Nr. 11 - Die Regierung von Niederbayern

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Nr. 11 - Die Regierung von Niederbayern
B 1162
Amtlicher Schulanzeiger
FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN
Nr. 11
I
M
P
U
L
S
E
November 2010
UNTERRICHT-UNTERRICHT-UNTERRICHT
- Schule aktuell „Neugier ist die Energie, die uns antreibt“
- Bodenmaiser Schüler gewinnen den Wettbewerb
„TECHNIK-SCOUTS“ -
ERZIEHUNG-ERZIEHUNG-ERZIEHUNG
Landkreis
Deggendorf
Landkreis
Dingolfing-
Landkreis
FreyungGrafenau
Landkreis
Landshut
Landkreis
Kelheim
Landkreis
Stadt
Deggendorf
Passau
Grafenau
Landkreis
Passau
Landkreis
Rottal-Inn
Stadt
Landshut
Landkreis
Regen
Landkreis
StraubingBogen
Stadt
Straubing
P
R
O
J
E
K
T
E
351
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Allgemeine Bekanntmachungen
Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule“ .................................................................................. 353
Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen;
Schulversuch „Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ ............................................................ 354
Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsschulordnung ............................................................................ 357
Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen .......................................................................................... 359
Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen
Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2011/2012 ........................................................................................ 360
Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012 .............................. 361
Änderung der Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2011/2012, hier: Termin des Probeunterrichts .......................................... 362
Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2011/2012 ........................................................................................................................... 362
Hinweis / Verlinkung (Online-Ausgabe) auf das Gesetz zur Änderung
des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften .................................................. 363
Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2011/2012 ........................................... 363
Abschlussprüfung 2011an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen
Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege .................................................................................. 364
Abschlussprüfung 2011 an Fachakademien für Sozialpädagogik .............................................................. 365
Abschlussprüfung 2011 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ..................................................... 366
Versetzung staatlicher Lehrer/innen in andere Länder der Bundesrepublik
Deutschland zum 1. August 2011 ............................................................................................................... 367
Sprechzeiten der Coaches der Gelenkklassen an den Realschulen in Niederbayern ............................... 368
Personalnachrichten
.................................................................................................................................................................... 369
Stellenausschreibungen
Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Niederbayern ................................... 369
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
352
Fort- und Weiterbildung
Klasse Team: Emotionale Kompetenz von Lehrkräften und Kindern im Grundschulalter
fördern (1) - Niederbayern West ................................................................................................................. 370
Religionspädagogische und schulpastorale Fortbildungen
Schulreferat / RPS Regensburg.................................................................................................................. 371
Seminarveranstaltungen im Fach Kath. Religionslehre im Schuljahr 2010/2011 für Lehramtsanwärter/innen an Grund- und Hauptschulen im Regierungsbezirk Niederbayern/Bereich
Diözese Passau .......................................................................................................................................... 372
Verschiedenes
Stiftung Nordlicht Stipendium: Soziales Engagement soll belohnt werden - Stiftung Nordlicht
vergibt Auslandsstipendien an Schüler und Erwachsene ........................................................................... 373
Medien-Neuerscheinungen
Ab Seite ...................................................................................................................................................... 374
353
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Allgemeine Bekanntmachungen
Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Az.: IV.1-5 S 4641-4.46 991 vom 1. September 2010
Beginnend mit dem Schuljahr 2010/11 führt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den
Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule (Gelenkklasse G)“ nach Art. 81 und 82 BayEUG durch.
1
Ziele und Inhalte
Der Modellversuch soll klären, ob Gelenkklassen an einer Grundschule ein pädagogisch sinnvoller
Baustein innerhalb der erweiterten Übertrittsphase sein können. Darüber hinaus soll der Modellversuch Aufschluss darüber geben, ob durch gezielte Beratung und individuelle Förderung in Jahrgangsstufe 5 der Gelenkklasse Grundschule ein aufsteigender Übertritt an eine weiterführende Schule ermöglicht werden kann.
2.
Modellschule
Für den Schulversuch ist die Volksschule Erbendorf (Grund- und Hauptschule), Frühmeßgasse 15,
92681 Erbendorf vorgesehen.
3.
Konzeption und Organisation
3.1
Stundentafel
Für den Unterricht in der Gelenkklasse G gilt die Stundentafel für die Hauptschule Jahrgangsstufe 5.
Mit dem Ziel der Angleichung an die Stundentafel von Realschule und Gymnasium (jeweils Jahrgangsstufe 5) erfolgt die Teilung der Modellklasse in einer Englischstunde.
3.2
Lehrplan
Der Unterricht in der Gelenkklasse erfolgt auf der Basis des gültigen Lehrplans für die Jahrgangsstufe
5 der Hauptschule. Darauf aufbauend sind für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik Module
zu entwickeln, die ein erhöhtes Anforderungsniveau aufweisen, auf den Lehrplänen der Jahrgangsstufe 5 der Realschule bzw. des Gymnasiums basieren und sich auf die für einen aufsteigenden Übertritt
erforderlichen Inhalte beziehen.
3.3
Modulentwicklung
Die Module sind auf der Grundlage der vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
erarbeiteten Lehrplansynopsen zu entwickeln. Mit der Erarbeitung der Module wird das Staatliche
Schulamt im Landkreis Tirschenreuth im Verbund mit der Volksschule Erbendorf beauftragt. Die darüber hinaus gehende Aufgabe der konzeptionellen Ausgestaltung des Modellversuchs wird der Regierung der Oberpfalz, dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Tirschenreuth und der Schulleitung der
Volksschule Erbendorf übertragen.
4.
Personelle Ausstattung
Die Klassenleitung der Modellklasse wird von einer Grundschullehrkraft übernommen, die bereits Erfahrungen als Lotse/Lotsin an weiterführenden Schulen vorweisen soll.
Für die Teilnahme am Modellversuch erhält die Klassenlehrkraft eine Anrechnungsstunde.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
5.
354
Zugangsvoraussetzungen und Übertritt
Zugangsvoraussetzung für den Besuch der Gelenkklasse Grundschule (Gelenkklasse G) ist das Bestehen der Jahrgangsstufe 4. Der Besuch der Gelenkklasse ist freiwillig.
Für den Übertritt von der Gelenkklasse G in die Jahrgangsstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen
gelten die Übertrittsbedingungen, die in den entsprechenden Schulordnungen festgelegt sind.
