Arbeitsgemeinschaft der Holz

Transcription

Arbeitsgemeinschaft der Holz
Arbeitsgemeinschaft der Holz-Sachverständigen
Name
Bureick
Vorname
Dirk
Straße
Dohlenweg 14
PLZ
35091
Ort
Cölbe-Bürgeln
50827 Köln
Telefon / Fax / Handy
T: 06427/930860
F: 06427/930861
H: 0172/6299089
T: 0221/9543363
F: 0221/9543372
H: 0176/24084188
T: 04672/1501
H: 0160/3004100
T: 0221/48567568
F: 0221/9543372
H: 0173/2058442
Homepage
Öffentl. bestellt und
vereidigt bei der IHK
nein
keine Angabe
www.holzsachverstaendiger.com
Köln
nein
Flensburg
www.holzbauberatung.net
TÜV Rheinland
hartmut-klaus@teleos-web.de
hanfriedlauterbach@alice-dsl.net
www.holz-werkstoffe.de
nein
Bielefeld
Hamburg
karin.lissner@t-online.de
www.altbauplanung.de
Dresden
E-Mail
bureick.holz@t-online.de
Dinger
Björn
Venloer Str. 736
Ebsen
Uwe
Tannenweg 4
25842
Langenhorn
Goecke
Klaus
Venloer Str. 736
50827
Köln
Klaus, Dr.
Lauterbach
Hartmut
Hanfried
Womke 12
Osterkamp 45
32120
22043
Hiddenhausen
Hamburg
Lißner, Dr.
Karin
Forststr. 35
01099
Dresden
T: 05221/33759
H: 0171/1911389
T: 040/6563788
T: 0351/8043250
H: 0172/3525806
Lohmann
Ulf
Hubertusstr. 5
83101
Rohrdorf
T: 08032/5515
info@ulf-lohmann.de
www.ulf-lohmann.de
München + Oberbayern
Mentrup
Dirk
Kupferbrink 46
48167
Münster
T: 02506/810845
H: 0151/24039141
dirk.mentrup@hv-mentrup.de
www.hv-mentrup.de
Nord Westfalen
Mevissen
Herbert
Eichenstr. 121
41747
Viersen
T: 02162/15066
info@mevissen-holz.de
nein
keine Angabe
Mohr
Thomas-Philip Slevogtweg 8
67122
Altrip
T: 06236/398142
H: 0163/6277568
thomas.mohr@vita-timber.de
nein
Pfalz
Noll
Wilfried
Geschwister-Scholl-Str. 7
29223
Celle
Patzwahl
Dieter
In den Höfen 19 a
40883
Ratingen
T: 05141/9744662
F: 05141/9744667
H: 0171/3646929
H: 0172/2084831
F: 02102/896468
Peters
Friedhelm
Am Alten Dorf 5
29320
Hermannsburg
T: 05052/2634
F: 05052/975778
info@holzsachverstaendiger.com
holz.sv-u.ebsen@gmx.de
info@holzbauberatung.net
info@wilfried-noll.de
info@patzwahl.biz
friedhelm_peters@freenet.de
www.wilfried-noll.de
keine Angabe
www.patzwahl.biz
Düsseldorf
nein
Lüneburg-Wolfsburg
Bestallung / Spezialisierung
Schnittholz, BSH, KVH,
Hobelware, verl. Kanteln
Holzschutz und Holzschäden,
Holzschutz am Bau,
Schimmelpilzsanierung in
Gebäuden
Holz
Holzwerkstoffe, Holzbau,
Wärmedämmverbundsysteme / Fassaden
Holzwerkstoffe, Fußböden
aus Holz + Kunststoff (Parkett,
Laminat, Massivdielen, WPC,
Terrassendielen, PVC, Linoleum,
etc.)
Import Südostasien
Zimmererhandwerk, Leimholz,
Statik
Inländisches Rund- und
Schnittholz aller Art, Güte /
Sortierung von inländischem
Schnittholz
Nadelschnittholz
Hobelware, Terrassenhölzer,
Massivholzdielen, teilweise
Holzwerkstoffe
Nadelschnittholz, Hobelware,
Holzwerkstoffe, BSH, KVH,
Bausperrholz, Gartenholz, WPC,
Kesseldruckimprägnierung
Profilholz, Hobelware,
Fußboden,
nord. Schnittholz
Holz,
Holzwerkstoffe,
Holz
fußböden, Holzschädlinge,
Schimmelpilzsanierung,
Fachwerksuntersuchung,
Bohrwiderstandsmessungen,
zertifizierter Spielplatzprüfer
Holzbrückenbau /
Ing.-Holzbau
Rund- und Schnittholz,
Hobelware einschl.
Imprägnierung
1
Arbeitsgemeinschaft der Holz-Sachverständigen
Name
Vorname
Straße
PLZ
Ort
Rathke
Bernhard
Aidlinger Straße 37
71139
Ehningen
Rathke
Karl-Heinz
Aidlinger Straße 37
71139
Ehningen
Schulz
Bernd
Brahmsweg 10
33758
Schloß HolteStukenbrock
Schumacher
Wiljo
Landsbergstr. 16
50678
Köln
Tuschen
Antonius
Josef-Winckler-Str. 6
48231
Warendorf
Wilper
Thomas
Derkskamp 28
48163
Münster
Telefon / Fax / Handy
T: 07034/651722
H: 0171/7279660
T: 07034/65170
H: 0171/5809154
T: 05207/4075
F: 05207/50001
H: 0173/5371886
T: 0221/316065
H: 0170/7817212
T: 02581/63376-0
H: 0172/5318000
T: 02501/5506
H: 0160/4358794
E-Mail
Homepage
bernhard.rathke@keck-holz.de
nein
info@keck-holz.de
nein
info@holzsachverstaendiger.de
www.holzsachverstaendiger.de
holzcity@t-online.de
www.holzcity.de
tuschen@t-online.de
nein
thomas.wilper@gmx.de
www.holzsachverständiger.de
Öffentl. bestellt und
vereidigt bei der IHK
Bestallung / Spezialisierung
Europäisches Nadel- und
Laubschnittholz, Holztrocknung
keine Angabe
Europäisches Nadel- und
Laubschnittholz
Stuttgart
Holz: Bestimmungen europ.
Holzarten, Qualitätsbeurteilungen, Wertermittlungen,
Mängelfeststellungen von Holz
(-produkten) inkl. HolzbrennOstwestfalen zu Bielefeld stoffen
Holz, Holzfußböden Innen- und
Außenbereich
Köln
Fußboden "Massivholz-dielen",
Fassade, Terrassen-Dielen
nein
keine Angabe
Holzterrassen, Holz im Garten
2
WER IST ÖFFENTLICH BESTELLTER
HOLZ-SACHVERSTÄNDIGER?
Die Formulierung „öffentlich bestellt und vereidigt“
besagt, dass sich ein solcher Sachverständiger einem
Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft
des öffentlichen Rechts unterzogen hat. Die öffentliche
Bestellung bietet Gewähr dafür, dass es sich beim
Sachverständigen
um
einen
Fachmann
mit
überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem
Fachgebiet handelt – ein Fachmann, der auf absolute
Objektivität und Neutralität vereidigt ist.
Auf den Gebieten der Wirtschaft stellen die Industrieund Handelskammern Sachverständige. Rechtsgrundlage hierfür ist § 36 der Gewerbeverordnung.
WODURCH ZEICHNET SICH EIN
HOLZ-SACHVERSTÄNDIGER AUS?


