ADVA AG Optical Networking Meiningen
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ADVA AG Optical Networking Meiningen Testatsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2009 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt“ beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt. 49/2010 ADVA AG Optical Networking, Meiningen Bilanz zum 31. Dezember 2009 AKTIVA EUR EUR 31.12.2008 EUR Passiva EUR EUR 31.12.2008 EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 46.149.337 46.149.337 1. II. Kapitalrücklage 27.471.760 27.471.760 2. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geleistete Anzahlungen III. Bilanzverlust -17.907.136 -14.456.024 II. Sachanlagen 1. 2. 3. 4. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. 2. 3. 4. Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 6.324.275 0 7.719.769 0 6.324.275 Rückstellungen 7.580.197 5.322.005 786.745 77.617 1. 2. Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 13.766.564 C. Verbindlichkeiten 20.575.170 6.788.111 3 20.565.901 477.849 0 1. 2. 3. 4. 65.985 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern TEUR 710 (Vj. TEUR 488) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 307 (Vj. TEUR 192) 6.610.010 4.677.310 652.420 106.433 27.429.269 Umlaufvermögen I. Vorräte 1. 2. 3. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse und Waren II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. 2. 3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.906.751 886.049 5.971.110 3.119.207 8.573.730 59.165.073 3.124.106 8.205.914 11.692.937 28.054.750 16.293.343 8.524.022 3.553.157 11.330.020 33.407.750 13.175.488 16.539.486 4.599.413 21.043.750 D. Rechnungsabgrenzungsposten 56.425.272 67.722.137 2.224.330 5.855.132 126.056.500 144.072.362 11.140.543 247.603 4.135.065 16.763.910 49/2010 55.713.961 B. 12.046.173 B. 7.719.769 28.353.682 5.037.252 1.353.475 15.523.211 31.073.276 12.537.833 1.393.909 34.744.409 28.185.820 45.005.018 40.816.584 562.644 197.466 126.056.500 144.072.362 ADVA AG Optical Networking, Meiningen Gewinn- und Verlustrechnung für 2009 EUR EUR 2008 EUR 1. Umsatzerlöse 151.899.106 150.175.236 2. Herstellungskosten 78.254.714 84.282.347 3. Bruttoergebnis vom Umsatz 4. Vertriebskosten 32.208.253 27.191.398 5. Allgemeine Verwaltungskosten 13.723.351 16.876.365 6. Forschungs- und Entwicklungskosten 28.960.410 28.930.278 7. Sonstige betriebliche Erträge 29.222.618 31.601.887 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 30.045.547 27.453.266 73.644.392 -2.070.551 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon verbundene Unternehmen TEUR 162 (Vj. TEUR 74) 65.892.889 -2.956.531 162.190 74.188 195.487 726.653 11. Zuschreibungen auf Finanzanlagen 0 1.639.967 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.412.291 1.970.658 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -1.054.614 470.150 -3.125.165 -2.486.381 301.970 -570.423 15. Sonstige Steuern 23.977 42.638 16. Jahresfehlbetrag -3.451.112 -1.958.596 17. Verlustvortrag -14.456.024 -12.497.428 18. Bilanzverlust -17.907.136 -14.456.024 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 49/2010 Anlage 3 / 1 ADVA AG Optical Networking, Meiningen Anhang für das Geschäftsjahr 2009 1. AUFSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren angewandt. Bei Wahlrechten wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit Angaben im Anhang gemacht. 2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BILANZIERUNG, BEWERTUNG UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG 2.1. Gliederung Der Bilanzausweis folgender Positionen wurde zur besseren Darstellung gegenüber dem Vorjahr angepasst – die Vorjahreswerte wurden zur Klarheit entsprechend angepasst: · Abgegrenzte Umsätze werden nun als passive Rechnungsabgrenzungsposten gezeigt. Im Vorjahr waren diese in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. · Ausstehende Vergütungen an den Aufsichtsrat waren in 2008 als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bilanziert und werden nunmehr in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 2.2. Bewertung Bewertungs- und Abschreibungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungsoder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen werden monatsgenau und linear vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 410 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Selbsterstellte Sachanlagen wurden zu Standardherstellkosten einschließlich angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in den Herstellungskosten enthalten. 1/ 22 Anlage 3 / 2 Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibung bewertet. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen zu niedrigeren Marktpreisen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten wurden ermittelt unter Einbeziehung der Material- und Fertigungseinzelkosten, des Werteverzehrs des Anlagevermögens sowie anteiliger Gemeinkosten, soweit durch die Fertigung veranlasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht in angemessenem Umfang gebildet. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung von Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und dem geplanten Finanzierungsbedarf aus Investitionen setzt ADVA AG Optical Networking teilweise Derivate ein. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken werden marktübliche Instrumente wie Termin- oder Optionsgeschäfte und Maximalzins- vereinbarungen verwendet. Handelsrechtlich werden derivative Finanzinstrumente grundsätzlich erst zum Zeitpunkt ihrer Glattstellung erfasst. Davor erfolgt eine Bilanzierung des schwebenden Geschäfts grundsätzlich nur dann, wenn aus dem Sicherungsgeschäft zum Bilanzstichtag ein Verlust 2/ 22 Anlage 3 / 3 droht und gemäß § 249 Absatz 1 HGB eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet wird. 2.3. Währungsumrechnung Die Umrechnung in EUR bei Anschaffungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs vorgenommen. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zum Anschaffungskurs oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten sind zu Anschaffungskursen oder dem jeweils niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Aufwendungen und Erträge sind in die Gewinn- und Verlustrechnung zum jeweiligen Kurs der Zahlung bzw. mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Verbuchung eingegangen. Die Umrechnungskurse betrugen: Stichtagskurs am 31. Dezember 2009 3. USD/EUR 1,43328 GBP/EUR 0,89985 NOK/EUR 8,32639 JPY/EUR 132,10040 CNY/EUR 9,77517 SGD/EUR 2,01369 PLN/EUR 4,13052 SEK/EUR 10,31140 BRL/EUR 2,48571 ZAR/EUR 10,59547 CHF/EUR 1,48743 ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DES JAHRES ABSCHLUSSES DER ADVA AG OPTICAL NETWORKING 3.1. Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. 3/ 22 Bruttobuchwerte Stand am In Tausend EUR I. 1. 2. 3. II. 1. 2. 3. 4. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 01.01.2009 14.730 Kumulierte Abschreibungen InvestitionsZugänge förderung 797 Stand am Stand am 31.12.2009 01.01.2009 -173 15.354 7.011 -173 256 0 15.610 256 0 7.267 2.193 9.122 2.172 340 26.328 19.247 3.015 4.207 3.047 555 107 39.764 0 24.466 26.680 6.105 12.875 0 7.396 0 66 39.621 94.995 0 13.501 45.234 Abgänge 256 0 14.986 797 9.752 8 -638 24.569 2.503 -97 -678 3.834 431 -11 -47 78 38.233 60 3.002 26.670 10 7.874 0 6.411 -1.410 0 34.544 87.763 66 6.487 10.286 -1.410 -2.308 -746 -746 -725 Umbuch. 31 -31 0 0 4/ 22 Nettobuchwerte Anlage 3 / 4 Stand am Stand am Zugänge Abgänge 2.193 3.910 31.12.2009 31.12.2009 Vorjahr 9.030 6.324 7.719 256 9.286 0 0 6.324 0 0 7.719 2.512 6.610 7.580 -611 21.651 4.677 5.322 -47 3.555 652 787 -658 0 27.718 107 12.046 13.766 6.105 20.575 20.566 6.087 0 6.788 0 478 0 0 12.192 49.196 66 27.429 45.799 0 21.044 42.529 -174 -174 -1.309 6.103 -1.309 -2.141 77 Anlage 3 / 5 Unter den Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind neben der Software zum Management der Unternehmensressourcen (Enterprise Resource Planning- oder ERP-Software) im Wesentlichen die Marke „Etherjack®“ sowie eine Technologie („Developed Technology") ausgewiesen, die 2006 im Rahmen des Erwerbes von Covaro Networks Inc., Richardson (Texas), USA angeschafft wurden. Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen EUR 7.323 Tausend und werden planmäßig über eine Nutzungsdauer von neun Jahren abgeschrieben. Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind ausgewiesen: (in Tausend) Eigenkapital 31.12.2009 Anteil am Kapital Ergebnis im Geschäftsjahr 2009 ADVA Optical Networking Corp., Tokio, Japan JPY -20.970 100% JPY 2.256 ADVA Optical Networking AS, Oslo, Norwegen NOK 15.389 100% NOK 752 ADVA Optical Networking (Shenzhen) Ltd., Shenzhen, China CNY 10.350 100% CNY 4.707 ADVA Optical Networking North America Inc., Norcross (Georgia), USA ADVA Optical Networking Singapore Pte Ltd., Singapur USD 14.686 100% USD 1.522 SGD 419 100% SGD 255 ADVA Optical Networking Ltd., York, Vereinigtes Königreich GBP 7.685 100% GBP -822 ADVA Optical Networking sp. z o.o., Rumia, Polen PLN 1.793 100% PLN 183 ADVA Optical Networking AB, Kista/Stockholm, Schweden SEK 4.114 100% SEK 693 BRL 40 99% BRL 0 ADVA Optical Networking Serviços Ltda., Sao Paulo, Brasilien Die Vertriebsgesellschaft in Sao Paulo, Brasilien, wurde am 24. Juni 2009 gegründet und im Juli 2009 unter dem Namen ADVA Optical Networking Servicos Ltda. im dortigen Handelsregister eingetragen. ADVA Optical Networking Ltd., York, Vereinigtes Königreich, ist an der neuen Tochtergesellschaft mit 1% beteiligt. Die Gesellschaft hat den Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen. 5/ 22 Anlage 3 / 6 Mittelbarer Anteilsbesitz Die ADVA Optical Networking North America Inc. hält eine Beteiligung von 44,5% an der, seit dem Jahr 2002 inaktiven, Gesellschaft OptXCon Inc., Raleigh (North Carolina), USA. (in Tausend) Eigenkapital Anteil am Kapital Ergebnis im 31.12.2009 Geschäftsjahr 2009 OptXCon Inc. Raleigh (North Carolina), 44,5 % USD 0 USD 0 USA Die ADVA Optical Networking Singapore Pte Ltd. hält eine Beteiligung von 100,0% an der am 6. April 2009 neu gegründeten Gesellschaft ADVA Optical Networking Hong Kong Ltd. in Hong Kong, China. (in Tausend) Eigenkapital Anteil am Kapital Ergebnis im 31.12.2009 Geschäftsjahr 2009 ADVA Optical Networking Hong Kong Ltd. HKD 79 100,0 % HKD 79 Hong Kong, China Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die zwischen ein und fünf Jahren fällig werden, belaufen sich insgesamt auf EUR 6.788 Tausend (Vorjahr: EUR 478 Tausend). Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen umfassen in 2009: (in Tausend EUR) 2009 2008 ADVA Optical Networking Corp., Tokio, Japan 400 98 ADVA Optical Networking (Shenzhen) Ltd., China ADVA Optical Networking Ltd., York, Vereinigtes Königreich ADVA Optical Networking sp. z o.o., Rumia, Polen 380 380 5.083 0 350 0 575 0 6.788 478 ADVA Optical Networking Singapore Pte Ltd., Singapur Gesamt Als Beteiligung ist der Anteil an der neu gegründeten Khanyisa Optical Networking (Pty) Ltd. (Pretoria, Südafrika) ausgewiesen, an der sich die Gesellschaft im Laufe des Geschäftsjahres mit 45% (Kapitalanteil EUR 3,45) beteiligt hat. Es handelt sich dabei um ein gemeinschaftlich geführtes Unternehmen. 6/ 22 Anlage 3 / 7 Der Khanyisa Optical Networking (Pty) Ltd. wurde ein Darlehen in Höhe von EUR 66 Tausend gewährt, welches unter den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen ist. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig, mit Ausnahme von EUR 204 Tausend (Vorjahr: EUR 197 Tausend) für Kautionszahlungen, die innerhalb von fünf Jahren fällig werden. Eigenkapital Stammaktien und gezeichnetes Kapital Zum 31. Dezember 2009 hat die Gesellschaft 46.149.337 (Vorjahr: 46.149.337) auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (Stückaktien) ausgegeben. Stammaktien berechtigen den Inhaber zum einfachen Stimmrecht in der Hauptversammlung und zum Erhalt einer Dividende im Falle einer Ausschüttung. An Stammaktien sind keine Einschränkungen geknüpft. In 2009 und 2008 wurden keine Aktien im Rahmen bedingter Kapitalerhöhungen gezeichnet. Im Jahr 2009 wurden keine (Vorjahr: 156.894) Aktien aus der Ausübung von Optionsanleihen ausgegeben. Das Aufgeld der im Vorjahr ausgeübten Optionsanleihen in Höhe von EUR 308 Tausend wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Genehmigtes Kapital Laut Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2014 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 21.500 Tausend durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann für einen Betrag bis zu EUR 4.600 Tausend ausgeschlossen werden, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann des Weiteren für einen Betrag von bis zu EUR 16.900 Tausend ausgeschlossen werden, um die neuen Aktien 7/ 22 Anlage 3 / 8 zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Sacheinlagen auszugeben. Die Hauptversammlung vom 11. Juni 2008 hat das genehmigte Kapital III zur Ausgabe einer Optionsanleihe um EUR 200 Tausend auf EUR 1.500 Tausend erhöht. Der Vorstand ist ermächtigt, das gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Eintragung dieses Beschlusses zum Handelsregister an für fünf Jahre einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.500 Tausend durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte Kapital dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten der beschlossenen Optionsanleihe. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Bedingtes Kapital Durch die Hauptversammlung vom 10. Juni 2009 ergaben sich keine Änderungen des bedingten Kapitals. In 2009 und 2008 wurden keine gewährten Aktienbezugsrechte ausgeübt. Das bedingte Kapital (Bedingtes Kapital VIII) zum 31. Dezember 2009 beträgt unverändert EUR 4.610.000 (Vorjahr: EUR 4.610.000). Kapitaltransaktionen Im Jahr 2009 wurden im Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionsrechten keine Stückaktien aus bedingten Kapitalien an den Vorstand sowie an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen ausgegeben. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus ausgegebenen Aktien sowie bei der Ausübung von Aktienoptionen und Optionsanleihen erhaltene Zuzahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Der Gesamtbestand der zum 31. Dezember 2009 ausstehenden Aktienoptionen, Optionsanleihen und Wertsteigerungsrechte mit Barausgleich beträgt: Aktienoptionen 3.326.638 Optionsanleihen 838.950 Wertsteigerungsrechte mit Barausgleich 138.544 8/ 22 Anlage 3 / 9 Mitteilungspflichtige Beteiligungen Im Berichts- und Vorjahr hat die Gesellschaft folgende Mitteilungen gemäß § 21 Absatz 1 WpHG veröffentlicht: Veröffentlichungsdatum 11. Dezember 2009 10. November 2009 3. November 2009 23. Oktober 2009 25. März 2009 20. Oktober 2008 27. August 2008 8. Mai 2008 7. April 2008 Datum der Name des Inhabers Veränderung der der Beteiligung Stimmrechtsanteile Änderung der Beteiligung JP Morgan Asset Unter 3% - 2.66% 4. Dezember 2009 Management (UK) Ltd. Worldview Equity I, Unter 3% - 2.97% 30. Oktober 2009 LLC/ Worldview ( Worldview Equity I, Capital IV, L.P. LLC) / 2.64% (Worldview Capital IV, L.P., in den von Worldview Equity I, LLC gehaltenen Stimmrechten enthalten) JPMorgan Asset Über 3% - 3.17% 28. Oktober 2009 Management (UK) Limited Fidelity Management Unter 3% - 2.99% 20. Oktober 2009 Research Corporation / FMR LLC Morgan Stanley & Co. Unter 3% - 0.10% 19. März 2009 Incorporated / Morgan Stanley, The Corporation Trust Company DnB NOR ASA Unter 3% - 2,99% 10. Oktober 2008 Vital Forsikring AS GLG Partners/ GLG Unter 3% - 2,85% 21. August 2008 Partners Ltd GLG Partners/ GLG Unter 5% - 4,76% 2. Mai 2008 Partners Ltd GLG Technology Fund Unter 3% - 2,95% 3. April 2008 9/ 22 Anlage 3 / 10 Veröffentlichungsdatum 31. März 2008 26. März 2008 26. März 2008 1. Februar 2008 22. Januar 2008 7.März 2008 und 22. Januar 2008 16. Januar 2008 15. Januar 2008 Name des Inhabers Veränderung der Datum der der Beteiligung Stimmrechtsanteile Änderung der Beteiligung Quantum Partners Unter 3% - 0,38% 25. März 2008 LDC / Soros Fund Management LLC / Quantum Emerging Growth Partners C.V. / Quantum Endowment Fund N.V. EGORA Holding Über 15% - 15,02% 20. März 2008 GmbH/ EGORA (davon 13,77%Ventures GmbH Punkte von der EGORA Ventures GmbH gehalten) EGORA Holding Gehaltene 20. Januar 2007 GmbH/ EGORA Stimmrechte: Ventures GmbH 14,00% UBS AG Über 3% - 3,01% 29. Januar 2008 DnB NOR Kapitalforvaltning AS DnBNOR ASA / Vital Forsikring AS UBS AG Über 3% - 3,23% 4. Januar 2008 Über 3% - 3,41% 4. Januar 2008 Unter 3% - 1,91% 10. Januar 2008 9. Januar 2008 15. Januar 2008 Morgan Stanley & Co. Über 3% - 4,09% Incorporated / Morgan Stanley, The Corporation Trust Company UBS AG Über 3% - 3,67% 9. Januar 2008 UBS AG 2. Januar 2008 Unter 3% - 1,90% 10/ 22 9. Januar 2008 Anlage 3 / 11 Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die unter Zugrundelegung der aktuell gültigen Steuersätze und Steuergesetze zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden. In den sonstigen Rückstellungen sind als wesentliche Posten enthalten: 2009 2008 4.144 2.760 429 1.436 Ausstehende Rechnungen 1.988 1.728 Lizenzgebühren 1.400 1.384 521 721 92 177 8.574 8.206 (in Tausend EUR) Sonstiger Personalaufwand Gewährleistungen/Warenrücknahmen Ausstehender Urlaub Jahresabschlussprüfung Die Ermittlung der erwarteten Kosten für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen aus Produktverkäufen wurde in 2009 dahingehend angepasst, dass ausschließlich Kosten innerhalb des vertraglichen Gewährleistungszeitraumes von zwölf Monaten erfasst werden. Im Vergleich zu Vorjahren hat die Gesellschaft ihr Geschäftsmodell insoweit abgeändert, dass Kulanzleistungen nach diesem Zeitraum nicht mehr unentgeltlich erbracht werden. Diese Anpassung Gewährleistungsrückstellungen. 11/ 22 führte zu einer Reduktion der Anlage 3 / 12 Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel erläutert: Restlaufzeit (in Tausend EUR) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bilanz bis zu einem Jahr ein bis fünf Jahre gesichert durch Pfand und ähnliche Rechte über fünf Jahre Art der Sicherheit 28.055 12.725 14.757 573 5.581 Grundschuld Verbindlichkeiten 16.293 aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten 8.524 gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige 3.553 Verbindlichkeiten - davon aus Steuern TEUR 710 - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 307 Summe 56.425 Verbindlichkeiten 16.293 0 0 0 - 8.524 0 0 0 - 3.510 43 0 0 - 41.052 14.800 573 5.581 - Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus EUR 839 Tausend für Verbindlichkeiten ggü. Mitarbeitern aus ausgegebenen Optionsanleihen, EUR 836 Tausend für Bonuszahlungen an Mitarbeiter, EUR 710 Tausend für Steuern, EUR 342 Tausend für Aufsichtsratvergütung, EUR 319 Tausend für Mietkaufverpflichtungen (EUR 43 Tausend davon werden innerhalb ein bis fünf Jahre fällig), sowie EUR 307 Tausend für Sozialabgaben zusammen. Der passive Rechnungsabrenzungsposten enthält ausschließlich abgegrenzte Umsätze in Höhe von EUR 2.224 Tausend (Vorjahr: EUR 5.855 Tausend). 12/ 22 Anlage 3 / 13 3.2. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse (zugeordnet nach Lieferort) 2009 2008 Deutschland 45.188 30.793 Europa, Naher Osten und Afrika 75.557 76.398 Amerika 19.894 27.996 Asien-Pazifik 11.260 14.997 151.899 150.184 (in Tausend EUR) Materialaufwand Der Materialaufwand der Gesellschaft, gegliedert nach § 275 Absatz 2 Nummer 5 HGB, betrug im Geschäftsjahr 2009 insgesamt EUR 64.527 Tausend (Vorjahr: EUR 75.156 Tausend). Davon entfielen EUR 63.233 Tausend (Vorjahr: EUR 73.405 Tausend) auf Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie EUR 1.294 Tausend (Vorjahr: EUR 1.751 Tausend) auf Aufwendungen für bezogene Leistungen. Personalaufwand Der Personalaufwand der Gesellschaft, gegliedert nach § 275 Absatz 2 Nummer 6 HGB, betrug im Geschäftsjahr 2009 insgesamt EUR 34.963 Tausend (Vorjahr: EUR 33.554 Tausend). Davon entfielen EUR 29.805 Tausend (Vorjahr: EUR 28.554 Tausend) auf Löhne und Gehälter sowie EUR 5.158 Tausend (Vorjahr: EUR 5.000 Tausend) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung. Aufwendungen für Altersversorgung sind weder in 2009 noch in 2008 angefallen. Im Jahr 2009 wurde der Ausweis der Vorstandsgehälter in der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst, da sich die Tätigkeitsbereiche verschoben haben. Die Vorstandsgehälter werden ab 2009 den einzelnen Funktionsbereichen zugeordnet. In der Vergangenheit waren die Vorstandgehälter vollständig in den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. 13/ 22 Anlage 3 / 14 Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: (in Tausend EUR) Erträge aus Gewinnverteilung im Konzern Andere Posten Sonstige betriebliche Erträge (gesamt) Aufwendungen aus Gewinnverteilung im Konzern Andere Posten Sonstige betriebliche Aufwendungen (gesamt) 2009 2008 21.014 23.570 8.209 8.032 29.223 31.602 21.556 19.396 8.490 8.057 30.046 27.453 Periodenfremde Erträge/Aufwendungen Periodenfremde Aufwendungen sind im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 368 Tausend (Vorjahr: EUR 617 Tausend) angefallen und betreffen in Höhe von EUR 68 Tausend (Vorjahr: null) Überzahlungen von Fördermitteln der Europäischen Union für Forschungsprojekte, sowie EUR 300 Tausend (Vorjahr: EUR 80 Tausend) aus Verzicht auf Kundenforderungen. Im Vorjahr wurden ferner EUR 537 Tausend nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer verbucht. Periodenfremde Erträge des Geschäftsjahres betreffen mit EUR 1.090 Tausend (Vorjahr: EUR 1.106 Tausend) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und mit EUR 172 Tausend (Vorjahr: EUR 208 Tausend) Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Den deutschen Steuergesetzen entsprechend setzen sich die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für die Gesellschaft aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammen. Das steuerliche Ergebnis für den Veranlagungszeitraum 2009 beinhaltet zurückgestellte ausländische Ertragsteuern für die unselbständigen Betriebsstätten der Gesellschaft. Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind unter der Position „Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen. Zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2008 wurde der ADVA AG Optical Networking der Prüfungsbericht des Finanzamtes Suhl über die steuerliche Außenprüfung für den Prüfungszeitraum 2001 bis 2004 zugestellt. Die wesentlichen Feststellungen beziehen sich dabei auf Auslandssachverhalte. Die bestehenden Steuerrückstellungen in Höhe von insgesamt EUR 3.119 Tausend betreffen Prüfungsfeststellungen gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden. 14/ 22 Anlage 3 / 15 Abschlussprüfung Für den gesetzlichen Abschlussprüfer wurden folgende Honorare als Aufwand im Geschäftsjahr erfasst: (in Tausend EUR) 2009 2008 291 226 38 136 198 0 527 362 Abschlussprüfungsleistungen Andere Bestätigungsleistungen Sonstige Leistungen 4. SONSTIGE ANGABEN 4.1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen: 2010 2011 2012-2014 nach 2014 Gesamt Mietverpflichtungen 747 532 179 94 1.552 Leasingverpflichtungen 661 394 274 0 1.329 12.485 0 0 0 12.485 13.893 926 453 94 15.366 (in Tausend EUR) Abnahmeverpflichtungen Die Gesellschaft hat eine unwiderrufliche Garantie in Höhe von GBP 1.500 Tausend (entspricht EUR 1.667 Tausend) für Verbindlichkeiten der ADVA Optical Networking Ltd. York übernommen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft ihren Tochtergesellschaften ADVA Optical Networking Ltd., Vereinigtes Königreich, ADVA Optical Networking Corp., Japan, und ADVA Optical Networking (Shenzhen) Ltd., China, finanzielle Hilfe zugesagt, damit diese ihren Verbindlichkeiten bei Fälligkeit jederzeit nachkommen können. In 2009 hat die ADVA AG Optical Networking Zuschüsse der Europaischen Union in Höhe von EUR 441 Tausend für ein noch nicht fertiggestelltes Entwicklungsprojekt erhalten. Nach Fertigstellung erfolgt eine Überprüfung der Voraussetzungen für die Förderung. 15/ 22 Anlage 3 / 16 4.2. Derivative Finanzinstrumente Devisentermingeschäfte Zur Absicherung von Währungskursrisiken auf zukünftige Kapitalflüsse schloss die Gesellschaft am 7. Oktober 2009 und am 19. November 2009 Devisentermingeschäfte ab, die am 31. März 2010 bzw. 30. Juni 2010 fällig werden. Zum 31. Dezember 2009 ergab sich daraus keine Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften. Der Nominalwert der Derivate beträgt EUR 19,0 Millionen in 2009, in 2008 null. Aus fünf weiteren in 2009 fälligen Devisentermingeschäften wurden insgesamt Gewinne und Verluste von EUR 867 Tausend bzw. EUR -1.432 Tausend realisiert. Devisenoptionen Die Gesellschaft schloss in 2009 zwei Devisenoptionen ab, um Wechselkursrisiken abzusichern. Die Optionsprämien hierfür betrugen EUR 135 Tausend. Beide Optionen waren bereits in 2009 fällig und sind am Fälligkeitstag jeweils wertlos verfallen. Maximalzinsvereinbarung Am 31. Dezember 2009 besteht ein Zinsderivat zur Begrenzung des Zinssatzes eines variablen verzinslichen Darlehens. Das Derivat hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2010. Der beizulegende Wert am Bilanzstichtag beträgt null (unverändert zum Vorjahr) und der Nominalwert des Derivats beträgt EUR 190 Tausend. 16/ 22 Anlage 3 / 17 4.3. Organe der ADVA AG Optical Networking Aufsichtsrat Anthony Maher, München, Deutschland Vorsitzender Vorsitzender des Board of Directors der BroadLight Inc., Ramat-Gan, Israel Vorsitzender des Board of Directors der Alvarion Ltd., Tel Aviv, Israel Mitglied des Board of Directors der Verivue, Inc., Westford (Massachussetts), USA Thomas Smach, Manlius (New York), USA Stellvertretender Vorsitzender Partner der Riverwood Capital Management, Menlo Park (Kalifornien), USA Mitglied des Board of Directors of Crocs Inc., Niwot (Colorado), USA Krish Prabhu, Plano (Texas), USA Stellvertretender Vorsitzender Mitglied des Board of Directors der Altera Corporation, San Jose (Kalifornien), USA Mitglied des Board of Directors von Tekelec Inc., Morrisville (North Carolina), USA Mitglied des Board of Directors von ADC,Eden Prairie (Minnesota), USA Albert Rädler, Vaterstetten, Deutschland Steuerberater der Sozietät Linklaters LLP, München, Deutschland Vorsitzender des Aufsichtsrats der AMS Technologies AG, Martinsried/München, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats der TeraGate AG, München, Deutschland Eric Protiva, Atherton (Kalifornien), USA Geschäftsführer der EGORA Holding GmbH, Martinsried/München, Deutschland; Mitglied des Aufsichtsrats der AMS Technologies AG, Martinsried/München, Deutschland; Mitglied des Board of Directors der Elforlight Ltd., Daventry, Vereinigtes Königreich Bernard Bourigeaud, Waterloo, Belgien (seit 10. Juni 2009) Firmenchef und Geschäftsführer der BJB Consulting Sprl, Waterloo, Belgien Mitglied des Board of Directors der CGI Group Inc., Montreal, Kanada Bernd Jäger, Bonn, Deutschland (bis 10. Juni 2009) Geschäftsführer der Dr. Jäger Beteiligungs-GmbH, Bonn, Deutschland Geschäftsführer der Dr. Jäger Consulting GmbH, Bonn, Deutschland 17/ 22 Anlage 3 / 18 Vorstand Brian Protiva, Berg, Deutschland Vorstandsvorsitzender Mitglied des Board of Directors und des Compensation Committee der Xambala Inc., San Jose (Kalifornien), USA Christoph Glingener, Jade, Deutschland Vorstand Technologie Mitglied des Advisory Board der Telent GmbH, Backnang, Deutschland Jaswir Singh, Marietta (Georgia), USA Finanzvorstand & Vorstand Operations Christian Unterberger, Taufkirchen, Deutschland Vorstand Vertrieb & Marketing Jürgen Hansjosten, Krailling, Deutschland (bis 31. März 2009) Mitglied des Aufsichtsrates der AMS Technologies AG, Martiensried/München, Deutschland Ron Martin, Prosper (Texas), USA (bis 30. Juni 2009) Mitglied des Technischen Advisory Board der Optium Corporation, Horsham (Pennsylvania), USA 4.4. Arbeitnehmer Im Jahresmittel wurden von der Gesellschaft 482 Angestellte und 16 Auszubildende (Vorjahr: 476 Angestellte und 17 Auszubildende) beschäftigt, unterteilt nach folgenden Funktionsbereichen: 2009 2008 Forschung und Entwicklung 104 106 Einkauf und Produktion 162 162 12 11 122 114 Management und Verwaltung 82 83 Auszubildende 16 17 498 493 Qualitätsmanagement Vertrieb, Marketing und technische Unterstützung 18/ 22 Anlage 3 / 19 4.5. Gesamtbezüge des Vorstands Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr bzw. der Vergleichsperiode aus den unten genannten Mitgliedern. Ron Martin und Jaswir Singh wurden jeweils von der Tochtergesellschaft ADVA Optical Networking North America Inc. vergütet. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr betragen EUR 2.170 Tausend (Vorjahr: EUR 2.661 Tausend). Die Vorstandsbezüge teilen sich wie folgt auf die einzelnen Vorstandsmitglieder auf: (in Tausend EUR) Brian Protiva Vorstandsvorsitzender Christoph Glingener Vorstand Technologie Jaswir Singh Finanzvorstand & Vorstand Operations Christian Unterberger Vorstand Vertrieb & Marketing Jürgen Hansjosten (bis 31. März 2009) Ron Martin (bis 30. Juni 2009) Grundgehalt Variable Vergütung Summe 2009 Summe 2008 243 280 523 281 238 195 433 330 314 101 415 483 243 180 423 326 73 0 73 651 164 139 303 590 Die vorläufige variable Vergütung berücksichtigt den erfolgsabhängigen Bonus für 2009, der als Rückstellung zum 31. Dezember 2009 erfasst ist. Das zum 31. März 2009 vorzeitig ausgeschiedene Vorstandsmitglied Jürgen Hansjosten erhielt eine Abfindung in Höhe von EUR 420 Tausend. Diese Abfindung wurde im Jahr 2008 als Aufwand erfasst. Sein Arbeitsvertrag endete am 31. Dezember 2009. Ron Martin hat ADVA Optical Networking und den Vorstand am 30. Juni 2009 verlassen. Zusätzlich zu seinem anteiligen Fixgehalt bis zum Juni 2009 hat er eine Abfindung von EUR 79 Tausend und eine variable Vergütung für H1 2009 von EUR 60 Tausend erhalten. Die variable Vergütung ist je zur Hälfte im März 2010 und März 2011 auszahlbar und ist am 31. Dezember 2009 in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das Darlehen, das im Dezember 2007 gewährt wurde und das am 30. Juni 2009 mit EUR 146 Tausend zu Buche stand, wurde abgeschrieben. Gleichzeitig verzichtete Ron Martin auf den noch nicht ausbezahlten Teil seiner Antrittsprämie in Höhe von EUR 144 Tausend. Die ihm am 1. Juli 2008 gewährten 200.000 Optionen mit einem Ausübungspreis von EUR 2,57 sind verfallen. 19/ 22 Anlage 3 / 20 Für Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2009 Entgelte für Vermögensschaden-Haftplicht-Versicherungen in Höhe von EUR 11 Tausend (Vorjahr: EUR 15 Tausend) von der Gesellschaft übernommen (in anteilig gleicher Höhe je Vorstandmitglied). Im Geschäftsjahr 2009 wurden 200.000 (Vorjahr: 100.000) neue Aktienoptionen an den Vorstand ausgegeben. Im Geschäftsjahr hat der Vorstand keine Optionen ausgeübt (Vorjahr: keine). 200.000 Optionen sind aufgrund des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern verfallen (Vorjahr: 130.000). Den Vorstandsmitgliedern gewährte und von ihnen gehaltene Aktien der Gesellschaft sowie langfristige Optionen stellen sich zum 31. Dezember 2009 wie folgt dar: Optionen und sonstige aktienbasierte Rechte Stammaktien Brian Protiva Vorstandsvorsitzender Christoph Glingener Vorstand Technologie Jaswir Singh Finanzvorstand & Vorstand Operations Christian Unterberger Vorstand Vertrieb & Marketing 2009 2008 2009 2008 294.030 294.030 300.000 270.000 - - 250.000 180.000 - - 250.000 220.000 - - 250.000 180.000 Diese Optionen berechtigen den Vorstand zum Kauf einer gleichen Anzahl von Stückaktien der Gesellschaft, sobald die Anwartschaftszeit erreicht wird. Der Ausübungspreis der Optionen beträgt EUR 3,55 für 270.000 Optionen, die 2003 gewährt wurden, EUR 7,24 für 130.000 Optionen, die 2006 gewährt wurden, EUR 6,06 für 130.000 Optionen, die 2007 gewährt wurden, EUR 2,57 für 320.000 Optionen, die 2008 gewährt wurden, bzw. EUR 2,26 für 200.000 Optionen, die 2009 gewährt wurden. 20/ 22 Anlage 3 / 21 4.6. Bezüge des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen in den Geschäftsjahren 2009 und 2008 EUR 360 Tausend bzw. EUR 342 Tausend. Die Aufsichtsratsbezüge verteilen sich in 2009 wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder: Gesamt 2009 Gesamt 2008 80 80 80 80 80 80 80 80 22 18 18 40 Albert Rädler 40 40 80 Eric Protiva 40 40 40 Bernard Bourigeaud 22 22 0 Geschäftsjahr 2009 (in Tausend EUR) Fixe Vergütung Anthony Maher, Vorsitzender Thomas Smach, Stellvertretender Vorsitzender Krish Prabhu, Stellvertretender Vorsitzender (seit 11. Juni 2008), Bernd Jäger (bis 10. Juni 2009) (seit 10. Juni 2009) Für Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Entgelte für Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherungen in Höhe von EUR 15 Tausend (Vorjahr: EUR 14 Tausend) von der Gesellschaft übernommen (in anteilig gleicher Höhe je Aufsichtsratsmitglied). Die zum 31. Dezember 2009 durch den Aufsichtsrat gehaltenen Aktien der Gesellschaft stellen sich wie folgt dar: Stammaktien 2009 2008 3.000 3.000 Albert Rädler 156.297 156.297 Eric Protiva 320.000 320.000 Anthony Maher, Vorsitzender 4.7. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Der Vorstand hat die gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung zur Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Web-Seite des Unternehmens veröffentlicht (www.advaoptical.com). 21/ 22 Anlage 3 / 22 4.8. Bilanzverlust Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt. Aufgrund des Verlustvortrags aus dem Vorjahr (EUR 14.456 Tausend) und des Jahresfehlbetrages 2009 (EUR 3.451 Tausend) wird ein Bilanzverlust von EUR 17.907 Tausend ausgewiesen. 4.9. Konzernabschluss Die Gesellschaft stellt für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis von verbundenen Unternehmen einen Konzernabschluss auf. Dieser ist beim Amtsgericht Jena unter der HRB Nummer 304992 einzusehen. Meiningen, 22. Februar 2010 ADVA AG Optical Networking Brian Protiva Christoph Glingener Jaswir Singh Christian Unterberger 22/ 22 ADVA AG Optical Networking, Meiningen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 Angaben zum Unternehmen ADVA AG Optical Networking („ADVA Optical Networking“, „die Gesellschaft“, oder „das Unternehmen“) ist die Muttergesellschaft des ADVA Optical Networking-Konzerns (auch „ADVA Optical Networking-Gruppe“) und zum 31. Dezember 2009 hält unmittelbar oder mittelbar die zehn (zum 31. Dezember 2008 acht) nachfolgend aufgeführten hundertprozentigen Tochtergesellschaften: (in Tausend) ADVA Optical Networking North America, Inc., Norcross (Georgia), USA ADVA Optical Networking Ltd., York, Vereinigtes Königreich ADVA Optical Networking AS, Oslo, Norwegen ADVA Optical Networking AB, Kista/Stockholm, Schweden ADVA Optical Networking Serviços Ltda., Sao Paulo, Brasilien ADVA Optical Networking (Shenzen) Ltd. , Shenzhen, China ADVA Optical Networking Singapore Pte Ltd., Singapur ADVA Optical Networking Hong Kong Ltd., Hong Kong, China ADVA Optical Networking Corp., Tokio, Japan ADVA Optical Networking sp. z o.o., Rumia, Polen Eigenkapital 31. Dezember 2009 Anteil am Kapital unmittelbar mittelbar USD 14.686 100% - GBP 7.685 100% - NOK 15.389 100% - SEK 4.114 100% - BRL 40 99% 1% CNY 10.350 100% - SGD 419 100% - HKD 79 - 100% JPY -20.970 100% - PLN 1.793 100% - Die Muttergesellschaft übernimmt für den Konzern die Steuerung und Leitung der strategischen Ausrichtung sowie die Finanzierung. Zweigniederlassungen und Organisationsstruktur ADVA AG Optical Networking hat seinen Sitz in Meiningen. Dort befindet sich auch die HauptProduktions- und Entwicklungsstätte der Gesellschaft (292 Mitarbeiter zum Jahresende 2009). Daneben besteht eine Zweigniederlassung in Berlin, die sich im Wesentlichen auf die Entwicklung von Software für die Systeme des Unternehmens konzentriert (48 Mitarbeiter). Eine weitere Zweigniederlassung ist in Martinsried/München angesiedelt. Hier befindet sich die Hauptverwaltung der Gesellschaft, die die Zentralfunktionen sowie die Vertriebs- und Marketingorganisation umfasst (110 Mitarbeiter). Zum 31. Dezember 2009 bestanden weitere Zweigniederlassungen in Hannover (10 Mitarbeiter), Courtaboeuf/Paris (Frankreich, 13 Mitarbeiter), Madrid (Spanien, 4 Mitarbeiter), Helsinki (Finnland, 1 Mitarbeiter), Grottaferrata/Rom (Italien, 9 Mitarbeiter), Wien (Österreich, 3 Mitarbeiter) und Zürich (Schweiz, 4 Mitarbeiter), sowie in Centurion/Pretoria (Südafrika, 2 Mitarbeiter). Die ADVA Optical Networking-Gruppe ist über alle internationalen Standorte funktional organisiert. 1 Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Lagebericht von ADVA AG Optical Networking enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die sich mit Begriffen wie „glauben”, „annehmen” und „erwarten”, mit erwarteten Erlösen und Erträgen, der unterstellten Nachfrage nach optischen Netzlösungen, internen Schätzungen und Liquiditätsentwicklung befassen. Diese vorausschauenden Aussagen beinhalten eine Reihe unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, so dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen können. Diese unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren werden im Abschnitt „Risikobericht” weiter unten erläutert. Produkte ADVA AG Optical Networking entwickelt, vermarktet und vertreibt Übertragungstechnik für fortschrittliche Telekommunikationsnetze. Die Produkte des Unternehmens basieren auf einer Kombination von glasfaserbasierter optischer Technologie und dem Übertragungsprotokoll „Ethernet“ (Optical+Ethernet), die den Einsatz, das Management und die Bereitstellung von Kommunikationsnetzen und Hochgeschwindigkeitsdiensten für verschiedenste Applikationen ermöglichen. Bei diesen Applikationen handelt es sich um Daten-, Datensicherungs-, Sprach- und Videodienste im Metro- und Regionalbereich, für die die Produkte Daten über Entfernungen von bis zu 2.000 km transportieren. Das Hard- und Software-Portfolio von ADVA AG Optical Networking wird kontinuierlich um neue Funktionen und Produkte erweitert. Die Herstellung der Produkte findet hauptsächlich am Standort Meiningen statt. Das Unternehmen setzt dabei auf eine Kombination zwischen Eigen- und Fremdproduktion, wobei vor allem die Vormontage der einzelnen Baugruppen ausgelagert wurde. Die Qualität und der reibungslose Ablauf der Produktion werden durch die enge Zusammenarbeit aller Abteilungen von der Entwicklung über die Beschaffung bis zur Endmontage gewährleistet. Beschaffung Bei der Herstellung der Produkte ist das Unternehmen auf eine begrenzte Anzahl an Lieferanten für elektronische und optische Hochleistungskomponenten angewiesen. Zur Sicherung der benötigten Mengen und hohen Qualitätsstandards besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten. Die Beschaffungspreise für Komponenten sind in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Durch die steigende Unternehmensgröße und strategische Beschaffungsmaßnahmen sichert das Unternehmen auch langfristig günstige Einkaufskonditionen. Das Ziel ist es, die Vorräte so niedrig wie möglich zu halten, jedoch zugleich sicherstellen, dass die Auftragsdurchlaufzeiten für Kunden minimal sind. Flexible Bezugsvereinbarungen mit Lieferanten ermöglichen dabei schnelle Reaktionen. 2 Forschung und Entwicklung Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit von ADVA AG Optical Networking konzentriert sich auf die Weiterentwicklung in hohem Maße innovativer Optical+Ethernet-Lösungen. Das Unternehmen bezieht dabei seine Kunden und Partner mit ein, um ihren aktuellen und künftigen Bedarf zu ermitteln. Die aus diesem Prozess entstehenden Schlüsseltechnologien und Produkte vereinfachen bestehende Netzstrukturen tiefgreifend. Sie senken zudem die laufenden Kosten und das Investitionsvolumen und ergänzen bestehende Lösungen. Im Geschäftsjahr 2009 betrugen die F&E-Kosten insgesamt EUR 28,8 Millionen. Das entspricht 18,9% vom Umsatz nach EUR 28,9 Millionen oder 19,3% vom Umsatz im Vorjahr. Im Jahr 2009 lag der Schwerpunkt der F&E Aktivitäten wie bereits im Vorjahr auf der Zusammenführung des Produkt-Portfolios auf zwei Hardware-Plattformen (FSP 3000 und FSP 150) und eine integrierte Software-Plattform (FSP Network Management System, NMS). Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft im Jahr 20091 Die Weltwirtschaft war im Jahr 2009 rückläufig. Das weltweite Bruttosozialprodukt ist 2009 real um 2,2% gesunken, nachdem es im Jahr 2008 um 1,7% gewachsen war. Dieser starke Rückgang wurde seit H2 2008 durch die Auswirkungen einer ausgeprägten weltweiten Finanzkrise verursacht. In den Schwellenländern hat sich das Bruttosozialprodukt real noch relativ stabil entwickelt und ist um 1,2% gestiegen (2008: 5,6%), während das reale Wachstum der Länder mit hohem Pro-KopfEinkommen bei negativen 3,2% (2008: positiven 0,5%) lag. In dieser Ländergruppe haben die USA einen Rückgang von 2,4% (2008: Wachstum von 0,4%) verzeichnet. In den Euro-Ländern lag der Rückgang bei 3,9% (2008: Wachstum von 0,5%) und in Japan bei 5,2% (2008: Rückgang von 0,7%). Restriktive Kreditbedingungen haben zu einer wesentlichen Einschränkung der Konsumausgaben in den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen geführt. Aufgrund der Geldschöpfung durch die Zentralbanken und gewaltige Nachfrage-Anreizprogramme der Regierungen im Jahr 2009 deuten seit H2 2009 erste Anzeichen auf eine Verbesserung der Lage der Weltwirtschaft hin. Die Interbanken-Kreditmargen sind zu Ende des Jahres 2009 weitgehend wieder auf das Niveau vor der Finanzkrise zurückgegangen, allerdings zeigt sich immer noch Zurückhaltung bei den Konsumausgaben. Ausblick auf die künftige Entwicklung der Weltwirtschaft1 Das weltweite Bruttosozialprodukt wird sich voraussichtlich im Jahr 2010 real wieder erholen und um 2,7% wachsen, in vielen Ländern allerdings begleitet von steigender Arbeitslosigkeit. Da die durch staatliche und geldpolitische Maßnahmen entstandenen Wachstumsimpulse schwächer werden, ist die Erholung der Weltwirtschaft sehr fraglich und dürfte sich ab H2 2010 verlangsamen. Das Wachstum wird in den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen mit voraussichtlich 1,9% unter dem Wachstum der Weltwirtschaft insgesamt liegen, vor allem aufgrund von weiterhin schleppenden Konsumausgaben. Da die privaten Kapitalströme in die Schwellenländer wieder zunehmen und sich die Energiepreise erholen, sollte das Wachstum in diesen Ländern stärker ausgeprägt sein 1 Quelle: Weltbank, Januar 2010. Die Zahlen für 2009 sind vorläufig. 3 und wird im Jahr 2010 voraussichtlich 5,2% betragen. Dabei wird das Bruttosozialprodukt in China und Indien real voraussichtlich um 8,7% und 7,5% wachsen und sich damit in der Gruppe der Schwellenländer im Jahr 2010 vermutlich am besten entwickeln. Hauptursache dafür dürften die gewaltigen staatlichen und geldpolitischen Anreizprogramme sowie ein Anstieg der Binnennachfrage sein. Falls sich die weltweiten Konsumausgaben im Jahr 2010 stabilisieren und zugleich angemessene und weltweit koordinierte staatliche und geldpolitische Maßnahmen ergriffen werden, sollte die Weltwirtschaft im Jahr 2011 weiter auf Wachstumskurs bleiben und leicht stärker zulegen als im Jahr 2010. Marktumfeld für ADVA AG Optical Networking Die insgesamt negative Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2009 brachte für die Kommunikationsausrüster nur geringfügige Einschnitte mit sich. Die Investitionen in Infrastruktur für Netzbetreiber haben sich unter erheblichen Schwankungen im Jahr 2009 seitwärts bewegt. Zugleich entwickelten sich die Investitionen in Ethernet-Zugangslösungen und in Unternehmensnetze leicht positiv. Die Branchenanalysten gehen davon aus, dass der für ADVA AG Optical Networking relevante Markt im Jahr 2010 erheblich stärker wachsen wird. ADVA AG Optical Networking ist insbesondere im Segment für Metro-Netzlösungen aktiv. Diese Lösungen basieren auf optischer Datenübertragung und Ethernet-optimierter Datenverarbeitung (Optical+Ethernet). Der Markt teilt sich in die drei Bereiche Unternehmensnetze, Infrastruktur für Netzbetreiber und Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber auf. Das Marktvolumen des für ADVA AG Optical Networking relevanten Marktsegments betrug im Jahr 2009 USD 3.008 Millionen2 (EUR 2.163 Millionen3) und lag damit 3% höher als im Jahr 2008. Davon entfielen USD 2.216 Millionen2 (EUR 1.594 Millionen3) auf „Optical“ und USD 792 Millionen2 (EUR 570 Millionen3) auf „Ethernet“. Das Wachstum in diesem Markt wird hauptsächlich von einem permanent steigenden Bandbreitenbedarf von Privathaushalten und Unternehmen getrieben. Dadurch investieren die Netzbetreiber in neue optische Netzinfrastruktur-Lösungen. Wie im Jahr 2008 waren die Entscheidungen der Netzbetreiber, Triple Play-Dienste (Daten, Sprache und Video) auf breiter Basis privaten Endkunden zur Verfügung zu stellen, der Hauptgrund für zahlreiche Infrastrukturprojekte zum Aufbau fortschrittlicher Netze. Die Unternehmenskunden fragen insbesondere Datensicherungslösungen, die zunehmende Vereinheitlichung von Unternehmensnetzen und die Erweiterung lokaler Netze auf mehrere Standorte stark nach. Zudem hat sich das Ethernet-Protokoll über die letzten Jahre zunehmend zum Standard-Protokoll der Netzbetreiber entwickelt,4 wobei etablierte Protokolle wie SONET/SDH, ATM oder Frame Relay ersetzt werden. Basierend auf diesen Entwicklungen sollte der Gesamtmarkt 2 3 4 Quelle: Branchenanalysten Dell’Oro Group, Heavy Reading, Infonetics Research, Ovum RHK und interne Schätzungen von ADVA AG Optical Networking, November 2009. Quelle: Branchenanalysten Dell’Oro Group, Heavy Reading, Infonetics Research, Ovum RHK und interne Schätzungen von ADVA AG Optical Networking, November 2009, umgerechnet mit dem durchschnittlichen Wechselkurs von USD 1,39051 je EUR im Jahr 2009. Quelle: Infonetics Research, Januar 2009. 4 für die Optical+Ethernet-Netzlösungen von ADVA AG Optical Networking bis 2012 um jährlich durchschnittlich 15% wachsen,2 wobei die Wachstumsrate für das Jahr 2010 geringfügig unter der Wachstumsrate im Dreijahres-Durchschnitt liegen sollte. Marktumfeld für Unternehmensnetze Der Markt für Unternehmensnetze macht ungefähr 16%2 des Optical+Ethernet-Marktes aus. Bei einem Volumen von USD 475 Millionen2 (EUR 342 Millionen3) hat dieser Markt im Jahr 2009 um 6% zugelegt und sollte bis 2012 mit durchschnittlich 12% pro Jahr wieder stärker wachsen. Die zunehmende Unternehmens-Nachfrage nach hoher Bandbreite, die sich durch Anwendungen wie Cloud Computing ergibt, wird von einem fortwährenden Trend zur Auslagerung begleitet werden, infolge dessen sich Unternehmen vermehrt der Dienste von Netzbetreibern bedienen anstatt eigene Netze zu erweitern oder zu installieren. Marktumfeld für Infrastruktur für Netzbetreiber Der größte Markt für ADVA Optical Networking ist momentan das Geschäft mit NetzbetreiberInfrastruktur. Dieser Bereich macht 58%² des Optical+Ethernet-Marktes aus und wächst bis 2012 mit durchschnittlich 13%² pro Jahr. Das Marktvolumen des Netzbetreiber-Infrastruktur-Bereichs betrug im Jahr 2009 USD 1.741 Millionen² (EUR 1.252 Millionen³) und lag damit 1% über dem Vorjahresniveau. ADVA AG Optical Networking geht davon aus, dass sich die Rückkehr zu erheblichem Wachstum in diesem Markt hauptsächlich durch den steigenden Bandbreitenbedarf der Privat- und Unternehmenskunden der Netzbetreiber ergibt. Die steigende Belastung der bestehenden Netze durch den zunehmenden Datenverkehr wird in diesem Bereich zu weiterem Investitionsbedarf der Netzbetreiber führen. Marktumfeld für Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber Aus der Entwicklung des Unternehmens heraus verfügt ADVA Optical Networking über eine starke Marktposition in diesem Bereich, der 26%2 des Optical+Ethernet-Marktes ausmacht. Im Jahr 2009 ist der Markt für Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber um 7% auf ein Volumen von USD 792 Millionen² (EUR 570 Milllionen³) gewachsen. Dieser Markt sollte sich mit einem Wachstum von 21%² im Jahresdurchschnitt der nächsten drei Jahre am stärksten entwickeln. Das Wachstum ergibt sich durch den Wechsel von etablierten auf intelligente und vereinheitliche Ethernet-basierte Dienste. Die Technologiesubstitution wird geschürt durch den erhöhten Bandbreitenbedarf der Geschäftskunden sowie durch die Anbindung von Mobilfunk-Basisstationen. Für ADVA AG Optical Networking stellt dieser Markt eine ausgezeichnete Gelegenheit dar, durch Fortschritte in der EthernetTechnologie Umsatz und Ergebnis weiter zu steigern. Gesamtmarkt und Wachstumsraten2 Unternehmensnetze Infrastruktur für Netzbetreiber Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber Optical+Ethernet Gesamtmarkt 2009 Millionen USD 475 1.741 792 Anteil am Gesamtmarkt 16% 58% 26% Ø jährliches Wachstum 2009-2012 12% 13% 21% 3.008 100% 15% 5 ADVA AG Optical Networking hat im Jahr 2009 eine starke Position in seinem adressierbaren Gesamtmarkt beibehalten. Geschäftsentwicklung und Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 erwirtschaftete ADVA AG Optical Networking einen Umsatz in Höhe von EUR 151,9 Millionen, was einem Anstieg von 1,1% gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 150,2 Millionen entspricht. Gestützt auf kontinuierliche Produktinnovationen, einen breiten Kundenstamm und starke Vertriebspartner konnte die Gesellschaft ihre Position als kompetenter und zuverlässiger Partner im Markt beibehalten. Dabei wurden die Herstellkosten deutlich, nämlich um EUR 6,0 Millionen gegenüber dem Vorjahr reduziert, vor allem aufgrund eines niedrigeren Anteils von innerkonzernlichem Geschäft ohne Gewinnmarge. Das Bruttoergebnis konnte von EUR 65,9 Millionen oder 43,9% vom Umsatz im Jahr 2008 auf EUR 73,6 Millionen oder 48,5% vom Umsatz im Jahr 2009 gesteigert werden, was auch auf Änderungen im Produkt- und Kundenmix zurückzuführen ist. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug EUR -3,1 Millionen gegenüber EUR -2,5 Millionen im Vorjahr. Die Vertriebskosten stiegen, infolge personeller Stärkung des Bereichs sowie aufgrund gestiegener Provisionsaufwendungen, von EUR 27,2 Millionen in 2008 auf EUR 32,8 Millionen in 2009. Die allgemeinen Verwaltungskosten konnten von EUR 16,9 Millionen im Vorjahr auf EUR 13,7 Millionen im Jahr 2009 deutlich reduziert werden. Hier waren im Wesentlichen Einsparungen bei den Personalkosten sowie geringere Aufwendungen für Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter zu verzeichnen. Die Verringerung der Personalkosten ist auf die Verschiebung von Vorstandskosten auf die jeweiligen Funktionsbereiche zurückzuführen entsprechend der in 2009 geänderten Tätigkeitsbereiche. In den Bereich Forschung und Entwicklung wurden, wie im Vorjahr, rund EUR 29.0 Millionen oder 19% des Umsatzes investiert. Das sonstige betriebliche Ergebnis (sonstige betriebliche Erträge abzüglich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen) fiel im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der geringeren Gewinnumlagen um EUR 5,0 Millionen niedriger aus als im Vorjahr. Im Jahr 2009 ergab sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 3,5 Millionen nach einem Jahresfehlbetrag von EUR 2,0 Millionen im Jahr 2008. Der niedrigere Jahresfehlbetrag im Jahr 2008 war im Wesentlichen durch eine Zuschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 1,6 Millionen bedingt. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2009 auf EUR 126,1 Millionen nach EUR 144,1 Millionen zum Vorjahresstichtag. Dabei sank das Umlaufvermögen von EUR 101,5 Millionen auf EUR 80,3 Millionen, während das Anlagevermögen von EUR 42,5 Millionen auf EUR 45,8 Millionen stieg. Ursächlich für die Verringerung des Umlaufvermögens war der Rückgang liquider Mittel von EUR 40,8 Millionen im Vorjahr auf EUR 28,2 Millionen zum 31. Dezember 2009. Ferner wurden die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR 12,5 Millionen im Vorjahr auf EUR 5,0 Millionen zum Bilanzstichtag zurückgeführt. Das Umlaufvermögen machte zum 31. Dezember 2009 63,7% der Bilanzsumme aus nach 70,5% zum Vorjahresstichtag. Der Zugang 6 im Anlagevermögen besteht zum größten Teil aus der Begebung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Diese stiegen von EUR 0,5 Millionen zum 31. Dezember 2008 auf EUR 6,8 Millionen zum 31. Dezember 2009 an. Das Eigenkapital sank durch den Jahresfehlbetrag von EUR 59,2 Millionen auf EUR 55,7 Millionen und betrug zum 31. Dezember 2009 44,2% der Bilanzsumme nach 41,1% zum Vorjahresstichtag. Die Verbindlichkeiten verringerten sich von EUR 67,7 Millionen auf EUR 56,4 Millionen. Während die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr 2009 durch Tilgungen um EUR 5,4 Millionen und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um EUR 8,0 Millionen reduziert wurden, stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 3,2 Millionen an. Die Rückstellungen erhöhten sich geringfügig von EUR 11,3 Millionen zum Vorjahresstichtag auf EUR 11,7 Millionen zum 31. Dezember 2009. Investitionen Die Investitionen im Geschäftsjahr 2009 erreichten EUR 10,3 Millionen (2008: EUR 4,1 Millionen). Davon entfielen EUR 3,0 Millionen (2008: EUR 2,9 Millionen) auf Sachanlagen, EUR 0,8 Millionen (2008: EUR 0,8 Millionen) auf immaterielle Vermögensgegenstände und EUR 6,5 Millionen (2008: EUR 0,4 Millionen) auf Finanzanlagen. Die Investitionen in Sachanlagen umfassen vor allem Produktionsausstattung, Testgeräte und Arbeitsplätze für Forschung & Entwicklung. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände resultieren hauptsächlich aus der Erweiterung von Softwarelizenzen. Die Investitionen in Finanzanlagen beinhalten im Wesentlichen Darlehen an Tochtergesellschaften. 