Amtsblatt Juli 2013

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Amtsblatt Juli 2013
POSTSKRIPTUM
AMTSBLATT Amt Wachsenburg
- Bittstädt - Eischleben - Haarhausen - Holzhausen - Ichtershausen - Rehestädt
- Röhrensee - Sülzenbrücken - Thörey
19. Jahrgang - Dienstag, den 9. Juli 2013
Danksagung
zum Hochwassereinsatz
Mein Dank geht an die Kameradinnen/Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Wachsenburg, die während des
Hochwassereinsatzes gezeigt haben, wie wichtig eine gut funktionierende Feuerwehr und Zusammenarbeit aller Wehren in solchen Situationen ist. Die Einsatzkräfte sind über mehrere Tage
bis an ihre persönlichen Leistungsgrenzen im Einsatz gewesen.
Die vor Ort getroffenen Entscheidungen waren zum Schutz von
Hab und Gut unserer Bürger.
Als Gemeinde stehen wir hinter den Entscheidungen der Einsatzkräfte.
Wir wünschen uns für die Zukunft unserer Gemeinde eine weitere Zusammenarbeit aller Feuerwehren.
Besonderer Dank geht an die Kameradinnen und Kameraden
Melanie Lorenz, Steffen Ritz, Martin Bergfeld, Kevin Schorr und
Fabrice Vogler die im Hochwassergebiet Stendal im Einsatz waren.
Auch wenn wir knapp an einer größeren Katastrophe vorbei gekommen sind, wünsche ich mir, dass sich die Bürger des Amtes
Wachsenburg aktiv in den Feuerwehren weiter engagieren und
somit ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl leisten.
Uwe Möller
Bürgermeister
Nummer 7
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
- 2 -
Beschlussübersicht
Gemeinderatssitzung 27.05.2013
Beschluss-Nr. 062/13
Bestätigung der Tagesordnung der 6. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.05.2013
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen.............................................................................. 22
Nein-Stimmen............................................................................. 0
Stimmenthaltungen..................................................................... 0
Beschluss-Nr. 063/13
Der Gemeinderat der Gemeinde Ichtershausen bestätigt das
Protokoll für die 5. öffentliche Sitzung vom 22.04.2013.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen.............................................................................. 20
Nein-Stimmen............................................................................. 0
Stimmenthaltungen..................................................................... 2
Beschluss-Nr. 064/2013
1. Dem Ehrenbürgermeister, Herrn Klaus von der Krone, wird
mit Wirkung zum 01.01.2013 ein Ehrensold in Höhe eines
Drittels der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung gewährt. Zwischenzeitliche einheitliche Änderungen der Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B gelten rückwirkend mit dem gleichen Vomhundertsatz für die Gewährung
des Ehrensoldes, bezogen auf das Ende der Amtszeit zum
30.06.2010.
2. Den ehemaligen Bürgermeister der Wachsenburggemeinde,
Herrn Hans Ullrich, wird mit Wirkung zum 01.01.2013 ein
Ehrensold in Höhe eines Drittels der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung gewährt.
3. Den ehemaligen Ortsteilbürgermeister von Sülzenbrücken,
Herrn Ludwig Frank, wird mit Wirkung zum 01.01.2013 ein
Ehrensold in Höhe eines Drittels der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung gewährt.
4. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen.............................................................................. 18
Nein-Stimmen............................................................................. 0
Stimmenthaltungen..................................................................... 4
Beschluss-Nr. 068/2013
1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die
vorliegende Satzung des Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung).
2. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen.............................................................................. 14
Nein-Stimmen............................................................................. 7
Stimmenthaltungen..................................................................... 1
Beschluss-Nr. 069/2013
1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg beschließt gemäß
§ 36 Abs. 1, Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz die Aufnahme
der als Anlage aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste
für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und für das Landgericht.
2. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen.............................................................................. 22
Nein-Stimmen............................................................................. 0
Stimmenthaltungen..................................................................... 0
Beschluss-Nr. 070/2013
1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die
vorliegende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Be-
Nr. 7/2013
nutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom
12.02.1998.
2. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen.............................................................................. 22
Nein-Stimmen............................................................................. 0
Stimmenthaltungen..................................................................... 0
Beschluss-Nr. 071/2013
1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 06.01.2004.
2. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen.............................................................................. 22
Nein-Stimmen............................................................................. 0
Stimmenthaltungen..................................................................... 0
Beschluss-Nr. 072/2013
1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg hilft dem Widerspruch der Anwohner des Wohngebietes Molsdorfer Straße
zur Allgemeinverfügung zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche und Neuzuweisung von Hausnummern im Ortsteil Ichtershausen ab.
2. Der Punkt 5 des Beschlusses Nr. 051/2013 wird aufgehoben.
3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen................................................................................ 3
Nein-Stimmen........................................................................... 14
Stimmenthaltungen..................................................................... 5
Beschluss-Nr. 073-2013
1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg hilft dem Widerspruch der Eheleute Graff zur Allgemeinverfügung zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche und Neuzuweisung
von Hausnummern im Ortsteil Eischleben ab.
2. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 21
Ja-Stimmen................................................................................ 0
Nein-Stimmen........................................................................... 14
Stimmenthaltungen..................................................................... 7
Beschluss-Nr. 074/2013
1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die
Zweckvereinbarung zwischen den Beteiligten der KAG „Thüringer GeoPark Inselsberg - Drei Gleichen“ und der Stadt
Friedrichroda.
2. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Gemeinderäte....................................................... 22
Ja-Stimmen.............................................................................. 22
Nein-Stimmen............................................................................. 0
Stimmenthaltungen..................................................................... 0
Amt Wachsenburg - Hauptausschuss
Drucksache-Nr.: HA-015/2013 Beschluss-Nr.: HA-015/2013
Ausfertigungsdatum: 21.06.2013
Beschluss
In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Hauptausschuss
des Amtes Wachsenburg in seiner öffentlichen Sitzung am
20.06.2013 Folgendes beschlossen:
Der Hauptausschuss bestätigt die Tagesordnung für die 4. öffentliche Sitzung am 20.06.2013.
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
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Bemerkung:
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren keine
Mitglieder des Hauptausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl des Hauptausschusses:.................................... 7
anwesende Ausschussmitglieder:.............................................. 7
davon Stimmberechtigte:............................................................ 5
Ja-Stimmen:................................................................................ 5
Nein-Stimmen:............................................................................. Stimmenthaltungen:.................................................................... Möller
Bürgermeister
Platz
Schriftführerin
Drucksache-Nr.: HA-016/2013 Beschluss-Nr.: HA-016/2013
Ausfertigungsdatum: 21.06.2013
Beschluss
In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Hauptausschuss
des Amtes Wachsenburg in seiner öffentlichen Sitzung am
20.06.2013 Folgendes beschlossen:
Zwischen dem Hauptausschuss des Amtes Wachsenburg und
der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung für die
Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2013 wird das Benehmen
hergestellt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren keine
Mitglieder des Hauptausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl des Hauptausschusses..................................... 7
anwesende Ausschussmitglieder:.............................................. 6
davon Stimmberechtigte:............................................................ 6
Ja-Stimmen:................................................................................ 6
Nein-Stimmen:............................................................................. Stimmenthaltungen:..................................................................... Möller
Bürgermeister
Platz
Schriftführerin
Amt Wachsenburg
Ausschuss Finanzen und Soziales
Drucksache-Nr.: FS-005/2013 Beschluss-Nr.: FS-005/2013
Ausfertigungsdatum: 28.06.2013
Beschluss
In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Ausschuss Finanzen
und Soziales des Amtes Wachsenburg in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2013 Folgendes beschlossen:
Der Ausschuss Finanzen und Soziales bestätigt die Tagesordnung für die 4. öffentliche Sitzung am 27.06.2013.
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren keine
Mitglieder des Ausschusses Finanzen und Soziales von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl des Ausschusses Finanzen und Soziales:...... 10
anwesende Ausschussmitglieder:.............................................. 8
davon Stimmberechtigte:............................................................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................. Stimmenthaltungen:..................................................................... Möller
Bürgermeister
Wenzel
Schriftführerin
Nr. 7/2013
Bekanntmachung
der Aufhebungssatzung zur Satzung über
die Benutzung von Räumen der Gemeinde
Ichtershausen (12. Februar 1998)
vom 27.06.2013
I.
Aufhebungssatzung zur Satzung
über die Benutzung von Räumen der Gemeinde
Ichtershausen (12. Februar 1998)
vom 27.06. 2013
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.
August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 06. März 2013 (GVBl. S. 49), hat der Gemeinderat
der Gemeinde Amt Wachsenburg in der Sitzung am 27.05.2013
die folgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 12. Februar
1998 beschlossen:
§1
Aufhebung
Die Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde
Ichtershausen vom 12. Februar 1998 wird aufgehoben.
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 30. September 2011 in Kraft.
Amt Wachsenburg
Ichtershausen, den 27.06.2013
Uwe Möller
Bürgermeister Dienstsiegel
II.
