Broschüre - SENS eRecycling

Transcription

Broschüre - SENS eRecycling
Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln
Was Sie in Recyclingbetrieben über Asbest
wissen müssen
Sammelstellen, Recycling- und Entsorgungsbetriebe
Es geht um Ihre Gesundheit
In der Schweiz ist die Verwendung von
Asbest seit 1990 verboten. Trotzdem
trifft man heute noch vielerorts auf
asbesthaltige Werkstoffe. Dabei handelt
es sich um Altlasten, die vor allem bei
Umbau- und Renovationsarbeiten zum
Vorschein kommen. In der Schweiz sind
bisher über tausend Personen im Zusammenhang mit Asbest gestorben.
Bei der Annahme und Verarbeitung dieses Materials besteht auch für Mitarbeitende von Recyclingunternehmen die
Gefahr, freigesetzte Asbestfasern einzuatmen.
In dieser Broschüre erfahren Sie,
– in welchen Situationen es bei der Verarbeitung von Abfällen zu einem problematischen Kontakt mit Asbestfasern
kommen kann
– welche Schutzmassnahmen zu treffen
sind
– wann Spezialisten für die Sanierung
hinzuzuziehen sind
Die Suva setzt sich zusammen mit den
Sozialpartnern für die Verhütung von
Unfällen und Berufskrankheiten ein. Sie
vereint Prävention, Versicherung und
Rehabilitation unter einem Dach.
3
Inhalt
Was ist Asbest und wo kommt er vor?
6
Gesundheitsrisiken
7
Asbest bei der Verarbeitung von Abfällen
8
Anwendungsformen von Asbest
festgebunden, schwachgebunden, rein
10
Wie vorgehen bei Asbestverdacht auf dem Betriebsareal?
(Ablaufschema)
12
Arbeiten mit Asbestgefährdungen bei der Annahme und
der Weiterverarbeitung von Abfällen auf dem Betriebsareal,
erforderliche Massnahmen
– Dachplatten, Kanalisationsrohre, Kanäle und Pflanzgefässe
– Leichtbauplatten und Deckenplatten
– Elektroverteiler, Schalter und Elektrozubehör
– Elektrogeräte wie Kochherde, Waschmaschinen und
Speicheröfen
– Dämmung von technischen Anlagen wie Wassererwärmern,
Heizkesseln, Tanks
– Dämmung von Rohren und Leitungen
– Dichtungen an technischen Anlagen wie Heizungen,
Kesseln, Pumpen (Asbestschnüre)
– Dichtungen an technischen Anlagen wie Heizungen,
Pumpen, Leitungen (Flanschdichtungen)
– Farben und Lacke, Beschichtungen
– Holzfenster
– Kupplungssätze, Trommelbremsen und ausgediente
Platten von Scheibenbremsen
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
Umbau- und Rückbauarbeiten an technischen Anlagen
und Gebäuden
36
Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
37
Geeignete Schutz- und Hilfsmittel
38
Rechtliche Aspekte
40
Anlaufstellen, weitere Informationen
42
5
Was ist Asbest und wo kommt er vor?
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe von mineralischen
Fasern, die in bestimmten Gesteinen vorkommen. Das Besondere
des Asbests liegt in seiner beständigen, fasrigen Struktur.
Asbest besitzt folgende Eigenschaften:
– hitzebeständig bis 1000 °C
– beständig gegenüber vielen aggressiven Chemikalien
– hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit
– hohe Elastizität und Zugfestigkeit
– lässt sich gut in verschiedene Bindemittel einarbeiten
Dank dieser Eigenschaften wurde Asbest in Industrie und Technik
vielfältig eingesetzt. Deshalb ist er heute noch vielerorts anzutreffen.
Asbestfasern 1/10 mm
6
Gesundheitsrisiken
Wie gelangt Asbest in den Körper?
Asbest ist dann gefährlich, wenn er eingeatmet wird. Bereits
geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft können zu
Lungen- und Brustfellkrankheiten führen.
Wie wirkt Asbest?
Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf. Werden sie
mechanisch bearbeitet, spalten sie sich der Länge nach in immer
feinere Fäserchen auf. Diese feinen Fasern können sich in der Luft
weiträumig verteilen. Einmal eingeatmet, werden sie vom menschlichen Organismus kaum mehr abgebaut oder ausgeschieden.
Welche Krankheiten kann Asbest verursachen?
Während ihres jahrelangen Verbleibs im Lungengewebe können
die Asbestfasern verschiedene Krankheiten verursachen wie
Asbeststaublunge, Lungenkrebs oder Brustfellkrebs (malignes
Pleuramesotheliom).
Lange Latenzzeit
Bei allen asbestbedingten Krankheiten dauert es sehr lange, bis
die Krankheit ausbricht. In der Regel beträgt die Latenzzeit zwischen dem ersten Einatmen der Asbestfasern und dem Ausbruch
der Krankheit zwischen 15 und 45 Jahren.
Das Risiko steigt sowohl mit der Dauer der Belastung als auch
mit deren Intensität, das heisst mit der Asbeststaubkonzentration
in der Luft. Deshalb ist es wichtig, asbesthaltige Materialien rechtzeitig zu erkennen und Schutzmassnahmen zu treffen.
7
Asbest bei der Verarbeitung
von Abfällen
Womit befasst sich diese Broschüre?
Diese Broschüre befasst sich mit der Annahme und der Weiterverarbeitung von Abfällen und Altstoffen auf dem Betriebsareal von Recyclingbetrieben oder Sammelstellen. Zum
Thema Asbest bei Umbau- oder Rückbautätigkeiten an Gebäuden und Anlagen finden Sie eine Kurzinformation auf Seite 36.
Betrachtet wird hier ausschliesslich die Belastung durch Asbeststaub. In der Recyclingbranche ist jedoch auch die Verminderung
der allgemeinen Staubbelastung eine grosse Herausforderung.
Weil Stäube auch andere Schadstoffe als Asbest enthalten können, sind generell wirksame Massnahmen zur Minderung der
Staubbelastung zu treffen.
Asbest darf nicht via Recycling in Produkte gelangen
Wer Abfälle an andere abgibt, muss abklären, ob es sich dabei um
Sonderabfälle wie z. B. Produkte mit schwachgebundenem Asbest
handelt. Sonderabfälle dürfen nur Stellen übergeben werden, die
zur Entgegennahme dieser Abfälle berechtigt sind. Ein Recyclingbetrieb, der Sonderabfälle entgegennimmt, benötigt für jede Betriebsstätte eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Informationen zu den Pflichten aller Beteiligten wie Abgebern, Transporteuren
und Entsorgern: www.bafu.admin.ch).
