Broschüre - SENS eRecycling
Transcription
Broschüre - SENS eRecycling
Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln Was Sie in Recyclingbetrieben über Asbest wissen müssen Sammelstellen, Recycling- und Entsorgungsbetriebe Es geht um Ihre Gesundheit In der Schweiz ist die Verwendung von Asbest seit 1990 verboten. Trotzdem trifft man heute noch vielerorts auf asbesthaltige Werkstoffe. Dabei handelt es sich um Altlasten, die vor allem bei Umbau- und Renovationsarbeiten zum Vorschein kommen. In der Schweiz sind bisher über tausend Personen im Zusammenhang mit Asbest gestorben. Bei der Annahme und Verarbeitung dieses Materials besteht auch für Mitarbeitende von Recyclingunternehmen die Gefahr, freigesetzte Asbestfasern einzuatmen. In dieser Broschüre erfahren Sie, – in welchen Situationen es bei der Verarbeitung von Abfällen zu einem problematischen Kontakt mit Asbestfasern kommen kann – welche Schutzmassnahmen zu treffen sind – wann Spezialisten für die Sanierung hinzuzuziehen sind Die Suva setzt sich zusammen mit den Sozialpartnern für die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten ein. Sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation unter einem Dach. 3 Inhalt Was ist Asbest und wo kommt er vor? 6 Gesundheitsrisiken 7 Asbest bei der Verarbeitung von Abfällen 8 Anwendungsformen von Asbest festgebunden, schwachgebunden, rein 10 Wie vorgehen bei Asbestverdacht auf dem Betriebsareal? (Ablaufschema) 12 Arbeiten mit Asbestgefährdungen bei der Annahme und der Weiterverarbeitung von Abfällen auf dem Betriebsareal, erforderliche Massnahmen – Dachplatten, Kanalisationsrohre, Kanäle und Pflanzgefässe – Leichtbauplatten und Deckenplatten – Elektroverteiler, Schalter und Elektrozubehör – Elektrogeräte wie Kochherde, Waschmaschinen und Speicheröfen – Dämmung von technischen Anlagen wie Wassererwärmern, Heizkesseln, Tanks – Dämmung von Rohren und Leitungen – Dichtungen an technischen Anlagen wie Heizungen, Kesseln, Pumpen (Asbestschnüre) – Dichtungen an technischen Anlagen wie Heizungen, Pumpen, Leitungen (Flanschdichtungen) – Farben und Lacke, Beschichtungen – Holzfenster – Kupplungssätze, Trommelbremsen und ausgediente Platten von Scheibenbremsen 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 Umbau- und Rückbauarbeiten an technischen Anlagen und Gebäuden 36 Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen 37 Geeignete Schutz- und Hilfsmittel 38 Rechtliche Aspekte 40 Anlaufstellen, weitere Informationen 42 5 Was ist Asbest und wo kommt er vor? Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe von mineralischen Fasern, die in bestimmten Gesteinen vorkommen. Das Besondere des Asbests liegt in seiner beständigen, fasrigen Struktur. Asbest besitzt folgende Eigenschaften: – hitzebeständig bis 1000 °C – beständig gegenüber vielen aggressiven Chemikalien – hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit – hohe Elastizität und Zugfestigkeit – lässt sich gut in verschiedene Bindemittel einarbeiten Dank dieser Eigenschaften wurde Asbest in Industrie und Technik vielfältig eingesetzt. Deshalb ist er heute noch vielerorts anzutreffen. Asbestfasern 1/10 mm 6 Gesundheitsrisiken Wie gelangt Asbest in den Körper? Asbest ist dann gefährlich, wenn er eingeatmet wird. Bereits geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft können zu Lungen- und Brustfellkrankheiten führen. Wie wirkt Asbest? Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf. Werden sie mechanisch bearbeitet, spalten sie sich der Länge nach in immer feinere Fäserchen auf. Diese feinen Fasern können sich in der Luft weiträumig verteilen. Einmal eingeatmet, werden sie vom menschlichen Organismus kaum mehr abgebaut oder ausgeschieden. Welche Krankheiten kann Asbest verursachen? Während ihres jahrelangen Verbleibs im Lungengewebe können die Asbestfasern verschiedene Krankheiten verursachen wie Asbeststaublunge, Lungenkrebs oder Brustfellkrebs (malignes Pleuramesotheliom). Lange Latenzzeit Bei allen asbestbedingten Krankheiten dauert es sehr lange, bis die Krankheit ausbricht. In der Regel beträgt die Latenzzeit zwischen dem ersten Einatmen der Asbestfasern und dem Ausbruch der Krankheit zwischen 15 und 45 Jahren. Das Risiko steigt sowohl mit der Dauer der Belastung als auch mit deren Intensität, das heisst mit der Asbeststaubkonzentration in der Luft. Deshalb ist es wichtig, asbesthaltige Materialien rechtzeitig zu erkennen und Schutzmassnahmen zu treffen. 7 Asbest bei der Verarbeitung von Abfällen Womit befasst sich diese Broschüre? Diese Broschüre befasst sich mit der Annahme und der Weiterverarbeitung von Abfällen und Altstoffen auf dem Betriebsareal von Recyclingbetrieben oder Sammelstellen. Zum Thema Asbest bei Umbau- oder Rückbautätigkeiten an Gebäuden und Anlagen finden Sie eine Kurzinformation auf Seite 36. Betrachtet wird hier ausschliesslich die Belastung durch Asbeststaub. In der Recyclingbranche ist jedoch auch die Verminderung der allgemeinen Staubbelastung eine grosse Herausforderung. Weil Stäube auch andere Schadstoffe als Asbest enthalten können, sind generell wirksame Massnahmen zur Minderung der Staubbelastung zu treffen. Asbest darf nicht via Recycling in Produkte gelangen Wer Abfälle an andere abgibt, muss abklären, ob es sich dabei um Sonderabfälle wie z. B. Produkte mit schwachgebundenem Asbest handelt. Sonderabfälle dürfen nur Stellen übergeben werden, die zur Entgegennahme dieser Abfälle berechtigt sind. Ein Recyclingbetrieb, der Sonderabfälle entgegennimmt, benötigt für jede Betriebsstätte eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Informationen zu den Pflichten aller Beteiligten wie Abgebern, Transporteuren und Entsorgern: www.bafu.admin.ch). In Recyclingbetrieben