WORLD OF MISS

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WORLD OF MISS
WORLD OF MISS
WORLD OF MISS
missmind ist das Herzstück der
World of miss!
missMIND sorgt dafür, dass Ihre Marken
und Produkte in das Mindset der Zielgruppe
junger Frauen von 16 bis 35 kommen –
digital, mobil und in gedruckter Form.
missMIND hat Kenntnis darüber, was
die Zielgruppe wirklich beschäftigt.
missMIND baut Glaubwürdigkeit auf.
missMIND ist das MASTERMIND zum
Transfer von Markenbotschaften in die
Zielgruppe der 16- bis 35-jährigen Frauen.
missMIND ist Ihr Partner für redaktionelle
Kooperationen und Innovationen.
missMIND IST IHR CREATIVE/PR- UND SOCIAL-MEDIA-EXPERTE
WORLD OF MISS
Die Website als
“Buzzfeed für junge Frauen“
Das Magazin
10 Mal im Jahr
Die App als
Teil des täglichen
Lebens
IHRE ANSPRECHPARTNER
Caroline Weissenbacher
Verkaufsleitung
caroline.weissenbacher@miss.at
+43/1/601 17-986
Mele Bell
stv. Verkaufsleitung
mele.bell@miss.at
+43/1/601 17-937
Julia Mitterbauer
Key Account
julia.mitterbauer@miss.at
+43/1/601 17-997
Hainburger Straße 33
1030 Wien
Hainburger Straße 33
1030 Wien
Hainburger Straße 33
1030 Wien
Kristina Benkotic
Digital Sales &
Video-Contentmarketing
kristina.benkotic@miss.at
+43/1/601 17-637
Hainburger Straße 33
1030 Wien
PRINT
IST DAS
MAGAZIN ...
FACTS
Erscheinung: 10 x im Jahr
Druckauflage: (Ø lt. ÖAK 2013)
• 63.520 Stk.
Verkaufte Auflage mit GV
max. 35 % (ÖAK 2013):
• 33.468 Stk.
Abos (inkl. Testabos):
• 14.215 Stk.
Reichweite (MA 13/14):
• LeserInnen: 138.000 (1,9 %)
• Frauen: 131.000 (3,5 %)
• Männer: 8.000 (0,2 %)
• Frauen, 16-35 Jahre: 97.000 (9 %)
• Frauen, 16-35 Jahre, ABC1-Schicht:
51.000 (9,4 %)
Leserstrukturen (MA 13/14):
• 70 % der miss-Leserinnen
sind zwischen 16 und
35 Jahre alt.
• 34,3 % der miss-Leserinnen
leben in Wien.
• 85,4 % der miss-Leserinnen
interessieren sich für Mode &
modische Bekleidung.
• 83,7 % der miss-Leserinnen
interessieren sich für Kosmetik
& Körperpflege.
... für die trendorientierte, lebenslustige junge Frau, die
wissen möchte, was in ist, gerne experimentiert und
ebenso gut unterhalten wie gut informiert sein möchte.
Dementsprechend überzeugen die Themen der miss mit
einem individuellen Lifestyle, in dem Service ganz groß
geschrieben wird und alle Tipps aus den Kernbereichen
Mode, Beauty, Living, Reisen, Gourmet und DIY praxisnah
und vor allem trag- und bezahlbar sind. Denn die miss
kommt als Gesamtpaket daher und ist beste Freundin,
Beraterin und Ideenspenderin gleichermaßen – zehn Mal
im Jahr, jede Ausgabe als Konzeptheft mit Schwerpunktthema. Charakteristisch sind neben dem beliebten
Pocket-Format vor allem das humorvolle Wording, die Nähe
zur Leserin und der starke Österreichbezug, der in dieser
Form einzigartig ist und die miss zum ständigen Begleiter
in der Handtasche macht.
ERSCHEINUNGSTERMINE
Ausgabe
Erscheinungstermin
Anzeigen- Druckunterlagenschluss
schluss
Schwerpunktthemen
158/1505.02.1513.01.1520.01.15Job/ Technik/ Gadget
159/1505.03.1510.02.1517.02.15Fashion / Trends
160/1502.04.1510.03.1517.03.15Fit & Fun
161/1507.05.1514.04.1521.04.15Liebesgeschichten
162/1503.06.1512.05.1519.05.15Green Glamour
163/1502.07.1509.06.1516.06.15Sommer
164/1503.09.1511.08.1518.08.15Fashion / Trends
165/1501.10.1508.09.1515.09.15miss @ home
166/1505.11.1513.10.1520.10.15Beauty
167/1503.12.1510.11.1517.11.15Party/ Geschenke
PRINT
FORMATE & PREISE
Beileimer
Beilagen
20 g
€ 120,– / Tsd.