7 Liquidität Die Entwicklung der liquiden Mittel ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Kapitalflussrechnung (in Millionen EUR) 2009 2008 -3,5 +6,1 -2,0 +6,4 +3,2 +1,8 -8,0 -1,2 +4,0 +1,2 Jahresfehlbetrag Abschreibungen auf das Anlagevermögen Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verminderung (Erhöhung) der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Erhöhung (Verminderung) der Vorräte Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen Sonstige Cashflows +2,7 -3,0 -6,5 +2,3 -2,9 -0,4 -5,4 +3,0* -2,5 +0,5 +5,4 Nettoveränderung des Finanzmittelbestands -12,6 +13,8 40,8 28,2 27,0 40,8 Finanzmittelbestand zu Beginn des Jahres zu Ende des Jahres * Sonstige Cashflows (in Millionen EUR): +7,5 Verminderung der Forderungen an verbundene Unternehmen, -1,1 Verminderung der sonstigen Verbindlichkeiten, -3,6 Verminderung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten, +0,2 Sonstiges. Die Gesellschaft war während der Jahre 2009 und 2008 jederzeit in der Lage, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Finanzierung Das Finanzmanagement von ADVA AG Optical Networking zielt darauf ab, ausreichend liquide Mittel zur Sicherung des Geschäftsbetriebs und zur Unterstützung des angestrebten Unternehmenswachstums zur Verfügung zu stellen. Neben der soliden Eigenkapitalbasis finanziert sich ADVA AG Optical Networking durch Schulden, deren Laufzeiten üblicherweise die Lebensdauer der Vermögensgegenstände überschreiten, die mit diesen Schulden finanziert werden. Im Rahmen der Kreditfinanzierung ist die Gesellschaft bestrebt, die anfallenden Zinsaufwendungen zu minimieren, sofern die Verfügbarkeit der Mittel dadurch nicht gefährdet ist. Überschüssige Mittel werden entweder zur Schuldentilgung verwendet oder in kurzfristige verzinsliche Festgelder oder Geldmarktfonds investiert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2009 auf EUR 28,1 Millionen und lagen damit unter dem entsprechenden Wert von EUR 33,4 Millionen Ende 2008. Sämtliche Verbindlichkeiten dieser Art lauteten zum Ende beider Perioden ausschließlich auf EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzten sich zum 31. Dezember 2009 aus zwei Schuldscheindarlehen in Höhe von jeweils EUR 10,0 Millionen (unverändert gegenüber 2008), einem langfristigen Kredit für die Produktions- und Entwicklungsstätte in Meiningen über 8 EUR 0,2 Millionen (2008: EUR 0,6 Millionen) und sonstigen Bankdarlehen in Höhe von EUR 7,8 Millionen (2008: EUR 12,8 Millionen) zusammen. Im Juli 2009 wurde eine außerplanmäßige Tilgung in Höhe von EUR 3,0 Millionen auf ein variabel verzinstes Darlehen vorgenommen. Die Zinszahlungen für einen langfristigen Immobilienkredit über EUR 0,2 Millionen sind variabel und basieren auf dem 6M EURIBOR. Der variable Zinssatz ist allerdings mittels einer Maximalzinsvereinbarung nach oben begrenzt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Fälligkeit (in Million EUR) UniCredit Summe Immobilienkredite Kredite der IKB Deutsche Industriebank Deutsche Bank Schuldscheindarlehen Betrag zum 31. Dez. 2009 0,2 Verzinsung Variabler Zinssatz, Basis 6M EURIBORa 0,2 2010 0,2 Fälligkeit 20112012 nach 2012 - 0,2 - - 2,0 Fester Zinssatz, subventioniertb 0,3 0,6 1,1 2,5 Fester Zinssatz, subventioniertb - - 2,5 3,3 Variabler Zinssatz, Basis 3M EURIBORb 2,2 1,1 - 10,0 Fester Zinssatz - 10,0 - 10,0 Fester Zinssatz 10,0 - - Summe sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27,8 12,5 11,7 3,6 Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28,0 12,7 11,7 3,6 a Mit Vereinbarung eines Maximal-Zinssatzes. b Wesentliche Verpflichtungsklausel: Konzernverschuldungsgrad zum Jahresende ≤ 3 und Nettoliquidität zum Quartalsende ≥ EUR 8 Millionen. Dividenden Im Jahr 2009 wurde keine Dividendenausschüttung für das Jahr 2008 vorgenommen. (2008: null für 2007). ADVA AG Optical Networking plant auch für das Geschäftsjahr 2009 keine Dividendenausschüttung. 9 Gezeichnetes Kapital und Aktionärsstruktur Zum 31. Dezember 2009 hat ADVA AG Optical Networking 46.149.337 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ausgegeben (31. Dezember 2008: 46.149.337). Während der Berichtsperiode waren keine weiteren Aktiengattungen ausgegeben. Zum Jahresende 2009 hielt die EGORA Holding GmbH insgesamt 8.656.749 Aktien oder 18,8% des Grundkapitals von ADVA AG Optical Networking (zum 31. Dezember 2008: 8.420.517 Aktien oder 18,2% des Grundkapitals). Dabei wurden 6.330.902 Aktien oder 13,7% aller ausstehenden Aktien von der EGORA Ventures GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der EGORA Holding GmbH, gehalten und die verbleibenden 2.325.847 Aktien oder 5,1% aller ausstehenden Aktien direkt von der EGORA Holding GmbH. Beide EGORA-Gesellschaften haben ihren Sitz in der Fraunhoferstraße 22 in 82152 Martinsried/München, Deutschland. Im Vergleich zum Ende des Vorjahrs hat sich die Zahl gehaltener Aktien damit erhöht, und zwar um direkt von der EGORA Holding GmbH zum 31. Dezember 2009 gehaltene 236.232 Aktien; Ende 2008 entsprachen die damals von der EGORA Holding GmbH ausschließlich über die EGORA Ventures GmbH gehaltenen 6.330.902 Aktien 13,7% des Grundkapitals von ADVA AG Optical Networking. Kein weiterer Aktionär hat dem Unternehmen mitgeteilt, dass er zum 31. Dezember 2009 mehr als 10% des Grundkapitals gehalten hat. Stimmrechts- und Aktienübertragungsbeschränkungen Dem Vorstand von ADVA AG Optical Networking waren zum Ende des Jahres 2009 keinerlei Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien des Unternehmens betreffen. Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands von ADVA AG Optical Networking folgt den aktienrechtlichen Vorschriften sowie den Regelungen in § 6 der aktuellen Satzung des Unternehmens vom 17. Dezember 2009. Demnach bestellt grundsätzlich der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands, und zwar für höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung möglich ist. Der Vorstand von ADVA AG Optical Networking besteht regelmäßig aus zwei Personen, der Aufsichtsrat kann allerdings eine höhere Personenzahl festlegen. Sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht, kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden oder Sprecher und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter ernennen. Der Aufsichtsrat kann eine bereits erfolgte Ernennung aus wichtigem Grund widerrufen. Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder folgte über das gesamte Geschäftsjahr 2009 dieser Vorgehensweise. Zum Jahresende 2009 bestand der Vorstand von ADVA AG Optical Networking aus Brian Protiva (Vorstandsvorsitzender), Christoph Glingener (Vorstand Technologie), Jaswir Singh (Finanzvorstand & Vorstand Operations) und Christian Unterberger (Vorstand Vertrieb & Marketing). 10 Änderungen der Satzung Änderungen der Satzung von ADVA AG Optical Networking folgen § 179 AktG in Verbindung mit § 133 AktG sowie den Regelungen in § 4 Absatz 6 und § 13 Absatz 3 der aktuellen Satzung des Unternehmens vom 17. Dezember 2009. Demnach muss grundsätzlich jede Satzungsänderung von der Hauptversammlung beschlossen werden. Die Hauptversammlung hat allerdings den Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und dem Wirksamwerden von bedingtem Kapital zu ändern. Diese Vorgehensweise wurde über das gesamte Geschäftsjahr 2009 angewendet. Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2009 hat im Vorgriff auf das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verschiedene Satzungsänderungen beschlossen und den Vorstand angewiesen, die Änderungen der Satzung zum Handelsregister anzumelden, wenn die entsprechenden Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind. Ausgabe und Rückkauf von Aktien Die Befugnisse des Vorstands, neue Aktien auszugeben, sind in § 4 Absätze 4 bis 5j der aktuellen Satzung von ADVA AG Optical Networking vom 17. Dezember 2009 geregelt. Demnach kann der Vorstand derzeit bis zu 23.000.000 Aktien aus insgesamt zwei genehmigten Kapitalia in Höhe von insgesamt EUR 23.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen unter möglichem Ausschluss des Bezugsrechts ausgeben. Zum 31. Dezember 2009 betrug das genehmigte Kapital ebenfalls EUR 23.000.000, so dass die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien gegen Baroder Sacheinlagen zu diesem Stichtag in Höhe von 23.000.000 Aktien oder 49,8% der ausstehenden Aktien bestand. Ferner war zum 31. Dezember 2009 ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 4.610.000 im Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktienbezugs- und ähnlichen Rechten an Mitglieder des Vorstands, Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen. Diese Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Recht Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2009 waren aus dem oben genannten bedingten Kapital keine Bezugsrechte ausgeübt, so dass das bedingte Kapital zu diesem Stichtag noch EUR 4.610.000 oder 10,0% des Grundkapitals betrug. Zum Jahresende 2009 war der Vorstand ermächtigt, bis 30. November 2010 bis zu 4.600.000 eigene Aktien der Gesellschaft oder 10,0% des zum 31. Dezember 2009 bestehenden Grundkapitals zurückkaufen. Dieses Recht wurde dem Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2009 eingeräumt. Die Aktien dürfen ausschließlich als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, zur Ausgabe von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen, zur Bedienung von Bezugsrechten aus den Aktienoptions- und Optionsanleiheprogrammen der Gesellschaft sowie für den Einzug von Aktien verwendet werden. Bis zum Jahresende 2009 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. 11 Bestimmungen bei Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots Zum 31. Dezember 2009 weist ADVA AG Optical Networking zwei Schuldscheindarlehen über jeweils EUR 10 Millionen unter Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute aus. Diese Darlehen sind im November 2010 und März 2012 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels über ADVA AG Optical Networking im Zusammenhang mit einem möglichen Übernahmeangebot hat der Schuldscheingläubiger das Recht, die Darlehen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Mit den Mitgliedern des Vorstands und mit den Mitarbeitern des Konzerns waren zum 31. Dezember 2009 für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots keinerlei Entschädigungen vereinbart. Mitarbeiter und soziales Engagement Zum 31. Dezember 2009 waren bei ADVA AG Optical Networking insgesamt 515 Mitarbeiter, davon 19 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 491 Mitarbeiter, davon 18 Auszubildende). Das entspricht insgesamt einem Zugang von 24 Mitarbeitern oder 4,7% gegenüber dem 31. Dezember 2008. Ohne vorübergehend Beschäftigte waren dies in den einzelnen Bereichen: Mitarbeiter nach Bereichen 2009 2008 (zum 31. Dezember) Veränderung Forschung und Entwicklung 106 103 +3 Einkauf und Produktion 162 159 +3 12 12 0 132 113 +19 Management und Verwaltung 84 86 -2 Auszubildende 19 18 +1 515 491 +24 Qualitätsmanagement Vertrieb, Marketing und technische Unterstützung Gesamt Die Personalaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2008 von EUR 33,6 Millionen auf EUR 35,0 Millionen. Die Personalaufwendungen betrugen 2009 damit 23,0% vom Umsatz nach 22,3% im Geschäftsjahr 2008. Mit attraktiven Vergütungsmodellen und einem motivierenden Arbeitsumfeld gewinnt und hält ADVA AG Optical Networking einen hochqualifizierten Mitarbeiterstamm. Die Vergütung für die Mitarbeiter setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen und beinhaltet überdies Aktienoptionen, Optionsanleihen und/oder Wertsteigerungsrechte. Diese Vergütungspakete dienen dazu, die Mitarbeiter in angemessener Weise am Erfolg der Gesellschaft zu beteiligen und an das Unternehmen zu binden. Sie sollen ferner die Anerkennung von individuellen Leistungen, Teamgeist, Innovationen und Produktivität ermöglichen. Zusätzlich werden Mitarbeiter für besondere Leistungen und Verbesserungsvorschläge regelmäßig durch so genannte Spot Awards ausgezeichnet. Darüber hinaus bietet das Unternehmen allen Mitarbeitern umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen an, um so ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern. 12 Bei ADVA AG Optical Networking werden alle relevanten örtlichen Bestimmungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erfüllt und regelmäßig durch ein unabhängiges Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit kontrolliert. Es besteht kein Betriebsrat; ADVA AG Optical Networking ist keiner Gewerkschaft zugeordnet oder an sonstige kollektive Tarifvereinbarungen gebunden. Bei ADVA AG Optical Networking wird Chancengleichheit für alle Mitarbeiter groß geschrieben. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. ADVA AG Optical Networking bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied des Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit, Respekt) des Unternehmens leiten die Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten. Am Hauptstandort für Produktion und Entwicklung in Meiningen stellt ADVA AG Optical Networking derzeit 19 Ausbildungsplätze in den Berufen Elektroniker für Geräte und Systeme und Bürokaufmann zur Verfügung und zählen damit gegenwärtig zu den bedeutendsten Ausbildungsbetrieben für industrielle Elektroberufe in Südthüringen. Zudem bietet ADVA AG Optical Networking ein Ausbildungsprogramm für Werkstudenten an; dadurch ist es den Studenten möglich, im Rahmen ihrer Stelle betriebliche Erfahrungen zu sammeln und zugleich an ihrem akademischen Abschluss zu arbeiten. Zudem fordert ADVA AG Optical Networking von seinen Lieferanten, internationalen Standards zu entsprechen, die auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation basieren. Im Rahmen des LieferantenFreigabeprozesses verlangt die ADVA AG Optical Networking von jedem Lieferanten, die Beachtung jedes relevanten Standards zu erklären. In Fällen, in denen die Einhaltung dieser Standards fraglich ist, prüft das Unternehmen die entsprechenden Lieferanten vor Ort. Weiterhin bietet das Unternehmen seinen Hauptlieferanten an, sie in den Bereichen Arbeit, Gesundheit und Sicherheit zu unterstützen. Neben dem Mitarbeiter- und Lieferantenfokus ist ADVA AG Optical Networking bestrebt, die Erfüllung der Bedürfnisse der Umwelt im Allgemeinen zu berücksichtigen und die Städte und Gemeinden zu unterstützen, in denen das Unternehmen tätig ist. Am Standort in Meiningen unterstützt das Unternehmen aktiv einen lokalen gemeinnützigen Verein, der sich um die Bedürfnisse von physisch und psychisch behinderten Menschen kümmert, wobei diese Personen in die betrieblichen Prozesse am Standort eingebunden werden, zum Beispiel in die Fertigung von Kleinteilen für Produkte oder im Rahmen der Dokumentenarchivierung. 