Berufs und im
Rahmen der ungebundenen Aufgaben (Teil
B) in Form von Projekten gesondert berücksichtigen.
Jedes Projekt besteht dabei aus acht ungebundenen Projektaufgaben und kann in Teilprojekte untergliedert sein.
Das heißt, der PAL-Fachausschuss entscheidet, ob er jeweils ein oder mehrere
handlungs- und prozessorientierte/s Projekt/e
innerhalb der beiden Prüfungsbereiche Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse anbietet.
Derzeit macht nur der PAL-Fachausschuss
„Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik“
von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dieser
Ausschuss sieht die Erfordernis, weil durch
den Übergang des ehemaligen Prozessleitelektronikers in den Beruf Elektroniker/-in für
Automatisierungstechnik verschiedene Spezifika besonders zu berücksichtigen sind.
Den Prüflingen werden deshalb im Beruf
Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
in jedem der zwei vorgenannten Prüfungsbereiche jeweils zwei Projekte zur Auswahl angeboten. Der Prüfling wählt in der Prüfung
das Projekt aus, das er bearbeiten möchte.
Das gewählte Projekt ist aufgrund der Handlungs- und Prozessorientierung komplett zu
bearbeiten.
Ein thematischer Bezug der schriftlichen Aufgaben in den beiden Prüfungsbereichen Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse auf den Arbeitsauftrag ist in allen
Berufen aufgrund des Variantenmodells nicht
möglich.
Die in der Verordnung vorgegebenen Höchstzeiten von jeweils 120 Minuten für die Prüfungsbereiche Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse wurde zunächst und
einvernehmlich auf jeweils 105 Minuten gekürzt.
Dabei werden in jedem der beiden Prüfungsbereiche in Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
•
•
8 ungebundene (keine Abwahl) und
28 gebundene Aufgaben, von denen 3
Aufgaben abgewählt werden können und
8 Aufgaben abwahlgesperrt sind,
gestellt.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und
Sozialkunde verständigte sich der PALHauptausschuss darauf, den für den Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in verwendeten
Aufgabensatz auch für die neu geordneten
Elektroberufe zu verwenden.
Für die Entwicklung der Prüfungsaufgaben in
den einzelnen Prüfungsbereichen werden
schwerpunktmäßig die in den jeweiligen Verordnungen genannten Lernfelder 7-13 und
Zeitrahmen 7-11 (EMA: anteilig aus den zeitlichen Richtwerten Lfd.-Nr. 1 – 17) zugrunde
gelegt.
2.1 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
(Variante 2: Praktische Aufgabe)
Bei der Prüfungskonzeption wird seitens der
PAL-Fachausschüsse sehr stark darauf geachtet, dass Materialien, die bereits für die
Abschlussprüfung Teil 1 angeschafft wurden
und bereits vorhandenes Prüfungsmaterial
aus den bisherigen Altberufen, soweit wie
möglich wieder verwendet werden können.
Wie in Teil 1 der Abschlussprüfung ist es
auch in Teil 2 nicht nur möglich, sondern
ausdrücklich erwünscht, dass die Ausbildungsbetriebe ihre betriebsüblichen Materialien zum Einsatz bringen.
Verschiedene Materialien können dabei in
der Prüfung für mehrere Prüflinge gemeinsam verwendet werden.
Welche Materialien dies im Detail sind, ersehen Sie bitte aus den Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb, welche die PAL für die Abschlussprüfung Teil 2 - Winter 2005/06 ab dem 30.
September 2005 unter www.ihk-pal.de zum
Download anbietet.
Für folgende Berufe gibt es – wie bereits in
Teil 1 der Abschlussprüfung - zusätzlich zur
Bereitstellungsunterlage für den Ausbildungsbetrieb noch eine weitere Standard-
4
Bereitstellungsunterlage
dungsbetrieb:
•
•
•
für
den
Ausbil-
Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
(EGS)
Elektroniker/-in für luftfahrttechnische
Systeme (ELS)
Systeminformatiker/-in (SYI)
Diese - für die Absschlussprüfung Teil 1 und
Teil 2 gültigen - Standard-Bereitstellungsunterlagen können Sie bereits heute über Ihre
zuständige Industrie- und Handelskammer
beziehen.
