Amtsblatt Juli 2013
Transcription
Amtsblatt Juli 2013
POSTSKRIPTUM AMTSBLATT Amt Wachsenburg - Bittstädt - Eischleben - Haarhausen - Holzhausen - Ichtershausen - Rehestädt - Röhrensee - Sülzenbrücken - Thörey 19. Jahrgang - Dienstag, den 9. Juli 2013 Danksagung zum Hochwassereinsatz Mein Dank geht an die Kameradinnen/Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Wachsenburg, die während des Hochwassereinsatzes gezeigt haben, wie wichtig eine gut funktionierende Feuerwehr und Zusammenarbeit aller Wehren in solchen Situationen ist. Die Einsatzkräfte sind über mehrere Tage bis an ihre persönlichen Leistungsgrenzen im Einsatz gewesen. Die vor Ort getroffenen Entscheidungen waren zum Schutz von Hab und Gut unserer Bürger. Als Gemeinde stehen wir hinter den Entscheidungen der Einsatzkräfte. Wir wünschen uns für die Zukunft unserer Gemeinde eine weitere Zusammenarbeit aller Feuerwehren. Besonderer Dank geht an die Kameradinnen und Kameraden Melanie Lorenz, Steffen Ritz, Martin Bergfeld, Kevin Schorr und Fabrice Vogler die im Hochwassergebiet Stendal im Einsatz waren. Auch wenn wir knapp an einer größeren Katastrophe vorbei gekommen sind, wünsche ich mir, dass sich die Bürger des Amtes Wachsenburg aktiv in den Feuerwehren weiter engagieren und somit ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl leisten. Uwe Möller Bürgermeister Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 2 - Beschlussübersicht Gemeinderatssitzung 27.05.2013 Beschluss-Nr. 062/13 Bestätigung der Tagesordnung der 6. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.05.2013 Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen.............................................................................. 22 Nein-Stimmen............................................................................. 0 Stimmenthaltungen..................................................................... 0 Beschluss-Nr. 063/13 Der Gemeinderat der Gemeinde Ichtershausen bestätigt das Protokoll für die 5. öffentliche Sitzung vom 22.04.2013. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen.............................................................................. 20 Nein-Stimmen............................................................................. 0 Stimmenthaltungen..................................................................... 2 Beschluss-Nr. 064/2013 1. Dem Ehrenbürgermeister, Herrn Klaus von der Krone, wird mit Wirkung zum 01.01.2013 ein Ehrensold in Höhe eines Drittels der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung gewährt. Zwischenzeitliche einheitliche Änderungen der Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B gelten rückwirkend mit dem gleichen Vomhundertsatz für die Gewährung des Ehrensoldes, bezogen auf das Ende der Amtszeit zum 30.06.2010. 2. Den ehemaligen Bürgermeister der Wachsenburggemeinde, Herrn Hans Ullrich, wird mit Wirkung zum 01.01.2013 ein Ehrensold in Höhe eines Drittels der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung gewährt. 3. Den ehemaligen Ortsteilbürgermeister von Sülzenbrücken, Herrn Ludwig Frank, wird mit Wirkung zum 01.01.2013 ein Ehrensold in Höhe eines Drittels der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung gewährt. 4. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen.............................................................................. 18 Nein-Stimmen............................................................................. 0 Stimmenthaltungen..................................................................... 4 Beschluss-Nr. 068/2013 1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Satzung des Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung). 2. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen.............................................................................. 14 Nein-Stimmen............................................................................. 7 Stimmenthaltungen..................................................................... 1 Beschluss-Nr. 069/2013 1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg beschließt gemäß § 36 Abs. 1, Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz die Aufnahme der als Anlage aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und für das Landgericht. 2. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen.............................................................................. 22 Nein-Stimmen............................................................................. 0 Stimmenthaltungen..................................................................... 0 Beschluss-Nr. 070/2013 1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Be- Nr. 7/2013 nutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 12.02.1998. 2. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen.............................................................................. 22 Nein-Stimmen............................................................................. 0 Stimmenthaltungen..................................................................... 0 Beschluss-Nr. 071/2013 1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die vorliegende Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 06.01.2004. 2. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen.............................................................................. 22 Nein-Stimmen............................................................................. 0 Stimmenthaltungen..................................................................... 0 Beschluss-Nr. 072/2013 1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg hilft dem Widerspruch der Anwohner des Wohngebietes Molsdorfer Straße zur Allgemeinverfügung zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche und Neuzuweisung von Hausnummern im Ortsteil Ichtershausen ab. 2. Der Punkt 5 des Beschlusses Nr. 051/2013 wird aufgehoben. 3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen................................................................................ 3 Nein-Stimmen........................................................................... 14 Stimmenthaltungen..................................................................... 5 Beschluss-Nr. 073-2013 1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg hilft dem Widerspruch der Eheleute Graff zur Allgemeinverfügung zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche und Neuzuweisung von Hausnummern im Ortsteil Eischleben ab. 2. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 21 Ja-Stimmen................................................................................ 0 Nein-Stimmen........................................................................... 14 Stimmenthaltungen..................................................................... 7 Beschluss-Nr. 074/2013 1. Der Gemeinderat des Amtes Wachsenburg bestätigt die Zweckvereinbarung zwischen den Beteiligten der KAG „Thüringer GeoPark Inselsberg - Drei Gleichen“ und der Stadt Friedrichroda. 2. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt. Abstimmungsergebnis: anwesende Gemeinderäte....................................................... 22 Ja-Stimmen.............................................................................. 22 Nein-Stimmen............................................................................. 0 Stimmenthaltungen..................................................................... 0 Amt Wachsenburg - Hauptausschuss Drucksache-Nr.: HA-015/2013 Beschluss-Nr.: HA-015/2013 Ausfertigungsdatum: 21.06.2013 Beschluss In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Hauptausschuss des Amtes Wachsenburg in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2013 Folgendes beschlossen: Der Hauptausschuss bestätigt die Tagesordnung für die 4. öffentliche Sitzung am 20.06.2013. Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 3 - Bemerkung: Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren keine Mitglieder des Hauptausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl des Hauptausschusses:.................................... 7 anwesende Ausschussmitglieder:.............................................. 7 davon Stimmberechtigte:............................................................ 5 Ja-Stimmen:................................................................................ 5 Nein-Stimmen:............................................................................. Stimmenthaltungen:.................................................................... Möller Bürgermeister Platz Schriftführerin Drucksache-Nr.: HA-016/2013 Beschluss-Nr.: HA-016/2013 Ausfertigungsdatum: 21.06.2013 Beschluss In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Hauptausschuss des Amtes Wachsenburg in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2013 Folgendes beschlossen: Zwischen dem Hauptausschuss des Amtes Wachsenburg und der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Tagesordnung für die Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2013 wird das Benehmen hergestellt. Bemerkung: Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren keine Mitglieder des Hauptausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl des Hauptausschusses..................................... 7 anwesende Ausschussmitglieder:.............................................. 6 davon Stimmberechtigte:............................................................ 6 Ja-Stimmen:................................................................................ 6 Nein-Stimmen:............................................................................. Stimmenthaltungen:..................................................................... Möller Bürgermeister Platz Schriftführerin Amt Wachsenburg Ausschuss Finanzen und Soziales Drucksache-Nr.: FS-005/2013 Beschluss-Nr.: FS-005/2013 Ausfertigungsdatum: 28.06.2013 Beschluss In Kenntnis der Verwaltungsvorlage hat der Ausschuss Finanzen und Soziales des Amtes Wachsenburg in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2013 Folgendes beschlossen: Der Ausschuss Finanzen und Soziales bestätigt die Tagesordnung für die 4. öffentliche Sitzung am 27.06.2013. Bemerkung: Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung waren keine Mitglieder des Ausschusses Finanzen und Soziales von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl des Ausschusses Finanzen und Soziales:...... 10 anwesende Ausschussmitglieder:.............................................. 8 davon Stimmberechtigte:............................................................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................. Stimmenthaltungen:..................................................................... Möller Bürgermeister Wenzel Schriftführerin Nr. 7/2013 Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen (12. Februar 1998) vom 27.06.2013 I. Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen (12. Februar 1998) vom 27.06. 2013 Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. März 2013 (GVBl. S. 49), hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg in der Sitzung am 27.05.2013 die folgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 12. Februar 1998 beschlossen: §1 Aufhebung Die Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 12. Februar 1998 wird aufgehoben. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 30. September 2011 in Kraft. Amt Wachsenburg Ichtershausen, den 27.06.2013 Uwe Möller Bürgermeister Dienstsiegel II. 1. Mit Beschluss Nr. 070/2013 vom 27.05.2013 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen (06. Januar 2004) beschlossen. 2. Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat mit Schreiben vom 24.06.2013 die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen nicht beanstandet. III. Verstößt i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO). Amt Wachsenburg Ichtershausen, den 27.06.2013 Uwe Möller Bürgermeister Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen (06. Januar 2004) vom 27.06.2013 I. Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen (06. Januar 2004) vom 27.06.2013 Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 4 - Gesetz vom 06. März 2013 (GVBl. S. 49), hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg in der Sitzung am 27.05.2013 die folgende Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 06. Januar 2004 beschlossen: §1 Aufhebung Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen vom 06. Januar 2004 wird aufgehoben. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 30. September 2011 in Kraft. Amt Wachsenburg Ichtershausen, den 27.06.2013 Uwe Möller Bürgermeister Dienstsiegel II. 1. Mit Beschluss Nr. 071/2013 vom 27.05.2013 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen (06. Januar 2004) beschlossen. 2. Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat mit Schreiben vom 24.06.2013 die Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung von Räumen der Gemeinde Ichtershausen nicht beanstandet. III. Verstößt i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO). Amt Wachsenburg Ichtershausen, den 27.06.2013 Uwe Möller Bürgermeister Bekanntmachung der Satzung des Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vom 01.07.2013 I. Satzung des Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vom 01.07.2013 Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. März 2013 (GVBl. S. 49,58), des § 18 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg in seiner Sitzung am 27.05.2013 die folgende Wahlwerbesatzung beschlossen: §1 Geltungsbereich (1) Diese Wahlwerbesatzung gilt innerhalb der geschlossenen Ortslage auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in den Nr. 7/2013 Ortsteilen der Gemeinde Amt Wachsenburg für die Werbung für politische Zwecke auf Werbeträgern (Wahlwerbung) während der Wahlkampfzeit vor Wahlen und vor Abstimmungen (Volks- und Bürgerentscheide). (2) Diese Satzung gilt auch für das Abhalten von Informationsständen während der Wahlkampfzeit vor Wahlen und Abstimmungen. (3) Die Wahlwerbung während der Wahlkampfzeit vor Wahlen und Abstimmungen stellt eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen dar. §2 Begriffsbestimmungen 1. Wahlkampfzeit Plakate und ähnliche Ankündigungsmittel sind nur innerhalb der Wahlkampfzeit zulässig. Mit Plakaten dürfen nur diejenigen Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen und Einzelbewerber werben, die für die jeweilige Wahl auch tatsächlich Wahlvorschläge eingereicht haben. Die Wahlkampfzeit beginnt frühestens 2 Monate vor dem Wahltag und endet mit diesem. Die Anbringung von Wahlwerbung wird ab 2 Monaten vor dem Wahltermin zugelassen. 2.Berechtigte Berechtigte Sondernutzer im Sinne dieser Satzung sind politische Parteien, politische Organisationen und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat des Amtes Wachsenburg, im Kreistag des Ilm-Kreises, im Thüringer Landtag, im Deutschen Bundestag oder Europäischen Parlament vertreten sind. Berechtigte sind auch die Träger von Wahlvorschlägen für die jeweils anstehenden Wahlen sowie zugelassene Einzelbewerber sowie Initiatoren von Volks-und Bürgerentscheiden. Berechtigte sind auch Personen, die im Auftrag der vorgenannten Parteien, politischen Organisationen und Wählervereinigungen sowie von Trägern von Wahlvorschlägen politische Informationsstände anlässlich von Kommunalwahlen und Wahlen und zum Thüringer Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament aufstellen. 