Orientierung im Trauerfall.
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Orientierung im Trauerfall.
Deutsche Bank Private Banking Orientierung im Trauerfall. Was im Trauerfall zu tun ist. Die schwierigen Aufgaben schrittweise bewältigen. Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl administrativer und geschäftlicher Aufgaben konfrontiert. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, alle Anforderungen Schritt für Schritt zu erledigen. Zur weiteren Unterstützung finden Sie am Ende der Broschüre eine Gesamtaufstellung wichtiger Formalitäten und Fristen, die Sie im Zusammenhang mit einem Todesfall beachten sollten. Diese Übersicht hilft Ihnen, an die wesentlichen Punkte zu denken. Fachlicher Rat und menschliche Unterstützung sind unerlässlich. Die Vorgehensweise ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Gegebenenfalls sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Wichtige Dienstleistungen bieten auch Bestattungsunternehmen. Sie organisieren nicht nur die Beerdigung und Trauerfeier, sondern übernehmen auf Wunsch auch einige der Aufgaben, die in diesem Leitfaden angesprochen werden. Auch eine professionelle Trauerbegleitung kann Sie in der schweren Zeit unterstützen. Eine Übersicht relevanter Ansprechpartner und Adressen ist im Anhang aufgeführt. Inhalt Welche amtlichen Bestätigungen wichtig sind.4 Was bei Versicherung und Versorgung zu beachten ist.6 Was bei der Bank zu regeln ist.10 Worauf es bei Haus und Wohnung ankommt.12 Checkliste.14 Erben vertrauensvoll begleiten. Hat der Verstorbene in einer letztwilligen Verfügung einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, so hat dieser den Nachlass zu verwalten und einen Großteil der in diesem Leitfaden beschriebenen Aufgaben zu regeln. Die Deutsche Bank hat 100 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und steht ihren Kunden mit ihrer gesamten Expertise zur Seite. Aber auch in den Fällen, in denen von unserem verstorbenen Kunden keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, können die Erben die Deutsche Bank im Nachhinein mit einer Regelung des Nachlasses beauftragen. Wir entlasten die Erben und unterstützen Sie dabei, dass der Letzte Wille unseres Kunden kompetent umgesetzt wird. Gerne informiert Sie Ihr persönlicher Berater Private Banking über das Angebot unserer Experten. 2 3 Amtliche Dokumente und wozu sie benötigt werden. Sterbeurkunde. Um die Sterbeurkunde zu beantragen, werden folgende Unterlagen des Verstorbenen benötigt: Familienstand des Verstorbenen Ledig Verheiratet Geschieden Totenschein × × × × Personalausweis / Reisepass × × × × Geburtsurkunde × × × × Heiratsurkunde (Familienstammbuch) Scheidungsurkunde × Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners Welche amtlichen Bestätigungen wichtig sind. Verwitwet × Mit Hilfe des Erbscheins weisen Erben ihre Berechtigung nach und können so ihre Ansprüche geltend machen. Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Verstorbenen. Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen. Dabei müssen Sie in der Regel Personalausweis, Sterbeurkunde und Familienstammbuch des Verstorbenen vorlegen. Erbschein. Damit in dieser schweren Zeit nichts vergessen wird. Angesichts eines Trauerfalls erscheint nichts mehr wirklich wichtig. Doch leider müssen einige Dinge erledigt, vor allem amtliche Stellen informiert werden. Zudem gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Um es Ihnen etwas leichter zu machen, haben wir im Folgenden aufgeführt, was am dringlichsten ist. Und wo Sie die benötigten amtlichen Bestätigungen erhalten. Zum Nachweis der Erbenstellung ist die Beantragung eines mit Kosten verbundenen Erbscheins aber nicht in jedem Fall erforderlich. So kann zum Beispiel auch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des eröffneten Testaments zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll ausreichen, wenn aus dem Testament die Erbfolge eindeutig hervorgeht. Testament. Möglichkeiten der Testamentsverwahrung: 4 Zur Regelung des Nachlasses benötigen Sie die Sterbeurkunde – die amtliche Bestätigung des Todesfalls. Sie dient bei fast allen weiteren Schritten als Nachweis. Laut Gesetz müssen Sie spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag das Standesamt informieren, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Dort können Sie die Sterbeurkunde beantragen. Auf Wunsch übernehmen auch Bestattungsunternehmen diese Aufgabe. Da Sie die Sterbeurkunde häufig als Nachweis brauchen werden, lassen Sie sich am besten gleich mehrere Ausfertigungen ausstellen. Testamentsform Errichtung Verwahrung Erfassung im Zentralen Testamentsregister Öffentliches Testament Notariell Amtliche Verwahrung Amtsgericht Ja Eigenhändiges Testament Handschriftlich, eigenhändig, unterschrieben Eigenverwahrung (auch amtliche Verwahrung auf Wunsch möglich) Nein (bei amtlicher Verwahrung: Ja) Liegt Ihnen ein Testament des Verstorbenen vor, so sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich dem Nachlassgericht zur Eröffnung auszuhändigen. Auch hier ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort hatte. Bei amtlich verwahrten letztwilligen Verfügungen erfolgt über das seit 2012 eingerichtete Zentrale Testamentsregister (ZTR) eine Benachrichtigung an die Verwahrstelle des Testaments. Von den Standesämtern in Deutschland wird das Testamentsregister über jeden Todesfall informiert. Im Falle eines notariellen Testaments oder Erbvertrags können auch Sie das Nachlassgericht über den zuständigen Notar informieren. 5 Anträge, Benachrichtigungen und Meldefristen. Was bei Versicherung und Versorgung zu beachten ist. Weil Sie auch an die Zukunft denken müssen. Der Verlust eines geliebten Menschen hat gravierende Auswirkungen auf die eigene Zukunft. Nicht nur emotional. Insbesondere die Versicherungssituation des Verstorbenen kann auch Ihre persönliche Zukunft betreffen. Es ist in jedem Fall unerlässlich, die entsprechenden Versicherungsgesellschaften sowie Versorgungseinrichtungen möglichst schnell zu informieren. Lebens- und Rentenversicherungen. Bestehen private Kapital- oder Risikolebensversicherungen des Verstorbenen, können entsprechende Leistungen fällig werden. Hat der Verstorbene eine private Rentenversicherung abgeschlossen, erhalten Sie als Erbe oder vertraglich Begünstigter womöglich auch hieraus Zahlungen. Deshalb sollten Sie die Versicherungsgesellschaft umgehend schriftlich informieren. Sachversicherungen. Sachversicherungen des Verstorbenen, wie beispielsweise Hausrat-, Feuer- oder Kfz-Versicherungen, können ebenfalls vorliegen. Die entsprechenden Gesellschaften sind so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Waren Sie oder weitere Angehörige mitversichert, können Sie diese Versicherungen entweder kündigen oder auf Ihren Namen umschreiben lassen. Dafür reicht meist ein formloser Antrag. Weitere Versorgungseinrichtungen. Auch die Krankenkasse sollten Sie informieren. Falls Sie über den Verstorbenen mitversichert waren, müssen Sie sich innerhalb der nächsten zwei Monate entscheiden, ob Sie die Versicherung fortsetzen wollen. Wurde der Tod durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder durch eine anerkannte Berufskrankheit verursacht, benachrichtigt der Arbeitgeber die zuständige Berufsgenossenschaft. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dann eine Hinterbliebenenrente, Sterbegeld sowie die Kosten einer eventuellen Überführung des Verstorbenen. Auch Leistungen aus der privaten Unfallversicherung werden fällig, wenn eine Todesfallleistung vereinbart wurde. Die Versicherung sollte innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Eine Aufstellung der wichtigsten Versicherungen mit den jeweiligen Meldefristen und erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Übersicht im Anhang. 6 7 Sterbegeld. Anfang 2004 wurde der Zuschuss zu den Bestattungskosten, das sogenannte Sterbegeld, aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Allerdings bieten die gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile in Kooperation mit Versicherungsunternehmen eine private Sterbegeldversicherung an. Spezielle Sterbekassen und Beihilfestellen für Beamte zahlen außerdem noch Sterbegeld bis zu einer bestimmten Summe. Falls eine Leistung vereinbart wurde, unterrichten Sie die betreffenden Stellen daher möglichst unverzüglich über den Todesfall. Witwenrente. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Verstorbene bei einem Bestattungsinstitut einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dann hat er zu Lebzeiten sowohl die Bestattung selbst als auch deren Bezahlung bis zu einer gewissen Höhe geregelt. Hinterbliebenenrente. 8 War der Verstorbene mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert oder hat er bereits Rente bezogen, haben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Die sogenannte Witwen- oder Waisenrente wird beim zuständigen Rentenversicherungsträger, wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung, beantragt. Auch die Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen sowie gesetzlichen Krankenkassen nehmen die Anträge entgegen und beantworten Ihre Fragen. Die Rentenzahlung beginnt mit dem Todestag des Ehegatten, sofern er noch keine Rente bezogen hat. War der Verstorbene bereits Rentner, erhalten Sie das Geld erstmals zu Beginn des auf den Todestag folgenden Monats. Wie hoch die Rentenzahlungen sein werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner können Sie eine „große“ oder „kleine“ Witwenrente beziehen, wenn Ihre Ehe mindestens ein Jahr bestand. Haben Sie selbst ein bestimmtes Lebensalter erreicht (Stand 2014: 45 Lebensjahre + 3 Monate; zukünftig stufenweise Anhebung auf das 47. Lebensjahr) oder sind Sie vermindert erwerbsfähig, erhalten Sie die „große“ Witwenrente. Diese wird auch gezahlt, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren oder ein behindertes Kind erziehen. Falls der verstorbene Ehepartner noch berufstätig war, beträgt die „große“ Witwenrente grundsätzlich 55 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung. War der Verstorbene bereits Rentner, werden 55 % seiner Rente gezahlt. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (abhängig vom Geburtsjahr und dem Jahr der Eheschließung) kann die Witwenrente auch 60 % der Rente betragen. Sind die Voraussetzungen für die „große“ Witwenrente nicht erfüllt, erhalten Sie als Ehepartner 24 Monate lang die „kleine“ Witwenrente in Höhe von 25 % des jeweiligen Rentenanspruchs. Falls Sie eigene Einkünfte beziehen oder Ihr Ehepartner vor Vollendung des 63. Lebensjahres verstirbt, kann sich die Witwenrente vermindern. Vorauszahlung. Hat der Verstorbene bereits Rente erhalten, werden dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall die bisherigen Leistungen in voller Höhe weitergezahlt. Diese drei Monatsrenten können Sie sich auch als Vorschuss von der Deutschen Rentenversicherung auszahlen lassen. Hierfür müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Antrag beim Rentenservice der Deutschen Post stellen, der für die Abwicklung zuständig ist. Die ersten drei Monatsrenten, das sogenannte Sterbevierteljahr, werden dann in der Regel sofort überwiesen. Der Antrag auf Vorschuss gilt gleichzeitig als Antrag auf Witwen- oder Witwerrente. 