April 2015 - Kassenärztliche Vereinigung Berlin

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April 2015 - Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Nr. 5 • April 2015
Aktuelle Meldungen
Aktuelles
Termine
Was ist neu zum 2. Quartal 2015?
Im Internet der KV Berlin haben wir zu Beginn des neuen Quartals eine Auswahl wichtiger Neuheiten für Sie zusammengefasst.
Diese wurden zum 1. April 2015 wirksam und sind für Ärzte und Psychotherapeuten relevant. Zu jedem Thema finden Sie eine kurze Erklärung und eine
Sammlung von Links zu weiterführenden und/oder ergänzenden Internetseiten
der KV Berlin.
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Homepage KV Berlin
EBM: Änderungen in der Molekularbiologie seit dem 1. April 2015
Mit Wirkung zum 1. April 2015 haben die Partner des BMV-Ä Änderungen der
Leistungslegenden der GOP 32820 und 32859 und die Neuaufnahme der GOP
32819 in den Abschnitt 32.3.12 EBM beschlossen. Die Änderungen beinhalten
eine Berücksichtigung der Münchner Nomenklatur III und der neuen QSVereinbarung Zervixzytologie, eine Aufnahme des mRNA-HPV-Nachweises und
eine Differenzierung in zwei Gebührenordnungspositionen nach Indikation. In
diesem Zusammenhang wurde auch eine Anpassung der Nummer 4 der Präambel 19.1 EBM zum 1. April 2015 erforderlich.
Die Veröffentlichung erfolgte im Deutschen Ärzteblatt, Heft 3 (16. Januar 2015)
und Heft 5 (30. Januar 2015).
Hepatitis C – Strukturvertrag nach § 73a SGB V:
Fremdkassenzahlungsausgleich
Für den seit 1. Januar 2015 mit der AOK Nordost abgeschlossenen Strukturvertrag zur qualitätsgesicherten Behandlung und Betreuung von Versicherten mit
chronischer Hepatitis C der AOK Nordost können die Leistungen für Versicherte
der AOK Nordost mit Wohnort in Berlin sowie mit Wohnort in den KV Bereichen
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen erbracht und abgerechnet werden. Über
Anerkennungsvereinbarungen gemäß Fremdkassenzahlungsausgleich mit den
weiteren Kassenärztlichen Vereinigungen informieren Sie sich bitte auch im
Rahmen der Liste der Sonderverträge. Diese finden Sie hier.
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Nr. 5 • April 2015
Neuer Vertrag nach § 73c SGB V: Hautkrebsscreening mit der
IKK Brandenburg und Berlin
Zum 1. April 2015 hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin mit der IKK
Brandenburg und Berlin (BB) einen Hautkrebsscreeningvertrag geschlossen.
Die IKK BB bietet bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres unabhängig vom
Wohnort des Versicherten alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
an. Der Leistungsinhalt und -umfang entspricht den gesamtvertraglichen Regelungen zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für die EBM-Nummer
01745 inklusive Auflichtmikroskopie, sofern diese medizinisch notwendig ist.
Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder
Dermatologen, die über eine Genehmigung zur Abrechnung der EBM-Nummer
01745 verfügen. Die Teilnahme muss gegenüber der KV Berlin erklärt werden.
Die IKK Brandenburg und Berlin vergütet die Leistungen je Untersuchung mit
25,78 Euro (21,98 Euro entsprechend EBM-Nummer 01745 plus 3,80 Euro als
anteiliger Aufschlag für die ggf. im Einzelfall notwendige Auflichtmikroskopie).
Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
und wird jährlich entsprechend der Veränderung des honoravertraglich vereinbarten Orientierungspunktwertes in Berlin angepasst. Die Abrechnung erfolgt
über die SNR 99200.
Der Vertrag befindet sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren und ist nach
Abschluss auf der Homepage der KV Berlin hier zu finden.
Eine Übersicht der Hautkrebsscreeningverträge finden Sie auf unserer Homepage.
Neuer Strukturvertrag: Vertrag zur qualitätsgesicherten Reduktion
des Alkoholkonsums nach § 73a SGB V mit der KKH
Der zum 1. April 2015 abgeschlossene neue Strukturvertrag setzt bei dem routinemäßigen Hausarztbesuch mit dem Ziel an, Patienten mit riskantem oder
schädlichem Alkoholkonsum zu identifizieren, zur Reduktion des Alkoholkonsums zu motivieren und im Bedarfsfall durch weiterführende Versorgungsstrukturen eine patientenzentrierte Behandlung zu ermöglichen. Hierzu soll vom behandelnden Arzt ein zusätzliches Angebot zur umfassenden Aufklärung über
mögliche Zusammenhänge gesundheitlicher Probleme mit dem Alkoholkonsum
gemacht werden. Dem Versicherten sollen verschiedene Alternativen und Bewältigungsstrategien aufgezeigt und weiterführende suchtspezifische Hilfsangebote unterbreitet werden.
