ADVA AG Optical Networking Meiningen

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ADVA AG Optical Networking Meiningen
ADVA AG Optical Networking
Meiningen
Testatsexemplar
Jahresabschluss und Lagebericht
31. Dezember 2009
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
e
e
Inhaltsverzeichnis
Bestätigungsvermerk
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Hinweis:
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen
und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt“ beschriebenen Bedingungen
erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung
im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur
die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der
Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.
49/2010
ADVA AG Optical Networking, Meiningen
Bilanz zum 31. Dezember 2009
AKTIVA
EUR
EUR
31.12.2008
EUR
Passiva
EUR
EUR
31.12.2008
EUR
A.
Anlagevermögen
A.
Eigenkapital
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
I.
Gezeichnetes Kapital
46.149.337
46.149.337
1.
II.
Kapitalrücklage
27.471.760
27.471.760
2.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Geleistete Anzahlungen
III.
Bilanzverlust
-17.907.136
-14.456.024
II.
Sachanlagen
1.
2.
3.
4.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
III.
Finanzanlagen
1.
2.
3.
4.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Beteiligungen
Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
6.324.275
0
7.719.769
0
6.324.275
Rückstellungen
7.580.197
5.322.005
786.745
77.617
1.
2.
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
13.766.564
C.
Verbindlichkeiten
20.575.170
6.788.111
3
20.565.901
477.849
0
1.
2.
3.
4.
65.985
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern TEUR 710 (Vj. TEUR 488)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
TEUR 307 (Vj. TEUR 192)
6.610.010
4.677.310
652.420
106.433
27.429.269
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
1.
2.
3.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
unfertige Erzeugnisse
Fertige Erzeugnisse und Waren
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
2.
3.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Sonstige Vermögensgegenstände
III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
9.906.751
886.049
5.971.110
3.119.207
8.573.730
59.165.073
3.124.106
8.205.914
11.692.937
28.054.750
16.293.343
8.524.022
3.553.157
11.330.020
33.407.750
13.175.488
16.539.486
4.599.413
21.043.750
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
56.425.272
67.722.137
2.224.330
5.855.132
126.056.500
144.072.362
11.140.543
247.603
4.135.065
16.763.910
49/2010
55.713.961
B.
12.046.173
B.
7.719.769
28.353.682
5.037.252
1.353.475
15.523.211
31.073.276
12.537.833
1.393.909
34.744.409
28.185.820
45.005.018
40.816.584
562.644
197.466
126.056.500
144.072.362
ADVA AG Optical Networking, Meiningen
Gewinn- und Verlustrechnung für 2009
EUR
EUR
2008
EUR
1.
Umsatzerlöse
151.899.106
150.175.236
2.
Herstellungskosten
78.254.714
84.282.347
3.
Bruttoergebnis vom Umsatz
4.
Vertriebskosten
32.208.253
27.191.398
5.
Allgemeine Verwaltungskosten
13.723.351
16.876.365
6.
Forschungs- und Entwicklungskosten
28.960.410
28.930.278
7.
Sonstige betriebliche Erträge
29.222.618
31.601.887
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
30.045.547
27.453.266
73.644.392
-2.070.551
9.
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon verbundene Unternehmen TEUR 162 (Vj. TEUR 74)
65.892.889
-2.956.531
162.190
74.188
195.487
726.653
11. Zuschreibungen auf Finanzanlagen
0
1.639.967
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.412.291
1.970.658
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
-1.054.614
470.150
-3.125.165
-2.486.381
301.970
-570.423
15. Sonstige Steuern
23.977
42.638
16. Jahresfehlbetrag
-3.451.112
-1.958.596
17. Verlustvortrag
-14.456.024
-12.497.428
18. Bilanzverlust
-17.907.136
-14.456.024
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
49/2010
Anlage 3 / 1
ADVA AG Optical Networking, Meiningen
Anhang für das Geschäftsjahr 2009
1.
AUFSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren angewandt.
Bei Wahlrechten wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit Angaben im Anhang gemacht.
2.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BILANZIERUNG, BEWERTUNG UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG
2.1. Gliederung
Der Bilanzausweis folgender Positionen wurde zur besseren Darstellung gegenüber dem
Vorjahr angepasst – die Vorjahreswerte wurden zur Klarheit entsprechend angepasst:
· Abgegrenzte Umsätze werden nun als passive Rechnungsabgrenzungsposten gezeigt.
Im Vorjahr waren diese in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.
· Ausstehende Vergütungen an den Aufsichtsrat waren in 2008 als Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
und Leistungen bilanziert und werden nunmehr in den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2.2. Bewertung
Bewertungs- und Abschreibungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungsoder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen werden monatsgenau und linear vorgenommen.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 410 werden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben. Selbsterstellte Sachanlagen wurden zu Standardherstellkosten
einschließlich
angemessener
Teile
der
notwendigen
Material-
und
Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in den Herstellungskosten enthalten.
1/ 22
Anlage 3 / 2
Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen und
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
sind
mit
den
Anschaffungskosten
zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten
abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibung bewertet.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
von
Anschaffungsnebenkosten
und
Anschaffungspreisminderungen
zu
niedrigeren
Marktpreisen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten wurden ermittelt unter Einbeziehung der Material- und Fertigungseinzelkosten,
des Werteverzehrs des Anlagevermögens sowie anteiliger Gemeinkosten, soweit durch
die Fertigung veranlasst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
wurden
für
alle
erkennbaren
Risiken
nach
den
Grundsätzen
kaufmännischer Vorsicht in angemessenem Umfang gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung von Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und dem geplanten
Finanzierungsbedarf aus Investitionen setzt ADVA AG Optical Networking teilweise
Derivate ein. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken werden
marktübliche
Instrumente
wie
Termin-
oder
Optionsgeschäfte
und
Maximalzins-
vereinbarungen verwendet.
Handelsrechtlich werden derivative Finanzinstrumente grundsätzlich erst zum Zeitpunkt
ihrer Glattstellung erfasst. Davor erfolgt eine Bilanzierung des schwebenden Geschäfts
grundsätzlich nur dann, wenn aus dem Sicherungsgeschäft zum Bilanzstichtag ein Verlust
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Anlage 3 / 3
droht und gemäß § 249 Absatz 1 HGB eine Rückstellung für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften gebildet wird.
2.3. Währungsumrechnung
Die
Umrechnung
in
EUR
bei
Anschaffungen
von
Vermögensgegenständen
des
Anlagevermögens wird mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Erwerbs vorgenommen.
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zum Anschaffungskurs oder dem
jeweils niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten
sind zu Anschaffungskursen oder dem jeweils niedrigeren bzw. höheren Kurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Aufwendungen und Erträge sind in die Gewinn- und Verlustrechnung zum jeweiligen Kurs
der Zahlung bzw. mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Verbuchung eingegangen.
Die Umrechnungskurse betrugen:
Stichtagskurs am 31. Dezember 2009
3.
USD/EUR
1,43328
GBP/EUR
0,89985
NOK/EUR
8,32639
JPY/EUR
132,10040
CNY/EUR
9,77517
SGD/EUR
2,01369
PLN/EUR
4,13052
SEK/EUR
10,31140
BRL/EUR
2,48571
ZAR/EUR
10,59547
CHF/EUR
1,48743
ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DES JAHRES
ABSCHLUSSES DER ADVA AG OPTICAL NETWORKING
3.1. Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
3/ 22
Bruttobuchwerte
Stand am
In Tausend EUR
I.
1.
2.
3.
II.
1.
2.
3.
4.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche Rechte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
Geschäfts- oder
Firmenwert
Geleistete Anzahlungen
Sachanlagen
Grundstücke,
grundstücksgleiche
Rechte und Bauten
einschließlich der
Bauten auf fremden
Grundstücken
Technische Anlagen
und Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen
Unternehmen
2.
Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen
3.
Beteiligungen
4.
Ausleihungen an
Unternehmen, mit
denen ein
Beteiligungsverhältnis
besteht
01.01.2009
14.730
Kumulierte Abschreibungen
InvestitionsZugänge
förderung
797
Stand am
Stand am
31.12.2009
01.01.2009
-173
15.354
7.011
-173
256
0
15.610
256
0
7.267
2.193
9.122
2.172
340
26.328
19.247
3.015
4.207
3.047
555
107
39.764
0
24.466
26.680
6.105
12.875
0
7.396
0
66
39.621
94.995
0
13.501
45.234
Abgänge
256
0
14.986
797
9.752
8
-638
24.569
2.503
-97
-678
3.834
431
-11
-47
78
38.233
60
3.002
26.670
10
7.874
0
6.411
-1.410
0
34.544
87.763
66
6.487
10.286
-1.410
-2.308
-746
-746
-725
Umbuch.
31
-31
0
0
4/ 22
Nettobuchwerte
Anlage 3 / 4
Stand am
Stand am
Zugänge Abgänge
2.193
3.910
31.12.2009
31.12.2009
Vorjahr
9.030
6.324
7.719
256
9.286
0
0
6.324
0
0
7.719
2.512
6.610
7.580
-611
21.651
4.677
5.322
-47
3.555
652
787
-658
0
27.718
107
12.046
13.766
6.105
20.575
20.566
6.087
0
6.788
0
478
0
0
12.192
49.196
66
27.429
45.799
0
21.044
42.529
-174
-174
-1.309
6.103
-1.309
-2.141
77
Anlage 3 / 5
Unter den Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind neben der Software zum
Management der Unternehmensressourcen (Enterprise Resource Planning- oder ERP-Software) im
Wesentlichen die Marke „Etherjack®“ sowie eine Technologie („Developed Technology")
ausgewiesen, die 2006 im Rahmen des Erwerbes von Covaro Networks Inc., Richardson
(Texas), USA angeschafft wurden. Die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen
EUR 7.323 Tausend und werden planmäßig über eine Nutzungsdauer von neun Jahren
abgeschrieben.
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind ausgewiesen:
(in Tausend)
Eigenkapital
31.12.2009
Anteil am
Kapital
Ergebnis im
Geschäftsjahr
2009
ADVA Optical Networking Corp.,
Tokio, Japan
JPY -20.970
100%
JPY 2.256
ADVA Optical Networking AS,
Oslo, Norwegen
NOK 15.389
100%
NOK 752
ADVA Optical Networking (Shenzhen)
Ltd., Shenzhen, China
CNY 10.350
100%
CNY 4.707
ADVA Optical Networking North
America Inc.,
Norcross (Georgia), USA
ADVA Optical Networking Singapore Pte
Ltd., Singapur
USD 14.686
100%
USD 1.522
SGD 419
100%
SGD 255
ADVA Optical Networking Ltd.,
York, Vereinigtes Königreich
GBP 7.685
100%
GBP -822
ADVA Optical Networking sp. z o.o.,
Rumia, Polen
PLN 1.793
100%
PLN 183
ADVA Optical Networking AB,
Kista/Stockholm, Schweden
SEK 4.114
100%
SEK 693
BRL 40
99%
BRL 0
ADVA Optical Networking Serviços
Ltda., Sao Paulo, Brasilien
Die Vertriebsgesellschaft in Sao Paulo, Brasilien, wurde am 24. Juni 2009 gegründet und
im Juli 2009 unter dem Namen ADVA Optical Networking Servicos Ltda. im dortigen
Handelsregister eingetragen. ADVA Optical Networking Ltd., York, Vereinigtes Königreich,
ist an der neuen Tochtergesellschaft mit 1% beteiligt. Die Gesellschaft hat den
Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen.
5/ 22
Anlage 3 / 6
Mittelbarer Anteilsbesitz
Die ADVA Optical Networking North America Inc. hält eine Beteiligung von 44,5% an der,
seit dem Jahr 2002 inaktiven, Gesellschaft OptXCon Inc., Raleigh (North Carolina), USA.
(in Tausend)
Eigenkapital
Anteil am Kapital
Ergebnis im
31.12.2009
Geschäftsjahr
2009
OptXCon Inc.
Raleigh (North Carolina),
44,5 %
USD 0
USD 0
USA
Die ADVA Optical Networking Singapore Pte Ltd. hält eine Beteiligung von 100,0% an der
am 6. April 2009 neu gegründeten Gesellschaft ADVA Optical Networking Hong Kong Ltd.
in Hong Kong, China.
(in Tausend)
Eigenkapital
Anteil am Kapital
Ergebnis im
31.12.2009
Geschäftsjahr
2009
ADVA Optical Networking
Hong Kong Ltd.
HKD 79
100,0 %
HKD 79
Hong Kong, China
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die zwischen ein und fünf Jahren fällig
werden, belaufen sich insgesamt auf EUR 6.788 Tausend (Vorjahr: EUR 478 Tausend).
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen umfassen in 2009:
(in Tausend EUR)
2009
2008
ADVA Optical Networking Corp., Tokio, Japan
400
98
ADVA Optical Networking (Shenzhen) Ltd., China
ADVA Optical Networking Ltd., York,
Vereinigtes Königreich
ADVA Optical Networking sp. z o.o., Rumia, Polen
380
380
5.083
0
350
0
575
0
6.788
478
ADVA Optical Networking Singapore Pte Ltd., Singapur
Gesamt
Als Beteiligung ist der Anteil an der neu gegründeten Khanyisa Optical Networking (Pty)
Ltd. (Pretoria, Südafrika) ausgewiesen, an der sich die Gesellschaft im Laufe des
Geschäftsjahres mit 45% (Kapitalanteil EUR 3,45) beteiligt hat. Es handelt sich dabei um
ein gemeinschaftlich geführtes Unternehmen.
6/ 22
Anlage 3 / 7
Der Khanyisa Optical Networking (Pty) Ltd. wurde ein Darlehen in Höhe von EUR 66
Tausend gewährt, welches unter den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen ist.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
bestehen im Wesentlichen aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig, mit Ausnahme von EUR 204 Tausend (Vorjahr:
EUR 197 Tausend) für Kautionszahlungen, die innerhalb von fünf Jahren fällig werden.
Eigenkapital
Stammaktien und gezeichnetes Kapital
Zum 31. Dezember 2009 hat die Gesellschaft 46.149.337 (Vorjahr: 46.149.337) auf den
Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 1,00 (Stückaktien) ausgegeben.
Stammaktien
berechtigen
den
Inhaber
zum
einfachen
Stimmrecht
in
der
Hauptversammlung und zum Erhalt einer Dividende im Falle einer Ausschüttung. An
Stammaktien sind keine Einschränkungen geknüpft.
In 2009 und 2008 wurden keine Aktien im Rahmen bedingter Kapitalerhöhungen
gezeichnet.
Im Jahr 2009 wurden keine (Vorjahr: 156.894) Aktien aus der Ausübung von
Optionsanleihen ausgegeben. Das Aufgeld der im Vorjahr ausgeübten Optionsanleihen in
Höhe von EUR 308 Tausend wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Genehmigtes Kapital
Laut Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2014 einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 21.500 Tausend durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der
Vorstand ist hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann für
einen Betrag bis zu EUR 4.600 Tausend ausgeschlossen werden, um die neuen Aktien
gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht
wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann des Weiteren für einen
Betrag von bis zu EUR 16.900 Tausend ausgeschlossen werden, um die neuen Aktien
7/ 22
Anlage 3 / 8
zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen
Sacheinlagen auszugeben.
Die Hauptversammlung vom 11. Juni 2008 hat das genehmigte Kapital III zur Ausgabe
einer Optionsanleihe um EUR 200 Tausend auf EUR 1.500 Tausend erhöht. Der Vorstand
ist
ermächtigt,
das
gezeichnete
Kapital
der
Gesellschaft
mit
Zustimmung
des
Aufsichtsrats von der Eintragung dieses Beschlusses zum Handelsregister an für fünf
Jahre einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.500 Tausend durch Ausgabe
neuer Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Dieses genehmigte Kapital dient
ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten der beschlossenen Optionsanleihe. Das
Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Bedingtes Kapital
Durch die Hauptversammlung vom 10. Juni 2009 ergaben sich keine Änderungen des
bedingten Kapitals.
In 2009 und 2008 wurden keine gewährten Aktienbezugsrechte ausgeübt. Das bedingte
Kapital
(Bedingtes
Kapital VIII)
zum
31. Dezember
2009
beträgt
unverändert
EUR 4.610.000 (Vorjahr: EUR 4.610.000).
Kapitaltransaktionen
Im Jahr 2009 wurden im Zusammenhang mit der Ausübung von Aktienoptionsrechten
keine Stückaktien aus bedingten Kapitalien an den Vorstand sowie an Mitarbeiter der
Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen ausgegeben.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus ausgegebenen Aktien sowie bei der
Ausübung von Aktienoptionen und Optionsanleihen erhaltene Zuzahlungen in das
Eigenkapital der Gesellschaft und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Der
Gesamtbestand
der
zum
31. Dezember 2009
ausstehenden
Aktienoptionen,
Optionsanleihen und Wertsteigerungsrechte mit Barausgleich beträgt:
Aktienoptionen
3.326.638
Optionsanleihen
838.950
Wertsteigerungsrechte mit Barausgleich
138.544
8/ 22
Anlage 3 / 9
Mitteilungspflichtige Beteiligungen
Im Berichts- und Vorjahr hat die Gesellschaft folgende Mitteilungen gemäß § 21 Absatz 1
WpHG veröffentlicht:
Veröffentlichungsdatum
11. Dezember 2009
10. November 2009
3. November 2009
23. Oktober 2009
25. März 2009
20. Oktober 2008
27. August 2008
8. Mai 2008
7. April 2008
Datum der
Name des Inhabers Veränderung der
der Beteiligung
Stimmrechtsanteile Änderung der
Beteiligung
JP Morgan Asset
Unter 3% - 2.66%
4. Dezember 2009
Management (UK)
Ltd.
Worldview Equity I,
Unter 3% - 2.97%
30. Oktober 2009
LLC/ Worldview
( Worldview Equity I,
Capital IV, L.P.
LLC) / 2.64%
(Worldview Capital
IV, L.P., in den von
Worldview Equity I,
LLC gehaltenen
Stimmrechten
enthalten)
JPMorgan Asset
Über 3% - 3.17%
28. Oktober 2009
Management (UK)
Limited
Fidelity Management Unter 3% - 2.99%
20. Oktober 2009
Research Corporation
/ FMR LLC
Morgan Stanley & Co. Unter 3% - 0.10%
19. März 2009
Incorporated /
Morgan Stanley, The
Corporation Trust
Company
DnB NOR ASA
Unter 3% - 2,99%
10. Oktober 2008
Vital Forsikring AS
GLG Partners/ GLG
Unter 3% - 2,85%
21. August 2008
Partners Ltd
GLG Partners/ GLG
Unter 5% - 4,76%
2. Mai 2008
Partners Ltd
GLG Technology Fund Unter 3% - 2,95%
3. April 2008
9/ 22
Anlage 3 / 10
Veröffentlichungsdatum
31. März 2008
26. März 2008
26. März 2008
1. Februar 2008
22. Januar 2008
7.März 2008 und 22.
Januar 2008
16. Januar 2008
15. Januar 2008
Name des Inhabers Veränderung der
Datum der
der Beteiligung
Stimmrechtsanteile Änderung der
Beteiligung
Quantum Partners
Unter 3% - 0,38%
25. März 2008
LDC / Soros Fund
Management LLC /
Quantum Emerging
Growth Partners C.V.
/ Quantum
Endowment Fund
N.V.
EGORA Holding
Über 15% - 15,02%
20. März 2008
GmbH/ EGORA
(davon 13,77%Ventures GmbH
Punkte von der
EGORA Ventures
GmbH gehalten)
EGORA Holding
Gehaltene
20. Januar 2007
GmbH/ EGORA
Stimmrechte:
Ventures GmbH
14,00%
UBS AG
Über 3% - 3,01%
29. Januar 2008
DnB NOR
Kapitalforvaltning AS
DnBNOR ASA / Vital
Forsikring AS
UBS AG
Über 3% - 3,23%
4. Januar 2008
Über 3% - 3,41%
4. Januar 2008
Unter 3% - 1,91%
10. Januar 2008
9. Januar 2008
15. Januar 2008
Morgan Stanley & Co. Über 3% - 4,09%
Incorporated /
Morgan Stanley, The
Corporation Trust
Company
UBS AG
Über 3% - 3,67%
9. Januar 2008
UBS AG
2. Januar 2008
Unter 3% - 1,90%
10/ 22
9. Januar 2008
Anlage 3 / 11
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die unter Zugrundelegung der aktuell
gültigen
Steuersätze
und
Steuergesetze
zu
erwartenden
Zahlungsverpflichtungen
gegenüber den Finanzbehörden.
In den sonstigen Rückstellungen sind als wesentliche Posten enthalten:
2009
2008
4.144
2.760
429
1.436
Ausstehende Rechnungen
1.988
1.728
Lizenzgebühren
1.400
1.384
521
721
92
177
8.574
8.206
(in Tausend EUR)
Sonstiger Personalaufwand
Gewährleistungen/Warenrücknahmen
Ausstehender Urlaub
Jahresabschlussprüfung
Die Ermittlung der erwarteten Kosten für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen
aus Produktverkäufen wurde in 2009 dahingehend angepasst, dass ausschließlich Kosten
innerhalb des vertraglichen Gewährleistungszeitraumes von zwölf Monaten erfasst
werden. Im Vergleich zu Vorjahren hat die Gesellschaft ihr Geschäftsmodell insoweit
abgeändert, dass Kulanzleistungen nach diesem Zeitraum nicht mehr unentgeltlich
erbracht
werden.
Diese
Anpassung
Gewährleistungsrückstellungen.
11/ 22
führte
zu
einer
Reduktion
der
Anlage 3 / 12
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel erläutert:
Restlaufzeit
(in Tausend EUR)
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
Bilanz
bis zu
einem
Jahr
ein bis fünf
Jahre
gesichert
durch Pfand
und ähnliche
Rechte
über
fünf
Jahre
Art der
Sicherheit
28.055
12.725
14.757
573
5.581 Grundschuld
Verbindlichkeiten
16.293
aus Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten
8.524
gegenüber
verbundenen
Unternehmen
Sonstige
3.553
Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern
TEUR 710
- davon im Rahmen
der sozialen
Sicherheit
TEUR 307
Summe
56.425
Verbindlichkeiten
16.293
0
0
0
-
8.524
0
0
0
-
3.510
43
0
0
-
41.052
14.800
573
5.581
-
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus EUR 839 Tausend für
Verbindlichkeiten
ggü.
Mitarbeitern
aus
ausgegebenen
Optionsanleihen,
EUR 836
Tausend für Bonuszahlungen an Mitarbeiter, EUR 710 Tausend für Steuern, EUR 342
Tausend
für
Aufsichtsratvergütung,
EUR 319
Tausend
für
Mietkaufverpflichtungen
(EUR 43 Tausend davon werden innerhalb ein bis fünf Jahre fällig), sowie EUR 307
Tausend für Sozialabgaben zusammen.
Der passive Rechnungsabrenzungsposten enthält ausschließlich abgegrenzte Umsätze
in Höhe von EUR 2.224 Tausend (Vorjahr: EUR 5.855 Tausend).
12/ 22
Anlage 3 / 13
3.2. Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
(zugeordnet nach Lieferort)
2009
2008
Deutschland
45.188
30.793
Europa, Naher Osten und Afrika
75.557
76.398
Amerika
19.894
27.996
Asien-Pazifik
11.260
14.997
151.899
150.184
(in Tausend EUR)
Materialaufwand
Der Materialaufwand der Gesellschaft, gegliedert nach § 275 Absatz 2 Nummer 5 HGB,
betrug im Geschäftsjahr 2009 insgesamt EUR 64.527 Tausend (Vorjahr: EUR 75.156
Tausend). Davon entfielen EUR 63.233 Tausend (Vorjahr: EUR 73.405 Tausend) auf
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie EUR 1.294 Tausend (Vorjahr:
EUR 1.751 Tausend) auf Aufwendungen für bezogene Leistungen.
Personalaufwand
Der Personalaufwand der Gesellschaft, gegliedert nach § 275 Absatz 2 Nummer 6 HGB,
betrug im Geschäftsjahr 2009 insgesamt EUR 34.963 Tausend (Vorjahr: EUR 33.554
Tausend). Davon entfielen EUR 29.805 Tausend (Vorjahr: EUR 28.554 Tausend) auf
Löhne und Gehälter sowie EUR 5.158 Tausend (Vorjahr: EUR 5.000 Tausend) auf soziale
Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung. Aufwendungen für Altersversorgung sind
weder in 2009 noch in 2008 angefallen.
Im
Jahr
2009
wurde
der
Ausweis
der
Vorstandsgehälter
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung angepasst, da sich die Tätigkeitsbereiche verschoben haben. Die
Vorstandsgehälter werden ab 2009 den einzelnen Funktionsbereichen zugeordnet. In der
Vergangenheit waren die Vorstandgehälter vollständig in den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen.
13/ 22
Anlage 3 / 14
Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
(in Tausend EUR)
Erträge aus Gewinnverteilung im Konzern
Andere Posten
Sonstige betriebliche Erträge (gesamt)
Aufwendungen aus Gewinnverteilung im Konzern
Andere Posten
Sonstige betriebliche Aufwendungen (gesamt)
2009
2008
21.014
23.570
8.209
8.032
29.223
31.602
21.556
19.396
8.490
8.057
30.046
27.453
Periodenfremde Erträge/Aufwendungen
Periodenfremde Aufwendungen sind im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 368 Tausend
(Vorjahr: EUR 617 Tausend) angefallen und betreffen in Höhe von EUR 68 Tausend
(Vorjahr:
null)
Überzahlungen
von
Fördermitteln
der
Europäischen
Union
für
Forschungsprojekte, sowie EUR 300 Tausend (Vorjahr: EUR 80 Tausend) aus Verzicht auf
Kundenforderungen. Im Vorjahr wurden ferner EUR 537 Tausend nicht anrechenbare
ausländische Quellensteuer verbucht.
Periodenfremde Erträge des Geschäftsjahres betreffen mit EUR 1.090 Tausend (Vorjahr:
EUR 1.106 Tausend) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und mit EUR 172
Tausend (Vorjahr: EUR 208 Tausend) Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Den deutschen Steuergesetzen entsprechend setzen sich die Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag für die Gesellschaft aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Solidaritätszuschlag zusammen. Das steuerliche Ergebnis für den Veranlagungszeitraum
2009 beinhaltet zurückgestellte ausländische Ertragsteuern für die unselbständigen
Betriebsstätten der Gesellschaft. Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind unter der Position „Sonstige
Vermögensgegenstände“ ausgewiesen.
Zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2008 wurde der ADVA AG Optical Networking der
Prüfungsbericht des Finanzamtes Suhl über die steuerliche Außenprüfung für den
Prüfungszeitraum 2001 bis 2004 zugestellt. Die wesentlichen Feststellungen beziehen
sich dabei auf Auslandssachverhalte.
Die bestehenden Steuerrückstellungen in Höhe von insgesamt EUR 3.119 Tausend
betreffen Prüfungsfeststellungen gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden.
14/ 22
Anlage 3 / 15
Abschlussprüfung
Für den gesetzlichen Abschlussprüfer wurden folgende Honorare als Aufwand im
Geschäftsjahr erfasst:
(in Tausend EUR)
2009
2008
291
226
38
136
198
0
527
362
Abschlussprüfungsleistungen
Andere Bestätigungsleistungen
Sonstige Leistungen
4.
SONSTIGE ANGABEN
4.1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
2010
2011
2012-2014
nach 2014
Gesamt
Mietverpflichtungen
747
532
179
94
1.552
Leasingverpflichtungen
661
394
274
0
1.329
12.485
0
0
0
12.485
13.893
926
453
94
15.366
(in Tausend EUR)
Abnahmeverpflichtungen
Die Gesellschaft hat eine unwiderrufliche Garantie in Höhe von GBP 1.500 Tausend
(entspricht EUR 1.667 Tausend) für Verbindlichkeiten der ADVA Optical Networking Ltd.
York übernommen.
Darüber hinaus hat die Gesellschaft ihren Tochtergesellschaften ADVA Optical Networking
Ltd., Vereinigtes Königreich, ADVA Optical Networking Corp., Japan, und ADVA Optical
Networking (Shenzhen) Ltd., China, finanzielle Hilfe zugesagt, damit diese ihren
Verbindlichkeiten bei Fälligkeit jederzeit nachkommen können.
In 2009 hat die ADVA AG Optical Networking Zuschüsse der Europaischen Union in Höhe
von EUR 441 Tausend für ein noch nicht fertiggestelltes Entwicklungsprojekt erhalten.
Nach Fertigstellung erfolgt eine Überprüfung der Voraussetzungen für die Förderung.
15/ 22
Anlage 3 / 16
4.2. Derivative Finanzinstrumente
Devisentermingeschäfte
Zur Absicherung von Währungskursrisiken auf zukünftige Kapitalflüsse schloss die
Gesellschaft am 7. Oktober 2009 und am 19. November 2009 Devisentermingeschäfte
ab, die am 31. März 2010 bzw. 30. Juni 2010 fällig werden. Zum 31. Dezember 2009
ergab sich daraus keine Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften. Der
Nominalwert der Derivate beträgt EUR 19,0 Millionen in 2009, in 2008 null.
Aus fünf weiteren in 2009 fälligen Devisentermingeschäften wurden insgesamt Gewinne
und Verluste von EUR 867 Tausend bzw. EUR -1.432 Tausend realisiert.
Devisenoptionen
Die Gesellschaft schloss in 2009 zwei Devisenoptionen ab, um Wechselkursrisiken
abzusichern. Die Optionsprämien hierfür betrugen EUR 135 Tausend. Beide Optionen
waren bereits in 2009 fällig und sind am Fälligkeitstag jeweils wertlos verfallen.
Maximalzinsvereinbarung
Am 31. Dezember 2009 besteht ein Zinsderivat zur Begrenzung des Zinssatzes eines
variablen verzinslichen Darlehens. Das Derivat hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2010.
Der beizulegende Wert am Bilanzstichtag beträgt null (unverändert zum Vorjahr) und der
Nominalwert des Derivats beträgt EUR 190 Tausend.
