Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen 2013 Inhalt 1. Einleitung Seite 4 2. Rückblick auf das Jahr 2012 Seite 5 3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Seite 9 4. Struktur des Jobcenters AGL Seite 10 4.1 Personal Seite 10 4.2 Organisation im Bereich Markt & Integration Seite 11 Struktur der Kunden des Jobcenters AGL Seite 12 5.1 Profillage Seite 12 5.2 Altersstruktur Seite 13 5.3 Bildungsstand Seite 14 Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2013 Seite 15 6.1 Gemeinsame Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit, der Stadt Leverkusen und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Seite 15 6.2 Geschäftspolitische Schwerpunkte Seite 18 Umsetzungsstrategien Seite 18 7.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Seite 18 7.2 Bildung und Teilhabe Seite 20 7.3 Arbeitgeberansprache weiter intensivieren Seite 22 7.4 Fachkräftepotenzial erhöhen Seite 24 7.5 Zielgruppe der über 50-jährigen in den Arbeitsmarkt integrieren Seite 26 7.6 Aktivierung der Alleinerziehenden Seite 27 7.7 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern Seite 31 7.8 Zugänge managen (Neukundensteuerung) Seite 33 7.9 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen Seite 34 7.10 Projekt Stadtteilbüro Seite 36 5. 6. 7. 2 Anlage 1: Eingliederungsleistungen Seite 37 Anlage 2: Maßnahmeübersicht Seite 38 Anlage 3: Weitere integrationsfördernde / begleitende Angebote des Jobcenters AGL Seite 39 3 1. Einleitung Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (AGL) soll Rahmenbedingungen, Zielvorgaben und entsprechende Ausrichtungen der AGL darstellen aber auch einen Rückblick auf das erfolgreiche Jahr 2012 Monat November 2012 geben. So (1. Ladestand) weist eine der Controllingbericht Zielerreichung der für den vorgegeben Integrationsquote (+ 0,5 %) aus. Weiterhin lässt die erste Auswertung zum Ziel „Bestand an Langzeitleistungsbeziehern“ auf eine Zielerfüllung schließen. An diesem für das Jahr 2012 durchaus erfreulichen Ergebnis gilt es für das Jahr 2013 anzuknüpfen. Im Rahmen der Zielvereinbarung gilt es eine für die Leistungsberechtigten nachvollziehbare Umsetzung der Prinzipien vom Fördern und Fordern umzusetzen. Hierbei soll die • Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit • Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit • Unabhängigkeit von staatlichen Hilfeleistungen • soziale Teilhabe ermöglicht werden. Die Aufnahme einer existenzsichernden und dauerhaften Arbeitsaufnahme ist Grundlage für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Deshalb wird dieses Ziel auch im Jahr 2013 die Kernaufgabe des Jobcenters AGL sein. Die aktuellen wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen werden das Jobcenter AGL vor eine Herausforderung stellen. So verzeichnet die AGL seit geraumer Zeit einen Zuwachs von Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen. Ursächlich hierfür ist die zentrale Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz wie auch der attraktive Mietzins für Familien. 4 Das Jobcenter AGL möchte über das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm seinen Beitrag dazu leisten, dem hilfebedürftigen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II einen möglichen Ausweg aus dem Bezug aufzuzeigen und Arbeitgebern geeignete Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Somit leistet das Jobcenter AGL seinen Beitrag zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesamtnutzen. 2. Rückblick auf das Jahr 2012 • Rückblick 2012 - Einführung des neuen SGB II-Kennzahlensystems Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte in Zusammenarbeit mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen gemeinsamen Rahmen für die Zielsteuerung 2012 geschaffen. Die Steuerungsziele wurden aus dem Kennzahlensystem nach § 48a SGB II abgeleitet. Für 2012 ergaben sich hieraus folgende Ziele und Zielindikatoren: *Langzeitleistungsbezieher (eLb) sind alle erwerbsfähige Leistungsberechtigten ab 17 Jahre, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren 5 • Eine Anpassung des Kundenkontaktdichtekonzepts Auswirkung der neuen SGB II–Kennzahlen war die Überprüfung des Kundenkontaktdichtekonzeptes des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen. Insbesondere, um auf die Kennzahlen „Integrationsquote“ und „Vermeidung von Langzeitbezug“ einwirken zu können, wurden die Integrationsfachkräfte gebeten, Vorschläge zur Anpassung des Kundenkontaktdichtekonzeptes zu machen. Die Vorschläge wurden auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft und das Konzept entsprechend angepasst. Zum 16.07.2012 wurde das geänderte Konzept eingeführt. Zum 01.04.2012 trat das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Voraussetzungen für eine Erhöhung von Effektivität und Effizienz beim Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente zu schaffen. Zudem soll eine höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität und mehr Transparenz erreicht werden. Die Zahl der Arbeitsmarktinstrumente und die Regelungsdichte wurden verringert und dabei der Handlungsspielraum sowie die dezentrale Entscheidungskompetenz vergrößert. Durch den rechtskreisübergreifenden Ansatz gelten die Neuregelungen im Bereich des SGB III grundsätzlich auch im Bereich des SGB II. Neben weiteren Neuerungen sind zwei der wesentlichsten Änderungen für den Bereich Markt und Integration zu nennen: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III und der Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III wurden unter den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III zusammengefasst. Mit der Einführung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) besteht die Möglichkeit, flexibler auf den individuellen Handlungsbedarf der Kunden zu reagieren. Die Möglichkeit der Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers wird im Rahmen der 6 Ermessensausübung allen Arbeitsuchenden eröffnet, soweit es für ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist. öffentlich geförderte Beschäftigung Unter dem Begriff der öffentlich geförderten Beschäftigung werden die Arbeitsgelegenheiten, bei denen eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird (AGH MAE nach § 16d SGB II), und das neue Instrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV nach § 16 e SGB II, bisher AGH-Entgelt und Beschäftigungszuschuss) zusammengefasst. Die Förderdauer der Teilnehmer wurde jeweils innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren auf 24 Monate begrenzt. Die Nachrangigkeit der öffentlich geförderten Beschäftigung gegenüber den anderen Arbeitsmarktinstrumenten bleibt bestehen. Die AGH MAE richtet sich wieder auf die originäre Zielsetzung aus, es werden nur noch förderungsfähige Arbeiten verrichtet und vergütet, Qualifizierung und sozialpädagogische Unterstützung sind nicht mehr unmittelbarer Bestandteil der Maßnahme. Qualifizierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III können jedoch mit öffentlicher beförderter Beschäftigung kombiniert werden • Das Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung (K-DL) Jobcenter AGL Kompetenzfeststellung hat im (K-DL) Jahr 2012 eingekauft. Es die neuen handelt Dienstleistungen sich hierbei um zur ein Dienstleistungsangebot