ausschreibung - VSG Pforzheim

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ausschreibung - VSG Pforzheim
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Ausschreibung
AUSSCHREIBUNG
für das 4. Sitzball Länderpokal-Turnier der Damen
am 12. September 2009, in Mühldorf/Inn, LV Bayern
Veranstalter:
Deutscher Behindertensportverband e.V.
Friedrich-Alfred-Str.10, 47055 Duisburg
Ausrichtender
Landesverband:
Behinderten- und Versehrtensportverband Bayern e.V., in Zusammenarbeit
mit dem BVS Mühldorf e.V., 1. Vorsitzender Erich Brunnhuber, Ahornstr. 7
84453 Mühldorf/Inn, Tel.: 0 86 31 / 65 51
Turnierleitung:
Elisabeth RAUPP, Hinter den Gärten 1, 75015 Bretten
Schiedsgericht:
Siegfried OBST, DBS Beauftragter Sitzball; Dr. med. Rainer KIEFER, DBSVerbandsarzt Sitzball / Klassifizierer; Hans KASIMIR, Turnierauswertung / PCBearbeitung; Teddy ÖSTREICHER, zuständig für die Abteilung „ Nationale
Spiele „, im LV Bayern
Schiedsrichter:
Stellt der Landesverband Bayern
Medizinische
Betreuung:
Bayerisches Rotes Kreuz, Ahamerstr. 18
84453 Mühldorf/Inn, Tel.: 0 86 31 / 36 55-0
Teilnehmende
Mannschaften:
Landesverband
Anzahl
Baden
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schweiz < unter Vorbehalt >
Ausrichter
1
1
1
1
1
1
6
Insgesamt
Sportstätte:
Turnhalle der Hauptschule Mühldorf
Europastr. 3, 84453 Mühldorf/Inn
Zeitplan:
Samstag, 12.09.2009, um 08.15 Uhr, MF-Besprechung, mit der Abgabe der
Startunterlagen, der Start- und Sportgesundheitspässe, sowie der
Mannschaftsmeldungen und sonstiger Bescheinigungen.
Beginn der Spiele: 09.00 Uhr – Unterbrechung der Spiele gegen 12.00 Uhr
Fortsetzung der Spiele: ca. 13.00 Uhr
Beendigung der Spiele: ca. 17.00 Uhr
Gegen 19.30 Uhr, beginnt die Abendveranstaltung mit einem gemeinsamen
Essen, anschließender Siegerehrung und gemütlichem Beisammensein, im
Gasthaus Springer, Pächter Gerhard Röder, Hauptstr. 53, 84513 Töging/Inn
Tel.: 0 86 31 / 91 279
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Spielplan:
Lt. Turnierordnung des DBS. Der Plan wird nach der endgültigen Nennung der
teilnehmenden Mannschaften erstellt.
Meldung und
Meldetermin:
Die Meldungen der teilnehmenden Landesverbände / Mannschaften bitte an:
1.
Beauftragter Sitzball / Turnierleiter:
Siegfried OBST, Aldenhofstr.110, 45883 Gelsenkirchen
2.
Ausrichter:
Heinz FISCHER,
bis 31. Mai 2009:
Ludwig-Thoma-Str.12, 84453 Mühldorf/Inn
ab 01. Juni 2009
Franz-Liszt-Str.7, 84570 Polling
Mobil:
01 60 – 91 96 12 80
Sie sind schriftlich abzugeben und müssen einen Poststempel
vor dem 02. August 2009 tragen !
Kostenregulierung:
Die Kosten der An- und Abreise, sowie für Unterkunft und Verpflegung gehen
zu Lasten des jeweiligen Landesverbandes. Der DBS, der LV Bayern und der
BVS Mühldorf, übernehmen diese Kosten nicht!
OrganisationsBeitrag:
Jeder teilnehmende Landesverband hat für jede teilnehmende Mannschaft
eine Organisationsbeitrag von 100,00 € zu entrichten ( ausgenommen der
ausrichtende Verein ). Ohne Zahlung des Organisationsbeitrages besteht
keine Startmöglichkeit. Die Zahlungen sind auf das Konto des DBS zu
entrichten:
Sparkasse Leverkusen
Konto Nr. 100 106 541
Bankleitzahl 375 514 40
Unterkünfte:
Quartierwünsche sind möglichst bald
an die genannten Anschriften zu richten:
Hotel-City-Comfort Exklusiv, Restaurant Altöttinger Tor, Stadtplatz 85
84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 40 88
Mail: info@hotel-altoettingertor.de
Altstadthotel Wetzel Garnis, Stdatplatz 36
84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 3 65 10
Mail: hotel-wetzel@t-online.de
Hotel-Restaurant Bastei, Münchener Str. 69
84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 58 02
Mail: info@hotel-bastei.de
Hotel Garni Inntal, Auf der Lände 3
84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 70 54
Mail: info@hotel-inntal.de
City-Comfort-Hotel, Rheinstr. 44
84453 Mühldorf / Inn Tel.: 0 86 31 / 38 10
Mail:: rezeption@city-comfort-hotel.de
Verkehrs- und Kulturbüro der Stadt Mühldorf a. Inn, Stadtplatz 36
84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 61 22 26
Mail: info@muehldorf.de
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Für dieses Turnier gelten noch nachstehende Bestimmungen:
1.