In Abweichung von § 29 Abs. 2 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern gilt für die
Schülerinnen und Schüler der Gelenkklasse G die Übertrittsempfehlung aus Jahrgangsstufe 4 für einen Übertritt in Jahrgangsstufe 5 der weiterführenden Schule fort.
6.
Ergänzende Regelungen
Die Gelenkklasse Grundschule an der Volksschule Erbendorf wird statistisch im Schulverwaltungsprogramm „Hauptschule“ erfasst. Für die Erstellung der Zeugnisse sind die amtlichen Zeugnisformulare
für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis der Hauptschule Jahrgangsstufe 5 zu verwenden.
In die Zeugnisse ist ein Hinweis auf die Teilnahme am Modellversuch „Gelenkklasse G“ aufzunehmen.
7.
Wissenschaftliche Begleitung
Mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts wird das Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung beauftragt.
8.
Dauer des Modellversuchs
Der Modellversuch erstreckt sich zunächst auf das Schuljahr 2010/11.
Erhard
Ministerialdirektor
KWMBl 18/2010 S. 332: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:332
Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen
Schulversuch „Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. August 2010 Az.: III.3-5 O 9100-6.81 861
1.
Der Schulversuch „Profil 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. April 2006, KWMBl I S. 102), an dem
derzeit 17 bayerische berufliche Schulen teilnehmen, erprobt die Weiterentwicklung von Eigenverantwortung der beruflichen Schulen als konsequente Fortsetzung der Inneren Schulentwicklung in Bayern. Durch die erweiterte Selbstständigkeit soll den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schule
stärker Rechnung getragen werden.
1.1
Der Schulversuch hat zwischenzeitlich weitere Ergebnisse erbracht, die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt sind.
Es ist zu beachten, dass die Maßnahme 1 „Einführung einer mittleren Führungsebene an beruflichen
Schulen“ inhaltlich abgeschlossen ist und von allen beruflichen Schulen eigenverantwortlich, ganz
oder in Teilen angewandt werden kann.
Zur Erprobung der systematischen „Implementierung einer mittleren Führungsebene“ können sich für
das letzte Profil 21-Schuljahr 2010/11 weitere sechs, sogenannte assoziierte Schulen formlos bis zum
355
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
20. Oktober 2010 bei der Stiftung Bildungspakt Bayern bewerben. Die ausgewählten Schulen erhalten hierfür jeweils vier Anrechnungsstunden für das Schuljahr 2010/11 bei Einführung der mittleren
Führungsebene in mindestens zwei Abteilungen. Die Schulen werden bei der Schulung der mittleren
Führungsebene unterstützt. Die Erprobung der systematischen „Implementierung einer mittleren
Führungsebene“ wird abschließend evaluiert.
Nr.
Titel
Kontext der Erprobung
Kurzerläuterung
1
Einführung einer mittleren Berufliche Schulen
Führungsebene an beruflichen Schulen
Die Einführung der mittleren Führungsebene
hat positive Auswirkungen auf die Qualität der
Zusammenarbeit und die konsequente Verfolgung von gemeinsamen Zielen. Die mittlere
Führungsebene übernimmt neben der fachlichen und organisatorischen Zuständigkeit
nach Maßgabe des Schulleiters Personal-,
Finanz-, und Qualitätsverantwortung für ihre
Einheit. Alternativ zur fachlichen Verantwortung ist auch die Übernahme von Querschnittsaufgaben, z. B. des Qualitätsmanagements an einer Schule, möglich.
2
Systematisches Personalentwicklungskonzept
Berufsschule
Durch ein systematisches, prozessorientiertes
Personalmanagement – von der Gewinnung
über die Begleitung und Förderung bis zum
Berufsausstieg – wird Personalengpässen
gegengesteuert.
3
Neue Formen der Leistungsbewertung – Bewertung von Teamarbeit im
Rahmen von Projekten
Berufsschule, Berufsoberschule
Auf der Grundlage eines hierfür erstellten
Konzepts zur Förderung, Beobachtung und
Bewertung von Sozialkompetenzen werden
Teamleistungen und Sozialkompetenzen in
die Projektbewertung integriert.
4
Kompetenzorientierte
Leistungserhebungen im
Einzelhandel
Berufsschule
Schüler werden anhand einheitlicher Bewertungsbögen und kriterien optimal auf die kompetenzorientierte IHK-Abschlussprüfungsform
des „Fallbezogenen Fachgesprächs“ in Form
eines „Verkaufsgesprächs“ vorbereitet.
5
Eigenverantwortliches
Arbeiten durch freiwilliges
Zusatzangebot „FAmE“ =
Freies Arbeiten mit Eigenverantwortung
Berufsfachschule
Eigenverantwortliches Arbeiten, Personal- und
Sozialkompetenzen der Schülerinnen und
Schüler werden durch geänderte Stundentafeln und einen separaten Lernraum mit eigens
für sie bereitgestellten Lernmaterialien gefördert. Durch die Einbindung sogenannter
„FAmE-Stunden“ in den Stundenplan erhöht
sich auch die Anwesenheitszeit der Schülerinnen und Schüler an der Schule.
6
Einnahme von Drittmitteln
aus der Vermietung von
Räumen und Sachmitteln
Berufliche Schulen
Stärkung der Finanzausstattung der Schule
durch die Einnahme von Drittmitteln. Organisation, Planung und Rechnungsabwicklung für
die Vermietung werden eigenverantwortlich
von der Schule durchgeführt.
7
Kooperation der Berufsfachschule für Sozialpflege mit Hauptschulen
Berufsfachschule für
Sozialpflege
Ein gezielter Lehreraustausch zwischen Berufsfachschule und Hauptschule dient der Berufsinformation und der Unterstützung und
Sicherung der Berufswahlentscheidung der
Hauptschülerinnen und Hauptschüler.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
356
Die Ergebnisse 1 bis 7 sind gemäß den Anlagen 1 bis 7 an entsprechenden beruflichen Schulen in
Bayern ab dem Schuljahr 2010/2011 zulässig. In den Anlagen sind die Schulen genannt, die die jeweilige Neuerung für ihre Ausbildungssituation erprobt haben. Die einzelnen Maßnahmen können auch
eigenverantwortlich an die spezielle Ausbildungssituation der eigenen Schule angepasst werden.
