Argumentationshilfe und Musterschreiben zum
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Argumentationshilfe und Musterschreiben zum
Btlttdestt$battd fürl{örner. und ttlehffacfi[ehinüeile e.l|. für Eltern von Werkstattbeschäftigten, Argumentationshilfe leistensollen die26 € Unterhaltsbeitrag I) Vorbemerkung Mit Inkrafttretendes SGB XII sind die von den Eltern zu leistendenUnterhaltsbeitrage vereinheitlichtworden.Seit dem 1. Januar2005 müssenalle Eltern volljährigerKinder für und Hilfe zur PflegeeinenmonatlichenBetragvon 26 € Leistungender Eingliederungshilfe einenmonatlichenBetragvon 20 € zahlen und für Leistungender Hilfe zum Lebensunterhalt ($ 94 Absatz2 SGBXII). Auf der GrundlagedieserVorschrifthabennun einige Sozialhilfeträger(u.a. in Schleswigauch Eltem, derenvolljzihrigeKinder lediglich Holstein,Sachsenund Baden-Württemberg) in von Hilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen Eingliederungshilfe Form in Höhe von 26 € herangezogen. erhalten,zu einem monatlichenUnterhaltsbeitrag Die jedoch Fall rechtswidrig, weil die Eingliederungshilfe ist in diesem in Unterhaltsheranziehung Werkstättenfür behinderteMenschenohneRücksichtauf das Einkommenoder Vermögen desbehindertenMenschengewährtwird (vgl. $ 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB XID. Ist die kommt eineHeranziehung Leistungftir den behindertenMenschenselbstalso,,zugangsfrei", flir diese Leistungnicht in Betracht (so auch die der Eltern zu einem Unterhaltsbeitrag der BAGüSzur UmsetzungdesSGB XII vom 15. Dezember2004, Handlungsempfehlungen Empfehlung Nr. 7). Das gleiche gilt für die in Tagesfürderstätten geleistete (vgl. $ 92 Abs.2 SatzI Nr. 8 SGBXII). Eingliederungshilfe des behinderten Menschen, den der Zu beachten ist, dass der Unterhaltsanspruch nach $ 94 Absatz2 SGB XII gegendie Eltem geltendmachenkann,kraft Sozialhilfeträger Gesetzesmit der Gewährungvon Sozialhilfeauf den Trägerder Sozialhilfeübergeht.Von diesemForderungsübergang ist den unterhaltspflichtigen Eltern Mitteilung zu machen.Bei handelt es allerdings nicht um einen Verwaltungsakt.Das bedeutet, dieserMitteilung sich nicht mit Widerspruchund Klagezur dassdie Eltern sich gegendie Unterhaltsheranziehung Wehr setzenkönnen. Sie könnenaber eine formlose Gegenvorstellungbeim Trägerder sprechen, vorgetragen Sozialhilfeerheben,in der die Argumente,die gegendie Heranziehung werden sollten. Hält der Sozialhilfeträgerdennochan seiner Rechtsauffassung fest und mussder Trägerder Sozialhilfe verweigerndie Eltern die ZahlungdesUnterhaltsbeitrages, denBetragvor demZivilgericht einklagen finden Sie ein vom Bundesverband Unter Ziffer II) dieserArgumentationshilfe für KörpererstelltesMuster für eineformloseGegenvorstellung. undMehrfachbehinderte fflr Körper-und Mehrfachbehinderte, Brehmstr.5-7,40239Düsseldorf,www.bvl<rn.de Bundesverband Musterschreiben (Stand: 23.12.2@51 An das Sozialamt (Anschift aus den Forderungsschreibenübemehmen) Datum lhre Unterhaltsforderung vom......... Aktenzeichen: SehrgeehrteDamenund Henen, mit Schreiben vom .......habenSie michaufgefordert, einenmonatlichen Unterhaltsbeitragin Höhevon26 € für die meinemvolljährigen behinderten Kind....... (Namen und Gebu rtsdatum ein setzen) erbrachteEingliederungshi lfe zu Ieisten. lch haltelhreForderung für nichtgerechtfertigt, weil meinKindlediglichEingliederungshilfein Formvon Hilfein einerWerkstattfür behinderteMenschen(bzw.sofern zutreffend:in einerTagesförderstätte) erhäll DieseLeistungder Eingliederungshilfe ist gemäß$ 92 Abs.2 Satz1 Nr. 7 SGBXll ohneRücksichtauf das Einkommen oder Vermögendes