Handbuch Zusammenarbeit Feuerwehr - ILS

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Handbuch Zusammenarbeit Feuerwehr - ILS
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QM – Dokumentation
Handbuch Zusammenarbeit
Integrierte Leitstelle – Feuerwehr
Bayerisches Rotes Kreuzä
L and esgesch ä ftss te lle
Integrierte Leitstelle Oberland
Handbuch für die Zusammenarbeit der
Feuerwehren mit der ILS Oberland
Version 1.01
Stand 30.11.2010
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Montag M./Hannweber M.
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Integrierte Leitstelle Oberland
Vorwort
Das Handbuch „Zusammenarbeit Integrierte Leitstelle und Feuerwehr“ wurde durch
die ILS Oberland gemäß gültigen Vorschriften erarbeitet und mit dem ZRF und den
Kreisbrandinspektionen abgestimmt.
Mit der Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle Oberland erfolgt die
Notrufabfrage 112 sowie die Alarmierung und Einsatzbegleitung der Feuerwehren in
den Landkreisen Weilheim - Schongau, Bad Tölz - Wolfratshausen sowie
Garmisch - Partenkirchen.
Ziel des Handbuches ist es, das Verständnis und die Zusammenarbeit zwischen der
Integrierten Leitstelle Oberland und den Feuerwehren zu fördern, zu festigen, sowie
eine Qualitätsverbesserung zu erzielen.
Außerdem sind inhaltlich Vorgehensweisen zur Optimierung der Arbeitsabläufe
beschrieben und enthalten.
Die Integrierte Leitstelle, insbesondere die Disponenten sind sich bewusst, dass die
Inbetriebnahme eine große Veränderung für die Feuerwehren, sowie für die
ILS Oberland selbst darstellt.
Die ILS Oberland wird aktiv daran arbeiten, die Zusammenarbeit mit den
Einsatzkräften fortlaufend zu verbessern, um das gemeinsame Ziel, eine qualitativ
hochwertige und stets optimierte Arbeit der „nicht - polizeilichen Gefahrenabwehr“ zu
erreichen und zu gewährleisten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den
Kreisbrandinspektionen und der ILS, sowie den Dienststellen der Feuerwehr ist
daher unabdingbar.
Der Leitfaden ist nicht statisch und nicht zwingend nach Lage bindend, sondern wird
laufend nach Anregungen fortgeschrieben und verbessert.
Änderungen werden vor Bekanntgabe abgestimmt und anschließend umgehend über
die Kreisbrandinspektionen bekannt gegeben.
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Inhaltsverzeichnis
1. Erreichbarkeiten
1.1 Telefon, Fax und E-Mail der Integrierten Leitstelle Oberland
1.2 Funkkanäle Feuerwehren
1.3 Funkkanäle Rettungsdienst
1.4 Funkkanäle Wasserwacht
1.5 Funkkanäle Bergwacht
1.6 Funkkanäle Katastrophenschutz
1.7 Funkkanäle THW
2. Funkmeldesystem und Statusmeldungen
2.1 FMS - Meldungen durch Fahrzeuge
2.2 FMS - Meldungen durch ILS
3. Alarmierung
3.1 Grundsätze der Alarmierung
3.2 Alarmierungsvorgang
3.3 Alarmfax
3.4 Alarmierungsbestätigung
3.5 Beispiel für Alarmierung und Alarmierungsbestätigung
4. Brandmeldeanalgen
5. Planbare Einsätze / Feuersicherheitswachen
6. Übungen
6.1 Reguläre Übungen
6.2 Übungen mit mehreren Feuerwehren / Realistisches Einsatzszenario
6.3 Funkübungen
7. Einsatznachbearbeitung
8. Ab- und Anmelden von Einsatzmittel und –Gerät
8.1 Abmelden von Mannschaft, Einsatzmittel und - Gerät
8.2 Anmelden von Mannschaft, Einsatzmittel und - Gerät
9. Probealarmierungen