Downloads zu den Maßnahmen sind unter www.bildungspakt-bayern.de zu finden.
1.2
Darüber hinaus wurden die im Folgenden aufgeführten best practice-Lösungen erarbeitet. Nähere Informationen zu diesen einzelnen best practice-Lösungen können auf der Homepage der Stiftung Bildungspakt unter www.bildungspakt-bayern.de eingeholt werden.
Nr.
Titel
1
Erstellen und Präsentie- Berufsschule
ren eines Hörbeitrags
über Ausbildungsberufe
und Betriebe durch Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
BVJ- und JoA-Schüler erlangen personale,
soziale und mediale Kompetenzen im
Rahmen des Projekts „Das kann nicht jeder“ der Stiftung Zuhören. Sie erstellen
und präsentieren Hörbeiträge über Ausbildungsberufe und -betriebe ihrer Wahl.
2
Leistungsbezogene Unterrichtsmodule im Bereich Elektrotechnik
Berufsschule
Die Entwicklung und Umsetzung von Unterrichtsmodulen im Bereich der neugeordneten Elektroberufe zur Bildung von leistungshomogenen, berufsübergreifenden
Klassen ermöglicht schülerorientiertes und
differenziertes Unterrichten.
3
Fördermodul Rechnen
Berufsschule Berufsfachschule
Durch Vertiefung von Inhalten in kleineren
homogenen Gruppen können die Leistungsunterschiede von Schülerinnen und
Schülern ausgeglichen werden.
2.
Kontext der Erprobung
Kurzerläuterung
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft.
Kufner
Ministerialdirigent
KWMBl 18/2010 S. 314: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:314
Datei-Anlagen:
Anlage 1
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A001.pdf
Anlage 2
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A002.pdf
Anlage 3
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A003.pdf
Anlage 4
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A004.pdf
Anlage 5
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A005.pdf
Anlage 6
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A006.pdf
Anlage 7
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A007.pdf
Anlage 8
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A008.pdf
357
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsschulordnung
Vom 17. August 2010 (GVBl S. 691)
Auf Grund von Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2 Sätze 1 und 4, Art. 89 und
128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK),
zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334), erlässt das Bayerische
Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
§1
Die Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) vom
30. Dezember 2009 (GVBl 2010 S. 17, ber. S. 227, BayRS 2236-5-1-UK) wird wie folgt geändert:
1.
In § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 wird die Zahl „2,33“ durch die Zahl „2,66“ ersetzt.
2.
In § 27 Abs. 7 Satz 2 wird das Wort „Übertrittszeugnis“ durch das Wort „Zwischenzeugnis“ ersetzt.
3.
§ 28 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 werden die Worte „oder 9“ durch die Worte „ , 9 oder 10“ ersetzt.
b) Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Bei Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter
Hauptschulen, die nicht den M-Zug besuchen, in die höhere Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 entfällt die Aufnahmeprüfung, wenn das Jahreszeugnis der Hauptschule der vorausgehenden
Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt
von mindestens2,33 aufweist.“
4.
In § 34 Abs. 1 werden nach den Worten „an der“ die Worte „drei- und“ eingefügt.
5.
§ 36 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Unterrichtstagen“ die Worte „oder bei Erkrankung am
Tag eines angekündigten Leistungsnachweises“ eingefügt.
b) Es wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) 1Der Besuch eines offenen Ganztagsangebots nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayEUG ist
während des gesamten Zeitraums, für den eine Anmeldung nach Art. 6 Abs. 5 Satz 6 BayEUG
erfolgt ist, verpflichtend. 2Auf schriftlichen Antrag kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in
begründeten Ausnahmefällen Schülerinnen und Schüler von der Teilnahmepflicht befreien;
eine Beendigung des Besuchs während des Schuljahrs kann nur aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden.“
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
358
Anlage 2 erhält folgende Fassung:
„Anlage 2
1)
Stundentafel für dreistufige Wirtschaftsschulen
Es ist ein Wahlpflichtfach zu belegen.
Wahlpflichtfächergruppe
Jahrgangsstufe
H
M
8
9
10
8
9
10
Religionslehre
2
2
2
2
2
2
Deutsch
4
4
4
4
4
4
Englisch
5
3
3
5
3
3
Geschichte
2
1
1
2
1
1
Sozialkunde
–
1
1
–
1
1
Erdkunde
1
1
–
2
–
–
Physik
–
–
–
–
1
1
Mathematik
–
–
–
3
4
4
Musische Erziehung
1
1
–
1
1
–
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
Textverarbeitung
2
2
4
2
1
1
Datenverarbeitung
2
2
–
1
1
–
Betriebswirtschaft
3
3
3
3
3
3
Volkswirtschaft
–
–
2
–
–
2
Rechnungswesen
3
4
4
3
2
2
Wirtschaftsmathematik
3
–
–
–
–
–
Projektarbeit
–
1
1
–
1
1
Übungsfirmenarbeit
–
3
3
–
3
3
Bürokommunikation mit Kurzschrift
–
3
3
–
3
3
Französisch2)
–
3
3
–
3
3
Chemie/Physik (Übungen)
–
–
–
–
3
3
Mathematik
–
3
3
–
–
–
30 + 2
30 + 2
30 + 2
30 + 2
30 + 2
30 + 2
1. Pflichtfächer
Sport
1)
2. Wahlpflichtfächer
Gesamt
2)
Auf Antrag können auch andere Sprachen genehmigt werden.“
KWMBl 18/2010 S. 301: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:301
§2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
München, den 17. August 2010
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Dr. Ludwig S p a e n l e,
Staatsminister
359
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. Juli 2010 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.45 665
1.
Die Abschlussprüfung 2011 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach
Prüfungstermin
Englisch, mündliche Prüfung
Montag, 27. Juni 2011 bis
Freitag, 1. Juli 2011
Montag, 27. Juni 2011 bis
Donnerstag, 30. Juni 2011
Mittwoch, 29. Juni 2011
Montag, 4. Juli 2011
Dienstag, 5. Juli 2011
Mittwoch, 6. Juli 2011
Rechnungswesen, praktische Prüfung
(H-Zweig)
Ersatzfremdsprache
Deutsch
Englisch, schriftliche Prüfung
Rechnungswesen, theoretische Prüfung
(H-Zweig)
Mathematik (M-Zweig)
Betriebswirtschaft
Donnerstag, 7. Juli 2011
Freitag, 8. Juli 2011
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein KMS.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die
genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
2.
