Arbeitsgemeinschaft der Holz
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Arbeitsgemeinschaft der Holz
Arbeitsgemeinschaft der Holz-Sachverständigen Name Bureick Vorname Dirk Straße Dohlenweg 14 PLZ 35091 Ort Cölbe-Bürgeln 50827 Köln Telefon / Fax / Handy T: 06427/930860 F: 06427/930861 H: 0172/6299089 T: 0221/9543363 F: 0221/9543372 H: 0176/24084188 T: 04672/1501 H: 0160/3004100 T: 0221/48567568 F: 0221/9543372 H: 0173/2058442 Homepage Öffentl. bestellt und vereidigt bei der IHK nein keine Angabe www.holzsachverstaendiger.com Köln nein Flensburg www.holzbauberatung.net TÜV Rheinland hartmut-klaus@teleos-web.de hanfriedlauterbach@alice-dsl.net www.holz-werkstoffe.de nein Bielefeld Hamburg karin.lissner@t-online.de www.altbauplanung.de Dresden E-Mail bureick.holz@t-online.de Dinger Björn Venloer Str. 736 Ebsen Uwe Tannenweg 4 25842 Langenhorn Goecke Klaus Venloer Str. 736 50827 Köln Klaus, Dr. Lauterbach Hartmut Hanfried Womke 12 Osterkamp 45 32120 22043 Hiddenhausen Hamburg Lißner, Dr. Karin Forststr. 35 01099 Dresden T: 05221/33759 H: 0171/1911389 T: 040/6563788 T: 0351/8043250 H: 0172/3525806 Lohmann Ulf Hubertusstr. 5 83101 Rohrdorf T: 08032/5515 info@ulf-lohmann.de www.ulf-lohmann.de München + Oberbayern Mentrup Dirk Kupferbrink 46 48167 Münster T: 02506/810845 H: 0151/24039141 dirk.mentrup@hv-mentrup.de www.hv-mentrup.de Nord Westfalen Mevissen Herbert Eichenstr. 121 41747 Viersen T: 02162/15066 info@mevissen-holz.de nein keine Angabe Mohr Thomas-Philip Slevogtweg 8 67122 Altrip T: 06236/398142 H: 0163/6277568 thomas.mohr@vita-timber.de nein Pfalz Noll Wilfried Geschwister-Scholl-Str. 7 29223 Celle Patzwahl Dieter In den Höfen 19 a 40883 Ratingen T: 05141/9744662 F: 05141/9744667 H: 0171/3646929 H: 0172/2084831 F: 02102/896468 Peters Friedhelm Am Alten Dorf 5 29320 Hermannsburg T: 05052/2634 F: 05052/975778 info@holzsachverstaendiger.com holz.sv-u.ebsen@gmx.de info@holzbauberatung.net info@wilfried-noll.de info@patzwahl.biz friedhelm_peters@freenet.de www.wilfried-noll.de keine Angabe www.patzwahl.biz Düsseldorf nein Lüneburg-Wolfsburg Bestallung / Spezialisierung Schnittholz, BSH, KVH, Hobelware, verl. Kanteln Holzschutz und Holzschäden, Holzschutz am Bau, Schimmelpilzsanierung in Gebäuden Holz Holzwerkstoffe, Holzbau, Wärmedämmverbundsysteme / Fassaden Holzwerkstoffe, Fußböden aus Holz + Kunststoff (Parkett, Laminat, Massivdielen, WPC, Terrassendielen, PVC, Linoleum, etc.) Import Südostasien Zimmererhandwerk, Leimholz, Statik Inländisches Rund- und Schnittholz aller Art, Güte / Sortierung von inländischem Schnittholz Nadelschnittholz Hobelware, Terrassenhölzer, Massivholzdielen, teilweise Holzwerkstoffe Nadelschnittholz, Hobelware, Holzwerkstoffe, BSH, KVH, Bausperrholz, Gartenholz, WPC, Kesseldruckimprägnierung Profilholz, Hobelware, Fußboden, nord. Schnittholz Holz, Holzwerkstoffe, Holz fußböden, Holzschädlinge, Schimmelpilzsanierung, Fachwerksuntersuchung, Bohrwiderstandsmessungen, zertifizierter Spielplatzprüfer Holzbrückenbau / Ing.-Holzbau Rund- und Schnittholz, Hobelware einschl. Imprägnierung 1 Arbeitsgemeinschaft der Holz-Sachverständigen Name Vorname Straße PLZ Ort Rathke Bernhard Aidlinger Straße 37 71139 Ehningen Rathke Karl-Heinz Aidlinger Straße 37 71139 Ehningen Schulz Bernd Brahmsweg 10 33758 Schloß HolteStukenbrock Schumacher Wiljo Landsbergstr. 16 50678 Köln Tuschen Antonius Josef-Winckler-Str. 6 48231 Warendorf Wilper Thomas Derkskamp 28 48163 Münster Telefon / Fax / Handy T: 07034/651722 H: 0171/7279660 T: 07034/65170 H: 0171/5809154 T: 05207/4075 F: 05207/50001 H: 0173/5371886 T: 0221/316065 H: 0170/7817212 T: 02581/63376-0 H: 0172/5318000 T: 02501/5506 H: 0160/4358794 E-Mail Homepage bernhard.rathke@keck-holz.de nein info@keck-holz.de nein info@holzsachverstaendiger.de www.holzsachverstaendiger.de holzcity@t-online.de www.holzcity.de tuschen@t-online.de nein thomas.wilper@gmx.de www.holzsachverständiger.de Öffentl. bestellt und