1. Mit Beschluss Nr. 070/2013 vom 27.05.2013 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung von Räumen
der Gemeinde Ichtershausen (06. Januar 2004) beschlossen.
2. Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat mit Schreiben vom
24.06.2013 die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung
über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen nicht beanstandet.
III.
Verstößt i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung
betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter
Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche
Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser
Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO).
Amt Wachsenburg
Ichtershausen, den 27.06.2013
Uwe Möller
Bürgermeister
Bekanntmachung
der Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von
Räumen der Gemeinde Ichtershausen
(06. Januar 2004)
vom 27.06.2013
I.
Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung
über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen (06. Januar 2004)
vom 27.06.2013
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.
August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
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Gesetz vom 06. März 2013 (GVBl. S. 49), hat der Gemeinderat
der Gemeinde Amt Wachsenburg in der Sitzung am 27.05.2013
die folgende Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 06. Januar 2004 beschlossen:
§1
Aufhebung
Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 06. Januar 2004 wird
aufgehoben.
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 30. September 2011 in Kraft.
Amt Wachsenburg
Ichtershausen, den 27.06.2013
Uwe Möller
Bürgermeister
Dienstsiegel
II.
1. Mit Beschluss Nr. 071/2013 vom 27.05.2013 hat der
Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung
von Räumen der Gemeinde Ichtershausen (06. Januar
2004) beschlossen.
2. Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat mit Schreiben vom
24.06.2013 die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung
über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen nicht beanstandet.
III.
Verstößt i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung
betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter
Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche
Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser
Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO).
Amt Wachsenburg
Ichtershausen, den 27.06.2013
Uwe Möller
Bürgermeister
Bekanntmachung der Satzung des Amtes
Wachsenburg zur Verfahrensweise über die
Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während
der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vom
01.07.2013
I.
Satzung des Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über
die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung)
vom 01.07.2013
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.
August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 06. März 2013 (GVBl. S. 49,58), des § 18 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl. S.
273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2005 (GVBl.
S. 58) und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S.
1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2585) hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg
in seiner Sitzung am 27.05.2013 die folgende Wahlwerbesatzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Wahlwerbesatzung gilt innerhalb der geschlossenen
Ortslage auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in den
Nr. 7/2013
Ortsteilen der Gemeinde Amt Wachsenburg für die Werbung für
politische Zwecke auf Werbeträgern (Wahlwerbung) während der
Wahlkampfzeit vor Wahlen und vor Abstimmungen (Volks- und
Bürgerentscheide).
(2) Diese Satzung gilt auch für das Abhalten von Informationsständen während der Wahlkampfzeit vor Wahlen und Abstimmungen.
(3) Die Wahlwerbung während der Wahlkampfzeit vor Wahlen
und Abstimmungen stellt eine Sondernutzung von öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen dar.
§2
Begriffsbestimmungen
1. Wahlkampfzeit
Plakate und ähnliche Ankündigungsmittel sind nur innerhalb
der Wahlkampfzeit zulässig. Mit Plakaten dürfen nur diejenigen Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen und Einzelbewerber werben, die für die jeweilige Wahl auch tatsächlich Wahlvorschläge eingereicht haben. Die Wahlkampfzeit
beginnt frühestens 2 Monate vor dem Wahltag und endet mit
diesem. Die Anbringung von Wahlwerbung wird ab 2 Monaten vor dem Wahltermin zugelassen.
2.Berechtigte
Berechtigte Sondernutzer im Sinne dieser Satzung sind politische Parteien, politische Organisationen und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat des Amtes Wachsenburg,
im Kreistag des Ilm-Kreises, im Thüringer Landtag, im Deutschen Bundestag oder Europäischen Parlament vertreten
sind. Berechtigte sind auch die Träger von Wahlvorschlägen
für die jeweils anstehenden Wahlen sowie zugelassene Einzelbewerber sowie Initiatoren von Volks-und Bürgerentscheiden. Berechtigte sind auch Personen, die im Auftrag der
vorgenannten Parteien, politischen Organisationen und Wählervereinigungen sowie von Trägern von Wahlvorschlägen
politische Informationsstände anlässlich von Kommunalwahlen und Wahlen und zum Thüringer Landtag, zum Deutschen
Bundestag oder zum Europäischen Parlament aufstellen.
3.Werbeträger
Werbeträger sind Stell-, Hänge-und Großflächenplakatschilder. Sie dienen der Aufnahme von Werbeplakaten und sollen
aus witterungsbeständigem Material bestehen. Die Plakate
bzw. Werbeträger dürfen die Größe DIN-A 1 nicht überschreiten. Die Werbung mit Großflächenplakatschildern ist nur in
der Vorwahlkampfzeit mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis
gestattet. Die entsprechenden Straßenbaulastträger sind vorher anzuhören.
4. Informationsstände anlässlich von Wahlen
Informationsstände im Sinne dieser Verfahrensregelung sind
mobile Stände mit einer Größe von max. 3 m2, die Berechtigte zum Zwecke der Information über Wahlziele und Kandidaten, sowie über Ziele von Volks- und Bürgerentscheiden
aufstellen.
§3
Anforderungen an die Wahlwerbung
(1) Durch die Art der Aufstellung oder Anbringung der Plakate
bzw. Werbeträger darf die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht behindert oder gefährdet werden. Die Anbringung an
Masten und Straßenlaternen muss mit einer Bodenfreiheit von
2,00 m (Unterkante) erfolgen. Bei Anbringung über einem Gehoder Radweg muss die Bodenfreiheit 2,50 m betragen.
(2) An einem Masten oder einer Straßenlaterne dürfen nicht
mehr als 2 Plakate oder Werbeträger angebracht werden.
(3) Plakate bzw. Werbeträger dürfen nicht an Bäumen, an technischen Bauwerken (Verteilerschränke, Hydranten, Trafostationen)
und Wartehäuschen angebracht werden.
(4) Werbung in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist unzulässig. Werbeträger und Plakate, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen
dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich
auf den Verkehr auswirken können, insbesondere in Sichtdreiecken von Straßen und Kreuzungen.
(5) Werbeanlagen und Informationsstände dürfen das Passieren
des Gehweges nicht behindern. Diese Forderung besteht auch
an aufgestellte Werbeelemente im Fußgängerbereich.
(6) Die Anzahl pro Berechtigter wird im Amt Wachsenburg und in
den Ortsteilen gemäß eines Verteilerschlüssel festgelegt. Insge-
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
- 5 -
samt dürfen maximal 250 Plakate und Werbeträger angebracht
werden.
(7) Plakate und Werbeträger dürfen in der gesamten Wahlzeit
nicht angebracht werden
- Unmittelbar vor den Zugängen zur Gemeindeverwaltung in
Ichtershausen und in Holzhausen
- an den neuen roten Laternenmasten.
Am Wahltag dürfen Werbeträger darüber hinaus nicht angebracht
werden in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden
sowie unmittelbar vor dem Zugang zu diesen Gebäuden. Bereits
angebrachte Werbeträger sind zu entfernen.
(8) Während der Wahlkampfzeit ist die Plakatwerbung im Amt
Wachsenburg für sonstige kulturelle Veranstaltungen, die keine
Wahlwerbung darstellen, auf max. 10 Stück zu begrenzen.
(9) Werbungen sind bis 14 Tage nach Ablauf der Wahlkampf-bzw.
Werbezeit oder des angekündigten Ereignisses ordnungsgemäß
und vollständig inkl. der Befestigungselemente zu entfernen.
§4
Genehmigungspflicht
Die Errichtung und Aufstellung von Plakaten und Werbeträgern,
sowie das Abhalten von Informationsständen im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch
das Amt Wachsenburg, wenn deren Errichtung nicht bereits nach
anderen Vorschriften genehmigungspflichtig ist.
Die Anträge auf Erlaubnis sind rechtzeitig, mindestens 10 Tage
vorher in der Gemeindeverwaltung des Amtes Wachsenburg einzureichen. Die Erlaubnis kann befristet oder widerruflich erteilt
und mit Auflagen versehen werden.
§5
Erlaubnisversagung
Die Erlaubnis ist zu versagen,
- wenn überwiegend öffentliche Interessen dies erfordern, z.
B. wenn durch die Aufstellung von Werbung oder deren Häufung eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch
Bedingungen und Auflagen nicht ausgeschlossen werden
kann, oder
- wenn wegen der Art des Werbeträgers oder durch die Art
und Weise seiner beabsichtigten Aufstellung oder Anbringung eine Beschädigung der öffentlichen Straße nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Versagung der Erlaubnis wird dem Antragsteller durch Bescheid schriftlich mitgeteilt.
§6
Beseitigung von Werbeträgern
Ohne Erlaubnis aufgestellte Informationsstände bzw. Werbeträger oder nicht ordnungsgemäß angebrachte sowie nicht innerhalb der vorgenannten Fristen entfernte Werbeträger können
im Wege der Ersatzvornahme oder bei Gefahr im Verzug im
Wege der unmittelbaren Ausführung durch das Amt Wachsenburg beseitigt und in amtlichen Gewahrsam genommen werden.