Für die Abschlussprüfung 2011 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1
Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für
die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
2.2
Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen
durchgeführt.
2.3
Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der
von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner
Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2011 bei der
öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag
sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die
unter Nr. 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
-
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
Volkswirtschaft,
ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung
abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2010 Nr. 29
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/14/beiblatt/beiblatt.html#_Toc266797002
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
360
Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2011/2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 3. Februar 2010 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.3103
1.
Aufnahmeverfahren
1.1
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil
der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) n. F. .
1.2
Die Anmeldung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der
drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 4. April bis 15. April 2011 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 5. August 2011.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den
Wirtschaftsschulen bis 5. August 2011 entgegengenommen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
1.3
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen
werden wollen.
1.4
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1.4.1 das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
1.4.2 für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Hauptschule
oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale
der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
1.4.3 für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt –
die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
2.
Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.
2.1
Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:
2.1.1 am 2., 3. und 4. Mai 2011 für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule;
2.1.2 am 7., 8. und 9. September 2011 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule.
2.2
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
2.3
Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
3.
Meldungen durch Schulen
3.1
Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das
Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.
361
3.2
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 23. September 2011 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.
Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2010 Nr. 6
KWMBeibl Nr. 4*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/04/beiblatt/beiblatt.html#_Toc253987955
Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. März 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.14 002
1.
Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).
2.
Anmeldung
Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
a)
Schüler der Grundschulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden
wollen, in der Zeit vom 9. Mai bis 13. Mai 2011;
b)
Schüler der Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die
Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 3. August 2011; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche
Anmeldungen entgegenzunehmen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen
a)
b)
c)
d)
3.
das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Hauptschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,
das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,
ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und
ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.
Probeunterricht
Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) findet zu folgenden Terminen statt:
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
362
für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 24./25. und 26. Mai 2011,
in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens
zwei Tagen.
4.
Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden;
der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.
5.
Die Realschulen berichten dem Staatsministerium bis spätestens 10. Juni 2011 auf elektronischem
Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts.
6.
Die vorläufige Unterrichtsübersicht ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens 16. Mai 2011
dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2010 Nr. 14
KWMBeibl Nr. 7*/2010, S. 87: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/07/beiblatt/beiblatt.html#_Toc258309148
Änderung der Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012
hier: Termin des Probeunterrichts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Juni 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.37 850
Die Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr
2011/2012 vom 29. März 2010 (KWMBeibl S. 87*, StAnz Nr. 14) wird wie folgt geändert:
Der unter Nr. 3a genannte Zeitraum des Probeunterrichts wird geändert. Der Probeunterricht für Schüler
der Grundschule für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule (soweit ein solcher erforderlich
ist) findet am 17./18. und 19. Mai 2011 statt.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2010 Nr. 24
KWMBeibl Nr. 12*/2010, S. 142: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Aenderung
Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2011/2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. März 2010 Az.: VII.6-5 S 9610-6-7.12 028
1.
Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in
der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2011 entgegengenommen.
2.
Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die
Klassen in Teilzeitform.
363
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
3.
Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 16. März 2011
statt.
4.
Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und
die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.
5.
Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am
Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.
6.
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche
Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli
2011 statt.
7.
Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und
Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8.
Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2010 Nr. 11
KWMBeibl Nr. 6*/2010, S. 68 : https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/06/beiblatt/beiblatt.html#_Toc256582217
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer
Vorschriften1)
Vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334)
1)
§ 1 Nr. 42 Buchst. b dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
(ABl L 376 S. 36).
Hinweis auf GVBl S. 334: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2010/heftnummer:14/seite:334
Hinweis auf das Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft,
Forschung und Kunst (+Beiblatt) - KWMBl Heft 18, S. 274:
https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:274
Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2011/2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Juni 2010 Az.: VI-5 S 5302-6.48 272
1.
Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und
in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 9.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
364
Mai 2011 bis 13. Mai 2011 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es
freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
2.
Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der
Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Volksschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.
3.
Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet
sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit
dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser
Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des
Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
4.
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 17. bis 19. Mai 2011 statt und wird
im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel
in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
5.
Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 bis 27 der Schulordnung für
die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern
(VSO neu) in der jeweils gültigen Fassung.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2010 Nr. 24
KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Termine
Abschlussprüfung 2011 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Juni 2010 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.51 936
1.
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikanten im zweiten Jahr des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2011 an folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 29. Juni 2011
8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie
10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation
2.
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2011 an folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 29. Juni 2011
8.30 bis 9.30 Uhr
Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
10.15 bis 11.45 Uhr
Pflege und Betreuung
365
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
3.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für
Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung
Sozialpädagogik.
4.
Andere Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege
und für Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2011 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu
beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2010 Nr. 24
KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Abschlusspruefung1
Abschlussprüfung 2011 an Fachakademien für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Juni 2010 Az. VII.5-5 S 9500.6-8-7.51 938
1.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik
(FakOSozPäd).
2.
Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den
folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
-
3.
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder
Literatur- und Medienpädagogik.
Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs
Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).
Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der
besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen
nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.
Andere Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in
den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/
Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder
Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten
zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung
von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und
Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März
2011 bei der Schule zu beantragen.
Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
4.
5.
366
Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet
nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag
Fach
Bearbeitungszeit
Montag, 30. Mai 2011
Pädagogik/Psychologie/
Heilpädagogik
240 Minuten
Mittwoch, 1. Juni 2011
Theologie/Religionspädagogik
nach Konfession oder
180 Minuten
Literatur- und Medienpädagogik
Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2010 Nr. 24
KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Abschlusspruefung2
Abschlussprüfung 2011 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. September 2010 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7.51 937
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für
Heilerziehungspflegehilfe findet 2011 an folgendem Termin statt:
Freitag, 3. Juni 2011
Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und
für andere Bewerber findet zudem am
Mittwoch, 8. Juni 2011
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)
und
- Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)
und am
Freitag, 10. Juni 2011
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Deutsch
(9.30 bis 10.30 Uhr),
- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),
- Englisch
(12.30 bis 13.30 Uhr)
statt.