In Recyclingbetrieben können jedoch bei Sortier- oder Verwertungsvorgängen auch unerwartet asbesthaltige Produkte zutage
treten. Insbesondere wenn es sich um gemischte Abfälle handelt
oder das Material nicht korrekt deklariert wurde.
Was tun bei Asbestverdacht?
Besteht der Verdacht, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz in Kontakt
mit besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Asbest kommen können, müssen Arbeitgeber die Gefahren eingehend ermitteln und die damit verbundenen Risiken bewerten. Gestützt darauf
sind die erforderlichen Schutzmassnahmen zu planen. Bei verdächtigem Material können auch Materialanalysen durchgeführt
werden.
Asbesthaltige Abfälle und Altstoffe sind der sach- und fachgerechten Entsorgung oder Sanierung zuzuführen. Erst die vom Asbest
befreiten Abfälle und Altstoffe dürfen wieder durch Recycling in ein
neues Produkt gelangen. Weitere Informationen zur Entsorgung
finden Sie auf Seite 37.
8
Diese Abfälle und Altstoffe enthalten keinen Asbest
Altglas
Papier und Karton
PET
Batterien
Weissblech und
Aluminium
Neuschrott
Diese Abfälle und Altstoffe können Asbest enthalten. Sie dürfen
nur unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmassnahmen verarbeitet werden.
Altmetall
Altholz
Bauabfälle
Elektrogeräte und
-tableaus
Fahrzeuge
Technische Anlagen
9
Anwendungsformen von Asbest
Festgebundene Asbestprodukte
Asbesthaltige Dach- und
Fassadenplatten
Die Asbestfasern sind fest in
einem Verbundwerkstoff eingebunden. Dazu gehören u. a.:
• Asbestzementprodukte
(Asbest in Zement) wie grossund kleinformatige Platten an
Fassaden, Wellplatten, Hohlraumböden, Kabelkanäle,
Druck- und Kanalrohre,
Fensterbänke
•
Die Asbestfasern sind lose im
Verbundmaterial eingebunden,
z. B:
• Isolationen, Dämmungen und
Dichtungen an technischen
Anlagen (z. B. in Elektrogeräten
und älteren Elektroverteilern)
• Dämmung von Rohren und
Leitungen
• Brandabschottungen
• asbesthaltige Leichtbauplatten
oder Asbestkarton
• asbesthaltige
•
Asbest in Beschichtungen
insbesondere Lärm- und
Korrosionsschutzbeschichtungen (Teer- und Bitumenbeschichtungen)
Asbest in Gummidichtungen
(auch als it-Dichtungen bezeichnet)
Asbestgehalt:
in der Regel < 20 Gewichts-%
Fensterkitt
Schwachgebundene Asbestprodukte
Leichte Isolierplatte unter Kochplatte
Deckenplatten
• Spritzasbest
Asbestgehalt:
In der Regel > 40 Gewichts-%
Isolation eines Heizkessels
Produkte aus reinen Asbestfasern
Die Asbestfasern liegen in
reiner Form vor, z. B. als funktionale Textilien (Zöpfe, Schnüre,
Kissen) oder als Karton.
Asbestgehalt:
100 Gewichts-%
Isolationsband an Heizkessel
10
Brandabschottung mit Asbestkissen
11
Wie vorgehen bei Asbestverdacht auf
dem Betriebsareal? (Ablaufschema)
Externe Umbau- und Rückbauarbeiten:
Weitere Informationen auf Seite 36
Annahme und Handhabung von Stoffen auf dem Betriebsareal:
Start
Überprüfen der
Materialdeklaration und
Sichtkontrolle bei der
Materialannahme
Material kann
Asbest enthalten
Vorgesetzte
benachrichtigen
gross
Stoppen bis
die vorschriftsgemässe
Weiterbearbeitung
geklärt ist
Nein
Ja*
Gefährdung
keine
erhöht
Zerlegung und
Sanierung dürfen nur
durch eine von der
Suva anerkannte
Asbestsanierungsfi rma vorgenommen
werden.
Tätigkeiten, Arbeiten
ausführen wie in der
Broschüre beschrieben.
Arbeiten können ohne
Bedenken mit der
notwendigen Vorsicht
ausgeführt werden.
Ende
Entsorgung: Weitere Informationen auf Seite 37*
* Abfallrechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen.
12
Welche Massnahmen sind zu treffen?
Auf den folgenden Seiten werden typische Arbeiten auf der Sammelstelle oder dem Betriebsareal eines Recyclingunternehmens
mit Hilfe von Farben drei Gefährdungsstufen zugeordnet. Die
Farben geben Auskunft über die zu erwartende Asbestfaserbelastung und die erforderlichen Schutzmassnahmen. Die Farben
bedeuten:
Keine unmittelbare Gefährdung: Die Arbeiten können ohne Bedenken mit der notwendigen Vorsicht ausgeführt werden.
Erhöhte Gefährdung: Es ist mit einer erhöhten Faserfreisetzung zu rechnen. Die Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn die beschriebenen Schutzmassnahmen getroffen wurden. Für die Arbeiten sind Personen
einzusetzen, die vorgängig durch den Betrieb oder
externe Institutionen dafür gezielt instruiert wurden.
Bei allen Arbeiten müssen die Arbeitsbereiche für
Dritte abgesperrt und nach Abschluss der Arbeiten gereinigt werden.
Grosse Gefährdung: Eine sehr hohe Faserfreisetzung
ist zu erwarten. Solche Arbeiten sind zu unterlassen.
Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können,
dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden
Beim Entladen und Lagern von Abfällen wie auch beim
manuellen oder maschinellen Sortieren und Transport
entstehen immer Staubbelastungen. Um diese zu mindern,
sind generell wirksame technische und organisatorische
Massnahmen umzusetzen (z. B. Vermeiden von stauberzeugenden Arbeiten, Absaugen des Staubs an der Quelle,
Benetzen der Materialien, Abschotten des Arbeitsbereichs). Dies gilt im Besonderen für die Handhabung
asbesthaltiger Materialien.