Die nachfolgenden Beschreibungen stellen
die aktuellen Entwicklungsstände zur Abschlussprüfung Teil 2 – Winter 2005/06 in
den einzelnen PAL-Fachausschüssen dar.
Bitte beachten Sie dabei, dass sich bis zum
Druckstand noch Änderungen ergeben können.
2.1.1
Die produktions- und fertigungsautomationslastige Prüfung baut auf der aus Teil 1 bekannten Sortieranlage auf. Neu ist, dass die
Schaltschranktürfront um eine zweistellige
Sieben-Segmentanzeige erweitert wird. Des
Weiteren wird das Aktorik-Modell elektropneumatisch erweitert. Alternativ zum Funktionsmodell kann wie in Teil 1 ein Simulationsmodell verwendet werden.
Die verfahrens- und prozessautomationslastige Prüfung ist in einen steuerungs- und
einen regelungstechnischen Teil gegliedert.
Für den steuerungstechnischen Teil kann der
aus Teil 1 bekannte Schaltschrank mit einer
busfähigen SPS (z.B. PROFIBUS) verwendet
werden. Das Feld der Steuerungstechnik ist
neu aufzubauen bzw. zu simulieren. Der regelungstechnische Teil des Automatisierungssystems ist im Prüfbetrieb zu realisieren. In diesem sind die verfahrenstechnisch
typischen Komponenten aus der Regelungstechnik bereitzustellen, die die Warte, den
Schaltraum und das Feld abbilden.
Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik (EAT)
2.1.2
Als Arbeitsauftrag (praktische Aufgabe) werden vom PAL-Fachausschuss zwei Prüfungen angeboten.
Die erste Prüfung erfasst die Einsatzgebiete
•
•
Produktions- und Fertigungsautomation sowie
Verkehrsleitsysteme.
Auch in diesem Beruf bietet der zuständige
PAL-Fachausschuss zwei Prüfungen an.
Die erste Prüfung erfasst die Einsatzgebiete
•
•
•
Die zweite Prüfung deckt die Einsatzgebiete
•
•
•
Verfahrens- und Prozessautomation,
Netzautomation und
Gebäudeautomation
Informations- und kommunikationstechnische Geräte,
Automotive-Systeme sowie
Mess- und Prüftechnik.
Die zweite Prüfung deckt die Einsatzgebiete
•
•
ab.
Zu beachten ist, dass die beiden Prüfungen
die
Einsatzgebiete
Verkehrsleitsysteme,
Netzautomation und Gebäudeautomation nur
bedingt abdecken.
Elektroniker/-in für Geräte und
Systeme (EGS)
•
Medizinische Geräte,
Systemkomponenten, Sensoren, Aktoren, Mikrosysteme und
EMS (Electronic Manufacturing Services)
ab.
Zielgruppe der ersten Prüfung, die ihren
Schwerpunkt in der Produktions- und Fertigungsautomation hat, sind beispielsweise
Prüflinge aus der Automobilbranche.
Gemeinsam haben beide Prüfungen den bereits in der Abschlussprüfung Teil 1 verwendeten 19´´-Baugruppenträger. Hierin integriert sind ein Netzteil sowie der aus Teil 1
bekannte Controller-Einschub.
Zielgruppe der zweiten Prüfung, die ihren
Schwerpunkt in der Verfahrens- und Prozessautomation hat, sind beispielsweise Prüflinge aus der Chemiebranche – vormals Prozessleitelektroniker/-in.
Die Prüflinge sollten Sicherheit beim Löten
von SMD-Bauteilen sowie fundierte Kenntnisse
über
das
Mikrocontrollersystem
16F84A besitzen.
5
Die kommunikationstechniklastige erste Prüfung erfordert gegenüber der zweiten Prüfung
tiefergehende Assembler-Kenntnisse. Über
die vorgenannten Materialien hinaus, werden
ein weiterer Einschub sowie diverse Kleinteile
erforderlich.
Die zweite Prüfung fragt eher SoftwareGrundlagenkenntnisse (Assembler) ab und
orientiert sich stärker an der Signalverarbeitung und –analyse. Zu oben genannten Materialien kommen eine Simulationsbaugruppe,
ein Prüfadapter sowie eine Sensorplatine
hinzu.
2.1.3
Elektroniker/-in für Betriebstechnik (EBT)
Die angebotene Aufgabe deckt alle Einsatzgebiete ab.