können jedoch bei Sortier- oder Verwertungsvorgängen auch unerwartet asbesthaltige Produkte zutage treten. Insbesondere wenn es sich um gemischte Abfälle handelt oder das Material nicht korrekt deklariert wurde. Was tun bei Asbestverdacht? Besteht der Verdacht, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz in Kontakt mit besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Asbest kommen können, müssen Arbeitgeber die Gefahren eingehend ermitteln und die damit verbundenen Risiken bewerten. Gestützt darauf sind die erforderlichen Schutzmassnahmen zu planen. Bei verdächtigem Material können auch Materialanalysen durchgeführt werden. Asbesthaltige Abfälle und Altstoffe sind der sach- und fachgerechten Entsorgung oder Sanierung zuzuführen. Erst die vom Asbest befreiten Abfälle und Altstoffe dürfen wieder durch Recycling in ein neues Produkt gelangen. Weitere Informationen zur Entsorgung finden Sie auf Seite 37. 8 Diese Abfälle und Altstoffe enthalten keinen Asbest Altglas Papier und Karton PET Batterien Weissblech und Aluminium Neuschrott Diese Abfälle und Altstoffe können Asbest enthalten. Sie dürfen nur unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmassnahmen verarbeitet werden. Altmetall Altholz Bauabfälle Elektrogeräte und -tableaus Fahrzeuge Technische Anlagen 9 Anwendungsformen von Asbest Festgebundene Asbestprodukte Asbesthaltige Dach- und Fassadenplatten Die Asbestfasern sind fest in einem Verbundwerkstoff eingebunden. Dazu gehören u. a.: • Asbestzementprodukte (Asbest in Zement) wie grossund kleinformatige Platten an Fassaden, Wellplatten, Hohlraumböden, Kabelkanäle, Druck- und Kanalrohre, Fensterbänke • Die Asbestfasern sind lose im Verbundmaterial eingebunden, z. B: • Isolationen, Dämmungen und Dichtungen an technischen Anlagen (z. B. in Elektrogeräten und älteren Elektroverteilern) • Dämmung von Rohren und Leitungen • Brandabschottungen • asbesthaltige Leichtbauplatten oder Asbestkarton • asbesthaltige • Asbest in Beschichtungen insbesondere Lärm- und Korrosionsschutzbeschichtungen (Teer- und Bitumenbeschichtungen) Asbest in Gummidichtungen (auch als it-Dichtungen bezeichnet) Asbestgehalt: in der Regel < 20 Gewichts-% Fensterkitt Schwachgebundene Asbestprodukte Leichte Isolierplatte unter Kochplatte Deckenplatten • Spritzasbest Asbestgehalt: In der Regel > 40 Gewichts-% Isolation eines Heizkessels Produkte aus reinen Asbestfasern Die Asbestfasern liegen in reiner Form vor, z. B. als funktionale Textilien (Zöpfe, Schnüre, Kissen) oder als Karton. Asbestgehalt: 100 Gewichts-% Isolationsband an Heizkessel 10 Brandabschottung mit Asbestkissen 11 Wie vorgehen bei Asbestverdacht auf dem Betriebsareal? (Ablaufschema) Externe Umbau- und Rückbauarbeiten: Weitere Informationen auf Seite 36 Annahme und Handhabung von Stoffen auf dem Betriebsareal: Start Überprüfen der Materialdeklaration und Sichtkontrolle bei der Materialannahme Material kann Asbest enthalten Vorgesetzte benachrichtigen gross Stoppen bis die vorschriftsgemässe Weiterbearbeitung geklärt ist Nein Ja* Gefährdung keine erhöht Zerlegung und Sanierung dürfen nur durch eine von der Suva anerkannte Asbestsanierungsfi rma vorgenommen werden. Tätigkeiten, Arbeiten ausführen wie in der Broschüre beschrieben. Arbeiten können ohne Bedenken mit der notwendigen Vorsicht ausgeführt werden. Ende Entsorgung: Weitere Informationen auf Seite 37* * Abfallrechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen. 12 Welche Massnahmen sind zu treffen? Auf den folgenden Seiten werden typische Arbeiten auf der Sammelstelle oder dem Betriebsareal eines Recyclingunternehmens mit Hilfe von Farben drei Gefährdungsstufen zugeordnet. Die Farben geben Auskunft über die zu erwartende Asbestfaserbelastung und die erforderlichen Schutzmassnahmen. Die Farben bedeuten: Keine unmittelbare Gefährdung: Die Arbeiten können ohne Bedenken mit der notwendigen Vorsicht ausgeführt werden. Erhöhte Gefährdung: Es ist mit einer erhöhten Faserfreisetzung zu rechnen. Die Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn die beschriebenen Schutzmassnahmen getroffen wurden. Für die Arbeiten sind Personen einzusetzen, die vorgängig durch den Betrieb oder externe Institutionen dafür gezielt instruiert wurden. Bei allen Arbeiten müssen die Arbeitsbereiche für Dritte abgesperrt und nach Abschluss der Arbeiten gereinigt werden. Grosse Gefährdung: Eine sehr hohe Faserfreisetzung ist zu erwarten. Solche Arbeiten sind zu unterlassen. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden Beim Entladen und Lagern von Abfällen wie auch beim manuellen oder maschinellen Sortieren und Transport entstehen immer Staubbelastungen. Um diese zu mindern, sind generell wirksame technische und organisatorische Massnahmen umzusetzen (z. B. Vermeiden von stauberzeugenden Arbeiten, Absaugen des Staubs an der Quelle, Benetzen der Materialien, Abschotten des Arbeitsbereichs). Dies gilt im Besonderen für die Handhabung asbesthaltiger Materialien. 