Extra Strength Insect Repellent extrastarkes

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Extra Strength Insect Repellent extrastarkes
Extra Strength Insect Repellent
extrastarkes Insektenschutzmittel
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STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
PRODUKTNAME:
Extra Strength Insect Repellent, extrastarkes Insektenschutzmittel
HERSTELLER:
Carr & Day & Martin
‘Animal House’
Boundary Road
Lytham
Lancashire
FY8 5LT
England
TELEFON:
+44(0)1253 667433
NOTRUFNUMMER:
+44(0)7889995290
E-MAIL:
International@carrdaymartin.co.uk
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MÖGLICHE GEFAHREN
EG-Einstufung
Reizt die Augen und Haut
REIZEND
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ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Bestandteil(e)
Propan-2-ol
Diethyl-m-toluamid
4
% W/W
70
20
CAS-Nr:
67-63-0
134-62-3
EINECS-Nr.
2006617
2051497
EG-Einstufung
F R11, Xi R36, R67
Xn R22, Xi R36/38, R52-53
ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
HAUT:
Verschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederbenutzen waschen.
Betroffene Hautpartien mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Reizung
anhält, Arzt aufsuchen.
AUGEN:
Gefahr irreversibler Augenschäden, wenn das betroffene Auge nicht sofort
gründlich gespült wird. Betroffenes Auge sofort unter fließendem Wasser
spülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
NACH VERSCHLUCKEN
Kein Erbrechen herbeiführen. 300 - 400 ml Wasser nachtrinken. Sofort Arzt
hinzuziehen.
EINATMEN
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen, in Ruhelage bringen und
warm halten. Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
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MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL:
Wassersprühnebel, Trockenchemikalie oder CO2 .
ZUSÄTZLICHE HINWEISE:
Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
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MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
VERFAHREN ZUR REINIGUNG:
Mit saugfähigem Inertmaterial aufnehmen. In einen
geeigneten Behälter zur Entsorgung geben. Behälter korrekt
mit dem Namen des Gefahrstoffs und Gefahrensymbol
kennzeichnen. Sich anschließend gründlich waschen.
Verschütten oder Freisetzung in Gewässer oder
Kanalisation ist UNVERZÜGLICH den zuständigen
Umweltschutzbehörden zu melden.
ZUSÄTZLICHE HINWEISE:
Verunreinigte Flächen sind extrem glatt.
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HANDHABUNG UND LAGERUNG
HANDHABUNG:
Auslaufen oder Verschütten, Haut- und Augenkontakt
vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt
8.
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut
gelüfteten Ort lagern.
LAGERUNG:
8
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BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
HYGIENEMASSNAHMEN
Vor dem Essen oder Trinken Hände waschen. Haut bei Kontakt mit Produkt
umgehend waschen.
AUGENSCHUTZ
Schutzbrille/Gesichtsschutz
HANDSCHUTZ
Handschuhe
ATEMSCHUTZ
Normalerweise kein Atemschutz notwendig.
HAUT- UND KÖRPERSCHUTZ
Leichte Schutzkleidung
PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
AGGREGATZUSTAND
FARBE
GERUCH
Flüssig
Strohfarben
Charakteristisch
10 STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
ZU VERMEIDENDE BEDINGUNGEN
ZU VERMEIDENDE STOFFE
GEFÄHRLICHE ZERSETZUNGSPRODUKTE
Überhitzung vermeiden
Oxidationsmittel
Es können sich giftige Dämpfe entwickeln.
11 ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
HAUTREIZUNG
EINATMEN
NACH VERSCHLUCKEN
AUGENKONTAKT
Reizt die Haut
Kann eine Reizung der Atemwege hervorrufen
Kann eine Reizung des Verdauungstraktes hervorrufen
Reizt die Augen
12 ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
ÖKOTOXIZITÄT:
Es sind keine umweltgefährdenden Wirkungen dieses
Produkts bekannt
13 HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
ENTSORGUNG:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Sachgerechte,
vorschriftsmäßige Entsorgung als Chemieabfall.
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14 ANGABEN ZUM TRANSPORT
KORREKTE TRANSPORTBEZEICHNUNG:
UN-NUMMER:
ADR-KLASSE:
ADR-VERPACKUNGSGRUPPE:
Alkohole, n. a. g. (enthält Propan-2-ol)
1987
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II
15 VORSCHRIFTEN
EG-EINSTUFUNG:
REIZEND
BRENNBAR
R-SÄTZE:
R36/38
Reizt die Augen und Haut.
S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser
abspülen und Arzt konsultieren.
S45
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen.
S24/25
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen.
S-SÄTZE:
16 SONSTIGE ANGABEN
ÄNDERUNGSSTAND Nr./ERSETZT SDB:
DATUM:
Version 2
05/2009
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt wurden nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt. Der Verwender ist angehalten, sich selbst von der Eignung des Produkts für seinen
Einsatzzweck zu überzeugen.
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