20 g € 89,– / Tsd.
30 g
€ 135,– / Tsd.
30 g € 105,– / Tsd.
40 g
€ 150,– / Tsd.
40 g € 120,– / Tsd.
50
g
€ 165,– / Tsd.
50 g € 135,– / Tsd.
PREMIUMPLATZIERUNGEN
U2 / Seite 3
336 x 222 mm
U2
168 × 222 mm
U3
168 × 222 mm
U4
168 × 222 mm
1/1 (1. Heftdrittel): Beikleber (Sachets)
Nur in Verbindung mit einer 1/1 Seite.
Maschinelle Verarbeitung: € 69,– / Tsd.
Händische Verarbeitung auf Anfrage.
Teilformate
Wir behalten uns das Recht vor, Teilformate auf
ganzen Seiten zusammengestellt zu platzieren.
Bei ausdrücklichem Wunsch auf Einzelplatzierung
im redaktionellen Umfeld muss ein Platzierungszuschlag von 20 % auf den Listenpreis gerechnet
werden.
Bei Belegung einer Teilauflage sind € 89,–/ Tsd. zu
berechnen. Portokosten laut Tabelle bei Überschreitung des Standardgewichts von 10 g pro
Sachet.
Promotion / Advertorial
Gerne gestalten wir Ihre Promotion oder Ihr Advertorial nach Ihren individuellen Wünschen um
zusätzlich € 750,- inkl. 3 Korrekturschleifen (jede
weitere Korrekturschleife kostet € 350,-).
€ 15.450,–
€ 8.000,–
€ 7.400,–
€ 8.350,–
€ 6.800,–
Teaser-Anzeigen
Bei Belegung von Teaser-Anzeigen werden
zusätzlich 10 % Platzierungszuschlag pro Format
verrechnet.
Individuelle Videoproduktion
ab € 1.990,- (auf Anfrage)
IM DETAIL
Portokosten-Beilagen
bis 20 g € 44,– / Tsd. bis 30 g € 55,– / Tsd.
bis 40 g € 61,– / Tsd. bis 50 g € 76,– / Tsd.
ab 51 g Auf Anfrage
Bei Belegung einer Teilauflage ist jeweils die nächsthöhere
Gewichtsklasse zu berechnen. Bei Beilagen und Beileimern
werden Portokosten für die Abobelegung verrechnet! Alle
Tarife zuzüglich der gesetzlichen Abgaben und Steuern.
Fertigung
Durch die maschinelle Fertigung der Magazine kann bei
einem Rollenoffsetdruck eine Normabweichung von bis
zu 3 mm entstehen. Daher müssen anschnittgefährdete
Elemente mit einem Mindestabstand von 5 mm zu allen
Beschnitträndern platziert werden.
Stornobedingungen
Für Premiumplatzierungen, U4-, U2 / Seite 3-, U3Platzierungen liegt eine schriftliche Bestätigung des Verlages vor. Bei Stornierung gelten folgende Bedingungen: U4,
U3, U2 / Seite 3: bis zu 6 Monate vor Anzeigenschluss ohne
Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr vom Bruttomediawert; Premiumplatzierungen & Sonderwerbeformen
(Beilagen und Beileimer): bis zu 3 Monate vor Anzeigenschluss ohne ­Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr
vom Bruttomediawert.
AGB
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die AGB der
Styria Multi Media Ladies GmbH & Co KG in ihrer jeweils
aktuellen Fassung gelten. Diese sind in den aktuellen Mediadaten enthalten und unter www.styria-multi-media.com
jederzeit abrufbar.
PRINT
APP
2/1 Seite
336 mm x 222 mm
€ 11.750,–
1/1 Seite
168 mm x 222 mm
€ 6.200,–
1/1 Panorama
336 mm x 111 mm
€ 7.450,–
1/2 Seite
168 mm x 111 mm
IST DIE
APP ...