13
Dachplatten, Kanalisationsrohre, Kanäle und Pflanzgefässe
Asbestzement
(festgebundener Asbest)
Dachplatten, Pfl anzgefässe und Teile von Asbestzementrohren in gemischten Abfällen
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Transport von Bauabfällen aus Steinen oder gesteinsähnlichen
Bestandteilen wie Beton, Ziegel, Asbestzement, Glas, Mauerabbruch, Strassenaufbruch ohne Sortierung
Aussortieren von Asbestzement aus gemischten Abfällen
Demontage einzelner Asbestzementplatten von Produkten
(z. B. Platte zerstörungsfrei von Brandschutztür lösen)
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
Demontage von Asbestzementplatten bei denen eine mechanische
Bearbeitung wie Sägen und Fräsen notwendig ist
14
generell:
keine
Massnahmen
– Feinstaubmaske (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge
der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen
– für
ausreichenden nicht
Luftwechsel
sorgen (natürlich
oder künstlich)
im Arbeitsbereich
essen, rauchen
usw.
– Feinstaubmaske
FFP3der
verwenden
nicht in Kleidern von
Baustelle gehen, die mit Asbestfasern
– Material
nichtsind
brechen, zerschlagen, verdichten oder werfen
verschmutzt
– Waschgelegenheiten nutzen
– für ausreichenden Luftwechsel sorgen (natürlich oder künstlich)
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
– Feinstaubmaske FFP3 verwenden und Einwegschutzanzüge der
Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw.
Kategorie 3 Typ 5/6 tragen
– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen
– zu demontierendes Produkt mit Seifenwasser benetzen
Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten!
– Arbeiten zerstörungsfrei ausführen. Material nicht brechen,
keine
Rutschen
und Schuttrohre
sägen,
nicht hineinbohren
usw. verwenden
asbesthaltige Produkte nicht werfen
– in
das
Umschichten von
gelagerten festgebundenen
Asbestfasergeschlossenem
Transportbehälter
zwischenlagern
platten
(z.
B. Bigvermeiden
Bag oder gedeckte Mulde)
– kennzeichnen
Asbestprodukte
bereits
auf dementsorgen
Dach in Big
Bags
abfüllen und
und
fachgerecht
(TVA,
kantonale
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
Vorschriften)
Kontakt kommen, verkürzen.
–Nicht
nichttrocken
trocken wischen!
wischen
–– Boden
nassNägel
und/oder
mit Asbeststaubsauger
Haken und
mit Magnetstab
aussortieren(S. 39) reinigen
–– Staubmasken,
Schutzanzüge
Staubsaugerbeutel entsorgen
Industriestaubsauger
mit Filterund
verwenden
(S.
39)der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest)
(Filter
Solche Arbeiten sind zu unterlassen. Arbeiten, bei denen mit der
Freisetzung erheblicher Mengen gesundheitsgefährdender AsbestDiese
dürfen
nur von
Suva-anerkannten
Asbestsaniefasern Arbeiten
zu rechnen
ist, dürfen
nur
von Suva-anerkannten
Asbestrungsunternehmen
ausgeführt
werden.
sanierungsunternehmen
ausgeführt
werden.
15
Leichtbauplatten und Deckenplatten
Asbesthaltige Abdeckungen, Konstruktionselemente, Akustikdecken
(schwachgebundener Asbest)
Deckenplatten Akustikdecken und Brandschutzplatten in gemischten Abfällen
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Generell
generell:
Grundsätzlich
solche asbesthaltigen Platten nicht bearbeiten
– Feinstaubmaske
(mindestens
und Einwegschutzanzüge
(z.
B. zerlegen, schreddern
oderFFP3)
scheren).
der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen
im Arbeitsbereich
essen, rauchen
– für
ausreichendennicht
Luftwechsel
sorgen usw.
(natürlich oder künstlich
nicht in Kleidern von
der
Baustelle gehen,
die mit Asbestfasernder
– Feinstaubmaske
FFP3
verwenden
und Einwegschutzanzüge
verschmutzt
sind5/6 tragen
Kategorie
3 Typ
Waschgelegenheiten
nutzen und starkes Reiben vermeiden,
– Erschütterungen,
Vibrationen
Material nicht beschädigen oder werfen
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw.
– Platten ohne Faserfreisetzung staubdicht verpacken, kennzeich– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen
nen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale Vorschriften)
Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten!
Aussortieren solcher asbesthaltiger Platten
Durch grössere Erschütterungen oder Vibrationen sowie durch
starkes Reiben oder Wischen können fortwährend Fasern freigesetzt werden.
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
und Schuttrohre verwenden
–keine
nichtRutschen
trocken wischen
Produktemit
nicht
werfen
–asbesthaltige
Boden nass und/oder
Asbeststaubsauger
(S. 39) reinigen
das Umschichten
von gelagerten
Asbestfaser–– Staubmasken,
Schutzanzüge
undfestgebundenen
Staubsaugerbeutel
entsorgen
platten
(S.
39) vermeiden
– Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
Kontakt kommen, verkürzen.
Nicht trocken wischen!
– Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren
– Industriestaubsauger mit Filter verwenden
(Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest)
Asbesthaltige Platten von anderen Bauteilen demontieren oder
bearbeiten
16
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
17
Elektroverteiler, Schalter und Elektrozubehör
Asbestzement-/Leichtbauplatten
(fest- und schwachgebundener Asbest)
Asbestzementplatten bei Schaltern und Verteilern
Leichtbauplatten bei Verteilern und Leuchten
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Generell
generell:
Grundsätzlich
asbesthaltige Elektroverteiler und Armaturen nicht
– Feinstaubmaske
(mindestens
FFP3) und
Einwegschutzanzüge
bearbeiten
(z. B. zerlegen,
schreddern
oder
scheren).
der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen
im Arbeitsbereich
essen, rauchen
– für
ausreichendennicht
Luftwechsel
sorgen usw.
(natürlich oder künstlich)
nicht in Kleidern von
der
Baustelle gehen, die mit Asbestfasern
– Feinstaubmaske
FFP3
verwenden
verschmutzt sind Vibrationen und starkes Reiben vermeiden,
– Erschütterungen,
– Material
Waschgelegenheiten
nutzen oder werfen
nicht beschädigen
Aussortieren von asbesthaltigen Elektrotableaus und Armaturen
auf asbesthaltigen Platten
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
– Elektrotableaus und Armaturen ohne Faserfreisetzung staubMaterial nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw.
dicht verpacken, kennzeichnen und fachgerecht entsorgen
– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen
(VeVA, kantonale Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung
Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten!
der Wertstoffe durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungskeine
Rutschenentfernen
und Schuttrohre
unternehmen
lassen verwenden
asbesthaltige Produkte nicht werfen
das Umschichten
von gelagerten festgebundenen Asbestfaser–– nicht
trocken wischen
platten nass
vermeiden
– Boden
und/oder mit Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen
AsbestprodukteSchutzanzüge
bereits auf dem
Dach
in Big Bags abfüllen
und
–– Staubmasken,
und
Staubsaugerbeutel
entsorgen
so Transportweg
und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
(S.