13 Dachplatten, Kanalisationsrohre, Kanäle und Pflanzgefässe Asbestzement (festgebundener Asbest) Dachplatten, Pfl anzgefässe und Teile von Asbestzementrohren in gemischten Abfällen Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Transport von Bauabfällen aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Ziegel, Asbestzement, Glas, Mauerabbruch, Strassenaufbruch ohne Sortierung Aussortieren von Asbestzement aus gemischten Abfällen Demontage einzelner Asbestzementplatten von Produkten (z. B. Platte zerstörungsfrei von Brandschutztür lösen) Entsorgung Arbeitsplatz reinigen Demontage von Asbestzementplatten bei denen eine mechanische Bearbeitung wie Sägen und Fräsen notwendig ist 14 generell: keine Massnahmen – Feinstaubmaske (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen – für ausreichenden nicht Luftwechsel sorgen (natürlich oder künstlich) im Arbeitsbereich essen, rauchen usw. – Feinstaubmaske FFP3der verwenden nicht in Kleidern von Baustelle gehen, die mit Asbestfasern – Material nichtsind brechen, zerschlagen, verdichten oder werfen verschmutzt – Waschgelegenheiten nutzen – für ausreichenden Luftwechsel sorgen (natürlich oder künstlich) Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! – Feinstaubmaske FFP3 verwenden und Einwegschutzanzüge der Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw. Kategorie 3 Typ 5/6 tragen – Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen – zu demontierendes Produkt mit Seifenwasser benetzen Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten! – Arbeiten zerstörungsfrei ausführen. Material nicht brechen, keine Rutschen und Schuttrohre sägen, nicht hineinbohren usw. verwenden asbesthaltige Produkte nicht werfen – in das Umschichten von gelagerten festgebundenen Asbestfasergeschlossenem Transportbehälter zwischenlagern platten (z. B. Bigvermeiden Bag oder gedeckte Mulde) – kennzeichnen Asbestprodukte bereits auf dementsorgen Dach in Big Bags abfüllen und und fachgerecht (TVA, kantonale so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in Vorschriften) Kontakt kommen, verkürzen. –Nicht nichttrocken trocken wischen! wischen –– Boden nassNägel und/oder mit Asbeststaubsauger Haken und mit Magnetstab aussortieren(S. 39) reinigen –– Staubmasken, Schutzanzüge Staubsaugerbeutel entsorgen Industriestaubsauger mit Filterund verwenden (S. 39)der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) (Filter Solche Arbeiten sind zu unterlassen. Arbeiten, bei denen mit der Freisetzung erheblicher Mengen gesundheitsgefährdender AsbestDiese dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsaniefasern Arbeiten zu rechnen ist, dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestrungsunternehmen ausgeführt werden. sanierungsunternehmen ausgeführt werden. 15 Leichtbauplatten und Deckenplatten Asbesthaltige Abdeckungen, Konstruktionselemente, Akustikdecken (schwachgebundener Asbest) Deckenplatten Akustikdecken und Brandschutzplatten in gemischten Abfällen Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Generell generell: Grundsätzlich solche asbesthaltigen Platten nicht bearbeiten – Feinstaubmaske (mindestens und Einwegschutzanzüge (z. B. zerlegen, schreddern oderFFP3) scheren). der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen im Arbeitsbereich essen, rauchen – für ausreichendennicht Luftwechsel sorgen usw. (natürlich oder künstlich nicht in Kleidern von der Baustelle gehen, die mit Asbestfasernder – Feinstaubmaske FFP3 verwenden und Einwegschutzanzüge verschmutzt sind5/6 tragen Kategorie 3 Typ Waschgelegenheiten nutzen und starkes Reiben vermeiden, – Erschütterungen, Vibrationen Material nicht beschädigen oder werfen Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw. – Platten ohne Faserfreisetzung staubdicht verpacken, kennzeich– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen nen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale Vorschriften) Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten! Aussortieren solcher asbesthaltiger Platten Durch grössere Erschütterungen oder Vibrationen sowie durch starkes Reiben oder Wischen können fortwährend Fasern freigesetzt werden. Entsorgung Arbeitsplatz reinigen und Schuttrohre verwenden –keine nichtRutschen trocken wischen Produktemit nicht werfen –asbesthaltige Boden nass und/oder Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen das Umschichten von gelagerten Asbestfaser–– Staubmasken, Schutzanzüge undfestgebundenen Staubsaugerbeutel entsorgen platten (S. 39) vermeiden – Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in Kontakt kommen, verkürzen. Nicht trocken wischen! – Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren – Industriestaubsauger mit Filter verwenden (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) Asbesthaltige Platten von anderen Bauteilen demontieren oder bearbeiten 16 Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 17 Elektroverteiler, Schalter und Elektrozubehör Asbestzement-/Leichtbauplatten (fest- und schwachgebundener Asbest) Asbestzementplatten bei Schaltern und Verteilern Leichtbauplatten bei Verteilern und Leuchten Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Generell generell: Grundsätzlich asbesthaltige Elektroverteiler und Armaturen nicht – Feinstaubmaske (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge bearbeiten (z. B. zerlegen, schreddern oder scheren). der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen im Arbeitsbereich essen, rauchen – für ausreichendennicht Luftwechsel sorgen usw. (natürlich oder künstlich) nicht in Kleidern von der Baustelle gehen, die mit Asbestfasern – Feinstaubmaske FFP3 verwenden verschmutzt sind Vibrationen und starkes Reiben vermeiden, – Erschütterungen, – Material Waschgelegenheiten nutzen oder werfen nicht beschädigen Aussortieren von asbesthaltigen Elektrotableaus und Armaturen auf asbesthaltigen Platten Entsorgung Arbeitsplatz reinigen Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! – Elektrotableaus und Armaturen ohne Faserfreisetzung staubMaterial nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw. dicht verpacken, kennzeichnen und fachgerecht entsorgen – Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen (VeVA, kantonale Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten! der Wertstoffe durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungskeine Rutschenentfernen und Schuttrohre unternehmen lassen verwenden asbesthaltige Produkte nicht