... die zum Bestandteil des täglichen Lebens wird. Was gibt es
heute zu gewinnen? Wo steigt die coolste Party? Welche
Styling-Tipps bekomme ich von der Community und was
treiben eigentlich die Stars so? User können die miss-Welt
mitbestimmen und bunter machen. Außerdem bietet die
missAPP ein attraktives Belohnungssystem, wobei jede
Aktivität in der APP mit Punkten belohnt wird. Je intensiver
die Interaktion, desto mehr Punkte! Die Punkte können
jederzeit in der Kategorie MYmiss in Produkte, Eintrittskarten,
Gutscheine etc. eingetauscht werden.
• missFEED: Gemeinsam erarbeitete, viral relevante
„Advertorial“-Beiträge (inkl. Bewegtbild)
• missFOLLOW: ausgewählte Social-Media-Beiträge
84 mm x 222 mm
• missACTIVITY: Gewinnspiele, Votings etc.
€ 3.700,–
• MYmiss: Integration von Belohnungs-Produkten
1/3 Seite
168 mm x 74 mm
56 mm x 222 mm
€ 2.800,–
1/4 Seite
168 mm x 55,5 mm
42 mm x 222 mm
84 mm x 111 mm
€ 2.150,–
Zur
Info
Alle Formate werden abfallend gedruckt
(3 mm Überfüller). Satzspiegelformate auf
Anfrage. Formatangaben: Breite x Höhe.
ONLINE
IST DIE
WEBSITE ...
FACTS
(ÖWA, Facebook, Stand: Nov. 14)
... die unerlässliche Informationsquelle junger
Österreicherinnen.
• Seit Oktober 2014: Österreichs größtes Frauenportal
• Das „little Buzzfeed“ junger Frauen von 16-35 Jahren
zeigt alles über missSTARS, missFASHION, missBEAUTY,
missLIFESTYLE – Stories, die sonst niemand hat! Texte,
Videos und Best-of-Listen.
• Eigene Formate, auf die sich die aktive miss-Community
freut: ManicureMonday, DIY Tuesday, TryoutWednesday:
von den missRedakteurinnen getestet und für gut
befunden. Alle Stories, ob missPRINT oder missONLINE,
werden mit der miss-FB-Gemeinde geteilt und jeder User
hat die Möglichkeit, Geschichten mitzugestalten.
• Eine miss-Welt für alle!
• Unique Clients – 1.039.906
• Visits – 2.401.259
• Page Impressions – 4.430.841
• Newsletter: 21.000
• Facebook-Fans: 70.000
LESER
ONLINE
(MA 13/14)
• 56,0 % der miss-LeserInnen
nutzen soziale Netzwerke zur
Unterhaltung & Entspannung
• 90,6 % der miss-LeserInnen surfen
im Internet über PC, Laptop, Notebook und Netbook
• 81,1 % der miss-LeserInnen surfen
im Internet über Handy und Smartphone
www.miss.at/
mediadaten
Ihr Zugang zu unseren
Online-Werbeformen
KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN
PARTNER
Für uns ist es selbstverständlich, SIE als Partner von den Vorteilen der ersten Stunde profitieren
zu lassen, weshalb wir Ihnen für den gemeinsamen Startschuss äußerst attraktive Kooperationsmöglichkeiten geschnürt haben:
missMINI
missSMALLAPP
Magazin: 1/1 Anzeige oder Advertorial (Bilder + Text
beigestellt, 3 Korrekturschleifen inkl., jede weitere € 350,-)
miss.at: Advertorial im passenden Themenumfeld inkl.
Gewinnspiel/Bildergalerie/Foto-Upload, 25.000 AI’s
miss.at: Newsletter-Integration
Monatlich buchbar,
Erfolgs-Optimierung durch
miss-Konzept € 3.530,-
Mediawert € 10.000,- als „Mini-Crossmediapaket“: € 7.500,(abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt)
(abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt)
• miss Activity: 1 Interaktionsbewerb pro Monat
• MYmiss: 3 Eintauschprodukte pro Monat
missMAXI
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Magazin: 1/1 Anzeige oder Advertorial (Bilder + Text
beigestellt, 3 Korrekturschleifen inkl., jede weitere € 350,-)
miss.at: Advertorial im passenden Themenumfeld inkl.