9.1 Allgemeines
9.2 Ablauf der Probealarmierung
9.3 Zeiten der Probealarmierung
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1. Erreichbarkeiten
1.1. Integrierte Leitstelle Oberland
Einsatzleitdienste
Einsatzdienste
Besondere
Führungsdienstgrade
Im Einsatz ( KBR / KBI /
KBM )
Einsatzleiter im Einsatz
wie Kommandanten /
Zug - und Gruppenführer
Kreiseinsatzzentralen
Feuerwehrgerätehäuser
Faxanschluss
E-Mail
0881 / 92585194
0881 / 92585193
0881/ 92585191
0881 / 92585195
0881 / 92585143
Oberland@ils.brk.de
1.2. Feuerwehren
Landkreis Weilheim - Schongau
Landkreis Weilheim - Schongau
Landkreis Bad-Tölz - Wolfratshausen
Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
Landkreis Garmisch - Partenkirchen Nord
Bereiche Loisachtal Nord, Staffel - Riegsee
Ammertal Nördlich und einschließlich Altenau
Landkreis Garmisch - Partenkirchen Süd
Bereiche Isartal, Loisachtal Süd
Ammertal Südlich und einschließlich
Unterammergau
Landkreis Garmisch - Partenkirchen
4 Meter
2 Meter
4 Meter
2 Meter
4 Meter
Kanal 508 GU
Kanal 55 WU
Kanal 470 GU
Kanal 55 WU
Kanal 486 GU
4 Meter
Kanal 466 GU
2 Meter
Kanal 55 WU
4 Meter
4 Meter
4 Meter
Kanal 407 GU
Kanal 407 GU
Kanal 407 GU
4 Meter
Kanal 458 GU
1.3. Rettungsdienst
Landkreis Weilheim - Schongau
Landkreis Bad-Tölz - Wolfratshausen
Landkreis Garmisch - Partenkirchen Nord
Bereiche Loisachtal Nord, Staffel - Riegsee
Ammertal nördlich einschließlich Altenau
Landkreis Garmisch - Partenkirchen Süd
Bereiche Isartal, Loisachtal Süd
Ammertal südlich einschließlich Unterammergau
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1.4. Wasserwacht
Landkreis Weilheim - Schongau
Landkreis Weilheim - Schongau
Landkreis Bad-Tölz - Wolfratshausen
Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
Landkreis Garmisch - Partenkirchen Nord
Bereiche Loisachtal Nord, Staffel - Riegsee
Ammertal nördlich einschließlich Altenau
Landkreis Garmisch - Partenkirchen Süd
Bereiche Isartal, Loisachtal Süd
Ammertal südlich einschließlich Unterammergau
Landkreis Garmisch - Partenkirchen
4 Meter
2 Meter
4 Meter
2 Meter
4 Meter
Kanal 407 GU
Kanal 49 WU
Kanal 407 GU
Kanal 49 WU
Kanal 407 GU
4 Meter
Kanal 458 GU
2 Meter
Kanal 49 GU
4 Meter
Kanal 398 GU
4 Meter
4 Meter
4 Meter
Kanal 594 GU
Kanal 497 GU
Kanal 501 GU
4 Meter
Kanal 501 GU
1.5. Bergwacht
Gesamter Leitstellenbereich
1.6. Katastrophenschutz
Landkreis Weilheim - Schongau
Landkreis Bad-Tölz - Wolfratshausen
Landkreis Garmisch - Partenkirchen
1.7. Technisches Hilfswerk
Gesamter Leitstellenbereich
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2. Funkmeldesystem und
Statusmeldungen
Die Umsetzung des Funkmeldesystems erfolgt auf der Grundlage der aktuellen
gültigen Richtlinien für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst,
Brand- und Katastrophenschutzes ( FMS-Richtlinie BayStMI ).
Die Feuerwehren in den Landkreisen Weilheim – Schongau, Bad Tölz –
Wolfratshausen sowie Garmisch – Partenkirchen sind nur vereinzelt mit FMS
ausgerüstet. Eine komplette Ausrüstung aller Fahrzeuge ist auf Hinblick der
Umrüstung zum Digitalfunk den Kommunen nicht mehr zumutbar.
Es können alle in Betrieb genommenen FMS Geräte benutzt werden. Alle anderen
Fahrzeuge haben verbal, sprich sprachlich mit der Integrierten Leitstelle zu
kommunizieren.
2.1. FMS-Meldungen durch Fahrzeuge
Status
1
2
3
4
5
6
9
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Bedeutung
Einsatzklar und auf Funkempfang
Einsatzklar auf der Feuerwache (am/im Feuerwehrgerätehaus)
Auf dem Weg zum Einsatzort
An der Einsatzstelle
Sprechwunsch, niedrige Priorität:
‐ Lagemeldungen ‐ Rückmeldungen ‐ Zeitlich nicht kritische Anforderungen ‐ Allgemeine Verbindungsaufnahme ( z.B. Florian A‐Dorf 21/1 rückt zur Bewegungsfahrt aus ) Fahrzeug außer Dienst
‐ z.B. in Werkstatt ‐ Fahrzeug nach Einsatz nicht Einsatzklar ‐ Fahrzeug außerhalb des Dienstbereiches ‐ Usw. Sprechwunsch hohe Priorität:
‐ Erhöhung oder Änderung des Einsatzstichwortes ‐ Dringende Nachforderungen, Beispiel weitere Einsatzmittel und Gerät ‐ Bei jeder Art von Gefahr für Bevölkerung, Mannschaft und Gerät Ersteller:
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2.2. FMS-Meldungen durch die Integrierte Leitstelle
Weiter können Meldungen auch von der Integrierten Leitstelle an die Fahrzeuge
gesendet werden, welche sind:
Kennungen am FMS – Handapparat
des Einsatzmittels
C
E
F
H
J
L
U
c
o
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Bedeutung
Melden sie sich für Einsatzauftrag
Einsatzende / Abbruch der Einsatzfahrt
Kommen sie über Draht / Telefon
Fahren Sie Gerätehaus an
Sprechaufforderung
Geben sie eine Lagemeldung
Umschalten auf anderen Kanal
Status korrigieren
Warten auf Abruf
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3. Alarmierung
3.1. Grundsätze der Alarmierung
Die Alarmierung zu Einsätzen erfolgt grundsätzlich über Funkmeldeempfänger und
Sirene. Sie wird ausschließlich durch die Integrierte Leitstelle Oberland durchgeführt.
Ausnahmen hiervon stellen zeitunkritische „Kleinsteinsätze“ (z.B. „Insekteneinsatz“)
dar, deren Alarmierung auch telefonisch geschehen kann. Dies wiederum nur über
Kommandanten, deren Stellvertretern oder gegebenenfalls hauptamtlichen
Gerätewarten in besetzten Feuerwehrgerätehäusern.
Ab dem 01.12.2010 ist die ILS Oberland die „einzige alarmauslösende Stelle“ der
„nicht-polizeilichen-Gefahrenabwehr“ im Dienstbereich der ILS Oberland.
3.2. Alarmvorgang
Der Alarmierungsvorgang wird mit der Durchsage „Funkstille für Alarmierung“
eingeleitet.
Die Alarmdurchsagen der ILS Oberland haben folgenden Inhalt:
1. Einsatzort ( z.B.: Einsatz in B – Stadt, X ‐ Straße 77 ) 2. Schlagwort ( Brand Garage, keine Personen in Gefahr ) Der Alarmierungsvorgang wird mit der Durchsage „ Funkstille aufgehoben“ beendet.
3.3. Alarmfax
Feuerwehren, die mit einem Alarmfax ausgerüstet sind, erhalten mit der Alarmierung
eine Alarmdepeche (auch ILS Alarmschreiben oder Alarmfax genannt).
Jede Feuerwehr ist selbst dafür verantwortlich, dass alle Einsatzkräfte den
Einsatzort, dass Ereignis sowie die alarmierten Fahrzeuge und Geräte kennen.
Zentrale Aushangstellen für das Alarmfax, Kopien für jedes Fahrzeug oder ein
Anschrieb auf einer Tafel sind hierzu sinnvoll.
Ziel ist es, dass die ILS den Einsatzauftrag nicht für jedes Fahrzeug einer
Feuerwehr wiederholen muss
3.4. Alarmierungsbestätigung
Eine erfolgte Alarmierung muss innerhalb von 5 Minuten von der alarmierten
Feuerwehr bestätigt werden.
Sollte dies nicht geschehen, wird die ILS die jeweilige Feuerwehr einmalig
ansprechen. Bei keiner Rückmeldung erfolgt unmittelbar eine Alarmierung weiterer
Einsatzmittel nach Bereichsreihenfolge.
Sollten mehrere Feuerwehren für einen Einsatz bereits alarmiert und teilweise eine
Rückmeldung bestätigt sein, erfolgt eine weitere Alarmierung erst nach Rücksprache
mit dem Ersteintreffenden Einsatzleiter ( i.d.R. Ortskommandant / Zug- oder
Gruppenführer ), welcher sich auch noch auf Anfahrt befinden kann.