3.Werbeträger Werbeträger sind Stell-, Hänge-und Großflächenplakatschilder. Sie dienen der Aufnahme von Werbeplakaten und sollen aus witterungsbeständigem Material bestehen. Die Plakate bzw. Werbeträger dürfen die Größe DIN-A 1 nicht überschreiten. Die Werbung mit Großflächenplakatschildern ist nur in der Vorwahlkampfzeit mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis gestattet. Die entsprechenden Straßenbaulastträger sind vorher anzuhören. 4. Informationsstände anlässlich von Wahlen Informationsstände im Sinne dieser Verfahrensregelung sind mobile Stände mit einer Größe von max. 3 m2, die Berechtigte zum Zwecke der Information über Wahlziele und Kandidaten, sowie über Ziele von Volks- und Bürgerentscheiden aufstellen. §3 Anforderungen an die Wahlwerbung (1) Durch die Art der Aufstellung oder Anbringung der Plakate bzw. Werbeträger darf die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht behindert oder gefährdet werden. Die Anbringung an Masten und Straßenlaternen muss mit einer Bodenfreiheit von 2,00 m (Unterkante) erfolgen. Bei Anbringung über einem Gehoder Radweg muss die Bodenfreiheit 2,50 m betragen. (2) An einem Masten oder einer Straßenlaterne dürfen nicht mehr als 2 Plakate oder Werbeträger angebracht werden. (3) Plakate bzw. Werbeträger dürfen nicht an Bäumen, an technischen Bauwerken (Verteilerschränke, Hydranten, Trafostationen) und Wartehäuschen angebracht werden. (4) Werbung in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist unzulässig. Werbeträger und Plakate, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können, insbesondere in Sichtdreiecken von Straßen und Kreuzungen. (5) Werbeanlagen und Informationsstände dürfen das Passieren des Gehweges nicht behindern. Diese Forderung besteht auch an aufgestellte Werbeelemente im Fußgängerbereich. (6) Die Anzahl pro Berechtigter wird im Amt Wachsenburg und in den Ortsteilen gemäß eines Verteilerschlüssel festgelegt. Insge- Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 5 - samt dürfen maximal 250 Plakate und Werbeträger angebracht werden. (7) Plakate und Werbeträger dürfen in der gesamten Wahlzeit nicht angebracht werden - Unmittelbar vor den Zugängen zur Gemeindeverwaltung in Ichtershausen und in Holzhausen - an den neuen roten Laternenmasten. Am Wahltag dürfen Werbeträger darüber hinaus nicht angebracht werden in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden sowie unmittelbar vor dem Zugang zu diesen Gebäuden. Bereits angebrachte Werbeträger sind zu entfernen. (8) Während der Wahlkampfzeit ist die Plakatwerbung im Amt Wachsenburg für sonstige kulturelle Veranstaltungen, die keine Wahlwerbung darstellen, auf max. 10 Stück zu begrenzen. (9) Werbungen sind bis 14 Tage nach Ablauf der Wahlkampf-bzw. Werbezeit oder des angekündigten Ereignisses ordnungsgemäß und vollständig inkl. der Befestigungselemente zu entfernen. §4 Genehmigungspflicht Die Errichtung und Aufstellung von Plakaten und Werbeträgern, sowie das Abhalten von Informationsständen im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch das Amt Wachsenburg, wenn deren Errichtung nicht bereits nach anderen Vorschriften genehmigungspflichtig ist. Die Anträge auf Erlaubnis sind rechtzeitig, mindestens 10 Tage vorher in der Gemeindeverwaltung des Amtes Wachsenburg einzureichen. Die Erlaubnis kann befristet oder widerruflich erteilt und mit Auflagen versehen werden. §5 Erlaubnisversagung Die Erlaubnis ist zu versagen, - wenn überwiegend öffentliche Interessen dies erfordern, z. B. wenn durch die Aufstellung von Werbung oder deren Häufung eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Bedingungen und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann, oder - wenn wegen der Art des Werbeträgers oder durch die Art und Weise seiner beabsichtigten Aufstellung oder Anbringung eine Beschädigung der öffentlichen Straße nicht ausgeschlossen werden kann. Die Versagung der Erlaubnis wird dem Antragsteller durch Bescheid schriftlich mitgeteilt. §6 Beseitigung von Werbeträgern Ohne Erlaubnis aufgestellte Informationsstände bzw. Werbeträger oder nicht ordnungsgemäß angebrachte sowie nicht innerhalb der vorgenannten Fristen entfernte Werbeträger können im Wege der Ersatzvornahme oder bei Gefahr im Verzug im Wege der unmittelbaren Ausführung durch das Amt Wachsenburg beseitigt und in amtlichen Gewahrsam genommen werden. Die Kosten der Ersatzvornahme oder unmittelbaren Ausführung bemessen sich am tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die Beseitigung unerlaubt angebrachter Werbeträger bzw. Informationsstände und werden mittels Kostenbescheid erhoben. §7 Gebühren und Kosten Sondernutzungen nach dieser Satzung sind Verwaltungskostenfrei. §8 Sorgfaltspflichten (1) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Gemeinde dem Träger der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem durch die Sondernutzung entstehen. (2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung verbundenen Anlagen nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst zu errichten und zu erhalten. Er hat sein Verhalten und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Er muss die von ihm erstellten Einrichtungen sowie die ihm überlassenen Flächen in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand erhalten. Nr. 7/2013 (3) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass ein ungehinderter Zugang zu allen in den Straßenkörper eingebauten Einrichtungen möglich ist. Soweit beim Aufstellen, Anbringen und Entfernen von Gegenständen ein Aufgraben der Straße erforderlich wird, muss die Arbeit so vorgenommen werden, dass jeder nachhaltige Schaden am Straßenkörper und an den dort eingebauten Einrichtungen (insbesondere an den Versorgungsund Entsorgungsleitungen sowie den Wasserabzugsrinnen) und eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Die Gemeinde ist mindestens fünf Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen. Die Verpflichtung andere beteiligte Behörden oder Stellen zu unterrichten oder deren Genehmigung einzuholen, bleibt unberührt. §9 Schadenshaftung (1) Die Gemeinde haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten Anlagen ergeben. Mit der Einräumung einer Sondernutzung übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Benutzern eingebrachten Sachen. (2) Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der Gemeinde für alle von ihm, seinen Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm beauftragten Personen verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Ihn trifft die Haftung der Gemeinde gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichtigung der von ihn beauftragten Personen ergeben. Er hat die Gemeinde von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Gemeinde Amt Wachsenburg erhoben werden. (3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. § 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 die Anforderungen an die Wahlwerbung nicht einhält, 2. den nach § 4 erteilten Auflagen nicht nachkommt, 3. die Sorgfaltspflichten i. S. d. § 8 nicht erfüllt, insbesondere die Anlagen nicht nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst errichtet oder erhält. (2) Gemäß § 50 ThürStrG und § 23 FStrG sowie § 19 Abs. 2 ThürKO in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils aktuellen Fassung kann jeder Fall der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,Euro geahndet werden. § 11 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Amt Wachsenburg Ichtershausen, 01.07.2013 Möller Bürgermeister - Dienstsiegel - II. 1. Mit Beschluss Nr. 068/2013 vom 27.05.2013 hat der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg die Satzung des Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) beschlossen. 2. Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat mit Schreiben vom 26.06.2013 die Satzung des Amtes Wachsenburg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) nicht beanstandet. III. Verstößt i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 6 - Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO). Amt Wachsenburg Ichtershausen, den 01.07.2013 Möller Bürgermeister Jagdgenossenschaft „An der Wachsenburg“ In der Vollversammlung am 22.05.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 01/2013 Die Jagdgenossenschaft beschließt: Die Entlastung des Vorstandes der Jagdgenossenschaft von der Haushaltsrechnung 2011/2012 Beschluss-Nr.: 02/2013 Die Jagdgenossenschaft beschließt: Die Entlastung des Vorstandes der Jagdgenossenschaft von der Haushaltsrechnung 2012/2013 Beschluss-Nr.: 03/2013 Die Jagdgenossenschaft beschließt: Der Reinertrag der Jagdpacht für das Jahr 2011/2012 wird ausgezahlt. Jeder Jagdgenosse hat die Möglichkeit, die Auszahlung seines Anteils beim Vorstand schriftlich unter Vorlage eines gültigen Grundbuchauszuges zu beantragen. Die Auszahlung des Reinertrages kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieses Beschlusses beantragt werden. Beschluss-Nr.: 04/2013 Die Jagdgenossenschaft beschließt: Der Reinertrag der Jagdpacht für das Jahr 2012/2013 wird ausgezahlt. Jeder Jagdgenosse hat die Möglichkeit, die Auszahlung seines Anteils beim Vorstand schriftlich unter Vorlage eines gültigen Grundbuchauszuges zu beantragen. Die Auszahlung des Reinertrages kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieses Beschlusses beantragt werden. Beschluss-Nr.: 05/2013 Die Jagdgenossenschaft beschließt: Den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2013/2014 Beschluss-Nr.: 06/2013 Die Jagdgenossenschaft beschließt: Auf Grund des Zusammenschlusses der Wachsenburggemeinde mit der Gemeinde Ichtershausen zum Amt Wachsenburg, bleibt die Jagdgenossenschaft mit den Gemarkungen Sülzenbrücken, Haarhausen, Holzhausen, Röhrensee und Bittstädt in ihrer jetzigen Form bestehen und nennt sich ab sofort „Jagdgenossenschaft an der Wachsenburg“ Beschluss-Nr.: 07/2013 Die Jagdgenossenschaft beschließt: Für Rekultivierungsmaßnahmen am Flusslauf „Waid“ in Sülzenbrücken werden 2.000,00 € aus der Rücklage zur Verfügung gestellt. Bosecker Jagdvorstand Öffentliche Ausschreibung Nr. 7/2013 Wohnfläche gesamt: 184 m zusätzliches Nebengelass Grundstücksfläche: 660 m2 Standort: 99334 Ichtershausen, Klosterstraße 4 2 Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 168.000,00 €. 2. Zweifamilienhaus mit Garagen (ehemalige Feuerwehr) -Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 12/14- Wohnfläche OG: 99 m2 Wohnfläche DG: 82,5 m2 Wohnfläche gesamt: 181,5 m2 Nutzfläche EG 100 m2 zusätzliches Nebengelass Grundstücksfläche: 369 m2 Standort: 9934 Ichtershausen, A.- Puschkin-Str. 2 Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 52.000,00 €. 3. Ehemalige Schule in Sülzenbrücke -Gemarkung Sülzenbrücken, Flur 1, Flurstück-Nr. 2/1zzgl. einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 450,00 m2 Wohnfläche DG: 83 m2 Wohnfläche gesamt: 185 m2 Grundstücksfläche: ca. 450 Standort: 99310 Wachsenburggemeinde, OT Sülzenbrücken, Zum Herrentor 17 Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 58.000,00 €. 4. Ehemaliges Jugendzimmer in Sülzenbrücken -Gemarkung Sülzenbrücken, Flur 1, Flurstück-Nr. 2/2zzgl. einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 100,00 m2 Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amt Wachsenburg schreibt nachfolgende Immobilien aus. 1. Wohnhaus mit Nebengebäude (ehemaliger Kindergarten) -Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 51- Wohnfläche gesamt: 44 m2 Grundstücksfläche: ca. 150 m2 Standort : 99310 Wachsenburggemeinde, OT Sülzenbrücken, Zum Herrentor Wohnfläche EG: 120 m2 Wohnfläche DG: 64 m2 Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 8.500,00 €. Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 7 - 5. Freier Bauplatz (Lindenplatz) -Gemarkung Ichtershausen, Flur 1, Flurstück-Nr. 220/3- Nr. 7/2013 schreibung nicht ab. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der politischen Gremien (Gemeinderat Amt Wachsenburg). Mit dem Gebot kann von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung eingereicht werden. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer. Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen. gez. Möller Bürgermeister Gemeinde Amt Wachsenburg Gemeindebibliothek Neues aus der Gemeindebibliothek Grundstücksfläche: 864 m2 Das Grundstück ist voll erschlossen. Bald beginnt für die Kinder und ihre Eltern die Ferienzeit. Bei schönem Wetter ist viel Zeit zum Baden, Wandern oder Radfahren. Zahlreiche Reiseführer, Wanderkarten oder Bildbände stehen zur Ausleihe zur Verfügung. Für Regenwetter hält ihre Bibliothek ein reichhaltiges Angebot an spannender und unterhaltsamer Lektüre für Sie bereit. Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 40.000,00 €. Unsere Neuerscheinungen 6. Freier Bauplatz (Im Rieth) -Gemarkung Ichtershausen, Flur 5, Flurstück-Nr. 877/2- Kriminalromane Dan Brown Inferno Petra Hammesfahr Die Schuldlosen Andrea Sawatzki Ein allzu braves Mädchen Joy Fielding Bevor der Abend kommt Andreas Franz/ Daniel Holbe Tödlicher Absturz Historische Romane Sabine Ebert 1813 Kriegsfeuer Kari Köster-Lösche Die Heilerin von Lübeck Deana Zinßmeister Die Gabe der Jungfrau Iny Lorentz Das goldene Ufer Belletristik Dora Heldt Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen Alyson Noel evermore - Für immer und ewig Brigitte Kanitz Immer Ärger mit Opa Kinderliteratur Jonathan Emmett Ich hab dich lieb Gillian Lobel Für Groß und Klein Tiziana & John Bendall-BrunelloZum Fressen gern Sven Nordquist Findus zieht um Eine schöne Ferienzeit wünscht Ihnen das Team der Bibliothek Schulnachrichten Die Höhe des Mindestangebotes beträgt 29.600,00 €. Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 31.07.2013. Angebote richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag und als Angebot gekennzeichnet an die Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Ichtershausen. Das Wertgutachten kann in der Gemeinde Amt Wachsenburg eingesehen werden. Nach Absprache können das Grundstück und das Gebäude besichtigt werden. Die Informationseinholung oder Terminvereinbarung kann schriftlich unter der o. g. Adresse oder telefonisch unter der 03628 / 911-233 vereinbart werden. Die Gemeinde behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen oder sie erneut anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Aus- Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen Schuljahresende an der Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen Werte Bürgerinnen und Bürger, ich habe Ihnen in den vergangenen Monaten einige Einblicke in unseren Schulalltag gegeben. Ein aufregendes Schuljahr geht zu Ende. Die Verleihung des Qualitätssiegels Oberschule war sicher der besondere Höhepunkt 2013. Zum Schuljahresende stehen nun nach den Prüfungen zum Realschulabschluss und zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss in den Tagen vor den Sommerferien einige weitere traditionelle Schulveranstaltungen bevor, welche ich Ihnen gern erläutern möchte. Die Themen Sport und Gesundheit, sowie soziales En- Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 8 - gagement sind die inhaltlichen Schwerpunkte der letzten Schulwoche im Schuljahr 2012/2013. Schwimmfest am 08. Juli 2013 Die letzte Unterrichtswoche beginnt mit der Abgabe der Schulbücher in den ersten beiden Unterrichtsstunden. Das Schwimmfest findet danach in der Zeit von 09:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr statt. Diese schöne Tradition bildet seit der Einweihung des neuen Schwimmbades den Auftakt der letzten 5 Schultage. Die Schüler führen verschiedene Wettkämpfe durch, die besten Schüler und