Gewinnspiel/Bildergalerie/Foto-Upload, 25.000 AI’s
miss.at: Newsletter-Integration
App: Interaktion im Channel „Activity“
App: Produkt-Präsenz im Channel „MYmiss“
nur Jahreskooperation,
Branchen-Exklusivität:
€ 7.060,-/Monat (FebruarDezember) oder € 70.600,in max. 2 Teilbeträgen
(Februar & Juli)
Mediawert € 13.000,- als „Maxi-Crossmediapaket“: € 10.500,-
• missFeed: 2 Stories
oder Videos* pro Monat
• missFollow: 3 Beiträge pro
Monat
• missActivity: 1 Interaktionsbewerb pro Monat
• MYmiss: 3 Eintauschprodukte pro Monat
(abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt)
MYmiss
1/6 Seite im Magazin plus Produktpräsentation in der App
im Channel „MYmiss“ (VK-Wert der Produkte € 500,-)
Paketpreis: € 1.200,(abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt)
Magazin + Online + App
kombinieren !
(abzgl. 15% AP, zzgl. 20% MwSt)
* Produktionskosten für 4 Videos pro
Jahreskooperation sind inkludiert
Tipp!
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Inserate (auch in Beilagen) dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandeln
hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale
den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß
unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des
Verlags (z. B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt.
ergibt, sind Anzeigen innerhalb eines Jahres und hier
monatlich zu konsumieren, außer es ergibt sich aus dem
Anzeigenbetrag und der Anzeigengröße etwas anderes.
6. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe
werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres
erscheinenden Anzeigen gewährt. Sollten innerhalb des
Kalenderjahres eine oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die Ausfallszeit.
7. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen
Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag
abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt.
Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Verlag rückzuvergüten. Der Anspruch auf rückwirkenden
Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats
nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden
ist. Bei Zwangsausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher
Nachlass.
- Leistungen, die eine 15-prozentige Agentur- (Mittler-)
Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistung selbst, die
Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets und die Übernahme
des Delkredere und die Haftung für Copyright-Fragen.
AUFTRAGSERTEILUNG
1. Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Auftragsbestätigung. Andere
Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, ihnen
wird auch in jenem Ausmaß widersprochen, in dem sie
den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht widersprechen. Gegenüber Konsumenten im Sinne
des § 1 KSchG gilt Folgendes: Widersprechen einzelne
Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die
für Konsumenten gelten, so werden diese Bestimmungen durch die gesetzlichen ersetzt; die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
8. Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden
den Verlag nicht.
9. Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des
Verlages grundsätzlich nicht garantiert. Ein Ausschluss
kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten schriftlich
vereinbart werden.
10.Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung
nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom
Verlag gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch
einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – ohne
Angabe von Gründen abzulehnen oder von angenommenen Aufträgen zurückzutreten.
3. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche
Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden,
binden den Verlag nicht.
11.Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Veränderungen übernimmt der
Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
Der Verlag behält sich vor, schriftliche Anzeigenbestellungen zu verlangen. Dies gilt auch für Anzeigen, die auf
elektronischem Weg auf Datenträger oder über Datenleitungen übermittelt werden.
4. Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der
Schriftform.
12.Der Verlag behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen.
13.Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten Druckunterlagen. Der Verlag
gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschließlich der
Auftraggeber verantwortlich ist. Eine Warnpflicht des
Verlages besteht in diesem Zusammenhang nicht.
AUFTRAGSABWICKLUNG
5. Anzeigen sind innerhalb der angegebenen Frist zu konsumieren. Nicht konsumiertes Anzeigenvolumen verfällt
ohne Barablöse oder Rückzahlung bereits bezahlter Anzeigen ersatzlos. Sofern sich keine Frist aus dem Vertrag
-1-
AGB
14.Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich
beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem
Verlag gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben
ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der
Verlag lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die
durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem
bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen,
ab. Der Verlag haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit
dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im
Gewährleistungsfall hat der Verlag das Recht, sich von
der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch
zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem
späteren Erscheinungstermin, der mit dem Auftraggeber
abzustimmen ist, mängelfrei nachgeholt wird.
