Flucht nach H o l l a n d
Transcription
Flucht nach H o l l a n d
SERVICE SERVICE Serie Arbeiten im Ausland, Teil 1: Vos Logistics, Niederlande Flucht nach Holland ger, gibt es daher nur den Grundlohn und die Spesen, die sich im Auslandsverkehr auf 85 Gulden belaufen und versteuert werden müssen. Einen Vorteil hat das System trotzdem. „Es gibt nie Ärger über die Abrechnung. Klasse Or ganisati on, guter V erdienst Immer mehr deutsche Fahrer versuchen ihr Glück im Ausland. Robert Reuter aus Hennef arbeitet seit zwei Jahren für Vos Logistics in den Niederlanden. Mit den dortigen Lohn- und Arbeitsbedingungen ist er rundum zufrieden. F ernfahrer, die ein Bild ihres Trucks in der Brieftasche tragen, haben Freude an ihrem Job. Auch Robert Reuter (46) aus dem rheinischen Hennef hat ein Foto seines Daf 95XF380 immer dabei. Für ihn steht fest: „Hätte ich schon früher gewusst, was es heißt, bei einer renommierten holländischen Spedition zu arbeiten, wäre ich nie für ein deutsches Unternehmen gefahren.“ Das orangefarbene Fahrzeug ist eines von 2700 Lkw der Spedition Vos Logistics aus Oss bei Eindhoven, die in den letzten Jahren zum sechstgrößten Transportunternehmen Europas gewachsen ist. Seit 1998 ist Robert, gelernter Speditionskaufmann und Ex-Bundeswehrfahrlehrer bei der Siloabteilung des Bulk-Spezialisten beschäftigt. „Hier bleibe ich bis zur Rente“, sagt er entschlossen. Interessant ist ein Job bei Vos für alle Fahrer auf der Rheinschiene zwischen Koblenz und Arnheim. Fahrer aus dem Osten Deutschlands sind zwar ebenfalls willkommen, doch sie müssen damit rechnen, nicht regelmäßig nach Hause zu kommen, da Vos nicht genügend Ladungen in diese Richtung hat. Abwechslungsreich ist die Arbeit ohne Frage. „Jeden Donnerstag bekomme ich übermittelt, ob ich nach Deutschland, Italien, Österreich, Spanien oder Polen fahre.“ Er ist nicht der Einzige, der „ausgeflaggt“ hat. Von den 160 in Oss stationierten SiloLkw werden bereits 40 von deutschen Kollegen gesteuert. Denn der europaweit zunehmende Mangel an qualifiziertem Personal hat selbst im gelobten Logistikland mit seinen rund 13.000 Transportunternehmen und 100.000 Truckern einen Bedarf von knapp 4000 Fahrern erzeugt. In der Not geht Vos Logistics sogar so weit und gestattet es ihrem ehemaligen deutschen Fahrer Gerhard Smeets aus Duisburg, Anzeigen in Zeitungen im Rheinland zu schalten und als „Headhunter“ Fahrer gegen eine Prämie offiziell abzuwerben. Das veröffentlichte Angebot, im Silobereich bei angemessener Fahrleistung 5000 Mark netto im Monat zu verdienen, deckt sich tatsächlich mit Roberts Erfahrungen. „In Holland wird alles tariflich nach Stunden bezahlt“, Deutschholländische Freundschaft. Auf seinen Daf ist Robert Reuter mächtig stolz Wahl-Holländer. Robert Reuter ist von den Arbeitsverhältnissen bei Vos Logistics sehr angetan sagt er. „Je höher die Qualifikation ist, desto besser ist auch die Bezahlung. Ich habe 171 Sollstunden, der Rest sind Überstunden, die am Samstag mit 150 und am Sonntag mit 200 Prozent bezahlt werden. Dabei fahre ich 150.000 km im Jahr, schlafe jede Nacht, bin ein Wochenende pro Monat irgendwo in Europa unterwegs. Ansonsten stehe ich jeden Freitagabend in Hennef auf dem Parkplatz.“ Die freie Wahl des Arbeitsplatzes in Europa macht es heute möglich, dass Fahrer überall in der EU eine Stelle annehmen können und dennoch versichert sind. In Holland ist Robert automatisch über den nationalen Sozialfond renten- und krankenversichert, bei einem früheren Ausscheiden wird der anfallende Anteil in Deutschland über die AOK angerechnet. Auch das Thema Steuern wird einfach gehandhabt. „Als Alleinstehender komme ich auf 36 Prozent. Am Jahresende bekomme ich sogar meistens noch etwas Geld zurück.“ Besonders angetan ist Robert von der guten Organisation der Siloabteilung. Ein Wegdisponent ist jeweils für seine Gruppe Fahrer verantwortlich und klärt in Absprache mit den Einkäufern ab, welcher Lkw für eine Ladung am günstigsten stationiert ist. Die gesamte Kommunikation läuft dabei über eine Black Box und GPS-Satellitenortung. Dafür hat Vos eine eigene Software entwickelt. Für jede Tätigkeit gibt es einen Code, der sofort in die Zentrale übermittelt wird und auch als Basis für die haargenaue Abrechnung gilt, die dann jeweils einen Monat später erfolgt. Für die ersten vier Wochen, das ist der einzige Nachteil für NeueinsteiTrucker 8/2000 Vor der allgemeinen Euphorie, blindlings eine Stelle in Holland anzunehmen, warnt allerdings Wim Ramakers von der Gewerkschaft CVN. „Obwohl holländische Transporteure einen guten Ruf im Ausland haben, gibt es auch bei uns schwarze Schafe, die sich nicht an den Tarif halten und geleistete Stunden nicht korrekt abrechnen.“ Diese Erfahrung hat Reuters bei Vos nicht gemacht. Im Gegenteil. Interessenten rät er: „Jeder Arbeitgeber ist heute bemüht, einen guten Mann zu halten, solange er offen und ehrlich ist. Deshalb ist es enorm wichtig, sich beim ersten Gespräch so teuer wie möglich zu verkaufen.“ Jan Bergrath Kontaktadresse Vos Bulk Logistics Herr Peter Gevers Waalkade 4 NL-5347 KS OSS Tel: 00 31 / 4 12 69 95 99 oder Gerhard Smeets Fahrervermittlung 01 70 / 7 34 15 74 (D) Trucker 8/2000 Abmessungen und Gewichte a) höchstzulässige Abmessungen Höhe: Breite: bei Fahrzeugen über 10 t zul. Gesamtgewicht und Kühlfahrzeugen bei allen anderen Fahrzeugen bis zu Länge: Lkw oder Anhänger mit zwei oder mehr Achsen Lastzug gemäß EG-Richtlinie Sattelkraftfahrzeug 4,00 m 2,60 m 2,55 m Niederlande Kompakt Transportgenehmigung 12,00 m 18,75 m 16,50 m Nach niederländischem Recht darf die Ladung (falls unteilbar) bei sämtlichen Nutzfahrzeugen – ohne eine besondere Genehmigung – nach vorn bis zu 3,50 Meter (gemessen ab Mitte des Steuerrades) und nach hinten bis zu 5 Meter (gemessen ab hinterster Achse) hinausragen. Bei den Abmessungen sind keine Toleranzen zugelassen b) höchstzulässige Achslasten und Gesamtgewicht Einzelachse 10 t Antriebsachse 11,5 t Doppelachse: Achsabstand weniger als 1,0 m 11 t Achsabstand 1,0 m bis weniger als 1,3 m 16 t Achsabstand 1,3 m bis weniger als 1,8 m 18 t Achsabstand 1,8 m oder mehr 20 t Tridemachse: Achsabstand 1,3 m oder weniger 21 t Achsabstand über 1,3 m bis 1,8 m 24 t Das höchstzulässige Gesamtgewicht von Einzelfahrzeugen, Lastzügen und Sattelkraftfahrzeugen ist abhängig von den gesamten Achslasten und nicht im einzelnen festgelegt. Es beträgt maximal 50 Tonnen. Für alle Spezialtransporte mit Fahrzeugen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmaße überschreiten, ist eine Spezialgenehmigung erforderlich, die bei folgender Adresse beantragt werden kann: Rijksdienst voor het Wegverkeer Abt. SBO Postbus 777 Tel.: 00 31 (79) 3 45 81 00, 3 45 81 34 NL – 2700 AT Zoetermeer Fax: 00 31(79)3 45 80 22 Fahrverbote / Sonn- und Feiertagsregelung Sonn- und Feiertagsfahrverbot besteht im grenzüberschreitenden Verkehr nicht. Feiertage: 1. Januar, Karfreitag, Ostern, 30. April, 5. Mai (5-jährlich), Christi Himmelfahrt, Pfingsten, 25./26. Dezember Es gelten die Bestimmungen für die Euro-Lizenz (siehe EG-Marktzugangsverordnung 881/92) Dreiländer-Verkehr mit Nicht-EG-Staaten Mit den Niederlanden ist eine Vereinbarung über Drittlandverkehre nicht zustande gekommen. Daher ist für d en niederlä ndischen Streckenanteil eine bilaterale Genehmigung mitzuführen. Zuständig für die Ausgabe: Regierungspräsidenten des Reg.-Bez. Düsseldorf Verkehrsdezernat 538, Zimmer 128 Am Bonneshof 6 Tel.: 02 11 / 4 75-31 30 40474 Düsseldorf Ttx: 21 14 430 rpd fd Fax: 02 11 / 4 75 39 14 Binnenverkehr Binnenverkehr ist nur im Rahmen der EG-Kabotage-Verordnung Nr. 3118/93 statthaft. Als Berechtigung für die Durchführung von Kabotageförderungen ist die Euro-Lizenz ausreichend. Kabotagegenehmigung und Fahrtenbuch sind nicht mehr erforderlich. Autobahngebühr Seit 1.1.1996 besteht in den Niederlanden wie in der Bundesrepublik Deutschland Gebührenpflicht für die Benutzung von Autobahnen durch Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt. Die Entrichtung der deutschen Autobahnbenutzungsgebühr berechtigt deutsche Fahrzeuge auch zur Benutzung des niederländischen Autobahnnetzes. Gebührenbescheinigungen können u.a. bei allen deutschen Straßenverkehrsgenossenschaften erworben werden. Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2000 (einschließlich Verwaltungskosten) für Kraftfahrzeug und Fahrzeugkombinationen ab 12 Tonnen zul. Gesamtgewicht – für ein Jahr für einen Monat für eine Woche für einen Tag Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw ohne Anhänger: 80 km/h auf B-Straßen 60 km/h für Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge: auf Autobahnen und Bundesstraßen 80 km/h auf anderen Straßen 60 km/h mit bis zu 3 Achsen – 1466,87 Mark 146,69 Mark 39,12 Mark 11,73 Mark mit vier oder mehr Achsen für ein Jahr für einen Monat für eine Woche für einen Tag 2444,79 Mark 244,48 Mark 64,54 Mark 11,73 Mark