Informationen für die Praxis Neue industrielle Elektroberufe
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Informationen für die Praxis Neue industrielle Elektroberufe Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 nach den Verordnungen vom 3. Juli 2003 Stand: Juli 2005 Inhalt: 1. 2. 2.1 Allgemeines .........................................1 Abschlussprüfung Teil 2 Arbeitsaufgabe (Variante 2: Praktische Aufgabe).........4 2.1.1 Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik (EAT) ..............................5 2.1.2 Elektroniker/-in für Geräte und Systeme (EGS) 2.1.3 Elektroniker/-in für Betriebstechnik (EBT) ..................................................6 2.1.4 Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik (EMA) 2.1.5 Systeminformatiker/-in (SYI) 2.1.6 Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme (ELS) 2.1.7 Prüfungsablauf und -termine ...............7 2.1.8. Bewertung der praktischen Aufgabe....8 1. Allgemeines Am 1. August 2003 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen • • • • • • Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme Systeminformatiker/-in, Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme und die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur • Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik in Kraft. Zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform wurden gleichzeitig für diese Verordnungen Erprobungsverordnungen erlassen, die am 31. Juli 2007 wieder außer Kraft treten. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Informationen für die Praxis unter www.ihk-pal.de: • • • Stand: Juli 2004 Stand: Oktober 2004 Stand: Februar 2005 2. Abschlussprüfung Teil 2 Analog zu Teil 1 erarbeitete der PAL-Hauptausschuss auch für Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung strukturelle Prüfungsvorgaben für alle sieben neu geordneten Elektroberufe. Um in den weiteren Ausführungen den Bezug zum Verordnungstext herstellen zu können, wird exemplarisch für alle sieben neuen Elektroberufe, die Verordnung „Elektroniker/-in für Betriebstechnik“ herangezogen. § 13 Abschlussprüfung (1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 und Anlage 3 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen 1. 2. 3. 4. Arbeitsauftrag Systementwurf Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen. Die Durchführung der praktischen Aufgabe soll dabei sieben Stunden betragen. Durch Beobachtungen der Durchführung der praktischen Aufgabe, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Kompetenzen im Bezug zur Durchführung der praktischen Aufgabe bewertet werden. (3) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zeigen, dass er 1. Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen, 2. Auftragsabläufe planen und abstimmen, Teilaufgaben festlegen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen, 3. Aufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Anlagen beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch suchen und beheben, 4. Produkte frei- und übergeben, Fachauskünfte erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen dokumentieren und bewerten, Leistungen abrechnen und Anlagedaten und –unterlagen dokumentieren kann. Zum Nachweis kommen insbesondere das Errichten, Ändern oder Instandhalten elektrischer Anlagen oder das Herstellen elektrischer Anlagenteile in Betracht. (4) Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 1. in höchstens 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen im Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen; oder 2. in höchstens 18 Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen (5) Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Absatz 4 aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit. (6) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Systementwurf in höchstens 120 