6 Abs. 1 E-Commerce Gesetz (ECG) im Onlinebereich
bzw. sonstige für den mobilen, digitalen etc. Bereich
geltende Gesetzesbestimmungen einzuhalten. Sollte
der Auftraggeber dieser Kennzeichnungspflicht nicht
nachkommen, behält sich der Verlag vor, die Annahme
des Inserats abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht
eines Gesetzesverstoßes, Namen und Anschrift bzw.
sonstige Daten des Auftraggebers auf Anfrage dem
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie
den gem. § 14 Abs. 1 zweiter und dritter Satz UWG
klagebefugten Einrichtungen oder sonstigen Behörden
(zB Magistrat, Polizei), Gerichten, oder sonstigen Dritten
(zB gem. § 18 Abs 4 ECG) mitzuteilen. Der Verlag behält
sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen
Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden
Werbekampagne). Er kann aus diesem Grund sowohl die
Annahme eines Werbeauftrags ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das
erschienene Inserat gegründet werden (so zum Beispiel
auch, wenn sie von Mitbewerbern des Verlags geltend
gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich
angeordneten Gegendarstellungen, Urteilsveröffentlichungen und (vorläufigen) Mitteilungen), vollkommen
schadlos und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst
entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten;
dies umfasst daher auch Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu
einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines
dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens
nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige
Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
Ansprüche des Auftraggebers welcher Art auch immer
sind ausgeschlossen.
15.Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber
beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
16.Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem
Abdruck ebenfalls keine Ansprüche.
17.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet
der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten
Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem
anderen, seitens des Verlages genannten Termin nicht
zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Verlag
anzufertigender Coples, Filme oder grafischer Arbeiten
hat der Auftraggeber zu tragen.
18 .Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen
endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
21.Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder
einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und
entgangenen Gewinn, insbesondere aufgrund einer
positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der
Verlag haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten.
19.Beanstandungen aller Art sind schriftlich innerhalb von
8 Tagen (Rügepflicht) nach Erscheinen der Anzeige bei
sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu erheben.
20.Der Auftraggeber garantiert und haftet dafür, dass
das Inserat gegen keinerlei rechtliche Vorgaben, nicht
gegen das Ansehen des Verlags oder die guten Sitten
verstößt, technischen Anforderungen genügt, er alle
rechtlichen Bestimmungen einhält (z. B. UWG, Abgabe
lt. GlückspielG) und alle notwendigen Rechte inne- bzw.
eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z.B.
Immaterialgüterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder
usw.) nicht verletzt. Der Auftraggeber garantiert daher
beispielsweise auch bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 GewO bzw. §
22.Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen
u. a.) sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der Verlag
behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu
veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach
Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.
-2-
AGB
BERECHNUNG & BEZAHLUNG
STORNOS
23.Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der
Preisliste gewährt.
33.Stornos müssen grundsätzlich mit eingeschriebenem
Brief erfolgen, der den Verlag zehn Werktage vor dem
jeweiligen Anzeigenschluss erreichen muss, in welchem
Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers
(Stornogebühr) nicht besteht. Bei nach dem genannten
Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle
Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrages. Eine Stornierung von Folgeaufträgen (mehrere
Schaltungen von Inseraten) ist nach der ersten Schaltung
nicht mehr möglich. Für Premiumplatzierungen, U4-,
U2 / Seite 3-, U3- Platzierungen liegt eine schrifliche
Bestätigung des Verlages vor. Bei Stornierung gelten
folgende Bedingungen: U4, U3, U2 / Seite 3: bis zu 6
Monate vor Anzeigenschluss ohne Stornogebühren
– danach 50% Stornogebühr vom Bruttomediawert;
Premiumplatzierungen & Sonderwerbeformen (Beilagen
und Beileimer): bis zu 3 Monate vor Anzeigenschluss
ohne Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr vom
Bruttomediawert.
24.Rechnungsreklamationen sind binnen 2 Wochen ab
Ausstellung schriftlich geltend zu machen.
25.Der Verlag ist unter wichtigen Umständen auch berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von
der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen,
ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche
Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
26.Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen
laut §§ 456 ff UGB verrechnet. Weiters werden aus dem
Titel des Zahlungsverzuges die Satz- und Inkassospesen,
Kosten der außergerichtlichen oder gerichtlichen Betreibung, gem. §1333 Abs. 2 ABGB geltend gemacht. Der
Verlag behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Laufende und weitere Aufträge
des Säumigen können vom Verlag bis zur vollständigen
Bezahlung des fälligen Betrags zurückgestellt werden.
