AIKIDO YOSHINKAN e. V. - Aikido Yoshinkan München
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AIKIDO YOSHINKAN e. V. - Aikido Yoshinkan München
AIKIDO YOSHINKAN e. V. Vereinsregister Nr. 13634 Amtsgericht München Lothstraße 62, 80335 München, Tel.: 089 201 22 90 http://www.aikido-yoshinkan.de Aufnahmeantrag Persönliche Angaben Hinweise Name……………………………………………… Vorname………………………………………….. Titel…………………………………………......... Straße……………………………………………. PLZ, Ort………………………………………….. Tel….…………………………………………….. E-Mail….………………………………………… Beruf……………………………………………... Geb.-Datum……………………………………… Bei Kindern der Erziehungsberechtigte Die Aufnahmegebühr beträgt für Erwachsene ……………………. Jugendliche / Kinder/ Jodo / Iaido / Fitness ………….………………………………………… Ich beantrage Beitragsermäßigung Bitte regelmäßig Nachweis vorlegen □ Kind unter 14 Jahren □ Schüler / Schülerin □ Student / Studentin □ Wehr/Ersatzdienstpflichtiger □ Arbeitslos □ Jodo / Iaido / Fitness □ Mitglied anderer Yoshinkai-Verein □ Sonstige ……………………………………. 20 € 10 € Sie wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen. Die Zahlung der Beiträge erfolgt ausschließlich per Lastschrift, diese erfolgt in der Regel am Monatsanfang. Der Beitrag beträgt monatlich: Erwachsene Kind unter 14 Jahren Jugendliche(r) /Schüler(in) bis 18 J. Student(in) /Rentner Arbeitslos/Wehr-/Ersatzdienst Jodo / Iaido / Fitness (nur vorm.) Mitglieder anderer Yoshinkai-Vereine Familien: 2. Mitglied Kind 22 €, 3. Mitglied Kind 18 €, Familienbeitrag max. 100 € Weitere Beiträge siehe Aushang im Dojo 60 € 26 € 36 € 42 € 26 € 26 € 50 € Kündigung Laut Satzung kann der Vertrag zum Ende eines Quartals mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung ist erst möglich nach einer 6monatigen Mitgliedschaft im Verein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wie sind sie auf Aikido Yoshinkan aufmerksam geworden? ………………………………………………… Grundlage der Vertragsbedingungen ist die Satzung. Die Satzung ist im Dojo am schwarzen Brett ausgehängt und jederzeit einsehbar. Die eingeschlossene Sportunfallversicherung setzt die Mitgliedschaft in einer Pflicht/Ersatz-/Privat-Krankenversicherung voraus. Mit der elektronischen Speicherung meiner Daten bin ich einverstanden. ……………………………………………………………………………………………………………………. Datum Unterschrift (bei Kindern Erziehungsberechtigte/r) Bitte unbedingt Lastschriftmandat auf Seite 2 ausfüllen !!! SEPA-Lastschriftmandat Zahlungsempfänger: AikidoYoshinkan e.V., Lothstr. 62, 80335 München Gläubiger-ID-Nr.: DE90ZZZ00001093673 Mandatsreferenz-Nr.: Als Mandatsreferenz-Nr. dient die Mitgliedsnummer, die bei Aufnahme in die Mitgliederverwaltungs-Software des Vereins zugeteilt wird. Sie wird dem Kontoinhaber/ den Kontoinhaber(n) mit einer separaten Ankündigung über den erstmaligen Einzug des Lastschriftbetrages mitgeteilt. Kontoinhaber: □ Name, Anschrift wie oben Name: ……………………………………………… Vorname: ………………………………… PLZ: ………… Wohnort: ………………………… Straße: …………………………………. Konto-Nr.: ………………………………….……… Bankleitzahl: ………………………………….. IBAN: ……………………………………………………….. BIC: …………………………… Name der Bank: ………………………………..................... Einzugsermächtigung: Ich/wir ermächtige(n) den Aikido Yoshinkan e.V. widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. Mandat für Einzug von SEPA-Basis-Lastschrift: Ich/wir ermächtige(n) den Aikido Yoshinkan e.V. Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von dem Aikido Yoshinkan e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich/wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Nur bei minderjährigen Mitgliedern: Dieses Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedschaft von _____________________________ Vorname und Name Ort, Datum, Unterschrift des/der Kontoinhaber(s) __________________________________________________________________ Vor dem ersten Einzug einer SEPA- Basis- Lastschrift wird mich/ uns der Aikido Yoshinkan e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart informieren. Kosten, die durch ein ungedecktes Konto oder unberechtigten Widerspruch entstehen, trägt das Mitglied. 2 von 2