vereidigt bei der IHK Bestallung / Spezialisierung Europäisches Nadel- und Laubschnittholz, Holztrocknung keine Angabe Europäisches Nadel- und Laubschnittholz Stuttgart Holz: Bestimmungen europ. Holzarten, Qualitätsbeurteilungen, Wertermittlungen, Mängelfeststellungen von Holz (-produkten) inkl. HolzbrennOstwestfalen zu Bielefeld stoffen Holz, Holzfußböden Innen- und Außenbereich Köln Fußboden "Massivholz-dielen", Fassade, Terrassen-Dielen nein keine Angabe Holzterrassen, Holz im Garten 2 WER IST ÖFFENTLICH BESTELLTER HOLZ-SACHVERSTÄNDIGER? Die Formulierung „öffentlich bestellt und vereidigt“ besagt, dass sich ein solcher Sachverständiger einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts unterzogen hat. Die öffentliche Bestellung bietet Gewähr dafür, dass es sich beim Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt – ein Fachmann, der auf absolute Objektivität und Neutralität vereidigt ist. Auf den Gebieten der Wirtschaft stellen die Industrieund Handelskammern Sachverständige. Rechtsgrundlage hierfür ist § 36 der Gewerbeverordnung. WODURCH ZEICHNET SICH EIN HOLZ-SACHVERSTÄNDIGER AUS? Besondere Sachkunde Der Holz-Sachverständige muss über einen anspruchsvollen Nachweis der holzwirtschaftlichen Sachkunde verfügen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen. Vertrauenswürdigkeit Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Objektivität Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstellen. Pflicht zur Gutachtenerstellung Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Verwandtschaft mit einer Partei) Schweigepflicht Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden. Fortbildung Der Holz-Sachverständige muss sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, ständig fortbilden. Darüber hinaus hat er auch einen ständigen Erfahrungsaustausch mit Kollegen und einschlägigen Institutionen zu pflegen. Das gewährleistet die Arbeitsgemeinschaft. Überwachung Der Holz-Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt. WORAN ERKENNT MAN EINEN ÖFFENTLICH BESTELLTEN UND VEREIDIGTEN HOLZ-SACHVERSTÄNDIGEN? An der Bezeichnung Er muss die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holz von der IHK…“ führen. Am Stempel Er führt einen Rundstempel. Aus diesem Stempel ist ersichtlich, für welches Sachgebiet und von welcher öffentlich-rechtlichen Institution er bestellt ist. WANN KANN EIN HOLZ-SACHVERSTÄNDIGER HELFEN? WIE VIEL KOSTET EIN HOLZ-SACHVERSTÄNDIGER? Für die Holz-Sachverständigentätigkeit gibt es keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragserteilung mit dem HolzSachverständigen ausgehandelt werden. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die sogenannte „übliche Vergütung“, deren Feststellung im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Der Stundensatz hängt vom Sachgebiet, dem Schwierigkeitsgrad des Gutachtens, den besonderen Umständen des Falles und der Beschäftigungslage ab. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden extra berechnet (Stundensätze zwischen 80,00 € und 100,00 € sind üblich). WIE HAFTET DER HOLZ-SACHVERSTÄNDIGE? Auch ein Holz-Sachverständiger ist nicht unfehlbar. Aber er muss für Fehler in seinem Gutachten einstehen, bei privatem Auftrag ein fehlerhaftes Gutachten nachbessern oder einer Honorarkürzung zustimmen. Hat er einen Mangel am Gutachten schuldhaft verursacht, haftet er auch für alle Folgeschäden, die aus der Verwendung des Gutachtens entstehen. Die Haftung ist auch vom Inhalt des Gutachtenauftrages abhängig. Daher sollte der Auftrag schriftlich formuliert und genau abgegrenzt werden. Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich/gerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden muss. Durch Vereinbarung mit dem Auftraggeber kann der Sachverständige seine Haftung individuell regeln; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit darf jedoch nicht ausgeschlossen werden. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. 3