Orientierung im Trauerfall.

Transcription

Orientierung im Trauerfall.
Deutsche Bank
Private Banking
Orientierung im Trauerfall.
Was im Trauerfall zu tun ist.
Die schwierigen Aufgaben schrittweise bewältigen.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem
Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in
den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl administrativer und geschäftlicher
Aufgaben konfrontiert. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, alle Anforderungen Schritt
für Schritt zu erledigen. Zur weiteren Unterstützung finden Sie am Ende der
Broschüre eine Gesamtaufstellung wichtiger Formalitäten und Fristen, die Sie
im Zusammenhang mit einem Todesfall beachten sollten. Diese Übersicht hilft
Ihnen, an die wesentlichen Punkte zu denken.
Fachlicher Rat und menschliche Unterstützung sind unerlässlich.
Die Vorgehensweise ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Gegebenenfalls sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Wichtige Dienstleistungen
bieten auch Bestattungsunternehmen. Sie organisieren nicht nur die Beerdigung
und Trauerfeier, sondern übernehmen auf Wunsch auch einige der Aufgaben,
die in diesem Leitfaden angesprochen werden. Auch eine professionelle Trauerbegleitung kann Sie in der schweren Zeit unterstützen. Eine Übersicht relevanter
Ansprechpartner und Adressen ist im Anhang aufgeführt.
Inhalt
Welche amtlichen Bestätigungen wichtig sind.4
Was bei Versicherung und Versorgung zu beachten ist.6
Was bei der Bank zu regeln ist.10
Worauf es bei Haus und Wohnung ankommt.12
Checkliste.14
Erben vertrauensvoll begleiten.
Hat der Verstorbene in einer letztwilligen Verfügung einen Testamentsvollstrecker
eingesetzt, so hat dieser den Nachlass zu verwalten und einen Großteil der in
diesem Leitfaden beschriebenen Aufgaben zu regeln.
Die Deutsche Bank hat 100 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und steht ihren Kunden mit ihrer gesamten Expertise zur Seite. Aber
auch in den Fällen, in denen von unserem verstorbenen Kunden keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, können die Erben die Deutsche Bank im
Nachhinein mit einer Regelung des Nachlasses beauftragen. Wir entlasten die
Erben und unterstützen Sie dabei, dass der Letzte Wille unseres Kunden kompetent umgesetzt wird. Gerne informiert Sie Ihr persönlicher Berater Private
Banking über das Angebot unserer Experten.
2
3
Amtliche Dokumente und wozu sie benötigt werden.
Sterbeurkunde.
Um die Sterbeurkunde zu beantragen, werden folgende Unterlagen
des Verstorbenen benötigt:
Familienstand
des Verstorbenen
Ledig
Verheiratet
Geschieden
Totenschein
×
×
×
×
Personalausweis / Reisepass
×
×
×
×
Geburtsurkunde
×
×
×
×
Heiratsurkunde
(Familienstammbuch)
Scheidungsurkunde
×
Sterbeurkunde des
vorverstorbenen
Ehepartners
Welche amtlichen Bestätigungen
wichtig sind.
Verwitwet
×
Mit Hilfe des Erbscheins weisen Erben ihre Berechtigung
nach und können so ihre Ansprüche geltend machen.
Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz
oder Aufenthaltsort des Verstorbenen. Den Antrag können
Sie mündlich oder schriftlich stellen. Dabei müssen Sie in
der Regel Personalausweis, Sterbeurkunde und Familienstammbuch des Verstorbenen vorlegen.
Erbschein.
Damit in dieser schweren Zeit nichts vergessen wird.
Angesichts eines Trauerfalls erscheint nichts mehr wirklich wichtig. Doch leider
müssen einige Dinge erledigt, vor allem amtliche Stellen informiert werden.
Zudem gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Um es Ihnen etwas
leichter zu machen, haben wir im Folgenden aufgeführt, was am dringlichsten
ist. Und wo Sie die benötigten amtlichen Bestätigungen erhalten.
Zum Nachweis der Erbenstellung ist die Beantragung
eines mit Kosten verbundenen Erbscheins aber nicht in
jedem Fall erforderlich. So kann zum Beispiel auch die
Vorlage einer beglaubigten Abschrift des eröffneten
Testaments zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll ausreichen, wenn aus dem Testament die Erbfolge eindeutig hervorgeht.
Testament.
