Flucht nach H o l l a n d

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Flucht nach H o l l a n d
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Serie Arbeiten im Ausland, Teil 1: Vos Logistics, Niederlande
Flucht nach
Holland
ger, gibt es daher nur den
Grundlohn und die Spesen, die sich im Auslandsverkehr auf 85 Gulden belaufen und versteuert werden
müssen. Einen Vorteil hat das
System trotzdem. „Es gibt nie
Ärger über die Abrechnung.
Klasse Or ganisati on, guter V erdienst
Immer mehr deutsche Fahrer versuchen ihr
Glück im Ausland. Robert Reuter aus Hennef
arbeitet seit zwei Jahren für Vos Logistics in
den Niederlanden. Mit den dortigen Lohn- und
Arbeitsbedingungen ist er rundum zufrieden.
F
ernfahrer, die ein Bild
ihres Trucks in der Brieftasche tragen, haben
Freude an ihrem Job.
Auch Robert Reuter (46) aus
dem rheinischen Hennef hat
ein Foto seines Daf 95XF380
immer dabei. Für ihn steht
fest: „Hätte ich schon früher
gewusst, was es heißt, bei einer renommierten holländischen Spedition zu arbeiten,
wäre ich nie für ein deutsches
Unternehmen gefahren.“
Das orangefarbene Fahrzeug ist eines von 2700 Lkw
der Spedition Vos Logistics
aus Oss bei Eindhoven, die in
den letzten Jahren zum
sechstgrößten Transportunternehmen Europas gewachsen ist. Seit 1998 ist Robert,
gelernter Speditionskaufmann und Ex-Bundeswehrfahrlehrer bei der Siloabteilung des Bulk-Spezialisten beschäftigt. „Hier bleibe ich bis
zur Rente“, sagt er entschlossen.
Interessant ist ein Job bei
Vos für alle Fahrer auf der
Rheinschiene zwischen Koblenz und Arnheim. Fahrer
aus dem Osten Deutschlands
sind zwar ebenfalls willkommen, doch sie müssen damit
rechnen, nicht regelmäßig
nach Hause zu kommen, da
Vos nicht genügend Ladungen in diese Richtung hat. Abwechslungsreich ist die Arbeit
ohne Frage. „Jeden Donnerstag bekomme ich übermittelt, ob ich nach Deutschland,
Italien, Österreich, Spanien
oder Polen fahre.“
Er ist nicht der Einzige, der
„ausgeflaggt“ hat. Von den
160 in Oss stationierten SiloLkw werden bereits 40 von
deutschen Kollegen gesteuert. Denn der europaweit zunehmende Mangel an qualifiziertem Personal hat selbst im
gelobten Logistikland mit seinen rund 13.000 Transportunternehmen und 100.000
Truckern einen Bedarf von
knapp 4000 Fahrern erzeugt.
In der Not geht Vos Logistics sogar so weit und gestattet es ihrem ehemaligen
deutschen Fahrer Gerhard
Smeets aus Duisburg, Anzeigen in Zeitungen im Rheinland zu schalten und als
„Headhunter“ Fahrer gegen
eine Prämie offiziell abzuwerben. Das veröffentlichte
Angebot, im Silobereich bei
angemessener Fahrleistung
5000 Mark netto im Monat zu
verdienen, deckt sich tatsächlich mit Roberts Erfahrungen.
„In Holland wird alles tariflich nach Stunden bezahlt“,
Deutschholländische Freundschaft.
