Technischer Anhang (PDF, 95 Seiten, 6.3 MB)

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Technischer Anhang (PDF, 95 Seiten, 6.3 MB)
Departement
Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Raumentwicklung
Gefahrenkarte Hochwasser
Unteres Bünztal
Gemeinden Ammerswil, Bettwil, Bünzen
(Waldhäusern), Büttikon, Dintikon,
Dottikon, Hägglingen, Hendschiken,
Hilfikon, Kallern, Möriken-Wildegg,
Othmarsingen, Sarmenstorf, Uezwil,
Villmergen, Waltenschwil und Wohlen
Technischer Bericht und
Massnahmenplanung
Schachenallee 29, 5000 Aarau
Tel.: 062 823 94 61
Fax.: 062 823 94 66
Aarau, 5. Februar 2009
Impressum
Auftragnehmer
Hunziker, Zarn & Partner, Ingenieurbüro für Fluss- und Wasserbau, Aarau
Schilling Michael (Projektleiter)
Ryser Andrea, Bader Sarah, Bolt Heidi
Projektausschuss
Abteilung Raumentwicklung/ Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Tschannen Martin (Projektleiter)
Hartmann Jörg, Speck Heiner
Abteilung Landschaft und Gewässer/ Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Marti Hans, Koksch Mario, Baumgartner Walter
Abteilung für Umwelt/ Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Frei Felix
Aargauische Gebäudeversicherung
Baumgartner Alfred, Brandenberg Georges
Hunziker, Zarn & Partner
Gemeindevertreter
Ammerswil
Bettwil
Bünzen
Büttikon
Dintikon
Dottikon
Hägglingen
Hendschiken
Hilfikon
Kallern
Möriken-Wildegg
Othmarsingen
Sarmenstorf
Uezwil
Villmergen
Waltenschwil
Wohlen
B. Murri
H. Wyss
M. Müller-Dietrich
K. Sax, M. Koch Wiedmaier
R. Meyer
S. Wietlisbach, R. Polentarutti, B. Frei
D. Stutz, P. Schöpfer
H. Seelhofer
St. Brunner
W. Haus
S. Caneve, E. Gebhard-Schöni, A. Huber
R. Zeller
R. Lindenmann, P. Wüthrich
M. Binder
P. Moos, G. Signorini, O. Kull, P. Caminada
M. Christen
W. Dubler, R. Meier, W. Mäder, W. Ryter
Adresse Auftraggeber
Adresse Auftragnehmer
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Raumentwicklung
Enfelderstrasse 22
5001 Aarau
Hunziker, Zarn & Partner AG
Ingenieurbüro für Fluss- und Wasserbau
Schachenallee 29
5000 Aarau
Telefon:
Fax:
Mail:
Telefon:
Fax:
Mail:
+41 (0)62 835 32 90
+41 (0)62 835 32 99
raumentwicklung@ag.ch
+41 (0)62 823 94 61
+41 (0)62 823 94 66
info@hzp.ch
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung
1
1.1
Ausgangslage und Auftrag
1
1.2
Arbeits- und Projektablauf
2
1.3
Produkte
3
2
Vorgehen und Untersuchungsgebiet
5
3
Primärmassnahmen
9
4
Topographische Grundlagen
11
4.1
Vermessung Bünz und Holzbach / Erusbach
11
4.2
Digitales Geländemodell
11
5
6
7
8
Hochwasserabschätzung
12
5.1
Bisherige Überschwemmungen
12
5.2
Gewässernetz
12
5.3
Vorgehen
13
5.4
Beurteilung Abflussmessstationen
14
5.5
Massgebende Niederschlagsintensitäten
14
5.6
Beurteilung der Abflussreaktionen
16
5.7
Hochwasserschätzformeln (Kürsteiner und Kölla)
17
5.8
Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse
18
5.9
Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch – Villmergen
21
Abflusskapazität
23
6.1
Bünz, Holzbach und Erusbach
23
6.2
Seitenbäche
23
Geschiebe, Schwemmholz und Wellen
24
7.1
Übersicht
24
7.2
Geschiebetransport Bünz
24
7.3
Geschiebetransport Seitenbäche
26
7.4
Schwemmholzaufkommen
27
7.5
Verklausung von Brückenquerschnitten
27
7.6
Wellenbildung
27
Szenarienbildung und Wasseraustritte
28
8.1
28
Prinzipien und Annahmen
9
Überflutungsflächen
31
9.1
Vorgehen
31
9.2
Zweidimensionale Überflutungsberechnungen
31
9.3
Methode der Fliesswege
34
10
Fliesstiefen- und Gefahrenkarte
35
11
Schutzdefizite
39
11.1 Vorgehen
39
11.2 Schutzzielmatrix
39
11.3 Objektkategorienkarte
40
11.4 Schutzdefizitkarte
41
Massnahmenplanung
42
12.1 Massnahmenspektrum
42
12.2 Grundsätze zum Gewässerunterhalt
43
12.3 Grundsätze zu den raumplanerischen Massnahmen
43
12.4 Allgemeines
44
12.5 Nutzungsplanung und Gefahrenkarte
44
12.6 Vorgehen bis zur raumplanerischen Umsetzung der Gefahrenkarte
45
12.7 Grundsätze zu den Objektschutzmassnahmen
45
12.8 Grundsätze zu den baulichen Massnahmen
46
12.9 Bauliche Massnahmen im Überflutungsgebiet
46
12.10 Umgang mit belasteten Standorten
47
12.11 Notfallplanung und Notfallorganisation
47
12.12 Notorganisation und temporäre Massnahmen
47
12.13 Zeitlicher Aspekt
48
12.14 Erläuterungen zu den Massnahmentabellen
48
12.15 Erläuterungen zu den Tabellen:
49
Massnahmenplanung und Prioritäten
52
13.1 Allgemeines
52
13.2 Prioritäten
52
13.3 Information Eigentümer bestehender Gebäude
52
13.4 Regionale Massnahmen
52
13.5 Hochwasserschutz entlang der Bünz
52
13.6 Hochwasserschutz am Erusbach
56
13.7 Gemeinde Ammerswil
58
13.8 Gemeinde Bettwil
59
13.9 Gemeinde Bünzen
60
13.10 Gemeinde Büttikon
61
13.11 Gemeinde Dintikon
62
12
13
13.12 Gemeinde Dottikon
63
13.13 Gemeinde Hägglingen
65
13.14 Gemeinde Hendschiken
67
13.15 Gemeinde Hilfikon
69
13.16 Gemeinde Kallern
71
13.17 Gemeinde Möriken-Wildegg
72
13.18 Gemeinde Othmarsingen
75
13.19 Gemeinde Sarmenstorf
77
13.20 Gemeinde Uezwil
78
13.21 Gemeinde Villmergen
80
13.22 Gemeinde Waltenschwil
82
13.23 Gemeinde Wohlen
84
Inhaltsverzeichnis Anhang
Anhang A
Grundlagen
Anhang B
Hochwasserabschätzung
B1
Einzugsgebiete Seitenbäche
B2
Hochwasserabflüsse Seitenbäche
B3
Beurteilung der Abflussmessstationen
B4
Hochwasserabflüsse der Bünz
Anhang C
Abflusskapazität
Staukurven Bünz, Erusbach
Anhang D
Fotodokumentation
Fotos Schwachstellen
Anhang E
Schwachstellen
Tabelle der Schwachstellen
Anhang F
Massnahmenplanung
Tabellen Massnahmen
Verzeichnis der Pläne
1
Fliesstiefenkarte HQ30, Abschnitt Nord
2
Fliesstiefenkarte HQ30, Abschnitt Mitte
3
Fliesstiefenkarte HQ30, Abschnitt Süd
4
Fliesstiefenkarte HQ100, Abschnitt Nord
5
Fliesstiefenkarte HQ100, Abschnitt Mitte
6
Fliesstiefenkarte HQ100, Abschnitt Süd
7
Fliesstiefenkarte HQ300; Abschnitt Nord
8
Fliesstiefenkarte HQ300; Abschnitt Mitte
9
Fliesstiefenkarte HQ300; Abschnitt Süd
10
Fliesstiefenkarte EHQ; Abschnitt Nord
11
Fliesstiefenkarte EHQ; Abschnitt Mitte
12
Fliesstiefenkarte EHQ; Abschnitt Süd
13
Gefahrenkarte; Abschnitt Nord
14
Gefahrenkarte; Abschnitt Mitte
15
Gefahrenkarte; Abschnitt Süd
16
Objektkategorienkarte; Abschnitt Nord
17
Objektkategorienkarte; Abschnitt Mitte
18
Objektkategorienkarte; Abschnitt Süd
19
Schutzdefizitkarte; Abschnitt Nord
20
Schutzdefizitkarte; Abschnitt Mitte
21
Schutzdefizitkarte; Abschnitt Süd
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Zusammenfassung
Veranlassung
Die Wasserbauverordnung des Bundes verpflichtet die Kantone, Gefahrenkarten zu erstellen und periodisch nachzuführen. Die Gefahrenkarten bilden
die Grundlage für ein gesamtheitliches Hochwassermanagement. In erster
Linie wird die Hochwasservorsorge durch die Raumplanung (kommunale
Nutzungsplanung) und den Gewässerunterhalt, in zweiter Linie durch
Objektschutzmassnahmen und Wasserbau gewährleistet. Dadurch wird eine
der Gefährdung angepasste Siedlungsentwicklung erreicht. Die Gefahrenkarten zeigen auch, in welchen Gebieten Massnahmen zur Schadensverminderung zu planen sind. Zudem sind sie eine Voraussetzung für die
Bundesbeiträge an den Wasserbau.
Vorgehen
Der Kanton Aargau geht zweistufig vor: Die erste Stufe umfasst den Ereigniskataster und die Gefahrenhinweiskarte (1:50'000). Diese Arbeiten
wurden über das gesamte Kantonsgebiet ausgeführt und im Jahr 2001
abgeschlossen. Die zweite Stufe beinhaltet die Gefahrenkarte und die
Massnahmenplanung. Die im vorliegenden Bericht erläuterte Gefahrenkarte
Unteres Bünztal wurde in den Jahren 2006/2007 im Bearbeitungsmassstab
1:10'000 erstellt.
Inhalt und Umfang
Die Gefahrenkarte Unteres Bünztal stellt die Überflutungen dar, die von
öffentlichen Gewässern ausgehen können. Dabei werden Hochwasser
unterschiedlicher Auftretenswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Die Gefahrenkarte umfasst das gesamte untere Einzugsgebiet der Bünz von unterhalb
Bünzen bis zur Mündung (Fläche ca. 75 km2) in den Aabach. Damit sind
folgende Gemeinden an der Gefahrenkarte beteiligt: Ammerswil, Bettwil,
Bünzen
(Waldhäusern),
Büttikon,
Dintikon,
Dottikon,
Hägglingen,
Hendschiken, Hilfikon, Kallern, Möriken-Wildegg, Othmarsingen, Sarmenstorf, Uezwil, Villmergen, Waltenschwil und Wohlen.
Bearbeitung
Die generelle Bearbeitungsmethodik wird durch den Bund vorgegeben
(Empfehlungen zur Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten, 1997). Die Gefahrenkarte Unteres Bünztal umfasst
folgende Arbeitsschritte: Festlegung Primärmassnahmen, Analyse bisheriger
Überschwemmungen, Vermessung von Bachquerschnitten, Erstellen des
digitalen Geländemodells, Hochwasserabschätzung, Berechnung der Abflusskapazität, Beurteilung des Geschiebe- und Schwemmholzaufkommens,
Erkennen potenzieller Sohlenauflandungen, Szenarienbildung und Festlegen der Wasseraustritte, Bestimmen der Überflutungsflächen, Erstellen der
Fliesstiefenkarten und der Gefahrenkarte, Festlegen der Schutzziele und
Ausweisen
der
Schutzdefizite,
Schadensverminderung.
Vorschlagen
von
Massnahmen
zur
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Fliesstiefenkarten
Das 30-jährliche Hochwasser (HQ30) gefährdet einige grössere Flächen
innerhalb des Siedlungsgebietes (z.B. in Villmergen). Beim 100-jährlichen
Hochwasser (HQ100) nehmen die gefährdeten Flächen zu. Die Bünz dürfte
bei einem Hochwasser dieser Grössenordnung beinahe auf der ganzen
Strecke von Bünzen bis Möriken-Wildegg Überschwemmungen verursachen. Bei seltenen Ereignissen (300-jährliches Hochwasser (HQ300) und
Extremhochwasser (EHQ)) nehmen die überflutungsgefährdeten Flächen
nochmals deutlich zu.
Gefahrenkarte
Die Gefahrenkarte zeigt, dass die hochwassergefährdeten Flächen fast
ausschliesslich unter die Kategorien „geringe Gefährdung“ (gelbe Flächen)
und „mittlere Gefährdung“ (blaue Flächen) fallen. Eine „erhebliche Gefährdung“ (rote Flächen) wird nur vereinzelt ausgewiesen (Gewässer,
Unterführungen, Parkplätze unter Geländemulden). Einige Gebiete, welche
erst bei sehr grossen und seltenen Hochwassern (> HQ300) überschwemmt
werden, fallen unter die Kategorie „Restgefährdung“ (gelb-weiss schraffierte
Flächen).
Schutzdefizitkarte
Das Schutzziel wird in Abhängigkeit von der Flächennutzung (Landwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur usw.) nach einheitlichen Kriterien festgelegt. Die Schutzdefizitkarte weist Flächen mit ungenügendem Hochwasserschutz aus, d.h. der bestehende Schutz ist in diesen Gebieten kleiner als
das Schutzziel. Grössere Schutzdefizite bestehen insbesondere in den Siedlungsgebieten Villmergen, Wohlen und Möriken-Wildegg.
Massnahmenplanung
Die Massnahmenplanung hat das Ziel, die Schutzdefizite zu beheben. Dabei
kommen verschiedene Massnahmen in Frage: Sachgerechter Gewässerunterhalt, raumplanerische Massnahmen und bauliche Schutzmassnahmen.
Es zeigte sich, dass an der Bünz und am Erusbach Massnahmen sinnvoll
sind, die über die Gemeindegebiete hinaus wirksam sind (Rückhaltebecken
als übergeordnete Massnahme). Für jede Gemeinde liegt eine Massnahmentabelle vor, die verschiedene Massnahmenvorschläge umfasst und
diese hinsichtlich der ökonomischen und ökologischen Verhältnismässigkeit
beurteilt. Die Massnahmentabelle dient der Prioritätensetzung und bildet die
Grundlage für die anschliessende Umsetzung.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Rechtsgrundlagen
1
1
Einleitung
1.1
Ausgangslage und Auftrag
Nach dem Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) vom 21. Juni 1991 ist
der Hochwasserschutz Aufgabe der Kantone. Die Wasserbauverordnung
(WBV) vom 2. November 1994 beauftragt die Kantone, Gefahrengebiete zu
bezeichnen und sie bei ihrer Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen
(Art. 21 WBV). Nach Art. 27 der WBV haben die Kantone Gefahrenkarten zu
erstellen und periodisch nachzuführen. Eine Übersicht über die bestehende
Naturgefahrensituation ist eine Voraussetzung für Bundesbeiträge an den
Wasserbau (Art. 3 WBV).
Vorgehen
Im Richtplan vom 17. Dezember 1996 beauftragt der Grosse Rat des
Kantons Aargau den Regierungsrat, eine Gefahrenkarte zu erarbeiten. Es
wurde ein zweistufiges Vorgehen gewählt.
Gefahrenhinweiskarte
Im Rahmen der ersten Stufe wurde eine Gefahrenhinweiskarte und ein
Ereigniskataster für den Kanton Aargau im Massstab 1:50'000 erarbeitet.
Diese Stufe wurde im Jahr 2001 abgeschlossen. Die Gefahrenhinweiskarte
ist richtplanungsrelevant und behördenverbindlich. Die Gefahrenhinweiskarte weist auf Gebiete mit einer möglichen Gefährdung hin, enthält aber
keine Aussagen über die Eintretenswahrscheinlichkeit und die Überflutungsintensität.
Gefahrenkarte
Als zweite Stufe ist nun die Erstellung der Gefahrenkarten mit Massnahmenplanung vorgesehen. Die Gefahrenkarte ist gemäss der Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung eine
„Karte im Massstab 1:2'000 bis 1:10'000, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird und innerhalb eines Untersuchungsperimeters detaillierte Aussagen macht über die Gefahrenarten, die
Gefahrenstufen und die räumliche Ausdehnung der gefährlichen
Prozesse.“
Ziel
Die Gefahrenkarte bildet die Grundlage für die Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei der Ausarbeitung der kommunalen Nutzungsplanung
und für die Planung und Anordnung von Massnahmen zur Schadenverminderung. Damit kann eine der Gefährdung angepasste Siedlungsentwicklung erreicht werden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Prozesse
2
Die Gefahrenkarte Hochwasser berücksichtigt die Naturgefahrenprozesse
Überflutung und Übersarung, welche von öffentlichen Gewässern ausgehen.
Die Prozesse Rutschung und Steinschlag, welche im Projektgebiet von
untergeordneter Bedeutung sind, wurden nicht untersucht. Ebenfalls nicht
enthalten sind Überflutungen durch Oberflächenwasser (keine öffentlichen
Gewässer), Gefährdungen durch aufstossendes Grundwasser oder durch
eine Überlastung der Strassenkanalisation.
Rechtliche
Bedeutung
Zur rechtlichen Bedeutung der Gefahrenkarte hat das Departement Bau,
Verkehr und Umwelt ein Gutachten erstellen lassen (Gutachten van den
Berg [Anhang A, [E6]). Gefahrenkarten sind für sich selbst noch nicht rechtsverbindlich, sondern werden über Auflagen im Baubewilligungsverfahren
oder bei der Umsetzung in die Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich.
Auftrag
Im Dezember 2005 erhielt Hunziker, Zarn & Partner vom Departement Bau,
Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Raumentwicklung, den
Auftrag zur Erstellung der Gefahrenkarte für das Untere Bünztal.
1.2
Projektteam
Arbeits- und Projektablauf
Die Hunziker, Zarn & Partner AG (HZP) aus Aarau erarbeitete die wasserbaulichen Beurteilungen und die Massnahmenplanung. Als Subunternehmer
für die Vermessung wurde die Firma Meisser Vermessungen AG aus Chur
beigezogen.
Begleitung durch
Projektausschuss
Die Arbeiten wurden von einem Projektausschuss begleitet. Im Projektausschuss waren die Abteilung Raumentwicklung (ARE), die Abteilung
Landschaft und Gewässer (ALG) und die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sowie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) beteiligt. Im Projektausschuss wurden insgesamt fünf
Sitzungen durchgeführt, an welchen die wesentlichen Fragen, die Zwischenresultate und das weitere Vorgehen diskutiert wurden.
Einbezug der
Gemeinden
Die siebzehn Gemeinden im Untersuchungsperimeter wurden regelmässig
über den Arbeitsfortschritt informiert. Insgesamt wurden vier Informationsveranstaltungen durchgeführt (Tabelle 1). Mit allen Gemeinden wurden
Einzelgespräche geführt und zwar im März 2006 zu den Themen Hochwassergeschichte und Primärmassnahmen und im Juni 2007 zum Entwurf
des Massnahmenkonzeptes.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
3
Informations-
Datum
Ort
Thema
veranstaltung
1
22. Feb. 2006 MörikenWildegg
2
27. April 2006 MörikenWildegg
Einführung, Vorgehen,
Primärmassnamen, Fragen
Rückblick Gemeindegespräche, Hochwasserabflüsse
3
17. Aug. 2006 Möriken-
Entwürfe Fliesstiefenkarten
Wildegg
4
30. Mai 2007
Wohlen
Entwürfe Gefahrenkarten und
Massnahmenplanung
Tabelle 1
Bearbeitungsstand
Informationsveranstaltungen für die Gemeinden im Unteren Bünztal
Die Gefahrenkarte mit Massnahmenplanung zeigt den Bearbeitungsstand
vom Januar 2008. Nachträgliche Untersuchungen aus dem Jahr 2008 zum
regionalen Hochwasserrückhalt an der Bünz oder zu den Massnahmen am
Erusbach sind in dieser Studie somit nicht enthalten.
1.3
Produkte
Für die Gefahrenkarte Unteres Bünztal wurden folgende sieben Pläne im
Massstab 1:10'000 erstellt. Um das gesamte Untersuchungsgebiet darzustellen, mussten jeweils drei Ausschnitte („Abschnitt Nord“, „Abschnitt Mitte“,
„Abschnitt Süd“, vgl. Bild 2) gewählt werden.
•
Fliesstiefenkarte HQ30
Abflusstiefen in sechs Abstufungen
•
Fliesstiefenkarte HQ100
Abflusstiefen in sechs Abstufungen
•
Fliesstiefenkarte HQ300
Abflusstiefen in sechs Abstufungen
•
Fliesstiefenkarte EHQ (Extremhochwasser)
Abflusstiefen in sechs Abstufungen
•
Gefahrenkarte
Darstellung der Gefahrenstufen rot, blau, gelb, gelb-weiss gestreift.
•
Objektkategorienkarte
Objektkategorien in 7 Kategorien entsprechend der Schutzzielmatrix
des Kantons Aargau
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
•
4
Schutzdefizitkarte
Darstellung der Schutzdefizite als Flächen, Linien oder Punkte
gemäss der Schutzzielmatrix und den Fliesstiefenkarten.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
2
Vorgehen und Untersuchungsgebiet
Das methodische Vorgehen (Bild 1) ist durch die Bundesempfehlungen weitgehend vorgegeben (Empfehlungen zur Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten, Biel, 1997, Anhang A, [E1]).
Primärmassnahmen
Darstellen Problemsituation
Primärmassnahmen
diverse Grundlagen
Grundlagen
bisherige Studien
Hydrologie
Gefahrenerkennung
Schwemmholzaufkommen
Geschiebeaufkommen
Abflusskapazität
Szenarienbildung
Überflutungshydraulik
Gefahrenbeurteilung
2D-Modellierungen
Intensitäts- und Gefahrenkarten
Kartografie und
Datenmanagement
Vorgehen
5
Schutzdefizite
Massnahmenplanung
Massnahmenvorschläge
Prioritätenliste für Umsetzung
Bild 1
Vorgehensschema für die Erstellung der Gefahrenkarte und der
Massnahmenplanung
Die wichtigsten Arbeitsschritte sind:
•
Festlegen der Primärmassnahmen, Grundlagenbeschaffung
•
Anfallende Wasser- und Geschiebemengen abschätzen und vergleichen mit der Kapazität der Gerinne. Ort und Grösse von Wasserund Geschiebeaustritten aus dem Gerinne festlegen.
•
Potenzielle Überflutungsflächen und -intensitäten bestimmen und
darstellen auf der Gefahrenkarte.
•
Mögliche Massnahmen zur Reduktion der Schutzdefizite aufzeigen
und bewerten.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 2
Untersuchungsperimeter
6
Übersicht über den Untersuchungsperimeter
(PK50 © 2000 swisstopo )
Die Untersuchungen wurden im hydrologischen Einzugsgebiet der Bünz
zwischen Bünzen und der Mündung in den Aabach durchgeführt. Die Fläche
des Einzugsgebietes der Bünz unterhalb Bünzen beträgt rund 75 km2. Die
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
7
Gefahrenkarten wurden nur für die Siedlungsgebiete und die siedlungsnahen Bereiche erstellt (vgl. Untersuchungsgebiet Bild 2).
Gewässer
Die grössten Gewässer sind die Bünz und ihre seitlichen Zuflüsse bei Villmergen, der Erusbach und der Hinterbach. Untersucht wurden die rund 60
öffentlichen Gewässer, von denen eine potenzielle Gefährdung im Untersuchungsgebiet ausgeht (Tabelle 2). Bild 2 zeigt eine Übersicht des Einzugsgebietes Unteres Bünztal sowie den Blattschnitt mit den Plänen Nord,
Mitte und Süd.
Gewässer
Gewässernummer
Gemeinde
Bünz
2.07.000
div.
Mühlekanal
2.00.318
Möriken-Wildegg
Schlosswäldlibach
2.07.002
Möriken-Wildegg
Peterstoffel
2.07.003
Möriken-Wildegg
„Altersheim“
2.07.006
Möriken-Wildegg
KIW-Kanal
2.07.008
Möriken-Wildegg
Klausenbächli
2.07.010
Möriken-Wildegg
Eihübel
2.07.012
Möriken-Wildegg
Weierbodenbach
2.07.020. 2.07.43
Möriken-Wildegg
Eichwald
2.07.029
Möriken-Wildegg
Erlisbrunnenbach
2.07.030
Möriken-Wildegg
Mattenbächlein
2.07.055
Othmarsingen
Gislibergbächli
2.07.060
Othmarsingen
Krebsbach
2.07.075
Ammerswil/Hendschiken
Höli
2.07.077
Hendschiken
Strübibach
2.07.087
Ammerswil
Teuftelbach
2.07.090
Ammerswil
Hägglingerbach
2.07.105
Hägglingen/Dottikon
Schwettibach
2.07.110
Hägglingen
Moosbach
2.07.112
Hägglingen
Birchgrabe
2.07.116
Hägglingen
Holzbach
2.07.130
Villmergen
Dorfbach Dintikon
2.07.132
Dintikon
Rohrbächli
2.07.148
Dintikon
Rohrbach
2.07.149
Dintikon
Rudenbach
2.07.150
Dintikon
Rütelibach
2.07.151
Dintikon
Erusbach
2.07.155
Bettwil/Sarmenstorf/Hilfikon
Chriesilochbach
2.07.160
Villmergen
Mühlebach
2.07.164, 2.07.166
Villmergen
Ranftbach
2.07.168
Villmergen
Galgemattbach
2.07.174
Villmergen
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
8
Sandbühlbächli
2.07.180
Hilfikon
Mooskanal
2.07.190
Sarmenstorf
Bühlmooskanal
2.07.194
Sarmenstorf
Hinterbach
2.07.210
Büttikon/Villmergen
Hinterbach
2.07.211
Uezwil
Suracher
2.07.220
Uezwil
Zelgli
2.07.221
Uezwil
Teufebach
2.07.225
Uezwil
Cholhüfeli
2.07.230
Uezwil
Nutzenbach
2.07.245
Villmergen/Wohlen
Krebsbach
2.07.246
Villmergen
Guggibach
2.07.248
Wohlen
Büttikerbach
2.07.250
Waltenschwil/Wohlen
Bärholzbach
2.07.252
Wohlen
Büelisacherkanal
2.07.255
Wohlen
Tobelbach Sonne
2.07.257
Waltenschwil/Wohlen
Wissenbächli
2.07.265
Kallern/Waltenschwil
Leutschenbach
2.07.290
Kallern
Herti
2.07.510
Dintikon
Schwarzhaldebach
2.07.525
Villmergen
Haldebach
2.07.526
Villmergen
Reservoirbach
2.07.548
Wohlen
Oberhaubach
2.07.550
Wohlen
Wohlerberg
2.07.566, 2.07.568
Wohlen
Niedermattbach
2.07.570
Wohlen
Ehrunsbach
2.07.575
Wohlen
Schienemooshölzli
2.07.600
Uezwil
Tabelle 2
Behandelte Gewässer im Unteren Bünztal mit den Gewässernummern
und Gemeinden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
3
9
Primärmassnahmen
Primärmassnahmen sind einfache, kostengünstige und unbestrittene Massnahmen, welche die Hochwassergefährdung reduzieren. Meist sind es
Massnahmen, die im Rahmen des Gewässerunterhaltes ausgeführt werden
können. In einem ersten Schritt der Bearbeitung wurden mögliche Primärmassnahmen anlässlich einer Begehung an den Gewässern erhoben. An
einer Besprechung im Projektausschuss und anschliessend mit den Gemeindevertretern wurden die Primärmassnahmen festgelegt. Es resultierten
insgesamt 10 Massnahmen. Die Massnahmen sind bereits ausgeführt oder
eine Ausführung wurde zugesichert. Die vorliegende Gefahrenkarte geht
vom Zustand der ausgeführten Primärmassnahmen aus.
Bild 3
Gehege im Erusbach
Bild 4
Ablagerungen im Ehrunsbach
Nr.
Bach
Gemeinde
Bemerkungen
Primärmassnahme
1
Erusbach
Bettwil
Entengehege führt zu
Entengehege entfernen,
Verklausungsgefahr
anders anordnen
Zu kleiner Querschnitt bei Einlauf
Schwelle beim Einlauf Dole
Eindolung
entfernen
2
3
Erusbach
Bettwil
Wissenbächli Waltenschwil Auflandung nach Durchlass unter
Auflandung entfernen
der Eisenbahnbrücke verkleinert
Querschnitt
4
Guggibach
Wohlen
Verstopfter Rechen und
Rechen säubern und
Ablagerung verkleinern Querschnitt Ablagerungen entfernen
5
Ehrunsbach
Wohlen
Verstopfter Rechen bei Einlauf
Rechen säubern
Eindolung
6
Ranftbach
Villmergen
Verwachsener Einlauf und Zäune
Bewuchs zurückschneiden,
bei Einlauf Eindolung
Einlauf säubern, Zäune
abbrechen
7
8
Rohrbach
Krebsbach
Dintikon
Verwachsener Einlauf Eindolung
Bewuchs zurückschneiden,
mit verstopftem Rechen
Rechen säubern
Hendschiken Auflandungkörper vor Einlauf
Eindolung unter Eisenbahn, kleine
Schwelle
Auflandung ausbaggern
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
9
Krebsbach
10
Hendschiken Verstopfter Rechen vor Einlauf
Rechen säubern
Eindolung
10
Sarmenstorf
Erusbach
Reduktion Verklausungsgefahr am
Rechen an Sammler an-
Erusbach
bringen, Einlauf im Dorf mit
Rechen, Leitung anheben
Tabelle 3
Liste der Primärmassnahmen.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Vermessung
11
4
Topographische Grundlagen
4.1
Vermessung Bünz und Holzbach / Erusbach
Die Bünz, der Hozlbach und der Erusbach wurden im Januar 2006 begangen und die massgebenden Querprofile wurden markiert und fotografiert.
Die Querprofile wurden im Februar 2006 vom Vermessungsbüro Meisser
Vermessungen AG aus Chur aufgenommen. An der Bünz wurden auf einer
Länge von 18.2 km 144 Querprofile vermessen. Im Siedlungsgebiet beträgt
der Profilabstand im Mittel rund 50 m, im übrigen Gebiet rund 150 m. Nicht
aufgenommen wurde der rund 3 km lange Abschnitt vom Durchlass der
Autobahn Othmarsingen bis zur Kantonsstrasse Niederlenz - Möriken
(Auengebiet), da hier kein Untersuchungsgebiet ausgeschieden ist. Am
Holzbach und am Erusbach sind 36 Profile zwischen Villmergen und der
Mündung in die Bünz vermessen worden.
Die Vermessung der notwendigen Querschnitte an den übrigen Gewässern
erfolgte durch Hunziker, Zarn & Partner im Rahmen der Feldbegehungen.
Alle Schwachstellen wurden zudem fotografiert (vgl. Fotodokumentation
Anhang D).
4.2
Digitales Geländemodell
An der Bünz und den flachen Abschnitten der Seitengewässer wurden
zweidimensionale Überflutungssimulationen durchgeführt. Als Grundlage für
die Berechnungen diente das digitale Geländemodell, das vom Departement
für Bau, Verkehr und Umwelt zur Verfügung gestellt worden ist. Dieses
basiert auf dem digitalen Terrainmodell DTM-AV (roh) der Swisstopo. Das
DTM-AV wurde wie folgt vorbehandelt: Das „Rauschen“ der LaserscanDaten wurde entfernt (Glättung), Datenlücken wurden als Polygone markiert
und die Daten wurden kontrolliert ausgedünnt, so dass die für die Hochwasserausbreitungsrechnungen wichtigen Kleinstrukturen erhalten blieben.
Die Datenmenge wurde auf ca. 5 % reduziert.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Ereigniskataster
12
5
Hochwasserabschätzung
5.1
Bisherige Überschwemmungen
Im Ereigniskataster Hochwasser des Kantons Aargau (Anhang A, [G2]) sind
die Überschwemmungen seit 1980 dokumentiert und in einer Karte im Massstab 1:50'000 dargestellt. Wesentlich sind die Überschwemmungen der
Jahre 1994 und 1999. Bei diesen Hochwassern sind an der Bünz in Wohlen,
in Othmarsingen und in Möriken-Wildegg grössere Gebiete überschwemmt
worden.
Ergänzungen
Ereignisse vor 1980 und flächenmässig kleine Überschwemmungen sind im
Ereigniskataster nicht enthalten. Deshalb wurde im Archiv der Abteilung
Landschaft und Gewässer nach Zeitungsartikeln, Fotos oder Berichten
gesucht. Es liegen aber beinahe ausschliesslich Artikel zu den beiden
grossen Hochwassern vom 19. Mai 1994 und 12. Mai 1999 vor. Aus dem
Schadenskataster der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) sind
zudem die Ereignisse vom 25. Dezember 1995 und 20. / 22. Februar 1999
mit zahlreichen Schadenmeldungen vermerkt (direkte Überflutung ausgehend von einem Gewässer oder Wasserschäden infolge Oberflächenabfluss).
5.2
Gewässernetz und
Hochwasserrückhalt
Gewässernetz
Die grössten Gewässer des Unteren Bünztals sind in Bild 5 schematisch
dargestellt. Das Hauptgewässer ist die Bünz. Sie verläuft in Bünzen in einem
Stollen. Der Abfluss wird gemäss Gefahrenkarte Oberes Bünztal [G3] durch
diesen Stollen bei einem 30-jährlichen Hochwasser (HQ30) von 28 m3/s auf
23 m3/s, einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) von 37 m3/s auf 25 m3/s
und einem Extremhochwasser (EHQ) von 58 m3/s auf 28 m3/s gedrosselt.
Diese Drosselung und die topografischen Verhältnisse führen dazu, dass es
bei grösseren Hochwassern zu Überschwemmungen im Gebiet Nidermoos
kommt.
Ein bedeutender Seitenbach der Bünz ist der Holzbach. Zum Schutz von
Villmergen wurde im Jahr 2005 am Zufluss Hinterbach das Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch erstellt, welches den Spitzenabfluss eines
100-jährlichen Hochwassers von 12 - 16 m3/s auf 5 - 6 m3/s zu dämpfen
vermag.
Der
Vollständigkeit
halber
sei
hier
auch
noch
das
Hochwasserrückhaltebecken Greuel erwähnt (Baujahr 1984), welches am
Oberlauf der Bünz liegt (nicht dargestellt in Bild 5).
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Der Perimeter der Gefahrenkarte Unteres Bünztal umfasst die drei kantonalen Abflussmessstationen Bünz - Wohlen (Nr. 354), Bünz - Othmarsingen
(Nr. 332) und Holzbach - Villmergen (Nr. 355). Die Messstationen Bünz Wohlen und Holzbach - Villmergen sind seit 1980 in Betrieb, d.h. es stehen
25-jährige Messreihen zur Verfügung. Die Station Bünz - Othmarsingen
besteht bereits seit 1957, so dass die Messreihe heute knapp 50 Jahre
umfasst. Die ausserhalb des Untersuchungsgebietes liegenden Abflussmessstationen Bünz - Muri (Nr. 367) und Wissenbach - Boswil (Nr. 353)
bilden weitere wichtige Anhaltspunkte bei der Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse. Diese beiden Stationen wurden bereits im
Rahmen des Pilotprojektes Gefahrenkarte Oberes Bünztal [G3] analysiert
Pegel
355
Pegel
354
Pegel
332
Boswil
Bünzen
Bünz
Muri
W ohlen
Überflutungsmulde
Nidermoos ( gepl ant)
Aare
Rückhaltebecken
Drachtenloch
Aabach
Pegel
353
Holzbach
Pegel
367
Hinterbach
und ausgewertet.
Wissenbach
Abflussmessstationen
13
Aabach
Othm arsingen
Per imeter Gefahrenkarte U nteres Bünztal
Bild 5
5.3
Schema Gewässernetz
Vorgehen
Die für die Gefahrenkarte massgebenden Hochwasserabflüsse HQ30,
HQ100, HQ300 und EHQ wurden mit folgenden Arbeitsschritten ermittelt:
•
Festlegung der massgebenden Standorte im Gewässernetz, für
welche die Hochwasserabflüsse zu bestimmen sind (vgl. Übersicht
Anhang B1)
•
Berücksichtigung
der
Ergebnisse
bisheriger
Studien / Unter-
suchungen (vgl. Grundlagen, Anhang A)
•
Einbezug früherer Hochwasserereignisse
•
Berücksichtigung der Dämpfung durch den Stollen Bünzen und die
Überflutungsfläche Nidermoos (vgl. Kapitel 5.2 sowie Gefahrenkarte
Oberes Bünztal [G3])
•
Berücksichtigung des Hochwasserrückhaltebeckens Drachtenloch –
Villmergen (Kapitel 5.9)
•
Überprüfung und hochwasserstatistische Auswertung (Frequenzanalysen) der kantonalen Abflussmessstationen (Kapitel 5.4 und
Anhang B Bild B2)
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
14
•
Bestimmen der massgebenden Niederschlagsintensitäten (Kapitel
5.5)
•
Beurteilung der Abflussreaktionen in den einzelnen Teileinzugsgebieten (Kapitel 5.6)
•
Anwendung empirischer Hochwasserschätzformeln (Kapitel 5.7)
•
Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse HQ30, HQ100,
HQ300 und EHQ, wo nötig auch Abschätzung der zugehörigen
Ganglinien und Abflussvolumen (Kapitel 5.8)
5.4
Beurteilung Abflussmessstationen
Die Pegelrelationen der Abflussmessstationen wurden mit hydraulischen
Berechnungen überprüft. Dabei wurden keine wesentlichen Abweichungen
festgestellt. Anschliessend wurden die Messreihen hochwasserstatistisch
ausgewertet (Frequenzanalysen). In Anhang B B3 ist die Überprüfung der
Messstationen und die Festlegung der massgebenden Hochwasserspitzen
ausführlich beschrieben.
5.5
Punktregen und
Gebietsniederschläge
Massgebende Niederschlagsintensitäten
An Standorten ohne Abflussmessungen werden die Hochwasserabflüsse
mithilfe empirischer Schätzformeln bestimmt. Die dazu benötigten Niederschlagsintensitäten basieren auf der Messung extremer Punktregen unterschiedlicher Dauer. Für grössere Einzugsgebiete (ab Flächen von ca.
30 km2) sind diese Punktmessungen jedoch nicht repräsentativ. Die
massgebenden Gebietsniederschläge werden in solchen Fällen mittels
Abminderungskurven bestimmt [Grebner et. al, [L5]]. Die Teileinzugsgebiete
im Unteren Bünztal sind jedoch kleiner als 30 km2, so dass auf eine Abminderung der Punktniederschläge verzichtet wird.
Auswertungen WSL
Die Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) hat die
Niederschlagsdaten von rund 600 schweizerischen Messstationen ausgewertet. Die meisten dieser Stationen sind Tagessammler, wie auch die in
der Tabelle 4 aufgeführte Station Buchs - Suhr (1960 - 1987) [WSL, [L2]].
Bei der Auswertung der Tagessammler wurden die Intensitäten der
Niederschläge von kurzer Dauer aus den statistisch ausgewerteten 24hWerten extrapoliert. Aus diesem Grund gelten die 1h-Niederschläge als
unsichere Werte.
Hydrologischer Atlas
der Schweiz
Der Hydrologische Atlas der Schweiz (HADES) enthält vier Karten der
Schweiz mit den 2.3- und 100jährlichen Punktregen von 1- und 24-stündiger
Dauer [HADES, Blatt 2.4, [L3]]. Diese Karten basieren auf den oben erwähnten extremwertstatistischen Auswertungen der WSL. Die grossen Unsicher-
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
15
heiten, welche sich durch die Extrapolation der Tageswerte auf die Stundenwerte ergeben, bestehen also auch hier. Spalte 2 der Tabelle 4 enthält den
Schwankungsbereich
sowie
die
Mittelwerte
für
die
entsprechenden
Intensitäten für das Untere Bünztal.
Bei der Nachbearbeitung des Hydrologischen Atlas der Schweiz wurden die
extremen Spitzen und Senken der vier Karten durch neuere Interpolationsverfahren eliminiert [HADES, Blatt 2.42., [L4]]. Die Problematik der aus den
Tageswerten extrapolierten Stundenwerte wurde jedoch nicht behandelt.
Somit gilt auch für diese Darstellung: Die 24-Stundenniederschläge ergeben
ein zuverlässiges Bild, die 1-Stundenniederschläge hingegen sind mit grossen Unsicherheiten behaftet. Spalte 3 der Tabelle 4 zeigt die nachbearbeiteten Intensitäten für das Untere Bünztal.
ANETZ-Stationen
Die Schweizerische Meteorologische Anstalt (SMA, heute MeteoSchweiz)
hat 1978 begonnen, ein Messnetz mit automatischen Stationen einzurichten
(ANETZ). Diese Messstationen erfassen die Niederschläge mit einer zeitlichen Auflösung von 10 Minuten. Die Messstation Buchs - Suhr wird seit
1984 als ANETZ – Station betrieben. Naef & Horat haben im Jahr 2000
umfangreiche Auswertungen der Messdaten der ANETZ-Stationen durchgeführt [L7]. Die ausgewerteten 1-Stundenniederschläge der ANETZ - Station
Buchs - Suhr (Tabelle 4, Spalte 4) dienen der Überprüfung der in den
Spalten 1 - 4 enthaltenen 1-Stundenniederschläge, welche in den vorhergehenden Abschnitten als relativ unsicher bezeichnet wurden.
massgebende
Niederschlagsintensitäten
Für die Hochwasserabschätzung nach Kölla (Kapitel 5.7) wurden die dem
Programm HQx_meso_CH hinterlegten Daten (HADES, Blatt 2.4) eingesetzt. In Tabelle 4 Spalte 2 wird der Schwankungsbereich der verwendeten
Daten mit den Messresultaten der nächstgelegen Niederschlagsmessstationen sowie mit HADES Blatt 2.42 verglichen.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
16
Spalte 1
Dauer /
Wiederkehrperiode
Spalte 3
HADES Blatt 2.4
Spalte 4
HADES
Blatt 2.42
ANETZ
Buchs Suhr
Bereich
Mittelwert
[mm]
[mm]
[mm]
[mm]
[mm]
1 Std./
100 Jahre
52
48 - 66
57
45
53
24 Std./
100 Jahre
100
103 - 134
122
110
-
1 Std./
2.3 Jahre
18
17 - 19
18
18
25
24 Std./
2.3 Jahre
53
51 - 53
52
51
-
Tabelle 4
5.6
Bodeneigenschaften
und Abflussreaktionen
N-Station
Buchs –
Suhr
Spalte 2
Niederschläge unterschiedlicher Dauer und Wiederkehrperioden. Für
die Berechnungen mit HQx_meso_CH wurden die Werte (Bereich) aus
Spalte 2 sowie die Spalte 3 verwendet.
Beurteilung der Abflussreaktionen
Einzugsgebiete reagieren aufgrund ihrer unterschiedlichen Speicherfähigkeit
sehr unterschiedlich auf Starkregen. So führen Böden mit geringem Wasserspeichervermögen zu einer schnellen Abflussbildung, während Flächen mit
grossem Wasserspeichervermögen stark verzögert reagieren [Naef et. al,
[L6]]. Aus diesem Grund ist die Beurteilung der abflussrelevanten Bodeneigenschaften eine wichtige Grundlage für die Hochwasserabschätzung.
