Hurtigruten - Aachener Zeitung

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Hurtigruten - Aachener Zeitung
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23.12.2
Mit MS Nordnorge die norwegische Fjordküste erleben
Sie gilt als schönste Seereise der Welt: die Fahrt mit den
Hurtigruten zwischen Bergen und Kirkenes. Seit 122
Jahren verkehren die berühmten Postschiffe im täglichen Liniendienst entlang der Fjordküste Norwegens.
Sie bringen Fracht, transportieren Passagiere und bieten Reisenden immer wieder Möglichkeiten, Norwegen
zu erleben.
Im Mittelpunkt der Postschiffreise steht die unvergleichliche norwegische Natur. Pausenlos wechseln sich
beeindruckende Fjorde mit massiven Bergketten ab, begleitet von grünen Tälern, malerischen Inseln oder lieb-
lichen Schären. In den Häfen mit längerer Verweildauer
kann der Urlauber auf eigene Faust oder mit gebuchten Landausflugspaketen die Vielfalt der Fischerorte,
lebendigen Metropolen und charmanten Städtchen erkunden. An Bord herrscht ein gemütliches und legeres Ambiente ganz ohne
Kreuzfahrtetikette.
Begleiten Sie uns auf die Reise Ihres
Lebens – entlang der norwegischen
Fjordküste, zu authentischen Begegnungen mit Einheimischen
und einer einmaligen Tierwelt.
© HUrtigruten Foto: Leslie A. Kelly
Norwegen 2016 zum Frühbucherpreis
05.05. - 16.05. ab 2.335,- €
21.07. - 01.08. ab 2.668,- €
14.09. - 25.09. ab 2.256,- €
Informationsveranstaltung
im Zeitungsverlag Aachen am Montag, 30.11.2015 um 18 Uhr.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter Tel. 0241 5101-710 erforderlich.
12-Tage-Reise Bergen − Kirkenes − Bergen mit MS Nordnorge
© Hurtigruten Foto: David Burren
© HUrtigruten Gäste-Foto: Brian W Spence
05.05.-16.05. | 21.07.-01.08. | 14.09.-25.09.2016
1. Tag: Einschiffung in Bergen
Flug, Transfer und Einschiffung. Pünktlich um 20.00 Uhr (im Mai
um 22.30 Uhr) geht die Fahrt durch den Hjeltefjord, von dem
schon die Wikinger zu den Shetland-Inseln starteten, los.
2. Tag: Ålesund und Geirangerfjord bzw. Hjørundfjord (Urke)
Ihr Schiff passiert Schären und Inseln auf seinem Weg Richtung
Norden nach Ålesund. Dort werden Sie von der beeindruckenden
Architektur der Apotekergata und der Fußgängerzone Kongensgate angetan sein. In den Sommermonaten (Abfahrten 01. Juni bis
31. August) fährt Ihr Hurtigruten Schiff an 800m steil aufragenden
Seitenwänden und eindrucksvollen Wasserfällen vorbei in den beeindruckenden Geirangerfjord, der zum Weltnaturerbe der UNESCO gehört. In den Herbstmonaten macht Ihr Hurtigruten Schiff einen Abstecher in den faszinierenden Hjørundfjord, der von einer
majestätischen Gebirgskulisse umgeben ist.
Ausflugsempfehlungen: 2B Geiranger mit Trollstigen (02.06.-01.09.) / 2C Jugendstil-Rundgang (01.01.-01.06., 02.11.-31.12.) / 2D Aquarium Atlanterhavsparken und
Aksla (01.01.-01.06., 02.11.-31.12)
2F Eine Kostprobe Norwegens (02.09.-01.11.)
3. Tag: Die Königsstadt Trondheim
Bei Ihrem Besuch der alten Königsstadt Trondheim haben Sie einen fantastischen Ausblick von der Gamle Bybrua („alte Stadtbrücke“). Die neugotische Holzbrücke aus dem Jahr 1861 war einst
der einzige Zugang zum Stadtkern. Sehr beeindruckend ist der
Nidaros-Dom, Norwegens größtes religiöses Bauwerk im gotischen Stil. In der benachbarten Bischofsresidenz können Sie die
norwegischen Reichsinsignien (Kronjuwelen) bestaunen. Ebenso
sehenswert sind die Lagerhäuser, die auf Holzpfeilern erbaut sind,
und das im Rokokostil eingerichtete Stiftsgården, größtes Holzgebäude in Norwegen und Residenz der Königsfamilie. Später geht
es Kurs Nordwest, vorbei an dem wunderschönen Leuchtturm von
Kjeungskjær und Tausenden von kleinen Inseln und malerischen
Felsnasen. Nach der Durchquerung des Stokksund erreicht Ihr
Schiff Rørvik.
wegischen Polarinstitutes konnte Tromsø seine Position als Polarhauptstadt Norwegens manifestieren. Berühmtestes Wahrzeichen
ist die Eismeerkathedrale „Ishavskatedralen“ mit ihrer eigenwilligen modernen Architektur und den Glasmosaiken. Die besondere
Kulturszene wird durch die nördlichste Universität Norwegens
bereichert, so dass das Leben in den zahlreichen Cafés und Restaurants rund um die Uhr pulsiert.
Ausflugsempfehlungen: 5A Tromsø: Hauptstadt der Arktis (01.01.-31.12.) / 5C Besuch
bei den Huskys (05.06.-04.09.) / 5G Kajak-Tour (01.05.-31.08.) / 5H Walsafari (05.06.04.11.)
6. Tag: Honningsvåg und das Nordkap
Nach der landschaftlich reizvollen Fahrt durch den Magerøysund
und einem frühen Aufenthalt in Hammerfest erreichen Sie Honningsvåg. Hier offenbart sich Ihnen das eindrucksvolle Nordkap,
das bei 71° 10’ 21” nördlicher Breite aus dem Ozean ragt. Sie sind
nur noch 2.000 km vom geografischen Nordpol entfernt. Auf dem
307 m hoch gelegenen Nordkap-Plateau spüren Sie das unbeschreibliche Gefühl, am Ende der Welt zu sein. Überdies ist die
Region auch wegen ihrer Vogelwelt berühmt. Richtung Kjøllefjord
geht es dann, an der früheren Opferstätte Finnkjerka vorbei, weiter in das Land der uransässigen Samen.
Ausflugsempfehlungen: 6A Das Nordkap (01.01.-31.12.) / 6B Vogelbeobachtung (06.04.05.09.) / 6C Lappland für Einsteiger (06.05.-05.09.) / 6D Fahrt mit dem Schnee-Scooter
in Lappland (01.01.-15.05., 06.12.-31.12.) / 6E Samischer Herbst (06.09.-05.11.)
7. Tag: Kirkenes, der Wendepunkt
Wenn Sie in Kirkenes, 30° östlicher Länge, ankommen, befinden
Sie sich weiter östlich als Istanbul und St. Petersburg. Die russische Grenze und die Halbinsel Kola sind nicht weit entfernt, weshalb die Straßenschilder sowohl norwegisch als auch russisch beschriftet sind. Sie haben den Wendepunkt der Hurtigruten Reise
erreicht. Ihr Schiff nimmt nun wieder Kurs Richtung Süden. Bei
Ihrem Aufenthalt in Kirkenes sollten Sie die Gelegenheit nutzen,
an einigen spannenden Landausflügen teilzunehmen, die in dieser
arktischen Umgebung angeboten werden.
Ausflugsempfehlungen: 3A Nidaros-Dom und Ringve-Museum (03.04.-02.09.) / 3B
Trondheim mit Nidaros-Dom (01.01.-02.04., 03.09.-31.12.) / 3E Munkholmen (03.09.02.11.)
Ausflugsempfehlungen: 7A Die russische Grenze (01.01.-31.12.) / 7B Flussfahrt zur russischen Grenze (01.06.-06.10.) / 7E Quad-Safari zur russischen Grenze (07.05.-06.10.) /
7G Arktische Ernte (07.09.-06.11.)
4. Tag: Polarkreis und Lofoten
Am Morgen überqueren Sie den Polarkreis zwischen Nesna und
Ørnes. Wenn Sie zum ersten Mal über den Polarkreis fahren, erhalten Sie von Njord, dem Herrscher über die sieben Meere, Ihre
Polarkreistaufe. Sobald sich die Lofotenwand, eine bis zu 1.000 m
hohe Gebirgskette, am Horizont abzeichnet, haben Sie den Landegofjord, Helligvær und den Vestfjord hinter sich gelassen. Von
Januar bis April wird hier Kabeljau gefischt. Gegen Abend erreichen Sie Svolvær, den Hauptort auf den Lofoten. Der Charme der
Lofoten spiegelt sich in malerischen Fischerdörfchen mit wildromantischer Atmosphäre, majestätischen Granitfelsen und weißen
Sandstränden wider.
8. Tag: Hammerfest und Tromsø
Entdecken Sie Hammerfest, die nördlichste Stadt der Welt. Sie
wurde 1789 gegründet, um den Handel mit Russland zu optimieren, und wird heute dank der immer noch wichtigen Stellung als
Fischerort auch als Polar-Hauptstadt Norwegens bezeichnet. Viele Fang-Expeditionen in die nördlichere Arktis, unter anderem
nach Spitzbergen, wurden hier vorbereitet. An die erste genaue
Vermessung der Erdkugel erinnert in Hammerfest die Meridiansäule, die 1854 errichtet wurde und zum UNESCO-Weltkulturerbe
gehört. 1891 wurde hier die erste elektrische Straßenbeleuchtung in Nordeuropa durch Wellenenergie erzeugt. Bis heute sind
Energie-Innovationen kennzeichnend für die Stadt mit der großen
Flüssiggas-Anlage. Besuchen Sie das Mitternachtskonzert in der
Eismeerkathedrale. Oder probieren Sie einen der vielen einladenden Pubs der Stadt aus und kosten Sie das heimisch gebraute
„Mack’s Arctic Beer”.
Ausflugsempfehlungen: 4A Svartisen-Gletscher (04.06.-03.09.) / 4D RIB-Bootsafari
zum Saltstraumen (15.03.-03.11.) / 4E Lofotr Wikingerfest (01.01.-31.12.)
5. Tag: Tromsø, das Tor zur Arktis
In der Nacht navigiert Ihr Schiff durch den engen Raftsund. Nach
einem Stopp in Harstad, auf der größten norwegischen Insel
Hinnøya, geht es über Finnsnes nach Tromsø. Die Stadt war als
Tor zum arktischen Meer schon in der Vergangenheit Ausgangspunkt zahlreicher Polarexpeditionen. Mit der Errichtung des nor-
Ausflugsempfehlungen: 8A Frühstück am Nordkap (08.05.-07.10.) / 8B Die nördlichste
Stadt der Welt (01.01.-15.03., 01.05.-15.09., 01.11.-31.12.) / 8C Mitternachtskonzert in
der Eismeerkathedrale (01.01.-31.12.) / 8F Mit dem Schneemobil durch die Polarnacht
(01.01.-17.05., 08.12.-31.12.)
9. Tag: Vesterålen und Lofoten
Heute stehen die zauberhaften Inselgruppen Vesterålen und Lofoten auf dem Programm. Ihre Reise geht zunächst durch den
Risøyrenna-Kanal, der eigens für Hurtigruten erbaut wurde, um
die „Binnenfahrt“ durch die Inselgruppen zu ermöglichen. Später fährt Ihr Schiff durch den engen Raftsund, die Wasserstraße
zwischen Vesterålen und Lofoten, und macht vielleicht einen Abstecher in den faszinierenden engen Trollfjord. Dann reisen Sie
weiter nach Svolvær, der größten Ansiedlung auf den Lofoten, und
nach Stamsund. Genießen Sie den herrlichen Blick auf die majestätischen Gipfel der Lofotenwand, bevor es wieder Richtung Festland geht.
Ausflugsempfehlungen:
9A Inselwelt der Vesterålen (01.01.-31.12.) / 9B Inselwelt der Lofoten (09.04.-31.08.)
9C Seeadler-Safari (24.03.-15.10.) / 9D Lofoten per Pferd (09.06.-08.11) / 9E Speedboot-Abenteuer Lofoten (09.06.-08.09.)
10. Tag: Polarkreis, Sieben Schwestern
Für die Helgeland-Küste mit ihren zahlreichen kleinen Inseln, dem
fruchtbaren Ackerland und den steilen Granitwänden lohnt es
sich, früh aufzustehen. Sie überqueren den Polarkreis bei
66° 33 ’N. Um diesen Küstenabschnitt ranken sich
eine Vielzahl von Mythen und Legenden.
Eine davon betrifft die Gipfelkette Sieben Schwestern, eine andere den Berg
Torghatten, dessen Loch in der Mit-
te von „Hestmannens Pfeil“ stammen soll. Zum Weltkulturerbe der
UNESCO gehört, dank des einmaligen Zusammenspiels zwischen
Menschen und Biosphäre, das Vega-Archipel in der Nähe des Anlaufhafens Sandnessjøen. Schon seit Jahrhunderten schützen die
Einheimischen hier die Nester der Eiderenten und erhalten dafür
ihre hochwertigen Daunenfedern.
Ausflugsempfehlungen:
10B Die Inselgruppe Vega (10.06.-09.09.) /
10C Zu Besuch bei den Lachsen (10.06.-09.09.)
11. Tag: Trondheim und Kristiansund
Heute haben Sie erneut die Möglichkeit, Trondheim und den Nidaros-Dom zu besuchen. In dem mittelalterlichen Bauwerk wurden
bisher drei Königinnen und sieben Könige gekrönt. Vorbei an den
Inseln Munkholmen und Hitra überqueren Sie dann das offene
Meer Richtung Molde, die „Stadt der Rosen“. Ihr üppiger Rosenwuchs ist auf das milde Golfstrom-Klima zurückzuführen. Achten
Sie auch auf die steilen, grauen Gipfel der Romsdal-Alpen, die in
der Sonne glitzern – und besichtigen Sie Kristiansund, Norwegens
„Hauptstadt für geräucherten Dorsch“, den bekannten gesalzenen
Trockenfisch.
Ausflugsempfehlungen:
11A Trondheim mit Nidaros-Dom (01.01.-31.12.) / 11C Malerische Atlantikstraße
(11.04.-10.09.) / 11D Stadtrundgang durch Trondheim (01.01.-31.12.)
12. Tag: Schären-Garten, Ausschiffung
Heute werden Sie Ihr Hurtigruten Schiff verlassen, das Ihnen so
vertraut geworden ist. Aber vorher haben Sie noch eine faszinierende Landschaft vor sich, z.B. den malerischen Nordfjord am
Fuße des gewaltigen Jostedalsbreen-Gletschers. Ein paar Seemeilen südlicher fahren Sie durch den Mündungstrichter des mächtigen Sognefjords. Auf der Strecke nach Bergen haben Sie die beste
Aussicht auf den Archipel. Aber auch, wenn Sie nun Abschied nehmen müssen – die vielen Erinnerungen an die schönste Seereise
der Welt bleiben Ihnen noch lange erhalten.
© HUrtigruten Gäste-Foto: Puchta Claudia
Reisetermine 2016:
Frühbucherpreise* Reisetermin 05.05. - 16.05.2016:
05.05. - 16.05. | 21.07. - 01.08. | 14.09. - 25.09.
ab
Inklusiv-Leistungen:
Doppel
Preis in €
Einzel
Preis in €
2.335,- € p.P. in der Doppelkabine
Innenkabine
•Bustransfer ab Aachen, Düren und Jülich zum
Flughafen Düsseldorf und zurück
•Flug von Düsseldorf nach Bergen und zurück
von Bergen
•Flughafen- und Sicherheitsgeb. sowie Luftverkehrsst.
•Hurtigruten Seereise Bergen-Kirkenes-Bergen
•11 Nächte in der gebuchten Kabinenkategorie inkl.
Vollpension an Bord (exklusiv Getränke)
•Alle Transfers lt. Reiseverlauf
•Deutschsprachige Expeditionsleitung an Bord
•Reisebegleitung ab/bis Aachen
Hinweise:
•Angebot vorbehaltlich Verfügbarkeit
•Mindestteilnehmerzahl 15 Personen pro Termin
•Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts versicherung sowie einer Reiseauslandskrankenversicherung.
•Bitte beachten Sie, dass für Einzelkabinen im
Mai-Reisezeitraum keine Kabinennr. gewählt werden
kann, sondern automatisch vom System zugeteilt
wird. Die Kabinennummer erhalten Sie mit der
Bestätigung.
© Hurtigruten Gäste-Foto: Gozina van Lottum
Nach dem 4.2.2016 bzw. 24.2.2016 kann sich der hier ausgeschriebene Reisepreis zu tagesaktuellen Konditionen erhöhen.
(Hurtigruten arbeitet mit einem mehrstufigen flexiblen Preissystem, das sich an der Auslastung der täglichen Schiffsfahrten orientiert).
Änderungen vorbehalten.