Auf seinen Daf ist Robert Reuter mächtig stolz
Wahl-Holländer. Robert Reuter ist von den
Arbeitsverhältnissen bei Vos Logistics sehr angetan
sagt er. „Je höher die Qualifikation ist, desto besser ist
auch die Bezahlung. Ich habe
171 Sollstunden, der Rest sind
Überstunden, die am Samstag
mit 150 und am Sonntag mit
200 Prozent bezahlt werden.
Dabei fahre ich 150.000 km
im Jahr, schlafe jede Nacht,
bin ein Wochenende pro Monat irgendwo in Europa unterwegs. Ansonsten stehe ich
jeden Freitagabend in Hennef auf dem Parkplatz.“
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes in Europa
macht es heute möglich,
dass Fahrer überall in der
EU eine Stelle annehmen
können und dennoch versichert sind. In Holland ist
Robert automatisch über
den nationalen Sozialfond
renten- und krankenversichert, bei einem früheren
Ausscheiden wird der anfallende Anteil in Deutschland
über die AOK angerechnet.
Auch das Thema Steuern wird
einfach gehandhabt. „Als Alleinstehender komme ich auf
36 Prozent. Am Jahresende
bekomme ich sogar meistens
noch etwas Geld zurück.“
Besonders angetan ist
Robert von der guten Organisation der Siloabteilung. Ein
Wegdisponent ist jeweils für
seine Gruppe Fahrer verantwortlich und klärt in Absprache mit den Einkäufern ab,
welcher Lkw für eine Ladung
am günstigsten stationiert ist.
Die gesamte Kommunikation
läuft dabei über eine Black
Box und GPS-Satellitenortung. Dafür hat Vos eine eigene Software entwickelt.
Für jede Tätigkeit gibt es einen Code, der sofort in die
Zentrale übermittelt wird
und auch als Basis für die
haargenaue Abrechnung gilt,
die dann jeweils einen Monat
später erfolgt. Für die ersten
vier Wochen, das ist der einzige Nachteil für NeueinsteiTrucker 8/2000
Vor der allgemeinen Euphorie, blindlings eine Stelle
in Holland anzunehmen,
warnt allerdings Wim Ramakers von der Gewerkschaft
CVN. „Obwohl holländische
Transporteure einen guten
Ruf im Ausland haben, gibt es
auch bei uns schwarze Schafe,
die sich nicht an den Tarif halten und geleistete Stunden
nicht korrekt abrechnen.“
Diese Erfahrung hat Reuters bei Vos nicht gemacht. Im
Gegenteil. Interessenten rät
er: „Jeder Arbeitgeber ist
heute bemüht, einen guten
Mann zu halten, solange er
offen und ehrlich ist. Deshalb
ist es enorm wichtig, sich
beim ersten Gespräch so teuer wie möglich zu verkaufen.“
Jan Bergrath
Kontaktadresse
Vos Bulk Logistics
Herr Peter Gevers
Waalkade 4
NL-5347 KS OSS
Tel: 00 31 / 4 12 69 95 99
oder
Gerhard Smeets
Fahrervermittlung
01 70 / 7 34 15 74 (D)
Trucker 8/2000
Abmessungen und Gewichte
a) höchstzulässige Abmessungen
Höhe:
Breite: bei Fahrzeugen über 10 t zul.
Gesamtgewicht und Kühlfahrzeugen
bei allen anderen Fahrzeugen bis zu
Länge:
Lkw oder Anhänger mit
zwei oder mehr Achsen
Lastzug gemäß EG-Richtlinie
Sattelkraftfahrzeug
4,00 m
2,60 m
2,55 m
Niederlande
Kompakt
Transportgenehmigung
12,00 m
18,75 m
16,50 m
Nach niederländischem Recht darf die Ladung
(falls unteilbar) bei sämtlichen Nutzfahrzeugen –
ohne eine besondere Genehmigung – nach vorn
bis zu 3,50 Meter (gemessen ab Mitte des Steuerrades) und nach hinten bis zu 5 Meter (gemessen
ab hinterster Achse) hinausragen. Bei den Abmessungen sind keine Toleranzen zugelassen
b) höchstzulässige Achslasten und
Gesamtgewicht
Einzelachse
10 t
Antriebsachse
11,5 t
Doppelachse:
Achsabstand weniger als 1,0 m
11 t
Achsabstand 1,0 m bis weniger als 1,3 m 16 t
Achsabstand 1,3 m bis weniger als 1,8 m 18 t
Achsabstand 1,8 m oder mehr
20 t
Tridemachse:
Achsabstand 1,3 m oder weniger
21 t
Achsabstand über 1,3 m bis 1,8 m
24 t
Das höchstzulässige Gesamtgewicht von Einzelfahrzeugen, Lastzügen und Sattelkraftfahrzeugen ist abhängig von den gesamten Achslasten
und nicht im einzelnen festgelegt.
Es beträgt maximal 50 Tonnen.
Für alle Spezialtransporte mit Fahrzeugen, die
die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmaße
überschreiten, ist eine Spezialgenehmigung
erforderlich, die bei folgender Adresse beantragt
werden kann:
Rijksdienst voor het Wegverkeer
Abt. SBO
Postbus 777
Tel.: 00 31 (79) 3 45 81 00, 3 45 81 34
NL – 2700 AT Zoetermeer
Fax: 00 31(79)3 45 80 22
Fahrverbote / Sonn- und Feiertagsregelung
Sonn- und Feiertagsfahrverbot besteht im grenzüberschreitenden Verkehr nicht.
Feiertage: 1. Januar, Karfreitag, Ostern, 30. April,
5. Mai (5-jährlich), Christi Himmelfahrt, Pfingsten,
25./26. Dezember
Es gelten die Bestimmungen für die Euro-Lizenz
(siehe EG-Marktzugangsverordnung 881/92)
Dreiländer-Verkehr mit Nicht-EG-Staaten
Mit den Niederlanden ist eine Vereinbarung
über Drittlandverkehre nicht zustande gekommen. Daher ist für d en niederlä ndischen
Streckenanteil eine bilaterale Genehmigung
mitzuführen.
Zuständig für die Ausgabe:
Regierungspräsidenten des Reg.-Bez. Düsseldorf
Verkehrsdezernat 538, Zimmer 128
Am Bonneshof 6
Tel.: 02 11 / 4 75-31 30
40474 Düsseldorf
Ttx: 21 14 430 rpd fd
Fax: 02 11 / 4 75 39 14
Binnenverkehr
Binnenverkehr ist nur im Rahmen der EG-Kabotage-Verordnung Nr. 3118/93 statthaft. Als Berechtigung für die Durchführung von Kabotageförderungen ist die Euro-Lizenz ausreichend.
Kabotagegenehmigung und Fahrtenbuch sind
nicht mehr erforderlich.
Autobahngebühr
Seit 1.1.1996 besteht in den Niederlanden wie in
der Bundesrepublik Deutschland Gebührenpflicht für die Benutzung von Autobahnen durch
Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen,
die ausschließlich für den Güterkraftverkehr
bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt. Die
Entrichtung der deutschen Autobahnbenutzungsgebühr berechtigt deutsche Fahrzeuge auch
zur Benutzung des niederländischen Autobahnnetzes. Gebührenbescheinigungen können u.a.
bei allen deutschen Straßenverkehrsgenossenschaften erworben werden. Die Gebühr beträgt
ab dem Jahr 2000 (einschließlich Verwaltungskosten) für Kraftfahrzeug und Fahrzeugkombinationen ab 12 Tonnen zul. Gesamtgewicht
–
für ein Jahr
für einen Monat
für eine Woche
für einen Tag
Geschwindigkeitsbegrenzungen
innerhalb geschlossener Ortschaften
50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Lkw ohne Anhänger:
80 km/h
auf B-Straßen
60 km/h
für Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge:
auf Autobahnen und Bundesstraßen 80 km/h
auf anderen Straßen
60 km/h
mit bis zu 3 Achsen
–
1466,87 Mark
146,69 Mark
39,12 Mark
11,73 Mark
mit vier oder mehr Achsen
für ein Jahr
für einen Monat
für eine Woche
für einen Tag
2444,79 Mark
244,48 Mark
64,54 Mark
11,73 Mark