des Berufspsychologischen Services der Bundesagentur für Arbeit. K-DL besteht aus vier verschiedenen Modulen und dient der Unterstützung der Integrationsfachkräfte bei der Kompetenzfeststellung von Kunden im Vermittlungsprozess und der Integration in Arbeit, je nach Bedarfslage des Kunden. Die Nutzung der K-DL bietet eine effiziente Möglichkeit, um eine fundierte Einschätzung einzelner Kompetenzbereiche des Kunden zu erhalten. Die Dienstleistungen helfen dabei, die Stärken des Kunden zu erkennen und seine individuellen Ressourcen zu fördern. Das neue Dienstleistungsangebot des Berufspsychologischen Service dient der Unterstützung der Integrationsfachkräften bewerberorientierten Möglichkeiten Integrationsarbeit und Investitionsentscheidungen bietet bezüglich den der 7 Förderung von Maßnahmen, Weiterbildungen oder ähnlichem abzusichern. Für geringqualifizierte Kunden eröffnet die Kompetenzdiagnostik unter Umständen neue Integrationschancen, weil Kompetenzen des Kunden belegt werden, für die man vorher keinerlei Nachweise hatte. Die Einführung der Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung erfolgte Mitte September 2012 im Jobcenter AGL. Insgesamt betrachtet bietet das neue Dienstleistungsangebot eine gute Ergänzung zu dem bestehenden Angebot des Berufspsychologischen Dienstes und unterstützt die Integrationsfachkräfte bei der Kompetenzbeurteilung einzelner Kunden. • Weiterbildungsbörse des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Das Jobcenter AGL veranstaltete erstmalig im August 2012 eine eigene Weiterbildungsbörse im Leverkusener Forum. Ziel sollte sein, den Kunden die Möglichkeiten und Chancen beruflicher Weiterbildung näher zu bringen und soweit möglich umgehend die Verwirklichung der angestrebten Weiterbildungen und Qualifizierungen umzusetzen. 22 Anbieter von Weiterbildungen und Umschulungen aus Leverkusen und Köln haben ihre Angebote für die Kunden repräsentativ und werbewirksam dargestellt. Inhaltlich war der AGL wichtig, dass ein möglichst breit gefächertes Bildungsangebot präsentiert wurde, so dass sowohl Qualifizierungsmöglichkeiten aus dem gewerblichen und kaufmännischen Bereich als auch aus dem technischen Bereich und dem der Pflege angeboten wurden. Zu der Veranstaltung wurden die Kunden des Jobcenters AGL eingeladen, für die eine grundsätzliche Eignung für eine Weiterbildung bestand. Mehr als 350 Kunden nahmen das Angebot wahr und ließen sich unverbindlich informieren und beraten. Im Ergebnis konnten 10 zusätzliche Weiterbildungen und auch 2 Umschulungen aufgenommen werden. Auch die Resonanz der Bildungsträger auf diese Veranstaltung war sehr positiv. Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen plant die AGL für März 2013 bereits eine folgende Weiterbildungsbörse. 8 3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Laut IHK Umfrage für den Bezirk Köln vom Herbst 2012 hat sich die Hoffnung auf eine konjunkturelle Belebung aus dem Frühjahr nicht erfüllt. Die Unsicherheit der Unternehmen wurde durch die Schwankungen in der Finanzkrise noch verstärkt. In der IHK Region Köln verschlechtern sich die Geschäftserwartungen deutlich. Die Erwartungen fallen in den negativen Bereich. Viele Unternehmen spüren die allgemeine Unsicherheit auch an den rückläufigen Auftragseingängen, so dass die konjunkturelle Entwicklung gedrückt wird. 9 Das verarbeitende Gewerbe stellt mit rd. 30% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen hohen Anteil der Beschäftigtenstruktur in Leverkusen. Nach Aussage der Unternehmer ist die Kapazitätsauslastung in den Betrieben über den Sommer hinweg gesunken. Fast jedes zweite Industrieunternehmen spricht von sinkenden Auftragseingängen (43,5%). Nach Informationen der Wirtschaftsförderung Leverkusen (WFL) besteht derzeit allgemein eine geringe Nachfrage nach Grundstücken, Flächen und Objekten. Möglicher Raum für Firmenansiedlungen bietet der Innovationspark Leverkusen. Allerdings kann aufgrund der umliegenden Anwohnerschaft keine Ansiedlung von Produktionsfirmen erfolgen. Die tendenziell ungünstiger werdenden Prognosen betreffen auch den Arbeitsmarkt. Nur noch 15 Prozent der Unternehmer planen weitere Einstellungen, 20,5 % planen eine sinkende Beschäftigtenzahl. Zwei Drittel der Betriebe gehen von einer gleichbleibenden Beschäftigungslage aus. Lt. Agentur für Arbeit Leverkusen steigen derzeit die „Neuarbeitslosmeldungen SGB III“ überproportional im Vergleich zu anderen Regionen im Agenturbezirk Bergisch Gladbach an. Dies verschärft die Konkurrenzsituation bei der Arbeitsplatzsuche für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II. Letztlich wird die anstehende Betriebsverlegung des Unternehmens Lanxess nach Köln spürbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Leverkusen haben. 4. Struktur des Jobcenters AGL 4.1 Personal Das Jobcenter AGL beschäftigt weiterhin rund 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Während die Beschäftigten im Leistungsbereich für die rechtmäßige Leistungsgewährung verantwortlich sind setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Markt & Integration (M&I) die im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm festgelegte Geschäftsstrategie um. 10 4.2 Organisation im Bereich Markt & Integration Um eine optimierte Kundenbetreuung sicherzustellen werden einige Teilaufgaben aus der allgemeinen Integrationstätigkeit herausgenommen und in spezialisierten Einheiten bearbeitet (s. Darstellung unten auf dieser Seite). Die Organisation des Jobcenters AGL wird im Hinblick auf neue Aufgabenstellungen laufend betrachtet, überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies ist im Jahr 2011 im Rahmen des Beitritts zum Pakt „50+aktiv“ und der Einführung des spezialisierten beschäftigungsorientierten Fallmanagements erfolgt. Beide Maßnahmen können inzwischen als etabliert betrachtet werden und haben in 2012 gute Erfolge erzielt. Erläuternde Hinweise zu dem Bereich „50+aktiv“ sind dem Gliederungspunkt 7.5 zu entnehmen. Im Jahr 2013 wird das Stadtteilprojekt in Opladen seine Arbeit aufnehmen. Nähere Erläuterungen hierzu sind unter Gliederungspunkt 7.10 zu finden. Markt und Integration Arbeitsvermittlung 25 bis 49 Jahre Arbeitsvermittlung unter 25 Jahre Reha/SB Vermittlung Arbeitsvermittlung über 50 Jahre beschäftigungsorientiertes Fallmanagement 400 €-Jobvermittlung / Arbeitgeberservice Maßnahmekoordination / Maßnahmecontrolling Datenqualitätsmanagement 11 5. Struktur der Kunden des Jobcenters AGL 5.1 Profillage Im Hinblick auf den Fachkräftemangel wird das Potenzial aller Kunden, insbesondere bezogen auf Qualifizierungsbedarfe, identifiziert. Im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung der AGL soll jedem Kunden, entsprechend seiner Profillage, ein adäquates Angebot gemacht werden. 