Die Kosten der Ersatzvornahme oder unmittelbaren Ausführung
bemessen sich am tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die
Beseitigung unerlaubt angebrachter Werbeträger bzw. Informationsstände und werden mittels Kostenbescheid erhoben.
§7
Gebühren und Kosten
Sondernutzungen nach dieser Satzung sind Verwaltungskostenfrei.
§8
Sorgfaltspflichten
(1) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Gemeinde dem
Träger der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem
durch die Sondernutzung entstehen.
(2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung verbundenen Anlagen nach den gesetzlichen Vorschriften
und den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst zu
errichten und zu erhalten. Er hat sein Verhalten und den Zustand
seiner Sachen so einzurichten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
oder belästigt wird. Er muss die von ihm erstellten Einrichtungen
sowie die ihm überlassenen Flächen in ordnungsgemäßem und
sauberem Zustand erhalten.
Nr. 7/2013
(3) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass ein ungehinderter Zugang zu allen in den Straßenkörper eingebauten
Einrichtungen möglich ist. Soweit beim Aufstellen, Anbringen
und Entfernen von Gegenständen ein Aufgraben der Straße erforderlich wird, muss die Arbeit so vorgenommen werden, dass
jeder nachhaltige Schaden am Straßenkörper und an den dort
eingebauten Einrichtungen (insbesondere an den Versorgungsund Entsorgungsleitungen sowie den Wasserabzugsrinnen) und
eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Die Gemeinde ist
mindestens fünf Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen. Die Verpflichtung andere beteiligte Behörden oder
Stellen zu unterrichten oder deren Genehmigung einzuholen,
bleibt unberührt.
§9
Schadenshaftung
(1) Die Gemeinde haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer
und die von ihm erstellten Anlagen ergeben. Mit der Einräumung
einer Sondernutzung übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Benutzern eingebrachten Sachen.
(2) Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der Gemeinde für alle
von ihm, seinen Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm
beauftragten Personen verursachten Schäden durch unbefugte,
ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Ihn
trifft die Haftung der Gemeinde gegenüber für alle Schäden, die
sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichtigung der von ihn beauftragten Personen ergeben. Er hat die Gemeinde von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite
aus der Art der Benutzung gegen die Gemeinde Amt Wachsenburg erhoben werden.
(3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 die Anforderungen an die Wahlwerbung nicht
einhält,
2. den nach § 4 erteilten Auflagen nicht nachkommt,
3. die Sorgfaltspflichten i. S. d. § 8 nicht erfüllt, insbesondere die
Anlagen nicht nach den gesetzlichen Vorschriften und den
anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst errichtet
oder erhält.
(2) Gemäß § 50 ThürStrG und § 23 FStrG sowie § 19 Abs. 2
ThürKO in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils aktuellen Fassung kann
jeder Fall der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,Euro geahndet werden.
§ 11
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Amt Wachsenburg
Ichtershausen, 01.07.2013
Möller
Bürgermeister
- Dienstsiegel -
II.
1. Mit Beschluss Nr. 068/2013 vom 27.05.2013 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Satzung des
Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über die Werbung
für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) beschlossen.
2. Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat mit Schreiben vom
26.06.2013 die Satzung des Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) nicht beanstandet.
III.
Verstößt i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung
betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter
Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche
Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
- 6 -
Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO).
Amt Wachsenburg
Ichtershausen, den 01.07.2013
Möller
Bürgermeister
Jagdgenossenschaft „An der Wachsenburg“
In der Vollversammlung am 22.05.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 01/2013
Die Jagdgenossenschaft beschließt:
Die Entlastung des Vorstandes der Jagdgenossenschaft von der
Haushaltsrechnung 2011/2012
Beschluss-Nr.: 02/2013
Die Jagdgenossenschaft beschließt:
Die Entlastung des Vorstandes der Jagdgenossenschaft von der
Haushaltsrechnung 2012/2013
Beschluss-Nr.: 03/2013
Die Jagdgenossenschaft beschließt:
Der Reinertrag der Jagdpacht für das Jahr 2011/2012 wird ausgezahlt. Jeder Jagdgenosse hat die Möglichkeit, die Auszahlung
seines Anteils beim Vorstand schriftlich unter Vorlage eines gültigen Grundbuchauszuges zu beantragen.
Die Auszahlung des Reinertrages kann innerhalb von 6 Monaten
nach Veröffentlichung dieses Beschlusses beantragt werden.
Beschluss-Nr.: 04/2013
Die Jagdgenossenschaft beschließt:
Der Reinertrag der Jagdpacht für das Jahr 2012/2013 wird ausgezahlt.
Jeder Jagdgenosse hat die Möglichkeit, die Auszahlung seines
Anteils beim Vorstand schriftlich unter Vorlage eines gültigen
Grundbuchauszuges zu beantragen.
Die Auszahlung des Reinertrages kann innerhalb von 6 Monaten
nach Veröffentlichung dieses Beschlusses beantragt werden.
Beschluss-Nr.: 05/2013
Die Jagdgenossenschaft beschließt:
Den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2013/2014
Beschluss-Nr.: 06/2013
Die Jagdgenossenschaft beschließt:
Auf Grund des Zusammenschlusses der Wachsenburggemeinde
mit der Gemeinde Ichtershausen zum Amt Wachsenburg, bleibt
die Jagdgenossenschaft mit den Gemarkungen Sülzenbrücken,
Haarhausen, Holzhausen, Röhrensee und Bittstädt in ihrer jetzigen Form bestehen und nennt sich ab sofort „Jagdgenossenschaft an der Wachsenburg“
Beschluss-Nr.: 07/2013
Die Jagdgenossenschaft beschließt:
Für Rekultivierungsmaßnahmen am Flusslauf „Waid“ in Sülzenbrücken werden 2.000,00 € aus der Rücklage zur Verfügung gestellt.
Bosecker
Jagdvorstand
Öffentliche Ausschreibung
Nr. 7/2013
Wohnfläche gesamt: 184 m
zusätzliches Nebengelass
Grundstücksfläche: 660 m2
Standort: 99334 Ichtershausen, Klosterstraße 4
2
Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 168.000,00 €.
2. Zweifamilienhaus mit Garagen (ehemalige Feuerwehr)
-Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 12/14-
Wohnfläche OG: 99 m2
Wohnfläche DG: 82,5 m2
Wohnfläche gesamt: 181,5 m2
Nutzfläche EG 100 m2
zusätzliches Nebengelass
Grundstücksfläche: 369 m2
Standort: 9934 Ichtershausen, A.- Puschkin-Str. 2
Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 52.000,00 €.
3. Ehemalige Schule in Sülzenbrücke
-Gemarkung Sülzenbrücken, Flur 1, Flurstück-Nr. 2/1zzgl. einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 450,00 m2
Wohnfläche DG: 83 m2
Wohnfläche gesamt: 185 m2
Grundstücksfläche: ca. 450
Standort: 99310 Wachsenburggemeinde,
OT Sülzenbrücken, Zum Herrentor 17
Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 58.000,00 €.
4. Ehemaliges Jugendzimmer in Sülzenbrücken
-Gemarkung Sülzenbrücken, Flur 1, Flurstück-Nr. 2/2zzgl. einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 100,00 m2
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amt
Wachsenburg schreibt nachfolgende Immobilien aus.
1. Wohnhaus mit Nebengebäude (ehemaliger Kindergarten)
-Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 51-
Wohnfläche gesamt: 44 m2
Grundstücksfläche: ca. 150 m2
Standort : 99310 Wachsenburggemeinde,
OT Sülzenbrücken, Zum Herrentor
Wohnfläche EG: 120 m2
Wohnfläche DG: 64 m2
Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 8.500,00 €.
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
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5. Freier Bauplatz (Lindenplatz)
-Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 220/3-
Nr. 7/2013
schreibung nicht ab. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung
der politischen Gremien (Gemeinderat Amt Wachsenburg).
Mit dem Gebot kann von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung eingereicht werden.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten
trägt der Käufer.
Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine
Haftung übernommen.
gez. Möller
Bürgermeister Gemeinde Amt Wachsenburg
Gemeindebibliothek
Neues aus der Gemeindebibliothek
Grundstücksfläche: 864 m2
Das Grundstück ist voll erschlossen.
Bald beginnt für die Kinder und ihre Eltern die Ferienzeit. Bei
schönem Wetter ist viel Zeit zum Baden, Wandern oder Radfahren. Zahlreiche Reiseführer, Wanderkarten oder Bildbände
stehen zur Ausleihe zur Verfügung. Für Regenwetter hält ihre
Bibliothek ein reichhaltiges Angebot an spannender und unterhaltsamer Lektüre für Sie bereit.
Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 40.000,00 €.