ALLGEMEINES
34.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
35.Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere
Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der
veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75
% der Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen
sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation zu
bezahlen.
27.Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen
Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in
Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
28.Kosten für Lithografien bzw. für die Übertragung digitaler Daten per ISDN hat der Auftraggeber zu zahlen.
30.Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder
anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.
36.Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der
Auftraggeber stimmt ausdrücklichder Speicherung und
Verarbeitung der von ihm bekanntgegebenen Daten
sowie der Übermittlung von Werbematerial auch in
Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax,
SMS/MMS) durch die Verlagsgruppe Styria Multi Media
AG & Co KG und deren Tochterunternehmen (Liste auf
www.styria-multimedia. com) über ihre Produkte und Aktionen zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen
werden.
31.Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei
Wochen vor dem Erscheinungstermin) werden die
dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt.
37.Auf das Auftragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten daraus ist ausschließlich österreichisches Recht
unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR und des
UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.
29.Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz
bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die
Berechnung. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen
aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen
Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert
berechnet.
32.Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz etc.)
werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
-3-
AGB
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ONLINE-ANZEIGEN
46.Der Verlag ist berechtigt, Werbematerial und Links, die
gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige
Absprache mit dem Auftraggeber nicht notwendig ist,
dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert
wird.
38.Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen,
Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen
Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner,
Texte, Links und anderes), müssen spätestens 5 Werktage
vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und den IAB-Standards entsprechend
seitens des Auftraggebers übermittelt werden.
47.Die Sperrung befreit den Auftraggeber nicht von der
Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der
Auftraggeber hat vielmehr die Möglichkeit, das Werbematerial innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen
ab Information durch den Verlag nachzubessern. Wird
innerhalb dieses Zeitraums seitens des Auftraggebers
ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses
wieder geschalten. Der Auftraggeber hat dem Verlag die
Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials
schriftlich zu bestätigen. 48.Weitergehende Erstattungsoder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus
einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen
39.Der Verlag hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf
ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung
(insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und
Dateigrößen u. a.) zu prüfen und gegebenenfalls zur
Anpassung an den Auftraggeber zu retournieren. Dabei
ist der Verlag auch berechtigt, diese Anpassungen nach
vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber selbst
vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.
40.Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur
Schaltung der Werbung bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions
u. a.) ist der Verlag von allen daraus sowie aus den durch
die externe (Ad-)Server- Anbindung der veröffentlichten
Werbung resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei
sämtliche Kosten umfasst sind.
41.Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht
gewährleistet werden kann, ist der Verlag unabhängig
von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material
unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von
jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit.
42.Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten
richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers im Sinne des § 6 Abs. 1
E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind.
43.Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den
nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen sowie
gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch
das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz
entsprechen.
44.Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine
rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern
kommerzieller Kommunikation zulassen.
45.Der Verlag gibt keine Garantien über die Platzierung
und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die
Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus
redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen
Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren.
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AGB
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ADVERTORIALS
des Auftrags, insbesondere solche, die auf das gelieferte
Material gegründet sind, vollkommen schad- und klaglos;
dies umfasst auch Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten. SMM Ladies ist berechtigt, bei begründetem
Verdacht eines Rechtsverstoßes Daten des Auftraggebers
wie Namen und Adresse auf Anfrage an Schutzverbände,
Behörden, Gerichte, sonstige Dritte ohne Ansprüche des
Auftraggebers welcher Art auch immer zu übermitteln.
Für die Erstellung von ADVERTORIALS / PROMOTIONSEITEN
durch Styria Multi Media Ladies GmbH & Co KG, nachfolgend
kurz „SMM Ladies“ genannt, Stand 01.05.2013:
- Generell gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lt.
Preisliste 2015, sofern diese hier keine Abänderung oder
Ergänzung erfahren. Diese sind einseh- und downloadbar
unter www.styria-multi-media.com.
- Für die Erstellung von Advertorials / Promotionseiten
gelten gewisse Sonderregelungen, die im Folgenden
angeführt werden. Mit der Beauftragung eines Advertorials
/ einer Promotionseite akzeptiert der Auftraggeber diese
Sonderregeln.