39)
Kontakt kommen, verkürzen.
Nicht trocken wischen!
– Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren
– Industriestaubsauger mit Filter verwenden
(Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest)
Asbesthaltige Elektrotableaus und Armaturen auf asbesthaltigen
Platten zerlegen
18
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
19
Elektrogeräte wie Kochherde, Waschmaschinen und Speicheröfen
Isolierplatten und Isolierbänder aus Asbest
(schwachgebundener Asbest und Produkte aus reinen Asbestfasern)
Asbesthaltige Leichtbauplatten unter Kochherd (Brandschutz)
Isolationsplatte in einem Speicherofen
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Generell
generell:
Grundsätzlich
asbesthaltige oder asbestverdächtige Elektrogeräte
– Feinstaubmaske
und Einwegschutzanzüge
nicht
bearbeiten (z.(mindestens
B. zerlegen,FFP3)
schreddern
oder scheren).
der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen
im Arbeitsbereich
essen, rauchen
usw.
– für
ausreichenden nicht
Luftwechsel
sorgen (natürlich
oder künstlich)
nicht in Kleidern von
der Baustelle
gehen, Reiben
die mit vermeiden,
Asbestfasern
– Erschütterungen,
Vibrationen
und starkes
verschmutzt
Material
nichtsind
beschädigen oder werfen
– Waschgelegenheiten nutzen
– Elektrogeräte ohne Faserfreisetzung staubdicht verpacken,
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale
Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw.
Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertstoffe
– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen
durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen
Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten!
entfernen lassen
keine Rutschen und Schuttrohre verwenden
–asbesthaltige
nicht trocken Produkte
wischen nicht werfen
das Umschichten
von mit
gelagerten
festgebundenen
Asbestfaser–– Boden
nass und/oder
Asbeststaubsauger
(S. 39)
reinigen.
platten vermeiden
– Staubmasken,
Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen
– (S.
Asbestprodukte
bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und
39)
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
Kontakt kommen, verkürzen.
Aussortieren von geschlossenen asbestverdächtigen
Elektrogeräten
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
Nicht trocken wischen!
– Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren
– Industriestaubsauger mit Filter verwenden
(Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest)
Asbesthaltige Elektrogeräte zerlegen und asbesthaltige Isolationsmaterialien entfernen
20
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
21
Dämmung von technischen Anlagen wie Wassererwärmern, Heizkesseln, Tanks
Asbesthaltiges Stopfisolationsmaterial, Asbestmatten,
Asbesthaltige Isolationsschalen
(schwachgebundener Asbest)
Asbesthaltige Isolationsschalen
Asbesthaltige Isolation an einem Wassertank
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Generell
generell:
Grundsätzlich
Anlagenteile mit asbesthaltigen Dämmungen nicht
– Feinstaubmaske
(mindestens
FFP3) und
Einwegschutzanzüge
bearbeiten
(z. B. zerlegen,
schreddern
oder
scheren).
der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen
im Arbeitsbereich
essen, rauchen
usw.
– für
ausreichenden nicht
Luftwechsel
sorgen (natürlich
oder künstlich)
nicht in Kleidern von
Baustelle und
gehen,
die mit Asbestfasern
– Feinstaubmaske
FFP3der
verwenden
Einwegschutzanzüge
der
verschmutzt
sind5/6 tragen
Kategorie
3 Typ
Waschgelegenheiten
nutzen und starkes Reiben vermeiden,
– Erschütterungen,
Vibrationen
Material nicht beschädigen oder werfen
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw.
– kleinere Anlagenteile ohne Faserfreisetzung staubdicht verpa– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen
cken, kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale
Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten!
Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertstoffe
keine
Rutschen
und Schuttrohre
verwenden
durch
ein Suva-anerkanntes
Asbestsanierungsunternehmen
asbesthaltige
Produkte nicht werfen
entfernen lassen
dasgrösseren
Umschichten
von gelagerten
festgebundenen
Asbestfaser–– bei
Anlagenteilen
den Asbest
durch ein Suva-anerkannplatten
vermeiden
tes
Asbestsanierungsunternehmen
entfernen lassen
– Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und
so Transportweg
und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
– nicht
trocken wischen
Kontaktnass
kommen,
verkürzen.
– Boden
und/oder
mit Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen
–Nicht
Staubmasken,
Schutzanzüge
und Staubsaugerbeutel entsorgen
trocken wischen!
39) und Nägel mit Magnetstab aussortieren
– (S.
Haken
Aussortieren einzelner Anlagenteile
Durch grössere Erschütterungen oder Vibrationen sowie durch
starkes Reiben oder Wischen können fortwährend Fasern freigesetzt werden.
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
– Industriestaubsauger mit Filter verwenden
(Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest)
– Anlagenteile zerlegen und asbesthaltige Isolationsmaterialien
entfernen oder bearbeiten
– Entfernen von asbesthaltigen Isolationsschalen
22
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
23
Dämmung von Rohren und Leitungen
Asbesthaltige Mörtel und Gipsbandagen
(schwachgebundener Asbest)
Rohrleitungen mit asbesthaltigem Mörtel
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Generell
generell:
Grundsätzlich
Rohre oder Leitungen mit asbesthaltigen Dämmun– Feinstaubmaske
(mindestens
FFP3)schreddern
und Einwegschutzanzüge
gen
nicht bearbeiten
(z. B. zerlegen,
oder scheren).
der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen
im Arbeitsbereich
essen, rauchen
usw.
– für
ausreichenden nicht
Luftwechsel
sorgen (natürlich
oder künstlich)
nicht in Kleidern von
Baustelle und
gehen,
die mit Asbestfasern
– Feinstaubmaske
FFP3der
verwenden
Einwegschutzanzüge
der
verschmutzt
sind5/6 tragen
Kategorie
3 Typ
Waschgelegenheiten
nutzen und starkes Reiben vermeiden,
– Erschütterungen,
Vibrationen
Material nicht beschädigen oder werfen
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw.
– kleinere Rohre oder Leitungen ohne Faserfreisetzung staubdicht
– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen
verpacken, kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (VeVA, kanKeine Wiederverwendung der ausgebauten Platten!
tonale Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertkeine
Schuttrohre verwenden
stoffeRutschen
durch einund
Suva-anerkanntes
Asbestsanierungsunternehmen
asbesthaltige
Produkte nicht werfen
entfernen lassen
dasgrösseren
Umschichten
von oder
gelagerten
festgebundenen
Asbestfaser–– bei
Rohren
Leitungen
den Asbest durch
ein
platten vermeiden Asbestsanierungsunternehmen entfernen
Suva-anerkanntes
– lassen
Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
Kontakt
kommen,
verkürzen.