9 Die wichtigsten Formalitäten. Verfügungsberechtigung. Sie können grundsätzlich ohne weitere Nachweise über ein Konto oder Depot des Verstorbenen verfügen, wenn Sie mit ihm ein Gemeinschaftskonto oder -depot mit Einzelverfügungsberechtigung geführt haben oder eine Bankvollmacht für den Todesfall oder über den Todesfall hinaus besitzen. Trifft dies nicht zu, können Sie aus rechtlichen Gründen grundsätzlich erst Auskünfte über das Vermögen erhalten und darüber verfügen, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments / Erbvertrags mit dem Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein im Original vorlegen und keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen. Daueraufträge und SEPA-Lastschriftmandate enden grundsätzlich nicht mit dem Tod des Kontoinhabers. Ein Widerruf beziehungsweise eine Löschung muss gegebenenfalls von Ihnen, als Mitkontoinhaber, Erbe oder Bevollmächtigter, veranlasst werden. Damit Sie sich rasch einen Überblick verschaffen und entscheiden können, erstellen die Banken Ihnen auf Wunsch eine aktuelle Übersicht aller Daueraufträge und SEPA-Lastschriftmandate. Je eher Sie Daueraufträge und SEPA-Lastschriftmandate widerrufen, desto weniger müssen Sie sich um die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge kümmern. Service der Deutschen Bank. Ihr Berater bei der Deutschen Bank hilft Ihnen, die Kontoverbindungen des Verstorbenen bei der Deutschen Bank zu regeln: Was bei der Bank zu regeln ist. Ihr Berater hilft Ihnen gerne. Ein nächster Schritt betrifft die finanziellen Angelegenheiten: Alle Banken, mit denen der Verstorbene in Geschäftsbeziehung stand, sollten sobald wie möglich benachrichtigt werden. Ihr Berater bei der Deutschen Bank hilft Ihnen, sich einen Überblick zu verschaffen bzw. die Kontoverbindungen zu regeln. Zudem bieten wir Ihnen einen Service an, der Sie rund um das komplexe Thema Nachlassregelung informiert und unterstützt. ■ Er erstellt Ihnen in der Filiale eine aktuelle Übersicht aller Daueraufträge und Abbuchungen durch SEPALastschriftmandate. ■ Zudem erhalten Sie eine Aufstellung der Vermögenswerte, die Ihr Berater auf Wunsch gerne mit Ihnen bespricht. Vermögenswerte. 10 Alle Banken sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Nachlass dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Wenn Sie sich als Erbe oder Bevollmächtigter des Verstorbenen ausweisen (Testament / Erbvertrag oder Erbschein, siehe oben), erhalten Sie von der Bank eine Kopie dieser Vermögensaufstellung. 11 Das Wichtigste zu Miete und Eigentum. Wohneigentum. Lebte der Verstorbene in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus, fällt die Immobilie grundsätzlich in den Nachlass und wird nach dem Willen des Verstorbenen vererbt. Mietwohnung oder -haus. Hat der Verstorbene zur Miete gewohnt, so besteht das Vertragsverhältnis insbesondere mit Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern fort, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mietvertrag gemeinsam oder nur vom Verstorbenen unterschrieben wurde. Auch andere Familienangehörige, die mit dem Verstorbenen in einer Wohnung gelebt haben, können das Mietverhältnis auf Dauer fortsetzen, wenn sie dies dem Vermieter mitteilen. Möchten sie das