Technischer Anhang (PDF, 95 Seiten, 6.3 MB)
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Technischer Anhang (PDF, 95 Seiten, 6.3 MB)
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung Gefahrenkarte Hochwasser Unteres Bünztal Gemeinden Ammerswil, Bettwil, Bünzen (Waldhäusern), Büttikon, Dintikon, Dottikon, Hägglingen, Hendschiken, Hilfikon, Kallern, Möriken-Wildegg, Othmarsingen, Sarmenstorf, Uezwil, Villmergen, Waltenschwil und Wohlen Technischer Bericht und Massnahmenplanung Schachenallee 29, 5000 Aarau Tel.: 062 823 94 61 Fax.: 062 823 94 66 Aarau, 5. Februar 2009 Impressum Auftragnehmer Hunziker, Zarn & Partner, Ingenieurbüro für Fluss- und Wasserbau, Aarau Schilling Michael (Projektleiter) Ryser Andrea, Bader Sarah, Bolt Heidi Projektausschuss Abteilung Raumentwicklung/ Departement Bau, Verkehr und Umwelt Tschannen Martin (Projektleiter) Hartmann Jörg, Speck Heiner Abteilung Landschaft und Gewässer/ Departement Bau, Verkehr und Umwelt Marti Hans, Koksch Mario, Baumgartner Walter Abteilung für Umwelt/ Departement Bau, Verkehr und Umwelt Frei Felix Aargauische Gebäudeversicherung Baumgartner Alfred, Brandenberg Georges Hunziker, Zarn & Partner Gemeindevertreter Ammerswil Bettwil Bünzen Büttikon Dintikon Dottikon Hägglingen Hendschiken Hilfikon Kallern Möriken-Wildegg Othmarsingen Sarmenstorf Uezwil Villmergen Waltenschwil Wohlen B. Murri H. Wyss M. Müller-Dietrich K. Sax, M. Koch Wiedmaier R. Meyer S. Wietlisbach, R. Polentarutti, B. Frei D. Stutz, P. Schöpfer H. Seelhofer St. Brunner W. Haus S. Caneve, E. Gebhard-Schöni, A. Huber R. Zeller R. Lindenmann, P. Wüthrich M. Binder P. Moos, G. Signorini, O. Kull, P. Caminada M. Christen W. Dubler, R. Meier, W. Mäder, W. Ryter Adresse Auftraggeber Adresse Auftragnehmer Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung Enfelderstrasse 22 5001 Aarau Hunziker, Zarn & Partner AG Ingenieurbüro für Fluss- und Wasserbau Schachenallee 29 5000 Aarau Telefon: Fax: Mail: Telefon: Fax: Mail: +41 (0)62 835 32 90 +41 (0)62 835 32 99 raumentwicklung@ag.ch +41 (0)62 823 94 61 +41 (0)62 823 94 66 info@hzp.ch Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Ausgangslage und Auftrag 1 1.2 Arbeits- und Projektablauf 2 1.3 Produkte 3 2 Vorgehen und Untersuchungsgebiet 5 3 Primärmassnahmen 9 4 Topographische Grundlagen 11 4.1 Vermessung Bünz und Holzbach / Erusbach 11 4.2 Digitales Geländemodell 11 5 6 7 8 Hochwasserabschätzung 12 5.1 Bisherige Überschwemmungen 12 5.2 Gewässernetz 12 5.3 Vorgehen 13 5.4 Beurteilung Abflussmessstationen 14 5.5 Massgebende Niederschlagsintensitäten 14 5.6 Beurteilung der Abflussreaktionen 16 5.7 Hochwasserschätzformeln (Kürsteiner und Kölla) 17 5.8 Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse 18 5.9 Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch – Villmergen 21 Abflusskapazität 23 6.1 Bünz, Holzbach und Erusbach 23 6.2 Seitenbäche 23 Geschiebe, Schwemmholz und Wellen 24 7.1 Übersicht 24 7.2 Geschiebetransport Bünz 24 7.3 Geschiebetransport Seitenbäche 26 7.4 Schwemmholzaufkommen 27 7.5 Verklausung von Brückenquerschnitten 27 7.6 Wellenbildung 27 Szenarienbildung und Wasseraustritte 28 8.1 28 Prinzipien und Annahmen 9 Überflutungsflächen 31 9.1 Vorgehen 31 9.2 Zweidimensionale Überflutungsberechnungen 31 9.3 Methode der Fliesswege 34 10 Fliesstiefen- und Gefahrenkarte 35 11 Schutzdefizite 39 11.1 Vorgehen 39 11.2 Schutzzielmatrix 39 11.3 Objektkategorienkarte 40 11.4 Schutzdefizitkarte 41 Massnahmenplanung 42 12.1 Massnahmenspektrum 42 12.2 Grundsätze zum Gewässerunterhalt 43 12.3 Grundsätze zu den raumplanerischen Massnahmen 43 12.4 Allgemeines 44 12.5 Nutzungsplanung und Gefahrenkarte 44 12.6 Vorgehen bis zur raumplanerischen Umsetzung der Gefahrenkarte 45 12.7 Grundsätze zu den Objektschutzmassnahmen 45 12.8 Grundsätze zu den baulichen Massnahmen 46 12.9 Bauliche Massnahmen im Überflutungsgebiet 46 12.10 Umgang mit belasteten Standorten 47 12.11 Notfallplanung und Notfallorganisation 47 12.12 Notorganisation und temporäre Massnahmen 47 12.13 Zeitlicher Aspekt 48 12.14 Erläuterungen zu den Massnahmentabellen 48 12.15 Erläuterungen zu den Tabellen: 49 Massnahmenplanung und Prioritäten 52 13.1 Allgemeines 52 13.2 Prioritäten 52 13.3 Information Eigentümer bestehender Gebäude 52 13.4 Regionale Massnahmen 52 13.5 Hochwasserschutz entlang der Bünz 52 13.6 Hochwasserschutz am Erusbach 56 13.7 Gemeinde Ammerswil 58 13.8 Gemeinde Bettwil 59 13.9 Gemeinde Bünzen 60 13.10 Gemeinde Büttikon 61 13.11 Gemeinde Dintikon 62 12 13 13.12 Gemeinde Dottikon 63 13.13 Gemeinde Hägglingen 65 13.14 Gemeinde Hendschiken 67 13.15 Gemeinde Hilfikon 69 13.16 Gemeinde Kallern 71 13.17 Gemeinde Möriken-Wildegg 72 13.18 Gemeinde Othmarsingen 75 13.19 Gemeinde Sarmenstorf 77 13.20 Gemeinde Uezwil 78 13.21 Gemeinde Villmergen 80 13.22 Gemeinde Waltenschwil 82 13.23 Gemeinde Wohlen 84 Inhaltsverzeichnis Anhang Anhang A Grundlagen Anhang B Hochwasserabschätzung B1 Einzugsgebiete Seitenbäche B2 Hochwasserabflüsse Seitenbäche B3 Beurteilung der Abflussmessstationen B4 Hochwasserabflüsse der Bünz Anhang C Abflusskapazität Staukurven Bünz, Erusbach Anhang D Fotodokumentation Fotos Schwachstellen Anhang E Schwachstellen Tabelle der Schwachstellen Anhang F Massnahmenplanung Tabellen Massnahmen Verzeichnis der Pläne 1 Fliesstiefenkarte HQ30, Abschnitt Nord 2 Fliesstiefenkarte HQ30, Abschnitt Mitte 3 Fliesstiefenkarte HQ30, Abschnitt Süd 4 Fliesstiefenkarte HQ100, Abschnitt Nord 5 Fliesstiefenkarte HQ100, Abschnitt Mitte 6 Fliesstiefenkarte HQ100, Abschnitt Süd 7 Fliesstiefenkarte HQ300; Abschnitt Nord 8 Fliesstiefenkarte HQ300; Abschnitt Mitte 9 Fliesstiefenkarte HQ300; Abschnitt Süd 10 Fliesstiefenkarte EHQ; Abschnitt Nord 11 Fliesstiefenkarte EHQ; Abschnitt Mitte 12 Fliesstiefenkarte EHQ; Abschnitt Süd 13 Gefahrenkarte; Abschnitt Nord 14 Gefahrenkarte; Abschnitt Mitte 15 Gefahrenkarte; Abschnitt Süd 16 Objektkategorienkarte; Abschnitt Nord 17 Objektkategorienkarte; Abschnitt Mitte 18 Objektkategorienkarte; Abschnitt Süd 19 Schutzdefizitkarte; Abschnitt Nord 20 Schutzdefizitkarte; Abschnitt Mitte 21 Schutzdefizitkarte; Abschnitt Süd Gefahrenkarte Unteres Bünztal Zusammenfassung Veranlassung Die Wasserbauverordnung des Bundes verpflichtet die Kantone, Gefahrenkarten zu erstellen und periodisch nachzuführen. Die Gefahrenkarten bilden die Grundlage für ein gesamtheitliches Hochwassermanagement. In erster Linie wird die Hochwasservorsorge durch die Raumplanung (kommunale Nutzungsplanung) und den Gewässerunterhalt, in zweiter Linie durch Objektschutzmassnahmen und Wasserbau gewährleistet. Dadurch wird eine der Gefährdung angepasste Siedlungsentwicklung erreicht. Die Gefahrenkarten zeigen auch, in welchen Gebieten Massnahmen zur Schadensverminderung zu planen sind. Zudem sind sie eine Voraussetzung für die Bundesbeiträge an den Wasserbau. Vorgehen Der Kanton Aargau geht zweistufig vor: Die erste Stufe umfasst den Ereigniskataster und die Gefahrenhinweiskarte (1:50'000). Diese Arbeiten wurden über das gesamte Kantonsgebiet ausgeführt und im Jahr 2001 abgeschlossen. Die zweite Stufe beinhaltet die Gefahrenkarte und die Massnahmenplanung. Die im vorliegenden Bericht erläuterte Gefahrenkarte Unteres Bünztal wurde in den Jahren 2006/2007 im Bearbeitungsmassstab 1:10'000 erstellt. Inhalt und Umfang Die Gefahrenkarte Unteres Bünztal stellt die Überflutungen dar, die von öffentlichen Gewässern ausgehen können. Dabei werden Hochwasser unterschiedlicher Auftretenswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Die Gefahrenkarte umfasst das gesamte untere Einzugsgebiet der Bünz von unterhalb Bünzen bis zur Mündung (Fläche ca. 75 km2) in den Aabach. Damit sind folgende Gemeinden an der Gefahrenkarte beteiligt: Ammerswil, Bettwil, Bünzen (Waldhäusern), Büttikon, Dintikon, Dottikon, Hägglingen, Hendschiken, Hilfikon, Kallern, Möriken-Wildegg, Othmarsingen, Sarmenstorf, Uezwil, Villmergen, Waltenschwil und Wohlen. Bearbeitung Die generelle Bearbeitungsmethodik wird durch den Bund vorgegeben (Empfehlungen zur Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten, 1997). Die Gefahrenkarte Unteres Bünztal umfasst folgende Arbeitsschritte: Festlegung Primärmassnahmen, Analyse bisheriger Überschwemmungen, Vermessung von Bachquerschnitten, Erstellen des digitalen Geländemodells, Hochwasserabschätzung, Berechnung der Abflusskapazität, Beurteilung des Geschiebe- und Schwemmholzaufkommens, Erkennen potenzieller Sohlenauflandungen, Szenarienbildung und Festlegen der Wasseraustritte, Bestimmen der Überflutungsflächen, Erstellen der Fliesstiefenkarten und der Gefahrenkarte, Festlegen der Schutzziele und Ausweisen der Schutzdefizite, Schadensverminderung. Vorschlagen von Massnahmen zur Gefahrenkarte Unteres Bünztal Fliesstiefenkarten Das 30-jährliche Hochwasser (HQ30) gefährdet einige grössere Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes (z.B. in Villmergen). Beim 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) nehmen die gefährdeten Flächen zu. Die Bünz dürfte bei einem Hochwasser dieser Grössenordnung beinahe auf der ganzen Strecke von Bünzen bis Möriken-Wildegg Überschwemmungen verursachen. Bei seltenen Ereignissen (300-jährliches Hochwasser (HQ300) und Extremhochwasser (EHQ)) nehmen die überflutungsgefährdeten Flächen nochmals deutlich zu. Gefahrenkarte Die Gefahrenkarte zeigt, dass die hochwassergefährdeten Flächen fast ausschliesslich unter die Kategorien „geringe Gefährdung“ (gelbe Flächen) und „mittlere Gefährdung“ (blaue Flächen) fallen. Eine „erhebliche Gefährdung“ (rote Flächen) wird nur vereinzelt ausgewiesen (Gewässer, Unterführungen, Parkplätze unter Geländemulden). Einige Gebiete, welche erst bei sehr grossen und seltenen Hochwassern (> HQ300) überschwemmt werden, fallen unter die Kategorie „Restgefährdung“ (gelb-weiss schraffierte Flächen). Schutzdefizitkarte Das Schutzziel wird in Abhängigkeit von der Flächennutzung (Landwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur usw.) nach einheitlichen Kriterien festgelegt. Die Schutzdefizitkarte weist Flächen mit ungenügendem Hochwasserschutz aus, d.h. der bestehende Schutz ist in diesen Gebieten kleiner als das Schutzziel. Grössere Schutzdefizite bestehen insbesondere in den Siedlungsgebieten Villmergen, Wohlen und Möriken-Wildegg. Massnahmenplanung Die Massnahmenplanung hat das Ziel, die Schutzdefizite zu beheben. Dabei kommen verschiedene Massnahmen in Frage: Sachgerechter Gewässerunterhalt, raumplanerische Massnahmen und bauliche Schutzmassnahmen. Es zeigte sich, dass an der Bünz und am Erusbach Massnahmen sinnvoll sind, die über die Gemeindegebiete hinaus wirksam sind (Rückhaltebecken als übergeordnete Massnahme). Für jede Gemeinde liegt eine Massnahmentabelle vor, die verschiedene Massnahmenvorschläge umfasst und diese hinsichtlich der ökonomischen und ökologischen Verhältnismässigkeit beurteilt. Die Massnahmentabelle dient der Prioritätensetzung und bildet die Grundlage für die anschliessende Umsetzung. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Rechtsgrundlagen 1 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage und Auftrag Nach dem Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) vom 21. Juni 1991 ist der Hochwasserschutz Aufgabe der Kantone. Die Wasserbauverordnung (WBV) vom 2. November 1994 beauftragt die Kantone, Gefahrengebiete zu bezeichnen und sie bei ihrer Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen (Art. 21 WBV). Nach Art. 27 der WBV haben die Kantone Gefahrenkarten zu erstellen und periodisch nachzuführen. Eine Übersicht über die bestehende Naturgefahrensituation ist eine Voraussetzung für Bundesbeiträge an den Wasserbau (Art. 3 WBV). Vorgehen Im Richtplan vom 17. Dezember 1996 beauftragt der Grosse Rat des Kantons Aargau den Regierungsrat, eine Gefahrenkarte zu erarbeiten. Es wurde ein zweistufiges Vorgehen gewählt. Gefahrenhinweiskarte Im Rahmen der ersten Stufe wurde eine Gefahrenhinweiskarte und ein Ereigniskataster für den Kanton Aargau im Massstab 1:50'000 erarbeitet. Diese Stufe wurde im Jahr 2001 abgeschlossen. Die Gefahrenhinweiskarte ist richtplanungsrelevant und behördenverbindlich. Die Gefahrenhinweiskarte weist auf Gebiete mit einer möglichen Gefährdung hin, enthält aber keine Aussagen über die Eintretenswahrscheinlichkeit und die Überflutungsintensität. Gefahrenkarte Als zweite Stufe ist nun die Erstellung der Gefahrenkarten mit Massnahmenplanung vorgesehen. Die Gefahrenkarte ist gemäss der Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung eine „Karte im Massstab 1:2'000 bis 1:10'000, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird und innerhalb eines Untersuchungsperimeters detaillierte Aussagen macht über die Gefahrenarten, die Gefahrenstufen und die räumliche Ausdehnung der gefährlichen Prozesse.“ Ziel Die Gefahrenkarte bildet die Grundlage für die Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei der Ausarbeitung der kommunalen Nutzungsplanung und für die Planung und Anordnung von Massnahmen zur Schadenverminderung. Damit kann eine der Gefährdung angepasste Siedlungsentwicklung erreicht werden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Prozesse 2 Die Gefahrenkarte Hochwasser berücksichtigt die Naturgefahrenprozesse Überflutung und Übersarung, welche von öffentlichen Gewässern ausgehen. Die Prozesse Rutschung und Steinschlag, welche im Projektgebiet von untergeordneter Bedeutung sind, wurden nicht untersucht. Ebenfalls nicht enthalten sind Überflutungen durch Oberflächenwasser (keine öffentlichen Gewässer), Gefährdungen durch aufstossendes Grundwasser oder durch eine Überlastung der Strassenkanalisation. Rechtliche Bedeutung Zur rechtlichen Bedeutung der Gefahrenkarte hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ein Gutachten erstellen lassen (Gutachten van den Berg [Anhang A, [E6]). Gefahrenkarten sind für sich selbst noch nicht rechtsverbindlich, sondern werden über Auflagen im Baubewilligungsverfahren oder bei der Umsetzung in die Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich. Auftrag Im Dezember 2005 erhielt Hunziker, Zarn & Partner vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Raumentwicklung, den Auftrag zur Erstellung der Gefahrenkarte für das Untere Bünztal. 1.2 Projektteam Arbeits- und Projektablauf Die Hunziker, Zarn & Partner AG (HZP) aus Aarau erarbeitete die wasserbaulichen Beurteilungen und die Massnahmenplanung. Als Subunternehmer für die Vermessung wurde die Firma Meisser Vermessungen AG aus Chur beigezogen. Begleitung durch Projektausschuss Die Arbeiten wurden von einem Projektausschuss begleitet. Im Projektausschuss waren die Abteilung Raumentwicklung (ARE), die Abteilung Landschaft und Gewässer (ALG) und die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) beteiligt. Im Projektausschuss wurden insgesamt fünf Sitzungen durchgeführt, an welchen die wesentlichen Fragen, die Zwischenresultate und das weitere Vorgehen diskutiert wurden. Einbezug der Gemeinden Die siebzehn Gemeinden im Untersuchungsperimeter wurden regelmässig über den Arbeitsfortschritt informiert. Insgesamt wurden vier Informationsveranstaltungen durchgeführt (Tabelle 1). Mit allen Gemeinden wurden Einzelgespräche geführt und zwar im März 2006 zu den Themen Hochwassergeschichte und Primärmassnahmen und im Juni 2007 zum Entwurf des Massnahmenkonzeptes. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 3 Informations- Datum Ort Thema veranstaltung 1 22. Feb. 2006 MörikenWildegg 2 27. April 2006 MörikenWildegg Einführung, Vorgehen, Primärmassnamen, Fragen Rückblick Gemeindegespräche, Hochwasserabflüsse 3 17. Aug. 2006 Möriken- Entwürfe Fliesstiefenkarten Wildegg 4 30. Mai 2007 Wohlen Entwürfe Gefahrenkarten und Massnahmenplanung Tabelle 1 Bearbeitungsstand Informationsveranstaltungen für die Gemeinden im Unteren Bünztal Die Gefahrenkarte mit Massnahmenplanung zeigt den Bearbeitungsstand vom Januar 2008. Nachträgliche Untersuchungen aus dem Jahr 2008 zum regionalen Hochwasserrückhalt an der Bünz oder zu den Massnahmen am Erusbach sind in dieser Studie somit nicht enthalten. 1.3 Produkte Für die Gefahrenkarte Unteres Bünztal wurden folgende sieben Pläne im Massstab 1:10'000 erstellt. Um das gesamte Untersuchungsgebiet darzustellen, mussten jeweils drei Ausschnitte („Abschnitt Nord“, „Abschnitt Mitte“, „Abschnitt Süd“, vgl. Bild 2) gewählt werden. • Fliesstiefenkarte HQ30 Abflusstiefen in sechs Abstufungen • Fliesstiefenkarte HQ100 Abflusstiefen in sechs Abstufungen • Fliesstiefenkarte HQ300 Abflusstiefen in sechs Abstufungen • Fliesstiefenkarte EHQ (Extremhochwasser) Abflusstiefen in sechs Abstufungen • Gefahrenkarte Darstellung der Gefahrenstufen rot, blau, gelb, gelb-weiss gestreift. • Objektkategorienkarte Objektkategorien in 7 Kategorien entsprechend der Schutzzielmatrix des Kantons Aargau Gefahrenkarte Unteres Bünztal • 4 Schutzdefizitkarte Darstellung der Schutzdefizite als Flächen, Linien oder Punkte gemäss der Schutzzielmatrix und den Fliesstiefenkarten. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 2 Vorgehen und Untersuchungsgebiet Das methodische Vorgehen (Bild 1) ist durch die Bundesempfehlungen weitgehend vorgegeben (Empfehlungen zur Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten, Biel, 1997, Anhang A, [E1]). Primärmassnahmen Darstellen Problemsituation Primärmassnahmen diverse Grundlagen Grundlagen bisherige Studien Hydrologie Gefahrenerkennung Schwemmholzaufkommen Geschiebeaufkommen Abflusskapazität Szenarienbildung Überflutungshydraulik Gefahrenbeurteilung 2D-Modellierungen Intensitäts- und Gefahrenkarten Kartografie und Datenmanagement Vorgehen 5 Schutzdefizite Massnahmenplanung Massnahmenvorschläge Prioritätenliste für Umsetzung Bild 1 Vorgehensschema für die Erstellung der Gefahrenkarte und der Massnahmenplanung Die wichtigsten Arbeitsschritte sind: • Festlegen der Primärmassnahmen, Grundlagenbeschaffung • Anfallende Wasser- und Geschiebemengen abschätzen und vergleichen mit der Kapazität der Gerinne. Ort und Grösse von Wasserund Geschiebeaustritten aus dem Gerinne festlegen. • Potenzielle Überflutungsflächen und -intensitäten bestimmen und darstellen auf der Gefahrenkarte. • Mögliche Massnahmen zur Reduktion der Schutzdefizite aufzeigen und bewerten. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 2 Untersuchungsperimeter 6 Übersicht über den Untersuchungsperimeter (PK50 © 2000 swisstopo ) Die Untersuchungen wurden im hydrologischen Einzugsgebiet der Bünz zwischen Bünzen und der Mündung in den Aabach durchgeführt. Die Fläche des Einzugsgebietes der Bünz unterhalb Bünzen beträgt rund 75 km2. Die Gefahrenkarte Unteres Bünztal 7 Gefahrenkarten wurden nur für die Siedlungsgebiete und die siedlungsnahen Bereiche erstellt (vgl. Untersuchungsgebiet Bild 2). Gewässer Die grössten Gewässer sind die Bünz und ihre seitlichen Zuflüsse bei Villmergen, der Erusbach und der Hinterbach. Untersucht wurden die rund 60 öffentlichen Gewässer, von denen eine potenzielle Gefährdung im Untersuchungsgebiet ausgeht (Tabelle 2). Bild 2 zeigt eine Übersicht des Einzugsgebietes Unteres Bünztal sowie den Blattschnitt mit den Plänen Nord, Mitte und Süd. Gewässer Gewässernummer Gemeinde Bünz 2.07.000 div. Mühlekanal 2.00.318 Möriken-Wildegg Schlosswäldlibach 2.07.002 Möriken-Wildegg Peterstoffel 2.07.003 Möriken-Wildegg „Altersheim“ 2.07.006 Möriken-Wildegg KIW-Kanal 2.07.008 Möriken-Wildegg Klausenbächli 2.07.010 Möriken-Wildegg Eihübel 2.07.012 Möriken-Wildegg Weierbodenbach 2.07.020. 2.07.43 Möriken-Wildegg Eichwald 2.07.029 Möriken-Wildegg Erlisbrunnenbach 2.07.030 Möriken-Wildegg Mattenbächlein 2.07.055 Othmarsingen Gislibergbächli 2.07.060 Othmarsingen Krebsbach 2.07.075 Ammerswil/Hendschiken Höli 2.07.077 Hendschiken Strübibach 2.07.087 Ammerswil Teuftelbach 2.07.090 Ammerswil Hägglingerbach 2.07.105 Hägglingen/Dottikon Schwettibach 2.07.110 Hägglingen Moosbach 2.07.112 Hägglingen Birchgrabe 2.07.116 Hägglingen Holzbach 2.07.130 Villmergen Dorfbach Dintikon 2.07.132 Dintikon Rohrbächli 2.07.148 Dintikon Rohrbach 2.07.149 Dintikon Rudenbach 2.07.150 Dintikon Rütelibach 2.07.151 Dintikon Erusbach 2.07.155 Bettwil/Sarmenstorf/Hilfikon Chriesilochbach 2.07.160 Villmergen Mühlebach 2.07.164, 2.07.166 Villmergen Ranftbach 2.07.168 Villmergen Galgemattbach 2.07.174 Villmergen Gefahrenkarte Unteres Bünztal 8 Sandbühlbächli 2.07.180 Hilfikon Mooskanal 2.07.190 Sarmenstorf Bühlmooskanal 2.07.194 Sarmenstorf Hinterbach 2.07.210 Büttikon/Villmergen Hinterbach 2.07.211 Uezwil Suracher 2.07.220 Uezwil Zelgli 2.07.221 Uezwil Teufebach 2.07.225 Uezwil Cholhüfeli 2.07.230 Uezwil Nutzenbach 2.07.245 Villmergen/Wohlen Krebsbach 2.07.246 Villmergen Guggibach 2.07.248 Wohlen Büttikerbach 2.07.250 Waltenschwil/Wohlen Bärholzbach 2.07.252 Wohlen Büelisacherkanal 2.07.255 Wohlen Tobelbach Sonne 2.07.257 Waltenschwil/Wohlen Wissenbächli 2.07.265 Kallern/Waltenschwil Leutschenbach 2.07.290 Kallern Herti 2.07.510 Dintikon Schwarzhaldebach 2.07.525 Villmergen Haldebach 2.07.526 Villmergen Reservoirbach 2.07.548 Wohlen Oberhaubach 2.07.550 Wohlen Wohlerberg 2.07.566, 2.07.568 Wohlen Niedermattbach 2.07.570 Wohlen Ehrunsbach 2.07.575 Wohlen Schienemooshölzli 2.07.600 Uezwil Tabelle 2 Behandelte Gewässer im Unteren Bünztal mit den Gewässernummern und Gemeinden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 3 9 Primärmassnahmen Primärmassnahmen sind einfache, kostengünstige und unbestrittene Massnahmen, welche die Hochwassergefährdung reduzieren. Meist sind es Massnahmen, die im Rahmen des Gewässerunterhaltes ausgeführt werden können. In einem ersten Schritt der Bearbeitung wurden mögliche Primärmassnahmen anlässlich einer Begehung an den Gewässern erhoben. An einer Besprechung im Projektausschuss und anschliessend mit den Gemeindevertretern wurden die Primärmassnahmen festgelegt. Es resultierten insgesamt 10 Massnahmen. Die Massnahmen sind bereits ausgeführt oder eine Ausführung wurde zugesichert. Die vorliegende Gefahrenkarte geht vom Zustand der ausgeführten Primärmassnahmen aus. Bild 3 Gehege im Erusbach Bild 4 Ablagerungen im Ehrunsbach Nr. Bach Gemeinde Bemerkungen Primärmassnahme 1 Erusbach Bettwil Entengehege führt zu Entengehege entfernen, Verklausungsgefahr anders anordnen Zu kleiner Querschnitt bei Einlauf Schwelle beim Einlauf Dole Eindolung entfernen 2 3 Erusbach Bettwil Wissenbächli Waltenschwil Auflandung nach Durchlass unter Auflandung entfernen der Eisenbahnbrücke verkleinert Querschnitt 4 Guggibach Wohlen Verstopfter Rechen und Rechen säubern und Ablagerung verkleinern Querschnitt Ablagerungen entfernen 5 Ehrunsbach Wohlen Verstopfter Rechen bei Einlauf Rechen säubern Eindolung 6 Ranftbach Villmergen Verwachsener Einlauf und Zäune Bewuchs zurückschneiden, bei Einlauf Eindolung Einlauf säubern, Zäune abbrechen 7 8 Rohrbach Krebsbach Dintikon Verwachsener Einlauf Eindolung Bewuchs zurückschneiden, mit verstopftem Rechen Rechen säubern Hendschiken Auflandungkörper vor Einlauf Eindolung unter Eisenbahn, kleine Schwelle Auflandung ausbaggern Gefahrenkarte Unteres Bünztal 9 Krebsbach 10 Hendschiken Verstopfter Rechen vor Einlauf Rechen säubern Eindolung 10 Sarmenstorf Erusbach Reduktion Verklausungsgefahr am Rechen an Sammler an- Erusbach bringen, Einlauf im Dorf mit Rechen, Leitung anheben Tabelle 3 Liste der Primärmassnahmen. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Vermessung 11 4 Topographische Grundlagen 4.1 Vermessung Bünz und Holzbach / Erusbach Die Bünz, der Hozlbach und der Erusbach wurden im Januar 2006 begangen und die massgebenden Querprofile wurden markiert und fotografiert. Die Querprofile wurden im Februar 2006 vom Vermessungsbüro Meisser Vermessungen AG aus Chur aufgenommen. An der Bünz wurden auf einer Länge von 18.2 km 144 Querprofile vermessen. Im Siedlungsgebiet beträgt der Profilabstand im Mittel rund 50 m, im übrigen Gebiet rund 150 m. Nicht aufgenommen wurde der rund 3 km lange Abschnitt vom Durchlass der Autobahn Othmarsingen bis zur Kantonsstrasse Niederlenz - Möriken (Auengebiet), da hier kein Untersuchungsgebiet ausgeschieden ist. Am Holzbach und am Erusbach sind 36 Profile zwischen Villmergen und der Mündung in die Bünz vermessen worden. Die Vermessung der notwendigen Querschnitte an den übrigen Gewässern erfolgte durch Hunziker, Zarn & Partner im Rahmen der Feldbegehungen. Alle Schwachstellen wurden zudem fotografiert (vgl. Fotodokumentation Anhang D). 4.2 Digitales Geländemodell An der Bünz und den flachen Abschnitten der Seitengewässer wurden zweidimensionale Überflutungssimulationen durchgeführt. Als Grundlage für die Berechnungen diente das digitale Geländemodell, das vom Departement für Bau, Verkehr und Umwelt zur Verfügung gestellt worden ist. Dieses basiert auf dem digitalen Terrainmodell DTM-AV (roh) der Swisstopo. Das DTM-AV wurde wie folgt vorbehandelt: Das „Rauschen“ der LaserscanDaten wurde entfernt (Glättung), Datenlücken wurden als Polygone markiert und die Daten wurden kontrolliert ausgedünnt, so dass die für die Hochwasserausbreitungsrechnungen wichtigen Kleinstrukturen erhalten blieben. Die Datenmenge wurde auf ca. 5 % reduziert. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Ereigniskataster 12 5 Hochwasserabschätzung 5.1 Bisherige Überschwemmungen Im Ereigniskataster Hochwasser des Kantons Aargau (Anhang A, [G2]) sind die Überschwemmungen seit 1980 dokumentiert und in einer Karte im Massstab 1:50'000 dargestellt. Wesentlich sind die Überschwemmungen der Jahre 1994 und 1999. Bei diesen Hochwassern sind an der Bünz in Wohlen, in Othmarsingen und in Möriken-Wildegg grössere Gebiete überschwemmt worden. Ergänzungen Ereignisse vor 1980 und flächenmässig kleine Überschwemmungen sind im Ereigniskataster nicht enthalten. Deshalb wurde im Archiv der Abteilung Landschaft und Gewässer nach Zeitungsartikeln, Fotos oder Berichten gesucht. Es liegen aber beinahe ausschliesslich Artikel zu den beiden grossen Hochwassern vom 19. Mai 1994 und 12. Mai 1999 vor. Aus dem Schadenskataster der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) sind zudem die Ereignisse vom 25. Dezember 1995 und 20. / 22. Februar 1999 mit zahlreichen Schadenmeldungen vermerkt (direkte Überflutung ausgehend von einem Gewässer oder Wasserschäden infolge Oberflächenabfluss). 5.2 Gewässernetz und Hochwasserrückhalt Gewässernetz Die grössten Gewässer des Unteren Bünztals sind in Bild 5 schematisch dargestellt. Das Hauptgewässer ist die Bünz. Sie verläuft in Bünzen in einem Stollen. Der Abfluss wird gemäss Gefahrenkarte Oberes Bünztal [G3] durch diesen Stollen bei einem 30-jährlichen Hochwasser (HQ30) von 28 m3/s auf 23 m3/s, einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) von 37 m3/s auf 25 m3/s und einem Extremhochwasser (EHQ) von 58 m3/s auf 28 m3/s gedrosselt. Diese Drosselung und die topografischen Verhältnisse führen dazu, dass es bei grösseren Hochwassern zu Überschwemmungen im Gebiet Nidermoos kommt. Ein bedeutender Seitenbach der Bünz ist der Holzbach. Zum Schutz von Villmergen wurde im Jahr 2005 am Zufluss Hinterbach das Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch erstellt, welches den Spitzenabfluss eines 100-jährlichen Hochwassers von 12 - 16 m3/s auf 5 - 6 m3/s zu dämpfen vermag. Der Vollständigkeit halber sei hier auch noch das Hochwasserrückhaltebecken Greuel erwähnt (Baujahr 1984), welches am Oberlauf der Bünz liegt (nicht dargestellt in Bild 5). Gefahrenkarte Unteres Bünztal Der Perimeter der Gefahrenkarte Unteres Bünztal umfasst die drei kantonalen Abflussmessstationen Bünz - Wohlen (Nr. 354), Bünz - Othmarsingen (Nr. 332) und Holzbach - Villmergen (Nr. 355). Die Messstationen Bünz Wohlen und Holzbach - Villmergen sind seit 1980 in Betrieb, d.h. es stehen 25-jährige Messreihen zur Verfügung. Die Station Bünz - Othmarsingen besteht bereits seit 1957, so dass die Messreihe heute knapp 50 Jahre umfasst. Die ausserhalb des Untersuchungsgebietes liegenden Abflussmessstationen Bünz - Muri (Nr. 367) und Wissenbach - Boswil (Nr. 353) bilden weitere wichtige Anhaltspunkte bei der Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse. Diese beiden Stationen wurden bereits im Rahmen des Pilotprojektes Gefahrenkarte Oberes Bünztal [G3] analysiert Pegel 355 Pegel 354 Pegel 332 Boswil Bünzen Bünz Muri W ohlen Überflutungsmulde Nidermoos ( gepl ant) Aare Rückhaltebecken Drachtenloch Aabach Pegel 353 Holzbach Pegel 367 Hinterbach und ausgewertet. Wissenbach Abflussmessstationen 13 Aabach Othm arsingen Per imeter Gefahrenkarte U nteres Bünztal Bild 5 5.3 Schema Gewässernetz Vorgehen Die für die Gefahrenkarte massgebenden Hochwasserabflüsse HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ wurden mit folgenden Arbeitsschritten ermittelt: • Festlegung der massgebenden Standorte im Gewässernetz, für welche die Hochwasserabflüsse zu bestimmen sind (vgl. Übersicht Anhang B1) • Berücksichtigung der Ergebnisse bisheriger Studien / Unter- suchungen (vgl. Grundlagen, Anhang A) • Einbezug früherer Hochwasserereignisse • Berücksichtigung der Dämpfung durch den Stollen Bünzen und die Überflutungsfläche Nidermoos (vgl. Kapitel 5.2 sowie Gefahrenkarte Oberes Bünztal [G3]) • Berücksichtigung des Hochwasserrückhaltebeckens Drachtenloch – Villmergen (Kapitel 5.9) • Überprüfung und hochwasserstatistische Auswertung (Frequenzanalysen) der kantonalen Abflussmessstationen (Kapitel 5.4 und Anhang B Bild B2) Gefahrenkarte Unteres Bünztal 14 • Bestimmen der massgebenden Niederschlagsintensitäten (Kapitel 5.5) • Beurteilung der Abflussreaktionen in den einzelnen Teileinzugsgebieten (Kapitel 5.6) • Anwendung empirischer Hochwasserschätzformeln (Kapitel 5.7) • Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ, wo nötig auch Abschätzung der zugehörigen Ganglinien und Abflussvolumen (Kapitel 5.8) 5.4 Beurteilung Abflussmessstationen Die Pegelrelationen der Abflussmessstationen wurden mit hydraulischen Berechnungen überprüft. Dabei wurden keine wesentlichen Abweichungen festgestellt. Anschliessend wurden die Messreihen hochwasserstatistisch ausgewertet (Frequenzanalysen). In Anhang B B3 ist die Überprüfung der Messstationen und die Festlegung der massgebenden Hochwasserspitzen ausführlich beschrieben. 5.5 Punktregen und Gebietsniederschläge Massgebende Niederschlagsintensitäten An Standorten ohne Abflussmessungen werden die Hochwasserabflüsse mithilfe empirischer Schätzformeln bestimmt. Die dazu benötigten Niederschlagsintensitäten basieren auf der Messung extremer Punktregen unterschiedlicher Dauer. Für grössere Einzugsgebiete (ab Flächen von ca. 30 km2) sind diese Punktmessungen jedoch nicht repräsentativ. Die massgebenden Gebietsniederschläge werden in solchen Fällen mittels Abminderungskurven bestimmt [Grebner et. al, [L5]]. Die Teileinzugsgebiete im Unteren Bünztal sind jedoch kleiner als 30 km2, so dass auf eine Abminderung der Punktniederschläge verzichtet wird. Auswertungen WSL Die Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) hat die Niederschlagsdaten von rund 600 schweizerischen Messstationen ausgewertet. Die meisten dieser Stationen sind Tagessammler, wie auch die in der Tabelle 4 aufgeführte Station Buchs - Suhr (1960 - 1987) [WSL, [L2]]. Bei der Auswertung der Tagessammler wurden die Intensitäten der Niederschläge von kurzer Dauer aus den statistisch ausgewerteten 24hWerten extrapoliert. Aus diesem Grund gelten die 1h-Niederschläge als unsichere Werte. Hydrologischer Atlas der Schweiz Der Hydrologische Atlas der Schweiz (HADES) enthält vier Karten der Schweiz mit den 2.3- und 100jährlichen Punktregen von 1- und 24-stündiger Dauer [HADES, Blatt 2.4, [L3]]. Diese Karten basieren auf den oben erwähnten extremwertstatistischen Auswertungen der WSL. Die grossen Unsicher- Gefahrenkarte Unteres Bünztal 15 heiten, welche sich durch die Extrapolation der Tageswerte auf die Stundenwerte ergeben, bestehen also auch hier. Spalte 2 der Tabelle 4 enthält den Schwankungsbereich sowie die Mittelwerte für die entsprechenden Intensitäten für das Untere Bünztal. Bei der Nachbearbeitung des Hydrologischen Atlas der Schweiz wurden die extremen Spitzen und Senken der vier Karten durch neuere Interpolationsverfahren eliminiert [HADES, Blatt 2.42., [L4]]. Die Problematik der aus den Tageswerten extrapolierten Stundenwerte wurde jedoch nicht behandelt. Somit gilt auch für diese Darstellung: Die 24-Stundenniederschläge ergeben ein zuverlässiges Bild, die 1-Stundenniederschläge hingegen sind mit grossen Unsicherheiten behaftet. Spalte 3 der Tabelle 4 zeigt die nachbearbeiteten Intensitäten für das Untere Bünztal. ANETZ-Stationen Die Schweizerische Meteorologische Anstalt (SMA, heute MeteoSchweiz) hat 1978 begonnen, ein Messnetz mit automatischen Stationen einzurichten (ANETZ). Diese Messstationen erfassen die Niederschläge mit einer zeitlichen Auflösung von 10 Minuten. Die Messstation Buchs - Suhr wird seit 1984 als ANETZ – Station betrieben. Naef & Horat haben im Jahr 2000 umfangreiche Auswertungen der Messdaten der ANETZ-Stationen durchgeführt [L7]. Die ausgewerteten 1-Stundenniederschläge der ANETZ - Station Buchs - Suhr (Tabelle 4, Spalte 4) dienen der Überprüfung der in den Spalten 1 - 4 enthaltenen 1-Stundenniederschläge, welche in den vorhergehenden Abschnitten als relativ unsicher bezeichnet wurden. massgebende Niederschlagsintensitäten Für die Hochwasserabschätzung nach Kölla (Kapitel 5.7) wurden die dem Programm HQx_meso_CH hinterlegten Daten (HADES, Blatt 2.4) eingesetzt. In Tabelle 4 Spalte 2 wird der Schwankungsbereich der verwendeten Daten mit den Messresultaten der nächstgelegen Niederschlagsmessstationen sowie mit HADES Blatt 2.42 verglichen. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 16 Spalte 1 Dauer / Wiederkehrperiode Spalte 3 HADES Blatt 2.4 Spalte 4 HADES Blatt 2.42 ANETZ Buchs Suhr Bereich Mittelwert [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] 1 Std./ 100 Jahre 52 48 - 66 57 45 53 24 Std./ 100 Jahre 100 103 - 134 122 110 - 1 Std./ 2.3 Jahre 18 17 - 19 18 18 25 24 Std./ 2.3 Jahre 53 51 - 53 52 51 - Tabelle 4 5.6 Bodeneigenschaften und Abflussreaktionen N-Station Buchs – Suhr Spalte 2 Niederschläge unterschiedlicher Dauer und Wiederkehrperioden. Für die Berechnungen mit HQx_meso_CH wurden die Werte (Bereich) aus Spalte 2 sowie die Spalte 3 verwendet. Beurteilung der Abflussreaktionen Einzugsgebiete reagieren aufgrund ihrer unterschiedlichen Speicherfähigkeit sehr unterschiedlich auf Starkregen. So führen Böden mit geringem Wasserspeichervermögen zu einer schnellen Abflussbildung, während Flächen mit grossem Wasserspeichervermögen stark verzögert reagieren [Naef et. al, [L6]]. Aus diesem Grund ist die Beurteilung der abflussrelevanten Bodeneigenschaften eine wichtige Grundlage für die Hochwasserabschätzung. Teileinzugsgebiete an Hanglagen Nach der Bodeneignungskarte der Schweiz [L8] fallen sämtliche am Hang gelegenen Teileinzugsgebiete unter den Kartierungstyp H (tieferes Molassehügelland mit teilweiser Moränebedeckung). Der grösste Teil des Gebietes gehört zur Untereinheit H2 (Hanglagen mit Neigung < 25%), der Rest ist als H1 (leicht gewellte Plateaus und Hangterrassen) kartiert. Alle Teileinzugsgebiete an Hanglagen weisen somit relativ einheitliche Bodeneigenschaften auf: Die Böden werden als „tiefgründig“ und „skeletthaltig“ beschrieben, das Wasserspeichervermögen wird als „gut“ bis „sehr gut“ bezeichnet, die Wasserdurchlässigkeit wird als „schwach gehemmt“ aufgeführt. Teileinzugsgebiete im Bereich der Talsohle Die Talsohle der Bünz zählt zum Kartierungstyp G (leicht gewelltes Moränenhügelland), welche sich in die Untereinheiten G2 (fluvioglaziale Schotterebenen), G3 (Rücken, flache Drumlins, Endmoränen) und G4 (feinkörnige Alluvionen) gliedert. Diese Böden können zusammenfassend als „mittel- bis Gefahrenkarte Unteres Bünztal 17 tiefgründig“ beschrieben werden, das Wasserspeichervermögen wird als „mässig“ bis „gut“ beurteilt. 5.7 Untersuchungen / Verfahren Hochwasserschätzformeln (Kürsteiner und Kölla) Für die Bestimmung der Teileinzugsgebietsgrössen und für die Abflussberechnungen wurde das Programmpaket HQx_meso_CH des Bundesamtes für Wasser und Geologie (jetzt Bundesamt für Umwelt) eingesetzt [E5]. An Standorten ohne Abflussmessungen wurden die Hochwasserabflüsse mithilfe der Hochwasserschätzformeln nach Kürsteiner, MüllerZeller, GIUB, Kölla, Momente, und BaD7 ermittelt. Den Ergebnissen der Verfahren Kölla und Kürsteiner wurde am meisten Beachtung geschenkt. Anhand der Software HAKESCH und der Berechnungen von einzelnen Beispielen wurden die erhaltenen Resultate überprüft. Aus diesen Daten wurde eine Exponentialformel nach Kölla (HQ100= c100 * F0.63) und eine Messstationsformel entwickelt und verwendet. (vgl. Übersichtsplan in Anhang B Bild B1 und Ergebnisse in Anhang B B2). Schätzformel Kölla Die Hochwasserabflüsse HQ20 und HQ100 wurden nach dem Verfahren Kölla abgeschätzt [L1]. Dieses Verfahren entspricht einem Laufzeitverfahren, welches verschiedene gebietsspezifische Eigenschaften berücksichtigt (Niederschlagsintensität, Wasserspeichervermögen des Bodens, Gerinnelänge usw.). Die Wahl der massgebenden Niederschlagsintensitäten ist in Kapitel 5.5 erläutert. Das Wasserspeichervermögen wird entsprechend den Ausführungen in Kapitel 5.6 wie folgt berücksichtigt: Die dem Programm HQx_meso_CH hinterlegten Werte für das Benetzungsvolumen stammen aus der Bodeneignungskarte der Schweiz. Die Werte für das Benetzungsvolumen Vo100 bewegen sich zwischen 29 – 51 mm für die Teileinzugsgebiete des Unteren Bünztals. Der Mittelwert liegt bei 44 mm. Schätzformel Kürsteiner Der Ansatz von Kürsteiner (HQmax = c * E2/3) liefert eine Schätzgrösse für das Extremhochwasser EHQ. Die c-Werte werden vom Programm HQx_meso_CH in Abhängigkeit von der Einzugsgebietsgrösse zwischen 5.0 und 6.0 gewählt. Exponentialformel nach Kölla Die Exponentialformel nach Kölla (HQ100= c100 * F0.63) soll die Resultate von Kölla (HQ100) durch eine geeignete c-Wert Wahl möglichst gut wiedergeben. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass das Verfahren von Kölla im Programm HQx_meso_CH empfindlich und teilweise nicht plausibel auf versiegelte Flächen reagiert. Deshalb wurde entschieden, manuell zwischen Siedlungsgebiet (c=5) und ländlichem Gebiet (c=3.5) zu unterscheiden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 18 Die Messstationsformel (qspezfisch HQ100 = 5.5 * F -0.46) stellt eine Beziehung Formel Messstation HZP zwischen den massgebenden Hochwasserabflüssen der Stationen und der Fläche der Einzugsgebiete her. Für die Bestimmung der Formel wurden alle sechs kantonalen Messstationen im Oberen und Unteren Bünztal (Bild 6) mit den statistisch ermittelten HQ100 Werten verwendet und der spezifische Abfluss berechnet. Der Abflusswert HQ100 des Holzbachs wurde infolge der aufgetretenen Überflutungen in Villmergen pragmatisch von 17 auf 30 m3/s 2.5 2 Spezifischer Abfluss [m /s km ] erhöht. 3 Katzenbach Muri 2.0 Wissenbach Boswil y = 5.5 * x^(-0.46) R= 0.99 Bünz Muri 1.5 Holzbach Villmergen 1.0 Bünz Wohlen Bünz Othmarsingen 0.5 0.0 0 20 Bild 6 Herleitung der Formel Messstationen. 5.8 Resultate in der Übersicht 40 60 120 80 100 2 Fläche Einzugsgebiet [km ] Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse Die Übersicht auf Bild B1 in Anhang B zeigt die Einzugsgebiete, für welche die Hochwasserabflüsse bestimmt wurden. Im Bild B2 im Anhang B sind die zugehörigen massgebenden Hochwasserabflüsse aufgeführt. Das Bild B4.1 in Anhang B zeigt die Zunahme der Hochwasserabflüsse entlang der Bünz. Stützstellen / Überprüfung der Parameterwahl Am Wissenbach, am Holzbach und an der Bünz gibt es Stützstellen (Messstationen), für welche die Hochwasserabflüsse sowohl mithilfe von Abflussmessreihen (Frequenzanalysen) als auch mithilfe von empirischen Schätzverfahren (Kölla und Kürsteiner) ermittelt wurden. Teilweise liegen auch Berechnungen mit dem Niederschlag-/Abflussmodell vor [S7]. Bei den Gefahrenkarte Unteres Bünztal 19 Stationen Wissenbach, Bünz - Muri und Bünz - Wohlen stimmen die Ergebnisse der Frequenzanalysen und der empirischen Ansätze gut überein (vgl. Tabelle B4 in Anhang B), so dass die für diese Stützstellen massgebenden Hochwasserabflüsse ohne zusätzliche Abklärungen festgelegt werden konnten. Die gute Übereinstimmung der Ergebnisse der beiden Verfahren bestätigt auch, dass die bei den empirischen Ansätzen verwendeten Parameter (Niederschlagsintensitäten, Bodenkennwerte, c-Werte usw.) plausibel sind. Bei den Stationen Holzbach und Bünz - Othmarsingen ergeben die empirischen Ansätze grössere Abflüsse als die Frequenzanalysen. Dies erklärt sich unter anderem damit, dass oberhalb dieser Messstationen grössere Überschwemmungen aufgetreten sind, welche die gemessenen Hochwasserspitzen gedämpft haben. Die folgende Tabelle 5 zeigt die als für die Bünz massgebend festgelegten Hochwasserspitzen: EZG (km2) HQ30 (m3/s) HQ100 (m3/s) HQ300 (m3/s) Bünz Bünzen (inkl. Wissenbach) 38.0 28 37 49 Bünz unterhalb Stollen Bünzen 38.0 23 25 27 Bünz Wohlen (Messstation) 53.1 34 45 60 Bünz oberhalb Holzbach 61.6 37 50 65 Bünz unterhalb Holzbach 87.0 47 65 85 Bünz Othmarsingen (Messstation) 110.6 55 75 100 Bünz Möriken – Wildegg 123.0 60 80 105 massgebende Abflussspitzen in der Bünz Tabelle 5 Standorte ohne Abflussmessungen Massgebende Abflussspitzen in der Bünz. EZG = Fläche Einzugsgebiet. An Standorten ohne Abflussmessungen wurden die Hochwasserabflüsse einerseits mithilfe der Schätzformeln nach Kürsteiner und Kölla sowie der Exponentialformel nach Kölla ermittelt. Andererseits wurden die für die Stützstellen (Messstationen) massgebenden Hochwasserabflüsse mit der Formel Messstation HZP auf die Teileinzugsgebiete ohne Abflussmessungen übertragen. Bei der definitiven Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse wurden schliesslich alle Ergebnisse berücksichtigt und die verschiedenen Einzugsgebiete gemäss Tabelle 6 kategorisiert und das HQ100 bestimmt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 20 Bachtyp Abschätzung HQ100 A Natürliche EZG: bis 2km2 • B Exponentialformel nach Kölla (c=3.5) Natürliche EZG: 2 bis 30km2 Synthese aus: C • Exponentialformel nach Kölla (c=3.5) • Formel Messstationen HZP • Schätzverfahren Kölla und Kürsteiner Anthropogen stark beeinflusste EZG 1. Exponentialformel nach Kölla (c=3.5 und 5) 2. Kapazität massgebende Eindolung 3. Gutachtliche Abschätzung HQ100 Tabelle 6 Vorgehen zur Abschätzung des HQ100 bei Standorten ohne Messstation Die Werte HQ30, HQ300 und EHQ wurden aus dem HQ100 abgeleitet (Tabelle 7). Für die Festlegung der Faktoren wurden die statistischen Auswertungen bei den Messstationen, einzelne Schätzverfahren und die Gefahrenkarte Oberes Bünztal berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle B2 in Anhang B dargestellt. Tabelle 7 Ganglinien / Abflussvolumen Jährlichkeit Hochwasserfaktoren HQ30 0.70 x HQ100 HQ300 1.30 x HQ100 EHQ 1.60 x HQ100 Hochwasserfaktoren Bei den kleineren Einzugsgebieten basiert die Dauer des Hochwasseranstiegs auf der Abschätzung nach Kölla. Es wird eine Konzentrationszeit bestimmt, welche je nach Gewässerlänge zwischen etwa 1.5 und 3.0 Stunden liegt. Für die Gesamtdauer eines Hochwasserereignisses wird von einer dreiecksförmigen Ganglinie ausgegangen (Basislänge = 3-fache Konzentrationszeit). Bei den grösseren Einzugsgebieten (Bünz und Holzbach) werden – gestützt auf die Aufzeichnungen der Pegelstationen zusätzlich auch länger dauernde Hochwasserereignisse berücksichtigt. Einfluss der Überflutungsfläche Nidermoos Der Stollen in Bünzen führt bei den grossen Hochwassern (ab HQ30) zu einem Rückstau in das Gebiet Nidermoos. Die Drosselwirkung wurde im Rahmen der Gefahrenkarte Oberes Bünztal [G3] mittels einer Kombination von 1-dimensionalen Abflussberechnungen (Druckabfluss im Stollen) und 2dimensionalen Überflutungsberechnungen (Hochwasserganglinien, zugehörige Rückhaltevolumen und Stauspiegel) grob abgeschätzt. Die entsprechenden Hochwasserabflüsse beim Einlauf und beim Auslauf des Stollens finden sich im Anhang B B2 und im Anhang B in Bild B4.1. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Lage, Zweck und Abmessungen 21 5.9 Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch – Villmergen Das Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch liegt südöstlich von Villmergen. Es wurde im Jahr 2005 zur Dämpfung der Hochwasserspitzen aus dem Hinterbach erstellt. Das Einzugsgebiet des Rückhaltebeckens umfasst 8.82 km2. Das Becken wurde laut Bauprojekt [Colenco/Creato, [P2]] auf ein 100-jährliches Hochwasser mit einer Spitze von 12 - 16 m3/s ausgelegt. Das Stauvolumen beträgt 122'000 m3 bei einer Staukote von 473.20 m ü.M. (entspricht der Kote der Hochwasserentlastung). Bei einer Dammkrone von 475.70 m ü.M. bleibt somit ein Freibord von 2.5 m. max. Abfluss durch den Grundablass Gemäss dem Bauprojekt erfolgt bis zu einer Wassermenge von 1.3 m3/s ein ungehinderter Durchfluss durch den Grundablass des Rückhaltedammes. Bei Abflüssen über 1.3 m3/s beginnt der Einstau des Rückhaltebeckens. Die maximale Kapazität des Grundablasses beträgt laut Bauprojekt 6 m3/s (bei einem maximalen Einstau von 473.20 m ü.M.). Bei der Ausführung wurde die Drosselöffnung des Grundablasses jedoch etwas kleiner eingestellt als ursprünglich vorgesehen (Regulierblech). Deshalb wurde die Abflusscharakteristik von Grundablass und Fischpass im Rahmen der Gefahrenkarte neu berechnet. Die Berechnungen ergeben einen maximalen Abfluss von 5 m3/s beim HQ100. max. Abfluss über die Hochwasserentlastung Das Bauprojekt [Colenco/Creato, [P2]] hält fest: „Das 1000-jährliche Hochwasser wurde auf Basis der Extremwertstatistik, Extrapolation von Messreihen bzw. mit dem N/A-Modell auf ca. 25 – 30 m3/s geschätzt. (...) Die Überlaufkote der Hochwasserentlastung liegt auf 473.20 m ü. M. Der maximale Abfluss der Hochwasserentlastung beträgt 30 m3/s. Bei diesem 1000-jährlichen Hochwasserereignis beträgt die Überstauhöhe 1.5 m und das Restfreibord 1.0 m. Bei einem 1.5-fachen HQ1000 beträgt die Überstauhöhe 2.0 m und das reduzierte Restfreibord 0.5 m.“ Dämpfungseffekt und massgebender Beckenabfluss Die Beurteilung des Dämpfungseffektes unter Berücksichtigung der neuen Grundablass-Charakteristik zeigt, dass die Hochwasserentlastung beim HQ100 gerade noch nicht anspringt. Beim HQ300 dürfte das Rückhaltebecken jedoch bereits kurze Zeit nach dem Eintreffen der Hochwasserspitze voll sein. Dadurch ist der Dämpfungseffekt nur noch klein. Der Abfluss aus dem Becken wird auf ca. 18 m3/s geschätzt (5 m3/s durch den Grundablass und ca. 13 m3/s über die Hochwasserentlastung). Beim EHQ (resp. HQ1000) wird angenommen, dass der Grundablass verstopft ist und keine Dämpfung stattfindet, da das Becken beim Eintreffen der Hochwasserspitze bereits voll ist. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 22 HQ30 HQ100 HQ300 EHQ Zuflussspitze 3 9 – 12 m /s 12 – 16 m3/s ca. 20 m3/s 25 – 30 m3/s max. Abfluss Grundablass 4.6 m3/s 5 m3/s 5 m3/s 0 m3/s HW-Entlastung 3 0 m /s 0 m3/s 13 m3/s 25 – 30 m3/s Wahl mass. HW 4.6 m3/s 5 m3/s 18 m3/s 25 m3/s Tabelle 8 Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch: Dämpfungseffekt und Wahl des für die Gefahrenkarte massgebenden Beckenabflusses Gefahrenkarte Unteres Bünztal Staukurvenrechnung 23 6 Abflusskapazität 6.1 Bünz, Holzbach und Erusbach Für die Bünz, den Holz– und den Erusbach wurden die Hochwasserspiegel mittels Staukurvenrechnungen bestimmt. Bei den Staukurvenrechnungen werden Rückstau- und Beschleunigungseffekte berücksichtigt (im Gegensatz zu Normalabflussrechnungen). Für die Staukurvenrechnungen wurde die Software HEC-RAS (Version 3.1.3) eingesetzt. Rauigkeitswerte nach Strickler Der Rauigkeitswert nach Strickler (k-Wert) für die Gewässersohle wurde auf 32 m1/3/s geschätzt. Die k-Werte der Böschungen wurden je nach Beschaffenheit zwischen 20 m1/3/s für Ufer mit starkem Bewuchs und 50 m1/3/s für glatte, befestigte Ufer angenommen. In den Durchlässen wurden die Wände mit einem Rauigkeitsbeiwert von k= 60 m1/3/s modelliert. Wehre Bei der Tieffurtmühle unterhalb von Dottikon und beim Schlauchwehr in Wildegg wird der Abfluss der Bünz reguliert. Für die hydraulischen Berechnungen wurde angenommen, dass die Regulierorgane vollständig geöffnet sind, resp. das Wehr abgesenkt ist. Hinterbach Villmergen Die Abflusskapazität des Hinterbachs in Villmergen wurde im Jahr 2002 Resultate Die Resultate der Staukurvenrechnung für die Bünz und den Erusbach sind untersucht [S9]. Es wurden keine neuen Berechnungen durchgeführt. im Anhang C dargestellt. 6.2 Seitenbäche Für alle übrigen Bäche wurden Normalabflussberechnungen durchgeführt. Für die kritischen Querschnitte musste neben den geometrischen Abmessungen ein hydraulisch wirksames Gefälle bestimmt werden. Es wurde aus den Höhenkurven des Übersichtsplans oder durch eine Messung im Feld mit einem Neigungsmesser bestimmt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Gefahr von Auflandungen 24 7 Geschiebe, Schwemmholz und Wellen 7.1 Übersicht Im Unteren Bünztal wird die Gefahr, dass Sohlenauflandungen massgeblich zur Kapazitätsverminderung beitragen, als eher untergeordnet beurteilt. Vor allem bei den kleineren Seitenbächen sind oft rein hydraulische Kapazitätsengpässe das Problem und der Geschiebetransport trägt nicht wesentlich zur Erhöhung der Gefährdung bei. Im Falle von Wasseraustritten muss teilweise jedoch auch mit etwas Geschiebe gerechnet werden (Übersarung). Bei den Gewässern mittlerer Grösse mit langsam abnehmendem Gefälle ist die Geschiebeproblematik von etwas grösserer Bedeutung. Zu dieser Kategorie werden der Erusbach (v.a. in Sarmenstorf), der Wissenbach bei Waltenschwil und der Hägglingerbach gezählt. Im grössten Gewässer, der Bünz, sind es die flacheren Abschnitte in Anglikon, der Staubereich in Dottikon beim Wehr Tieffurtmühle und der Abschnitt unterhalb des Auengebietes, in denen Auflandungen möglich sind. Geschiebeaufkommen Seitenbäche Um die Gefahr solcher Auflandungen zu beurteilen, wurde das Geschiebeaufkommen im Einzugsgebiet anhand von Feldbegehungen abgeschätzt und mit der Geschiebetransportkapazität der zu untersuchenden Bachabschnitte verglichen. Aus der Differenz zwischen Eintrag und Transportvermögen konnten die Auflandungsraten abgeschätzt werden. Murgänge Im Falle des Unteren Bünztales sind Hochwasser mit Geschiebetransport zu erwarten. Eigentliche Murgänge können wegen des geringen Gefälles keine auftreten. 7.2 Bünz MörikenWildegg Geschiebetransport Bünz Der grösste Geschiebeeintrag in die Bünz ist aus der Renaturierungsstrecke bei Möriken zu erwarten. Die Hochwasser von 1994, 1995 und 1999 haben dort zu grossen morphologischen Veränderungen geführt, und das früher kanalisierte und teilweise hart verbaute Gerinne wurde vom Fluss massiv umgestaltet. Im Gegensatz zum bisherigen wasserbaulichen Vorgehen soll die Bünz nicht wieder in den Zustand wie vor dem Hochwasser zurückgebaut werden. Die Ufer sind nun ungesichert und können sich durch die Seitenerosion bei Hochwassern verändern (Bild 7). Dadurch wird Geschiebe mobilisiert. Falls jedoch einige Jahre keine grossen Hochwasser auftreten, wird das heute breite Gerinne zum Teil einwachsen. Im engeren Gerinne kann eine Tiefenerosion einsetzen, welche ebenfalls Geschiebe mobilisiert. Mit einem massiven Geschiebeaufkommen ist dann zu rechnen, wenn die Gefahrenkarte Unteres Bünztal 25 heute noch vorhandene Bünzschleife wegen der Seitenerosion durchbrochen wird. In diesem Fall wird Geschiebe vor allem aus der Sohle mobilisiert. Die Überlegungen ergeben, dass verschiedene Szenarien denkbar sind, welche die Geschiebelieferung in den Unterlauf der Bünz (unterhalb der Strasse Möriken-Niederlenz) massiv erhöhen und im Unterlauf zu Ablagerungen führen können. Eine Prognose, wie viel Geschiebe effektiv mobilisiert wird, ist schwierig. Wesentlich ist u.a. die Häufigkeit grosser Hochwasser in den nächsten Jahren. Bild 7 Uferanriss an der Bünz in Möriken Die Einträge (ob mit oder ohne Durchbruch) dürften im Unterlauf bis zum Schlauchwehr bei der Strasse Wildegg - Holderbank zu Auflandungen führen [10]. Bei einer kleineren Aufweitung unterhalb der Strasse Niederlenz - Möriken ist eine Interventionsstelle für die Bewirtschaftung vorgesehen. Die zur Verfügung stehende Fläche wird für grössere Einträge aber als zu klein beurteilt und im Hochwasserfall dürfte Geschiebe darüber hinaus bis zum Schulhaus Hellmatt und dem Schlauchwehr transportiert werden. Beim Wehr befindet sich eine deutliche Flachstrecke und es ist mit Auflandungen bis zur Rampe Hellmatt zu rechnen. In diesem Abschnitt wurde beispielsweise im Jahr 2006 Geschiebe entnommen, was die Hochwassersicherheit verbessert hat. Wie die Studie aus dem Jahr 2001 gezeigt hat, treten je nach Ereignis die grössten Auflandungen im Abschnitt Schulhaus bis Wehr zeitlich erst nach der Hochwasserspitze auf. Die Auflandungen sind jedoch von der Ausgangslage – werden die Auflandungen immer wieder entfernt – und von der Form der Ganglinie abhängig. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes muss davon ausgegangen werden, dass die maximalen Auflandungen schon während der Hochwasserspitze auftreten werden. Zur Überwachung der Auflandungen wurde ein Monitoringprogramm ausgearbeitet [S11]. Übrige Abschnitte der Bünz In den übrigen Abschnitten wurden Berechnungen der Transportkapazität durchgeführt. Anhand der Berechnungen wurden mögliche Transportraten in den steileren Abschnitten abgeschätzt und mit dem Transportvermögen in Gefahrenkarte Unteres Bünztal 26 den flacheren Abschnitten verglichen. Aus der Differenz und der Ablagerungsfläche konnten Auflandungsraten bestimmt werden. Solche Auflandungen ergaben sich für den Abschnitt Anglikon (bis Mündung Holzbach) und für Dottikon (Stauwurzelbereich Tieffurtmühle). 