Teileinzugsgebiete
an Hanglagen
Nach der Bodeneignungskarte der Schweiz [L8] fallen sämtliche am Hang
gelegenen Teileinzugsgebiete unter den Kartierungstyp H (tieferes Molassehügelland mit teilweiser Moränebedeckung). Der grösste Teil des Gebietes
gehört zur Untereinheit H2 (Hanglagen mit Neigung < 25%), der Rest ist als
H1 (leicht gewellte Plateaus und Hangterrassen) kartiert. Alle Teileinzugsgebiete an Hanglagen weisen somit relativ einheitliche Bodeneigenschaften
auf: Die Böden werden als „tiefgründig“ und „skeletthaltig“ beschrieben, das
Wasserspeichervermögen wird als „gut“ bis „sehr gut“ bezeichnet, die
Wasserdurchlässigkeit wird als „schwach gehemmt“ aufgeführt.
Teileinzugsgebiete
im Bereich der
Talsohle
Die Talsohle der Bünz zählt zum Kartierungstyp G (leicht gewelltes Moränenhügelland), welche sich in die Untereinheiten G2 (fluvioglaziale Schotterebenen), G3 (Rücken, flache Drumlins, Endmoränen) und G4 (feinkörnige
Alluvionen) gliedert. Diese Böden können zusammenfassend als „mittel- bis
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
17
tiefgründig“ beschrieben werden, das Wasserspeichervermögen wird als
„mässig“ bis „gut“ beurteilt.
5.7
Untersuchungen /
Verfahren
Hochwasserschätzformeln (Kürsteiner und Kölla)
Für die Bestimmung der Teileinzugsgebietsgrössen und für die Abflussberechnungen wurde das Programmpaket HQx_meso_CH des Bundesamtes für Wasser und Geologie (jetzt Bundesamt für Umwelt) eingesetzt
[E5]. An Standorten ohne Abflussmessungen wurden die Hochwasserabflüsse mithilfe der Hochwasserschätzformeln nach Kürsteiner, MüllerZeller, GIUB, Kölla, Momente, und BaD7 ermittelt. Den Ergebnissen der
Verfahren Kölla und Kürsteiner wurde am meisten Beachtung geschenkt.
Anhand der Software HAKESCH und der Berechnungen von einzelnen
Beispielen wurden die erhaltenen Resultate überprüft. Aus diesen Daten
wurde eine Exponentialformel nach Kölla (HQ100= c100 * F0.63) und eine
Messstationsformel entwickelt und verwendet. (vgl. Übersichtsplan in
Anhang B Bild B1 und Ergebnisse in Anhang B B2).
Schätzformel
Kölla
Die Hochwasserabflüsse HQ20 und HQ100 wurden nach dem Verfahren
Kölla abgeschätzt [L1]. Dieses Verfahren entspricht einem Laufzeitverfahren, welches verschiedene gebietsspezifische Eigenschaften berücksichtigt (Niederschlagsintensität, Wasserspeichervermögen des Bodens,
Gerinnelänge usw.). Die Wahl der massgebenden Niederschlagsintensitäten
ist in Kapitel 5.5 erläutert. Das Wasserspeichervermögen wird entsprechend
den Ausführungen in Kapitel 5.6 wie folgt berücksichtigt: Die dem Programm
HQx_meso_CH hinterlegten Werte für das Benetzungsvolumen stammen
aus der Bodeneignungskarte der Schweiz. Die Werte für das Benetzungsvolumen Vo100 bewegen sich zwischen 29 – 51 mm für die Teileinzugsgebiete des Unteren Bünztals. Der Mittelwert liegt bei 44 mm.
Schätzformel
Kürsteiner
Der Ansatz von Kürsteiner (HQmax = c * E2/3) liefert eine Schätzgrösse für
das Extremhochwasser EHQ. Die c-Werte werden vom Programm
HQx_meso_CH in Abhängigkeit von der Einzugsgebietsgrösse zwischen 5.0
und 6.0 gewählt.
Exponentialformel
nach Kölla
Die Exponentialformel nach Kölla (HQ100= c100 * F0.63) soll die Resultate von
Kölla (HQ100) durch eine geeignete c-Wert Wahl möglichst gut wiedergeben. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass das Verfahren von
Kölla im Programm HQx_meso_CH empfindlich und teilweise nicht plausibel
auf versiegelte Flächen reagiert. Deshalb wurde entschieden, manuell
zwischen Siedlungsgebiet (c=5) und ländlichem Gebiet (c=3.5) zu unterscheiden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
18
Die Messstationsformel (qspezfisch HQ100 = 5.5 * F -0.46) stellt eine Beziehung
Formel Messstation
HZP
zwischen den massgebenden Hochwasserabflüssen der Stationen und der
Fläche der Einzugsgebiete her. Für die Bestimmung der Formel wurden alle
sechs kantonalen Messstationen im Oberen und Unteren Bünztal (Bild 6) mit
den statistisch ermittelten HQ100 Werten verwendet und der spezifische
Abfluss berechnet. Der Abflusswert HQ100 des Holzbachs wurde infolge der
aufgetretenen Überflutungen in Villmergen pragmatisch von 17 auf 30 m3/s
2.5
2
Spezifischer Abfluss [m /s km ]
erhöht.
3
Katzenbach Muri
2.0
Wissenbach Boswil
y = 5.5 * x^(-0.46) R= 0.99
Bünz Muri
1.5
Holzbach Villmergen
1.0
Bünz Wohlen
Bünz
Othmarsingen
0.5
0.0
0
20
Bild 6
Herleitung der Formel Messstationen.
5.8
Resultate in der
Übersicht
40
60
120
80
100
2
Fläche Einzugsgebiet [km ]
Festlegung der massgebenden Hochwasserabflüsse
Die Übersicht auf Bild B1 in Anhang B zeigt die Einzugsgebiete, für welche
die Hochwasserabflüsse bestimmt wurden. Im Bild B2 im Anhang B sind die
zugehörigen massgebenden Hochwasserabflüsse aufgeführt. Das Bild B4.1
in Anhang B zeigt die Zunahme der Hochwasserabflüsse entlang der Bünz.
Stützstellen /
Überprüfung der
Parameterwahl
Am Wissenbach, am Holzbach und an der Bünz gibt es Stützstellen (Messstationen), für welche die Hochwasserabflüsse sowohl mithilfe von Abflussmessreihen (Frequenzanalysen) als auch mithilfe von empirischen Schätzverfahren (Kölla und Kürsteiner) ermittelt wurden. Teilweise liegen auch
Berechnungen mit dem Niederschlag-/Abflussmodell vor [S7]. Bei den
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
19
Stationen Wissenbach, Bünz - Muri und Bünz - Wohlen stimmen die Ergebnisse der Frequenzanalysen und der empirischen Ansätze gut überein (vgl.
Tabelle B4 in Anhang B), so dass die für diese Stützstellen massgebenden
Hochwasserabflüsse ohne zusätzliche Abklärungen festgelegt werden
konnten. Die gute Übereinstimmung der Ergebnisse der beiden Verfahren
bestätigt auch, dass die bei den empirischen Ansätzen verwendeten Parameter (Niederschlagsintensitäten, Bodenkennwerte, c-Werte usw.) plausibel
sind. Bei den Stationen Holzbach und Bünz - Othmarsingen ergeben die
empirischen Ansätze grössere Abflüsse als die Frequenzanalysen. Dies
erklärt sich unter anderem damit, dass oberhalb dieser Messstationen
grössere Überschwemmungen aufgetreten sind, welche die gemessenen
Hochwasserspitzen gedämpft haben. Die folgende Tabelle 5 zeigt die als für
die Bünz massgebend festgelegten Hochwasserspitzen:
EZG
(km2)
HQ30
(m3/s)
HQ100
(m3/s)
HQ300
(m3/s)
Bünz Bünzen
(inkl. Wissenbach)
38.0
28
37
49
Bünz unterhalb Stollen Bünzen
38.0
23
25
27
Bünz Wohlen (Messstation)
53.1
34
45
60
Bünz oberhalb Holzbach
61.6
37
50
65
Bünz unterhalb Holzbach
87.0
47
65
85
Bünz Othmarsingen
(Messstation)
110.6
55
75
100
Bünz Möriken – Wildegg
123.0
60
80
105
massgebende
Abflussspitzen
in der Bünz
Tabelle 5
Standorte ohne
Abflussmessungen
Massgebende Abflussspitzen in der Bünz.
EZG = Fläche Einzugsgebiet.
An Standorten ohne Abflussmessungen wurden die Hochwasserabflüsse
einerseits mithilfe der Schätzformeln nach Kürsteiner und Kölla sowie der
Exponentialformel nach Kölla ermittelt. Andererseits wurden die für die
Stützstellen (Messstationen) massgebenden Hochwasserabflüsse mit der
Formel Messstation HZP auf die Teileinzugsgebiete ohne Abflussmessungen übertragen. Bei der definitiven Festlegung der massgebenden
Hochwasserabflüsse wurden schliesslich alle Ergebnisse berücksichtigt und
die verschiedenen Einzugsgebiete gemäss Tabelle 6 kategorisiert und das
HQ100 bestimmt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
20
Bachtyp Abschätzung HQ100
A
Natürliche EZG: bis 2km2
•
B
Exponentialformel nach Kölla (c=3.5)
Natürliche EZG: 2 bis 30km2
Synthese aus:
C
•
Exponentialformel nach Kölla (c=3.5)
•
Formel Messstationen HZP
•
Schätzverfahren Kölla und Kürsteiner
Anthropogen stark beeinflusste EZG
1. Exponentialformel nach Kölla (c=3.5 und 5)
2. Kapazität massgebende Eindolung
3. Gutachtliche Abschätzung HQ100
Tabelle 6
Vorgehen zur Abschätzung des HQ100 bei Standorten ohne
Messstation
Die Werte HQ30, HQ300 und EHQ wurden aus dem HQ100 abgeleitet
(Tabelle 7). Für die Festlegung der Faktoren wurden die statistischen Auswertungen bei den Messstationen, einzelne Schätzverfahren und die Gefahrenkarte Oberes Bünztal berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle
B2 in Anhang B dargestellt.
Tabelle 7
Ganglinien /
Abflussvolumen
Jährlichkeit
Hochwasserfaktoren
HQ30
0.70 x HQ100
HQ300
1.30 x HQ100
EHQ
1.60 x HQ100
Hochwasserfaktoren
Bei den kleineren Einzugsgebieten basiert die Dauer des Hochwasseranstiegs auf der Abschätzung nach Kölla. Es wird eine Konzentrationszeit
bestimmt, welche je nach Gewässerlänge zwischen etwa 1.5 und 3.0
Stunden liegt. Für die Gesamtdauer eines Hochwasserereignisses wird von
einer dreiecksförmigen Ganglinie ausgegangen (Basislänge = 3-fache
Konzentrationszeit). Bei den grösseren Einzugsgebieten (Bünz und Holzbach) werden – gestützt auf die Aufzeichnungen der Pegelstationen zusätzlich auch länger dauernde Hochwasserereignisse berücksichtigt.
Einfluss der Überflutungsfläche
Nidermoos
Der Stollen in Bünzen führt bei den grossen Hochwassern (ab HQ30) zu
einem Rückstau in das Gebiet Nidermoos. Die Drosselwirkung wurde im
Rahmen der Gefahrenkarte Oberes Bünztal [G3] mittels einer Kombination
von 1-dimensionalen Abflussberechnungen (Druckabfluss im Stollen) und 2dimensionalen Überflutungsberechnungen (Hochwasserganglinien, zugehörige Rückhaltevolumen und Stauspiegel) grob abgeschätzt. Die entsprechenden Hochwasserabflüsse beim Einlauf und beim Auslauf des
Stollens finden sich im Anhang B B2 und im Anhang B in Bild B4.1.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Lage, Zweck und
Abmessungen
21
5.9
Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch – Villmergen
Das
Hochwasserrückhaltebecken
Drachtenloch
liegt
südöstlich
von
Villmergen. Es wurde im Jahr 2005 zur Dämpfung der Hochwasserspitzen
aus dem Hinterbach erstellt. Das Einzugsgebiet des Rückhaltebeckens
umfasst 8.82 km2. Das Becken wurde laut Bauprojekt [Colenco/Creato, [P2]]
auf ein 100-jährliches Hochwasser mit einer Spitze von 12 - 16 m3/s ausgelegt. Das Stauvolumen beträgt 122'000 m3 bei einer Staukote von
473.20 m ü.M. (entspricht der Kote der Hochwasserentlastung). Bei einer
Dammkrone von 475.70 m ü.M. bleibt somit ein Freibord von 2.5 m.
max. Abfluss durch
den Grundablass
Gemäss dem Bauprojekt erfolgt bis zu einer Wassermenge von 1.3 m3/s ein
ungehinderter Durchfluss durch den Grundablass des Rückhaltedammes.
Bei Abflüssen über 1.3 m3/s beginnt der Einstau des Rückhaltebeckens. Die
maximale Kapazität des Grundablasses beträgt laut Bauprojekt 6 m3/s (bei
einem maximalen Einstau von 473.20 m ü.M.). Bei der Ausführung wurde
die Drosselöffnung des Grundablasses jedoch etwas kleiner eingestellt als
ursprünglich vorgesehen (Regulierblech). Deshalb wurde die Abflusscharakteristik von Grundablass und Fischpass im Rahmen der Gefahrenkarte neu berechnet. Die Berechnungen ergeben einen maximalen Abfluss
von 5 m3/s beim HQ100.
max. Abfluss über
die Hochwasserentlastung
Das Bauprojekt [Colenco/Creato, [P2]] hält fest: „Das 1000-jährliche Hochwasser wurde auf Basis der Extremwertstatistik, Extrapolation von Messreihen bzw. mit dem N/A-Modell auf ca. 25 – 30 m3/s geschätzt. (...) Die
Überlaufkote der Hochwasserentlastung liegt auf 473.20 m ü. M. Der
maximale Abfluss der Hochwasserentlastung beträgt 30 m3/s. Bei diesem
1000-jährlichen Hochwasserereignis beträgt die Überstauhöhe 1.5 m und
das Restfreibord 1.0 m. Bei einem 1.5-fachen HQ1000 beträgt die Überstauhöhe 2.0 m und das reduzierte Restfreibord 0.5 m.“
Dämpfungseffekt
und massgebender
Beckenabfluss
Die Beurteilung des Dämpfungseffektes unter Berücksichtigung der neuen
Grundablass-Charakteristik zeigt, dass die Hochwasserentlastung beim
HQ100 gerade noch nicht anspringt. Beim HQ300 dürfte das Rückhaltebecken jedoch bereits kurze Zeit nach dem Eintreffen der Hochwasserspitze
voll sein. Dadurch ist der Dämpfungseffekt nur noch klein. Der Abfluss aus
dem Becken wird auf ca. 18 m3/s geschätzt (5 m3/s durch den Grundablass
und ca. 13 m3/s über die Hochwasserentlastung). Beim EHQ (resp. HQ1000)
wird angenommen, dass der Grundablass verstopft ist und keine Dämpfung
stattfindet, da das Becken beim Eintreffen der Hochwasserspitze bereits voll
ist.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
22
HQ30
HQ100
HQ300
EHQ
Zuflussspitze
3
9 – 12 m /s
12 – 16 m3/s
ca. 20 m3/s
25 – 30 m3/s
max. Abfluss
Grundablass
4.6 m3/s
5 m3/s
5 m3/s
0 m3/s
HW-Entlastung
3
0 m /s
0 m3/s
13 m3/s
25 – 30 m3/s
Wahl mass. HW
4.6 m3/s
5 m3/s
18 m3/s
25 m3/s
Tabelle 8
Hochwasserrückhaltebecken Drachtenloch: Dämpfungseffekt und Wahl
des für die Gefahrenkarte massgebenden Beckenabflusses
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Staukurvenrechnung
23
6
Abflusskapazität
6.1
Bünz, Holzbach und Erusbach
Für die Bünz, den Holz– und den Erusbach wurden die Hochwasserspiegel
mittels Staukurvenrechnungen bestimmt. Bei den Staukurvenrechnungen
werden Rückstau- und Beschleunigungseffekte berücksichtigt (im Gegensatz zu Normalabflussrechnungen). Für die Staukurvenrechnungen wurde
die Software HEC-RAS (Version 3.1.3) eingesetzt.
Rauigkeitswerte
nach Strickler
Der Rauigkeitswert nach Strickler (k-Wert) für die Gewässersohle wurde auf
32 m1/3/s geschätzt. Die k-Werte der Böschungen wurden je nach Beschaffenheit zwischen 20 m1/3/s für Ufer mit starkem Bewuchs und 50 m1/3/s
für glatte, befestigte Ufer angenommen. In den Durchlässen wurden die
Wände mit einem Rauigkeitsbeiwert von k= 60 m1/3/s modelliert.
Wehre
Bei der Tieffurtmühle unterhalb von Dottikon und beim Schlauchwehr in
Wildegg wird der Abfluss der Bünz reguliert. Für die hydraulischen Berechnungen wurde angenommen, dass die Regulierorgane vollständig geöffnet sind, resp. das Wehr abgesenkt ist.
Hinterbach
Villmergen
Die Abflusskapazität des Hinterbachs in Villmergen wurde im Jahr 2002
Resultate
Die Resultate der Staukurvenrechnung für die Bünz und den Erusbach sind
untersucht [S9]. Es wurden keine neuen Berechnungen durchgeführt.
im Anhang C dargestellt.
6.2
Seitenbäche
Für alle übrigen Bäche wurden Normalabflussberechnungen durchgeführt.
Für die kritischen Querschnitte musste neben den geometrischen Abmessungen ein hydraulisch wirksames Gefälle bestimmt werden. Es wurde
aus den Höhenkurven des Übersichtsplans oder durch eine Messung im
Feld mit einem Neigungsmesser bestimmt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Gefahr von
Auflandungen
24
7
Geschiebe, Schwemmholz und Wellen
7.1
Übersicht
Im Unteren Bünztal wird die Gefahr, dass Sohlenauflandungen massgeblich
zur Kapazitätsverminderung beitragen, als eher untergeordnet beurteilt. Vor
allem bei den kleineren Seitenbächen sind oft rein hydraulische Kapazitätsengpässe das Problem und der Geschiebetransport trägt nicht wesentlich
zur Erhöhung der Gefährdung bei. Im Falle von Wasseraustritten muss
teilweise jedoch auch mit etwas Geschiebe gerechnet werden (Übersarung).
Bei den Gewässern mittlerer Grösse mit langsam abnehmendem Gefälle ist
die Geschiebeproblematik von etwas grösserer Bedeutung. Zu dieser
Kategorie werden der Erusbach (v.a. in Sarmenstorf), der Wissenbach bei
Waltenschwil und der Hägglingerbach gezählt. Im grössten Gewässer, der
Bünz, sind es die flacheren Abschnitte in Anglikon, der Staubereich in
Dottikon beim Wehr Tieffurtmühle und der Abschnitt unterhalb des Auengebietes, in denen Auflandungen möglich sind.
Geschiebeaufkommen Seitenbäche
Um die Gefahr solcher Auflandungen zu beurteilen, wurde das Geschiebeaufkommen im Einzugsgebiet anhand von Feldbegehungen abgeschätzt
und mit der Geschiebetransportkapazität der zu untersuchenden Bachabschnitte verglichen. Aus der Differenz zwischen Eintrag und Transportvermögen konnten die Auflandungsraten abgeschätzt werden.
Murgänge
Im Falle des Unteren Bünztales sind Hochwasser mit Geschiebetransport zu
erwarten. Eigentliche Murgänge können wegen des geringen Gefälles keine
auftreten.
7.2
Bünz MörikenWildegg
Geschiebetransport Bünz
Der grösste Geschiebeeintrag in die Bünz ist aus der Renaturierungsstrecke
bei Möriken zu erwarten. Die Hochwasser von 1994, 1995 und 1999 haben
dort zu grossen morphologischen Veränderungen geführt, und das früher
kanalisierte und teilweise hart verbaute Gerinne wurde vom Fluss massiv
umgestaltet. Im Gegensatz zum bisherigen wasserbaulichen Vorgehen soll
die Bünz nicht wieder in den Zustand wie vor dem Hochwasser zurückgebaut werden. Die Ufer sind nun ungesichert und können sich durch die
Seitenerosion bei Hochwassern verändern (Bild 7). Dadurch wird Geschiebe
mobilisiert. Falls jedoch einige Jahre keine grossen Hochwasser auftreten,
wird das heute breite Gerinne zum Teil einwachsen. Im engeren Gerinne
kann eine Tiefenerosion einsetzen, welche ebenfalls Geschiebe mobilisiert.
Mit einem massiven Geschiebeaufkommen ist dann zu rechnen, wenn die
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
25
heute noch vorhandene Bünzschleife wegen der Seitenerosion durchbrochen wird. In diesem Fall wird Geschiebe vor allem aus der Sohle
mobilisiert. Die Überlegungen ergeben, dass verschiedene Szenarien
denkbar sind, welche die Geschiebelieferung in den Unterlauf der Bünz
(unterhalb der Strasse Möriken-Niederlenz) massiv erhöhen und im
Unterlauf zu Ablagerungen führen können. Eine Prognose, wie viel Geschiebe effektiv mobilisiert wird, ist schwierig. Wesentlich ist u.a. die Häufigkeit grosser Hochwasser in den nächsten Jahren.
Bild 7
Uferanriss an der Bünz in Möriken
Die Einträge (ob mit oder ohne Durchbruch) dürften im Unterlauf bis zum
Schlauchwehr bei der Strasse Wildegg - Holderbank zu Auflandungen
führen [10]. Bei einer kleineren Aufweitung unterhalb der Strasse Niederlenz - Möriken ist eine Interventionsstelle für die Bewirtschaftung vorgesehen. Die zur Verfügung stehende Fläche wird für grössere Einträge aber
als zu klein beurteilt und im Hochwasserfall dürfte Geschiebe darüber hinaus
bis zum Schulhaus Hellmatt und dem Schlauchwehr transportiert werden.