Möglichkeiten der Testamentsverwahrung:
4
Zur Regelung des Nachlasses benötigen Sie die Sterbeurkunde – die amtliche Bestätigung des Todesfalls. Sie
dient bei fast allen weiteren Schritten als Nachweis.
Laut Gesetz müssen Sie spätestens am dritten Werktag
nach dem Todestag das Standesamt informieren, in dessen
Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Dort können Sie die
Sterbeurkunde beantragen. Auf Wunsch übernehmen
auch Bestattungsunternehmen diese Aufgabe. Da Sie die
Sterbeurkunde häufig als Nachweis brauchen werden,
lassen Sie sich am besten gleich mehrere Ausfertigungen
ausstellen.
Testamentsform
Errichtung
Verwahrung
Erfassung im
Zentralen
Testamentsregister
Öffentliches
Testament
Notariell
Amtliche
Verwahrung
Amtsgericht
Ja
Eigenhändiges
Testament
Handschriftlich,
eigenhändig,
unterschrieben
Eigenverwahrung
(auch
amtliche
Verwahrung
auf Wunsch
möglich)
Nein
(bei amtlicher
Verwahrung: Ja)
Liegt Ihnen ein Testament des Verstorbenen vor, so sind
Sie verpflichtet, dieses unverzüglich dem Nachlassgericht
zur Eröffnung auszuhändigen. Auch hier ist das Amtsgericht
zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten
Wohnsitz oder Aufenthaltsort hatte. Bei amtlich verwahrten
letztwilligen Verfügungen erfolgt über das seit 2012 eingerichtete Zentrale Testamentsregister (ZTR) eine Benachrichtigung an die Verwahrstelle des Testaments. Von den
Standesämtern in Deutschland wird das Testamentsregister
über jeden Todesfall informiert. Im Falle eines notariellen
Testaments oder Erbvertrags können auch Sie das Nachlassgericht über den zuständigen Notar informieren.
5
Anträge, Benachrichtigungen und Meldefristen.
Was bei Versicherung
und Versorgung zu beachten ist.
Weil Sie auch an die Zukunft denken müssen.
Der Verlust eines geliebten Menschen hat gravierende Auswirkungen auf die
eigene Zukunft. Nicht nur emotional. Insbesondere die Versicherungssituation
des Verstorbenen kann auch Ihre persönliche Zukunft betreffen. Es ist in jedem
Fall unerlässlich, die entsprechenden Versicherungsgesellschaften sowie
Versorgungseinrichtungen möglichst schnell zu informieren.
Lebens- und Rentenversicherungen.
Bestehen private Kapital- oder Risikolebensversicherungen
des Verstorbenen, können entsprechende Leistungen fällig
werden. Hat der Verstorbene eine private Rentenversicherung abgeschlossen, erhalten Sie als Erbe oder vertraglich
Begünstigter womöglich auch hieraus Zahlungen. Deshalb
sollten Sie die Versicherungsgesellschaft umgehend
schriftlich informieren.
Sachversicherungen.
Sachversicherungen des Verstorbenen, wie beispielsweise
Hausrat-, Feuer- oder Kfz-Versicherungen, können ebenfalls vorliegen. Die entsprechenden Gesellschaften sind
so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Waren Sie
oder weitere Angehörige mitversichert, können Sie diese
Versicherungen entweder kündigen oder auf Ihren Namen
umschreiben lassen. Dafür reicht meist ein formloser Antrag.
Weitere Versorgungseinrichtungen.
Auch die Krankenkasse sollten Sie informieren. Falls Sie
über den Verstorbenen mitversichert waren, müssen Sie
sich innerhalb der nächsten zwei Monate entscheiden, ob
Sie die Versicherung fortsetzen wollen.
Wurde der Tod durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder
durch eine anerkannte Berufskrankheit verursacht, benachrichtigt der Arbeitgeber die zuständige Berufsgenossenschaft. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dann eine
Hinterbliebenenrente, Sterbegeld sowie die Kosten einer
eventuellen Überführung des Verstorbenen.
Auch Leistungen aus der privaten Unfallversicherung
werden fällig, wenn eine Todesfallleistung vereinbart wurde.
Die Versicherung sollte innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden.
Eine Aufstellung der wichtigsten Versicherungen mit den
jeweiligen Meldefristen und erforderlichen Unterlagen
finden Sie in der Übersicht im Anhang.
6
7
Sterbegeld.
Anfang 2004 wurde der Zuschuss zu den Bestattungskosten, das sogenannte Sterbegeld, aus dem Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Allerdings
bieten die gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile in
Kooperation mit Versicherungsunternehmen eine private
Sterbegeldversicherung an. Spezielle Sterbekassen und
Beihilfestellen für Beamte zahlen außerdem noch Sterbegeld bis zu einer bestimmten Summe. Falls eine Leistung
vereinbart wurde, unterrichten Sie die betreffenden Stellen
daher möglichst unverzüglich über den Todesfall.
Witwenrente.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Verstorbene
bei einem Bestattungsinstitut einen sogenannten
Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dann
hat er zu Lebzeiten sowohl die Bestattung selbst als auch
deren Bezahlung bis zu einer gewissen Höhe geregelt.
Hinterbliebenenrente.
8
War der Verstorbene mindestens fünf Jahre gesetzlich
rentenversichert oder hat er bereits Rente bezogen, haben
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter
bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Die sogenannte Witwen- oder Waisenrente wird beim zuständigen Rentenversicherungsträger,
wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung,
beantragt. Auch die Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen sowie gesetzlichen Krankenkassen nehmen
die Anträge entgegen und beantworten Ihre Fragen.
Die Rentenzahlung beginnt mit dem Todestag des Ehegatten, sofern er noch keine Rente bezogen hat. War der
Verstorbene bereits Rentner, erhalten Sie das Geld erstmals zu Beginn des auf den Todestag folgenden Monats.
Wie hoch die Rentenzahlungen sein werden, hängt von
Ihrer persönlichen Situation ab.
Als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner können
Sie eine „große“ oder „kleine“ Witwenrente beziehen,
wenn Ihre Ehe mindestens ein Jahr bestand. Haben Sie
selbst ein bestimmtes Lebensalter erreicht (Stand 2014:
45 Lebensjahre + 3 Monate; zukünftig stufenweise
Anhebung auf das 47. Lebensjahr) oder sind Sie vermindert
erwerbsfähig, erhalten Sie die „große“ Witwenrente. Diese
wird auch gezahlt, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren oder
ein behindertes Kind erziehen. Falls der verstorbene Ehepartner noch berufstätig war, beträgt die „große“ Witwenrente grundsätzlich 55 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung. War der Verstorbene bereits Rentner, werden
55 % seiner Rente gezahlt. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (abhängig vom Geburtsjahr und dem Jahr der
Eheschließung) kann die Witwenrente auch 60 % der
Rente betragen. Sind die Voraussetzungen für die „große“
Witwenrente nicht erfüllt, erhalten Sie als Ehepartner
24 Monate lang die „kleine“ Witwenrente in Höhe von
25 % des jeweiligen Rentenanspruchs.
Falls Sie eigene Einkünfte beziehen oder Ihr Ehepartner
vor Vollendung des 63. Lebensjahres verstirbt, kann sich
die Witwenrente vermindern.
Vorauszahlung.
Hat der Verstorbene bereits Rente erhalten, werden dem
Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner in den
ersten drei Monaten nach dem Todesfall die bisherigen
Leistungen in voller Höhe weitergezahlt. Diese drei
Monatsrenten können Sie sich auch als Vorschuss von
der Deutschen Rentenversicherung auszahlen lassen.
Hierfür müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod
einen Antrag beim Rentenservice der Deutschen Post
stellen, der für die Abwicklung zuständig ist. Die ersten
drei Monatsrenten, das sogenannte Sterbevierteljahr,
werden dann in der Regel sofort überwiesen. Der Antrag
auf Vorschuss gilt gleichzeitig als Antrag auf Witwen- oder
Witwerrente.
9
Die wichtigsten Formalitäten.
Verfügungsberechtigung.
Sie können grundsätzlich ohne weitere Nachweise über
ein Konto oder Depot des Verstorbenen verfügen, wenn
Sie mit ihm ein Gemeinschaftskonto oder -depot mit
Einzelverfügungsberechtigung geführt haben oder eine
Bankvollmacht für den Todesfall oder über den Todesfall
hinaus besitzen. Trifft dies nicht zu, können Sie aus rechtlichen Gründen grundsätzlich erst Auskünfte über das
Vermögen erhalten und darüber verfügen, wenn Sie eine
beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments / Erbvertrags mit dem Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein
im Original vorlegen und keine Testamentsvollstreckung
angeordnet ist.