werfen das Umschichten von gelagerten festgebundenen Asbestfaser–– nicht trocken wischen platten nass vermeiden – Boden und/oder mit Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen AsbestprodukteSchutzanzüge bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und –– Staubmasken, und Staubsaugerbeutel entsorgen so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in (S. 39) Kontakt kommen, verkürzen. Nicht trocken wischen! – Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren – Industriestaubsauger mit Filter verwenden (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) Asbesthaltige Elektrotableaus und Armaturen auf asbesthaltigen Platten zerlegen 18 Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 19 Elektrogeräte wie Kochherde, Waschmaschinen und Speicheröfen Isolierplatten und Isolierbänder aus Asbest (schwachgebundener Asbest und Produkte aus reinen Asbestfasern) Asbesthaltige Leichtbauplatten unter Kochherd (Brandschutz) Isolationsplatte in einem Speicherofen Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Generell generell: Grundsätzlich asbesthaltige oder asbestverdächtige Elektrogeräte – Feinstaubmaske und Einwegschutzanzüge nicht bearbeiten (z.(mindestens B. zerlegen,FFP3) schreddern oder scheren). der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen im Arbeitsbereich essen, rauchen usw. – für ausreichenden nicht Luftwechsel sorgen (natürlich oder künstlich) nicht in Kleidern von der Baustelle gehen, Reiben die mit vermeiden, Asbestfasern – Erschütterungen, Vibrationen und starkes verschmutzt Material nichtsind beschädigen oder werfen – Waschgelegenheiten nutzen – Elektrogeräte ohne Faserfreisetzung staubdicht verpacken, Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw. Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertstoffe – Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten! entfernen lassen keine Rutschen und Schuttrohre verwenden –asbesthaltige nicht trocken Produkte wischen nicht werfen das Umschichten von mit gelagerten festgebundenen Asbestfaser–– Boden nass und/oder Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen. platten vermeiden – Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen – (S. Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und 39) so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in Kontakt kommen, verkürzen. Aussortieren von geschlossenen asbestverdächtigen Elektrogeräten Entsorgung Arbeitsplatz reinigen Nicht trocken wischen! – Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren – Industriestaubsauger mit Filter verwenden (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) Asbesthaltige Elektrogeräte zerlegen und asbesthaltige Isolationsmaterialien entfernen 20 Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 21 Dämmung von technischen Anlagen wie Wassererwärmern, Heizkesseln, Tanks Asbesthaltiges Stopfisolationsmaterial, Asbestmatten, Asbesthaltige Isolationsschalen (schwachgebundener Asbest) Asbesthaltige Isolationsschalen Asbesthaltige Isolation an einem Wassertank Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Generell generell: Grundsätzlich Anlagenteile mit asbesthaltigen Dämmungen nicht – Feinstaubmaske (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge bearbeiten (z. B. zerlegen, schreddern oder scheren). der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen im Arbeitsbereich essen, rauchen usw. – für ausreichenden nicht Luftwechsel sorgen (natürlich oder künstlich) nicht in Kleidern von Baustelle und gehen, die mit Asbestfasern – Feinstaubmaske FFP3der verwenden Einwegschutzanzüge der verschmutzt sind5/6 tragen Kategorie 3 Typ Waschgelegenheiten nutzen und starkes Reiben vermeiden, – Erschütterungen, Vibrationen Material nicht beschädigen oder werfen Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw. – kleinere Anlagenteile ohne Faserfreisetzung staubdicht verpa– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen cken, kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten! Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertstoffe keine Rutschen und Schuttrohre verwenden durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen asbesthaltige Produkte nicht werfen entfernen lassen dasgrösseren Umschichten von gelagerten festgebundenen Asbestfaser–– bei Anlagenteilen den Asbest durch ein Suva-anerkannplatten vermeiden tes Asbestsanierungsunternehmen entfernen lassen – Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in – nicht trocken wischen Kontaktnass kommen, verkürzen. – Boden und/oder mit Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen –Nicht Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen trocken wischen! 39) und Nägel mit Magnetstab aussortieren – (S. Haken Aussortieren einzelner Anlagenteile Durch grössere Erschütterungen oder Vibrationen sowie durch starkes Reiben oder Wischen können fortwährend Fasern freigesetzt werden. Entsorgung Arbeitsplatz reinigen – Industriestaubsauger mit Filter verwenden (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) – Anlagenteile zerlegen und asbesthaltige Isolationsmaterialien entfernen oder bearbeiten – Entfernen von asbesthaltigen Isolationsschalen 22 Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 23 Dämmung von Rohren und Leitungen Asbesthaltige Mörtel und Gipsbandagen (schwachgebundener Asbest) Rohrleitungen mit asbesthaltigem Mörtel Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Generell generell: Grundsätzlich Rohre oder Leitungen mit asbesthaltigen Dämmun– Feinstaubmaske (mindestens FFP3)schreddern und Einwegschutzanzüge gen nicht bearbeiten (z. B. zerlegen, oder scheren). der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen im Arbeitsbereich essen, rauchen