Mietverhältnis beenden, ist es ausreichend, den Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters darüber zu informieren. Worauf es bei Haus und Wohnung ankommt. Hat der Verstorbene allein gewohnt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen ohne Einschränkung. In diesem Fall können sowohl Sie als auch der Vermieter den Vertrag entsprechend kündigen. Wir verschaffen Ihnen den nötigen Überblick. Im Trauerfall kommen auf die Hinterbliebenen viele bürokratische Aufgaben zu – insbesondere wenn der Verstorbene allein gewohnt hat. Abhängig von seiner Wohnsituation müssen Miet- und andere Verträge gekündigt und der Haushalt aufgelöst werden. 12 Auflösung des Haushalts. Wird der Haushalt aufgelöst, sollten Sie unverzüglich die Verträge mit den Strom-, Gas- und Wasserversorgern kündigen. Denken Sie auch daran, Zeitungsabonnements zu beenden sowie Telefon, Radio und Fernseher abzumelden. Wichtig ist, gegebenenfalls einen Nachsendeantrag für die Post des Verstorbenen an Ihre Adresse zu stellen. 13 Checkliste: Was nach einem Sterbefall zu tun ist. Amtliche Bestätigungen / Bestattung / Benachrichtigung. Totenschein Frist Zuständig Unverzüglich ■ Hausarzt, Erforderliche Unterlagen Nachlassabwicklung. Für Ihre persönlichen Notizen Sonstiges Ausgestellt am Krankenhausarzt Sterbeurkunde Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag ■ Standesamt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat ■ Friedhofsamt / Bestattung -verwaltung ■ Pfarramt ■ Friedhofsamt / Feuerbestattung Todesanzeigen Arbeits- / Dienstvertrag -verwaltung ■ Pfarramt Unverzüglich Unverzüglich .......................... ■ Totenschein ■ Wird in der Regel vom Bestattungsunternehmen Verstorbenen ■ beantragt Ggf. Geburts■ urkunde Anzeigepflichtig: ■ Krankenhaus, Personalausweis Alten- und oder Reisepass Pflegeheim, des Verstorbenen Angehörige, Wohnungsinhaber oder jede Person, die beim Tod anwesend war oder davon erfahren hat ■ Familienbuch des ■ Sterbeurkunde ■ Ggf. Urkunde über Erbkaufgrab ■ Sterbeurkunde ■ Ggf. Testament ■ Ggf. Genehmigung der Polizei bzw. Ordnungsbehörde ■ Private Termin wird vom Amtsgericht festgesetzt ■ Amtsgericht ■ Sterbeurkunde .......................... Datum: .......................... in der Regel vom Bestattungs- Formalitäten erledigt am unternehmen durchgeführt .......................... (Nachlassgericht) sowie in BadenWürttemberg die verwahrenden Notariate ■ Amtsgericht (Nachlassgericht) sowie in BadenWürttemberg die verwahrenden Notariate Ort: ■ Wird Ausschlagen der Grundsätzlich Erbschaft 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und dem Grund der Berufung ■ Amtsgericht Anzeige an das Finanzamt ■ Örtlich 3 Monate ab Kenntnis des Erbfalls ■ Sämtliche Testamente ■ Erbverträge ■ Sterbeurkunde ■ Testamente oder Erbvertrag vom Bestattungsunternehmen durchgeführt Formalitäten erledigt am .......................... Ort: Auffinden eigenhändiger Testamente: unverzügliche Ablieferung bei Nachlassgericht .......................... Datum: .......................... ■ Kosten sind abhängig vom Nachlasswert Ausgestellt am des Antragstellers .......................... ■ Bei Vorliegen eines Testaments / Erbvertrags: Frist beginnt nicht vor Erledigt am Testaments.......................... eröffnung ■ Formblatt des Finanzamts Erledigt am .......................... Versicherung und Versorgung. ■ Übernimmt Aufgegeben am .......................... Lebensversicherung Frist Zuständig Erforderliche Unterlagen Unverzüglich ■ Aus ■ Sterbeurkunde in der Regel das Bestattungsunternehmen Erledigt am den Unterlagen ersichtliche Versicherungsgesellschaft Sonstiges