173 2% 195 2% 1.803 16% Marktprofil 1.439 13% Aktivierungsprofil Förderprofil 2.321 21% 2.388 21% Entwicklungsprofil Stabilisierungsprofil Unterstützungsprofil 1.137 10% 134 1% 1.524 14% Nicht gesetzt Zuordnung nicht erforderlich I-Kunden Stand: 31.12.2012 12 5.2 Altersstruktur Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren stehen im Jobcenter AGL weiterhin in einem besonderen Fokus. Für sie werden verschiedene Maßnahmen angeboten, um den raschen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Dabei hat die Vermittlung in Ausbildung Vorrang. Darüber hinaus wird die Zielgruppe der über 50-jährigen im Rahmen des Paktes „50+aktiv“ betreut. Kunden 3.000 2.500 2.580 24,45 % 2.403 22,77 % 2.174 2.000 20,60 % 1.975 18,71 % 1.500 1.422 13,47 % 1.000 500 0 15 - 24 Jahre 25 - 34 Jahre 35 - 44 Jahre 45 - 54 Jahre ab 55 Jahre Stand: 30.09.2012 13 5.3 Bildungsstand 67 % aller Kunden haben keinen Berufsabschluss. Die Förderung von abschlussorientieren Qualifikationsmaßnahmen wird deshalb mit besonderer Intensität betrieben. Ausbildungsstand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) Stand: 30.09.2012 eLb gesamt Nicht arbeitslose/ arbeitsuchende eLb Arbeitslose eLb 10.554 100,0% 4.666 100,0% 2.980 100,0% Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 7.073 67,0% 2.967 63,6% 2.326 78,1% Betriebliche/schulische Ausbildung 3.168 30,0% 1.550 33,2% 606 20,3% 276 2,6% 134 2,9% 39 1,3% 37 0,4% 15 0,3% 9 0,3% Akademische Ausbildung keine Angaben , Ausbildungsstand nicht arbeitslose/arbeitsuchende eLb Ausbildungsstand arbeitslose eLb 78,1% 63,6% 20,3% 33,2% 0,3% 0,3% 1,3% 2,9% Ausbildungsstand eLb gesamt 67,0% 30,0% 0,4% 2,6% Statistik der Bundesagentur für Arbeit 14 6. Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2013 6.1 Gemeinsame Zielvereinbarung BMAS, Länder, BA und kommunale Spitzenverbände haben sich im Jahr 2011 im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses Zielsteuerungssystem verständigt. Alle (BLA) Jobcenter - auf ein einheitliches sowohl die gemeinsamen Einrichtungen als auch die zugelassenen kommunalen Träger - werden seitdem nach einheitlichen Grundsätzen gesteuert. Konkret schließen für Leverkusen fünf Vertragspartner eine gemeinsame Zielvereinbarung für das Jobcenter AGL. Vertragspartner sind das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, die Stadt Leverkusen, die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach sowie die Geschäftsführerin des Jobcenters Leverkusen. Aus den drei im „Gemeinsamen Grundlagenpapier“ beschriebenen Steuerungszielen ergibt sich in Verbindung mit § 48a Absatz 2 SGB II folgendes Zielsystem mit den entsprechenden Kennzahlen und Ergänzungsgrößen. Die Kennzahlen sind maßgeblich für die Zielvereinbarungen. Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der Kennzahlenergebnisse (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach §48a SGB II). 15 • Verringerung der Hilfebedürftigkeit Dieses Ziel zeigt auf, inwieweit es gelingt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Das Ziel soll insbesondere durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Der Zielindikator „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ ist definiert als die Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) für Leistungsbezieher nach dem SGB II im Berichtszeitraum. Die für diesen Zielindikator relevanten Leistungen sind das Arbeitslosengeld II – ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung – und das Sozialgeld. Nicht berücksichtigt werden die kommunalen Leistungen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Ziel ist es, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Das Ziel, die Integration in Erwerbstätigkeit zu verbessern, wird durch den Zielindikator „Integrationsquote“ abgebildet. Dieser gibt den Anteil der im Berichtszeitraum in Erwerbstätigkeit (Aufnahme einer selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt) oder in Ausbildung integrierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an, gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Aufgrund der sich abzeichnenden ungünstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes ist das Ziel im Jahr 2013 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters AGL auf dem Niveau des Vorjahres bleibt. 16 • Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufgrund besonderer Problemlagen aufweisen. Damit soll ein Beitrag zum generellen Ziel des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezuges zu verkürzen und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern. Zur Konkretisierung des Ziels „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ wird der Zielindikator „ Bestand an Langzeitleistungsbeziehern“ herangezogen. Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen der Grundsicherung bezogen haben. Der Zielindikator erfasst damit sowohl die präventiven Bemühungen der gemeinsamen Einrichtungen, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht in den Langzeitleistungsbezug übergehen zu lassen, als auch ihre Leistungsfähigkeit, den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern zu reduzieren. Das Ziel ist im Jahr 2013 für das Jobcenter AGL erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern um insgesamt 1% gegenüber dem Vorjahr sinkt. 17 6.2 Geschäftspolitische Schwerpunkte Aus den beschriebenen Zielen leiten sich weitere Schwerpunkte ab und zeigen besondere erfolgsrelevante Handlungsfelder auf, auf die sich das Jobcenter AGL im Jahr 2013 konzentrieren wird. 1. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 2. Bildung und Teilhabe 3. Arbeitgeberansprache weiter intensivieren 4. Fachkräftepotential erhöhen 5. Zielgruppe der über 50- jährigen in den Arbeitsmarkt integrieren 6. Aktivierung der Alleinerziehenden 7. Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern 8. Zugänge managen 9. Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen 10. Stadtteilprojekt 7. Umsetzungsstrategien 7.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Die Erfahrungen mit der Zielgruppe der unter 25-jährigen haben gezeigt, dass aufgrund der unterschiedlichen Lebenslagen bezüglich des sozialen, persönlichen, schulischen und beruflichen Umfeldes oft die direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht möglich ist und nur ein sehr differenziertes Angebotsspektrum Integrationserfolge gewährleisten kann. Insbesondere die intensive Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort (Agentur für Arbeit, Stadt Leverkusen, Träger und Einrichtungen) ist hierbei unerlässlich. Um eine frühzeitige Aktivierung durchzuführen, werden bereits die jugendlichen Schüler und Schulabgänger von den U25-Integrationsfachkräften des Jobcenters AGL vor dem 18 Ende des Schulbesuchs zum Beratungsgespräch eingeladen, um Einstiegswege in das Berufsleben zu besprechen und entsprechende erste Schritte einzuleiten. Hierzu werden u.a. die Angebote der Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung oder Beratungsangebote der verschiedenen Kooperationspartner genutzt. Das Jobcenter AGL hält keine eigene Ausbildungsvermittlung vor, sondern hat die Agentur für Arbeit mit der Durchführung dieser Dienstleistung beauftragt. Ausbildungssuchende Kunden aus dem Rechtskreis SGB II werden in Absprache mit dem Jobcenter AGL in die Betreuung der Agentur für Arbeit übernommen. Im abgelaufenen Berichtsjahr waren 179 Kunden des Jobcenters AGL als Bewerber mit Ausbildungsbeginn bis zum 30.09.12 gemeldet. Von diesen Bewerbern konnten 45 in betriebliche Ausbildung integriert werden, dies entspricht einer Quote von ca. 25 %. Neben weiterem Schulbesuch (33 Bewerber) und Integration in Arbeit (12 Bewerber) konnten weitere Perspektiven wie z.B. Einstiegsqualifizierung, außerbetriebliche Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (bvB) oder Bundesfreiwilligendienst gefunden werden. Auch im aktuellen Berichtsjahr wird die Ausbildungsvermittlung in dieser Form fortgeführt. Für die Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Übergang von der Schule in den Beruf hat bisher eine enge Kooperation mit dem Landesprojekt „Ein-Topf“ stattgefunden. Dieses Projekt wurde in der bisherigen Form nicht mehr verlängert, sondern in das neue Übergangssystem Schule – Beruf NRW integriert. Die enge Zusammenarbeit mit der Kommunalen Koordinierungsstelle der Stadt Leverkusen wird auch im Jahr 2013 weiter im Fokus stehen. Um eine Langzeitarbeitslosigkeit bei den unter 25-jährigen möglichst zu vermeiden, wird eine monatliche Kontaktdichte mit intensiver Aktivierung und Betreuung sichergestellt. Für das Jahr 2013 ist die Einrichtung von Trägersprechstunden geplant. Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters AGL werden monatlich zu festen Sprechstunden in den Räumlichkeiten der jeweiligen Träger als Ansprechpartner für den Träger und die Kunden zur Verfügung stehen. Das Ziel ist eine engere Anbindung und Beratung der Kunden während einer Maßnahme, die schnellere Integration in Erwerbstätigkeit durch frühzeitige Aktivierung, das Durchführen des Absolventenmanagements und die 19 zeitnahe und effektive Anbindung der Kunden an Dritte. Bei auftretenden Problemen kann der Träger die jeweiligen Kunden formlos in die Sprechstunden bestellen und auch selbst mit anwesend sein. Zur Förderung der unter 25-jährigen greift das Jobcenter AGL auf eine Vielzahl von Instrumenten und Beratungsangeboten zurück. Die Auswahl der passgenauen Maßnahme für den Jugendlichen muss immer individuell erfolgen. Seit Juli 2012 hält das Jobcenter AGL eine neue Maßnahme „Aktivierungshilfen für Jüngere“ vor, in der die Gruppe der Langzeitleistungsbezieher im Bereich der unter 25-jährigen noch enger aktiviert und betreut wird. Der Inhalt dieser Maßnahme ist die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für junge Menschen mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (§§ 51ff. SGB III) noch nicht in Betracht kommen. Auch im Jahr 2013 wird diese Maßnahme als Angebot zur Verfügung stehen und genutzt werden. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Arbeitsmarktakteuren statt. Hierbei steht immer auch im Vordergrund, welche Möglichkeiten der weiteren Kooperationen bestehen und wie diese realisiert werden können. Eine Übersicht der durch das Jobcenter AGL genutzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente befindet sich in der Anlage zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm. 7.2 Bildung und Teilhabe • Bildungspaket Seit dem 01.01.2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach den §§ 28ff. SGB II neben den Regelbedarfen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Kommunen, wobei die Jobcenter für den Personenkreis der SGB II-Leistungsberechtigten zuständig sind. 20 Kernpunkte der Förderangebote sind: - die Lernförderung (z.B. Nachhilfeunterricht) - die Mittagsverpflegung an Schulen und in Kindertageseinrichtungen - die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Sportvereine oder Musikunterricht) Aufgrund zahlreicher Sonderaktionen im Jahr 2012 konnten die Antragszahlen im SGB II-Bereich im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht werden. Im Mai und Juni wurden beispielsweise alle Kunden, die bis dato keinen Antrag gestellt hatten, angeschrieben. Auch Flyer mit Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket in Türkisch und Russisch wurden mittlerweile erstellt und ausgelegt. Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen wie viele Anträge zu den einzelnen Leistungsarten nach § 28 SGB II insgesamt im Jahr 2012 beim Jobcenter AGL eingegangen sind und bewilligt wurden. Leistungsarten nach § 28 SGB II Ausflüge mehrtägige Klassenfahrten Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Schülerbeförderungskosten Lernförderung von Schülern Mittagsverpflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Anträge 1.482 822 650* 83 167 2.625 975 Bewilligungen 1.394 724 2.000 0* 56 2.510 814 Für das Jahr 2013 wird weiterhin eine Steigerung der Antragsquote angestrebt und versucht, bei bislang nicht erfassten Personengruppen zusätzliche soziale Teilhabe zu generieren. Hier stellt die in Leverkusen gut angelaufene Schulsozialarbeit eine geeignete Möglichkeit dar, noch mehr Schüler und deren Eltern zu erreichen und sie vom Nutzen des Bildungspakets zu überzeugen. 21 7.3 Arbeitgeberansprache weiter intensivieren Im Arbeitgeberservice (AGS) des Jobcenters AGL hat es im Jahr 2012 keine personellen Veränderungen gegeben. Aus diesem Grund ist es möglich, das hohe Niveau der erbrachten Arbeitsergebnisse beizubehalten. Der AGS besteht aus zwei Mitarbeitern, die überwiegend im Innendienst tätig sind, und einem Außendienstmitarbeiter, der unter anderem für die Bewerbung der Programme und Produkte zuständig ist. Darüber hinaus wird durch diese Aufgabenteilung der gewünschte intensive Arbeitgeberkontakt gewährleistet. Eine Steigerung der Stellenakquise konnte hiermit erzielt werden. Die in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführte Zeitarbeitsmesse wurde von den Zeitarbeitsunternehmen sowie den Kunden als sehr positiv wahrgenommen. Die Arbeitgeber, die sich auf der Messe präsentiert haben, wurden gebeten, ihr Feedback zu der Veranstaltung zu geben und eventuelle Änderungsvorschläge mitzuteilen, damit in 2013 eine möglichst effiziente Neuauflage der Zeitarbeitsmesse durchgeführt werden kann. Ein weiteres Handlungsfeld des AGS stellt der jährlich stattfindende Gründertag bei der IHK dar. Hier werden die Neugründer über die durch das Jobcenter AGL zur Verfügung stehenden Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Das Jobcenter AGL ist bereits seit Jahren Mitglied im Gründungsnetzwerk Leverkusen. Die Teilnahme an den Sitzungen wird durch den AGS sichergestellt. In diesem Jahr wurde im Gründungsnetzwerk die Entscheidung getroffen, die Zielgruppe um die Jungunternehmer zu erweitern und die Veranstaltung mit Workshops zu bereichern. Der AGS wird ebenfalls einen Workshop leiten der sich mit dem Thema „Wie finde ich die richtigen Mitarbeiter“ befasst. Auch in 2013 soll die aktive Teilnahme an den Sitzungen sowie dem Gründertag erfolgen. Eine erneute Übernahme eines Workshops wird ebenfalls eingeplant. Um den AGS und seine Dienstleistungen den Kunden des Jobcenters AGL transparenter zu machen, werden regelmäßig Gruppeninformationen mit bis zu 15 Teilnehmern durchgeführt. Hierbei wird auf die Homogenität der Gruppen geachtet, damit ein möglichst hoher Nutzen für die teilnehmenden Kunden erzielt werden kann. 22 Ziel der Informationsveranstaltungen ist es u.a., Bewerberpotenziale über die üblichen Wege hinaus zu eruieren und somit eine Erhöhung der Integrationsquote zu erzielen. Erste positive Erfahrungen wurden bereits mit der Zielgruppe der über 50-jährigen gemacht. Zusätzlich zu den originären Aufgaben des AGS bietet das Jobcenter AGL noch den Service eines Minijob-Teams. Die bisherigen Aktivitäten des Minijobs-Teams hinsichtlich der Umwandlung von Nebenbeschäftigungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sollen