Amtliches - Märkischer Kreis

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Amtliches - Märkischer Kreis
Amtliches
Bekanntmachungsblatt
- Amtsblatt des Märkischen Kreises-
Nr. 23
Ausgegeben in Lüdenscheid am 04.06.2014
Jahrgang 2014
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014……………703
30.05.2014
Stadt Menden (Sauerland)
23.05.2014
Märkischer Kreis
02.06.2014
Stadt Iserlohn
Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Iserlohn am 25.05.2014…………………………..707
30.05.2014
Stadt Menden (Sauerland)
Bekanntmachung des Ergebnisses der IntegrationsratsWahl der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014…….710
02.06.2014
Stadt Iserlohn
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176
„Ortskern - Lössel“……………………………………………711
28.05.2014
Gemeinde Herscheid
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………713
02.06.2014
Stadt Iserlohn
Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide –
Schmölestraße“……………………………………………….714
28.05.2014
Gemeinde Schalksmühle
30.05.2014
Stadt Meinerzhagen
28.05.2014
Stadt Hemer
27.05.2014
Gemeinde Schalksmühle
28.05.2014
Stadt Plettenberg
30.05.2014
Gemeinde Herscheid
30.05.2014
Stadt Halver
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises zum
Schutz gegen die Schweinepest bei Wildschweinen……..706
Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle der
Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in
der Gemeinde Schalksmühle…………………………….….716
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des
Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in
der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014…………………...718
Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Hemer am 25.05.2014……………………………719
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle für
die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am
15.06.2014………………………………………………...…..722
Wahlbekanntmachung der Stadt Plettenberg für die
Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am
15.06.2014………………………………………………...…..722
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Herscheid für die
Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises
am 15.06.2014……………………….…………………...…..723
Wahlbekanntmachung der Stadt Halver für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am
15.06.2014………………………………...…………………..725
701
Wahlbekanntmachung der Stadt Kierspe für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am
15.06.2014………………………………...…………………..727
30.05.2014
Stadt Kierspe
28.05.2014
Stadt Lüdenscheid
02.06.2014
Stadt Hemer
03.06.2014
Stadt Meinerzhagen
27.05.2014
Stadt Lüdenscheid
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der
Bürgermeisters/in der Stadt Lüdenscheid am 25.05.14….731
28.05.2014
Stadt Hemer
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Hemer am 25.05.2014…………..732
28.05.2014
Stadt Kierspe
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der
Bürgermeisters/in der Stadt Kierspe am 25.05.2014……..733
27.05.2014
Stadt Lüdenscheid
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl Ratswahl
der Stadt Lüdenscheid am 25.05.2014…………………….734
28.05.2014
Stadt Kierspe
Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der
Stadt Kierspe am 25.05.2014……………………………….737
02.06.2014
Stadt Iserlohn
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohn am 25.05.2014……………...739
27.05.2014
Stadt Lüdenscheid
Bekanntmachung des Ergebnisses der Integrationswahl
der Stadt Lüdenscheid am 25.05.2014…………………….740
30.05.2014
Stadt Iserlohn
Entgeltordnung der Stadtbücherei Iserlohn mit Bekanntmachungsanordnung vom 30.05.2014……………………..741
28.05.2014
Gemeinde Herscheid
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014………...743
30.05.2014
Stadt Meinerzhagen
Wahlbekanntmachung der Stadt Lüdenscheid für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am
15.06.2014………………………………...…………………..728
Wahlbekanntmachung der Stadt Hemer für die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am
15.06.2014………………………………...…………………..729
Wahlbekanntmachung der Stadt Meinerzhagen für die
Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises am
15.06.2014………………………………...…………………..730
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen des
Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Meinerzhagen
am 25.05.2014………………………………………………..745
702
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b
des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit
bekanntgegeben.
Wahlberechtigte
45082
Wähler/innen
19074
Ungültige Stimmen
310
Gültige Stimmen
18764
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,
Einzelbewerber
Direktmandate
Stimmen (absolut)
Stimmen (Prozent)
CDU
22
8660 46,15 %
SPD
0
4845 25,82 %
FDP
0
1163 6,20 %
GRÜNE
0
2426 12,93 %
UWG
0
417 2,22 %
DIE LINKE
0
773 4,12 %
Einzelbewerber Dahlmann
0
22 0,12 %
USF - Menden
0
458 2,44 %
gesamt
22
18764
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1.
in den Wahlbezirken
Wahlbezirk
Direktkandidat
Halingen/Bösperde
Nölle, Franz Josef, CDU
Holzen
Neff, Udo Peter, CDU
Bösperde
Manger, Jutta Klara Martha, CDU
Schwitten
Weber, Rudolf, CDU
Ostsümmern/Platte Heide - West
Schnurbus, Peter, CDU
Holzener Str./Bismarckstraße
Eggers, Matthias Julian, CDU
Platte Heide
Schattner, Joachim Gerd, CDU
ehem. Kasernengelände/Grüner Weg
Kroll, Robin Benjamin, CDU
Bräukerweg/Vollmersbusch
Buß, Joachim, CDU
In den Liethen/Heimkerweg
Schmidt, Sebastian, CDU
Fröndenberger Str./Werler Str.
Erdem, Brigitta Henriette, CDU
Walburgisstr./Neumarkt
Rossin-Kehne, Annette Helma, CDU
Lahrfeld/Schwitter Weg
Haldorn, Bernd, CDU
Schwitter Weg/Menden - Mitte
Karhoff, Heinrich Josef, CDU
Wahlbezirk
Direktkandidat
Obsthof/Hassenbruch
Maywald, Peter Gerhard Walter, CDU
Horlecke/Rauherfeld
Schelte, Uwe Otto Heinrich, CDU
Berkenhofskamp/Salzweg
Weische, Friedrich, CDU
Barge/Oesbern/Lürbke
Wächter, Martin, CDU
Lendringsen - Mitte
Schulte, Hubert Antonius, CDU
Hüingsen
Exler, Wolfgang Andreas, CDU
Bieberberg/Friedhofstraße
Dr. Ing. Jolk, Christian, CDU
Böingsen/Asbeck/Oberrödinghausen
Erver, Annerose, CDU
2.
aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
SPD
Gutberlet, Gisbert
Richard
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 1
SPD
Alban, Annegret Franziska
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 2
SPD
Alban, Bernd Friedrich
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 3
SPD
Aeldert, Jutta Elisabeth
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 4
SPD
Glörfeld, Horst Walter
Bruno
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 5
SPD
Tönnesmann, Gabriele
Elisabeth
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 6
SPD
Dr. Langbein, Sven
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 7
SPD
Peters, Ann-Kristin
Johanna
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 8
SPD
Hoßbach, Klaus Friedrich Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 9
SPD
Dr. Nossol-Geerds,
Babette
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 10
SPD
Kruschinski, Mirko
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 11
SPD
Peters, Friedhelm
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 12
SPD
Meisterjahn, Sebastian
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 13
FDP
Weige, Heinz Stefan
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 1
FDP
Kraatz, Sebastian David
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 2
FDP
Trippe, Marion Verena
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 3
GRÜNE
Köhler, Peter
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 1
GRÜNE
Rosenthal-Rehbein,
Doris
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 2
GRÜNE
Steinhage, Klaus Peter
Alfons
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 3
GRÜNE
Reers, Martina
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 4
GRÜNE
Salmen, Andreas Stephan
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 5
GRÜNE
Band, Stefan
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 6
UWG
Homberg, Fabian Max
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 1
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
DIE LINKE
Thiesmann, Thomas
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 1
DIE LINKE
Dehn, Rudi
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 2
USF - Menden
Heinrich, Eugen
Menden (Sauerland)
Reservelistenplatz 1
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,
Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben
a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Menden, den 30.05.2014
Fleige
Märkischer Kreis
Fachdienst Verbraucherschutz
Und Veterinärwesen
Der Landrat
58509 Lüdenscheid
Lüdenscheid, den 01.06.2014
Allgemeinverfügung
zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung
des Märkischen Kreises zum Schutz gegen die
Schweinepest bei Wildschweinen
Aufgrund § 24 Schweinepest-Verordnung vom 20.12.2005 (BGBl I S. 3547) hebe ich meine Allgemeinverfügung
der festgelegten ehemaligen Surveillance-Zonen vom 01.06.2013 auf.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Begründung:
In der Sitzung des Standing Commitee on the Food Chain an Animal Health (SOFchAH) am 03./04. April 2012
wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest bei Wildschweinen in NRW aufgehoben.