16/ 22
Anlage 3 / 17
4.3. Organe der ADVA AG Optical Networking
Aufsichtsrat
Anthony Maher, München, Deutschland
Vorsitzender
Vorsitzender des Board of Directors der BroadLight Inc., Ramat-Gan, Israel
Vorsitzender des Board of Directors der Alvarion Ltd., Tel Aviv, Israel
Mitglied des Board of Directors der Verivue, Inc., Westford (Massachussetts), USA
Thomas Smach, Manlius (New York), USA
Stellvertretender Vorsitzender
Partner der Riverwood Capital Management, Menlo Park (Kalifornien), USA
Mitglied des Board of Directors of Crocs Inc., Niwot (Colorado), USA
Krish Prabhu, Plano (Texas), USA
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Board of Directors der Altera Corporation, San Jose (Kalifornien), USA
Mitglied des Board of Directors von Tekelec Inc., Morrisville (North Carolina), USA
Mitglied des Board of Directors von ADC,Eden Prairie (Minnesota), USA
Albert Rädler, Vaterstetten, Deutschland
Steuerberater der Sozietät Linklaters LLP, München, Deutschland
Vorsitzender des Aufsichtsrats der AMS Technologies AG, Martinsried/München,
Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats der TeraGate AG, München, Deutschland
Eric Protiva, Atherton (Kalifornien), USA
Geschäftsführer der EGORA Holding GmbH, Martinsried/München, Deutschland;
Mitglied des Aufsichtsrats der AMS Technologies AG, Martinsried/München, Deutschland;
Mitglied des Board of Directors der Elforlight Ltd., Daventry, Vereinigtes Königreich
Bernard Bourigeaud, Waterloo, Belgien (seit 10. Juni 2009)
Firmenchef und Geschäftsführer der BJB Consulting Sprl, Waterloo, Belgien
Mitglied des Board of Directors der CGI Group Inc., Montreal, Kanada
Bernd Jäger, Bonn, Deutschland (bis 10. Juni 2009)
Geschäftsführer der Dr. Jäger Beteiligungs-GmbH, Bonn, Deutschland
Geschäftsführer der Dr. Jäger Consulting GmbH, Bonn, Deutschland
17/ 22
Anlage 3 / 18
Vorstand
Brian Protiva, Berg, Deutschland
Vorstandsvorsitzender
Mitglied des Board of Directors und des Compensation Committee der Xambala Inc., San
Jose (Kalifornien), USA
Christoph Glingener, Jade, Deutschland
Vorstand Technologie
Mitglied des Advisory Board der Telent GmbH, Backnang, Deutschland
Jaswir Singh, Marietta (Georgia), USA
Finanzvorstand & Vorstand Operations
Christian Unterberger, Taufkirchen, Deutschland
Vorstand Vertrieb & Marketing
Jürgen Hansjosten, Krailling, Deutschland (bis 31. März 2009)
Mitglied des Aufsichtsrates der AMS Technologies AG, Martiensried/München,
Deutschland
Ron Martin, Prosper (Texas), USA (bis 30. Juni 2009)
Mitglied des Technischen Advisory Board der Optium Corporation, Horsham
(Pennsylvania), USA
4.4. Arbeitnehmer
Im Jahresmittel wurden von der Gesellschaft 482 Angestellte und 16 Auszubildende
(Vorjahr: 476 Angestellte und 17 Auszubildende) beschäftigt, unterteilt nach folgenden
Funktionsbereichen:
2009
2008
Forschung und Entwicklung
104
106
Einkauf und Produktion
162
162
12
11
122
114
Management und Verwaltung
82
83
Auszubildende
16
17
498
493
Qualitätsmanagement
Vertrieb, Marketing und technische Unterstützung
18/ 22
Anlage 3 / 19
4.5. Gesamtbezüge des Vorstands
Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr bzw. der Vergleichsperiode aus
den unten genannten Mitgliedern. Ron Martin und Jaswir Singh wurden jeweils von der
Tochtergesellschaft
ADVA
Optical
Networking
North
America
Inc.
vergütet.
Die
Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr betragen EUR 2.170 Tausend
(Vorjahr: EUR 2.661 Tausend). Die Vorstandsbezüge teilen sich wie folgt auf die
einzelnen Vorstandsmitglieder auf:
(in Tausend EUR)
Brian Protiva
Vorstandsvorsitzender
Christoph Glingener
Vorstand Technologie
Jaswir Singh
Finanzvorstand & Vorstand
Operations
Christian Unterberger
Vorstand Vertrieb &
Marketing
Jürgen Hansjosten
(bis 31. März 2009)
Ron Martin
(bis 30. Juni 2009)
Grundgehalt
Variable
Vergütung
Summe
2009
Summe
2008
243
280
523
281
238
195
433
330
314
101
415
483
243
180
423
326
73
0
73
651
164
139
303
590
Die vorläufige variable Vergütung berücksichtigt den erfolgsabhängigen Bonus für 2009,
der als Rückstellung zum 31. Dezember 2009 erfasst ist.
Das zum 31. März 2009 vorzeitig ausgeschiedene Vorstandsmitglied Jürgen Hansjosten
erhielt eine Abfindung in Höhe von EUR 420 Tausend. Diese Abfindung wurde im Jahr
2008 als Aufwand erfasst. Sein Arbeitsvertrag endete am 31. Dezember 2009.
Ron Martin hat ADVA Optical Networking und den Vorstand am 30. Juni 2009 verlassen.
Zusätzlich zu seinem anteiligen Fixgehalt bis zum Juni 2009 hat er eine Abfindung von
EUR 79 Tausend und eine variable Vergütung für H1 2009 von EUR 60 Tausend erhalten.
Die variable Vergütung ist je zur Hälfte im März 2010 und März 2011 auszahlbar und ist
am 31. Dezember 2009 in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das Darlehen,
das im Dezember 2007 gewährt wurde und das am 30. Juni 2009 mit EUR 146 Tausend
zu Buche stand, wurde abgeschrieben. Gleichzeitig verzichtete Ron Martin auf den noch
nicht ausbezahlten Teil seiner Antrittsprämie in Höhe von EUR 144 Tausend. Die ihm am
1. Juli 2008 gewährten 200.000 Optionen mit einem Ausübungspreis von EUR 2,57 sind
verfallen.
19/ 22
Anlage 3 / 20
Für
Mitglieder
des
Vorstands
wurden
im
Geschäftsjahr
2009
Entgelte
für
Vermögensschaden-Haftplicht-Versicherungen in Höhe von EUR 11 Tausend (Vorjahr:
EUR 15 Tausend) von der Gesellschaft übernommen (in anteilig gleicher Höhe je
Vorstandmitglied).
Im Geschäftsjahr 2009 wurden 200.000 (Vorjahr: 100.000) neue Aktienoptionen an den
Vorstand ausgegeben. Im Geschäftsjahr hat der Vorstand keine Optionen ausgeübt
(Vorjahr:
keine).
200.000
Optionen
sind
aufgrund
des
Ausscheidens
von
Vorstandsmitgliedern verfallen (Vorjahr: 130.000).
Den Vorstandsmitgliedern gewährte und von ihnen gehaltene Aktien der Gesellschaft
sowie langfristige Optionen stellen sich zum 31. Dezember 2009 wie folgt dar:
Optionen und sonstige
aktienbasierte Rechte
Stammaktien
Brian Protiva
Vorstandsvorsitzender
Christoph Glingener
Vorstand Technologie
Jaswir Singh
Finanzvorstand &
Vorstand Operations
Christian Unterberger
Vorstand Vertrieb &
Marketing
2009
2008
2009
2008
294.030
294.030
300.000
270.000
-
-
250.000
180.000
-
-
250.000
220.000
-
-
250.000
180.000
Diese Optionen berechtigen den Vorstand zum Kauf einer gleichen Anzahl von
Stückaktien der Gesellschaft, sobald die Anwartschaftszeit erreicht wird.
Der Ausübungspreis der Optionen beträgt EUR 3,55 für 270.000 Optionen, die 2003
gewährt wurden, EUR 7,24 für 130.000 Optionen, die 2006 gewährt wurden, EUR 6,06
für 130.000 Optionen, die 2007 gewährt wurden, EUR 2,57 für 320.000 Optionen, die
2008 gewährt wurden, bzw. EUR 2,26 für 200.000 Optionen, die 2009 gewährt wurden.
20/ 22
Anlage 3 / 21
4.6. Bezüge des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen in den Geschäftsjahren 2009 und 2008
EUR 360 Tausend bzw. EUR 342 Tausend. Die Aufsichtsratsbezüge verteilen sich in 2009
wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder:
Gesamt 2009
Gesamt 2008
80
80
80
80
80
80
80
80
22
18
18
40
Albert Rädler
40
40
80
Eric Protiva
40
40
40
Bernard Bourigeaud
22
22
0
Geschäftsjahr
2009
(in Tausend EUR)
Fixe Vergütung
Anthony Maher,
Vorsitzender
Thomas Smach,
Stellvertretender Vorsitzender
Krish Prabhu,
Stellvertretender Vorsitzender
(seit 11. Juni 2008),
Bernd Jäger
(bis 10. Juni 2009)
(seit 10. Juni 2009)
Für
Mitglieder
des
Aufsichtsrats
wurden
im
Entgelte
für
Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherungen in Höhe von EUR 15 Tausend (Vorjahr:
EUR 14 Tausend) von der Gesellschaft übernommen (in anteilig gleicher Höhe je
Aufsichtsratsmitglied).
Die zum 31. Dezember 2009 durch den Aufsichtsrat gehaltenen Aktien der Gesellschaft
stellen sich wie folgt dar:
Stammaktien
2009
2008
3.000
3.000
Albert Rädler
156.297
156.297
Eric Protiva
320.000
320.000
Anthony Maher,
Vorsitzender
4.7. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand hat die gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung zur Einhaltung des
Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Web-Seite des
Unternehmens veröffentlicht (www.advaoptical.com).
21/ 22
Anlage 3 / 22
4.8. Bilanzverlust
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Berücksichtigung der vollständigen
Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Aufgrund
des
Verlustvortrags
aus
dem
Vorjahr
(EUR 14.456 Tausend) und des Jahresfehlbetrages 2009 (EUR 3.451 Tausend) wird ein
Bilanzverlust von EUR 17.907 Tausend ausgewiesen.
4.9. Konzernabschluss
Die
Gesellschaft
stellt
für
den
kleinsten
und
größten
Konsolidierungskreis
von
verbundenen Unternehmen einen Konzernabschluss auf. Dieser ist beim Amtsgericht
Jena unter der HRB Nummer 304992 einzusehen.
Meiningen, 22. Februar 2010
ADVA AG Optical Networking
Brian Protiva
Christoph Glingener
Jaswir Singh
Christian Unterberger
22/ 22
ADVA AG Optical Networking, Meiningen
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009
Angaben zum Unternehmen
ADVA AG Optical Networking („ADVA Optical Networking“, „die Gesellschaft“, oder „das Unternehmen“) ist die Muttergesellschaft des ADVA Optical Networking-Konzerns (auch „ADVA Optical Networking-Gruppe“) und zum 31. Dezember 2009 hält unmittelbar oder mittelbar die zehn (zum
31. Dezember 2008 acht) nachfolgend aufgeführten hundertprozentigen Tochtergesellschaften:
(in Tausend)
ADVA Optical Networking North America,
Inc., Norcross (Georgia), USA
ADVA Optical Networking Ltd.,
York, Vereinigtes Königreich
ADVA Optical Networking AS,
Oslo, Norwegen
ADVA Optical Networking AB, Kista/Stockholm, Schweden
ADVA Optical Networking Serviços Ltda.,
Sao Paulo, Brasilien
ADVA Optical Networking (Shenzen) Ltd. ,
Shenzhen, China
ADVA Optical Networking Singapore Pte
Ltd., Singapur
ADVA Optical Networking Hong Kong Ltd.,
Hong Kong, China
ADVA Optical Networking Corp.,
Tokio, Japan
ADVA Optical Networking sp. z o.o.,
Rumia, Polen
Eigenkapital
31. Dezember 2009
Anteil am Kapital
unmittelbar
mittelbar
USD 14.686
100%
-
GBP 7.685
100%
-
NOK 15.389
100%
-
SEK 4.114
100%
-
BRL 40
99%
1%
CNY 10.350
100%
-
SGD 419
100%
-
HKD 79
-
100%
JPY -20.970
100%
-
PLN 1.793
100%
-
Die Muttergesellschaft übernimmt für den Konzern die Steuerung und Leitung der strategischen
Ausrichtung sowie die Finanzierung.
Zweigniederlassungen und Organisationsstruktur
ADVA AG Optical Networking hat seinen Sitz in Meiningen. Dort befindet sich auch die HauptProduktions- und Entwicklungsstätte der Gesellschaft (292 Mitarbeiter zum Jahresende 2009). Daneben besteht eine Zweigniederlassung in Berlin, die sich im Wesentlichen auf die Entwicklung von
Software für die Systeme des Unternehmens konzentriert (48 Mitarbeiter). Eine weitere Zweigniederlassung ist in Martinsried/München angesiedelt. Hier befindet sich die Hauptverwaltung der Gesellschaft, die die Zentralfunktionen sowie die Vertriebs- und Marketingorganisation umfasst
(110 Mitarbeiter). Zum 31. Dezember 2009 bestanden weitere Zweigniederlassungen in Hannover
(10 Mitarbeiter), Courtaboeuf/Paris (Frankreich, 13 Mitarbeiter), Madrid (Spanien, 4 Mitarbeiter),
Helsinki (Finnland, 1 Mitarbeiter), Grottaferrata/Rom (Italien, 9 Mitarbeiter), Wien (Österreich,
3 Mitarbeiter) und Zürich (Schweiz, 4 Mitarbeiter), sowie in Centurion/Pretoria (Südafrika, 2 Mitarbeiter). Die ADVA Optical Networking-Gruppe ist über alle internationalen Standorte funktional
organisiert.
1
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Lagebericht von ADVA AG Optical Networking enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen,
die sich mit Begriffen wie „glauben”, „annehmen” und „erwarten”, mit erwarteten Erlösen und Erträgen, der unterstellten Nachfrage nach optischen Netzlösungen, internen Schätzungen und Liquiditätsentwicklung befassen. Diese vorausschauenden Aussagen beinhalten eine Reihe unbekannter
Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, so dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich
abweichen können. Diese unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren werden im
Abschnitt „Risikobericht” weiter unten erläutert.
Produkte
ADVA AG Optical Networking entwickelt, vermarktet und vertreibt Übertragungstechnik für fortschrittliche Telekommunikationsnetze. Die Produkte des Unternehmens basieren auf einer Kombination von glasfaserbasierter optischer Technologie und dem Übertragungsprotokoll „Ethernet“
(Optical+Ethernet), die den Einsatz, das Management und die Bereitstellung von Kommunikationsnetzen und Hochgeschwindigkeitsdiensten für verschiedenste Applikationen ermöglichen. Bei diesen Applikationen handelt es sich um Daten-, Datensicherungs-, Sprach- und Videodienste im Metro- und Regionalbereich, für die die Produkte Daten über Entfernungen von bis zu 2.000 km transportieren. Das Hard- und Software-Portfolio von ADVA AG Optical Networking wird kontinuierlich
um neue Funktionen und Produkte erweitert.