– nicht
trocken
wischen
–Nicht
Boden
nass
und/oder
trocken wischen!mit Asbeststaubsauger (S. 39) reinigen
–– Staubmasken,
Schutzanzüge
und Staubsaugerbeutel
entsorgen
Haken und Nägel
mit Magnetstab
aussortieren
(S.
39)
– Industriestaubsauger mit Filter verwenden
Aussortieren asbestverdächtiger Rohre oder Leitungen
Durch grössere Erschütterungen oder Vibrationen sowie durch
starkes Reiben oder Wischen können fortwährend Fasern freigesetzt werden.
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
(Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest)
Rohre und Leitungen zerlegen und asbesthaltige Isolationsmaterialien entfernen oder bearbeiten
24
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
25
Dichtungen an technischen Anlagen wie Heizungen, Kesseln, Pumpen
Asbestschnüre
(schwachgebundener Asbest)
Asbestschnur als Dichtung an einer Anlage
Asbestschnur an Heizkessel
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Generell
generell:
Grundsätzlich
Anlagenteile mit asbesthaltigen Dichtungen nicht
– Feinstaubmaske
(mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge
maschinell
bearbeiten.
der PSA-Kat.
3, Typ 5/6ein
tragen
Gelangt
ausnahmsweise
einzelnes Anlagenteil mit einer asbest– im Arbeitsbereich
rauchen
usw.
haltigen
Dichtung innicht
eineressen,
Charge
anderer
Materialen in den
– nicht in Kleidern
der Baustelle so
gehen,
Schredder
oder dievon
Schrottschere,
führt die
diesmit
zuAsbestfasern
keiner erhöhverschmutzt
sind
ten
Gefährdung.
Waschgelegenheiten(Schredder)
nutzen
– Quellenabsaugung
einsetzen oder für ausreichenden Luftwechsel sorgen (Schrottschere)
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
nicht brechen,
nicht sägen,
nicht (natürlich
hineinbohren
–Material
für ausreichenden
Luftwechsel
sorgen
oderusw.
künstlich)
Arbeiten in umgekehrter
Reihenfolge
der Montage
– Erschütterungen,
Vibrationen
und starkes
Reiben ausführen
vermeiden,
Keine
Wiederverwendung
der ausgebauten Platten!
Material
nicht werfen
Aussortieren von Anlagenteilen ohne sie zu öffnen
Manuelles Entfernen einzelner kleiner Asbestschnüre
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
Manuelles entfernen mehrerer und/oder langer Asbestschnüre
26
Rutschen undLuftwechsel
Schuttrohresorgen
verwenden
–keine
für ausreichenden
(natürlich oder künstlich)
Produkte
nicht werfen
–asbesthaltige
Feinstaubmaske
FFP3 verwenden
das Umschichten
von gelagerten
festgebundenen Asbestfaser–– Schnur
mit Seifenwasser
benetzen
platten vermeiden
– Schnur
lösen bei gleichzeitigem Absaugen des Staubs mit
– Asbeststaubsauger
Asbestprodukte bereits
auf dem Dach in Big Bags abfüllen und
(S. 39)
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
– Schnur
staubdicht verpacken, kennzeichnen und
Kontaktentfernen,
kommen, verkürzen.
fachgerecht entsorgen (VeVA, kantonale Vorschriften)
Nicht trocken wischen!
–– nicht
wischen
Hakentrocken
und Nägel
mit Magnetstab aussortieren
–– Boden
nass
und/oder
mitFilter
Asbeststaubsauger
(S. 39) reinigen
Industriestaubsauger mit
verwenden
– Staubmasken,
Schutzanzüge
und Staubsaugerbeutel
entsorgen
(Filter der Staubklasse
H mit Zusatzanforderung
Asbest)
(S. 39)
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
27
Dichtungen an technischen Anlagen wie Heizungen, Pumpen, Leitungen
Asbesthaltige Flanschdichtungen
(festgebundener Asbest)
Flanschdichtung
Zylinderkopfdichtung
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Aussortieren und Abtrennen einzelner Anlagenteile ohne Öffnen der
Flansche
keine Massnahmen
Generell
Manuelles Zerlegen einzelner Komponenten mit Öffnen der
Flansche und Entfernen der Dichtungen
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
Manuelles Zerlegen von Anlagenteilen und Entfernen der Dichtungen in grösseren Mengen
28
generell:
Grundsätzlich
Anlagenteile
mit FFP3)
asbesthaltigen
Dichtungen nicht
– Feinstaubmaske
(mindestens
und Einwegschutzanzüge
maschinell
bearbeiten.
der PSA-Kat.
3, Typ 5/6 tragen
Gelangt
ausnahmsweise
einzelnes
Anlagenteil
mit einer asbest– im Arbeitsbereich
nicht ein
essen,
rauchen
usw.
haltigen
einer
anderer
in den
– nicht inDichtung
Kleidern in
von
der Charge
Baustelle
gehen,Materialen
die mit Asbestfasern
Schredder
oder
die Schrottschere, so führt dies zu keiner erhöhverschmutzt
sind
ten
Gefährdung.
– Waschgelegenheiten
nutzen
– Quellenabsaugung (Schredder) einsetzen oder für ausreichenden
Arbeiten
zerstörungsfrei
ausführen!
Luftwechsel
sorgen (Schrottschere)
nicht brechen,
nicht sägen,
nicht (natürlich
hineinbohren
–Material
für ausreichenden
Luftwechsel
sorgen
oderusw.
künstlich)
Arbeiten in umgekehrter
Reihenfolge der Montage ausführen
–– Feinstaubmaske
FFP3 verwenden
Wiederverwendung
der ausgebauten
–Keine
vor dem
Öffnen des Flanschs
Seifenwasser Platten!
in die Dichtung eindringen
lassen
keine Rutschen und Schuttrohre verwenden
–asbesthaltige
freiliegende Dichtung
Flanschverbindung
nochmals benetProdukteoder
nicht
werfen
zen und Seifenwasser einwirken lassen
– das Umschichten von gelagerten festgebundenen Asbestfaser– mit Spachtel oder Schaber Dichtung oder Flanschverbindung
platten vermeiden
lösen bzw. abheben, gleichzeitig Staub absaugen mit Asbest– Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und
staubsauger (S. 39)
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
– Dichtungen und Flanschverbindungen staubdicht verpacken,
Kontakt kommen, verkürzen.
kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (TVA, kantonale VorNicht
trocken wischen!
schriften)
Hakentrocken
und Nägel
mit Magnetstab aussortieren
–– nicht
wischen
Industriestaubsauger
verwenden
– Boden
nass und/odermit
mitFilter
Asbeststaubsauger
(S. 39) reinigen
(Filter der Staubklasse
H mit Zusatzanforderung
Asbest)
– Staubmasken,
Schutzanzüge
und Staubsaugerbeutel
entsorgen
(S. 39)
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
29
Farben und Lacke, Beschichtungen
Asbesthaltige Farben und Lacke, Beschichtungen
(festgebundener Asbest)
Asbesthaltige Farbe
Asbesthaltiger Bitumenanstrich
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Generell
generell:
Grundsätzlich
Anlagenteile mit asbesthaltiger Farbe oder Beschich– Feinstaubmaske
(mindestens
FFP3) und Einwegschutzanzüge
tung
nicht maschinell
bearbeiten.
der PSA-Kat.