Minuten nach vorgegebenen Anforderungen Änderungen in einer Anlage der Betriebstechnik entwerfen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er technische Problemanalysen durchführen unter Berücksichtigung von Vorschriften, technischen Regelwerken, Richtlinien, Wirtschaftlichkeit und Betriebsabläufen Lösungskonzepte entwickeln, Anlagenspezifikationen anwendungsgerecht festlegen, elektrotechnische Komponenten auswählen, Schaltungsunterlagen anpassen und Standardsoftware anwenden kann. (7) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse in höchstens 120 Minuten eine elektrische Anlage analysieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen auswerten, funktionelle Zusammenhänge in elektrischen Anlagen analysieren, Steuerungsprogramme interpretieren und ändern, Mess- und Prüfverfahren auswählen, Signale an Schnittstellen funktionell zuordnen, netzwerkspezifische Diagnosen auswerten, Fehlerursachen bestimmen und elektrische Schutzmaßnahmen bewerten kann. (8) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. 2 Bei den industriellen Elektroberufen handelt es sich im Gegensatz zu den 1987 erlassenen Ausbildungsordnungen um Ausbildungsberufe ohne Differenzierungen, d.h. alle Lernziele des Ausbildungsrahmenplans sind, wenn auch auf einer abstrakten Ebene, für alle genannten sowie für denkbare weitere Einsatzgebiete gleichlautend beschrieben. Es handelt sich also strukturell um Monoberufe. Die Einsatzgebiete stellen dabei keine inhaltliche Differenzierung der zu vermittelnden Qualifikationen dar. Folglich müssen auch die Prüfungsanforderungen bezüglich des Umfangs sowie des Niveaus für alle Prüflinge unabhängig vom Einsatzgebiet, in dem sie ausgebildet wurden, gleich sein. Für die Umsetzung in konkrete Prüfungsfragen ergibt sich daraus, dass der Nachweis der in den Prüfungsanforderungen formulierten Kompetenzen für alle Prüflinge eines Berufs vergleichbar und gleichwertig sein muss. Dies bedeutet grundsätzlich jedoch nicht, dass allen Prüflingen im Wortlaut gleiche Fragestellungen vorgelegt werden müssen. Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung der Abschlussprüfung Teil 2 folgendermaßen: Neu im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag ist das so genannte Variantenmodell. Der Ausbildungsbetrieb hat entsprechend seinen betrieblichen Voraussetzungen zwei unterschiedliche Prüfungsvarianten zur Auswahl: - den „Betrieblichen Auftrag“ oder - die überbetriebliche „Praktische Aufgabe“. Gemeinsam haben beide Prüfungsvarianten, dass die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen bzw. Kompetenzen zu ermitteln sind und die praxisbezogenen bzw. die aufgabenspezifischen Unterlagen sowie das Fachgespräch als Instrumente zur Ermittlung dienen. Beim betrieblichen Auftrag (Variante 1) handelt es sich um einen echten und konkreten Auftrag aus dem betrieblichen Einsatzgebiet des Auszubildenden. Der Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags ist bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und damit beim örtlichen Prüfungsausschuss vor der Durchführung einzureichen. Der Prüfungsausschuss prüft dann, ob die Aufgabenstellung die in der Verordnung genannten Anforderungen erfüllt. Der betriebliche Auftrag ist vom Prüfling mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Im Anschluss an die Durchführung wird das Fachgespräch auf Grundlage der Dokumentation durchgeführt. Dieses dauert höchstens 30 Minuten. Während dieser Zeit wird geprüft, in welcher Ausprägung der Prüfling die in der Verordnung genannten prozessrelevanten Qualifikationen besitzt. Die praktische Aufgabe (Variante 2) unterscheidet sich vom betrieblichen Auftrag in drei Punkten: 1. Die Prüfung ist überbetrieblich und wird von den paritätisch besetzten PALFachausschüssen in Zusammenarbeit mit der PAL erstellt. 2. Die Durchführung der praktischen Aufgabe wird beobachtet. 