7.3 Bedeutung Geschiebetransport Seitenbäche Wie erwähnt, spielt der Geschiebetransport in den meisten Seitenbächen eine untergeordnete Rolle. Die Gewässerlängen sind meist relativ kurz, so dass keine relevanten Geschiebefrachten auftreten. Meist sind es eindeutige hydraulische Schwachstellen beim Übergang vom Oberlauf in den Unterlauf, bei dem neben Wasser auch das zugeführte Geschiebe austritt (meist sehr lokale Übersarungen). Bei den Gewässern mit langsam abnehmendem Gefälle ist die Geschiebeproblematik von etwas grösserer Bedeutung. Zu dieser Kategorie werden der Erusbach, der Wissenbach bei Waltenschwil und der Hägglingerbach gezählt. Geschiebetransport Erusbach Der Erusbach fliesst zwischen Bettwil und Sarmenstorf auf einer Länge von ca. 1 km durch steiles, bewaldetes Gebiet. Die Ufer sind unbefestigt. Aufgrund einer Begehung wurde eine Erosionsrate von 0.5 m3/lm abgeschätzt, was beim HQ100 eine Fracht von 500 m3 ergibt. Der bestehende Sammler weist ein Fassungsvermögen von rund 200 m3 auf. Ein bestimmter Anteil des zugeführten Geschiebes kann also weiter transportiert werden. Dies führt dazu, dass im Unterlauf des Erusbachs in Sarmenstorf mit dem stark abnehmenden Gefälle (von 5% auf 1.5 %) mit Auflandungen gerechnet werden muss. In Villmergen sind die Gefällsverhältnisse ausgeglichener und der Erusbach weist bis zur Mündung des Hinterbachs ein Gefälle zwischen 1.0 und 1.3 % auf. Im Falle von Wasseraustritten kann das Gerinne verfüllt werden und mitgeführtes Geschiebe kann austreten. Geschiebetransport Hinterbach Beim Hinterbach wirkt das Rückhaltebecken im Drachtenloch als Geschiebesammler. Grosse Geschiebeeinträge in den Unterlauf sind somit nicht zu erwarten. Weitere Seitenbäche Beim Wissenbach in Waltenschwil sowie beim Hägglingerbach unterhalb von Hägglingen wurde bei den Feldbegehungen unterhalb von Gefällswechseln gutachtlich eine Auflandungserhöhung (rund 0.2 m bei HQ100) angenommen. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 7.4 Schwemmholzpotenzial 27 Schwemmholzaufkommen Die Einzugsgebiete einiger Bäche sind bewaldet (Erusbach, Hinterbach, viele kleine Seitenbäche). Die Begehungen haben gezeigt, dass relativ viel Totholz in den Bachbetten vorhanden ist und bei entsprechenden Abflüssen mobilisiert werden kann. Die Uferböschungen sind nicht verbaut, so dass Bäume im Uferbereich auch durch seitliche Erosion oder Rutschungen in die Gewässer gelangen können. Aus diesem Grund ist das Potenzial an Schwemmholz in verschiedenen Gewässern relativ gross. 7.5 Problematik Verklausung von Brückenquerschnitten Wie verschiedene Ereignisse gezeigt haben, verursacht Schwemmholz bei Hochwasserereignissen häufig Verklausungen von Brücken und Durchlässen. Wasser und eventuell auch Geschiebe können an diesen Stellen aus dem Fliessgewässer ausbrechen und zu Überschwemmungen und Übersarungen führen. Das Verklausungsrisiko bei Brücken und Durchlässen wurde gutachtlich abgeschätzt, wobei folgende Faktoren bei der Beurteilung eine Rolle spielten: • Einlaufquerschnitt (Rohrdurchmesser resp. lichte Höhe), Struktur des Einlaufs und der Brückenunterseite (vorspringende Ecken oder Leitungen) • Vorhandensein und Art eines Rechens. Gut dimensionierte und regelmässig gesäuberte Schrägrechen sind meistens besser als kein Rechen, schlecht dimensionierte Rechen mit senkrechten Stäben sind hingegen oft schlechter als kein Rechen. • Geschiebeanfall: Menge, Korngrössen • Schwemmholzanfall: Menge, feine Äste, grobe Äste, ganze Wurzelstöcke, ganze Bäume • Geschwemmsel: Menge, Laub, Heu, Plastiksäcke, usw. 7.6 Wellenbildung Durch Wellenbildung kann der rechnerisch ermittelte Wasserspiegel erheblich vom effektiven Wasserspiegel abweichen. Bei Durchlässen oder Brücken kann das Wasser dadurch schon bei vergleichsweise kleinen Abflüssen an der Unterkante anschlagen. Bezüglich der Gefahrenbeurteilung ist die Wellenbildung daher vor allem für diese Bauwerke von Bedeutung. Als grobe Richtgrösse für die Wellenhöhe gilt die Energiehöhe des Wassers (Fliessgeschwindigkeit v2/2g). Durch den Einstau der Bauwerke kann in der Regel das Abflussvermögen noch etwas gesteigert werden (Druckabfluss). Gefahrenkarte Unteres Bünztal Vorgehen und Bedeutung 28 8 Szenarienbildung und Wasseraustritte 8.1 Prinzipien und Annahmen Die Szenarienbildung spielt eine zentrale Rolle bei der Gefahrenbeurteilung. Dabei werden nebst den hydrologischen Grundszenarien (HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ) die hydraulische Abflusskapazität (Schwachstellenanalyse) sowie die Faktoren Schwemmholz, Geschiebe und Wellenschlag berücksichtigt. Als Ergebnis der Szenarienbildung resultiert eine Übersicht über die Schwachstellen (Austrittsstellen) mit der Angabe der Jährlichkeit eines Wasseraustritts (Anhang E). Die Szenarien wurden im Projektausschuss besprochen und den Gemeindevertretern an einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Baulicher Zustand Die Begehungen zeigten keine grösseren, offensichtlichen Mängel am baulichen Zustand der Schutzbauwerke. Es wird davon ausgegangen, dass die Bauwerke weiterhin unterhalten werden. Bauwerke wie Sperren, Ufermauern, Brücken usw. wurden in der Gefahrenbeurteilung deshalb als baulich stabil angesehen. Dämpfung durch Wasseraustritte Bei der Szenarienbildung wurden grundsätzlich die hydrologischen Grundszenarien HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ betrachtet. Es stellt sich die Frage, inwieweit allfällige Ausuferungen im oberen Teil eines Gewässers im unteren Teil berücksichtigt werden sollen, wenn dadurch die Abflussmenge nur unwesentlich verändert wird. Dies ist der Fall, wenn nur ein kleiner Teil des Abflusses austritt und das Wasser unterhalb der Austrittsstelle grösstenteils wieder in das Gerinne zurück fliessen kann. Für die Gefahrenkarte Unteres Bünztal wurden solch geringfügige Abflussdämpfungen entlang des Gewässers nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind die Bünz oberhalb Waltenschwil und zwischen Waltenschwil und Wohlen sowie der Krebsbach beim Bahnübergang oberhalb Hendschiken. An diesen Stellen wurde die in einem ersten Schritt abgeschätzten Wassermengen aufgrund des vorhandenen Überflutungsvolumens etwas reduziert. Geschiebeablagerungen Generell wird für die Bünz über weite Strecken mit einem relativ stabilen Geschiebehaushalt gerechnet. Es gibt nur wenige steilere Abschnitte, in denen Geschiebe aufgenommen werden kann. Die Geschiebelieferung aus den Seitenbächen ist stark unterbunden. Aufgrund der geschiebetechnischen Berechnungen wird im Abschnitt Nutzenbachstrasse bis Holzbach in Anglikon beim HQ100, HQ300 und EHQ von einer Auflandung von 0.25 m ausgegangen. Die hydraulisch ermittelten Wasserspiegel wurden um dieses Mass erhöht. Im Stauwurzelbereich von Dottikon wurde eine Auflandung von 0.2 m angenommen. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 29 Die morphologischen Veränderungen bei den Hochwassern der 90er Jahre in der Gemeinde Möriken-Wildegg führen zu einem erheblichen Eintrag an Geschiebe in die Bünz. Die Gefährdung im Abschnitt Schulhaus Hellmatt bis Schlauchwehr ist von der Bewirtschaftung abhängig. Als Szenarium wurden hydraulische Berechnungen durchgeführt, welche auf der vermessenen Sohlenlage vom Februar 2006 basieren. Dies ist eine vergleichsweise hohe Sohlenlage (vor der Entnahme 2006). Zusätzliche Auflandungen (während dem Ereignis) wurden nicht berücksichtigt. Bei den Seitenbächen sind am Erusbach, am Wissenbach sowie am Hägglingerbach Auflandungen (jeweils rund 0.2 m bei HQ100) angenommen worden, welche die Abflusskapazität beeinflusst. Übersarungen Im Zusammenhang mit Wasseraustritten kann es auch zu Geschiebeaustritten (Übersarungen) kommen. Es wurde jedoch entschieden, die Übersarungsflächen nicht explizit in den Fliesstiefenkarten auszuweisen. Zum einen wird nicht erwartet, dass es aufgrund der im Unteren Bünztal eher untergeordneten Mengen an transportiertem Geschiebe zu relevanten Änderungen in der Gefahrenkarte kommt und zum andern ist die Darstellung der kleinen Flächen im Bearbeitungsmassstab kaum sinnvoll. Schwemmholz In der Bünz ist mit eher wenig Schwemmholz zu rechnen. Gemäss Kapitel 7.4 muss am Erusbach, am Hinterbach und an zahlreichen kleinen Seitenbächen mit Schwemmholz gerechnet werden. Die Verklausungswahrscheinlichkeit wurde gutachtlich abgeschätzt, wobei die Tabelle 9 als Richtschnur verwendet wurde. Freibord Zur Berücksichtigung der Gefährdung durch Schwemmholz und Wellen kann die Wahl eines geeigneten Freibords dienen. Auf grossen Strecken der Bünz im Unteren Bünztal ist der Effekt von Schwemmholz und Wellen als eher gering einzustufen, weshalb ein relativ kleines Freibord von 0.3 m für Brücken und Durchlässe gewählt wurde. Der Erusbach und der Hinterbach führen durch bewaldete und steilere Abschnitte. Die Unterscheidung der Freiborde beim Hinterbach ist auf das Rückhaltebecken Drachtenloch zurückzuführen. Für die Seitenbäche ohne Wald wurde kein generelles Freibord festgelegt. Für Durchlässe, bei denen eine Gefährdung durch Schwemmholz zu befürchten ist, wurde ein Freibord von 0.5 m gewählt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 30 Gewässer Freibord Bünz Brücken: Freibord 0.3 m Erusbach, Hinterbach Brücken: Freibord 0.5 m Hinterbach in Villmergen Brücken: Freibord 0.0 m bis HQ100, Brücken: Freibord 0.5 m über HQ100 Seitenbäche mit Wald Rohre: Durchmesser 0 – 0.8 m => Rohr verklaust bei HQ30 Durchmesser 0.8 – 1.2 m => Rohr verklaust bei HQ100, HQ300, EHQ Brücken: generell Seitenbäche ohne Wald Tabelle 9 Freibord 0.5 m Kein generelles Freibord, lokal 0.5 m Richtgrösse verwendeten Freiborde. Die Durchflusshöhe dieser Bauwerke wurde generell um die notwendige Freibordhöhe reduziert und so die Abflusskapazität berechnet. In offenen Fliessstrecken wurde die Abflusskapazität hingegen ohne Freibord bestimmt. Dämme Mit Ausnahme der Schutzdämme beim Chemiewerk in Dottikon und in Othmarsingen sind keine längeren Dammstrecken vorhanden. Die Dämme im Unterlauf in Othmarsingen wurden mit dem Ausbauprojekt 2000 realisiert. Die Dammstrecken weisen eine hohe Abflusskapazität auf und werden auch bei einem allfälligen Überströmen als stabil betrachtet (kein Dammbruch). Gefahrenkarte Unteres Bünztal Methode der Fliesswege 31 9 Überflutungsflächen 9.1 Vorgehen In steilerem Gelände (Gefälle ca. > 1%) sind die Fliesswege des Wassers in der Regel relativ eindeutig, und die betroffenen Flächen können anlässlich einer Feldbegehung abgegrenzt werden. Dieses Verfahren wird als „Methode der Fliesswege“ bezeichnet (Beschrieb vgl. Kapitel 9.3). Die Methode der Fliesswege zeichnet sich durch einen verhältnismässig geringen Bearbeitungsaufwand aus. Zweidimensionale Überflutungsberechnungen In flachem Gelände (Gefälle ca. < 1%) und speziell bei grossen Wasseraustritten sind die Fliesswege von Auge oft schwer erkennbar resp. die Unsicherheiten bei der Abgrenzung der Überflutungsflächen gross. In solchen Fällen sind zweidimensionale Überflutungsberechnung notwendig (Beschrieb vgl. Kapitel 9.2). Zweidimensionale Überflutungsberechnungen wurden v.a. an der Bünz, dem Erusbach und dem Krebsbach angewendet. 9.2 Programm Hydro_AS-2d Zweidimensionale Überflutungsberechnungen Für die zweidimensionalen Überflutungsberechnungen wird das Programm Hydro_AS-2d eingesetzt. Dieses in Deutschland entwickelte Programm basiert auf der numerischen Lösung der 2d-tiefengemittelten Strömungsgleichungen mit der Finite-Volumen-Diskretisierung. Das aus Vierecks- und Dreieckselementen aufgebaute Berechnungsnetz kann optimal an die topografischen und hydrodynamischen Gegebenheiten der jeweiligen Aufgabenstellung angepasst werden. Digitales Geländemodell (DGM) Das digitale Geländemodell, wurde von Kanton Aargau zur Verfügung Modellaufbau Das für die Überflutungsberechnungen erstellte Berechnungsnetz basiert auf gestellt und ist in Kapitel 4.2 beschrieben. dem digitalen Geländemodell. Die terrestrisch vermessenen Querprofile der Bünz wurden in das Berechnungsnetz integriert. Bezüglich der Oberflächenrauhigkeit wurde zwischen Gelände (kStr = 35 m1/3/s) und Bachbett (KStr = 25 m1/3/s) unterschieden. Wegen des hohen Detaillierungsgrades innerhalb der überbauten Gebiete und der grossen Fläche, ergibt sich eine sehr hohe Anzahl von Netzpunkten und Elementen. Deshalb wurde das Gesamtmodell der Bünz in fünf Teilmodelle unterteilt und die Seitenbäche einzeln gerechnet. Gefahrenkarte Unteres Bünztal • 32 Modell 1, Bünz (Perimeteranfang - Waltenschwil): ca. 147'000 Elemente • Modell 2, Bünz (Waltenschwil - Wohlen): ca. 211'000 Elemente • Modell 3, Bünz (Wohlen - Holzbach): ca. 357'000 Elemente • Modell 4, Bünz (Holzbach – Othmarsingen): ca. 432'000 Elemente • Modell 5, Bünz (Othmarsingen – Perimeterende): ca. 298'000 Elemente Berechnungen Bei den Modellen, in welchen das Gerinne eingebaut ist (Bünz) können gleich bleibende Abflüsse oder ganze Hochwasserganglinien gerechnet werden. Bei Modellen ohne Gerinne werden so genannte „Quellen“ mit den festgelegten Austrittsmengen im zweidimensionalen Überflutungsmodell simuliert. Dabei wird für jede Jährlichkeit und jede Austrittstelle die entsprechende Wassermenge angesetzt und ein separater Berechnungsgang durchgeführt. Ergebnisse und Verifikation Das Programm ermittelt die von der Überflutung betroffenen Flächen und berechnet für jeden Netzpunkt die Wassertiefe und die Fliessgeschwindigkeit. Zur Kontrolle der Hydraulik wurden die Wasserspiegel des zweidimensionalen Modells mit denen der Staukurve (vgl. Kapitel 8) verglichen. Die Berechnungsresultate wurden im Feld überprüft und wo nötig ergänzt und angepasst. Diese Verifikation ist zwingend nötig, weil auch Geländemodelle hoher Qualität lückenhafte Bereiche resp. Unsicherheiten aufweisen (infolge Vegetation, Abdeckung) und nicht alle abflussweisenden Strukturen (kleine Mauern, Trottoirränder usw.) im Modell enthalten sind. In Bild 8 und in Bild 9 sind beispielhaft Ergebnisse aus der Überflutungssimulation dargestellt. Das Bild 9 zeigt die Fliessvektoren und Fliessgeschwindigkeiten eines Wasseraustrittes aus der Bünz. Bild 8 zeigt die Fliesstiefen im selben Ausschnitt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 33 Bild 8 Fliesstiefen (in m) eines Wasseraustritts an der Bünz oberhalb von Wohlen. Bild 9 Fliessvektoren und Fliessgeschwindigkeit (in m/s) eines Wassersaustritt an der Bünz oberhalb von Wohlen. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 9.3 Vorgehen 34 Methode der Fliesswege Anlässlich von Feldbegehungen im Sommer 2006 wurden die Hochwassergefahren an den Seitenbächen beurteilt. Dazu wurden die kritischen Querschnitte erhoben. Mit Hilfe von hydraulischen Berechnungen und den Prinzipien der Szenarienbildung wurden die Austrittswassermengen berechnet. Aufgrund der Fliesswege und -querschnitte wurden die Überflutungsflächen und -intensitäten für die Ereignisse HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ im Feld bestimmt (Bearbeitungsmassstab 1:10'000). Die Grundlagen der Gefahrenbeurteilungen (Hydrologie, Abmessungen Bauwerke, Austrittswassermengen etc.) wurden protokolliert und die Schwachstellen fotografiert. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 35 10 Gefahrenstufen Fliesstiefen- und Gefahrenkarte Bei allen Naturgefahrenarten werden drei einheitliche Gefahrenstufen unterschieden, auf der Karte dargestellt durch rote, blaue und gelbe Flächen. Bei den Hochwassergefahren kommt noch eine weitere Gefahrenstufe für die sehr seltenen Ereignisse hinzu (gelb-weisse Schraffur). Der Grad der Gefährdung ist gegeben durch die Intensität und die Wahrscheinlichkeit (Häufigkeit oder Wiederkehrdauer) eines Ereignisses (vgl. Intensitäts-Wahrscheinlichkeits-Diagramm, Bild 10, auch Gefahren- mittel schwach Intensität stark stufendiagramm genannt). 30 10 hoch 100 300 Wiederkehrperiode (Jahre) mittel gering sehr gering Wahrscheinlichkeit rot: erhebliche Gefährdung blau: mittlere Gefährdung gelb: geringe Gefährdung gelb-weiss gestreift: Restgefährdung Bild 10 Rotes Gefahrengebiet Intensitäts-Wahrscheinlichkeits-Diagramm für die Erstellung der Gefahrenkarte. Mit dem roten Gefahrengebiet wird eine erhebliche Gefährdung signalisiert. Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen. Das rote Gebiet ist im Wesentlichen ein Verbotsbereich, d.h. es dürfen keine Bauten und Anlagen, die dem Aufenthalt von Mensch und Tier dienen, errichtet oder erweitert werden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Blaues Gefahrengebiet 36 Das blaue Gefahrengebiet bezeichnet eine mittlere Gefährdung. Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, jedoch ausserhalb davon. Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen. Plötzliche Gebäudezerstörungen sind in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls gewisse Auflagen bezüglich der Bauweise beachtet werden. Das blaue Gebiet ist im Wesentlichen ein Gebotsbereich, in dem schwere Schäden durch geeignete Vorsorgemassnahmen (Auflagen) vermieden werden können. Gelbes Gefahrengebiet Das gelbe Gefahrengebiet steht für eine geringe Gefährdung. Personen sind kaum gefährdet. An Gebäuden ist mit geringen Schäden zu rechnen. Im Gebäudeinnern können hingegen erhebliche Sachschäden auftreten. Das gelbe Gebiet ist im Wesentlichen ein Hinweisbereich. Die Grundeigentümer sind auf die bestehende Gefährdung und auf mögliche Massnahmen zur Schadenverhütung aufmerksam zu machen. Bei einer Überflutung bei HQ100 kann ein Schutzdefizit auftreten und es sind Auflagen möglich. Gelb-weiss gestreiftes Gefahrengebiet Das gelb-weiss gestreifte Gefahrengebiet bezeichnet eine sehr seltene Restgefährdung. Die gelb-weiss gestreifte Signatur soll jedoch nicht die generell vorhandene Restgefährdung aufzeigen, sondern nur dort verwendet werden, wo konkrete Gefahren vorhanden sind und wo Vorsorgemassnahmen (Notfallplanung, Beobachtungsnetze, Unterhalt) die Gefährdung entscheidend reduzieren können. Die Darstellung besagter Gefährdungen ist dann angebracht, wenn hohe Intensitäten möglich sind, das Schadenpotential hoch ist oder die Möglichkeit besteht, dass sich die Eintretenswahrscheinlichkeit gegenüber heute erheblich erhöhen könnte. Das gelb-weiss gestreifte Gefahrengebiet ist ein Hinweisbereich. Weisses Gebiet Für die weissen Gebiete besteht nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine bzw. eine vernachlässigbare Gefährdung. Intensität Die Intensität von Überschwemmungen wird anhand der Überschwemmungshöhe (h) und der Fliessgeschwindigkeit (v) beurteilt (Tabelle 10). Intensität Überschwemmung stark h>2m oder 2 v x h > 2 m /s mittel 2 m > h > 0.5m oder 2 2 2 m /s > v x h > 0.5 m /s schwach h < 0.5 m 2 v x h < 0.5 m /s Tabelle 10 Kriterien für die Intensitätskarten. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Fliesstiefenkarte 37 Anstelle der etwas schwieriger lesbaren Intensitätskarten werden im Kanton Aargau die Fliesstiefenkarten für das HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ dargestellt. Sie beinhalten die zu erwartenden Überflutungstiefen für die Ereignisse in einer 6-stufigen Skala. Die Abstufung der Skala ist somit feiner als diejenige der Intensitätskarte. 0.01 m – 0.25 m 0.25 m – 0.50 m 0.50 m – 1.00 m 1.00 m 1.50 m 1.50 m – 2.00 m über 2.00 m Tabelle 11 Abstufung der Fliesstiefen Wahrscheinlichkeit Die Wahrscheinlichkeit wird ebenfalls in Klassen eingeteilt. Die Klassengrenzen 30 und 300 Jahre lehnen sich an die Vorgabe der LawinenRichtlinien. Für die Wassergefahren wurde zusätzlich die oft verwendete Grenze von 100 Jahren eingeführt. Gefahrenkarte Als Grundlage für die Gefahrenkarten müssen zunächst die Intensitätskarten für die Ereignisse HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ erarbeitet werden, welche die abgestuften Überflutungsintensitäten zeigen (h resp. v x h). Im Kanton Aargau werden ausschliesslich die Fliesstiefenkarten dargestellt. Erfahrungsgemäss ist in flacherem Gelände meist die Abflusstiefe h und nicht das Produkt v x h für die Einstufung in der Intensitätskarte massgebend. Trotzdem wurde im Unteren Bünztal jeweils geprüft, inwieweit das Kriterium v x h massgebend ist. Mit Hilfe des WahrscheinlichkeitIntensitätsdiagramms und eines GIS-Systems lässt sich die Gefahrenkarte schliesslich aus den Intensitätskarten herleiten. Generalisierung Kleinstflächen unter 150 m2, welche sich aus den Überflutungssimulationen ergeben, wurden gefiltert und die Karte entsprechend generalisiert. Das gleiche Flächenkriterium wurde auch bei den durch Feldbegehungen erarbeiteten Überflutungsflächen angewendet. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Topologie 38 Eine relativ aufwändige Aufgabe ist es, aus den mittels 2D-Simulationen und den Feldarbeiten erarbeiteten Daten topologisch saubere Datensätze für das GIS zu erstellen. Dies bedeutet beispielsweise, dass innerhalb eines Datensatzes keine überlappenden Flächen zugelassen sind und dass keine Doppelerfassung von Grenzlinien erfolgt. Betroffene Flächen In der Tabelle 12 sind die betroffenen Fläche pro Gemeinde für die Ereignisse HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ zusammengestellt. betroffene Fläche (Are) Gemeinde HQ30 HQ100 HQ300 EHQ Ammerswil 616 802 1'123 1'123 Bettwil 107 162 180 180 Boswil 356 543 1'561 1'561 Bünzen 312 570 859 859 Büttikon 5 14 354 354 Dintikon 364 1'143 2'968 2'968 Dottikon 2'716 3'656 5'166 6'405 531 1'913 3'043 3'309 2'179 3'182 4'381 6'073 Hilfikon 533 687 751 1'224 Kallern 193 228 399 399 Möriken-Wildegg 1'665 3'317 6'044 7'737 Othmarsingen 1'124 2'377 4'371 4'371 Sarmenstorf 832 3'275 7'191 7'191 Uezwil 904 1'095 1'517 1'517 Villmergen 5'824 10'710 24'060 24'760 Waltenschwil 2'098 3'616 8'819 8'819 Wohlen 5'748 7'175 13'809 14'578 Hägglingen Hendschiken Tabelle 12 Betroffene Flächen pro Gemeinde Gefahrenkarte Unteres Bünztal 11 39 Schutzdefizite 11.1 Vorgehen Differenzierung Schutzziele Gemäss der Wegleitung 2001 des Bundesamtes für Wasser und Geologie [E4] soll der Lebens- und Wirtschaftsraum angemessen geschützt werden. Dort wo Menschen oder hohe Sachwerte betroffen sein können, wird das Schutzziel höher angesetzt als in land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebieten. Je nach Schutzbedürfnis werden die Schutzziele also unterschiedlich festgelegt. Mit Hilfe einer Schutzzielmatrix (Kapitel 11.2) werden die maximal zulässigen Intensitätsstufen in Abhängigkeit von der Eintretenswahrscheinlichkeit festgelegt. Ein Schutzdefizit liegt vor, wenn der bestehende Schutz kleiner ist als das Schutzziel. Schutzdefizitkarte Als Grundlage für die Massnahmenvorschläge werden in der Schutzdefizitkarte die Flächen mit Schutzdefiziten ausgeschieden. Als Grundlagen sind die verschiedenen Fliesstiefenkarten, die Schutzzielmatrix und die Objektkategorienkarte (Kapitel 11.3) erforderlich. Mit der Schutzdefizitkarte (Kapitel 11.4) werden diejenigen Flächen erkennbar, für welche möglicherweise ein Handlungsbedarf besteht. Anpassungen Im Rahmen der Gefahrenkarte wurden die Schutzziele nach einheitlichen Kriterien festgelegt. In der anschliessenden Projektierung können einzelne Schutzziele bei Bedarf differenzierter untersucht und gegebenenfalls angepasst werden. 11.2 Schutzzielmatrix In der Schutzzielmatrix (Tabelle 13) werden die maximal zulässigen Intensitätsstufen in Abhängigkeit von der Eintretenswahrscheinlichkeit festgelegt. Abgestuft nach den zu schützenden Werten wurden sieben Objektkategorien definiert, für welche jeweils ein einheitliches Schutzziel gilt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 40 Objektkategorien Schutzziele (Wiederkehrperiode) HQ30 HQ100 HQ300 3 3 3 2.1 Landwirtschaftliche Extensivflächen 2 3 3 2.2 Einzelgebäude unbewohnt, landwirtschaftliche Intensivflächen, lokale Infrastrukturanlagen 2 2 3 2.3 Einzelgebäude bewohnt, kantonale und regionale Infrastrukturanlagen (Kantonsstrassen) 1 1 2 3.1 Infrastrukturanlagen von grosser kantonaler und nationaler Bedeutung (z.B. Nationalstrassen) 0 1 2 3.2 Geschlossene Siedlungen; Industrieanlagen, Freizeit- und Sportanlagen (Bauzonen, Weilerzonen) 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 1 0 0 1 1 1 Naturlandschaften und Wald 3.3 Sonderobjekte, Sonderrisiken • • • • • Abwasserreinigungsanlagen Grundwasserfassungen Risikokataster (Stationäre Risiken) Pumpwerke, Regenbecken, Spezialbauwerke Schiessanlagen, Kugelfänge, Campingplätze Schutzziel Zulässige Intensität 0 vollständiger Schutz Maximal zulässige Intensität = Null 1 begrenzter Schutz Maximal zulässige Intensität = schwach, d.h. h < 0.5 m oder v x h < 0.5 m2/s 2 begrenzter Schutz Maximal zulässige Intensität = mittel, d.h. 0.5 < h < 2.0 m oder 0.5 < v x h < 2.0 m2/s 3 kein Schutz Maximal zulässige Intensität = stark, d.h. h > 2.0 m oder v x h > 2.0 m2/s Tabelle 13 Schutzzielmatrix 11.3 Objektkategorienkarte vorhandene Datensätze Die Objektkategorienkarte zeigt auf, welcher Objektkategorie eine bestimmte Fläche im Untersuchungsperimeter zugeordnet wird. Sie zeigt damit, welcher Schutzbedarf für ein bestimmtes Objekt vorgesehen ist. Für die Erarbeitung der Objektkategorienkarte wurde darauf geachtet, dass möglichst viele bereits vorhandene digitale Datensätze des AGIS (Aargauisches Gefahrenkarte Unteres Bünztal 41 Geographisches Informationssystem) verwendet werden konnten. Die Objektkategorienkarte enthält flächige Elemente (z.B. Bauzonen), linienförmige Elemente (z.B. Strassen) und als punktförmige Objekte die Sonderobjekte Abwasserreinigungsanlagen, Grundwasserfassungen, Risiko- kataster (stationäre Risiken), Pumpwerke, Regenbecken, Spezialbauwerke, Schiessanlagen, Kugelfänge, Campingplätze 11.4 Schutzdefizitkarte Durch die Verschneidung der verschiedenen Intensitätskarten (Fliesstiefenkarten) mit der Objektkategorienkarte lässt sich mit Hilfe eines GISSystems die Schutzdefizitkarte generieren. Sie zeigt diejenigen Flächen, Linien oder Punkte, für die gemäss der ermittelten Gefährdung und der Schutzzielmatrix der Schutzgrad nicht ausreichend ist. In der Schutzdefizitkarte sind auch die Ausbruchstellen eingetragen, für welche im Rahmen der Massnahmenplanung Vorschläge für die Verbesserung der Hochwassersicherheit gemacht werden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 12 42 Massnahmenplanung 12.1 Massnahmenspektrum Ziel Die Massnahmenplanung hat zum Ziel, die Schutzdefizite zu beheben. Dafür kommen verschiedene Massnahmen in Frage: Sachgerechter Gewässerunterhalt, raumplanerische Massnahmen und bauliche Schutzmassnahmen. Vorgehen Das Spektrum von möglichen Massnahmen ist sehr breit. Gemäss dem Bundesgesetz über den Wasserbau und der Wegleitung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ist folgende Rangfolge für die Massnahmenplanung vorgegeben: • Sachgerechter Gewässerunterhalt • Raumplanerische Massnahmen • Bauliche Schutzmassnahmen Bei den baulichen Schutzmassnahmen sind die Möglichkeiten ebenfalls sehr vielfältig. Grundsätzlich kommen folgende bauliche Massnahmentypen in Frage: • Wasserbauliche Massnahmen im Oberlauf • Wasserbauliche Massnahmen an der entsprechenden Gewässerstrecke • Objektschutzmassnahmen an Gebäuden • Massnahmen im Überflutungsgebiet zur oberflächlichen oder unterirdischen Wasserableitung via Strassen, Meteorwasserkanäle usw. Die baulichen Massnahmen sind sorgfältig zu projektieren und unter verschiedenen Aspekten zu bewerten. Der natürliche Verlauf des Gewässers muss möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden. Häufig ist eine Kombination der oben genannten Massnahmentypen erforderlich. Restrisiken verbleiben bei jeder Massnahmenplanung. Die Restrisiken sind abzuschätzen und die Massnahmen sind zu ergänzen durch eine • Verhältnismässigkeit Notfallplanung und Notfallorganisation Nach den Vorgaben des Bundes (BAFU) müssen die Massnahmen technisch, ökonomisch und ökologisch verhältnismässig sein. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, müssen die Schutzziele und die Massnahmen in einem iterativen Prozess angepasst werden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bearbeitungstiefe 43 Im Rahmen der vorliegenden Studie werden Vorschläge und Ideen, mit welchen die Massnahmen und Alternativen die Schutzdefizite behoben werden können, stichwortartig aufgezeigt und grob skizziert. Es handelt sich jedoch nicht um eine eigentliche Massnahmenprojektierung. Dies kann erst im Rahmen der eigentlichen Projektierung geschehen. In den folgenden Kapiteln sollen jedoch verschiedene Massnahmenvorschläge aufgezeigt und beurteilt werden. 12.2 Grundsätze zum Gewässerunterhalt Sachgerechter Unterhalt Der sachgerechte Gewässerunterhalt ist eine Daueraufgabe. Er stellt sicher, dass die Gewässerläufe ihre Funktionen (Hochwasser- und Geschiebeableitung, natürlicher Lebensraum, Erholungsfunktion usw.) dauerhaft erfüllen können. Darunter fallen die Gehölzpflege, die Entfernung von schädlichem Geschwemmsel und Geschiebe sowie kleinere bauliche Eingriffe zur Wert- und Funktionserhaltung. Die Bachläufe und Durchlässe sollen systematisch begangen und hinsichtlich ihres Zustandes beurteilt und dauernd unterhalten werden. Bei den Unterhaltsarbeiten sind immer auch die Anliegen des Naturschutzes und der Fischerei zu berücksichtigen, d.h. die Unterhaltsarbeiten sind zeitlich und örtlich auf die jeweiligen ökologischen Gegebenheiten abzustimmen. 12.3 Grundsätze zu den raumplanerischen Massnahmen Ziel Raumplanerische Massnahmen haben das Ziel, eine zukünftige Zunahme des Schadenpotenzials zu begrenzen oder gar zu verhindern. Dies kann erreicht werden durch • das Meiden von Gefahrengebieten Indem keine neuen Bauzonen in gefährdeten Gebieten ausgeschieden werden • die Ausscheidung von Freihaltezonen und Überflutungsflächen • Aufnahme von Vorschriften in die Bau- und Nutzungsordnung Indem z.B. mittels Bauauflagen sichergestellt wird, dass Eingänge und andere Fassadenöffnungen erhöht angeordnet werden, in Untergeschossen nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist, ein Rückstauschutz für die Kanalisation angebracht wird, Schutzmauern oder kleine Dämme angeordnet werden usw. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 44 12.4 Allgemeines Gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau und Wasserbauverordnung sind die Kantone und Gemeinden verpflichtet, vorhandene Naturgefahren bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen und umzusetzen, um Personen- und Sachschäden zu verhindern. Gemäss kantonalem Richtplan bilden im Kanton Aargau die Gefahrenkarten mit den Massnahmenplanungen die planungsrechtlich verbindlichen, fachlichen Grundlagen. Sind diese noch nicht erstellt, bildet die Gefahrenhinweiskarte die Grundlage. Im gesamten Massnahmengefüge stellen die raumplanerischen Möglichkeiten nebst dem Gewässerunterhalt, dem Gewässerbau und dem Objektschutz ein separates Massnahmenpaket dar. Sie sollen in erster Linie bewirken, dass das Gefahren- und insbesondere das Schadenpotenzial nicht unkontrolliert zunehmen und dadurch andere Schutzmassnahmen notwendig werden. Vielfach sind raumplanerische Massnahmen in Kombination mit anderen Massnahmen anzuwenden. 12.5 Nutzungsplanung und Gefahrenkarte Das für die Gemeinden bezüglich Raumplanung massgebende Planungsinstrument ist die kommunale Nutzungsplanung. Diese lässt sich in die allgemeine Nutzungsplanung und in die Sondernutzungsplanung unterteilen. Die allgemeine Nutzungsplanung trennt das Baugebiet vom Nichtbaugebiet und scheidet Nutzungszonen mit entsprechenden Vorschriften parzellengenau und grundeigentümerverbindlich aus. Bestandteile der allgemeinen Nutzungsplanung sind der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bauund Nutzungsordnung. Zur Umsetzung raumplanerischer Hochwasserschutz-Massnahmen steht zudem das Instrument der Sondernutzungsplanung zur Verfügung. Im Gegensatz zur allgemeinen Nutzungsplanung, über welche die Gemeindeversammlung zu beschliessen hat, wird die Sondernutzungsplanung durch den Gemeinderat erlassen; sie ist daher flexibler einsetzbar. Sondernutzungspläne, im Speziellen Gestaltungspläne, können von den allgemeinen Nutzungsplänen und -vorschriften unter gewissen Voraussetzungen abweichen, beispielsweise im Interesse des Hochwasserschutzes (Art. 3, Abs. 2 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz vom 23. Februar 1994 (ABauV; SAR 713.111)). Die Abteilung Raumentwicklung hat eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der Gefahrenkarte in der Nutzungsplanung ausgearbeitet (Stand Mai 2008). Gefahrenkarte Unteres Bünztal 45 12.6 Vorgehen bis zur raumplanerischen Umsetzung der Gefahrenkarte Die raumplanerische Umsetzung der Gefahrenkarte erfolgt jeweils im Rahmen der nächsten Nutzungsplanungsrevision. Dieses Vorgehen entbindet die Gemeinden jedoch nicht davon, die Resultate der Gefahrenkarte bei Bauvorhaben bereits vor Eingang in die Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Konkret sind die Gemeindebehörden verpflichtet, bei Baugesuchen die aus der Gefahrenkarte resultierenden Erkenntnisse in Form von Auflagen im Rahmen der Baubewilligung verbindlich zu verfügen. Die rechtliche Grundlage bilden die Art. 32 (Baureife) und Art. 52 (Allgemeine Anforderungen) des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (BauG, SAR 713.100). Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat ein Merkblatt für die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren verfasst (Stand 25. Oktober 2007). 12.7 Grundsätze zu den Objektschutzmassnahmen Definition und Aufgabe Objektschutzmassnahmen dienen primär dem Schutz bestehender Gebäude (v.a. Einzelgebäude) und können den Schutz zukünftiger Gebäude im Rahmen von Bauauflagen sicherstellen. Sie umfassen die konzeptionelle Berücksichtigung der Hochwassergefährdung am Gebäude selbst, primär durch geeignete Einpassung des Gebäudes an die Umgebung unter Berücksichtigung der Gefährdung und sekundär durch kleinere bauliche Anpassungen am zu schützenden Objekt. Sie dienen in der Regel nur dem Schutz des Objektes selbst und kommen bei Neubauten und bei wesentlichen Umbauten zur Anwendung. Objektschutzmassnahmen können entweder permanent oder - wo die zeitlichen Umstände es erlauben - temporär eingerichtet werden. Sind in einen Siedlungsgebiet viele Gebäude von einer potenziellen Überflutung betroffen, sind Objektschutzmassnahmen oftmals nicht wirtschaftlich. Sie sollen in Kombination mit anderen baulichen Massnahmen geprüft werden. Typische Objektschutzmassnahmen sind: erhöhte Anordnung des Erdgeschosses bei Neubauten, das Abdichten der Gebäudehülle, Aufschüttungen, lokale Schutzwälle, erhöhte Türschwellen und Fensterbrüstungen, verschliessbare Öffnungen wie Lichtschächte, Türen oder Fenster, hochwassersichere Lagerung von empfindlichen Material, Dammbalkensysteme oder der Bau kleinerer Dämme/ Schutzmauern zur Abweisung des Wassers. Beispiele von Objektschutzmassnahmen sind in der Publikation „Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren“ der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKF des Kantons St. Gallen [L10] dargestellt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Projektierungsgrundsätze • 46 Es wird empfohlen, die Objektschutzmassnahmen auf das HQ300 auszulegen, mindestens aber auf das Schutzziel des jeweiligen Bauobjektes. • Zugänge und Fenster können auch mit mobilen Systemen wie z.B. Dammbalken abgeschottet werden. Diese müssen aber jederzeit einsatzbereit sein und müssen innert kurzer Frist (siehe Notfallplanung und Notfallorganisation) montiert werden können. • Die Massnahmen dürfen keine Mehrgefährdung auf Nachbargrundstücken verursachen. Das Bauobjekt darf nicht zu einer Mehrgefährdung der Umgebung infolge Wasserumleitung oder Aufstau führen (ZGB Art. 689 Abs. 2, SR 210). Abflusskorridore sind offen zu halten. Dies ist insbesondere auch bei grossen Überbauungen oder grossflächigen Aufschüttungen einzuhalten. • Umweltschäden z.B. durch auslaufende umweltgefährdende Stoffe sollten bis zum Extremereignis EHQ verhindert werden. 