POLAR Außenkabine
ARKTIS Außenk. Superior
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2.335
2.676
2.676
2.780
2.909
3.042
3.288
Preise bis 04.02.2016
Doppel
Preis in €
Einzel
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2.892
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Innenkabinen
zu diesem
Reisetermin
nur auf
Anfrage möglich.
Frühbucherpreise* Reisetermin 21.07. - 01.08.2016:
ab
2.668,- € p.P. in der Doppelkabine
Innenkabine
Doppel
Preis in €
Einzel
Preis in €
POLAR Außenkabine
ARKTIS Außenk. Superior
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Preise bis 24.02.2016
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Einzel
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5.067
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Frühbucherpreise* Reisetermin 14.09. - 25.09.2016:
ab
2.256,- € p.P. in der Doppelkabine
Innenkabine
Doppel
Preis in €
Einzel
Preis in €
POLAR Außenkabine
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Preise bis 24.02.2016
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Einzel
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2.341
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2.542
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3.188
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* Frühbucher-Preise gültig bis 23.12.2015.
**Kabinen der Kategorie J und einige Kabinen der Kategorie L haben eingeschränkte bzw. keine Sicht.
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DECK
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7
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Die Kabinen 331, 333 und 335 haben eine rollstuhlgerechte Ausstattung. Kategorie J, QJ und einige L-Kabinen mit eingeschränkter bzw. keiner Sicht. Änderungen vorbehlaten.
Innenkabine, Kategorie I
Außenkabine, Kategorie N
Außenkabine Suite, Kategorie M
ANMELDUNG
(AGENTUR 2002706)
05.05. - 16.05.2016
12-Tage-Reise Bergen - Kirkenes - Bergen (ID 36316)
21.07. - 01.08.2016
12-Tage-Reise Bergen - Kirkenes - Bergen (ID 36317)
14.09. - 25.09.2016
12-Tage-Reise Bergen - Kirkenes - Bergen (ID 36318)
Hiermit melde ich mich/uns verbindlich zur Leserreise an:
Bitte gut leserlich ausfüllen:
1. Person
2. Person
Name:
Vorname:
Anschrift:
PLZ/Ort:
Telefon:
Geb.-Datum:
E-Mail Adresse:
Zustiege:
Aachen
1893 Ambassador Mitglied:
Kategorie
Düren
Jülich
Nein
Ja
Reisepreis pro Person
bevorzugte
Kabinen/Lage
Reisebausteine Landausflüge:
Nr.
Preis p.P.
€
Reiseversicherungen p.P. / Versicherungsschutz der Europäischen Reiseversicherung ohne Selbstbehalt
Die Höhe des Versicherungspreises richtet sich nach dem Kabinenpreis und dem Landausflugsgesamtpreis.
bis 1.200,- €
bis 1.400,- €
bis 1.600,- €
bis 1.800,- €
bis 2.000,- €
bis 2.200,- €
bis 2.400,- €
bis 2.600,- €
bis 2.800,- €
bis 3.000,- €
bis 3.500,- €
bis 4.000,- €
bis 5.000,- €
bis 6.000,- €
bis 7.000,- €
bis 8.000,- €
bis 10.000,- €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Rundum-Sorglos-Schutzpaket *
59,- €
69,- €
74,- €
84,- €
89,- €
99,- €
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119,- €
129,- €
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222,- €
262,- €
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372,- €
422,- €
497,- €
*Das RundumSorglos-Schutzpaket beinhaltet: Reise-Rücktrittskosten-, Reiseabbruch-,
Reisekrankenversicherung mit Notfall-Hilfe, Rundum-Sorglos-Service und Reisegepäckversicherung.
Ort / Datum:
Unterschrift:
Der Anmelder erklärt sich mit seiner Unterschrift mit der Verbindlichkeit der Reiseanmeldung einverstanden und für die Korrektheit der angegebenen
Daten voll verantwortlich. Er erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Hurtigruten GmbH an.
Information und Buchung:
g
Zeitungsverlag Aachen GmbH
Lesermarkt / Leserreisen
Dresdener Str
Str. 3
3, 52068 Aachen
Tel. 0241/5101-710 • Fax -147
Montag bis Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4
bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht) und füllen diese aus:
1. Abschluss des Reisevertrages/
Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der
Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses
Angebots sind die Reiseausschreibung und die
ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem
Kunden vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Reedereien, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen
oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter
herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht
wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt der Reiseveranstalter
den Eingang der Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung
stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Buchungsauftrags dar.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er
nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den
Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn
erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung
des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.8. Beförderung von Schwangeren
und Säuglingen
Die medizinischen Einrichtungen auf ­u nseren
Schiffen sind nicht auf die Bedürfnisse von
Schwangerschaft und Geburt ausgerichtet. Zu
ihrer eigenen Sicherheit ist daher die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich, die
sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden. Der Stand
der Schwangerschaft ist durch ärztliches Attest
oder Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.
Für Reisen in die Antarktis gilt ein Mindestalter
von 5 Jahren.
2. Bezahlung
2.1. Anzahlung und Restzahlung erfolgen im
Wege des Direktinkassos ausschließlich an den
Reiseveranstalter und nicht an den Reisevermittler bzw. das Reisebüro. Der Reiseveranstalter
darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Ende der
Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem
Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in
Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder
die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisever­
anstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2
Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
2.3. Kurzreisen unter 19 Std. müssen bei Buchung
sofort bezahlt werden.
3. Leistungsänderungen, besondere
Gegebenheiten der Schifffahrt
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden
(wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt wie etwa der Änderung von
Routen wegen unvorhersehbarer Witterungshindernisse) und vom Reiseveranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den
Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Programm anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung
oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- bzw. Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitz- bzw. Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden
verlangen.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter
erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für
den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Preiserhöhungen sind
nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend
beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Programm
anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten
Rechte unverzüglich nach der Mitteilung des
Reiseveranstalters über die Preiserhöhungen
diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn / Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber dem Reiseveranstalter unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären.
Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder
tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der
Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein
Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis
verlangen.
5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung
der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des
Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %,
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor
Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrwigerer Schaden entstanden ist als die von
ihm geforderte Pauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisever­
anstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen nderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß
§ 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch
des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis
zum 100. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von
50 € bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine
Umbuchung ist nur einmalig möglich.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach
Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis
5.5 zu den Bedingungen und bei gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt
nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.3. Umbuchungen auf Sonderangebote sind leider nicht möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen,
die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat
er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens
der Mindest­teilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem dem Kunden vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens
die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben
hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt
oder dort auf die entsprechenden Angaben in
der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt
ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten
Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht
Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
er aus einer anderweitigen Verwendung der nie
in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter
einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt
eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine
Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung
am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine
Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden,
sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter
an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die
Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde / Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund
wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem
Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes, dem Reisever­a nstalter erkennbares
Interesse des Kunden / Reisenden gerechtfertigt
wird.
10.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und
Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und
bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter
mitgeteilten Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
bzw. dem Luftverkehrsgesetz oder dem Athener
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Ausflüge, Exkursionen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für
den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der
Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des
Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die
Zwischenbeförderung während der Reise und
die Unterbringung während der Reise beinhalten;
b) wenn und insoweit für einen Schaden des
Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
11.3 Der Passagier erkennt an und stimmt zu, dass
für den geplanten Reiseverlauf und die angekündigten Abfahrts- und Ankunftszeiten keine
Garantie besteht.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, ein geplantes Schiff durch ein anderes zu ersetzen, unabhängig davon, ob der Reiseveranstalter dieses
Schiff besitzt oder betreibt oder nicht.
Jeder Teil der Reise unterliegt der Annullierung, Verspätung, Änderung oder Stornierung
von Hafenbesuchen aufgrund von Unbilden des
Wetters, den herrschenden Witterungsbedin­
gungen, Erfordernissen der sicheren Schiffsführung, Navigation durch regulierte Gewässer,
Häfen und Kanäle, unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Kriegen,
Feindseligkeiten,
Blockierungen,
Explosion,
Feuer, Kollision, Stranden, Sinken oder Ausfall
des Schiffes oder einer Störung oder Beschädigung des Schiffes oder seines Rumpfes, seiner
Maschinen oder Armaturen – wie und wo auch
immer dergleichen auftritt oder verursacht wird
– oder Unruhen, Aufruhr, Aufstand, Festnahme,
Befehl oder Zwang durch Regierungsbehörden
(einschließlich aufgrund der Handlungen von
Hafenbeamten), Beschlagnahme des Schiffes,
politischen Störungen, Handlungen oder Bedrohungen durch Terrorismus, der Unfähigkeit
zur Sicherung oder zum Erhalt der Versorgung
(einschließlich Kraftstoff) oder Ausfall der Versorgung, Streiks an Bord oder an Land, Airline-Streiks, Anlegeschwierigkeiten, Stau, Zolloder Einwanderungsbeschränkungen wegen der
Reisedokumente, Gesundheitszeugnisse oder
Nationalitäten der Personen an Bord, Anordnungen von Bevollmächtigten, Suche und Rettung,
medizinischer Ausschiffung der Besatzung oder
der Passagiere oder jeglichen anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen. Wenn nach dem alleinigen
Ermessen des Reiseseveranstalters erforderlich,
kann der Reiseveranstalter Änderungen im Reiseverlauf vornehmen. Außer wie in den Punkten
11.1 und 11.2 festgelegt, kann der Reiseveranstalter von den Passagieren nicht für Schäden oder
sonstige Ansprüche im Falle einer Verspätung,
von Änderungen des Reiseverlaufs oder der Unfähigkeit zur Durchführung der Reise aufgrund
des Eintritts eines oder mehrerer der in diesem
Abschnitt beschriebenen Ereignisse haftbar gemacht werden.