2.1.6
Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme (ELS)
Die praktische Aufgabe erfolgt an dem aus
der Abschlussprüfung Teil 1 bekannten Prüfungsgestell (Hautfeld). Dabei baut der Prüfling in der Vorbereitung ein funktionsfähiges
System auf, dessen Kernstück eine Funktionsplatine ist.
Die angebotene Prüfung deckt alle Einsatzgebiete ab, wobei die Abdeckung des
Einsatzgebiets Raumfahrtsysteme nur bedingt betrachtet werden kann.
Die Prüfung des Elektronikers für Betriebstechnik baut auf dem bereits für die Abschlussprüfung Teil 1 angeschafften Materialpool auf. Als Ergänzung kommt lediglich
ein Steckkartenhalter mit einer Funktionsplatine zur Prozesssimulation hinzu, die in der
Vorbereitung angefertigt wird.
Die angebotene praktische Aufgabe deckt
alle Einsatzgebiete ab.
2.1.4
Elektroniker/-in für Maschinen
und Antriebstechnik (EMA)
Die praktische Prüfung wird an dem aus der
Abschlussprüfung Teil 1 bekannten Lochblechmontagegestell durchgeführt. Es werden konventionelle Bauteile der Installationstechnik verwendet. Neu ist, dass der Prüfling
- wie der Elektroniker für Betriebstechnik routiniert im Umgang mit einem SPS-System
bzw. einer Kleinsteuerung sein sollte, welches zusätzlich bereitzustellen ist.
2.1.5
Systeminformatiker/-in (SYI)
Basis der praktischen Aufgabe ist der bereits
aus der Abschlussprüfung Teil 1 bekannte
19´´-Baugruppenträger. In den Träger werden ein Netzteil sowie der in Teil 1 gefertigte
Einschub „DC-DC-Umsetzer“ integriert. Ein
auf einer Platine befindliches MikrocontrollerSystem (ATmega32-Board, TFH-System
ONE oder Alternativsystem) sowie ein PC mit
zugehöriger C-Compiler-Software zur Programmierung des Mikrocontrollers komplettieren das System.
6
2.1.7
Prüfungsablauf und -termine
Die nachfolgende Grafik (Abb. 1) zeigt den
Prüfungsablauf und die Inhalte der praktischen Aufgabe.
Abb. 1:
Prozessablauf (Winter 2005/06)
7
2.1.8
Bewertung der praktischen
Aufgabe
Im Januar und April 2005 erarbeitete ein Arbeitskreis aus Vertretern aller PAL-Fachausschüsse der neu geordneten Elektroberufe ein Bewertungssystem für Teil 2 der
Abschlussprüfung.
Aufbauend auf der bereits in der Abschlussprüfung Teil 1 verwendeten Bewertung wurde
Abb. 2:
ein System entwickelt, das die Ermittlung der
in der Verordnung genannten prozessrelevanten Kompetenzen ermöglicht.
Die nachfolgenden Grafiken (Abb. 2 und 3)
zeigen einen Auszug aus dem Bewertungsbogen und dem Gesamtbewertungsbogen.
Die Grafiken werden im Folgenden erklärt.
Auszug aus dem Bewertungsbogen des
Berufs Elektroniker/-in für Betriebstechnik
8
Abb. 3:
Auszug
bogen
aus
dem
Gesamtbewertungs-
Der Bewertungsbogen (Abb. 2) der Abschlussprüfung Teil 2 unterscheidet sich
strukturell nur unwesentlich vom Bewertungsbogen aus Teil 1.
Neu hinzugekommen ist die Spalte „Instrumente“.
Der Grund liegt darin, dass dem Prüfungsausschuss zur Ermittlung der prozessrelevanten Kompetenzen des Prüflings drei
Werkzeuge (Instrumente) zur Verfügung stehen. Das sind:
•
•
•
die aufgabenspezifischen Unterlagen,
die Beobachtungen und
das begleitende Fachgespräch.
Stand bei der Abschlussprüfung Teil 1 noch
das erstellte Produkt im Vordergrund, tritt
dieses zugunsten der Prozessbetrachtung in
Teil 2 der Abschlussprüfung in den Hintergrund.
In Teil 2 der Abschlussprüfung geht es also
verstärkt darum, die berufliche Handlungskompetenz (Prozesskompetenz) des Prüflings im betrieblichen Gesamtzusammenhang
zu ermitteln.
zessrelevante Kompetenzen zeigt, die es zu
bewerten gilt.