usw. – für ausreichenden nicht Luftwechsel sorgen (natürlich oder künstlich) nicht in Kleidern von Baustelle und gehen, die mit Asbestfasern – Feinstaubmaske FFP3der verwenden Einwegschutzanzüge der verschmutzt sind5/6 tragen Kategorie 3 Typ Waschgelegenheiten nutzen und starkes Reiben vermeiden, – Erschütterungen, Vibrationen Material nicht beschädigen oder werfen Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw. – kleinere Rohre oder Leitungen ohne Faserfreisetzung staubdicht – Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen verpacken, kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kanKeine Wiederverwendung der ausgebauten Platten! tonale Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertkeine Schuttrohre verwenden stoffeRutschen durch einund Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen asbesthaltige Produkte nicht werfen entfernen lassen dasgrösseren Umschichten von oder gelagerten festgebundenen Asbestfaser–– bei Rohren Leitungen den Asbest durch ein platten vermeiden Asbestsanierungsunternehmen entfernen Suva-anerkanntes – lassen Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in Kontakt kommen, verkürzen. – nicht trocken wischen –Nicht Boden nass und/oder trocken wischen!mit Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen –– Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren (S. 39) – Industriestaubsauger mit Filter verwenden Aussortieren asbestverdächtiger Rohre oder Leitungen Durch grössere Erschütterungen oder Vibrationen sowie durch starkes Reiben oder Wischen können fortwährend Fasern freigesetzt werden. Entsorgung Arbeitsplatz reinigen (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) Rohre und Leitungen zerlegen und asbesthaltige Isolationsmaterialien entfernen oder bearbeiten 24 Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 25 Dichtungen an technischen Anlagen wie Heizungen, Kesseln, Pumpen Asbestschnüre (schwachgebundener Asbest) Asbestschnur als Dichtung an einer Anlage Asbestschnur an Heizkessel Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Generell generell: Grundsätzlich Anlagenteile mit asbesthaltigen Dichtungen nicht – Feinstaubmaske (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge maschinell bearbeiten. der PSA-Kat. 3, Typ 5/6ein tragen Gelangt ausnahmsweise einzelnes Anlagenteil mit einer asbest– im Arbeitsbereich rauchen usw. haltigen Dichtung innicht eineressen, Charge anderer Materialen in den – nicht in Kleidern der Baustelle so gehen, Schredder oder dievon Schrottschere, führt die diesmit zuAsbestfasern keiner erhöhverschmutzt sind ten Gefährdung. Waschgelegenheiten(Schredder) nutzen – Quellenabsaugung einsetzen oder für ausreichenden Luftwechsel sorgen (Schrottschere) Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! nicht brechen, nicht sägen, nicht (natürlich hineinbohren –Material für ausreichenden Luftwechsel sorgen oderusw. künstlich) Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage – Erschütterungen, Vibrationen und starkes Reiben ausführen vermeiden, Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten! Material nicht werfen Aussortieren von Anlagenteilen ohne sie zu öffnen Manuelles Entfernen einzelner kleiner Asbestschnüre Entsorgung Arbeitsplatz reinigen Manuelles entfernen mehrerer und/oder langer Asbestschnüre 26 Rutschen undLuftwechsel Schuttrohresorgen verwenden –keine für ausreichenden (natürlich oder künstlich) Produkte nicht werfen –asbesthaltige Feinstaubmaske FFP3 verwenden das Umschichten von gelagerten festgebundenen Asbestfaser–– Schnur mit Seifenwasser benetzen platten vermeiden – Schnur lösen bei gleichzeitigem Absaugen des Staubs mit – Asbeststaubsauger Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und (S. 39) so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in – Schnur staubdicht verpacken, kennzeichnen und Kontaktentfernen, kommen, verkürzen. fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale Vorschriften) Nicht trocken wischen! –– nicht wischen Hakentrocken und Nägel mit Magnetstab aussortieren –– Boden nass und/oder mitFilter Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen Industriestaubsauger mit verwenden – Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) (S. 39) Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 27 Dichtungen an technischen Anlagen wie Heizungen, Pumpen, Leitungen Asbesthaltige Flanschdichtungen (festgebundener Asbest) Flanschdichtung Zylinderkopfdichtung Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Aussortieren und Abtrennen einzelner Anlagenteile ohne Öffnen der Flansche keine Massnahmen Generell Manuelles Zerlegen einzelner Komponenten mit Öffnen der Flansche und Entfernen der Dichtungen Entsorgung Arbeitsplatz reinigen Manuelles Zerlegen von Anlagenteilen und Entfernen der Dichtungen in grösseren Mengen 28 generell: Grundsätzlich Anlagenteile mit FFP3) asbesthaltigen Dichtungen nicht – Feinstaubmaske (mindestens und Einwegschutzanzüge maschinell bearbeiten. der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen Gelangt ausnahmsweise einzelnes Anlagenteil mit einer asbest– im Arbeitsbereich nicht ein essen, rauchen usw. haltigen einer anderer in den – nicht inDichtung Kleidern in von der Charge Baustelle gehen,Materialen die mit Asbestfasern Schredder oder die Schrottschere, so führt dies zu keiner erhöhverschmutzt sind ten Gefährdung. – Waschgelegenheiten nutzen – Quellenabsaugung (Schredder) einsetzen oder für ausreichenden Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! Luftwechsel sorgen (Schrottschere) nicht brechen, nicht sägen, nicht (natürlich hineinbohren –Material für ausreichenden Luftwechsel sorgen oderusw. künstlich) Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen –– Feinstaubmaske FFP3 verwenden Wiederverwendung der ausgebauten –Keine vor dem Öffnen des Flanschs Seifenwasser Platten! in die Dichtung eindringen lassen keine Rutschen und Schuttrohre verwenden –asbesthaltige freiliegende Dichtung Flanschverbindung nochmals benetProdukteoder nicht werfen zen und Seifenwasser einwirken lassen – das Umschichten von gelagerten festgebundenen Asbestfaser– mit Spachtel oder Schaber Dichtung oder Flanschverbindung platten vermeiden lösen bzw. abheben, gleichzeitig Staub absaugen mit Asbest– Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und staubsauger (S. 39) so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in – Dichtungen und Flanschverbindungen staubdicht verpacken, Kontakt kommen, verkürzen. kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (TVA, kantonale VorNicht trocken wischen! schriften) Hakentrocken und Nägel mit Magnetstab aussortieren –– nicht wischen Industriestaubsauger verwenden – Boden nass und/odermit mitFilter Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) – Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen (S. 39) Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 29 Farben und Lacke, Beschichtungen Asbesthaltige Farben und Lacke, Beschichtungen (festgebundener Asbest) Asbesthaltige Farbe Asbesthaltiger Bitumenanstrich Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Generell generell: Grundsätzlich Anlagenteile mit asbesthaltiger Farbe oder Beschich– Feinstaubmaske (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge tung nicht maschinell bearbeiten. der PSA-Kat. 3, Typ 5/6ein tragen Gelangt ausnahmsweise einzelnes Anlagenteil mit asbesthalti– imFarbe Arbeitsbereich nicht essen, usw. anderer Materialen ger oder Beschichtung in rauchen einer Charge – nicht Kleidern von gehen, so dieführt mit Asbestfasern in den in Schredder oderder dieBaustelle Schrottschere, dies zu keiner verschmutzt sind erhöhten Gefährdung. Waschgelegenheiten nutzen – Quellenabsaugung (Schredder) einsetzen oder für ausreichenden Luftwechsel sorgen (Schrottschere) Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! nicht brechen, nicht sägen, nicht (natürlich hineinbohren –Material für ausreichenden Luftwechsel sorgen oderusw. künstlich) – Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen – Feinstaubmaske FFP3 verwenden Wiederverwendung ausgebauten Platten! –Keine starkes Reiben vermeiden,der Material nicht werfen Aussortieren asbestverdächtiger Anlagenteile Entsorgung Arbeitsplatz reinigen Mechanisches Entfernen der asbesthaltigen Beschichtung 30 keine Rutschen und Schuttrohre verwenden –asbesthaltige kleinere Anlagenteile ohne Faserfreisetzung staubdicht verpaProdukte nicht werfen kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale – cken, das Umschichten von gelagerten festgebundenen AsbestfaserVorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertstoffe platten vermeiden ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen – durch Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und entfernen lassen so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in – bei grösseren Anlagenteile Kontakt kommen, verkürzen.den Asbest durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen entfernen lassen Nicht trocken wischen! Hakentrocken und Nägel mit Magnetstab aussortieren – nicht wischen Industriestaubsauger verwenden – Boden nass und/odermit mitFilter Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) – Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen (S. 39) Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 31 Holzfenster Asbesthaltiger Fensterkitt (festgebundener Asbest) Holzfenster aus einem Altbau Der Fensterkitt enthält festgebundenen Asbest Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Generell generell: Grundsätzlich Holzfenster mit asbesthaltigem Kitt nicht maschinell – Feinstaubmaske (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge bearbeiten. der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen Gelangen ausnahmsweise einzelne Holzfenster mit asbesthaltigem – iminArbeitsbereich essen, rauchenin usw. Kitt einer Charge nicht anderer Materialien den Schredder, so führt – nicht Kleidern von der Baustelle gehen, die mit Asbestfasern dies zu in keiner erhöhten Gefährdung. verschmutzt sind für ausreichenden Luftwechsel sorgen und – beim Schreddern – Befeuchtungseinrichtungen Waschgelegenheiten nutzen einsetzen Aussortieren von Holzfenstern Asbestverdächtige Holzfenster zerlegen (Ausglasen mit Hammer oder Bagger) Entsorgung Arbeitsplatz reinigen Entfernen von asbesthaltigem Fensterkitt mit mechanischen Werkzeugen wie Kittfräsmaschinen 32 Arbeiten zerstörungsfrei ausführen! – für ausreichenden Luftwechsel sorgen (natürlich oder künstlich) Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw. – Material nicht brechen, zerschlagen, werfen – Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten! – Ausglasen im Freien ausführen Rutschen und Schuttrohre –keine Feinstaubmaske FFP3 verwendenverwenden Produkteder nicht werfen3 Typ 5/6 tragen und –asbesthaltige Einwegschutzanzüge Kategorie – zusätzliche das Umschichten vonSchutzbrille, gelagerten festgebundenen PSA (wie Handschuhe) Asbestfaserplatten vermeiden AsbestprodukteMaterial bereits auf dem Dachentsorgen in Big Bags abfüllen und –– asbesthaltiges fachgerecht (TVA, kantonale so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in Vorschriften) Kontakt kommen, verkürzen. –Nicht nichttrocken trocken wischen! wischen –– Boden nassNägel und/oder mit Asbeststaubsauger Haken und mit Magnetstab aussortieren (S. 39) reinigen –– Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen Industriestaubsauger mit Filter verwenden (S. 39)der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest) (Filter Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 33 Kupplungssätze, Trommelbremsen und ausgediente Platten von Scheibenbremsen Asbesthaltiges Material (festgebundener Asbest) Bremsbeläge an Altautos Bremsbeläge an einem alten Liftmotor Arbeiten und Gefährdungen ➞ Schutzmassnahmen Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung Massnahmen keine Massnahmen Aussortieren und Abtrennen einzelner Anlagenteile ohne sie zu öffnen keine Massnahmen generell: Grundsätzlich asbesthaltige Anlageteile maschinell – Feinstaubmaske (mindestens FFP3) undnicht Einwegschutzanzüge bearbeiten. der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen Gelangt ausnahmsweise ein einzelnes Anlagenteil mit asbesthalti– im Arbeitsbereich nicht essen, rauchen usw. gen Belägen in einer Charge anderer Materialien in den Schredder – nicht in Kleidern von der Baustelle gehen, die mit Asbestfasern oder die Schrottschere, so führt dies zu keiner erhöhten Gefährverschmutzt sind dung. – Waschgelegenheiten nutzen – Quellenabsaugung (Schredder) einsetzen oder für ausreichenArbeiten zerstörungsfrei den Luftwechsel sorgen ausführen! (Schrottschere) Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw. Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der(natürlich Montageoder ausführen – für ausreichenden Luftwechsel sorgen künstlich) Wiederverwendung der ausgebauten Platten! –Keine Feinstaubmaske FFP3 verwenden –keine Anlagenteile vorund dem Öffnen mit verwenden Seifenwasser benetzen Rutschen Schuttrohre –asbesthaltige Anlagenteile abmontieren und gleichzeitig Staub absaugen mit Produkte nicht werfen (S.gelagerten 39). – Asbeststaubsauger das Umschichten von festgebundenen Asbestfaser- Generell Manuelles Zerlegen einzelner Anlagenteile ohne Bearbeiten des asbesthaltigen Materials Entsorgung Arbeitsplatz reinigen Manuelles Zerlegen von Anlagenteilen in grösseren Mengen und Entfernen der Beläge 34 platten vermeiden – Anlagenteile ohne Faserfreisetzungen staubdicht verpacken, – Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (TVA, kantonale so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertstoffe Kontakt kommen, verkürzen. durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen Nicht trocken wischen! entfernen lassen – Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren –– nicht trocken wischenmit Filter verwenden Industriestaubsauger – Boden nass und/oder mit Asbeststaubsauger (Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderungreinigen Asbest)(S. 39) – Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen (S. 39) Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. 35 Umbau- und Rückbauarbeiten an technischen Anlagen und Gebäuden Vor Umbau- oder Rückbauarbeiten an technischen Anlagen und Gebäuden ist abzuklären, ob dabei gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest auftreten können. Der Verdacht auf Asbest ist schon gegeben, wenn die Anlagen oder Gebäude vor 1990 erstellt wurden. Vor Beginn von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind asbesthaltige Materialien sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Diese dürfen nicht in den Recyclingkreislauf gelangen. Industrierückbau Gebäuderückbau Welche Massnahmen sind zu treffen? Antwort darauf geben die Broschüren der Suva-Publikationsreihe «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln» für die jeweils betroffene Branche. Z. B.: Was Sie als Fachkraft für Gebäudetechnik über Asbest wissen müssen Suva-Bestell-Nr. 84053.d Asbesthaltige Materialien an der Gebäudehülle Suva-Bestell-Nr. 84047.d Was Sie in Elektrizitätsunternehmen über Asbest wissen müssen Suva-Bestell-Nr. 84059.d Was Sie als Schreiner über Asbest wissen müssen Suva-Bestell-Nr. 84043.d Relevante Vorschriften BauAV (Bauarbeitenverordnung) SR 832.311.141 Suva-Bestell-Nr. 1796.d EKAS-Richtlinie Asbest 36 Suva-Bestell-Nr. 6503.d Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen Asbestabfall bleibt gefährlich. Deshalb sind asbesthaltige Materialien, die der Entsorgung zugeführt werden, zu kennzeichnen. a ACHTUNG ENTHÄLT ASBEST Abfälle aus Asbestmaterialien staubdicht verpackt Asbesthaltige Elektrogeräte und Tableaus in Boxen verpackt Lagerung von Asbestsäcken in geschlossenem Container Kennzeichnung der Gefahrenklasse 9 nach ADR/RID Gesundheitsgefährdung bei Einatmen von Asbestfeinstaub Sicherheitsvorschriften beachten Offizielle Kennzeichnung Entsorgung Asbesthaltige Abfälle sind vom Abgeber als solche zu deklarieren und müssen fachgerecht entsorgt werden. Es ist nicht erlaubt, asbesthaltige Abfälle mit anderen Abfällen zu vermischen – es sei denn, der gesamte Mischabfall wird als asbesthaltig entsorgt. Für das Entsorgen von asbesthaltigen Abfällen sind die technische Verordnung über Abfälle (TVA), die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und die kantonalen Vorschriften zu beachten. Abfälle wie Asbestzement, die festgebundenen Asbest enthalten, können gemäss TVA auf einer Inertstoffdeponie abgelagert werden. Schwachgebundener Asbest gilt als Sonderabfall und wird nach Weisungen der Kantone entsorgt. Informationen dazu finden Sie unter www.veva-online.ch, www.abfall.ch und www.bafu.admin.ch. 37 Geeignete Schutz- und Hilfsmittel Atemschutz Die Schutzmasken sind der Gefährdung entsprechend auszuwählen. Halbmaske mit auswechselbarem Filter P3 Einweg-Feinstaubmaske FFP3 Einwegschutzanzüge Das Verschleppen von Asbeststaub ist zu verhindern: Keine asbestverschmutzten Kleider mit nach Hause nehmen und Waschgelegenheiten nutzen! Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 38 Asbeststaubsauger Es sind Industriestaubsauger mit H-Filter zu verwenden (Staubklasse H gemäss EN 60335-2-69 mit Zusatzanforderung Asbest; siehe Suva-Factsheet 33056). Staubsauger der Staubklasse H mit Warnschild für Maschinen der Staubklasse H Reinigung und Entsorgung Nach Abschluss der Arbeiten sind die verwendeten Hilfsmittel fachgerecht zu reinigen. Einwegstaubmasken, Einwegschutzanzüge und Staubsauberbeutel müssen staubdicht verpackt, gekennzeichnet und entsorgt werden (VeVA, kantonale Vorschriften, Suva-Factsheet 33056). 39 Rechtliche Aspekte 1. Einleitung Das Verwenden von Asbest ist seit 1990 verboten. Bis heute besteht aber keine Pflicht, asbesthaltige Materialien zu entfernen – es sei denn, die Gesundheit von Menschen sei durch die Freisetzung von Fasern akut gefährdet. In Recyclingbetrieben können bei Sortier- oder Verwertungsvorgängen auf dem Betriebsareal unerwartet asbesthaltige Stoffe zutage treten. Insbesondere wenn es sich um Mischabfall handelt oder das Material nicht korrekt deklariert und als rezyklierbar angesehen wurde. 2. Gefährdungen müssen abgeklärt werden Besteht der Verdacht, dass bei Arbeiten besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest auftreten können, so muss der Arbeitgeber die Gefahren eingehend ermitteln, die Risiken beurteilen und die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden, Kunden und Dritten planen und umsetzen. 3. Haftung und Verantwortung des Unternehmers Unsachgemässes Arbeiten (z. B. Entfernen von schwachgebundenem Asbest) kann zu Schäden führen, die eine Haftpflicht des Unternehmers gegenüber seinen Mitarbeitern wie auch gegenüber seinen Kunden und Dritte zur Folge haben können. Bei Arbeiten mit asbesthaltigem Material müssen deshalb besonders zwei rechtliche Aspekte beachtet werden: a) Haftung gegenüber den Arbeitnehmenden Artikel 328 des Obligationenrechts (OR) und Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) verpflichten den Unternehmer, die Arbeitnehmenden zu schützen und auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Er hat die Schutzmassnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. 40 So muss er den Arbeitnehmenden zumutbare persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung stellen, sie über die Gefahren informieren und bezüglich der Schutzmassnahmen ausbilden. Der Arbeitgeber hat die Vorschriften in seinem Betrieb zu kontrollieren und durchzusetzen. Die Arbeitnehmenden sind ihrerseits zur aktiven Mitwirkung bei der Unfallverhütung und beim Gesundheitsschutz verpflichtet. Sie haben den Arbeitgeber bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen die persönlichen Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig verwenden und dürfen diese weder entfernen noch ändern. b) Haftung gegenüber Kunden und Dritten Nach Art. 97 OR haftet, wer in Erfüllung vertraglicher Pflichten einen Schaden verursacht. Der Unternehmer haftet für Schäden, die in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht entstanden sind, unabhängig davon, ob er selbst gearbeitet oder einen Arbeitnehmer eingesetzt hat (Art. 101 OR). Er wird schadenersatzpflichtig. Der Unternehmer hat somit bei nachlässigem Umgang mit Asbest allfällige Folgekosten zu tragen. 4. Möglichkeit der Haftungsbeschränkung gegenüber Kunden Die Haftung kann beschränkt oder ganz aufgehoben werden, wenn dies im Voraus mit dem Kunden vereinbart wird. Die Beschränkung kann in einem finanziellen Höchstbetrag bestehen oder in der Eingrenzung des Umfangs der schädigenden Handlungen. Es ist zweckmässig, eine solche Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich zu treffen. 5. Betriebshaftpfl ichtversicherungen decken Asbestschäden oft nicht ab Verschiedene Betriebshaftpflichtversicherungen schliessen Schäden aus, die im Zusammenhang mit Asbest entstanden sind. Deshalb ist es wichtig, dass bereits bei Abschluss eines Vertrags die Haftung bei Asbestschäden geregelt ist (siehe Punkt 4). 41 Anlaufstellen, weitere Informationen Wenn Sie ein asbestverdächtiges Material nicht sicher beurteilen können oder andere Fragen zum Thema haben, helfen Ihnen folgende Internetseiten und Anlaufstellen weiter: www.suva.ch/asbest Informationen zum Thema Asbest mit einem Adressverzeichnis von Sanierungsfirmen und spezialisierten Labors. Links auf Publikationen zum Thema «Asbest erkennen – richtig handeln». www.forum-asbest.ch Umfassende Informationsplattform mit Adressen, Links und Downloads. www.veva-online.ch, www.abfall.ch oder www.bafu.admin.ch Auskunft zur Entsorgung, zu Deponiestandorten und zu kantonalen Anlaufstellen. www.asbestinfo.ch Informationsseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) mit Downloads, Links und einer Adressliste der kantonalen Anlaufstellen für Asbestfragen. BAG, Abteilung Chemikalien Tel. 031 322 96 40 BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe Tel. 058 462 93 80 Suva, Bereich Chemie Tel. 041 419 61 32 Suva Bereich Gewerbe und Industrie Tel. 041 419 55 33 Verband Stahl-, Metall- und Papier-Recycling Schweiz (VSMR) Tel. 031 390 25 50 Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz (ARV) Tel. 044 813 76 56 SENS eRecycling Tel. 043 255 20 00 Swico Recycling Tel. 044 446 90 94 42 Suva Gesundheitsschutz Postfach, 6002 Luzern Auskünfte Tel. 041 419 60 28 Bestellungen www.suva.ch/waswo Fax 041 419 59 17 Tel. 041 419 58 51 Titel Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln Was Sie in Recyclingbetrieben über Asbest wissen müssen Verfasser Suva, Bereiche Gewerbe und Industrie, Chemie Diese Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit den Verbänden VSMR, ARV, Swico und der Stifung SENS eRecycling. Die Suva dankt für die gute Zusammenarbeit. Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet. Erstausgabe: März 2015 Bestellnummer 84065.d