Daueraufträge und Einzugsermächtigungen.
Daueraufträge und SEPA-Lastschriftmandate enden
grundsätzlich nicht mit dem Tod des Kontoinhabers. Ein
Widerruf beziehungsweise eine Löschung muss gegebenenfalls von Ihnen, als Mitkontoinhaber, Erbe oder Bevollmächtigter, veranlasst werden. Damit Sie sich rasch einen
Überblick verschaffen und entscheiden können, erstellen
die Banken Ihnen auf Wunsch eine aktuelle Übersicht
aller Daueraufträge und SEPA-Lastschriftmandate. Je
eher Sie Daueraufträge und SEPA-Lastschriftmandate
widerrufen, desto weniger müssen Sie sich um die
Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge kümmern.
Service der Deutschen Bank.
Ihr Berater bei der Deutschen Bank hilft Ihnen, die Kontoverbindungen des Verstorbenen bei der Deutschen Bank
zu regeln:
Was bei der Bank zu regeln ist.
Ihr Berater hilft Ihnen gerne.
Ein nächster Schritt betrifft die finanziellen Angelegenheiten: Alle Banken, mit
denen der Verstorbene in Geschäftsbeziehung stand, sollten sobald wie möglich
benachrichtigt werden. Ihr Berater bei der Deutschen Bank hilft Ihnen, sich einen
Überblick zu verschaffen bzw. die Kontoverbindungen zu regeln. Zudem bieten
wir Ihnen einen Service an, der Sie rund um das komplexe Thema Nachlassregelung informiert und unterstützt.
■
Er
erstellt Ihnen in der Filiale eine aktuelle Übersicht
aller Daueraufträge und Abbuchungen durch SEPALastschriftmandate.
■
Zudem erhalten Sie eine Aufstellung der Vermögenswerte, die Ihr Berater auf Wunsch gerne mit Ihnen
bespricht.
Vermögenswerte.
10
Alle Banken sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet,
die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Nachlass dem für
die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Wenn Sie sich als Erbe oder Bevollmächtigter des Verstorbenen ausweisen (Testament / Erbvertrag oder
Erbschein, siehe oben), erhalten Sie von der Bank eine
Kopie dieser Vermögensaufstellung.
11
Das Wichtigste zu Miete und Eigentum.
Wohneigentum.
Lebte der Verstorbene in einer eigenen Wohnung oder
einem eigenen Haus, fällt die Immobilie grundsätzlich in
den Nachlass und wird nach dem Willen des Verstorbenen vererbt.
Mietwohnung oder -haus.
Hat der Verstorbene zur Miete gewohnt, so besteht das
Vertragsverhältnis insbesondere mit Ehegatten und
eingetragenen Lebenspartnern fort, wenn sie einen
gemeinsamen Haushalt geführt haben. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Mietvertrag gemeinsam oder nur
vom Verstorbenen unterschrieben wurde.
Auch andere Familienangehörige, die mit dem Verstorbenen
in einer Wohnung gelebt haben, können das Mietverhältnis auf Dauer fortsetzen, wenn sie dies dem Vermieter mitteilen. Möchten sie das Mietverhältnis beenden, ist es
ausreichend, den Vermieter innerhalb eines Monats nach
Kenntnis vom Tod des Mieters darüber zu informieren.
Worauf es bei Haus
und Wohnung ankommt.
Hat der Verstorbene allein gewohnt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen ohne Einschränkung. In diesem
Fall können sowohl Sie als auch der Vermieter den
Vertrag entsprechend kündigen.
Wir verschaffen Ihnen den nötigen Überblick.
Im Trauerfall kommen auf die Hinterbliebenen viele bürokratische Aufgaben zu –
insbesondere wenn der Verstorbene allein gewohnt hat. Abhängig von seiner
Wohnsituation müssen Miet- und andere Verträge gekündigt und der Haushalt
aufgelöst werden.
12
Auflösung des Haushalts.
Wird der Haushalt aufgelöst, sollten Sie unverzüglich die
Verträge mit den Strom-, Gas- und Wasserversorgern
kündigen. Denken Sie auch daran, Zeitungsabonnements
zu beenden sowie Telefon, Radio und Fernseher abzumelden. Wichtig ist, gegebenenfalls einen Nachsendeantrag
für die Post des Verstorbenen an Ihre Adresse zu stellen.