behindertenMenschenzu gewähren. Da die Leistungfür den behinderten Menschenselbstalso,,zugangsfrei" ist, kommt eineHeranziehung der Eltemzu einemUnterhaltsbeitrag für dieseLeistungnichtin Betracht.Auchdie Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS)empfiehltdaher,von einerInanspruchnahme des UnterhaltsnachS 94 Absa1z2SGBXll bei teilstationären Maßnahmenin Werkstätten für behindereMenschenundTagesförderstätten, in denen Leistungenzur beruflichen Teilhabeerbrachtwerden,abzusehen(vgl.die Handlungsempfehlungen der BAGüSzur Umsetzungdes SGBXll vom 15. Dezember 2004,Empfehlung Nr.7). DasGleichegiltfür das Soziafministerium Baden-Württemberg, das sichmit Schreiben vom 17122OO4 gegenüberdem Landkreistag Baden-Württemberg dafürausgesprochen hat,von einerUnterhaltsheranziehung abzusehen, da eineUnterhaltsanspruch beiteilstationärerBetreuungnichtübergeht. DasBundesministerium für Arbeitund Sozialeshältin seinemSchreiben vom6. Dezember2005an den Bundesverband für Körper-und Mehrfachbehinderte einenUnterhaltsruckgriff auf die Elternin den genanntenFällenebenfallsfür ausgeschlossen (sieheAnlage). lm Übrigenweiseich daraufhin,dasses sichbei der Eingliederungshilfe in einer Werkstattfür behinderteMenschenum einenLebensbedarf handelt,der nichtvon mir im Rahmenmeinerbürgerlich-rechtlichen sicherzustellen Unterhaltspflicht ist. Es liegtsomitbereitskeinUnterhaltsanspruch vor, der Grundlagefür einenForderungsübergangnach$ 94 Absatz2 SGBXll seinkönnte. lhreZahlungsaufforderung vom ........betrachteichdaherals gegenstandslos. Mit freundlichenGrüßen (Unterschrifr) # Bundesministerium fürArbeit undSoziales Bundssministerium ftir Arbsitund Sciales, 53107Eonn Bundesverband für Körperund Mehrfadrbehinderte e. V. HermMüller-Fehling Brehmstraße 5 -7 40239Düsseldorf REFERAT \b2 BEARBEITEIVONRDMartin BungnrE HAUSANSCIIRIFT Rochussfaße 1,53123 Bonn POSTANSCTIRFT 53107 Bonn . TEL +49(0)1888 527421 FAX +49(0x888 527-1195 E.MAIL posHdl@mas.bund.de I]'ITERNET www.hnas.bund.de Bonn,6. Dezember2005 vb2- SehrgeehrterHen Müller-Fehling, vielenDankfür lhr Schreibenvom 19.Oktober2005,das ichvon meinerKollegin,Frau Prem,zuständigkeitshalber erhaltenhabe.Anscheinend hat meinSchreibenvom 13.Juni - zur Heraruiehungvon Unterhaltsverpflicfrteten 2005an den DeutschenLandkreistrag nactr S 94 Abs.2 SGBXll - in der Praxiszu lnitationengeführt Diesist insbesondere vor dem Hintergrund zu bedauem,dassdie Rechtsfolgen eines Aufeinandertreffens der Vorscfrriftdes $ 94 Abs.2 SGBXll mit der Regelungin g 92 Abs.2 SGBXll gesetzessystematisch eindeutiggeregeltsind.In den Leistungsfällen, bei denen lex specialis S 92 Abs. 2 SGBXll zum Tragenkommt,ist dieseVorschriftselbstverständlich gegenüberder generellenRegelungdes$ 94 Abs.2 SGBXll. Da die nach$ 92 Abs.2 SGBXll in einerWerkstattffr behindedeMenschenerbrachtenMaßnahmennichtvom Einkommenund Vermögendes Betroffenenabhängiggemaclrtwerden,ist auchder Rückgriffauf Unterhaltsverpflichtete ausgeschlossen, da diesenach$ 92 Abs.2 Satz 1 i. V. m S 19Abs.3 SGBXll nichtstärker,haften" könnenals cierLeistungsempfänger selbst. Soweitdie Voraussetzungen des $ 92 Abs. 2 SGBXll jedochnicfrtvorliegen,bleibt entSprechend vom 13.Juni2005eineHenanziehung meinemSchreiben von Unterhaltspflichtigen nachdem5. und6. Kapitelin Höhevon26,--€ möglich. lvegenLeistungen Mitfreundlichen Grußen lm Auftrag -/7 t)o -' e/?, v f- c- BungarE (Gt6,607,638,80O,E45) Dianstgebäud€ Bonn{uisdo4 Rochusstra߀ 1: BushalteslelleSozhFundVerbreucherschutz-l/ünisterium DiensloetäudeBonn-Duisdorf. Mlbmombl€fStre߀76: Buslinien(G]2.634.635.dl8. C!9. 64:1.8{ill