367
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Die Terminierung der praktischen Prüfung bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen
sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden und Ende Juni abgeschlossen sein.
Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe sind rechtzeitig darüber zu informieren, dass sich die Zeugnisnoten ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten
Leistungen ergeben.
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Dienstag, 27. September 2011
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und
für andere Bewerber finden zudem folgende Nachtermine statt:
Mittwoch, 28. September 2011
schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Deutsch
(9.30 bis 10.30 Uhr),
- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),
- Englisch
(12.30 bis 13.30 Uhr)
und
Donnerstag, 29. September 2011
schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)
und
- Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)
Erhard
Ministerialdirektor
StAnz 2010 Nr. 38
KWMBeibl Nr. 18*/2010, S. 194: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/beiblatt/beiblatt.html#_abschlusspruefung
Versetzung staatlicher Lehrer/innen in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland zum 1. August 2011
RS vom 15.10.2002 Nr. A 5 – 5147 – 770
Die Versetzung staatlicher Lehrerinnen und Lehrer in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Lehrertauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland richtet sich
nach der KMBek vom 2. Mai 1978 Nr. A/13-8/40242 (KMBl I Nr. 8/1978), geändert durch KMBek vom 9.
September 1981 Nr. A/13-8/73524 (KMBl I Nr. 18/1981), durch KMBek vom 19. Mai 1988 Nr. 1/3-P
40218/14150 (KWMBl Nr. 12/1988) und durch KMBek vom 7. August 1995 Nr. III/3-P 4021 – 8/72 365
(KWMBl Nr. 16/1995).
In das Tauschverfahren werden nur Bewerberinnen und Bewerber einbezogen, welche die Zweite Lehramtsprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Ferner werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die hauptamtlich oder hauptberuflich im staatlichen Schuldienst tätig sind.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
368
Beurlaubte Bewerberinnen und Bewerber können nur dann in das Austauschverfahren einbezogen werden,
wenn sie beim Dienstherrn des angestrebten Landes keine Verlängerung der Beurlaubung beantragen wollen. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, sollen beurlaubte Bewerberinnen und Bewerber bereits im
Versetzungsantrag angeben, ob sie beim neuen Dienstherrn voll- oder teilzeitbeschäftigt werden wollen
(Frage 31 des Antragsformulars).
Anträge für das Lehrertauschverfahren 2011 sind auf besonderem Formblatt in fünffacher Ausfertigung bis
spätestens 21. Januar 2011 auf dem Dienstweg bei der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde einzureichen.
Zuständige Dienstaufsichtsbehörde ist:
für Lehrerinnen und Lehrer an Volksschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (mit Ausnahme
der Fachober- und Berufsoberschulen) die Regierung
− für Lehrerinnen und Lehrer an den übrigen Schularten das Bayerische Staatsministerium für Unterricht
und Kultus.
−
Die Formblattsätze (sechsfache Bindung) sind über das zuständige Staatliche Schulamt oder bei der Regierung von Niederbayern anzufordern. Die Formblätter können auch im Internet unter der Adresse
www.regierung.niederbayern.bayern.de (Menü: „Wir für Sie“ / „Schulen“ / „Downloads“ / „Versetzung in ein
anderes Land der Bundesrepublik Deutschland“) abgerufen werden.
Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 besteht auch die Möglichkeit der
Teilnahme am Einstellungs- oder Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Schuldienst des angestrebten Ziellandes. Die Fristen und das Verfahren sind bei der zuständigen Einstellungsbehörde
des Ziellandes zu erfragen. Für eine Bewerbung ist die Freigabe zum angestrebten Einstellungstermin bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen.
Versetzungen im Lehrertauschverfahren bzw. eine Freigabe für eine Einstellung in einem anderen Bundesland können grundsätzlich nur zum 1. August eines Jahres ermöglicht werden.
Josef Schätz
Ltd. Regierungsschuldirektor
Bereichsleiter Schulen
Sprechzeiten der Coaches der Gelenkklassen an den Realschulen in Niederbayern
Fach Deutsch:
Herr RSL Markus Memminger, Jakob-Sandtner-Schule Straubing
Telefonische Sprechstunden unter: 09421 84110
Montag von 10:25 – 11:10 Uhr
Dienstag, 08:35 – 09:20 Uhr
Mail: memminger.max@onlinehome.de
Fach Englisch:
Frau RSLin Kerstin Keller, Jakob-Sandtner-Schule Straubing
Telefonische Sprechstunden unter: 09421 84110 bzw. 0176 50517707
Dienstag, 08:35 – 09:20 Uhr
Dienstag, 09:20 – 10:05 Uhr
Mail: keller.kerstin@web.de
Fach Mathematik:
Herr RSL Reinhard Brandl, Realschule Eggenfelden
Telefonische Sprechstunden unter: 08721 96530
Mittwoch, 10:35 – 11:20 Uhr
Donnerstag, 10:35 – 11:20 Uhr
Mail: Die.Brandls@gmx.de
Peter Much, RSR;
Jakob-Sandtner-Schule, Staatliche Realschule für Knaben Straubing,Innere Passauer Str. 1, 94315 Straubing
369
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Personalnachrichten
Berufliche Schulen
Stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter:
Studiendirektorin Hermine Eckl wurde mit Wirkung vom 30. September 2010 zur Ständigen Vertreterin des
Leiters der Staatlichen Berufsschule III Straubing und der Staatlichen Berufsfachschule für Hauswirtschaft,
für Kinderpflege und für Sozialpflege bestellt und von der Staatlichen Berufsschule Dingolfing an die Staatliche Berufsschule III Straubing versetzt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den „neuen“ Kollegen und wünschen ihnen in ihren neuen Aufgabenbereichen viel Freude und Erfolg.
Josef Schätz
Ltd. Regierungsschuldirektor
Bereichsleiter Schulen
Stellenausschreibungen
Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Niederbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 6. Oktober 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.107 045
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Niederbayern wird zur Bewerbung für Beamte und Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der
Volksschulen ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A
15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.
Der Bewerber/die Bewerberin soll über eine Bewährung im Schulaufsichtsdienst an einem Staatlichen
Schulamt sowie über gute EDV-Kenntnisse verfügen.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
−
−
−
−
−
−
Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Volksschulen
Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs
Personalplanung und Personalzuweisung
Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen
Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
Statistiken zum Unterrichtsbereich.
Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an
organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungen sind bis spätestens 25.11.2010 bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.
gez. Josef Erhard
Ministerialdirektor
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
370
Fort- und Weiterbildung
KlasseTeam:
Emotionale Kompetenz von Lehrkräften und Kindern im Grundschulalter fördern
(1) – Niederbayern West
Lehrkräfte brauchen Kompetenzen, um auch in kritischen Situationen professionell agieren zu können.
Deswegen wurde an der LMU München im Auftrag des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus
das bindungs- und systemtheoretisch fundierte Lehrertraining KlasseTeam entwickelt. In Abständen von
zwei bis vier Wochen wird an vier Trainingstagen Handwerkszeug für den Schulalltag vorgestellt und geübt.
Folgende Ziele werden dabei verfolgt:
−
Aufbau einer positiven Bindungsbeziehung zu den eigenen Schülern;
−
Stärkung der Kinder in ihrem Selbstwert und ihrer Lernbereitschaft;
−
Schaffung der emotionalen und motivationalen Voraussetzungen, damit Schüler Lernangebote überhaupt nutzen können;
−
Bereitstellung von Handlungsalternativen für den Umgang mit Kindern auch in kritischen Situationen und
bei Verhaltensauffälligkeiten;
−
Stärkung der Emotionsregulation und von Konfliktlösekompetenzen der Kinder;
−
Beförderung der Zusammenarbeit mit Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft durch Vorbereitung
und Anwendung der KlasseTeam Werkzeuge;
−
Erleichterung des Einstiegs in den Beruf in den ersten Jahren nach der zweiten Ausbildungsphase.
−
Inhalte und Handlungsalternativen werden zu einem großen Teil anhand gespielter Szenen erarbeitet.
Aktive Teilnahme wird vorausgesetzt.
Hinweis: Es handelt sich um eine vierteilige Fortbildungsreihe.
Termine:
29.11.2010, 13.12.2010, 17.01.2011, 07.02.2011
Zeit:
09:00 – 17:00 Uhr
Ort:
Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut-Stadt
84036 Landshut, Schulstraße 3
Leitung:
Cornelia Schmidt (SoLin), Joachim Schmohel (SoL)
TN-Zahl:
8
Anmeldung: Über FIBS (A022-41/10/137/41-0635.3-429 bis spätestens 21.11.2010)
http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=57289
371
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Religionspädagogische und schulpastorale Fortbildungen
Schulreferat / RPS Regensburg
Lernen und Leisten im Religionsunterricht der Grundschule.
fördern - begleiten - bewerten.
Die Reform der Notengebung in der Grundschule und die damit erforderliche Schülerbeobachtung sowie
die fachspezifischen Wortgutachten im Zeugnis der Jahrgangsstufen 1/2 haben bei Lehrerinnen und Lehrern, die Religion unterrichten, Verunsicherungen ausgelöst und Fragen nach der Praktikabilität aufgeworfen. Die Fortbildung will sich den spezifischen Anfragen im Fach Religion durch Informationen und Austausch stellen.
In einem guten Religionsunterricht geht es weniger darum, eine Fülle an Inhalten anzuhäufen. Vielmehr
sollen Kompetenzen, als im Menschen angelegte Schöpfungspotentiale, entfaltet, gefördert und ausdifferenziert werden. Um den individuellen Leistungsstand und Leistungsfortschritt eines Kindes besser und
anders als in der Ziffernote beschreiben zu können, werden alternative Möglichkeiten und Wege der Leistungsbeurteilung vorgestellt. Diese sollen zu einem differenzierten Verständnis von Lernen und Leisten im
Religionsunterricht der Grundschule anregen, das sowohl den Kindern als auch dem Fach gerecht wird.
Referent:
Norbert Kohlmeier, SchR i.K., RPS Regensburg
Termin:
Do., 09.12.2010
15:00 - 18:00 Uhr
Ort:
Religionspädagogisches Seminar Regensburg
Weinweg 31, 93049 Regensburg
Leitung:
Christian Herrmann, SchR i.K., RPS Regensburg
Zielgruppe:
alle pastoralen Berufe, Religionslehrer/innen i.K., staatliche Lehrkräfte mit Missio canonica
Anmeldung:
über FIBS (Suchen: VS40; optional für pastorale Berufe auch mit Anmeldeformular des
Referats Pastorale Dienste/Bildung)
http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54460
Umgang mit Tod und Trauer an der Schule – ordnender Beistand im Chaos
(Für Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen)
Todesfälle in der Schulfamilie – von Schüler/innen, Kolleg/innen oder anderen Mitarbeiter/innen – stürzen
Menschen an der Schule in eine Situation, auf die sie nicht oder nur ungenügend vorbereitet sind. Der Verlust eines Menschen, der tags zuvor noch mit uns zusammen war, trifft uns unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich darauf sind die Reaktionen und die Trauer. Um als Lehrer/in dann organisatorisch, pädagogisch
und seelsorglich angemessen reagieren zu können, ist es wichtig, sich mit diesem Ernstfall auseinander zu
setzen, um wenigstens ansatzweise „Ordnung ins Chaos“ bringen zu können.
Referent:
Wolfgang Wenninger, SL/RL i.K., Weng-Hörmannsdorf,
Mitarbeiter in der Krisenseelsorge im Schulbereich (KiS) der Diözese Regensburg
Termin:
Mi.,17.11.2010
14:00 – 17:00 Uhr
Ort:
Volksschule Essenbach, Savigneuxplatz 2, 84051 Essenbach
Zielgruppe:
Lehrer/innen an Grund- und Hauptschulen
Max. TN-Zahl: 25
Anmeldung:
bis 10.11.2010 über FIBS (Suche: SP07)
http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54684
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
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Informationsveranstaltung zum Thema „Sexueller Missbrauch“.