13 Erklärung zur Unternehmensführung Nach § 289a des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) ist ADVA AG Optical Networking verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Das Unternehmen hat sich für die Veröffentlichung der Erklärung zur Unternehmensführung auf seiner Website www.advaoptical.com (Investor Relations / Deutsch / Corporate Governance / Erklärung zur Unternehmensführung) entschieden, um der Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Daten zu erleichtern. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Vergütung der Vorstandsmitglieder von ADVA AG Optical Networking besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Neben einem fixen Grundgehalt erhalten die Vorstandsmitglieder einen variablen Bonus und eine langfristige variable Vergütungskomponente in Form von Aktienoptionen im Rahmen der Aktienoptionsprogramme der ADVA Optical Networking-Gruppe. Gemäß den neuen rechtlichen Anforderungen wird die Struktur der variablen Vergütung des Vorstands für 2010 entsprechend angepasst werden. Im Jahr 2009 sind die fixen Grundgehälter gegenüber 2008 unverändert geblieben. Das variable Gehalt für 2009 ist zur Hälfte vom IFRS Proforma Betriebsergebnis5 des von der ADVA AG Optical Networking aufgestellten Konzernabschlusses, sowie je zu einem Viertel vom Konzernumsatz und von persönlichen Zielen abhängig, die mit jedem Vorstandsmitglied zu Jahresbeginn 2009 individuell vereinbart wurden. Das variable Gehalt wird vom Aufsichtsrat jährlich nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses als Ermessenstantieme für das laufende Jahr festgesetzt. Zusätzlich erhalten alle Vorstandsmitglieder einen Dienstwagen bzw. eine entsprechende Pauschale sowie – in Deutschland – die Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge. Des Weiteren wird von der ADVA Optical Networking-Gruppe eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung auch für die Vorstandsmitglieder abgeschlossen (in anteilig gleicher Höhe je Vorstandsmitglied). Diese Zuwendungen sind von den Vorstandsmitgliedern teilweise als geldwerte Vorteile zu versteuern. Zudem gewährt die ADVA Optical Networking-Gruppe seinen Vorstandsmitgliedern Aktienoptionen. Diese Optionen berechtigen die Mitglieder des Vorstands zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Aktien der Gesellschaft, sobald eine festgesetzte Anwartschaftszeit verstrichen ist. Das zum 31. März 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Jürgen Hansjosten erhielt eine Abfindung in Höhe von EUR 420 Tausend, die schon im Jahr 2008 erfolgswirksam erfasst wurde. Sein Arbeitsvertrag lief zum 31. Dezember 2009 aus. Ron Martin trat zum 30. Juni 2009 von seinem Amt als Mitglied des Vorstands zurück. Zusätzlich zu seinem Grundgehalt bis zum 30. Juni 2009 erhielt er eine Abfindung in Höhe von EUR 79 Tausend und eine variable Vergütung für H1 2009 von EUR 60 Tausend. Die variable Vergütung ist je zur Hälfte im März 2010 und März 2011 auszahlbar. Ein ihm im Dezember 2007 gewährtes Darlehen über noch EUR 146 Tausend wurde erlassen. Gleichzeitig verzichtete Ron Martin auf Auszahlung des ihm noch zustehenden Teils seiner Antrittsprämie in Höhe von EUR 144 Tausend. 5 Das Proforma Betriebsergebnis berücksichtigt die folgenden liquiditätsunwirksamen Aufwendungen nicht: aktienbasierte Vergütung, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben. 14 Die Gesamtbezüge des Vorstands für die Geschäftsjahre 2009 und 2008 betrugen EUR 2.170 Tausend bzw. EUR 2.661 Tausend. Im Geschäftsjahr 2009 wurden den Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht ebenso aus fixen und variablen Bestandteilen. Die Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 hat beschlossen, ab dem Geschäftsjahr 2007 jedem Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung sowie jährlich eine am Ergebnis des von der ADVA AG Optical Networking nach Grundsätzen der Internationalen Financial Reporting Standards aufgestellten Konzernabschlusses orientierte variable Vergütung zu bezahlen, deren Höhe auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat jeweils von derjenigen Hauptversammlung festgelegt wird, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das betreffende Geschäftsjahr beschließt. Für das Geschäftsjahr 2008 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine solche zusätzliche variable Vergütung. Für das Geschäftsjahr 2009 wird der Hauptversammlung ein Beschlussvorschlag über eine variable Vergütung für den Aufsichtsrat in Höhe von EUR 100 Tausend vorgelegt werden. Des Weiteren trägt die ADVA Optical Networking-Gruppe die Prämien für eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die einzelnen Mitglieder des Gremiums (in anteilig gleicher Höhe je Aufsichtsratsmitglied). Im Berichtsjahr wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Unter der Annahme, dass die ordentliche Hauptversammlung 2010 den Aufsichtsrat für das Jahr 2009 entlastet, wird die fixe Gesamtvergütung des Aufsichtsrates für das Jahr 2009 EUR 360 Tausend betragen gegenüber EUR 342 Tausend für das Jahr 2008. Detaillierte Informationen über die Vergütungsstruktur der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder finden sich in Textziffern 4.5 und 4.6 im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009. Umweltschutz Der sorgsame Umgang mit der Umwelt genießt bei ADVA AG Optical Networking seit jeher hohe Priorität. Die Produktplattformen des Unternehmens zeichnen sich durch einen gegenüber den Produkten des Wettbewerbs tendenziell geringen Stromverbrauch aus. Kunden bestätigen das in Form von Aussagen zur positiven Gesamtenergiebilanz der Plattformen von ADVA AG Optical Networking in ihren Netzen. Der modulare Aufbau dieser Plattformen wurde unter besonderer Beachtung einfacher Wiederverwertbarkeit am Ende des Produktlebenszyklus entwickelt. Als Hersteller von optischen und elektronischen Produkten entspricht ADVA AG Optical Networking den Vorgaben der Europäischen Union, unter anderem den Regelungen über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE), über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of Hazardous Substances, RoHS) sowie über die Regist- 15 rierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals, REACH). Zusätzlich berücksichtigt ADVA AG Optical Networking die entsprechenden Regularien in vielen anderen Regionen der Welt, um die Anforderungen der globalen Kundenbasis bestmöglich erfüllen zu können. Weiterhin nimmt ADVA AG Optical Networking an branchenweiten Debatten teil, die künftige Änderungen des entsprechenden Europäischen Rechts beeinflussen. Ebenso konzentriert sich ADVA AG Optical Networking auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltfreundlichkeit seiner Produkte, und zwar auch unabhängig von gesetzlichen Regularien. So veranlasst ADVA AG Optical Networking beispielsweise bei seinen Lieferanten fortlaufend Verbesserungen der zugelieferten Komponenten. Diese Verbesserungen basieren in vielen Fällen auf von ADVA AG Optical Networking durchgeführten Vor-Ort-Prüfungen zur Umsetzung von umweltgerechten Techniken und Produkten der Lieferanten. Neben weiteren Faktoren beeinflusst das Umweltschutzniveau der Lieferanten die Qualität und die Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit. Als weiteren Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen setzt ADVA AG Optical Networking Pendelverpackungen für den Warenverkehr zwischen Lieferanten von Komponenten und den Unternehmensstandorten ein. ADVA AG Optical Networking ist bestrebt, die Umverpackungen seiner Lieferanten für eigene Auslieferungen weiter zu benutzen. Dazu lässt das Unternehmen teilweise die Lieferanten-Verpackungen speziell auf die eigenen Verkaufsanforderungen anpassen. Der Hauptstandort von ADVA AG Optical Networking in Meiningen nutzt modernste Gebäudetechnik-Konzepte zur Minimierung des Energieverbrauchs. Die Zertifizierung der dortigen Anlagen gemäß der Umweltmanagementnorm ISO 14001 ist für 2010 geplant. Risikobericht Die künftige Entwicklung von ADVA AG Optical Networking unterliegt verschiedenen allgemeinen und unternehmensspezifischen Risiken, die im Einzelfall auch den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Der Vorstand hat Systeme zum Risikomanagement und zur internen Kontrolle eingeführt, die es dem Unternehmen ermöglichen, Risiken rechtzeitig zu identifizieren, korrigierende Maßnahmen zu ergreifen und Chancen zu nutzen. Wesentlicher Teil der Strategie ist es, die Entwicklungen am Markt und die künftigen Bedürfnisse der Kunden vorwegzunehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Produktentwicklung und der technischen Qualität und Leistungsfähigkeit der Produkte des Unternehmens. Aufgrund der sich ständig ändernden Markttrends und der damit verbundenen Planungsunsicherheit lassen sich jedoch Risiken für ADVA AG Optical Networking nicht vollständig vermeiden. Risikomanagement-System Seit der Gründung von ADVA Optical Networking im Jahr 1994 hat sich die Geschäftstätigkeit stärker diversifiziert. Der Markt des Unternehmens deckt drei weltweite Bereiche (Unternehmensnetze, Infrastruktur für Netzbetreiber und Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber) ab, deren Treiber 16 weitgehend unabhängig voneinander sind. ADVA AG Optical Networking vermarktet seine Produkte und Lösungen zum Teil über zahlreiche Vertriebspartner, hat allerdings über die Jahre seine Abhängigkeit von diesen Partnern reduziert. Neben diesen im Vordergrund stehenden Maßnahmen zur Verringerung von Umsatzschwankungen hat das Unternehmen ein umfangreiches Risikomanagement-System aufgebaut. Dem Vorstand von ADVA AG Optical Networking ist jedoch bewusst, dass ein Risikomanagement-System, so gut es auch sein mag, nicht in jedem Fall den Eintritt von Ereignissen verhindern kann, die zu erheblichem Schaden für den Konzern führen können. ADVA Optical Networking ist über alle internationalen Standorte hinweg nach funktionalen Bereichen organisiert. Das spiegelt sich auch in der Aufteilung der Verantwortlichkeiten des Vorstands wider, insbesondere hinsichtlich des Risikomanagements. Der Vorstand analysiert die potenziellen Risiken laufend und sichert diese durch entsprechende Maßnahmen so weit wie möglich ab. In den letzten Jahren hat ADVA Optical Networking das ergebnisorientierte Steuerungs- und Berichtssystem im Unternehmen deutlich verbessert. Das Unternehmen hat ein umfassendes Risikomanagement-System über alle Abteilungen eingerichtet, das eine schnelle Aufdeckung möglicher Risiken und die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglicht. Der Vorstand ist dadurch jederzeit in der Lage, sich einen Eindruck von der aktuellen und künftigen Lage des Unternehmens zu verschaffen. Eine Kombination von regelmäßigen und Ad hoc-Berichten und Auswertungen zeichnet ein möglichst vollständiges Bild von der aktuellen und zu erwartenden Geschäftsentwicklung. Die strategischen Ziele von ADVA Optical Networking sind die Basis für dieses RisikomanagementSystem. Diese Ziele lauten: Profitables Wachstum, Weiterentwicklung unserer Optical+EthernetLösungen, hervorragende Qualität der betrieblichen Prozesse und Mitarbeiterentwicklung; sie werden jährlich vom Vorstand überprüft und bei Bedarf abgeändert. Zudem sind die strategischen Ziele die Basis für den Dreijahres-Geschäftsplan des Konzerns, der jährlich durchgesehen und aktualisiert wird. Jedes dieser Ziele wird detailliert beschrieben und dient dann als Basis für konkrete Abteilungs- und persönliche Ziele. Die strategischen Ziele werden auf jeden einzelnen Mitarbeiter herunter gebrochen, so dass sich jeder Mitarbeiter auf seinen Bereich konzentrieren und nach seiner individuellen Leistung und seinem Beitrag zur Gesamtleistung von ADVA Optical Networking beurteilt werden kann. ADVA Optical Networking misst die Erreichung seiner strategischen Ziele letztlich an den Umsatzerlösen und am Proforma Betriebsergebnis.6 Der Vorstand definiert Zielwerte für diese beiden Kennzahlen jeweils für das kommende Jahr und gleicht diese monatlich mit den entsprechenden IstWerten ab. Bei Planabweichungen können sehr zeitnah korrigierende Maßnahmen eingeleitet werden. Entsprechende Informationen werden monatlich zusammengefasst und an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus unterliegen die Budgets einer monatlichen Überprüfung und können gegebenenfalls korrigiert werden. Die Abteilungen für externes Rechnungswesen, Entscheidungsunterstützung und 6 Das Proforma Betriebsergebnis berücksichtigt die folgenden liquiditätsunwirksamen Aufwendungen nicht: aktienbasierte Vergütung, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben. 17 Treasury liefern monatliche Berichte über den Barmittelbestand, die Entwicklung der Margen und des Umlaufvermögens (zum Beispiel über den Lager- und Forderungsbestand) sowie geplante und getätigte Umsatzerlöse und Ausgaben. Struktur und Inhalt dieser Berichte unterliegen einer laufenden Anpassung an die Informationsbedürfnisse. Ferner hat ADVA Optical Networking für sämtliche Kunden Kreditgrenzen eingerichtet, die regelmäßig überprüft werden. Sämtliche Ausgaben müssen im Rahmen eines elektronischen Bestellsystems vorab genehmigt werden. Verbunden mit den laufend aktualisierten Umsatz- und Barmittel-Prognosen kann so mindestens monatlich eine detaillierte Vorschau auf die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten drei bis zwölf Monaten erstellt werden. Zusätzlich analysiert der Vorstand von ADVA Optical Networking in regelmäßigen Abständen die finanzielle Situation und Ertragslage, bespricht alle wichtigen unternehmensrelevanten Vorgänge mit dem Aufsichtsrat und holt gegebenenfalls dessen Zustimmung ein. Die beschriebenen analytischen Werkzeuge und Prozesse stellen ein fortlaufendes und transparentes Berichtssystem unter Einbeziehung aller Abteilungen dar. Im Rahmen von monatlichen Berichten und halbjährlichen internetbasierten Präsentationen informiert der Vorstand das erweiterte, weltweite Management Team über die aktuelle Geschäftsentwicklung, den Ausblick sowie die Konzern- und Abteilungsziele. Identifizierung von Chancen Die Identifizierung von Chancen folgt der Anwendung der gleichen analytischen Werkzeuge und Prozesse, die im Abschnitt “Risikomanagement-System“ weiter oben beschrieben werden. Die momentanen Chancen werden im Abschnitt “Ausblick“ weiter unten erläutert. Allgemeine Risiken Wirtschafts- und Marktrisiko Die Geschäftstätigkeit von ADVA AG Optical Networking ist von der wirtschaftlichen Entwicklung in seinen Absatzmärkten und insbesondere von den Marktbedingungen in der Kommunikations- und Netzbranche abhängig. Hierzu gehören speziell die Investitionsentscheidungen von Netzbetreibern und Unternehmen in Europa, Amerika und im asiatisch-pazifischen Raum. Sollte es hier wider Erwarten zu einer längerfristig rückläufigen Entwicklung kommen, könnte sich daraus eine beträchtliche nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die Finanzsituation des Unternehmens ergeben. In den letzten Jahren zeichnet sich daneben eine zunehmende Volatilität in der Entwicklung der Märkte von ADVA AG Optical Networking ab, die zu einer erhöhten Planungs- und Prognose-Unsicherheit führt und daher ebenfalls negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns haben kann. Wettbewerbsrisiko Weitere Risiken ergeben sich aus einer verstärkten Konkurrenz durch bestehende und neue Wettbewerber. Insbesondere Unternehmen aus dem asiatisch-pazifischen Raum sind in letzter Zeit verstärkt auf den Markt gedrungen und haben dabei ihre Kostenvorteile in der Entwicklung und Produktion genutzt. Der Markt für Optical+Ethernet-Netzlösungen ist stark umkämpft und unterliegt in hohem Maße technologischen Veränderungen. Der Wettbewerb in diesem Markt ist gekennzeichnet 18 durch unterschiedliche Faktoren wie Preis, Funktionalität, Service, Skalierbarkeit und die Fähigkeit, mit der jeweiligen Systemlösung die aktuellen und zukünftigen Netzanforderungen der Kunden abzudecken. Risiken für das Geschäft des Unternehmens ergeben sich insbesondere aus dem verstärkten Preiswettbewerb bei Netzbetreiberkunden oder einer vermehrten Entwicklung von Konkurrenzprodukten und Komplettlösungen, die zu einem Rückgang der Gewinnmargen führen könnten. Da die meisten Wettbewerber in einem breiteren Markt operieren und über alle Marktbereiche aufgrund ihrer Größe über deutlich mehr Ressourcen verfügen, ist ADVA AG Optical Networking darauf angewiesen, seinen Wettbewerbsvorteil bei der Funktionalität und Leistungsfähigkeit seiner Produkte sowie bei den Gesamtkosten für den Kunden halten und ausbauen zu können. Finanzrisiko Finanzrisiken ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden möglichen Faktoren: · Unfähigkeit, Kapital beschaffen zu können, · Abschreibungen auf Vorräte, · Wertminderung von Finanzanlagen · Verschiebungen im internationalen Währungsgefüge, · Verluste durch Ausfall von Forderungen, · Zinssatzänderungen, ADVA AG Optical Networking unterliegt dem Risiko, keine Anschlussfinanzierung für fällige Finanzverbindlichkeiten sicherstellen zu können. Von Banken eingeräumte Kreditlinien können ganz oder teilweise gekündigt werden, und zwar aufgrund veränderter gesamtwirtschaftlicher Aussichten, einer veränderten Bereitschaft der Banken, sich gegenseitig Mittel zur Verfügung zu stellen und einer veränderten Einschätzung der Kreditwürdigkeit von ADVA AG Optical Networking. Aus dem letztgenannten Grund können Finanzverbindlichkeiten bereits vor geplanter Fälligkeit zurückgefordert werden. Im Juli und Dezember 2009 verringerten sich die Gesamtkreditlinien von ADVA AG Optical Networking um jeweils EUR 2,0 Millionen. Diese Verringerung hatte im Juli 2009 eine außerplanmässige Tilgung von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 3,0 Millionen zur Folge. Allerdings wurden im Jahr 2009 keine weiteren Finanzverbindlichkeiten vor Fälligkeit zurückgefordert, und die Liquidität der Gesellschaft reichte zu jedem Zeitpunkt aus, alle Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Abschreibungen auf Vorräte können sich durch technische Veralterung und durch kurzfristige Veränderungen der Kundennachfrage und der Fertigungsprozesse ergeben. Im Jahr 2009 beliefen sich die Abschreibungen auf Vorräte von ADVA AG Optical Networking auf EUR 1,7 Millionen nach EUR 0,1 Millionen Zuschreibung im Jahr 2008. ADVA AG Optical Networking bilanziert wesentliche Finanzanlagen, die dem Risiko einer Wertminderung unterliegen. Im Jahr 2009 wurden keine Wertanpassungen vorgenommen (2008: Zuschreibung bei Finanzanlagen in Höhe von EUR 1,6 Millionen). 19 Da ein großer Teil der Umsätze und Kosten in Fremdwährungen anfällt, ist ADVA Optical Networking vor allem von Schwankungen der EUR/USD- und EUR/GBP-Wechselkurse betroffen. Es ergaben sich wesentliche Nettozahlungsmittelabflüsse in USD, was sich durch den im Wesentlichen auf USD-Basis durchgeführten Materialeinkauf erklärt. Die entsprechenden Zahlungsmittelabflüsse konnten nur teilweise durch liquiditätswirksame USD-Zahlungsmittelzuflüsse ausgeglichen werden. Als Maßnahme zur Absicherung vor Wechselkursschwankungen hat ADVA AG Optical Networking einen Teil der Nettozahlungsströme in USD und GBP durch den Einsatz von Devisentermingeschäften und Währungsoptionen zum EUR abgesichert. Die Bedeutung der Währungskursabsicherung, insbesondere durch derivative Instrumente und natürliche Absicherung durch Einkauf und Produktion vor Ort, wird künftig bei ADVA Optical Networking zunehmen. Die weitere Expansion in NichtEUR-Regionen der Welt wird wahrscheinlich ebenso das Währungsrisiko erhöhen. Schwächungen des USD und des GBP können in Zukunft wesentlichen finanziellen Einfluss auf die Fähigkeit von ADVA AG Optical Networking haben, die Preise für seine Produkte wettbewerbsfähig zu gestalten. Da ein großer Teil der Hauptwettbewerber U.S.-amerikanische Unternehmen sind, profitieren diese von einem schwächeren USD, was zu negativen Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit und auf die Geschäftsentwicklung des Unternehmens außerhalb Europas führen könnte. Im Jahr 2009 beliefen sich die Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund uneinbringlicher Forderungen von ADVA AG Optical Networking auf EUR 752 Tausend (2008: EUR 80 Tausend). Die liquiden Mittel, die ADVA AG Optical Networking bei Banken verfügbar hält, sowie Zins tragende Verbindlichkeiten gegenüber Banken und sonstigen Dritten haben Zinserträge und -aufwendungen zur Folge, die von Änderungen der Zinssätze negativ beeinflusst werden können. ADVA AG Optical Networking nutzt teilweise derivative Finanzinstrumente, um dieses Risiko abzufedern. Zum Jahresende 2009 bestanden keine wesentlichen Vereinbarungen dieser Art (zum Jahresende 2008: ebenfalls keine wesentlichen Vereinbarungen dieser Art). Zeitliches Risiko Das Geschäft mit Netzbetreibern ist geprägt von langen Vertriebszyklen, die bestimmt werden von den gesetzlichen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen für die Netzbetreiber und zu Verzögerungen bei der Realisierung von Umsätzen führen können. Da ein Großteil der Umsätze in diesem Bereich über Vertriebspartner erzielt wird, ist auch die Prognosesicherheit für die zukünftige Umsatzentwicklung stark eingeschränkt. Durch einen stetigen Ausbau des Direktvertriebs und eine damit verbundene Stärkung der Kundenbeziehungen kann das Unternehmen dieses Risiko in Zukunft weiter minimieren. Rechtliche Risiken Die rechtlichen Risiken ergeben sich hauptsächlich aus dem Schutz des geistigen Eigentums und anderer Betriebsgeheimnisse sowie aus möglichen Ansprüchen aufgrund von Produkt- und Gewährleistungshaftung. Das Unternehmen schützt sein geistiges Eigentum derzeit durch eine Kombination von Patent-, Urheber- und Markenrechten, vertraglichen Vereinbarungen und Geheimhaltungs- 20 vereinbarungen. Unbefugte Dritte könnten versuchen, Produkte oder Technologien von ADVA AG Optical Networking zu kopieren oder sich in anderer Weise zugänglich zu machen und zu nutzen. Die Überwachung der unbefugten Nutzung dieser Produkte und Technologien ist schwierig, und das Unternehmen kann nicht sicher sein, dass Gegenmaßnahmen die unbefugte Nutzung seiner Produkte und Technologien ausschließen. Sofern es den Wettbewerbern möglich ist, die Produkte und Technologien von ADVA AG Optical Networking zu nutzen, kann die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens eingeschränkt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gegenmaßnahmen unzureichend sind und daraus Konflikte um die Nutzung dieser Schutzrechte und Technologien entstehen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Dritte eine Verletzung ihrer eigenen gewerblichen Schutz- und Urheberrechte durch ADVA AG Optical Networking geltend machen und erhebliche Lizenzgebühren, Schadenersatz oder eine Einstellung der Produktion und Vermarktung der relevanten Produkte fordern. Durch entsprechende Auseinandersetzungen können ADVA AG Optical Networking erhebliche Kosten entstehen und darüber hinaus erhebliche Managementkapazitäten gebunden werden, so dass die Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigt werden könnte. Die Risiken aus Produkt- und Gewährleistungshaftung ergeben sich aus möglichen Schäden, die den Anwendern der Produkte durch Funktionsstörungen oder andere Mängel entstehen könnten. Obwohl das Unternehmen in der Regel vertragliche Haftungsbeschränkungen verhandelt und entsprechende Haftpflichtversicherungen bestehen, ist es möglich, dass sich aus solchen Schäden erhebliche Nachteile für die Geschäftstätigkeit von ADVA AG Optical Networking ergeben. Unternehmensspezifische Risiken Produktrisiken Unternehmensspezifische Risiken betreffen vor allem die Fähigkeit von ADVA AG Optical Networking, die Geschäftstätigkeit kontinuierlich an die sich ändernden Marktbedingungen anzupassen. Solche Risiken ergeben sich unter anderem aus der Veränderung der Kundenbedürfnisse sowie der Fähigkeit von ADVA AG Optical Networking, diese durch die Weiterentwicklung bestehender Produkte und durch neue Produktentwicklungen zuverlässig und zeitnah zu erfüllen. Sollte es dem Unternehmen nicht gelingen, sich an neue Marktbedingungen, Kundenanforderungen oder Industriestandards anzupassen, ist mit negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung zu rechnen. Gleiches gilt, wenn sich die Produkte nicht einwandfrei in die bestehenden Netzinfrastrukturen der Kunden integrieren lassen und es dadurch zu Verzögerungen bei der Installation, zur Rückgabe von Produkten und zur Stornierung von Aufträgen kommt, wodurch zusätzlich zu den Kosten für Garantie- und Reparaturleistungen ein Imageschaden für das Unternehmen entstehen würde. Abhängigkeit von Großkunden und Lieferanten ADVA AG Optical Networking ist bei der Erwirtschaftung eines wesentlichen Teils seines Umsatzes auf eine begrenzte Anzahl von Vertriebspartnern und Netzbetreiberkunden angewiesen. Sollten Aufträge dieser Großkunden zurückgestellt oder storniert werden, hätte das negative Auswirkungen auf die Umsatz- und Rentabilitätsentwicklung des Unternehmens, da die Kostenstruktur in Erwartung dieser Aufträge kurzfristig kaum angepasst werden kann. Ebenso ist das Unternehmen abhängig von einer begrenzten Anzahl von Zulieferern, die zahlreiche Komponenten für seine Produkte und Systeme herstellen. Obwohl ADVA AG Optical Networking bestrebt ist, für jede Komponente 21 über mindestens zwei Lieferanten zu verfügen, bleibt das Risiko von Lieferengpässen und damit verbundenen Produktionsausfällen dennoch bestehen. Allgemein ist die Anzahl möglicher Lieferanten für die benötigten optischen und elektronischen Hochleistungskomponenten gering, und in einigen Fällen können diese Komponenten nur von einem einzigen Lieferanten bezogen werden. Manchmal ist diese Bezugsquelle ein Konkurrent. Ferner ist ADVA AG Optical Networking maßgeblich auf die Dienstleistungen einer beschränkten Anzahl von Lohnfertigern angewiesen. Sollte es unter den Komponentenherstellern zu einer Konzentration kommen oder zu sonstigen für ADVA AG Optical Networking negativen Entwicklungen, die die Lieferfähigkeit der Komponentenhersteller und Lohnfertiger einschränkt, könnte dies die Komponenten- und Produktverfügbarkeit und damit die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stark beeinträchtigen. Strategische Risiken/Akquisitionen ADVA AG Optical Networking betrachtet Akquisitionen und strategische Investitionen als Teil der