3. Das begleitende Fachgespräch findet während der Durchführung der Prüfung statt und kann vom Prüfungsausschuss auf den Handlungsschritt des Prüflings angepasst in mehreren Teilen durchgeführt werden. Bei der Entwicklung der überregionalen praktischen Aufgaben werden von den PALFachausschüssen die in den Verordnungen explizit genannten Einsatzgebiete in unterschiedlicher, unter Punkt 2.1 beschriebener, Form berücksichtigt. Die Differenzierung der beiden Varianten liegt einzig im Feststellungsweg, d.h. welche Prüfungsmethoden/Instrumente werden laut Verordnung eingesetzt, um das Prüfungsergebnis im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag festzustellen. 3 Generell werden in den Prüfungsbereichen Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde die Einsatzgebiete derzeit nicht explizit berücksichtigt. Der zuständige PAL-Fachausschuss kann jedoch, soweit erforderlich, in den Prüfungsbereichen Systementwurf sowie Funktionsund Systemanalyse die Spezifika einzelner Einsatzgebiete innerhalb des Berufs und im Rahmen der ungebundenen Aufgaben (Teil B) in Form von Projekten gesondert berücksichtigen. Jedes Projekt besteht dabei aus acht ungebundenen Projektaufgaben und kann in Teilprojekte untergliedert sein. Das heißt, der PAL-Fachausschuss entscheidet, ob er jeweils ein oder mehrere handlungs- und prozessorientierte/s Projekt/e innerhalb der beiden Prüfungsbereiche Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse anbietet. Derzeit macht nur der PAL-Fachausschuss „Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik“ von dieser Möglichkeit Gebrauch. Dieser Ausschuss sieht die Erfordernis, weil durch den Übergang des ehemaligen Prozessleitelektronikers in den Beruf Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik verschiedene Spezifika besonders zu berücksichtigen sind. Den Prüflingen werden deshalb im Beruf Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik in jedem der zwei vorgenannten Prüfungsbereiche jeweils zwei Projekte zur Auswahl angeboten. Der Prüfling wählt in der Prüfung das Projekt aus, das er bearbeiten möchte. Das gewählte Projekt ist aufgrund der Handlungs- und Prozessorientierung komplett zu bearbeiten. Ein thematischer Bezug der schriftlichen Aufgaben in den beiden Prüfungsbereichen Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse auf den Arbeitsauftrag ist in allen Berufen aufgrund des Variantenmodells nicht möglich. Die in der Verordnung vorgegebenen Höchstzeiten von jeweils 120 Minuten für die Prüfungsbereiche Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse wurde zunächst und einvernehmlich auf jeweils 105 Minuten gekürzt. Dabei werden in jedem der beiden Prüfungsbereiche in Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung • • 8 ungebundene (keine Abwahl) und 28 gebundene Aufgaben, von denen 3 Aufgaben abgewählt werden können und 8 Aufgaben abwahlgesperrt sind, gestellt. Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde verständigte sich der PALHauptausschuss darauf, den für den Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in verwendeten Aufgabensatz auch für die neu geordneten Elektroberufe zu verwenden. Für die Entwicklung der Prüfungsaufgaben in den einzelnen Prüfungsbereichen werden schwerpunktmäßig die in den jeweiligen Verordnungen genannten Lernfelder 7-13 und Zeitrahmen 7-11 (EMA: anteilig aus den zeitlichen Richtwerten Lfd.-Nr. 1 – 17) zugrunde gelegt. 