Allgemeine Geschäftsbedingungen der salesjob Stellenmarkt GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der salesjob Stellenmarkt GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der salesjob Stellenmarkt GmbH § 1 Allgemein Die hier aufgeführten Bedingungen dienen der klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen salesjob und deren Kunden und Nutzern der Internetplattform. Kunden in diesem Sinne sind Auftraggeber, die kostenpflichtige Stellenanzeigen oder Seminardatenbankeinträge schalten, Nutzer ist jeder, der in den veröffentlichen Stellenanzeigen oder Seminardatenbankeinträgen auf der Internetplattform recherchiert. salesjob ist eine Internetplattform zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen sowie Seminar- und Veranstaltungsangeboten. Inseriert werden ausschließlich offene Stellen oder Seminare bzw. Veranstaltungen aus dem Bereich Vertrieb. Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen und Seminardatenbankeinträge ist kostenpflichtig. Ansonsten ist die Internetplattform – insbesondere für Nutzer - allgemein zugänglich und kostenfrei. Die Anzeigen oder Seminardatenbankeinträge schaltenden Unternehmen bzw. Personen werden im Folgenden Auftraggeber, salesjob Auftragnehmer genannt. Bei Schaltung eines Seminardatenbankeintrages kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Seminaranbieter und salesjob zustande. Nimmt ein Nutzer über die salesjob Akademie Angebote und Dienstleistungen der Anbieter oder Partner in Anspruch so kommen die Geschäfte zwischen diesen beiden Parteien (z. B. Seminaranbieter und Nutzer) direkt zustande, d.h. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter treten in Kraft und die gesamte Abwicklung inklusive der Kostenabrechnung erfolgt direkt zwischen diesen beiden Parteien. Die bei der salesjob Akademie veröffentlichten Preise und Angebote der Anbieter und Partner sind unverbindlich und ohne Gewähr. salesjob ist nicht für die Informationen und Angebote der Anbieter oder deren Preisgestaltung verantwortlich. Außerdem trägt salesjob keine Verantwortung für die Erfüllung der veröffentlichten Angebote. § 2 Zustandekommen und Durchführung eines Anzeigenauftrages (1) Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen oder Seminardatenbank einträgen kommt durch einen verbindlichen Anzeigen- bzw. Bestellauftrag zustande, welcher direkt per selbständiger Online Eingabe durch den Auftraggeber oder per Auftrag via Fax, e-Mail, Post oder fernmündlich erteilt/ übermittelt wurde. Im Bereich der Seminardatenbankeinträge gelten fernmündliche Auftragserteilungen nicht. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Auftraggeber ist seitens des Auftragnehmers im Sinne des § 151 Abs. 1 S. 1 BGB nicht erforderlich. Beauftragte und durch den Auftragnehmer angenommene Anzeigenschaltungen werden nach der Bearbeitung durch den Auftragnehmer schnellstmöglich veröffentlicht und in Rechnung gestellt. Online eingegebene Stellenanzeigen werden nach Vergabe eines Passwortes direkt veröffentlicht und in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung von Seminardaten-bankeinträgen erfolgt unmittelbar nach Buchung eines Preispaketes, ein Passwort wird bei der Registrierung vergeben. Mit dem Passwort bekommt der Auftraggeber jederzeit Zugang zu seinen inserierten Daten. Diese können von ihm nach Wunsch inhaltlich bearbeitet, on- oder offline gestellt bzw. verlängert werden. Für die nachträgliche, inhaltliche Bearbeitung gelten die unten genannten Bestimmungen für die Verpflichtungen des Auftraggebers entsprechend. (2) Die Dauer der Anzeigenschaltung beträgt einen Monat, die der Seminardatenbankeinträge entsprechend des gebuchten Paketes entweder 6 oder 12 Monate. Nach Ablauf der gebuchten Laufzeit wird die Anzeige bzw. werden die Seminardatenbankeinträge automatisch offline gestellt. Im Falle einer vorzeitigen offline Stellung durch den Kunden erfolgt keine Gutschrift oder Minderung des Anzeigenpreises bzw. des gebuchten Preispaketes für Seminardatenbankeinträge. Laufzeiten für die Seminardatenbankeinträge können nur zusammenhängend gebucht und nicht über größere Zeiträume verteilt werden. Die geschalteten Anzeigen bzw. Anbieter- und Trainerdaten bleiben weitere 60 Tage im System gespeichert, sind in der Zeit zugänglich und können erneut online gestellt werden, sofern der Auftraggeber nicht der weiteren Speicherung seiner Anzeige bzw. Daten widerspricht. Die erneute Aktivierung der noch gespeicherten Anzeigen oder Anbieter- und Trainerdaten führt zu einer erneuten Rechnungslegung. Die Kosten für die Anzeigen- bzw. Seminardatenbankeintragsschaltung sind online unter der Rubrik Preise und Konditionen veröffentlicht und damit vom Auftraggeber vor Vertragsschluss einsehbar. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte, online einsehbare Preisliste, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes vereinbart. Im Bereich der Seminardatenbankeinträge müssen Anbieter- oder Trainerdaten mit einem Seminarangebot verknüpft sein, sonst werden sie NICHT online angezeigt. Gebuchte Leistungspakete sind nicht übertragbar und können nur vom Auftraggeber genutzt werden. Individuelle Preisvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Vertragsschluss erfolgt konkludent mit der Online-Stellung der Anzeige bzw. des Seminareintrages. (3) Durch Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Anzeigenschaltung oder Verfügbarkeit der Seminardatenbank führen, entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche wie etwa auf Verlängerung der Anzeigen- bzw. Laufzeitdauer oder Minderung, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. (4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anzeige- oder Seminarinhalte im Einzelfall zu prüfen und Anzeigen- bzw. Eintragsaufträge ohne Nennung von Gründen abzulehnen bzw. nach Online Stellung zu deaktivieren. Die Verantwortung für den Inhalt und deren rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich hinsichtlich der Inhalte seiner Stellenanzeigen oder Seminardatenbankeinträge, sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften zu beachten. Dies gilt auch für die Verwendung von Bild- und Tonmaterial, sowie Grafiken, Zeichnungen, Markenzeichen, Logos, Werbung und ähnlichem Material. Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass sämtliche Inhalte und verwendeten Materialien - keine Rechte Dritter verletzen, - frei von jeglichen politischen Angriffen sind, - nicht geeignet sind Dritte zu beleidigen, - nicht illegal oder pornographisch sind oder sonst in diesem Sinne für Minderjährige ungeeignet sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich dabei, sämtliches oben genanntes Material vor Weiterleitung an den Auftragnehmer auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Soweit Nutzungsrechte für die Einstellung der Inhalte und des Materials auf einer öffentlich zugänglichen Internetplattform erforderlich sein sollten, sind diese vom Auftraggeber in eigener Verantwortung einzuholen und gegebenenfalls nachzuweisen und für den Nachweis zu dokumentieren. Sollte der Auftraggeber nachträglich Kenntnis von der rechtsmissbräuchlichen oder rechtswidrigen Inhalten oder Materials seiner Anzeige erlangen, übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung, dieses unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen, um die Anzeigenschaltung entsprechend zu verhindern oder offline zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer hinsichtlich der Geltendmachung sämtlicher Ansprüche Dritter hinsichtlich seiner geschalteten Anzeige freizustellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Anzeigeninhalte auf etwaige Verletzung Rechte Dritter oder sonstigen Rechtsverletzungen zu prüfen. § 2 A Seminarinhalte Das Seminar- oder Veranstaltungsangebot muss vertriebsrelevante bzw. vertriebsunterstützende Themen beinhalten. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber sicher zu stellen, dass für die in der salesjob Seminardatenbank eingetragenen Veranstaltungen keine Seminartrainer eingesetzt werden, die die “Technologie von L. Ron Hubbard” anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. § 3 Haftung Eine Haftung für Schäden wie etwa durch Verlust, Verspätung, Missverständnis oder Verstümmelung bei der Übertragung per Post, Telefon oder anderen elektronischen Möglichkeiten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn diese nachweislich auf (seinem groben Verschulden) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers beruhen oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird. § 4 Externe Links Der Auftragnehmer bietet in online gestellten Anzeigen oder Seminardatenbank-einträgen die Möglichkeit externer Links. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte der verlinkten Webseiten zu überprüfen. Eine Verantwortung für deren Inhalte kann somit nicht übernommen werden. Der Auftragnehmer distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten und macht sich deren Inhalte nicht zu eigen. Dies gilt für alle vom Auftraggeber eingebrachten Links. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Haftungsbeschränkung. § 5 Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich durch Online-Eingabe oder Zusendung von Inhalten für Stellenanzeigen oder Seminardatenbankeinträgen mit der elektronischen Speicherung und Datenverarbeitung einverstanden. Eine Löschung der eingebrachten Daten erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und mit Wirkung für die Zukunft. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen. § 6 Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt am Erstschalttag im Internet bzw. bei Auftragserteilung für Seminardatenbankeinträge, spätestens jedoch 30 Tage nach Vertragsbeginn. Es werden keine rückwirkenden Rabatte gewährt, d.h. Mengen-/ Laufzeitrabatte laut Preisliste können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei Auftragsannahme vereinbart wurden. (2) Zahlungsziel nach Rechnungsdatum sind 10 Tage ohne Abzug. § 7 Online-Werbung, insbesondere Bannerwerbung (1) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht. (2) Lieferfrist, Lieferumfang 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Material für die Durchführung des jeweiligen Werbeauftrages spätestens 5 Werktage vor Kampagnenbeginn zur Verfügung zu stellen. 2. Wenn Werbeaufträge nicht oder falsch durchgeführt werden, weil die benötigte Datei nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet geliefert wurde, wird die vereinbarte Werbung in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu; der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial. (3) Einstellen in den Online-Dienst 1. Die Wiedergabe erfolgt in der bei Online-Diensten üblichen Wiedergabequalität. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen in den Online-Dienst zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich zu reklamieren. 2. Platzierungen in den Online-Diensten werden nach Ermessen des Auftragnehmers festgelegt, es sei denn, Auftraggeber und Auftragnehmer haben schriftlich in der Auftragsbestätigung eine andere Vereinbarung getroffen. (4) Haftungsausfall oder Verschiebung Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. (5) Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. § 8 Schlussbestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommen. Das Gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte. Erfüllungsort ist Berlin. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist auch für Scheck- und Wechselverfahren Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. salesjob behält sich jederzeit die Änderung ihrer AGB vor. Stand: Berlin im September 2015 salesjob Stellenmarkt GmbH Chausseestraße 25 10115 Berlin stellenmarkt@salesjob.de 030 39088-450 Fon 030 39088-355 Fax Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 150171 B Geschäftsführer: Andreas Dickhoff USt-IdNr. DE290378963