Beim Wehr befindet sich eine deutliche Flachstrecke und es ist mit
Auflandungen bis zur Rampe Hellmatt zu rechnen. In diesem Abschnitt
wurde beispielsweise im Jahr 2006 Geschiebe entnommen, was die Hochwassersicherheit verbessert hat.
Wie die Studie aus dem Jahr 2001 gezeigt hat, treten je nach Ereignis die
grössten Auflandungen im Abschnitt Schulhaus bis Wehr zeitlich erst nach
der Hochwasserspitze auf. Die Auflandungen sind jedoch von der Ausgangslage – werden die Auflandungen immer wieder entfernt – und von der
Form der Ganglinie abhängig. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes
muss davon ausgegangen werden, dass die maximalen Auflandungen
schon während der Hochwasserspitze auftreten werden. Zur Überwachung
der Auflandungen wurde ein Monitoringprogramm ausgearbeitet [S11].
Übrige Abschnitte
der Bünz
In den übrigen Abschnitten wurden Berechnungen der Transportkapazität
durchgeführt. Anhand der Berechnungen wurden mögliche Transportraten in
den steileren Abschnitten abgeschätzt und mit dem Transportvermögen in
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
26
den flacheren Abschnitten verglichen. Aus der Differenz und der
Ablagerungsfläche konnten Auflandungsraten bestimmt werden. Solche Auflandungen ergaben sich für den Abschnitt Anglikon (bis Mündung Holzbach)
und für Dottikon (Stauwurzelbereich Tieffurtmühle).
7.3
Bedeutung
Geschiebetransport Seitenbäche
Wie erwähnt, spielt der Geschiebetransport in den meisten Seitenbächen
eine untergeordnete Rolle. Die Gewässerlängen sind meist relativ kurz, so
dass keine relevanten Geschiebefrachten auftreten. Meist sind es eindeutige
hydraulische Schwachstellen beim Übergang vom Oberlauf in den Unterlauf,
bei dem neben Wasser auch das zugeführte Geschiebe austritt (meist sehr
lokale Übersarungen). Bei den Gewässern mit langsam abnehmendem
Gefälle ist die Geschiebeproblematik von etwas grösserer Bedeutung. Zu
dieser Kategorie werden der Erusbach, der Wissenbach bei Waltenschwil
und der Hägglingerbach gezählt.
Geschiebetransport
Erusbach
Der Erusbach fliesst zwischen Bettwil und Sarmenstorf auf einer Länge von
ca. 1 km durch steiles, bewaldetes Gebiet. Die Ufer sind unbefestigt. Aufgrund einer Begehung wurde eine Erosionsrate von 0.5 m3/lm abgeschätzt,
was beim HQ100 eine Fracht von 500 m3 ergibt. Der bestehende Sammler
weist ein Fassungsvermögen von rund 200 m3 auf. Ein bestimmter Anteil
des zugeführten Geschiebes kann also weiter transportiert werden. Dies
führt dazu, dass im Unterlauf des Erusbachs in Sarmenstorf mit dem stark
abnehmenden Gefälle (von 5% auf 1.5 %) mit Auflandungen gerechnet
werden muss.
In Villmergen sind die Gefällsverhältnisse ausgeglichener und der Erusbach
weist bis zur Mündung des Hinterbachs ein Gefälle zwischen 1.0 und 1.3 %
auf. Im Falle von Wasseraustritten kann das Gerinne verfüllt werden und
mitgeführtes Geschiebe kann austreten.
Geschiebetransport
Hinterbach
Beim Hinterbach wirkt das Rückhaltebecken im Drachtenloch als Geschiebesammler. Grosse Geschiebeeinträge in den Unterlauf sind somit nicht zu
erwarten.
Weitere Seitenbäche
Beim Wissenbach in Waltenschwil sowie beim Hägglingerbach unterhalb
von Hägglingen wurde bei den Feldbegehungen unterhalb von Gefällswechseln gutachtlich eine Auflandungserhöhung (rund 0.2 m bei HQ100)
angenommen.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
7.4
Schwemmholzpotenzial
27
Schwemmholzaufkommen
Die Einzugsgebiete einiger Bäche sind bewaldet (Erusbach, Hinterbach,
viele kleine Seitenbäche). Die Begehungen haben gezeigt, dass relativ viel
Totholz in den Bachbetten vorhanden ist und bei entsprechenden Abflüssen
mobilisiert werden kann. Die Uferböschungen sind nicht verbaut, so dass
Bäume im Uferbereich auch durch seitliche Erosion oder Rutschungen in die
Gewässer gelangen können. Aus diesem Grund ist das Potenzial an
Schwemmholz in verschiedenen Gewässern relativ gross.
7.5
Problematik
Verklausung von Brückenquerschnitten
Wie verschiedene Ereignisse gezeigt haben, verursacht Schwemmholz bei
Hochwasserereignissen häufig Verklausungen von Brücken und Durchlässen. Wasser und eventuell auch Geschiebe können an diesen Stellen aus
dem Fliessgewässer ausbrechen und zu Überschwemmungen und Übersarungen führen. Das Verklausungsrisiko bei Brücken und Durchlässen
wurde gutachtlich abgeschätzt, wobei folgende Faktoren bei der Beurteilung
eine Rolle spielten:
• Einlaufquerschnitt (Rohrdurchmesser resp. lichte Höhe), Struktur des
Einlaufs und der Brückenunterseite (vorspringende Ecken oder
Leitungen)
• Vorhandensein und Art eines Rechens. Gut dimensionierte und
regelmässig gesäuberte Schrägrechen sind meistens besser als kein
Rechen, schlecht dimensionierte Rechen mit senkrechten Stäben sind
hingegen oft schlechter als kein Rechen.
• Geschiebeanfall: Menge, Korngrössen
• Schwemmholzanfall: Menge, feine Äste, grobe Äste, ganze Wurzelstöcke, ganze Bäume
• Geschwemmsel: Menge, Laub, Heu, Plastiksäcke, usw.
7.6
Wellenbildung
Durch Wellenbildung kann der rechnerisch ermittelte Wasserspiegel erheblich vom effektiven Wasserspiegel abweichen. Bei Durchlässen oder
Brücken kann das Wasser dadurch schon bei vergleichsweise kleinen
Abflüssen an der Unterkante anschlagen. Bezüglich der Gefahrenbeurteilung ist die Wellenbildung daher vor allem für diese Bauwerke von
Bedeutung. Als grobe Richtgrösse für die Wellenhöhe gilt die Energiehöhe
des Wassers (Fliessgeschwindigkeit v2/2g). Durch den Einstau der
Bauwerke kann in der Regel das Abflussvermögen noch etwas gesteigert
werden (Druckabfluss).
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Vorgehen und
Bedeutung
28
8
Szenarienbildung und Wasseraustritte
8.1
Prinzipien und Annahmen
Die Szenarienbildung spielt eine zentrale Rolle bei der Gefahrenbeurteilung.
Dabei werden nebst den hydrologischen Grundszenarien (HQ30, HQ100,
HQ300 und EHQ) die hydraulische Abflusskapazität (Schwachstellenanalyse) sowie die Faktoren Schwemmholz, Geschiebe und Wellenschlag
berücksichtigt. Als Ergebnis der Szenarienbildung resultiert eine Übersicht
über die Schwachstellen (Austrittsstellen) mit der Angabe der Jährlichkeit
eines Wasseraustritts (Anhang E). Die Szenarien wurden im Projektausschuss besprochen und den Gemeindevertretern an einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Baulicher Zustand
Die Begehungen zeigten keine grösseren, offensichtlichen Mängel am baulichen Zustand der Schutzbauwerke. Es wird davon ausgegangen, dass die
Bauwerke weiterhin unterhalten werden. Bauwerke wie Sperren, Ufermauern, Brücken usw. wurden in der Gefahrenbeurteilung deshalb als
baulich stabil angesehen.
Dämpfung durch
Wasseraustritte
Bei der Szenarienbildung wurden grundsätzlich die hydrologischen Grundszenarien HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ betrachtet. Es stellt sich die
Frage, inwieweit allfällige Ausuferungen im oberen Teil eines Gewässers im
unteren Teil berücksichtigt werden sollen, wenn dadurch die Abflussmenge
nur unwesentlich verändert wird. Dies ist der Fall, wenn nur ein kleiner Teil
des Abflusses austritt und das Wasser unterhalb der Austrittsstelle
grösstenteils wieder in das Gerinne zurück fliessen kann. Für die Gefahrenkarte Unteres Bünztal wurden solch geringfügige Abflussdämpfungen
entlang des Gewässers nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind die Bünz
oberhalb Waltenschwil und zwischen Waltenschwil und Wohlen sowie der
Krebsbach beim Bahnübergang oberhalb Hendschiken. An diesen Stellen
wurde die in einem ersten Schritt abgeschätzten Wassermengen aufgrund
des vorhandenen Überflutungsvolumens etwas reduziert.
Geschiebeablagerungen
Generell wird für die Bünz über weite Strecken mit einem relativ stabilen
Geschiebehaushalt gerechnet. Es gibt nur wenige steilere Abschnitte, in
denen Geschiebe aufgenommen werden kann. Die Geschiebelieferung aus
den Seitenbächen ist stark unterbunden. Aufgrund der geschiebetechnischen Berechnungen wird im Abschnitt Nutzenbachstrasse bis
Holzbach in Anglikon beim HQ100, HQ300 und EHQ von einer Auflandung
von 0.25 m ausgegangen. Die hydraulisch ermittelten Wasserspiegel
wurden um dieses Mass erhöht. Im Stauwurzelbereich von Dottikon wurde
eine Auflandung von 0.2 m angenommen.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
29
Die morphologischen Veränderungen bei den Hochwassern der 90er Jahre
in der Gemeinde Möriken-Wildegg führen zu einem erheblichen Eintrag an
Geschiebe in die Bünz. Die Gefährdung im Abschnitt Schulhaus Hellmatt bis
Schlauchwehr ist von der Bewirtschaftung abhängig. Als Szenarium wurden
hydraulische Berechnungen durchgeführt, welche auf der vermessenen
Sohlenlage vom Februar 2006 basieren. Dies ist eine vergleichsweise hohe
Sohlenlage (vor der Entnahme 2006). Zusätzliche Auflandungen (während
dem Ereignis) wurden nicht berücksichtigt.
Bei den Seitenbächen sind am Erusbach, am Wissenbach sowie am Hägglingerbach Auflandungen (jeweils rund 0.2 m bei HQ100) angenommen
worden, welche die Abflusskapazität beeinflusst.
Übersarungen
Im Zusammenhang mit Wasseraustritten kann es auch zu Geschiebeaustritten (Übersarungen) kommen. Es wurde jedoch entschieden, die
Übersarungsflächen nicht explizit in den Fliesstiefenkarten auszuweisen.
Zum einen wird nicht erwartet, dass es aufgrund der im Unteren Bünztal
eher untergeordneten Mengen an transportiertem Geschiebe zu relevanten
Änderungen in der Gefahrenkarte kommt und zum andern ist die Darstellung
der kleinen Flächen im Bearbeitungsmassstab kaum sinnvoll.
Schwemmholz
In der Bünz ist mit eher wenig Schwemmholz zu rechnen. Gemäss Kapitel
7.4 muss am Erusbach, am Hinterbach und an zahlreichen kleinen Seitenbächen mit Schwemmholz gerechnet werden. Die Verklausungswahrscheinlichkeit wurde gutachtlich abgeschätzt, wobei die Tabelle 9 als Richtschnur
verwendet wurde.
Freibord
Zur Berücksichtigung der Gefährdung durch Schwemmholz und Wellen kann
die Wahl eines geeigneten Freibords dienen. Auf grossen Strecken der Bünz
im Unteren Bünztal ist der Effekt von Schwemmholz und Wellen als eher
gering einzustufen, weshalb ein relativ kleines Freibord von 0.3 m für
Brücken und Durchlässe gewählt wurde. Der Erusbach und der Hinterbach
führen durch bewaldete und steilere Abschnitte. Die Unterscheidung der
Freiborde beim Hinterbach ist auf das Rückhaltebecken Drachtenloch
zurückzuführen. Für die Seitenbäche ohne Wald wurde kein generelles
Freibord festgelegt. Für Durchlässe, bei denen eine Gefährdung durch
Schwemmholz zu befürchten ist, wurde ein Freibord von 0.5 m gewählt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
30
Gewässer
Freibord
Bünz
Brücken: Freibord 0.3 m
Erusbach, Hinterbach
Brücken: Freibord 0.5 m
Hinterbach in Villmergen
Brücken: Freibord 0.0 m bis HQ100,
Brücken: Freibord 0.5 m über HQ100
Seitenbäche mit Wald
Rohre:
Durchmesser 0 – 0.8 m
=> Rohr verklaust bei HQ30
Durchmesser 0.8 – 1.2 m
=> Rohr verklaust bei HQ100, HQ300, EHQ
Brücken:
generell
Seitenbäche ohne Wald
Tabelle 9
Freibord 0.5 m
Kein generelles Freibord, lokal 0.5 m
Richtgrösse verwendeten Freiborde.
Die Durchflusshöhe dieser Bauwerke wurde generell um die notwendige
Freibordhöhe reduziert und so die Abflusskapazität berechnet. In offenen
Fliessstrecken wurde die Abflusskapazität hingegen ohne Freibord bestimmt.
Dämme
Mit Ausnahme der Schutzdämme beim Chemiewerk in Dottikon und in
Othmarsingen sind keine längeren Dammstrecken vorhanden. Die Dämme
im Unterlauf in Othmarsingen wurden mit dem Ausbauprojekt 2000 realisiert.
Die Dammstrecken weisen eine hohe Abflusskapazität auf und werden auch
bei einem allfälligen Überströmen als stabil betrachtet (kein Dammbruch).
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Methode der
Fliesswege
31
9
Überflutungsflächen
9.1
Vorgehen
In steilerem Gelände (Gefälle ca. > 1%) sind die Fliesswege des Wassers in
der Regel relativ eindeutig, und die betroffenen Flächen können anlässlich
einer Feldbegehung abgegrenzt werden. Dieses Verfahren wird als
„Methode der Fliesswege“ bezeichnet (Beschrieb vgl. Kapitel 9.3). Die
Methode der Fliesswege zeichnet sich durch einen verhältnismässig
geringen Bearbeitungsaufwand aus.
Zweidimensionale
Überflutungsberechnungen
In flachem Gelände (Gefälle ca. < 1%) und speziell bei grossen Wasseraustritten sind die Fliesswege von Auge oft schwer erkennbar resp. die
Unsicherheiten bei der Abgrenzung der Überflutungsflächen gross. In
solchen Fällen sind zweidimensionale Überflutungsberechnung notwendig
(Beschrieb vgl. Kapitel 9.2). Zweidimensionale Überflutungsberechnungen
wurden v.a. an der Bünz, dem Erusbach und dem Krebsbach angewendet.
9.2
Programm
Hydro_AS-2d
Zweidimensionale Überflutungsberechnungen
Für die zweidimensionalen Überflutungsberechnungen wird das Programm
Hydro_AS-2d eingesetzt. Dieses in Deutschland entwickelte Programm
basiert auf der numerischen Lösung der 2d-tiefengemittelten Strömungsgleichungen mit der Finite-Volumen-Diskretisierung. Das aus Vierecks- und
Dreieckselementen aufgebaute Berechnungsnetz kann optimal an die
topografischen und hydrodynamischen Gegebenheiten der jeweiligen Aufgabenstellung angepasst werden.
Digitales Geländemodell (DGM)
Das digitale Geländemodell, wurde von Kanton Aargau zur Verfügung
Modellaufbau
Das für die Überflutungsberechnungen erstellte Berechnungsnetz basiert auf
gestellt und ist in Kapitel 4.2 beschrieben.
dem digitalen Geländemodell. Die terrestrisch vermessenen Querprofile der
Bünz wurden in das Berechnungsnetz integriert. Bezüglich der Oberflächenrauhigkeit wurde zwischen Gelände (kStr = 35 m1/3/s) und Bachbett (KStr =
25 m1/3/s) unterschieden.
Wegen des hohen Detaillierungsgrades innerhalb der überbauten Gebiete
und der grossen Fläche, ergibt sich eine sehr hohe Anzahl von Netzpunkten
und Elementen. Deshalb wurde das Gesamtmodell der Bünz in fünf
Teilmodelle unterteilt und die Seitenbäche einzeln gerechnet.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
•
32
Modell 1, Bünz (Perimeteranfang - Waltenschwil): ca. 147'000
Elemente
•
Modell 2, Bünz (Waltenschwil - Wohlen): ca. 211'000 Elemente
•
Modell 3, Bünz (Wohlen - Holzbach): ca. 357'000 Elemente
•
Modell 4, Bünz (Holzbach – Othmarsingen): ca. 432'000 Elemente
•
Modell 5, Bünz (Othmarsingen – Perimeterende): ca. 298'000
Elemente
Berechnungen
Bei den Modellen, in welchen das Gerinne eingebaut ist (Bünz) können
gleich bleibende Abflüsse oder ganze Hochwasserganglinien gerechnet
werden. Bei Modellen ohne Gerinne werden so genannte „Quellen“ mit den
festgelegten Austrittsmengen im zweidimensionalen Überflutungsmodell
simuliert. Dabei wird für jede Jährlichkeit und jede Austrittstelle die
entsprechende Wassermenge angesetzt und ein separater Berechnungsgang durchgeführt.
Ergebnisse und
Verifikation
Das Programm ermittelt die von der Überflutung betroffenen Flächen und
berechnet für jeden Netzpunkt die Wassertiefe und die Fliessgeschwindigkeit. Zur Kontrolle der Hydraulik wurden die Wasserspiegel des zweidimensionalen Modells mit denen der Staukurve (vgl. Kapitel 8) verglichen.
Die Berechnungsresultate wurden im Feld überprüft und wo nötig ergänzt
und angepasst. Diese Verifikation ist zwingend nötig, weil auch Geländemodelle hoher Qualität lückenhafte Bereiche resp. Unsicherheiten aufweisen
(infolge Vegetation, Abdeckung) und nicht alle abflussweisenden Strukturen
(kleine Mauern, Trottoirränder usw.) im Modell enthalten sind.
In Bild 8 und in Bild 9 sind beispielhaft Ergebnisse aus der Überflutungssimulation dargestellt. Das Bild 9 zeigt die Fliessvektoren und Fliessgeschwindigkeiten eines Wasseraustrittes aus der Bünz. Bild 8 zeigt die
Fliesstiefen im selben Ausschnitt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
33
Bild 8
Fliesstiefen (in m) eines Wasseraustritts an der Bünz oberhalb von
Wohlen.
Bild 9
Fliessvektoren und Fliessgeschwindigkeit (in m/s) eines Wassersaustritt
an der Bünz oberhalb von Wohlen.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
9.3
Vorgehen
34
Methode der Fliesswege
Anlässlich von Feldbegehungen im Sommer 2006 wurden die Hochwassergefahren an den Seitenbächen beurteilt. Dazu wurden die kritischen
Querschnitte erhoben. Mit Hilfe von hydraulischen Berechnungen und den
Prinzipien der Szenarienbildung wurden die Austrittswassermengen berechnet. Aufgrund der Fliesswege und -querschnitte wurden die Überflutungsflächen und -intensitäten für die Ereignisse HQ30, HQ100, HQ300
und EHQ im Feld bestimmt (Bearbeitungsmassstab 1:10'000). Die
Grundlagen
der
Gefahrenbeurteilungen
(Hydrologie,
Abmessungen
Bauwerke, Austrittswassermengen etc.) wurden protokolliert und die
Schwachstellen fotografiert.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
35
10
Gefahrenstufen
Fliesstiefen- und Gefahrenkarte
Bei allen Naturgefahrenarten werden drei einheitliche Gefahrenstufen
unterschieden, auf der Karte dargestellt durch rote, blaue und gelbe
Flächen. Bei den Hochwassergefahren kommt noch eine weitere Gefahrenstufe für die sehr seltenen Ereignisse hinzu (gelb-weisse Schraffur). Der
Grad der Gefährdung ist gegeben durch die Intensität und die Wahrscheinlichkeit (Häufigkeit oder Wiederkehrdauer) eines Ereignisses (vgl.
Intensitäts-Wahrscheinlichkeits-Diagramm, Bild 10, auch Gefahren-
mittel
schwach
Intensität
stark
stufendiagramm genannt).
30
10
hoch
100
300 Wiederkehrperiode (Jahre)
mittel
gering
sehr gering
Wahrscheinlichkeit
rot: erhebliche Gefährdung
blau: mittlere Gefährdung
gelb: geringe Gefährdung
gelb-weiss gestreift: Restgefährdung
Bild 10
Rotes
Gefahrengebiet
Intensitäts-Wahrscheinlichkeits-Diagramm für die Erstellung der
Gefahrenkarte.
Mit dem roten Gefahrengebiet wird eine erhebliche Gefährdung signalisiert. Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden
gefährdet. Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen. Das
rote Gebiet ist im Wesentlichen ein Verbotsbereich, d.h. es dürfen keine
Bauten und Anlagen, die dem Aufenthalt von Mensch und Tier dienen,
errichtet oder erweitert werden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Blaues
Gefahrengebiet
36
Das blaue Gefahrengebiet bezeichnet eine mittlere Gefährdung. Personen
sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, jedoch ausserhalb davon. Mit
Schäden an Gebäuden ist zu rechnen. Plötzliche Gebäudezerstörungen sind
in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls gewisse Auflagen bezüglich der
Bauweise beachtet werden. Das blaue Gebiet ist im Wesentlichen ein
Gebotsbereich, in dem schwere Schäden durch geeignete Vorsorgemassnahmen (Auflagen) vermieden werden können.