12.8 Grundsätze zu den baulichen Massnahmen Wasserbauliche Massnahmen am Gewässer können entweder am betreffenden Bachabschnitt selbst (z.B. Kapazitätserhöhung) wie auch am Oberlauf (Hochwasser- und Geschieberückhalt) ausgeführt werden. Sie sollen erst ergriffen werden, wenn die Massnahmen des Unterhalts und der Raumplanung ungenügend sind. Falls wasserbauliche Massnahmen ausgeführt werden, ist gleichzeitig auch die ökologische Qualität des Gewässers zu verbessern. Der natürliche Verlauf des Gewässers muss möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden. Hydraulisch ungenügende Eindolungen sollen grundsätzlich durch offene Wasserläufe ersetzt werden, da diese in der Regel leistungsfähiger, weniger verklausungsanfällig und ökologisch wertvoller sind. 12.9 Bauliche Massnahmen im Überflutungsgebiet Bauliche Massnahmen können auch im Überflutungsgebiet zur schadlosen Ableitung der Überflutung getroffen werden. Oft ist entweder eine unterirdische Ableitung via Meteorkanäle oder eine oberflächliche, geordnete Ableitung über das Strassengefälle möglich, was sich in der Massnahmentabelle Anhang F in verschiedenen Alternativen ausdrückt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 47 Oft genügt eine kleine Anpassung des Quer- oder Längsgefälles einer Quartierstrasse oder ihrer Randsteine, um eine Überflutung mit geringer Fliesstiefe in eine gewünschte Richtung abzuleiten und eine Ausbreitung in schadensintensive Gebiete zu verhindern. Die Massnahmen sind deshalb gemeinsam mit der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) sowie mit den Strassenbau- und Erschliessungsvorhaben der Gemeinde zu koordinieren. Den Gemeinden wird zudem empfohlen, bei jeder grösseren Infrastrukturerneuerung die Gefahrenkarte zu konsultieren und mögliche Synergien zur Verringerung der Hochwassergefährdung zu prüfen 12.10 Umgang mit belasteten Standorten Wasserbauliche Massnahmen können belastete Standorte vor Überflutung schützen und das Risiko der Verbreitung von Schadstoffen vermindern, oder aber auf belasteten Standorten ausgeführt werden. Dies ist bei der Planung von wasserbaulichen Massnahme zu berücksichtigen. 12.11 Notfallplanung und Notfallorganisation Definition und Aufgabe Durch geeignete Vorsorge können die Wehrdienste während eines Hochwasserereignisses begrenzte potenzielle Überflutungsflächen vor Überschwemmungen schützen. Dabei geht es insbesondere darum, das im Überlastfall ausgeuferte Wasser wieder zurück in das Gewässer zu leiten und betroffene Einfahrten und Gebäude zu schützen. 12.12 Notorganisation und temporäre Massnahmen Notorganisation und temporäre Massnahmen Die Notfallplanung beinhaltet sowohl die Planung und Vorbereitung der temporären, im Hochwasserfall zu treffenden Massnahmen wie auch die Organisation und das Training der im Notfall im Einsatz stehenden Kräfte (Gemeindeführungsstab, Feuerwehr, Zivilschutz). Sowohl Notorganisation wie auch temporäre Massnahmen müssen bereits in der hochwasserfreien Zeit geplant und vorbereitet werden, damit sie im Ernstfall rasch einsetzbar sind. Zur temporären Wasserabwehr können verschiedene Systeme und Massnahmen zum Einsatz kommen wie z.B. Sandsackreihen, Bretterverschläge, Dammbalkensysteme, "Beaver" (wassergefüllte Gummiwalzen) usw. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 48 Ebenfalls vorgängig zu planen ist die Beobachtung während des Hochwassers, die Überwachung von kritischen Stellen, die rechtzeitige Alarmierung der jeweils zuständigen Dienste (Alarmdispositiv) sowie die rechtzeitige Evakuierung von besonders gefährdeten Menschen und Tieren. Ausserdem müssen an verklausungsgefährdeten Brücken und Durchlässen sowie an weiteren kritischen Stellen rechtzeitig leistungsfähige Baumaschinen bereitgestellt werden können. Damit die Notorganisation und die temporären Massnahmen im Notfall reibungslos funktionieren, ist eine periodische Übung der Einsätze notwendig. 12.13 Zeitlicher Aspekt Temporäre Massnahmen müssen im Ereignisfall innerhalb von maximal einer Stunde einsatzbereit sein, da die Hochwasser an den Hauptgerinnen und in den Seitenbächen sehr rasch anspringen. Sehr kleine Einzugsgebiete haben bei Gewittern in der Regel eine so kurze Anlaufzeit, dass hier rechtzeitige temporäre Massnahmen gar nicht möglich sind. Der zeitliche Aspekt zeigt auch die Grenzen von temporären Massnahmen auf. Oft erlaubt die kurze Einsatzzeit nur lokale, gut vorbereitete und schnell eingesetzte Massnahmen wie z.B. die Abdichtung von Eingängen oder kurze Barrikaden quer zu Strassen. Es ist aber nicht möglich, innert nützlicher Frist lange Bauwerke zu erstellen. 12.14 Erläuterungen zu den Massnahmentabellen Schrittweises Vorgehen Die konkreten Massnahmenvorschläge für das Untere Bünztal sind im Massnahmenkatalog Anhang F für jede Gemeinde in Tabellenform und im Bericht mit schematischen Situationsskizzen im Detail aufgeführt. Es handelt sich nicht um projektierte Massnahmen, sondern lediglich um stichwortartig formulierte Ideen und Vorschläge, die vor einer Realisierung im Detail projektiert werden müssen. Übersichtstabellen Die angegebenen Kosten sind nur grobe Grössenordnungen und können erst während einer späteren Projektierung verlässlich angegeben werden. Die Zahlenwerte dürfen nicht aufsummiert werden, da es sich oft um Alternativen handelt. Die Massnahmenvorschläge sind nach Gemeinde, Gewässer und Austrittsstellen geordnet. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 49 Häufig sind zur Behebung einer Austrittsstelle bzw. eines Schutzdefizits verschiedene Massnahmen Alternativen möglich. Jede Zeile pro Ausbruchsstelle stellt eine machbare Alternative zur vorgeschlagenen Massnahme dar. Allgemein anzuwendende Grundsätze zum Unterhalt, zur Notfallplanung, zu den Objektschutzmassnahmen und zu den raumplanerischen Massnahmen sind im Technischen Bericht aufgeführt. nächste Schritte Die Massnahmenvorschläge und das weitere Vorgehen wurden mit den Gemeinden besprochen. In den Massnahmentabellen in Anhang F ist die vorgesehene Federführung für die Realisierung der Massnahmen angegeben (K= Kanton, G=Gemeinde und E=Eigentümer). Die Tabellen in Anhang F fassen die vorgeschlagenen Massnahmen und die Beurteilungen gemeindeweise zusammen. In Kapitel 13 sind die Massnahmen beschrieben. Erstellungskosten Die ökonomische Verhältnismässigkeit ergibt sich aus den Kosten der Massnahmen und der möglichen Reduktion des Schadenpotenzials. Die Kostenschätzung geht von durchschnittlichen Erfahrungswerten für die einzelnen Objekte aus (meist Baukosten pro Laufmeter). Im Einzelfall können die Baukosten deutlich von den Durchschnittswerten abweichen. Eine zuverlässigere Schätzung der Baukosten ist aber erst auf Stufe Vorprojekt möglich. ökologischen Auswirkungen Die ökologischen Auswirkungen werden als neutral beurteilt, wenn es sich um eine punktuelle Vergrösserung eines zu kleinen Fliessquerschnittes (z.B. Brücke oder Durchlass) handelt. Positiv wird beurteilt, wenn ein eingedoltes Gewässer im Rahmen einer Hochwasserschutzmassnahme geöffnet und wiederbelebt wird. Ökologisch negativ wird bewertet, wenn der Geschiebedurchgang durch vermehrten Geschieberückhalt reduziert wird oder wenn Geschiebeablagerungen aus einem Bachbett entfernt werden müssen. 12.15 Erläuterungen zu den Tabellen: Legende Tabellenspalten Gewässername: Das für das Schutzdefizit verantwortliche Gewässer. Ausbruchsstelle(n): Ein oder mehrere Querprofile, deren Wasseraustritte das Schutzdefizit verursachen. Wird durch die Querprofilnummer identifiziert. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 50 Massnahmenvorschläge und Alternativen: Art: Massnahmenart UH: Sachgerechter Unterhalt; allfällige ortsspezifische Hinweise zum Gewässerunterhalt RP: Raumplanerische Massnahme; allfällige ortsspezifische Hinweise für raumplanerische Massnahmen (generelle Hinweise siehe Technischer Bericht). OS: Objektschutz; Bauliche Hochwasserschutzmassnahmen unmittelbar am zu schützenden Objekt oder auf derselben Parzelle; in der Regel durch den Eigentümer auszuführen. BM: Wasserbauliche Schutzmassnahmen; übergeordnete bauliche Schutzmassnahmen, NP: Notfallplanung; temporäre Massnahmen zur Schadensabwehr während des Ereignisses (müssen vorgängig geplant werden) Beschreibung: Kurzbeschreibung der Massnahme, Beschreibung ihrer Wirkungsweise. Bei mehreren Zeilen pro Ausbruchsstelle stellt jede Tabellenzeile eine technisch machbare Alternative dar. Wahl: Falls zwei Varianten aufgelistet sind erfolgt die Wahl, welche Variante favorisiert wird über die Prioritätenliste. Priorität: Festlegung der Ausführungsprioritäten in Bezug auf die zu treffende Massnahme erfolgt im Rahmen der Gemeindegespräche. Kosten: Grössenordnung des Investitionsaufwands, in groben Kostenklassen in [Fr.]: 5-20 ca. Fr. 5'000 – 20'000 20-50 ca. Fr. 20'000 – 50'000 50-100 ca. Fr. 50'000 – 100'000 100-500 ca. Fr. 100'000 – 500'000 500-1'000 ca. Fr. 500'000 – 1'000'000 >1'000 > Fr. 1'000'000 Gefahrenkarte Unteres Bünztal 51 Ökonomie: + Grobbeurteilung ökonomische Verhältnismässigkeit: Massnahme ist ökonomisch verhältnismässig und hat eine hohe Kostenwirksamkeit o Massnahme ist ökonomisch verhältnismässig und hat eine durchschnittliche Kostenwirksamkeit - Massnahme ist ökonomisch nicht verhältnismässig Ökologie: + Grobbeurteilung ökologische Auswirkung: Massnahme wirkt sich ökologisch positiv aus (ökologische Aufwertung gegenüber dem Ist-Zustand) o Massnahme ist ökologisch neutral - Massnahme führt zu einer ökologischen Verschlechterung. Deren Realisierung erfordert zwingend ökologische Ausgleichsmass- nahmen. FF: Federführung für die Umsetzung der Massnahme (G= Gemeinde, K= Kanton, E= Eigentümer der Parzelle oder des Objekts) Erläuterungen zu den Skizzen Die Ausschnitte aus der Schutzdefizitkarte dienen der Visualisierung der Massnahmenvorschläge. Die Farben bedeuten: • Pink: Unterhaltsmassnahmen • Blau: Massnahme der Notfallplanung • Schwarz: Raumplanerische Massnahme • Grün: Objektschutzmassnahmen • Orange: bauliche Massnahmen Gefahrenkarte Unteres Bünztal 13 52 Massnahmenplanung und Prioritäten 13.1 Allgemeines Der Massnahmenkatalog konnte im Oktober 2007 an den Einzelgesprächen mit den Gemeinden besprochen und bereinigt werden. 13.2 Prioritäten Die Prioritäten für die Projektierung und Ausführung der Massnahmen wurden mitsamt der Verantwortlichkeiten ebenfalls an den Einzelgesprächen mit den Gemeinden festgelegt. 13.3 Information Eigentümer bestehender Gebäude Bei bestehenden Gebäuden innerhalb des gefährdeten Gebiets gibt es nur eine rechtlich verbindliche Handhabe für den Objektschutz, falls ein grosser Umbau ansteht. Es wird jedoch den Gemeinden empfohlen, alle Eigentümer innerhalb des gefährdeten Gebiets über ihre Gefährdung zu informieren. Dabei sollen die Eigentümer auf Möglichkeiten hingewiesen werden, wie sie sich freiwillig und im eigenen Interesse mit Objektschutzmassnahmen schützen können. 13.4 Regionale Massnahmen Für die beiden Gewässer Bünz und Erusbach sind Massnahmen sinnvoll, deren Auswirkungen über die Gemeindegrenzen hinaus wirksam sind. Diese Massnahmen werden als übergeordnete Massnahmen vor den Massnahmenvorschlägen der einzelnen Gemeinden erläutert. 13.5 Hochwasserschutz entlang der Bünz Varianten An der Bünz befinden sich zahlreiche Schwachstellen, welche zu einer Überflutung des Siedlungs- und Landwirtschaftsgebietes entlang des Gewässers führen. Grundsätzlich ist es möglich, die Bünz bei allen Austrittsstellen auszubauen (Vollausbau) oder aber die Hochwasser durch Rückhaltemassnahmen (Rückhaltebecken) im Einzugsgebiet zu drosseln. Bei der zweiten Variante sind die Abflüsse entlang der Bünz kleiner und es sind weniger Massnahmen notwendig. Die vorliegende Studie beschränkt sich Gefahrenkarte Unteres Bünztal 53 darauf, die mögliche Rückhaltemassnahme im Nidermoos zu beschreiben. Neben dem Nidermoos sind andere Varianten von Rückhaltebecken möglich. In einer Machbarkeitsstudie werden mögliche Varianten geprüft. Im Rahmen der vorliegenden Studie können nicht alle technischen Aspekte der Varianten untersucht werden. Die Studie zur Gefahrenkarte beschränkt sich darauf, die Anzahl der zu erhöhenden Brücken und der Gerinnequerschnitte, welche ausgebaut werden müssen, aufzuzeigen und die Massnahmen im Rückhalteraum grob zu beschreiben. 13.5.1 Vollausbau der Bünz Praktisch auf der ganzen Länge der Bünz ist die Kapazität im Siedlungsgebiet ungenügend (Ausnahme Othmarsingen). Für den Vollausbau der Bünz müssen 27 Austrittsstellen an Brücken und 16 Abschnitte am Gerinne auf ein HQ100 ausgebaut werden. Die Brücken, die teilweise Träger von wichtigen Werkleitungen sind, müssen angehoben werden. Eine Möglichkeit wäre der Einstau der Brücken (mit Erhöhung der seitlichen Ufer durch Mauern oder Dämme). Um die Gerinnekapazität allgemein zu erhöhen, muss entweder die Sohle abgesenkt oder es müssen die Ufer durch Dämme oder Ufermauern erhöht werden. Über den Vollausbau der Bünz existieren noch keine Studien. Um ein genaues Bild von den technischen Lösungen und den Kosten zu erarbeiten, müsste jede Schwachstelle einzeln untersucht und in einer Gesamtsynthese zusammengefasst werden. Im Rahmen der Gefahrenkarte ist eine solche Projektstudie nicht vorgesehen. 13.5.2 Hochwasserrückhalteraum Nidermoos Gewässerstudie Bünztal (1994) In der Gewässerstudie Bünztal wird ein Rückhalteraum im Nidermoos oberhalb Bünzen als eine mögliche Variante vorgeschlagen. Das Nidermoos wird bereits heute bei Hochwasser überflutet. Durch den Ausbau der bestehenden Überflutungsmulde zu einem eigentlichen Hochwasserrückhalteraum soll das Rückhaltevolumen vergrössert werden und dadurch eine massgebende Reduktion der Hochwasserspitzen erreicht werden. Machbarkeitsstudie HWRB Nidermoos (1996) Im Jahr 1996 wurde die Idee eines Rückhalteraumes im Nidermoos im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht. Es wurden vier Varianten studiert, die sich im Wesentlichen in der Anordnung der Dämme, des Auslassbauwerkes und dem Einbezug des Schwarzgrabens und des Wissenbaches unterscheiden. Hydrologische Berechnungen mit dem Niederschlag/Abflussmodell zeigen, dass der Wissenbach unbedingt in den Rückhalte- Gefahrenkarte Unteres Bünztal 54 raum Nidermoos einbezogen werden sollte, da erst dadurch eine entscheidende Drosselung der Hochwasserspitzen erreicht wird. Das Einzugsgebiet umfasst beim Zusammenfluss der Bünz und des Wissenbaches rund 38.0 km2 (Wissenbach ca. 11.7 km2). Die massgebende Hochwasserspitze HQ100 von rund 40 m3/s soll auf einen Abfluss von 8 - 10 m3/s gedrosselt werden. Der Rückhalteraum wird durch einen rund 400 m langen, maximal 2 m hohen Damm nördlich des Schwarzgrabens sowie durch ein Auslaufbauwerk gebildet (vgl. Bild 11). Hochwasserentlastung Damm Auslassbauwerk Damm Bild 11 Dauerstau / Geschiebesammler Bauliche Elemente des Rückhalteraumes Nidermoos gemäss der Machbarkeitsstudie Colenco, 1996 (Massstab 1:10'000) Aufgrund eigener hydrologischer Abschätzungen beurteilen wir den Einfluss des Rückhalteraumes Nidermoos auf die Hydrologie der Bünz wie in der Tabelle 14 dargestellt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 55 EZG (km2) HQ100 IST (m3/s) HQ100 mit Nidermoos (m3/s) Zufluss zum HWRB Nidermoos (Bünz inkl. Wissenbach) 38.0 37 37 Abfluss aus dem HWRB Nidermoos 38.0 25 10 Abfluss in Wohlen (Messstation) 53.1 45 30 Abfluss oberhalb Holzbach 61.6 50 35 Abfluss unterhalb Holzbach 87.0 65 55 Abfluss in Othmarsingen 110.6 75 65 Abfluss in Möriken – Wildegg 123.0 80 70 Tabelle 14 Abflussspitzen in der Bünz für den IST-Zustand und für den Zustand mit Hochwasserrückhalteraum Nidermoos) 13.5.3 Vergleich Vollausbau versus HWRB Nidermoos Schon heute wird das Nidermoos bei Hochwasser eingestaut. Mit einem Rückhalteraum wäre der Staueffekt grösser und ein 100-jährliches Hochwasser könnte zwischen dem Überflutungsraum und der Mündung des Holzbachs stark reduziert werden. Unterhalb der Mündung des Holzbachs ist der Einfluss des Rückhalts geringer. Die 100-jährlichen Hochwasser unterhalb des Nidermoos können mit den beobachteten Hochwassern der Jahre 1994 und 1999 verglichen werden (siehe Tabelle 15). Hochwasser- Hochwasser- HQ100 mit abfluss 1994 abfluss 1999 3 3 Nidermoos (m /s) (m /s) (m3/s) Abfluss in Wohlen (Messstation) 37 30 30 Abfluss in Othmarsingen 60 69 65 (Messstation) Tabelle 15 Vergleich der Abflussspitzen in der Bünz während den Hochwassern 1999 und 1994 verglichen mit dem HQ100 mit Rückhalteraum Nidermoos Im Mittel wird mit einem Rückhalteraum im Nidermoos der Wasserspiegel der Bünz oberhalb des Holzbachs bei einem 100-jährlichen Hochwasser um 37 cm und unterhalb des Holzbach um 20 cm abgesenkt. Der Effekt auf den Wasserspiegel nimmt vom Nidermoos bis nach Möriken-Wildegg stetig ab. Im Rahmen dieser Studie wurde nur die Anzahl der zu erhöhenden Brücken und auszubauenden Gerinnequerschnitten verglichen. Für die effektiven Gefahrenkarte Unteres Bünztal 56 Kosten ist es aber von grosser Bedeutung, ob eine Brücke beispielsweise um 30 cm oder gar um 70 cm angehoben werden muss. Es wird angenommen, dass ein Vollausbau ein Mehrfaches der Massnahmen im Rückhalteraum Nidermoos kostet. Insgesamt befinden sich heute an der Bünz im Gefahrenkartenperimeter 27 Austrittsstellen an Brücken und 16 Abschnitte am Gerinne. Mit einem Rückhalteraum im Nidermoos reduzieren sich die Austrittsstellen auf 20 Brücken und 11 Gerinnequerschnitte. Mit einer Machbarkeitsstudie werden alle Möglichkeiten für einen regionalen Hochwasserrückhalt, der die gleiche Wirkung zeigt wie ein Rückhalteraum im Nidermoos, geprüft. Empfehlung Mit einem regionalen Rückhalteraum fallen rund ein Drittel der Schwachstellen weg. Die verbleibenden Schwachstellen sind technisch einfacher zu beheben, zumal die Kapazitätsdefizite erheblich kleiner sind. Aufgrund des heutigen Kenntnisstandes (keine Detailstudie zum Vollausbau) empfiehlt Hunziker, Zarn & Partner aus technischer und ökonomischer Sicht die Variante mit dem Rückhalteraum im Nidermoos - oder einen anderen dezentralen Rückhalt im Einzugsgebiet mit der gleichen Wirkung. 13.6 Hochwasserschutz am Erusbach Hochwasserrückhalt am Erusbach Die Hochwassergefährdung in Villmergen ist relativ hoch, da grosse Flächen (70 ha) schon bei einem HQ30 betroffen sind. Es stellt sich die Frage, ob die Hochwasserschutzdefizite im Unterlauf des Erusbaches durch einen Hochwasserrückhalteraum lösen lassen (analog zum HWRB Drachtenloch am Hinterbach). Eine einfache Abschätzung des erforderlichen Rückhaltevolumens zeigt, dass die Drosselung der Hochwasserspitze von 18 m3/s (HQ100) auf 6 – 8 m3/s ein Rückhaltevolumen von rund 130'000 – 150'000 m3 erfordern würde. Einzugsgebiet HWRB HQ100 gedrosselter Abfluss erforderl. Rückhaltevolumen beim HQ100 Dammhöhe Tabelle 16 Hinterbach HWRB „Drachtenloch“ Erusbach HWRB „Projektidee“ 8.8 km2 11.1 km2 12 – 16 m3/s 18 m3/s 6 m3/s 6 – 8 m3/s 122'000 m3 130’000 – 150'000 m3 13 m ca. 10 – 12 m Vergleich des ausgeführten HWRB „Drachtenloch“ mit dem zu untersuchenden HWRB am Erusbach Gefahrenkarte Unteres Bünztal Standort 57 Bezüglich der Realisierbarkeit eines Rückhalteraumes wurden sechs verschiedene Standorte anhand des digitalen Geländemodells analysiert. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der maximale Stauspiegel jeweils auf der Kote der Strasse Villmergen - Hilfikon - Sarmenstorf liegt, d.h. dass die Strasse nicht angehoben werden müsste. Die vier Standorte zwischen Villmergen und Hilfikon ergeben wegen des relativ flachen Terrains leider nur geringe Volumen von 5'000 - 20'000 m3. Unmittelbar oberhalb von Hilfikon wurden zwei weitere Standorte ausgemessen, welche ein Volumen von rund 50'000 m3 resp. 70'000 m3 umfassen. Hier ist das Gelände relativ steil und der Bach stark eingeschnitten, so dass stirnseitig ca. 10 – 12 m hohe Dämme notwendig wären. Eine Realisierung von beiden Standorten scheint aus Kostengründen unrealistisch. Es wäre jedoch sinnvoll, das erforderliche Rückhaltevolumen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie detaillierter zu bestimmen und gleichzeitig abzuklären, ob das realisierbare Volumen von 70'000 m3 mit weiteren Massnahmen vergrössert werden könnte (Höherstau mit Anhebung der Strasse, Aushub usw.). Zudem wäre abzuklären, ob die Abflusskapazität unterhalb des Rückhalteraumes mit einfachen baulichen Massnahmen auf 8 - 10 m3/s erhöht werden könnte, da durch die Erhöhung des Drosselabflusses von 6 - 8 m3/s auf 8 - 10 m3/s das erforderliche Rückhaltevolumen reduziert werden könnte. Varianten Bezüglich des Hochwasserschutzes am Erusbach werden drei Varianten vorgeschlagen: • Vollausbau: Der Erusbach muss von einer Kapazität von 6-8 m3/s auf 18 m3/s (Hilfikon) resp. 20 m3/s (Villmergen) ausgebaut werden, um die Schutzdefizite zu beseitigen. Der Ausbau im Siedlungsgebiet auf die doppelte Gerinnekapazität ist sehr aufwändig. • Rückhalteraum 70'000 m3: Der Abfluss kann auf 8-10 m3/s gedrosselt werden. Es sind punktuelle Massnahmen in Hilfikon und in Villmergen notwendig (Anheben kritischer Brücken, Gerinneausbau). Oberhalb Hilfikon gibt es einen Standort, welcher das Stauvolumen von 70'000 m3 erfüllt. • Rückhalteraum 150'000 m3: Der Abfluss kann auf 6-8 m3/s gedrosselt werden. Es sind wenige zusätzliche Massnahmen in Hilfikon und Villmergen auszuführen. Durch die Topografie am Erusbach müssten mindestens zwei Becken gebaut werden, um ein Rückhaltevolumen von 150'000 m3 zu erreichen. Empfehlung Die Massnahmen am Erusbach in Hilfikon und Villmergen erfordern eine vertiefte Variantenstudie. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 58 13.7 Gemeinde Ammerswil In der Gemeinde Ammerswil gibt es Ausbruchstellen am Strübibach, am Teuftelbach und am Krebsbach. Strübibach Ausbruchstellen A-St 1-3 Die Ausbruchstellen am Strübibach befinden sich oberhalb des Rieten- Gefährdung Am Strübibach tritt das Wasser auf der offenen Strecke oberhalb der bergwegs. Dort mündet der Strübibach derzeit in die Kanalisation. Eindolung aus. Dabei werden einerseits die Gärten der Liegenschaften entlang des Baches überschwemmt, andererseits ist die Kapazität der Kanalisation ungenügend, so dass das Wasser dem Gefälle folgend über die Rietenbergstrasse und über die Lenzburgerstrasse abfliesst und erst nach ca. 600 m wieder zurück in den Krebsbach fliessen kann. Massnahme Im obersten Teil wäre es sinnvoll, den Strübibach ganz zu öffnen und mit kleinen Anpassungen am Gerinne für die Anwohner hochwassersicher auszugestalten. Wie dies im GEP beschrieben ist, soll der Strübibach aus der Kanalisation entnommen, entlang der Strübistrasse eingedolt und zusammen mit dem Teuftelbach dem Krebsbach zugeführt werden. Teuftelbach Ausbruchstelle A-Teu 1 Der Teuftelbach verläuft bereits ab dem Stieracher eingedolt und führt sein Wasser dem Feuerwehrweiher zu. Bei Hochwasser ist der Feuerwehrteich überlastet, so dass hier Wasser in die umliegenden Liegenschaften fliessen kann. Gefährdung Das austretende Wasser läuft zur Hendschikerstrasse hinab und kann schliesslich im Krebsbach abfliessen. Massnahme Im Rahmen der neuen Eindolung des Strübibach ist auch die Vergrösserung der Kapazität des Auslaufs aus dem Feuerwehrteich geplant. Der Teuftelbach und der Strübibach werden gemeinsam in den Krebsbach abgeleitet. Krebsbach Ausbruchstelle A-Kr 1 Die Austrittsstellen am Krebsbach befinden sich beim Pumpwerk. Gefährdung Die überschwemmten Gebiete befinden sich entlang des Gerinnes. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Massnahme 59 Beim Pumpwerk soll das Eindringen des Wassers überprüft werden. Allenfalls ist das Pumpwerk mit Objektschutzmassnahmen zu schützen. Gemäss Angabe der Gemeinde ist das Pumpwerk gegenwärtig nicht in Betrieb. Bild 12 Austrittsstellen und Schutzdefizite Ammerswil 13.8 Gemeinde Bettwil Ausbruchstelle B-Er 1 Die Austrittsstellen, welche ein Schutzdefizit verursachen, befinden sich entlang des Erusbachs. Das Gerinne des Erusbachs ist in diesem Abschnitt auf der ganzen Länge knapp. Zudem ist hier das Gefälle gering, so dass der Erusbach eine Auflandungstendenz aufweist. Gefährdung Die Überschwemmungsflächen tangieren wenige Liegenschaften links vom Erusbach. Massnahme In Bettwil kann durch Unterhalt, das heisst durch das Beobachten von Ablagerung und deren Entfernen, die Hochwassersicherheit verbessert werden. Zusätzlich ist eine Notfallplanung vorgesehen, so dass das Wasser mit Sandsäcken und mobilen Massnahmen gezielt abgeleitet werden kann. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 60 In der Skizze ist eine Möglichkeit für das Ableiten eines Hochwassers dargestellt. Diese zwei Massnahmen können noch keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren. So sind auch Objektschutzmassnahmen entlang des Gerinne sind zu prüfen. Der als Alternative aufgeführte Gerinneausbau des Erusbachs auf ca. 150 m Länge ist für die Gemeinde Bettwil unverhältnismässig teuer. Bild 13 Austrittsstellen und Schutzdefizite Bettwil 13.9 Gemeinde Bünzen Vom Gemeindegebiet Bünzen wurde für die Gefahrenkarte Unteres Bünztal nur die Siedlung Waldhäusern betrachtet (siehe Gefahrenkartenperimeter). In Waldhäusern gibt es eine kleine Schutzdefizitfläche innerhalb der Bauzone. Zumal in diesem Bereich keine Gebäude vorhanden sind, sind raumplanerische Massnahmen möglich. Mit dem Bau eines Hochwasserrückhalteraums oberhalb von Bünzen könnte diese Schutzdefizitfläche beseitigt werden. Beim Bauernhof Aumatte befindet sich ein Schutzdefizit (Brauchwasserfassung Aumatte). Gefahrenkarte Unteres Bünztal 61 Bild 14 Austrittsstellen und Schutzdefizite Bünzen (Waldhäusern) 13.10 Gemeinde Büttikon In Büttikon führt der Hinterbach lokal zu kleinen Schutzdefizitflächen. Hinterbach Ausbruchstelle B-Hi 1-2 Bei den zwei Austrittsstellen am Hinterbach in Büttikon ist die Kapazität der Gefährdung Zwei Brücke und des Gerinnes zu klein. Liegenschaften links und rechts vom Hinterbach werden überschwemmt. Das Wasser kann dann neben der Liegenschaft auf die Villmergerstrasse fliessen. Massnahme Da in Büttikon nur wenige Liegenschaft betroffen sind, ist Objektschutz die beste und günstigste Variante. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 15 62 Austrittsstellen und Schutzdefizite Büttikon 13.11 Gemeinde Dintikon Der oberste Teil des Dorfes Dintikon liegt am Hang und wird von vier kleinen Gewässern durchflossen. Rütelibach, Rudenbach, Rohrbach und Rohrbächli div. Ausbruchstellen D-Rü 1, D-Ru 1, D-Ro 1, D-Rbä 1 Bei einem lokalen Gewitter können diese Gewässer stark anschwellen, so Gefährdung Durch das Strassennetz wird das Wasser verteilt, so dass zwischen diesen dass deren Gerinne zu klein sind und Wasser austritt. Die grössten Schwachstellen befinden sich bei den Durchlässen. Gewässer beinahe alle Liegenschaften betroffen sein können. Da das Wasser am Hang aber schnell abfliesst, ist nur mit geringen Fliesstiefen zu rechnen. Massnahme Bei allen vier Gewässern sind ein Gerinneausbau und die Vergrösserung der Durchlässe die geeignete Variante, um die Hochwassersicherheit zu verbessern. Insbesondere der Rohrbach sowie das Rohrbächlein benötigen diesen Ausbau. Als Alternative oder in Ergänzung sind Objektschutzmassnahmen der Liegenschaften zu prüfen. Auch Objektschutzmassnahmen der Liegenschaften entlang des Gerinnes sind zu prüfen. Auf dem Bild 16 ist ein Vorschlag für die Notfallplanung eingezeichnet. Diese Notfallplanung ist vor Gefahrenkarte Unteres Bünztal 63 allem wichtig, solange die baulichen Massnahmen noch nicht umgesetzt sind. Durch die Hanglage ist das Wasser mehrheitlich entlang der Falllinie und wo möglich auf einer Strasse abzuführen. Bild 16 Austrittsstellen und Schutzdefizite Dintikon 13.12 Gemeinde Dottikon In der Gemeinde Dottikon befinden sich die Austrittsstellen mit Schutzdefizit an der Bünz. Bünz div. Ausbruchstellen In Dottikon gibt es an der Bünz 12 Ausbruchstellen. Es sind in diesem Abschnitt sowohl Brücken als auch das Gerinne an der Kapazitätsgrenze. Gefährdung Durch die gegebene Topografie überschwemmt das Wasser Flächen entlang der Bünz. Der grösste Teil der Überschwemmungsflächen besteht aus landwirtschaftlich genutztem Land. Es sind auch einige Liegenschaften (u.a. die Gemeindeverwaltung), der Fussballplatz und Teile der Dottikon Exclusive Synthesis AG betroffen. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Massnahme 64 Die Anzahl der Austrittsstellen an der Bünz in Dottikon bleibt mit dem Bau eines regionalen Rückhalteraums im Oberlauf der Bünz etwa gleich. Dies heisst nicht, dass ein regionaler Rückhalteraum für Dottikon keinen Nutzen hat. Der Wasserspiegel wird bei einem HQ100 mit einem regionalen Rückhalteraum im Mittel um ca. 20 cm abgesenkt, was die lokalen Massnahmen deutlich vereinfacht. Zum Schutz des Bauernhofes südöstlich der Dottikon Exclusive Synthesis AG, des Sportplatzes, weiterer Liegenschaften und der Grundwasserfassungen ist eine Sicherung durch Objekschutzmassnahmen zu prüfen. Die Schutzdefizitfläche bei der Dottikon Exclusive Synthesis AG ergibt sich durch die Annahme, dass die mobilen Massnahmen, die zum Schutz der Eingänge vor einem HQ30 angebracht worden sind, einmal in 100 Jahren nicht rechtzeitig installiert werden können. Zur Entschärfung dieser Schutzdefzitfläche muss „nur“ die Alarmierung bei der Notfallplanung überprüft werden, so dass garantiert werden kann, dass die mobilen Massnahmen bei jedem Hochwasser aufgestellt werden. Holzbach Wasseraustritte vom Holzbach können den Bauernhof bei der Dottikon Exclusive Synthesis AG erreichen. Dies soll bei der Planung der Objektmassnahmen berücksichtigt werden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 17 65 Austrittsstellen und Schutzdefizite Dottikon 13.13 Gemeinde Hägglingen In der Gemeinde Hägglingen gibt es Austrittsstellen am Hägglingerbach, Birchgraben, Schwettibach und Moosbach. Hägglingerbach, Birchgrabe Ausbruchstelle H-Hä 1, H-Bi 1 Die beiden kleineren Gewässer fliessen durch bewaldetes Gebiet. Die Gewässer können stark anschwellen und viel Ast- und Laubmaterial transportieren. Folglich befinden sich die beiden Austrittsstellen bei den Einläufen der Eindolungen am Waldrand vor der Birchmatte. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Gefährdung 66 Der Hägglingerbach und der Birchgraben verursachen ein Schutzdefizit beim Sportplatz. Massnahme Für den Sportplatz werden unmittelbar keine Massnahmen gefordert. Bei Neu- oder Umbauten ist aber die Ausdolung des Hägglingerbachs und des Birchgrabens in Betracht zu ziehen. Schwettibach Ausbruchstelle H-Sch 1 Die Austrittsstelle am Schwettibach liegt unten beim Weiher, wo sich der Schwettibach ein zweites Mal öffnet. Dieser Weiher wird zusätzlich durch Hangwasser beeinflusst, wie dies von der Gemeinde Hägglingen mitgeteilt wurde. Die Effekte von Hangwasser waren nicht Gegenstand der Abklärungen für diese Gefahrenkarte. Gefährdung Das Wasser, das beim Weiher ausfliesst, läuft auf der Zentrumsstrasse ab und gefährdet die Gebäude links und rechts von der Strasse sowie ein Grundwasserpumpwerk. Durch die Hanglage fliesst das Wasser schnell ab, so dass die Fliesstiefen gering sind. Massnahme Für den Schwettibach ist eine Notfallplanung entscheidend. Das austretende Wasser soll auf der Strasse abgeleitet und in das Gerinne des Schwettibachs zurückgeführt werden. Diese Massnahme kann noch keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren. Das Problem für den Schwettibach könnte auch durch eine Vergrösserung der Eindolung gelöst werden. Als Schutz für die Grundwasserpumpwerke sind Objektschutzmassnahmen vorgesehen. Moosbach Ausbruchstelle H-Mo 1 Die Austrittsstelle am Moosbach liegt am Ende einer kurzen, neu ausge- Gefährdung Das ausfliessende Wasser läuft dem eingedolten Bach entlang bis es in den dolten Strecke. Schwettibach abfliessen kann. Massnahme Als Sofortmassnahem ist die Notfallplanung zu prüfen. Im GEP wurde für den Moosbach die Öffnung des Gerinnes sowie eine Umlegung über Bodelesi vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird auch als Massnahme für eine bessere Hochwassersicherheit als positiv bewertet. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 18 67 Austrittsstellen und Schutzdefizite Hägglingen 13.14 Gemeinde Hendschiken In der Gemeinde Hendschiken gibt es Austrittsstellen am Krebsbach, beim Gewässer „Höhli“ und an der Bünz. Bünz Ausbruchstelle H-Bü 1-2 An der Bünz sind zwei Brücken und eine Austrittsstelle beim Gerinne vorhanden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Gefährdung Ein Schutzdefizit tritt lediglich bei der Abwasserreinigungsanlage auf. Massnahme Für die Abwasserreinigungsanlage ist Objektschutz vorgesehen. 68 Krebsbach Ausbruchstelle H-Kr 1-2 Die Austrittsstellen befinden sich bei den Eindolungen vor der Bahnlinie, sowie im Dorfkern von Hendschiken. Der Krebsbach ist im Dorfkern abwechselnd offen und dann wieder eingedolt. Gefährdung Im Dorfzentrum ist die Gerinnekapazität für den Krebsbach zu klein. Durch die Topografie kann sich das Wasser ausbreiten, so dass relativ grosse Schutzdefizitflächen auftreten. Die Überflutungsflächen vor dem Bahndamm überschwemmen hauptsächlich landwirtschaftlich genutztes Land. Aber der Bauernhof beim Mertelacker ist ebenfalls betroffen. Massnahme Das entstehende Schutzdefizit im Dorfzentrum könnte durch eine gezielte Drosselung am Bahndamm entscheidend verringert werden (Rückhalteraum). Dadurch würde der Bauernhof beim Mertelacker stärker eingestaut. Der Bauernhof soll durch Objektschutzmassnahmen geschützt werden. Es gibt eine offene Röhre beim Bahndamm. Diese Röhre muss, damit keine Überschwemmungen auf der nördlichen Seite von Hendschiken auftreten, geschlossen werden. „Höhli“ H-Hö 1 Beim zeitweise Wasser führenden Gerinne Höhli ist eine Geländeanpassung notwendig, so dass das Wasser nicht den Bauernhof bei Mertelacker überfluten kann. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 19 69 Austrittsstellen und Schutzdefizite Hendschiken 13.15 Gemeinde Hilfikon In der Gemeinde Hilfikon gibt es Austrittsstellen am Erusbach und am Sandbühlbächli. Erusbach Ausbruchstelle H-Er 1-4 Das Gerinne des Erusbachs in Hilfikon ist an verschiedenen Stellen zu Gefährdung Entlang des Erusbachs in Hilfikon sind mehrere Liegenschaften links sowie knapp. rechts des Gewässers betroffen, darunter auch das Schulhaus. Massnahme Bei der ersten Austrittsstelle wird nichts unternommen. Die Gartenanlage gehört zur Schlosszone und ist bewusst in einer alten Bachschlaufe integriert. Wie in Kap 13.6 beschrieben, gibt es für die Austrittsstellen in Gefahrenkarte Unteres Bünztal 70 Hilfikon und Villmergen die Möglichkeit, einen Hochwasserrückhalteraum analog dem Drachtenloch zu bauen. Es werden 3 Varianten aufgezeigt. Die 1. Variante ist der Vollausbau (Gerinneverbreiterung, Anheben der Brücke) in Hilfikon und in Villmergen. Die 2. Variante, welche auf der Schutzdefizitkarte und den Skizzen dargestellt ist, entspricht einem Mittelweg. Es wird ein Rückhaltebecken gebaut sowie die grössten Schwachstellen behoben. Die Variante 3 besteht aus zwei grossen Becken, welche die Hochwasserspitze auf 5-6 m3/s dämpfen können. Durch diese grosse Dämpfung ist dann die Kapazität im Unterlauf genügend. Zur Variantenwahl wird eine vertiefte Studie empfohlen. Beim Schulhaus gibt es eine problematische Entwässerungsleitung. Um einen Rückstau vorzubeugen, wäre diesbezüglich eine Rückstauklappe wünschenswert. Sandbühlbächli Ausbruchstelle H-Sa 1 Das Sandbühlbächli ist ein Gewässer mit sehr kleinem Gerinne, das bei Gefährdung Das austretende Wasser kann zu einem Hof mit Pferdekoppeln fliessen. Bei einem Gewitter leicht über die Ufer treten kann. grossen Wasseraustritten fliesst das Wasser über die Kantonsstrassse und kann das Gebäude der Gemeindeverwaltung erreichen. Massnahme Das Sandbühlbächli sollte bei Hochwasser im Rahmen der Notfallplanung über die Hauptstrasse direkt in den Erusbach abgeleitet werden. Diese Massnahme kann noch keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren. Als Alternative ist daher auch der Gerinneausbau denkbar. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 20 71 Austrittsstellen und Schutzdefizite Hilfikon 13.16 Gemeinde Kallern In der Gemeinde Kallern gibt es nur unten an der Langmatt eine sehr kleine Schutzdefizitfläche. Hier ist keine Massnahme vorgesehen. Allerdings sollte das kleine Gewässer bei Langmatt durch Bauauflagen bei der weiteren Überbauung berücksichtigt werden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 21 72 Austrittsstellen und Schutzdefizite Kallern 13.17 Gemeinde Möriken-Wildegg In der Gemeinde Möriken-Wildegg liegen die Austrittsstellen an der Bünz, am Weierbodenbach, beim „Eihübel“, am Klausenbächli und am Schlossbach. Bünz Ausbruchstellen M-Bü 1-5 Die Austrittsstellen an der Bünz befinden sich auf der Strecke zwischen, „Kolpete“ und der Mündung in den Aabach. Es gibt zwei Austrittsstellen an Brücken und verschiedene Schwachstellen am Gerinne. Gefährdung Bis zum Wehr an der Lauestrasse liegen die Überschwemmungsflächen links oder rechts der Bünz. Kurz vor dem Wehr kann das Wasser in Richtung Dorfzentrum Wildegg wegfliessen. Dies hat zur Folge, dass eine relativ grosse Fläche überflutet wird, da das Wasser nicht mehr direkt in die Bünz zurückfliessen kann. Massnahme In Möriken-Wildegg hat die Massnahme „regionaler Rückhalteraum im Oberlauf“ nur noch einen geringen Einfluss. Die Schwachstellen bis und mit Winterle verlangen zum jetzigen Zeitpunkt keine Massnahmen. Bei Kolpete ist auf den Unterhalt des Ablagerungsplatzes zu achten. Die Entwicklung der Erosionsprozesse oberhalb der Strasse Möriken-Niederlenz muss Gefahrenkarte Unteres Bünztal 73 beobachtet werden. Es ist eine bewirtschaftete Dosierstrecke unterhalb der Steilstrecke notwendig. Bei der Austrittsstelle beim Schulhaus sind die mobilen Massnahmen und das Alarmierungssystem zu überprüfen (Zuverlässigkeit der Alarmierung, Zeitbedarf für die Installation der Massnahme). Der Risikokatasterpunkt (Schwimmbad) ist durch Objektschutz zu schützen. Das Gerinne bis zum Wehr weist eine zu kleine Kapazität und eine Auflandungstendenz auf. Eine Möglichkeit, diesen Problemen zu begegnen, ist linksseitig eine Erhöhung der Ufermauer um ca. 0.7 m. Ausserdem soll die Wehrsteuerung im Hinblick auf den Geschiebetransport überprüft und optimiert werden. Weierbodenbach Ausbruchstelle M-We 1 Der Weierbodenbach fliesst durch relativ steiles, waldiges Gebiet, wird am Waldrand gefasst und fliesst danach eingedolt in die Bünz. Die Austrittsstelle des Weierbodenbach befindet sich beim Einlauf der Eindolung. Gefährdung Das austretende Wasser fliesst dem Gefälle entsprechend den Hang hinunter und wird durch das Strassennetz zum Teil verteilt. Die Überschwemmungsfläche des Weierbodenbach erscheint ziemlich gross. Es ist aber zu beachten, dass die Überflutungsflächen des Weierbodenbachs nur geringe Fliesstiefen aufweisen, was dessen Gefährdung relativiert. Massnahme Die verhältnismässigste Massnahme ist, das austretende Wasser bei Hochwasser gezielt abzuleiten. Diese Massnahme kann aber keine Hochwassersicherheit bis zu einem HQ100 gewährleisten. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten an den Eindolungen soll deren Kapazität vergrössert werden. „Eihübel“, Klausenbächli Ausbruchstelle M-Kl 1, M-Ei 1 Das Gewässer beim „Eihübel“ und das Klausenbächlein fliessen durch relativ steiles, waldiges Gebiet und werden am Waldrand gefasst und fliessen danach eingedolt in die Bünz. Die Austrittsstelle des Gewässers beim „Eihübel“ und des Klausenbächleins befinden sich jeweils bei der Eindolung. Gefährdung Das austretende Wasser fliesst dem Gefälle entsprechend den Hang hinunter und wird durch das Strassennetz zum Teil verteilt. Die Überschwemmungsflächen des Gewässers beim „Eihübel“ und des Klausenbächleins erscheinen ziemlich gross. Es ist zu beachten, dass die Überflutungsfläche nur geringe Fliesstiefen aufweisen, was dessen Gefährdung relativiert. Bei einem 300-jährlichen Hochwasser ist zudem die Schiessanlage betroffen. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Massnahme 74 Die verhältnismässigste Massnahme, ist das austretende Wasser bei Hochwasser gezielt abzuleiten. Diese Massnahme kann aber keine Hochwassersicherheit bis zu einem HQ100 gewährleisten. Die Gefährdungssituation der Schiessanlage ist zu überprüfen und allenfalls mit Objektschutz zu sichern. Falls die Eindolungen einmal saniert werden müssen, sollen die Kapazitäten vergrössert werden. Eine Offenlegung westlich des Dorfes ist zu prüfen. Schlossbach Ausbruchstelle M-Sch 1 Der Schlossbach fliesst durch relativ steiles, waldiges Gebiet. Er wird am Waldrand gefasst und fliesst danach eingedolt in die Bünz. Auch die Austrittsstellen des Schlossbachs befinden sich beim Einlauf der Eindolung. Gefährdung Das austretende Wasser fliesst dem Gefälle entsprechend den Hang hinunter und wird durch das Strassennetz zum Teil verteilt. Die Überschwemmungsflächen des Schlossbachs erscheinen ziemlich gross. Es ist zu beachten, dass die Überflutungsflächen nur geringe Fliesstiefen aufweisen, was dessen Gefährdung relativiert. Massnahme Die verhältnismässigste Massnahme ist, das austretende Wasser bei Hochwasser gezielt abzuleiten. Diese Massnahme kann aber keine Hochwassersicherheit bis zu einem HQ100 gewährleisten. Ausserdem soll der Einlauf bei der Kantonsstrasse verbessert werden. Bild 22 Austrittsstellen und Schutzdefizite Möriken-Wildegg (westlicher Aussschnitt) Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 23 75 Austrittsstellen und Schutzdefizite Möriken-Wildegg (östlicher Ausschnitt) 13.18 Gemeinde Othmarsingen In der Gemeinde Othmarsingen befinden sich die Ausstrittsstellen am Mattenbächlein und an der Bünz. Bünz Ausbruchstelle O-Bü 1-10 Die Bünz weist in Othmarsingen mehrere Austrittsstellen auf. Bei der Mehrheit der Austrittsstellen tritt das Wasser erst bei einem 300- jährlichen Hochwasser aus. Gefährdung Die Schutzdefizite ergeben sich durch die grosse Einstautiefe, wenn das Wasser bei einem HQ300 über die Ufer tritt und teilweise tiefer liegende Gebiete überschwemmt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Massnahme 76 Im Siedlungsgebiet von Othmarsingen besteht ein Hochwasserschutz für ein HQ100. Beim HQ300 treten jedoch grosse Fliesstiefen auf. Sinnvoll ist es, Neubauten mindestens auf das Niveau des Dammes auszurichten. Es soll geprüft werden, ob zusätzliche Massnahmen aufgrund der grossen Fliesstiefen beim HQ300 notwendig sind. Mattenbächlein Ausbruchstelle O-Ma 1-2 Das Mattenbächlein verläuft erst ab dem Ausserdorf geöffnet. Es weist in Gefährdung Die von diesen Austrittsstellen ausgehenden Überschwemmungsflächen Othmarsingen zwei Austrittsstellen auf. sind klein und weisen nur eine geringe Gefährdung auf. Massnahme Am Mattenbächlein sollen die Ablagerungen beobachtet und allenfalls entfernt werden. Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen. Bild 24 Austrittsstellen und Schutzdefizite Othmarsingen Gefahrenkarte Unteres Bünztal 77 13.19 Gemeinde Sarmenstorf In der Gemeinde Sarmenstorf befinden sich die Ausstrittsstellen am Erusbach. Der Erusbach fliesst zwischen Bettwil und Sarmenstorf durch bewaldetes und relativ steiles Gebiet. Erusbach Ausbruchstelle S-Er 1-3 Das Gerinne des Erusbachs in Sarmenstorf ist sehr knapp dimensioniert. Das Wasser kann an einigen Stellen bei einem HQ100 über die Ufer treten. Zwei der Schwachstellen befinden sich bei den Einläufen von Durchlässen. Die dritte Austrittsstelle ist ein knapper Gerinnequerschnitt mit Verlandungstendenz. Gefährdung Da Sarmenstorf auf einem Kegel liegt, verursachen die ersten beiden Austrittsstellen relativ grosse Überschwemmungsflächen. Massnahme In Sarmenstorf wurden schon im Vorfeld der Gefahrenbeurteilung einige Primärmassnahmen realisiert. Deshalb ist für die ersten zwei oberen Austrittsstellen „nur“ eine Notfallplanung zu erarbeiten, so dass das Wasser mit mobilen Massnahmen gezielt auf der Strasse (blaue Linie Bild 25) abgeleitet und in den Erusbach zurückgeführt werden kann. Diese Massnahme kann keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren. Die sichere, dafür aber ökonomisch unverhältnismässige Variante wäre, das Gerinne auszubauen. Die Pumpwerke und die Grundwasserfassungen sollen auf eintretendes Wasser geprüft und mit Objektschutz geschützt werden. Bei der dritten Austrittsstelle kann durch Unterhalt, das heisst durch das Beobachten von Ablagerungen und deren Entfernung die Hochwassersicherheit verbessert werden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 25 78 Austrittsstellen und Schutzdefizite Sarmenstorf 13.20 Gemeinde Uezwil In der Gemeinde Uezwil sind Ausstrittsstellen am Hinterbach und an verschiedenen kleinen Gewässern („Zelgli“, „Sureacher“, „Teufebach“, „Cholhüfeli“) vorhanden. Hinterbach Ausbruchstelle U-Hi 1-3 Das Gerinne des Hinterbachs in Uezwil weist bei Hochwasser keine Reserven auf, so dass bei den Brücken sowie beim Einlass U-Hi 3 mit Wasseraustritten zu rechnen ist. Gefährdung Die an den Hinterbach angrenzenden Liegenschaften sind von den Wasseraustritten betroffen. Massnahme Für die Austrittsstellen ist eine Notfallplanung zu erarbeiten, so dass das Wasser mit Sandsäcken und mobilen Massnahmen gezielt auf der Strasse (blauer Pfeil Bild 26) abgeleitet und in den Hinterbach zurückgeführt werden kann. Diese Massnahme kann keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren. Die sichere Variante wäre der Gerinneausbau. Diese Variante ist aber ökonomisch unverhältnismässig. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 79 Zelgli Ausbruchstelle U-Ze 1 Das Gewässer beim „Zelgli“ ist ein Gewässer mit sehr kleinem Gerinne, das Gefährdung Die Wiese und unüberbautes Baugebiet kann überflutet werden. Massnahme Das kleine Gewässer muss durch Bauauflagen bei einer weiteren Über- bei einem grösseren Gewitter leicht über seine Ufer treten kann. bauung berücksichtigt werden. Eventuell muss bei den angrenzenden Gärten über eine Notfallplanung diskutiert werden. Sureacher Ausbruchstelle U-SU 1 Das Gewässer beim „Sureacher“ kann bei einem grösseren Gewitter leicht Gefährdung Die Wiese und mehrere Einfamilienhäuser können überflutet werden. Massnahme Das kleine Gewässer muss durch Bauauflagen bei einer weiteren Über- über seine Ufer treten. bauung berücksichtigt werden. Wünschbar wäre eine Offenlegung bis zum Hinterbach mit einer entsprechenden Erhöhung der Kapazität bei der Querung der Strasse. Cholhüfeli Ausbruchstelle U-Ch 1 Austretendes Wasser vom Cholhüfeli kann bis zum Fussballplatz fliessen. Falls das Gelände einmal überbaut werden sollte, sind bauliche Auflagen erforderlich. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 26 80 Austrittsstellen und Schutzdefizite Uezwil 13.21 Gemeinde Villmergen In der Gemeinde Villmergen existiert eine grosse Anzahl von Austrittsstellen am Erusbach. Durch den Bau des Rückhaltebeckens im Drachtenloch gibt es am Hinterbach keine Schutzdefizite mehr. Die kleinen Gewässer Chriesilochbach und Schwarzhaldenbach durchfliessen eher steiles, bewaldetes Gelände und sind dementsprechend wild. Erusbach Ausbruchstelle V-Er 1-10 Das Gerinne des Erusbach in Villmergen weist eine zu kleine Kapazität auf und Wasser kann bereits bei einem 30-jährlichen Hochwasser austreten. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Gefährdung 81 In Villmergen gibt es grosse potenzielle Überschwemmungsflächen durch den Erusbach. Das Wasser tritt vornehmlich auf der rechten Seite über die Ufer. Wenn der Hinterbach zur selben Zeit auch sehr viel Wasser führt, kann das Gerinne des Hinterbach das zusätzliche Wasser des Erusbach nicht auch noch abführen. Im Industriegebiet von Villmergen befinden sich etliche Sonderrisiken. Massnahme Wie in Kapitel 13.5 beschrieben, gibt es für die Austrittsstellen in Hilfikon und Villmergen die Möglichkeit, einen Hochwasserrückhalteraum analog dem Drachtenloch zu bauen. Es werden 3 Varianten aufgezeigt. Die 1. Variante ist der Vollausbau (Gerinneverbreiterung, Anheben der Brücke) in Hilfikon und in Villmergen. Die 2. Variante, welche auf der Schutzdefizitkarte und den Skizzen dargestellt ist, entspricht einem Mittelweg. Es wird ein Rückhaltebecken gebaut sowie die grössten Schwachstellen behoben. Variante 3 besteht aus zwei grossen Becken, welche die Hochwasserspitze auf 5-6 m3/s dämpfen können. Durch diese grosse Dämpfung ist dann die Kapazität im Unterlauf genügend. Zur Variantenwahl wird eine vertiefte Studie empfohlen. Chriesilochbach Ausbruchstelle V-Ch 1-2 Der Chriesilochbach ist relativ stark ins Gelände eingeschnitten und weist Gefährdung Dadurch, dass der Chriesilochbach oben am Hang ausbrechen und das einen Durchlass und eine Eindolung mit ungenügender Kapazität auf. Wasser durch das Strassennetz verteilt werden kann, ist die potenzielle Überflutungsfläche relativ gross. Die Fliesstiefen sind gering. Massnahme Der Durchlass und die Eindolung sollen zur Verbesserung der Hochwassersicherheit vergrössert werden. Schwarzhaldenbach Ausbruchstelle V-Sch 1 Der Schwarzhaldenbach hat oberhalb von Villmergen ein zu kleines Gerinne Gefährdung Das austretende Wasser fliesst den Hang herunter, wo verschiedene und auch das Kanalisationsrohr ist für diesen Bach zu klein bemessen. Strässchen das Wasser verteilen. Massnahme Es ist schon ein Projekt vorgesehen, welches den Schwarzhaldenbach durch das angrenzende Landwirtschaftsland offen dem Trybach zuführt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 27 82 Austrittsstellen und Schutzdefizite Villmergen 13.22 Gemeinde Waltenschwil In der Gemeinde Waltenschwil gibt es eine grosse Anzahl von Austrittsstellen an der Bünz. Die kleinen Gewässer Wissenbächli und Tobelbach Sonne fliessen durch eher steiles, bewaldetes Gelände. Sie haben bei den Durchlässen oder Eindolungen jeweils Austrittsstellen. Bünz Ausbruchstelle Wa-Bü 1-3 Das Gerinne der Bünz weist in diesem Abschnitt eine zu kleine Kapazität Gefährdung Die Überflutungsflächen tangieren einige an der Bünz anliegende Dorfteile. auf. Folglich gibt es an Brücken und Gerinne mehrere Austrittsstellen. Oberhalb von Waltenschwil ist vorwiegend Landwirtschaftsland betroffen, welches kein Schutzdefizit ergibt. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Massnahme 83 Wie in Kapitel 13.5 beschrieben, gibt es für die Austrittsstellen entlang der Bünz die Möglichkeit, einen dezentralen Hochwasserrückhalt zu realisieren. Damit sind die Schutzdefizite in Waltenschwil entschärft. Es bleiben lediglich zwei Schwachstellen an Brücken mit einem geringen Kapazitätsdefizit übrig. Bei der Variante Vollausbau der Bünz müsste der Querschnitt der Bünz praktisch auf der ganzen Länge vergrössert werden. Dies ist einerseits durch eine Sohlenabsenkung oder durch den Bau von Dämmen möglich. Wissenbächli Ausbruchstelle Wa-Wi 1-2 Das Wissenbächli weist zwei Austrittsstellen auf. Gefährdung Von der ersten Austrittsstelle ist lediglich die Grundwasserfassung betroffen. Die zweite Austrittsstelle gefährdet ein tief liegendes Firmengelände. Massnahme Als Massnahme werden für die beiden Schutzdefizite Objektschutzmassnahmen vorgeschlagen. Tobelbach Sonne Ausbruchstelle Wa-To 1-3 Der Tobelbach ist ein kleines Gewässer. Da er aber durch waldiges, relativ stark geneigtes Gebiet läuft, kann er bei einem starken Gewitter schnell anschwellen. Der Einlauf der Eindolung ist zu klein. Gefährdung Von der Austrittsstelle her läuft das Wasser in Richtung Kantonsstrasse ab. Massnahme Der Einlass Wa-To 2 soll im Fall eines Bauvorhabens zur Verbesserung der Hochwassersicherheit vergrössert werden. Da ab dem zweiten Durchlass der Bach eingedolt ist, soll auch die Kapazität des Kanals überprüft werden. Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 28 84 Austrittsstellen und Schutzdefizite Waltenschwil 13.23 Gemeinde Wohlen In der Gemeinde Wohlen gibt es eine grosse Anzahl von Austrittsstellen an der Bünz. Weitere Austrittsstellen befinden sich am Bärholzbach, Oberhaubach, Reservoirbach, Guggibach und am Holzbach. Bünz Ausbruchstelle W-Bü 1-23 In Wohlen gibt es an der Bünz zahlreiche Ausbruchstellen. Es sind in diesem Abschnitt sowohl Brücken als auch das Gerinne an der Kapazitätsgrenze. Gefährdung Durch die gegebene Topografie werden verschiedene tiefliegende Gebiete entlang der Bünz überschwemmt. Massnahme Wie in Kapitel 13.5 beschrieben, gibt es für die Austrittsstellen entlang der Bünz die Möglichkeit, einen dezentralen Hochwasserrückhalt zu realisieren. Damit sind die Schutzdefizite in Wohlen mehrheitlich entschärft. Es bleiben trotzdem noch 16 Austrittsstellen übrig. Insgesamt sind 11 Brücken und 8 Gerinneabschnitte zu überprüfen. Der Wasserspiegel wird bei einem HQ100 mit einem Rückhalteraum zwischen 30 und 40 cm abgesenkt. Genaue Angaben über den Aufwand zur Erhöhung der Gerinnekapazität mit Gefahrenkarte Unteres Bünztal 85 respektive ohne dezentralen Hochwasserrückhalt müssen im Rahmen einer Projektstudie abgeklärt werden. Bärholzbach Ausbruchstelle W-Bä 1-3 Am Bärholzbach befinden sich die Austrittsstellen bei drei Einläufen. Gefährdung Der erste Einlauf ist zu knapp dimensioniert, so dass Wasser austritt und den Hügel hinab fliesst. Die zweite Austrittsstelle befindet sich beim Einlauf beim Werkhof und die dritte Austrittsstelle ist erst bei einem HQ300 überlastet. Da aber die nahe gelegene Unterführung das Wasser höher als 2 m einstauen kann, ergibt sich eine Fläche der Gefahrenstufe rot. Massnahme Als Massnahme sollen die beiden Einläufe der Dolungen optimiert werden. Bei der oberen Austrittsstelle soll die Notfallplanung geregelt werden, damit das austretende Wasser gezielt abgeleitet werden. Oberhaubach, Reservoirbach Ausbruchstelle W-Ob 1-2, W-Re 1-2 Die beiden kleinen Gewässer befinden sich an einem Hang und weisen zu Gefährdung Die Überflutungswege ergeben sich durch die Topografie am Hang und knappe Eindolungen auf. durch das Strassennetz. Es werden nur geringe Fliesstiefen erreicht. Massnahme Als Massnahme sollen die beiden Einläufe der Dolungen optimiert werden. Bei den Austrittsstellen muss die Notfallplanung geregelt werden, damit das austretende Wasser gezielt abgeleitet werden kann. Guggibach Ausbruchstelle W-Gu 1-5 Der Guggibach ist ein kleines Gewässer im Siedlungsgebiet von Wohlen. Gefährdung Die Überflutungsflächen ergeben sich durch die Topografie und die Stras- Der Bach verläuft zuerst eingedolt, dann offen und wieder eingedolt senneigungen. Es werden nur geringe Fliesstiefen erreicht. Massnahme Als Massnahme sollen die beiden Einläufe der Dolungen optimiert werden. Bei der oberen Austrittsstelle muss der Überlastfall geregelt werden, damit das austretende Wasser gezielt abgeleitet werden kann. Gefahrenkarte Unteres Bünztal 86 Holzbach Ausbruchstelle W-Ho 1-3 Die Kapazität des Gerinnes am Holzbach vor der Mündung in die Bünz ist zu Gefährdung Die Überflutungsflächen tangieren die Abwasserreinigungsanlage von klein. Wohlen und den Bauernhof auf dem Gemeindegebiet Dottikon. Massnahme Die Abwasserreinigungsanlage soll mit Objektschutz geschützt werden. Bild 29 Austrittsstellen und Schutzdefizite Wohlen (Ausschnitt Nordwest) Gefahrenkarte Unteres Bünztal Bild 30 87 Austrittsstellen und Schutzdefizite Wohlen (Ausschnitt Südost)