Geschäftsstrategie zur Erweiterung der technologischen Kompetenz und Ausweitung seiner Absatzmärkte, um die Kundenbasis weiter auszubauen und den Zugang zu Neukunden zu erleichtern. Derartige Investitionen könnten zu einem erhöhten Kapitalbedarf und in der Folge zu einer spürbaren Belastung der Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen, während die Realisierung der erwarteten Vorteile noch ungewiss ist. Darüber hinaus entstehen erhebliche Belastungen durch die Bindung von Managementkapazitäten im Akquisitionsprozess und der späteren Integration neuer Unternehmen in den Konzern, die damit für andere wichtige Aufgaben im operativen Geschäft ausfallen. Ferner bestehen direkte Risiken aus der Integration neuer Unternehmen, wie beispielsweise der mögliche Verlust von wesentlichen Mitarbeitern dieser Unternehmen sowie kulturelle Anpassungsschwierigkeiten oder Probleme beim Zusammenschluss von EDV-Systemen. Bewertung der Risikosituation Aus der Überprüfung der Risikolage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ergeben sich keine Risiken, die den Fortbestand der ADVA AG Optical Networking gefährden. Auch für die Zukunft sind derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Insgesamt hat sich das Gesamtrisiko von ADVA AG Optical Networking seit der Erstellung des Vorjahresberichts verringert. Obgleich die wirtschaftlichen Prognosen immer noch unbeständig sind, hat sich das weltweite gesamtwirtschaftliche Umfeld stabilisiert, was zu einer Reduktion des Wirtschafts- und Marktrisikos führt. Durch die beschleunigte Konsolidierung im Markt für Telekommunikationsausrüstung hat sich zudem das Wettbewerbsrisiko verringert. Darüber hinaus ist die Abhängigkeit von Großkunden und Vertriebspartnern für ADVA AG Optical Networking kleiner geworden. Das Risiko aus Akquisitionen und strategischen Investitionen ist ebenfalls gesunken, da seit Erstellung des Vorjahresberichts keine Unternehmen zugekauft wurden. Andererseits war ADVA AG Optical Networking zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Lageberichts einem höheren Finanzrisiko ausgesetzt als ein Jahr zuvor, und zwar aufgrund einer allgemein vorsichtigeren Einschätzung des Gegenparteirisikos durch die Darlehensgeber und der Verringerung der durchschnittlichen Restlaufzeit der Finanzverbindlichkeiten. 22 Rechnungslegungsbezogene interne Kontrollen Der Vorstand von ADVA AG Optical Networking ist für die Einrichtung und Pflege angemessener interner Kontrollen verantwortlich. Er hat ein internes Kontrollsystem eingerichtet, das ihm die Vollständigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleistet. Bei der Gestaltung seines internen Kontrollsystems nahm ADVA AG Optical Networking starken Bezug auf die Leitlinien des COSO7-Modells. Die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen dienen dazu, hinreichende Sicherheit über die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten. Auch ein wirkungsvolles rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem kann das Auftreten von Fehlern nicht gänzlich verhindern oder das Erkennen aller Fehler gewährleisten. Kontrollumfeld Das Kontrollumfeld ist in jeder Organisation die Grundlage für ein internes Kontrollsystem. ADVA AG Optical Networking fördert ein offenes und integeres Umfeld, mit einem klaren Bekenntnis zu höchster Qualität, Kompetenz und Mitarbeiterentwicklung. Die Führungsprinzipien Integri- tät/Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit und Respekt basieren auf dieser Philosophie. Diese Kultur spiegelt sich im Verhalten des Vorstands wider. ADVA AG Optical Networking hat eine klare Organisationsstruktur mit genau definierten Berechtigungen und Zuständigkeiten. Die mit der Unternehmensführung beauftragten Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) steuern und leiten den Geschäftsbetrieb aktiv. Die finanzielle Steuerung erfolgt durch den Finanzvorstand, der durch den Prüfungsausschuss, unter anderem auf Basis von Informationen des externen Abschlussprüfers kontrolliert wird. Risikobewertung Die Bewertung der Risikosituation im Rahmen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems folgt dem im Abschnitt „Risikomanagement-System“ erläuterten Prozess. Kontrollaktivitäten Die Gesellschaft verfügt über ein System zum Management der Unternehmensressourcen (Enterprise Resource Planning- oder ERP-System), das auch die Hauptbuchhaltung beinhaltet. EDVKontrollmechanismen wurden eingerichtet, die die Vergabe von Benutzerzugangsberechtigungen, die Genehmigung von Systemänderungen sowie die wirtschaftliche Abarbeitung von Benutzeranfragen regeln. Für folgende Berichtsabläufe wurden spezifische Prozesse definiert und umgesetzt: Geldmittelbestand, Umsatzrealisierung, Aktivierung von Forschung- und Entwicklungskosten, Vorräte, Anlagevermögen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Rückstellungen. Die Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die in ihrer Bewertung ein hohes Maß an Urteilsvermögen oder Abschätzung benötigen, werden unter Mithilfe des Managements erstellt und überprüft. Dies ist der Fall bei den Werthaltigkeitsprüfungen (jährlich oder bei Eintritt eines auslösenden Ereignisses) und bei der steuerlichen Berichterstattung und Überprüfung (auf Quartalsbasis). ADVA AG Optical Networking führt ebenfalls Abstimmungen und analytische Durch7 Fünf große Rechnungslegungsorganisationen haben eine Gruppe unter dem Namen COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) gegründet, um Richtlinien zur Evaluierung von internen Kontrollen festzulegen. Diese Richtlinen sind als COSO-Modell bekannt. 23 sichten zwischen lokalen Buchhaltungsfunktionen nach dem Vier-Augen-Prinzip durch. Die Gesellschaft verfährt nach Rechnungslegungsrichtlinien und Berichtsvorschriften, die den deutschen Vorschriften entsprechen. Der Abschlusserstellungsprozess wird über einen monatlichen, an alle Beteiligten kommunizierten Zeitplan überwacht. Checklisten werden abgearbeitet, um die Vollständigkeit aller für den Abschluss notwendigen Schritte zu gewährleisten. Um Unterlassungen aufzudecken, wurden monatliche Überprüfungen durch das Management eingeführt. Informations- und Kommunikationsinstrumente Das interne Kontrollsystem bei ADVA AG Optical Networking wird durch Systeme zur Informationsspeicherung und zum Informationsaustausch unterstützt, die den Vorstand in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen über Finanzberichte und Offenlegungen zu treffen. Die folgenden Elemente stellen adäquate Information und Kommunikation für die Rechnungslegung sicher: · Buchhaltungssysteme. · Rechnungslegungsrichtlinien für die komplexeren Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie ein einheitlicher Buchungsleitfaden für alle anderen Berichtspositionen. Diese Rechnungslegungsrichtlinien werden regelmäßig aktualisiert und erst nach gründlicher interner Überprüfung und Schulung angewendet. Interne Überwachung Als Teil der laufenden internen Überwachung wird der Finanzvorstand im Rahmen der Zusammenfassung des Quartalsabschlusses über alle wesentlichen Abweichungen sowie Störungen im Kontrollsystem informiert. Berichte über Mängel werden offen und transparent kommuniziert und durch regelmäßige Konferenzen, in denen Korrekturmaßnahmen erläutert werden, bis zur Erledigung nachverfolgt. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es gab weder Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die die Finanzlage des Unternehmens zum 31. Dezember 2009 oder seine Ertragslage im abgelaufenen Geschäftsjahr beeinflussten, noch Ereignisse, die als wesentlich zum Ausweis angesehen wurden. Ausblick In seinem Markt für Optical+Ethernet-Metro-Netzlösungen rechnet ADVA AG Optical Networking vor den oben geschilderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2010 mit einem Wachstum von 13% und bis zum Jahr 2012 mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 15%.2 Das entsprechende Marktvolumen betrug im Jahr 2009 USD 3.008 Millionen2 (EUR 2.163 Millionen3). Das größte Wachstumspotenzial weisen dabei Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber auf. Das Wachstum des Gesamtmarkts wird hauptsächlich von einem permanent steigenden Bandbreitenbedarf von Privathaushalten und Unternehmen getrieben. Dadurch investieren die Netzbetreiber 24 in neue optische Netzinfrastruktur-Lösungen. Wie im Jahr 2008 waren die Entscheidungen der Netzbetreiber, Triple Play-Dienste (Daten, Sprache und Video) auf breiter Basis privaten Endkunden zur Verfügung zu stellen der Hauptgrund für zahlreiche Infrastrukturprojekte zum Aufbau fortschrittlicher Netze. Die Unternehmenskunden fragen insbesondere Datensicherungslösungen, Lösungen zur Netz-Bündelung und die Erweiterung lokaler Netze auf mehrere Standorte stark nach. Zudem hat sich das Ethernet-Protokoll über die letzten Jahre zunehmend zum Standard-Protokoll der Netzbetreiber entwickelt,4 wobei etablierte Protokolle wie SONET/SDH, ATM oder Frame Relay ersetzt werden. Auf Grundlage dieser Entwicklungen wird ADVA AG Optical Networking sich bis auf weiteres wie im Vorjahr auf die folgenden vier strategischen Ziele konzentrieren: • Profitables Wachstum durch weiterhin ausgedehnte Direktvertriebs- und Marketingaktivitäten mit Schwerpunkt auf Großkunden und Verbesserung der Vertriebspartnerschaften. · Ausbau der bestehenden Optical+Ethernet-Innovationsführerschaft durch im Vergleich zur Konkurrenz schnellere und umfangreichere Bedienung der Nachfrage nach fortschrittlichen Metro-Netzlösungen. · Verbesserung der Qualität der betrieblichen Abläufe durch Einführung von branchenführenden Prozessen und noch effizientere Umsetzung gefällter Entscheidungen; diese Maßnahmen werden zu Qualitätsführerschaft, höherer Wirtschaftlichkeit und steigender allgemeiner Kundenzufriedenheit führen. · Konzentration auf das Anwerben, Binden, Motivieren, Weiterbilden und Fördern der Mitarbeiter, um ein hohes Leistungsniveau, persönliche Weiterentwicklung und Mitarbeiterzufriedenheit sicherzustellen. 25 ADVA AG Optical Networking erwartet eine Verbesserung seiner Profitabilität. Diese Erwartung basiert auf den oben beschriebenen strategischen Zielen, der einzigartigen Kombination mehrerer Faktoren, durch die sich ADVA AG Optical Networking von seinen Wettbewerbern unterscheidet und dem erwarteten dynamischen Wachstum der Telekommunikationsindustrie, einer Branche, die für die meisten Anwendungen und Einsatzbereiche von entscheidender Bedeutung ist: • Selbst während der kürzlichen Rezession hat der Zugriff auf Videoportale wie YouTube, soziale Netzwerke wie Facebook, Online-Spiele und mobiles Technikspielzeug mit bandbreitenintensiven Anwendungen explosionsartig zugenommen. Aktuell führen diese Dienste zu einer starken Belastung der Netze und treiben die vorhandenen Systeme an ihre Grenzen. Somit werden gewaltige Investitionen in WDM-Infrastruktur notwendig. Mobile Endgeräte werden die Hauptabnehmer für die künftige Bereitstellung von Breitband-Diensten sein. Dadurch ergibt sich zusätzlich eine erhebliche Nachfrage nach Zugangsnetzen mit hoher Kapazität, die mit den vorherzusehenden hohen Wachstumsraten bei Bandbreite und Anwendungen Schritt halten können. Diese Entwicklungen werden für ADVA AG Optical Networking sehr vorteilhaft sein, da die Technik des Unternehmens die Grundlage für fortschrittliche Hochgeschwindigkeitsnetze ist. Das Produktportfolio von ADVA AG Optical Networking macht die Netze seiner Kunden skalierbarer, intelligenter, benutzerfreundlicher und kostengünstiger. • Diese spannenden Branchenaussichten unterstützen die Strategie von ADVA AG Optical Networking, ein zuverlässiger Partner für innovative Optical+Ethernet-Transportlösungen zu sein. Die Kombination aus preiswerten Innovationen, kurzen Entwicklungs- und Lieferzeiten, einer breiten und wachsenden Kundenbasis und einem ausgewogenen Distributionsmodell unterscheidet ADVA AG Optical Networking von vergleichbaren Unternehmen und führt zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell. 26 Vor dem Hintergrund der genannten Faktoren erwartet ADVA AG Optical Networking für die Jahre 2010 und 2011 im Jahresvergleich steigende Umsatzerlöse. Unter dieser Annahme sollte sich in den Jahren 2010 und 2011 auch die Betriebsergebnis-Marge von ADVA AG Optical Networking erhöhen. Das Unternehmen wird in beiden Jahren weiter in angemessener Höhe in die Produktentwicklung und in Umsatz steigernde Maßnahmen investieren und zudem seine Verwaltungsfunktionen lediglich punktuell stärken. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen abweichen, unter der Voraussetzung, dass Risiken zum Tragen kommen oder sich die hinter der Planung stehenden Annahmen als unrealistisch erweisen sollten. Meiningen, 22. Februar 2010 ADVA AG Optical Networking Brian Protiva Jaswir Singh Christoph Glingener Christian Unterberger 27 e Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung, die Besonderen Auftragsbedingungen für Prüfungen und prüfungsnahe Tätigkeiten der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Stand 1. Juli 2007) sowie die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Die Verwendung beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 8. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 3. Aufklärungspicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. 52001 KND 1/2002 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 12. Schweigepicht gegenüber Dritten, Datenschutz (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepicht entbindet. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.