Gelbes
Gefahrengebiet
Das gelbe Gefahrengebiet steht für eine geringe Gefährdung. Personen
sind kaum gefährdet. An Gebäuden ist mit geringen Schäden zu rechnen. Im
Gebäudeinnern können hingegen erhebliche Sachschäden auftreten. Das
gelbe Gebiet ist im Wesentlichen ein Hinweisbereich. Die Grundeigentümer
sind auf die bestehende Gefährdung und auf mögliche Massnahmen zur
Schadenverhütung aufmerksam zu machen. Bei einer Überflutung bei
HQ100 kann ein Schutzdefizit auftreten und es sind Auflagen möglich.
Gelb-weiss
gestreiftes
Gefahrengebiet
Das gelb-weiss gestreifte Gefahrengebiet bezeichnet eine sehr seltene
Restgefährdung. Die gelb-weiss gestreifte Signatur soll jedoch nicht die
generell vorhandene Restgefährdung aufzeigen, sondern nur dort verwendet
werden, wo konkrete Gefahren vorhanden sind und wo Vorsorgemassnahmen (Notfallplanung, Beobachtungsnetze, Unterhalt) die Gefährdung entscheidend reduzieren können. Die Darstellung besagter Gefährdungen ist dann angebracht, wenn hohe Intensitäten möglich sind, das
Schadenpotential hoch ist oder die Möglichkeit besteht, dass sich die
Eintretenswahrscheinlichkeit gegenüber heute erheblich erhöhen könnte.
Das gelb-weiss gestreifte Gefahrengebiet ist ein Hinweisbereich.
Weisses Gebiet
Für die weissen Gebiete besteht nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine
bzw. eine vernachlässigbare Gefährdung.
Intensität
Die Intensität von Überschwemmungen wird anhand der Überschwemmungshöhe (h) und der Fliessgeschwindigkeit (v) beurteilt (Tabelle 10).
Intensität Überschwemmung
stark
h>2m
oder
2
v x h > 2 m /s
mittel
2 m > h > 0.5m
oder
2
2
2 m /s > v x h > 0.5 m /s
schwach
h < 0.5 m
2
v x h < 0.5 m /s
Tabelle 10
Kriterien für die Intensitätskarten.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Fliesstiefenkarte
37
Anstelle der etwas schwieriger lesbaren Intensitätskarten werden im Kanton
Aargau die Fliesstiefenkarten für das HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ
dargestellt. Sie beinhalten die zu erwartenden Überflutungstiefen für die
Ereignisse in einer 6-stufigen Skala. Die Abstufung der Skala ist somit feiner
als diejenige der Intensitätskarte.
0.01 m – 0.25 m
0.25 m – 0.50 m
0.50 m – 1.00 m
1.00 m 1.50 m
1.50 m – 2.00 m
über 2.00 m
Tabelle 11 Abstufung der Fliesstiefen
Wahrscheinlichkeit
Die Wahrscheinlichkeit wird ebenfalls in Klassen eingeteilt. Die Klassengrenzen 30 und 300 Jahre lehnen sich an die Vorgabe der LawinenRichtlinien. Für die Wassergefahren wurde zusätzlich die oft verwendete
Grenze von 100 Jahren eingeführt.
Gefahrenkarte
Als Grundlage für die Gefahrenkarten müssen zunächst die Intensitätskarten
für die Ereignisse HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ erarbeitet werden,
welche die abgestuften Überflutungsintensitäten zeigen (h resp. v x h). Im
Kanton Aargau werden ausschliesslich die Fliesstiefenkarten dargestellt.
Erfahrungsgemäss ist in flacherem Gelände meist die Abflusstiefe h und
nicht das Produkt v x h für die Einstufung in der Intensitätskarte
massgebend. Trotzdem wurde im Unteren Bünztal jeweils geprüft, inwieweit
das Kriterium v x h massgebend ist. Mit Hilfe des WahrscheinlichkeitIntensitätsdiagramms und eines GIS-Systems lässt sich die Gefahrenkarte
schliesslich aus den Intensitätskarten herleiten.
Generalisierung
Kleinstflächen unter 150 m2, welche sich aus den Überflutungssimulationen
ergeben, wurden gefiltert und die Karte entsprechend generalisiert. Das
gleiche Flächenkriterium wurde auch bei den durch Feldbegehungen
erarbeiteten Überflutungsflächen angewendet.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Topologie
38
Eine relativ aufwändige Aufgabe ist es, aus den mittels 2D-Simulationen und
den Feldarbeiten erarbeiteten Daten topologisch saubere Datensätze für das
GIS zu erstellen. Dies bedeutet beispielsweise, dass innerhalb eines Datensatzes keine überlappenden Flächen zugelassen sind und dass keine
Doppelerfassung von Grenzlinien erfolgt.
Betroffene Flächen
In der Tabelle 12 sind die betroffenen Fläche pro Gemeinde für die Ereignisse HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ zusammengestellt.
betroffene Fläche (Are)
Gemeinde
HQ30
HQ100
HQ300
EHQ
Ammerswil
616
802
1'123
1'123
Bettwil
107
162
180
180
Boswil
356
543
1'561
1'561
Bünzen
312
570
859
859
Büttikon
5
14
354
354
Dintikon
364
1'143
2'968
2'968
Dottikon
2'716
3'656
5'166
6'405
531
1'913
3'043
3'309
2'179
3'182
4'381
6'073
Hilfikon
533
687
751
1'224
Kallern
193
228
399
399
Möriken-Wildegg
1'665
3'317
6'044
7'737
Othmarsingen
1'124
2'377
4'371
4'371
Sarmenstorf
832
3'275
7'191
7'191
Uezwil
904
1'095
1'517
1'517
Villmergen
5'824
10'710
24'060
24'760
Waltenschwil
2'098
3'616
8'819
8'819
Wohlen
5'748
7'175
13'809
14'578
Hägglingen
Hendschiken
Tabelle 12
Betroffene Flächen pro Gemeinde
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
11
39
Schutzdefizite
11.1 Vorgehen
Differenzierung
Schutzziele
Gemäss der Wegleitung 2001 des Bundesamtes für Wasser und Geologie
[E4] soll der Lebens- und Wirtschaftsraum angemessen geschützt werden.
Dort wo Menschen oder hohe Sachwerte betroffen sein können, wird das
Schutzziel höher angesetzt als in land- oder forstwirtschaftlich genutzten
Gebieten. Je nach Schutzbedürfnis werden die Schutzziele also unterschiedlich festgelegt. Mit Hilfe einer Schutzzielmatrix (Kapitel 11.2) werden
die maximal zulässigen Intensitätsstufen in Abhängigkeit von der Eintretenswahrscheinlichkeit festgelegt. Ein Schutzdefizit liegt vor, wenn der bestehende Schutz kleiner ist als das Schutzziel.
Schutzdefizitkarte
Als Grundlage für die Massnahmenvorschläge werden in der Schutzdefizitkarte die Flächen mit Schutzdefiziten ausgeschieden. Als Grundlagen
sind die verschiedenen Fliesstiefenkarten, die Schutzzielmatrix und die
Objektkategorienkarte (Kapitel 11.3) erforderlich. Mit der Schutzdefizitkarte
(Kapitel 11.4) werden diejenigen Flächen erkennbar, für welche möglicherweise ein Handlungsbedarf besteht.
Anpassungen
Im Rahmen der Gefahrenkarte wurden die Schutzziele nach einheitlichen
Kriterien festgelegt. In der anschliessenden Projektierung können einzelne
Schutzziele bei Bedarf differenzierter untersucht und gegebenenfalls angepasst werden.
11.2 Schutzzielmatrix
In der Schutzzielmatrix (Tabelle 13) werden die maximal zulässigen
Intensitätsstufen in Abhängigkeit von der Eintretenswahrscheinlichkeit
festgelegt. Abgestuft nach den zu schützenden Werten wurden sieben
Objektkategorien definiert, für welche jeweils ein einheitliches Schutzziel gilt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
40
Objektkategorien
Schutzziele (Wiederkehrperiode)
HQ30
HQ100
HQ300
3
3
3
2.1 Landwirtschaftliche Extensivflächen
2
3
3
2.2 Einzelgebäude unbewohnt, landwirtschaftliche
Intensivflächen, lokale Infrastrukturanlagen
2
2
3
2.3 Einzelgebäude bewohnt, kantonale und
regionale Infrastrukturanlagen
(Kantonsstrassen)
1
1
2
3.1 Infrastrukturanlagen von grosser kantonaler
und nationaler Bedeutung (z.B.
Nationalstrassen)
0
1
2
3.2 Geschlossene Siedlungen; Industrieanlagen,
Freizeit- und Sportanlagen (Bauzonen,
Weilerzonen)
0
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
1
0
0
1
1
1
Naturlandschaften und Wald
3.3 Sonderobjekte, Sonderrisiken
•
•
•
•
•
Abwasserreinigungsanlagen
Grundwasserfassungen
Risikokataster (Stationäre Risiken)
Pumpwerke, Regenbecken, Spezialbauwerke
Schiessanlagen, Kugelfänge, Campingplätze
Schutzziel
Zulässige Intensität
0
vollständiger Schutz
Maximal zulässige Intensität = Null
1
begrenzter Schutz
Maximal zulässige Intensität = schwach, d.h. h < 0.5 m
oder v x h < 0.5 m2/s
2
begrenzter Schutz
Maximal zulässige Intensität = mittel, d.h. 0.5 < h < 2.0 m
oder 0.5 < v x h < 2.0 m2/s
3
kein Schutz
Maximal zulässige Intensität = stark, d.h. h > 2.0 m oder
v x h > 2.0 m2/s
Tabelle 13
Schutzzielmatrix
11.3 Objektkategorienkarte
vorhandene
Datensätze
Die Objektkategorienkarte zeigt auf, welcher Objektkategorie eine bestimmte
Fläche im Untersuchungsperimeter zugeordnet wird. Sie zeigt damit,
welcher Schutzbedarf für ein bestimmtes Objekt vorgesehen ist. Für die
Erarbeitung der Objektkategorienkarte wurde darauf geachtet, dass möglichst viele bereits vorhandene digitale Datensätze des AGIS (Aargauisches
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
41
Geographisches Informationssystem) verwendet werden konnten. Die
Objektkategorienkarte enthält flächige Elemente (z.B. Bauzonen), linienförmige Elemente (z.B. Strassen) und als punktförmige Objekte die Sonderobjekte
Abwasserreinigungsanlagen,
Grundwasserfassungen,
Risiko-
kataster (stationäre Risiken), Pumpwerke, Regenbecken, Spezialbauwerke,
Schiessanlagen, Kugelfänge, Campingplätze
11.4 Schutzdefizitkarte
Durch die Verschneidung der verschiedenen Intensitätskarten (Fliesstiefenkarten) mit der Objektkategorienkarte lässt sich mit Hilfe eines GISSystems die Schutzdefizitkarte generieren. Sie zeigt diejenigen Flächen,
Linien oder Punkte, für die gemäss der ermittelten Gefährdung und der
Schutzzielmatrix der Schutzgrad nicht ausreichend ist. In der Schutzdefizitkarte sind auch die Ausbruchstellen eingetragen, für welche im
Rahmen der Massnahmenplanung Vorschläge für die Verbesserung der
Hochwassersicherheit gemacht werden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
12
42
Massnahmenplanung
12.1 Massnahmenspektrum
Ziel
Die Massnahmenplanung hat zum Ziel, die Schutzdefizite zu beheben. Dafür
kommen verschiedene Massnahmen in Frage: Sachgerechter Gewässerunterhalt, raumplanerische Massnahmen und bauliche Schutzmassnahmen.
Vorgehen
Das Spektrum von möglichen Massnahmen ist sehr breit. Gemäss dem
Bundesgesetz über den Wasserbau und der Wegleitung des Bundesamtes
für Umwelt (BAFU) ist folgende Rangfolge für die Massnahmenplanung
vorgegeben:
•
Sachgerechter Gewässerunterhalt
•
Raumplanerische Massnahmen
•
Bauliche Schutzmassnahmen
Bei den baulichen Schutzmassnahmen sind die Möglichkeiten ebenfalls sehr
vielfältig. Grundsätzlich kommen folgende bauliche Massnahmentypen in
Frage:
•
Wasserbauliche Massnahmen im Oberlauf
•
Wasserbauliche Massnahmen an der entsprechenden Gewässerstrecke
•
Objektschutzmassnahmen an Gebäuden
•
Massnahmen im Überflutungsgebiet zur oberflächlichen oder unterirdischen Wasserableitung via Strassen, Meteorwasserkanäle usw.
Die baulichen Massnahmen sind sorgfältig zu projektieren und unter verschiedenen Aspekten zu bewerten. Der natürliche Verlauf des Gewässers
muss möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden. Häufig ist eine
Kombination der oben genannten Massnahmentypen erforderlich.
Restrisiken verbleiben bei jeder Massnahmenplanung. Die Restrisiken sind
abzuschätzen und die Massnahmen sind zu ergänzen durch eine
•
Verhältnismässigkeit
Notfallplanung und Notfallorganisation
Nach den Vorgaben des Bundes (BAFU) müssen die Massnahmen technisch, ökonomisch und ökologisch verhältnismässig sein. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, müssen die Schutzziele und die Massnahmen in einem
iterativen Prozess angepasst werden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bearbeitungstiefe
43
Im Rahmen der vorliegenden Studie werden Vorschläge und Ideen, mit
welchen die Massnahmen und Alternativen die Schutzdefizite behoben
werden können, stichwortartig aufgezeigt und grob skizziert. Es handelt sich
jedoch nicht um eine eigentliche Massnahmenprojektierung. Dies kann erst
im Rahmen der eigentlichen Projektierung geschehen. In den folgenden
Kapiteln sollen jedoch verschiedene Massnahmenvorschläge aufgezeigt und
beurteilt werden.
12.2 Grundsätze zum Gewässerunterhalt
Sachgerechter
Unterhalt
Der sachgerechte Gewässerunterhalt ist eine Daueraufgabe. Er stellt sicher,
dass die Gewässerläufe ihre Funktionen (Hochwasser- und Geschiebeableitung, natürlicher Lebensraum, Erholungsfunktion usw.) dauerhaft
erfüllen können. Darunter fallen die Gehölzpflege, die Entfernung von
schädlichem Geschwemmsel und Geschiebe sowie kleinere bauliche Eingriffe zur Wert- und Funktionserhaltung.
Die Bachläufe und Durchlässe sollen systematisch begangen und hinsichtlich ihres Zustandes beurteilt und dauernd unterhalten werden.
Bei den Unterhaltsarbeiten sind immer auch die Anliegen des Naturschutzes
und der Fischerei zu berücksichtigen, d.h. die Unterhaltsarbeiten sind zeitlich und örtlich auf die jeweiligen ökologischen Gegebenheiten abzustimmen.
12.3 Grundsätze zu den raumplanerischen Massnahmen
Ziel
Raumplanerische Massnahmen haben das Ziel, eine zukünftige Zunahme
des Schadenpotenzials zu begrenzen oder gar zu verhindern. Dies kann erreicht werden durch
•
das Meiden von Gefahrengebieten
Indem keine neuen Bauzonen in gefährdeten Gebieten ausgeschieden
werden
•
die Ausscheidung von Freihaltezonen und Überflutungsflächen
•
Aufnahme von Vorschriften in die Bau- und Nutzungsordnung
Indem z.B. mittels Bauauflagen sichergestellt wird, dass Eingänge und
andere Fassadenöffnungen erhöht angeordnet werden, in Untergeschossen nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist, ein Rückstauschutz für die Kanalisation angebracht wird, Schutzmauern oder
kleine Dämme angeordnet werden usw.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
44
12.4 Allgemeines
Gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau und Wasserbauverordnung
sind die Kantone und Gemeinden verpflichtet, vorhandene Naturgefahren
bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen und umzusetzen,
um Personen- und Sachschäden zu verhindern. Gemäss kantonalem
Richtplan bilden im Kanton Aargau die Gefahrenkarten mit den Massnahmenplanungen die planungsrechtlich verbindlichen, fachlichen Grundlagen. Sind diese noch nicht erstellt, bildet die Gefahrenhinweiskarte die
Grundlage.
Im gesamten Massnahmengefüge stellen die raumplanerischen Möglichkeiten nebst dem Gewässerunterhalt, dem Gewässerbau und dem Objektschutz ein separates Massnahmenpaket dar. Sie sollen in erster Linie bewirken, dass das Gefahren- und insbesondere das Schadenpotenzial nicht
unkontrolliert zunehmen und dadurch andere Schutzmassnahmen notwendig werden. Vielfach sind raumplanerische Massnahmen in Kombination
mit anderen Massnahmen anzuwenden.
12.5 Nutzungsplanung und Gefahrenkarte
Das für die Gemeinden bezüglich Raumplanung massgebende Planungsinstrument ist die kommunale Nutzungsplanung. Diese lässt sich in die
allgemeine Nutzungsplanung und in die Sondernutzungsplanung unterteilen.
Die allgemeine Nutzungsplanung trennt das Baugebiet vom Nichtbaugebiet
und scheidet Nutzungszonen mit entsprechenden Vorschriften parzellengenau und grundeigentümerverbindlich aus. Bestandteile der allgemeinen
Nutzungsplanung sind der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bauund Nutzungsordnung.
Zur Umsetzung raumplanerischer Hochwasserschutz-Massnahmen steht
zudem das Instrument der Sondernutzungsplanung zur Verfügung. Im
Gegensatz zur allgemeinen Nutzungsplanung, über welche die Gemeindeversammlung zu beschliessen hat, wird die Sondernutzungsplanung durch
den Gemeinderat erlassen; sie ist daher flexibler einsetzbar. Sondernutzungspläne, im Speziellen Gestaltungspläne, können von den allgemeinen Nutzungsplänen und -vorschriften unter gewissen Voraussetzungen
abweichen, beispielsweise im Interesse des Hochwasserschutzes (Art. 3,
Abs. 2 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz vom 23. Februar 1994
(ABauV; SAR 713.111)).
Die Abteilung Raumentwicklung hat eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der
Gefahrenkarte in der Nutzungsplanung ausgearbeitet (Stand Mai 2008).
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
45
12.6 Vorgehen bis zur raumplanerischen Umsetzung der
Gefahrenkarte
Die raumplanerische Umsetzung der Gefahrenkarte erfolgt jeweils im
Rahmen der nächsten Nutzungsplanungsrevision. Dieses Vorgehen entbindet die Gemeinden jedoch nicht davon, die Resultate der Gefahrenkarte
bei Bauvorhaben bereits vor Eingang in die Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Konkret sind die Gemeindebehörden verpflichtet, bei Baugesuchen die aus der Gefahrenkarte resultierenden Erkenntnisse in Form von
Auflagen im Rahmen der Baubewilligung verbindlich zu verfügen. Die rechtliche Grundlage bilden die Art. 32 (Baureife) und Art. 52 (Allgemeine Anforderungen) des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (BauG, SAR 713.100). Das Departement Bau,
Verkehr und Umwelt hat ein Merkblatt für die Umsetzung der Gefahrenkarte
Hochwasser im Baubewilligungsverfahren verfasst (Stand 25. Oktober
2007).
12.7 Grundsätze zu den Objektschutzmassnahmen
Definition und
Aufgabe
Objektschutzmassnahmen dienen primär dem Schutz bestehender Gebäude
(v.a. Einzelgebäude) und können den Schutz zukünftiger Gebäude im
Rahmen von Bauauflagen sicherstellen. Sie umfassen die konzeptionelle
Berücksichtigung der Hochwassergefährdung am Gebäude selbst, primär
durch geeignete Einpassung des Gebäudes an die Umgebung unter Berücksichtigung der Gefährdung und sekundär durch kleinere bauliche Anpassungen am zu schützenden Objekt. Sie dienen in der Regel nur dem
Schutz des Objektes selbst und kommen bei Neubauten und bei wesentlichen Umbauten zur Anwendung.
Objektschutzmassnahmen können entweder permanent oder - wo die zeitlichen Umstände es erlauben - temporär eingerichtet werden. Sind in einen
Siedlungsgebiet viele Gebäude von einer potenziellen Überflutung betroffen,
sind Objektschutzmassnahmen oftmals nicht wirtschaftlich. Sie sollen in
Kombination mit anderen baulichen Massnahmen geprüft werden.
Typische Objektschutzmassnahmen sind: erhöhte Anordnung des Erdgeschosses bei Neubauten, das Abdichten der Gebäudehülle, Aufschüttungen, lokale Schutzwälle, erhöhte Türschwellen und Fensterbrüstungen,
verschliessbare Öffnungen wie Lichtschächte, Türen oder Fenster, hochwassersichere Lagerung von empfindlichen Material, Dammbalkensysteme
oder der Bau kleinerer Dämme/ Schutzmauern zur Abweisung des Wassers.
Beispiele von Objektschutzmassnahmen sind in der Publikation „Wegleitung
Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren“ der Vereinigung Kantonaler
Gebäudeversicherungen VKF des Kantons St. Gallen [L10] dargestellt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Projektierungsgrundsätze
•
46
Es wird empfohlen, die Objektschutzmassnahmen auf das HQ300
auszulegen, mindestens aber auf das Schutzziel des jeweiligen Bauobjektes.
•
Zugänge und Fenster können auch mit mobilen Systemen wie z.B.
Dammbalken abgeschottet werden. Diese müssen aber jederzeit
einsatzbereit sein und müssen innert kurzer Frist (siehe Notfallplanung
und Notfallorganisation) montiert werden können.
•
Die Massnahmen dürfen keine Mehrgefährdung auf Nachbargrundstücken verursachen. Das Bauobjekt darf nicht zu einer Mehrgefährdung der Umgebung infolge Wasserumleitung oder Aufstau führen
(ZGB Art. 689 Abs. 2, SR 210). Abflusskorridore sind offen zu halten.
Dies ist insbesondere auch bei grossen Überbauungen oder grossflächigen Aufschüttungen einzuhalten.
•
Umweltschäden z.B. durch auslaufende umweltgefährdende Stoffe
sollten bis zum Extremereignis EHQ verhindert werden.
