bank- und finanzrecht/ kapitalmarktrecht

Transcription

bank- und finanzrecht/ kapitalmarktrecht
BANK-UND FINANZRECHT/KAPITALMARKTRECHT I RANKING & ANALYSE
BANK- UND FINANZRECHT/
KAPITALMARKTRECHT
Der Beratermarkt im Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht ist im deutlichen Wandel.
Den Druck, der auf den Kapitalmärkten lastet, spüren auch die W iener Kanzleien. Sie
müssen vor allem ihre Restrukturierungs- und Prozesskompetenzen w eiter ausbauen, um
nicht zu viel an Umsatz zu verlieren.
von Geertje Oldermann und Jörn Poppelbaum
WORUM GEHT'S?
Die Darstellungen in den nach­
folgenden Rankings und in den
dazugehörigen Bewertungen
zum Bank- und Finanzrecht be­
ziehungsweise zum Kapital: marktrecht haben hochkarätige
Arbeit in diesen Bereichen im
Fokus. Da nur wenige Kanzleien
beide Bereiche in gleicher Inten­
sität betreiben und für beide
Segmente oft mit separaten
Teams aufgestellt sind, gibt es
zwei Rankingtabellen.
Der Teilbereich B an krech t um­
fasst die au fsich tsre ch tlich e
Beratung von Banken sowie die
Beratung zu A kq u isitio n s­
finanzierungen und Krediten.
Immer wichtiger wird werden
auch Refinanzierungen und
Kreditrestrukturierungen. Die
Beratung zu Projekt- und lmm obilienfinanzierungen fließt
ebenfalls in Bewertung ein. Eini­
ge der hier beschriebenen Pra­
xen arbeiten angesichts der
stärkeren Regulierung seit der
Finanzkrise eng an der Schnitt­
stelle zum Verwaltungsrecht.
Unter der Überschrift institutio­
nelles B an kre ch t sind relevan-
L _____________________ -_____________________
26
-
JUVE März |April 2013
te Sachverhalte für die Banken
als Institution zusammenge­
fasst, etwa regulatorische
Anforderungen an Liquidität
und Eigenkapital (Basel III, Hybridkapital), aber auch BankenM&A, -restrukturierungen
Im Kapitalm arktrecht geht es
um Themen wie A ktienplatzie­
rungen und Kapitalerhöhun­
gen an der Wiener und an aus­
ländischen Börsen. Im Fokus der
Anwaltstätigkeit stehen Emit­
tenten ebenso wie konsortialführende Banken auch im Be­
reich der Debt Capital
M arkets, worunter u.a. Anlei­
hen (inkl. (E)MTN-Programmen)
gefasst sind. Besprochen wird
hier auch die Beratung zu
Finanzprodukten (z.B. Deriva­
te, Verbriefungen). Dabei können
Anleihen und strukturierte
Finanzierungen nicht immer
exakt voneinander abgegrenzt
werden, die Grenzen sind also
fließend.
Schließlich spielen auch BankP ro zesse eine immer wichtige­
re Rolle im Markt. Sie finden da­
her gesondert Erwähnung.
„Rekordjahr für Unternehmensanleihen in Wien", titelten
Anfang des Jahres die Gazetten. Mit 5,5 Milliarden Euro
haben die Neuemissionen ein Allzeithoch erlangt
(>Emissionen erreichen neuen Höchststand, Seite 32).
Eine schöne Bestätigung für die Attraktivität des Bör­
senplatzes Wien - einerseits. Doch andererseits ächzen
die Wirtschaftskanzleien wie nie zuvor unter dem Preis­
druck, der mittlerweile auf der Beratung zu Unterneh­
mensanleihen lastet.
„Gerade einmal 20.000 Euro sind für einen Plain Vanilla Bond heute noch zu holen", sagt ein Anwalt. „Und
der Preis ist nicht verhandelbar." Wenig besser sieht es
bei der Arbeit an EMTN-Programmen aus. Ist man nicht
gerade beim Neuaufsetzen eines Anleiheprogramms da­
bei, können auch damit die Berater keine großen Sprün­
ge mehr machen.
Das spüren Kanzleien wie W olf Theiss, CHSH Cerha
Hempel Spiegelfeld Hlaw ati oder Dorda Brugger
Jordis, die traditionell zu den führenden österreichi­
schen Adressen in diesem Bereich gehören, besonders
-zu m al es auch im ECM-Segment nach wie vor trist aus­
sieht. Diese Kanzleien haben ebenso wie andere begon­
nen, sich neu zu orientieren. Im Fokus stehen nun Frage­
stellungen, bei denen die Klienten bereit sind, viel tiefer
in die Tasche zu greifen, weil sie von grundlegender,
vielfach existenzieller Bedeutung sind: Finanzielle
Restrukturierungen, Bank- und Anlegerhaftungsprozes­
se, die Vertretung von Bank- und Unternehmensorganen
bei Vorwürfen des Marktmissbrauchs oder der Bilanz­
fälschung. Zunehmend sind hier auch Kompetenzen an
der Schnittstelle zum Strafrecht und - aufgrund der
RANKING & ANALYSE I BANK-UND FINANZRECHT/KAPITALMARKTRECHT
i
immer stärkeren Regulierung - zum Verwaltungsrecht
gefragt.
