Steuern Aktuell AbgÄG 2014
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Steuern Aktuell AbgÄG 2014
mailing leitner austria steuern aktuell SE I TE 1 / 4 FE BRUAR 2014 1 allgemeines stichwort inhalt zitat AbgÄG 2014 (Beschluss des Nationalrates) Das Plenum des Nationalrates hat am 24.2.2014 die Regierungsvorlage zum AbgÄG 2014 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages im Finanzausschuss sowie eines Abänderungsantrages im Plenum beschlossen. Letzterer sieht folgende Adaptierungen vor: http://www.parlament.g v.at/PAKT/VHG/XXV/AA/ AA_00014/imfname_34 0948.pdf ¬ Gewinnfreibetrag für Wohnbauanleihen: Der Entfall des investitionsbegünstigten Gewinnfreibetrages auf Wertpapiere ist insofern abgeschwächt worden, als nun ein Gewinnfreibetrag bei Kauf von Wohnbauanleihen geltend gemacht werden kann. ¬ GmbH-light: - Die Möglichkeit zur Neugründung mit reduziertem Stammkapital von EUR 10.000,00 bleibt. Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Verpflichtung zur (jährlichen) Bildung einer Gewinnrücklage für Neugründer wird entfallen. Allerdings bleibt die grundsätzliche Verpflichtung das Stammkapital nach zehn Jahren auf EUR 35.000,00 aufzustocken. - Die Verpflichtung, in den Geschäftspapieren auf das Gründungsprivileg hinzuweisen, wurde gestrichen. ¬ Geringfügige Erleichterungen bei der Nachversteuerung von Auslandsverlusten (§ 2 Abs 8 iVm § 124b Z 249 EStG). Demnach unterliegen im Inland angesetzte Verluste nicht der Nachversteuerung, wenn sie in Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor dem 1.3.2014 enden. Voraussetzung ist dabei, dass eine Verwertung im Ausland nicht mehr möglich ist und die Verluste aus einem ausländischen Betrieb oder einer ausländischen Betriebsstätte stammen, welche vor dem 1.1.2017 aufgegeben bzw veräußert werden. ¬ Fortbestand der Firmenwertabschreibung aus Beteiligungsanschaffungen bis 28.2.2014 (§ 9 Abs 7 iVm § 26c Z 47 KStG). ¬ Vorübergehend invalide Personen gezahltes „Rehabilitationsgeld“ (§ 69 Abs 2 EStG) ist steuerlich wie Krankengeld zu behandeln. leitnerleitner mailing leitner austria steuern aktuell SE I TE 2 / 4 Handwerkerbonus F EB RUAR 20 14 ¬ Derzeit ist ein Gesetzesentwurf für einen sog „Handwerkerbonus“ in Ausarbeitung, der zunächst befristet für die Jahre 2014 und 2015 gelten soll. ¬ Gefördert werden Arbeitsleistungen (inkl Fahrtkosten, jedoch ohne Materialkosten) für im Zeitraum vom 1.7.2014 bis 31.12.2015 begonnene Maßnahmen in Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum im Inland. Regierungsvorlage zum „Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen“ vom 25.2.2014 ¬ Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von 20 % der Nettorechnung bis max EUR 3.000,00 pro Jahr und Förderungswerber (Zuschuss demnach max EUR 600,00). ¬ Förderungswerber kann nur eine natürliche Person sein (zB Eigentümer, Mieter), die den Wohnraum für eigene Zwecke nutzt. ¬ Die Kosten, die auf die Arbeitsleistung (inkl. Fahrtkosten) entfallen, müssen in einer Rechnung iSd § 11 UStG gesondert ausgewiesen werden. Die Begleichung der Rechnung muss mittels Banküberweisung erfolgen. 2 lohnsteuer stichwort inhalt zitat Pendlerrechner ¬ Seit 12.2.2014 ist der BMF-Pendlerrechner online verfügbar. https://www.bmf.gv.at/p endlerrechner/ ¬ Arbeitnehmer, die ein Pendlerpauschale (inkl Pendlereuro) beanspruchen wollen, müssen mit dem Pendlerrechner die Voraussetzungen neu ermitteln. ¬ Der Ausdruck dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und ersetzt das bisherige Formular L34. Er ist bis spätestens 30.6.2014 beim Arbeitgeber abzugeben (auch von jenen Arbeitnehmern, die in der Vergangenheit schon ein Formular L34 abgegeben haben). Änderung