Schlecker ist überall - und Sozialwesen
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Schlecker ist überall - und Sozialwesen
Nr. 33_März 2010 www.verdi-drei.de VER.DI FACHBEREICH 3 – GESUNDHEIT, SOZIALE DIENSTE, WOHLFAHRT UND KIRCHEN d re i 33 Schlecker ist überall Auch im Gesundheitswesen grassiert das Lohndumping durch Gründung eigener Leiharbeitsfirmen Die Drogeriekette Schlecker hat viele negative Schlagzeilen gemacht – zuerst mit ihren Bespitzelungen, später mit Lohndumping durch die Entlassung Tausender Mitarbeiterinnen, um sie als Leiharbeiterinnen mit erheblichen Lohneinbußen weiter zu beschäftigen. Von Medien und Politik geächtet, will Schlecker nun von Leiharbeit Abstand nehmen. Größtenteils unbeachtet von der Öffentlichkeit jedoch greift das »System Schlecker« in breiten Teilen der Wirtschaft um sich: Bei Handelsketten, Abfallbetrieben, Zeitungsverlagen und sogar Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. Beispiel Asklepios: Der private Klinikkonzern umgeht die in der Pflege gültigen Tarife für gelerntes Pflegepersonal (TVöD) mit den unternehmenseigenen Zeitarbeitsfirmen »Agentur für Gesundheitsfachberufe« und »Personalagentur für Gesundheit«. Neue Beschäftigte werden überwiegend über diese Zeitarbeitsfirmen eingestellt. Dort wird der Tarifvertrag für Leiharbeit IGZ angewendet, der einen Stundenlohn von durchschnittlich 9,48 Euro (West) / 8,20 Euro (Ost) vorsieht – etwa die Hälfte als für die Asklepios-Beschäftigten. Gerade in ländlichen Regionen nutzt der Konzern eigene Leiharbeitsfirmen, um qualifizierte Arbeitskräfte billig zu beschäftigen. Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-Expertin für Tarifpolitik, sagt: »Asklepios ist der Schlecker unter den Klinikbetreibern.« Uniklinik Essen Auch anderswo regiert das »System Schlecker«. Beispiel Universitätsklinikum Essen (UKE): »Rund 5.500 Mitarbeiter arbeiten hier in den verschiedensten Berufen – darunter Ärzte, Wissenschaftler und Pflegende, aber auch Physiotherapeuten, Ingenieure und Köche«, heißt es auf der Homepage. Dass 240 von ihnen bei der klinikeigenen Personalservice GmbH (PSG) zwischen 200 und 400 Euro unter dem Tariflohn arbeiten, bis zu sechs Tage weniger Jahresurlaub haben, auf Weihnachts- und Urlaubsgeld oder betriebliche Altersvorsorge verzichten müssen, wird verschwiegen. Offiziell war die PSG im Jahr 2005 zur »Sicherung von Beschäftigung und Qualität« gegründet worden. »Nur so können wir mit einem gedeckelten Budget wirtschaftlich arbeiten und die Qualität unserer Arbeit sicherstellen«, so der Vorstandsvorsitzende des UKE, Gerald Holtmann. Alle Berufsgruppen außer Ärzten und Pflegekräften sollen künftig grundsätzlich über die PSG beschäftigt werden. Personalratsvorsitzende Alexandra Willer macht seit Jahren Politik und Medien auf dieses Lohndumping aufmerksam. »Eine Vollzeitbeschäftigte, die im Herzzentrum Instrumente sterilisiert, verdient bei PSG 945 Euro Netto. Viele müssen Zusatzleistungen beim Jobcenter beantragen«, weiß sie. NRW-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sicherte schriftlich zu, dass Leiharbeit nur legitim sei, um punktuell »Auftragsspitzen abzufangen«. Mittlerweile bemüht sich der im NRW-Arbeitsministerium angesiedelte Landesschlichter um einen Kompromiss zwischen Klinikleitung und ver.di. aber nicht drin«, weiß Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon, Experte für Kirchenrecht. »Zwischen hoch qualifizierten Fachkräften auf der einen und Servicebeschäftigten auf der anderen Seite klaffen immer tiefere Einkommensgräben. Die Tariflandschaft wird immer mehr zerrissen.« Im Februar 2008 reichte die agile Friedehorster MAV eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Ziel ist eine Grundgesetzänderung, die das besondere Selbstbestimmungsrecht der Kirchen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten einschränken soll. Über die Petition hat der Bundestag bislang nicht entschieden. Caritas Würzburg Dass es wirkungsvolle Waffen gegen das »System Schlecker« gibt, zeigt das Beispiel St. Josefs-Stift in Eisingen bei Würzburg: Dort hatte sich die mehrheitlich in ver.di organisierte MAV vehement gewehrt, als Anfang 2008 eine Service-GmbH zur Sanierung der Finanzlage gegründet worden war, die dort neu eingestellten »Leiharbeiter/ innen« deutlich weniger als die Stammbelegschaft verdienten und Befristungen ihrer Verträge hinnehmen mussten. Bis zu 90 der rund 550 BeDiakonie Bremen schäftigten wurden so zu »MitarbeiBeispiel Friedehorst: Die Einrichtung tern zweiter Klasse«. Die MAV baute des Diakonischen Werks mit rund 1.400 Beschäftigten in den Hilfefeldern öffentlichen Druck auf, zog sogar vors Alten- und Behindertenhilfe, Berufsför- Kirchengericht. Der kirchliche Dienstderung und Neurologische Rehabilitati- geber lenkte schließlich ein und löste die GmbH zum Ende Juni 2009 auf. on hatte 2005 eine Leiharbeitsfirma »Alle betroffenen Beschäftigten bekanamens »parat« gegründet, in der die dort eingestellten Beschäftigten für bis men einen ordentlichen Nachteilsausgleich, wurden wieder in die St. Josefszu 30 Prozent weniger Lohn arbeiten Stift gGmbH zurückgeführt und damit mussten. Die Mitarbeitervertretung auch in die Arbeitsvertragsrichtlinien (MAV) klagte dagegen und bekam im Oktober 2006 vom Kirchengerichtshof des Deutschen Caritasverbandes«, berichtet MAV-Vorsitzender Christof Recht. Damit waren dem Einsatz von Mock. Leiharbeit bei kirchlich-diakonischen Arbeitgebern enge Grenzen gesetzt. GuNdula lasch Nun stoppte die Friedehorster Leitung das Projekt »parat« und zerlegte die Leiharbeit und Lohndumping unter: Einrichtung in Einzelgesellschaften https://gesundheit-soziales.verdi.de/ nach Sparten. »Auf den Verträgen der themen Beschäftigten steht zwar AVR drauf, ist Klinik Bielefeld hat Geld für Fußballer Das hat es in Deutschlands Fußballgeschichte noch nie gegeben: Ein kommunales Krankenhaus macht Geschäfte mit einem Fußballverein. Das städtische Klinikum Bielefeld vergibt einen Kredit von 250.000 Euro an den Zweitligisten DSC Arminia Bielefeld. Nur zwei Prozent Zinsen sind für die Kreditlaufzeit von drei Jahren vereinbart – die Gegenleistung von Arminia soll darin bestehen, alle Spieler über 17 Jahren zur Sporteingangsuntersuchung und alle verletzten Spieler im Bielefelder Krankenhaus vorzustellen. In der dortigen Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie warten Chefarzt Alexander Rübberdt und der neue Sportmediziner Ingo Meyer schon auf stramme Waden. Beide Seiten zeigen sich euphorisch: Bei der finanziell gebeutelten Arminia heißt es, ein »Geist der Partnerschaft« schwebe über der Zusammenarbeit. Das zinsgünstige Darlehen habe – als erstes Ergebnis – die kurzfristigen Verpflichtungen von Torhüter Patrick Platins und Außenverteidiger Assimiou Touré ermöglicht. Mehr noch: »Durch die Zusammenarbeit können wir zudem die gesundheitliche Basis für alle optimieren«, hatte Sport- geschäftsführer Detlev Dammeier erklärt. In der offiziellen Erklärung des städtischen Krankenhauses heißt es u.a., die Kooperation mit Arminia sei eine große Chance für das Klinikum. Könne man doch so die absolute medizinische Kompetenz auch in der Sportmedizin für Spitzen- und Breitensportler unter Beweis stellen. Welche Auswirkungen der Deal hingegen auf die Beschäftigten haben könnte, will man lieber intern in einer Mitarbeiterversammlung klären. Gleichzeitig läuft die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst – im tarifgebundenen Klinikum Bielefeld wurde erst im Spätsommer 2009 eine »Notlagenvereinbarung« getroffen. Thomas Trittin von ver.di Bielefeld/Paderborn findet das angesichts der aktuellen Entwicklung eigenartig: »Letztes Jahr war die Klinik angeblich noch Not leidend – jetzt agiert sie als Kreditgeber. Wie passt das zusammen?« Eine Stimme im Blog http://almabu.wordpress.com bringt es auf den Punkt: »Ein kommunales Krankenhaus, das Profi-Fußballer finanziert – das ist sozusagen ein politischer Elfmeter!« -Gl In dIeser AusgAbe Meine betriebszeitung: Vorlagenlayouts für die eigene Zeitung Seite 2 Kontrovers: Widersprüche der Ökonomisierung Seite 2 standpunkt: Gesundheit als Ware Seite 3 schwarzes brett: Einspringen im Frei – Freiwillige gesucht Seiten 4 und 5 Aktiv: Betriebsgruppe im Klinikum Chemnitz Seite 6 berufspolitik: Wieviel ist mein Berufsabschluss wert? Seite 7 urteil: Kein Streik in Gottes Reich Seite 7 2 drei 33_März 2010 Dialog 4 Der Blindtext – ver.di-Betriebsgruppe Kachtenhausen – No 23 Das Letzte MeIne betrIebsZeItung Kurz um Unmöglich! Ficimin ctecerchitat ex eos quis audae- Meine Betriebszeitung – im Eigenbau mit Vorlagelayouts Der Blindtext – ver.di-Betriebsgruppe Kachtenhausen – No 23 Unterzeile für zusätzliche Informationen zum Betrieb Das Letzte Kurz um Unmöglich! quibus, sit res estioresci ommolor eptaspere que paris denditiis is et que Ihil eumene vent aut es utem rae. Us volum quuntem que paris denditiis is voluptae proribus, con esciis eatiat excest quiati sequam es et officidis re, quist re et que volum aspidem rereiciis repre est, te que paris denditiis is et que volum veris eaque quiaeris delendiamus dolup- voluptae proribus, con esciis eatiat excest Ficimin ctecerchitat ex eos quis audae- Itate doluptat experum et molora quisciis Ficimin ctecerchitat ex eos quis audaerum eaque quibus at quunt occusda sinvent quibus, sit res estioresci ommolor eptaspere que paris denditiis is et que quodi omnis exces aci dolor alita sunt. volum quuntem aspidem rereiciis repre voluptae proribus, con esciis eatiat excest Eine eigene Zeitung – gespickt mit aktuellen Informationen rund um das eigene Arbeitsumfeld. Darin Inhalte, die den Kolleginnen und Kollegen vor Ort unter den Nägeln brennen. Nur ein Traum? »Klinikus«, »Buschtrommler«, »Info-Spritze« oder »ein Griff.« – die eine oder andere Betriebszeitung haben wir in der drei bereits vorgestellt. Einige Betriebsgruppen engagieren sich schon seit Jahren durch erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit für ihr direktes Arbeitsumfeld. Allerdings – da sind sich die Macher einig – der Aufwand ist nicht zu unterschätzen: Ein Redaktionsteam zusammenstellen, diskutieren, Inhalte recherchieren und aufbereiten, Interviews führen, Fotos machen – und dann noch der Kampf mit Optik und Technik. Jedoch weiß Erika Roth von der Betriebszeitung »Empistos« am Stadtkrankenhaus Worms zu berichten: »Wenn wir unsere fertige Zeitung verteilen können und feststellen, dass Kollegen und Kolleginnen reagieren, Diskussionen entfachen oder mit anderen Strategien in Taten umsetzen, sind wir uns alle ganz sicher: Die Mühe lohnt sich.« Hilfe naht! Um alle Unerschrockenen zu unterstützen, bietet jetzt der Fachbereich Vorlagelayouts für den Computer in DIN A4 eptaspere que paris denditiis is et que Ihil eumene vent aut es utem rae. Us volum quuntem que paris denditiis is quiati sequam es et officidis re, quist re et que volum aspidem rereiciis repre est, te que paris denditiis is et que volum veris eaque quiaeris delendiamus dolup- voluptae proribus, con esciis eatiat excest que paris denditiis is et que volum aut tat magnate mquiam, sequasi dolores unt est, te aut ut dicaboremqui blaborr zum Download an. Das sind vorgestaltete Seiten in InDesign oder Scribus, in die die Inhalte und Bilder eingearbeitet werden können. InDesign ist eine professionelle und kostenpflichtige Layoutsoftware. Übrigens: ver.diMitglieder erhalten Prozente auf die Software – Infos unter: http://www. verdi-mitgliederservice.de. Scribus ist die kostenlose Alternative. Der Fachbereich hat zu den jeweiligen Vorlagelayouts auch Handlungsleitfäden entwickeln lassen, in denen Schritt für Schritt ganz praxisnah in das Programm eingeführt wird. Die vorgestalteten Musterseiten sind in DIN A4 für vier- und achtseitige Betriebszeitungen angelegt. Die ferti- ge Zeitung kann später als E-MailAnhang im PDFFormat verschickt oder ausgedruckt vor Ort verteilt werden. ut dicaboremqui blaborr ovitatet estio. rum quibus, sit res estioresci ommolor eptaspere que paris denditiis is et que quo corpore peratus magnimod quam molora quisciis eaque quibus at quunt volum quuntem molora quisciis eaque vollorrumqui tem facesernate laborro rer- occusda sinvent quodi omnis exces aci quibus at quunt aspidem rereiciis repre natquam as senimo to mo volo et harciti dolor alita sunt. voluptae proribus, con esciis eatiat ex- qui rendisciam cusa essitium dolupta tustiae ventiam, qui ant ipitae natustist prem molora quisciis eaque quibus at quunt occusda sinvent quodi omnis exces aci sin et optatus, qui dendam harios. magnate mquiam, sequasi dolores unt dolor alita sunt. No 23 | 28 November 2010 veris eaque quiaeris delendiamus dolup- vollorrumqui tem facesernate laborro tat magnate mquiam. rernatquam. KoLummne Head Ficimin ctecerchitat ex eos quis audae- veris eaque quiaeris delendiamus doluptat magnate mquiam, sequasi dolores re veris eaque quiaeris delendiamus do- nos et, quo corpore peratus magnimod luptat magnate mquiam, sequasi dolores quam vollorrumqui tem facesernate nem accus mi, sum quatem est ea vent, Blindtext, der als Platzhalter antor anisime conest, audi nos placcat gedacht ist unt resequi alique plat et laut veri bla nos laborro rernatquam as senimo to mo et, quo corpore peratus magnimod quam volo et harciti qui rendisciam cusa emolessed min reptas enia sime volo vollorrumqui tem facesernate laborro essitium dolupta tustiae ventiam, qui ant Ficimin ctecerchitat ex eos quis audaerum voloraeris reptat volore pro est, soluptate rernatquam quibus, sit res estioresci ommolor eptas- cum repro et escipsuntur aut quia quas vollorrumqui tem facesernate laborro rer- occusda sinvent quodi omnis exces aci quibus at quunt aspidem rereiciis repre natquam as senimo to mo volo et harciti dolor alita sunt. voluptae proribus, con esciis eatiat excest est, te aut ut dicaboremqui blaborr Ihil eumene vent aut es utem rae. 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Itate doluptat experum et molora maxim volupta audi doluptatiis ped mo rernatquam quisciis eaque quibus at quunt occusda ipsaper ciissit erorum ab ipsandi squidion Den 12.Februar schpon mal vormerken! laudanda corum none verisci si seque alit sinvent quodi omnis exces aci dolor alita nissum cum laut exerum ressi invelesto sunt.Ihil eumene vent aut es utem rae. velendi gnisque num voluptam quia quo- Us quiati sequam es et officidis re, quist dion seniscieni ut volorest ex ver.di fachbereich 3 – gesundheit, soziale Dienste, wohlfahrt und Kirchen Ihil eumene vent aut es utem rae. Us resequi alique plat et laut veri bla nos et, ipitae natustist prem lautem fugit fugitis doluptatum demporia acea ne nonse- pere que paris denditiis is et que volum quuntem aspidem rereiciis repre voluptae tende, aufgeregte oder Federn ausreißende BuVos stehen Euch ab jetzt zur Verfügung. Vielleicht können wir in der nächsten drei schon Eure Zeitung vorstellen? rum quibus, sit res estioresci ommolor eptaspere que paris denditiis is et que Jetzt wird’s bunt! quiati sequam es et officidis re, quist re Dieser Text ist Blindtext Obis dellisit placcul parchici blam non estio. Itate doluptat experum et molora volum quuntem molora quisciis eaque quisciis eaque quibus at quunt occusda Ihil eumene vent aut es utem rae. Us resequi alique plat et laut veri bla nos et, quo corpore peratus magnimod quam unt resequi alique plat et laut veri bla ovitatet estio. Itate doluptat experum et tüffteLn unD gewinnen ovitatet estio. Itate doluptat experum et veris eaque que paris denditiis is et que volum quiaeris delendiamus doluptat Ihil eumene vent aut es utem rae. Us molora quisciis eaque quibus at quunt Ihil eumene vent aut es utem rae. Us cest est, te aut ut dicaboremqui blaborr Ihil eumene vent aut es utem rae. Us quiati sequam es et officidis re, quist re lautem fugit fugitis doluptatum demporia acea ne nonsequidis miliquam, optatem quiati sequam es et officidis re, quist re resequi alique plat et laut veri bla nos et, sin et optatus, qui dendam harios. Ficimin ctecerchitat ex eos quis audae- est, te aut ut dicaboremqui blaborr ovitatet estio. Itate doluptat experum et Der Blindtext Headline zu einem Schwerpunktthema KoLummne Head tat magnate mquiam, sequasi dolores unt resequi alique plat et laut veri bla nos et, quo corpore peratus magnimod quam qui rendisciam cusa essitium dolupta tus- Headline zu einem Schwerpunktthema que paris denditiis is et que volum aut ut dicaboremqui blaborr ovitatet estio. Blindtext rum quibus, sit res estioresci ommolor Der Blindtext Ficimin ctecerchitat ex eos quis audaerum eaque quibus at quunt occusda sinvent quodi omnis exces aci dolor alita sunt. tüffteLn unD gewinnen 4 No 23 | 28 November 2010 Blindtext Itate doluptat experum et molora quisciis rum quibus, sit res estioresci ommolor eptaspere que paris denditiis is et que volum quuntem aspidem rereiciis repre Bleistift spitzen, Computer an und los Unterzeile für zusätzliche Informationen zum Betrieb Den 12.Februar schpon mal vormerken! So wird’s gemacht Der Werkzeugkasten für Betriebszeitungen steht allen Betriebsgruppen zur Verfügung. Auf den Internetseiten des Fachbereichs – http:// gesundheit-soziales.verdi.de/betriebsgruppen – könnt Ihr Euch unter »Austausch und Vernetzung« anmelden. Zugang haben alle Vertrauensleute, die in ver.di registriert sind. Noch Fragen? Dann Mail an: redaktion.drei@verdi.de ver.di fachbereich 3 – gesundheit, soziale Dienste, wohlfahrt und Kirchen Damit die Inhalte auch sichtbar werden, gibt es eine dicke Materialkiste – gespickt mit Piktogrammen und Symbolen rund um das Gesundheitswesen. Außerdem könnt Ihr dem BuVo (dem Bunten Vogel des Fachbereichs 3) die eine oder andere bissige Bemerkung an seinen Schnabel heften. Wü- KontroVers Rationierung und Leistungserweiterung Widersprüche der Ökonomisierung des Gesundheitswesens Ärztekammerpräsident Hoppe hat vor Kurzem wieder auf die Tagesordnung gebracht, was manche Gesundheitsökonomen schon seit Längerem diskutieren: das Thema Rationierung oder, wie er es nennt: Priorisierung. »Angesichts chronisch leerer Kassen« müsse die Politik nun entscheiden, welche medizinischen Leistungen in Zukunft aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen werden müssten. Entweder wir brauchen viel mehr Geld oder es wird auf Rationierung