Aufgaben eines Ausbildungsbetriebes - Handwerks

Transcription

Aufgaben eines Ausbildungsbetriebes - Handwerks
Infos
für
Betriebe
s
u
a
n
e
Wir bild
DIE AUFGABEN EINES AUSBILDUNGSBETRIEBES
e
i
S
n
e
s
s
a
l
Wir
nicht alleine!
Inhalt
Erster Überblick .................................................................................4
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer in seinem Betrieb bisher keine Lehrlinge ausbildete, sieht in der Ausbildung
Wer ist was und wer darf was?
Grundsätzliches zur Eignung von Betrieben und Personen
Wo findet die Ausbildung statt?
geeigneter Nachwuchskräfte möglicherweise eine Reihe von Problemen. Bei genauer
Anforderungen und Rahmenbedingungen ......................................6
Betrachtung handelt es sich dabei aber oft nur um Unklarheiten oder um geringere
Betriebliche und fachliche Eignung
Spezialfälle der Eignung
Aufwendungen, Ausbildungs- und Fördermittel
Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsplan
Schwierigkeiten, die sich mit der Unterstützung Ihrer Handwerkskammer leicht lösen
lassen. Auch wer früher bereits in der Ausbildung junger Menschen aktiv war, kann
sich freuen, dass sich die Rahmenbedingungen dafür dank vielseitiger Unterstützung
und Förderung erheblich verbessert haben.
Der reibungslose Start ......................................................................8
Ausschlaggebend für den Erfolg in der Nachwuchsarbeit ist letzten Endes aber
Der Berufsausbildungsvertrag
Die Ausbildungsdauer
Die Anmeldungen
nach wie vor Ihre eigene Entscheidung: ja zu sagen zum Einstieg oder Wiedereinstieg
in die Ausbildung von Lehrlingen. Nutzen Sie dafür die vorhandenen Möglichkeiten
der Information und Beratung. Ein erster Schritt ist die Beschäftigung mit diesem
Leitfaden zu den Aufgaben des Ausbildungsbetriebs. Er soll Ihnen zeigen, dass wir
Sie nicht allein lassen in Ihrem Bemühen um die
Zukunftssicherung Ihres Betriebs.
Ihr Joachim Möhrle
Landeshandwerkspräsident
2
Während der Ausbildung ................................................................ 11
Die Berufsschule
Der Arbeitsschutz
Die Überstunden
Am Ziel: Prüfung & Zeugnis ............................................................ 14
Zulassung zur Prüfung
Die bestandene und die nichtbestandene Prüfung
Die Verlängerung der Ausbildungszeit
Das Zeugnis
Der Resturlaub
Checklisten .......................................................................................20
3
d
n
u
s
a
w
t
Wer is
wer darf was?
Wo findet die Ausbildung statt?
Im Betrieb
Zunächst einmal findet die Ausbildung natürlich im Rahmen der täglichen Arbeit
in Ihrem Betrieb statt. Darüber hinaus sollten Sie Ihren Lehrlingen einen eigenen
„Ausbildungsplatz“ in Ihrem Betrieb einrichten. Ihre Lehrlinge haben dort die
Auf den nächsten Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den
wichtigsten Punkten rund um das Thema Ausbildung. In den folgenden
Kapiteln des Leitfadens werden die Informationen vertieft.
Der Ausbildungsbetrieb muss die Fertigkeiten und Kenntnisse aus der
Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf vermitteln können. Ob
er dazu die Voraussetzungen erfüllt oder nicht, entscheidet im Einzelfall die zuständige Handwerkskammer.
Gesetze und
Ausbildungsordnungen
Wer ist Ausbildender, Ausbilder
und Auszubildender?
Gelegenheit, sich an „Trockenübungen“ zu versuchen; Abläufe noch einmal zu
üben – ohne, dass Schaden entsteht, wenn es noch nicht ganz so gut klappt. Sie
wissen ja selbst am besten: Übung macht den Meister!
In der Berufsschule
Sie melden den Lehrling in der Berufsschule an und stellen ihn für die Unterrichtszeit frei. Der Unterricht in der Berufsschule erfolgt nach einem Lehrplan,
der sich am Ausbildungsrahmenplan 1 orientiert. Die Berufsschule vermittelt das
für den Ausbildungsberuf notwendige fachtheoretische Wissen.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
In vielen Ausbildungsberufen wird das betriebliche Lernen durch überbetriebliche Kurse erweitert. Diese Kurse ergänzen die Ausbildung und dienen dem Erler-
Zur überbetrieblichen
Lehrlingsunterweisung
nen von Spezialtätigkeiten, die in der betrieblichen Praxis selten vorkommen. Die
Diese Quellen geben Ihnen den Überblick
über die verbindlichen Bestimmungen zur
Ausbildung:
●
Berufsbildungsgesetz regelt die Rechte
●
Handwerksordnung regelt die Ausübung
●
eines Handwerks.
Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Fragen
zur Beschäftigung junger Menschen.