die beste Klasse erhalten Preise. Bei Regenwetter oder kalten Temperaturen finden Projekte in den einzelnen Klassen statt. Diese organisieren die Klassenlehrer gemeinsam mit den Fachlehrern. Für die Klassen 5 und 6 ist ein Thema frei wählbar. Für die Klassen 7 bis 9 lautet das Thema „Arbeit mit dem Berufswahlpass“. Gesundheitstag am 09. Juli 2013 Dieser Projekttag greift das Thema: „Gesunde und nachhaltige Ernährung bzw. Lebensweise“ auf. Dazu wird es verschiedene altersgerechte Projekte für die Klassenstufen 5 bis 9 geben. Bei der Organisation und Durchführung wird unsere Schule tatkräftig durch die Jugendpflegerinnen der Gemeinde Ichtershausen, Frau Juliane Hemmecke, und der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Frau Anett Grass, unterstützt. Auch externe Partner führen an diesem Tag Einzelprojekte durch. Sozialer Tag am 10. Juli 2013 Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2008 bleiben auch am sechsten „Sozialen Tag“ an unserer Regelschule die Klassenräume leer, Helfen steht auf dem Stundenplan. Die Idee ist einfach - unsere Schüler zeigen an diesem Projekttag in ihren Heimatorten soziales Engagement und unterstützen die Kommunen bei der Realisierung von Arbeitsvorhaben. Die jeweiligen Gruppen werden durch je einen Lehrer unserer Schule begleitet und betreut. In diesem Jahr finden 18 verschiedene Projekte in Alkersleben, Elxleben, Gügleben, Riechheim, Kirchheim, Rockhausen, Rudisleben, Eischleben, Thörey, Molsdorf und Ichtershausen statt. Schulwandertag am 11. Juli 2013 Am vorletzten Tag des Schuljahres wird es erneut einen Schulwandertag für alle Klassen geben. Das Ziel der Sternwanderung, ein Ort in unserer Gemeinde Amt Wachsenburg, ist noch geheim. Die einzelnen Klassen wandern mit ihren Klassenlehrern zum Schuljahresausklang auf verschiedenen Wegen zum Zielort und werden dort traditionell mit einer Bratwurst verköstigt. Auf unserer Schulhomepage unter www.rsichtershausen.de finden Sie dazu weitere Informationen. Das neue Schuljahr beginnt am 26. August 2013. Ich wünsche Ihnen erholsame Urlaubstage im Sommer 2013. Thomas Umbreit Regelschulrektor Veranstaltungen Orgelmärchen „Die Orgelmaus“ Am Montag, dem 12. August gibt es die erste Veranstaltung für Kinder an der Holzhäuser Hesse-Orgel. Um 9.45 wird ein Orgelmärchen von Chris Rodrian und Juliane Spittel aufgeführt. Es heißt: Die Orgelmaus. Kindergarten und Schulhort kommen, es sind aber auch Ferienkinder (etwa 5-8 Jahre) herzlich eingeladen. Eintritt: 2 Euro. Benefizkonzert - Orgel-Konzert mit Sebastian Heindl Am 27. Juli folgt das nächste Konzert. Der 15-jährige Thomaner Sebastian Heindl aus Leipzig, der im vergangenen Jahr 1. Preisträger bei „Jugend musiziert“ an der Orgel im Bundeswettbewerb war und in diesem Jahr zum Krebs- Wettbewerb in Altenburg den ersten Platz errang, wird auch in diesem Jahr wieder ein Benefizkonzert für die Restaurierung der Hesse- Orgel geben. Um 19.00 Uhr erklingen u.a. Werke von Bach und Krebs an der Hesse Orgel. Kathleen Heindl wird auch wieder Saxophon und verschiedenen Flöten in Begleitung ihres Sohnes spielen. Der „Verein zur Erhaltung der Hesse-Orgel in der Dreifaltigkeitskirche Holzhausen“ sowie die Kirchgemeinde freuen sich auf Ihren Besuch. Das Konzert können Sie wieder bei Sekt und Holundersaft sowie selbstgebackenem Gebäck aus- und nachklingen lassen. Nr. 7/2013 Veranstaltungen im Amt Wachsenburg Juli Juli - August Pleinair des Mal- und Zeichenzirkels Arnstadt Otto Knöpferhaus Holzhausen 6.7. - 7.7. Tag der offenen Tür, FFW-Verein Röhrensee Feuerwehrgerätehaus 10.07. Ichtershäuser Stundenlaufserie Beginn 17:30 Uhr 13.07. Schwimmbadfest Ichtershausen 20.07. Senioren Sommerfest 27.07. 19:00 Uhr Orgelkonzert mit Sebastian Heindl Dreifaltigkeitskirche Holzhausen 27.07.Bratwursttheater 28.07.Bratwursttheater 31.07. Rentnernachmittag, Volkssolidarität e.V. Bürgerhaus Sülzenbrücken August 03.08. Park - u. Kaninchenfest Ichtershausen 10.08. „Spektakulum“ 2013 Mittelalterliche Museumsnacht 12.08. Orgelmärchen „die Orgelmaus“ 9:45 Uhr Kirche Holzhausen 15.8. - 18.8. Kirmes in Bittstädt Sportplatz Bittstädt 17.08. Backofenfest, ab 14:00 Uhr Thörey 16.08. 18.08. Kirmes Eischleben Sportplatz 28.08. Rentnernachmittag, Volkssolidarität e.V. Bürgerhaus Sülzenbrücken 30.08.Bratwursttheater 31.08.Bratwursttheater September September- Karikaturen-Ausstellung von Arno Funke Oktober„Eulenspiegel“ Otto Knöpferhaus Holzhausen September Orgelmärchen für Kinder mit Frank Bettenhausen 04.09. Ichtershäuser Stundenlaufserie Beginn 17:30 Uhr 07.09. Erfurter-Kreuz Mehrkampf, SV Ichtershausen Sportzentrum Ichtershausen 07.09.Gärtnereifest Förderverein „Neues Kloster Ichtershausen“ e.V. 07.09.Bratwursttheater 07.09. Wettkämpfe der FFW Haarhausen AGROLAND Sportpark Haarhausen 11.09. Fußball Freizeitliga Erfurter Kreuz Gemeindesportzentrum Ichtershausen 14.09.Bratwursttheater 20.-22.09. Kirmes in Ichtershausen 25.09. Fußball Freizeitliga Erfurter Kreuz Gemeindesportzentrum Ichtershausen 25.09. Rentnernachmittag, Volkssolidarität e.V. Bürgerhaus Sülzenbrücken 27.09.Bratwursttheater 28.09. Herbstsportfest, SV Ichtershausen Sportzentrum Ichtershausen 28.09.Bratwursttheater 5. Spectakulum am Museum Ichtershausen Es ist wahrscheinlich der kleinste Mittelaltermarkt Thüringens, der am 10.08.2013 von 10.00 Uhr - 24.00 Uhr vom Kulturverein Ichtershausen e.V. veranstaltet wird. Die jährliche Festivität rund um das Heimatmuseum Ichtershausen versprüht immer wieder einen ganz besonderen Charmeklein aber fein. Freunde, Bekannte und Bürger treffen sich um ein paar vergnügliche Stunden miteinander zu verbringen. Zu erleben gibt es allerhand. Handwerker, Ritter, Spielleute, Feuerspektakel, Speis und Trank, Musik und vieles weitere mehr. Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg -9- Ganztägig gibt es Pferdereiten, ein Streichelgehege, handwerkliche Vorführung, Bogenschießen und andere Aktivitäten. Auch für den Gaumen gibt es von kräftig, deftig bis fein und süß was das Herz begehrt. Begonnen wird das Spektakulum mit einem Raubzug der Ritter aus Mühlhausen und Zella Mehlis durch den Ort. Was hier passiert kann der ein oder andere schon erahnen. Um 14.00 Uhr wird das Fest offiziell eröffnet, bevor man an der Kuchentafel die selbstgebackenen Kuchen genießen kann. Showkämpfe und das Aufspielen der bekannten Mittelaltergruppe „Viesematente“ ab 19.00 Uhr und die große Feuershow um 23.00 Uhr zählen zu den Höhepunkten des Festes. In diesem Jahr wird auch ein Gaukler eine Schlangentänzerin und eine Bauchtänzerin für die passende Stimmung sorgen. Erleben Sie das einmalige Ambiente der Klosterkirche und des Museums bei Nacht, wenn die Kulisse mit Scheinwerfern, Fackeln und Kerzen in Szene gesetzt wird. Auf keinen Fall vergessen werden sollte ein Rundgang durch das Heimatmuseum von Dieter Schröpfer, welcher für diesen Tag wieder einiges Interessantes vorbereitet hat. Der Eintritt zum Fest ist wie immer frei. Die Ritter des Kulturvereins Ichtershausen e.V. freuen sich auf zahlreiche Gäste zum „Spectakulum am Museum“ am 10.08.2013 in der Klosterstraße Ichtershausen. Nr. 7/2013 Freiwillige Feuerwehr Röhrensee „Tag der offenen Tür“ Samstag, den 6. Juli 2013 Sommernachtsmelodien mit Nicole Umbreit Am Samstag, den 10.08.2013 findet um 19.00 Uhr ein großes Konzert mit der Ichtershäuser Sopranistin Nicole Umbreit und dem Pianist Bernd Schellhorn in der Klosterkirche statt. Zuhören gibt es von Opern, Operetten bis hin zu Musicals alles was dem Ohr gefällt. Der Eintritt zum Konzert kostet 7,00 € an der Abendkasse. Im Vorverkauf gibt es die Karten für nur 5,00 € beim Blumengeschäft „Evis Blumenkörbchen“ in der Wachsenburgstraße in Ichtershausen. Der Kulturverein Ichtershausen freut sich auf zahlreiche Besucher. Park- und Kaninchenfest im Rathauspark Sonnabend, den 03. August 2013 10:00 Uhr 14:00 Uhr 20:00 Uhr Kaninchenausstellung mit Preisverleihung, Musikalische Umrahmung durch Eventprojekt (Carsten Römhildt) Nachmittagsprogramm mit dem Shanty-Chor, Kaffeetafel, Grillstand, Verkaufsständen und vielen Überraschungen Liveband „Color“, Open-Air-Konzert, Musik zum Abtanzen und Abrocken Eintritt ist frei. Es laden ein: der Bürgermeister, der Kaninchenzuchtverein und der Kulturverein Ichtershausen Ein Fest für die ganze Familie! für die „Kleinen“ gibt’s: Hüpfburg, Kicker, und tolle Spiele und die anderen können und sich bei Kaffee und Kuchen bzw. Bratwurst, Brätel und Chili stärken Ort: am Gerätehaus der FFW Röhrensee (Ammergartenweg) Ablauf: am Samstag 6. Juli ab 14.00 Uhr Begrüßung anschließend Kaffee und Kuchen, tolle Kinderspiele, Feuerwehrtechnik zum schauen und staunen! Gemütliches Beisammensein Am Sonntag 7. Juli ab 10.00 Uhr Frühschoppen Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt. Dazu laden wir Euch alle recht herzlich ein! Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 10 - Jugend „Kinderflohmarkt für einen guten Zweck“ Durch den Verkauf zum Fusionsfestwochenende konnte einen Erlös von 240,00 € erzielt werden und nun an die Fördervereine der Grundschulen Holzhausen und Ichtershausen übergeben werden. Auf diesem Weg möchten sich die Jugendeinrichtungen ganz herzlich bei allen Eltern, Großeltern, Kindern und Jugendlichen bedanken, die sie bei der Umsetzung des Kinderflohmarktes unterstützt haben. Nr. 7/2013 Abfahrt: 7.30 Uhr ab Ichtershausen Nadelwerk mit dem Reisebus - Schluss ist ca. 17.00 Uhr am selben Ort. Bitte mitbringen: 12,00 € für Bus und Eintritt Dienstag, 16.07.2013 Wandertag auf die Alteburg Dienstag, 9.00 Uhr Jugendclub Holzhausen‚ dann wandern wir gemeinsam nach Arnstadt auf die Alteburg (Mittagessen) Schluss ist 15.00 Uhr. Bitte mitbringen: Lunchpaket bzw. Geld für Mittagessen Mittwoch, 17.07.2013 „Glitzertattoos selbst gemacht“ und ab 13.00 Uhr „Björns Ballspielenachmittag“ in der Turnhalle 10.00 Uhr geht‘s los - Schluss ist 16.00 Uhr. Bitte mitbringen: Sportkleidung Donnerstag, 18.07.2013 „Thüringer Dinos“ - Ausflug ins Schlossmuseum für Natur mit Rundgang „Naturalienwelt“ in Gotha 8.45 Uhr in Haarhausen geht‘s los - Schluss ist 15.00 Uhr. Bitte mitbringen: 5,00 € für den Zug- und Eintrittskosten Freitag, 19.07.2013 „Badespasstag“ in Arnstadt oder Plaue 8.00 Uhr Treffpunkt Jugendclub, dann fahren wir mit dem Bus nach Arnstadt bzw. Plaue - Schluss ist 15.00 Uhr. Bitte mitbringen: Badesachen - Badeerlaubnis, Lunchpaket, 4,00 € für Bus / Bad Montag, 29.07.2013 und 05.08.2013 Basteltag und Fußballturniertag 9.30 Uhr im Jugendclub geht‘s los - Schluss ist ca. 14.30 Uhr Dienstag, 30.07.2013 und 06.08.2013 „Kleiner Forschertage“ 1. Archäologie zum Anfassen - Ur- und Frühgeschichte Museum Weimar und 2. Feengrotten Saalfeld 8.45 Uhr Treffpunkt in Arnstadt HBN, Schluss ist 15.00 Uhr Bitte mitbringen: je 8,00 € für die Zug- u. Eintrittskosten Mittwoch, 31.07.2013 und 07.08.2013 Koch- und Backtage: Wir kochen / backen nach uralten Rezepten 09.00 Uhr im Jugendclub geht‘s los - Schluss ist 15.00 Uhr Bitte mitbringen: je 2,00 € für das Mittagessen Donnerstag, 01.08.2013 und 08.08.2013 Medientage: 1. „Was ist ein Interview? - Thüringer Allgemeine wir kommen“ und 2. „Ich bin dann mal online. Mutti! - Wie funktioniert das Internet?!“ 8.45 Uhr im Jugendclub geht‘s los - Schluss ist 15.00 Uhr Bitte mitbringen: je 1,50 € Buskosten Freitag, 02.08.2013 und 09.08.2013 Badespaß am Badetag in Ichtershausen oder Arnstadt 8.00 Uhr Treffpunkt Jugendclub, dann fahren wir mit dem Bus nach Arnstadt - Schluss ist 15.00 Uhr. Bitte mitbringen: Badesachen - Badeerlaubnis, Lunchpaket, 3,50 € für Bus / Bad (Bei schönem Wetter fahren wir mit dem Rad Anmeldung & Infos: Melanie Köhler (Jugendpflegerin Amt Wachsenburg) Telefon 01573 / 16 47 624 Jugendtreff Jugendclub Unser Sommerspezialangebot Ferienspiele im Jugendclub Holzhausen vom 15.07. - 19.07.2013 und 29.07. - 09.08.2013 Montag, 15.07.2013 Tiergarten Nürnberg- Delphinarium Am 11.07.2013 findet der Elternabend für das Ferienlager nach KIEZ Bollmannsruh ab 19.00 Uhr in der Kinder- und Jugendeinrichtung statt. Dazu sind alle Eltern herzlich eingeladen, um noch bestehende Fragen zu klären. Am 13.07.2013 beteiligt sich das Kinder- und Jugendzentrum, mit einer Bastelstraße und Kinder schminken, wieder mit am Schwimmbadfest. - 15.07. Auftakt in die Sommerferien: „Tiergarten Nürnberg“ RESTPLÄTZE verfügbar! Kosten: 12€ (inkl. Fahrt im Reisebus und Eintritt) Bei Interesse bitte schnellstmöglich bei uns melden! In der Zeit vom 29.07. - 01.08. findet unser Zeltlager „Rittergut“ nach Lützensömmern statt. Teilnehmen können alle Kinder und Jugendliche der Gemeinde Amt Wachsenburg ab 10 Jahren. Kosten: 45€ (inkl. Unterkunftskosten, Programm, u.a. Kanutour auf der Unstrut, und Verpflegung). RESTPLÄTZE verfügbar! Bei Interesse bitte schnellstmöglich bei uns melden! Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 11 - Ferienspiele Sommer Datum / Wann? (Treffpunkt Jugendclub) Was? Wer?Kosten Montag, 05.08.2013 12:00 Uhr Schwimmbad/ Ichtershausen ab 1. Klasse 0,50 € Dienstag, 06.08.2013 12:00 Uhr Kino, Erfurt ab 1. Klasse 4,00 € 7,00 € (3D) Mittwoch, 07.08.2013 10:00 Uhr Bratwurstmuseum ab 1. Klasse 2,00 € Holzhausen Donnerstag, 08.08.2013 12:00 Uhr Kletterwald, ab 9 Jahren 8,00 € Hohenfelden Freitag, 09.08.2013 12:00 Uhr Spiel, Spaß & ab 1. Klasse 0,50 € Kochen im Jugendtreff (Änderungen vorbehalten) Das Kinder- und Jugendzentrum hat in der Ferienzeit von 10:00 20:00 Uhr geöffnet. In der Zeit vom 12.08. bis 20.08. geht es ins Ferienlager und da ist die Einrichtung geschlossen. Nähere Informationen gibt es im Kinder- und Jugendzentrum unter Tel.: 03628/911208. Vereine und Verbände SV Ichtershausen Halbzeitbilanz Für das 1. Halbjahr fällt die Bilanz der Sektion Leichtathletik des SV Ichtershausen sehr positiv aus. Die Zahl der Mitglieder stieg von 28 auf 35, bei Landesmeisterschaften wurden 8 Medaillen gewonnen und zu unseren Veranstaltungen kamen mehr Teilnehmer als 2012. 24. April - 2. Ichtershäuser Stundenpaarlauf In der Männerwertung siegte Stefan Senz mit seinem Ichtershäuser Partner David Rüdiger mit 16666 m. Im Halbstundenpaarlauf gewannen sie die Männerwertung mit 8696 m, der Mixed-Sieg ging ebenfalls an den Veranstalter. Kathrin Lindner und Peter Leihbecher legten 8175 m zurück. Pokale, Urkunden und Medaillen wurden von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt. 11. Mai - 2. Ichtershäuser Frühjahrssportfest Mit 230 Teilnehmern aus 32 Vereinen und 2 Bundesländern hatten wir eine sehr gute Beteiligung. Die erzielten Leistungen konnten sich sehen lassen. Bei den Männern siegte im Hochsprung Fabian Becher (SG Motor Arnstadt) mit 2,02 m (neuer Stadionrekord). Der für die Jugend WM qualifizierte (und nominierte) Anton Senft (SG Motor Arnstadt) übersprang 1,99 m. Die ebenfalls für die Jugend WM nominierte Sophie Frank (Förderverein Hochsprung mit Musik Arnstadt) siegte im Hochsprung mit 1,73m und im Kugelstoßen mit 12,99 m. Constanze Dietzsch (TSV Zeulenroda) gewann die 200 m der WU18 in 25,67 sec. Das bedeutet Normerfüllung für die Deutsche Jugendmeisterschaft und gleichzeitig B-Kader Norm des DLV. Von den Athleten des SV Ichtershausen konnte Justin Schmuck (m9) mit 8,37 sec über 50m, 3,39 m im Weitsprung und 34,50m im Schlagball jeweils Platz 2 und Elea Martin (w8) mit 9,40 sec über 50m Platz 2 und mit 2,72 m im Weitsprung Platz 3 belegen. Stefan Senz gewann die 5000m der Männer. Die Medaillen stellte die Gemeinde und die Urkunden die Firma Dachser zur Verfügung. Bei dieser Veranstaltung wurden aber auch die Mängel der Wettkampfanlagen deutlich sichtbar. Es rächt sich eben, dass bei der Planung des Gemeindesportzentrums keine