2.1 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (Variante 2: Praktische Aufgabe) Bei der Prüfungskonzeption wird seitens der PAL-Fachausschüsse sehr stark darauf geachtet, dass Materialien, die bereits für die Abschlussprüfung Teil 1 angeschafft wurden und bereits vorhandenes Prüfungsmaterial aus den bisherigen Altberufen, soweit wie möglich wieder verwendet werden können. Wie in Teil 1 der Abschlussprüfung ist es auch in Teil 2 nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht, dass die Ausbildungsbetriebe ihre betriebsüblichen Materialien zum Einsatz bringen. Verschiedene Materialien können dabei in der Prüfung für mehrere Prüflinge gemeinsam verwendet werden. Welche Materialien dies im Detail sind, ersehen Sie bitte aus den Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb, welche die PAL für die Abschlussprüfung Teil 2 - Winter 2005/06 ab dem 30. September 2005 unter www.ihk-pal.de zum Download anbietet. Für folgende Berufe gibt es – wie bereits in Teil 1 der Abschlussprüfung - zusätzlich zur Bereitstellungsunterlage für den Ausbildungsbetrieb noch eine weitere Standard- 4 Bereitstellungsunterlage dungsbetrieb: • • • für den Ausbil- Elektroniker/-in für Geräte und Systeme (EGS) Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme (ELS) Systeminformatiker/-in (SYI) Diese - für die Absschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 gültigen - Standard-Bereitstellungsunterlagen können Sie bereits heute über Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer beziehen. Die nachfolgenden Beschreibungen stellen die aktuellen Entwicklungsstände zur Abschlussprüfung Teil 2 – Winter 2005/06 in den einzelnen PAL-Fachausschüssen dar. Bitte beachten Sie dabei, dass sich bis zum Druckstand noch Änderungen ergeben können. 2.1.1 Die produktions- und fertigungsautomationslastige Prüfung baut auf der aus Teil 1 bekannten Sortieranlage auf. Neu ist, dass die Schaltschranktürfront um eine zweistellige Sieben-Segmentanzeige erweitert wird. Des Weiteren wird das Aktorik-Modell elektropneumatisch erweitert. Alternativ zum Funktionsmodell kann wie in Teil 1 ein Simulationsmodell verwendet werden. Die verfahrens- und prozessautomationslastige Prüfung ist in einen steuerungs- und einen regelungstechnischen Teil gegliedert. Für den steuerungstechnischen Teil kann der aus Teil 1 bekannte Schaltschrank mit einer busfähigen SPS (z.B. PROFIBUS) verwendet werden. Das Feld der Steuerungstechnik ist neu aufzubauen bzw. zu simulieren. Der regelungstechnische Teil des Automatisierungssystems ist im Prüfbetrieb zu realisieren. In diesem sind die verfahrenstechnisch typischen Komponenten aus der Regelungstechnik bereitzustellen, die die Warte, den Schaltraum und das Feld abbilden. Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik (EAT) 2.1.2 Als Arbeitsauftrag (praktische Aufgabe) werden vom PAL-Fachausschuss zwei Prüfungen angeboten. Die erste Prüfung erfasst die Einsatzgebiete • • Produktions- und Fertigungsautomation sowie Verkehrsleitsysteme. Auch in diesem Beruf bietet der zuständige PAL-Fachausschuss zwei Prüfungen an. Die erste Prüfung erfasst die Einsatzgebiete • • • Die zweite Prüfung deckt die Einsatzgebiete • • • Verfahrens- und Prozessautomation, Netzautomation und Gebäudeautomation Informations- und kommunikationstechnische Geräte, Automotive-Systeme sowie Mess- und Prüftechnik. Die zweite Prüfung deckt die Einsatzgebiete • • ab. Zu beachten ist, dass die beiden Prüfungen die Einsatzgebiete Verkehrsleitsysteme, Netzautomation und Gebäudeautomation nur bedingt abdecken. Elektroniker/-in für Geräte und Systeme (EGS) • Medizinische Geräte, Systemkomponenten, Sensoren, Aktoren, Mikrosysteme und EMS (Electronic Manufacturing Services) ab. Zielgruppe der ersten Prüfung, die ihren Schwerpunkt in der Produktions- und Fertigungsautomation hat, sind beispielsweise Prüflinge aus der Automobilbranche. Gemeinsam haben beide Prüfungen den bereits in der Abschlussprüfung Teil 1 verwendeten 19´´-Baugruppenträger. Hierin integriert sind ein Netzteil sowie der aus Teil 1 bekannte Controller-Einschub. Zielgruppe der zweiten Prüfung, die ihren Schwerpunkt in der Verfahrens- und Prozessautomation hat, sind beispielsweise Prüflinge aus der Chemiebranche – vormals Prozessleitelektroniker/-in. Die Prüflinge sollten Sicherheit beim Löten von SMD-Bauteilen sowie fundierte Kenntnisse über das Mikrocontrollersystem 16F84A besitzen. 