3, Typ 5/6ein
tragen
Gelangt
ausnahmsweise
einzelnes Anlagenteil mit asbesthalti– imFarbe
Arbeitsbereich
nicht essen,
usw. anderer Materialen
ger
oder Beschichtung
in rauchen
einer Charge
– nicht
Kleidern von
gehen, so
dieführt
mit Asbestfasern
in
den in
Schredder
oderder
dieBaustelle
Schrottschere,
dies zu keiner
verschmutzt
sind
erhöhten
Gefährdung.
Waschgelegenheiten
nutzen
– Quellenabsaugung
(Schredder)
einsetzen oder für ausreichenden
Luftwechsel sorgen (Schrottschere)
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
nicht brechen,
nicht sägen,
nicht (natürlich
hineinbohren
–Material
für ausreichenden
Luftwechsel
sorgen
oderusw.
künstlich)
–
Arbeiten
in
umgekehrter
Reihenfolge
der
Montage
ausführen
– Feinstaubmaske FFP3 verwenden
Wiederverwendung
ausgebauten
Platten!
–Keine
starkes
Reiben vermeiden,der
Material
nicht werfen
Aussortieren asbestverdächtiger Anlagenteile
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
Mechanisches Entfernen der asbesthaltigen Beschichtung
30
keine Rutschen und Schuttrohre verwenden
–asbesthaltige
kleinere Anlagenteile
ohne
Faserfreisetzung
staubdicht verpaProdukte
nicht
werfen
kennzeichnen
und
fachgerecht
entsorgen (VeVA,
kantonale
– cken,
das Umschichten
von
gelagerten
festgebundenen
AsbestfaserVorschriften)
oder
Asbest
vor
Weiterverwertung
der
Wertstoffe
platten vermeiden
ein Suva-anerkanntes
Asbestsanierungsunternehmen
– durch
Asbestprodukte
bereits auf dem
Dach in Big Bags abfüllen und
entfernen
lassen
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
– bei
grösseren
Anlagenteile
Kontakt
kommen,
verkürzen.den Asbest durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen entfernen lassen
Nicht trocken wischen!
Hakentrocken
und Nägel
mit Magnetstab aussortieren
– nicht
wischen
Industriestaubsauger
verwenden
– Boden
nass und/odermit
mitFilter
Asbeststaubsauger
(S. 39) reinigen
(Filter der Staubklasse
H mit Zusatzanforderung
Asbest)
– Staubmasken,
Schutzanzüge
und Staubsaugerbeutel
entsorgen
(S. 39)
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
31
Holzfenster
Asbesthaltiger Fensterkitt
(festgebundener Asbest)
Holzfenster aus einem Altbau
Der Fensterkitt enthält festgebundenen Asbest
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Generell
generell:
Grundsätzlich
Holzfenster mit asbesthaltigem Kitt nicht maschinell
– Feinstaubmaske (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzüge
bearbeiten.
der PSA-Kat.
3, Typ 5/6 tragen
Gelangen
ausnahmsweise
einzelne Holzfenster mit asbesthaltigem
– iminArbeitsbereich
essen,
rauchenin
usw.
Kitt
einer Charge nicht
anderer
Materialien
den Schredder, so führt
– nicht
Kleidern
von der
Baustelle gehen, die mit Asbestfasern
dies
zu in
keiner
erhöhten
Gefährdung.
verschmutzt
sind für ausreichenden Luftwechsel sorgen und
– beim
Schreddern
– Befeuchtungseinrichtungen
Waschgelegenheiten nutzen einsetzen
Aussortieren von Holzfenstern
Asbestverdächtige Holzfenster zerlegen (Ausglasen mit Hammer
oder Bagger)
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
Entfernen von asbesthaltigem Fensterkitt mit mechanischen
Werkzeugen wie Kittfräsmaschinen
32
Arbeiten zerstörungsfrei ausführen!
– für ausreichenden Luftwechsel sorgen (natürlich oder künstlich)
Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw.
– Material nicht brechen, zerschlagen, werfen
– Arbeiten in umgekehrter Reihenfolge der Montage ausführen
Keine Wiederverwendung der ausgebauten Platten!
– Ausglasen im Freien ausführen
Rutschen und
Schuttrohre
–keine
Feinstaubmaske
FFP3
verwendenverwenden
Produkteder
nicht
werfen3 Typ 5/6 tragen und
–asbesthaltige
Einwegschutzanzüge
Kategorie
– zusätzliche
das Umschichten
vonSchutzbrille,
gelagerten festgebundenen
PSA (wie
Handschuhe) Asbestfaserplatten vermeiden
AsbestprodukteMaterial
bereits auf
dem Dachentsorgen
in Big Bags
abfüllen
und
–– asbesthaltiges
fachgerecht
(TVA,
kantonale
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
Vorschriften)
Kontakt kommen, verkürzen.
–Nicht
nichttrocken
trocken wischen!
wischen
–– Boden
nassNägel
und/oder
mit Asbeststaubsauger
Haken und
mit Magnetstab
aussortieren (S. 39) reinigen
–– Staubmasken,
Schutzanzüge
und
Staubsaugerbeutel entsorgen
Industriestaubsauger mit Filter verwenden
(S.
