Aktueller Stand im Insolvenzverfahren BSV Kickers Emden e.V.
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Aktueller Stand im Insolvenzverfahren BSV Kickers Emden e.V.
PRESSEMITTEILUNG 30.12.2011 >> Kanzlei JNP Aktueller Stand im Insolvenzverfahren BSV Kickers Emden e.V. Bremen / Emden, 30. Dezember 2011 – In Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenz-verwalter des BSV Kickers Emden e.V., Axel Gerbers (Bremen), wurde den Spielern der 1. Herren-Mannschaft sowie den übrigen Mitarbeitern des Fußball-Oberligisten bereits in der 51. Kalenderwoche seitens des Präsidiums angeboten, ihre Arbeitsverhältnisse per 31. Dezember 2011 aufzuheben. Ziel dieser Aufhebung ist es, die Insolvenzgeldansprüche der Spieler zu erhalten und den Verlust weitergehender Rechtsansprüche zu vermeiden. Hintergrund dieser Maßnahme sind die derzeit noch ausstehenden Oktober-Gehälter der Spieler und Mitarbeiter, für die im Gegensatz zu den September- und November-Gehältern keine Finanzierungslösung gefunden werden konnte. Dieses Angebot wurde ganz überwiegend angenommen. Der Spielbetrieb und damit die in dieser Saison noch anstehenden Spiele der Oberliga-Mannschaft sollen ab Anfang Januar mit Freiwilligen und Ehrenamtlichen bestritten werden. Die im Hinblick auf Spielbetrieb und Klassenerhalt für den Verein sinnvollste Vorgehensweise wird mit dem Niedersächsischen Fußballverband (NFV) abgestimmt. Die notwendigen Auslagen der Jugendabteilung bis Ende dieses Jahres wurden von einem externen Sponsor getragen (siehe Pressemitteilung des Vereins vom 25.11.2011, www.bsv-kickers-emden.de). Die Aufgabe von vorläufigem Insolvenzverwalter und Präsidium ist es nun, in den nächsten Wochen die tatsächlich zur Verfügung stehenden Einnahmen aus Sponsoring- und Werbeverträgen zu ermitteln und einen Finanzplan über die tatsächlichen Einnahmen und notwendigen Ausgaben der nächsten Monate aufzustellen, um auf dessen Basis den Vereinsbetrieb vollumfänglich aufrechtzuerhalten. Außerdem ist vom vorläufigen Insolvenzverwalter das Ausmaß der unter Umständen in erheblichem Umfang bestehenden Anfechtungsansprüche zu überprüfen, die daraus resultieren, dass der Verein seit spätestens Ende 2009 öffentlich bekannt insolvent war. Anfechtungsansprüche sind Ansprüche, die entstehen können, wenn Gläubiger in Kenntnis der zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit des Vereins Zahlungen erhalten haben. Aus diesem Grunde hat der Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Aurich die Verlängerung der Frist zur Abgabe seiner gutachterlichen Stellungnahme bis Ende Januar 2012 beantragt.