5 Die kommunikationstechniklastige erste Prüfung erfordert gegenüber der zweiten Prüfung tiefergehende Assembler-Kenntnisse. Über die vorgenannten Materialien hinaus, werden ein weiterer Einschub sowie diverse Kleinteile erforderlich. Die zweite Prüfung fragt eher SoftwareGrundlagenkenntnisse (Assembler) ab und orientiert sich stärker an der Signalverarbeitung und –analyse. Zu oben genannten Materialien kommen eine Simulationsbaugruppe, ein Prüfadapter sowie eine Sensorplatine hinzu. 2.1.3 Elektroniker/-in für Betriebstechnik (EBT) Die angebotene Aufgabe deckt alle Einsatzgebiete ab. 2.1.6 Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme (ELS) Die praktische Aufgabe erfolgt an dem aus der Abschlussprüfung Teil 1 bekannten Prüfungsgestell (Hautfeld). Dabei baut der Prüfling in der Vorbereitung ein funktionsfähiges System auf, dessen Kernstück eine Funktionsplatine ist. Die angebotene Prüfung deckt alle Einsatzgebiete ab, wobei die Abdeckung des Einsatzgebiets Raumfahrtsysteme nur bedingt betrachtet werden kann. Die Prüfung des Elektronikers für Betriebstechnik baut auf dem bereits für die Abschlussprüfung Teil 1 angeschafften Materialpool auf. Als Ergänzung kommt lediglich ein Steckkartenhalter mit einer Funktionsplatine zur Prozesssimulation hinzu, die in der Vorbereitung angefertigt wird. Die angebotene praktische Aufgabe deckt alle Einsatzgebiete ab. 2.1.4 Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik (EMA) Die praktische Prüfung wird an dem aus der Abschlussprüfung Teil 1 bekannten Lochblechmontagegestell durchgeführt. Es werden konventionelle Bauteile der Installationstechnik verwendet. Neu ist, dass der Prüfling - wie der Elektroniker für Betriebstechnik routiniert im Umgang mit einem SPS-System bzw. einer Kleinsteuerung sein sollte, welches zusätzlich bereitzustellen ist. 2.1.5 Systeminformatiker/-in (SYI) Basis der praktischen Aufgabe ist der bereits aus der Abschlussprüfung Teil 1 bekannte 19´´-Baugruppenträger. In den Träger werden ein Netzteil sowie der in Teil 1 gefertigte Einschub „DC-DC-Umsetzer“ integriert. Ein auf einer Platine befindliches MikrocontrollerSystem (ATmega32-Board, TFH-System ONE oder Alternativsystem) sowie ein PC mit zugehöriger C-Compiler-Software zur Programmierung des Mikrocontrollers komplettieren das System. 6 2.1.7 Prüfungsablauf und -termine Die nachfolgende Grafik (Abb. 1) zeigt den Prüfungsablauf und die Inhalte der praktischen Aufgabe. Abb. 1: Prozessablauf (Winter 2005/06) 7 2.1.8 Bewertung der praktischen Aufgabe Im Januar und April 2005 erarbeitete ein Arbeitskreis aus Vertretern aller PAL-Fachausschüsse der neu geordneten Elektroberufe ein Bewertungssystem für Teil 2 der Abschlussprüfung. Aufbauend auf der bereits in der Abschlussprüfung Teil 1 verwendeten Bewertung wurde Abb. 2: ein System entwickelt, das die Ermittlung der in der Verordnung genannten prozessrelevanten Kompetenzen ermöglicht. Die nachfolgenden Grafiken (Abb. 2 und 3) zeigen einen Auszug aus dem Bewertungsbogen und dem Gesamtbewertungsbogen. Die Grafiken werden im Folgenden erklärt. Auszug aus dem Bewertungsbogen des Berufs Elektroniker/-in für Betriebstechnik 8 Abb. 3: Auszug bogen aus dem Gesamtbewertungs- Der Bewertungsbogen (Abb. 2) der Abschlussprüfung Teil 2 unterscheidet sich strukturell nur unwesentlich vom Bewertungsbogen aus Teil 1. Neu hinzugekommen ist die Spalte „Instrumente“. Der Grund liegt darin, dass dem Prüfungsausschuss zur Ermittlung der prozessrelevanten Kompetenzen des Prüflings drei Werkzeuge (Instrumente) zur Verfügung stehen. Das sind: • • • die aufgabenspezifischen Unterlagen, die Beobachtungen und das begleitende Fachgespräch. Stand bei der Abschlussprüfung Teil 1 noch das erstellte Produkt im Vordergrund, tritt