13
Checkliste:
Was nach einem Sterbefall zu tun ist.
Amtliche Bestätigungen / Bestattung / Benachrichtigung.
Totenschein
Frist
Zuständig
Unverzüglich
■
Hausarzt,
Erforderliche
Unterlagen
Nachlassabwicklung.
Für Ihre
persönlichen
Notizen
Sonstiges
Ausgestellt am
Krankenhausarzt
Sterbeurkunde
Spätestens
am dritten
auf den Tod
folgenden
Werktag
■
Standesamt,
in
dessen Bezirk sich
der Sterbefall
ereignet hat
■
Friedhofsamt / Bestattung
-verwaltung
■ Pfarramt
■
Friedhofsamt / Feuerbestattung
Todesanzeigen
Arbeits- / Dienstvertrag
-verwaltung
■ Pfarramt
Unverzüglich
Unverzüglich
..........................
■
Totenschein
■
Wird
in der Regel
vom Bestattungsunternehmen
Verstorbenen
■
beantragt
Ggf. Geburts■
urkunde
Anzeigepflichtig:
■
Krankenhaus,
Personalausweis
Alten- und
oder Reisepass
Pflegeheim,
des Verstorbenen
Angehörige,
Wohnungsinhaber oder jede
Person, die beim
Tod anwesend
war oder davon
erfahren hat
■
Familienbuch
des
■
Sterbeurkunde
■
Ggf. Urkunde
über Erbkaufgrab
■
Sterbeurkunde
■ Ggf. Testament
■
Ggf. Genehmigung der Polizei
bzw. Ordnungsbehörde
■
Private
Termin wird
vom Amtsgericht
festgesetzt
■
Amtsgericht
■
Sterbeurkunde
..........................
Datum:
..........................
in der Regel
vom Bestattungs- Formalitäten
erledigt am
unternehmen
durchgeführt
..........................
(Nachlassgericht)
sowie in BadenWürttemberg die
verwahrenden
Notariate
■
Amtsgericht
(Nachlassgericht)
sowie in BadenWürttemberg die
verwahrenden
Notariate
Ort:
■
Wird
Ausschlagen der Grundsätzlich
Erbschaft
6 Wochen ab
Kenntnis des
Erbfalls und
dem Grund
der Berufung
■
Amtsgericht
Anzeige an das
Finanzamt
■
Örtlich
3 Monate ab
Kenntnis des
Erbfalls
■
Sämtliche
Testamente
■
Erbverträge
■
Sterbeurkunde
■
Testamente
oder
Erbvertrag
vom
Bestattungsunternehmen
durchgeführt
Formalitäten
erledigt am
..........................
Ort:
Auffinden
eigenhändiger
Testamente:
unverzügliche
Ablieferung bei
Nachlassgericht
..........................
Datum:
..........................
■
Kosten
sind
abhängig vom
Nachlasswert
Ausgestellt am
des Antragstellers
..........................
■
Bei
Vorliegen
eines Testaments /
Erbvertrags: Frist
beginnt nicht vor Erledigt am
Testaments..........................
eröffnung
■
Formblatt
des
Finanzamts
Erledigt am
..........................
Versicherung und Versorgung.
■
Übernimmt
Aufgegeben
am
..........................
Lebensversicherung
Frist
Zuständig
Erforderliche
Unterlagen
Unverzüglich
■
Aus
■
Sterbeurkunde
in der
Regel das
Bestattungsunternehmen
Erledigt am
den Unterlagen
ersichtliche
Versicherungsgesellschaft
Sonstiges
Für Ihre
persönlichen
Notizen
■
Versicherungs-
police
■
Ggf. Beitrags-
quittung
■Ärztliches Attest
..........................
über die Todesursache
Risikolebensversicherung
(aus Bausparvertrag oder
Darlehensvertrag)
Unverzüglich
■
Aus
den Unterlagen
ersichtliche
Versicherungsgesellschaft
Erledigt am
..........................
■
Sterbeurkunde
■
Versicherungs-
police
■
Ggf. Beitrags-
quittung
■Ärztliches Attest
über die Todesursache
14
■
Bei
■
Personalausweis
(Nachlassgericht)
für die
Erbschaftsteuer
zuständiges Finanzamt
Sonstiges
Für Ihre
persönlichen
Notizen
■
Wird
auf
Wunsch das
Bestattungsunternehmen
■
Sterbeurkunde
Zuständig
Erbschein
■
Übernimmt
Druckerei
■
Zeitungen je nach
Wunsch
■
Arbeitgeber
Testamentseröffnung
Frist
Erforderliche
Unterlagen
Erledigt am
..........................