Leichtathleten um Rat gefragt wurden. Nr. 7/2013 15. Mai - 1. Lauf der 3. Ichtershäuser Stundenlaufserie 55 Teilnehmer stellten sich dem Starter, darunter auch 8 Athleten des SV Ichtershausen. Im Halbstundenlauf erreichte Stefan Senz mit 3900 m bei den Männern und Kassandra Reiche mit 6384 m bei den Frauen die besten Ergebnisse. Im Stundenlauf siegten Toni Seckel (Laufteam Erfurt) mit 15490 m bzw. Gabi Thiele (WSV 08 Ilmenau) mit 12792 m. Die Teilnehmer des SV Ichtershausen erreichten folgende Platzierungen: Viertelstundenlauf M9 3. Manuel Berzen 3010 m M11 3. Tizian Mazanke 2819 m Halbstundenlauf W12 1. Luca-Marie Panek 4831 m MU18 2. Marius Reiche 5788 m M50 1. Frank Reiche 6630 m Stundenlauf M40 1. Peter Leihbecher 14759 m Nicole Beyer (Sülzenbrücken) erreichte mit 11197 m Platz 1 der W35 09. Juni - Amt Wachsenburg-Lauf 54 Teilnehmer hatten sich für diesen Lauf angemeldet - dann kam der große Regen. Aus Sicherheitsgründen mussten sowohl der Bambinolauf als auch der Lauf für Jedermann abgesagt werden. Während die Organisatoren im Startbereich auf die Läufer warteten, wurde im Festzelt verkündet, dass der Lauf ausfällt. Bis der Irrtum aufgeklärt werden konnte, reisten einige Teilnehmer ab. 17 stellten sich dem Starter. Die Pokale gewannen: 6,8 km Männer 1. Toni Seckel Laufteam Erfurt 26:34 min 2. Bernhard Jünemann LT Güntersen 29:26 min 3. Udo Schalk Dream Team Ilmenau 30:24 min Frauen 1. Beate Ernst Tambach-Dietharz 32:06 min 2. Hannah Möller Luisenthaler SV 35:27 min 3. Claudia Wildenauer Holzhausen 47:15 min Der Lauf konnte allerdings nicht auf der vorgesehenen Strecke absolviert werden. Er wurde auf den 510m - Kurs Rund um den Festplatz verlegt. 2 km Jungen 1. Lucas Hagen Eck SG Motor Arnstadt 9:43 min 2. Paul Schneider Holzhausen 10:41 min Mädchen 1. Linette Merten TSV 1865 Langewiesen 10:57 min 2. Klara Storch Holzhausen 11.05 min Urkunden, Medaillen und Pokale stellte das Amt Wachsenburg zur Verfügung. 15. Juni - 2. Ichtershäuser Schülersportfest 148 Teilnehmer aus 22 Vereinen und 2 Bundesländern stellten sich den 36 Kampfrichtern. Im Kugelstoßen der m12 stellte Jakob Adler (LSV Lok Arnstadt) mit 12,70 m einen neuen Landesrekord auf. Die Athleten des SV Ichtershausen konnten sich wieder sehr achtbar schlagen. Justin Schmuck (m9) startete 4x und gewann auch alle 4 Disziplinen (50m mit 7,99 sec; 800m in 3:10,78 min; Weitsprung mit 3,76 m und Schlagball mit 33,50 m). Elea Martin (w8) holte sich wieder zwei Medaillen (Silber im Weitsprung mit 2,90 m und Bronze über 50 m in 8,97 sec). Die Veranstaltung wurde von e.on Thüringer Energie und der Gemeindeverwaltung unterstützt. 19. Juni - 2. Lauf der 3. Ichtershäuser Stundenlaufserie Eine schier unerträgliche Hitze verlangte den 41 angetretenen Teilnehmern alles ab. 39 erreichten das Ziel. Toni Seckel (Laufteam Erfurt) wird zum Seriensieger in Ichtershausen. Mit 14343 m siegte er bei den Männern, bei den Frauen war einmal mehr Gabi Thiele (WSV 08 Ilmenau) mit 11882 m erfolgreich. Im Halbstundenlauf waren es die einheimischen Stefan Senz (7771 m) und Kassandra Reiche (6162 m), welche wertvolle Meter für den Gesamtsieg erkämpften. Für Kassandra war es der vorläufig letzte Lauf. Nach bestandenem Abitur (Gratulation zu 1,1 !!!) begann am 01. Juli die Grundausbildung bei der Bundeswehr, bevor im Oktober das Medizinstudium (Militärarzt) beginnt. Weitere Ichtershäuser Ergebnisse: Halbstundenlauf MU18 2. Marius Reiche 5901 m M30 1. Denny Trefflich 6301 m M35 1. Torsten Winter 6617 m M50 1. Frank Reiche 6478 m Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 12 - Erfreulich, dass mit Denny Trefflich (Bittstädt) der erste Läufer der ehemaligen Wachsenburggemeinde den Weg zum SV Ichtershausen gefunden hat. Ergebnisse der Landesmeisterschaften 19. Januar Erfurt Hallenmeisterschaften M40 800m 1. Peter Leihbecher 07. April Apolda Halbmarathon M40 2. Peter Leihbecher Frauen 3. Kassandra Reiche 11. Mai Lichtenhain Berglauf M40 1. Peter Leihbecher Frauen 2. Kassandra Reiche MU18 6. Marius Reiche 06. Juni Gotha 5000m M40 3. Peter Leihbecher W50 2. Kathrin Lindner Nr. 7/2013 Wir hoffen, dass sich die Gemeinschaft der 9 Ortsteile im Amt Wachsenburg weiterhin so positiv entwickelt und wir somit eine erfolgreiche Zukunft erleben können. Uwe Möller Hans Ullrich BürgermeisterOrtsteilbürgermeister Bürgermeister der Wachsenburggemeinde a.D. Senioren Sommerfest der Senioren Für unser Sommerfest am 20.07.2013 in Bittstädt auf dem „Haidenholz“ geben wir Ihnen folgende Abfahrtszeiten des Busses bekannt: Bus Sülzenbrücken 13:00 Uhr Haarhausen 13:05 Uhr Röhrensee 13:15 Uhr Holzhausen 13:20 Uhr Der Bus hält an den öffentlichen Haltstellen. Aufgrund der geringen Teilnehmer aus Ichtershausen wird ein Bus vom Bauhof unsere Gäste nach Bittstädt fahren. Abfahrtszeiten ab Haltestelle Nadelwerk 13:00 Uhr. Der Unkostenbeitrag von 2,00 Euro ist im Bus zu entrichten. Die Rückfahrt in die einzelnen Ortsteile ist gegen 18:15 Uhr geplant. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine schöne Zeit. Wenzel Kultur/Soziales Fahrt zum Zierenberger Viehmarkt Wir sagen Danke Ein großes Dankeschön geht an alle die dazu beigetragen haben, dass das Fusionsfest „die Hochzeit“ der Wachsenburggemeinde und der Gemeinde Ichtershausen ein voller Erfolg geworden ist. Den Kirchgemeindeverbänden Ichtershausen und Holzhausen, sowie der katholischen Filialgemeinde Ichtershausen und den Gemeindekirchenräten möchten wir für die Gestaltung des Festgottesdienstes danken. Bei der Kollekte für den Kindernothilfefonds konnte ein Betrag von 865 € gesammelt werden. Unser besonderer Dank geht an alle Vereine, die Kindertagesstätten Haarhausen und Ichtershausen, die Grundschule Holzhausen, die Jugendclubs aus Ichtershausen und Holzhausen und den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Wachsenburg, die uns einen unterhaltsamen Sonntag gestaltet haben und zu diesem Anlass gezeigt haben das auch hier die Zusammenarbeit in den 9 Ortsteilen gut voranschreitet. Die Jugendfeuerwehren der Gemeinde haben ebenfalls einen spannenden Wettkampf organisiert und so gezeigt wie wichtig die Nachwuchsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr ist. Liebe Senioren der Gesamtgemeinde Amt Wachsenburg! Am 27.07.2013 fahren wir zum Zierenberger Viehmarkt. Ich gebe Ihnen heute die Abfahrtszeiten von den einzelnen Ortsteilen bekannt: 1. Bus Röhrensee 7:10 Uhr Holzhausen 7:35 Uhr Haarhausen 7:45 Uhr Sülzenbrücken 7:55 Uhr Ichtershausen/Nadelwerk 8:05 Uhr Eischleben 8:10 Uhr 2. Bus Bittstädt 7:35 Uhr Thörey 7:50 Uhr Ichtershausen/Nadelwerk 8:00 Uhr Eischleben 8:10 Uhr Die Abfahrt erfolgt an den jeweiligen öffentlichen Bushaltestellen. Den Unkostenbeitrag von 12,00 Euro können Sie in der Bibliothek Amt Wachsenburg oder im Bus entrichten. Öffnungszeiten: Dienstag 14.00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Die Rückfahrt ist für ca.16:30 Uhr geplant. Wenzel Kultur/Soziales Seniorengeburtstage August 2013 Das Amt Wachsenburg gratuliert recht herzlich: Bittstädt 04.08. zum 82. Geburtstag 04.08. zum 68. Geburtstag 10.08. zum 81. Geburtstag 15.08. zum 76. Geburtstag 17.08. zum 83. Geburtstag 20.08. zum 67. Geburtstag Eischleben 07.08. zum 73. Geburtstag 08.08. zum 73. Geburtstag 11.08. zum 87. Geburtstag 14.08. zum 68. Geburtstag 15.08. zum 68. Geburtstag Straube, Helmut Schröter, Alberto Heyer, Edeltraud Baumbach, Margot Golde, Rosemarie Bulla, Bernd Ehrhardt, Irmhild Siegmann, Karl-Heinz Schorr, Isolde Thierfelder, Ingeborg Gomes Bernardo, Maria Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg 16.08. zum 81. Geburtstag 27.08. zum 84. Geburtstag 30.08. zum 67. Geburtstag 31.08. zum 65. Geburtstag Haarhausen 01.08. zum 75. Geburtstag 06.08. zum 76. Geburtstag 06.08. zum 73. Geburtstag 22.08. zum 71. Geburtstag Holzhausen 05.08. zum 