Teilnahmeberechtigt sind Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung:
- als Allgemeinmediziner,
- als Kinderarzt,
- als Internist ohne Schwerpunktbezeichnung,
die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben,
- nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind
- und am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung
teilgenommen haben (Hausarzt),
zugelassen sind und über
• eine Berechtigung der „psychosomatischen Grundversorgung“ oder
• Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ oder
• den schriftlichen Nachweis über eine Schulung
im „Motivational Interviewing“ verfügen
Der Vertrag gilt vorerst nur für KKH-Versicherte mit Wohnort in Berlin. Wir bemühen uns, diesen Vertrag künftig auch für Versicherte mit anderen Wohnorten
geltend zu machen. Versicherte, bei denen alkoholbedingt ein riskanter Lebensstil festgestellt wurde, können an diesem Vertrag ihre Teilnahme erklären,
wenn folgende ICD-Diagnosen gesichert festgestellt wurden (Zusatzkennzeichen „G“)
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• Probleme mit Bezug auf die Lebensführung, z.B. Konsum von Alkohol
(ICD 10: Z 72.0G) oder
• schädlichen Alkoholkonsum (ICD 10: F 10.0G und/oder F 10.1G) bzw.
• Alkoholabhängigkeit (ICD 10: F 10.2G und/oder F 10.3G)
Bei minderjährigen Patienten ist die Einwilligung der Personensorgeberechtigen erforderlich.
Pauschale
SNR
Vergütung
Beschreibung
Beratung, Einschreibung
und Information des Patienten (Dauer: 20 Minuten)
90045
42,00 Euro
Die SNR 90045 ist einmalig abrechenbar.
90046
20,00 Euro
90047
20,00 Euro
Kurzintervention, zwei
Kurzinterventionen pro Patient,
(Dauer je 15 Minuten)
1) Kurzintervention: i.d.R.
3-5 Wochen nach Einschreibung
Die SNR 90046 ist max. 2x im
Behandlungsfall abrechenbar.
Die SNR 90046 darf nur abgerechnet werden, wenn die SNR
90045 angesetzt
wurde.
2) Kurzinterintervention:
i.d.R. 3-5 Wochen nach 1.
Kurzintervention
Follow-Up-Gespräch zur
Reduktion des
Alkoholkonsums (Dauer je
15 Minuten)
Erstes Teilnahmejahr:
Ein Follow-Up-Gespräch im
Folgequartal nach durchgeführter Kurzintervention.
Die SNR 90047 kann 1x im Behandlungsfall und 2x im
Kalenderjahr abgerechnet werden.
Die SNR 90047 darf im Folgequartal nur abgerechnet werden,
wenn die SNR 90046 im vorherigen Quartal angesetzt wurde.
Folgende Teilnahmejahre:
Zwei Follow-Up-Gespräche
in zwei verschiedenen
Quartalen
Der Vertrag befindet sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren und ist nach
Abschluss auf der Homepage der KV Berlin zu finden.
Laufen Sie mit beim Berliner Firmenlauf am 12. Juni 2015
Die KV Berlin ist auch beim mittlerweile 14. Berliner Firmenlauf mit von der Partie und möchte alle Mitglieder einladen, mit Kollegen, Praxisteam und KVMitarbeitern durch den Berliner Tiergarten zu laufen, walken oder skaten. Die
sechs Kilometer lange Strecke beginnt an der Ebertstraße nahe dem Brandenburger Tor und endet auf der Straße des 17. Juni in Höhe des Sowjetischen
Ehrenmals. Detaillierte Informationen zur Anmeldung, Strecke, Ausrüstung sowie Rahmenprogramm finden Sie auf unserer Homepage oder direkt unter
www.berliner-firmenlauf.de.
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Homepage KV Berlin
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Aufruf an Allgemeinmediziner: Einladung zur Teilnahme
an der Online-Umfrage ZooGloW
Die Umfrage erfolgt im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojektes „Zoonosen und Lebensmittelsicherheit entlang globaler Warenketten (ZooGloW)“. Trotz der erheblichen
Fortschritte in der Hygienegesetzgebung führen lebensmittelassoziierte Infektionserkrankungen die Statistiken der meldepflichtigen Infektionen in Deutschland weiterhin an. Ziel der Untersuchungen ist es, den Kontakt der Verbraucher
mit humanpathogenen zoonotischen Erregern, die Risiken für die Übertragung
der Erreger durch Lebensmittel auf den Verbraucher und die klinischen Konsequenzen einer Infektion genau zu erfassen.
Allgemeinmediziner spielen eine zentrale Rolle in der Diagnostik und der Kontrolle von Magen-Darm-Infektionen, zum Beispiel durch Campylobacter, Salmonella und Yersinia, da sie meist die erste Anlaufstelle für GastroenteritisPatienten sind und durch Aufklärungsmaßnahmen die Weiterverbreitung eindämmen. Mit Hilfe der Umfrage soll erfasst werden, inwieweit die Inzidenz der
Gastroenteritis unterschätzt wird. Die Befragung wird anonym ausgewertet und
es werden keine persönlichen Daten erfragt. Bitte schätzen Sie die Fallzahlen in
Ihrer Praxis ab. Die Umfrage wird im Sommer nochmals wiederholt, da die Inzidenzen einiger lebensmittelbedingter Krankheiten jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen. Zur Teilnahme klicken Sie bitte hier. Für eine epidemiologische
Studie zum Thema Zoonosen werden außerdem deutsche, russische, türkische
und vietnamesische Frauen und Männer gesucht. Wir bitten um Ihre Mithilfe bei
der Probandenrekrutierung. Weitere Informationen finden Sie unter diesem
Link.
Neue Praxisinformation: IT in der Arztpraxis
Auch im zweiten Quartal gibt es für Ärzte und Psychotherapeuten wieder Neuerungen in der Praxissoftware. Alle Änderungen dazu finden Sie in einer Praxisinformation, die Sie hier herunterladen können.
PraxisWissen „Arbeiten im Team“ erschienen
Im Rahmen der KBV-Reihe „PraxisWissen“ ist ein neues Serviceheft erschienen: „Arbeiten im Team“ informiert Niedergelassene über unterschiedliche Praxisformen und Möglichkeiten der Kooperation.
Das Serviceheft steht für Sie hier zum Download bereit.
Bundesärztekammer weist auf Schweigepflicht hin
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion um eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht hat die Bundesärztekammer (BÄK) auf die rechtlichen
Regelungen hingewiesen, die Ärzte bei ihrer Arbeit beachten müssen. Wichtige
Hinweise zur Schweigepflicht können Sie in den Praxisnachrichten der KBV
nachlesen.
EBM-Version für das zweite Quartal online
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Online-Version des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) optisch und technisch modernisiert, so
wurden zum Beispiel Darstellung und Funktion in modernen Browsern verbessert. Der EBM wird jedes Quartal aktualisiert, neben der Online-Version kann
der EBM auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Daneben gibt es
Hinweise zu den vorgenommenen Änderungen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.
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Material zur Suizidprävention von jungen Menschen
Der Verein „Freunde fürs Leben e.V.“ engagiert sich über zehn Jahren in der
Suizidprävention und klärt auch über Depressionen und seelische Gesundheit
auf. Der Verein wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene und gibt Informationen über Warnsignale, vermittelt Hilfsangebote und Therapiemöglichkeiten. Der Pocket Guide „lebensmüde“ und das Infoplakat „Suizid in Deutschland“ kann kostenfrei gegen Porto und Versand bestellt werden. Mehr zu den
Informationsmaterialien finden Sie hier.
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Homepage Freunde fürs Leben e.V.
Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“
Die Aktion der Niedergelassenen wird mit Angeboten für die Mitglieder und Aktionen für die Öffentlichkeit kontinuierlich weiterentwickelt. Ein wichtiger Baustein ist die Kampagnen-Internetseite www.ihre-aerzte.de.
Regelmäßiges Reinklicken lohnt sich!
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Homepage Ihre Ärzte
Terminkalender:
Veranstaltungen Ihrer KV
Für Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Praxispersonal
Durch Klicken auf den Veranstaltungshinweis/Termin gelangen Sie zu weiterführenden Informationen.
15.4.2015
15.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Erfolgreich durch Service in der Arztpraxis
15.4.2015
13.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Workshop: Arbeitsschutz in der Arztpraxis
-Ausgebucht-
17.4.2015
15.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Der Anti-Stress-Kurs für MFA
-Ausgebucht-
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17.4.2015
13.00-19.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Rahmenbedingungen der Aufbereitung von
Medizinprodukten
18.4.2015
9.30-17.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Qualitätssicherungskurs Ärztlicher
Bereitschaftsdienst der KV Berlin
20.4.2015
11.00-17.00 Uhr
21.4.-23.4.2015
9.00-17.00 Uhr
24.4.2015
9.00-14.00 Uhr
KV-Seminarprogramm:
Intensivkurs Praxismanager
-Ausgebucht-
23.4.2015
20.00 Uhr
25.4.2015
10.00-16.00 Uhr
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KV-Vertreterversammlung
KV-Seminarprogramm:
Lange nicht geführt? Zum ersten Mal ein
Praxisteam leiten
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Für Ihre Patienten
Hinter dem Veranstaltungshinweis verbirgt sich ein Link zur Einladung.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese vervielfältigen und in Ihrer
Praxis auslegen.
Die nächste KV-Sprechstunde findet am 28.4.2015 Uhr um 18.00 Uhr zum
Thema „Reisen als chronisch kranker Patient – worauf sollte ich achten?“
statt.
Eine Information
der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der KV Berlin
Redaktion: Juliana Gralak
Herausgeber: Vorstand der KV Berlin, Dr. Angelika Prehn (V.i.S.d.P)
Kontakt:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Service-Center
31 00 3-999
31 00 3-900
service-center@kvberlin.de
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