12.8 Grundsätze zu den baulichen Massnahmen
Wasserbauliche
Massnahmen
am
Gewässer
können
entweder
am
betreffenden Bachabschnitt selbst (z.B. Kapazitätserhöhung) wie auch am
Oberlauf (Hochwasser- und Geschieberückhalt) ausgeführt werden. Sie
sollen erst ergriffen werden, wenn die Massnahmen des Unterhalts und der
Raumplanung ungenügend sind.
Falls wasserbauliche Massnahmen ausgeführt werden, ist gleichzeitig auch
die ökologische Qualität des Gewässers zu verbessern. Der natürliche Verlauf des Gewässers muss möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden.
Hydraulisch ungenügende Eindolungen sollen grundsätzlich durch offene
Wasserläufe ersetzt werden, da diese in der Regel leistungsfähiger, weniger
verklausungsanfällig und ökologisch wertvoller sind.
12.9 Bauliche Massnahmen im Überflutungsgebiet
Bauliche Massnahmen können auch im Überflutungsgebiet zur schadlosen
Ableitung der Überflutung getroffen werden. Oft ist entweder eine unterirdische Ableitung via Meteorkanäle oder eine oberflächliche, geordnete Ableitung über das Strassengefälle möglich, was sich in der Massnahmentabelle Anhang F in verschiedenen Alternativen ausdrückt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
47
Oft genügt eine kleine Anpassung des Quer- oder Längsgefälles einer
Quartierstrasse oder ihrer Randsteine, um eine Überflutung mit geringer
Fliesstiefe in eine gewünschte Richtung abzuleiten und eine Ausbreitung in
schadensintensive Gebiete zu verhindern.
Die Massnahmen sind deshalb gemeinsam mit der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) sowie mit den Strassenbau- und Erschliessungsvorhaben der Gemeinde zu koordinieren. Den Gemeinden wird zudem
empfohlen, bei jeder grösseren Infrastrukturerneuerung die Gefahrenkarte
zu konsultieren und mögliche Synergien zur Verringerung der Hochwassergefährdung zu prüfen
12.10 Umgang mit belasteten Standorten
Wasserbauliche Massnahmen können belastete Standorte vor Überflutung
schützen und das Risiko der Verbreitung von Schadstoffen vermindern, oder
aber auf belasteten Standorten ausgeführt werden. Dies ist bei der Planung
von wasserbaulichen Massnahme zu berücksichtigen.
12.11 Notfallplanung und Notfallorganisation
Definition und
Aufgabe
Durch geeignete Vorsorge können die Wehrdienste während eines
Hochwasserereignisses begrenzte potenzielle Überflutungsflächen vor
Überschwemmungen schützen. Dabei geht es insbesondere darum, das im
Überlastfall ausgeuferte Wasser wieder zurück in das Gewässer zu leiten
und betroffene Einfahrten und Gebäude zu schützen.
12.12 Notorganisation und temporäre Massnahmen
Notorganisation und
temporäre
Massnahmen
Die Notfallplanung beinhaltet sowohl die Planung und Vorbereitung der
temporären, im Hochwasserfall zu treffenden Massnahmen wie auch die
Organisation und das Training der im Notfall im Einsatz stehenden Kräfte
(Gemeindeführungsstab, Feuerwehr, Zivilschutz). Sowohl Notorganisation
wie auch temporäre Massnahmen müssen bereits in der hochwasserfreien
Zeit geplant und vorbereitet werden, damit sie im Ernstfall rasch einsetzbar
sind.
Zur temporären Wasserabwehr können verschiedene Systeme und Massnahmen zum Einsatz kommen wie z.B. Sandsackreihen, Bretterverschläge,
Dammbalkensysteme, "Beaver" (wassergefüllte Gummiwalzen) usw.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
48
Ebenfalls vorgängig zu planen ist die Beobachtung während des Hochwassers, die Überwachung von kritischen Stellen, die rechtzeitige Alarmierung der jeweils zuständigen Dienste (Alarmdispositiv) sowie die
rechtzeitige Evakuierung von besonders gefährdeten Menschen und Tieren.
Ausserdem müssen an verklausungsgefährdeten Brücken und Durchlässen
sowie an weiteren kritischen Stellen rechtzeitig leistungsfähige Baumaschinen bereitgestellt werden können.
Damit die Notorganisation und die temporären Massnahmen im Notfall
reibungslos funktionieren, ist eine periodische Übung der Einsätze notwendig.
12.13 Zeitlicher Aspekt
Temporäre Massnahmen müssen im Ereignisfall innerhalb von maximal
einer Stunde einsatzbereit sein, da die Hochwasser an den Hauptgerinnen
und in den Seitenbächen sehr rasch anspringen. Sehr kleine Einzugsgebiete
haben bei Gewittern in der Regel eine so kurze Anlaufzeit, dass hier rechtzeitige temporäre Massnahmen gar nicht möglich sind.
Der zeitliche Aspekt zeigt auch die Grenzen von temporären Massnahmen
auf. Oft erlaubt die kurze Einsatzzeit nur lokale, gut vorbereitete und schnell
eingesetzte Massnahmen wie z.B. die Abdichtung von Eingängen oder
kurze Barrikaden quer zu Strassen. Es ist aber nicht möglich, innert
nützlicher Frist lange Bauwerke zu erstellen.
12.14 Erläuterungen zu den Massnahmentabellen
Schrittweises
Vorgehen
Die konkreten Massnahmenvorschläge für das Untere Bünztal sind im
Massnahmenkatalog Anhang F für jede Gemeinde in Tabellenform und im
Bericht mit schematischen Situationsskizzen im Detail aufgeführt. Es handelt
sich nicht um projektierte Massnahmen, sondern lediglich um stichwortartig
formulierte Ideen und Vorschläge, die vor einer Realisierung im Detail
projektiert werden müssen.
Übersichtstabellen
Die angegebenen Kosten sind nur grobe Grössenordnungen und können
erst während einer späteren Projektierung verlässlich angegeben werden.
Die Zahlenwerte dürfen nicht aufsummiert werden, da es sich oft um Alternativen handelt.
Die Massnahmenvorschläge sind nach Gemeinde, Gewässer und Austrittsstellen geordnet.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
49
Häufig sind zur Behebung einer Austrittsstelle bzw. eines Schutzdefizits
verschiedene Massnahmen Alternativen möglich. Jede Zeile pro Ausbruchsstelle stellt eine machbare Alternative zur vorgeschlagenen Massnahme dar.
Allgemein anzuwendende Grundsätze zum Unterhalt, zur Notfallplanung, zu
den Objektschutzmassnahmen und zu den raumplanerischen Massnahmen
sind im Technischen Bericht aufgeführt.
nächste Schritte
Die Massnahmenvorschläge und das weitere Vorgehen wurden mit den
Gemeinden besprochen. In den Massnahmentabellen in Anhang F ist die
vorgesehene Federführung für die Realisierung der Massnahmen angegeben (K= Kanton, G=Gemeinde und E=Eigentümer).
Die Tabellen in Anhang F fassen die vorgeschlagenen Massnahmen und die
Beurteilungen gemeindeweise zusammen. In Kapitel 13 sind die Massnahmen beschrieben.
Erstellungskosten
Die ökonomische Verhältnismässigkeit ergibt sich aus den Kosten der
Massnahmen und der möglichen Reduktion des Schadenpotenzials. Die
Kostenschätzung geht von durchschnittlichen Erfahrungswerten für die einzelnen Objekte aus (meist Baukosten pro Laufmeter). Im Einzelfall können
die Baukosten deutlich von den Durchschnittswerten abweichen. Eine zuverlässigere Schätzung der Baukosten ist aber erst auf Stufe Vorprojekt
möglich.
ökologischen
Auswirkungen
Die ökologischen Auswirkungen werden als neutral beurteilt, wenn es sich
um eine punktuelle Vergrösserung eines zu kleinen Fliessquerschnittes (z.B.
Brücke oder Durchlass) handelt. Positiv wird beurteilt, wenn ein eingedoltes
Gewässer im Rahmen einer Hochwasserschutzmassnahme geöffnet und
wiederbelebt wird. Ökologisch negativ wird bewertet, wenn der Geschiebedurchgang durch vermehrten Geschieberückhalt reduziert wird oder wenn
Geschiebeablagerungen aus einem Bachbett entfernt werden müssen.
12.15 Erläuterungen zu den Tabellen:
Legende
Tabellenspalten
Gewässername:
Das für das Schutzdefizit verantwortliche Gewässer.
Ausbruchsstelle(n):
Ein oder mehrere Querprofile, deren Wasseraustritte
das Schutzdefizit verursachen. Wird durch die
Querprofilnummer identifiziert.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
50
Massnahmenvorschläge und Alternativen:
Art:
Massnahmenart
UH: Sachgerechter Unterhalt; allfällige ortsspezifische Hinweise zum Gewässerunterhalt
RP: Raumplanerische Massnahme; allfällige ortsspezifische Hinweise für raumplanerische Massnahmen (generelle Hinweise siehe
Technischer Bericht).
OS: Objektschutz; Bauliche Hochwasserschutzmassnahmen unmittelbar am zu schützenden Objekt oder auf derselben Parzelle; in
der Regel durch den Eigentümer auszuführen.
BM: Wasserbauliche Schutzmassnahmen; übergeordnete bauliche Schutzmassnahmen,
NP: Notfallplanung; temporäre Massnahmen zur Schadensabwehr
während des Ereignisses (müssen vorgängig geplant werden)
Beschreibung:
Kurzbeschreibung der Massnahme, Beschreibung
ihrer Wirkungsweise. Bei mehreren Zeilen pro
Ausbruchsstelle stellt jede Tabellenzeile eine technisch machbare Alternative dar.
Wahl:
Falls zwei Varianten aufgelistet sind erfolgt die
Wahl, welche Variante favorisiert wird über die
Prioritätenliste.
Priorität:
Festlegung der Ausführungsprioritäten in Bezug auf
die zu treffende Massnahme erfolgt im Rahmen der
Gemeindegespräche.
Kosten:
Grössenordnung des Investitionsaufwands,
in groben Kostenklassen in [Fr.]:
5-20
ca. Fr. 5'000 – 20'000
20-50
ca. Fr. 20'000 – 50'000
50-100
ca. Fr. 50'000 – 100'000
100-500
ca. Fr. 100'000 – 500'000
500-1'000
ca. Fr. 500'000 – 1'000'000
>1'000
> Fr. 1'000'000
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
51
Ökonomie:
+
Grobbeurteilung ökonomische Verhältnismässigkeit:
Massnahme ist ökonomisch verhältnismässig und hat eine hohe
Kostenwirksamkeit
o
Massnahme ist ökonomisch verhältnismässig und hat eine durchschnittliche Kostenwirksamkeit
-
Massnahme ist ökonomisch nicht verhältnismässig
Ökologie:
+
Grobbeurteilung ökologische Auswirkung:
Massnahme wirkt sich ökologisch positiv aus (ökologische Aufwertung gegenüber dem Ist-Zustand)
o
Massnahme ist ökologisch neutral
-
Massnahme führt zu einer ökologischen Verschlechterung. Deren
Realisierung
erfordert
zwingend
ökologische
Ausgleichsmass-
nahmen.
FF:
Federführung für die Umsetzung der Massnahme (G= Gemeinde,
K= Kanton, E= Eigentümer der Parzelle oder des Objekts)
Erläuterungen zu
den Skizzen
Die Ausschnitte aus der Schutzdefizitkarte dienen der Visualisierung der
Massnahmenvorschläge. Die Farben bedeuten:
•
Pink:
Unterhaltsmassnahmen
•
Blau:
Massnahme der Notfallplanung
•
Schwarz:
Raumplanerische Massnahme
•
Grün:
Objektschutzmassnahmen
•
Orange:
bauliche Massnahmen
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
13
52
Massnahmenplanung und Prioritäten
13.1 Allgemeines
Der Massnahmenkatalog konnte im Oktober 2007 an den Einzelgesprächen
mit den Gemeinden besprochen und bereinigt werden.
13.2 Prioritäten
Die Prioritäten für die Projektierung und Ausführung der Massnahmen
wurden mitsamt der Verantwortlichkeiten ebenfalls an den Einzelgesprächen
mit den Gemeinden festgelegt.
13.3 Information Eigentümer bestehender Gebäude
Bei bestehenden Gebäuden innerhalb des gefährdeten Gebiets gibt es nur
eine rechtlich verbindliche Handhabe für den Objektschutz, falls ein grosser
Umbau ansteht. Es wird jedoch den Gemeinden empfohlen, alle Eigentümer
innerhalb des gefährdeten Gebiets über ihre Gefährdung zu informieren.
Dabei sollen die Eigentümer auf Möglichkeiten hingewiesen werden, wie sie
sich freiwillig und im eigenen Interesse mit Objektschutzmassnahmen
schützen können.
13.4 Regionale Massnahmen
Für die beiden Gewässer Bünz und Erusbach sind Massnahmen sinnvoll,
deren Auswirkungen über die Gemeindegrenzen hinaus wirksam sind. Diese
Massnahmen werden als übergeordnete Massnahmen vor den Massnahmenvorschlägen der einzelnen Gemeinden erläutert.
13.5 Hochwasserschutz entlang der Bünz
Varianten
An der Bünz befinden sich zahlreiche Schwachstellen, welche zu einer
Überflutung des Siedlungs- und Landwirtschaftsgebietes entlang des Gewässers führen. Grundsätzlich ist es möglich, die Bünz bei allen Austrittsstellen auszubauen (Vollausbau) oder aber die Hochwasser durch Rückhaltemassnahmen (Rückhaltebecken) im Einzugsgebiet zu drosseln. Bei der
zweiten Variante sind die Abflüsse entlang der Bünz kleiner und es sind
weniger Massnahmen notwendig. Die vorliegende Studie beschränkt sich
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
53
darauf, die mögliche Rückhaltemassnahme im Nidermoos zu beschreiben.
Neben dem Nidermoos sind andere Varianten von Rückhaltebecken
möglich. In einer Machbarkeitsstudie werden mögliche Varianten geprüft.
Im Rahmen der vorliegenden Studie können nicht alle technischen Aspekte
der Varianten untersucht werden. Die Studie zur Gefahrenkarte beschränkt
sich darauf, die Anzahl der zu erhöhenden Brücken und der Gerinnequerschnitte, welche ausgebaut werden müssen, aufzuzeigen und die
Massnahmen im Rückhalteraum grob zu beschreiben.
13.5.1 Vollausbau der Bünz
Praktisch auf der ganzen Länge der Bünz ist die Kapazität im Siedlungsgebiet ungenügend (Ausnahme Othmarsingen). Für den Vollausbau der
Bünz müssen 27 Austrittsstellen an Brücken und 16 Abschnitte am Gerinne
auf ein HQ100 ausgebaut werden. Die Brücken, die teilweise Träger von
wichtigen Werkleitungen sind, müssen angehoben werden. Eine Möglichkeit
wäre der Einstau der Brücken (mit Erhöhung der seitlichen Ufer durch
Mauern oder Dämme).
Um die Gerinnekapazität allgemein zu erhöhen, muss entweder die Sohle
abgesenkt oder es müssen die Ufer durch Dämme oder Ufermauern erhöht
werden. Über den Vollausbau der Bünz existieren noch keine Studien. Um
ein genaues Bild von den technischen Lösungen und den Kosten zu
erarbeiten, müsste jede Schwachstelle einzeln untersucht und in einer
Gesamtsynthese zusammengefasst werden. Im Rahmen der Gefahrenkarte
ist eine solche Projektstudie nicht vorgesehen.
13.5.2 Hochwasserrückhalteraum Nidermoos
Gewässerstudie
Bünztal (1994)
In der Gewässerstudie Bünztal wird ein Rückhalteraum im Nidermoos
oberhalb Bünzen als eine mögliche Variante vorgeschlagen. Das Nidermoos
wird bereits heute bei Hochwasser überflutet. Durch den Ausbau der
bestehenden Überflutungsmulde zu einem eigentlichen Hochwasserrückhalteraum soll das Rückhaltevolumen vergrössert werden und dadurch eine
massgebende Reduktion der Hochwasserspitzen erreicht werden.
Machbarkeitsstudie
HWRB Nidermoos
(1996)
Im Jahr 1996 wurde die Idee eines Rückhalteraumes im Nidermoos im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht. Es wurden vier Varianten
studiert, die sich im Wesentlichen in der Anordnung der Dämme, des Auslassbauwerkes und dem Einbezug des Schwarzgrabens und des Wissenbaches unterscheiden. Hydrologische Berechnungen mit dem Niederschlag/Abflussmodell zeigen, dass der Wissenbach unbedingt in den Rückhalte-
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
54
raum Nidermoos einbezogen werden sollte, da erst dadurch eine entscheidende Drosselung der Hochwasserspitzen erreicht wird.
Das Einzugsgebiet umfasst beim Zusammenfluss der Bünz und des Wissenbaches rund 38.0 km2 (Wissenbach ca. 11.7 km2). Die massgebende Hochwasserspitze HQ100 von rund 40 m3/s soll auf einen Abfluss von 8 - 10 m3/s
gedrosselt werden.
Der Rückhalteraum wird durch einen rund 400 m langen, maximal 2 m
hohen Damm nördlich des Schwarzgrabens sowie durch ein Auslaufbauwerk gebildet (vgl. Bild 11).
Hochwasserentlastung
Damm
Auslassbauwerk
Damm
Bild 11
Dauerstau /
Geschiebesammler
Bauliche Elemente des Rückhalteraumes Nidermoos gemäss der
Machbarkeitsstudie Colenco, 1996 (Massstab 1:10'000)
Aufgrund eigener hydrologischer Abschätzungen beurteilen wir den Einfluss
des Rückhalteraumes Nidermoos auf die Hydrologie der Bünz wie in der
Tabelle 14 dargestellt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
55
EZG
(km2)
HQ100
IST
(m3/s)
HQ100
mit
Nidermoos
(m3/s)
Zufluss zum HWRB Nidermoos
(Bünz inkl. Wissenbach)
38.0
37
37
Abfluss aus dem HWRB Nidermoos
38.0
25
10
Abfluss in Wohlen (Messstation)
53.1
45
30
Abfluss oberhalb Holzbach
61.6
50
35
Abfluss unterhalb Holzbach
87.0
65
55
Abfluss in Othmarsingen
110.6
75
65
Abfluss in Möriken – Wildegg
123.0
80
70
Tabelle 14
Abflussspitzen in der Bünz für den IST-Zustand und für den Zustand mit
Hochwasserrückhalteraum Nidermoos)
13.5.3 Vergleich Vollausbau versus HWRB Nidermoos
Schon heute wird das Nidermoos bei Hochwasser eingestaut. Mit einem
Rückhalteraum wäre der Staueffekt grösser und ein 100-jährliches Hochwasser könnte zwischen dem Überflutungsraum und der Mündung des Holzbachs stark reduziert werden. Unterhalb der Mündung des Holzbachs ist der
Einfluss des Rückhalts geringer. Die 100-jährlichen Hochwasser unterhalb
des Nidermoos können mit den beobachteten Hochwassern der Jahre 1994
und 1999 verglichen werden (siehe Tabelle 15).
Hochwasser- Hochwasser-
HQ100
mit
abfluss 1994 abfluss 1999
3
3
Nidermoos
(m /s)
(m /s)
(m3/s)
Abfluss in Wohlen (Messstation)
37
30
30
Abfluss in Othmarsingen
60
69
65
(Messstation)
Tabelle 15
Vergleich der Abflussspitzen in der Bünz während den Hochwassern
1999 und 1994 verglichen mit dem HQ100 mit Rückhalteraum
Nidermoos
Im Mittel wird mit einem Rückhalteraum im Nidermoos der Wasserspiegel
der Bünz oberhalb des Holzbachs bei einem 100-jährlichen Hochwasser um
37 cm und unterhalb des Holzbach um 20 cm abgesenkt. Der Effekt auf den
Wasserspiegel nimmt vom Nidermoos bis nach Möriken-Wildegg stetig ab.
Im Rahmen dieser Studie wurde nur die Anzahl der zu erhöhenden Brücken
und auszubauenden Gerinnequerschnitten verglichen. Für die effektiven
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
56
Kosten ist es aber von grosser Bedeutung, ob eine Brücke beispielsweise
um 30 cm oder gar um 70 cm angehoben werden muss. Es wird angenommen, dass ein Vollausbau ein Mehrfaches der Massnahmen im Rückhalteraum Nidermoos kostet.
Insgesamt befinden sich heute an der Bünz im Gefahrenkartenperimeter 27
Austrittsstellen an Brücken und 16 Abschnitte am Gerinne. Mit einem
Rückhalteraum im Nidermoos reduzieren sich die Austrittsstellen auf 20
Brücken und 11 Gerinnequerschnitte. Mit einer Machbarkeitsstudie werden
alle Möglichkeiten für einen regionalen Hochwasserrückhalt, der die gleiche
Wirkung zeigt wie ein Rückhalteraum im Nidermoos, geprüft.
Empfehlung
Mit einem regionalen Rückhalteraum fallen rund ein Drittel der Schwachstellen weg. Die verbleibenden Schwachstellen sind technisch einfacher zu
beheben, zumal die Kapazitätsdefizite erheblich kleiner sind. Aufgrund des
heutigen Kenntnisstandes (keine Detailstudie zum Vollausbau) empfiehlt
Hunziker, Zarn & Partner aus technischer und ökonomischer Sicht die
Variante mit dem Rückhalteraum im Nidermoos - oder einen anderen
dezentralen Rückhalt im Einzugsgebiet mit der gleichen Wirkung.
13.6 Hochwasserschutz am Erusbach
Hochwasserrückhalt
am Erusbach
Die Hochwassergefährdung in Villmergen ist relativ hoch, da grosse Flächen
(70 ha) schon bei einem HQ30 betroffen sind. Es stellt sich die Frage, ob die
Hochwasserschutzdefizite im Unterlauf des Erusbaches durch einen
Hochwasserrückhalteraum lösen lassen (analog zum HWRB Drachtenloch
am Hinterbach). Eine einfache Abschätzung des erforderlichen Rückhaltevolumens zeigt, dass die Drosselung der Hochwasserspitze von 18 m3/s
(HQ100) auf 6 – 8 m3/s ein Rückhaltevolumen von rund 130'000 –
150'000 m3 erfordern würde.
