Gefährliche „Revolving“- Kreditkarten?
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Gefährliche „Revolving“- Kreditkarten?
> Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion bzw. Revolving-Kreditkarten sind sehr verführerisch und beinhalten ein erhebliches Kosten- und Verschuldungsrisiko. > Besonders problematisch wird das System immer dann, wenn der Kreditkarteninhaber sich nicht bereits im Vorfeld der Antragstellung eingehend mit den unterschiedlichen Kreditkartenbedingungen und dem Preisverzeichnis vertraut gemacht hat. > Auch Mischformen zwischen den einzelnen Varianten der beschriebenen Kreditkarten sind möglich, so dass Bedingungswerke genau gelesen werden müssen. Niemand sollte den Werbebotschaften leichtgläubig erliegen. > Äußerst problematisch wird die Situation immer dann, wenn Verbraucher den Überblick über ihre Finanzen verlieren und mehrere Revolving-Kreditkarten dazu genutzt werden, die Schulden der einen mit dem Kreditrahmen der anderen zu begleichen. > Wer in finanzieller Not ist, sollte daher möglichst umgehend das in der Regel kostenlose Informationsund Beratungsangebot einer anerkannten Schuldneroder Insolvenzberatungsstelle nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer nächsten örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Öffnungszeiten unter Telefonnummer (0511) 9 11 96-0 26603 Aurich Hafenstraße 7 49565 Bramsche H.-Beerbom-Platz 2 21614 Buxtehude Ziegelkamp 8 29221 Celle Schuhstr. 40 27472 Cuxhaven Bahnhofstr. 11 27749 Delmenhorst Lange Str. 1 26721 Emden An der Berufsschule 3 37073 Göttingen Papendiek 24-26 30159 Hannover Herrenstr. 14 21335 Lüneburg Wallstr. 4 49716 Meppen Kirchstr. 29 48529Nordhorn Büchereiplatz, Stadthaus II 26122 Oldenburg Julius-Mosen-Platz 5 49074 Osnabrück Große Str. 67 37520 Osterode am Harz Rollberg 3 31224 Peine Woltorfer Str. 64 21682 Stade Bahnhofstraße 2 27283 Verden Holzmarkt 7 26382 Wilhelmshaven Grenzstr. 95 38440 Wolfsburg Schillerstr. 42/44 Die Praxis der Kreditkarten in Deutschland Verbrauchertelefon (1,50 € pro Min. aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend) 09001 79 79-02 Reklamationen, Verbraucherrecht | Mo-Do von 10-16 Uhr 09001 79 79-03 Versicherungen Mo-Do von 10-16 Uhr 09001 79 79-04 Banken, Baufinanzierung Mo-Do von 10-16 Uhr 09001 79 79-05 Lebensmittel Mo von 10-16 Uhr 09001 79 79-06 Telekommunikation, Internet | Mo, Di u. Do von 10-16 Uhr 09001 79 79-07 Krankenversicherungen Mo von 10-12 Uhr 09001 79 79-09 Energie und Bauen Mo u. Di von 10-16 Uhr Ob VISA, MasterCard, Diners Club oder American Express - die von den Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen oder direkt von der Kartengesellschaft herausgegebenen Kreditkarten sind aus dem täglichen Geschäfts- und Privatleben kaum noch wegzudenken. Für Geschäfte im Internet oder auf Auslandsreisen ist eine Kreditkarte zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen oder zur Bargeldbeschaffung am Geldautomaten fast unverzichtbar. © Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover | Stand Dezember 2010 Tipps zum richtigen Umgang mit Revolving-Kreditkarten Wer dagegen im Besitz einer zu seinem Girokonto herausgegebenen Girocard ist, kommt in Deutschland und auch während der Reise im europäischen Ausland noch gut ohne jegliche Kreditkarte aus. Und damit es erst gar nicht dazu kommt: > Fast niemand braucht wirklich eine Revolving-Kreditkarte, so dass man solche Angebote auch grundsätzlich meiden kann. > Gleichen Sie Ihre monatliche Kreditkartenabrechnung möglichst immer vollständig aus und verzichten Sie auf die Teilzahlungsfunktion. Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Herrenstr. 14 30159 Hannover Tel.: (0511) 9 11 96-0 Fax.: (0511) 9 11 96-10 E-Mail: info@vzniedersachsen.de www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de Gefährliche „Revolving“Kreditkarten? Worauf Sie achten sollten So gilt in Deutschland die Girocard mit Maestro-Zeichen, die frühere ec-Karte, als vollwertiges Zahlungsmittel. Fast jeder Kontoinhaber erhält sie automatisch zu seinem Girokonto und weiß wie sie funktioniert. Leicht und bequem lässt sich damit im Handel an den Kassen häufig auch ohne persönlicher Geheimzahl (PIN) nur mit einer Unterschrift die Ware bargeldlos bezahlen, während man zur Bargeldbeschaffung am Geldautomaten zwingend die PIN eingeben muss. Und wer diese Girocard eingesetzt hat, erkennt spätestens beim Blick in die eigenen Kontoauszüge, dass nach jedem Einsatz der Bankkarte das Girokonto taggenau belastet worden ist. Fachleute sprechen daher bei diesen Karten von Debitkarten (das englische Wort „debit“ heißt belasten/abbuchen). Bei den in Deutschland vertriebenen Kreditkarten sieht die Sache dagegen anders aus. Am gängigsten ist hierzulande die von den Banken und Sparkassen vertriebene VISA Karte und Mastercard. Der eine spricht hier von „unechter“, „echter“ oder klassischer Kreditkarte, der andere benutzt die Bezeichnung „Chargekarte“ oder „Debitkarte“, manchmal heißt