Mit Verfügung vom 11.04.2013 ordnete das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine
Fortführung der virologischen und serologischen Untersuchungen der KSP (Klassische Schweinepest) für die
ehemaligen Impfgebiete bis zum 01.06.2014 an.
Lüdenscheid, den 23.05.2014
gez.
Thomas Gemke
706
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Iserlohn am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b
des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit
bekanntgegeben.
Wahlberechtigte
75440
Wähler/innen
32422
Ungültige Stimmen
336
Gültige Stimmen
32086
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,
Einzelbewerber
Direktmandate
Stimmen (absolut)
Stimmen (Prozent)
CDU
18
12563 39,15 %
SPD
7
10382 32,36 %
GRÜNE
0
2219 6,92 %
FDP
0
1323 4,12 %
DIE LINKE
0
2245 7,00 %
UWG Iserlohn e. V.
0
718 2,24 %
AfD
0
1961 6,11 %
PIRATEN
0
675 2,10 %
gesamt
25
32086
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1.
in den Wahlbezirken
Wahlbezirk
Direktkandidat
01 Hennen/Rheinen/Drüpplingsen
Lüffe, Ulrich, CDU
02 Hennen
Stange, Gabriele, SPD
03 Kalthof/Leckingsen/Refflingsen
Axourgos, Dimitrios, SPD
04 Sümmern-Ost/Rombrock
Schwering, Thorsten Alfons Theodor, CDU
05 Sümmern-West/Griesenbrauck
Schmitt, Michael, CDU
06 Iserlohner Heide
Plötz, Angela, CDU
07 Iserlohner Heide /Gerlingsen
Renzel, Hans-Georg, CDU
08 Gerlingsen
Bien, Clemens, SPD
09 Nußberg
Hufnagel, Michael, SPD
10 Dröscheder Feld/Karl-Arnold-Str.
Dr. Schlüter, Kerstin Gudrun, CDU
11 Dördel
Schick, Thorsten, CDU
12 Hemberg/Seilersee/Caller Weg
Ziemiak, Paul, CDU
13 Bömberg/ Innenstadt
Teckhaus, Jörg Alexander, CDU
14 Hansallee/Wiesengrund
Kirchhoff, Eva-Barbara, CDU
Wahlbezirk
Direktkandidat
15 Sonnenhöhe/Lau/Calle
Bickert, Thomas, SPD
16 Wermingsen/Wohnpark Buchenwäldchen
Fiesel, Horst Otto Robert, CDU
17 Ostbahnhof/Altstadt/Kesbern
Korte, Benjamin, CDU
18 Bahnhof/Innenstadt
Jakubanis, Matthias Stefan, CDU
19 Roden/Lössel
Barth, Michael, CDU
20 Untergr./Tannenk./Stengl/Lasb.
Beele, Dieter, SPD
21 Dröschede/Sonderhorst
Höche, Ilona Frieda Hedwig, CDU
22 Oestrich/Grürmannsheide
Scheffler, Michael Otto, SPD
23 Berl.Allee/Nordfeld/Stübbeken
Tigges, Fabian, CDU
24 Letmathe-Zentrum
Grobauer, Christian Ludwig, CDU
25 Dümpelacker/Genna
Meininghaus, Karsten Andreas, CDU
2.
aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
CDU
Bogatzki, Hartmut Burghard Georg
Iserlohn
Reservelistenplatz 5
CDU
Ständeke, Frank
Iserlohn
Reservelistenplatz 8
SPD
Simon, Annegret
Iserlohn
Reservelistenplatz 2
SPD
Walther, Monika
Iserlohn
Reservelistenplatz 4
SPD
Kaiser, Rolf Alfons
Iserlohn
Reservelistenplatz 5
SPD
Langner, Ralf
Iserlohn
Reservelistenplatz 7
SPD
Matner-Kißler, Martina
Luzia
Iserlohn
Reservelistenplatz 8
SPD
Mohr, Elmar
Iserlohn
Reservelistenplatz 10
SPD
Keitmann, Volker
Iserlohn
Reservelistenplatz 11
SPD
Leye, Peter Horst
Iserlohn
Reservelistenplatz 13
SPD
Stake, Sabine Susanne
Iserlohn
Reservelistenplatz 14
GRÜNE
Olbrich-Tripp, Elke
Elfriede
Iserlohn
Reservelistenplatz 1
GRÜNE
Eufinger, Harald
Iserlohn
Reservelistenplatz 2
GRÜNE
Kowski, Carmen Angelika
Iserlohn
Reservelistenplatz 3
FDP
Köpke, Detlef
Iserlohn
Reservelistenplatz 1
FDP
Dr. Dresp, Bernd Volker
Iserlohn
Reservelistenplatz 2
DIE LINKE
Ruhnert, Oliver
Iserlohn
Reservelistenplatz 1
DIE LINKE
Huff, Manuel
Iserlohn
Reservelistenplatz 2
DIE LINKE
Seckelmann, Andreas
Iserlohn
Reservelistenplatz 3
DIE LINKE
Henschel, Dieter Werner
Fritz
Iserlohn
Reservelistenplatz 4
UWG Iserlohn e. V.
Jobs, Reinhard
Iserlohn
Reservelistenplatz 1
AfD
Dr. Müller, Michael
Iserlohn
Reservelistenplatz 1
AfD
Langguth, Alexander
Iserlohn
Reservelistenplatz 2
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
AfD
Neppe, Frank
Iserlohn
Reservelistenplatz 3
PIRATEN
Herbers, Hans Immanuel Iserlohn
Reservelistenplatz 1
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,
Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben
a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Iserlohn, den 02.06.2014
Wahlleiter
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Integrationsratswahl
der Stadt Menden (Sauerland) am 25.05.2014
Der Wahlausschuss der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) festgestellt. Gemäß § 14 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) werden die Namen der gewählten Bewerber
hiermit bekanntgegeben.
Gemäß § 15 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl der Stadt Menden (Sauerland) können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich,
Einspruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Integrationsratswahl gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter
schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Stadt Menden (Sauerland), den 30.05.2014
Fleige
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
DITIB - Islamische Gemeinde (DITIB - Islamische Gemeinde):
Ekinci, Mehmet, Mendener Straße 8, 58710 Menden (Sauerland), Automatendreher
Büyükkilic, Ruhi, Carl-Schmöle-Straße 51a, 58706 Menden (Sauerland), Arbeitnehmer
Integration und Vielfalt (Integration und Vielfalt):
Gröhlich-Ulmke, Gönül, Papenhausenstraße 27, 58706 Menden (Sauerland), Vertriebsleiter
Küpeli, Serdar, Unnaer Straße 48, 58706 Menden (Sauerland), Versicherungskaufmann
Einzelbewerber:
Centorrino, Giuseppe, Kolpingstraße 18, 58706 Menden (Sauerland), Verkäufer
Griechische Gemeinde (Griechische Gemeinde):
Paraschos, Nikolaus, Bräukerweg 46, 58708 Menden (Sauerland), Kaufmann
Zachari, Eleni, Schwitter Weg 86, 58706 Menden (Sauerland), Steuerfachwirtin
Thomas, Christos, Pater-Alker-Weg 2, 58706 Menden (Sauerland), Elektromeister
Bakalis, Vassilios, In den Gärten 16, 58710 Menden (Sauerland), Kaufmann
Einzelbewerber:
Karakullukcu, Rasim Reis, Horlecke 18b, 58706 Menden (Sauerland), Dipl. Ing.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die
den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs.
2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder
verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können.
Bekanntmachung der Stadt Iserlohn
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176
„Ortskern - Lössel“
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.05.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern Lössel“ einzuleiten. Nach § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW (BekanntmVO, Stand
01.09.2009) bestätigt der Bürgermeister, dass der
Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO
verfahren worden ist. Die Bekanntmachung wurde
am 02.06.2014 angeordnet. Es handelt sich um eine
Änderung des Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB.
Ziel der Planung ist, die im Zuge einer Grundstücksbereinigung aus dem Jahr 2013 nicht mehr benötigte
Verkehrsfläche der angrenzenden Grundstücksfläche des Hotels „Neuhaus“ zuzuteilen und die bisher
festgesetzte Verkehrsfläche in Mischgebiet gem. § 6
BauNVO zu ändern. Weiterhin soll die Grenze der
überbaubaren Fläche geringfügig nach Westen erweitert werden.
Iserlohn, 02.06.2014
STADT ISERLOHN
Dr. Ahrens
Bürgermeister
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ wird mit
der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB in Form der öffentlichen Auslegung fortgesetzt.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 176 „Ortskern - Lössel“ nebst Begründung wird
vom 16.06.2014 bis einschließlich 18.07.2014 im
Rathaus II – Bereich Städtebauliche Planung, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von
8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00
Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) ausgelegt. Des
Weiteren ist die Einsichtnahme in den Planentwurf
auch über das Internet möglich:
http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift
oder
per
E-Mail
unter
der
Adresse
„bauleitplanung@iserlohn.de“ vorgebracht werden.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt.
711
Bebauungsplan Nr. 176
"Ortskern Lössel"
3. Änderung gem. § 13a BauGB
Abgrenzung des Plangebietes
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014
Der Wahlausschuss der Gemeinde Herscheid hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2014 das Ergebnis der
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 festgestellt. Gemäß §§ 35 und 46b des
Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird das
Ergebnis hiermit bekannt gegeben:
Wahlberechtigte
6053
Wähler/innen
3204
Ungültige Stimmen
38
Gültige Stimmen
3166
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name)
Name/n der Partei/en oder
Wählergruppe/n, Kennwort
Stimmen
Schmalenbach, Uwe
Einzelbewerber Schmalenbach
2794
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Mehrheit der Wähler für den/die Bewerber/in gestimmt haben und
dieser/diese damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der
Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Herscheid, den 28.05.2014
Die Wahlleiterin
Plate-Ernst
Bekanntmachung der Stadt Iserlohn
Bebauungsplan Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.05.2014 beschlossen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ nebst Begründung öffentlich auszulegen ist. Nach § 2 Abs.
3 der Bekanntmachungsverordnung NRW (BekanntmVO, Stand 01.09.2009) bestätigt der Bürgermeister, dass der
Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren
worden ist. Die Bekanntmachung wurde am 02.06.2014 angeordnet.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Parkhauses und die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes zu schaffen.
Das Plangebiet liegt in der Iserlohner Heide, zwischen der Baarstraße im Osten und der Bahnlinie im Westen. Der
räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche westlich der FriedrichKirchhoff-Straße und nördlich der Schmölestraße mit einer Gesamtfläche von ca. 13.000 m². Der Geltungsbereich
des Planentwurfs ist auch aus der beigefügten Umrisszeichnung ersichtlich.
Die voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen der Planung wurden im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt und sind in dem gem. § 2a BauGB aufgestellten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung. Inhaltlich sind die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen mit ihren jeweiligen
Wechselwirkungen berücksichtigt worden.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:
Arten der vorhandenen
Information
Gutachten
Gutachten
Gutachten
Urheber
Thematischer Bezug
Büro Grünkonzept, Coesfeld
Ing.-Büro für Akustik und Lärm- u.
Immissionsschutz, Hagen
Umweltbericht
Geräusch-u.
Immissionsschutz
Gutachten
Artenschutzrechtliche
Prüfung (Stufe 1)
Büro Grünkonzept, Coesfeld
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 „Iserlohner Heide – Schmölestraße“ nebst Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 16.06.2014 bis einschließlich
18.07.2014 im Rathaus II – Bereich Städtebauliche Planung, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch
von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) ausgelegt. Des Weiteren ist die Einsichtnahme in den Planentwurf auch über das Internet möglich:
http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per EMail unter der Adresse „bauleitplanung@iserlohn.de“ vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres
Normenkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht,
die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat,
aber hätte geltend machen können.
Iserlohn, 02.06.2014
Stadt Iserlohn
Dr. Ahrens
Bürgermeister
714
Bebauungsplan Nr. 389
"Iserlohner Heide - Schmölestraße"
gem. § 13a
Abgrenzung des Plangebietes
BauGB"
Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle
der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 25.05.2014 in der Gemeinde Schalksmühle
Nachdem der Wahlausschuss der Gemeinde Schalksmühle am 27.05.2014 die Wahlergebnisse festgestellt
hat, werden gemäß §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 63 und 75
d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl und der Wahl des Rates
hiermit öffentlich bekannt gegeben.
A.
Wahl des Bürgermeisters
Wahlberechtigte
Wähler
ungültige Stimmen
gültige Stimmen
9.054
4.973
80
4.893
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Weber, Jörg (CDU)
Siol, Michael (SPD)
Schönenberg, Jörg (Einzelbewerber)
773
1.194
2.926
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Jörg Schönenberg, Am Hohlweg 9, 58579 Schalksmühle
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist.
B.
Wahl des Rates
Wahlberechtigte
Wähler
ungültige Stimmen
gültige Stimmen
9.054
4.975
90
4.885
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Unabhängige Wählergemeinschaft Schalksmühle (UWG)
Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Freie Demokratische Partei (FDP)
2.075
1.073
1.191
546
Aufgrund des Stimmenergebnisses entfallen auf die Parteien und Wählergruppen folgende Sitzzahlen:
Unabhängige Wählergemeinschaft Schalksmühle (UWG)
Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Freie Demokratische Partei (FDP)
I.
12 Sitze
6 Sitze
7 Sitze
3 Sitze
In den Wahlbezirken wurden gewählt:
Wahlbezirk
1
Rotthauser Straße 25, 58579 Schalksmühle
Lal, Enid,
UWG
2
3
4
5
6
7
8
9
10
UWG
UWG
UWG
UWG
UWG
UWG
UWG
SPD
UWG
Nelius, Klaus-Detlef, Reeswinkeler Weg 13, 58579 Schalksmühle
Müller, Michael, Mollsiepen 6, 58579 Schalksmühle
Schnepper, Folker, Auf dem Mühlenfeld 1, 58579 Schalksmühle
Quenzel, Irmtraud Brigitte Anni, Am Rauhen Stück 24, 58579 Schalksmühle
Müller, Bernd, Brucher Weg 6, 58579 Schalksmühle
Potberg, Jochen, Klagebach 18, 58579 Schalksmühle
Haböck, Harald, Flaßkamp 32, 58579 Schalksmühle
Pahde, Guido, Am Linscheider Berg 16, 58579 Schalksmühle
Schmidt, Ortwin, Im Dahl 35, 58579 Schalksmühle
716
11
12
13
Trimpop, Manfred, Bussardweg 12, 58579 Schalksmühle
Bachmann, Heide, Heedfelder Straße 11, 58579 Schalksmühle
Fischer, Erhard, Albringwerde 7, 58579 Schalksmühle
II.
Aus den Reservelisten wurden gewählt:
UWG
UWG
UWG
Reserveliste der CDU
Schwalm, Michael, Amphoper Straße 41, 58579 Schalksmühle
Pfaffenbach, Kurt Ulrich, Mollsiepen 13, 58579 Schalksmühle
Weber, Jörg, Am Nocken 39, 58579 Schalksmühle
Schmitt, Paula Margarete Annegret, Lauenscheider Weg 6, 58579 Schalksmühle
Krause, André Reinhard, Bergstraße 103, 58579 Schalksmühle
Krampe, Thorsten, Eichendorffstraße 40, 58579 Schalksmühle
Reserveliste der SPD
Siol, Michael, Sperberweg 10, 58579 Schalksmühle
Seggedi, Kathrin, Am Nocken 35, 58579 Schalksmühle
Schäfer, Lutz, Ramsloher Wäldchen 21, 58579 Schalksmühle
Kloß, Udo Carl, Löh 29, 58579 Schalksmühle
Engels, Ralf, Unterm Ried 55, 58579 Schalksmühle
Mackenbach, Inga, Dahlienstraße 1, 58579 Schalksmühle
Reserveliste der FDP
Schriever, Jan, Rotthauser Straße 23, 58579 Schalksmühle
Daßler, Dietmar, Stallhaus 54, 58579 Schalksmühle
Ebert, Jürgen, Falkenweg 6, 58579 Schalksmühle
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahlen
•
•
•
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses – also bis zum 04.07.2014 - Einspruch erheben,
wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu
erklären.
Schalksmühle, 28.05.2014
Der Wahlleiter
Gez. Voss
717
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen
des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in
der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses
gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung
(KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte
15888
Wähler/innen
7262
Ungültige Stimmen
124
Gültige Stimmen
7138
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name)
Name/n der Partei/en oder
Wählergruppe/n, Kennwort
Stimmen
Nesselrath, Jan
CDU, SPD
3985
Krause, Kai Jens
FDP
875
Deppe, Michael August
Einzelbewerber Deppe
1321
Laufer, Iris Rita
Einzelbewerberin Laufer
957
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Nesselrath, Jan (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 3985
Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit
gewählt ist.
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 03.07.2014, einschließlich,
Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben
a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meinerzhagen, den 30.05.2014
Der Wahlleiter
gez. Pierlings
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Hemer am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b
des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit
bekanntgegeben.
Wahlberechtigte
28451
Wähler/innen
12728
Ungültige Stimmen
276
Gültige Stimmen
12452
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,
Einzelbewerber
Direktmandate
Stimmen (absolut)
Stimmen (Prozent)
CDU
19
5810 46,66 %
SPD
0
3202 25,71 %
UWG
0
1298 10,42 %
GAH
0
1136 9,12 %
FDP
0
594 4,77 %
DIE LINKE
0
412 3,31 %
gesamt
19
12452
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1.
in den Wahlbezirken
Wahlbezirk
Direktkandidat
Wahlbezirk 010
Naujocks, Diana, CDU
Wahlbezirk 020
Kähler, Tobias, CDU
Wahlbezirk 030
Schulz, Jörg Karl Heinz, CDU
Wahlbezirk 040
Gropengießer, Martin Wilhelm Heinrich, CDU
Wahlbezirk 050
Tuschhoff, Renate, CDU
Wahlbezirk 060
Schmöle, Hans Ludwig, CDU
Wahlbezirk 070
Drobela, Carmen, CDU
Wahlbezirk 080
Nix, Ingo, CDU
Wahlbezirk 090
Römer, Wolfgang, CDU
Wahlbezirk 100
Klein, Walter, CDU
Wahlbezirk 110
Dr. Kopp, Fridtjof, CDU
Wahlbezirk 120
Fobbe, Sabine, CDU
Wahlbezirk 130
Susewind, Andree Martin, CDU
Wahlbezirk 140
Lingenberg, Heiko, CDU
Wahlbezirk 150
Lötters, Robin Peter, CDU
Wahlbezirk 160
Koch, Jochen, CDU
Wahlbezirk
Direktkandidat
Wahlbezirk 170
Diekenbrock, Holm, CDU
Wahlbezirk 180
Stenner Genannt Borghoff, Karl Friedrich, CDU
Wahlbezirk 190
Dr. Rübsam, Michael, CDU
2.
aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
CDU
Hennecke, Herbert Wilhelm Josef
Hemer
Reservelistenplatz 20
SPD
Klein, Hans-Peter
Hemer
Reservelistenplatz 1
SPD
Blask, Inge Rose
Hemer
Reservelistenplatz 2
SPD
Camminadi, Bernhard
Wolfgang Helmuth
Hemer
Reservelistenplatz 3
SPD
Schulte-Berg, Claudia
Hemer
Reservelistenplatz 4
SPD
Fischer, Thomas
Hemer
Reservelistenplatz 5
SPD
Strehl, Anke
Hemer
Reservelistenplatz 6
SPD
Stegbauer, Stefan
Hemer
Reservelistenplatz 7
SPD
Wipper, Christa Marie
Hemer
Reservelistenplatz 8
SPD
Haas, Jürgen Ferdinand
Hemer
Reservelistenplatz 9
SPD
Paufler-Klein, Johanna
Christiane
Hemer
Reservelistenplatz 10
SPD
Thienelt, Werner Willi
Dieter
Hemer
Reservelistenplatz 11
UWG
Schreiber, Klaus Albert
Karl
Hemer
Reservelistenplatz 1
UWG
Heilmann, Michael Bruno Hemer
Reservelistenplatz 2
UWG
Büchner, Guido
Hemer
Reservelistenplatz 3
UWG
Gertitschke, Walter
Hemer
Reservelistenplatz 4
GAH
Bötcher-von Larcher,
Antje
Hemer
Reservelistenplatz 1
GAH
Büttner, Marcel
Hemer
Reservelistenplatz 2
GAH
Muhs, Josef Klemens
Hemer
Reservelistenplatz 3
GAH
Piplak-Meier, Maria Wilhelmine
Hemer
Reservelistenplatz 4
FDP
Stopsack, Arne Hermann Hemer
Reservelistenplatz 1
FDP
Lipproß, Andrea
Hemer
Reservelistenplatz 2
DIE LINKE
Wilke, Achim Erich
Hemer
Reservelistenplatz 1
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 28.06.2014, einschließlich,
Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben
a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Hemer, den 28.05.2014
gez. Forsting
5.
Bekanntmachung der Gemeinde Schalksmühle
Wahlbekanntmachung
1.
Am 15. Juni 2014 findet im Märkischen Kreis
eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Die
Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde ist in 14 Stimmbezirke eingeteilt. Die 14 Stimmbezirke bilden gleichzeitig
den Kreiswahlbezirk 20 des Wahlgebietes des
Märkischen Kreises.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich
von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen
(einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel - im verschlossenen Wahlumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der
auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens
am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den
Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04. bis
04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der
Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum
angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu
wählen hat.
6.
Es sind 3 Briefwahlvorstände gebildet worden.
Diese treten am 15.06.2014 um 15.00 Uhr, in
Schalksmühle, Rathaus, Rathausplatz 1,
Zimmer 20, 25 und 38 zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch
die Briefwahlvorstände.
3.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können
a)
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk ihres Wahlgebietes
oder
b)
durch Briefwahl teilnehmen.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht
nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25
Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des
Strafgesetzbuches).
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Schalksmühle, 27.05.2014
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gez. Voss
Die Wähler haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen und haben deshalb
einen amtlichen Ausweis mitzubringen. Zur
Erleichterung des Wahlgeschäftes soll auch
die Wahlbenachrichtigung mitgebracht
werden. Die Wahlbenachrichtigung soll bei
der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln,
die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer
Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so
zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt
werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Landratsstichwahl eine
Stimme. Er wählt, indem er durch Ankreuzen
oder auf andere Weise kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel für die Landratsstichwahl ist
weiß mit schwarzem Aufdruck.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an
die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und
Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Bekanntmachung der Stadt Plettenberg
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, den 15.06.2014 findet in der Stadt
Plettenberg die Stichwahl zum Landrat des Märkischen Kreises statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis
18.00 Uhr.
2. Die Stadt ist in 18 Gemeindewahlbezirke mit insgesamt 24 Stimmbezirken eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04.2014 bis zum
04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem
die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr im
Rathaus, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg zusammen.
722
3. Jede/r Wähler/in kann grundsätzlich nur im Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.
Die Wähler/innen sollen ihre Wahlbenachrichtigung
und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im
Wahlraum bereitgehalten. Jede/r Wähler/in erhält
für die Landratswahl einen weißen Stimmzettel mit
schwarzem Aufdruck.
Die/der Wähler/in hat eine Stimme.
Die/Der Wähler/in gibt ihre/seine Stimme in der
Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil des
Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Wahlbekanntmachung
1.
2.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die
Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung
des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler/innen, die einen Wahlschein erhalten haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich beim
Wahlamt der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12,
58840 Plettenberg einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens
am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
werden.
3.
Am 15.06.2014 findet im Märkischen Kreis
eine Stichwahl zur Landratswahl statt. Die
Wahl dauert von 08.00 Ushr bis 18.00 Uhr.
Die Gemeinde ist in 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlbezirk 10 ist in
die Stimmbezirke 10/1
und 10/2 und der Wahlbezirk 11 in die
Stimmbezirke 11/1 und 11/2 unterteilt. Die
11 allgemeinen
Wahlbezirke bilden gleichzeitig den Kreiswahlbezirk 27 des Märkischen Kreises.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den
Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.04.
bis 04.05.2014 zugestellt worden sind,
sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Es sind 2 Briefwahlvorstände gebildet worden. Diese treten am 15.06.2014 um 15.30
Uhr, in Herscheid, Rathaus, Konferenzraum Nr. 122 und Besprechungsraum 216,
Plettenberger Straße 27, zusammen. Die
Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt
durch die Briefwahlvorstände.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem
Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in
dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist.
Die Wähler haben sich auf Verlangen über
ihre Person auszuweisen und haben deshalb einen amtlichen Ausweis mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäftes soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln,
die im Wahlraum bereitgehalten werden.
Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.
6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur
einmal und nur persönlich ausüben. Wähler/innen,
die des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind,
den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in
die Wahlurne zu werfen, können sich einer Hilfsperson bedienen.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer
Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem
besonderen Nebenraum gekennzeichnet
und so zusammengefaltet werden, dass
nicht erkannt werden kann, wie er gewählt
hat.
Der Wähler hat für die Landratsstichwahl
eine Stimme. Er wählt, indem er durch Ankreuzen oder auf andere Weise kenntlich
macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. er Stimmzettel für die Landratsstichwahl ist weiß mit schwarzem Aufdruck.
Plettenberg, den 28.05.2014
Der Bürgermeister
gez.
-Müller-
4.
723
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss
an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses im
Stimmbezirk ist öffentlich. Jedermann hat
Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung
des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben,
können
a)
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk ihres Wahlgebietes
oder
b)
durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss
sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen
amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel - im
verschlossenen Wahlumschlag - und dem
unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er
dort spätestens am Wahltage bis 16.00
Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder
das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a
Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Herscheid, 30.05.2014
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Plate - Ernst
724
STADT HALVER
Wahlbekanntmachung der Stadt Halver
Kommunalwahlen – Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises am 15. Juni 2014
1.
Bei den Wahlen am 25.05.2014 hat keiner der Bewerber für das Amt des Landrats des Märkischen Kreises
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Es findet daher gemäß § 46 c Absatz 2 des
Kommunalwahlgesetzes eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die
höchsten
Stimmenzahlen
erhalten
haben.
Dies sind die Bewerber Thomas Gemke (CDU) und Lutz Vormann (SPD).
2.
Die Stichwahl findet am
Sonntag, 15. Juni 2014,
statt.
Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.
Es wird aufgrund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der Wahl am 25. Mai 2014. Wählen
kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
3.
Die Stadt Halver ist in 17 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis
zum 04.05.2014 übersandt (und bei einer Wahlteilnahme am 25. Mai 2014 zurückgegeben) worden sind,
sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der
Wahlbenachrichtigung ist weiterhin zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist. (Barrierefrei
zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.)
Eine neue Wahlbenachrichtigung geht den Wahlberechtigten nicht zu.
4.
Die drei Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.30 Uhr in
den Zimmern 12, 13 und 26 des Rathauses, Thomasstraße 18, 58553 Halver, zusammen. Zu den Räumen
der Briefwahlvorstände hat jedermann Zutritt.
5.
Jeder Wahlberechtigte kann nur
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
in
dem
Wahlraum
des
Stimmbezirks
wählen,
in
dessen
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen
gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wähler haben sich auf Verlangen
über ihre Person auszuweisen.
6.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln (weiß), die im Wahlraum bereitgehalten werden.
7.
Der Wähler hat eine Stimme, die abgeben wird, in dem durch Ankreuzen oder in anderer Weise kenntlich
gemacht wird, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Danach wirft der Wähler den Stimmzettel in die Wahlurne.
8.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung
des Wahlgeschäfts möglich ist.
9.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können in jedem Stimmbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl
wählen.
1
10. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13.06.2014,
18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Halver, Wahlamt, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
werden.
Der Wahlschein kann auch über die Homepage der Stadt Halver (www.halver.de) beantragt werden. Eine
telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt
werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (bis zum 14.06.2014),
12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wahlberechtigte, die bereits zur Wahl am 25. Mai 2014 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragt
hatten, wird von Amts wegen ein Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) erteilt und zugesandt.
11. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus
 einen amtlichen gelben Wahlschein,
 einen amtlichen weißen Stimmzettel zur Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises
 einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“ und
 einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“.
Wer durch Briefwahl wählt,





kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen grünen Stimmzettelumschlag
und verschließt diesen,
unterzeichnet die auf dem gelben Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter
Angabe des Ortes und des Tages,
steckt den verschlossenen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen
gelben Wahlschein in den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag,
verschließt den gelben Wahlbriefumschlag und
übersendet den Wahlbrief durch die Post so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen
Stelle, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefes darf er nicht mehr
zurückgegeben werden.
Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den
Stimmzettel zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag bzw. in den Wahlbriefumschlag zu legen
und diesen zu verschließen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Hilfsperson hat
auf dem Wahlschein durch Unterschreiben der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu bestätigen,
dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
12. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform
ausschließlich
von
der
Deutschen
Post
AG
unentgeltlich
befördert.
13. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1
und 3 des Strafgesetzbuches).
11. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Thomasstraße 18, 58553 Halver, Zimmer 19
und 20, Telefon 73-112 und 73-110, Mail: wahlen@halver.de zur Verfügung.
Halver, 30.05. 2014
Der Bürgermeister
Dr. Bernd Eicker
2
Die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder einen Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, sind zur Wahl mitzubringen.
Bekanntmachung der Stadt Kierspe
6.
Kommunalwahl 2014;
Wahlbekanntmachung zur Stichwahl des
Landrates des Märkischen Kreises
7.
Am Sonntag, 15.06.2014, findet die Stichwahl des
Landrates statt. Bei den Wahlen am 25.05.2014 hat
kein Bewerber für das Amt des Landrates des Märkischen Kreises mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten. Daher findet gemäß § 46 c Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW eine
Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei
der Wahl am 25.05.2014 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Die Stadt Kierspe ist in 17 allgemeine Wahl/Stimmbezirke eingeteilt, wobei die Wahlbezirke 5, 8 und 9 in jeweils zwei Stimmbezirke
untergliedert sind.
3.
Es wird aufgrund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der Wahl am
25.05.2014. Wählen kann nur, wer in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
Wahlschein hat.
Der Stimmzettel muss von den Wählern in
der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie gewählt worden ist.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in
das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt
worden sind, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem
die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.
5.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem
Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss
an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung
und Feststellung der Wahlergebnisse im
Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
9.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Stichwahl durch Stimmabgabe in
jedem Stimmbezirk des Wahlgebietes oder
durch Briefwahl wählen.
10.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich
von der Stadt Kierspe die Briefwahlunterlagen beschaffen.
Wahlscheine können bis zum 13.06.2014,
18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt
Kierspe mündlich, schriftlich oder elektronisch (www.kierspe.de) beantragt werden.
Eine neue Wahlbenachrichtigung geht
den Wahlberechtigten für die Stichwahl
nicht zu.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag
zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
16.00 Uhr im Rathaus, Springerweg 21,
58566 Kierspe, in den Zimmern 5, 10 und 40
zusammen. Zu den Räumen der Briefwahlvorstände
hat
jedermann
Zutritt.
8.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus
•
einem amtlichen gelben Wahlschein
•
einem amtlichen weißen Stimmzettel zur Stichwahl des Landrates des
Märkischen Kreises
•
einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck
„Kommunalwahlen“
•
einem amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck „Kommunalwahlen“.
Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit
einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.
Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen
Wahlräume kann während der allgemeinen
Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, Wahlbüro, Zimmer 12, eingesehen werden.
4.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise
ab, dass er durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich macht, welchem Bewerber die
Stimme gelten soll.
Dies sind die Bewerber Thomas Gemke (CDU) und
Lutz Vormann (SPD).
1.
Gewählt wird mit amtlich hergestellten
Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.
Der gelbe Wahlbrief mit dem Stimmzettel in
dem verschlossenen Stimmzettelumschlag
und dem unterschriebenen Wahlschein ist so
rechtzeitig an die Stadt Kierspe zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis
16.00 Uhr eingeht. Die Wahlbriefe können
auch bei der Stadt Kierspe bis 16.00 Uhr abgegeben werden. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.
727
11.
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere
Versendungsform ausschließlich von der
Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
12.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht
nur einmal und nur persönlich ausüben.
gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur
Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung
soll bei der Wahl vorgelegt werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im
Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler
erhält bei Betreten des Wahlraumes einen
Stimmzettel ausgehändigt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder
das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a
Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Der Wähler hat eine Stimme. Der Wähler gibt
seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
rechten oder linken Teil des Stimmzettels durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin/
dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht
erkennbar sind.
Kierspe, den 30.05.2014
Der Bürgermeister
In Vertretung
Olaf Stelse
Beigeordneter
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an
die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und
Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können
an der Wahl im Wahlbezirk für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in
einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder durch Briefwahl teilnehmen.
Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid
Wahlbekanntmachung
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von
der Gemeindebehörde die Briefwahlunterlagen
(einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen
Wahlbriefumschlag beschaffen.
Am 15. Juni 2014 findet im Märkischen Kreis die
Stichwahl des Landrates des Märkischen Kreises
statt.
1.
Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Das Stadtgebiet Lüdenscheid ist in 81 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
6.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 04.05.2014 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und
der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der
barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt
Lüdenscheid,
Wahlamt,
Telekomgebäude,
Zimmer 14, Rathausplatz 2b, 58507 Lüdenscheid zur Einsichtnahme aus.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf den
Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden.
7.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung
der Briefwahlergebnisse am Wahltag um 15.00
Uhr im Bergstadt-Gymnasium, Saarlandstraße
5, 58511 Lüdenscheid, zusammen.
3.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an
die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene
Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens
am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen. Später
eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen
nicht berücksichtigt.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur
einmal und nur persönlich ausüben (§ 25
Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des
Strafgesetzbuches).
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem
Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die
Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und
ihren Personalausweis - Unionsbürger einen
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von
728
weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler
durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede
Unterschriftensammlung verboten.
Gewählt wird mit dem amtlichen Stimmzettel. Die
Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von
Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe
über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor
Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet
werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er
gewählt hat.
Für die Stichwahl zur Wahl des Landrates werden
weiße Stimmzettel verwendet.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung der Kandidaten und der Partei.
Lüdenscheid, den 28.05.2014
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Theissen
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem unteren Teil des Stimmzettels
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Wahlvorschlag sie gelten soll.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die
Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk (Stimmbezirk) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes
möglich ist.
Bekanntmachung der Stadt Hemer
Wahlbekanntmachung zur
Stichwahl des Landrates
am 15.06.2014
Wähler, die einen Wahlschein für die Stichwahl
zur Wahl des Landrates besitzen, können an der
Wahl
Am 15.06.2014 findet im Märkischen Kreis die
Stichwahl zur Wahl des Landrates statt.
Die Wahl dauert von 8.00 - 18.00 Uhr.
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlgebietes
Die Stadt Hemer ist in 21 allgemeine Wahlbezirke
aufgeteilt.
oder
- durch Briefwahl
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das
Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind
der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum
angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen
haben.
Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem
Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44 im Wahlbüro (Zimmer 106) zur Einsichtnahme aus.
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der
Stadt Hemer die folgenden Unterlagen beschaffen:



Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der
Briefwahlergebnisse um 15:00 Uhr im Rathaus der
Stadt Hemer, Hademareplatz 44 zusammen.
einen amtlichen weißen Stimmzettel
einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und
einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die
der Wahlbrief zurückzusenden ist,
aufgedruckt ist.
Der gelbe Wahlbrief mit dem Stimmzettel – im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlscheinen ist so rechtzeitig an die
auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu
übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag
bis 16:00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum
des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Stichwahl
vorgelegt werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur
einmal und nur persönlich ausüben (§25 Kommunalwahlgesetz).
729
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar
(§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Die Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab,
dass sie im unteren Teil des Stimmzettels durch ein
in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich machen, welchem der
beiden Wahlvorschläge sie gelten soll.
Hemer, 02.06.2014
Der Bürgermeister
Gez. Michael Esken
Die Wähler haben bei der Stichwahl eine Stimme.
Auf dem Stimmzettel kann nur ein Bewerber für das
Amt des Landrats gekennzeichnet werden. Der
Stimmzettel ist auf weißem Papier mit schwarzem
Aufdruck im Format DIN A 5 erstellt. Er muss von
den Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie gewählt worden ist.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die
Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann
hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen
Wahlbekanntmachung
für die Stichwahl des Landrats
des Märkischen Kreises am 15.06.2014
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an
der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Stimmbezirk des Märkischen Kreises oder durch
Briefwahl teilnehmen.
Am Sonntag, 15.06.2014, findet in der Stadt Meinerzhagen die Stichwahl des Landrats des Märkischen Kreises statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr
bis 18.00 Uhr.
Alle Wähler, die bereits bei der Wahl am 25.05.2014
Briefwahl für die Stichwahl beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt.
Wer dies nicht beantragt hatte, aber bei der Stichwahl per Brief wählen möchte, muss bei der Stadt
Meinerzhagen, Bürgerbüro im Rathaus, Bahnhofstraße 15, Meinerzhagen, die Briefwahlunterlagen
(Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, einen
amtlichen grünen Stimmzettelumschlag sowie einen
amtlichen gelben Wahlbriefumschlag) beantragen.
Die Wahlunterlagen werden direkt im Bürgerbüro
ausgehändigt oder an die Wohnanschrift übersandt.
Die Beantragung ist auch über die städtische Internetseite www.meinerzhagen.de möglich.
Die Stadt Meinerzhagen ist in 17 allgemeine Wahlbezirke mit insgesamt 20 Stimmbezirken eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das
Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
für die Wahl am 25.05.2014 bis zum 04.05.2014
übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und
der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Für die Stichwahl ist der
Wahlraum für den Stimmbezirk 161 (Mehrzweckhalle Rinkscheid) ausnahmsweise im Gebäude der Fa.
W. u. H. Fernholz, Ihne 20, 58540 Meinerzhagen,
eingerichtet. Barrierefrei zugängliche Wahlräume
sind in der den Wahlberechtigten übersandten
Wahlbenachrichtigung mit dem Zusatz „barrierefrei“
gekennzeichnet. Neue Wahlbenachrichtigungen für
die Stichwahl werden nicht versandt.
Bei der Briefwahl hat der Wähler der Stadt Meinerzhagen in einem
verschlossenen
Wahlbriefumschlag seinen Wahlschein mit der unterschriebenen „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“
und in einem besonders verschlossenen grünen
Stimmzettelumschlag seinen gekennzeichneten
Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass er
dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch im Bürgerbüro abgegeben
werden. Die Wahlunterlagen können ebenso unmittelbar im Bürgerbüro ausgefüllt und in die Wahlurne
eingeworfen werden.
Die Briefwahlvorstände treten zur Vorbereitung der
Auszählung und zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14.00 Uhr im Rathausgebäude 2, Bahnhofstraße 13, zusammen.
Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wähler haben
sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen
und daher einen amtlichen Personalausweis oder
Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, zur Wahl mitzubringen. Zur Erleichterung
des Wahlgeschäfts soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur
einmal und nur persönlich ausüben (§ 25
Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder
sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107
a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Meinerzhagen, 03. Juni 2014
Der Bürgermeister
gez. Pierlings
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im
Wahlraum bereitgehalten werden. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes jeweils einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt.