Besondere Sachkunde
Der Holz-Sachverständige muss über einen
anspruchsvollen Nachweis der holzwirtschaftlichen Sachkunde verfügen. Darunter versteht man
überdurchschnittliche
Fachkenntnisse und
Erfahrungen.
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der
öffentlichen Bestellung überprüft.

Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen
sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstellen.

Pflicht zur Gutachtenerstellung
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund
ablehnen (z.B. Verwandtschaft mit einer Partei)

Schweigepflicht
Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit
anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse
wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden.


Fortbildung
Der Holz-Sachverständige muss sich auf dem
Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und
vereidigt ist, ständig fortbilden. Darüber hinaus
hat er auch einen ständigen Erfahrungsaustausch mit Kollegen und einschlägigen Institutionen zu pflegen. Das gewährleistet die Arbeitsgemeinschaft.
Überwachung
Der Holz-Sachverständige wird durch die Stelle,
die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie
kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er
seine Sachverständigenpflichten verletzt.
WORAN ERKENNT MAN EINEN
ÖFFENTLICH BESTELLTEN UND VEREIDIGTEN
HOLZ-SACHVERSTÄNDIGEN?


An der Bezeichnung
Er muss die Bezeichnung „öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für Holz von
der IHK…“ führen.
Am Stempel
Er führt einen Rundstempel. Aus diesem Stempel ist ersichtlich, für welches Sachgebiet und
von welcher öffentlich-rechtlichen Institution er
bestellt ist.
WANN KANN EIN HOLZ-SACHVERSTÄNDIGER
HELFEN?
WIE VIEL KOSTET EIN
HOLZ-SACHVERSTÄNDIGER?
Für die Holz-Sachverständigentätigkeit gibt es
keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das
Honorar vor Auftragserteilung mit dem HolzSachverständigen ausgehandelt werden.
Wird kein Honorar vereinbart, gilt die sogenannte „übliche Vergütung“, deren Feststellung
im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Der Stundensatz hängt vom Sachgebiet, dem Schwierigkeitsgrad des Gutachtens, den besonderen Umständen des Falles
und der Beschäftigungslage ab. Nebenkosten
und Mehrwertsteuer werden extra berechnet
(Stundensätze zwischen 80,00 € und 100,00 €
sind üblich).
WIE HAFTET DER
HOLZ-SACHVERSTÄNDIGE?
Auch ein Holz-Sachverständiger ist nicht unfehlbar. Aber er muss für Fehler in seinem
Gutachten einstehen, bei privatem Auftrag ein
fehlerhaftes Gutachten nachbessern oder einer
Honorarkürzung zustimmen.
Hat er einen Mangel am Gutachten schuldhaft
verursacht, haftet er auch für alle Folgeschäden, die aus der Verwendung des Gutachtens
entstehen. Die Haftung ist auch vom Inhalt des
Gutachtenauftrages abhängig. Daher sollte der
Auftrag schriftlich formuliert und genau abgegrenzt werden.
Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden
beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit
außergerichtlich/gerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden muss.
Durch Vereinbarung mit dem Auftraggeber
kann der Sachverständige seine Haftung individuell regeln; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit darf jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann
der Sachverständige außergerichtlich schnell und
verbindlich entscheiden.
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