ausschreibung - VSG Pforzheim
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ausschreibung - VSG Pforzheim
1 Ausschreibung AUSSCHREIBUNG für das 4. Sitzball Länderpokal-Turnier der Damen am 12. September 2009, in Mühldorf/Inn, LV Bayern Veranstalter: Deutscher Behindertensportverband e.V. Friedrich-Alfred-Str.10, 47055 Duisburg Ausrichtender Landesverband: Behinderten- und Versehrtensportverband Bayern e.V., in Zusammenarbeit mit dem BVS Mühldorf e.V., 1. Vorsitzender Erich Brunnhuber, Ahornstr. 7 84453 Mühldorf/Inn, Tel.: 0 86 31 / 65 51 Turnierleitung: Elisabeth RAUPP, Hinter den Gärten 1, 75015 Bretten Schiedsgericht: Siegfried OBST, DBS Beauftragter Sitzball; Dr. med. Rainer KIEFER, DBSVerbandsarzt Sitzball / Klassifizierer; Hans KASIMIR, Turnierauswertung / PCBearbeitung; Teddy ÖSTREICHER, zuständig für die Abteilung „ Nationale Spiele „, im LV Bayern Schiedsrichter: Stellt der Landesverband Bayern Medizinische Betreuung: Bayerisches Rotes Kreuz, Ahamerstr. 18 84453 Mühldorf/Inn, Tel.: 0 86 31 / 36 55-0 Teilnehmende Mannschaften: Landesverband Anzahl Baden Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schweiz < unter Vorbehalt > Ausrichter 1 1 1 1 1 1 6 Insgesamt Sportstätte: Turnhalle der Hauptschule Mühldorf Europastr. 3, 84453 Mühldorf/Inn Zeitplan: Samstag, 12.09.2009, um 08.15 Uhr, MF-Besprechung, mit der Abgabe der Startunterlagen, der Start- und Sportgesundheitspässe, sowie der Mannschaftsmeldungen und sonstiger Bescheinigungen. Beginn der Spiele: 09.00 Uhr – Unterbrechung der Spiele gegen 12.00 Uhr Fortsetzung der Spiele: ca. 13.00 Uhr Beendigung der Spiele: ca. 17.00 Uhr Gegen 19.30 Uhr, beginnt die Abendveranstaltung mit einem gemeinsamen Essen, anschließender Siegerehrung und gemütlichem Beisammensein, im Gasthaus Springer, Pächter Gerhard Röder, Hauptstr. 53, 84513 Töging/Inn Tel.: 0 86 31 / 91 279 2 Spielplan: Lt. Turnierordnung des DBS. Der Plan wird nach der endgültigen Nennung der teilnehmenden Mannschaften erstellt. Meldung und Meldetermin: Die Meldungen der teilnehmenden Landesverbände / Mannschaften bitte an: 1. Beauftragter Sitzball / Turnierleiter: Siegfried OBST, Aldenhofstr.110, 45883 Gelsenkirchen 2. Ausrichter: Heinz FISCHER, bis 31. Mai 2009: Ludwig-Thoma-Str.12, 84453 Mühldorf/Inn ab 01. Juni 2009 Franz-Liszt-Str.7, 84570 Polling Mobil: 01 60 – 91 96 12 80 Sie sind schriftlich abzugeben und müssen einen Poststempel vor dem 02. August 2009 tragen ! Kostenregulierung: Die Kosten der An- und Abreise, sowie für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten des jeweiligen Landesverbandes. Der DBS, der LV Bayern und der BVS Mühldorf, übernehmen diese Kosten nicht! OrganisationsBeitrag: Jeder teilnehmende Landesverband hat für jede teilnehmende Mannschaft eine Organisationsbeitrag von 100,00 € zu entrichten ( ausgenommen der ausrichtende Verein ). Ohne Zahlung des Organisationsbeitrages besteht keine Startmöglichkeit. Die Zahlungen sind auf das Konto des DBS zu entrichten: Sparkasse Leverkusen Konto Nr. 100 106 541 Bankleitzahl 375 514 40 Unterkünfte: Quartierwünsche sind möglichst bald an die genannten Anschriften zu richten: Hotel-City-Comfort Exklusiv, Restaurant Altöttinger Tor, Stadtplatz 85 84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 40 88 Mail: info@hotel-altoettingertor.de Altstadthotel Wetzel Garnis, Stdatplatz 36 84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 3 65 10 Mail: hotel-wetzel@t-online.de Hotel-Restaurant Bastei, Münchener Str. 69 84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 58 02 Mail: info@hotel-bastei.de Hotel Garni Inntal, Auf der Lände 3 84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 70 54 Mail: info@hotel-inntal.de City-Comfort-Hotel, Rheinstr. 44 84453 Mühldorf / Inn Tel.: 0 86 31 / 38 10 Mail:: rezeption@city-comfort-hotel.de Verkehrs- und Kulturbüro der Stadt Mühldorf a. Inn, Stadtplatz 36 84453 Mühldorf / Inn, Tel.: 0 86 31 / 61 22 26 Mail: info@muehldorf.de 3 Für dieses Turnier gelten noch nachstehende Bestimmungen: 1. Es gelten die zur Zeit gültigen Ordnungen und Spielregeln, sowie das Handicapsystem des DBS. 2. Spielerinnen, die nicht im Besitz eines gültigen a) Sportgesundheitspasses und b) Startpasses sind, dürfen bei keinem Spiel eingesetzt werden. 3. Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen hat die Spielerin eine vom Landesverband ausgestellte Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, das sie gemäß der Turnierordnung des DBS, in der Spielart Sitzball, für die gemeldete Mannschaft bei diesem Länderpokal-Turnier spielberechtigt ist. Die Bescheinigung kann durch eine entsprechende Eintragung des Landesverbandes im Startpass ersetzt werden ! 4. Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Werden Spielerinnen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, während des Turniers eingesetzt, gelten diese Spiele als verloren. Der funktionelle < DBS-Untersuchungsbogen ist mitzuführen > und dem zuständigen Verbandsarzt, auf dessen Verlangen, vorzulegen ! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der vom DBS herausgegebene funktionelle Untersuchungsbogen Gültigkeit hat. 5. Sportlerinnen, die zusätzlich zu ihrer Behinderung an Erkrankungen leiden, die durch Wettkampfsport verschlimmert werden können, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Endoprothesenträgerinnen und Spielerinnen mit Herzerkrankungen sind von der Teilnahme an diesem Turnier ausgeschlossen. U.a. trifft das in der Regel auf Personen zu, die Implantate ( z.B. künstliche Gelenke, Herzschrittmacher, usw. ) haben, oder z.B. einen Herzinfarkt überstanden haben ( siehe Ausnahmeregelung ). Ausnahmeregelung: Ausnahmen sind vor Meldung zu diesem Turnier durch den DBS-Verbandsarzt zu genehmigen ( das gilt unabhängig von der Sporttauglichkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt. Details sind dem Papier zur Sporttauglichkeitsbescheinigung des DBS zu entnehmen ). 6. Alle Mannschaften spielen nach dem DBS-Handicapsystem. Die Mannschaftshandicapzahl ( MHZ ) 9 ( neun ) darf nicht unterschritten werden. 7. Spielgemeinschaften müssen eine Bescheinigung über ihre Anerkennung durch ihren LV vorlegen. 8. Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS) nicht erlaubt. Gültigkeit hat der Anti-Doping-Code des DBS und die Regelwerke der WADA, des IPC, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes. Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Für die Entscheidung ist der Anti-Doping Beauftragte zuständig. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt die Sportlerin die Anti-Doping-Ordnung des DBS an. Sollten Medikamente verordnet und eingenommen werden, so ist darüber ein schriftlicher Nachweis ( = ärztliches Attest ) mitzuführen und bei der Kontrolle vorzulegen. Sofern die Medikamente auf der aktuellen Verbotsliste der WADA stehen, ist die medizinische Ausnahmegenehmigung ( TUE ) ebenfalls mitzuführen und vorzulegen. Näheres ist dem NADA-Code zu entnehmen. Fehlt dieser Indikationsnachweis, so kann die Sportlerin bei einem positiven Ergebnis, wegen Dopingvergehens bestraft werden ! 9. Einsprüche/Proteste sind von der Mannschaftsführerin schriftlich begründet, unter gleichzeitiger Zahlung einer Gebühr von 50,00 € ( fünfzig ), beim Schiedsgericht einzureichen. 4 10. Der Ausrichter stellt für jedes Spielfeld einen Protokollführer und einen Anzeiger. 11. Eingezahlte Organisationsbeiträge werden bei Nichtteilnahme von Mannschaften nicht rückerstattet. Diese Gelder dienen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes und der Vorbereitungskosten dieser Veranstaltung. 12. Der Verband und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann jederzeit bei der DBS-Geschäftsstelle eingesehen werden. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt. Änderungen vorbehalten ! 5 Deutscher Behindertensportverband e.V. Friedrich-Alfred-Str.10 47055 Duisburg DBS-Beauftragter Sitzball Siegfried Obst Aldenhofstr.110 45883 Gelsenkirchen Siegfried Obst Aldenhofstr.110 45883 Gelsenkirchen Rückantwort für das 4. Sitzball Länderpokal-Turnier der Damen im Jahre 2009 Der Landesverband _________________________________________________________________ nimmt am 4. Sitzball Länderpokal-Turnier der Damen, im Jahre 2009, das am 12. September 2009 in Mühldorf/Inn, Landesverband Bayern, stattfindet, a) mit einer ( 1 ) Mannschaft teil ! b) mit zwei ( 2 ) Mannschaften teil ! c) nicht teil ! ( Nichtzutreffendes bitte streichen Die Teilnahmen der in der Ausschreibung genannten Mannschaften basieren auf mündlichen Mitteilungen aus den Landesverbänden. Eine Teilnahmezusage für die Mannschaft aus der Schweiz steht noch aus. Alle Landesverbände sind aufgefordert ihre Mannschaften für die Teilnahme zu melden. Ort, Datum Unterschrift --------------------------------------------------------------------------------------------------Die Kontaktanschrift für die Mannschaft/en lautet: (Bitte die vollständige Anschrift mit Vorwahl und Rufnummer angeben)