Einzugsgebiet HWRB
HQ100
gedrosselter Abfluss
erforderl. Rückhaltevolumen
beim HQ100
Dammhöhe
Tabelle 16
Hinterbach
HWRB
„Drachtenloch“
Erusbach
HWRB „Projektidee“
8.8 km2
11.1 km2
12 – 16 m3/s
18 m3/s
6 m3/s
6 – 8 m3/s
122'000 m3
130’000 – 150'000 m3
13 m
ca. 10 – 12 m
Vergleich des ausgeführten HWRB „Drachtenloch“ mit dem zu
untersuchenden HWRB am Erusbach
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Standort
57
Bezüglich der Realisierbarkeit eines Rückhalteraumes wurden sechs verschiedene Standorte anhand des digitalen Geländemodells analysiert. Dabei
wurde davon ausgegangen, dass der maximale Stauspiegel jeweils auf der
Kote der Strasse Villmergen - Hilfikon - Sarmenstorf liegt, d.h. dass die
Strasse nicht angehoben werden müsste. Die vier Standorte zwischen
Villmergen und Hilfikon ergeben wegen des relativ flachen Terrains leider
nur geringe Volumen von 5'000 - 20'000 m3. Unmittelbar oberhalb von Hilfikon wurden zwei weitere Standorte ausgemessen, welche ein Volumen von
rund 50'000 m3 resp. 70'000 m3 umfassen. Hier ist das Gelände relativ steil
und der Bach stark eingeschnitten, so dass stirnseitig ca. 10 – 12 m hohe
Dämme notwendig wären. Eine Realisierung von beiden Standorten scheint
aus Kostengründen unrealistisch. Es wäre jedoch sinnvoll, das erforderliche
Rückhaltevolumen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie detaillierter zu
bestimmen und gleichzeitig abzuklären, ob das realisierbare Volumen von
70'000 m3 mit weiteren Massnahmen vergrössert werden könnte (Höherstau
mit Anhebung der Strasse, Aushub usw.). Zudem wäre abzuklären, ob die
Abflusskapazität unterhalb des Rückhalteraumes mit einfachen baulichen
Massnahmen auf 8 - 10 m3/s erhöht werden könnte, da durch die Erhöhung
des Drosselabflusses von 6 - 8 m3/s auf 8 - 10 m3/s das erforderliche Rückhaltevolumen reduziert werden könnte.
Varianten
Bezüglich des Hochwasserschutzes am Erusbach werden drei Varianten
vorgeschlagen:
•
Vollausbau: Der Erusbach muss von einer Kapazität von 6-8 m3/s
auf 18 m3/s (Hilfikon) resp. 20 m3/s (Villmergen) ausgebaut werden,
um die Schutzdefizite zu beseitigen. Der Ausbau im Siedlungsgebiet
auf die doppelte Gerinnekapazität ist sehr aufwändig.
•
Rückhalteraum 70'000 m3: Der Abfluss kann auf 8-10 m3/s
gedrosselt werden. Es sind punktuelle Massnahmen in Hilfikon und
in Villmergen notwendig (Anheben kritischer Brücken, Gerinneausbau). Oberhalb Hilfikon gibt es einen Standort, welcher das Stauvolumen von 70'000 m3 erfüllt.
•
Rückhalteraum 150'000 m3: Der Abfluss kann auf 6-8 m3/s
gedrosselt werden. Es sind wenige zusätzliche Massnahmen in
Hilfikon und Villmergen auszuführen. Durch die Topografie am
Erusbach müssten mindestens zwei Becken gebaut werden, um ein
Rückhaltevolumen von 150'000 m3 zu erreichen.
Empfehlung
Die Massnahmen am Erusbach in Hilfikon und Villmergen erfordern eine
vertiefte Variantenstudie.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
58
13.7 Gemeinde Ammerswil
In der Gemeinde Ammerswil gibt es Ausbruchstellen am Strübibach, am
Teuftelbach und am Krebsbach.
Strübibach
Ausbruchstellen
A-St 1-3
Die Ausbruchstellen am Strübibach befinden sich oberhalb des Rieten-
Gefährdung
Am Strübibach tritt das Wasser auf der offenen Strecke oberhalb der
bergwegs. Dort mündet der Strübibach derzeit in die Kanalisation.
Eindolung aus. Dabei werden einerseits die Gärten der Liegenschaften
entlang des Baches überschwemmt, andererseits ist die Kapazität der
Kanalisation ungenügend, so dass das Wasser dem Gefälle folgend über die
Rietenbergstrasse und über die Lenzburgerstrasse abfliesst und erst nach
ca. 600 m wieder zurück in den Krebsbach fliessen kann.
Massnahme
Im obersten Teil wäre es sinnvoll, den Strübibach ganz zu öffnen und mit
kleinen Anpassungen am Gerinne für die Anwohner hochwassersicher
auszugestalten. Wie dies im GEP beschrieben ist, soll der Strübibach aus
der Kanalisation entnommen, entlang der Strübistrasse eingedolt und
zusammen mit dem Teuftelbach dem Krebsbach zugeführt werden.
Teuftelbach
Ausbruchstelle
A-Teu 1
Der Teuftelbach verläuft bereits ab dem Stieracher eingedolt und führt sein
Wasser dem Feuerwehrweiher zu. Bei Hochwasser ist der Feuerwehrteich
überlastet, so dass hier Wasser in die umliegenden Liegenschaften fliessen
kann.
Gefährdung
Das austretende Wasser läuft zur Hendschikerstrasse hinab und kann
schliesslich im Krebsbach abfliessen.
Massnahme
Im Rahmen der neuen Eindolung des Strübibach ist auch die Vergrösserung
der Kapazität des Auslaufs aus dem Feuerwehrteich geplant. Der Teuftelbach und der Strübibach werden gemeinsam in den Krebsbach abgeleitet.
Krebsbach
Ausbruchstelle
A-Kr 1
Die Austrittsstellen am Krebsbach befinden sich beim Pumpwerk.
Gefährdung
Die überschwemmten Gebiete befinden sich entlang des Gerinnes.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Massnahme
59
Beim Pumpwerk soll das Eindringen des Wassers überprüft werden.
Allenfalls ist das Pumpwerk mit Objektschutzmassnahmen zu schützen.
Gemäss Angabe der Gemeinde ist das Pumpwerk gegenwärtig nicht in
Betrieb.
Bild 12
Austrittsstellen und Schutzdefizite Ammerswil
13.8 Gemeinde Bettwil
Ausbruchstelle
B-Er 1
Die Austrittsstellen, welche ein Schutzdefizit verursachen, befinden sich
entlang des Erusbachs. Das Gerinne des Erusbachs ist in diesem Abschnitt
auf der ganzen Länge knapp. Zudem ist hier das Gefälle gering, so dass der
Erusbach eine Auflandungstendenz aufweist.
Gefährdung
Die Überschwemmungsflächen tangieren wenige Liegenschaften links vom
Erusbach.
Massnahme
In Bettwil kann durch Unterhalt, das heisst durch das Beobachten von
Ablagerung und deren Entfernen, die Hochwassersicherheit verbessert
werden. Zusätzlich ist eine Notfallplanung vorgesehen, so dass das Wasser
mit Sandsäcken und mobilen Massnahmen gezielt abgeleitet werden kann.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
60
In der Skizze ist eine Möglichkeit für das Ableiten eines Hochwassers
dargestellt. Diese zwei Massnahmen können noch keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren. So sind auch
Objektschutzmassnahmen entlang des Gerinne sind zu prüfen. Der als
Alternative aufgeführte Gerinneausbau des Erusbachs auf ca. 150 m Länge
ist für die Gemeinde Bettwil unverhältnismässig teuer.
Bild 13
Austrittsstellen und Schutzdefizite Bettwil
13.9 Gemeinde Bünzen
Vom Gemeindegebiet Bünzen wurde für die Gefahrenkarte Unteres Bünztal
nur die Siedlung Waldhäusern betrachtet (siehe Gefahrenkartenperimeter).
In Waldhäusern gibt es eine kleine Schutzdefizitfläche innerhalb der
Bauzone. Zumal in diesem Bereich keine Gebäude vorhanden sind, sind
raumplanerische Massnahmen möglich. Mit dem Bau eines Hochwasserrückhalteraums oberhalb von Bünzen könnte diese Schutzdefizitfläche
beseitigt werden. Beim Bauernhof Aumatte befindet sich ein Schutzdefizit
(Brauchwasserfassung Aumatte).
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
61
Bild 14
Austrittsstellen und Schutzdefizite Bünzen (Waldhäusern)
13.10 Gemeinde Büttikon
In Büttikon führt der Hinterbach lokal zu kleinen Schutzdefizitflächen.
Hinterbach
Ausbruchstelle
B-Hi 1-2
Bei den zwei Austrittsstellen am Hinterbach in Büttikon ist die Kapazität der
Gefährdung
Zwei
Brücke und des Gerinnes zu klein.
Liegenschaften
links
und
rechts
vom
Hinterbach
werden
überschwemmt. Das Wasser kann dann neben der Liegenschaft auf die
Villmergerstrasse fliessen.
Massnahme
Da in Büttikon nur wenige Liegenschaft betroffen sind, ist Objektschutz die
beste und günstigste Variante.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 15
62
Austrittsstellen und Schutzdefizite Büttikon
13.11 Gemeinde Dintikon
Der oberste Teil des Dorfes Dintikon liegt am Hang und wird von vier kleinen
Gewässern durchflossen.
Rütelibach, Rudenbach, Rohrbach und Rohrbächli
div. Ausbruchstellen
D-Rü 1, D-Ru 1,
D-Ro 1, D-Rbä 1
Bei einem lokalen Gewitter können diese Gewässer stark anschwellen, so
Gefährdung
Durch das Strassennetz wird das Wasser verteilt, so dass zwischen diesen
dass deren Gerinne zu klein sind und Wasser austritt. Die grössten
Schwachstellen befinden sich bei den Durchlässen.
Gewässer beinahe alle Liegenschaften betroffen sein können. Da das
Wasser am Hang aber schnell abfliesst, ist nur mit geringen Fliesstiefen zu
rechnen.
Massnahme
Bei allen vier Gewässern sind ein Gerinneausbau und die Vergrösserung
der Durchlässe die geeignete Variante, um die Hochwassersicherheit zu
verbessern. Insbesondere der Rohrbach sowie das Rohrbächlein benötigen
diesen Ausbau. Als Alternative oder in Ergänzung sind Objektschutzmassnahmen der Liegenschaften zu prüfen. Auch Objektschutzmassnahmen der
Liegenschaften entlang des Gerinnes sind zu prüfen. Auf dem Bild 16 ist ein
Vorschlag für die Notfallplanung eingezeichnet. Diese Notfallplanung ist vor
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
63
allem wichtig, solange die baulichen Massnahmen noch nicht umgesetzt
sind. Durch die Hanglage ist das Wasser mehrheitlich entlang der Falllinie
und wo möglich auf einer Strasse abzuführen.
Bild 16 Austrittsstellen und Schutzdefizite Dintikon
13.12 Gemeinde Dottikon
In der Gemeinde Dottikon befinden sich die Austrittsstellen mit Schutzdefizit
an der Bünz.
Bünz
div. Ausbruchstellen
In Dottikon gibt es an der Bünz 12 Ausbruchstellen. Es sind in diesem Abschnitt sowohl Brücken als auch das Gerinne an der Kapazitätsgrenze.
Gefährdung
Durch die gegebene Topografie überschwemmt das Wasser Flächen
entlang der Bünz. Der grösste Teil der Überschwemmungsflächen besteht
aus landwirtschaftlich genutztem Land. Es sind auch einige Liegenschaften
(u.a. die Gemeindeverwaltung), der Fussballplatz und Teile der Dottikon
Exclusive Synthesis AG betroffen.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Massnahme
64
Die Anzahl der Austrittsstellen an der Bünz in Dottikon bleibt mit dem Bau
eines regionalen Rückhalteraums im Oberlauf der Bünz etwa gleich. Dies
heisst nicht, dass ein regionaler Rückhalteraum für Dottikon keinen Nutzen
hat. Der Wasserspiegel wird bei einem HQ100 mit einem regionalen
Rückhalteraum im Mittel um ca. 20 cm abgesenkt, was die lokalen
Massnahmen deutlich vereinfacht.
Zum Schutz des Bauernhofes südöstlich der Dottikon Exclusive Synthesis
AG, des Sportplatzes, weiterer Liegenschaften und der Grundwasserfassungen ist eine Sicherung durch Objekschutzmassnahmen zu prüfen.
Die Schutzdefizitfläche bei der Dottikon Exclusive Synthesis AG ergibt sich
durch die Annahme, dass die mobilen Massnahmen, die zum Schutz der
Eingänge vor einem HQ30 angebracht worden sind, einmal in 100 Jahren
nicht rechtzeitig installiert werden können. Zur Entschärfung dieser Schutzdefzitfläche muss „nur“ die Alarmierung bei der Notfallplanung überprüft
werden, so dass garantiert werden kann, dass die mobilen Massnahmen bei
jedem Hochwasser aufgestellt werden.
Holzbach
Wasseraustritte vom Holzbach können den Bauernhof bei der Dottikon
Exclusive Synthesis AG erreichen. Dies soll bei der Planung der Objektmassnahmen berücksichtigt werden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 17
65
Austrittsstellen und Schutzdefizite Dottikon
13.13 Gemeinde Hägglingen
In der Gemeinde Hägglingen gibt es Austrittsstellen am Hägglingerbach,
Birchgraben, Schwettibach und Moosbach.
Hägglingerbach, Birchgrabe
Ausbruchstelle
H-Hä 1, H-Bi 1
Die beiden kleineren Gewässer fliessen durch bewaldetes Gebiet. Die
Gewässer können stark anschwellen und viel Ast- und Laubmaterial
transportieren. Folglich befinden sich die beiden Austrittsstellen bei den
Einläufen der Eindolungen am Waldrand vor der Birchmatte.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Gefährdung
66
Der Hägglingerbach und der Birchgraben verursachen ein Schutzdefizit
beim Sportplatz.
Massnahme
Für den Sportplatz werden unmittelbar keine Massnahmen gefordert. Bei
Neu- oder Umbauten ist aber die Ausdolung des Hägglingerbachs und des
Birchgrabens in Betracht zu ziehen.
Schwettibach
Ausbruchstelle
H-Sch 1
Die Austrittsstelle am Schwettibach liegt unten beim Weiher, wo sich der
Schwettibach ein zweites Mal öffnet. Dieser Weiher wird zusätzlich durch
Hangwasser beeinflusst, wie dies von der Gemeinde Hägglingen mitgeteilt
wurde. Die Effekte von Hangwasser waren nicht Gegenstand der Abklärungen für diese Gefahrenkarte.
Gefährdung
Das Wasser, das beim Weiher ausfliesst, läuft auf der Zentrumsstrasse ab
und gefährdet die Gebäude links und rechts von der Strasse sowie ein
Grundwasserpumpwerk. Durch die Hanglage fliesst das Wasser schnell ab,
so dass die Fliesstiefen gering sind.
Massnahme
Für den Schwettibach ist eine Notfallplanung entscheidend. Das austretende
Wasser soll auf der Strasse abgeleitet und in das Gerinne des Schwettibachs zurückgeführt werden. Diese Massnahme kann noch keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren. Das
Problem für den Schwettibach könnte auch durch eine Vergrösserung der
Eindolung gelöst werden. Als Schutz für die Grundwasserpumpwerke sind
Objektschutzmassnahmen vorgesehen.
Moosbach
Ausbruchstelle
H-Mo 1
Die Austrittsstelle am Moosbach liegt am Ende einer kurzen, neu ausge-
Gefährdung
Das ausfliessende Wasser läuft dem eingedolten Bach entlang bis es in den
dolten Strecke.
Schwettibach abfliessen kann.
Massnahme
Als Sofortmassnahem ist die Notfallplanung zu prüfen. Im GEP wurde für
den Moosbach die Öffnung des Gerinnes sowie eine Umlegung über
Bodelesi vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird auch als Massnahme für
eine bessere Hochwassersicherheit als positiv bewertet.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 18
67
Austrittsstellen und Schutzdefizite Hägglingen
13.14 Gemeinde Hendschiken
In der Gemeinde Hendschiken gibt es Austrittsstellen am Krebsbach, beim
Gewässer „Höhli“ und an der Bünz.
Bünz
Ausbruchstelle
H-Bü 1-2
An der Bünz sind zwei Brücken und eine Austrittsstelle beim Gerinne vorhanden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Gefährdung
Ein Schutzdefizit tritt lediglich bei der Abwasserreinigungsanlage auf.
Massnahme
Für die Abwasserreinigungsanlage ist Objektschutz vorgesehen.
68
Krebsbach
Ausbruchstelle
H-Kr 1-2
Die Austrittsstellen befinden sich bei den Eindolungen vor der Bahnlinie,
sowie im Dorfkern von Hendschiken. Der Krebsbach ist im Dorfkern
abwechselnd offen und dann wieder eingedolt.
Gefährdung
Im Dorfzentrum ist die Gerinnekapazität für den Krebsbach zu klein. Durch
die Topografie kann sich das Wasser ausbreiten, so dass relativ grosse
Schutzdefizitflächen auftreten. Die Überflutungsflächen vor dem Bahndamm
überschwemmen hauptsächlich landwirtschaftlich genutztes Land. Aber der
Bauernhof beim Mertelacker ist ebenfalls betroffen.
Massnahme
Das entstehende Schutzdefizit im Dorfzentrum könnte durch eine gezielte
Drosselung am Bahndamm entscheidend verringert werden (Rückhalteraum). Dadurch würde der Bauernhof beim Mertelacker stärker eingestaut.
Der Bauernhof soll durch Objektschutzmassnahmen geschützt werden. Es
gibt eine offene Röhre beim Bahndamm. Diese Röhre muss, damit keine
Überschwemmungen auf der nördlichen Seite von Hendschiken auftreten,
geschlossen werden.
„Höhli“
H-Hö 1
Beim zeitweise Wasser führenden Gerinne Höhli ist eine Geländeanpassung
notwendig, so dass das Wasser nicht den Bauernhof bei Mertelacker überfluten kann.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 19
69
Austrittsstellen und Schutzdefizite Hendschiken
13.15 Gemeinde Hilfikon
In der Gemeinde Hilfikon gibt es Austrittsstellen am Erusbach und am
Sandbühlbächli.
Erusbach
Ausbruchstelle
H-Er 1-4
Das Gerinne des Erusbachs in Hilfikon ist an verschiedenen Stellen zu
Gefährdung
Entlang des Erusbachs in Hilfikon sind mehrere Liegenschaften links sowie
knapp.
rechts des Gewässers betroffen, darunter auch das Schulhaus.
Massnahme
Bei der ersten Austrittsstelle wird nichts unternommen. Die Gartenanlage
gehört zur Schlosszone und ist bewusst in einer alten Bachschlaufe
integriert. Wie in Kap 13.6 beschrieben, gibt es für die Austrittsstellen in
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
70
Hilfikon und Villmergen die Möglichkeit, einen Hochwasserrückhalteraum
analog dem Drachtenloch zu bauen. Es werden 3 Varianten aufgezeigt. Die
1. Variante ist der Vollausbau (Gerinneverbreiterung, Anheben der Brücke)
in Hilfikon und in Villmergen. Die 2. Variante, welche auf der Schutzdefizitkarte und den Skizzen dargestellt ist, entspricht einem Mittelweg. Es wird
ein Rückhaltebecken gebaut sowie die grössten Schwachstellen behoben.
Die Variante 3 besteht aus zwei grossen Becken, welche die Hochwasserspitze auf 5-6 m3/s dämpfen können. Durch diese grosse Dämpfung ist dann
die Kapazität im Unterlauf genügend. Zur Variantenwahl wird eine vertiefte
Studie empfohlen.
Beim Schulhaus gibt es eine problematische Entwässerungsleitung. Um
einen Rückstau vorzubeugen, wäre diesbezüglich eine Rückstauklappe
wünschenswert.
Sandbühlbächli
Ausbruchstelle
H-Sa 1
Das Sandbühlbächli ist ein Gewässer mit sehr kleinem Gerinne, das bei
Gefährdung
Das austretende Wasser kann zu einem Hof mit Pferdekoppeln fliessen. Bei
einem Gewitter leicht über die Ufer treten kann.
grossen Wasseraustritten fliesst das Wasser über die Kantonsstrassse und
kann das Gebäude der Gemeindeverwaltung erreichen.
Massnahme
Das Sandbühlbächli sollte bei Hochwasser im Rahmen der Notfallplanung
über die Hauptstrasse direkt in den Erusbach abgeleitet werden. Diese
Massnahme kann noch keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches
Hochwasser garantieren. Als Alternative ist daher auch der Gerinneausbau
denkbar.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 20
71
Austrittsstellen und Schutzdefizite Hilfikon
13.16 Gemeinde Kallern
In der Gemeinde Kallern gibt es nur unten an der Langmatt eine sehr kleine
Schutzdefizitfläche. Hier ist keine Massnahme vorgesehen. Allerdings sollte
das kleine Gewässer bei Langmatt durch Bauauflagen bei der weiteren
Überbauung berücksichtigt werden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 21
72
Austrittsstellen und Schutzdefizite Kallern
13.17 Gemeinde Möriken-Wildegg
In der Gemeinde Möriken-Wildegg liegen die Austrittsstellen an der Bünz,
am Weierbodenbach, beim „Eihübel“, am Klausenbächli und am Schlossbach.