intensiviert werden. Zu diesem Zweck hat bereits ein Termin im Jobcenter Dortmund stattgefunden. Hieran nahmen zwei Mitarbeiter des dort eingerichteten Sonderteams und vier Vertreter des AGS/Minijob-Team des Jobcenters AGL teil. Im Jobcenter Dortmund wird dieser Ansatz seit dem 01.09.2011 mit insgesamt sieben Mitarbeitern verfolgt. Eckpunkte sind hierbei der intensivierte Kontakt zu den betreffenden Kunden sowie die persönliche Kontaktaufnahme zu den Arbeitgebern, um dort die Bereitschaft bzw. Möglichkeiten der Ausweitung der Nebenbeschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu überprüfen. Derzeit wird der Bestand der Kunden, die eine Nebenbeschäftigung ausüben, durch die Mitarbeiter des Minijob-Teams gesichtet, um herauszufiltern, welche Kunden gegebenenfalls in ein entsprechendes Projekt aufgenommen werden können. Nach Vorlage der aussagekräftigen Zahlen wird ein entsprechendes Konzept für das Jobcenter AGL entwickelt, das in die Planung für das Jahr 2013 aufgenommen wird. Darüber hinaus ist es weiterhin für die Zielerreichung des Jobcenters AGL unerlässlich, dass genügend Minijobs akquiriert werden, damit für eingeschränkt leistungsfähige Kunden entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Hierfür werden die bisherigen Strategien weitergeführt. Wie bisher werden auch für das Jahr 2013 Handlungsstrategien mit den Mitarbeitern des AGS und des Minijob-Teams festgelegt. 23 Schwerpunkte dieser Handlungsstrategie werden im Jahr 2013 in den folgenden Bereichen liegen: - Intensive Zusammenarbeit mit den Zeitarbeitsfirmen; Zeitarbeitsmesse - Initiativvorstellung von Kunden bei potenziellen Arbeitgebern - Regelmäßige Kontaktpflege zur Wirtschaftsförderung Leverkusen, IHK etc. - regelmäßige Minijob-Stellen-Akquise in geeigneten Branchen, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, etc. - regelmäßige Mailingaktionen in ausgewählten Branchen - Sicherstellung einer intensiven Betreuung der Arbeitgeber vor Ort - Informationsveranstaltungen für homogene Kundengruppen Die Schnittstelle zu den bewerberorientierten Vermittlern wird kontinuierlich auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft, um eine möglichst hohe Effizienz zu erzielen. Hierbei werden auch die Belange der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) berücksichtigt. 7.4 Fachkräftepotenzial erhöhen Die Situation am Arbeitsmarkt ist derzeit grundlegenden Änderungen unterworfen: Demografischer Wandel, Globalisierung, technologische Entwicklungen und Wertewandel erfordern neue Herangehensweisen bei der Vermittlung und Beratung. Ein zunehmender Fachkräftebedarf bietet Kunden Chancen, die es zu nutzen gilt. Personen ohne Ausbildung, mit Brüchen in der Erwerbsbiografie oder Migrationshintergrund, mit familiären Verpflichtungen in der Kindererziehung oder Pflege, sowie älteren Personen eröffnen sich Perspektiven. Hierfür steht der AGL die Ausstellung und Ausgabe von Bildungsgutscheinen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung als Instrument zur Verfügung. Mit den Bildungsgutscheinen können insbesondere größere Qualifikationsdefizite beseitigt werden, wenn z.B. nach einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit der Kenntnisstand in 24 Folge neuer Technologien nicht mehr aktuell ist oder das Kenntnisprofil zu einseitig, um die Anforderungen des Arbeitsmarktes voll zu erfüllen. Daneben können über den Bildungsgutschein auch kleinere Qualifikationsdefizite behoben, ein fehlender Berufsabschluss erworben und der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschusses gefördert werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen ein individueller Qualifizierungsbedarf identifiziert wurde, werden im Rahmen des Ermessens in 2013 durch die Übernahme von Weiterbildungskosten unterstützt. Alle Bildungsgutscheine werden dabei unter dem Gesichtspunkt der Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgegeben. Dabei werden die Bildungsgutscheine möglichst früh nach Beginn der Arbeitslosigkeit eingesetzt, um eine lange Dauer der Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Zielsetzung sind kurze Maßnahmen und schnelle Integrationen. Da der AGL im Jahr 2013 eingeschränkte Eingliederungsmittel zur Verfügung stehen, müssen diese möglichst effektiv und effizient durch die Integrationsfachkräfte eingesetzt werden. Wie bereits unter Gliederungspunkt 2 (Seite 8) dargestellt veranstaltete das Jobcenter AGL im Jahr 2012 eine Bildungsbörse, bei der ausgewählten Bildungsträgern die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Qualifizierungsangebote den Kunden der AGL vorzustellen. Aufgrund der positiven Erfahrungen bei allen Akteuren ist auch für März 2013 wieder eine Bildungsbörse geplant. Außerdem nimmt die AGL an einem Arbeitskreis teil, der von der Wirtschaftsförderung Leverkusen ins Leben gerufen wurde. Weitere Beteiligte an dem Arbeitskreis sind unter anderem die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, Vertreter der Agentur für Arbeit und des Bildungsträgers Wuppermann. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Frage, wie man dem steigenden Fachkräftemangel entgegentreten kann. Die Teilnehmer bringen dabei ihre Vorstellungen und Ideen ein und versuchen gemeinsam Möglichkeiten zu erarbeiten, das Fachkräftepotenzial zu erhöhen. 25 7.5 Zielgruppe der über 50-jährigen in den Arbeitsmarkt integrieren Die Gruppe der über 50-jährigen Arbeitslosen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ist ein Ziel, das das Jobcenter AGL seit 2011 als Paktpartner im Pakt „50+aktiv“ intensiv verfolgt. Der Pakt „50+aktiv“ ist Bestandteil „Perspektive 50 plus - Beschäftigungspakte in des den Bundesprogramms Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Umsetzung in Leverkusen startete im Januar 2011 mit einem eigenem Team 50+, in dem alle Empfänger von Arbeitslosengeld II im Alter von über 50 Jahren betreut werden. Mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart jeder Pakt jährlich zu erreichende Integrationszahlen, aus der sich die zusätzlichen Projektmittel errechnen. Die im Pakt 50+aktiv für Leverkusen zu erreichende Anzahl an Integrationen in Arbeit wurde im Jahr 2011 und 2012 deutlich übertroffen, sodass sie für 2013 angehoben wurde. Dementsprechend erhält das Jobcenter AGL für 2013 mehr Projektmittel, die weitere spezielle Angebote für die Kundengruppe 50+ ermöglichen. Ergänzend zu den Regelangeboten des Jobcenters AGL werden so auch im Jahr 2013 folgende Angebote für die Kundengruppe 50+ zur Verfügung stehen: • In „Impuls50+“ werden Kunden mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und verschiedenen Vermittlungshemmnissen über einen Zeitraum von 36 Monaten intensiv betreut. In dieser Kundengruppe werden zu speziellen Handlungsbedarfen verschiedene Angebote vorgehalten. Beispielhaft können an dieser Stelle die Themenbereiche Schulden, Gesundheit, Mobilität oder Gewichtsreduktion genannt werden. • In der Schreibstube 50+ erhalten unterstützungsbedürftige Kunden Hilfestellung bei der Erstellung und Optimierung ihrer Bewerbungsunterlagen. 