TAXNEWSLETTER Verkehrswert als Besteuerungsgrundlage für
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TAXNEWSLETTER Verkehrswert als Besteuerungsgrundlage für
T A X N E W S L E T T E R Verkehrswert als Besteuerungsgrundlage für Schenkung und Erbschaft von Grundvermögen bald Realität? Die Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Schenkungs-/Erbschaftssteuer bei Schenkungen und Erbschaften von Grundvermögen ist der dreifache Einheitswert des Grundstückes. Auf diese Bemessungsgrundlage wird in Abhängigkeit vom Grad der Verwandtschaft der jeweilige Steuersatz angewendet und so die Steuer berechnet. Der VfGH prüft derzeit, ob es gerechtfertigt ist, daß als Bemessungsgrundlage ein Wert herangezogen wird, der deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaften liegt. Als Begründung wird angeführt, daß für den unentgeltlichen Erwerb von Bargeld keine besonderen Begünstigungen vorgesehen sind und die sich daraus ergebende Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt ist. Sollte die Begünstigung für Liegenschaften tatsächlich aufgehoben werden, dann droht im schlimmsten Fall die Möglichkeit, daß als Bemessungsgrundlage der Verkehrswert herangezogen wird. Dies würde die unentgeltliche Übertragung von Liegenschaften wesentlich verteuern. Nach dem Wortlaut des Gesetztesprüfungsverfahrens erscheint eine Aufhebung der Begünstigung als nicht unwahrscheinlich. Wien, im Juli 2006 Casapicola & Gross WP & Stb GmbH Casapicola & Gross · Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, FN 192763 a A-1010 Wien · Gluckgasse 3/15 · www.taxes.at · e-mail: office@taxes.at Tel.: +43 (1) 512 94 31 · Fax: +43 (1) 513 26 85 1