Für Ihre persönlichen Notizen ■ Versicherungs- police ■ Ggf. Beitrags- quittung ■Ärztliches Attest .......................... über die Todesursache Risikolebensversicherung (aus Bausparvertrag oder Darlehensvertrag) Unverzüglich ■ Aus den Unterlagen ersichtliche Versicherungsgesellschaft Erledigt am .......................... ■ Sterbeurkunde ■ Versicherungs- police ■ Ggf. Beitrags- quittung ■Ärztliches Attest über die Todesursache 14 ■ Bei ■ Personalausweis (Nachlassgericht) für die Erbschaftsteuer zuständiges Finanzamt Sonstiges Für Ihre persönlichen Notizen ■ Wird auf Wunsch das Bestattungsunternehmen ■ Sterbeurkunde Zuständig Erbschein ■ Übernimmt Druckerei ■ Zeitungen je nach Wunsch ■ Arbeitgeber Testamentseröffnung Frist Erforderliche Unterlagen Erledigt am .......................... 15 Versicherung und Versorgung. (Private) Unfallversicherung (bei Unfall) Versicherung und Versorgung. Frist Zuständig Erforderliche Unterlagen 2 Tage nach Eintritt des Todes ■ Aus ■ Sterbeurkunde den Unterlagen ersichtliche Versicherungsgesellschaft Sonstiges ■ Versicherungs- police ■ Ärztliches Attest Sonstige Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Kfz etc.) 16 Unverzüglich Weiterzahlung von Prämien bei Personenversicherungen zugunsten von Angehörigen Unverzüglich Berufsgenossenschaft (bei Unfall) Unverzüglich Sterbekasse Unverzüglich den Unterlagen ersichtliche Versicherungsgesellschaft ■ Jeweilige Versicherungsgesellschaft ■ Sterbeurkunde ■ Versicherungs- police ■ Ggf. Beitragsquittung ■ Ärztliches Attest über die Todesursache Frist Zuständig Erforderliche Unterlagen Gesetzliche Rentenversicherung Unverzüglich ■ Versicherungsämter ■ Sterbeurkunde Witwen- / Waisenrente Unverzüglich der Städte / Gemeinden .......................... ■ Übernimmt auf Wunsch das Bestattungsunternehmen Erledigt am Krankenversicherung Unverzüglich .......................... ■ Deutsche Rentenversicherung oder Versicherungsämter der Städte / Gemeinden ■ Aus den Unterlagen ersichtliche Versicherungsgesellschaft Sterbegeld (private Versicherung, Sterbekasse, Beihilfestellen) Unverzüglich Antrag auf Fortzahlung der Rente des Verstorbenen für 3 Monate Ein Monat nach dem Tod den Unterlagen ersichtlich ■ Aus den Unterlagen ersichtlich ■ Rentenservice der Deutschen Post Benachrichtigt am .......................... ■ Sterbeurkunde ■ Letzter Rentenbescheid Beantragt am .......................... ■ Sterbeurkunde ■ Information erfolgt in der Regel durch den Bestatter Benachrichtigt am .......................... ■ Versicherungs- police Bankverbindung. .......................... ■ Aus ■ Information Für Ihre persönlichen Notizen ■ Sterbeurkunde Erledigt am ■ Arbeitgeber Sonstiges erfolgt in der Regel durch den Bestatter Erledigt am über die Todesursache ■ Aus Für Ihre persönlichen Notizen ■ Sterbeurkunde ■ Information erfolgt in der Regel durch den Arzt bzw. Bestatter ■ Sterbeurkunde ■ Wird ■ Sterbeurkunde ■ Wird Rentenbescheid .......................... .......................... über Bestattungskosten ■ Sterbeurkunde ■ Letzter Erledigt am Beantragt am ■ Police ■ Beleg Frist Unverzüglich Feststellung von Bankverbindungen und Benachrichtigung Zuständig Erforderliche Unterlagen ■ Bank ■ Sterbeurkunde ■ Beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments / Erbvertrags mit zugehörigem Eröffnungsprotokoll oder Erbschein, Ausfertigung des Erbscheins auf Wunsch auch vom Beantragt am Bestattungsunternehmen .......................... durchgeführt auf Wunsch auch vom Beantragt am Bestattungsunternehmen .......................... beantragt Überprüfung und Unverzüglich ggf. Löschung von Daueraufträgen und Lastschriften (ggf. Vermögensübersicht) ■ Bank ■Einziehende Stelle / Empfänger Sonstiges Für Ihre persönlichen Notizen Für Verfügungen prüfen, ob eine ■ Vollmacht für den Todesfall, ■ Vollmacht über den Tod hinaus, ■ sonstige Vollmacht besteht Erledigt am .......................... ■ Beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments / Erbvertrags mit zugehörigem Eröffnungsprotokoll oder Erbschein, Ausfertigung des Erbscheins Erledigt am .......................... 