Merkblatt Australian Business Number (ABN) - EEN
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Merkblatt Australian Business Number (ABN) - EEN
Merkblatt Australian Business Number (ABN) 1. Was ist die ABN? ........................................................................................................ 2 2. Wofür wird eine ABN benötigt? ................................................................................... 2 3. Unter welchen Voraussetzungen können ausländische Unternehmen eine ABN beantragen? ................................................................................................ 3 4. Wie wird eine ABN beantragt? .................................................................................... 3 5. Welche Daten sind anhand der ABN öffentlich zugänglich? ....................................... 4 © 2009 German-Australian Chamber of Industry and Commerce Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird jedoch nicht übernommen. Wir empfehlen in jedem Fall eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater, der über Erfahrung mit den australischen Bestimmungen verfügt. Hauptbüro: Level 10, 39-41 York Street, Sydney NSW 2000, Tel +61 2 8296 0400 Fax +61 2 8296 0411 Zweigstelle: Suite 4, Level 4, 443 Little Collins Street, Melbourne VIC 3000, Tel +61 3 9602 2320 Fax +61 3 9602 2340 1. Was ist die ABN? Die Australian Business Number ist eine 11-stellige Nummer, die in erster Linie der eindeutigen Identifikation des Unternehmens bei der Kommunikation mit australischen Behörden dient. Alle Unternehmen, die über eine ABN verfügen, sind im Australian Business Register (ABR) registriert (www.abr.gov.au). 2. Wofür wird eine ABN benötigt? Die Beantragung einer ABN ist zwar grundsätzlich nicht obligatorisch, sie ist jedoch Voraussetzung für die meist notwendige bzw. gewünschte GST-Registrierung (s. unser Merkblatt GST) und bietet zahlreiche weitere Vorteile: ¾ Inhaber einer ABN können Informationen über ihr Unternehmen online aktualisieren. ¾ Anmeldungen für diverse Steuern und Abgaben können unter Angabe der ABN online abgewickelt werden. ¾ Eine ABN ist Voraussetzung, um ein Unternehmen für die australische Umsatzsteuer “goods and services tax (GST)” zu registrieren. ¾ Auf Rechnungen, die GST ausweisen (tax invoices), muss eine ABN angegeben werden. ¾ Bei einigen Ausschreibungen ist die ABN praktisch eine Pflichtangabe (obwohl eine ABN theoretisch nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen darstellt). ¾ Gibt das ausführende ausländische Unternehmen bei Leistungen keine ABN an, sind Auftraggeber verpflichtet, vom Rechnungsbetrag eine Abzugsteuer (Foreign Resident Withholding, FRW) in Höhe von 46,5% des Rechnungsbetrags einzubehalten und abzuführen. Eine anteilige Rückerstattung ist nur mit der Einreichung einer Steuerklärung möglich. ¾ In der Baubranche fällt generell eine Steuer i.H.v. 5% an. Sollte hier keine ABN vorgelegt werden, beträgt auch hier der Steuersatz 46,5%. 2 3. Unter welchen Voraussetzungen können ausländische Unternehmen eine ABN beantragen? Ausländische „non-resident“ (nicht in Australien ansässige) Unternehmen können eine ABN beantragen, wenn sie Lieferungen oder Leistungen erbringen, die nach dem Gesetzeswortlaut “connected with Australia” sind, d. h. vereinfacht, wenn der Ort der Lieferung bzw. Leistung in Australien liegt. Bei Lieferungen von Gütern nach Australien ist dies z. B. grundsätzlich der Fall, ebenso wenn Dienstleistungen in Australien ausgeführt werden. Joint Ventures können in der Regel nur dann eine eigene ABN beantragen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Es gibt jedoch Konstellationen, bei denen diese Regel nicht gilt, dies sollte individuell mit der Registrierungsbehörde geklärt werden (Kontaktdaten s. Punkt 4). 4. Wie wird eine ABN beantragt? Die ABN kann unter www.abr.gov.au online beantragt werden. Klicken Sie dort auf „Apply for Australian Business Number (ABN)“ und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Ausländische „non-resident“ (nicht in Australien ansässige) Unternehmen müssen einen Identitätsnachweis (sog. „Evidence of Identity“) erbringen. Ein Unternehmen gilt dann als „nonresident“, wenn es nicht nach australischem Gesellschaftsrecht in Australien registriert ist, nicht über ein zentrales Management bzw. zentrale Führung in Australien verfügt und auch die Mehrheit seiner Anteilseigner nicht in Australien ansässig ist. Einzelunternehmer müssen außerdem eine persönliche Steuernummer (Tax File Number, TFN) beantragen. Die TFN kann zusammen mit der ABN beantragt werden. Das Formular für die Beantragung Ihrer TFN können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Welche Nachweise und Unterlagen eingereicht werden müssen, ist je nach Rechtsform des Unternehmens verschieden, bitte erkundigen Sie sich direkt bei der australischen Registrierungsbehörde. Diese erreichen Sie telefonisch unter +61 13 28 66. Wenn Sie kein Englisch sprechen, wird Ihnen unter +61 13 14 50 in Ihrer Sprache weitergeholfen. Für die Zuteilung einer TFN bzw. ABN fallen keine Kosten an. 3 5. Welche Daten sind anhand der ABN öffentlich zugänglich? Anhand der ABN oder Unternehmensbezeichnung können folgende Informationen öffentlich im Internet eingesehen werden (www.abr.business.gov.au): ¾ Firma, Geschäftsbezeichnung und Rechtsform ¾ Status der ABN und GST-Registrierung (aktiv / nicht aktiv) ¾ Bundesstaat und Postleitzahl ¾ Datum der ersten Eintragung ¾ Historie über frühere Eintragungen und Änderungen ¾ Berechtigung, steuerlich abziehbare Spenden zu empfangen Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin: Anja Kegel Manager - Marketing & Business Development Tel.: +61 2 8296 0434 E-Mail: anja.kegel@germany.org.au Internet: www.germany.org.au 4