Bünz
Ausbruchstellen
M-Bü 1-5
Die Austrittsstellen an der Bünz befinden sich auf der Strecke zwischen,
„Kolpete“ und der Mündung in den Aabach. Es gibt zwei Austrittsstellen an
Brücken und verschiedene Schwachstellen am Gerinne.
Gefährdung
Bis zum Wehr an der Lauestrasse liegen die Überschwemmungsflächen
links oder rechts der Bünz. Kurz vor dem Wehr kann das Wasser in
Richtung Dorfzentrum Wildegg wegfliessen. Dies hat zur Folge, dass eine
relativ grosse Fläche überflutet wird, da das Wasser nicht mehr direkt in die
Bünz zurückfliessen kann.
Massnahme
In Möriken-Wildegg hat die Massnahme „regionaler Rückhalteraum im
Oberlauf“ nur noch einen geringen Einfluss. Die Schwachstellen bis und mit
Winterle verlangen zum jetzigen Zeitpunkt keine Massnahmen. Bei Kolpete
ist auf den Unterhalt des Ablagerungsplatzes zu achten. Die Entwicklung der
Erosionsprozesse
oberhalb
der
Strasse
Möriken-Niederlenz
muss
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
73
beobachtet werden. Es ist eine bewirtschaftete Dosierstrecke unterhalb der
Steilstrecke notwendig. Bei der Austrittsstelle beim Schulhaus sind die
mobilen Massnahmen und das Alarmierungssystem zu überprüfen (Zuverlässigkeit der Alarmierung, Zeitbedarf für die Installation der Massnahme).
Der Risikokatasterpunkt (Schwimmbad) ist durch Objektschutz zu schützen.
Das Gerinne bis zum Wehr weist eine zu kleine Kapazität und eine Auflandungstendenz auf. Eine Möglichkeit, diesen Problemen zu begegnen, ist
linksseitig eine Erhöhung der Ufermauer um ca. 0.7 m. Ausserdem soll die
Wehrsteuerung im Hinblick auf den Geschiebetransport überprüft und
optimiert werden.
Weierbodenbach
Ausbruchstelle
M-We 1
Der Weierbodenbach fliesst durch relativ steiles, waldiges Gebiet, wird am
Waldrand gefasst und fliesst danach eingedolt in die Bünz. Die Austrittsstelle
des Weierbodenbach befindet sich beim Einlauf der Eindolung.
Gefährdung
Das austretende Wasser fliesst dem Gefälle entsprechend den Hang
hinunter und wird durch das Strassennetz zum Teil verteilt. Die Überschwemmungsfläche des Weierbodenbach erscheint ziemlich gross. Es ist
aber zu beachten, dass die Überflutungsflächen des Weierbodenbachs nur
geringe Fliesstiefen aufweisen, was dessen Gefährdung relativiert.
Massnahme
Die verhältnismässigste Massnahme ist, das austretende Wasser bei Hochwasser gezielt abzuleiten. Diese Massnahme kann aber keine Hochwassersicherheit bis zu einem HQ100 gewährleisten. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten an den Eindolungen soll deren Kapazität vergrössert werden.
„Eihübel“, Klausenbächli
Ausbruchstelle
M-Kl 1, M-Ei 1
Das Gewässer beim „Eihübel“ und das Klausenbächlein fliessen durch
relativ steiles, waldiges Gebiet und werden am Waldrand gefasst und fliessen danach eingedolt in die Bünz. Die Austrittsstelle des Gewässers beim
„Eihübel“ und des Klausenbächleins befinden sich jeweils bei der Eindolung.
Gefährdung
Das austretende Wasser fliesst dem Gefälle entsprechend den Hang
hinunter und wird durch das Strassennetz zum Teil verteilt. Die Überschwemmungsflächen des Gewässers beim „Eihübel“ und des Klausenbächleins erscheinen ziemlich gross. Es ist zu beachten, dass die Überflutungsfläche nur geringe Fliesstiefen aufweisen, was dessen Gefährdung
relativiert. Bei einem 300-jährlichen Hochwasser ist zudem die Schiessanlage betroffen.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Massnahme
74
Die verhältnismässigste Massnahme, ist das austretende Wasser bei
Hochwasser gezielt abzuleiten. Diese Massnahme kann aber keine Hochwassersicherheit bis zu einem HQ100 gewährleisten. Die Gefährdungssituation der Schiessanlage ist zu überprüfen und allenfalls mit Objektschutz
zu sichern. Falls die Eindolungen einmal saniert werden müssen, sollen die
Kapazitäten vergrössert werden. Eine Offenlegung westlich des Dorfes ist zu
prüfen.
Schlossbach
Ausbruchstelle
M-Sch 1
Der Schlossbach fliesst durch relativ steiles, waldiges Gebiet. Er wird am
Waldrand gefasst und fliesst danach eingedolt in die Bünz. Auch die Austrittsstellen des Schlossbachs befinden sich beim Einlauf der Eindolung.
Gefährdung
Das austretende Wasser fliesst dem Gefälle entsprechend den Hang hinunter und wird durch das Strassennetz zum Teil verteilt. Die Überschwemmungsflächen des Schlossbachs erscheinen ziemlich gross. Es ist
zu beachten, dass die Überflutungsflächen nur geringe Fliesstiefen aufweisen, was dessen Gefährdung relativiert.
Massnahme
Die verhältnismässigste Massnahme ist, das austretende Wasser bei Hochwasser gezielt abzuleiten. Diese Massnahme kann aber keine Hochwassersicherheit bis zu einem HQ100 gewährleisten. Ausserdem soll der Einlauf
bei der Kantonsstrasse verbessert werden.
Bild 22
Austrittsstellen und Schutzdefizite Möriken-Wildegg
(westlicher Aussschnitt)
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 23
75
Austrittsstellen und Schutzdefizite Möriken-Wildegg
(östlicher Ausschnitt)
13.18 Gemeinde Othmarsingen
In der Gemeinde Othmarsingen befinden sich die Ausstrittsstellen am
Mattenbächlein und an der Bünz.
Bünz
Ausbruchstelle
O-Bü 1-10
Die Bünz weist in Othmarsingen mehrere Austrittsstellen auf. Bei der
Mehrheit der Austrittsstellen tritt das Wasser erst bei einem 300- jährlichen
Hochwasser aus.
Gefährdung
Die Schutzdefizite ergeben sich durch die grosse Einstautiefe, wenn das
Wasser bei einem HQ300 über die Ufer tritt und teilweise tiefer liegende
Gebiete überschwemmt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Massnahme
76
Im Siedlungsgebiet von Othmarsingen besteht ein Hochwasserschutz für ein
HQ100. Beim HQ300 treten jedoch grosse Fliesstiefen auf. Sinnvoll ist es,
Neubauten mindestens auf das Niveau des Dammes auszurichten. Es soll
geprüft werden, ob zusätzliche Massnahmen aufgrund der grossen
Fliesstiefen beim HQ300 notwendig sind.
Mattenbächlein
Ausbruchstelle
O-Ma 1-2
Das Mattenbächlein verläuft erst ab dem Ausserdorf geöffnet. Es weist in
Gefährdung
Die von diesen Austrittsstellen ausgehenden Überschwemmungsflächen
Othmarsingen zwei Austrittsstellen auf.
sind klein und weisen nur eine geringe Gefährdung auf.
Massnahme
Am Mattenbächlein sollen die Ablagerungen beobachtet und allenfalls entfernt werden. Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen.
Bild 24
Austrittsstellen und Schutzdefizite Othmarsingen
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
77
13.19 Gemeinde Sarmenstorf
In der Gemeinde Sarmenstorf befinden sich die Ausstrittsstellen am
Erusbach. Der Erusbach fliesst zwischen Bettwil und Sarmenstorf durch
bewaldetes und relativ steiles Gebiet.
Erusbach
Ausbruchstelle
S-Er 1-3
Das Gerinne des Erusbachs in Sarmenstorf ist sehr knapp dimensioniert.
Das Wasser kann an einigen Stellen bei einem HQ100 über die Ufer treten.
Zwei der Schwachstellen befinden sich bei den Einläufen von Durchlässen.
Die dritte Austrittsstelle ist ein knapper Gerinnequerschnitt mit Verlandungstendenz.
Gefährdung
Da Sarmenstorf auf einem Kegel liegt, verursachen die ersten beiden
Austrittsstellen relativ grosse Überschwemmungsflächen.
Massnahme
In Sarmenstorf wurden schon im Vorfeld der Gefahrenbeurteilung einige
Primärmassnahmen realisiert. Deshalb ist für die ersten zwei oberen Austrittsstellen „nur“ eine Notfallplanung zu erarbeiten, so dass das Wasser mit
mobilen Massnahmen gezielt auf der Strasse (blaue Linie Bild 25) abgeleitet
und in den Erusbach zurückgeführt werden kann. Diese Massnahme kann
keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren.
Die sichere, dafür aber ökonomisch unverhältnismässige Variante wäre, das
Gerinne auszubauen. Die Pumpwerke und die Grundwasserfassungen
sollen auf eintretendes Wasser geprüft und mit Objektschutz geschützt
werden. Bei der dritten Austrittsstelle kann durch Unterhalt, das heisst durch
das Beobachten von Ablagerungen und deren Entfernung die Hochwassersicherheit verbessert werden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 25
78
Austrittsstellen und Schutzdefizite Sarmenstorf
13.20 Gemeinde Uezwil
In der Gemeinde Uezwil sind Ausstrittsstellen am Hinterbach und an
verschiedenen kleinen Gewässern („Zelgli“, „Sureacher“, „Teufebach“,
„Cholhüfeli“) vorhanden.
Hinterbach
Ausbruchstelle
U-Hi 1-3
Das Gerinne des Hinterbachs in Uezwil weist bei Hochwasser keine Reserven auf, so dass bei den Brücken sowie beim Einlass U-Hi 3 mit Wasseraustritten zu rechnen ist.
Gefährdung
Die an den Hinterbach angrenzenden Liegenschaften sind von den Wasseraustritten betroffen.
Massnahme
Für die Austrittsstellen ist eine Notfallplanung zu erarbeiten, so dass das
Wasser mit Sandsäcken und mobilen Massnahmen gezielt auf der Strasse
(blauer Pfeil Bild 26) abgeleitet und in den Hinterbach zurückgeführt werden
kann. Diese Massnahme kann keine Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasser garantieren. Die sichere Variante wäre der Gerinneausbau. Diese Variante ist aber ökonomisch unverhältnismässig.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
79
Zelgli
Ausbruchstelle
U-Ze 1
Das Gewässer beim „Zelgli“ ist ein Gewässer mit sehr kleinem Gerinne, das
Gefährdung
Die Wiese und unüberbautes Baugebiet kann überflutet werden.
Massnahme
Das kleine Gewässer muss durch Bauauflagen bei einer weiteren Über-
bei einem grösseren Gewitter leicht über seine Ufer treten kann.
bauung berücksichtigt werden. Eventuell muss bei den angrenzenden
Gärten über eine Notfallplanung diskutiert werden.
Sureacher
Ausbruchstelle
U-SU 1
Das Gewässer beim „Sureacher“ kann bei einem grösseren Gewitter leicht
Gefährdung
Die Wiese und mehrere Einfamilienhäuser können überflutet werden.
Massnahme
Das kleine Gewässer muss durch Bauauflagen bei einer weiteren Über-
über seine Ufer treten.
bauung berücksichtigt werden. Wünschbar wäre eine Offenlegung bis zum
Hinterbach mit einer entsprechenden Erhöhung der Kapazität bei der
Querung der Strasse.
Cholhüfeli
Ausbruchstelle
U-Ch 1
Austretendes Wasser vom Cholhüfeli kann bis zum Fussballplatz fliessen.
Falls das Gelände einmal überbaut werden sollte, sind bauliche Auflagen
erforderlich.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 26
80
Austrittsstellen und Schutzdefizite Uezwil
13.21 Gemeinde Villmergen
In der Gemeinde Villmergen existiert eine grosse Anzahl von Austrittsstellen
am Erusbach. Durch den Bau des Rückhaltebeckens im Drachtenloch gibt
es am Hinterbach keine Schutzdefizite mehr. Die kleinen Gewässer Chriesilochbach und Schwarzhaldenbach durchfliessen eher steiles, bewaldetes
Gelände und sind dementsprechend wild.
Erusbach
Ausbruchstelle
V-Er 1-10
Das Gerinne des Erusbach in Villmergen weist eine zu kleine Kapazität auf
und Wasser kann bereits bei einem 30-jährlichen Hochwasser austreten.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Gefährdung
81
In Villmergen gibt es grosse potenzielle Überschwemmungsflächen durch
den Erusbach. Das Wasser tritt vornehmlich auf der rechten Seite über die
Ufer. Wenn der Hinterbach zur selben Zeit auch sehr viel Wasser führt, kann
das Gerinne des Hinterbach das zusätzliche Wasser des Erusbach nicht
auch noch abführen. Im Industriegebiet von Villmergen befinden sich etliche
Sonderrisiken.
Massnahme
Wie in Kapitel 13.5 beschrieben, gibt es für die Austrittsstellen in Hilfikon und
Villmergen die Möglichkeit, einen Hochwasserrückhalteraum analog dem
Drachtenloch zu bauen. Es werden 3 Varianten aufgezeigt. Die 1. Variante
ist der Vollausbau (Gerinneverbreiterung, Anheben der Brücke) in Hilfikon
und in Villmergen. Die 2. Variante, welche auf der Schutzdefizitkarte und
den Skizzen dargestellt ist, entspricht einem Mittelweg. Es wird ein
Rückhaltebecken gebaut sowie die grössten Schwachstellen behoben.
Variante 3 besteht aus zwei grossen Becken, welche die Hochwasserspitze
auf 5-6 m3/s dämpfen können. Durch diese grosse Dämpfung ist dann die
Kapazität im Unterlauf genügend. Zur Variantenwahl wird eine vertiefte
Studie empfohlen.
Chriesilochbach
Ausbruchstelle
V-Ch 1-2
Der Chriesilochbach ist relativ stark ins Gelände eingeschnitten und weist
Gefährdung
Dadurch, dass der Chriesilochbach oben am Hang ausbrechen und das
einen Durchlass und eine Eindolung mit ungenügender Kapazität auf.
Wasser durch das Strassennetz verteilt werden kann, ist die potenzielle
Überflutungsfläche relativ gross. Die Fliesstiefen sind gering.
Massnahme
Der Durchlass und die Eindolung sollen zur Verbesserung der Hochwassersicherheit vergrössert werden.
Schwarzhaldenbach
Ausbruchstelle
V-Sch 1
Der Schwarzhaldenbach hat oberhalb von Villmergen ein zu kleines Gerinne
Gefährdung
Das austretende Wasser fliesst den Hang herunter, wo verschiedene
und auch das Kanalisationsrohr ist für diesen Bach zu klein bemessen.
Strässchen das Wasser verteilen.
Massnahme
Es ist schon ein Projekt vorgesehen, welches den Schwarzhaldenbach
durch das angrenzende Landwirtschaftsland offen dem Trybach zuführt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 27
82
Austrittsstellen und Schutzdefizite Villmergen
13.22 Gemeinde Waltenschwil
In der Gemeinde Waltenschwil gibt es eine grosse Anzahl von Austrittsstellen an der Bünz. Die kleinen Gewässer Wissenbächli und Tobelbach
Sonne fliessen durch eher steiles, bewaldetes Gelände. Sie haben bei den
Durchlässen oder Eindolungen jeweils Austrittsstellen.
Bünz
Ausbruchstelle
Wa-Bü 1-3
Das Gerinne der Bünz weist in diesem Abschnitt eine zu kleine Kapazität
Gefährdung
Die Überflutungsflächen tangieren einige an der Bünz anliegende Dorfteile.
auf. Folglich gibt es an Brücken und Gerinne mehrere Austrittsstellen.
Oberhalb von Waltenschwil ist vorwiegend Landwirtschaftsland betroffen,
welches kein Schutzdefizit ergibt.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Massnahme
83
Wie in Kapitel 13.5 beschrieben, gibt es für die Austrittsstellen entlang der
Bünz die Möglichkeit, einen dezentralen Hochwasserrückhalt zu realisieren.
Damit sind die Schutzdefizite in Waltenschwil entschärft. Es bleiben lediglich
zwei Schwachstellen an Brücken mit einem geringen Kapazitätsdefizit übrig.
Bei der Variante Vollausbau der Bünz müsste der Querschnitt der Bünz
praktisch auf der ganzen Länge vergrössert werden. Dies ist einerseits
durch eine Sohlenabsenkung oder durch den Bau von Dämmen möglich.
Wissenbächli
Ausbruchstelle
Wa-Wi 1-2
Das Wissenbächli weist zwei Austrittsstellen auf.
Gefährdung
Von der ersten Austrittsstelle ist lediglich die Grundwasserfassung betroffen.
Die zweite Austrittsstelle gefährdet ein tief liegendes Firmengelände.
Massnahme
Als Massnahme werden für die beiden Schutzdefizite Objektschutzmassnahmen vorgeschlagen.
Tobelbach Sonne
Ausbruchstelle
Wa-To 1-3
Der Tobelbach ist ein kleines Gewässer. Da er aber durch waldiges, relativ
stark geneigtes Gebiet läuft, kann er bei einem starken Gewitter schnell anschwellen. Der Einlauf der Eindolung ist zu klein.
Gefährdung
Von der Austrittsstelle her läuft das Wasser in Richtung Kantonsstrasse ab.
Massnahme
Der Einlass Wa-To 2 soll im Fall eines Bauvorhabens zur Verbesserung der
Hochwassersicherheit vergrössert werden. Da ab dem zweiten Durchlass
der Bach eingedolt ist, soll auch die Kapazität des Kanals überprüft werden.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 28
84
Austrittsstellen und Schutzdefizite Waltenschwil
13.23 Gemeinde Wohlen
In der Gemeinde Wohlen gibt es eine grosse Anzahl von Austrittsstellen an
der Bünz. Weitere Austrittsstellen befinden sich am Bärholzbach, Oberhaubach, Reservoirbach, Guggibach und am Holzbach.
Bünz
Ausbruchstelle
W-Bü 1-23
In Wohlen gibt es an der Bünz zahlreiche Ausbruchstellen. Es sind in
diesem Abschnitt sowohl Brücken als auch das Gerinne an der Kapazitätsgrenze.
Gefährdung
Durch die gegebene Topografie werden verschiedene tiefliegende Gebiete
entlang der Bünz überschwemmt.
Massnahme
Wie in Kapitel 13.5 beschrieben, gibt es für die Austrittsstellen entlang der
Bünz die Möglichkeit, einen dezentralen Hochwasserrückhalt zu realisieren.
Damit sind die Schutzdefizite in Wohlen mehrheitlich entschärft. Es bleiben
trotzdem noch 16 Austrittsstellen übrig. Insgesamt sind 11 Brücken und 8
Gerinneabschnitte zu überprüfen. Der Wasserspiegel wird bei einem HQ100
mit einem Rückhalteraum zwischen 30 und 40 cm abgesenkt. Genaue
Angaben über den Aufwand zur Erhöhung der Gerinnekapazität mit
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
85
respektive ohne dezentralen Hochwasserrückhalt müssen im Rahmen einer
Projektstudie abgeklärt werden.
Bärholzbach
Ausbruchstelle
W-Bä 1-3
Am Bärholzbach befinden sich die Austrittsstellen bei drei Einläufen.
Gefährdung
Der erste Einlauf ist zu knapp dimensioniert, so dass Wasser austritt und
den Hügel hinab fliesst. Die zweite Austrittsstelle befindet sich beim Einlauf
beim Werkhof und die dritte Austrittsstelle ist erst bei einem HQ300
überlastet. Da aber die nahe gelegene Unterführung das Wasser höher als
2 m einstauen kann, ergibt sich eine Fläche der Gefahrenstufe rot.
Massnahme
Als Massnahme sollen die beiden Einläufe der Dolungen optimiert werden.
Bei der oberen Austrittsstelle soll die Notfallplanung geregelt werden, damit
das austretende Wasser gezielt abgeleitet werden.
Oberhaubach, Reservoirbach
Ausbruchstelle
W-Ob 1-2, W-Re 1-2
Die beiden kleinen Gewässer befinden sich an einem Hang und weisen zu
Gefährdung
Die Überflutungswege ergeben sich durch die Topografie am Hang und
knappe Eindolungen auf.
durch das Strassennetz. Es werden nur geringe Fliesstiefen erreicht.
Massnahme
Als Massnahme sollen die beiden Einläufe der Dolungen optimiert werden.
Bei den Austrittsstellen muss die Notfallplanung geregelt werden, damit das
austretende Wasser gezielt abgeleitet werden kann.
Guggibach
Ausbruchstelle
W-Gu 1-5
Der Guggibach ist ein kleines Gewässer im Siedlungsgebiet von Wohlen.
Gefährdung
Die Überflutungsflächen ergeben sich durch die Topografie und die Stras-
Der Bach verläuft zuerst eingedolt, dann offen und wieder eingedolt
senneigungen. Es werden nur geringe Fliesstiefen erreicht.
Massnahme
Als Massnahme sollen die beiden Einläufe der Dolungen optimiert werden.
Bei der oberen Austrittsstelle muss der Überlastfall geregelt werden, damit
das austretende Wasser gezielt abgeleitet werden kann.
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
86
Holzbach
Ausbruchstelle
W-Ho 1-3
Die Kapazität des Gerinnes am Holzbach vor der Mündung in die Bünz ist zu
Gefährdung
Die Überflutungsflächen tangieren die Abwasserreinigungsanlage von
klein.
Wohlen und den Bauernhof auf dem Gemeindegebiet Dottikon.
Massnahme
Die Abwasserreinigungsanlage soll mit Objektschutz geschützt werden.
Bild 29
Austrittsstellen und Schutzdefizite Wohlen (Ausschnitt Nordwest)
Gefahrenkarte Unteres Bünztal
Bild 30
87
Austrittsstellen und Schutzdefizite Wohlen (Ausschnitt Südost)