Presseerklärung vom 31. März 2011 Europäische Kommission

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Presseerklärung vom 31. März 2011 Europäische Kommission
Presseerklärung vom 31. März 2011
Europäische Kommission sichert die Zukunftsfähigkeit der Prym-Gruppe
Reduzierung der Kartellgeldbuße
Die Europäische Kommission hat heute die gegen William Prym im Verschlüsse-Verfahren
verhängte Kartellgeldbuße in Höhe von 40,5 Mio. Euro um 25 Millionen EUR reduziert.
Prym hatte im Frühjahr 2010 eine Herabsetzung dieser Geldbuße beantragt, die die wirtschaftliche Situation des Unternehmens angemessen berücksichtigt. Daraufhin leitete die
Kommission ein umfangreiches Verfahren ein. Sie kam zum Ergebnis, dass die hohe Geldbuße den Fortbestand des Unternehmens gefährdet, und hat deshalb die Geldbuße um
mehr als 50% gesenkt.
„Wir begrüßen diese Entscheidung der Kommission außerordentlich. Die Kommission zeigt
damit Augenmaß und sichert die Zukunft des ältesten, industriellen deutschen Familienunternehmens und die der 3.800 Mitarbeiter, so Andreas Engelhardt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Prym-Gruppe, Stolberg. „Die schwierige Situation des Unternehmens
konnte in den letzten Jahren nur durch einen teilweisen Gehaltsverzicht der Mitarbeiter und
des Managements, sowie durch ein umfangreiches Sparprogramm bewältigt werden“.
Die Kommission hat mit dieser Entscheidung die individuelle Situation der Prym-Gruppe und
deren Zukunftsfähigkeit berücksichtigt.
„Uns ging es zu keiner Zeit um den vollständigen Erlass sondern um eine Reduzierung der
aus unserer Sicht sehr hohen Kartellgeldbuße auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß“,
so Andreas Engelhardt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Petra Beissel
Assistant to the CEO
William Prym GmbH & Co. KG
Zweifaller Straße 130
52224 Stolberg
Tel.: 02402 14-2232; Fax 02402 14-2939
Email: petra.beissel@prym.com