Quartalsbericht III 2014
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Quartalsbericht III 2014
Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im III. Quartal 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort -3- Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg Die Dienststellen des JobCenter im Landkreis Schaumburg Einwohner im Landkreis Schaumburg Arbeitlose, Arbeitslosenquote Entwicklung der Arbeitslosigkeit -4-5-5-6- Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Schaumburg Entwicklung der Hilfebedürftigkeit im Landkreis Schaumburg -7-7- Leistungen für Hilfebedürftige Aktive Leistungen zur Eingliederung Passive Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - 8/9 - 9/10 - Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt Entwicklung der Integrationen insgesamt Entwicklung der Integrationen in der Kundengruppe Alleinerziehende - 10/11 - 11 - Erläuterungen zu den wesentlichen Begriffen - 12/13 - -2- Vorwort Der Landkreis Schaumburg ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das JobCenter des Landkreises ist Teil der engen Verzahnung von SGB II, SGB VIII und SGB XII, was die Grundlage einer integrierten kommunalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist. Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist das JobCenter im Landkreis die zentrale Anlaufstelle mit dem Ziel, Hilfen aus einer Hand zu gewähren. Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes wird das zentrale Ziel verfolgt, den Betroffenen die erforderliche Unterstützung zu bieten ein selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Transferleistungen zu führen. Dabei werden die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und die lokalen Akteure des Arbeitsmarktes eingebunden. Ein wichtiger Impuls für die Übernahme der kommunalen Trägerschaft war u. a. der Blick aus der Gesamtverantwortung des Landkreises für alle seine Bürger. Ein beachtlicher Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse besonders schwer in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Ziel des JobCenters ist es, auch mit diesen Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern dauerhafte Perspektiven zu entwickeln und sie auf den Weg in eine nachhaltige, reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen. Neben den traditionellen Arbeitsmarktinstrumenten ist es nötig dabei auch neue Wege zu gehen. Das Netzwerk im Landkreis zu allen sozialintegrativen Leistungsträgern ist eng geknüpft und kann bedarfs- und einzelfallorientiert in die individuelle Hilfeplanung einbezogen werden. Das JobCenter hat Dienststellen an zwei Standorten im Landkreis. Sowohl in Stadthagen als auch in Rinteln stehen Fallmanager/ Arbeitsvermittler und Leistungssachbearbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen zum lokalen Arbeitsmarkt und zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die Leistungsberechtigten zur Verfügung. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben einer Vielzahl von Qualifizierungsund Unterstützungsangeboten zur Eingliederung in Arbeit auch die Sicherung des Lebensunterhaltes in Form der Regelleistung, einmaliger Beihilfen und die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die gesamte Leistungsgewährung orientiert sich an dem Grundsatz „Fördern und Fordern“. Das bedeutet, dass von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein aktiver Beitrag erwartet wird, den eigenen Lebensunterhalt und auch den für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mit Einkünften aus Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit sollen ausgeschöpft werden. Bernd Dittmer Geschäftsführer -3- Die Dienststellen des JobCenter im Landkreis Schaumburg Abb. 1 Im Bereich der Dienststelle Stadthagen wurden 5.983 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 4.456 Bedarfsgemeinschaften betreut. Stadthagen Rinteln Im Bereich der Dienststelle Rinteln wurden 2.017 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 1.514 Bedarfsgemeinschaften betreut. Insgesamt betreute das JobCenter Schaumburg 8.