Der Marktdruck ist jedoch andererseits weiter so
groß, dass niemand daran denken würde, sich komplett
aus dem kompetitiven Beratungsfeld zurückzuziehen. Im
Gegenteil: Schönherr, eine Kanzlei, die im Kapitalmarkt­
recht noch nicht zu den stärksten zählt, aber bei Restruk­
turierungen (u.a. mit Fellner W ratzfeld & Partner) zu den
herausragenden Akteuren gehört, plant, die Beratung zu
Anleihen und im ECM-Bereich auszuweiten - vor allem
um der (vermeintlich) vom Markt geforderten Breite des
Beratungsportfolios zu entsprechen. Denn auch Frank­
furter Anwälte tummeln sich im österreichischen Kapital­
markt (>Omnipräsent, Seite 34), wenn auch weniger als
Konkurrenz, sondern eher als von vielen Großbanken ge­
forderte Berater internationaler Großkanzleien.
Kleineren Kanzleien mit niedriger Kostenquote, die
das Geschäft fast industriell bearbeiten, wie Weber,
spielt die Zeit insofern in die Hände.
Daneben ist der Markt - auch jenseits des Kapital­
marktrechts - im Umbruch. Sozietäten, die noch nicht zu
den ganz Großen im Bankrecht gehören, rüsten auf und
können bereits beachtliche Erfolge vorweisen. Zu den
Banking-Aufsteigern gehört sicher das seit einigen Jah­
ren auch im Gesellschaftsrecht für Aufsehen sorgende
Wiener Büro von Eisenberger & Herzog, das mit Marcus
Benes den im Markt wohl wichtigsten Newcomer in ih­
ren Reihen hat. Doch auch CM S Reich-Rohrwig Hainz
und DLA Piper Weiss-Tessbach setzen auf junge und
gleichzeitig international erfahrene Köpfe, um die Szene
aufzumischen.
Und mit Rautner Huber ist 2012 sogar die erste reine
Finanzboutique an den Start gegangen, die schon jetzt
einigen großen Wettbewerbern hochkarätige Mandate
abspenstig gemacht hat.
Den Großkanzleien bleibt nichts anderes übrig, als
das Potenzial, das sie durch ihre Erfahrung, Breite und
internationale Vernetzung haben, auszuspielen. Nur so
kommen sie weiter an komplexe und damit einträgliche­
re Mandate. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es ange­
sichts der immer strikteren Kreditvergabe (die u.a. in Basel-lll ihren Urspung hat) auch in Wien verstärkt zur
Verknüpfung verschiedener Finanzierungsinstrumentari­
en ko m m t-etw a strukturierte Unternehmens-Anleihen,
High Yield Bonds und Kredite.
Die internationale Top-Sozietät Freshfields Bruck­
haus Deringer dient auch insoweit als Vorbild: Kein
Wettbewerber vermag es wie sie, derzeit die gesamte
Palette im Finanzierungsrechtzu bestücken.
JUVE RANKING
BANK- UND FINANZRECHT
1 Binder Grösswang
Freshfields Bruckhaus Deringer
Schönherr
1 W olf Theiss
CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati
CMS Reich-Rohrwig Hainz
Dorda Brugger Jordis
Fellner W ratzfeld & Partner
Barnert Egermann llligasch
Benn-Ibler
Eisenberger & Herzog
Baker & McKenzie Diwok Hermann Petsche
Brandl & Talos
DLA Piper Weiss-Tessbach
Hausmaninger Kletter
Rautner Huber
Skadden Arps Slate Meagher & Flom
Graf Patsch Taucher
Graf & Pitkowitz
Haslinger Nagele & Partner
SCWP Schindhelm
Taylor Wessing enw c
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Wien
Linz
Wien, Linz, Wels
Wien
Der JUVE-Verlag beabsichtigt mit dieser Tabelle keine allgemein gültig oder objektiv nachprüfbare Bewertung. Es ist möglich,
dass eine andere Recherchemethode zu anderen Ergebnissen führen würde. Innerhalb der einzelnen Gruppen sind die Kanzleien
alphabetisch geordnet.