26 • Weiterhin angeboten wird eine Aktivierungsmaßnahme mit Gesundheitsorientierung und Praktikumsanteil durch intensive Aktivierung in 6 Phasen. Die Kunden werden, ausgehend von ihrer momentanen individuellen Situation und ihren vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, über Einzelcoachings und Gruppenangebote mit Gesundheitsaspekten und einer abschließenden Praxisphase beim Arbeitgeber wieder näher an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt. • Eine Integrationsmaßnahme mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung richtet sich weiterhin an Teilnehmer, die gesundheitliche Einschränkungen haben. Für sie ist, je nach persönlicher Voraussetzung und Belastbarkeit, eine Heranführung an eine Tätigkeit mit geringerer wöchentlicher Stundenzahl möglich. Die meisten Beschäftigungsstellen finden sich im Bereich der Senioren-, Kinder- und Behindertenbetreuung. • Geplant ist für 2013 ein weiteres Angebot, in dessen Rahmen ein externer Vermittlungscoach, die Integrationsfachkraft und der Kunde eng zusammenarbeiten. Ziel ist es, den Kunden, basierend auf seinen Stärken und Ressourcen, zu befähigen, individuell und passgenau eine Arbeitsstelle zu finden. • Selbständige mit aufstockendem Leistungsbezug erhalten auch in 2013 Beratung durch eine speziell geschulte Integrationsfachkraft. 7.6 Aktivierung der Alleinerziehenden Im Februar 2011 hat die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) des Jobcenters AGL ihre Tätigkeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung und der Fachkräfte in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Leistungserbringung, bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der Frauenförderung und bei der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für viele Frauen, aber ganz besonders für die Alleinerziehenden (im Sommer 2012: ca. 1.475 alleinerziehende Frauen, ca. 75 alleinerziehende Männer) ist eine berufliche Orientierung und die Aufnahme einer Arbeit oft eine große 27 Herausforderung. Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen Chancen und Stärken sowie der Organisation des Alltags mit Kindern erschweren die Suche nach einer Arbeit oder auch beruflichen Bildungsmöglichkeiten. Ein Start in das Berufsleben oder auch in eine Ausbildung erfordert eine gute Kenntnis der eigenen beruflichen Interessen, der realistischen Bewertung der bisherigen Berufserfahrung und Qualifikationen und vor allem eine ausreichende und zuverlässige Kinderbetreuung. Hierbei werden die Frauen und insbesondere Alleinerziehende mit verschiedenen Angeboten beim Jobcenter AGL unterstützt. Seit Sommer 2011 finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt, in denen sie zu Themen wie Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Leverkusen, Teilzeitausbildung, Qualifizierungsmöglichkeiten (auch in Teilzeit) sowie zum Bildungs- und Teilhabepaket informiert werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist eine möglichst frühzeitige Aktivierung von Frauen und Männern, die aufgrund der Kindererziehung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nicht berufstätig gewesen sind. Um den beruflichen Einstieg, Wiedereinstieg in eine frühere berufliche Tätigkeit oder auch die Aufnahme oder Fortführung einer unter-/ abgebrochenen Ausbildung möglichst effektiv vorzubereiten und langfristig zu stabilisieren, ist von der BCA gemeinsam mit einer Juristin des Jobcenter AGL ein sogenannter Beratungsleitfaden zur Beratung von Schwangeren, aktivierten und nichtaktivierten Müttern und Vätern erarbeitet worden. Die Umsetzung erfolgt seit September 2012. Damit sind alle Fachkräfte der Arbeitsvermittlung auf demselben qualitativ hochwertigen und ergebnisorientierten Beratungsstandard und können Alleinerziehende sowie Erziehende passgenauer und situationsgerechter beraten. Bereits mit den schwangeren Kundinnen wird geklärt, wie lange voraussichtlich die Zeit der Nichtaktivierung dauern soll. Sie beträgt maximal die Zeit bis zum dritten Geburtstag 28 des Kindes, wobei eine Betreuung des Kindes sichergestellt sein muss, bevor die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit realisiert wird. Die Kundinnen erhalten Informationen zu den für sie bestehenden Beratungsstellen, zu dem gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitstelle, zur frühzeitigen Organisation einer Kinderbetreuung und zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Ausbildungen – immer unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfslage. Bis zum dritten Geburtstag des Kindes werden die Eltern regelmäßig eingeladen, damit der berufliche Einstieg oder Wiedereinstieg optimal vorbereitet werden kann bzw. berufliche Perspektiven laufend entwickelt werden können. Gerade auch die Aufnahme einer Ausbildung, häufig in Teilzeit, bedarf im Vorfeld einer sorgfältigen und strategischen Planung. Seitens der BCA besteht eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Trägern der Kinderbetreuung, da nur bei einer umfassenden und stabilen Versorgung der Kinder berufliche Planungen möglich sind. Dies gilt genauso für die Eltern von Kindern, die bereits eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen. Auch hier ist die Betreuung der Kinder, insbesondere in den sogenannten Randstunden (Zeiten, in denen die Einrichtungen noch nicht oder nicht mehr geöffnet haben) die Grundlage für alle beruflichen Planungen und stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die sich in den letzten Jahren veränderten Öffnungszeiten der Geschäfte, eine Tätigkeit im Pflegebereich und viele weitere Berufe im Dienstleistungsbereich sind mit den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen für Kinder nicht ausreichend kompatibel und verlangen bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit viel Engagement von allen Seiten und zum Teil auch außergewöhnliche Ideen. Die BCA ist in verschiedenen Netzwerken vertreten, sowohl regional als auch überregional, um in Zusammenarbeit mit kommunalen und öffentlichen Stellen, Verbänden, Unternehmen, Kammern, Vereinen, Initiativen und Bildungsträgern die 29 Situation und die Bedürfnisse von Erziehenden und insbesondere von Alleinerziehenden zu kommunizieren. Das beinhaltet auch ein Werben um Verständnis von deren besonderer Lage und die Berücksichtigung der speziellen Rahmenbedingungen bei Maßnahmekonzeptionen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll dabei im Vordergrund stehen. Das Jobcenter AGL hat auch in diesem Jahr wieder zehn Plätze für eine Teilzeitausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung für Alleinerziehende bis 28 Jahre ohne abgeschlossene Erstausbildung zur Verfügung gestellt. Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Bildungsträgern konnte die Vermittlung von zehn weiteren Kundinnen in eine begleitete Teilzeitausbildung für Erziehende ohne Altersbeschränkung gefördert werden. Des Weiteren gab es in 2012 und wird es auch im kommenden Jahr die Möglichkeit für Wiedereinsteiger/innen geben, einen Bildungsgutschein zu erhalten, der eine 6-monatige intensive Vorbereitung zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Das Jobcenter AGL betreut auch viele Menschen, die einen Migrationshintergrund haben. Für diese gelten die bisher erläuterten Beratungs- und Bildungsangebote in selbiger Form. Im Hinblick auf eine passgenaue Betreuung und Berücksichtigung besonderer Beratungs- und Qualifizierungsangebote dieser Gruppe ist die BCA in den entsprechenden Netzwerken vertreten. • Perspektiven für 2013 Da die Gruppe der Alleinerziehenden sich seit Beginn ihrer Tätigkeit vergrößert hat, wird auch zukünftig hier ein Schwerpunkt der Arbeit der BCA liegen. Dabei ist zum einen der Fokus auf eine weiterhin aktuelle und qualitativ hochwertige Beratung der Kundinnen und Kunden gerichtet, zum anderen auf den ständigen fachlichen Austausch mit allen Vermittlungsfachkräfte laufend Netzwerkakteuren. die für ihre Arbeit Dies bedeutet, wichtigen dass Informationen die in 30 aufbereiteter und komprimierter Form von der BCA erhalten und über alle für die Arbeit mit den Kundinnen und Kunden wichtigen Projekte Bescheid wissen. Auch im nächsten Jahr wird es regelmäßig Informationsveranstaltungen für Erziehende geben. Wie bisher werden zur Unterstützung der Vermittlungsfachkräfte auch Einzelberatungen der Kundinnen und Kunden durchgeführt. Auch zukünftig sollen Eltern, insbesondere die alleinerziehenden, die Möglichkeit haben, unter Berücksichtigung ihrer Situation einen Zugang zu allen Bildungsangeboten und Fördermöglichkeiten zu erhalten, damit berufliche Perspektiven realisiert werden können. Ziel ist, insbesondere die beruflichen Chancen von Frauen und ganz besonders die der alleinerziehenden zu verbessern und bestehende Benachteiligungen auszugleichen. 7.7 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern Im Jahr 2012 wurde erstmalig durch die weiblichen Beschäftigten des Jobcenters AGL die Gleichstellungsbeauftragte für vier Jahre gewählt. Gesetzliche Grundlage hierfür sind das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mit der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten wird die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nun auch in den Jobcentern fest implementiert. Frauen und Männer sollen die gleichen beruflichen Chancen erhalten und die gleiche faire Behandlung sowie Förderung erfahren. In den Jobcentern stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da mit den gemeinsamen Einrichtungen verschiedene Trägerschaften mit unterschiedlichen Systemen und Strukturen verbunden sind. 31 Zur Umsetzung dieser Aufgabe stehen der Geschäftsführung die Gleichstellungs Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin aktiv und beratend zur Seite. Die Leitung unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin uneingeschränkt bei der ordnungsgemäßen Ausführung ihrer Arbeit. Dies gilt sowohl für konzeptionelle Entwicklungsphasen als auch bei Entscheidungsprozessen. Entscheidungsprozessen. Gleichstellungsbeauftragte sind in alle personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten einzubinden. Die ie Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt sich u. a. mit folgenden Themen Themen: Der in Arbeit befindliche Gegebenheiten/Bedingungen Gleichstellungsplan und formuliert analysiert geeignete die bestehenden Maßnahmen zu allen gleichstellungsrelevanten Bereichen vor dem Hintergrund der Chancengleichheit Chancengleichheit. Auch im kommenden Jahr soll an der Weiterentwicklung der Gleichstellung, Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben und Vielfältigkeit gearbeitet werden. 32 7.8 Zugänge managen (Neukundensteuerung) Im Jahr 2007 wurde der Neukundenprozess der AGL reformiert und im Jahr 2009 evaluiert. Durch schnelle, effektive, nachhaltige und individuelle Beratung und Vermittlung soll den Kunden der Weg in ein Leben möglichst ohne Transferleistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung eröffnet werden. Nicht nur Neukunden im Sinne des § 15a SGB II sollen eine zeitnahe Beratung und Aktivierung erfahren, sondern grundsätzlich auch Kunden, die aus dem ALG I in den Bezug von ALG II überwechseln und auch sogenannte Mindeststandardkunden (innerhalb der letzen 182 Tage kein ALG II Bezug). Analysen zeigen, dass überwiegend Kunden mit einer kurzen Verweildauer im Leistungsbezug ALG II einen Großteil der Integrationserfolge ausmachen. Das in der AGL entwickelte Neukundenkonzept sieht daher vor, dass für alle erwerbsfähigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, eine Beratung innerhalb der vorgegeben Mindeststandards beim Erstansprechpartner erfolgt. In diesem Beratungsgespräch wird eine individuell ausgestaltete Integrationsstrategie entwickelt (diese wird auch in der Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgehalten) und soweit möglich werden Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Ist keine sofortige Vermittlung möglich, werden weitere Instrumente zur Sofortaktivierung in Form von Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Förderung der beruflichen Weiterbildung konsequent eingesetzt. Durch die sofortige vermittlerische Aktivität der AGL soll versucht werden Kunden umgehend in Arbeit zu vermitteln, so dass ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt im Idealfall erst gar nicht eintritt. Somit zeigt sich, dass die sofortige Aktivierung von Neukunden von immenser Bedeutung ist und dieser Prozess stetig überprüft und angepasst werden muss. 33 7.9 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen Vor dem Hintergrund anhaltender Kürzungen im Eingliederungsetat und des weiterhin hohen Einsatzes finanzieller Mittel kommt der Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung der an das Jobcenter AGL gestellten Aufgaben eine große Bedeutung zu. Um dies zu gewährleisten wird unter anderem das durch die Führungskräfte erstellte Konzept zur Fachaufsicht konsequent umgesetzt und evaluiert. Dieses Konzept regelt u.a. die Inhalte, die Anzahl und die Intervalle der Prüfungen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden regelmäßig in geeigneter Form mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommuniziert. In diesem Zusammenhang kommt auch der Datenqualität eine immer größere Bedeutung zu. Um dies gewährleisten zu können wurde im Jahr 2012 die Stelle Datenqualitätsmanagement auf eine Vollzeitstelle aufgestockt. Datenqualitätsmanagement im SGB II ist ein ganzheitlicher, systematischer und beständiger Ansatz zur Verbesserung und Erhaltung der Datenqualität. Datenqualität ist das Ergebnis eines Gesamtprozesses von der Datengenese bis hin zur Datenverwendung (Fach-IT-Konzept, Dateneingabe, -verarbeitung und -verwendung), d.h. in den einzelnen Phasen müssen konstant qualitativ hochwertige Ergebnisse produziert werden. Es ist daher unerlässlich, dass das Datenqualitätsmanagementkonzept kontinuierlich angepasst wird und ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Führungskräften erfolgt. Damit ein stets aktueller Wissensstand gewährleistet werden kann, nimmt der Datenqualitätsmanager an den Veranstaltungen der Regionaldirektion NRW in Düsseldorf und am Arbeitskreis der Jobcenter NRW zum Thema Datenqualität teil. Die Erkenntnisse aus diesen Veranstaltungen werden den Führungskräften und auch den Mitarbeitern regelmäßig in Schulungen präsentiert. Auch der Datenschutz muss in einer hohen Qualität gewährleistet werden, damit eine rechtmäßige operative Umsetzung erfolgen kann. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2011 ein Beauftragter für Datenschutz durch das Jobcenter AGL bestellt. Dieser ist jederzeit für die Mitarbeiter zum Thema Datenschutz ansprechbar, um die Fragen, die in 34 der täglichen Arbeit aufkommen, zu beantworten. Außerdem werden die Mitarbeiter in regelmäßig durchgeführten Veranstaltungen zum Thema Datenschutz geschult und hierfür sensibilisiert. Zusätzlich werden Fachbetreuer für die einzelnen Fachanwendungen eingesetzt damit sichergestellt werden kann, dass alle Änderungen in der Anwendersoftware zeitnah an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Um weiterhin gut ausgebildetes Personal vorhalten zu können nehmen die Beschäftigten bedarfsorientiert an Qualifizierungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie anderer Anbieter teil. Auch im Jahr 2012 haben zu verschiedenen Themen Inhouse-Lehrgänge stattgefunden, damit möglichst alle Mitarbeiter an den Schulungen teilnehmen konnten. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und soll im Jahr 2013 beibehalten werden. Da die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit häufig mit schwierigen Gesprächssituationen umgehen müssen, wird im Jahr 2013 die Beratungskonzeption SGB II (BeKo) eingeführt. Es handelt sich hierbei um ein Angebot zur weiteren Professionalisierung der Beratungskompetenz und stellt das Handwerkszeug für gute Beratung und eine Hilfestellung für das bessere Erkennen von Integrationschancen dar. Das Konzept wurde auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse der Beratungswissenschaften entwickelt und ist konsequent an der Praxis und den Besonderheiten der Jobcenter ausgerichtet. Zunächst werden Jobcenter-Trainer in Fachschulungen und Train-the-Trainer-Seminaren qualifiziert. Diese übernehmen dann die Schulungen der Integrationsfachkräfte sowie der Vorgesetzten. Eine Unterstützung durch externe Trainer wird durch die Bundesagentur für Arbeit gewährleistet. Durch dieses relativ aufwendige Verfahren kann eine effiziente Einführung von BeKo gewährleistet werden. 35 7.10 Projekt Stadtteilbüro Das Stadtteilbüro ist ein für das Jobcenter AGL in dieser Form neues Projekt der Integrationsarbeit in einem ausgewählten Stadtteil mit dem Hauptziel der Senkung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern im Alter von 15 bis 49 Jahren (Langzeitleistungsbezieher sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab einem Alter von 17 Jahren, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren). Das Stadtteilbüro soll im zweiten Quartal 2013 in Leverkusen-Opladen mit einer Laufzeit von zwei Jahren installiert werden und an den Start gehen. Die Inhalte fokussieren sich auf folgende Bereiche: • vor-Ort-Betreuung und Beratung • Steuerung des individuellen Integrationsprozesses unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft • feste Terminvereinbarung • Gruppenveranstaltung bei Bedarf • aufsuchende Arbeit (Hausbesuche, wenn Kunden nicht zu Terminen erscheinen) • Beratung und Einbindung von flankierenden kommunalen Leistungen • Nutzung des gesamten Maßnahmeportfolios des Jobcenters AGL • Angebot von Stellenvermittlungen vor Ort durch den Arbeitgeberservice (ggf. weitere themenbezogene Beratung wie Bildung und Teilhabe, allgemeines Leistungsrecht SGB II) Ein Team von vier festen Integrationsfachkräften und einem Teamleiter wird in den Räumlichkeiten im Stadtteil als Ansprechpartner vor Ort sein und die Kunden betreuen. 36 Anlage 1: Eingliederungsleistungen Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Planung Eingliederungsleistungen I. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung 1. Vermittlungsbudget 2. Aktivierung und berufliche Eingliederung a) Maßnahmen bei einem Träger (Vergabeverfahren) b) Vermittlung durch privatem Arbeitsvermittler (Gutschein) c) Maßnahme bei einem Träger (Gutschein) d) Maßnahme bei einem Arbeitgeber 3. Reisekosten (§59 SGB II i.V.m §309 SGB III) 2013 2.377.500,00 € 500.000,00 € 1.660.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 15.000,00 € 2.500,00 € II. Qualifizierung 1. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) a) Zuschüsse Weiterbildungskosten für beh. Menschen b) Zuschüsse zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung (§ 79 SGB III) 1.880.000,00 € III. Beschäftigung begleitende Leistungen EGZ/BEZ 1. Eingliederungszuschüsse 2. Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer ab 50 Jahre 3. Eingliederungszuschüsse an AG für bes. betroffene schwerbeh. Menschen 4. unbefristeter Beschäftigungszuschuss (ehem. § 16e SGB II) 1.000.000,00 € 500.000,00 € 200.000,00 € 280.000,00 € 1.600.000,00 € 100.000,00 € 200.000,00 € IV. Förderung Selbstständiger 1. Einstiegsgeld 2. Begleitende Hilfen für Selbständigkeit (Vergabemaßnahme nach § 16c SGB II) 3. Zuschüsse & Darlehn 375.000,00 € 120.000,00 € V. Spezielle Maßnahmen für Jüngere 1. Förderung benachteiligter Auszubildender a) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) b) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 2. Einstiegsqualifizierung (EQ) 865.000,00 € VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 1. Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (§16d SGB II) a) Mehraufwandvariante b) Entgeltvariante (Restabwicklung) c) Förderung von Arbeitsverhältnissen (neu §16e SGB II) 767.850,00 € VII. Freie Förderung (§16f SGB II) Summe Eingliederungsleistungen 105.000,00 € 150.000,00 € 810.000,00 € 15.000,00 € 40.000,00 € 550.000,00 € 17.850,00 € 200.000,00 € 25.000,00 € 7.290.350,00 € 37 AGH MAE Diak onie 7 45 12 5 AGH-Entgelt JSL Kom m . Tätigk eit JSL Kom m . Tätigk eit CV Kom m . Tätigk eit Debut 240 (12 Monate) 480 (12 Monate) In Arbeit BaE koope rativ 38 Fe bruar Bes te llung über REZ NRW 10 (Be ginn 09/2012) BaE koope rativ BaE koope rativ 10 (Be ginn 09/2011) BaE koope rativ BaE koope rativ 13 (Be ginn 09/2010) 20 (Be ginn 09/2012) BaE koope rativ BaE koope rativ 26 (Be ginn 09/2010) 20 (Be ginn 09/2011) BaE koope rativ 12 (Be ginn 09/2009) (6 Monate) BaE integrativ BaE 45 GEm iA (bFM) AktivCente r 20 Aktivie rungshilfe Jüngere (24 Monate) 156 (6 Monate) Geringf. Be schäftigte (6 Monate) 75 Bestandsselbstständige Alleine rziehende 128 (8 Klas sen) K-verm . Ve rk. + gew erbl. (4 Klas sen) 33 64 Maßnahm e kom bi. (50+) Kenntnisverm . Pflege (6,5 Monate) 390 (6 Monate) Intensive Betreuung Januar GanZIL II MAT § 46 SGB III 30 AGH MAE (50+) AGH MAE (U25) 30 2 AGH MAE Debut AGH MAE (TZ U25) 23 15 AGH MAE CV 42 AGH MAE JSL 2013 30 15 23 42 März 16 (12 Monate) 90 (6 Monate) 48 (19 Woche n) 150 (6 Monate) April 33 (6,5 Monate) 10 Juni Maßnahm en in Planung Mai Juli August 10 20 Septem be r Ok tober Novem ber Deze m ber Anlage 2: Maßnahmeübersicht Anlage 3: Weitere integrationsfördernde/begleitende Angebote des Jobcenters AGL - Kommunale Leistungen in enger Zusammenarbeit: • Maßnahme "Beratung & Tätigkeit" in Kooperation mit der Stadt Leverkusen • Anlaufstelle Streetworker des FB Jugend der Stadt Leverkusen • Drogen-, Suchtberatung • Schuldnerberatung • Beratungsstelle gegen sexueller Gewalt • Schwangerschaftskonfliktberatung • Frauenberatungsstelle - "Sprung-Chance" – Übergang Schule – Beruf - Berufsvorbereitende Maßnahmen (bvB) - Einstiegsqualifizierung (EQ) - ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) - Angebote zur Vorbereitung und Begleitung in Teilzeitausbildung - Jugend in Arbeit plus (Landesprogramm) - ESF-BAMF-Sprachkurse 39