Die Herstellung der Produkte findet hauptsächlich am Standort Meiningen statt. Das Unternehmen
setzt dabei auf eine Kombination zwischen Eigen- und Fremdproduktion, wobei vor allem die Vormontage der einzelnen Baugruppen ausgelagert wurde. Die Qualität und der reibungslose Ablauf
der Produktion werden durch die enge Zusammenarbeit aller Abteilungen von der Entwicklung über
die Beschaffung bis zur Endmontage gewährleistet.
Beschaffung
Bei der Herstellung der Produkte ist das Unternehmen auf eine begrenzte Anzahl an Lieferanten für
elektronische und optische Hochleistungskomponenten angewiesen. Zur Sicherung der benötigten
Mengen und hohen Qualitätsstandards besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten. Die
Beschaffungspreise für Komponenten sind in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen.
Durch die steigende Unternehmensgröße und strategische Beschaffungsmaßnahmen sichert das
Unternehmen auch langfristig günstige Einkaufskonditionen. Das Ziel ist es, die Vorräte so niedrig
wie möglich zu halten, jedoch zugleich sicherstellen, dass die Auftragsdurchlaufzeiten für Kunden
minimal sind. Flexible Bezugsvereinbarungen mit Lieferanten ermöglichen dabei schnelle Reaktionen.
2
Forschung und Entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit von ADVA AG Optical Networking konzentriert sich auf
die Weiterentwicklung in hohem Maße innovativer Optical+Ethernet-Lösungen. Das Unternehmen
bezieht dabei seine Kunden und Partner mit ein, um ihren aktuellen und künftigen Bedarf zu ermitteln. Die aus diesem Prozess entstehenden Schlüsseltechnologien und Produkte vereinfachen bestehende Netzstrukturen tiefgreifend. Sie senken zudem die laufenden Kosten und das Investitionsvolumen und ergänzen bestehende Lösungen. Im Geschäftsjahr 2009 betrugen die F&E-Kosten
insgesamt EUR 28,8 Millionen. Das entspricht 18,9% vom Umsatz nach EUR 28,9 Millionen oder
19,3% vom Umsatz im Vorjahr. Im Jahr 2009 lag der Schwerpunkt der F&E Aktivitäten wie bereits
im Vorjahr auf der Zusammenführung des Produkt-Portfolios auf zwei Hardware-Plattformen
(FSP 3000 und FSP 150) und eine integrierte Software-Plattform (FSP Network Management System, NMS).
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Weltwirtschaft im Jahr 20091
Die Weltwirtschaft war im Jahr 2009 rückläufig. Das weltweite Bruttosozialprodukt ist 2009 real um
2,2% gesunken, nachdem es im Jahr 2008 um 1,7% gewachsen war. Dieser starke Rückgang wurde seit H2 2008 durch die Auswirkungen einer ausgeprägten weltweiten Finanzkrise verursacht. In
den Schwellenländern hat sich das Bruttosozialprodukt real noch relativ stabil entwickelt und ist um
1,2% gestiegen (2008: 5,6%), während das reale Wachstum der Länder mit hohem Pro-KopfEinkommen bei negativen 3,2% (2008: positiven 0,5%) lag. In dieser Ländergruppe haben die USA
einen Rückgang von 2,4% (2008: Wachstum von 0,4%) verzeichnet. In den Euro-Ländern lag der
Rückgang bei 3,9% (2008: Wachstum von 0,5%) und in Japan bei 5,2% (2008: Rückgang von
0,7%). Restriktive Kreditbedingungen haben zu einer wesentlichen Einschränkung der Konsumausgaben in den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen geführt. Aufgrund der Geldschöpfung durch
die Zentralbanken und gewaltige Nachfrage-Anreizprogramme der Regierungen im Jahr 2009 deuten seit H2 2009 erste Anzeichen auf eine Verbesserung der Lage der Weltwirtschaft hin. Die Interbanken-Kreditmargen sind zu Ende des Jahres 2009 weitgehend wieder auf das Niveau vor der
Finanzkrise zurückgegangen, allerdings zeigt sich immer noch Zurückhaltung bei den Konsumausgaben.
Ausblick auf die künftige Entwicklung der Weltwirtschaft1
Das weltweite Bruttosozialprodukt wird sich voraussichtlich im Jahr 2010 real wieder erholen und
um 2,7% wachsen, in vielen Ländern allerdings begleitet von steigender Arbeitslosigkeit. Da die
durch staatliche und geldpolitische Maßnahmen entstandenen Wachstumsimpulse schwächer werden, ist die Erholung der Weltwirtschaft sehr fraglich und dürfte sich ab H2 2010 verlangsamen.
Das Wachstum wird in den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen mit voraussichtlich 1,9% unter dem Wachstum der Weltwirtschaft insgesamt liegen, vor allem aufgrund von weiterhin schleppenden Konsumausgaben. Da die privaten Kapitalströme in die Schwellenländer wieder zunehmen
und sich die Energiepreise erholen, sollte das Wachstum in diesen Ländern stärker ausgeprägt sein
1
Quelle: Weltbank, Januar 2010. Die Zahlen für 2009 sind vorläufig.
3
und wird im Jahr 2010 voraussichtlich 5,2% betragen. Dabei wird das Bruttosozialprodukt in China
und Indien real voraussichtlich um 8,7% und 7,5% wachsen und sich damit in der Gruppe der
Schwellenländer im Jahr 2010 vermutlich am besten entwickeln. Hauptursache dafür dürften die
gewaltigen staatlichen und geldpolitischen Anreizprogramme sowie ein Anstieg der Binnennachfrage sein.
Falls sich die weltweiten Konsumausgaben im Jahr 2010 stabilisieren und zugleich angemessene
und weltweit koordinierte staatliche und geldpolitische Maßnahmen ergriffen werden, sollte die
Weltwirtschaft im Jahr 2011 weiter auf Wachstumskurs bleiben und leicht stärker zulegen als im
Jahr 2010.
Marktumfeld für ADVA AG Optical Networking
Die insgesamt negative Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2009 brachte für die Kommunikationsausrüster nur geringfügige Einschnitte mit sich. Die Investitionen in Infrastruktur für Netzbetreiber
haben sich unter erheblichen Schwankungen im Jahr 2009 seitwärts bewegt. Zugleich entwickelten
sich die Investitionen in Ethernet-Zugangslösungen und in Unternehmensnetze leicht positiv. Die
Branchenanalysten gehen davon aus, dass der für ADVA AG Optical Networking relevante Markt im
Jahr 2010 erheblich stärker wachsen wird.
ADVA AG Optical Networking ist insbesondere im Segment für Metro-Netzlösungen aktiv. Diese
Lösungen basieren auf optischer Datenübertragung und Ethernet-optimierter Datenverarbeitung
(Optical+Ethernet). Der Markt teilt sich in die drei Bereiche Unternehmensnetze, Infrastruktur für
Netzbetreiber und Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber auf. Das Marktvolumen des für
ADVA AG Optical Networking relevanten Marktsegments betrug im Jahr 2009 USD 3.008 Millionen2
(EUR 2.163 Millionen3) und lag damit 3% höher als im Jahr 2008. Davon entfielen USD 2.216 Millionen2 (EUR 1.594 Millionen3) auf „Optical“ und USD 792 Millionen2 (EUR 570 Millionen3) auf
„Ethernet“.
Das Wachstum in diesem Markt wird hauptsächlich von einem permanent steigenden Bandbreitenbedarf von Privathaushalten und Unternehmen getrieben. Dadurch investieren die Netzbetreiber in
neue optische Netzinfrastruktur-Lösungen. Wie im Jahr 2008 waren die Entscheidungen der Netzbetreiber, Triple Play-Dienste (Daten, Sprache und Video) auf breiter Basis privaten Endkunden zur
Verfügung zu stellen, der Hauptgrund für zahlreiche Infrastrukturprojekte zum Aufbau fortschrittlicher Netze. Die Unternehmenskunden fragen insbesondere Datensicherungslösungen, die zunehmende Vereinheitlichung von Unternehmensnetzen und die Erweiterung lokaler Netze auf mehrere
Standorte stark nach. Zudem hat sich das Ethernet-Protokoll über die letzten Jahre zunehmend
zum Standard-Protokoll der Netzbetreiber entwickelt,4 wobei etablierte Protokolle wie SONET/SDH,
ATM oder Frame Relay ersetzt werden. Basierend auf diesen Entwicklungen sollte der Gesamtmarkt
2
3
4
Quelle: Branchenanalysten Dell’Oro Group, Heavy Reading, Infonetics Research, Ovum RHK und interne Schätzungen von ADVA AG Optical
Networking, November 2009.
Quelle: Branchenanalysten Dell’Oro Group, Heavy Reading, Infonetics Research, Ovum RHK und interne Schätzungen von ADVA AG Optical
Networking, November 2009, umgerechnet mit dem durchschnittlichen Wechselkurs von USD 1,39051 je EUR im Jahr 2009.
Quelle: Infonetics Research, Januar 2009.
4
für die Optical+Ethernet-Netzlösungen von ADVA AG Optical Networking bis 2012 um jährlich
durchschnittlich 15% wachsen,2 wobei die Wachstumsrate für das Jahr 2010 geringfügig unter der
Wachstumsrate im Dreijahres-Durchschnitt liegen sollte.
Marktumfeld für Unternehmensnetze
Der Markt für Unternehmensnetze macht ungefähr 16%2 des Optical+Ethernet-Marktes aus. Bei
einem Volumen von USD 475 Millionen2 (EUR 342 Millionen3) hat dieser Markt im Jahr 2009 um 6%
zugelegt und sollte bis 2012 mit durchschnittlich 12% pro Jahr wieder stärker wachsen. Die zunehmende Unternehmens-Nachfrage nach hoher Bandbreite, die sich durch Anwendungen wie
Cloud Computing ergibt, wird von einem fortwährenden Trend zur Auslagerung begleitet werden,
infolge dessen sich Unternehmen vermehrt der Dienste von Netzbetreibern bedienen anstatt eigene
Netze zu erweitern oder zu installieren.
Marktumfeld für Infrastruktur für Netzbetreiber
Der größte Markt für ADVA Optical Networking ist momentan das Geschäft mit NetzbetreiberInfrastruktur. Dieser Bereich macht 58%² des Optical+Ethernet-Marktes aus und wächst bis 2012
mit durchschnittlich 13%² pro Jahr. Das Marktvolumen des Netzbetreiber-Infrastruktur-Bereichs
betrug im Jahr 2009 USD 1.741 Millionen² (EUR 1.252 Millionen³) und lag damit 1% über dem
Vorjahresniveau. ADVA AG Optical Networking geht davon aus, dass sich die Rückkehr zu erheblichem Wachstum in diesem Markt hauptsächlich durch den steigenden Bandbreitenbedarf der Privat- und Unternehmenskunden der Netzbetreiber ergibt. Die steigende Belastung der bestehenden
Netze durch den zunehmenden Datenverkehr wird in diesem Bereich zu weiterem Investitionsbedarf der Netzbetreiber führen.
Marktumfeld für Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber
Aus der Entwicklung des Unternehmens heraus verfügt ADVA Optical Networking über eine starke
Marktposition in diesem Bereich, der 26%2 des Optical+Ethernet-Marktes ausmacht. Im Jahr 2009
ist der Markt für Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber um 7% auf ein Volumen von
USD 792 Millionen² (EUR 570 Milllionen³) gewachsen. Dieser Markt sollte sich mit einem Wachstum
von 21%² im Jahresdurchschnitt der nächsten drei Jahre am stärksten entwickeln. Das Wachstum
ergibt sich durch den Wechsel von etablierten auf intelligente und vereinheitliche Ethernet-basierte
Dienste. Die Technologiesubstitution wird geschürt durch den erhöhten Bandbreitenbedarf der Geschäftskunden sowie durch die Anbindung von Mobilfunk-Basisstationen. Für ADVA AG Optical Networking stellt dieser Markt eine ausgezeichnete Gelegenheit dar, durch Fortschritte in der EthernetTechnologie Umsatz und Ergebnis weiter zu steigern.
Gesamtmarkt
und Wachstumsraten2
Unternehmensnetze
Infrastruktur für Netzbetreiber
Ethernet-Zugangslösungen für
Netzbetreiber
Optical+Ethernet Gesamtmarkt
2009
Millionen USD
475
1.741
792
Anteil am
Gesamtmarkt
16%
58%
26%
Ø jährliches
Wachstum
2009-2012
12%
13%
21%
3.008
100%
15%
5
ADVA AG Optical Networking hat im Jahr 2009 eine starke Position in seinem adressierbaren Gesamtmarkt beibehalten.
Geschäftsentwicklung und Ertragslage
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 erwirtschaftete ADVA AG Optical Networking einen Umsatz in
Höhe von EUR 151,9 Millionen, was einem Anstieg von 1,1% gegenüber dem Vorjahreswert von
EUR 150,2 Millionen entspricht. Gestützt auf kontinuierliche Produktinnovationen, einen breiten
Kundenstamm und starke Vertriebspartner konnte die Gesellschaft ihre Position als kompetenter
und zuverlässiger Partner im Markt beibehalten. Dabei wurden die Herstellkosten deutlich, nämlich
um EUR 6,0 Millionen gegenüber dem Vorjahr reduziert, vor allem aufgrund eines niedrigeren Anteils von innerkonzernlichem Geschäft ohne Gewinnmarge. Das Bruttoergebnis konnte von
EUR 65,9 Millionen oder 43,9% vom Umsatz im Jahr 2008 auf EUR 73,6 Millionen oder 48,5% vom
Umsatz im Jahr 2009 gesteigert werden, was auch auf Änderungen im Produkt- und Kundenmix
zurückzuführen ist.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug EUR -3,1 Millionen gegenüber EUR -2,5
Millionen im Vorjahr. Die Vertriebskosten stiegen, infolge personeller Stärkung des Bereichs sowie
aufgrund gestiegener Provisionsaufwendungen, von EUR 27,2 Millionen in 2008 auf EUR 32,8 Millionen in 2009. Die allgemeinen Verwaltungskosten konnten von EUR 16,9 Millionen im Vorjahr auf
EUR 13,7 Millionen im Jahr 2009 deutlich reduziert werden. Hier waren im Wesentlichen Einsparungen bei den Personalkosten sowie geringere Aufwendungen für Abschreibungen auf immaterielle
Wirtschaftsgüter zu verzeichnen. Die Verringerung der Personalkosten ist auf die Verschiebung von
Vorstandskosten auf die jeweiligen Funktionsbereiche zurückzuführen entsprechend der in 2009
geänderten Tätigkeitsbereiche. In den Bereich Forschung und Entwicklung wurden, wie im Vorjahr,
rund EUR 29.0 Millionen oder 19% des Umsatzes investiert. Das sonstige betriebliche Ergebnis
(sonstige betriebliche Erträge abzüglich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen) fiel im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der geringeren Gewinnumlagen um EUR 5,0 Millionen niedriger aus
als im Vorjahr.
Im Jahr 2009 ergab sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 3,5 Millionen nach einem Jahresfehlbetrag
von EUR 2,0 Millionen im Jahr 2008. Der niedrigere Jahresfehlbetrag im Jahr 2008 war im Wesentlichen durch eine Zuschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 1,6 Millionen bedingt.
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2009 auf EUR 126,1 Millionen nach
EUR 144,1 Millionen zum Vorjahresstichtag. Dabei sank das Umlaufvermögen von EUR 101,5 Millionen auf EUR 80,3 Millionen, während das Anlagevermögen von EUR 42,5 Millionen auf EUR 45,8
Millionen stieg. Ursächlich für die Verringerung des Umlaufvermögens war der Rückgang liquider
Mittel von EUR 40,8 Millionen im Vorjahr auf EUR 28,2 Millionen zum 31. Dezember 2009. Ferner
wurden die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR 12,5 Millionen im Vorjahr auf
EUR 5,0
Millionen
zum
Bilanzstichtag
zurückgeführt.
Das
Umlaufvermögen
machte
zum
31. Dezember 2009 63,7% der Bilanzsumme aus nach 70,5% zum Vorjahresstichtag. Der Zugang
6
im Anlagevermögen besteht zum größten Teil aus der Begebung von Ausleihungen an verbundene
Unternehmen. Diese stiegen von EUR 0,5 Millionen zum 31. Dezember 2008 auf EUR 6,8 Millionen
zum 31. Dezember 2009 an. Das Eigenkapital sank durch den Jahresfehlbetrag von EUR 59,2 Millionen auf EUR 55,7 Millionen und betrug zum 31. Dezember 2009 44,2% der Bilanzsumme nach
41,1% zum Vorjahresstichtag. Die Verbindlichkeiten verringerten sich von EUR 67,7 Millionen auf
EUR 56,4 Millionen. Während die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr
2009 durch Tilgungen um EUR 5,4 Millionen und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen um EUR 8,0 Millionen reduziert wurden, stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 3,2 Millionen an. Die Rückstellungen erhöhten sich geringfügig von
EUR 11,3 Millionen zum Vorjahresstichtag auf EUR 11,7 Millionen zum 31. Dezember 2009.
Investitionen
Die Investitionen im Geschäftsjahr 2009 erreichten EUR 10,3 Millionen (2008: EUR 4,1 Millionen).
Davon entfielen EUR 3,0 Millionen (2008: EUR 2,9 Millionen) auf Sachanlagen, EUR 0,8 Millionen
(2008: EUR 0,8 Millionen) auf immaterielle Vermögensgegenstände und EUR 6,5 Millionen (2008:
EUR 0,4 Millionen) auf Finanzanlagen.
Die Investitionen in Sachanlagen umfassen vor allem Produktionsausstattung, Testgeräte und Arbeitsplätze für Forschung & Entwicklung.
Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände resultieren hauptsächlich aus der Erweiterung von Softwarelizenzen.
Die Investitionen in Finanzanlagen beinhalten im Wesentlichen Darlehen an Tochtergesellschaften.
7
Liquidität
Die Entwicklung der liquiden Mittel ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Kapitalflussrechnung
(in Millionen EUR)
2009
2008
-3,5
+6,1
-2,0
+6,4
+3,2
+1,8
-8,0
-1,2
+4,0
+1,2
Jahresfehlbetrag
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Verminderung (Erhöhung) der Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
Erhöhung (Verminderung) der Vorräte
Verminderung der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Tilgung von Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen
Sonstige Cashflows
+2,7
-3,0
-6,5
+2,3
-2,9
-0,4
-5,4
+3,0*
-2,5
+0,5
+5,4
Nettoveränderung des Finanzmittelbestands
-12,6
+13,8
40,8
28,2
27,0
40,8
Finanzmittelbestand
zu Beginn des Jahres
zu Ende des Jahres
* Sonstige Cashflows (in Millionen EUR): +7,5 Verminderung der Forderungen an verbundene Unternehmen, -1,1 Verminderung der sonstigen
Verbindlichkeiten, -3,6 Verminderung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten, +0,2 Sonstiges.
Die Gesellschaft war während der Jahre 2009 und 2008 jederzeit in der Lage, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Finanzierung
Das Finanzmanagement von ADVA AG Optical Networking zielt darauf ab, ausreichend liquide Mittel
zur Sicherung des Geschäftsbetriebs und zur Unterstützung des angestrebten Unternehmenswachstums zur Verfügung zu stellen. Neben der soliden Eigenkapitalbasis finanziert sich ADVA AG Optical Networking durch Schulden, deren Laufzeiten üblicherweise die Lebensdauer der Vermögensgegenstände überschreiten, die mit diesen Schulden finanziert werden. Im Rahmen der Kreditfinanzierung ist die Gesellschaft bestrebt, die anfallenden Zinsaufwendungen zu minimieren, sofern die
Verfügbarkeit der Mittel dadurch nicht gefährdet ist. Überschüssige Mittel werden entweder zur
Schuldentilgung verwendet oder in kurzfristige verzinsliche Festgelder oder Geldmarktfonds investiert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2009
auf EUR 28,1 Millionen und lagen damit unter dem entsprechenden Wert von EUR 33,4 Millionen
Ende 2008. Sämtliche Verbindlichkeiten dieser Art lauteten zum Ende beider Perioden ausschließlich auf EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzten sich zum 31. Dezember 2009
aus zwei Schuldscheindarlehen in Höhe von jeweils EUR 10,0 Millionen (unverändert gegenüber
2008), einem langfristigen Kredit für die Produktions- und Entwicklungsstätte in Meiningen über
8
EUR 0,2 Millionen (2008: EUR 0,6 Millionen) und sonstigen Bankdarlehen in Höhe von EUR 7,8 Millionen (2008: EUR 12,8 Millionen) zusammen. Im Juli 2009 wurde eine außerplanmäßige Tilgung in
Höhe von EUR 3,0 Millionen auf ein variabel verzinstes Darlehen vorgenommen. Die Zinszahlungen
für einen langfristigen Immobilienkredit über EUR 0,2 Millionen sind variabel und basieren auf dem
6M EURIBOR. Der variable Zinssatz ist allerdings mittels einer Maximalzinsvereinbarung nach oben
begrenzt.
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten nach Fälligkeit
(in Million EUR)
UniCredit
Summe
Immobilienkredite
Kredite der IKB
Deutsche Industriebank
Deutsche Bank Schuldscheindarlehen
Betrag zum
31. Dez.
2009
0,2
Verzinsung
Variabler Zinssatz, Basis
6M EURIBORa
0,2
2010
0,2
Fälligkeit
20112012
nach 2012
-
0,2
-
-
2,0
Fester Zinssatz,
subventioniertb
0,3
0,6
1,1
2,5
Fester Zinssatz,
subventioniertb
-
-
2,5
3,3
Variabler Zinssatz, Basis
3M EURIBORb
2,2
1,1
-
10,0
Fester Zinssatz
-
10,0
-
10,0
Fester Zinssatz
10,0
-
-
Summe sonstige
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
27,8
12,5
11,7
3,6
Summe
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
28,0
12,7
11,7
3,6
a Mit Vereinbarung eines Maximal-Zinssatzes.
b Wesentliche Verpflichtungsklausel: Konzernverschuldungsgrad zum Jahresende ≤ 3 und Nettoliquidität zum Quartalsende ≥ EUR 8 Millionen.
Dividenden
Im Jahr 2009 wurde keine Dividendenausschüttung für das Jahr 2008 vorgenommen. (2008: null
für 2007). ADVA AG Optical Networking plant auch für das Geschäftsjahr 2009 keine Dividendenausschüttung.
9
Gezeichnetes Kapital und Aktionärsstruktur
Zum 31. Dezember 2009 hat ADVA AG Optical Networking 46.149.337 auf den Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennbetrag ausgegeben (31. Dezember 2008: 46.149.337). Während der Berichtsperiode waren keine weiteren Aktiengattungen ausgegeben.
Zum Jahresende 2009 hielt die EGORA Holding GmbH insgesamt 8.656.749 Aktien oder 18,8% des
Grundkapitals von ADVA AG Optical Networking (zum 31. Dezember 2008: 8.420.517 Aktien oder
18,2% des Grundkapitals). Dabei wurden 6.330.902 Aktien oder 13,7% aller ausstehenden Aktien
von der EGORA Ventures GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der EGORA Holding
GmbH, gehalten und die verbleibenden 2.325.847 Aktien oder 5,1% aller ausstehenden Aktien
direkt von der EGORA Holding GmbH. Beide EGORA-Gesellschaften haben ihren Sitz in der Fraunhoferstraße 22 in 82152 Martinsried/München, Deutschland. Im Vergleich zum Ende des Vorjahrs
hat sich die Zahl gehaltener Aktien damit erhöht, und zwar um direkt von der EGORA Holding
GmbH zum 31. Dezember 2009 gehaltene 236.232 Aktien; Ende 2008 entsprachen die damals von
der EGORA Holding GmbH ausschließlich über die EGORA Ventures GmbH gehaltenen 6.330.902
Aktien 13,7% des Grundkapitals von ADVA AG Optical Networking. Kein weiterer Aktionär hat dem
Unternehmen mitgeteilt, dass er zum 31. Dezember 2009 mehr als 10% des Grundkapitals gehalten hat.
Stimmrechts- und Aktienübertragungsbeschränkungen
Dem Vorstand von ADVA AG Optical Networking waren zum Ende des Jahres 2009 keinerlei Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien des Unternehmens
betreffen.
Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands von ADVA AG Optical Networking folgt
den aktienrechtlichen Vorschriften sowie den Regelungen in § 6 der aktuellen Satzung des Unternehmens vom 17. Dezember 2009. Demnach bestellt grundsätzlich der Aufsichtsrat die Mitglieder
des Vorstands, und zwar für höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung möglich ist.
Der Vorstand von ADVA AG Optical Networking besteht regelmäßig aus zwei Personen, der Aufsichtsrat kann allerdings eine höhere Personenzahl festlegen. Sofern der Vorstand aus mehr als
einer Person besteht, kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden oder
Sprecher und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter ernennen. Der Aufsichtsrat kann eine
bereits erfolgte Ernennung aus wichtigem Grund widerrufen. Die Bestellung und Abberufung der
Vorstandsmitglieder folgte über das gesamte Geschäftsjahr 2009 dieser Vorgehensweise. Zum Jahresende 2009 bestand der Vorstand von ADVA AG Optical Networking aus Brian Protiva (Vorstandsvorsitzender), Christoph Glingener (Vorstand Technologie), Jaswir Singh (Finanzvorstand & Vorstand Operations) und Christian Unterberger (Vorstand Vertrieb & Marketing).
10
Änderungen der Satzung
Änderungen der Satzung von ADVA AG Optical Networking folgen § 179 AktG in Verbindung mit
§ 133 AktG sowie den Regelungen in § 4 Absatz 6 und § 13 Absatz 3 der aktuellen Satzung des
Unternehmens vom 17. Dezember 2009. Demnach muss grundsätzlich jede Satzungsänderung von
der Hauptversammlung beschlossen werden. Die Hauptversammlung hat allerdings den Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhungen aus
genehmigtem Kapital und dem Wirksamwerden von bedingtem Kapital zu ändern. Diese Vorgehensweise wurde über das gesamte Geschäftsjahr 2009 angewendet. Die Hauptversammlung vom
10. Juni 2009 hat im Vorgriff auf das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verschiedene Satzungsänderungen beschlossen und den
Vorstand angewiesen, die Änderungen der Satzung zum Handelsregister anzumelden, wenn die
entsprechenden Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind.
Ausgabe und Rückkauf von Aktien
Die Befugnisse des Vorstands, neue Aktien auszugeben, sind in § 4 Absätze 4 bis 5j der aktuellen
Satzung von ADVA AG Optical Networking vom 17. Dezember 2009 geregelt. Demnach kann der
Vorstand derzeit bis zu 23.000.000 Aktien aus insgesamt zwei genehmigten Kapitalia in Höhe von
insgesamt EUR 23.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen unter möglichem Ausschluss des
Bezugsrechts ausgeben. Zum 31. Dezember 2009 betrug das genehmigte Kapital ebenfalls
EUR 23.000.000, so dass die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien gegen Baroder Sacheinlagen zu diesem Stichtag in Höhe von 23.000.000 Aktien oder 49,8% der ausstehenden Aktien bestand. Ferner war zum 31. Dezember 2009 ein bedingtes Kapital in Höhe von
EUR 4.610.000 im Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung
von Aktienbezugs- und ähnlichen Rechten an Mitglieder des Vorstands, Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen. Diese
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Recht
Gebrauch machen. Zum 31. Dezember 2009 waren aus dem oben genannten bedingten Kapital
keine
Bezugsrechte
ausgeübt,
so
dass
das
bedingte
Kapital
zu
diesem
Stichtag
noch
EUR 4.610.000 oder 10,0% des Grundkapitals betrug.
Zum Jahresende 2009 war der Vorstand ermächtigt, bis 30. November 2010 bis zu 4.600.000 eigene Aktien der Gesellschaft oder 10,0% des zum 31. Dezember 2009 bestehenden Grundkapitals
zurückkaufen. Dieses Recht wurde dem Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom
10. Juni 2009 eingeräumt. Die Aktien dürfen ausschließlich als Gegenleistung für den Erwerb von
Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, zur Ausgabe von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen, zur Bedienung von
Bezugsrechten aus den Aktienoptions- und Optionsanleiheprogrammen der Gesellschaft sowie für
den Einzug von Aktien verwendet werden. Bis zum Jahresende 2009 hat der Vorstand von dieser
Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
11
Bestimmungen bei Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots
Zum 31. Dezember 2009 weist ADVA AG Optical Networking zwei Schuldscheindarlehen über jeweils EUR 10 Millionen unter Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute aus. Diese Darlehen sind im
November 2010 und März 2012 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels über ADVA
AG Optical Networking im Zusammenhang mit einem möglichen Übernahmeangebot hat der
Schuldscheingläubiger das Recht, die Darlehen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Mit den Mitgliedern des Vorstands und mit den Mitarbeitern des Konzerns waren zum 31. Dezember
2009 für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots keinerlei Entschädigungen vereinbart.
Mitarbeiter und soziales Engagement
Zum 31. Dezember 2009 waren bei ADVA AG Optical Networking insgesamt 515 Mitarbeiter, davon
19 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 491 Mitarbeiter, davon 18 Auszubildende). Das entspricht
insgesamt einem Zugang von 24 Mitarbeitern oder 4,7% gegenüber dem 31. Dezember 2008. Ohne vorübergehend Beschäftigte waren dies in den einzelnen Bereichen:
Mitarbeiter nach Bereichen
2009
2008
(zum 31. Dezember)
Veränderung
Forschung und Entwicklung
106
103
+3
Einkauf und Produktion
162
159
+3
12
12
0
132
113
+19
Management und Verwaltung
84
86
-2
Auszubildende
19
18
+1
515
491
+24
Qualitätsmanagement
Vertrieb, Marketing und technische Unterstützung
Gesamt
Die Personalaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2008 von EUR 33,6 Millionen auf EUR 35,0 Millionen. Die Personalaufwendungen betrugen 2009 damit 23,0% vom Umsatz
nach 22,3% im Geschäftsjahr 2008. Mit attraktiven Vergütungsmodellen und einem motivierenden
Arbeitsumfeld gewinnt und hält ADVA AG Optical Networking einen hochqualifizierten Mitarbeiterstamm. Die Vergütung für die Mitarbeiter setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen und beinhaltet überdies Aktienoptionen, Optionsanleihen und/oder Wertsteigerungsrechte.
Diese Vergütungspakete dienen dazu, die Mitarbeiter in angemessener Weise am Erfolg der Gesellschaft zu beteiligen und an das Unternehmen zu binden. Sie sollen ferner die Anerkennung von
individuellen Leistungen, Teamgeist, Innovationen und Produktivität ermöglichen. Zusätzlich werden Mitarbeiter für besondere Leistungen und Verbesserungsvorschläge regelmäßig durch so genannte Spot Awards ausgezeichnet. Darüber hinaus bietet das Unternehmen allen Mitarbeitern
umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen an, um so ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu
fördern.
12
Bei ADVA AG Optical Networking werden alle relevanten örtlichen Bestimmungen für Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz erfüllt und regelmäßig durch ein unabhängiges Ingenieurbüro für
Arbeitssicherheit kontrolliert. Es besteht kein Betriebsrat; ADVA AG Optical Networking ist keiner
Gewerkschaft zugeordnet oder an sonstige kollektive Tarifvereinbarungen gebunden.
Bei ADVA AG Optical Networking wird Chancengleichheit für alle Mitarbeiter groß geschrieben. Das
Unternehmen setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. ADVA AG Optical Networking bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied des Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von
Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit, Respekt) des Unternehmens leiten die Mitarbeiter und
Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Am Hauptstandort für Produktion und Entwicklung in Meiningen stellt ADVA AG Optical Networking
derzeit 19 Ausbildungsplätze in den Berufen Elektroniker für Geräte und Systeme und Bürokaufmann zur Verfügung und zählen damit gegenwärtig zu den bedeutendsten Ausbildungsbetrieben
für industrielle Elektroberufe in Südthüringen. Zudem bietet ADVA AG Optical Networking ein Ausbildungsprogramm für Werkstudenten an; dadurch ist es den Studenten möglich, im Rahmen ihrer
Stelle betriebliche Erfahrungen zu sammeln und zugleich an ihrem akademischen Abschluss zu
arbeiten.
Zudem fordert ADVA AG Optical Networking von seinen Lieferanten, internationalen Standards zu
entsprechen, die auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und
den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation basieren. Im Rahmen des LieferantenFreigabeprozesses verlangt die ADVA AG Optical Networking von jedem Lieferanten, die Beachtung
jedes relevanten Standards zu erklären. In Fällen, in denen die Einhaltung dieser Standards fraglich
ist, prüft das Unternehmen die entsprechenden Lieferanten vor Ort. Weiterhin bietet das Unternehmen seinen Hauptlieferanten an, sie in den Bereichen Arbeit, Gesundheit und Sicherheit zu
unterstützen.
Neben dem Mitarbeiter- und Lieferantenfokus ist ADVA AG Optical Networking bestrebt, die Erfüllung der Bedürfnisse der Umwelt im Allgemeinen zu berücksichtigen und die Städte und Gemeinden
zu unterstützen, in denen das Unternehmen tätig ist. Am Standort in Meiningen unterstützt das
Unternehmen aktiv einen lokalen gemeinnützigen Verein, der sich um die Bedürfnisse von physisch
und psychisch behinderten Menschen kümmert, wobei diese Personen in die betrieblichen Prozesse
am Standort eingebunden werden, zum Beispiel in die Fertigung von Kleinteilen für Produkte oder
im Rahmen der Dokumentenarchivierung.
13
Erklärung zur Unternehmensführung
Nach § 289a des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) ist ADVA AG Optical Networking verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Das Unternehmen hat sich für die Veröffentlichung der Erklärung zur Unternehmensführung auf seiner Website www.advaoptical.com (Investor Relations / Deutsch / Corporate Governance / Erklärung zur Unternehmensführung) entschieden, um der Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Daten zu erleichtern.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder von ADVA AG Optical Networking besteht aus fixen und
variablen Bestandteilen. Neben einem fixen Grundgehalt erhalten die Vorstandsmitglieder einen
variablen Bonus und eine langfristige variable Vergütungskomponente in Form von Aktienoptionen
im Rahmen der Aktienoptionsprogramme der ADVA Optical Networking-Gruppe. Gemäß den neuen
rechtlichen Anforderungen wird die Struktur der variablen Vergütung des Vorstands für 2010 entsprechend angepasst werden.
Im Jahr 2009 sind die fixen Grundgehälter gegenüber 2008 unverändert geblieben. Das variable
Gehalt für 2009 ist zur Hälfte vom IFRS Proforma Betriebsergebnis5 des von der ADVA AG Optical
Networking aufgestellten Konzernabschlusses, sowie je zu einem Viertel vom Konzernumsatz und
von persönlichen Zielen abhängig, die mit jedem Vorstandsmitglied zu Jahresbeginn 2009 individuell vereinbart wurden. Das variable Gehalt wird vom Aufsichtsrat jährlich nach Vorliegen des
geprüften Jahresabschlusses als Ermessenstantieme für das laufende Jahr festgesetzt. Zusätzlich
erhalten alle Vorstandsmitglieder einen Dienstwagen bzw. eine entsprechende Pauschale sowie – in
Deutschland – die Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge. Des Weiteren wird von der
ADVA Optical Networking-Gruppe eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung auch für die
Vorstandsmitglieder abgeschlossen (in anteilig gleicher Höhe je Vorstandsmitglied). Diese Zuwendungen sind von den Vorstandsmitgliedern teilweise als geldwerte Vorteile zu versteuern. Zudem
gewährt die ADVA Optical Networking-Gruppe seinen Vorstandsmitgliedern Aktienoptionen. Diese
Optionen berechtigen die Mitglieder des Vorstands zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Aktien
der Gesellschaft, sobald eine festgesetzte Anwartschaftszeit verstrichen ist.
Das zum 31. März 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Jürgen Hansjosten erhielt eine Abfindung in Höhe von EUR 420 Tausend, die schon im Jahr 2008 erfolgswirksam erfasst wurde. Sein
Arbeitsvertrag lief zum 31. Dezember 2009 aus. Ron Martin trat zum 30. Juni 2009 von seinem
Amt als Mitglied des Vorstands zurück. Zusätzlich zu seinem Grundgehalt bis zum 30. Juni 2009
erhielt er eine Abfindung in Höhe von EUR 79 Tausend und eine variable Vergütung für H1 2009
von EUR 60 Tausend. Die variable Vergütung ist je zur Hälfte im März 2010 und März 2011 auszahlbar. Ein ihm im Dezember 2007 gewährtes Darlehen über noch EUR 146 Tausend wurde erlassen. Gleichzeitig verzichtete Ron Martin auf Auszahlung des ihm noch zustehenden Teils seiner
Antrittsprämie in Höhe von EUR 144 Tausend.
5
Das Proforma Betriebsergebnis berücksichtigt die folgenden liquiditätsunwirksamen Aufwendungen nicht: aktienbasierte Vergütung, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben.
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Die Gesamtbezüge des Vorstands für die Geschäftsjahre 2009 und 2008 betrugen EUR 2.170 Tausend bzw. EUR 2.661 Tausend. Im Geschäftsjahr 2009 wurden den Vorstandsmitgliedern keine
Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht ebenso aus fixen und variablen Bestandteilen. Die Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 hat beschlossen, ab dem Geschäftsjahr 2007 jedem
Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung sowie jährlich eine am Ergebnis des von der ADVA AG Optical Networking
nach Grundsätzen der Internationalen Financial Reporting Standards aufgestellten Konzernabschlusses orientierte variable Vergütung zu bezahlen, deren Höhe auf Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat jeweils von derjenigen Hauptversammlung festgelegt wird, die über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das betreffende Geschäftsjahr beschließt. Für das Geschäftsjahr 2008 erhielten
die Mitglieder des Aufsichtsrats keine solche zusätzliche variable Vergütung. Für das Geschäftsjahr
2009 wird der Hauptversammlung ein Beschlussvorschlag über eine variable Vergütung für den
Aufsichtsrat in Höhe von EUR 100 Tausend vorgelegt werden. Des Weiteren trägt die ADVA Optical
Networking-Gruppe die Prämien für eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die einzelnen Mitglieder des Gremiums (in anteilig gleicher Höhe je Aufsichtsratsmitglied). Im Berichtsjahr
wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Unter der Annahme, dass die ordentliche Hauptversammlung 2010 den Aufsichtsrat für das Jahr
2009 entlastet, wird die fixe Gesamtvergütung des Aufsichtsrates für das Jahr 2009 EUR 360 Tausend betragen gegenüber EUR 342 Tausend für das Jahr 2008.
Detaillierte Informationen über die Vergütungsstruktur der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder finden sich in Textziffern 4.5 und 4.6 im Anhang des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2009.
Umweltschutz
Der sorgsame Umgang mit der Umwelt genießt bei ADVA AG Optical Networking seit jeher hohe
Priorität.
Die Produktplattformen des Unternehmens zeichnen sich durch einen gegenüber den Produkten des
Wettbewerbs tendenziell geringen Stromverbrauch aus. Kunden bestätigen das in Form von Aussagen zur positiven Gesamtenergiebilanz der Plattformen von ADVA AG Optical Networking in ihren
Netzen.
Der modulare Aufbau dieser Plattformen wurde unter besonderer Beachtung einfacher Wiederverwertbarkeit am Ende des Produktlebenszyklus entwickelt. Als Hersteller von optischen und elektronischen Produkten entspricht ADVA AG Optical Networking den Vorgaben der Europäischen Union,
unter anderem den Regelungen über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE), über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of Hazardous Substances, RoHS) sowie über die Regist-
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rierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorization and
Restriction of Chemicals, REACH). Zusätzlich berücksichtigt ADVA AG Optical Networking die entsprechenden Regularien in vielen anderen Regionen der Welt, um die Anforderungen der globalen
Kundenbasis bestmöglich erfüllen zu können. Weiterhin nimmt ADVA AG Optical Networking an
branchenweiten Debatten teil, die künftige Änderungen des entsprechenden Europäischen Rechts
beeinflussen.
Ebenso konzentriert sich ADVA AG Optical Networking auf die kontinuierliche Verbesserung der
Umweltfreundlichkeit seiner Produkte, und zwar auch unabhängig von gesetzlichen Regularien. So
veranlasst ADVA AG Optical Networking beispielsweise bei seinen Lieferanten fortlaufend Verbesserungen der zugelieferten Komponenten. Diese Verbesserungen basieren in vielen Fällen auf von
ADVA AG Optical Networking durchgeführten Vor-Ort-Prüfungen zur Umsetzung von umweltgerechten Techniken und Produkten der Lieferanten. Neben weiteren Faktoren beeinflusst das Umweltschutzniveau der Lieferanten die Qualität und die Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit.
Als weiteren Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen setzt ADVA AG Optical Networking
Pendelverpackungen für den Warenverkehr zwischen Lieferanten von Komponenten und den Unternehmensstandorten ein. ADVA AG Optical Networking ist bestrebt, die Umverpackungen seiner
Lieferanten für eigene Auslieferungen weiter zu benutzen. Dazu lässt das Unternehmen teilweise
die Lieferanten-Verpackungen speziell auf die eigenen Verkaufsanforderungen anpassen.
Der Hauptstandort von ADVA AG Optical Networking in Meiningen nutzt modernste Gebäudetechnik-Konzepte zur Minimierung des Energieverbrauchs. Die Zertifizierung der dortigen Anlagen gemäß der Umweltmanagementnorm ISO 14001 ist für 2010 geplant.
Risikobericht
Die künftige Entwicklung von ADVA AG Optical Networking unterliegt verschiedenen allgemeinen
und unternehmensspezifischen Risiken, die im Einzelfall auch den Fortbestand des Unternehmens
gefährden können. Der Vorstand hat Systeme zum Risikomanagement und zur internen Kontrolle
eingeführt, die es dem Unternehmen ermöglichen, Risiken rechtzeitig zu identifizieren, korrigierende Maßnahmen zu ergreifen und Chancen zu nutzen. Wesentlicher Teil der Strategie ist es, die
Entwicklungen am Markt und die künftigen Bedürfnisse der Kunden vorwegzunehmen. Besondere
Aufmerksamkeit gilt dabei der Produktentwicklung und der technischen Qualität und Leistungsfähigkeit der Produkte des Unternehmens. Aufgrund der sich ständig ändernden Markttrends und der
damit verbundenen Planungsunsicherheit lassen sich jedoch Risiken für ADVA AG Optical Networking nicht vollständig vermeiden.
Risikomanagement-System
Seit der Gründung von ADVA Optical Networking im Jahr 1994 hat sich die Geschäftstätigkeit stärker diversifiziert. Der Markt des Unternehmens deckt drei weltweite Bereiche (Unternehmensnetze,
Infrastruktur für Netzbetreiber und Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber) ab, deren Treiber
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weitgehend unabhängig voneinander sind. ADVA AG Optical Networking vermarktet seine Produkte
und Lösungen zum Teil über zahlreiche Vertriebspartner, hat allerdings über die Jahre seine Abhängigkeit von diesen Partnern reduziert. Neben diesen im Vordergrund stehenden Maßnahmen zur
Verringerung von Umsatzschwankungen hat das Unternehmen ein umfangreiches Risikomanagement-System aufgebaut. Dem Vorstand von ADVA AG Optical Networking ist jedoch bewusst, dass
ein Risikomanagement-System, so gut es auch sein mag, nicht in jedem Fall den Eintritt von Ereignissen verhindern kann, die zu erheblichem Schaden für den Konzern führen können.
ADVA Optical Networking ist über alle internationalen Standorte hinweg nach funktionalen Bereichen organisiert. Das spiegelt sich auch in der Aufteilung der Verantwortlichkeiten des Vorstands
wider, insbesondere hinsichtlich des Risikomanagements. Der Vorstand analysiert die potenziellen
Risiken laufend und sichert diese durch entsprechende Maßnahmen so weit wie möglich ab. In den
letzten Jahren hat ADVA Optical Networking das ergebnisorientierte Steuerungs- und Berichtssystem im Unternehmen deutlich verbessert. Das Unternehmen hat ein umfassendes Risikomanagement-System über alle Abteilungen eingerichtet, das eine schnelle Aufdeckung möglicher Risiken
und die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglicht. Der Vorstand ist dadurch jederzeit in der Lage, sich einen Eindruck von der aktuellen und künftigen Lage des Unternehmens zu
verschaffen. Eine Kombination von regelmäßigen und Ad hoc-Berichten und Auswertungen zeichnet
ein möglichst vollständiges Bild von der aktuellen und zu erwartenden Geschäftsentwicklung.
Die strategischen Ziele von ADVA Optical Networking sind die Basis für dieses RisikomanagementSystem. Diese Ziele lauten: Profitables Wachstum, Weiterentwicklung unserer Optical+EthernetLösungen, hervorragende Qualität der betrieblichen Prozesse und Mitarbeiterentwicklung; sie werden jährlich vom Vorstand überprüft und bei Bedarf abgeändert. Zudem sind die strategischen Ziele die Basis für den Dreijahres-Geschäftsplan des Konzerns, der jährlich durchgesehen und aktualisiert wird. Jedes dieser Ziele wird detailliert beschrieben und dient dann als Basis für konkrete Abteilungs- und persönliche Ziele. Die strategischen Ziele werden auf jeden einzelnen Mitarbeiter
herunter gebrochen, so dass sich jeder Mitarbeiter auf seinen Bereich konzentrieren und nach seiner individuellen Leistung und seinem Beitrag zur Gesamtleistung von ADVA Optical Networking
beurteilt werden kann.
ADVA Optical Networking misst die Erreichung seiner strategischen Ziele letztlich an den Umsatzerlösen und am Proforma Betriebsergebnis.6 Der Vorstand definiert Zielwerte für diese beiden Kennzahlen jeweils für das kommende Jahr und gleicht diese monatlich mit den entsprechenden IstWerten ab. Bei Planabweichungen können sehr zeitnah korrigierende Maßnahmen eingeleitet werden. Entsprechende Informationen werden monatlich zusammengefasst und an den Vorstand berichtet.
Darüber hinaus unterliegen die Budgets einer monatlichen Überprüfung und können gegebenenfalls
korrigiert werden. Die Abteilungen für externes Rechnungswesen, Entscheidungsunterstützung und
6
Das Proforma Betriebsergebnis berücksichtigt die folgenden liquiditätsunwirksamen Aufwendungen nicht: aktienbasierte Vergütung, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben.
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Treasury liefern monatliche Berichte über den Barmittelbestand, die Entwicklung der Margen und
des Umlaufvermögens (zum Beispiel über den Lager- und Forderungsbestand) sowie geplante und
getätigte Umsatzerlöse und Ausgaben. Struktur und Inhalt dieser Berichte unterliegen einer laufenden Anpassung an die Informationsbedürfnisse. Ferner hat ADVA Optical Networking für sämtliche Kunden Kreditgrenzen eingerichtet, die regelmäßig überprüft werden. Sämtliche Ausgaben
müssen im Rahmen eines elektronischen Bestellsystems vorab genehmigt werden. Verbunden mit
den laufend aktualisierten Umsatz- und Barmittel-Prognosen kann so mindestens monatlich eine
detaillierte Vorschau auf die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten drei bis zwölf Monaten
erstellt werden. Zusätzlich analysiert der Vorstand von ADVA Optical Networking in regelmäßigen
Abständen die finanzielle Situation und Ertragslage, bespricht alle wichtigen unternehmensrelevanten Vorgänge mit dem Aufsichtsrat und holt gegebenenfalls dessen Zustimmung ein.
Die beschriebenen analytischen Werkzeuge und Prozesse stellen ein fortlaufendes und transparentes Berichtssystem unter Einbeziehung aller Abteilungen dar. Im Rahmen von monatlichen Berichten und halbjährlichen internetbasierten Präsentationen informiert der Vorstand das erweiterte,
weltweite Management Team über die aktuelle Geschäftsentwicklung, den Ausblick sowie die Konzern- und Abteilungsziele.
Identifizierung von Chancen
Die Identifizierung von Chancen folgt der Anwendung der gleichen analytischen Werkzeuge und
Prozesse, die im Abschnitt “Risikomanagement-System“ weiter oben beschrieben werden. Die momentanen Chancen werden im Abschnitt “Ausblick“ weiter unten erläutert.
Allgemeine Risiken
Wirtschafts- und Marktrisiko
Die Geschäftstätigkeit von ADVA AG Optical Networking ist von der wirtschaftlichen Entwicklung in
seinen Absatzmärkten und insbesondere von den Marktbedingungen in der Kommunikations- und
Netzbranche abhängig. Hierzu gehören speziell die Investitionsentscheidungen von Netzbetreibern
und Unternehmen in Europa, Amerika und im asiatisch-pazifischen Raum. Sollte es hier wider Erwarten zu einer längerfristig rückläufigen Entwicklung kommen, könnte sich daraus eine beträchtliche nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis und die Finanzsituation
des Unternehmens ergeben. In den letzten Jahren zeichnet sich daneben eine zunehmende Volatilität in der Entwicklung der Märkte von ADVA AG Optical Networking ab, die zu einer erhöhten Planungs- und Prognose-Unsicherheit führt und daher ebenfalls negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns haben kann.
Wettbewerbsrisiko
Weitere Risiken ergeben sich aus einer verstärkten Konkurrenz durch bestehende und neue Wettbewerber. Insbesondere Unternehmen aus dem asiatisch-pazifischen Raum sind in letzter Zeit verstärkt auf den Markt gedrungen und haben dabei ihre Kostenvorteile in der Entwicklung und Produktion genutzt. Der Markt für Optical+Ethernet-Netzlösungen ist stark umkämpft und unterliegt in
hohem Maße technologischen Veränderungen. Der Wettbewerb in diesem Markt ist gekennzeichnet
18
durch unterschiedliche Faktoren wie Preis, Funktionalität, Service, Skalierbarkeit und die Fähigkeit,
mit der jeweiligen Systemlösung die aktuellen und zukünftigen Netzanforderungen der Kunden
abzudecken. Risiken für das Geschäft des Unternehmens ergeben sich insbesondere aus dem verstärkten Preiswettbewerb bei Netzbetreiberkunden oder einer vermehrten Entwicklung von Konkurrenzprodukten und Komplettlösungen, die zu einem Rückgang der Gewinnmargen führen könnten.
Da die meisten Wettbewerber in einem breiteren Markt operieren und über alle Marktbereiche aufgrund ihrer Größe über deutlich mehr Ressourcen verfügen, ist ADVA AG Optical Networking darauf
angewiesen, seinen Wettbewerbsvorteil bei der Funktionalität und Leistungsfähigkeit seiner Produkte sowie bei den Gesamtkosten für den Kunden halten und ausbauen zu können.
Finanzrisiko
Finanzrisiken ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden möglichen Faktoren:
·
Unfähigkeit, Kapital beschaffen zu können,
·
Abschreibungen auf Vorräte,
·
Wertminderung von Finanzanlagen
·
Verschiebungen im internationalen Währungsgefüge,
·
Verluste durch Ausfall von Forderungen,
·
Zinssatzänderungen,
ADVA AG Optical Networking unterliegt dem Risiko, keine Anschlussfinanzierung für fällige Finanzverbindlichkeiten sicherstellen zu können. Von Banken eingeräumte Kreditlinien können ganz oder
teilweise gekündigt werden, und zwar aufgrund veränderter gesamtwirtschaftlicher Aussichten,
einer veränderten Bereitschaft der Banken, sich gegenseitig Mittel zur Verfügung zu stellen und
einer veränderten Einschätzung der Kreditwürdigkeit von ADVA AG Optical Networking. Aus dem
letztgenannten Grund können Finanzverbindlichkeiten bereits vor geplanter Fälligkeit zurückgefordert werden. Im Juli und Dezember 2009 verringerten sich die Gesamtkreditlinien von ADVA AG
Optical Networking um jeweils EUR 2,0 Millionen. Diese Verringerung hatte im Juli 2009 eine außerplanmässige Tilgung von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 3,0 Millionen zur Folge. Allerdings wurden im Jahr 2009 keine weiteren Finanzverbindlichkeiten vor Fälligkeit zurückgefordert,
und die Liquidität der Gesellschaft reichte zu jedem Zeitpunkt aus, alle Zahlungsverpflichtungen zu
erfüllen.
Abschreibungen auf Vorräte können sich durch technische Veralterung und durch kurzfristige Veränderungen der Kundennachfrage und der Fertigungsprozesse ergeben. Im Jahr 2009 beliefen sich
die Abschreibungen auf Vorräte von ADVA AG Optical Networking auf EUR 1,7 Millionen nach
EUR 0,1 Millionen Zuschreibung im Jahr 2008.
ADVA AG Optical Networking bilanziert wesentliche Finanzanlagen, die dem Risiko einer Wertminderung unterliegen. Im Jahr 2009 wurden keine Wertanpassungen vorgenommen (2008: Zuschreibung bei Finanzanlagen in Höhe von EUR 1,6 Millionen).
19
Da ein großer Teil der Umsätze und Kosten in Fremdwährungen anfällt, ist ADVA Optical Networking vor allem von Schwankungen der EUR/USD- und EUR/GBP-Wechselkurse betroffen. Es ergaben sich wesentliche Nettozahlungsmittelabflüsse in USD, was sich durch den im Wesentlichen auf
USD-Basis durchgeführten Materialeinkauf erklärt. Die entsprechenden Zahlungsmittelabflüsse
konnten nur teilweise durch liquiditätswirksame USD-Zahlungsmittelzuflüsse ausgeglichen werden.
Als Maßnahme zur Absicherung vor Wechselkursschwankungen hat ADVA AG Optical Networking
einen Teil der Nettozahlungsströme in USD und GBP durch den Einsatz von Devisentermingeschäften und Währungsoptionen zum EUR abgesichert. Die Bedeutung der Währungskursabsicherung,
insbesondere durch derivative Instrumente und natürliche Absicherung durch Einkauf und Produktion vor Ort, wird künftig bei ADVA Optical Networking zunehmen. Die weitere Expansion in NichtEUR-Regionen der Welt wird wahrscheinlich ebenso das Währungsrisiko erhöhen. Schwächungen
des USD und des GBP können in Zukunft wesentlichen finanziellen Einfluss auf die Fähigkeit von
ADVA AG Optical Networking haben, die Preise für seine Produkte wettbewerbsfähig zu gestalten.
Da ein großer Teil der Hauptwettbewerber U.S.-amerikanische Unternehmen sind, profitieren diese
von einem schwächeren USD, was zu negativen Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit und auf
die Geschäftsentwicklung des Unternehmens außerhalb Europas führen könnte.
Im Jahr 2009 beliefen sich die Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
aufgrund uneinbringlicher Forderungen von ADVA AG Optical Networking auf EUR 752 Tausend
(2008: EUR 80 Tausend).
Die liquiden Mittel, die ADVA AG Optical Networking bei Banken verfügbar hält, sowie Zins tragende
Verbindlichkeiten gegenüber Banken und sonstigen Dritten haben Zinserträge und -aufwendungen
zur Folge, die von Änderungen der Zinssätze negativ beeinflusst werden können. ADVA AG Optical
Networking nutzt teilweise derivative Finanzinstrumente, um dieses Risiko abzufedern. Zum Jahresende 2009 bestanden keine wesentlichen Vereinbarungen dieser Art (zum Jahresende 2008:
ebenfalls keine wesentlichen Vereinbarungen dieser Art).
Zeitliches Risiko
Das Geschäft mit Netzbetreibern ist geprägt von langen Vertriebszyklen, die bestimmt werden von
den gesetzlichen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen für die Netzbetreiber und zu
Verzögerungen bei der Realisierung von Umsätzen führen können. Da ein Großteil der Umsätze in
diesem Bereich über Vertriebspartner erzielt wird, ist auch die Prognosesicherheit für die zukünftige
Umsatzentwicklung stark eingeschränkt. Durch einen stetigen Ausbau des Direktvertriebs und eine
damit verbundene Stärkung der Kundenbeziehungen kann das Unternehmen dieses Risiko in Zukunft weiter minimieren.
Rechtliche Risiken
Die rechtlichen Risiken ergeben sich hauptsächlich aus dem Schutz des geistigen Eigentums und
anderer Betriebsgeheimnisse sowie aus möglichen Ansprüchen aufgrund von Produkt- und Gewährleistungshaftung. Das Unternehmen schützt sein geistiges Eigentum derzeit durch eine Kombination von Patent-, Urheber- und Markenrechten, vertraglichen Vereinbarungen und Geheimhaltungs-
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vereinbarungen. Unbefugte Dritte könnten versuchen, Produkte oder Technologien von ADVA AG
Optical Networking zu kopieren oder sich in anderer Weise zugänglich zu machen und zu nutzen.
Die Überwachung der unbefugten Nutzung dieser Produkte und Technologien ist schwierig, und das
Unternehmen kann nicht sicher sein, dass Gegenmaßnahmen die unbefugte Nutzung seiner Produkte und Technologien ausschließen. Sofern es den Wettbewerbern möglich ist, die Produkte und
Technologien von ADVA AG Optical Networking zu nutzen, kann die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens eingeschränkt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gegenmaßnahmen
unzureichend sind und daraus Konflikte um die Nutzung dieser Schutzrechte und Technologien
entstehen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Dritte eine Verletzung ihrer eigenen gewerblichen
Schutz- und Urheberrechte durch ADVA AG Optical Networking geltend machen und erhebliche
Lizenzgebühren, Schadenersatz oder eine Einstellung der Produktion und Vermarktung der relevanten Produkte fordern. Durch entsprechende Auseinandersetzungen können ADVA AG Optical Networking erhebliche Kosten entstehen und darüber hinaus erhebliche Managementkapazitäten gebunden werden, so dass die Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigt werden könnte. Die Risiken
aus Produkt- und Gewährleistungshaftung ergeben sich aus möglichen Schäden, die den Anwendern der Produkte durch Funktionsstörungen oder andere Mängel entstehen könnten. Obwohl das
Unternehmen in der Regel vertragliche Haftungsbeschränkungen verhandelt und entsprechende
Haftpflichtversicherungen bestehen, ist es möglich, dass sich aus solchen Schäden erhebliche
Nachteile für die Geschäftstätigkeit von ADVA AG Optical Networking ergeben.
Unternehmensspezifische Risiken
Produktrisiken
Unternehmensspezifische Risiken betreffen vor allem die Fähigkeit von ADVA AG Optical Networking, die Geschäftstätigkeit kontinuierlich an die sich ändernden Marktbedingungen anzupassen.
Solche Risiken ergeben sich unter anderem aus der Veränderung der Kundenbedürfnisse sowie der
Fähigkeit von ADVA AG Optical Networking, diese durch die Weiterentwicklung bestehender Produkte und durch neue Produktentwicklungen zuverlässig und zeitnah zu erfüllen. Sollte es dem
Unternehmen nicht gelingen, sich an neue Marktbedingungen, Kundenanforderungen oder Industriestandards anzupassen, ist mit negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung zu rechnen.
Gleiches gilt, wenn sich die Produkte nicht einwandfrei in die bestehenden Netzinfrastrukturen der
Kunden integrieren lassen und es dadurch zu Verzögerungen bei der Installation, zur Rückgabe von
Produkten und zur Stornierung von Aufträgen kommt, wodurch zusätzlich zu den Kosten für Garantie- und Reparaturleistungen ein Imageschaden für das Unternehmen entstehen würde.
Abhängigkeit von Großkunden und Lieferanten
ADVA AG Optical Networking ist bei der Erwirtschaftung eines wesentlichen Teils seines Umsatzes
auf eine begrenzte Anzahl von Vertriebspartnern und Netzbetreiberkunden angewiesen. Sollten
Aufträge dieser Großkunden zurückgestellt oder storniert werden, hätte das negative Auswirkungen
auf die Umsatz- und Rentabilitätsentwicklung des Unternehmens, da die Kostenstruktur in Erwartung dieser Aufträge kurzfristig kaum angepasst werden kann. Ebenso ist das Unternehmen abhängig von einer begrenzten Anzahl von Zulieferern, die zahlreiche Komponenten für seine Produkte und Systeme herstellen. Obwohl ADVA AG Optical Networking bestrebt ist, für jede Komponente
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über mindestens zwei Lieferanten zu verfügen, bleibt das Risiko von Lieferengpässen und damit
verbundenen Produktionsausfällen dennoch bestehen. Allgemein ist die Anzahl möglicher Lieferanten für die benötigten optischen und elektronischen Hochleistungskomponenten gering, und in einigen Fällen können diese Komponenten nur von einem einzigen Lieferanten bezogen werden.
