themen ü bersicht - chefarzt aktuell
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themen ü bersicht - chefarzt aktuell
chefarzt aktuell Informationsdienst für leitende Krankenhausärzte November/Dezember 2009 Nr. 6/09 THEMENÜBERSICHT: Gastkommentar: Prof. Dr. Ulrich Wenner Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel Die Äußerungen von Prof. Hoppe auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag haben in der Öffentlichkeit eine heftige Debatte über Priorisierung und Rationierung im Gesundheitswesen ausgelöst. Der Verfasser, Vorsitzender des Kassenarztsenats am BSG, befasst sich in seinem Beitrag mit der Frage, inwieweit Priorisierung, offene Rationierung, Kostenbudgetierung und Wartelisten mit der Sozialstaatsgarantie unserer Verfassung vereinbar sind. (S. 97-99) In memoriam Prof. Dr. med. Karl-Heinz Vosteen Am 19. Oktober 2009 verstarb Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Vosteen. Mit ihm verliert die Ärzteschaft einen hervorragenden Arzt, Chefarzt, Ordinarius und Wissenschaftler, der sich neben seinem Hauptamt vielfältigen und vielzähligen Ehrenämtern gewidmet hat. Besonders hervorzuheben ist seine Tätigkeit als Präsident der AWMF und als Leiter des Arbeitskreises Ärzte und Juristen. (S. 100) Krankenhausfinanzierung nach dem Ende der Konvergenzphase Wie sehen die Grundzüge der Krankenhausfinanzierung für akutstationäre Leistungen nach Abschluss der Konvergenzphase im Jahr 2010 aus? Welche Bedeutung hat künftig das Krankenhausbudget? Wie erfolgt die Anpassung des Landesbasisfallwerts an den bundeseinheitlichen Basisfallwertkorridor? (S. 101-103) Befristete Arbeitsverträge im kirchlichen Bereich Von der höchstzulässigen Gesamtbefristungsdauer von zwei Jahren kann nicht durch Arbeitsrechtsregelungen der Kirchen zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden. (S. 103) Markenbildung als Instrument zur Ärzterekrutierung Der Aufbau einer attraktiven Arbeitgebermarke bietet interessante Ansätze zur Positionierung des einzelnen Krankenhauses auf dem Arbeitsmarkt. In Zeiten des Facharztmangels gilt es, sich als gefragter Arbeitgeber zu präsentieren. (S. 104-105) Fangprämien im Interesse von Patienten unterbinden NRW will Zahlungen von Krankenhäusern an einweisende Ärzte unterbinden. (S. 105) Wann ist Aufklärung rechtzeitig? Eine Aufklärung ist nur dann rechtzeitig, wenn der Patient ohne vermeidbaren Druck in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung für oder gegen den Eingriff frei zu treffen. Dies muss grundsätzlich schon vor dem Zeitpunkt geschehen, zu dem der Termin für den Eingriff bestimmt wird (so OLG Frankfurt). S. 106-107) Aufklärung und Einwilligung: Risikostatistik hat nur geringen Wert Die Aufklärungspflicht ist nicht vom Grad der Risikodichte, sondern davon abhängig, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet, so der BGH. (Mit Erläuterungen). (S. 108-109) Zum Inhalt der therapeutischen Aufklärung Die mangelnde Mitwirkung (Non-Complience) des Patienten an der erforderlichen medizinischen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler dann nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde (so der BGH). S. 110) Vertragsauslegung und gelebte Vertragspraxis Wurde zwischen Arzt und Krankenhaus der Vertrag Ambulanzabgabe über mehrere Jahre hinweg einvernehmlich in einer bestimmten Abrechnungsweise praktiziert, kommt hierin das von den Parteien Gewollte zum Ausdruck. (S. 111-112) Weiterbildungsvertrag: Wann ist eine Befristung rechtsunwirksam? Wird ein Weiterbildungsvertrag auf den Zeitpunkt der Erlangung des Facharzttitels befristet, so ist eine solche Zweckbefristung rechtsunwirksam. (S. 112) Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und für das Jahr 2010 Persönliches Wohlergehen, Wohlergehen, Zufriedenheit und Erfolg bei allen Aktivitäten wünschen unseren Leserinnen und Lesern Herausgeber, Redaktion und Geschäftsstelle chefarzt aktuell Impressum Herausgeber: Dr. jur. U. Baur, Düsseldorf; Prof. Dr. med. G. Esser, Mönchengladbach; Prof. Dr. med. G. Strohmeyer, Düsseldorf. Geschäftsstelle: chefarzt aktuell, Frau I. Schulze, Steinstr. 11 β 40212 Düsseldorf β Tel.: (0211) 13 41 30, Fax: (0211) 4 92 02 63¸ E-Mail: info@chefarzt-aktuell de. Redaktion, zugleich verantwortlich: Dr. U. Baur, Steinstr. 11, 40212 Düsseldorf, Tel.: (0211) 3 23 00 90, Fax: (0211) 3 23 00 80 Namensartikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und der Herausgeber wieder. Für die unverlangte Zusendung von Manuskripten, Bildern etc. wird keine Gewähr übernommen. Bei Einsendungen ist die Redaktion zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung berechtigt. 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