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 5.970 Bedarfsgemeinschaften. Stand: September 2014 -4- Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg Einwohner im Landkreis Schaumburg (Stand 31.12.2013) Städte: Bückeburg Obernkirchen Rinteln Stadthagen Zuständiges JobCenter 18.930 9.295 25.228 21.594 Stadthagen Stadthagen Rinteln Stadthagen Gemeinde: Auetal 6.327 Rinteln Samtgemeinden: Eilsen Lindhorst Nenndorf Niedernwöhren Nienstädt Rodenberg Sachsenhagen 6.682 7.788 16.634 8.177 10.180 15.448 9.316 Rinteln Stadthagen Stadthagen Stadthagen Stadthagen Stadthagen Stadthagen Der Landkreis Schaumburg erreicht mit ca. 155.600 Einwohnern auf 676 qkm nach wie vor eine relativ hohe Bevölkerungsdichte von 230 Einwohnern pro qkm. Zum Vergleich: Landkreis Hameln Pyrmont: Landkreis Nienburg: ca. 186 Einwohner pro qkm (147.800 / 796 qkm) ca. 86 Einwohner pro qkm (119.800 / 1.399 qkm) Land Niedersachsen: ca. 164 Einwohner pro qkm (7.791.000 / 47.635 qkm) Arbeitslose und Arbeitslosenquote im Landkreis Schaumburg insgesamt (Rechtskreise SGB II und III) September 2014 5.647 7,1 % September 2013 5.250 6,5 % -5- Arbeitslose im Landkreis Schaumburg (Stand: 30.09.2014) Abb. 2 Abb. 3 Die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis Schaumburg war mit 5.647 im September 2014 um 397 höher als im Vorjahresmonat. Dabei stieg die Arbeitslosenquote in diesem Zeitraum um 0,6%-Punkte auf 7,1%. -6- Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Schaumburg Abb. 4 Nachdem in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank, stieg sie zu Beginn des Jahres witterungsbedingt an, um ab Mai wiederum kontinuierlich zu sinken. Im September lag der Bestand unter dem Vorjahresniveau. Entwicklung der Hilfebedürftigkeit im Landkreis Schaumburg Abb. 5 Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den erwerbsfähigen wie auch nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Nach einem Rückgang im IV. Quartal und einem witterungsbedingten Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu Beginn des Jahres, sank ab Mai der Bestand. Dieser lag im September ebenfalls unter dem Vorjahr. -7- Aktive Arbeitsmarktleistungen zur Eingliederung Der Planungsansatz für aktive Leistungen zur Verbesserung der Integrationschancen Hilfebedürftiger im JobCenter Schaumburg beläuft sich im Jahr 2014 auf ca. 5,8 Mio. €. Ausgegeben wurden in den ersten 9 Monaten über 3,9 Mio. €. Abb.6 Der größte Anteil der Ausgaben entfiel in den ersten 9 Monaten mit 3.062.000 € auf die so genannten „integrationsorientierten Instrumente“. Die Planung sieht für das gesamte Jahr hierfür Kosten i.H.v. 4.434.000 € vor. Zu dem Förderbereich gehören u. a. die Förderung von Berufsausbildungen und Aufwendungen für Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Eingliederungszuschüsse und befristete Beschäftigungszuschüsse für die verschiedenen Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen bei Arbeitgebern und Trägern sind Bestandteile dieses Förderbereiches. Mit dem Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen sowie auch selbständigen Beschäftigung werden ebenfalls Personen gefördert. Für „Beschäftigung schaffende Maßnahmen“ wurden zwischen Januar und September 437.000 € verausgabt. Laut Planungsansatz sind Ausgaben bis Jahresende i.H.v. 827.000 € vorgesehen. Unter diesen Förderbereich fallen u.a. die verschiedenen Formen der Arbeitsgelegenheiten. Mit „Speziellen Maßnahmen für Jüngere“ sollen jüngere Arbeitslose z.B. durch diverse Qualifizierungen, Förderungen zur Aufnahme von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie durch „Sonstige Leistungen der Benachteiligtenförderung“ in den „Ersten Arbeitsmarkt“ integriert werden. Die Ausgaben lagen für dieses Förderinstrument in den ersten 9 Monaten bei ca. 185.000 €. Bis Jahresende sind Ausgaben i.H.v. 239.000 € vorgesehen. Menschen mit Behinderungen wurden im o.g. Zeitraum durch spezielle Maßnahmen mit ca. 158.000 € unterstützt. Laut Planungsansatz sind Ausgaben i.H.v. 200.000 € bis -8- Jahresende kalkuliert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören insbesondere Zuschüsse für Betriebe und Ausbildungseinrichtungen, welche diesen benachteiligten Menschen die Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ermöglichen. Mit „Weiteren Förderleistungen“ soll den Bedürftigen der Einstieg in die Berufstätigkeit ermöglicht werden. Dieser Personenkreis wurde bisher mit insgesamt 73.000 € gefördert. Die Ausgaben beinhalten u.a. zusätzliche Eingliederungsleistungen, die für ältere/über 50 jährige Personen vorgesehen sind. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Abb. 7 Die Summe der ausgezahlten „passiven Leistungen“ betrug bis einschließlich September insgesamt rund 38,3 Mio. €. Von der Gesamtsumme entfielen knapp 17,9 Mio. € auf die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Für die so genannten Regelleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sowie die sonstigen Leistungen wurden ca. 20,4 Mio. € verausgabt. -9- Abb.8 Bedingt durch die Anpassung des Regelsatzes an die steigende Inflation sind im Vergleich zum Vorjahr, trotz Rückgang der Leistungsberechtigten, die Ausgaben für die so genannten „passiven Leistungen“ gestiegen. Im Vergleich zu 2013 haben sich die Ausgaben um 237.000 € bzw. 0,6% erhöht. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben bis einschließlich September für die Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung auf knapp 38,3 Mio. € Integration in den 1. Arbeitsmarkt Entwicklung der Integrationen insgesamt Für die Berechnung der Integrationsquote wird die Zahl der Integrationen den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenübergestellt. In den ersten 9 Monaten in 2014 wurden insgesamt 1.600 Personen der 8.349 erwerbsfähigen leistungsberechtigten Kunden in Arbeit oder Ausbildung integriert. Dies entspricht einer Integrationsquote von 19,2%. Im Vorjahreszeitraum wurden 1.621 Personen der 8.511 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten integriert. Die Integrationsquote lag demzufolge bei 19,1%. Damit ist die Integrationsquote gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,1%-Punkte gestiegen. - 10 - Abb. 9 Entwicklung der Integrationen von alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Von Januar bis einschließlich September 2014 konnten 162 der 971 alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Die Integrationsquote lag somit bei 16,7%. Im Vorjahr lag die Quote noch bei 13,5%. Die Integrationsquote ist demnach um 3,2%-Punkte gestiegen. Abb. 10 - 11 - Definitionen: Arbeitslosigkeit Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen des JobCenter (JC) zur Verfügung stehen sich im JobCenter arbeitslos gemeldet haben. Als nicht arbeitslos gelten Personen, die Teilnehmer an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind zeitlich mehr als geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche) nicht arbeiten dürfen oder können dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben arbeitsunfähig erkrankt sind. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und wirtschaften. Zur Bedarfsgemeinschaft (BG) zählen: a. erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) b. im Haushalt lebende Eltern(-teile) eines unverheirateten, erwerbsfähigen Minderjährigen c. der (Ehe-) Partner des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten d. dem Haushalt angehörende minderjährige, unverheiratete Kinder, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen ihren Lebensunterhalt sichern können. Die revidierten Daten stellen gesicherte Werte dar, die erst nach einer Wartezeit von drei Monaten erhoben werden. Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung. Diese Geldleistungen dienen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und setzen sich zusammen aus der Regelleistung (§ 20 SGB II) ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II) Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) ggf. Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung und Bekleidung sowie für die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten (§ 23 SGB II) ggf. abweichend erbrachte Geld- und Sachleistungen (§ 24 SGB II). Das Sozialgeld ist die Geldleistung für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das Sozialgeld setzt sich zusammen aus der - 12 - Regelleistung (§ 20 SGB II) ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II) Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II). Als erwerbsfähig leistungsberechtigt gelten Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, und den Bedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken können. Als nicht erwerbsfähig leistungsberechtigt gelten hingegen Personen, die nicht unter den o.g. Personenkreis „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ fallen. Stadthagen, den 19.02.2015 - 13 -