Presseerklärung vom 31. März 2011 Europäische Kommission
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Presseerklärung vom 31. März 2011 Europäische Kommission
Presseerklärung vom 31. März 2011 Europäische Kommission sichert die Zukunftsfähigkeit der Prym-Gruppe Reduzierung der Kartellgeldbuße Die Europäische Kommission hat heute die gegen William Prym im Verschlüsse-Verfahren verhängte Kartellgeldbuße in Höhe von 40,5 Mio. Euro um 25 Millionen EUR reduziert. Prym hatte im Frühjahr 2010 eine Herabsetzung dieser Geldbuße beantragt, die die wirtschaftliche Situation des Unternehmens angemessen berücksichtigt. Daraufhin leitete die Kommission ein umfangreiches Verfahren ein. Sie kam zum Ergebnis, dass die hohe Geldbuße den Fortbestand des Unternehmens gefährdet, und hat deshalb die Geldbuße um mehr als 50% gesenkt. „Wir begrüßen diese Entscheidung der Kommission außerordentlich. Die Kommission zeigt damit Augenmaß und sichert die Zukunft des ältesten, industriellen deutschen Familienunternehmens und die der 3.800 Mitarbeiter, so Andreas Engelhardt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Prym-Gruppe, Stolberg. „Die schwierige Situation des Unternehmens konnte in den letzten Jahren nur durch einen teilweisen Gehaltsverzicht der Mitarbeiter und des Managements, sowie durch ein umfangreiches Sparprogramm bewältigt werden“. Die Kommission hat mit dieser Entscheidung die individuelle Situation der Prym-Gruppe und deren Zukunftsfähigkeit berücksichtigt. „Uns ging es zu keiner Zeit um den vollständigen Erlass sondern um eine Reduzierung der aus unserer Sicht sehr hohen Kartellgeldbuße auf ein wirtschaftlich angemessenes Maß“, so Andreas Engelhardt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Petra Beissel Assistant to the CEO William Prym GmbH & Co. KG Zweifaller Straße 130 52224 Stolberg Tel.: 02402 14-2232; Fax 02402 14-2939 Email: petra.beissel@prym.com