Die Mietbedingungen zum

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Die Mietbedingungen zum
MIET- & REISEBEDINGUNGEN
Die Reisebedingungen ergänzen §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.
Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese in Ihrer Gesamtheit an. Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch.
1. ANMELDUNG UND REISEBESTÄTIGUNG
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Nach Annahme des
Reisevertragsangebotes erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weist der
Reiseveranstalter ausdrücklich daraufhin. An dieses neue Angebot ist der Reiseveranstalter 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
kommt zustande, wenn er vom Reisenden innerhalb dieser Frist anerkannt wird.
1.3. Das Ferienhaus (Wohnung) darf nur in den von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der Hausbeschreibung angegebene Personenzahl bewohnt und genutzt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen
oder mit einer Nachgebühr belastet werden.
2. BEZAHLUNG
2.1. Nach Vertragsschluss leistet der Reisende unter Bezugnahme des vorhandenen
Sicherungsscheines und Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung von 20%
des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Falls eine
Anzahlung nicht vertragsgemäß (siehe Punkt 2.5.) gezahlt wird, kann Norge-Fjord
Ferienhäuser nach Mahnung und Fristsetzung den Vertrag unter Anwendung von
Stornogebühren (siehe Ziffer 5.1.) kündigen.
2.2. Bei Buchungen, die ab dem 45. Tage vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen)
getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig.
2.3. Zur Absicherung der Kundengelder hat Norge-Fjord Ferienhäuser das Insolvenzrisiko unter der Voraussetzung des §§ 651 k I - III BGB, bei R+V Allgemeine Versicherung AG / D-65193 Wiesbaden, Veranstalter-Nr. 90449420489, abgesichert.
2.4. Der Sicherungsschein wird der Reisebestätigung/Rechnung beigefügt. Deshalb
wird der restliche Reisepreis fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht –
durchgeführt wird.
2.5. Die Beträge für Anzahlung und Restreisepreis ergeben sich aus der Bestätigung.
Der Anzahlungsbetrag ist unter den Voraussetzungen von 2.1. innerhalb von 10 Tagen
nach Rechungsdatum, der Betrag für die Restreisepreis 6 Wochen vor Reiseantritt fälllig.
2.6. Der Reisende sollte beachten, dass die qualifizierten Reiseunterlagen erst nach
vollständigem Zahlungseingang versandt werden. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen
nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte
umgehend an Norge-Fjord Ferienhäuser.
2.7. Wenn der fällige Restreisepreis nicht vollständig gezahlt wird, können wir, nach
erfolglosem Verstreichen einer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Norge-Fjord Ferienhäuser kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der unter Ziffer 5.1. genannten Stornostaffeln verlangen,
es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.8. Die Kosten für eine über Norge-Fjord Ferienhäuser abgeschlossene Zusatzversicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.
3. LEISTUNGEN
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem Katalog und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in
der Reisebestätigung.
3.2. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsabschluss kann der Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Katalogangaben
vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
Norge-Fjord Ferienhäuser nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Norge-Fjord
Ferienhäuser in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch
Norge-Fjord Ferienhäuser gegenüber diesem geltend zu machen.
4.3. Nachträgliche Änderungen der Angebote (hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern oder Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch NorgeFjord Ferienhäuser vorbehalten. Erfolgen sie erst mit der Bestätigung, wird auf Punkt
1.2. dieser Reisebedingungen verwiesen.
4.4. Am Anreisetag um 14.00 Uhr können die gebuchten Objekte bezogen werden.
Sie sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. An- und Abreisetermine sind bindend.
Die Anreise zum Ferienhaus muss bis 20.00 Uhr erfolgt sein, anderenfalls besteht
keine Verpflichtung des Vermieters, die Gäste noch am selben Tag in das Mietobjekt
einzulassen.
5. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER
5.1. Der Kunde hat das Recht, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten.
In Ihrem Interesse und aus Beweisgründen, sollten Rücktritts-, Umbuchungs- und
Änderungserklärungen schriftlich erfolgen. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam,
an dem sie beim Veranstalter eingeht. Für die entstandenen Aufwendungen bei den
getroffenen Reisevorkehrungen verlangt der Reiseveranstalter Ersatz. Uns steht bei
einem Rücktritt durch Sie unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Preis eine
angemessene Entschädigung zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich
vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen
sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistung erwerben
können. Die Kosten, die für den Reisenden in der Regel beim Rücktritt entstehen,
entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung. Ihr Recht, uns einen geringeren
Entschädigungsanspruch nachzuweisen, bleibt Ihnen unbenommen.