730
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in
der Stadt Hemer am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses
gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung
(KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte
28451
Wähler/innen
12729
Ungültige Stimmen
216
Gültige Stimmen
12513
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name)
Name/n der Partei/en oder
Wählergruppe/n, Kennwort
Stimmen
Esken, Michael
CDU
9437
Klein, Hans-Peter
SPD
2511
Wilke, Achim Erich
DIE LINKE
565
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Esken, Michael (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 9437
Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit
gewählt ist.
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 28.06.2014, einschließlich,
Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben
a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Hemer, den 28.05.2014
gez. Forsting
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in
der Stadt Kierspe am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§
35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO)
hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte
13119
Wähler/innen
5825
Ungültige Stimmen
95
Gültige Stimmen
5730
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name)
Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, Kennwort
Stimmen
Hentschel, Heinz-Jörg
SPD
1421
Emde, Frank
Einzelbewerber Emde
4309
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Emde, Frank (Wahlvorschlag Nr. 7) mit 4309 Stimmen mehr
als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der
Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kierspe, 28.05.2014
Olaf Stelse
Wahlleiter
733
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Kierspe am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46 b des
Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte
13119
Wähler/innen
5839
Ungültige Stimmen
91
Gültige Stimmen
5748
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe, Einzelbewerber
Direktmandate
Stimmen (absolut)
Stimmen (Prozent)
CDU
13
2073 36,06 %
SPD
3
1630 28,36 %
UWG
1
967 16,82 %
GRÜNE
0
489 8,51 %
FDP
0
267 4,65 %
Freie Wählergemein- schaft
Kierspe
0
322 5,60 %
gesamt
17
5748
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1.
in den Wahlbezirken
Wahlbezirk
Direktkandidat
Zum Alten Bahnhof
Schriever, Eva, CDU
Quartiersbüro
Erlhöfer, Ralf, CDU
Pestalozzischule
Stahl, Helga, SPD
Seniorenzentrum der AWO
Kleinfeld, Gerd, CDU
Kath. Gemeindehaus Kierspe / Bisitz
Stubenrauch, Bernd, CDU
Ev. Gemeindehaus Rönsahl
Fischer, Jörg, CDU
Bürgerhaus "Alte Post" Rönsahl
Scheel, Holger, CDU
Neuenhaus / Bollwerk
Grafe, Dieter, UWG
Volme / Freie Schule Erlen
Pempe, Markus, CDU
Rathaus - Mehrzweckraum A
Karloff, Matthias, CDU
Große Sporthalle Mehrzweckraum
Baukloh, Monika, SPD
Gesamtschule Mensa
Ullrich, Ralf, SPD
Vereinsheim Kleingärtner
Rothstein, Kerstin, CDU
737
Gaststätte Zur Post
Linde, Marie-Luise, CDU
Lutherhaus
Treff, Uwe, CDU
Altes Amtshaus
Aschenbrenner, Herbert, CDU
Hotel Unter den Linden
Tofote, Jürgen, CDU
2.
aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
SPD
Hentschel, Heinz-Jörg
Kierspe
Reservelistenplatz 1
SPD
Voswinkel, Marc
Kierspe
Reservelistenplatz 3
SPD
Reppel, Christian
Kierspe
Reservelistenplatz 5
SPD
Wolf, Sigrun
Kierspe
Reservelistenplatz 6
SPD
Busch, Oliver
Kierspe
Reservelistenplatz 7
SPD
Sieffert-Meisterjahn, ManueKierspe
la
Reservelistenplatz 8
SPD
Werner, Helga
Kierspe
Reservelistenplatz 10
UWG
Wieland, Clemens
Kierspe
Reservelistenplatz 1
UWG
Däumer, Rüdiger
Kierspe
Reservelistenplatz 3
UWG
Weiland, Kirstine
Kierspe
Reservelistenplatz 4
UWG
Fernholz, Friedhelm
Kierspe
Reservelistenplatz 5
Kierspe
Reservelistenplatz 6
UWG
Bengelsträter, Karl Friedrich
GRÜNE
Reyher, Hermann
Kierspe
Reservelistenplatz 1
GRÜNE
Jungmann, Detlef
Kierspe
Reservelistenplatz 2
GRÜNE
Nies, Thomas
Kierspe
Reservelistenplatz 3
FDP
Jung, Armin
Kierspe
Reservelistenplatz 1
FDP
Rothstein, Jürgen
Kierspe
Reservelistenplatz 2
Schröder, Peter Christian Kierspe
Reservelistenplatz 1
Freie Wählergemeinschaft Kierspe
Freie Wählergemeinschaft Kierspe
Schlüchting, Martin
Kierspe
Reservelistenplatz 2
Gemäß § 39 KWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der
Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Kierspe, 28.05.2014
Olaf Stelse
Wahlleiter
738
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates
der Stadt Iserlohn am 25.05.2014
Der Wahlausschuss der Stadt Iserlohn hat in seiner Sitzung am 28.05.2014 das Ergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohn festgestellt. Gemäß § 19 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl
des Integrationsrat der Stadt Iserlohn werden die Namen der gewählten Bewerber hiermit bekanntgegeben.
Gemäß § 20 Abs. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates der Stadt Iserlohn
können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 04.07.2014, einschließlich, Einspruch erheben. Wird gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben, so entscheidet der für die Integrationsrat gebildete Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich
einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
Türkische Gemeinde Iserlohn:
Atay, Ercan, Rubensstraße 23, 58636 Iserlohn, Icoglu, Vural, Sundernallee 62, 58636 Iserlohn, Die Liste der Deutschen aus Russland:
Esaulov, Ludmila, Sebastian-Kneipp-Weg 12, 58638 Iserlohn, Remisch, Rudolf, Griesenbraucker Straße 13, 58640 Iserlohn, ONE VOICE ISERLOHN (OVI) (OVI):
Yavuz, Hasan, Hindenburgstraße 7, 58636 Iserlohn, SPD Migration & Vielfalt:
El Bouziani, Mustafa, Gerlingser Weg 36, 58638 Iserlohn, Eren, Erbil, Karnacksweg 11, 58636 Iserlohn, Sentürk, Ali, Untergrüner Straße 97, 58644 Iserlohn, Slominski, Olga, Königsberger Straße 103, 58638 Iserlohn, Einzelbewerber:
Tairis, Ioannis, Görresstraße 22, 58636 Iserlohn, Stadt Iserlohn, den 02.06.2014
Bürgermeister als Wahlleiter
Bekanntmachung der Stadt Iserlohn
Entgeltordnung
der Stadtbücherei Iserlohn
mit Bekanntmachungsanordnung
vom 30.05.2014
I
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 27.Mai 2014 die nachstehende Satzung beschlossen.
Diese Satzung beruht auf § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung.
§1
Für die Ausleihe von Medien aus der Stadtbücherei werden folgende Entgelte erhoben. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich dabei um Jahresentgelte.
A.
Personen ab 18 Jahren (Hauptkarte)
10,00 €
B.
Inhaber des Familienpasses der Stadt Iserlohn ab 18 Jahren (Hauptkarte)
5,00 €
C.
Zusatzkarte für weitere im selben Haushalt lebende volljährige Familienmitglieder ersten Grades außer Schülern,
Studenten, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden bis 25 Jahren einschließlich (mit gleicher Laufzeit wie
die jeweilige Hauptkarte).
5,00 €
D.
3-Monats-Karte für Personen ab 18 Jahren
5,00 €
E.
Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Iserlohn
5,00 €
Von der Zahlung des Jahresentgeltes sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren einschließlich, Schüler, Studenten, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 25 Jahren einschließlich sowie Bezieher von Sozialleistungen gegen entsprechenden Nachweis (Schüler-, Studenten-, Freiwilligenausweis, Sozialpass der Stadt Iserlohn,
ALG II, Wohngeldbescheid) befreit.
In wirtschaftlichen oder sozialen Notlagen kann auf schriftlichen Antrag eine Entgeltermäßigung oder Befreiung
gewährt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Stadtbücherei im Einzelfall (Härtefallregelung).
§2
Für folgende Leistungen der Stadtbücherei werden Entgelte und/ oder Auslagenersatz gefordert:
A.
für das Neuausstellen eines Büchereiausweises bei Verlust oder Verschleiß
6,00 €
B.
für das Vormerken eines Mediums aus dem Besitz der
Stadtbücherei
1,00 €
C.
für das Ersetzen eines beschädigten oder entfernten
Strichcode-Etiketts
3,00 €
D.
für das Beschaffen eines Mediums aus dem Leihverkehr
der Bibliotheken
2,00 €
741
E.
als Bearbeitungsentgelt für das Ersetzen eines Mediums
zusätzlich zu seinem Wert
5,00 €
F.
als Bearbeitungsentgelt für die Meldung von offenen Forderungen an den Bereich Recht zum Forderungseinzug
pro Medieneinheit
5,00 €
§3
Bei Überschreitung der Ausleihfrist eines Mediums sind folgende Versäumnisentgelte zu entrichten:
1)
für Bestseller, Filme, Musik-CDs, CD- und DVD-ROMs und Konsolenspiele
vom 1. bis 24. Öffnungstag der Bücherei je
Öffnungstag und Medium
2)
0,50 €
für alle anderen in der Bücherei entleihbaren Medien
ab dem 1. Öffnungstag der Bücherei je Medium
0,50 €
ab dem 6. Öffnungstag der Bücherei je Medium
1,50 €
ab dem 11. Öffnungstag der Bücherei je Medium
2,50 €
ab dem 16. Öffnungstag der Bücherei je Medium
3,50 €
ab dem 21. Öffnungstag der Bücherei je Medium
4,50 €
§4
Diese Entgeltordnung tritt am 5. Juni 2014 in Kraft.
II
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung NRW kann gem. § 7 Abs. 6
Gemeindeordnung NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b)
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Iserlohn vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Iserlohn, 30.05.2014
Dr. Ahrens
Bürgermeister
742
Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014
Der Wahlausschuss der Gemeinde Herscheid hat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2014 das Ergebnis der
Wahl zur Vertretung der Gemeinde Herscheid am 25.05.2014 festgestellt. Gemäß §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird das Ergebnis
hiermit bekannt gegeben:
Wahlberechtigte
6053
Wähler/innen
3207
Ungültige Stimmen
41
Gültige Stimmen
3166
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,
Einzelbewerber
Direktmandate
Stimmen (absolut)
Stimmen (Prozent)
CDU
7
1299 41,03 %
SPD
4
1099 34,71 %
UWG
0
405 12,79 %
FDP
0
150 4,74 %
GRÜNE
0
213 6,73 %
gesamt
11
3166
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1.
in den Wahlbezirken
Wahlbezirk
Direktkandidat
1 Helle / Herscheid-Dorf
Prinz, Klaus, CDU
2 Rahlenberg
Bröker, Wolfgang Michael, CDU
3 Spielberg
Köster, Uwe, SPD
4 Schmachtekorste
Utermann, Jörg, SPD
5 Unter dem Dorf / Müggenbruch
Hauswald, Kornelia, CDU
6 Müggenbruch - Höh
Pierskalla, Erwin, SPD
7 Friedlin
Voß, Dirk, CDU
8 Hüinghausen / Elsen
Reinhardt, Peter Friedrich, SPD
9 Hüinghausen - Dorf
Moos, Sebastian, CDU
10 Reblin / Holte
Vedder, Caroline, CDU
11 Rärin / Schwarze Ahe
Kaufmann, Eberhard, CDU
2.
aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
CDU
Schröder, Sigrid
Herscheid
Reservelistenplatz 1
CDU
Hartung, Thomas
Herscheid
Reservelistenplatz 5
SPD
Vöpel, Wolfgang
Herscheid
Reservelistenplatz 1
SPD
Haas, Gerhard
Herscheid
Reservelistenplatz 2
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
SPD
Hüttemeister, Petra
Ursula
Herscheid
Reservelistenplatz 4
SPD
Pierskalla, Frank
Herscheid
Reservelistenplatz 5
UWG
Mühlhoff, Frank
Herscheid
Reservelistenplatz 1
UWG
Benecke, Peter
Herscheid
Reservelistenplatz 2
UWG
Milkereit, Udo Erwin
Herscheid
Reservelistenplatz 3
FDP
Zuchowski, Alexander
Herscheid
Reservelistenplatz 1
GRÜNE
Golian, Ute Gertrud
Herscheid
Reservelistenplatz 1
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der
Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Herscheid, den 28.05.2014
Die Wahlleiterin
Plate-Ernst
Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen
des Ergebnisses der Ratswahl
der Stadt Meinerzhagen am 25.05.2014
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b
des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit
bekanntgegeben.
Wahlberechtigte
15888
Wähler/innen
7262
Ungültige Stimmen
117
Gültige Stimmen
7145
Die gültigen Stimmen verteilten sich auf die Parteien wie folgt:
Partei, Wählergruppe,
Einzelbewerber
Direktmandate
Stimmen (absolut)
Stimmen (Prozent)
CDU
16
3168 44,34 %
SPD
1
1749 24,48 %
FDP
0
723 10,12 %
UWG
0
668 9,35 %
GRÜNE
0
539 7,54 %
DIE LINKE
0
134 1,88 %
PIRATEN
0
164 2,30 %
gesamt
17
7145
Folgende Bewerber/innen wurden gewählt:
1.
in den Wahlbezirken
Wahlbezirk
Direktkandidat
Stadtwerke Meinerzhagen
Nesselrath, Jan, CDU
Jugendzentrum
Kritschker, Udo Herbert, CDU
Pfarrheim St. Martin
Schluckwirth, Susanne Konstanze, CDU
Ev. Gemeindezentrum
Blume, Nadine, CDU
Schulzentrum Rothenstein I
Nolte, Benjamin, CDU
Schulzentrum Rothenstein II
Schmitt, Frank Roland Andreas, CDU
AWO-Kindergarten
Rüsche, Volkmar, CDU
CA Vending
Hasek, Petra, CDU
Altes Rathaus
Stracke, Thorsten, CDU
Kindergarten Hochstraße
Lüttel, Frank Thomas, CDU
Schulzentrum Auf der Wahr
Scholand, Matthias Johann, CDU
TUS-Turnhalle
Blume, Jan, CDU
Lengelscheid / Willertshagen
Busch, Stefan, CDU
Ebbeschule Valbert
Hartmann, Ingo, CDU
Ebbehalle Valbert
Goßen, Petra Maria, SPD
Wahlbezirk
Direktkandidat
Halle Rinkscheid / Fa.Fernholz
Turck, Hans Gerd, CDU
Hunswinkel / Haus Eckern
Gelhausen, Torben Holger, CDU
2.
aus den Reservelisten
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Wohnort
Mandat
CDU
Turk, Wilfried
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 9
SPD
Wirth, Gerhard Walter
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 1
SPD
Schmidt, Rainer
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 3
SPD
Freudenreich, Petra
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 4
SPD
Puschkarsky, Rolf
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 5
SPD
Ostermann, Margit
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 6
SPD
Kamphaus, Peter
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 7
SPD
Friedrich, Silvia
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 8
SPD
Stermann, Dirk
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 9
FDP
Krause, Kai Jens
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 1
FDP
Walfort, Matthias
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 2
FDP
Sauer, Frank
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 3
FDP
Krause, Annika
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 4
UWG
Benger, Raimo
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 1
UWG
Fuchs, Heidrun
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 2
UWG
Fischer, Christine
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 3
GRÜNE
Barone, Paolino Salvatore
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 1
GRÜNE
Becker, Ingolf
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 2
GRÜNE
Kretschmer, Benjamin
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 3
DIE LINKE
Follert, Georg
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 1
PIRATEN
Hantschel, Rudolf
Meinerzhagen
Reservelistenplatz 1
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 03.07.2014, einschließlich,
Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben
a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meinerzhagen, den 30.05.2014
Der Wahlleiter
gez. Pierlings
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Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den
Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de
kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.
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