Signale bei Kindern und eigener Umgang mit Nähe und Distanz
Referentin:
Mitarbeiterin der Landshuter Interventions- und Beratungsstelle
bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
Termin:
Di., 14.12.2010
14:30 – 17:00 Uhr
Ort:
Sonderpädagogisches Förderzentrum Ergolding
Am Sportpark 6, 84030 Ergolding
Leitung:
Susanne Noffke
Zielgruppe:
RL i.K., (bei freien Plätzen auch Pastorale Mitarbeiter/innen)
Max. TN-Zahl: 25
Anmeldung:
bis 01.12.2010 über FIBS (Suche: SP08)
http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54685
Seminarveranstaltungen im Fach Kath. Religionslehre im Schuljahr 2010/2011 für
Lehramtsanwärter/innen an Grund- und Hauptschulen im Regierungsbezirk Niederbayern/Bereich Diözese Passau
Grundschule I/FöS (G)
SRin Artmann-Grötzner, SRin Bachmeyer, SR Barwitzki, SR Halmbacher
Di., 18. Januar 2011
Di., 10. Mai 2011
Grundschule II
SRin Biller, SR Dr. Buchner, SR Ueberschaar, SRin Dr. Weis, SRin Zappe
Mo./Di., 15./16. November 2010
Di., 25. Januar 2011
Di., 17. Mai 2011
Hauptschule/FöS (L)
SR Glotz, SRin Lengdobler, SR Wimmer, SR Eichinger
Mi./Do., 18./19. November 2010
Fr., 21. Januar 2011
Fr., 13. Mai 2011
Referenten:
Rudolf Lentner, SchR i.K.
Cordula Blüml, SRin i.K.
Dagmar Cuffari, SRin i.K.
Die fett gedruckten Termine stimmen mit den Terminen des Religionspädagogischen Seminars der Diözese Regensburg überein.
Die Anfangszeiten und Veranstaltungsorte werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Adresse des Religionspädagogischen Seminars der Diözese Passau:
Domplatz 7, 94032 Passau
Tel. 0851 393-4102
Fax 0851 393-4109
Internet: www.rps-passau.de
Verschiedenes
Stiftung Nordlicht Stipendium
Soziales Engagement soll belohnt werden - Stiftung Nordlicht vergibt Auslandsstipendien an Schüler und Erwachsene!
Stiftung vergibt für 2011 Stipendien für Schüleraustauschprogramme und Volunteer-Aufenthalte im Wert
von über 10.000 Euro
Kiel, 24. September 2010 – Jugendliche und Erwachsene, die gerne ein Auslandsprogramm absolvieren
möchten, die damit verbundenen Kosten aber nicht aus eigener Kraft aufbringen können, haben noch bis
zum 30.11.10 die Möglichkeit, sich für das Nordlicht-Stipendium zu bewerben.
Entscheidend für die Vergabe eines Stipendienplatzes der im Jahre 2004 ins Leben gerufenen Stiftung
Nordlicht, ist vor allem das soziale Engagement der Bewerber. Dazu zählen insbesondere Aktivitäten zur
Förderung der internationalen Verständigung, aber auch die Mitarbeit in einer Gemeinde, an einer Schülerzeitung, im Alten- oder Behindertenheim oder aktive Nachbarschaftshilfe. Als Belohnung locken verschiedene Programme, die frei zur Auswahl stehen: Voll- und Teilstipendien für diverse Schüleraustauschprogramme in viele Länder weltweit und ein Volunteer-Stipendium für einen Freiwilligendienst inklusive Flug
nach Asien.
Die Kieler Austauschorganisation KulturLife stellt zusammen mit der Deutschen Kreditbank (DKB) diese Programme als Förderer zur Verfügung. Bewerben können sich junge und jung gebliebene Menschen
aus der gesamten Bundesrepublik im Alter von 14 bis 65 Jahren. Erfahrungsberichte ehemaliger und aktueller Stipendiaten, nähere Beschreibungen zu den Voraussetzungen sowie die Bewerbungsunterlagen sind
als Download unter http://www.nordlicht-stipendium.de zu finden. Bewerbungsschluss ist der 30. November
2010. Um die Stipendien auch in Zukunft anbieten zu können, ist die Stiftung dringend auf die finanzielle
Unterstützung von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen angewiesen.
Sie möchten mehr Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Stiftung Nordlicht Stipenidum
Felix Ewald
Exerzierplatz 9
24103 Kiel
Tel.: 0431-888 14 10
Fax: 0431-888 14 19
E-Mail: presse@kultur-life.de
Internet: www.kultur-life.de
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
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Medien-Neuerscheinungen
Neues zum Thema Ganztagsschulen
Neu erschienen sind digitale Handreichungen zu gebundenen und offenen Ganztagsschulen, die eine Fülle von Informationen zu allen Bereichen der Ganztagsgestaltung beinhalten. Außerdem finden Sie im
Ganztagsportal im neuen Bereich "Praxisbausteine" zahlreiche Ideen,
Anregungen und Materialien für den Alltag an Ganztagsschulen.
http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?
MNav=2&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=964
____________________
Aktuelle Veröffentlichungen zur Evaluation
Zum neuen Schuljahr wurden drei Publikationen zur Evaluation veröffentlicht:
−
die aktualisierte Broschüre "Externe Evaluation an Bayerns Schulen“ (angepasst an die Überarbeitung des Konzepts und der Instrumente der externen Evaluation
http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?
MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=732
−
−
ein vierseitiges Falblatt mit einem Überblick über den aktuellen Stand der externen Evaluation an Bayerns Schulen
http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1463
die aktualisierte Broschüre "Interne Evaluation an Bayerns Schulen“ (Anpassung der Materialien zur
internen Evaluation an die Überarbeitung des Konzepts und der Instrumente der externen Evaluation).
http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=949
____________________
Bayerische Bildungsberichterstattung: Aktuelles 2010
In dieser Broschüre werden die neuesten im Jahr 2010 verfügbaren
Zahlen zu zentralen Themenfeldern in Form von Kurzmeldungen vorgestellt. Zum Teil handelt es sich um eine Fortschreibung von Kennzahlen
aus dem Bildungsbericht Bayern 2009, zum Teil um neu aufgegriffene
Themen.
http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?
MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1462
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
Haupt-/Mittelschule: Informationen zur Projektprüfung
sind online
Seit Schuljahresanfang können sich Kolleginnen und Kollegen der Mittelschule online über die Projektprüfung informieren. Neben wichtigen
grundlegenden Informationen zur Projektprüfung erhalten sie in drei
Starterkits (AWT/Technik, AWT/Wirtschaft und AWT/Soziales) umfangreiches Material für ein Übungsprojekt, in dem sich die Schülerinnen
und Schüler der 8. Klasse bzw. der M9 auf den Quali und die MittlereReife-Prüfung im kommenden Schuljahr vorbereiten können.
http://www.isb-mittelschule.de/index.php?Seite=5986&
____________________
Haupt-/Mittelschule: Neuauflage "Soziales Lernen in der
Haupt-/Mittelschule"
Die Druckfassung der Handreichung ist nun wieder über das Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung erhältlich. Die pdf-Version sowie
ergänzende Materialien können von der Seite www.isb-mittelschule.de
heruntergeladen werden.