sie „Prepaid-Karte“ und zunehmend hört oder liest man auch von den „Revolving-Kreditkarten“. Kaum einer weiß, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und dies ist der Grund, warum für manch einen mit einer Kreditkarte der Weg in die Schuldenfalle, manchmal auch nur in die Kostenfalle beginnt. Die unterschiedlichen Abrechnungsarten bei Kreditkarten Bei dem vielfältigen Kreditkartenangebot gibt es im Wesentlichen vier Varianten, die sich darin unterscheiden, wie der Anbieter die vom Karteninhaber getätigten Kartenumsätze abrechnet. Am einfachsten zu erklären ist das Modell der Prepaid-Karten, einem Begriff, den viele schon vom vielfach genutzten Prepaid-Handy her kennen. Das englische Wort „prepaid“ steht für im Voraus bezahlt. Bei einer Prepaid-Kreditkarte bedeutet dies, dass der zu bezahlende Betrag aus einem vorher bereits eingezahlten Guthaben beglichen wird. Genau genommen handelt es sich also um eine Guthabenkarte und nicht um eine Kreditkarte im eigentlichen Sinne. Solche Prepaid-Karten werden vorrangig an (noch) nicht kreditwürdige Personen ausgegeben, die beispielsweise eine negative Schufa-Auskunft haben oder die noch nicht volljährig sind. Für Jugendliche, Auszubildende und Studenten, für Online-Shopper oder auch für Reisende, die unabhängig vom Bargeld sein wollen, können solche Zahlungskarten auf Guthabenbasis im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn mit einer solchen Karte nicht mehr Geld ausgegeben werden kann, als man vorher eingezahlt hat. Wenn einem solche Prepaid-Karten jedoch unaufgefordert angeboten werden und die Karten teilweise sogar mit einem Kreditrahmen versehen werden können, ist größte Vorsicht geboten. Entweder das „Kleingedruckte“ genau lesen und verstehen oder ab in den Papierkorb! Leicht zu verstehen ist auch das Modell der Debit-Karten. Wie bei der normalen Girocard zum Girokonto erfolgt nach der Bezahlung per Kreditkarte bzw. der Geldautomatennutzung eine sofortige Belastung des Girokontos des Karteninhabers. Auch eine Kreditkarte mit Debit-Card Funktion ist praktisch gesehen nur eine reine Zahlungsverkehrskarte, mit der die getätigten Umsätze taggenau zinswirksam belastet werden. Ein bekanntes Modell hierfür ist beispielsweise die VISA Direkt-Card der ING-Diba. Alle Kunden dieser Direktbank erhalten bei der Eröffnung eines Girokontos kostenlos ihre VISA Direkt-Card und können damit an allen VISA Geldautomaten in Ländern mit Euro-Währung kostenlos Bargeld abheben. In Deutschland ist die gängigste Art von Kreditkarten dagegen die Charge-Karte. Bei dieser Variante werden die Kreditkartenumsätze gesammelt und dem Karteninhaber einmal monatlich in Rechnung gestellt. Das mit der Kreditkarte ausgegebene Geld wird also nicht sofort vom Konto abgebucht, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in einer Summe vom Girokonto des Kunden per Lastschrift eingezogen. Dem Karteninhaber wird bei dieser Kreditkartenart in der Regel bonitätsabhängig ein individueller Verfügungsrahmen (Kreditrahmen) eingeräumt. Für den Zeitraum zwischen der Bezahlung per Kreditkarte und Fälligkeit der Rechnung erhält der Kunde somit einen zinslosen Kredit. Bei der klassischen bzw. „echten“ Kreditkarte wird dem Karteninhaber dagegen ein tatsächlicher Kredit eingeräumt. Wie bei der Charge-Karte wird dem Kreditkarteninhaber für seine monatlichen Umsätze ein individueller Kreditrahmen bereitgestellt und der Kunde erhält auch hier eine monatliche Abrechnung. Nach Erhalt der Abrechnung hat der Karteninhaber dann die Möglichkeit, die Rechnung entweder zinslos sofort in einer Summe zu begleichen oder aber in Raten zu zahlen. Wird die Monatsrechnung in Raten bezahlt, fallen in der Regel auf den noch ausstehenden Betrag horrende Kreditzinsen an und in der Praxis wird von Kreditkarten mit „Teilzahlungsfunktion“ oder von „Revolving-Kreditkarten“ gesprochen. In den USA und Großbritannien gibt es diese speziellen Kreditkarten, die mit einem revolvierenden (d. h. umwälzenden), sich ständig erneuernden Kreditrahmen ausgestattet sind, schon seit vielen Jahren. Doch auch in Deutschland ist dieses Produkt heiß umworben und so werden zunehmend teilweise auch kostenlose Kreditkarten mit Teilzahlungsoption oder – zur Ausnutzung der finanziellen Freiheit – mit flexibler Rückzahlung angeboten. Je nach Bank und Bedingungen des Kartenvertrages müssen beispielsweise nur fünf oder zehn Prozent des offenen Betrages, im Einzelfall auch nur zwei Prozent der Rechnungssumme, mindestens aber 15 Euro, monatlich zurückgezahlt werden und der Restbetrag landet auf dem teuer verzinsten Kreditkonto. Für den einzelnen Kunden ist der zusätzlich eingeräumte Kreditrahmen nach der erfolgten einmaligen Beantragung zunächst einmal sehr bequem und vielleicht auch verlockend. Doch viele erkennen leider erst zu spät, dass die Nutzung eines zum Girokonto eingeräumten Dispositionskredites oder die Aufnahme eines günstigeren Ratenkredits zur Deckung des Kreditbedarfs vorteilhafter gewesen wäre.