6. Zwecks kontinuierlicher Abstimmung muss vom
Auftraggeber ein fixer Ansprechpartner für SMM Ladies
bekanntgegeben werden. Der Auftraggeber stellt sicher,
dass der Ansprechpartner zu den definierten Abstimmungsterminen (siehe Punkt 7) verfügbar ist. Änderungen in der
Person des Ansprechpartners werden vom Auftraggeber
unverzüglich bekannt gegeben.
1. Bei einem Advertorial handelt es sich um eine redaktionell
gestaltete Seite, die mit einer werblichen Botschaft versehen ist. Ein Advertorial ist demnach als Werbeschaltung
zu handhaben und entsprechend § 26 MedienG mit
„Werbung, entgeltliche Einschaltung, bezahlte Anzeige“ zu
kennzeichnen.
7. SMM Ladies legt dem Auftraggeber sofort nach Beauftragung einen Zeitplan vor, der den Ablauf des Abstimmungsprozesses bis zur Finalisierung des Advertorials beinhaltet.
Die Gestaltung des Advertorials umfasst DREI Feedbackbzw. Abstimmungsschleifen, bei denen kundenseitige
Änderungswünsche kommuniziert werden können.
Danach (ab der VIERTEN Feedbackschleife) wird jede Feedbackschleife von SMM Ladies mit € 350 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt (SMM Ladies
macht den Auftraggber darauf im Abstimmungsprozess
schriftlich aufmerksam). Das von SMM Ladies kommunizierte Abgabedatum ist bindend – danach können keine
Änderungen mehr angenommen werden, das Advertorial
gilt als zum Druck freigegeben. SMM Ladies behält sich
Abweichungen vom Terminplan vor, die jedoch dem Auftraggeber ehestmöglich bekannt gegeben werden.
2. Ziel der Advertorialgestaltung ist es, Produkte des Auftraggebers im Stil des Magazins zu präsentieren. Deshalb müssen gewisse grafische und optische Grundsätze gewahrt
bleiben (Layout, Schriften, Aufbau des Advertorials) und
können vom Auftraggeber nicht geändert werden.
3. „Special Advertorials“ (MYmiss, Luxusgewinnspiele, etc. )
der Magazine der SMM Ladies bieten ein vorgefertigtes
Layout, in das Produkte des Auftraggebers eingefügt
werden. Diese Formatvorlage ist für SMM Ladies nicht
bindend: Abänderungen (bspw. Farbgebung, Gestaltung,
Hintergrund, etc. ) können daher jederzeit von SMM Ladies
ohne vorherige Verständigung des Auftraggebers durchgeführt werden.
8. Sollte das Advertorial nach Beauftragung (bzw. maximal 5
Werktage vor Abgabedatum) storniert werden (auf Kundenwunsch, Auftraggeber liefert Material nicht rechtzeitig
an, finale Freigabe nicht zeitgerecht, etc.) behält sich SMM
Ladies vor, dem Auftraggeber 50% des Mediawerts als
Kompensation für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
4. Material (Texte, Bilder, Grafiken) wird vom Auftraggeber
entsprechend den Vorgaben der SMM Ladies rechtzeitig,
spätestens zum bekannt gegebenen Druckunterlagenschluss angeliefert. Vom Auftraggeber zusätzlich gewünschtes Material wird nach entsprechender Anbotslegung
durch die SMM Ladies und Beauftragung durch den
Auftraggeber von SMM Ladies in Rechnung gestellt.
- Das Eigentum und Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung,
Layout, Titel, Text, Fotos etc. an vom Verlag gestalteten Sujets verbleiben beim Verlag, sofern mit dem Auftraggeber
im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich
im vereinbarten Produkt oder ausdrücklich in vom Verlag
gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlicht
werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung des Verlags.
5. Der Auftraggeber garantiert, dass er hinsichtlich des
gelieferten Materials über alle Rechte verfügt und das
Material nicht gegen rechtliche Bestimmungen, das
Ansehen oder Interessen der SMM Ladies oder die guten
Sitten verstößt. Der Auftraggeber garantiert daher insbesondere, dass das Material nicht gegen den Bildnisschutz
oder sonstige Immaterialgüterrechte (zB Marken-, Patent-,
Fotografenrechte) verstößt Der Auftraggeber hält die
SMM Ladies gegen Ansprüche Dritter aus und im Rahmen
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