dieses zugunsten der Prozessbetrachtung in Teil 2 der Abschlussprüfung in den Hintergrund. In Teil 2 der Abschlussprüfung geht es also verstärkt darum, die berufliche Handlungskompetenz (Prozesskompetenz) des Prüflings im betrieblichen Gesamtzusammenhang zu ermitteln. zessrelevante Kompetenzen zeigt, die es zu bewerten gilt. Diese Kompetenzen sind im Kopf des Bewertungsbogens aufgeführt. Damit die Kompetenzen bewertet werden können, erhält der Prüfling mehrere Teilaufträge. Diese Teilaufträge prüfen exemplarisch und schwerpunktmäßig, in welchem Maße der Prüfling die prozessrelevanten Kompetenzen beherrscht. Im Prozess bearbeitet der Prüfling vor- oder teilstrukturierte Unterlagen und ergänzt diese gegebenenfalls mit betrieblichen Unterlagen. Dabei werden aufgabenspezifische Unterlagen erzeugt. Daneben errichtet, ändert oder erweitert er elektrotechnische Systeme (Produkte), welche in Folge Funktionen oder geänderte Funktionen erhalten. Je nach Prüfungskonzeption kann es sinnvoll sein, die „aufgabenspezifische Unterlagen“ erst dann auszuwerten, wenn dem Prüfungsausschuss alle Unterlagen vorliegen – also am Schluss der Prüfung. Der Prüfling durchläuft deshalb einen 18stündigen Prüfungs-Prozess, in dem er pro- 9 Während der Prüfung werden sich in der 7stündigen Durchführung und Nachbereitung mehrere Situationen ergeben, in denen der Prüfungsausschuss Handlungen des Prüflings beobachten und beurteilen kann. Wann diese Situationen tatsächlich entstehen, kann vom PAL-Fachausschuss nur abgeschätzt werden. Das Instrument „Beobachtung“ wird also entsprechend der Situation eingesetzt werden. Damit diese Beobachtungen keine Fehlbeurteilungen zulassen, steht dem Prüfungsausschuss ein weiteres Instrument zur Verfügung - das „begleitende Fachgespräch“. Immer dann, wenn der Prüfungsausschuss eine bereits erfolgte oder eine mögliche zukünftige Handlung des Prüflings hinterfragen möchte, kann er dies tun. D.h. das begleitende Fachgespräch wird zu einem Teil situativ erfolgen, zu einem anderen Teil - z.B. in Form eines Übergabegesprächs - fest planbar sein. Wurden die Ergebnisse der einzelnen Handlungsphasen (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) vom Prüfungsausschuss ermittelt, wird mit Hilfe des Gesamtbewertungsbogens (Abb. 3) das Prüfungsergebnis im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag berechnet. Aufgrund der Unterschiedlichkeit • • der neu geordneten Elektroberufe und der entwickelten bzw. zu entwickelnden Arbeitsaufträge zueinander, legt der jeweils zuständige PALFachausschuss die Gewichtung der Phasen für jede praktische Aufgabe neu fest. Die Gewichtung kann deshalb – je nach Arbeitsauftrag - von Prüfung zu Prüfung in den angegebenen Gewichtungsbandbreiten variieren. Wann die Instrumente Beobachtung und begleitendes Fachgespräch in der 7-stündigen Prüfungszeit vom Prüfungsausschuss am sinnvollsten eingesetzt werden, ergibt sich demnach erst aus dem Prozess- bzw. Prüfungsverlauf. Die zeitlichen Vorgaben müssen dabei jedoch eingehalten werden. Die Beobachtungen wie auch das Fachgespräch sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit vom Prüfungsausschuss zu dokumentieren. Zur Beurteilung der prozessrelevanten Kompetenzen ist es deshalb wichtig, dass am Schluss der Prüfung alle eingesetzten Instrumente zusammengeführt werden. Erst die Auswertung aller verwendeten Instrumente ermöglicht es dem Prüfungsausschuss, eine gerechte und justiziabel haltbare Beurteilung der vom Prüfling erbrachten Leistung vorzunehmen. Da der Prozessverlauf (Prüfungsverlauf) nur indirekt vom PAL-Fachausschuss vorhersehbar ist, können auch die anzuwendenden Instrumente aufgrund von Annahmen nur empfohlen werden. Grau unterlegte Felder auf dem Bewertungsbogen (Abb. 2) signalisieren dem Prüfungsausschuss jedoch, wann welches Instrument vom PAL-Fachausschuss empfohlen wird. 10