EG-Sicherheitsdatenblatt

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EG-Sicherheitsdatenblatt
AVISTA OIL Refining & Trading Deutschland GmbH
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
PENNASOL INDUSTRIE-GETRIEBEÖL CLP 150
Druckdatum: 12.06.2015
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Materialnummer: 150122PEN
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
PENNASOL INDUSTRIE-GETRIEBEÖL CLP 150
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Getriebeöl
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Daten verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname:
Straße:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
AVISTA OIL Refining & Trading Deutschland GmbH
Bahnhofstraße 82
D-31311 Uetze
+49 5177 / 85 - 113
vertrieb@pennasol.de
Internet:
Auskunftgebender Bereich:
www.pennasol.de
Produktmanagement (msds@avista-oil.de)
1.4. Notrufnummer:
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten erreichbar.:
Mo - Do 9 - 15 h, Fr 9 - 12 h
+49 5177 / 85 - 100
Weitere Angaben
Gemische sind nicht registrierungspflichtig. Die Registrierungsnummern der Inhaltsstoffe dieses
Gemisches (soweit vorhanden) wurden unter Punkt 3 angegeben.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.3. Sonstige Gefahren
Produkt kann einen Film auf der Wasseroberfläche bilden , der den Sauerstoffaustausch verhindern
kann. Siehe Abschnitt 11, 12 und 15.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Chemische Charakterisierung
Additiv, Mineralöl.
Weitere Angaben
Alle Konzentrationen sind Gewichtsprozenteinheiten für Flüssigkeiten und Volumenprozenteinheiten für
gasförmige Produkte. Andere Stoffe, die nicht als gefährlich bewertet sind, bis zu 100%.
Dieses Gemisch enthält keinen als gefährlich eingestuften Inhaltsstoff , dessen Konzentration die in
Artikel 3.2.2 (Anhang II, VO 1907/2006/EG) beschriebenen Grenzwerte überschreitet.
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Revisions-Nr.: 2
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Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen . Niemals einer
bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten . Bei Unfall oder Unwohlsein sofort
Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife . Verunreinigte Kleidung sofort
ausziehen und sicher entfernen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser
spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. Aspirationsgefahr:
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2).
Schaum.
Trockenlöschmittel.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen.
Ungeeignete Löschmittel
Wasser.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Die Bildung brennbarer Dämpfe ist möglich, bei Temperaturen über: Flammpunkt.
Das heisse Produkt entwickelt brennbare Dämpfe.
Im Brandfall können entstehen:
Pyrolyseprodukte, toxisch.
Kohlenwasserstoffe.
Kohlendioxid.
Kohlenmonoxid.
Schwefelwasserstoff (H2S).
Stickoxide (NOx).
Phosphoroxide.
Rauch.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden .
Vollschutzanzug.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
Zusätzliche Hinweise
B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen .
Verfahren
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Zu vermeidende Bedingungen: Inhalation.
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Bei einem Eindringen in den Erdboden ist das Produkt mobil und kann das Grundwasser
verunreinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 8 & 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Siehe Abschnitt 6.1.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten , dass folgendes ausgeschlossen ist:
Nebelerzeugung/-bildung
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Weitere Angaben zur Handhabung
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.
Die Bildung brennbarer Dämpfe ist möglich, bei Temperaturen über: Flammpunkt
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit:
Selbstentzündliche Stoffe.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Vor Feuchtigkeit schützen.
Kühl aufbewahren.
Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über 50 °C aufbewahren.
Lagerklasse nach TRGS 510:
10
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
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8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Verschmutzte Materialien sollten vom
Arbeitsplatz am Ende jedes Arbeitstages entfernt und draußen gelagert werden .
Augen-/Gesichtsschutz
Dicht schließende Schutzbrille.
DIN-/EN-Normen: DIN EN 166
Handschutz
Geeignet sind beispielsweise Schutzhandschuhe der Firma KCL GmbH , D-36124 Eichenzell, Telefon
+49 (0)6659 87300, E-mail: vertrieb@kcl.de mit folgender Spezifikation (Prüfung erfolgte nach EN374):
Bei Vollkontakt/Spritzkontakt:
Camatril (Artikel-Nr.: 731; Material: Nitril; Mindestschichtstärke: 0,33 mm; Durchbruchzeit: 480 min)
Dermatril (Artikel-Nr.: 740; Material: Nitril; Mindestschichtstärke: 0, 11 mm; Durchbruchzeit: 30 min)
Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EU-Richtlinie 89/686/EWG
und der daraus ergebenden Norm EN374 genügen. Die oben genannten Durchbruchszeiten beruhen
auf Labormessungen von KCL nach EN 374 und sind nur für diesen KCL-Artikel maßgebend.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Körperschutz
Die Art der persönlichen Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und Menge des gefährlichen
Stoffes am Arbeitsplatz ausgewählt werden. Zum Schutz vor unmittelbarem Hautkontakt ist
Körperschutz (zusätzlich zur üblichen Arbeitskleidung) erforderlich.
Chemikalienbeständige Sicherheitsschuhe. mit Stahlschutzkappe.
DIN-/EN-Normen: DIN EN 344
Atemschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .
Nebelerzeugung/-bildung: Filtergerät mit Filter bzw. Gebläsefiltergerät Typ: A-P2.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Technische Massnahmen zur Vermeidung der Exposition.
Organisatorische Massnahmen zur Vermeidung der Exposition .
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand:
Farbe:
flüssig
gelb, braun
Geruch:
charakteristisch
Prüfnorm
Zustandsänderungen
Siedebeginn und Siedebereich:
> 320 °C
Flammpunkt:
> 200 °C DIN ISO 2592
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
0,6 Vol.-%
6,5 Vol.-%
> 250 °C ASTM E 659
Zündtemperatur:
Dichte (bei 15 °C):
880 - 890 g/cm³ DIN 53217
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
unlöslich in: Wasser.
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Kin. Viskosität:
(bei 40 °C)
135 - 165 mm²/s DIN 51562
9.2. Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Siehe Abschnitt 9.
10.2. Chemische Stabilität
Bei sachgerechter Lagerung und Handhabung ist das Produkt stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Die Bildung brennbarer Dämpfe ist möglich, bei Temperaturen über: Flammpunkt
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel, stark.
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine Daten verfügbar.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Siehe Abschnitt 5.3.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
Akute Toxizität
Einstufung: keine/keiner.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
vorgenommen.
Reiz- und Ätzwirkung
Einstufung: keine/keiner.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
vorgenommen.
Sensibilisierende Wirkungen
Einstufung: keine/keiner.
Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Einstufung: keine/keiner.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
vorgenommen.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Die Inhaltsstoffe dieser Mischung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1 oder 2.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
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Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
Einstufung: keine/keiner.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
vorgenommen.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).
Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar. (Angaben beziehen sich auf die Hauptkomponente.)
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
12.4. Mobilität im Boden
Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder
vPvB.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Verhalten in Kläranlagen: Mechanische Abtrennung in Reinigungsanlagen möglich.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Vermischungsverbote nach Altölverordnung beachten .
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche
Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen.
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAVK branchenund prozessspezifisch durchzuführen.
Abfallschlüssel Produkt
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und
130205
19 fallen); Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle auf Mineralölbasis
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und
130205
19 fallen); Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle auf Mineralölbasis
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und
130205
19 fallen); Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle auf Mineralölbasis
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt
werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind zu entsorgen .
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Sonstige einschlägige Angaben
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse:
2 - wassergefährdend
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
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