Unsere Neuerscheinungen
6. Freier Bauplatz (Im Rieth)
-Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 877/2-
Kriminalromane
Dan Brown
Inferno
Petra Hammesfahr Die Schuldlosen
Andrea Sawatzki
Ein allzu braves Mädchen
Joy Fielding
Bevor der Abend kommt
Andreas Franz/
Daniel Holbe
Tödlicher Absturz
Historische Romane
Sabine Ebert
1813 Kriegsfeuer
Kari Köster-Lösche Die Heilerin von Lübeck
Deana Zinßmeister Die Gabe der Jungfrau
Iny Lorentz
Das goldene Ufer
Belletristik
Dora Heldt
Herzlichen Glückwunsch,
Sie haben gewonnen
Alyson Noel
evermore - Für immer und ewig
Brigitte Kanitz
Immer Ärger mit Opa
Kinderliteratur
Jonathan Emmett
Ich hab dich lieb
Gillian Lobel
Für Groß und Klein
Tiziana &
John Bendall-BrunelloZum Fressen gern
Sven Nordquist Findus zieht um
Eine schöne Ferienzeit wünscht Ihnen
das Team der Bibliothek
Schulnachrichten
Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 29.600,00 €.
Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 31.07.2013.
Angebote richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag
und als Angebot gekennzeichnet an die Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Ichtershausen.
Das Wertgutachten kann in der Gemeinde Amt Wachsenburg
eingesehen werden.
Nach Absprache können das Grundstück und das Gebäude besichtigt werden. Die Informationseinholung oder Terminvereinbarung kann schriftlich unter der o. g. Adresse oder telefonisch
unter der 03628 / 911-233 vereinbart werden.
Die Gemeinde behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen oder sie erneut anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Aus-
Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“
Ichtershausen
Schuljahresende an der Regelschule
„Wilhelm Hey“ Ichtershausen
Werte Bürgerinnen und Bürger,
ich habe Ihnen in den vergangenen Monaten
einige Einblicke in unseren Schulalltag gegeben. Ein aufregendes Schuljahr geht zu Ende. Die Verleihung des Qualitätssiegels
Oberschule war sicher der besondere Höhepunkt 2013. Zum
Schuljahresende stehen nun nach den Prüfungen zum Realschulabschluss und zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss
in den Tagen vor den Sommerferien einige weitere traditionelle Schulveranstaltungen bevor, welche ich Ihnen gern erläutern
möchte. Die Themen Sport und Gesundheit, sowie soziales En-
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
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gagement sind die inhaltlichen Schwerpunkte der letzten Schulwoche im Schuljahr 2012/2013.
Schwimmfest am 08. Juli 2013
Die letzte Unterrichtswoche beginnt mit der Abgabe der Schulbücher in den ersten beiden Unterrichtsstunden. Das Schwimmfest
findet danach in der Zeit von 09:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr statt.
Diese schöne Tradition bildet seit der Einweihung des neuen
Schwimmbades den Auftakt der letzten 5 Schultage. Die Schüler führen verschiedene Wettkämpfe durch, die besten Schüler
und die beste Klasse erhalten Preise. Bei Regenwetter oder
kalten Temperaturen finden Projekte in den einzelnen Klassen
statt. Diese organisieren die Klassenlehrer gemeinsam mit den
Fachlehrern. Für die Klassen 5 und 6 ist ein Thema frei wählbar.
Für die Klassen 7 bis 9 lautet das Thema „Arbeit mit dem Berufswahlpass“.
Gesundheitstag am 09. Juli 2013
Dieser Projekttag greift das Thema: „Gesunde und nachhaltige
Ernährung bzw. Lebensweise“ auf. Dazu wird es verschiedene
altersgerechte Projekte für die Klassenstufen 5 bis 9 geben. Bei
der Organisation und Durchführung wird unsere Schule tatkräftig durch die Jugendpflegerinnen der Gemeinde Ichtershausen,
Frau Juliane Hemmecke, und der Verwaltungsgemeinschaft
Riechheimer Berg, Frau Anett Grass, unterstützt. Auch externe
Partner führen an diesem Tag Einzelprojekte durch.
Sozialer Tag am 10. Juli 2013
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2008 bleiben auch am
sechsten „Sozialen Tag“ an unserer Regelschule die Klassenräume leer, Helfen steht auf dem Stundenplan. Die Idee ist einfach
- unsere Schüler zeigen an diesem Projekttag in ihren Heimatorten soziales Engagement und unterstützen die Kommunen bei
der Realisierung von Arbeitsvorhaben. Die jeweiligen Gruppen
werden durch je einen Lehrer unserer Schule begleitet und betreut. In diesem Jahr finden 18 verschiedene Projekte in Alkersleben, Elxleben, Gügleben, Riechheim, Kirchheim, Rockhausen,
Rudisleben, Eischleben, Thörey, Molsdorf und Ichtershausen
statt.
Schulwandertag am 11. Juli 2013
Am vorletzten Tag des Schuljahres wird es erneut einen Schulwandertag für alle Klassen geben. Das Ziel der Sternwanderung,
ein Ort in unserer Gemeinde Amt Wachsenburg, ist noch geheim.
Die einzelnen Klassen wandern mit ihren Klassenlehrern zum
Schuljahresausklang auf verschiedenen Wegen zum Zielort und
werden dort traditionell mit einer Bratwurst verköstigt.
Auf unserer Schulhomepage unter www.rsichtershausen.de finden Sie dazu weitere Informationen. Das neue Schuljahr beginnt
am 26. August 2013. Ich wünsche Ihnen erholsame Urlaubstage
im Sommer 2013.
Thomas Umbreit
Regelschulrektor
Veranstaltungen
Orgelmärchen „Die Orgelmaus“
Am Montag, dem 12. August gibt es die erste Veranstaltung für
Kinder an der Holzhäuser Hesse-Orgel. Um 9.45 wird ein Orgelmärchen von Chris Rodrian und Juliane Spittel aufgeführt. Es
heißt: Die Orgelmaus.
Kindergarten und Schulhort kommen, es sind aber auch Ferienkinder (etwa 5-8 Jahre) herzlich eingeladen. Eintritt: 2 Euro.
Benefizkonzert - Orgel-Konzert mit Sebastian Heindl
Am 27. Juli folgt das nächste Konzert. Der 15-jährige Thomaner
Sebastian Heindl aus Leipzig, der im vergangenen Jahr 1. Preisträger bei „Jugend musiziert“ an der Orgel im Bundeswettbewerb
war und in diesem Jahr zum Krebs- Wettbewerb in Altenburg den
ersten Platz errang, wird auch in diesem Jahr wieder ein Benefizkonzert für die Restaurierung der Hesse- Orgel geben.
Um 19.00 Uhr erklingen u.a. Werke von Bach und Krebs an der
Hesse Orgel. Kathleen Heindl wird auch wieder Saxophon und
verschiedenen Flöten in Begleitung ihres Sohnes spielen.
Der „Verein zur Erhaltung der Hesse-Orgel in der Dreifaltigkeitskirche Holzhausen“ sowie die Kirchgemeinde freuen sich auf
Ihren Besuch.
Das Konzert können Sie wieder bei Sekt und Holundersaft sowie selbstgebackenem Gebäck aus- und nachklingen lassen.
Nr. 7/2013
Veranstaltungen im Amt Wachsenburg
Juli
Juli - August Pleinair des Mal- und Zeichenzirkels Arnstadt
Otto Knöpferhaus Holzhausen
6.7. - 7.7.
Tag der offenen Tür, FFW-Verein Röhrensee
Feuerwehrgerätehaus
10.07.
Ichtershäuser Stundenlaufserie
Beginn 17:30 Uhr
13.07.
Schwimmbadfest Ichtershausen
20.07.
Senioren Sommerfest
27.07.
19:00 Uhr Orgelkonzert mit Sebastian Heindl
Dreifaltigkeitskirche Holzhausen
27.07.Bratwursttheater
28.07.Bratwursttheater
31.07.
Rentnernachmittag, Volkssolidarität e.V.
Bürgerhaus Sülzenbrücken
August
03.08.
Park - u. Kaninchenfest
Ichtershausen
10.08.
„Spektakulum“ 2013 Mittelalterliche Museumsnacht
12.08.
Orgelmärchen „die Orgelmaus“
9:45 Uhr Kirche Holzhausen
15.8. - 18.8. Kirmes in Bittstädt
Sportplatz Bittstädt
17.08.
Backofenfest, ab 14:00 Uhr
Thörey
16.08. 18.08.
Kirmes Eischleben
Sportplatz
28.08.
Rentnernachmittag, Volkssolidarität e.V.
Bürgerhaus Sülzenbrücken
30.08.Bratwursttheater
31.08.Bratwursttheater
September
September- Karikaturen-Ausstellung von Arno Funke
Oktober„Eulenspiegel“
Otto Knöpferhaus Holzhausen
September Orgelmärchen für Kinder mit Frank Bettenhausen
04.09.
Ichtershäuser Stundenlaufserie
Beginn 17:30 Uhr
07.09.
Erfurter-Kreuz Mehrkampf, SV Ichtershausen
Sportzentrum Ichtershausen
07.09.Gärtnereifest
Förderverein „Neues Kloster Ichtershausen“ e.V.
07.09.Bratwursttheater
07.09.
Wettkämpfe der FFW Haarhausen
AGROLAND Sportpark Haarhausen
11.09.
Fußball Freizeitliga Erfurter Kreuz
Gemeindesportzentrum Ichtershausen
14.09.Bratwursttheater
20.-22.09.
Kirmes in Ichtershausen
25.09.
Fußball Freizeitliga Erfurter Kreuz
Gemeindesportzentrum Ichtershausen
25.09.
Rentnernachmittag, Volkssolidarität e.V.
Bürgerhaus Sülzenbrücken
27.09.Bratwursttheater
28.09.
Herbstsportfest, SV Ichtershausen
Sportzentrum Ichtershausen
28.09.Bratwursttheater
5. Spectakulum am Museum Ichtershausen
Es ist wahrscheinlich der kleinste Mittelaltermarkt Thüringens,
der am 10.08.2013 von 10.00 Uhr - 24.00 Uhr vom Kulturverein
Ichtershausen e.V. veranstaltet wird.
Die jährliche Festivität rund um das Heimatmuseum Ichtershausen versprüht immer wieder einen ganz besonderen Charmeklein aber fein.
Freunde, Bekannte und Bürger treffen sich um ein paar vergnügliche Stunden miteinander zu verbringen.
Zu erleben gibt es allerhand. Handwerker, Ritter, Spielleute, Feuerspektakel, Speis und Trank, Musik und vieles weitere mehr.
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
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Ganztägig gibt es Pferdereiten, ein Streichelgehege, handwerkliche Vorführung, Bogenschießen und andere Aktivitäten.
Auch für den Gaumen gibt es von kräftig, deftig bis fein und süß
was das Herz begehrt.
Begonnen wird das Spektakulum mit einem Raubzug der Ritter
aus Mühlhausen und Zella Mehlis durch den Ort. Was hier passiert kann der ein oder andere schon erahnen.
Um 14.00 Uhr wird das Fest offiziell eröffnet, bevor man an der
Kuchentafel die selbstgebackenen Kuchen genießen kann.
Showkämpfe und das Aufspielen der bekannten Mittelaltergruppe „Viesematente“ ab 19.00 Uhr und die große Feuershow um
23.00 Uhr zählen zu den Höhepunkten des Festes.
In diesem Jahr wird auch ein Gaukler eine Schlangentänzerin
und eine Bauchtänzerin für die passende Stimmung sorgen.
Erleben Sie das einmalige Ambiente der Klosterkirche und des
Museums bei Nacht, wenn die Kulisse mit Scheinwerfern, Fackeln und Kerzen in Szene gesetzt wird.
Auf keinen Fall vergessen werden sollte ein Rundgang durch das
Heimatmuseum von Dieter Schröpfer, welcher für diesen Tag
wieder einiges Interessantes vorbereitet hat.
Der Eintritt zum Fest ist wie immer frei.
Die Ritter des Kulturvereins Ichtershausen e.V. freuen sich auf
zahlreiche Gäste zum
„Spectakulum am Museum“ am 10.08.2013 in der Klosterstraße
Ichtershausen.
Nr. 7/2013
Freiwillige Feuerwehr Röhrensee
„Tag der
offenen Tür“
Samstag,
den 6. Juli 2013
Sommernachtsmelodien mit Nicole Umbreit
Am Samstag, den 10.08.2013 findet um 19.00 Uhr ein großes
Konzert mit der Ichtershäuser Sopranistin Nicole Umbreit und
dem Pianist Bernd Schellhorn in der Klosterkirche statt.
Zuhören gibt es von Opern, Operetten bis hin zu Musicals alles
was dem Ohr gefällt.
Der Eintritt zum Konzert kostet 7,00 € an der Abendkasse.
Im Vorverkauf gibt es die Karten für nur 5,00 € beim Blumengeschäft „Evis Blumenkörbchen“ in der Wachsenburgstraße in
Ichtershausen.
Der Kulturverein Ichtershausen freut sich auf zahlreiche Besucher.
Park- und Kaninchenfest
im Rathauspark
Sonnabend, den 03. August 2013
10:00 Uhr
14:00 Uhr
20:00 Uhr
Kaninchenausstellung mit Preisverleihung, Musikalische Umrahmung durch Eventprojekt (Carsten
Römhildt)
Nachmittagsprogramm mit dem
Shanty-Chor, Kaffeetafel, Grillstand, Verkaufsständen und
vielen Überraschungen
Liveband „Color“, Open-Air-Konzert, Musik zum Abtanzen und
Abrocken
Eintritt ist frei.
Es laden ein:
der Bürgermeister, der Kaninchenzuchtverein
und
der Kulturverein Ichtershausen
Ein Fest für die ganze Familie!
für die „Kleinen“ gibt’s: Hüpfburg, Kicker,
und tolle Spiele und die anderen können
und sich bei Kaffee und Kuchen bzw.
Bratwurst, Brätel und Chili stärken
Ort:
am Gerätehaus der FFW
Röhrensee
(Ammergartenweg)
Ablauf:
am Samstag 6. Juli ab 14.00 Uhr
Begrüßung
anschließend Kaffee und Kuchen,
tolle Kinderspiele,
Feuerwehrtechnik zum schauen und staunen!
Gemütliches Beisammensein
Am Sonntag 7. Juli ab 10.00 Uhr Frühschoppen
Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt.
Dazu laden wir Euch alle recht herzlich ein!
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
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Jugend
„Kinderflohmarkt für einen guten Zweck“
Durch den Verkauf zum Fusionsfestwochenende
konnte einen Erlös von 240,00 € erzielt werden
und nun an die Fördervereine der Grundschulen
Holzhausen und Ichtershausen übergeben werden.
Auf diesem Weg möchten sich die Jugendeinrichtungen ganz herzlich bei allen Eltern, Großeltern, Kindern und Jugendlichen bedanken, die sie bei der Umsetzung
des Kinderflohmarktes unterstützt haben.
Nr. 7/2013
Abfahrt: 7.30 Uhr ab Ichtershausen Nadelwerk mit dem Reisebus
- Schluss ist ca. 17.00 Uhr am selben Ort. Bitte mitbringen: 12,00
€ für Bus und Eintritt
Dienstag, 16.07.2013
Wandertag auf die Alteburg
Dienstag, 9.00 Uhr Jugendclub Holzhausen‚ dann wandern
wir gemeinsam nach Arnstadt auf die Alteburg (Mittagessen) Schluss ist 15.00 Uhr.
Bitte mitbringen: Lunchpaket bzw. Geld für Mittagessen
Mittwoch, 17.07.2013
„Glitzertattoos selbst gemacht“ und ab 13.00 Uhr „Björns
Ballspielenachmittag“ in der Turnhalle
10.00 Uhr geht‘s los - Schluss ist 16.00 Uhr.
Bitte mitbringen: Sportkleidung
Donnerstag, 18.07.2013
„Thüringer Dinos“ - Ausflug ins Schlossmuseum für Natur
mit Rundgang „Naturalienwelt“ in Gotha
8.45 Uhr in Haarhausen geht‘s los - Schluss ist 15.00 Uhr.
Bitte mitbringen: 5,00 € für den Zug- und Eintrittskosten
Freitag, 19.07.2013
„Badespasstag“ in Arnstadt oder Plaue
8.00 Uhr Treffpunkt Jugendclub, dann fahren wir mit dem Bus
nach Arnstadt bzw. Plaue - Schluss ist 15.00 Uhr. Bitte mitbringen: Badesachen - Badeerlaubnis, Lunchpaket, 4,00 € für Bus /
Bad
Montag, 29.07.2013 und 05.08.2013
Basteltag und Fußballturniertag
9.30 Uhr im Jugendclub geht‘s los - Schluss ist ca. 14.30 Uhr
Dienstag, 30.07.2013 und 06.08.2013
„Kleiner Forschertage“ 1. Archäologie zum Anfassen - Ur- und
Frühgeschichte Museum Weimar und 2. Feengrotten Saalfeld
8.45 Uhr Treffpunkt in Arnstadt HBN, Schluss ist 15.00 Uhr
Bitte mitbringen: je 8,00 € für die Zug- u. Eintrittskosten
Mittwoch, 31.07.2013 und 07.08.2013
Koch- und Backtage: Wir kochen / backen nach uralten Rezepten
09.00 Uhr im Jugendclub geht‘s los - Schluss ist 15.00 Uhr
Bitte mitbringen: je 2,00 € für das Mittagessen
Donnerstag, 01.08.2013 und 08.08.2013
Medientage: 1. „Was ist ein Interview? - Thüringer Allgemeine
wir kommen“ und 2. „Ich bin dann mal online. Mutti! - Wie funktioniert das Internet?!“ 8.45 Uhr im Jugendclub geht‘s los - Schluss
ist 15.00 Uhr
Bitte mitbringen: je 1,50 € Buskosten
Freitag, 02.08.2013 und 09.08.2013
Badespaß am Badetag in Ichtershausen oder Arnstadt
8.00 Uhr Treffpunkt Jugendclub, dann fahren wir mit dem Bus
nach Arnstadt - Schluss ist 15.00 Uhr.