86. Geburtstag 08.08. zum 89. Geburtstag 11.08. zum 68. Geburtstag 22.08. zum 69. Geburtstag 25.08. zum 68. Geburtstag 29.08. zum 80. Geburtstag 29.08. zum 73. Geburtstag Ichtershausen 01.08. zum 77. Geburtstag 03.08. zum 75. Geburtstag 03.08. zum 72. Geburtstag 06.08. zum 82. Geburtstag 07.08. zum 71. Geburtstag 07.08. zum 71. Geburtstag 08.08. zum 72. Geburtstag 11.08. zum 75. Geburtstag 12.08. zum 83. Geburtstag 12.08. zum 74. Geburtstag Ichtershausen 12.08. zum 68. Geburtstag 13.08. zum 72. Geburtstag 13.08. zum 71. Geburtstag 13.08. zum 69. Geburtstag 14.08. zum 66. Geburtstag 15.08. zum 77. Geburtstag 15.08. zum 75. Geburtstag 16.08. zum 78. Geburtstag 16.08. zum 75. Geburtstag 16.08. zum 73. Geburtstag 16.08. zum 66. Geburtstag 18.08. zum 74. Geburtstag 19.08. zum 78. Geburtstag 19.08. zum 73. Geburtstag 19.08. zum 70. Geburtstag 20.08. zum 69. Geburtstag 21.08. zum 78. Geburtstag 21.08. zum 75. Geburtstag 22.08. zum 81. Geburtstag 22.08. zum 71. Geburtstag 22.08. zum 71. Geburtstag 23.08. zum 67. Geburtstag 24.08. zum 75. Geburtstag 25.08. zum 72. Geburtstag 26.08. zum 77. Geburtstag 26.08. zum 66. Geburtstag 27.08. zum 77. Geburtstag 29.08. zum 79. Geburtstag 29.08. zum 79. Geburtstag 30.08. zum 84. Geburtstag 30.08. zum 73. Geburtstag 30.08. zum 68. Geburtstag 31.08. zum 76. Geburtstag 31.08. zum 66. Geburtstag Rehestädt 02.08. zum 73. Geburtstag 08.08. zum 66. Geburtstag 16.08. zum 74. Geburtstag Röhrensee 01.08. zum 69. Geburtstag 30.08. zum 76. Geburtstag Sülzenbrücken 02.08. zum 78. Geburtstag 12.08. zum 82. Geburtstag 14.08. zum 79. Geburtstag 23.08. zum 72. Geburtstag 26.08. zum 68. Geburtstag 27.08. zum 65. Geburtstag - 13 - Weiß, Bernhard Kostelnik, Richard Preußler-Gewandt, Petra Neumann, Regina Jacobi, Siegfried Koch, Regina Ködel, Reinhard Barabasch, Horst Brinkmann, Hilde Heyer, Hans Spilling, Jochen Nießen, Uwe Menke, Günther Seyfarth, Lothar Thiele, Ingeborg Am Burgrain 3 Schoder, Waldemar Schmidt, Erika Schröder, Klaus Schwabe, Marlis Wölk, Doris Heerlein, Ruth Markert, Ruth Schröpfer, Lieselotte Hetzert, Isolde Vater, Rainer Stryjski, Jürgen Schmidt, Irmgard Gering, Gerda Neumann, Doris Verhoczki, Annhild Schulstraße 16 Gotthans, Inge Stephan, Herta Otte, Manfre Hartung, Harald Jaß, Wolf-Diether Mertens, Peter Bertoldt, Hans Trispel, Christine Lieberwirth, Marlis Zitzmann, Karl-Otto Schröder, Hans-Jürgen Masuch, Rudolf Lochmann, Dieter Masuch, Helga Leinhos, Irmgard Neumann, Werner Luft, Heidemarie Dörnberg, Edith Garbaya-Cay, Regina Schrickel, Bernd Hofmann, Martin Hofmann, Gerd Trott, Ingeborg Knoll, Ruth Andree, Ilona Hartmann, Lutz Möller, Gunther Thörey 11.08. zum 74. Geburtstag 12.08. zum 72. Geburtstag 26.08. zum 95. Geburtstag 27.08. zum 83. Geburtstag Umlauf, Wanda Möller, Jürgen Schlimpert, Hertha Dorfplatz 43 Beyer, Wilfried Kirchliche Nachrichten Seemann, Walter Twardogorski, Gerda Danzer, Erika Umbreit, Regina Gräbedünkel, Erika Markert, Hans-Jürgen Lohr, Maria Heusinger, Karin Behfeld, Annemarie Kromer, Gisela Selle, Herbert Gunkel, Gerlinde Beutner, Ulrich Nr. 7/2013 Kirchengemeindeverband Wachsenburggemeinde Gottesdienste: Sonntag, 14.7. 09.30 Uhr in Sülzenbrücken 10.30 Uhr in Haarhausen: Gottesdienst Sonntag, 21.7. 09.30 Uhr in Bittstädt 10.30 Uhr in Holzhausen: Gottesdienst Sonntag, 28.7. 09.30 Uhr in Haarhausen 10.30 Uhr in Sülzenbrücken: Gottesdienst Senioren in Haarhausen: 17.7., 13.30 Uhr Konzert: Sebastian Heindl, Preisträger „Jugend musiziert“ an der Hesse Orgel in Holzhausen : Samstag, 27.7, 19 Uhr in der Dreifaltigkeitskirche Holzhausen Gemeindekirchenratswahl 2013: Die GKR Wahlen des „Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Wachsenburggemeinde“ finden am 13.10. 2013 statt. Ort und Verlauf werden noch bekannt gegeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Wählerlisten im Ev.Pfarramt Holzhausen zur Einsicht ausliegen. Urlaubsvertretung 3. - 11.7.: Pfarrer Ehrlichmann Ichtershausen, Tel.03628/ 44267 29.7. - 10.8. Pfarrer Sekes, Arnstadt, Tel. 03628/ 661596 Kontakt Pastor in Kahlert: 03628/ 660366 Ev.-Luth. Pfarramt Mühlberg Kirchgemeinden Mühlberg, Wechmar, Röhrensee, Schwabhausen Goethestraße 2 99869 Drei Gleichen OT Mühlberg Tel./Fax.: 036256/80726 Juli/August 2013 Sonntag, 07. Juli 2013 14:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 28.07.2013 14:00 Uhr Konzert der Posaunenchöre aus Altweilnau, Hof und Mühlberg in der St. Lukas Kirche zu Mühlberg Pfarramt Mühlberg (Sprechzeit: Mittwochs 16:30 Uhr - 18:30 Uhr und nach tel. Absprache) Pastorin Brunhilde Stötzner, OT Mühlberg, Goethestraße 2, 99869 Drei Gleichen Tel./Fax: 036256/80726, E-mail: info@pfarramt-muehlberg.de Amtsblatt der Gemeinde Amt Wachsenburg - 14 - Nr. 7/2013 Katholische Filialgemeinde St. Marien Eischleben Mitteilungen der katholischen Gemeinde Sonntag, 14.07.2013 13.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 04.08.2013 09.00 Uhr Gottesdienst Zu den Ferientagen für Schüler lädt die Katholische Gemeinde Ichtershausen vom 15.-19. Juli herzlich ein. Die Schülertage stehen unter dem Thema „Wer glaubt, ist nicht allein“ und umfassen Ausflüge nach Gotha, Erfurt und viele Überraschungen. Die Kosten betragen 2,50 Euro/Tag. Die Anmeldung erfolgt im Pfarramt oder per E-mail: mechthild-kudrass@web.de Zu den Familiengottesdiensten am Ende und Beginn des Schuljahres sind Schüler und Eltern herzlich eingeladen. Besondere Einladung gilt allen, die einen neuen Schul- oder Ausbildungsabschnitt beginnen. Terminkalender für Juli/August Dienstag, 9.7., um 14 Uhr Seniorentreff Dienstag, 9.7., um 19.30 Uhr Männerstammtisch Sonntag, den 14.7. um 9 Uhr Familiengottesdienst zum Schuljahresende Sonntag, den 21.7. um 9 Uhr Hl. Messe Sonntag, den 28.7. um 9 Uhr Hl. Messe Sonntag, den 4.8. um 9 Uhr Hl. Messe Sonntag, den 11.8. um 9 Uhr Familiengottesdienst zur Ferienzeit Dienstag, 13.8., um 14 Uhr Seniorentreff Donnerstag, 15.8. um 19 Uhr Hl. Messe Samstag, 17.8. um 13.30 Uhr Silberhochzeit des Ehepaares Simone und Uwe Riedl Samstag, 17.8. um 16.30 Uhr Taufe des Kindes von Nancy und Robert Felkl Sonntag, den 18.8. um 9 Uhr Patronatsfest Maria Himmelfahrt Sonntag, den 25.8. um 9 Uhr Familiengottesdienst zum Schuljahresanfang Ein erfolgreiches Ende des Schuljahres und eine erlebnisreiche Ferienzeit wünscht allen Schülern und Auszubildenden Pfarrer Michael Gabel Weitere Angaben finden Sie unter www.ichtershausen.de und arnstadt.de (Kirchen) sowie auf der Homepage der Pfarrgemeinde www.katholische-kirche-ichtershausen.de Rockhausen Sonntag, 14.07.2013 09.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 04.08.2013 09.00 Uhr Gottesdienst Rehestädt Sonntag, 21.07.2013 13.00 Uhr Gottesdienst Wir wünschen allen eine schöne, gesegnete Sommer- und Ferienzeit. Der Gemeindekirchenrat Ichtershausen Pfarrerehepaar Ehrlichmann Bitte die Aushänge beachten! Nächster Redaktionsschluss Montag, den 29.07.2013 Nächster Erscheinungstermin Dienstag, den 06.08.2013 Das Ev.-Luth. Kirchspiel Ichtershausen lädt ein: Ichtershausen Sonntag, 14.07.2013 10.15 Uhr Gottesdienst Sonntag, 21.07.2013 10.15 Uhr Gottesdienst Sonntag, 28.07.2013 10.15 Uhr Zentral-Gottesdienst mit AM Sonntag, 04.08.2013 10.15 Uhr Gottesdienst donnerstags 09.30 Uhr Krabbelgruppe im Pfarrhaus Thörey Sonntag, 21.07.2013 13.00 Uhr Gottesdienst Molsdorf Samstag, 20.07.2013 15.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 11.08.2013 09.00 Uhr Gottesdienst Impressum „Postskriptum“ Amtsblatt Amt Wachsenburg Herausgeber: Amt Wachsenburg, vertreten durch den Bürgermeister, Erfurter Str. 42, 99334 Ichtershausen, Tel.: (0 36 28) 9 11-0, Fax (0 36 28) 9 11-2 11, www.amt-wachsenburg.de, info@amt-wachsenburg.de Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. (0 36 77) 20 50-0, Fax (0 36 77) 20 50-21 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.