●
Ihre Handwerkskammer informiert
führt. Die Lehrlinge müssen an den Lehrgängen teilnehmen, denn sie sind ein
Sie, welche Lehrgänge im Rahmen
Ausbildende ist derjenige, der einen Auszubildenden einstellt
und den Ausbildungsvertrag abschließt.
Bestandteil der Ausbildung. Ihr Lehrling ist deshalb vom Betrieb freizustellen.
der überbetrieblichen Ausbildung in
Der Ausbilder ist meist der Betriebsinhaber selbst oder ein qualifizierter,
für die Ausbildung verantwortlicher Mitarbeiter.
Ihrem Betrieb eine Reihe von Vorteilen bringt. Ihr Lehrling erlernt weitergehende,
●Der
und Pflichten in der Ausbildung.
●
Lehrgänge werden meist von den Kammern, Innungen und Verbänden durchge-
Dieses kleine Verwirrspiel lässt sich schnell auflösen, wenn man einen
genauen Blick auf die Begriffe wirft:
●
den jeweiligen Ausbildungsberufen
Die überbetriebliche Ausbildung ermöglicht eine zusätzliche Qualifizierung, die
verbindlich vorgeschrieben sind.
zeitintensive Ausbildungsinhalte, ohne dass der betriebliche Ablauf gestört wird.
Die Einladung zu den überbetrieblichen
Und Ihr Betrieb profitiert von dem vermittelten aktuellem Fachwissen.
Lehrgängen erfolgt automatisch.
Der Auszubildende ist natürlich der Lehrling.
Ausbildungsordnung regelt die sachliche
und zeitliche Gliederung der Ausbildung.
4
1
Der Ausbildungsrahmenplan legt die praktischen Inhalte der Ausbildung fest.
5
n
e
g
n
u
d
n
e
Aufw
Ausbildungsmittel
l
e
t
t
i
m
r
e
& Förd
?
n
e
d
l
i
b
s
u
a
f
r
a
d
r
e
W
Die fachliche Eignung besitzt:
1.) in meisterpflichtigen Berufen jeder, der:
die bestandene Meisterprüfung
oder vergleichbare Nachweise in
Kombination mit einer abgelegten
Ausbildereignungsprüfung
nachweisen kann.
2.) in nichtmeisterpflichtigen Berufen
(z. B. Bürokauffrau) jeder, der: eine
Persönliche Eignung
Die Grundvoraussetzung
Die Kosten und der Nutzen der Ausbildung
für den Betrieb
Die persönliche Eignung setzt weder eine Prüfung noch ein bestimmtes Fachwissen voraus. Ausbilder und Ausbildender sind persönlich geeignet, wenn sie
Ein Lehrling ist eine Investition in die Zukunft Ihres Betriebs. Er ist eine Investition,
berechtigt sind, Jugendliche und junge Erwachsene einzustellen und auszubil-
die sich lohnt und nach der Ausbildung auszahlt.
den. Diese Voraussetzung ist nur bei groben Verfehlungen nicht erfüllt – zum
Während der Ausbildung können neben der Ausbildungsvergütung Kosten
Beispiel bei schweren Verstößen gegen das Berufsbildungsgesetz.
anfallen für:
Mehrwert für den Betrieb
Selbst auszubilden bringt Ihnen als Betrieb
etliche Vorteile:
●
Sie tun etwas gegen den künftigen
Fachkräftemangel
●
sparen Einstellungs- und Einarbeitungskosten bei Übernahme Ihres Lehrlings
Fachliche Eignung
●die
Eintragung eines Lehrvertrags
Die Qualifikation des Ausbilders
●die
Prüfungsgebühren
Entwicklungspotenzial Ihres
Der Ausdruck „fachliche Eignung“ beschreibt die jeweiligen berufsfachlichen
●die
Fahrt und gegebenenfalls Unterbringung bei einer auswärtigen
zukünftigen Mitarbeiters
bestandene Abschluss- bzw. Gesellen-
Fertigkeiten und Kenntnisse, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte er-
prüfung und eine erfolgreich abgelegte
forderlich sind, sowie die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung (Teil
Ausbildereignungsprüfung erbracht hat.
IV der Meisterprüfung).
●
überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
●die
●das
Liegen Ihnen andere Qualifikationen vor
Die Ausbildereignungsprüfung
oder ist Ihr Betrieb sehr stark spezialisiert,
Die Ausbildereignungsprüfung dient dem Nachweis der berufs- und arbeitspäd-
dann kontaktieren Sie bitte Ihre
agogischen Kenntnisse für die Ausbildung von Lehrlingen. Ihr geht ein Lehrgang
Ausbildungsberatung.
bei der Handwerkskammer voraus, dessen Dauer im Regelfall 120 Stunden beträgt. Der Ausbildungsberater Ihrer Handwerkskammer gibt Ihnen zu diesem
●die
Kurse der überbetrieblichen Ausbildung
Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)
●
kennen die Stärken und das
haben künftig passgenaue Mitarbeiter,
die bedarfsorientiert einsetzbar sind
●
Sie stärken als „Ausbildungsbetrieb“
Ihr Image.
Ausbildungsmittel (Maschinen, Werkzeuge, Material,…)
Fördermittel
Fördermittel gibt es in Einzelfällen von der Agentur für Arbeit für die Ausbildung
Thema gerne weitere Informationen.
bestimmter benachteiligter Personenkreise oder bei Übernahme von Lehrlingen
Betriebliche Eignung
turen eine gute erste Anlaufstelle. Unter bestimmten Voraussetzungen können
Betriebliche Voraussetzungen
beihilfe der Agentur für Arbeit.
aus Insolvenzbetrieben. Für weiterführende Informationen sind die Arbeitsagenauch vom Lehrling Zuschüsse beantragt werden, wie die Berufsausbildungs-
Die Auftragsstruktur und die ausbildungsspezifische Ausstattung, wie Werkzeuge,
oder Räumlichkeiten, bilden die notwendige Grundlage für das Ausbilden. In der
Werkstatt muss als Mindestanforderung eine Übungsmöglichkeit für den Lehrling vorhanden sein. Die Beachtung der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften wird vorausgesetzt. Bitte informieren Sie sich bei der
Berufsgenossenschaft und beim Gewerbeaufsichtsamt. Der Betrieb muss in der
Lage sein, innerhalb der Ausbildungszeit die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die dem Ausbildungsberuf entsprechen und die im Ausbildungsrahmen-
Fahrtkosten
Da der Besuch der Berufsschule eigenen gesetzlichen Richtlinien unterliegt,
braucht der Ausbildungsbetrieb hierfür keine Kosten, auch nicht die Fahrtkosten,
zu übernehmen. Bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung übernimmt
der Lehrlingsbetrieb, soweit nicht anders geregelt, die Kosten für die Fahrt und
gegebenenfalls die Unterbringung im Wohnheim.
plan aufgeführt sind. Fragen Sie bei Ihrer Handwerkskammer nach der Ausbildungsordnung, in der diese Inhalte festgelegt sind und genauer erläutert werden.
6
7
!
s
o
l
s
`
t
h
e
g
t
Jetz
Der Vertrag.
!
t
n
a
l
p
e
g
Zuerst
Am Anfang steht die Planung
Der Vertrag
Ausbildungsrahmenplan
Vor der Ausbildung steht die Unterschrift! Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag
Er ist eine Art allgemeine Marschroute für die Ausbildung. Bei allen Berufen er-
zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Lehrling, der spätestens vor Beginn
halten Sie den Ausbildungsrahmenplan als Anlage zur Ausbildungsordnung. Er
der Ausbildung abgeschlossen sein muss. Der Vertrag muss somit vor Beginn
dient als Basis für Ihre Feinplanung, die dann stärker an Ihre betriebliche Praxis
der Ausbildung schriftlich vorliegen. Falls der Lehrling noch nicht volljährig ist,
angepasst ist.
müssen außerdem die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Sachliche und zeitliche Gliederung in Ausbildungseinheiten
Der Ausbildungsvertrag
Sie beinhaltet alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Ausbildungsberufsbild
Die unterschriebenen Verträge schicken Sie in vollständiger Ausfertigung an die
festgehalten sind. Die sachlich zeitliche Gliederung orientiert sich am Ausbil-
Handwerkskammer. Bitte legen Sie folgende Dokumente bei:
dungsrahmenplan und ist nach Ausbildungsjahren geordnet. Sie bietet eine sinnvolle Orientierungshilfe für Lehrling und Ausbilder. Mit ihr legen Sie Meilensteine der Ausbildung fest: u. a. wann welche Ziele in der Ausbildung erreicht sein
sollten. So können Sie jederzeit prüfen, ob Sie auf dem richtigen Weg sind und ob
die gesteckten Ziele realistisch erreicht werden können.
●den
●bei
Ausbildungsplan
Jugendlichen unter 18 Jahren
die Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung
●bei
verkürzter Ausbildungsdauer die Schulzeugnisse (z. B. Realschule, Abitur)
Vordrucke des Ausbildungsvertrags und Erfassungsformulare finden Sie auf der
Homepage Ihrer Handwerkskammer oder können diese
dort anfordern.
Inhalt des
Ausbildungsvertrages
●
Ausbildungsberuf
●
Beginn und Ende der Ausbildung
●
Dauer der Ausbildung
●
Ausbildungsvergütung
●
Ausbildungszeit
Dauer der täglichen Regelarbeitszeit
Betrieblicher Ausbildungsplan
Bei eventuellen Vertragsänderungen während der Ausbildung müssen Sie um-
●
Die nächste Stufe ist der einzelbetriebliche Ausbildungsplan, dessen Grundlage
gehend Ihre Handwerkskammer informieren. Ihr Lehrling erhält bei der Vertrags-
●
Umfang der Wochenarbeitszeit
der Ausbildungsrahmenplan ist. Im Ausbildungsplan bestimmen Sie den sachli-
aushändigung eine Ausbildungsordnung und ein Berichtsheft (Ausbildungsnach-
●
Dauer der Probezeit
chen Aufbau und die zeitliche Abfolge der Ausbildung. Er ist auf Ihren Betrieb
weisheft).