Bitte mitbringen: Badesachen - Badeerlaubnis, Lunchpaket, 3,50
€ für Bus / Bad (Bei schönem Wetter fahren wir mit dem Rad
Anmeldung & Infos:
Melanie Köhler (Jugendpflegerin Amt Wachsenburg) Telefon 01573 / 16 47 624
Jugendtreff
Jugendclub
Unser Sommerspezialangebot
Ferienspiele im Jugendclub Holzhausen
vom 15.07. - 19.07.2013 und
29.07. - 09.08.2013
Montag, 15.07.2013
Tiergarten Nürnberg- Delphinarium
Am 11.07.2013 findet der Elternabend für das Ferienlager nach
KIEZ Bollmannsruh ab 19.00 Uhr in der Kinder- und Jugendeinrichtung statt. Dazu sind alle Eltern herzlich eingeladen, um noch
bestehende Fragen zu klären.
Am 13.07.2013 beteiligt sich das Kinder- und Jugendzentrum,
mit einer Bastelstraße und Kinder schminken, wieder mit am
Schwimmbadfest.
- 15.07. Auftakt in die Sommerferien: „Tiergarten Nürnberg“
RESTPLÄTZE verfügbar! Kosten: 12€ (inkl. Fahrt im Reisebus und Eintritt)
Bei Interesse bitte schnellstmöglich bei uns melden!
In der Zeit vom 29.07. - 01.08. findet unser Zeltlager „Rittergut“
nach Lützensömmern statt. Teilnehmen können alle Kinder und
Jugendliche der Gemeinde Amt Wachsenburg ab 10 Jahren.
Kosten: 45€ (inkl. Unterkunftskosten, Programm, u.a. Kanutour
auf der Unstrut, und Verpflegung). RESTPLÄTZE verfügbar!
Bei Interesse bitte schnellstmöglich bei uns melden!
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
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Ferienspiele Sommer
Datum / Wann? (Treffpunkt Jugendclub)
Was?
Wer?Kosten
Montag, 05.08.2013
12:00 Uhr Schwimmbad/
Ichtershausen
ab 1. Klasse 0,50 €
Dienstag, 06.08.2013
12:00 Uhr Kino, Erfurt ab 1. Klasse 4,00 €
7,00 € (3D)
Mittwoch, 07.08.2013
10:00 Uhr Bratwurstmuseum ab 1. Klasse 2,00 €
Holzhausen
Donnerstag, 08.08.2013
12:00 Uhr Kletterwald, ab 9 Jahren
8,00 €
Hohenfelden
Freitag, 09.08.2013
12:00 Uhr Spiel, Spaß & ab 1. Klasse 0,50 €
Kochen im Jugendtreff
(Änderungen vorbehalten)
Das Kinder- und Jugendzentrum hat in der Ferienzeit von 10:00 20:00 Uhr geöffnet. In der Zeit vom 12.08. bis 20.08. geht es ins
Ferienlager und da ist die Einrichtung geschlossen.
Nähere Informationen gibt es im Kinder- und Jugendzentrum unter Tel.: 03628/911208.
Vereine und Verbände
SV Ichtershausen
Halbzeitbilanz
Für das 1. Halbjahr fällt die Bilanz der Sektion Leichtathletik des
SV Ichtershausen sehr positiv aus. Die Zahl der Mitglieder stieg
von 28 auf 35, bei Landesmeisterschaften wurden 8 Medaillen
gewonnen und zu unseren Veranstaltungen kamen mehr Teilnehmer als 2012.
24. April - 2. Ichtershäuser Stundenpaarlauf
In der Männerwertung siegte Stefan Senz mit seinem Ichtershäuser Partner David Rüdiger mit 16666 m. Im Halbstundenpaarlauf
gewannen sie die Männerwertung mit 8696 m, der Mixed-Sieg
ging ebenfalls an den Veranstalter. Kathrin Lindner und Peter
Leihbecher legten 8175 m zurück.
Pokale, Urkunden und Medaillen wurden von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
11. Mai - 2. Ichtershäuser Frühjahrssportfest
Mit 230 Teilnehmern aus 32 Vereinen und 2 Bundesländern hatten wir eine sehr gute Beteiligung.
Die erzielten Leistungen konnten sich sehen lassen.
Bei den Männern siegte im Hochsprung Fabian Becher (SG Motor Arnstadt) mit 2,02 m (neuer Stadionrekord).
Der für die Jugend WM qualifizierte (und nominierte) Anton Senft
(SG Motor Arnstadt) übersprang 1,99 m. Die ebenfalls für die
Jugend WM nominierte Sophie Frank (Förderverein Hochsprung
mit Musik Arnstadt) siegte im Hochsprung mit 1,73m und im Kugelstoßen mit 12,99 m.
Constanze Dietzsch (TSV Zeulenroda) gewann die 200 m der
WU18 in 25,67 sec. Das bedeutet Normerfüllung für die Deutsche Jugendmeisterschaft und gleichzeitig B-Kader Norm des
DLV.
Von den Athleten des SV Ichtershausen konnte Justin Schmuck
(m9) mit 8,37 sec über 50m, 3,39 m im Weitsprung und 34,50m
im Schlagball jeweils Platz 2 und Elea Martin (w8) mit 9,40 sec
über 50m Platz 2 und mit 2,72 m im Weitsprung Platz 3 belegen.
Stefan Senz gewann die 5000m der Männer.
Die Medaillen stellte die Gemeinde und die Urkunden die Firma
Dachser zur Verfügung.
Bei dieser Veranstaltung wurden aber auch die Mängel der Wettkampfanlagen deutlich sichtbar. Es rächt sich eben, dass bei der
Planung des Gemeindesportzentrums keine Leichtathleten um
Rat gefragt wurden.
Nr. 7/2013
15. Mai - 1. Lauf der 3. Ichtershäuser Stundenlaufserie
55 Teilnehmer stellten sich dem Starter, darunter auch 8 Athleten
des SV Ichtershausen.
Im Halbstundenlauf erreichte Stefan Senz mit 3900 m bei den
Männern und Kassandra Reiche mit 6384 m bei den Frauen die
besten Ergebnisse. Im Stundenlauf siegten Toni Seckel (Laufteam Erfurt) mit 15490 m bzw. Gabi Thiele (WSV 08 Ilmenau)
mit 12792 m.
Die Teilnehmer des SV Ichtershausen erreichten folgende Platzierungen:
Viertelstundenlauf M9
3. Manuel Berzen
3010 m
M11
3. Tizian Mazanke
2819 m
Halbstundenlauf
W12
1. Luca-Marie Panek
4831 m
MU18 2. Marius Reiche
5788 m
M50
1. Frank Reiche
6630 m
Stundenlauf
M40
1. Peter Leihbecher
14759 m
Nicole Beyer (Sülzenbrücken) erreichte mit 11197 m Platz 1 der
W35
09. Juni - Amt Wachsenburg-Lauf
54 Teilnehmer hatten sich für diesen Lauf angemeldet - dann
kam der große Regen.
Aus Sicherheitsgründen mussten sowohl der Bambinolauf als
auch der Lauf für Jedermann abgesagt werden. Während die Organisatoren im Startbereich auf die Läufer warteten, wurde im
Festzelt verkündet, dass der Lauf ausfällt. Bis der Irrtum aufgeklärt werden konnte, reisten einige Teilnehmer ab. 17 stellten sich
dem Starter.
Die Pokale gewannen:
6,8 km Männer
1. Toni Seckel
Laufteam Erfurt
26:34 min
2. Bernhard Jünemann LT Güntersen
29:26 min
3. Udo Schalk
Dream Team Ilmenau
30:24 min
Frauen
1. Beate Ernst
Tambach-Dietharz
32:06 min
2. Hannah Möller
Luisenthaler SV
35:27 min
3. Claudia Wildenauer
Holzhausen
47:15 min
Der Lauf konnte allerdings nicht auf der vorgesehenen Strecke
absolviert werden. Er wurde auf den 510m - Kurs Rund um den
Festplatz verlegt.
2 km Jungen
1. Lucas Hagen Eck
SG Motor Arnstadt
9:43 min
2. Paul Schneider
Holzhausen
10:41 min
Mädchen
1. Linette Merten
TSV 1865 Langewiesen 10:57 min
2. Klara Storch
Holzhausen
11.05 min
Urkunden, Medaillen und Pokale stellte das Amt Wachsenburg
zur Verfügung.
15. Juni - 2. Ichtershäuser Schülersportfest
148 Teilnehmer aus 22 Vereinen und 2 Bundesländern stellten
sich den 36 Kampfrichtern.
Im Kugelstoßen der m12 stellte Jakob Adler (LSV Lok Arnstadt)
mit 12,70 m einen neuen Landesrekord auf.
Die Athleten des SV Ichtershausen konnten sich wieder sehr
achtbar schlagen.
Justin Schmuck (m9) startete 4x und gewann auch alle 4 Disziplinen (50m mit 7,99 sec; 800m in 3:10,78 min; Weitsprung mit 3,76
m und Schlagball mit 33,50 m). Elea Martin (w8) holte sich wieder zwei Medaillen (Silber im Weitsprung mit 2,90 m und Bronze
über 50 m in 8,97 sec).
Die Veranstaltung wurde von e.on Thüringer Energie und der Gemeindeverwaltung unterstützt.
19. Juni - 2. Lauf der 3. Ichtershäuser Stundenlaufserie
Eine schier unerträgliche Hitze verlangte den 41 angetretenen
Teilnehmern alles ab. 39 erreichten das Ziel.
Toni Seckel (Laufteam Erfurt) wird zum Seriensieger in Ichtershausen. Mit 14343 m siegte er bei den Männern, bei den Frauen war einmal mehr Gabi Thiele (WSV 08 Ilmenau) mit 11882
m erfolgreich. Im Halbstundenlauf waren es die einheimischen
Stefan Senz (7771 m) und Kassandra Reiche (6162 m), welche
wertvolle Meter für den Gesamtsieg erkämpften.
Für Kassandra war es der vorläufig letzte Lauf. Nach bestandenem Abitur (Gratulation zu 1,1 !!!) begann am 01. Juli die Grundausbildung bei der Bundeswehr, bevor im Oktober das Medizinstudium (Militärarzt) beginnt.
Weitere Ichtershäuser Ergebnisse:
Halbstundenlauf MU18 2. Marius Reiche
5901 m
M30
1. Denny Trefflich
6301 m
M35
1. Torsten Winter
6617 m
M50
1. Frank Reiche
6478 m
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
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Erfreulich, dass mit Denny Trefflich (Bittstädt) der erste Läufer
der ehemaligen Wachsenburggemeinde den Weg zum SV Ichtershausen gefunden hat.
Ergebnisse der Landesmeisterschaften
19. Januar Erfurt Hallenmeisterschaften
M40
800m 1. Peter Leihbecher
07. April Apolda
Halbmarathon
M40
2. Peter Leihbecher
Frauen 3. Kassandra Reiche
11. Mai Lichtenhain Berglauf
M40
1. Peter Leihbecher
Frauen
2. Kassandra Reiche
MU18
6. Marius Reiche
06. Juni Gotha
5000m
M40
3. Peter Leihbecher
W50
2. Kathrin Lindner
Nr. 7/2013
Wir hoffen, dass sich die Gemeinschaft der 9 Ortsteile im Amt
Wachsenburg weiterhin so positiv entwickelt und wir somit eine
erfolgreiche Zukunft erleben können.
Uwe Möller
Hans Ullrich
BürgermeisterOrtsteilbürgermeister
Bürgermeister der
Wachsenburggemeinde a.D.
Senioren
Sommerfest der Senioren
Für unser Sommerfest am 20.07.2013 in Bittstädt auf dem „Haidenholz“ geben wir Ihnen folgende Abfahrtszeiten des Busses
bekannt:
Bus
Sülzenbrücken
13:00 Uhr
Haarhausen
13:05 Uhr
Röhrensee
13:15 Uhr
Holzhausen
13:20 Uhr
Der Bus hält an den öffentlichen Haltstellen.
Aufgrund der geringen Teilnehmer aus Ichtershausen wird ein
Bus vom Bauhof unsere Gäste nach Bittstädt fahren. Abfahrtszeiten ab Haltestelle Nadelwerk 13:00 Uhr.
Der Unkostenbeitrag von 2,00 Euro ist im Bus zu entrichten.
Die Rückfahrt in die einzelnen Ortsteile ist gegen 18:15 Uhr geplant.
Bis dahin wünschen wir Ihnen eine schöne Zeit.
Wenzel
Kultur/Soziales
Fahrt zum Zierenberger Viehmarkt
Wir sagen Danke
Ein großes Dankeschön geht an alle die dazu beigetragen haben, dass das Fusionsfest „die Hochzeit“ der Wachsenburggemeinde und der Gemeinde Ichtershausen ein voller Erfolg geworden ist.
Den Kirchgemeindeverbänden Ichtershausen und
Holzhausen, sowie der katholischen Filialgemeinde Ichtershausen und den Gemeindekirchenräten möchten wir
für die Gestaltung des Festgottesdienstes danken.
Bei der Kollekte für den Kindernothilfefonds konnte ein Betrag
von 865 € gesammelt werden.
Unser besonderer Dank geht an alle Vereine, die Kindertagesstätten Haarhausen und Ichtershausen, die Grundschule Holzhausen, die Jugendclubs aus Ichtershausen und Holzhausen
und den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes
Wachsenburg, die uns einen unterhaltsamen Sonntag gestaltet
haben und zu diesem Anlass gezeigt haben das auch hier die
Zusammenarbeit in den 9 Ortsteilen gut voranschreitet.
Die Jugendfeuerwehren der Gemeinde haben ebenfalls einen
spannenden Wettkampf organisiert und so gezeigt wie wichtig
die Nachwuchsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr ist.
Liebe Senioren der Gesamtgemeinde Amt Wachsenburg!
Am 27.07.2013 fahren wir zum Zierenberger Viehmarkt.
Ich gebe Ihnen heute die Abfahrtszeiten von den einzelnen Ortsteilen bekannt:
1. Bus Röhrensee 7:10 Uhr
Holzhausen
7:35 Uhr
Haarhausen
7:45 Uhr
Sülzenbrücken
7:55 Uhr
Ichtershausen/Nadelwerk
8:05 Uhr
Eischleben 8:10 Uhr
2. Bus Bittstädt
7:35 Uhr
Thörey
7:50 Uhr
Ichtershausen/Nadelwerk
8:00 Uhr
Eischleben
8:10 Uhr
Die Abfahrt erfolgt an den jeweiligen öffentlichen Bushaltestellen.
Den Unkostenbeitrag von 12,00 Euro können Sie in der Bibliothek Amt Wachsenburg oder im Bus entrichten.
Öffnungszeiten:
Dienstag 14.00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Die Rückfahrt ist für ca.16:30 Uhr geplant.
Wenzel
Kultur/Soziales
Seniorengeburtstage August 2013
Das Amt Wachsenburg gratuliert recht herzlich:
Bittstädt
04.08. zum 82. Geburtstag
04.08. zum 68. Geburtstag
10.08. zum 81. Geburtstag
15.08. zum 76. Geburtstag
17.08. zum 83. Geburtstag
20.08. zum 67. Geburtstag
Eischleben
07.08. zum 73. Geburtstag
08.08. zum 73. Geburtstag
11.08. zum 87. Geburtstag
14.08. zum 68. Geburtstag
15.08. zum 68. Geburtstag
Straube, Helmut
Schröter, Alberto
Heyer, Edeltraud
Baumbach, Margot
Golde, Rosemarie
Bulla, Bernd
Ehrhardt, Irmhild
Siegmann, Karl-Heinz
Schorr, Isolde
Thierfelder, Ingeborg
Gomes Bernardo, Maria
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
16.08. zum 81. Geburtstag
27.08. zum 84. Geburtstag
30.08. zum 67. Geburtstag
31.08. zum 65. Geburtstag
Haarhausen
01.08. zum 75. Geburtstag
06.08. zum 76. Geburtstag
06.08. zum 73. Geburtstag
22.08. zum 71. Geburtstag
Holzhausen
05.08. zum 86. Geburtstag
08.08. zum 89. Geburtstag
11.08. zum 68. Geburtstag
22.08. zum 69. Geburtstag
25.08. zum 68. Geburtstag
29.08. zum 80. Geburtstag
29.08. zum 73. Geburtstag
Ichtershausen
01.08. zum 77. Geburtstag
03.08. zum 75. Geburtstag
03.08. zum 72. Geburtstag
06.08. zum 82. Geburtstag
07.08. zum 71. Geburtstag
07.08. zum 71. Geburtstag
08.08. zum 72. Geburtstag
11.08. zum 75. Geburtstag
12.08. zum 83. Geburtstag
12.08. zum 74. Geburtstag
Ichtershausen
12.08. zum 68. Geburtstag
13.08. zum 72. Geburtstag 13.08. zum 71. Geburtstag
13.08. zum 69. Geburtstag
14.08. zum 66. Geburtstag
15.08. zum 77. Geburtstag
15.08. zum 75. Geburtstag
16.08. zum 78. Geburtstag
16.08. zum 75. Geburtstag
16.08. zum 73. Geburtstag
16.08. zum 66. Geburtstag
18.08. zum 74. Geburtstag
19.08. zum 78. Geburtstag
19.08. zum 73. Geburtstag
19.08. zum 70. Geburtstag
20.08. zum 69. Geburtstag
21.08. zum 78. Geburtstag
21.08. zum 75. Geburtstag
22.08. zum 81. Geburtstag
22.08. zum 71. Geburtstag
22.08. zum 71. Geburtstag
23.08. zum 67. Geburtstag
24.08. zum 75. Geburtstag
25.08. zum 72. Geburtstag
26.08. zum 77. Geburtstag
26.08. zum 66. Geburtstag
27.08. zum 77. Geburtstag
29.08. zum 79. Geburtstag
29.08. zum 79. Geburtstag
30.08. zum 84. Geburtstag
30.08. zum 73. Geburtstag
30.08. zum 68. Geburtstag
31.08. zum 76. Geburtstag
31.08. zum 66. Geburtstag
Rehestädt
02.08. zum 73. Geburtstag 08.08. zum 66. Geburtstag
16.08. zum 74. Geburtstag
Röhrensee
01.08. zum 69. Geburtstag
30.08. zum 76. Geburtstag
Sülzenbrücken
02.08. zum 78. Geburtstag
12.08. zum 82. Geburtstag
14.08. zum 79. Geburtstag
23.08. zum 72. Geburtstag
26.08. zum 68. Geburtstag
27.08. zum 65. Geburtstag
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Weiß, Bernhard
Kostelnik, Richard
Preußler-Gewandt, Petra
Neumann, Regina
Jacobi, Siegfried
Koch, Regina
Ködel, Reinhard
Barabasch, Horst
Brinkmann, Hilde
Heyer, Hans
Spilling, Jochen
Nießen, Uwe
Menke, Günther
Seyfarth, Lothar
Thiele, Ingeborg
Am Burgrain 3
Schoder, Waldemar
Schmidt, Erika
Schröder, Klaus
Schwabe, Marlis
Wölk, Doris
Heerlein, Ruth
Markert, Ruth
Schröpfer, Lieselotte
Hetzert, Isolde
Vater, Rainer
Stryjski, Jürgen
Schmidt, Irmgard
Gering, Gerda
Neumann, Doris
Verhoczki, Annhild
Schulstraße 16
Gotthans, Inge
Stephan, Herta
Otte, Manfre
Hartung, Harald
Jaß, Wolf-Diether
Mertens, Peter
Bertoldt, Hans
Trispel, Christine
Lieberwirth, Marlis
Zitzmann, Karl-Otto
Schröder, Hans-Jürgen
Masuch, Rudolf
Lochmann, Dieter
Masuch, Helga
Leinhos, Irmgard
Neumann, Werner
Luft, Heidemarie
Dörnberg, Edith
Garbaya-Cay, Regina
Schrickel, Bernd
Hofmann, Martin
Hofmann, Gerd
Trott, Ingeborg
Knoll, Ruth
Andree, Ilona
Hartmann, Lutz
Möller, Gunther
Thörey
11.08. zum 74. Geburtstag
12.08. zum 72. Geburtstag
26.08. zum 95. Geburtstag
27.08. zum 83. Geburtstag
Umlauf, Wanda
Möller, Jürgen
Schlimpert, Hertha Dorfplatz 43
Beyer, Wilfried
Kirchliche Nachrichten
Seemann, Walter
Twardogorski, Gerda
Danzer, Erika
Umbreit, Regina
Gräbedünkel, Erika
Markert, Hans-Jürgen
Lohr, Maria
Heusinger, Karin
Behfeld, Annemarie
Kromer, Gisela
Selle, Herbert
Gunkel, Gerlinde
Beutner, Ulrich
Nr. 7/2013
Kirchengemeindeverband
Wachsenburggemeinde
Gottesdienste:
Sonntag, 14.7.
09.30 Uhr in Sülzenbrücken
10.30 Uhr in Haarhausen: Gottesdienst
Sonntag, 21.7.
09.30 Uhr in Bittstädt
10.30 Uhr in Holzhausen: Gottesdienst
Sonntag, 28.7.
09.30 Uhr in Haarhausen
10.30 Uhr in Sülzenbrücken: Gottesdienst
Senioren in Haarhausen:
17.7., 13.30 Uhr
Konzert:
Sebastian Heindl, Preisträger „Jugend musiziert“ an der Hesse
Orgel in Holzhausen :
Samstag, 27.7, 19 Uhr in der Dreifaltigkeitskirche Holzhausen
Gemeindekirchenratswahl 2013:
Die GKR Wahlen des „Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes
Wachsenburggemeinde“ finden am 13.10. 2013 statt. Ort und
Verlauf werden noch bekannt gegeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Wählerlisten im Ev.Pfarramt Holzhausen zur
Einsicht ausliegen.
Urlaubsvertretung
3. - 11.7.:
Pfarrer Ehrlichmann Ichtershausen, Tel.03628/ 44267
29.7. - 10.8.
Pfarrer Sekes, Arnstadt, Tel. 03628/ 661596
Kontakt Pastor in Kahlert: 03628/ 660366
Ev.-Luth. Pfarramt Mühlberg
Kirchgemeinden Mühlberg, Wechmar, Röhrensee,
Schwabhausen
Goethestraße 2
99869 Drei Gleichen OT Mühlberg
Tel./Fax.: 036256/80726
Juli/August 2013
Sonntag, 07. Juli 2013
14:00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 28.07.2013
14:00 Uhr Konzert der Posaunenchöre aus Altweilnau, Hof
und Mühlberg in der St. Lukas Kirche zu Mühlberg
Pfarramt Mühlberg (Sprechzeit: Mittwochs 16:30 Uhr - 18:30 Uhr
und nach tel. Absprache)
Pastorin Brunhilde Stötzner, OT Mühlberg,
Goethestraße 2, 99869 Drei Gleichen
Tel./Fax: 036256/80726, E-mail: info@pfarramt-muehlberg.de
Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg
- 14 -
Nr. 7/2013
Katholische Filialgemeinde St. Marien
Eischleben
Mitteilungen der katholischen Gemeinde
Sonntag, 14.07.2013
13.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 04.08.2013
09.00 Uhr Gottesdienst
Zu den Ferientagen für Schüler lädt die Katholische Gemeinde
Ichtershausen vom 15.-19. Juli herzlich ein. Die Schülertage stehen unter dem Thema „Wer glaubt, ist nicht allein“ und umfassen
Ausflüge nach Gotha, Erfurt und viele Überraschungen. Die Kosten betragen 2,50 Euro/Tag. Die Anmeldung erfolgt im Pfarramt
oder per E-mail: mechthild-kudrass@web.de
Zu den Familiengottesdiensten am Ende und Beginn des Schuljahres sind Schüler und Eltern herzlich eingeladen. Besondere
Einladung gilt allen, die einen neuen Schul- oder Ausbildungsabschnitt beginnen.
Terminkalender für Juli/August
Dienstag, 9.7., um 14 Uhr
Seniorentreff
Dienstag, 9.7., um 19.30 Uhr Männerstammtisch
Sonntag, den 14.7. um 9 Uhr Familiengottesdienst zum
Schuljahresende
Sonntag, den 21.7. um 9 Uhr Hl. Messe
Sonntag, den 28.7. um 9 Uhr Hl. Messe
Sonntag, den 4.8. um 9 Uhr
Hl. Messe
Sonntag, den 11.8. um 9 Uhr Familiengottesdienst zur
Ferienzeit
Dienstag, 13.8., um 14 Uhr
Seniorentreff
Donnerstag, 15.8. um 19 Uhr Hl. Messe
Samstag, 17.8. um 13.30 Uhr Silberhochzeit des Ehepaares
Simone und Uwe Riedl
Samstag, 17.8. um 16.30 Uhr Taufe des Kindes von
Nancy und Robert Felkl
Sonntag, den 18.8. um 9 Uhr Patronatsfest
Maria Himmelfahrt
Sonntag, den 25.8. um 9 Uhr Familiengottesdienst zum
Schuljahresanfang
Ein erfolgreiches Ende des Schuljahres und eine erlebnisreiche
Ferienzeit wünscht allen Schülern und Auszubildenden
Pfarrer Michael Gabel
Weitere Angaben finden Sie unter www.ichtershausen.de
und arnstadt.de (Kirchen)
sowie auf der Homepage der Pfarrgemeinde
www.katholische-kirche-ichtershausen.de
Rockhausen
Sonntag, 14.07.2013
09.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 04.08.2013
09.00 Uhr Gottesdienst
Rehestädt
Sonntag, 21.07.2013
13.00 Uhr Gottesdienst
Wir wünschen allen eine schöne, gesegnete Sommer- und
Ferienzeit.
Der Gemeindekirchenrat Ichtershausen
Pfarrerehepaar Ehrlichmann
Bitte die Aushänge beachten!
Nächster Redaktionsschluss
Montag, den 29.07.2013
Nächster Erscheinungstermin
Dienstag, den 06.08.2013
Das Ev.-Luth. Kirchspiel Ichtershausen
lädt ein:
Ichtershausen
Sonntag, 14.07.2013
10.15 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 21.07.2013
10.15 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 28.07.2013
10.15 Uhr Zentral-Gottesdienst mit AM
Sonntag, 04.08.2013
10.15 Uhr Gottesdienst
donnerstags
09.30 Uhr Krabbelgruppe im Pfarrhaus
Thörey
Sonntag, 21.07.2013
13.00 Uhr Gottesdienst
Molsdorf
Samstag, 20.07.2013
15.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 11.08.2013
09.00 Uhr Gottesdienst
Impressum
„Postskriptum“
Amtsblatt Amt Wachsenburg
Herausgeber: Amt Wachsenburg, vertreten durch den Bürgermeister,
Erfurter Str. 42, 99334 Ichtershausen, Tel.: (0 36 28) 9 11-0, Fax (0 36 28) 9 11-2 11,
www.amt-wachsenburg.de, info@amt-wachsenburg.de
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
Tel. (0 36 77) 20 50-0, Fax (0 36 77) 20 50-21
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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