hinauslaufen, so diese vermeintliche Sachzwanglogik. Als Krankenhauspatient, der ohne die Hilfe von Angehörigen oder Freunden inzwischen aufgeschmissen wäre, könnte man die Analyse von Hoppe oder irgendwelchen Gesundheitsökonomen auf den ersten Blick plausibel finden. Und erst Recht als Beschäftigter im Krankenhaus mit chronisch unterbesetzten Stationen und miesem Gehalt. Aber halt! Erst noch mal nachdenken! uMfrAge Kann das denn sein? Hat Deutschland nicht das drittteuerste Gesundheitswesen der Welt? Rechnen uns nicht jedes Jahr aufs Neue die Leute vom alternativen »Arzneimittelreport« vor, dass man einige Milliarden Euro sparen könnte, wenn statt der Scheininnovationen die altbewährten Medikamente verschrieben (und bezahlt) würden? Ist es nicht so, dass es in Deutschland überdurchschnittlich viele technische Leistungen (Röntgen, CT-Untersuchungen, Herzkatheteruntersuchungen etc.) gibt? Hat sich die Zahl der Ärzte in den letzten 30 Jahren nicht verdoppelt? Führt die Ökonomisierung des Gesundheitswesens also nicht bloß zu versteckter Rationierung, sondern auch zu Überversorgung? Die Lage ist also widersprüchlicher; darauf deutet vieles hin. Es werden zu viele, nämlich medizinisch nicht notwendige, aber betriebswirtschaftlich rentable Leistungen erbracht – im ambulanten Sektor wie im Kranken- haus. Dort steigen die Fallzahlen seit Einführung der DRG an; es werden Fälle produziert, wenn es sich für das Krankenhaus lohnt. Der Patient muss darauf vertrauen, dass das, was mit ihm gemacht wird, gut für ihn ist und medizinisch notwendig. Wenn er erst mal stationär aufgenommen ist, kann es durchaus sein, dass er die Situation dann als mangelhaft erlebt, weil die Station viel zu wenige Pflegekräfte hat und erst Stunden nach dem Klingeln jemand kommt. Es dürfte nicht unwahrscheinlich sein, dass der Patient in einem Krankenhaus in privater Trägerschaft das noch drastischer erlebt. Die Erfahrungen zum Beispiel an der privatisierten Uniklinik Gießen-Marburg bestätigen das, die Statistiken zu Personalzahlen ebenfalls. Wir sollten uns also nicht vorschnell einreden lassen, dass unsere (jedes Jahr steigenden) GKV-Beiträge nicht ausreichen für eine qualitativ von Dr. Nadja Rakowitz gute Versorgung für alle Menschen im Lande durch eine ausreichende Anzahl an ordentlich bezahlten Fachkräften. Wir sollten uns ebenso wenig vorschnell bereit erklären, den »Sachzwang« der Rationierung zu akzeptieren – und den Rest an medizinisch notwendigen Leistungen dann privat bezahlen: entweder über private Zusatzversicherungen oder direkt an private ärztliche Kleinunternehmer (zum Beispiel in Gestalt von Individuellen Gesundheitsleistungen, IGeL). Wir Arbeitnehmer/innen sollten den Ball zurückspielen und die Verantwortlichen darauf verpflichten, erst mal ihre Hausaufgaben zu machen und dafür zu sorgen, dass nur das medizinisch Notwendige gemacht wird und nicht mehr. So könnten viele Ressourcen gespart bzw. für zum Beispiel mehr Personal statt für noch mehr Apparate oder teure Scheininnovationen zum Wohle der Pharmaindustrie ausgegeben werden. Auch dr. Nadja Rakowitz, Geschäftsführerin, Verband Demokratischer Ärztinnen und Ärzte könnte man per Steuergesetzgebung die öffentliche Hand, die man bewusst hat ausbluten lassen, finanziell wieder in die Lage versetzen, Geld für die notwendigen Investitionen in Krankenhäuser aufzubringen. Den Hoppes und Röslers müssen wir entgegnen: Keine Rationierung, solange unsere Beiträge für Überflüssiges und Unsinniges ausgegeben werden! Darf der Bischof meinen Lohn festsetzen? einige katholische bischöfe haben Peter Weidenbach, für ihre diözesen arbeitsrechtli- Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas sabine schiedermair, Stv. MAV-Vorsitzende im Bischöflichen Ordinariat Würzburg herbert deppisch, MAV-Vorsitzender Diakonisches Werk Würzburg Kathrin Weiß, MAV Diakonie Neuendettelsau, Klinik Hallerwiese/ Cnopf´sche Kinderklinik » Die Kirche hat zwar historisch che regelungen in Kraft gesetzt, die bei Minijobs einen anteilig niedrigeren stundenlohn als bei Vollzeitbeschäftigten vorsehen. begründet wird dies mit der sorge um den fortbestand von Caritas-einrichtungen im »Markt«. Wir fragten beschäftigte in katholischen einrichtungen, was sie davon halten. » Ein Bischof darf eigentlich alles » Es ist unglaublich, welche Macht » Die Kirchen vergessen, sich um IMPREssuM – kirchenrechtlich! Aber von mei- bedingte Sonderrechte, bewegt katholische Bischöfe im 21. Jahr- ihre Mitarbeiter zu sorgen. Die drei – die Zeitung des Fachbereichs 3 – erscheint für die Mitglieder im Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen als Beilage zur ver.di-PUBLIK viermal jährlich. Herausgeber: Ellen Paschke, ver.di-Bundesvorstand redaktion: Ute Preuninger (verantw.), Gerd Dielmann, Hilmar Ernst, Freya Hertling, Gundula Lasch, Tobias Michel, Volker Mörbe, Michael Quetting, Ruth Schauder, Erich Sczepanski Tel.: (030) 69 56-18 04, E-Mail: redaktion.drei@verdi.de redaktionsschluss für Ausgabe 34: 11.6.2010 design und Vorstufe: werkzwei, Detmold druck: apm AG Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt, www.alpha-print-medien.de www.verdi-drei.de ner Gehaltshöhe hat er die Fin- sich aber nicht im rechtsfreien hundert noch haben. Man könnte Sorgen um die Einrichtungen sind ger zu lassen. Die Bischöfe tun Raum. ›3. Weg‹ heißt in Bayern: denken, wir seien im Mittelalter. größer, aber ohne uns geht es mit ihrem Eingreifen in das Tarif- Dank Vergütungsautomatik ha- Diese Behandlung geringfügig nicht. Die guten alten Zeiten, in geschäft etwas Gutes: Sie betäti- ben wir dieselben Löhne wie im Beschäftigter bei der Caritas ist denen man bei der Kirche gut gen sich als Totengräber des TVöD. ›Dienstgemeinschaft‹ heißt unchristlich. Als ob die Bischöfe versorgt war, sind vorbei. Wir ›kirchlichen Sonderweges‹ (3. geben und nehmen. Kirche muss das gesetzliche Diskriminierungs- müssen aufstehen und für uns Weg). Liebe Bischöfe, entlasst sich messen lassen an Solidarität verbot für Teilzeitbeschäftigte selbst sorgen. Und wir müssen uns ins Tarifvertragsmodell, wo und Gerechtigkeit. Einen Allein- einfach missachten könnten. Mir zeigen, dass wir erwachsen ge- wir uns organisieren und für gang des Bischofs in Sachen Lohn fehlen da schlichtweg die Worte!« worden sind.« unsere Rechte kämpfen können!« darf es nicht geben.« Informationen für den Fachbereich Gesundheit, soziale dienste, Wohlfahrt und Kirchen redaktion.drei@verdi.de drei 33_März 2010 StanDPunkt 3 reforM Tagespauschalen in psychiatrischen Kliniken ver.di schlägt Alarm. Die geplanten Tagespauschalen, die von 2012 an in allen psychiatrischen Kliniken gelten sollen, werden den Bedürfnissen der psychisch Kranken nicht gerecht. Im Gegenteil: Letztendlich werden die Pauschalen, wie sie derzeit geplant sind, die Versorgung der psychisch Kranken verschlechtern. Neben den Patientinnen und Patienten sind die Beschäftigten die Verlierer der neuen Regelungen. Denn bereits jetzt haben die psychiatrischen Kliniken Personal abgebaut. ver.di und die Beschäftigten befürchten, dass mit dem Start der neuen Finanzierung die Psychiat- rie-Personalverordnung noch weniger umgesetzt wird als bisher. Politischer Wille ist, die Verweildauer in den Kliniken zu reduzieren und dadurch Kosten zu sparen. Wie in somatischen Kliniken soll auch in der Psychiatrie ein größerer Teil der Behandlung ambulant erfolgen – obwohl derzeit nur in einigen Bundesländern eine Infrastruktur für eine ambulante Versorgung psychisch Kranker existiert. Gesucht werden nun Kliniken, die zusammen mit den Krankenversicherungen und der Kranken- hausgesellschaft die genauen Modalitäten der Tagespauschalen sozusagen in der Praxis ermitteln. Anders als in der Somatik werden aber keine Fallpauschalen je nach Diagnose gelten, sondern tagesgleiche Entgelte, die den Schweregrad der jeweiligen Erkrankung abdecken sollen. Ob damit Therapie und Betreuung gut abgebildet werden, muss die Praxis zeigen. Klar aber ist heute schon: Der bürokratische Aufwand wird zunehmen, denn die Auswirkungen einer psychischen Erkrankung können von Tag zu Tag variieren. ver.di befürchtet, dass psychiatrische Kliniken kein Interesse daran haben werden, schwierige Fälle zu behandeln. Vielmehr werden die Kliniken um die leichteren Fälle buhlen. Denn für die komplexeren Fälle wird das gesamte kostenintensive Therapieteam benötigt, also nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Psychologen, Ergotherapeuten, Sozialarbeiter und Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie andere Berufsgruppen – je nach Klinikkonzept. Deshalb fordert Gesundheit als Ware Schwarz-gelbe Politik Markt für Versicherungen Was will die Bundesregierung? Offensichtlich soll das profitable Geschäftsmodell ausgebaut werden. Weitere Verbesserungen in Diagnostik und Behandlungen sollen über ein System von Zusatzversicherungen und individuellen Zuzahlungen genutzt werden, um unterschiedliche Angebote machen zu können. Ein »Gesundheitsökonom« erklärte das einmal so: »Das Prinzip, ›wenn Du arm bist, musst Du früher sterben‹, ist doch nichts Ungewöhnliches in unserer Gesellschaft. Wer in einen Unfall verwickelt wird, stirbt auch schneller, wenn er statt in einem Mercedes in einem Golf sitzt.