●
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb
der Ausbildungsstätte
●
Urlaub
●
Kündigung
zugeschnitten und legt fest, an welchen
●Arbeitsplätzen
●Maschinen
und
Kündigung des Vertrages
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit von beiden Seiten
gekündigt werden. Dies muss schriftlich geschehen. Nach der Probezeit ist das nur
●Werkzeugen
noch aus wichtigem Grund zulässig.
wann welche Fertigkeiten vermittelt werden sollen. Der betriebliche Ausbildungs-
Weitere Informationen zur Kündigung während der Ausbildungszeit finden Sie in
plan ist keine starre Vorgabe. Er kann während der Ausbildung jederzeit wieder an
dem Leitfaden „Konfliktlösung während der Ausbildung“.
Mustervertrag siehe Seite 23
die Gegebenheiten angepasst werden.
8
9
Rechte &
n
e
t
h
c
i
Pfl
Die Ausbildun
g
Ausbildungsdauer und Anmeldungen
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Wissenswertes zur Festlegung der Ausbildungszeit
Berufsschulpflicht
Im Regelfall dauert eine Lehre im Handwerk 3 bis 3 ½ Jahre. Eine Ausbildung
Der Berufsschulunterricht erfolgt im Block- oder im Teilzeitunterricht. Die allgemeine Schulpflicht besteht in
kann mit Beginn der Ausbildung gekürzt werden, wenn Folgendes vorliegt:
Baden-Württemberg bis zum 18. Lebensjahr. Auch ältere Lehrlinge und Umschüler, die der Berufsschulpflicht
●Realschulabschluss
(bis zu 6 Monate)
●Fachhochschulreife
oder Abitur (bis 12 Monate)
●abgeschlossene
●Lebensalter
andere Berufsausbildung (um 12 Monate)
über 21 Jahre (bis zu 12 Monate)
nicht unterliegen, sollten die Berufsschule besuchen, um die Theorieprüfung erfolgreich zu absolvieren.
Freistellungen
Die Lehrlinge sind in folgenden Fällen vom Betrieb freizustellen:
●Besuch
der Berufsschule
Eine Ausbildung wird im Regelfall mit Beginn der Ausbildung um 12 Monate
●Teilnahme
gekürzt, wenn ein erfolgreicher Berufsfachschulabschluss vorliegt. Der Lehrling
●Ablegen
an den überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen
der Zwischen- und Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung.
hat dann bereits in seinem ersten betrieblichen Ausbildungsjahr Anspruch auf
die Ausbildungsvergütung des zweiten Jahres.
Wenden Sie sich an die Ausbildungsberatung Ihrer Handwerkskammer, falls Sie
Fragen zur Anrechnung in den jeweiligen Berufssparten haben.
Anmeldungen
Für die Zeiten dieser Freistellungen zahlt der Betrieb die Vergütung fort.
Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht folgende Regelung vor: Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten wird mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. An diesem Tag darf der
Jugendliche also nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden. Ein zweiter Berufsschultag in der Woche wird mit
Vor dem Start der Ausbildung meldet der Ausbildungsbetrieb den Lehrling bei
der tatsächlichen Unterrichtszeit (plus Pausen) angerechnet. In diesem Fall ist der Jugendliche verpflichtet,
der zuständigen Berufsschule an. Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Be-
wieder in den Betrieb zurückzukehren.
triebssitz, nicht der Wohnsitz des Lehrlings.
Vergessen Sie die Anmeldung bei der Krankenkasse nicht.
In einigen Berufen, zum Beispiel im Bauhauptgewerbe und im Dachdeckerhandwerk,
Bei volljährigen Lehrlingen wird die tatsächliche Unterrichtszeit angerechnet. Die Ausbildung kann im Rahmen der Zumutbarkeit an jedem Schultag nach der Berufsschule im Betrieb fortgesetzt werden. Die Pausen in
der Schule und die Wegezeiten zwischen Schule und Betrieb werden angerechnet.
sind darüber hinaus Anmeldungen bei den Lohnausgleichskassen erforderlich.
Interessieren Sie sich für Details, wie die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet wird? Bei der Ausbildungsberatung Ihrer Handwerkskammer erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
10
11
…
z
t
u
h
c
s
s
t
i
e
b
r
A
Von
…bis Berichtsheft.
Praxisnaher Arbeitsschutz
Ausbildung weiblicher Lehrlinge
Gewährleistet werden muss eine:
Die frühere Pflicht zur Einrichtung eigener Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume
●ärztliche
Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung
●wöchentliche
●tägliche
Regelarbeitszeit von maximal 40 Stunden pro Woche
für weibliche Mitarbeiter und Lehrlinge ist nur noch eine Empfehlung. Oft genügt
heute sogar eine organisatorische Regelung. Mehr Informationen erhalten Sie
auf Wunsch von Ihrer Handwerkskammer oder dem Gewerbeaufsichtsamt.
Arbeitszeit von maximal 8,5 Stunden
●Fünf-Tage-Woche
●Ruhepause
von zwölf Stunden zwischen Arbeitsende
und neuem Arbeitsbeginn
●Einhaltung
der gesetzlichen Pausenzeiten
Berichtshefte
Berichtsheft und Ausbildungsnachweis bezeichnen dasselbe: Ein Protokoll, in
dem Lehrlinge regelmäßig den Verlauf und die Inhalte der Ausbildung dokumentieren. Die Ausbildungsverordnungen schreiben das Führen der Berichtshefte
Da es für viele Handwerksbetriebe in der Praxis angepasste Regelungen gibt,
vor. Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft muss schon bei der Zwischen-
sollten Sie sich für weitergehende Informationen mit Ihrer Handwerkskammer in
prüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1 vorgelegt werden und ist eine Zulassungs-
Verbindung setzen.
voraussetzung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.
Zur ordnungsgemäßen Führung gehört, dass die einzelnen Wochenaufstellungen,
von Montag bis Freitag bzw. Samstag, von Beginn an komplett ausgefüllt wer-
Überstunden
●Jugendliche
dürfen grundsätzlich nicht länger
als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
●Volljährigen
Lehrlingen ist im Ausnahmefall innerhalb der
den. Die ausgeführten Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte sind in kurzen Worten
zu schildern. Die Inhalte der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildung
sind zeitlich und mit kurzen Beschreibungen ebenfalls in der Wochenübersicht zu
erfassen. Die Unterschriften von Lehrling und Ausbilder bestätigen die Richtigkeit
der Ausbildungsnachweise.
Arbeitszeitordnung eine Mehrarbeit durchaus zuzumuten.
●Eine
über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende
Beschäftigung ist besonders zu vergüten. Diese Vergütung kann
finanziell oder in Form eines entsprechenden Freizeitausgleichs erfolgen.
12
13
g
n
u
d
l
i
b
s
u
A
Die
geht zu Ende.
Der Abschluss der Ausbildung
Vorzeitige Zulassung zur Prüfung
Nicht bestandene Prüfung
Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung sind überdurchschnittliche Leistungen im Ausbil-
Wurde die Prüfung nicht bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem
dungsbetrieb und in den berufsbezogenen Fächern der Berufsschule. Der Notendurchschnitt in den prüfungs-
Ablauf der im Vertrag festgelegten Ausbildungszeit. Möchte der Lehrling die
relevanten Fächern muss bei 2,4 oder besser liegen.
Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängern, muss
Der Ausbildende hat dem Lehrling bei
der Ausbildungsbetrieb diesem Wunsch nachkommen. Zur Wiederholungsprü-
Beendigung des Berufsausbildungs-
Die vorzeitige Prüfung findet sechs Monate vor dem regulären Prüfungstermin statt. Der Antrag muss vom
fung kann sich der Lehrling selbst anmelden. Wenn kein Vertragsverhältnis mehr
verhältnisses ein Zeugnis auszustellen
Lehrling rechtzeitig an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Weisen Sie Ihren Lehrling bitte frühzeitig
besteht, muss der Lehrling die Prüfungsgebühr selbst übernehmen.
(§ 8 BBiG).
Die Dauer der Ausbildungsverlängerung aufgrund einer nicht bestandenen Prü-
Einfaches Zeugnis:
fung beträgt im Höchstfall ein Jahr. Geben Sie Ihrem Lehrling eine weitere Chan-
●
Bezeichnung und Anschrift
des Ausbildungsbetriebes
●
Name und Daten des Lehrlings
●
Angaben über Art, Dauer und Ziel
der Ausbildung
●
Angaben über erworbene
Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeugnisse:
darauf hin, sich bei der zuständigen Handwerkskammer nach der Anmeldefrist zu erkundigen.
Ende der Ausbildungszeit vor dem Prüfungstermin
Wenn die Ausbildungszeit vor dem Prüfungstermin vertragsgemäß endet, kann für die Zeit bis zur Prüfung
eine Vereinbarung über Weiterbeschäftigung getroffen werden. Zur Formulierung einer solchen Vereinbarung
ce, falls innerhalb dieses Jahres die Möglichkeit für eine zweite Wiederholungsprüfung besteht.
wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Ausbildungsberatung. Aber auch wenn der Lehrling bis zur Prüfung
nicht vom Ausbildungsbetrieb beschäftigt wird, hat der Betrieb die erforderlichen Materialien zu stellen und
„Einfaches“ und „qualifiziertes“ Zeugnis
die Prüfungsgebühr zu entrichten.
Am Ende seiner Berufsausbildung hat der Lehrling einen gesetzlichen Anspruch
auf ein Zeugnis. Aussteller ist der Ausbildungsbetrieb. Auch der Ausbilder sollte
●
Ausstellungsdatum
Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, kann der Lehrling rückwirkend eine Verlängerung seiner Ausbil-
das Zeugnis unterschreiben, wenn der Inhaber oder Geschäftsführer des Ausbil-
●
dungszeit verlangen. Er muss diese aber unverzüglich beantragen.
dungsbetriebs die Ausbildung nicht persönlich durchgeführt hat.
Unterschrift des Ausbildenden
ggf. des Ausbilders
Das Zeugnis müssen Sie selbst dann erstellen, wenn es vom Lehrling nicht ver-
Qualifiziertes Zeugnis:
Bestandene Prüfung
langt wird. In dem Fall genügt ein so genanntes „einfaches Zeugnis“. Das Zeug-
Zusätzliche Angaben über:
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. Die nach dem Aus-
nis enthält Angaben über die Art, die Dauer und das Ziel der Ausbildung. Außer-
●
Führung
bildungsvertrag noch verbleibende Zeit entfällt. Am letzten Prüfungstag wird vom Prüfungsausschuss eine
dem listet es die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse auf. Wenn vom Lehrling
●
Leistungen
vorläufige Bescheinigung ausgestellt, auf der das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung bestätigt wird.
ausdrücklich ein „qualifiziertes“ Zeugnis verlangt wird, sind in diesem zusätzli-
●
Diese Bescheinigung muss der Lehrling umgehend dem Ausbildungsbetrieb vorlegen.
che Bewertungen aufzuführen: das Verhalten, die Leistung und besondere fach-
besondere fachliche Fähigkeiten
und Kenntnisse
liche Fähigkeiten.
Durch die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bei bestandener Prüfung geht der Betrieb bei einer Weiterbeschäftigung rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein. Hier sollte von beiden Seiten bereits im Vorfeld der Prüfung eine klare Vereinbarung getroffen werden. Spätestens in den letzten Monaten vor
der Gesellen- oder Abschlussprüfung muss klar sein, ob eine Übernahme beabsichtigt ist.
Resturlaub
Der Resturlaub wird ausgezahlt 2, wenn der Lehrling seinen vollen Urlaubsanspruch bis zum Ende seiner Ausbildungszeit oder aufgrund einer Kündigung
nicht wahrnehmen kann. Stellen Sie eine entsprechende Bescheinigung aus.
2
14
Das Bauhauptgewerbe ist von dieser Regelung ausgenommen.
15
Stark
g
n
u
d
l
i
b
s
u
A
r
in de
mit der IKK classic
Wer in die Zukunft seines Unternehmens investieren möchte, gibt jungen Leuten eine berufliche Chance
Erfolgreiche Bewerberauswahl
und bietet ihnen eine Ausbildung in seinem Betrieb.
Für alle, die sich zusätzlich zur reinen Stellenausschreibung schlau machen wollen, wie sie in
Zeiten des demografischen Wandels und sinkenden Bewerberzahlen erfolgreich auf Bewerbersuche gehen können, haben wir umfassende Informationen in der Rubrik Berufsstart und
Azubis finden mit der IKK-Ausbildungsbörse
Ausbildung unter www.ikk-classic.de/firmenkunden zusammengestellt.
Den richtigen Azubi finden ist dabei das A und O. Immer mehr Unternehmen nutzen dafür bequem und zeitsparend das Internet.
In der IKK-Ausbildungsbörse können Arbeitgeber einerseits kostenlos für ihre offenen Stellen werben und andererseits im Bewerberpool gezielt nach potenziellem Berufsnachwuchs in ihrer Region suchen. Die Ausbildungsbörse läuft über das Jugendpor-
Berufseinsteiger gut versichert
tal der IKK classic und hat monatlich knapp 100.000 Seitenaufrufe.
Sie haben bereits einen Auszubildenden gefunden? Dann empfehlen Sie doch die IKK classic!
Sie finden die IKK-Ausbildungsbörse unter www.ikk-classic.de/azubiboerse.
Mit Lehrbeginn müssen sich die Azubis zum ersten Mal für eine eigene Krankenkasse entscheiden. Wer bisher in der Familienversicherung seiner Eltern war, hat keinerlei Bindungsfrist
an die bisherige Krankenkasse zu beachten, sondern kann sofort IKK-Mitglied werden.
Leistungen und Service können sich auch bei jungen Leuten sehen lassen und die finanziellen
Extras überzeugen – bis Ende 2013 kein Zusatzbeitrag, ein starkes Bonusprogramm, ein persönliches Gesundheitskonto und flexible Wahltarife bedeuten bares Geld. Doch vom attraktiven Leistungsangebot profitieren nicht nur die Azubis, sondern auch Sie als Arbeitgeber.
Um die notwendigen Formalitäten rund um die Krankenversicherung für Ihren
Azubi kümmern wir uns.
16
17
Einfacher Einstieg mit dem IKK Azubi-Paket
Azubis sicher ausbilden
Junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, sind meist unsicher, welche Formsachen sie selbst zu erledigen haben. Unter-
Morgens früh aufstehen, sich auf den Tag vorbereiten und mehrere Stunden lang körperlich
stützen Sie Ihren zukünftigen Mitarbeiter, indem Sie ihm vor Ausbildungsbeginn eine Checkliste mit den wichtigsten Formali-
arbeiten – für viele Auszubildende im Handwerk ist solch ein Tagesablauf gerade zu Beginn
täten an die Hand geben. Hier steht Ihnen die IKK classic als zuverlässiger Partner zur Seite:
gewöhnungsbedürftig. Hinzu kommen einige gesundheitliche Risiken. Doch Betriebe können
ihnen neben fachlichen Kenntnissen auch Gesundheitsbewusstsein vermitteln.
Im IKK Azubi-Paket geben wir wertvolle Tipps für einen perfekten Berufsstart. Zudem kümmern wir uns um
alle Formalitäten und stellen kostenlos Infomaterial zur Verfügung.
Dabei unterstützt Sie die IKK classic professionell mit ihren Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie speziellen Arbeitgeberseminaren. Die
IKK-Gesundheitsmanager verraten Betrieben und Berufsnachwuchs Tipps und
Tricks rund um die Themen Fitness, Rückengesundheit und Ernährung, Schlaf
und Regeneration sowie zum richtigen Umgang mit Alkohol und Co.
Empfehlen Sie Ihren Lehrlingen
die IKK classic! Azubi-Paket,
Ausbildungslexikon und tiefer gehende
Informationen erhalten Sie unter unserer
kostenlosen Service-Hotline
für Arbeitgeber 0 800 0 45 54 00, unter
www.ikk-classic.de/firmenkunden
oder in jeder unserer 89 IKK-Geschäftsstellen in Baden-Württemberg.
18
19
Ausbildungs-
Checkliste
Am Anfang
Während der Ausbildung
➔ Haben Sie die für den Ausbildungsberuf
➔ Wenn Sie nicht persönlich ausbilden wollen
gültige Ausbildungsordnung und den
oder können, beschäftigen Sie in Ihrem
Ausbildungsrahmenplan vorliegen?
Betrieb einen Ausbilder mit der notwendigen
➔ Haben Sie die Ausbildungsordnung genau
durchgelesen und geprüft, ob Sie in Ihrem
persönlichen und fachlichen Eignung?
➔ Haben Sie bzw. Ihre Mitarbeiter die für die
Betrieb alle verlangten Kenntnisse und
heutige Lehrlingsausbildung notwendigen
Fertigkeiten vermitteln können?
pädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten?
➔ Reicht die Ausstattung Ihres Betriebes für
eine ordnungsgemäße Ausbildung aus?
➔ Hat der Lehrling seinen eigenen Arbeitsplatz,
eine Lehrecke, für Übungsarbeiten?
➔ Haben Sie das notwendige Lehrmaterial,
z. B. Modelle und Schautafeln, für die Unterweisung?
➔ Sind die notwendigen Sozialeinrichtungen wie
Umkleidemöglichkeiten und WC vorhanden?
➔ Haben Sie selbst die Berechtigung zum
Ausbilden von Lehrlingen? Bei Zweifeln
fragen Sie vor der Lehrlingseinstellung
Ihren Ausbildungsberater!
➔ Haben Sie einen betrieblichen
Ausbildungsplan erstellt?
➔ Haben Sie den Lehrling bei der Krankenkasse
Berufsschule angemeldet?
➔ Haben Sie zur Eintragung des Ausbildungsverhältnisses alle erforderlichen Dokumente
an die Handwerkskammer versendet?
➔ Ihr Lehrling verkürzt aufgrund der Mittleren
Reife, des Abiturs oder einer bereits abgeschlossenen die Ausbildung die Lehrzeit?
bzw. falls notwendig bei der Lohnausgleichs-
Dann reichen Sie die Kopien der Schul-
kasse angemeldet?
zeugnisse mit ein.
➔ Haben Sie mit den gesetzlichen Vertretern
des zukünftigen Lehrlings gesprochen?
➔ Hat sich der Jugendliche vor Beginn der
Beschäftigung innerhalb der letzten 14 Monate
➔ Weiß der Lehrling, dass er von der Arbeitsagentur evtl. eine Berufsausbildungsbeihilfe
bekommen kann?
➔ Haben Sie für den Lehrling die Lohnsteuer-
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich
karte und den Versicherungsnachweis der
untersuchen lassen und Ihnen eine ärztliche
Sozialversicherung erhalten?
Bescheinigung vorgelegt?
➔ Haben Sie einen Berufsausbildungsvertrag
vor dem Ausbildungsbeginn schriftlich
abgeschlossen? Sind alle Punkte vollständig
ausgefüllt und unterschrieben?
Es unterschreiben: Betriebsinhaber, Lehrling,
ggf. die Erziehungsberechtigten.
➔ Haben Sie eine „angemessene“ Vergütung
vereinbart?
20
➔ Haben Sie den Lehrling bei der zuständigen
➔ Haben Sie alle Unterlagen für den Beginn
der Ausbildung vorliegen: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsordnung, Berichtsheft?
➔ Achten Sie auf eine systematische Ausbildung.
Verläuft sie nach der sachlichen und zeitlichen
Gliederung im Ausbildungsrahmenplan bzw.
Ihrem betrieblichen Ausbildungsplan?
➔ Beachten Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz
bei Beschäftigten unter 18 Jahren?