39)der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest)
(Filter
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
33
Kupplungssätze, Trommelbremsen und ausgediente Platten von Scheibenbremsen
Asbesthaltiges Material
(festgebundener Asbest)
Bremsbeläge an Altautos
Bremsbeläge an einem alten Liftmotor
Arbeiten und Gefährdungen ➞
Schutzmassnahmen
Sichtkontrolle bei der Materialanlieferung
Massnahmen
keine Massnahmen
Aussortieren und Abtrennen einzelner Anlagenteile ohne sie zu öffnen
keine Massnahmen
generell:
Grundsätzlich
asbesthaltige
Anlageteile
maschinell
– Feinstaubmaske
(mindestens
FFP3) undnicht
Einwegschutzanzüge
bearbeiten.
der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen
Gelangt
ausnahmsweise
ein einzelnes
Anlagenteil
mit asbesthalti– im Arbeitsbereich
nicht essen,
rauchen
usw.
gen
Belägen
in
einer
Charge
anderer
Materialien
in
den Schredder
– nicht in Kleidern von der Baustelle gehen, die mit Asbestfasern
oder
die Schrottschere,
so führt dies zu keiner erhöhten Gefährverschmutzt
sind
dung.
– Waschgelegenheiten nutzen
– Quellenabsaugung (Schredder) einsetzen oder für ausreichenArbeiten
zerstörungsfrei
den Luftwechsel
sorgen ausführen!
(Schrottschere)
Material nicht brechen, nicht sägen, nicht hineinbohren usw.
Arbeiten
in umgekehrter
Reihenfolge
der(natürlich
Montageoder
ausführen
– für
ausreichenden
Luftwechsel
sorgen
künstlich)
Wiederverwendung
der ausgebauten Platten!
–Keine
Feinstaubmaske
FFP3 verwenden
–keine
Anlagenteile
vorund
dem
Öffnen mit verwenden
Seifenwasser benetzen
Rutschen
Schuttrohre
–asbesthaltige
Anlagenteile abmontieren
und
gleichzeitig
Staub absaugen mit
Produkte nicht werfen
(S.gelagerten
39).
– Asbeststaubsauger
das Umschichten von
festgebundenen Asbestfaser-
Generell
Manuelles Zerlegen einzelner Anlagenteile ohne Bearbeiten des
asbesthaltigen Materials
Entsorgung
Arbeitsplatz reinigen
Manuelles Zerlegen von Anlagenteilen in grösseren Mengen und
Entfernen der Beläge
34
platten vermeiden
– Anlagenteile ohne Faserfreisetzungen staubdicht verpacken,
– Asbestprodukte bereits auf dem Dach in Big Bags abfüllen und
kennzeichnen und fachgerecht entsorgen (TVA, kantonale
so Transportweg und die Zeit, wo Arbeiter mit Asbestfasern in
Vorschriften) oder Asbest vor Weiterverwertung der Wertstoffe
Kontakt kommen, verkürzen.
durch ein Suva-anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen
Nicht
trocken
wischen!
entfernen
lassen
– Haken und Nägel mit Magnetstab aussortieren
–– nicht
trocken wischenmit Filter verwenden
Industriestaubsauger
– Boden
nass
und/oder mit
Asbeststaubsauger
(Filter der
Staubklasse
H mit
Zusatzanforderungreinigen
Asbest)(S. 39)
– Staubmasken, Schutzanzüge und Staubsaugerbeutel entsorgen
(S. 39)
Diese Arbeiten dürfen nur von Suva-anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.
35
Umbau- und Rückbauarbeiten an
technischen Anlagen und Gebäuden
Vor Umbau- oder Rückbauarbeiten an technischen Anlagen und
Gebäuden ist abzuklären, ob dabei gesundheitsgefährdende
Stoffe wie Asbest auftreten können. Der Verdacht auf Asbest ist
schon gegeben, wenn die Anlagen oder Gebäude vor 1990 erstellt wurden.
Vor Beginn von Abbruch- und Rückbauarbeiten sind asbesthaltige
Materialien sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Diese
dürfen nicht in den Recyclingkreislauf gelangen.
Industrierückbau
Gebäuderückbau
Welche Massnahmen sind zu treffen?
Antwort darauf geben die Broschüren der Suva-Publikationsreihe
«Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln» für die jeweils betroffene Branche. Z. B.:
Was Sie als Fachkraft für Gebäudetechnik
über Asbest wissen müssen
Suva-Bestell-Nr. 84053.d
Asbesthaltige Materialien an der Gebäudehülle Suva-Bestell-Nr. 84047.d
Was Sie in Elektrizitätsunternehmen über
Asbest wissen müssen
Suva-Bestell-Nr. 84059.d
Was Sie als Schreiner über Asbest wissen
müssen
Suva-Bestell-Nr. 84043.d
Relevante Vorschriften
BauAV (Bauarbeitenverordnung) SR 832.311.141 Suva-Bestell-Nr. 1796.d
EKAS-Richtlinie Asbest
36
Suva-Bestell-Nr. 6503.d
Entsorgung von asbesthaltigen
Abfällen
Asbestabfall bleibt gefährlich. Deshalb sind asbesthaltige Materialien, die der Entsorgung zugeführt werden, zu kennzeichnen.
a
ACHTUNG
ENTHÄLT
ASBEST
Abfälle aus Asbestmaterialien staubdicht
verpackt
Asbesthaltige Elektrogeräte und Tableaus in
Boxen verpackt
Lagerung von Asbestsäcken in geschlossenem Container
Kennzeichnung
der Gefahrenklasse 9
nach ADR/RID
Gesundheitsgefährdung bei
Einatmen von
Asbestfeinstaub
Sicherheitsvorschriften
beachten
Offizielle
Kennzeichnung
Entsorgung
Asbesthaltige Abfälle sind vom Abgeber als solche zu deklarieren
und müssen fachgerecht entsorgt werden. Es ist nicht erlaubt,
asbesthaltige Abfälle mit anderen Abfällen zu vermischen – es sei
denn, der gesamte Mischabfall wird als asbesthaltig entsorgt.
Für das Entsorgen von asbesthaltigen Abfällen sind die technische
Verordnung über Abfälle (TVA), die Verordnung über den Verkehr
mit Abfällen (VeVA) und die kantonalen Vorschriften zu beachten.
Abfälle wie Asbestzement, die festgebundenen Asbest enthalten,
können gemäss TVA auf einer Inertstoffdeponie abgelagert werden.
Schwachgebundener Asbest gilt als Sonderabfall und wird nach
Weisungen der Kantone entsorgt.
Informationen dazu finden Sie unter www.veva-online.ch,
www.abfall.ch und www.bafu.admin.ch.
37
Geeignete Schutz- und Hilfsmittel
Atemschutz
Die Schutzmasken sind der Gefährdung entsprechend auszuwählen.
Halbmaske mit auswechselbarem
Filter P3
Einweg-Feinstaubmaske FFP3
Einwegschutzanzüge
Das Verschleppen von Asbeststaub ist zu verhindern: Keine
asbestverschmutzten Kleider mit nach Hause nehmen und
Waschgelegenheiten nutzen!
Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6
38
Asbeststaubsauger
Es sind Industriestaubsauger mit H-Filter zu verwenden (Staubklasse H gemäss EN 60335-2-69 mit Zusatzanforderung Asbest;
siehe Suva-Factsheet 33056).
Staubsauger der Staubklasse H mit Warnschild
für Maschinen der Staubklasse H
Reinigung und Entsorgung
Nach Abschluss der Arbeiten sind die verwendeten Hilfsmittel
fachgerecht zu reinigen. Einwegstaubmasken, Einwegschutzanzüge und Staubsauberbeutel müssen staubdicht verpackt, gekennzeichnet und entsorgt werden (VeVA, kantonale Vorschriften,
Suva-Factsheet 33056).
39
Rechtliche Aspekte
1. Einleitung
Das Verwenden von Asbest ist seit 1990 verboten. Bis heute besteht aber keine Pflicht, asbesthaltige Materialien zu entfernen –
es sei denn, die Gesundheit von Menschen sei durch die Freisetzung von Fasern akut gefährdet.
In Recyclingbetrieben können bei Sortier- oder Verwertungsvorgängen auf dem Betriebsareal unerwartet asbesthaltige Stoffe
zutage treten. Insbesondere wenn es sich um Mischabfall handelt
oder das Material nicht korrekt deklariert und als rezyklierbar angesehen wurde.
2. Gefährdungen müssen abgeklärt werden
Besteht der Verdacht, dass bei Arbeiten besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest auftreten können, so muss der
Arbeitgeber die Gefahren eingehend ermitteln, die Risiken beurteilen und die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden, Kunden und Dritten planen und umsetzen.
3. Haftung und Verantwortung des Unternehmers
Unsachgemässes Arbeiten (z. B. Entfernen von schwachgebundenem Asbest) kann zu Schäden führen, die eine Haftpflicht des
Unternehmers gegenüber seinen Mitarbeitern wie auch gegenüber seinen Kunden und Dritte zur Folge haben können. Bei
Arbeiten mit asbesthaltigem Material müssen deshalb besonders
zwei rechtliche Aspekte beachtet werden:
a) Haftung gegenüber den Arbeitnehmenden
Artikel 328 des Obligationenrechts (OR) und Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) verpflichten den Unternehmer, die
Arbeitnehmenden zu schützen und auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Er hat die Schutzmassnahmen zu
treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der
Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
40
So muss er den Arbeitnehmenden zumutbare persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung stellen, sie über die Gefahren informieren und bezüglich der Schutzmassnahmen ausbilden. Der Arbeitgeber hat die Vorschriften in seinem Betrieb zu
kontrollieren und durchzusetzen.
Die Arbeitnehmenden sind ihrerseits zur aktiven Mitwirkung bei
der Unfallverhütung und beim Gesundheitsschutz verpflichtet. Sie
haben den Arbeitgeber bei der Verhütung von Berufsunfällen und
Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen die persönlichen
Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig verwenden und dürfen diese weder entfernen noch ändern.
b) Haftung gegenüber Kunden und Dritten
Nach Art. 97 OR haftet, wer in Erfüllung vertraglicher Pflichten
einen Schaden verursacht. Der Unternehmer haftet für Schäden,
die in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht entstanden sind, unabhängig davon, ob er selbst gearbeitet oder einen Arbeitnehmer
eingesetzt hat (Art. 101 OR). Er wird schadenersatzpflichtig. Der
Unternehmer hat somit bei nachlässigem Umgang mit Asbest allfällige Folgekosten zu tragen.
4. Möglichkeit der Haftungsbeschränkung gegenüber
Kunden
Die Haftung kann beschränkt oder ganz aufgehoben werden,
wenn dies im Voraus mit dem Kunden vereinbart wird. Die Beschränkung kann in einem finanziellen Höchstbetrag bestehen
oder in der Eingrenzung des Umfangs der schädigenden Handlungen. Es ist zweckmässig, eine solche Vereinbarung mit dem
Kunden schriftlich zu treffen.
5. Betriebshaftpfl ichtversicherungen decken
Asbestschäden oft nicht ab
Verschiedene Betriebshaftpflichtversicherungen schliessen
Schäden aus, die im Zusammenhang mit Asbest entstanden sind.
Deshalb ist es wichtig, dass bereits bei Abschluss eines Vertrags
die Haftung bei Asbestschäden geregelt ist (siehe Punkt 4).
41
Anlaufstellen, weitere Informationen
Wenn Sie ein asbestverdächtiges Material nicht sicher beurteilen
können oder andere Fragen zum Thema haben, helfen Ihnen folgende Internetseiten und Anlaufstellen weiter:
www.suva.ch/asbest
Informationen zum Thema Asbest mit einem Adressverzeichnis
von Sanierungsfirmen und spezialisierten Labors. Links auf Publikationen zum Thema «Asbest erkennen – richtig handeln».
www.forum-asbest.ch
Umfassende Informationsplattform mit Adressen, Links und
Downloads.
www.veva-online.ch, www.abfall.ch oder www.bafu.admin.ch
Auskunft zur Entsorgung, zu Deponiestandorten und zu kantonalen
Anlaufstellen.
www.asbestinfo.ch
Informationsseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) mit
Downloads, Links und einer Adressliste der kantonalen Anlaufstellen für Asbestfragen.
BAG, Abteilung Chemikalien
Tel. 031 322 96 40
BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
Tel. 058 462 93 80
Suva, Bereich Chemie
Tel. 041 419 61 32
Suva Bereich Gewerbe und Industrie
Tel. 041 419 55 33
Verband Stahl-, Metall- und Papier-Recycling Schweiz
(VSMR)
Tel. 031 390 25 50
Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz (ARV)
Tel. 044 813 76 56
SENS eRecycling
Tel. 043 255 20 00
Swico Recycling
Tel. 044 446 90 94
42
Suva
Gesundheitsschutz
Postfach, 6002 Luzern
Auskünfte
Tel. 041 419 60 28
Bestellungen
www.suva.ch/waswo
Fax 041 419 59 17
Tel. 041 419 58 51
Titel
Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln
Was Sie in Recyclingbetrieben über Asbest wissen müssen
Verfasser
Suva, Bereiche Gewerbe und Industrie, Chemie
Diese Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit den Verbänden
VSMR, ARV, Swico und der Stifung SENS eRecycling. Die Suva
dankt für die gute Zusammenarbeit.
Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe
gestattet.
Erstausgabe: März 2015
Bestellnummer
84065.d