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3.5. Beispiel für Alarmierung und Alarmierungsbestätigung
WER
ÜBER
AKTION
B-Dorf, XX – Strasse 77
Brand Zimmer, Person in Gefahr
Leitstelle Oberland
Von Florian B-Dorf 40/1, Kommen
Florian B-Dorf 40/1
B-Dorf, XX – Strasse 77
Zimmerbrand, Person in Gefahr, Kommen
( ggf. Benennung der Aufstellfläche für
nachrückende Fahrzeuge, sofern diesen der
Einsatzleiter akzeptiert )
Hier Florian B-Dorf 40/1
B-Dorf, XX – Strasse 77
Zimmerbrand, Person in Gefahr
Rücken aus, Kommen
( ggf. Mitteilung der Mannschaftsstärke des
Fahrzeugs, AS Trupps usw., wird durch ILS
dokumentiert )
Leitstelle Oberland
Verstanden, Ende
Gegebenenfalls auf Anfahrt Lagemeldung auf Sicht,
Nachforderungen, Alarmstufenerhöhung
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Leitstelle Oberland
Von Florian B-Dorf 40/1
Einsatzstelle an, Kommen
Leitstelle Oberland
Verstanden, Ende
Der Einsatzstellenfunk soll sich wenn Überschneidungen und
Ünterdrückungen möglichst auf den 2 Meter Bereich beschränken
4. Brandmeldeanlagen
Bei BMA-Alarm werden dem Einsatzleiter / erstem ausrückenden Fahrzeug alle
Informationen über diesen Alarm via Alarmfax, bzw. auch via Funk mitgeteilt.
Dies können sein: z.B. Meldernummern, besondere Hinweise, usw.
Rückmeldungen des Betreibers ( z.B. Meldung Fehlalarm ) der Anlage werden
umgehend an den Einsatzleiter / erstes ausrückendes Fahrzeug weitergegeben.
Die ILS Oberland wird keine Fahrzeuge aufgrund eines bestätigten Fehlalarms durch
den Betreiben abbestellen. Dies obliegt ausschließlich dem Einsatzleiter / erstem
ausrückendem Fahrzeug.
Zur Verifizierung des BMA - Alarms sind grundsätzlich die Feuerwehren verpflichtet.
Somit ist der Alarm der BMA von der Feuerwehr an der Anlage zu quittieren und
Rückzustellen ( gem. STMI „ID1 – 0267.1-1, Alarmverfolgung bei BMA - Alarm ).
5. Planbare Einsätze /
Feuersicherheitswachen
Planbare Einsätze wie Feuersicherheitswachen oder freiwillige Tätigkeiten nach
Artikel 4.5 der Vollzugsbekanntmachung BayFwG sind möglichst mittels Fax der
Integrierten Leitstelle Oberland zeitig vor dem geplantem Einsatz zu melden.
( Siehe Formblatt , Anlage 3 )
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6. Übungen
6.1. Reguläre Übungen
Generell sind normale Gruppen- / Zugübungen einer Feuerwehr bei der ILS
Oberland nicht vorab anzumelden.
Die betroffenen Fahrzeuge melden sich „Einsatzklar auf Funk“ ( Status 1 ) bei der
ILS Oberland an und sind somit jederzeit Einsatzklar.
6.2. Alarmübung oder Übungen mit mehreren Feuerwehren / Realistisches
Einsatzszenario
Übungen, bei denen mehrere Feuerwehren beteiligt sind, sowie Alarmübungen oder
Übungen mit einem realistischen Einsatzszenario ( Rauchentwicklung /
Unfallfahrzeuge usw. ) sind zeitnah, vorab der ILS Oberland via Fax mitzuteilen.
Hierzu wird ein „Übungs-Einsatz“ in ELDIS eröffnet und die betroffenen Fahrzeuge
mit dokumentiert.
Die ILS Oberland wird diesen „Übungs-Einsatz“, wenn es der Dienstbetrieb erlaubt,
auf Wunsch mit begleiten.
( siehe Formblatt, Anlage 5 )
6.3. Funkübungen
Funkübungen werden den Dienstbetrieb in der Integrierten Leitstelle sehr belasten.
Wenn möglich sollten die Durchführenden auf einen Ausweichkanal wechseln ( z.B.
Katastrophenschutzkanal ).
Es ist sicherlich möglich, dass mehrere Feuerwehren zufällig am selben Tag eine
Funkübung veranstalten wollen, was wiederum die Übung der einzelnen
durchführenden Wehr stört.