« Im Zentrum steht das Ziel, schrittweise eine einheitliche Gesundheitsprämie unabhängig vom Einkommen einzuführen. Gutverdiener werden entlastet, Geringverdiener zusätzlich belastet. Damit würde die gesicherte finanzielle Grundlage für eine ordentliche Versorgung aller wegbrechen. Der Weg wäre frei, dass sich die Leistungsanbieter auf dem Markt nach finanzkräftigen Kunden umschauen müssen und dass Reiche exklusiv von medizinischen Innovationen profitieren können. »Mehr Wahlfreiheit« heißt das zynisch. Pro-Kopf-Prämie Eine einheitliche Prämie – für den Chef genauso hoch wie für die Sekretärin oder den Arbeitslosen? Aber es soll ja für Geringverdiener staatliche Transferleistungen geben. Wer jetzt miterlebt, wie Bezieher staatlicher Leistungen, JaNa BENdER KoMMentAr gesundHeItsPoLItIK Wohin soll die Reise gehen? Wird die Gesundheitsversorgung als öffentliches Gut, als unser gemeinsames soziales Eigentum organisiert oder als profitables Geschäftsmodell mit »hervorragenden Wachstumsmöglichkeiten«? Öffentliches Gut heißt: Alle sind versichert. Jeder zahlt entsprechend seinen finanziellen Möglichkeiten ein und erwirbt damit den gleichen Anspruch auf Versorgung nach den medizinisch-pflegerischen Notwendigkeiten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden gleich belastet. Einträgliches Geschäftsmodell heißt: Ausnutzung der hohen Bereitschaft, viel Geld, so vorhanden, für die eigene Gesundheit auszugeben. Und mit unterschiedlicher Behandlung kann Kasse gemacht werden. Nur dann sind zahlungskräftige »Kunden« bereit, mehr Geld auszugeben. Leistungsangebote werden sich dann zunehmend eher am Geldbeutel als am medizinischen Bedarf orientieren. Fatal in Zeiten, da die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht. ver.di, dass die Personalverordnung für die Psychiatrie voll in den Tagespauschalen berücksichtigt wird. Nur dann kann es auch eine gute Versorgung der psychisch Kranken geben. Mehr Informationen unter: http://www.finanzierungpsychiatrie.verdi.de z.B. Hartz-IV-Empfänger, in der Öffentlichkeit kriminalisiert und verhöhnt (»staatliche Transferleistungen führen zu spätrömischer Dekadenz«) werden, sie ihre persönlichen Verhältnisse offenlegen müssen und mit Kontrollen drangsaliert werden, kann sich kaum damit abfinden, wegen der Einheitsprämie als Bittsteller auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Erst jetzt – Ende Februar 2010 – hat der Präsident des CDU-Wirtschaftsrates gefordert, Einsparungen im Sozialbereich vorzunehmen. Das betrifft insbesondere die staatlichen Zuschüsse für die Krankenversicherungen. Und dann soll sich dieser Zuschuss für die Unterstützung auf Dauer vervielfachen? Die Fortentwicklung unseres Gesundheitssystems zu einem »einträgliches Geschäftsmodell mit hervorragenden Wachstumschancen« bedeutet für Arbeitslose und Beschäftigte Mehrbelastung, Entwürdigung und schlechtere Gesundheitsversorgung. Um andererseits für die Reichen Anreize zu schaffen, mehr Geld auszugeben. Gesundheit als Ware Das Krankheitsrisiko wird privatisiert und soll zunehmend vom persönlichen Geldbeutel abhängig gemacht werden. Eine Entwicklung, die wir in unserem gemeinsamen Interesse nicht zulassen dürfen. Umverteilungen sind sehr schwer wieder rückgängig zu machen. Unser Gesundheitssystem muss in die andere Richtung weiterentwickelt werden. Billiger und besser ist eine solidarische Bürgerversicherung, die die paritätische Finanzierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder einführt und die alle Einkommensarten und alle Einkommenshöhen in die Beitragshöhe einbezieht. Freibeträge können für untere Einkommen Entlastung schaffen und würden für mittlere Löhne eine zusätzliche Belastung verhindern. Trotzdem wäre die finanzielle Grundlage der Gesundheitsversorgung aller gewährleistet. Dazu müssen wir gemeinsam und öffentlich agieren. Wir Beschäftigte im Gesundheitswesen können zusammen mit unseren Gewerkschaftskollegen, mit Sozialverbänden und anderen Organisationen, dafür sorgen diese Pläne zu stoppen. Eine solidarische Gesundheitsversorgung muss sich gegen ein unverantwortliches Geschäftsmodell durchsetzen. Wir dürfen uns das öffentliche Gut Gesundheitsversorgung nicht von den Kaufleuten wegnehmen lassen. Gesundheitsversorgung darf nicht marktgerecht erfolgen. Gesundheit ist keine Ware. VolKER MöRBE Positionierung Marktdenken ist fehl am Platze, wenn es um leib und leben von Menschen geht. Darum beziehen eine ganze Reihe von organisationen klar Stellung für ein solidarisch finanziertes gesundheitssystem in Deutschland. soVd – sozialverband deutschland: Nicht marktorientiertes Denken, sondern allein die bedarfsgerechte Patientenversorgung darf der Maßstab für die Gesundheitsversorgung sein. Ähnlich wie beim »Gender Mainstreaming« sollten alle Maßnahmen daran gemessen werden, dass sie einen gleichen Zugang aller Menschen zu den gesundheitlichen Leistungen erreichen und gesundheitliche Ungleichheit abbauen. sozialverband VdK deutschland: Wer angesichts eines riesigen Haushaltsdefizits von 100 Milliarden Euro im nächsten Jahr den Ausgleich zwischen Arm und Reich ins Steuersystem verschieben will, der gefährdet unser Sozialsystem. Ob Niedrigverdiener und Rentner in Zukunft noch ihre Gesundheitsprämie bezahlen können, wird dann von der krisenhaften Entwicklung des Haushalts abhängig sein. attac: Wir brauchen soziale Sicherungssysteme zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, an deren Finanzierung sich alle Bürger solidarisch beteiligen müssen. Wir brauchen keine Privatversicherungen und auch keinen Wettbewerb im Gesundheitswesen, denn Gesundheit ist keine Ware! medico international: Kapitalverwertung ist zunehmend auf Prozesse der Enteignung angewiesen: auf den Raubbau an Gemeingütern, die Enteignung von Wissen, die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, die Kapitalisierung sozialer Sicherungssysteme – mit anderen Worten: die Enteignung sozialen Eigentums. dBG – deutscher Gewerkschaftsbund: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt eine eigene Reformkommission für ein »Solidarisches Gesundheitssystem der Zukunft« ein. Die DGB-Kommission wird gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaftlern und weiteren gesellschaftlichen Organisationen bis zum Herbst 2010 eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung ausarbeiten. VdÄÄ – Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte: Das Prinzip der Umlage, dass Junge für Alte, Gesunde für Pflegebedürftige und Besserverdienende für Einkommensschwache aufkommen, wird mit den Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung aufgekündigt. Gleichzeitig eröffnet die Koalition ein weiteres Geschäftsfeld für die private Versicherungswirtschaft. campact: Aufruf für eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung im Internet: https://www.campact.de Medizinische Hilfe für die Arminia – ungelöste Fragen Das Klinikum Mitte, eine gemeinnützige GmbH im Besitz der Stadt Bielefeld, gewährt den Profikickern von Arminia Bielefeld einen niedrig verzinsten Kredit über 250.000 Euro. Na gut, Fußballleidenschaft kann zuweilen teuer sein. Aber das könnten die Klinikchefs ja auch aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Russische Oligarchen und arabische Ölscheichs kaufen sich ja auch den einen oder anderen Bolzplatzstar. Doch auf der Alm wird in spezieller Weise gesündigt: Die Kicker erhalten ihre Stütze aus dem laufenden Geschäftshaushalt der Klinik. In diesem Fall ist es jedoch gut möglich, ja sogar zu hoffen, dass die Leidenschaft der Beschäftigten für gute Arbeit und gerechte Bezahlung deutlich feuriger ausfällt als die für Fußball. Für Entlastungen bei der Arbeit und höhere Einkommen ist in der aktuellen Tarifrunde angeblich keine Kohle da, zum Aufpäppeln der von Schulden geplagten Profiabteilung der Arminia aber schon. Das ergibt doch ein schönes Warnstreikplakat: »Mehr Geld für uns – oder wir lassen die Arminia absteigen«. Nun ist allerdings zu hören, der Kredit wäre nicht aus Leidenschaft, sondern aus Geschäftstüchtigkeit gegeben worden. Das sei eine »sich in kürzester Zeit« rechnende Investition, ein Schachzug, um neue Privatpatienten mit sportbedingten Blessuren zu gewinnen. Der Fußballclub hätte sich nämlich verpflichtet, alle Sportuntersuchungen und Behandlungen in Zukunft in der städtischen Klinik vornehmen zu lassen. Ob auch noch ein paar Karten für die VIP-Lounge über den Tisch gegangen sind, ist nicht bekannt. Ein solcher Kredit, so Klinikboss Kramer, ginge »in Ordnung, wenn eine entsprechende Gegenleistung da ist.« Die Rechtfertigungsreden im Rückwärtsgang durch die Klinikleitung werfen jedoch viele neue Fragen auf. »Spitzensport und Spitzenmedizin gehören zusammen«, meint Herr Kramer. Ist das in Zeiten von Dr. Fuentes und sonstigen Dopingaffären nicht zumindest etwas doppeldeutig? Und sitzt jetzt in Zukunft ein Arzt des Klinikums mit auf der Arminia-Bank, um sofort die Aufnahme möglicher neuer Patienten zu regeln? Wenn sich die Investition in kürzester Zeit »rechnen« soll, wäre ja auch daran zu denken, dass ein veritables Interesse heranwächst, dass möglichst viele Kreuzbandrisse und Adduktorenzerrungen pro Spiel eintreten. Die als medizinische Hilfe verkleidete Geschäftsbeziehung zwischen Klinik und Klub kollidiert dann mit den sportlichen Ambitionen der Arminia, schnell wieder in die erste Liga aufzusteigen. Sind die Klinikverantwortlichen etwa von Greuther Fürth und Duisburg oder anderen Liga-Konkurrenten animiert worden, diesen Kredit zu geben? Mit dem Leid anderer Menschen Profit zu machen – das ist die moralische Krux jeder privatisierten Medizinversorgung, die früher oder später immer zu Patienten wie Beschäftigte unwürdig behandelnden, wenn nicht kriminellen Praktiken führt. Tappt eine gemeinnützige GmbH aus Westfalen auf solchen Wegen, dann kommt immer noch eine Posse auf Kosten derjenigen heraus, die das schöne Geld viel nötiger hätten. ThIEs GlEIss, BETRIEBsRaT IN dER MaschINENBauINdusTRIE, IG-METall-KollEGE 4 drei 33_März 2010 SchwaRzeS BRett unmöglichkeit: »Der anspruch auf leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.« ( BGB § 275 Abs. 1) Einspringen im Frei Freiwillige gesucht! dienstverpflichtung: zwangsarbeit darf nur durch das Parlament angeordnet werden – im kriegs- oder Spannungsfall (Grundgesetz Artikel 12a). anordnung: Mit der anordnung des Schichtplans ist dieser verbindlich. Das Direktionsrecht (§106 Gewerbeordnung) ist damit verbraucht. drei 33_März 2010 SchwaRzeS BRett 5 Urteile Teilzeitbeschäftigung, Überstunden Gegenüber einer Teilzeitkraft ist die Anordnung von Überstunden jedenfalls dann grundsätzlich unzulässig, wenn die Teilzeitvereinbarung durch die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers und nicht aus betrieblichen Gründen veranlasst wurde. (landesarbeitsgericht Frankfurt zu §§ 17abs. 1,34 abs. 1 Satz 2 Bat, 28. 01. 1988 ~ 9 Sa ga 1662/87- ) Einstweilige Verfügung gegen dienstplanänderung Idee und Text: Tobias Michel Illustrationen: Matthias Berghahn Im Dienstplan ausgewiesene freie Tage lassen sich im Wege der einstweiligen Verfügung verteidigen. Einer Krankenschwester (Teilzeit mit 75 %) war mitgeteilt worden, dass die HNO-Station, auf der sie tätig war, zwischen dem 22.12.1989 und dem 08.01.1990 geschlossen werden soll. Ihr Dienstplan sah vom 23.12. bis zum Jahresende keinen Dienst vor. Sie plante mit ihrem Ehemann einen Urlaub in der Schweiz. Am 20.12. bekam die Krankenschwester von der Pflegedienstleitung die Anweisung, vom 23.12. bis zum 27.12.1989 auf der Chirurgischen Klinikstation 1a Dienst zu tun. Das Arbeitsgericht erließ ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung, Freizeit vom 23.12. bis zum 02.01. zu gewähren. Im Falle der Zuwiderhandlung wurde dem Krankenhaus ein Zwangsgeld bis zur Höhe von 5.000 DM angedroht. unzumutbar »Der Schuldner kann die leistung ferner verweigern, wenn er die leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter abwägung des seiner leistung entgegenstehenden hindernisses mit dem leistungsinteresse des gläubigers nicht zugemutet werden kann.« (BGB § 275: Absatz 3) (arbg Bremen 1ga 93/89 vom 21.12.1989) Betriebsrat stellt Bedingungen Der Arbeitgeber kann Überstunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates anordnen. Wird diese nicht erteilt, muss er die Einigungsstelle anrufen. Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu den beantragten Überstunden von der Zahlung einer Lärmzulage abhängig macht. (landesarbeitsgericht nürnberg 06.11.1990 – 4 taBV 13/90) Personalrat bestimmt mit bei Überstunden 1. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich auch auf die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet werden. 2. Deklariert der Dienststellenleiter in der Überstundenanordnung die Ableistung der Überstunden als freiwillig, so wird damit der in § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG vorausgesetzte kollektive Tatbestand nicht in Frage gestellt. (BVerwg vom 30.06.2005 – 6 P 9/04) Seminare »Mein Frei gehört mir« • 15.4.2010 Dortmund • 9.9.2010 Dortmund Rufbereitschaft: Vom losfahren zur arbeit bis zur heimkehr wird die gesamte zeit wie Überstunden bezahlt, zusätzlich gibt es einen 12,5%igen aufschlag. und zeitzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder nachtarbeit. teilzeitbeschäftigte stehen sich nicht schlechter. Mitbestimmung bei kurzfristigen Änderungen des Schichtplans und Übergriffen auf die geplante Freizeit: Anhand von Fallbeispielen und Übungen mit Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes und der einschlägigen Tarifregelungen werden die Möglichkeiten der Mitbestimmung rund um das »Einspringen« und die unvermittelten Anordnungen deutlich, ebenso die Folgen einer Weigerung. • Dienstverpflichtung (Grundgesetz Artikel 12a und 80a) • Notfälle, Treuepflicht, Rücksichtnahme (§241 II BGB) • Beschränkung des Direktionsrechts (§106 GewO) – billiges Ermessen (§ 315 BGB) – Gesetze – Tarifvertrag – Arbeitsvertrag • Anordnen am Arbeitsplatz, in der Freizeit und an beschäftigungsfreien Ruhetagen • Sonderfall: Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) • Sonderfall: Rufbereitschaft • »Einspringen« im Unterschied zu Mehrarbeit und Überstunden • Mitbestimmen im Eilfall • Mitbestimmen bei freiwilligem Einspringen • Bausteine für betriebliche Regelungen Mehr unter: www.seminare.schichtplanfibel.de 6 MeLdungen Arzthelferinnen Kompetente Medizinische Fachangestellte suchen Arzt (m/w) zwecks Anstellung Aufgabengebiet: • Medizinische Versorgung in unserer allgemeinmedizinischen Facharztpraxis OHNE Verwaltungstätigkeiten Wir bieten: • Überdurchschnittlich gutes Arbeitsklima • Geregelte Arbeitszeiten • Neues Praxiskonzept (finanzielle Beteiligung möglich) Bei Interesse melden Sie sich bitte zum Seminar »Arbeitsplatz Arztpraxis« vom 1. bis 5. Dezember 2010 in der ver.di-Bildungsstätte in Undeloh an. Der reibungslose Ablauf einer Arztpraxis steht und fällt mit dem medizinischen Fachpersonal. Der Praxisinhaber ist medizinischer Experte, hat aber selten fundierte Kenntnisse über Organisation und Mitarbeiterführung. Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) – früher: Arzthelferin – sind nach ihrem Erfahrungsaustausch auf dem Seminar davon überzeugt, dass die Anwendung ihrer Kompetenzen zu einem reibungsloseren Ablauf in der Praxisorganisation führen würde. https://gesundheit-soziales.verdi. de/seminare_tagungen EB-G Vergabe im Rettungsdienst ver.di kritisiert die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen. Das Vergabeverfahren führt regional zu Chaos in den Landkreisen und begünstigt Lohndumping. Viele Entscheidungen werden im politischen Prozess in den Städten und Gemeinden getroffen und durch Gerichte bestätigt oder verworfen. Ist der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe? Diese Frage war Gegenstand der politischen Auseinandersetzung in Niedersachsen. Ist der Rettungsdienst im Konzessionsmodell auszuschreiben? Diese Frage beschäftigte die bayerischen Verwaltungsgerichte. Bei ver.di gibt es einen Leitfaden zur Vergabe im Rettungsdienst. Dieser Leitfaden bietet eine praxisorientierte Unterstützung für gewerkschaftliche Interessenvertretungen, um Forderungen nach gerechten Löhnen, nach Tariftreue, nach Einhaltung von sozialen Standards und Qualitätsstandards bei den Arbeitsbedingungen und in der Patientenversorgung durchzusetzen. https://gesundheitspolitik.verdi.de/ internationales MsT ver.di-Ärzte/Ärztinnen für ein solidarisches System Die ver.di-Fachkommission Ärztinnen und Ärzte fordert ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem, bei dem die Rechte aller Beschäftigten im Gesundheitswesen gleichberechtigt mit dem Recht der Bevölkerung auf eine umfassende und angemessene Versorgung im Vordergrund stehen. Sie lehnt die Pläne von Schwarz-Gelb zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich ab. »Die vorgesehene Einführung einer Kopfpauschale führt zur weiteren Aufhebung der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens und wird ebenso abgelehnt wie alle weiteren geplanten Schritte, die zu einem erneuten Wettbewerb der Krankenkassen um die ›besten Risiken‹ führen und damit zu einer schlechteren medizinischen Versorgung der an sich schon Benachteiligten.«, heißt es unter anderem in der Erklärung der Fachkommission. Bessere Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und die Aufstockung der Studienplätze für Mediziner könnten dem Ärztemangel entgegen wirken. Mehr unter: https://gesundheit-soziales.verdi. de/beruf Gd drei 33_März 2010 aktiV KLInIKuM CHeMnItZ ver.di-Betriebsgruppe im Klinikum Chemnitz »Wir lassen uns nicht entmutigen« Herzlich empfangen uns die Mitglieder der ver.di-Betriebsgruppe des Klinikums Chemnitz in einem Restaurant in der Innenstadt. »Wir wollten mal eine andere, gemütliche Atmosphäre«, erklärt ver.di-Fachbereichssekretär Harald Krause. Neun ver.di-Aktive, darunter auch die Betriebsratsvorsitzende Heike Thoms, sind zum Treffen gekommen – andere sind noch im Dienst oder haben familiäre Verpflichtungen. Insgesamt sind rund 500 Frauen und Männer der rund 2.900 Beschäftigten im Klinikum in ver.di organisiert. Jana, Damian und André waren gerade mit den Unterstützerlisten für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf den Stationen und in den Bereichen des Klinikums unter- harald Krause, Gewerkschaftssekretär wegs. Leider, so berichten sie, sind viele der Mitglieder nicht sichtbar: »Sie outen sich nicht, weil sie Angst vor Nachteilen haben oder sich nicht engagieren wollen.