Download und Bestellung der Druckfassung:
http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.3998064/index.htm
____________________
Förderschulen: Neue Handreichung zu Unterricht und
Förderung von Schülern mit schwerer und mehrfacher
Behinderung
Die Handreichung (mit CD-ROM) bietet wichtige Grundlagen und praktische Hinweise zum schülerorientierten Unterricht, zur Unterstützten
Kommunikation, Diagnostik und Vernetzung von Unterricht, Therapie
und Pflege.
http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?
MNav=4&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1466
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Berufliche Schulen: QmbS - Qualitätsmanagement an
beruflichen Schulen in Bayern
Das Qualitätshandbuch, bestehend aus Theorieteil, Praxisteil und diversen Postern, angeboten in einem Schuber, bietet Unterstützung bei der
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für berufliche Schulen
in Bayern (QmbS).
http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?
MNav=7&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1473
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise keine Genehmigung der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstellen. Die Rezension
gibt nicht die Meinung der Regierung wieder.
Sue Cowley, Wie Sie Ihre Pappenheimer im Griff haben - Verhaltensmanagement in der Klasse, Verlag
an der Ruhr, ISBN 978-3-8346-0756-0, 21,80 EUR
Das Ergebnis einer internationalen OECD-Umfrage unter Lehrern ist alarmierend: Durchschnittlich 13%
ihrer Unterrichtszeit verbringen die Pädagogen damit, in ihrer Klasse für Ordnung zu sorgen – und verlieren
dabei neben Zeit und Nerven vor allem an Motivation.
Doch wie weist man im Ernstfall einen Rowdy in seine Schranken? Wie bändigt man „eine Meute“, damit
das Lehren und Lernen überhaupt erst möglich wird? Und wie reagiert man richtig, wenn man sich statt als
Pädagoge viel mehr als Dompteur einer wilden Bande fühlt?
Der Praxisratgeber erklärt das komprimiert und auf den Punkt. Das Buch zeigt es Wege auf, langfristig ein
gutes und lernförderliches Verhältnis zu den Schülern zu entwickeln.
____________________
Wolfgang Friedrich, Fit im Schulsport. Basiswissen und Trainingstipps für das Pflichtfach, Spitta Verlag, ca. 80 Seiten, ca. 50 Abb. u. Tab., geheftet - 9,90 EUR (D), ISBN 978-3-941964-32-7
Wie wird man richtig fit, und wie kann Sport mein Leben positiv beeinflussen? Diese und viele andere Fragen beantwortet das neue Lehrbuch für das Pflichtfach Sport im Schulunterricht. Dabei steht die Motivation
im Vordergrund: Die Lektüre motiviert zu einem sportlichen, gesunden Lebensstil. Auf 80 Seiten zeigt sie
übersichtlich und leicht verständlich, wie wichtig Sport ist und welchen Risiken und Krankheiten dieser vorbeugt. Die acht Kapitel umfassen die Themen optimales Fitnesstraining mit den Gesetzmäßigkeiten aus
der Trainingslehre; Aufwärmen und Dehnen; Ausdauer mit der entsprechenden Sporttheorie und praktischen Anleitungen; Krafttraining; Ernährung sowie Doping. Die Kapitel umfassen jeweils die Grundlagen
der Sporttheorie sowie einen Motivations- und Praxisteil, der beschreibt, warum Ausdauer und Kraft wichtig
sind, und wie man sie effektiv trainiert – mit Selbsttests. Der Autor veranschaulicht dies mit Abbildungen
und Tabellen sowie etlichen Trainingstipps und Trainingsprogrammen, welche die Schüler für das eigene
Training einsetzen können – auch zur Vorbereitung auf den Cooper-Test. Neben Fitness-, Kraft-, und Ausdauertraining kommt das in unserer Gesellschaft zunehmend wichtige Thema „gesunde Ernährung“ nicht
zu kurz. Am Ende der Kapitel befinden sich Übungsaufgaben zur Wissenskontrolle und Arbeitsblätter zum
direkten Umsetzen des Gelernten.
Dieses Buch erleichtert Lehrern die Strukturierung und Vorbereitung des Unterrichts. Den Schülern vermittelt die Lektüre, warum es wichtig ist, fit zu sein, um zufrieden im Leben zu stehen – weit über den Schulalltag hinaus.
____________________
Gleich, B., u.a., Englischunterricht im 1. und 2. Schuljahr, Oldenbourg Verlag München,
64 Seiten (Kopiervorlagen) mit Audio-CD, ISBN 978-3-637-00520-4; 19,80 Euro
Die Themen dieses Bandes richten sich nach den Lehrplaninhalten und somit nach den wichtigen Lebensbereichen und Interessen der 1. und 2. Jahrgangsstufe, wie Zahlen, Farben, Schulsachen, Spielzeug, Hobbys, Tiere, Obst und Gemüse, Körper und Kleidung usw. Die enthaltenen Unterrichtsvorschläge nutzen die
Neugier der Kinder auf eine andere Sprache und führen die Schüler behutsam an die englische Sprache
heran. Motivierende Sprechanlässe bahnen einen ersten Grundwortschatz an und schulen das Hörverstehen. Grundsätzlich wird auf das Schriftbild verzichtet, dieses kann aber jederzeit integriert werden. Hinweise zur Unterrichtsgestaltung, zahlreiche kopierfähige Bild-/Wortkarten und Arbeitsblätter sowie eine AudioCD mit sämtlichen Hörtexten erleichtern die Umsetzung. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Übungen
und Spielen angeboten, um den Wortschatz zu vertiefen und zu festigen.
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010
HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK:
Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei
der Regierung möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. jeden Jahres der Regierung vorliegen, damit sie
zum 30.06. bzw. 31.12. wirksam werden.
BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR
zuzüglich Versandkosten.