15
Versicherung und Versorgung.
(Private) Unfallversicherung
(bei Unfall)
Versicherung und Versorgung.
Frist
Zuständig
Erforderliche
Unterlagen
2 Tage nach
Eintritt des
Todes
■
Aus
■
Sterbeurkunde
den Unterlagen
ersichtliche
Versicherungsgesellschaft
Sonstiges
■
Versicherungs-
police
■
Ärztliches Attest
Sonstige
Versicherungen
(Hausrat,
Haftpflicht,
Rechtsschutz,
Kfz etc.)
16
Unverzüglich
Weiterzahlung
von Prämien
bei Personenversicherungen
zugunsten von
Angehörigen
Unverzüglich
Berufsgenossenschaft
(bei Unfall)
Unverzüglich
Sterbekasse
Unverzüglich
den Unterlagen
ersichtliche
Versicherungsgesellschaft
■
Jeweilige
Versicherungsgesellschaft
■
Sterbeurkunde
■
Versicherungs-
police
■
Ggf. Beitragsquittung
■
Ärztliches Attest
über die Todesursache
Frist
Zuständig
Erforderliche
Unterlagen
Gesetzliche
Rentenversicherung
Unverzüglich
■
Versicherungsämter
■
Sterbeurkunde
Witwen- / Waisenrente
Unverzüglich
der Städte / Gemeinden
..........................
■
Übernimmt
auf
Wunsch das
Bestattungsunternehmen
Erledigt am
Krankenversicherung
Unverzüglich
..........................
■
Deutsche
Rentenversicherung oder
Versicherungsämter
der Städte /
Gemeinden
■
Aus
den Unterlagen
ersichtliche
Versicherungsgesellschaft
Sterbegeld
(private Versicherung,
Sterbekasse,
Beihilfestellen)
Unverzüglich
Antrag auf
Fortzahlung
der Rente des
Verstorbenen
für 3 Monate
Ein Monat
nach dem
Tod
den Unterlagen
ersichtlich
■
Aus
den Unterlagen
ersichtlich
■
Rentenservice
der
Deutschen Post
Benachrichtigt
am
..........................
■
Sterbeurkunde
■
Letzter
Rentenbescheid
Beantragt am
..........................
■
Sterbeurkunde
■
Information
erfolgt in der
Regel durch den
Bestatter
Benachrichtigt
am
..........................
■
Versicherungs-
police
Bankverbindung.
..........................
■
Aus
■
Information
Für Ihre
persönlichen
Notizen
■
Sterbeurkunde
Erledigt am
■
Arbeitgeber
Sonstiges
erfolgt in der
Regel durch den
Bestatter
Erledigt am
über die Todesursache
■
Aus
Für Ihre
persönlichen
Notizen
■
Sterbeurkunde
■
Information
erfolgt in der Regel
durch den Arzt
bzw. Bestatter
■
Sterbeurkunde
■
Wird
■
Sterbeurkunde
■
Wird
Rentenbescheid
..........................
..........................
über
Bestattungskosten
■
Sterbeurkunde
■
Letzter
Erledigt am
Beantragt am
■
Police
■
Beleg
Frist
Unverzüglich
Feststellung
von Bankverbindungen
und Benachrichtigung
Zuständig
Erforderliche
Unterlagen
■
Bank
■
Sterbeurkunde
■
Beglaubigte
Abschrift des
eröffneten
Testaments / Erbvertrags mit
zugehörigem
Eröffnungsprotokoll oder
Erbschein,
Ausfertigung des
Erbscheins
auf Wunsch
auch vom
Beantragt am
Bestattungsunternehmen
..........................
durchgeführt
auf Wunsch
auch vom
Beantragt am
Bestattungsunternehmen
..........................
beantragt
Überprüfung und Unverzüglich
ggf. Löschung
von Daueraufträgen und
Lastschriften
(ggf. Vermögensübersicht)
■
Bank
■Einziehende
Stelle / Empfänger
Sonstiges
Für Ihre
persönlichen
Notizen
Für Verfügungen
prüfen, ob eine
■
Vollmacht für den
Todesfall,
■
Vollmacht über
den Tod hinaus,
■
sonstige Vollmacht
besteht
Erledigt am
..........................
■
Beglaubigte
Abschrift des
eröffneten
Testaments / Erbvertrags mit
zugehörigem
Eröffnungsprotokoll oder
Erbschein,
Ausfertigung des
Erbscheins
Erledigt am
..........................
17
Wichtige Adressen.
Haus und Wohnung.
Frist
Zuständig
Erforderliche
Unterlagen
Ein Monat nach
Kenntnis vom Tod
■
Vermieter
■
Sterbeurkunde
Rundfunk /
Fernsehen
Unverzüglich
■
Beitragsservice
Strom
Unverzüglich
Mietvertrag
Unverzüglich
von ARD,
ZDF und Deutschlandradio
■
Energieversorgungs-
■
Sterbeurkunde
■
Gasversorgungs-
Unverzüglich
■
Wasserwerke
Bestatter
■
Bundesnotarkammer
■
Bundesverband
Mohrenstraße 34
10117 Berlin
Telefon (030) 3838660
E-Mail bnotk@bnotk.de
Internet www.bnotk.de
Deutscher Bestatter
Volmerswerther Straße 79
40221 Düsseldorf
Telefon (0211) 16008-10
E-Mail info@bestatter.de
Internet www.bestatter.de
Erledigt am
..........................
■
Sterbeurkunde
Erledigt am
..........................
■
Sterbeurkunde
unternehmen
Wasser
Erledigt am
..........................
unternehmen
Gas
Für Ihre
persönlichen
Notizen
Notare
Erledigt am
..........................
■
Sterbeurkunde
Erledigt am
Rechtsanwälte
Rentenversicherung
■
Bundesrechtsanwaltskammer
■
Deutsche
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon (030) 284939-0
E-Mailzentrale@brak.de
Internetwww.brak.de
Rentenversicherung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon (0800) 100048070
Internetwww.deutsche-rentenversicherung.de
..........................
Telefon /
Mobilfunk /
Internet
Unverzüglich
Zeitungsabonnement
Unverzüglich
Vereine
Je nach Satzung
■
Zuständiges
Kommunikationsunternehmen
■
Zeitungsverlag
■
Sterbeurkunde
Erledigt am
..........................
■
Sterbeurkunde
Erledigt am
..........................
■
Jeweiliger
Verein
■
Sterbeurkunde
■
Jeweilige
Gewerkschaft
■
Sterbeurkunde
Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon (030) 726152-0
E-Maildav@anwaltverein.de
Internetwww.anwaltverein.de
Psychologische Beratungsstellen
■
TelefonSeelsorge
(0800) 1110111 oder
(0800) 1110222
Internetwww.telefonseelsorge.de
Erledigt am
..........................
Gewerkschaften Je nach Satzung
■
Deutscher
Erledigt am
..........................
Steuerberater
Informationen zum Erbrecht
■
Deutscher
Steuerberaterverband e.V.
„Haus der Verbände“
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon (030) 27876-2
E-MailDStV.Berlin@dstv.de
Internetwww.dstv.de
■
DVEV
– Deutsche Vereinigung für
Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Hauptstraße 18
74918 Angelbachtal / Heidelberg
Telefon (07265) 9134-14
E-Maildvev@erbrecht.de
Internetwww.dvev.de
■
Bundessteuerberaterkammer
Behrenstraße 42
10117 Berlin
Telefon (030) 240087-0
E-Mailzentrale@bstbk.de
Internetwww.bstbk.de
18
■
Zentrales
Testamentsregister bei der
Bundesnotarkammer
Kronenstraße 42
10117 Berlin
Telefon (0800) 3550700
E-Mailinfo@testamentsregister.de
Internetwww.testamentsregister.de
19
Notizen.
20
Notizen.
21
Notizen.
22
Notizen.
23
Sprechen Sie mit uns.
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar –
ob in einer unserer über 700 Filialen,
per Telefon oder online.
Filiale deutsche-bank.de/filialfinder
Telefon (069) 910-10000, 24h-Kundenservice
Internet deutsche-bank.de/privatebanking
Social
Media
002 82 850 17 · 06/14
Soweit in dieser Broschüre von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies
auf die Angebote der Deutsche Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und
Geschäftskunden AG.