« Andere, noch nicht Organisierte, haben Vorbehalte gegen die Gewerkschaft; viele wollen einfach Geld sparen. Die Aktiven der Betriebsgruppe möchten das ändern. »Wir sprechen die Kolleginnen und Kollegen in unserem Umfeld an, diskutieren mit ihnen und versuchen, sie davon zu überzeugen, dass sie eintreten und mitmachen müssen, wenn wir Erfolge haben wollen«, erklärt Damian. Eigentlich müsste das allen Beschäftigten längst klar sein, denn seit 2005 wird das Klinikum mehr und mehr zerstückelt, trat sogar aus dem kommunalen Arbeitgeberverband aus. Die Stadt als Gesellschafter reagierte bislang nicht. »Mehrklassen-Arbeitsrechte interessierten im Stadtrat offenbar keinen mehr – die Politik ist nicht mehr für die Menschen da«, macht Elke ihrem Ärger Luft. Es sei noch viel zu ruhig in der Belegschaft. »Aber wir lassen uns nicht entmutigen«, sagt Bettina. Die erfahrene Anästhesie-Schwester hat Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz noch nie gescheut. HeIdeLberg Für mehr Tarifgerechtigkeit Derzeit hat das Klinikum 13 Tochtergesellschaften und nähme man die Belegschaften zusammen, käme man auf insgesamt rund 4.500 Beschäftigte, die im und fürs Klinikum Chemnitz arbeiten. Zwischen Alt- und Neubeschäftigten klaffen riesige Gehaltslücken, weitere zwischen den Beschäftigten bei der Mutter- oder den zahlreichen Tochtergesellschaften Arbeitenden. Da es keine Tarifbindung mehr gibt, herrscht Wildwuchs. »Das ist ungerecht!«, bringt es Jana auf den Punkt. »Es muss Schluss sein mit der Drei-Klassen-Beschäftigung im nicht ärztlichen Bereich. Wir wollen einen frAnKfurt/oder BR-Wahl im Servicebereich Die Kolleginnen und Kollegen der ver.di-Liste der Bethanien Service & Wohnen GmbH (BSW) haben allen Grund, stolz zu sein: Gegen alle Widerstände haben sie ihren Betriebsrat mitten in eine kirchliche Einrichtung gesetzt, die mit Betriebsräten oder gar mit Gewerkschaften nichts zu tun haben will. Die BSW ist der ausgegliederte logistische Dienst (Küche, Reinigung, Stationshilfen und -sekretärinnen, EDV, Technik, Verwaltung) eines Krankenhauses und mehrerer Altenpflegeheime in Heidelberg, Wiesloch und Mauer. Alle diese Einrichtungen gehören zum Agaplesion-Konzern (Sitz in Frankfurt/M.), der Arbeitsrechtsrichtlinien und Bezahlung der hessischnassauischen Diakonie anwendet und ca. zehn Prozent unterhalb des Niveaus des öffentlichen Dienstes zahlt. Die fast 200 Kollegen/innen bei BSW werden noch unter diesem Niveau bezahlt. Besonders skandalös ist die Koppelung der Bezahlung von Weih- Bettina zählt die notwendigen schritte auf Tarifvertrag für alle und die Angleichung der Löhne und Gehälter an 100 Prozent des TVöD.« Betriebsratsvorsitzende Thoms: »Auch bei den Arbeitsbedingungen muss es dringend Verbesserungen geben.« Die Mitglieder der Chemnitzer Betriebsgruppe stellen sich für die zu erwartenden Auseinandersetzungen im Klinikum und im Rahmen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst auf, wollen ihre Mitglieder aktivieren und viele neue Verbündete finden. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die aktuelle Befragung unter allen nicht ärztlichen Klinikbeschäftigten – auch den nicht organisierten. Darin geht es unter anderem um Erwartungen an Tarifgebundenheit, konkrete Lohnerhöhungen und die Bereitschaft zum Streik. »Ein guter Anlass, wieder mit den Kolleginnen und Kollegen zu reden und als Betriebsgruppe Gesicht zu zeigen«, sagt André. Gesicht zeigen, das wollen die ver.dianer/innen in Kürze auch, indem sie sich als Betriebsgruppe mit Foto und Namen im Klinikum präsentieren. »Wir verstecken uns nicht und bleiben dran, auch wenn es schwierig ist«, sagen sie. GuNdula lasch Neue Mitglieder für einen Tarifvertrag nachtsgeld an Krankentage. Das muss aufhören! Daher brauchen Beschäftigte einen Tarifvertrag. GuNdula lasch Gute Arbeit kannst Du wählen! Bedingungsgebundene Gewerkschaftsarbeit (wir berichteten u.a. in drei.32) sorgt auch im äußersten Osten der Republik für Erfolgsmeldungen: Im Klinikum Frankfurt/Oder, einer 100-Prozent-Tochter der Rhön-AG, stieg die Zahl der Mitglieder binnen weniger Monate von rund 150 auf mittlerweile 420. »Und es werden täglich mehr«, berichtet Oliver Dilcher, ver.di-Tarifkoordinator für Rhön. Nach der Privatisierung des ehemaligen Kreiskrankenhauses hatten die rund 1.000 Beschäftigten einen Haustarifvertrag, mit dem sie alles andere als zufrieden waren. »Bei einem Tarifworkshop haben die Kollegen/innen der Tarifkommission ihre betriebliche Ziele und Erfolgsbedingungen entwickelt und daraus ergab sich eine konkrete Strategie- und Arbeitsplanung«, so Dilcher. Seine klare Ansage, nur erfolgreich verhandeln zu können, wenn es ein tragfähiges Mandat aus der Belegschaft gibt, kam an: Eine Eintrittswelle sorgte für die nötige Legitimation und Durchsetzungsfähigkeit der ver.diTarifkommission. Die erste Verhandlungsrunde über einen neuen Haustarifvertrag ist bereits gelaufen und war für die beteiligten Beschäftigten ein Aha-Erlebnis: Man begegnete sich mit Respekt, führte Sachdebatten und schuf paritätisch besetzte Arbeitsgruppen, die sich mit den verschiedenen Tarifbereichen beschäftigen. »Wir waren es früher gewohnt, von der Geschäftsführung abserviert zu werden. Das ist mit so vielen gewerkschaftlich Organisierten im Rücken endlich Geschichte«, freut sich eine aktive Kollegin. Derzeit läuft eine Mitgliederbefragung, um mit den Forderungen ganz eng an den Bedürfnissen der Kollegen/ innen zu bleiben. Und im Sommer, so hoffen die Frankfurter, werden sie einen Haustarifvertrag mit deutlichen Verbesserungen abschließen können. Bis dahin, so sind sie sicher, wird ihr Organisationsgrad auf mehr als 50 Prozent gestiegen sein. GuNdula lasch tVÖd Das bekommen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen Entgelterhöhung: 2010 steigen die Gehälter um 1,2 %; zum 1.1.2011 um weitere 0,6 % und zum 1.8. 2011 nochmals um 0,5 %. Hinzu kommt im Januar 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro. Nach 26 Monaten erhöhen sich damit die Gehälter um insgesamt 2,3 %. Das gilt auch für Auszubildende und Praktikanten. Sie erhalten jedoch nur 50 Euro Einmalzahlung. leistungsentgelt (in Komunen): In den Krankenhäusern gab es bisher keinen Leistungstopf. Er wird schrittweise bis 2013 auf ein Prozent aufgefüllt. Ausgeschüttet wird erst ab 2011 und zwar 0,75 %, im Jahr 2012 noch einmal 0,75 % und ab 2013 dann 1 %. Für Kliniken in Baden-Württemberg gilt die bisher schon vereinbarte Sonderregelung wie im Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Damit erhöhen 0,25 % für 2010 das Volumen des Leistungsentgelts auf 1,25 %. 2011, 2012 und 2013 wird jährlich um 0,25 % erhöht. Ab 2013 kommen dann 2 % zur Ausschüttung. Dies gilt auch für die Ostbereiche und alle Pflegeeinrichtungen. altersteilzeit: 2,5 Prozent der Beschäftigten können ab 60 Jahren die neue Altersteilzeitregelung beanspruchen, dabei wird um 20 Prozent aufgestockt auf insgesamt 70 Prozent. Entgeltordnung: Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 8, die nach dem Oktober 2005 eingestellt wurden, erhalten wegen eines eventuell verpassten Aufstiegs einmalig 240 Euro im Juli 2010. Bei Höhergruppierungen wird der Mindestgarantiebetrag der Erhöhung um 20 Euro erhöht. Prozeßvereinbarung für neue Entgeltordnung verabschiedet. Bereitschaftsdienst und Nachtzuschlag: In den Krankenhäusern steigen die Bereitschaftsdienstentgelte wie das Entgelt und werden zukünftig automatisch angehoben. Der Nachtdienstzuschlag wird von 1,28 Euro auf 15 % je Stunde erhöht. Weitere Informationen: http://tarif-oed.verdi.de »Für mich ist ein Erfolg, dass wir bei den Zeitzuschlägen für Nachtarbeit und den Bereitschaftsdienstentgelten einen Schritt vorangekommen sind.« Hildegard Schwering, Klinikum Augsburg »Was wir jetzt erreicht haben, zeigt: Die Arbeitgeber mussten mehr Positionen räumen als wir. Und das zählt für mich.« Karola Fuchs, Klinikum Idar-Oberstein »Der Nasenprämie hätte man nicht zustimmen dürfen. Die Krankenhäuser brauchen kein Leistungsentgelt. Ich werde mich zukünftig dafür stark machen, dass dieses Geld für alle Beschäftigten tabellenwirksam wird.