Diese Kompetenzen sind im Kopf des Bewertungsbogens aufgeführt.
Damit die Kompetenzen bewertet werden
können, erhält der Prüfling mehrere Teilaufträge. Diese Teilaufträge prüfen exemplarisch
und schwerpunktmäßig, in welchem Maße
der Prüfling die prozessrelevanten Kompetenzen beherrscht.
Im Prozess bearbeitet der Prüfling vor- oder
teilstrukturierte Unterlagen und ergänzt diese
gegebenenfalls mit betrieblichen Unterlagen.
Dabei werden aufgabenspezifische Unterlagen erzeugt. Daneben errichtet, ändert oder
erweitert er elektrotechnische Systeme (Produkte), welche in Folge Funktionen oder geänderte Funktionen erhalten.
Je nach Prüfungskonzeption kann es sinnvoll
sein, die „aufgabenspezifische Unterlagen“
erst dann auszuwerten, wenn dem Prüfungsausschuss alle Unterlagen vorliegen – also
am Schluss der Prüfung.
Der Prüfling durchläuft deshalb einen 18stündigen Prüfungs-Prozess, in dem er pro-
9
Während der Prüfung werden sich in der 7stündigen Durchführung und Nachbereitung
mehrere Situationen ergeben, in denen der
Prüfungsausschuss Handlungen des Prüflings beobachten und beurteilen kann. Wann
diese Situationen tatsächlich entstehen, kann
vom PAL-Fachausschuss nur abgeschätzt
werden. Das Instrument „Beobachtung“ wird
also entsprechend der Situation eingesetzt
werden.
Damit diese Beobachtungen keine Fehlbeurteilungen zulassen, steht dem Prüfungsausschuss ein weiteres Instrument zur Verfügung - das „begleitende Fachgespräch“.
Immer dann, wenn der Prüfungsausschuss
eine bereits erfolgte oder eine mögliche zukünftige Handlung des Prüflings hinterfragen
möchte, kann er dies tun. D.h. das begleitende Fachgespräch wird zu einem Teil situativ
erfolgen, zu einem anderen Teil - z.B. in
Form eines Übergabegesprächs - fest planbar sein.
Wurden die Ergebnisse der einzelnen Handlungsphasen (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) vom Prüfungsausschuss ermittelt, wird mit Hilfe des Gesamtbewertungsbogens (Abb. 3) das Prüfungsergebnis im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
berechnet.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit
•
•
der neu geordneten Elektroberufe
und
der entwickelten bzw. zu entwickelnden Arbeitsaufträge
zueinander, legt der jeweils zuständige PALFachausschuss die Gewichtung der Phasen
für jede praktische Aufgabe neu fest.
Die Gewichtung kann deshalb – je nach Arbeitsauftrag - von Prüfung zu Prüfung in den
angegebenen Gewichtungsbandbreiten variieren.
Wann die Instrumente Beobachtung und begleitendes Fachgespräch in der 7-stündigen
Prüfungszeit vom Prüfungsausschuss am
sinnvollsten eingesetzt werden, ergibt sich
demnach erst aus dem Prozess- bzw. Prüfungsverlauf. Die zeitlichen Vorgaben müssen dabei jedoch eingehalten werden.
Die Beobachtungen wie auch das Fachgespräch sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit vom Prüfungsausschuss zu dokumentieren.
Zur Beurteilung der prozessrelevanten Kompetenzen ist es deshalb wichtig, dass am
Schluss der Prüfung alle eingesetzten Instrumente zusammengeführt werden.
Erst die Auswertung aller verwendeten Instrumente ermöglicht es dem Prüfungsausschuss, eine gerechte und justiziabel haltbare
Beurteilung der vom Prüfling erbrachten Leistung vorzunehmen.
Da der Prozessverlauf (Prüfungsverlauf) nur
indirekt vom PAL-Fachausschuss vorhersehbar ist, können auch die anzuwendenden
Instrumente aufgrund von Annahmen nur
empfohlen werden.
Grau unterlegte Felder auf dem Bewertungsbogen (Abb. 2) signalisieren dem Prüfungsausschuss jedoch, wann welches Instrument
vom PAL-Fachausschuss empfohlen wird.
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