JUVE März I April 2013
-
27
BANK- UND FINANZRECHT/KAPITALMARKTRECHT I RANKING & ANALYSE
HASLINGER NAGELE £r PARTNER
□ Bewertung: Eine im Bank- und Finanzrecht geschätzte Pra-
□
O
□
□
■
Omnipräsent
Frankfurter Anwälte
mit bedeutendem
Kapitalmarktgeschäft
in Österreich
Jochen Artzinger-Bolten
(White 6 Case)
George Hackett
(Clifford Chance)
Dr. Stephan Hutter
(Skadden Ärps Slate
Meagher 6 Flom)
Sebastian Maerker
(Clifford Chance)
Marc Plepelits
(Shearman 8 Sterling)
Peter Waltz
ILinklaters)
□
ö
□
□
|
O
xis in einer der renommiertesten Kanzleien in Oberösterreich. Sie ist sowohl gefragt bei komplexen Restrukturierungsfinanzierungen, v.a. auf Bankenseite wie z.B. von der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, als auch bei Kreditvertragen, wo HN&P angesichts der Niedrigzinsphase zuletzt
verstärkt aktiv war. Dabei profitiert die Praxis von der engen
Bindung der Kanzlei insgesamt zu mittelständ. Unterneh­
men in der Region. Lux genießt zudem einen guten Ruf als
Vertreter auf Bankenseite in Verbandsklagen u. Musterver­
fahren. Sein Renommee in diesen Fragen unterstreicht die
Mitwirkung am Verbraucherkreditgesetz. Ein stetiges Man­
datsaufkommen sichert die laufende Tätigkeit im Formular­
vertragswesen für die VKB-Bank, um das sich schwerpunkt­
mäßig eine im August intern zur Partnerin ernannte Anwältin
kümmert.
Stärken: Restrukturierungen; Finanzierungen v.a. im MidCap-Bereich für Unternehmen; gut vernetzt in Justiz, Wis­
senschaft und Praxis
Entwicklungsmöglichkeiten: Mit der Beratung von Banken
in behördlichen Genehmigungsverfahren z.B. zur Fertigstel­
lung von Kraftwerken schafft HN&P Synergien zu den Öffentlich-Rechtlern in Wien und besetzt eine Nische. Diese Art der
Geschäftsentwicklung ist weiterhin notwendig, denn auf­
grund der engen Vernetzung in Oberösterreich kommt es
dort bei Mandaten immer wieder zu Kollisionen.
Häufig empfohlen: Dietmar Lux („exzellente Kenntnisse des
Bankrechts mit allen Facetten", Mandant), Dr. Michael Magerl („gute Erreichbarkeit, rasche, pragmatische Hilfestellun­
gen", Mandant), Dr. Claudia Kaindl („sehr ordentlich", Wett­
bewerber)
Kanzleitätigkeit: V.a. von Linz aus tätig für eine Reihe von
Banken und z.T. große auch internat. Unternehmen überwie­
gend mit Sitz in Oberösterreich vielfach in Restrukturierungs
u. Unternehmensfinanzierungsfragen. In Wien Spezialexper­
tise an der Schnittstelle zum lnsolvenz-/Öffentl. Recht bei
der Sicherung und Genehmigung hochwertiger Kraftwerke
und Anlagen in Insolvenzfällen. (4 Partner, 3 RAA)
Mandate: ■■ Bankrecht: lfd. Oberbank, Invest AG, Raiffei­
senlandesbank Oberösterreich (auch Finanzierungen);
Duktus bei Restrukturierungsfinanzierungen; Raiffeisenlan­
desbank NÖ/Wien in Kraftwerks- und Anlagengenehmi­
gungsverfahren zur Wertsicherung; Rosenbauer zu Fremdfi­
nanzierung; VKB-Bank umf., insbes. zu Formularverträgen
(alle Mandate öffentl. bekannt).
HAUSMANINGER KLETTER
Bewertung: Das Bankrecht stellt eine der wichtigsten Säu-
len der in diesem Bereich empfohlenen Kanzlei dar. Das
Team wird v.a. im Bankaufsichts- u. Prozessrecht wahrgenommen und kann hier auf einen festen Mandantenstamm
in- u. ausländischer Banken u. Finanzdienstleister (v.a. aus
UK und Frankreich) zählen. Auch die Beratung von (ehemali­
gen) Bankvorständen gehört zu den Kernkompetenzen der
Kanzlei.
Stärken: Bankenprozessrecht
Kanzleitätigkeit: Schwerpunkte im institutioneilen Bankauf­
sichtsrecht (inkl. Verwaltungsverfahren), Investmentauf­
sichtsrecht u. bei Bankprozessen, (2 Partner, 1 RA, 2 RAA)
Mandate: ■■ Bankrecht; Meinl Bank lfd. im Bankaufsichtsu. Prozessrecht; Euro Invest Bank lfd., u.a. im Telekom-Straf­
prozess gegen Invest-Broker Johann Wanovits; Wolfgang
Flöttl in Bawag-Verfahren; Alizee Bank im Aufsichtsrecht,
u.a. VwGH-Beschwerde gegen Konzessionsentzug; AWD in
Anlegerprozessen; Land Kärnten gg. Hypo Alpe Adria we­
gen Herabsetzung des Partizipationskapitals (öffentlich be­
kannt); Fleming Family & Capital Partners lfd. im Aufsichts­
recht.
RAUTNER HUBER
Bewertung: Die erst seit Ende 2011 bestehende, aber im □
Bankrecht bereits empfohlene Finanzboutique hat sich in □
„kürzester Zeit einen fixen Platz im Markt erarbeitet", wie ein lU
Wettbewerber lobt. Praktisch von Beginn an gelang es den □
ehem. Binder Grösswang- bzw. Wolf Theiss-Anwälten, ausl. ■
Banken in Bezug auf österr. Finanzierungsfragen zu beraten. □
Mit der wichtigen österr. Tochter der russischen VTB Bank
zählt die Kanzlei auch bereits ein Schwergewicht der Bran­
che zu ihren Klienten, das RH lfd. bei Akquisitionsfinanzie­
rungen in Bezug auf in- aber v.a. ausl. Zielgesellschaften be­
rät (in enger Zusammenarbeit mit internat. Großkanzleien).
Seit Kurzem kommen auch mehr u. mehr Kreditnehmer (dar­
unter große österr. Unternehmen) hinzu, die die Mandanten­
basis entscheidend erweitern.
Stärken: Internat. Kreditverträge
Häufig empfohlen: Dr. Wolfram Huber („extrem gut, extrem
schlau", Wettbewerber)
Kanzleitätigkeit: Hoch spezialisierte Praxis, v.a. für Kredite
(inkl. Kreditrestrukturierungen) u. Akquisitionsfinanzierung,
Bankaufsichts-u. Investmentaufsichtsrecht, Projekt-u. Infra­
strukturfinanzierungen. (2 Partner, 1 RAA)
Mandate: ■ ■ Bankrecht: VTB Bank (Austria) lfd., u.a. bei Fi­
nanzierung der Akquisition der Güssinger Mineralwasser­
werke durch E&A; Bank of America bei Vendor-FinanceLösungen in Österr.; NIBC bei Restrukturierung einer
€97-Mio-Projektfinanzierung einer Immobilie in Prag; Ester­
hazy bei Konzernfinanzierung; Grodit Aynicole Corporate Er
Investment Bank bei Restrukturierung einer €120-Mio-PreExport-Finance-Fazilität für US N R D ; HSBC bei Pflichtwan­
delanleihen.
SCHÖNHERR
Bewertung: Die große österr. Kanzlei zählt im Bankrecht seit ■
Langem zu den führenden Akteuren im Markt u. wird im Ka-1.
pitalmarktrecht häufig empfohlen. Sie verfügt über eine der ,_j
breitesten Praxen und sorgte zuletzt etwa durch die Arbeit LJ
an großen Finanz-Restrukturierungen (u.a. von Baumax) für LJ
Aufsehen. Den Bereich, in dem die Kanzlei ohnehin zu den l j
stärksten am Markt zählt, will Schönherr noch ausbauen
(etwa nach CEE) u. holte dafür 2012 eine internat. erfahrene
Partnerin. Eine Ausnahmestellung genießt die Kanzlei (zu­
sammen mit FBD) zudem bei den für Österreich nach wie vor
ungewöhnlichen Hochzinsanleihen, wo sie in Zusammenar­
beit mit internat. Spitzenkanzleien an fast allen Transaktio­
nen jüngeren Datums hierzulande beteiligt war. Nicht zuletzt
mit der Beratung der Kapitalerhöhung von Dauermandantin
Uniqa (der größten ECM-Transaktion 2012) unterstrich
Schönherr auch ihre kapitalmarktrechtl. Bedeutung im
Markt.
Stärken: Bank- und Finanzrecht an den Schnittstellen zur
überragenden Gesellschafts- sowie zur Restrukturierungs­
praxis; herausragende internat. Vernetzung mit dt., US- u.
UK-Top-Bankingpraxen; große CEE/SEE-Kompetenz
Entwicklungsmöglichkeiten: Im Vergleich zu Wettbewer­
bern wie CHSH oder Wolf Theiss fällt die Beratung zu Unter­
■ Referenzmandate, umschrieben
34
—
JUVE Märzl April 2013
■■ Referenzmandate, namentlich