bei der Sachbezugswerte-VO für Dienstwagen leitnerleitner Der Sachbezug für Dienstwagen wird ab 1.3.2014 erhöht (BGBl II Nr. 29/2014). Der Höchstwert für den Sachbezug für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges wird von bisher EUR 600,00 auf EUR 720,00 pro Monat angehoben. (§ 4 Abs 1 der VO). http://www.ris.bka.gv.at/ Dokumente/BgblAuth/B GBLA_2014_II_29/BGBL A_2014_II_29.html mailing leitner austria steuern aktuell SE I TE 3 / 4 FE BRUAR 2 014 3 Vermietung/immobilien stichwort inhalt zitat Frustrierte Planungskosten, Inventar ¬ Ein Immobilienunternehmer, kann frustrierte Planungskosten für ein nicht realisiertes Gebäude (das Grundstück wurde ohne Errichtung des Gebäudes weiterverkauft) nur dann den Vermietungseinkünften (Werbungskosten, Vorsteuerabzug) zuordnen, wenn er die klar erweisliche Absicht zur künftigen Vermietung des Gebäudes hatte. Es ist nicht ausreichend, dass die Vermietung eine von mehreren Verwertungsmöglichkeiten war. UFS 24.10.2013, RV/0196-I/10 ¬ Der anteilige Kaufpreis für das Inventar (gewöhnliche Wohnungseinrichtung) wurde ausgehend von den Anschaffungskosten des Verkäufers unter Annahme einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ermittelt. Hauptwohnsitz Aufgrund von Fotos, Stromrechnungen und Zeugenaussagen wurde anerkannt, dass der tatsächliche Hauptwohnsitz im „Haus im Grünen“ (in der Nähe von Wien) ist und nicht in der Gemeindewohnung in Wien (obwohl diese der gemeldete Hauptwohnsitz war). Damit stand die Hauptwohnsitzbefreiung für die Veräußerung des Hauses zu. UFS 18.12.2013, RV/3645-W/10 4 internationales steuerrecht stichwort inhalt Niederlassungs- ¬ Die ungarische Sondersteuer für den Einzelhandel ist eine freiheit mittelbare Diskriminierung ausländischer Unternehmen. (Diskriminierung ¬ Die Sondersteuer bemisst sich nach dem Jahresumsatz ausländischer des Einzelhändlers und ist progressiv ausgestaltet. Bei Unternehmen in verbundenen Unternehmen ist eine Konzernbetrachtung Ungarn) anzustellen. ¬ Die Steuer trifft faktisch vor allem Unternehmen in ausländischer Hand, da diese als Konzern strukturiert sind. Ungarische Inhaber sind dagegen Franchisenehmer, für die nur ihr eigener Umsatz maßgeblich ist. ¬ Der EuGH verweist darauf, dass der Satz der Sondersteuer, vor allem auf der höchsten Tarifstufe, sehr stark progressiv ist. Dies berge die Gefahr, dass sich die Regelung besonders zum Nachteil von Steuerpflichtigen auswirke, die mit Unternehmen verbunden sind, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben. leitnerleitner zitat EuGH 5.2.2014, C-385/12, Hervis Sport mailing leitner austria steuern aktuell SE I TE 4 / 4 FE BRUAR 2014 ¬ Obwohl die Regelung keine förmliche Unterscheidung nach dem Sitz der Unternehmen vornimmt, führt sie daher zu einer verdeckten Diskriminierung. ¬ Anmerkungen: Eine vergleichbare Gesetzesbestimmung besteht in Österreich nicht. Die Argumente des EuGH können aber für die EU-Konformität der neuen Abzugsverbote für hohe Managergehälter und Zins- und Lizenzzahlungen im Konzern relevant sein, sofern auch von diesen hauptsächlich ausländische Konzerne betroffen sind. Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen gerne Ihr zuständiger Berater bei LeitnerLeitner zur Verfügung. leitnerleitner beograd bratislava bucures˛ti budapest linz ljubljana praha salzburg sarajevo sofia warszawa wien zagreb zürich HERAUSGEBER LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz T +43 732 70 93-0 F +43 732 70 93-156 E linz.office@leitnerleitner.com www.leitnerleitner.com REDAKTION Christian Huber E christian.huber@ leitnerleitner.com Alle Angaben in diesem Newsletter dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen.