Aktueller Stand im Insolvenzverfahren BSV Kickers Emden e.V.

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Aktueller Stand im Insolvenzverfahren BSV Kickers Emden e.V.
PRESSEMITTEILUNG
30.12.2011
>> Kanzlei JNP
Aktueller Stand im Insolvenzverfahren BSV Kickers
Emden e.V.
Bremen / Emden, 30. Dezember 2011 – In Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenz-verwalter des BSV
Kickers Emden e.V., Axel Gerbers (Bremen), wurde den Spielern der 1. Herren-Mannschaft sowie den
übrigen Mitarbeitern des Fußball-Oberligisten bereits in der 51. Kalenderwoche seitens des Präsidiums
angeboten, ihre Arbeitsverhältnisse per 31. Dezember 2011 aufzuheben. Ziel dieser Aufhebung ist es, die
Insolvenzgeldansprüche der Spieler zu erhalten und den Verlust weitergehender Rechtsansprüche zu
vermeiden. Hintergrund dieser Maßnahme sind die derzeit noch ausstehenden Oktober-Gehälter der
Spieler und Mitarbeiter, für die im Gegensatz zu den September- und November-Gehältern keine
Finanzierungslösung gefunden werden konnte. Dieses Angebot wurde ganz überwiegend angenommen.
Der Spielbetrieb und damit die in dieser Saison noch anstehenden Spiele der Oberliga-Mannschaft sollen
ab Anfang Januar mit Freiwilligen und Ehrenamtlichen bestritten werden. Die im Hinblick auf Spielbetrieb
und Klassenerhalt für den Verein sinnvollste Vorgehensweise wird mit dem Niedersächsischen
Fußballverband (NFV) abgestimmt.
Die notwendigen Auslagen der Jugendabteilung bis Ende dieses Jahres wurden von einem externen
Sponsor getragen (siehe Pressemitteilung des Vereins vom 25.11.2011, www.bsv-kickers-emden.de).
Die Aufgabe von vorläufigem Insolvenzverwalter und Präsidium ist es nun, in den nächsten Wochen die
tatsächlich zur Verfügung stehenden Einnahmen aus Sponsoring- und Werbeverträgen zu ermitteln und
einen Finanzplan über die tatsächlichen Einnahmen und notwendigen Ausgaben der nächsten Monate
aufzustellen, um auf dessen Basis den Vereinsbetrieb vollumfänglich aufrechtzuerhalten. Außerdem ist
vom vorläufigen Insolvenzverwalter das Ausmaß der unter Umständen in erheblichem Umfang
bestehenden Anfechtungsansprüche zu überprüfen, die daraus resultieren, dass der Verein seit spätestens
Ende 2009 öffentlich bekannt insolvent war.
Anfechtungsansprüche sind Ansprüche, die entstehen können, wenn Gläubiger in Kenntnis der zumindest
drohenden Zahlungsunfähigkeit des Vereins Zahlungen erhalten haben. Aus diesem Grunde hat der
Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Aurich die Verlängerung der Frist zur Abgabe seiner gutachterlichen
Stellungnahme bis Ende Januar 2012 beantragt.