« Anne Henkel, Klinikum Fulda drei 33_März 2010 7 Überflieger? Aber auf hohem Niveau! dQr – deutsCHer QuALIfIKAtIonsrAHMen tArIfInfos Wie viel ist mein Berufsabschluss wert? Im Februar 2009 hat der von einer Bund-Länder-Koordinierungsgruppe eingesetzte Arbeitskreis den Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) veröffentlicht. Mit diesem nationalen Qualifikationsrahmen sollen EU-Empfehlungen umgesetzt werden, den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) vom 23. April 2008 als Referenzinstrument für die nationalen Bildungssysteme zu verwenden. Zielsetzung ist es, jeden Bildungsabschluss, sei er allgemeinbildender oder berufsbildender Art, im Qualifikationsrahmen einer von acht Niveaustufen zuzuordnen. Bis Ende 2012 sollen alle Qualifikationsbescheinigungen mit einem Verweis versehen werden. Die Niveauzuordnung im DQR soll ihre Entsprechung im EQR finden. Durch mehr Transparenz der Bildungsabschlüsse will man die Freizügigkeit der Arbeitskräfte und Niederlassungsfreiheit in Europa erleichtern. Im Frühjahr 2009 waren Arbeitsgruppen (AGen) für vier Berufsbereiche gebildet worden: Gesundheit, Handel, IT, Metall/Elektro. Aufgabe der AGen war es, bis Ende Januar 2010 das Instrument des DQR zu erproben. Exemplarisch sollten Bildungs- und Berufsabschlüsse aller Niveaus anhand von Indikatoren und Kompetenzbeschreibungen dem jeweiligen Niveau zugeordnet werden. Die Zuordnung erfolgt anhand der verfügbaren Ordnungsmittel (Berufsgesetze, Ausbildungsordnungen, Lehrplanrichtlinien usw.). Der Versuch, jeden Bildungsabschluss einem von acht Kompetenzniveaus zuzuordnen, ist mit vielfältigen Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung im TV-L Niveauindikator Anforderungsstruktur Fachkompetenz Personale Kompetenz Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstkompetenz Tiefe und Breite Instrumentelle und systemische Fertigkeiten, Beurteilungsfähigkeit Team-/Führungsfähigkeit, Mitgestaltung und Kommunikation Selbstständigkeit/Verantwortung, Reflexivität und Lernkompetenz Problemen verbunden. Immerhin ist der Entwurf des Deutschen Qualifikationsrahmens im Vergleich zum EQR differenzierter bei den Kompetenzbeschreibungen und durchlässiger. Er unterscheidet Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten)und Personale Kompetenz (Sozialkompetenz und Selbstkompetenz). Die Matrix besteht also aus jeweils vier Kompetenzbereichen auf acht Niveaustufen. Der EQR kennt ebenfalls acht Niveaustufen, aber nur drei Kompetenzbereiche, nämlich Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz. Kompetenz wird hier im Sinne der Übernahme von Verantwortung und als Grad der Selbstständigkeit verstanden. Beruflich Erfahrung Ein zentrales Problem des DQR ist es, dass er sich nur auf geregelte Bildungs- und Berufsabschlüsse bezieht. Berufserfahrung oder andere informell erworbene Kompetenzen spielen bei der Niveauzuordnung keine Rolle. Dadurch sowie durch die Kompetenz- bAg-urteIL beschreibungen kommt es tendenziell zu einer Unterbewertung beruflich erworbener Kompetenzen. So wird etwa der frisch approbierte Assistenzarzt mit Promotion einem höheren Qualifikationsniveau (Stufe 8) zugeordnet als der langjährig weitergebildete und berufserfahrene Facharzt (Stufe 7) ohne Doktortitel. Eine berufserfahrene Fachpflegerin für Intensivkrankenpflege wird u.U. niedriger eingestuft als eine Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Bachelorabschluss. Für die hochschulischen Bildungsabschlüsse wurden bereits Zuordnungen getroffen. Demnach sollen Bachelorabschlüsse dem Niveau 6, Masterabschlüsse dem Niveau 7 und Promovierte dem Niveau 8 zugeordnet werden. Strittig ist bei den allgemeinbildenden Abschlüssen noch, ob das Abitur dem Niveau 4 oder 5 zugeordnet werden wird. Die Entscheidung liegt bei der Kultusministerkonferenz. Sie wird Auswirkungen auf die Zuordnung der berufsbildenden Abschlüsse haben. Soziale Kompetenz Für die Sozial- und Gesundheitsberufe besonders gravierend ist die unzulängliche Beschreibung von »Sozialkompetenz« in den einzelnen Niveaustufen. Die beruflichen Anforderungen, zielgruppengerecht mit Kindern, Kranken oder alten Menschen umgehen zu können, finden sich dort nicht wieder. Hier muss dringend nachgebessert werden. Nach Vorlage der Abschlussberichte der Arbeitsgruppen wird über eine mögliche Überarbeitung des Instrumentariums zu entscheiden sein. In der breiten Öffentlichkeit soll über Sinn und Funktionsweise des DQR diskutiert werden. Da über die Niveauzuordnung sowohl der allgemeinbildenden Abschlüsse als auch der Berufsabschlüsse letztlich politisch entschieden wird, wird ver.di auf eine angemessene Berücksichtigung beruflich erworbener Kompetenzen drängen und eine sachgerechte Niveauzuordnung aller Berufe einfordern. GERd dIElMaNN, BEREIchslEITER BERuFsPolITIK IN dER VER.dI-BuNdEsVERWalTuNG InterVIeW Bereitschaftsdienst ist Nachtarbeit! »AWO Schleswig-Holstein ist ein gutes Beispiel« das bundesarbeitsgericht hat am 15. Juli 2009 tarifcheck zur gleichstellung von Lebenspartnerschaften entschieden: es gibt zusätzliche freie tage als Ein Beschluss des letzten ver.di-Bundeskongresses lautete, keine neuen Tarifverträge abzuschließen, die die Punkte zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nicht erfüllen, bzw. bereits bestehende Tarifverträge entsprechend anzupassen. Der ver.di-Bundesarbeitskreis Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (BAK LSBT) hatte daraufhin einen Tarifcheck aller ver.di-Tarifverträge gestartet und festgestellt: Von 4.325 Tarifverträgen mit Regelungen für Eheleute waren nur 1.702 für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften geöffnet. Damit sich das in absehbarer Zeit ändert, schauen sich die Mitglieder der regionalen AK Tarifverträge in ihrem Umfeld genau an. Wir sprachen mit Jörundur Olafsson, der sich in der AG Tarif des AK - SBT in Hamburg engagiert. Der gebürtige Isländer ist Sozialpädagoge und arbeitet seit rund zwölf Jahren bei der ambulanten Erziehungshilfe Unterelbe, die zur AWO Schleswig-Holstein (SH) gehört. Ausgleich für nachtarbeit, auch wenn sie »nur« als bereitschaftsdienst geleistet wird. Vor fast fünf Jahren hatten wir in der drei.15 (Seite 3) genau das Nachts arbeiten und vorausgesagt. Wenn die Arbeitbezahlt ausschlafen! geber Nachtarbeit in Form von Bereitschaft ausdrücklich ausschließen bei Zuschlägen und Zusatzurlaub, Zusatzurlaub um. Der kann – wie nordann ist dies gesetzwidrig. Das Urteil maler Urlaub – schon unbemerkt am mit dem Aktenzeichen 5 AZR 867/08 Ende des Kalenderjahrs verfallen. Darbezieht sich zunächst auf den BAT-KF, um braucht es eine rasche Geltendmaeine Richtlinie für einzelne Arbeitsverchung. Die kann auch gemeinsam träge der evangelischen Kirche und aufgesetzt und unterschrieben werihrer Einrichtungen in NRW. Doch es den: reicht viel weiter. Denn viele Beschäf»Wir sind Nachtarbeitnehmer/innen, tigte in Kliniken und Heimen bleiben weil wir bislang trotz erheblicher Nachtarbeit • in Schichtarbeit ohne angemessenen Ausgleich. Und die hier ausgeurteilten Passagen haben • im Monatsdurchschnitt über das Kalenderjahr mehr als vier Bereitdie Küster und Kirchenmusiker wortgleich beim TVöD-B und TVöD-K abge- schaftsdienste leisten, die auch über die Zeit von 23 bis 6 Uhr reichen. Sie schrieben. zahlen uns keinen Zeitzuschlag für Die höchsten Arbeitsrichter waren unsere Nachtarbeit. sich am 5. September 2002 (9 AZR Sie berücksichtigen diese Belastung 202/01) noch sicher: Zunächst muss auch nicht für zusätzliche Ausgleichsder Arbeitgeber sich beim angemesseoder Urlaubstage. Bitte legen Sie darnen Ausgleich für Nachtarbeit festleum unseren angemessenen Ausgleich gen. Er entscheidet, Zuschläge zu zahgemäß § 6 (5) ArbZG fest. Bitte belen oder zusätzliche freie Tage zu rücksichtigen Sie dabei die Mitbestimgeben. Danach erst kann dieser Anmungsrechte unserer Interessenvertrespruch verfallen. Die neue Rechtspretung.« chung zu § 6 (5) Arbeitszeitgesetz deutet die Ausgleichstage in einen ToBIas MIchEl drei: Welche Kriterien habt ihr für den Tarifcheck aufgestellt? Jörundur olafsson: Wir haben einen Katalog aufgestellt, in dem neun beispielhafte Kriterien aufgelistet sind. Zum Beispiel Familienzuschläge wie erhöhter Orts- oder Kinderzuschlag, Freistellungs- und Teilzeitregelungen, Trennungs-, Sterbegeld, Zusatzversorgung usw. Du hast für die AWO SH den Tarifcheck gemacht. Was ist dabei herausgekommen? Dieser Haustarifvertrag hat die Prüfung insgesamt prima bestanden. Eigentlich gelten die Regelungen darin auch für den TVöD, denn wir haben uns in den Tarifverhandlungen am TVöD orientiert und so wurde auch abgeschlossen. Die Regelungen bei der AWO SH können also ein gutes Beispiel für andere Tarifverträge sein. Und wie geht es bundesweit weiter? Eine Clearingstelle, die bei der tarifpolitischen Grundsatzabteilung des Bundesvorstandes angesiedelt ist, nimmt sich der Gleichstellungsprobleme in Tarifverträgen an und versucht, Lösungen zu finden. Und wir bleiben natürlich weiterhin dran und werden auch mit Aktionen immer wieder auf die Problematik aufmerksam machen. Es geht ja insgesamt um die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften – ganz gleich ob sie hetero- oder homosexuell sind, sowie Gruppenformen des Zusammenlebens wie z.B. sogenannte Regenbogenfamilien. Kontakt und Informationen: www. regenbogen.hamburg.ver.di.de oder martin.stauber@web.de INTERVIEW GuNdula lasch Die Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung bei der Eingruppierung neu einzustellender Arbeitnehmer/innen erstreckt sich auch auf die Stufenzuordnung in der Entgeltgruppe. Das stellte die Schiedsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen fest (Az.: 4 K 11/09, vom 14.12.2009, zu §16 Abs. 2 TV-L. Ähnlich auch – jedoch zu den AVR der Caritas – das Urteil des kirchlichen