Um diese Belastung zu mindern oder evtl. Überschneidungen der Übungen zu
vermeiden, sind diese Übungen vorab dem zuständigen Kreisbrandmeister und der
ILS zu melden. Bei Überschneidungen entscheidet der jeweilige Kreisbrandmeister
über die Durchführung dieser Übungen.
( Siehe Formblatt, Anlage 2 )
7. Einsatznachbearbeitung
Wird zur Zeit erarbeitet und nachgereicht
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8. Ab- und Anmelden von
Einsatzmittel und - gerät
8.1. Abmelden von Mannschaft, Einsatzmittel und - gerät
Sind Mannschaft, Gerät oder gar Einsatzmittel nicht einsatzbereit, muss dies der
Integrierten Leitstelle Oberland unmittelbar telefonisch oder via Funk mitgeteilt
werden. Der diensthabende Schichtführer vermerkt dies im Einsatzleitsystem. Diese
Änderungen haben unter Umständen erhebliche Auswirkungen in der Alarmierung.
Beispiele für die Abmeldung:
‐ Fahrzeug ist defekt oder in Werkstatt
‐ Geräte ( erfasst nach Geräteliste ) ist defekt oder nicht einsatzklar
Planbare Abmeldungen von Fahrzeugen, Gerät und Mannschaft sind der ILS via Fax
mit zu teilen.
( siehe Formblatt , Anlage 1 und 4 )
Wird ein abgemeldetes Gerät trotzdem alarmiert, ist dies unverzüglich der ILS
via Funk mitzuteilen!
8.2. Anmelden von Mannschaft, Einsatzmittel und Gerät
Nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Gerät und Einsatzmittel
muss dies ebenfalls der ILS unmittelbar via Telefon oder Funk mitgeteilt werden. Der
Mangel wird aus dem Einsatzleitsystem entfernt.
Für das „wieder einsatzklar“ melden ist ausschließlich die zuständige
Feuerwehr verantwortlich.
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9. Probealarmierungen 9.1. Allgemeines
Zur Überprüfung der Alarmierungssicherheit führt die Integrierte Leitstelle nach
Absprache mit den Kreisbrandinspektionen wöchentliche / monatliche
Probealarmierungen der Feuerwehren sowie des THW´s durch.
Einsatzbedingte Ausfälle dieser Probealarmierungen sind möglich. In diesem Fall
wird sich die ILS mit dem jeweiligen Einsatzleiter der Feuerwehr die sich im Einsatz
befindet in Verbindung setzen, um eine Durchführungen des Probealarms zu prüfen.
Ist die Durchführung nicht möglich entfällt der Probealarm.
Die ILS Oberland wird nach durchgeführtem Probealarm nur Negativrückmeldungen
entgegennehmen. Es wird daher auf Einzelrückmeldungen zur ILS aller
Feuerwehren, wie bisher gewohnt, verzichtet.
Die Kreisbrandinspektionen werden, zumindest in der Übergangsphase (ca. 3-6
Monate) mit, von ihnen benannten Feuerwehren die „Positivrückmeldungen“
entgegennehmen. Die Kreisbrandinspektionen werden hierzu eigene, ergänzende
Mitteilungen verteilen.
9.2. Ablauf der Probealarmierung
a)
wöchentlich, Samstag´s - Probealarmierung FME
b)
monatlich 1x Samstag´s - zusätzlich Probealarm Sirene
9.3. Zeiten der Probealarmierung
8.2.1 Landkreis Weilheim - Schongau
a)
FME - wöchentlich - Samstag - 11:30 Uhr
b
Sirene - 1x monatlich - Samstag ( 1. Samstag im Monat ) - 11:30 Uhr
( zusätzlich, im Anschluss an Probealarmierung FME )
8.2.2 Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
a)
FME - wöchentlich - Samstag - 11:00 Uhr
b
Sirene - 1x monatlich - Samstag ( 1. Samstag im Monat ) - 11:00 Uhr
( zusätzlich, im Anschluss an Probealarmierung FME )
8.2.3 Landkreis Garmisch - Partenkirchen
a)
FME - wöchentlich - Samstag - 12:00 Uhr
b
Sirene - 1x monatlich - Samstag ( letzter Samstag im Monat ) 12:00 Uhr ( zusätzlich, im Anschluss an Probealarmierung FME )
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