Manchmal ist diese Bezugsquelle ein Konkurrent. Ferner ist ADVA AG Optical Networking maßgeblich auf die Dienstleistungen einer beschränkten Anzahl von Lohnfertigern angewiesen. Sollte es
unter den Komponentenherstellern zu einer Konzentration kommen oder zu sonstigen für ADVA AG
Optical Networking negativen Entwicklungen, die die Lieferfähigkeit der Komponentenhersteller und
Lohnfertiger einschränkt, könnte dies die Komponenten- und Produktverfügbarkeit und damit die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens stark beeinträchtigen.
Strategische Risiken/Akquisitionen
ADVA AG Optical Networking betrachtet Akquisitionen und strategische Investitionen als Teil der
Geschäftsstrategie zur Erweiterung der technologischen Kompetenz und Ausweitung seiner Absatzmärkte, um die Kundenbasis weiter auszubauen und den Zugang zu Neukunden zu erleichtern.
Derartige Investitionen könnten zu einem erhöhten Kapitalbedarf und in der Folge zu einer spürbaren Belastung der Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen, während die Realisierung der
erwarteten Vorteile noch ungewiss ist. Darüber hinaus entstehen erhebliche Belastungen durch die
Bindung von Managementkapazitäten im Akquisitionsprozess und der späteren Integration neuer
Unternehmen in den Konzern, die damit für andere wichtige Aufgaben im operativen Geschäft ausfallen. Ferner bestehen direkte Risiken aus der Integration neuer Unternehmen, wie beispielsweise
der mögliche Verlust von wesentlichen Mitarbeitern dieser Unternehmen sowie kulturelle Anpassungsschwierigkeiten oder Probleme beim Zusammenschluss von EDV-Systemen.
Bewertung der Risikosituation
Aus der Überprüfung der Risikolage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ergeben sich keine Risiken, die den Fortbestand der ADVA AG Optical Networking gefährden. Auch für die Zukunft
sind derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Insgesamt hat sich das Gesamtrisiko
von ADVA AG Optical Networking seit der Erstellung des Vorjahresberichts verringert. Obgleich die
wirtschaftlichen Prognosen immer noch unbeständig sind, hat sich das weltweite gesamtwirtschaftliche Umfeld stabilisiert, was zu einer Reduktion des Wirtschafts- und Marktrisikos führt. Durch die
beschleunigte Konsolidierung im Markt für Telekommunikationsausrüstung hat sich zudem das
Wettbewerbsrisiko verringert. Darüber hinaus ist die Abhängigkeit von Großkunden und Vertriebspartnern für ADVA AG Optical Networking kleiner geworden. Das Risiko aus Akquisitionen und strategischen Investitionen ist ebenfalls gesunken, da seit Erstellung des Vorjahresberichts keine Unternehmen zugekauft wurden. Andererseits war ADVA AG Optical Networking zum Zeitpunkt der
Erstellung des vorliegenden Lageberichts einem höheren Finanzrisiko ausgesetzt als ein Jahr zuvor,
und zwar aufgrund einer allgemein vorsichtigeren Einschätzung des Gegenparteirisikos durch die
Darlehensgeber und der Verringerung der durchschnittlichen Restlaufzeit der Finanzverbindlichkeiten.
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Rechnungslegungsbezogene interne Kontrollen
Der Vorstand von ADVA AG Optical Networking ist für die Einrichtung und Pflege angemessener
interner Kontrollen verantwortlich. Er hat ein internes Kontrollsystem eingerichtet, das ihm die
Vollständigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleistet. Bei der
Gestaltung seines internen Kontrollsystems nahm ADVA AG Optical Networking starken Bezug auf
die Leitlinien des COSO7-Modells. Die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen dienen dazu, hinreichende Sicherheit über die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.
Auch ein wirkungsvolles rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem kann das Auftreten
von Fehlern nicht gänzlich verhindern oder das Erkennen aller Fehler gewährleisten.
Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld ist in jeder Organisation die Grundlage für ein internes Kontrollsystem. ADVA
AG Optical Networking fördert ein offenes und integeres Umfeld, mit einem klaren Bekenntnis zu
höchster
Qualität,
Kompetenz
und
Mitarbeiterentwicklung.
Die
Führungsprinzipien
Integri-
tät/Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit und Respekt basieren auf dieser Philosophie. Diese Kultur
spiegelt sich im Verhalten des Vorstands wider. ADVA AG Optical Networking hat eine klare Organisationsstruktur mit genau definierten Berechtigungen und Zuständigkeiten. Die mit der Unternehmensführung beauftragten Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) steuern und leiten den Geschäftsbetrieb aktiv. Die finanzielle Steuerung erfolgt durch den Finanzvorstand, der durch den Prüfungsausschuss, unter anderem auf Basis von Informationen des externen Abschlussprüfers kontrolliert
wird.
Risikobewertung
Die Bewertung der Risikosituation im Rahmen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems folgt dem im Abschnitt „Risikomanagement-System“ erläuterten Prozess.
Kontrollaktivitäten
Die Gesellschaft verfügt über ein System zum Management der Unternehmensressourcen (Enterprise Resource Planning- oder ERP-System), das auch die Hauptbuchhaltung beinhaltet. EDVKontrollmechanismen wurden eingerichtet, die die Vergabe von Benutzerzugangsberechtigungen,
die Genehmigung von Systemänderungen sowie die wirtschaftliche Abarbeitung von Benutzeranfragen regeln. Für folgende Berichtsabläufe wurden spezifische Prozesse definiert und umgesetzt:
Geldmittelbestand, Umsatzrealisierung, Aktivierung von Forschung- und Entwicklungskosten, Vorräte, Anlagevermögen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Rückstellungen.
Die Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die in ihrer Bewertung ein hohes
Maß an Urteilsvermögen oder Abschätzung benötigen, werden unter Mithilfe des Managements
erstellt und überprüft. Dies ist der Fall bei den Werthaltigkeitsprüfungen (jährlich oder bei Eintritt
eines auslösenden Ereignisses) und bei der steuerlichen Berichterstattung und Überprüfung (auf
Quartalsbasis). ADVA AG Optical Networking führt ebenfalls Abstimmungen und analytische Durch7
Fünf große Rechnungslegungsorganisationen haben eine Gruppe unter dem Namen COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) gegründet, um Richtlinien zur Evaluierung von internen Kontrollen festzulegen. Diese Richtlinen sind als COSO-Modell bekannt.
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sichten zwischen lokalen Buchhaltungsfunktionen nach dem Vier-Augen-Prinzip durch. Die Gesellschaft verfährt nach Rechnungslegungsrichtlinien und Berichtsvorschriften, die den deutschen Vorschriften entsprechen.
Der Abschlusserstellungsprozess wird über einen monatlichen, an alle Beteiligten kommunizierten
Zeitplan überwacht. Checklisten werden abgearbeitet, um die Vollständigkeit aller für den Abschluss notwendigen Schritte zu gewährleisten. Um Unterlassungen aufzudecken, wurden monatliche Überprüfungen durch das Management eingeführt.
Informations- und Kommunikationsinstrumente
Das interne Kontrollsystem bei ADVA AG Optical Networking wird durch Systeme zur Informationsspeicherung und zum Informationsaustausch unterstützt, die den Vorstand in die Lage versetzen,
fundierte Entscheidungen über Finanzberichte und Offenlegungen zu treffen. Die folgenden Elemente stellen adäquate Information und Kommunikation für die Rechnungslegung sicher:
·
Buchhaltungssysteme.
·
Rechnungslegungsrichtlinien für die komplexeren Positionen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung, sowie ein einheitlicher Buchungsleitfaden für alle anderen Berichtspositionen. Diese Rechnungslegungsrichtlinien werden regelmäßig aktualisiert und erst nach
gründlicher interner Überprüfung und Schulung angewendet.
Interne Überwachung
Als Teil der laufenden internen Überwachung wird der Finanzvorstand im Rahmen der Zusammenfassung des Quartalsabschlusses über alle wesentlichen Abweichungen sowie Störungen im Kontrollsystem informiert. Berichte über Mängel werden offen und transparent kommuniziert und durch
regelmäßige Konferenzen, in denen Korrekturmaßnahmen erläutert werden, bis zur Erledigung
nachverfolgt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab weder Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die die Finanzlage des Unternehmens zum
31. Dezember 2009 oder seine Ertragslage im abgelaufenen Geschäftsjahr beeinflussten, noch
Ereignisse, die als wesentlich zum Ausweis angesehen wurden.
Ausblick
In seinem Markt für Optical+Ethernet-Metro-Netzlösungen rechnet ADVA AG Optical Networking
vor den oben geschilderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2010 mit einem
Wachstum von 13% und bis zum Jahr 2012 mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von
15%.2 Das entsprechende Marktvolumen betrug im Jahr 2009 USD 3.008 Millionen2 (EUR 2.163
Millionen3). Das größte Wachstumspotenzial weisen dabei Ethernet-Zugangslösungen für Netzbetreiber auf.
Das Wachstum des Gesamtmarkts wird hauptsächlich von einem permanent steigenden Bandbreitenbedarf von Privathaushalten und Unternehmen getrieben. Dadurch investieren die Netzbetreiber
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in neue optische Netzinfrastruktur-Lösungen. Wie im Jahr 2008 waren die Entscheidungen der
Netzbetreiber, Triple Play-Dienste (Daten, Sprache und Video) auf breiter Basis privaten Endkunden zur Verfügung zu stellen der Hauptgrund für zahlreiche Infrastrukturprojekte zum Aufbau fortschrittlicher Netze. Die Unternehmenskunden fragen insbesondere Datensicherungslösungen, Lösungen zur Netz-Bündelung und die Erweiterung lokaler Netze auf mehrere Standorte stark nach.
Zudem hat sich das Ethernet-Protokoll über die letzten Jahre zunehmend zum Standard-Protokoll
der Netzbetreiber entwickelt,4 wobei etablierte Protokolle wie SONET/SDH, ATM oder Frame Relay
ersetzt werden.
Auf Grundlage dieser Entwicklungen wird ADVA AG Optical Networking sich bis auf weiteres wie im
Vorjahr auf die folgenden vier strategischen Ziele konzentrieren:
•
Profitables Wachstum durch weiterhin ausgedehnte Direktvertriebs- und Marketingaktivitäten mit Schwerpunkt auf Großkunden und Verbesserung der Vertriebspartnerschaften.
·
Ausbau der bestehenden Optical+Ethernet-Innovationsführerschaft durch im Vergleich zur
Konkurrenz schnellere und umfangreichere Bedienung der Nachfrage nach fortschrittlichen
Metro-Netzlösungen.
·
Verbesserung der Qualität der betrieblichen Abläufe durch Einführung von branchenführenden Prozessen und noch effizientere Umsetzung gefällter Entscheidungen; diese Maßnahmen werden zu Qualitätsführerschaft, höherer Wirtschaftlichkeit und steigender allgemeiner Kundenzufriedenheit führen.
·
Konzentration auf das Anwerben, Binden, Motivieren, Weiterbilden und Fördern der Mitarbeiter, um ein hohes Leistungsniveau, persönliche Weiterentwicklung und Mitarbeiterzufriedenheit sicherzustellen.
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ADVA AG Optical Networking erwartet eine Verbesserung seiner Profitabilität. Diese Erwartung basiert auf den oben beschriebenen strategischen Zielen, der einzigartigen Kombination mehrerer
Faktoren, durch die sich ADVA AG Optical Networking von seinen Wettbewerbern unterscheidet und
dem erwarteten dynamischen Wachstum der Telekommunikationsindustrie, einer Branche, die für
die meisten Anwendungen und Einsatzbereiche von entscheidender Bedeutung ist:
•
Selbst während der kürzlichen Rezession hat der Zugriff auf Videoportale wie YouTube, soziale Netzwerke wie Facebook, Online-Spiele und mobiles Technikspielzeug mit bandbreitenintensiven Anwendungen explosionsartig zugenommen. Aktuell führen diese Dienste zu
einer starken Belastung der Netze und treiben die vorhandenen Systeme an ihre Grenzen.
Somit werden gewaltige Investitionen in WDM-Infrastruktur notwendig. Mobile Endgeräte
werden die Hauptabnehmer für die künftige Bereitstellung von Breitband-Diensten sein.
Dadurch ergibt sich zusätzlich eine erhebliche Nachfrage nach Zugangsnetzen mit hoher
Kapazität, die mit den vorherzusehenden hohen Wachstumsraten bei Bandbreite und Anwendungen Schritt halten können. Diese Entwicklungen werden für ADVA AG Optical Networking sehr vorteilhaft sein, da die Technik des Unternehmens die Grundlage für fortschrittliche Hochgeschwindigkeitsnetze ist. Das Produktportfolio von ADVA AG Optical Networking macht die Netze seiner Kunden skalierbarer, intelligenter, benutzerfreundlicher
und kostengünstiger.
•
Diese spannenden Branchenaussichten unterstützen die Strategie von ADVA AG Optical
Networking, ein zuverlässiger Partner für innovative Optical+Ethernet-Transportlösungen
zu sein. Die Kombination aus preiswerten Innovationen, kurzen Entwicklungs- und Lieferzeiten, einer breiten und wachsenden Kundenbasis und einem ausgewogenen Distributionsmodell unterscheidet ADVA AG Optical Networking von vergleichbaren Unternehmen
und führt zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell.
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Vor dem Hintergrund der genannten Faktoren erwartet ADVA AG Optical Networking für die Jahre
2010 und 2011 im Jahresvergleich steigende Umsatzerlöse. Unter dieser Annahme sollte sich in
den Jahren 2010 und 2011 auch die Betriebsergebnis-Marge von ADVA AG Optical Networking erhöhen. Das Unternehmen wird in beiden Jahren weiter in angemessener Höhe in die Produktentwicklung und in Umsatz steigernde Maßnahmen investieren und zudem seine Verwaltungsfunktionen lediglich punktuell stärken. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen abweichen, unter der Voraussetzung, dass Risiken zum Tragen kommen oder sich die hinter
der Planung stehenden Annahmen als unrealistisch erweisen sollten.
Meiningen, 22. Februar 2010
ADVA AG Optical Networking
Brian Protiva
Jaswir Singh
Christoph Glingener
Christian Unterberger
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e
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung
der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen.
Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die
Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren
Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen
ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und
nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung, die Besonderen Auftragsbedingungen für Prüfungen
und prüfungsnahe Tätigkeiten der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Stand 1. Juli 2007) sowie die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung,
Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem
Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein
solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände
vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste
Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und
tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert
oder aktualisiert.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
7. Weitergabe einer beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Die Weitergabe beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,
Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der
nachstehenden Nr. 9.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu
bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die
Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung,
ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruichen
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpichtet, den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
8. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die
erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht
auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber
vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
3. Aufklärungspicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu
bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich
erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus
mehreren Pichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben.
Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pichtverletzung
ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher
oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pichtprüfungen.
(3) Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
52001 KND
1/2002
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut
zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
12. Schweigepicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpichtet, über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepicht entbindet.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig
zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den
Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen,
daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher
Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten
Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter
Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung
eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen
sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die
er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen
erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.