Arbeitsgerichts für die bayerischen Diözesen vom 01.07.2009, AZ. 07 MV 09). Da kommt zukünftig viel lohnende Arbeit auf die kirchlichen Mitarbeitervertretungen zu. Denn nachträglich überprüfen nun die Mitarbeitervertretungen Tausende von Einstellungen noch einmal. Die Arbeitgeber gingen bislang im Bereich kirchlicher Beschäftigungsverhältnisse ausdrücklich nicht von einem Mitbestimmungsrecht bei der Stufenzuordnung aus (Urteil des Kirchengerichtshofes vom 14.01.2008). Die Schiedsstelle in Hannover folgt mit der neuen Entscheidung dieser innerkirchlichen Rechtsprechung ausdrücklich nicht. Sie wirkt damit über Niedersachsen hinaus auf den gesamten Bereich der verfassten Kirche und ihrer diakonischen Einrichtungen in Deutschland (EDK). Dort wird in etlichen Arbeitsfeldern der TV-L oder der TVöD angewandt. Und es gibt ja auch andere kirchliche Lohnsysteme mit Stufenzuordnungen. Wo der Arbeitgeber einen Entscheidungsspielraum hat, muss die Interessenvertretung ihr Kontrollrecht ausüben dürfen! hIlMaR ERNsT Streikgeld online berechnen Mit dem online-Streikgeldrechner lässt sich schnell überprüfen, wie hoch die Streikunterstützung im Falle eines Streiks voraussichtlich ausfallen würde. Den Streikgeldrechner gibt es im ver.di-Mitgliedernetz in unterschiedlichen Formaten zum Download. Tarifverträge TVöD und TV-L ver.di-Mitglieder im Gesundheits- und Sozialwesen bekommen ihren Tarifvertrag TVöD oder TV-L mit dem Branchenteil Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kostenlos in den ver.di-Geschäftsstellen oder fordern ihn an: redaktion.drei@verdi.de Urteil: Kein Streik in Gottes Reich Angestellte von Kirchen haben weniger Rechte. Sie dürfen ihre Arbeit nicht niederlegen. Das hat das Arbeitsgericht Bielefeld am 3. März 2010 geurteilt. Das Streikverbot gilt in zwei Landeskirchen, in der Evangelischen Kirche von Westfalen und deren Einrichtungen der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe sowie in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover mit ihren diakonischen Einrichtungen. Unabhängig vom Gerichtsverfahren geht die Auseinandersetzung um Löhne weiter. Andere diakonische Arbeitgeber haben nicht geklagt. So sind weitere Streiks möglich. Die ver.di-Arbeitsniederlegungen im Mai und September 2009 hatten die Arbeitgeber beim Diakonischen Werk der EKD so unter Druck gebracht, dass sie in der Arbeitsrechtlichen Kommission am 19.11.2009 schließlich deutlich höheren Löhnen zustimmten. Damit die Diakoniebeschäftigten nie wieder so viel Druck ausüben können, haben die Arbeitgeber das weltliche Arbeitsgericht angerufen, um ihnen das Streiken auf alle Zeiten verbieten zu lassen. Diakonie-MitarbeiterInnen sollen in Lohnkonflikten dauerhaft unterlegen sein. Endgültig entschieden ist jedoch noch nichts. ver.di wird Berufung gegen das Urteil einlegen. Notfalls geht der Streit bis zum Bundesverfassungsgericht. Mehr Informationen: https://gesundheitsoziales.verdi.de/kirchen_diakonie_ caritas 8 drei 33_März 2010 Ausblick RUNDUM Reinlesen Rationalisierte Realität USA: Böses Blut »Das kann doch jeder Affe besser …« Eine landesweite Untersuchung unter Ärzten und Krankenschwestern fragte, wer unkollegiales Benehmen untereinander beobachtet habe. Von hundert Befragten erlebten: Abwertende Kommentare und Beleidigungen Das Buch »Privatisierung von Krankenhäusern« beschäftigt sich mit den verschlechterten Arbeitsbedingungen in privatisierten Kliniken 84,5 Anbrüllen 73,3 Fluchen 49,4 Unangemessene Witzeleien 45,5 Verweigerung der Zusammenarbeit 38,4 Verweigerung des Gesprächs 34,3 Versuch einer ungerechten Disziplinierung 32,3 Gegenstände werfen 18,9 Gerüchte verbreiten 17,1 Sexuelle Belästigung 13,4 Körperliche Übergriffe 2,8 0 20 40 60 80 100 Quelle: http://www.ama-assn.org/amednews/2009/11/16/prl11116.htm; »Böses Blut: Doctor-Nurse Behavior Problems Impact Patient Care«, American College of Physician Executives 2009 Doctor-Nurse Behavior Survey, Physician Executive Journal, November/December Eure Arbeitsplätze Habt Ihr noch Fotos, die zeigen? vor 40, 60 oder 100 Jahren sendung! Ein Wir freuen uns über jede Unvergessen Bislang hat sich die Wissenschaft »kaum mit den Auswirkungen von Privatisierungen auf die Beschäftigten im Krankenhaus« befasst, heißt es im Vorwort der jüngst erschienenen Aufsatzsammlung »Privatisierung von Krankenhäusern«. Dabei steht der Personalkostenetat bei den Klinikkonzernen im Fokus, wenn es ums Sparen geht – macht er doch 60 Prozent der Kosten aus. Was bedeutet es für die Beschäftigten, bei Ketten wie Sana, Helios, Asklepios oder der Rhön-Klinikum AG zu arbeiten, die mittlerweile 16 Prozent aller Krankenhausbetten in Deutschland bewirtschaften? Die Herausgeber, darunter der Medizinsoziologe Thomas Gerlinger, haben für ihre gelungene Übersicht neben internationalen Forschungsergebnissen auch die Privatisierungserfahrungen von Betriebsräten und Gewerkschaftern zusammengestellt. Nur eine Kostprobe: Ärzte müssen massiv Überstunden leisten. Im Pflegebereich wird die Personaldecke bis zum Zerreißen ausgedünnt. Und einst reguläre Mitarbeiter/innen werden als Leiharbeitneh- mer/innen wieder eingestellt – zu eklatant schlechteren Arbeitsbedingungen. Doch das Buch beschränkt sich nicht auf die Darstellung der rationalisierten Realität. Es werden gewerkschaftliche Strategien gegen Privatisierungsvorhaben entwickelt (konfliktbereite Belegschaft!) und ebenso ein erfolgreiches Bürgerbegehren beschrieben, das die Übernahme von vier Kreiskrankenhäusern in Sachsen verhindert hat. »Privatisierung von Krankenhäusern« ist Pflichtlektüre für all jene, die sich mit der Arbeit und Patientenversorgung im Krankenhaus beschäftigen – und sie sollte es auch für alle Privatisierungsgläubigen sein. Uta von Schrenk Nils Böhlke/Thomas Gerlinger/Kai Mosebach/Rolf Schmucker/Thorsten Schulten (Hrsg.): Privatisierung von Krankenhäusern. Erfahrungen und Perspektiven aus Sicht der Beschäftigten. Hamburg 2009, VSA-Verlag. 256 Seiten, 18,80 Euro. Foto: Historisches Archiv Krupp, Essen, Fotograf: Ralf Döring Gewinnerteam Ab 1966 warben private Vermittler, Reisebüros und Fluggesellschaften junge Krankenschwestern aus Korea (Ostasien) an. Angesichts eines Pflegenotstands schleuste das gemeinsame Regierungsabkommen vom 26. Juli 1971 in den Folgejahren insgesamt etwa 20.000 Kolleginnen hierher. In Korea wurde für diesen Export eine Berufsausbildung zur Pflegehelferin neu eingerichtet. Die deutschen Krankenhäuser interessierte weit mehr der befristete Einsatz von hochqualifizierten, um sie dann aber in der Grundpflege einzusetzen. Die Presse idealisierte sie als »lächelnde Lotusblüten« oder gar als »mandeläugige Engel am Krankenbett«. Ihre deutschen Kolleginnen sprachen hinter vorgehaltener Hand über die »Glückskekse«. Doch mit dem Ruf »wir gehen zurück, wann wir wollen« setzten sie Mitte 1977 ihr Bleiberecht durch. Heute, beim Wechsel in die Altersteilzeit oder die Rente, ist die Verwunderung groß. Durch Sondergesetze von der Mitgliedschaft in der Rentenversicherung freigestellt, haben Arbeitgeber seit Jahrzehnten stattdessen in kapitalgedeckte Lebensversicherungen eingezahlt. Das hat sich nicht gelohnt. Gemeinsam rätseln – gemeinsam feiern Maxine Musterfrauund ihr Team freuten sich riesig: »Wir werden das Geld anlässlich meines 25-jährigen Berufs- und Dienstjubiläums am 1. April gemeinsam lecker verköstigen. Gut zusammen essen hält nicht nur Leib und Seele zusammen, sondern schafft auch ein gutes Arbeitsklima und kollegiales Miteinander!« Die fünf Sozialarbeiter/innen und -pädagogen/innen sind in der qualifizierten Akutbehandlung des Suchtmedizinischen Gesundheitszentrums Fachklinik St. Camillus Duisburg tätig. Maxine ist für den gesamten Bereich mit ca. 40 Mitarbeitenden verantwortlich. »Zwei Kollegen/innen sind in der MAV aktiv und ich bin seit 1986 Gewerkschaftsmitglied, weil wir auch bei einem katholischen Dienstgeber unser Arbeitnehmerrecht gut vertreten wissen wollen.« Hinsehen Viele Augen sehen mehr … Auf den ersten Blick sind beide Bilder gleich. Doch wer genau hinschaut, wird im rechten Bild zehn Fehler erkennen. Unter den Einsender/innen verlosen wir: 1. Teampreis: 200 Euro für die Gemeinschaftskasse 2. Preis: ver.di-Notfallkoffer 3.–5. Preis: ver.di-Sammeltassen, limitierte Auflage Teilnehmen können alle ver.di-Mitglieder. Den Teampreis gibt es, wenn Ihr mindestens zu fünft seid. Bitte schickt mit der Lösung gleich ein Foto von Eurem Team, Eurer Station oder Eurem Freundeskreis. Namen, Kontaktadresse und Telefon bitte nicht vergessen! ver.di-Bundesverwaltung Fachbereich 3: »Preisrätsel« Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Einsendeschluss: 30. April 2010 Informationen für den Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Die Gewinner des Preisrätsels in drei.32: 1. Maxine Musterfrau, 40885 Ratingen (Teampreis für fünf Sozialarbeiter/innen, Fachklinik St. Camillus Duisburg, 200 Euro) 2. Max Mustermann, 79312 Emmendingen, (Fingerpuppen: Berufe im Krankenhaus) 3.–5. Preis: Max Mustermann, 20253 Hamburg; Max Muster, 82467 Garmisch-Partenkirchen; Max Mustermann, 38820 Halberstadt; (je eine ver.di-Tasse, limitierte Auflage)