Es gelten die zur Zeit gültigen Ordnungen und Spielregeln, sowie das Handicapsystem des DBS.
2.
Spielerinnen, die nicht im Besitz eines gültigen
a) Sportgesundheitspasses
und
b) Startpasses sind,
dürfen bei keinem Spiel eingesetzt werden.
3.
Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen hat die Spielerin eine vom Landesverband ausgestellte
Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, das sie gemäß der Turnierordnung des DBS, in der
Spielart Sitzball, für die gemeldete Mannschaft bei diesem Länderpokal-Turnier spielberechtigt ist.
Die Bescheinigung kann durch eine entsprechende Eintragung des Landesverbandes im
Startpass ersetzt werden !
4.
Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate
zurückliegen. Werden Spielerinnen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, während des Turniers
eingesetzt, gelten diese Spiele als verloren.
Der funktionelle < DBS-Untersuchungsbogen ist mitzuführen > und dem zuständigen Verbandsarzt, auf dessen Verlangen, vorzulegen !
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der vom DBS herausgegebene funktionelle Untersuchungsbogen Gültigkeit hat.
5.
Sportlerinnen, die zusätzlich zu ihrer Behinderung an Erkrankungen leiden, die durch Wettkampfsport
verschlimmert werden können, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Endoprothesenträgerinnen
und Spielerinnen mit Herzerkrankungen sind von der Teilnahme an diesem Turnier ausgeschlossen.
U.a. trifft das in der Regel auf Personen zu, die Implantate ( z.B. künstliche Gelenke, Herzschrittmacher, usw. ) haben, oder z.B. einen Herzinfarkt überstanden haben ( siehe Ausnahmeregelung ).
Ausnahmeregelung:
Ausnahmen sind vor Meldung zu diesem Turnier durch den DBS-Verbandsarzt zu genehmigen ( das
gilt unabhängig von der Sporttauglichkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt. Details sind
dem Papier zur Sporttauglichkeitsbescheinigung des DBS zu entnehmen ).
6.
Alle Mannschaften spielen nach dem DBS-Handicapsystem.
Die Mannschaftshandicapzahl ( MHZ ) 9 ( neun ) darf nicht unterschritten werden.
7.
Spielgemeinschaften müssen eine Bescheinigung über ihre Anerkennung durch ihren LV vorlegen.
8.
Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS) nicht
erlaubt. Gültigkeit hat der Anti-Doping-Code des DBS und die Regelwerke der WADA, des IPC, der
NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes. Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Für die Entscheidung ist der
Anti-Doping Beauftragte zuständig.
Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt die Sportlerin die Anti-Doping-Ordnung
des DBS an.
Sollten Medikamente verordnet und eingenommen werden, so ist darüber ein schriftlicher Nachweis
( = ärztliches Attest ) mitzuführen und bei der Kontrolle vorzulegen. Sofern die Medikamente auf der
aktuellen Verbotsliste der WADA stehen, ist die medizinische Ausnahmegenehmigung ( TUE ) ebenfalls mitzuführen und vorzulegen. Näheres ist dem NADA-Code zu entnehmen. Fehlt dieser Indikationsnachweis, so kann die Sportlerin bei einem positiven Ergebnis, wegen Dopingvergehens bestraft
werden !
9.
Einsprüche/Proteste sind von der Mannschaftsführerin schriftlich begründet, unter gleichzeitiger
Zahlung einer Gebühr von 50,00 € ( fünfzig ), beim Schiedsgericht einzureichen.
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10.
Der Ausrichter stellt für jedes Spielfeld einen Protokollführer und einen Anzeiger.
11.
Eingezahlte Organisationsbeiträge werden bei Nichtteilnahme von Mannschaften nicht rückerstattet.
Diese Gelder dienen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes und der Vorbereitungskosten dieser
Veranstaltung.
12.
Der Verband und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und Umfang des zur
Verfügung stehenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende
Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann jederzeit
bei der DBS-Geschäftsstelle eingesehen werden. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt.
Änderungen vorbehalten !
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Deutscher Behindertensportverband e.V.
Friedrich-Alfred-Str.10
47055 Duisburg
DBS-Beauftragter Sitzball
Siegfried Obst
Aldenhofstr.110
45883 Gelsenkirchen
Siegfried Obst
Aldenhofstr.110
45883 Gelsenkirchen
Rückantwort
für das 4. Sitzball Länderpokal-Turnier der Damen im Jahre 2009
Der Landesverband _________________________________________________________________
nimmt am 4. Sitzball Länderpokal-Turnier der Damen, im Jahre 2009, das am
12. September 2009
in Mühldorf/Inn, Landesverband Bayern, stattfindet,
a) mit einer ( 1 ) Mannschaft teil !
b) mit zwei ( 2 ) Mannschaften teil !
c) nicht teil !
( Nichtzutreffendes bitte streichen
Die Teilnahmen der in der Ausschreibung genannten Mannschaften basieren auf mündlichen
Mitteilungen aus den Landesverbänden.
Eine Teilnahmezusage für die Mannschaft aus der Schweiz steht noch aus.
Alle Landesverbände sind aufgefordert ihre Mannschaften für die Teilnahme zu melden.
Ort, Datum
Unterschrift
--------------------------------------------------------------------------------------------------Die Kontaktanschrift für die Mannschaft/en lautet:
(Bitte die vollständige Anschrift mit Vorwahl und Rufnummer angeben)