➔ Machen Sie eine Belehrung über Unfall- und
Gesundheitsgefahren unter Verwendung der
Vorschriften Ihrer zuständigen Berufsgenossen
schaft? Lassen Sie sich die Belehrung durch
Unterschrift bestätigen.
➔ Bei noch nicht volljährigen Lehrlingen:
Haben Sie sich ein Jahr nach Aufnahme der
ersten Beschäftigung die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen lassen?
➔ Das Berichtsheft sollte vom Lehrling von
Beginn an regelmäßig geführt werden.
➔ Geben Sie dem Lehrling im Betrieb die
Zeit zum Führen des Berichtsheftes und
kontrollieren Sie regelmäßig die Einträge.
➔ Zahlen Sie die Ausbildungsvergütung nach
den aktuellen Tarifen oder Richtsätzen?
➔ Geben Sie dem Lehrling eine nachvollziehbare Abrechnung über Brutto- und
Nettobezüge.
➔ Haben Sie den Lehrling auf die Zwischenprüfung vorbereitet?
21
Ausbildungs-
Checkliste
g
a
r
t
r
e
v
s
g
n
u
d
l
i
b
s
u
A
Muster
Am Ziel
➔ Sind Änderungen im Verlauf der Ausbildung,
z.B. Berufsschulwechsel, im Ausbildungsverhältnis eingetreten? Melden Sie Änderungen
der Kammer.
➔ Haben Sie schon mit dem Berufsschullehrer
über Ihren Lehrling gesprochen?
➔ Lassen Sie sich vom Lehrling die Berufsschulzeugnisse und Klassenarbeiten vorlegen?
➔ Bei schulischen Problemen gibt es kostenlos
die ausbildungsbegleitenden Hilfen.
➔ Haben Sie bei minderjährigen Lehrlingen
Kontakt zu den Eltern?
➔ Geben Sie Ihrem Lehrling hin und wieder
➔ Haben Sie Ihren Lehrling auf die Gesellen-/
Abschlussprüfung vorbereitet?
➔ Haben Sie Ihrem Lehrling rechtzeitig vor
Lehrzeitende mitgeteilt, ob er in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird? Falls Sie ihn
nicht übernehmen, erinnern Sie ihn daran,
dass er sich rechtzeitig bei der Agentur für
Arbeit melden muss.
➔ Stellen Sie Ihrem Lehrling ein „einfaches“
und auf Wunsch ein „qualifiziertes Zeugnis“
aus.
➔ Haben Sie dem Lehrling vor Beendigung
des Ausbildungsverhältnisses den
ihm zustehenden Urlaub gewährt?
„kleine Projekte“ zur selbstständigen
Erledigung?
➔ Haben Sie mit Ihrem guten Lehrling über den
Leistungswettbewerb der Handwerksjugend
gesprochen?
➔ Kommt für Ihren Lehrling eine vorzeitige
Zulassung zur Gesellenprüfung aufgrund
guter Leistungen in Frage?
➔ Kennen Sie die Möglichkeiten
der Begabtenförderung?
22
23
Bismarckallee 6 • 79098 Freiburg
Telefon 0 761/218 00-220 • Fax 0 761/218 00-333
ausbildung@hwk-freiburg.de
www.hwk-freiburg.de
B 1, 1-2 • 68159 Mannheim
Telefon 0 621/1 80 02-137 • Fax 0 621/1 80 02-139
info@hwk-mannheim.de
www.hwk-mannheim.de
Allee 76 • 74072 Heilbronn
Telefon 0 71 31/791-0 • Fax 0 71 31/791-200
info@hwk-heilbronn.de
www.hwk-heilbronn.de
Hindenburgstraße 58 • 72762 Reutlingen
Telefon 0 71 21/24 12-260 • Fax 0 71 21/24 12-426
ausbildung@hwk-reutlingen.de
www.hwk-reutlingen.de
Webersteig 3 • 78462 Konstanz
Telefon 0 75 31/2 05-341 • Fax 0 75 31/205 6341
info@hwk-konstanz.de
www.hwk-konstanz.de
Team Berufsorientierung
Heilbronner Straße 43 • 70191 Stuttgart
Telefon 0 711/16 57-256 • Fax 0 711/16 57-839
berufsorientierung@hwk-stuttgart.de
www.hwk-stuttgart.de/schueler.htm
Friedrichsplatz 4-5 • 76133 Karlsruhe
Telefon 0 721/16 00-0 • Fax 0 721/16 00-199
info@hwk-karlsruhe.de
www.hwk-karlsruhe.de
Olgastraße 72 • 89073 Ulm
Telefon 0 731/14 25-0 • Fax 0 731/14 25-515
info@hk-ulm.de • www.hk-ulm.de
Träger der Informationskampagne „www.handwerks-power.de“
und als Vertreter der Baden-Württembergischen Handwerkskammern verantwortlich für den Inhalt:
Unterstützt von:
Baden-Württembergischer
Handwerkstag e. V.
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon 0 711/26 37 09-0
Fax 0 711/26 37 09-100
info@handwerk-bw.de
www.handwerk-bw.de