12. Ausschluss von Ansprüchen
12.1. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat
der Kunde / Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen.
12.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag
des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend
gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in
Punkt 18 angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde / Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert worden ist.
12.5. Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs.
3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
Aushändigung geltend zu machen.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden / Reisenden nach den
§§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisever­
anstalters beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis
f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2
beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der
Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13.5. Schweben zwischen dem Kunden / Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde / Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Informationspflichten bezüglich der Identität
des ausführendenLuftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss der Reiseveranstalter den Kunden über
den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich
über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black
List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu / t ransport / m odes / a ir / s afety / a ir-ban / i ndex_de.htm.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Für Reisen mit unseren Postschiffen entlang
der norwegischen Küste, mit Ein- und Ausschiffung auf dem norwegischen Festland, ist ein
Personalausweis ausreichend. Für alle anderen
Reisen (Spitzbergen, Island, Grönland, Antarktis
und Europa) müssen alle Passagiere aus Sicherheitsgründen einen gültigen Reisepass ­vorlegen,
selbst wenn dies z.B. wegen des SchengenAbkommens nicht nötig wäre. Der Reisepass
muss mindestens noch 6 Monate nach Reiseende
gültig sein.
15.2. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des
Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde
dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und
genutzt, und zwar zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Reisevertrages, zur
Marktforschung, zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen und darüber hinaus zur Zusendung
von aktuellen Informationen und Angeboten des
Reiseveranstalters. Sofern der Kunde solche Informationen und Angebote nicht erhalten möchte, kann er der Nutzung seiner Daten zu diesen
Zwecken widersprechen und sich hierzu an die
Hurtigruten GmbH, Große Bleichen 23, 20354
Hamburg wenden.
17. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
18. Reiseveranstalter
Hurtigruten GmbH,
Große Bleichen 23, 20354 Hamburg
Tel.: (040) 874 088 55,
E-Mail: ce.info@hurtigruten.com
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt:
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die
gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie
folgt lautet:
„ § 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch
der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe
dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so
findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2,
Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
Stand: August 2015
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4
bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht) und füllen diese aus:
1. Abschluss des Reisevertrages/
Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der
Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses
Angebots sind die Reiseausschreibung und die
ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem
Kunden vorliegen.
1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Reedereien, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen
oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter
herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht
wurden.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt der Reiseveranstalter
den Eingang der Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung
stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Buchungsauftrags dar.
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er
nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den
Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn
erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung
des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.8. Beförderung von Schwangeren
und Säuglingen
Die medizinischen Einrichtungen auf ­u nseren
Schiffen sind nicht auf die Bedürfnisse von
Schwangerschaft und Geburt ausgerichtet. Zu
ihrer eigenen Sicherheit ist daher die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich, die
sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden. Der Stand
der Schwangerschaft ist durch ärztliches Attest
oder Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.
Für Reisen in die Antarktis gilt ein Mindestalter
von 5 Jahren.
2. Bezahlung
2.1. Anzahlung und Restzahlung erfolgen im
Wege des Direktinkassos ausschließlich an den
Reiseveranstalter und nicht an den Reisevermittler bzw. das Reisebüro. Der Reiseveranstalter
darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Ende der
Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem
Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in
Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder
die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisever­
anstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2
Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
2.3. Kurzreisen unter 19 Std. müssen bei Buchung
sofort bezahlt werden.
3. Leistungsänderungen, besondere
Gegebenheiten der Schifffahrt
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden
(wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt wie etwa der Änderung von
Routen wegen unvorhersehbarer Witterungshindernisse) und vom Reiseveranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den
Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Programm anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung
oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern:
4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- bzw. Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitz- bzw. Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden
verlangen.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter
erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für
den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Preiserhöhungen sind
nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend
beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Programm
anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten
Rechte unverzüglich nach der Mitteilung des
Reiseveranstalters über die Preiserhöhungen
diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn / Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber dem Reiseveranstalter unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären.
Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder
tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der
Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein
Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis
verlangen.
5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung
der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des
Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %,
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor
Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrwigerer Schaden entstanden ist als die von
ihm geforderte Pauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisever­
anstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen nderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß
§ 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch
des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis
zum 100. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von
50 € bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine
Umbuchung ist nur einmalig möglich.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach
Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis
5.5 zu den Bedingungen und bei gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt
nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.3. Umbuchungen auf Sonderangebote sind leider nicht möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen,
die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat
er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens
der Mindest­teilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem dem Kunden vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens
die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben
hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt
oder dort auf die entsprechenden Angaben in
der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt
ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten
Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht
Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
er aus einer anderweitigen Verwendung der nie
in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter
einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt
eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine
Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung
am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine
Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden,
sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter
an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die
Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde / Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund
wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem
Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes, dem Reisever­a nstalter erkennbares
Interesse des Kunden / Reisenden gerechtfertigt
wird.
10.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und
Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und
bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10.4. Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter
mitgeteilten Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
bzw. dem Luftverkehrsgesetz oder dem Athener
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Ausflüge, Exkursionen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für
den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der
Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des
Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die
Zwischenbeförderung während der Reise und
die Unterbringung während der Reise beinhalten;
b) wenn und insoweit für einen Schaden des
Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
11.3 Der Passagier erkennt an und stimmt zu, dass
für den geplanten Reiseverlauf und die angekündigten Abfahrts- und Ankunftszeiten keine
Garantie besteht.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, ein geplantes Schiff durch ein anderes zu ersetzen, unabhängig davon, ob der Reiseveranstalter dieses
Schiff besitzt oder betreibt oder nicht.
Jeder Teil der Reise unterliegt der Annullierung, Verspätung, Änderung oder Stornierung
von Hafenbesuchen aufgrund von Unbilden des
Wetters, den herrschenden Witterungsbedin­
gungen, Erfordernissen der sicheren Schiffsführung, Navigation durch regulierte Gewässer,
Häfen und Kanäle, unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Kriegen,
Feindseligkeiten,
Blockierungen,
Explosion,
Feuer, Kollision, Stranden, Sinken oder Ausfall
des Schiffes oder einer Störung oder Beschädigung des Schiffes oder seines Rumpfes, seiner
Maschinen oder Armaturen – wie und wo auch
immer dergleichen auftritt oder verursacht wird
– oder Unruhen, Aufruhr, Aufstand, Festnahme,
Befehl oder Zwang durch Regierungsbehörden
(einschließlich aufgrund der Handlungen von
Hafenbeamten), Beschlagnahme des Schiffes,
politischen Störungen, Handlungen oder Bedrohungen durch Terrorismus, der Unfähigkeit
zur Sicherung oder zum Erhalt der Versorgung
(einschließlich Kraftstoff) oder Ausfall der Versorgung, Streiks an Bord oder an Land, Airline-Streiks, Anlegeschwierigkeiten, Stau, Zolloder Einwanderungsbeschränkungen wegen der
Reisedokumente, Gesundheitszeugnisse oder
Nationalitäten der Personen an Bord, Anordnungen von Bevollmächtigten, Suche und Rettung,
medizinischer Ausschiffung der Besatzung oder
der Passagiere oder jeglichen anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen. Wenn nach dem alleinigen
Ermessen des Reiseseveranstalters erforderlich,
kann der Reiseveranstalter Änderungen im Reiseverlauf vornehmen. Außer wie in den Punkten
11.1 und 11.2 festgelegt, kann der Reiseveranstalter von den Passagieren nicht für Schäden oder
sonstige Ansprüche im Falle einer Verspätung,
von Änderungen des Reiseverlaufs oder der Unfähigkeit zur Durchführung der Reise aufgrund
des Eintritts eines oder mehrerer der in diesem
Abschnitt beschriebenen Ereignisse haftbar gemacht werden.
12. Ausschluss von Ansprüchen
12.1. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat
der Kunde / Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen.
12.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag
des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend
gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in
Punkt 18 angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde / Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert worden ist.
12.5. Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs.
3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
Aushändigung geltend zu machen.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Kunden / Reisenden nach den
§§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisever­
anstalters beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis
f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2
beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der
Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13.5. Schweben zwischen dem Kunden / Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde / Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Informationspflichten bezüglich der Identität
des ausführendenLuftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss der Reiseveranstalter den Kunden über
den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich
über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black
List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu / t ransport / m odes / a ir / s afety / a ir-ban / i ndex_de.htm.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Für Reisen mit unseren Postschiffen entlang
der norwegischen Küste, mit Ein- und Ausschiffung auf dem norwegischen Festland, ist ein
Personalausweis ausreichend. Für alle anderen
Reisen (Spitzbergen, Island, Grönland, Antarktis
und Europa) müssen alle Passagiere aus Sicherheitsgründen einen gültigen Reisepass ­vorlegen,
selbst wenn dies z.B. wegen des SchengenAbkommens nicht nötig wäre. Der Reisepass
muss mindestens noch 6 Monate nach Reiseende
gültig sein.
15.2. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des
Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde
dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und
genutzt, und zwar zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Reisevertrages, zur
Marktforschung, zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen und darüber hinaus zur Zusendung
von aktuellen Informationen und Angeboten des
Reiseveranstalters. Sofern der Kunde solche Informationen und Angebote nicht erhalten möchte, kann er der Nutzung seiner Daten zu diesen
Zwecken widersprechen und sich hierzu an die
Hurtigruten GmbH, Große Bleichen 23, 20354
Hamburg wenden.
17. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
18. Reiseveranstalter
Hurtigruten GmbH,
Große Bleichen 23, 20354 Hamburg
Tel.: (040) 874 088 55,
E-Mail: ce.info@hurtigruten.com
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt:
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die
gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie
folgt lautet:
„ § 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch
der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe
dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so
findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2,
Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
Stand: August 2015
ANMELDEFORMULAR LANDAUSFLÜGE 2016
Buchungsnummer:........................... Kundenname:.............................................................................................. ............... ...... Reisedatum:.................... ........
Group ID:...............................
Sehr geehrter Hurtigruten Kunde,
sollten Sie noch keine Landausflüge für Ihre gebuchte Reise angemeldet haben, können Sie dies mit diesem Formular schnell und einfach tun. Bis 4 Wochen (bei Zahlung per Kreditkarte bis 2 Wochen) vor Abfahrt können Sie die Landausflüge zu den hier aufgeführten Preisen vorab buchen, danach ist dieses, sofern Plätze verfügbar sind, nur noch an Bord
möglich (Abrechnung an Bord erfolgt in Norwegischen Kronen, Währungs-schwankungen sind möglich). Vorab gebuchte Landausflüge müssen im Voraus mit Ihrer Reisebuchung
bei Hurtigruten GmbH bezahlt werden.
Detaillierte Beschreibungen der Landausflüge finden Sie unter www.hurtigruten.de
An Hurtigruten GmbH, per Email: ce.gruppenabteilung-hamburg@hurtigruten.com
Die Landausflüge auf der nordgehenden Route finden Sie auf der nächsten Seite.
SÜDGEHENDE LANDAUSFLÜGE
H-HVG8A
Mit dem Schneemobil durch die Polarnacht
(Mehamn-Kjøllefjord)
Frühstück am Nordkap (Honningsvåg-Hammerfest)
H-HFT8B
Die nördlichste Stadt der Welt (Hammerfest)
H-HFT8G
Wandern in Hammerfest (Hammerfest)
08.05 - 07.10
01.01 - 15.03 / 01.05 -15.09
01.11 -31.12
08.06 - 07.11
H-HFT8H
Im Eis – Winterwanderung (Hammerfest)
01.01 - 22.03 / 08.11 - 31.12
H-TOS8C
Mitternachtskonzert in der Eismeerkathedrale (Tromsø)
H-HRD9A
Inselwelt der Vesterålen (Harstad-Sortland)
01.01 - 31.12
H-RIN9I
Walsafari im Winter (Risøyhamn- Svolvær)
01.01 - 22.03 / 08.11 - 31.12
H-SKN9C
Seeadler-Safari (Trollfjord - Svolvær)
24.03 - 15.10
Kombinationen
Ausschlusstage
8A / 8B / 8C / 8H
Führerschein erforderlich
8C / 8F
8C / 8F Nicht 01.01,
24.-25.12 und 31.12
8C
8C / 8F Nicht 01.01,
24.-25.12 und 31.12
8A / 8B / 8F / 8G / 8H
Nicht 28.03
9B / 9C / 9D / 9E / 9F / 9G / 9H
Der Ausflug ist nur
an Bord buchbar
9A / 9B / 9D / 9E / 9F / 9G / 9H
H-SVJ9B
Inselwelt der Lofoten (Svolvær-Stamsund)
09.04 - 31.08
9A / 9C
99
H-SVJ9D
Lofoten per Pferd (Svolvær - Stamsund)
09.06 - 08.11
9A / 9C
124
H-SVJ9E
Speedboot-Abenteuer auf den Lofoten (Svolvær)
09.06 - 08.09
9A / 9C
124
H-SVJ9F
Rundgang durch Svinøya (Svolvær)
01.01 - 08.04 / 09.11 - 31.12
9A / 9C
62
H-SVJ9G
Fischen auf den Lofoten (Svolvær)
09.04 - 08.06
9A / 9C
99
H-SVJ9H
Wandern auf den Lofoten (Svolvær-Stamsund)
09.06 - 08.11
9A / 9C
H-SSJ10B
Die Inselgruppe Vega (Sandnessjøen-Brønnøysund)
10.06 - 09.09
H-BNN10C
Besuch bei den Lachsen (Brønnøysund)
10.06 - 09.09
H-TRD11A
Trondheim mit Nidaros-Dom (Trondheim)
01.01 - 31.12
11C / 11E
H-TRD11D
Stadtrundgang durch Trondheim (Trondheim)
01.01 - 31.12
H-KSU11C
Malerische Atlantikstraße (Kristiansund-Molde)
11.04 - 10.09
H-KSU11E
Bergtatt- Prachtvolles Marmor Bergwerk (Kristiansund-Molde)
H-BGO12A
Bergen Stadtbesichtigung (Bergen)
11C / 11E
11A / 11D
Nicht 17.05
11A / 11D Nicht 01.01, 23.- 26.12
und 31.12
Der Ausflug ist nur
an Bord buchbar
Code
H-MEH8F
Titel
Ausflugstermine 2016*
01.01 - 17.05 / 08.12 - 31.12
01.01 - 31.12
01.01 - 30.04 / 15.09 - 31.12
01.01 - 31.12
*Die Ausflugstermine beziehen sich auf die Durchführungsdaten vor Ort. Preis
p. P. €
Anzahl
Teilnehmername
(falls der Ausflug nicht für alle Reiseteilnehmer gebucht wird)
374
194
44
61
86
66
98
281
–––––
–––––––––––––––––––––––––
–––––
–––––––––––––––––––––––––
124
74
193
73
58
44
131
185
46
LANDAUSFLUGSPAKETE
Wenn Sie vorab eines unserer Landausflugspakete buchen, erhalten Sie ein exklusives Bordguthaben. Die Landausflugspakete sind nur für die Strecke Bergen-Kirkenes-Bergen gültig.
FRÜHLING
Das arktische Frühlingserwachen
(01.04. - 31.05.16)
SOMMER
Die Mitternachtssonne
(01.06. - 31.08.16)
HERBST
Goldene Pracht
(01.09. - 31.10.16)
WINTER*
Auf den Spuren des Nordlichts
(01.01.-31.03.16 / 01.11.16 - 31.03.17)
Nidaros-Dom und Ringve-Museum (H-TRD3A)
Das Nordkap (H-HVG6A)
Mitternachtskonzert in der Eismeerkathedrale (H-TOS8C)
Fischen auf den Lofoten (H-SVJ9G)
Tromsø - Hauptstadt der Arktis (H-TOS5A)
Vogelbeobachtung (H-HVG6B)
Frühstück am Nordkap (H-HVG8A)
Besuch bei den Lachsen (H-BNN10C)
Eine Kostprobe Norwegens (H-HJF2F)
Munkholmen (H-TRD3E)
Samischer Herbst (H-KJD6E)
Arktische Ernte (H-KKN7G)**
Das Nordkap (H-HVG6A)
Lofotr Wikingerfest (H-STU4E)
Polarhistorischer Stadtrundgang (H-TOS5D)
Rundgang durch Svinøya (H-SVJ9F)
Bordguthaben: 675 NOK
Bordguthaben: 900 NOK
Bordguthaben: 475 NOK
Bordguthaben: 710 NOK
* Dieses Paket ist nicht buchbar an Ostern und Weihnachten ( Abfahrt ab Bergen am 20.-24.03., 20.-23.12., 27.-28.12.2016 ).
** Ersetzt durch Die Russische Grenze (H-KKN7A) bei Abfahrten ab Bergen 10.10. - 31.10.2016.
Teilnehmername (falls das Paket nicht für alle gebucht wird).............................................................................................................................................................................................
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hurtigruten GmbH. Bitte tragen Sie die Personenanzahl jeweils hinter dem gewünschten Ausflug ein und senden Sie das
Formular an o.g. Emailadresse. Alle Landausflugsangaben vorbehaltlich Änderung!
Datum:..................................................................................
ANMELDEFORMULAR LANDAUSFLÜGE 2016
Buchungsnummer:........................... Kundenname:.............................................................................................. ............... ...... Reisedatum:.................... ........
Group ID:...............................
Sehr geehrter Hurtigruten Kunde,
sollten Sie noch keine Landausflüge für Ihre gebuchte Reise angemeldet haben, können Sie dies mit diesem Formular schnell und einfach tun. Bis 4 Wochen (bei Zahlung per Kreditkarte bis 2 Wochen) vor Abfahrt können Sie die Landausflüge zu den hier aufgeführten Preisen vorab buchen, danach ist dieses, sofern Plätze verfügbar sind, nur noch an Bord
möglich (Abrechnung an Bord erfolgt in Norwegischen Kronen, Währungsschwankungen sind möglich). Vorab gebuchte Landausflüge müssen im Voraus mit Ihrer Reisebuchung bei
Hurtigruten GmbH bezahlt werden.
Detaillierte Beschreibungen der Landausflüge finden Sie unter www.hurtigruten.de
An Hurtigruten GmbH, per Email: ce.gruppenabteilung-hamburg@hurtigruten.com
Die Landausflüge auf der südgehenden Route und unsere Landausflugspakete finden Sie auf der nächsten Seite.
NORDGEHENDE LANDAUSFLÜGE
Code
Titel
H-HJF2F
Eine Kostprobe Norwegens (Hjørundfjord)
02.09 - 01.11
Preis
p. P. €
89
H-HJF2G
Bergwanderung im Hjørundfjord (Hjørundfjord)
02.09 - 01.11
69
H-HJF2H
Wanderung mit dem Besuch einer Bergalm (Hjørundfjord)
02.09 - 01.11
74
H-AES2B
Geiranger mit Trollstigen (Geiranger-Molde)
02.06 - 01.09
206
H-AES2C
Jugendstil-Rundgang (Ålesund)
01.01 - 01.06 / 02.11 - 31.12
H-AES2D
Aquarium Atlanterhavsparken und Aksla (Ålesund)
01.01 - 01.06 / 02.11 - 31.12
H-TRD3A
Nidaros-Dom und Ringve-Museum (Trondheim)
H-TRD3B
Trondheim mit Nidaros-Dom (Trondheim)
H-TRD3E
Ausflugstermine 2016*
Kombinationen
Ausschlusstage
Nicht 01.01, 24.-25.03, 01.05,
17.05 und 24.-26.12
Nicht 01.01, 17.05,
24.-25.12 und 31.12
03.04 - 02.09
64
58
03.09 - 02.11
64
H-TRD3F
Winterspass (Trondheim)
01.01 - 02.04 / 03.11 - 31.12
81
H-TRD3G
Kajaktour auf dem Nidelv (Trondheim)
03.06 - 02.09
118
H-TRD3H
Trondheim vom Fahrradsattel aus (Trondheim)
03.04 - 02.06
04.06 - 03.09
H-BOO4B
Winterwanderung in Bodø (Bodø)
01.01-03.04 / 04.11-31.12
H-BOO4D
RIB-Boot-Safari zum Saltstraumen (Bodø)
15.03 - 03.11
H-STU4E
Lofotr Wikingerfest (Stamsund-Svolvær)
01.01 - 03.04 / 04.11 - 31.12
H-STU4F
Lofotr Wikingerfest Sommer (Stamsund-Svolvær)
04.04 - 03.11
H-RIN5H
Walsafari (Risøyhamn - Finnsnes)
05.06 - 04.09
H-TOS5A
Tromsø - Hauptstadt der Arktis (Tromsø)
H-TOS5B
Winterabenteuer Husky (Tromsø)
01.01 - 04.05 / 05.11 - 31.12
H-TOS5C
Besuch bei den Huskys (Tromsø)
05.06 - 04.09
01.01 - 31.12
53
4F
Nicht verfügbar für Reisen mit MS
Lofoten und MS Vesterålen
4E / Nicht 01.01, 24.-28.03,
24.-26.12, 31.12
4E / 4F
4B / 4D
Nicht 24.-26.12 und 31.12
4A (Nicht verfügbar für Reisen mit
MS Lofoten und MS Vesterålen)
/ 4D
Der Ausflug ist nur
an Bord buchbar
5A / 5C / 5G/ 5J
5H Nicht 01.01, 17.05,
24.-26. 12 und 31.12
Nicht 24.12
5H
213
74
131
123
123
299
64
Polarhistorischer Stadtrundgang (Tromsø)
H-TOS5G
Kayak-Tour (Tromsø)
01.05 - 31.08
H-TOS5J
Bergtour in Tromsø (Tromsø)
05.06 - 04.11
5H
86
H-HVG6A
Das Nordkap (Honningsvåg)
01.01 - 31.12
6C / 6D / 6E
144
H-HVG6B
Vogelbeobachtung (Honningsvåg)
06.04 - 05.09
6C/ 6D
156
H-KJD6C
Sami Kultur (Kjøllefjord-Mehamn)
06.05 - 05.09
98
H-KJD6D
Fahrt mit dem Schneescooter in Lappland
(Kjøllefjord-Mehamn)
H-KJD6E
Samischer Herbst (Kjøllefjord-Mehamn)
06.09 - 05.11
6A / 6B
6A / 6B
Führerschein erforderlich
Nicht 01.01
6A
H-KKN7A
Die russische Grenze (Kirkenes)
01.01 - 31.12
H-KKN7B
Flussfahrt zur russischen Grenze (Kirkenes)
H-KKN7C
Schneemobil-Safari (Kirkenes)
01.01 - 05.05 / 15.12 -31.12
H-KKN7D
Schneehotel in Kirkenes (Kirkenes)
01.01 - 01.05 / 20.12 - 31.12
H-KKN7E
Quad-Safari zur russischen Grenze (Kirkenes)
H-KKN7F
Husky-Abenteuer (Kirkenes)
H-KKN7G
Arktische Ernte (Kirkenes)
25.08 - 15.10
89
H-KKN7H
Königskrabben Expedition (Kirkenes)
07.04 - 06.11
186
H-KKN7I
Bergwanderung mit Husky (Kirkenes)
07.06- 06.09
98
01.01 - 01.05 / 01.11 - 31.12
56
161
310
71
64
01.06 - 06.10
07.05 - 06.10
–––––––––––––––––––––––––
73
H-TOS5D
01.01 - 15.05 / 06.12 - 31.12
–––––
186
Nicht 01.01, 24.-28.03,
24.-26.12 und 31.12
5H
01.01 - 04.04 / 05.11 - 31.12
(falls der Ausflug nicht für alle Reiseteilnehmer gebucht wird)
41
Munkholmen (Trondheim)
Svartisen-Gletscher (Ørnes-Bodø)
Teilnehmername
59
01.01 - 02.04 / 03.09 -31.12
H-ORS4A
Anzahl
140
Führerschein erforderlich
194
Führerschein erforderlich
141
76
186
*Die Ausflugstermine beziehen sich auf die Durchführungsdaten vor Ort. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hurtigruten GmbH.Bitte tragen Sie die Personenanzahl jeweils hinter dem gewünschten Ausflug ein und senden Sie das
Formular an o.g. Emailadresse. Alle Landausflugsangaben vorbehaltlich Änderung!
Datum:..................................................................................
Landausflüge 2016
Nordgehende Ausflüge
2B Geiranger mit Trollstigen
Termine: 02.06. – 01.09.
(GEIRANGER – MOLDE)
Der Ausflug beginnt mit dem Ørneveien und
fantastischen Ausblicken auf den imposanten
Geirangerfjord. Einer der vielen Höhepunkte
des Ausflugs sind die elf steilen Serpentinen
des Trollstigen.
Dauer: 7 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-AES2B
Preis: 206 €
2C Jugendstil-Rundgang
Termine: 01.01. – 01.06./02.11. – 31.12.
(ÅLESUND)
Nach einem Großfeuer im Jahr 1904 im
Jugendstil wieder aufgebaut, ist Ålesund heute
ein städtebauliches Denkmal. Erleben Sie seine
außergewöhnliche Architektur, Kultur und
Geschichte auf einem geführten Stadtrundgang.
Dauer: 2 Std.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-AES2C
Preis: 41 €
2D Aquarium Atlanterhavsparken und Aksla
Termine: 01.01. – 01.06./02.11. – 31.12.
(ÅLESUND)
Das Aquarium Atlanterhavsparken ist eines der
größten Salzwasser- Aquarien Nordeuropas
und bekannt für seine faszinierende Unterwasser-Show.
Dauer: 2 Std.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-AES2D
Preis: 59 €
2F Eine Kostprobe Norwegens
Termine: 02.09. – 01.11.
(HJØRUNDFJORD)
Freuen Sie sich auf außergewöhnliche Eindrücke im malerischen Norangsdalen. Weitere
Ausflugsstationen sind die Gemeinde Urke und
das historische Hotel Union Øye.
Dauer: 2 Std. 15 Min.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-HJF2F
Preis: 89 €
3A Nidaros-Dom & Ringve-Museum
Termine: 03.04. – 02.09.
(TRONDHEIM)
Dieser Ausflug führt Sie in den imposanten
mittelalterlichen Nidaros-Dom sowie in das
musikhistorische Ringve-Museum, bekannt für
die Sammlung von mehr als 2.000 Instrumenten, die in einem wunderschönen Herrenhaus
untergebracht sind.
Dauer: 3 Std.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-TRD3A
Preis: 64 €
3B Trondheim mit Nidaros-Dom
Termine: 01.01. – 02.04./03.09. – 31.12.
(TRONDHEIM)
Diese zweistündige Stadtrundfahrt führt Sie
durch die ehemalige Hauptstadt und heute
drittgrößte Stadt Norwegens Ein Höhepunkt
unter vielen ist die Fahrt zum beeindruckenden
Nidaros-Dom, Norwegens größtem mittelalterlichen Sakralbau und Nationalheiligtum.
Dauer: 2 Std.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-TRD3B
Preis: 58 €
3E Munkholmen
Termine: 03.09. – 02.11.
(TRONDHEIM)
Eine Bootsfahrt zur Insel Munkholmen bei
Trondheim und der Besuch der Festung werden
Sie 1.000 Jahre zurück in die Vergangenheit
führen.
Dauer: 2 Std.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-TRD3E
Preis: 64 €
4A Svartisen-Gletscher
Termine: 04.06. – 03.09.
(ØRNES – BODØ)
Der fantastische Blick auf den zweitgrößten
Gletscher Norwegens begeistert Besucher seit
mehr als einem Jahrhundert. Ein Boot bringt
Sie von Ørnes aus an Inseln und Schären
vorbei, durch enge Wasserstraßen bis zum
Svartisen-Besucherzentrum.
Dauer: 6 Std.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-ORS4A
Preis: 213 €
4D RIB Bootsafari zum Saltstraumen
Termine: 15.03. – 03.11.
(BODØ)
Mit RIB-Booten entdecken Sie den stärksten
Gezeitenstrom der Welt. Viermal am Tag
fließen hier mehrere Millionen m³ Wasser durch
ein 150 m breites Flussbett. Mit etwas Glück
entdecken wir auf dem Weg einen Seeadler,
Europas größten Raubvogel.
Dauer: 2 Std.
Schwierigkeitsgrad: 3
Code: H-BOO4D
Preis: 131 €
4E Lofotr Wikinger Fest
Termine: 01.01. – 31.12.
(STAMSUND – SVOLVÆR)
Der Wikingerhäuptling und die „Dame des
Hauses“ laden Sie zu einem echten Wikinger
fest ein: Sie können erleben, wie den Göttern
Opfer gebracht werden, in der Hoffnung,
Ragnarök, das Ende der Welt, abwenden zu
können.
Dauer: 3 Std.
Schwierigkeitsgrad: 1.
Code: H-STU4E
Preis: 123 €
5A Tromsø: Hauptstadt der Arktis
Termine: 01.01. – 31.12.
(TROMSØ)
Erkunden Sie die Polar-Metropole Tromsø und
staunen Sie über die prachtvolle moderne
Eismeerkathedrale mit ihren farbenfrohen
Glasmosaiken. Im Erlebniszentrum „Polaria“
erfahren Sie alles Wissenswerte über die Arktis.
Dauer: 2 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-TOS5A
Preis: 73 €
5C Besuch bei den Huskys
Termine: 05.06. – 04.09.
(TROMSØ)
Etwas außerhalb von Tromsø wartet die
vielfältige Flora und Fauna von Kvaløya. Sie
werden von 250 Schlittenhunden und ihren
Welpen erwartet und erfahren Wissenswertes
über Hundeschlitten-Rennen.
Termine: 05.06. – 04.09.
Dauer: 3 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-TOS5C
Preis: 64 €
5G Kajak-Tour
Termine: 01.05. – 31.08.
(TROMSØ)
Nachdem wir in der Nähe von Tromsø die
Kajaks zu Wasser gelassen haben, bietet sich
die einmalige Gelegenheit, lautlos durch das
Wasser zu gleiten und die maritime Tierwelt
aus nächster Nähe zu erleben.
Dauer: 3 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 4
Code: H-TOS5G
Preis: 161 €
5H Walsafari
Termine: 05.06. – 04.11.
(RISØYHAMN – FINNSNES)
Erleben Sie auf diesem unvergesslichen
Ausflug das größte Säugetier der Welt aus
nächster Nähe. Nur in der Region um Andenes
kommen die Wale so dicht an die Küste. Fühlen
Sie die steigende Spannung, ehe sich der
imposante Meeresbewohner aus dem Ozean
erhebt und dabei immense Kräfte mit fulminanter Schönheit vereint.
Dauer: 7 Std.
Schwierigkeitsgrad: 3
Code: H-RIN5H
Preis: 299 €
Ausschließlich an Bord buchbar.
6A Das Nordkap
Termine: 01.01. – 31.12.
(HONNINGSVÅG)
Das Nordkap, ein 307 m aus dem Meer ragen
der Schieferfelsen und zugleich die Spitze des
europäischen Festlands, bietet einen atemberaubenden Ausblick. In der Nordkap-Halle
spiegelt ein beeindruckender 180°-Panorama-
Film das Leben am Nordkap und in der Region
Finnmark wider.
Dauer: 3 Std.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-HVG6A
Preis: 144 €
6B Vogelbeobachtung
Termine: 06.04. – 05.09.
(HONNINGSVÅG)
Ihr Bus bringt Sie über die Insel Magerøya in
das kleine Fischerdorf Gjesvær, von wo aus Sie
per Boot das Naturreservat Gjesværstappan
und seine imposante, artenreiche Vogelwelt
erkunden.
Dauer: 3 Std.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-HVG6B
Preis: 156 €
6C Lappland für Einsteiger
Termine: 06.05. – 05.09.
(KJØLLEFJORD – MEHAMN)
Lernen Sie eine samische Familie kennen und
erfahren Sie Näheres über Rentierhaltung, die
Geschichte der Samen sowie Flora und Fauna
in der Region.
Dauer: 2 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-KJD6C
Preis: 98 €
6D Fahrt mit dem Schnee-Scooter im
Lappland
Termine: 01.01. – 15.05./06.12. – 31.12.
(KJØLLEFJORD – MEHAMN)
Erleben Sie einen unvergesslichen Schneemobil-Ausflug in klarer Winterluft durch schneebedeckte Täler und möglicherweise unter leuchtenden Nordlichtern. Gültiger Führerschein ist
erforderlich.
Dauer: 2 Std. 15 Min.
Schwierigkeitsgrad: 3
Code: H-KJD6D
Preis: 310 €
6E Samischer Herbst
Termine: 06.09. – 05.11.
(KJØLLEFJORD – MEHAMN)
Der samische Schamane besaß einst wertvolles Wissen über die Kräfte der Natur. Erfahren
Sie auf unserem Ausflug Interessantes über die
„Speisekammer und Apotheke“ der Region.
Dauer: 2 Std. 15 Min.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-KJD6E
Preis: 71 €
7A Die russische Grenze
Termine: 01.01. – 31.12.
(KIRKENES)
In Kirkenes begegnen sich Ost und West. Ein
Halt ist in Storskog vorgesehen – der Grenzstation zwischen Norwegen und Russland.
Dauer: 2 Std.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-KKN7A
Preis: 64 €
7B Flussfahrt zur russischen Grenze
Termine: 01.06. – 06.10.
(KIRKENES)
Eine kulturhistorische Fahrt auf dem Grenzfluss
Pasvik erwartet Sie. Entdecken Sie die beeindruckende Flora und Fauna bei einem Landgang an der Grenze zwischen Norwegen und
Russland.
Dauer: 2 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-KKN7B
Preis: 140 €
7E Quad-Safari zur russischen Grenze
Termine: 07.05. – 06.10.
(KIRKENES)
Nach einer Einführung startet Ihre Quad-Safari
durch Kirkenes über den Aussichtspunkt
„Kjerringstupet“ zur norwegisch-russischen
Grenze und wieder zurück. Gültiger Führerschein ist erforderlich.
Termine: 07.05. – 06.10.
Dauer: 2 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 4
Code: H-KKN7E
Preis: 141 €
7G Arktische Ernte
Termine: 07.09. – 06.11.
(KIRKENES)
Gewinnen Sie einen Einblick in den arktischen
Herbst und erfahren Sie, wie die Bewohner der
Arktis seit Jahrhunderten ernten, jagen, fischen
und ihre Wintervorräte lagern.
Dauer: 2 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-KKN7G
Preis: 89 €
Südgehende Ausflüge
8A Frühstück am Nordkap
Termine: 08.05. – 07.10.
(HONNINGSVÅG – HAMMERFEST)
Tauchen Sie ein in die Landschaft der westlichen Finnmark und genießen Sie ein Frühstück
am legendären Nordkap. Weiterfahrt durch die
faszinierende arktische Naturlandschaft
Richtung Hammerfest.
Dauer: 6 Std.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-HVG8A
Preis: 194 €
8B Die nördlichste Stadt der Welt
Termine: 01.01. – 15.03./01.05. – 15.09./01.11.
– 31.12.
(HAMMERFEST)
Der Bus bringt Sie u. a. zur Meridian-Säule, die
zum UNESCO-Welterbe zählt. Sie erfahren
außerdem Wissenswertes über die erste
Flüssiggas-Fabrik Europas und machen einen
Stopp auf dem Berg Salen, um den beeindruckenden Blick auf die Stadt zu genießen.
Dauer: 1 Std.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-HFT8B
Preis: 44 €
8C Mitternachtskonzert in der Eismeerkathedrale
Termine: 01.01. – 31.12.
(TROMSØ)
In der Eismeerkathedrale erwartet Sie ein
einmaliges nächtliches Konzert bei Kerzenschein mit norwegischer Folklore und klassischen Stücken.
Dauer: 1 Std. 15 Min.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-TOS8C
Preis: 66 €
8F Mit dem Schneemobil durch die Polarnacht
Termine: 01.01. – 17.05./08.12. – 31.12.
(MEHAMN – KJØLLEFJORD)
Begleiten Sie uns auf eine nächtliche NordlichtSafari per Schneemobil auf der Suche nach
dem arktischen Phänomen. Gültiger Führerschein ist erforderlich.
Dauer: 2 Std. 15 Min.
Schwierigkeitsgrad: 3
Code: H-MEH8F
Preis: 374 €
9A Inselwelt der Vesterålen
Termine: 01.01. – 31.12.
(HARSTAD – SORTLAND)
Bei diesem Ausflug steht nicht nur die Geschichte, sondern auch die wunderbare
Landschaft der Vesterålen im Vordergrund.
Höhepunkt des Ausflugs ist ein Besuch der
Trondenes-Kirche.
Termine: 01.01. – 31.12.
Dauer: 4 Std. 15 Min.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-HRD9A
Preis: 98 €
9B Inselwelt der Lofoten
Termine: 09.04. – 31.08.
(SVOLVÆR – STAMSUND)
Entdecken Sie atemberaubende Berge,
einsame Buchten und geschützte Fjorde. Seit
Generationen leben hier Fischer im Einklang
mit der Natur. In einer Galerie in Henningsvær
können Sie zudem Gemälde und Fotos bewundern, die den Zauber dieser Inselgruppe
einfangen.
Dauer: 3 Std.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-SVJ9B
Preis: 99 €
9C Seeadler-Safari
Termine: 24.03. – 15.10.
(TROLLFJØRD – SVOLVÆR)
Das Ausflugsboot bringt Sie in den beeindruckenden Trollfjord, Jagdgebiet des „Königs der
Lüfte“. Während wir in diesen engen Fjord
einfahren, ziehen steile Bergformationen vorbei.
In der Regel kreisen einige Seeadler über dem
Ausflugsschiff, um sich blitzartig den ausgeworfenen Köder zu holen. Es ist ein Erlebnis, diese
Vögel aus nächster Nähe zu sehen.
Dauer: 2 Std.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-SKN9C
Preis: 124 €
9D Lofoten per Pferd
Termine: 09.06. – 08.11.
(SVOLVÆR – STAMSUND)
Freuen Sie sich auf einen Ausritt mit IslandPferden. Neben den weißen, feinsandigen
Stränden der Lofoten lernen Sie auch geschichtsträchtige Stätten aus der Wikingerzeit
kennen.
Dauer: 3 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 3
Code: H-SVJ9D
Preis: 124 €
9E Speedboot-Abenteuer Lofoten
Termine: 09.06. – 08.09.
(SVOLVÆR)
Dieser Ausflug führt mit dem schnellen RIBBoot in die fantastische Schärenlandschaft der
Lofoten. Mit etwas Glück entdecken Sie auch
Seeadler.
Dauer: 1 Std. 30 Min.
Schwierigkeitsgrad: 3
Code: H-SVJ9E
Preis: 124 €
10B Die Inselgruppe Vega
Termine: 10.06. – 09.09.
(SANDNESSJØEN – BRØNNØYSUND)
Der Vega-Archipel mit seinen 6.000 Inseln steht
seit 2004 auf der Weltnaturerbe-Liste der
UNESCO. Sie besuchen das „E-Haus“, ein
Museum über Eiderenten und die hiesige
Tradition, die Vögel als Haustiere zu halten.
Dauer: 4 Std.
Schwierigkeitsgrad: 1
Code: H-SSJ10B
Preis: 193 €
10C Zu Besuch bei den Lachsen
Termine: 10.06. – 09.09.
(BRØNNØYSUND)
Norwegen gehört zu den Hauptexporteuren von
Fisch und Meeresfrüchten. Im norwegischen
Zentrum für Aquakultur erhalten Sie einen
Einblick in das Meeresleben sowie in die
Arbeitsprozesse einer modernen Fischaufzucht
vom Fischlaich bis hin zum Qualitätsprodukt.
Dauer: 1 Std. 45 Min.
Code: H-BNN10C
Schwierigkeitsgrad: 2
Preis: 73 €
11A Trondheim mit Nidaros-Dom
Termine: 01.01. – 31.12.
(TRONDHEIM)
Diese Stadtrundfahrt führt Sie durch die
ehemalige Hauptstadt und heute drittgrößte
Stadt Norwegens. Ein Höhepunkt unter vielen
ist die Fahrt zum Nidaros-Dom, Norwegens
größtem mittelalterlichen Sakralbau und
Nationalheiligtum.
Dauer: 2 Std.
Code: H-TRD11A
Schwierigkeitsgrad: 1
Preis: 58 €
11C Malerische Atlantikstrasse
Termine: 11.04. – 10.09.
(KRISTIANSUND – MOLDE)
Die 8,2 km lange Straße verläuft durch eine
malerische Umgebung über acht Brücken.
Inklusive Abendessen in einem typisch norwegischen Restaurant und Besichtigung der
Kvernes-Stabkirche.
Schwierigkeitsgrad: 1
Dauer: 4 Std. 30 Min.
Code: H-KSU11C
Preis: 131 €
11D Stadtrundgang durch Trondheim
Termine: 01.01. – 31.12.
(TRONDHEIM)
Ein geführter Stadtrundgang durch die historischen Straßen von Trondheim, vorbei an den
Hauptattraktionen der Stadt, wie der Residenz
der königlichen Familie, der alten Stadtbrücke
und dem Nidaros-Dom.
Dauer: 2 Std. 15 Min.
Schwierigkeitsgrad: 2
Code: H-TRD11D
Preis: 44 €
SCHWIERIGKEITSGRADE:
1 – für alle Gäste, unabhängig von der
körperlichen Kondition
2 – für die meisten Gäste, durchschnittliche
körperliche Kondition erforderlich
3 – für die Gäste mit guter körperlicher
Kondition
Preise verstehen sich p.P.