Rücktritt Ferienhaus bzw. -wohnung:
Bis 45 Tage vor Reiseantritt
20% des Reisepreises
44 bis 35 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Ab 34. Tag vor Reiseantritt
80% des Reisepreises
Rücktritt Fähre: Es gelten die Rücktrittsgebühren der jeweiligen Reederei.
5.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.3. Auf Wunsch des Reisenden nimmt der Veranstalter eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor.
5.4. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (nicht der
Aufenthaltsdauer), des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft
oder der Beförderung.
5.5. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten im Interesse des
Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.
5.6. Rücktritt des Reiseteilnehmers durch Nichtantritt der Reise. Dem Rücktritt steht
der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht
zu vertreten hat, die Reise nicht antritt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen,
wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegeben Zeiten am jeweiligen Abflughafen, Abreiseort oder Zielort einfindet.
6. KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER
6.1. Norge-Fjord Ferienhäuser kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung
durch Norge-Fjord Ferienhäuser vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn
sich der Reisende in starkem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Norge-Fjord Ferienhäuser behält jedoch
den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt
der Störer selbst. Norge-Fjord Ferienhäuser muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
6.2. Norge-Fjord Ferienhäuser kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise
zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Norge-Fjord Ferienhäuser deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle einer
Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des
Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann.
6.3. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Fall des
Rücktritts ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Norge-Fjord Ferienhäuser in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch
Norge-Fjord Ferienhäuser diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Angebot keinen Gebrauch, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6.5. Leistet der Kunde die geschuldete Anzahlung oder den Restreisepreis innerhalb
der vereinbarten Zeit nicht und gerät in Zahlungsverzug, kann Norge-Fjord Ferienhäuser nach vorheriger Fristsetzung von dem Vertrag zurücktreten. Norge-Fjord
Ferienhäuser ist dann berechtigt, eine pauschale Entschädigung in entsprechender
Anwendung der Regelungen unter Ziffer 5.1. zu fordern.
7. KÜNDIGUNG AUFGRUND AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
7.1. Die Kündigung des Reisevertrages ist für den Reisenden und für den Reiseveranstalter möglich, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z.B. durch
Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert
oder gefährdet wird.
7.2. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück,
kann jedoch für die erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.3. Im Fall der Kündigung durch Norge-Fjord Ferienhäuser stehen dem Reisenden
ebenfalls die in Ziffer 6.3. beschriebenen weiteren Rechte zu.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1. Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger, sowie für die Richtigkeit der Beschreibung,
sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3.2. vor Vertragsabschluss eine
Änderung der Katalogangaben erklärt hat.
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8.2. Eine Haftung für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, welche nicht
Vertragsgegenstand sind, kann der Veranstalter nicht übernehmen, da er auf deren
Entstehung keinen Einfluss nehmen kann und deren Überprüfung auf die Richtigkeit
nicht erfolgt.
8.3. Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz §§ 651a ff. BGB
zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden.
8.4. Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann
der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
8.5. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahme der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu
halten und die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu benachrichtigen.
8.6. Können die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht oder nicht hinreichend
behoben werden, so ist Norge-Fjord Ferienhäuser telefonisch oder per Fax zu unterrichten. Tel.: 02324.8 69 22 84 Fax: 02324.8 69 22 85. Der Reiseveranstalter wird unverzüglich alles ihm Mögliche unternehmen, die Leistungsstörung zu beheben oder
den Reisenden eine mindestens gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen im Ansprüche
nicht zu. Die Kosten für die Unterrichtung werden dem Reisenden bei berechtigtem
Grund erstattet.
8.7. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleich- oder höherwertige Ersatzlieferung erbringt.
8.8. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert
der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
8.9. Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages in seinem eigenen
Interesse und aus Beweisgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Leistungen für ihn vonInteresse waren.
9. HAFTUNG / SCHADENSERSATZ
9.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung
des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei
denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit
verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
9.2. Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung
auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger
verantwortlich ist. Delikttische Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
9.3. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften,
nach dem ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist so kann der Veranstalter sich hierauf
berufen.
9.4. Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der jeweiligen
Fährreederei, sofern die Beförderung nicht Teil des Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters
vorrangig maßgebend.
9.5. Einbeziehung der Geschäftsbedingungen von Leistungsträgern. Die Beförderung
erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des
Reiseveranstalters nach dem Reisevertragsgesetz und nach seinen allgemeinen
Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
9.6. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende
selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge (auch Boote/Motoren)
sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter
nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.
10. ANSPRÜCHE
10.1 Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Norge-Fjord Ferienhäuser geltend zu
machen, anderenfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte im eigenen
Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die
Frist einzuhalten.
10.2. Ihre Ansprüche gemäß §§ 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem (1) Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. VERSICHERUNGEN
11.1. Wir empfehlen zur eigenen Sicherheit, den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht Versicherung bei der Europäischen
Reiseversicherung AG vorzunehmen. Diese Versicherungen erhält der Reisende
einzeln nach seinen individuellen Wünschen.
11.2. Bei Buchung eines Ferienhauses bzw. einer Ferienwohnung schließen wir für den
Reisenden automatisch eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Sollte der Reisende keine Reiserücktrittskosten-Versicherung wünschen, so hat er den Reiseveranstalter darüber zu informieren. Bei der Buchung eines Ferienhauses/-appartements bzw.
einer -wohnung trägt der Versicherte bei einem Rücktritt einen Selbstbehalt. Bezüglich der weiteren Versicherungen und des Selbstbehaltes sowie der Abwicklung
des Versicherungsfalles sollte sich der Reisende informieren.
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12. PASS-, VISA, DEVISEN- UND ZOLLBESTIMMUNGEN
12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2. Durch die Reiseausschreibung im Katalog und mit den Reiseunterlagen erhält
der Reisende wesentliche Informationen über die notwendigen Formalitäten.
Der Reisende hat diese Informationen zu beachten. Es sollte darauf geachtet werden,
dass der Reisepass oder der Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
12.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er nicht ausdrücklich mit der Besorgung beauftragt worden ist, es sei denn, dass er die Verzögerung zu vertreten hat. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen
muss der Reisende mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
12.4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
13. ALLGEMEINES
13.1. Sämtlichen Angaben in diesem Katalog entsprechen der vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen (Siehe auch “Wichtige Informationen zum Norwegenurlaub”).
13.2. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu
Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer
dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc.. Beachten Sie daher
bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
13.3. Besondere Hinweise für Ferienhäuser und -wohnungen: wenn nicht anders angegeben ist die Endreinigung vom Mieter vorzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet,
das Haus in sauberem Zustand und aufgeräumt beim Auszug zu verlassen. Wird die
Endreinigung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, werden dem Mieter die hierdurch
entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung gestellt oder mit der hinterlegten
Kaution verrechnet.
13.5. Die vorgegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Wohneinheit nebst
Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtung ist vom Reisenden sorgfältig zu behandeln. Der Mieter ist außerdem verpflichtet während des Aufenthaltes durch sein oder
das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
13.6. Bei Übergabe des Ferienobjektes bzw. des Bootes kann der Hauseigentümer
vor Ort oder dessen Vertreter eine Kaution von zurzeit bis zu NOK 2.000/EUR 250
verlangen. Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Hauseigentümers nicht.
Sie enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
13.7. Der Schlüsselübergeber vor Ort hat in der Regel nicht die Funktion eines Betreuers oder Reiseleiters, der zum Handeln im Namen von Norge-Fjord Ferienhäuser
befugt ist, so dass diese Person rechtsverbindlich handelt.
13.8. Bedenken Sie bitte, dass Sie nicht Ihre Wohnung von zu Hause am Urlaubsort
in Norwegen vorfinden. Da die Ferienobjekte im allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht sind, wirkt sich dieses auch auf die Bauweise und Möblierung
aus. Die Häuser sind alle privat und unterliegen keiner Norm. In älteren Häusern finden Sie häufig steile Treppen und die Höhe der Räume und Türen kann niedriger
sein. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Kleiderschränke findet man nicht so häufig.
13.9. Eine Fanggarantie wird vom Veranstalter nicht gewährt.
14. BESONDERE RISIKEN
14.1. Für die Ausübung von Aktivitäten (Benutzung von Angelbooten, Leihwagen etc.)
übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Sportfischerei oder andere Aktivitäten erfolgen ausdrücklich auf eigenes Risiko.
14.2. Der Eigentümer hat das Recht alle zum Ferienhaus gehörende Boote für die gesamte Mietdauer einzuziehen, wenn die Boote im alkoholisiertem Zustand benutzt
oder die Rettungswesten nicht angelegt werden.
15. GERICHTSTAND
15.1. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters – Sprockhövel – Amtsgericht Hattingen.
Norge-Fjord Ferienhäuser, Mai-Brit Lima, Hohe Egge Höhenweg 24, D-45549
Sprockhövel, Tel.: 02324.8 69 22 84 Fax: 02324.8 69 22 85
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