17 Wichtige Adressen. Haus und Wohnung. Frist Zuständig Erforderliche Unterlagen Ein Monat nach Kenntnis vom Tod ■ Vermieter ■ Sterbeurkunde Rundfunk / Fernsehen Unverzüglich ■ Beitragsservice Strom Unverzüglich Mietvertrag Unverzüglich von ARD, ZDF und Deutschlandradio ■ Energieversorgungs- ■ Sterbeurkunde ■ Gasversorgungs- Unverzüglich ■ Wasserwerke Bestatter ■ Bundesnotarkammer ■ Bundesverband Mohrenstraße 34 10117 Berlin Telefon (030) 3838660 E-Mail bnotk@bnotk.de Internet www.bnotk.de Deutscher Bestatter Volmerswerther Straße 79 40221 Düsseldorf Telefon (0211) 16008-10 E-Mail info@bestatter.de Internet www.bestatter.de Erledigt am .......................... ■ Sterbeurkunde Erledigt am .......................... ■ Sterbeurkunde unternehmen Wasser Erledigt am .......................... unternehmen Gas Für Ihre persönlichen Notizen Notare Erledigt am .......................... ■ Sterbeurkunde Erledigt am Rechtsanwälte Rentenversicherung ■ Bundesrechtsanwaltskammer ■ Deutsche Littenstraße 9 10179 Berlin Telefon (030) 284939-0 E-Mailzentrale@brak.de Internetwww.brak.de Rentenversicherung Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon (0800) 100048070 Internetwww.deutsche-rentenversicherung.de .......................... Telefon / Mobilfunk / Internet Unverzüglich Zeitungsabonnement Unverzüglich Vereine Je nach Satzung ■ Zuständiges Kommunikationsunternehmen ■ Zeitungsverlag ■ Sterbeurkunde Erledigt am .......................... ■ Sterbeurkunde Erledigt am .......................... ■ Jeweiliger Verein ■ Sterbeurkunde ■ Jeweilige Gewerkschaft ■ Sterbeurkunde Anwaltverein Littenstraße 11 10179 Berlin Telefon (030) 726152-0 E-Maildav@anwaltverein.de Internetwww.anwaltverein.de Psychologische Beratungsstellen ■ TelefonSeelsorge (0800) 1110111 oder (0800) 1110222 Internetwww.telefonseelsorge.de Erledigt am .......................... Gewerkschaften Je nach Satzung ■ Deutscher Erledigt am .......................... Steuerberater Informationen zum Erbrecht ■ Deutscher Steuerberaterverband e.V. „Haus der Verbände“ Littenstraße 10 10179 Berlin Telefon (030) 27876-2 E-MailDStV.Berlin@dstv.de Internetwww.dstv.de ■ DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Hauptstraße 18 74918 Angelbachtal / Heidelberg Telefon (07265) 9134-14 E-Maildvev@erbrecht.de Internetwww.dvev.de ■ Bundessteuerberaterkammer Behrenstraße 42 10117 Berlin Telefon (030) 240087-0 E-Mailzentrale@bstbk.de Internetwww.bstbk.de 18 ■ Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer Kronenstraße 42 10117 Berlin Telefon (0800) 3550700 E-Mailinfo@testamentsregister.de Internetwww.testamentsregister.de 19 Notizen. 20 Notizen. 21 Notizen. 22 Notizen. 23 Sprechen Sie mit uns. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar – ob in einer unserer über 700 Filialen, per Telefon oder online. Filiale deutsche-bank.de/filialfinder Telefon (069) 910-10000, 24h-Kundenservice Internet deutsche-bank.de/privatebanking Social Media 002 82 850 17 · 06/14 Soweit in dieser Broschüre von Deutsche Bank die Rede ist, bezieht sich dies auf die Angebote der Deutsche Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG.