Dialog mit dem REZ am Beispiel des DW Württemberg
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Dialog mit dem REZ am Beispiel des DW Württemberg
Dialog Einkauf der Bundesagentur für Arbeit und Bildungsträger am Beispiel des AK Berufliche Bildung der Diakonie Württemberg EREV Kassel – berufliche Bildung 10. und 11. November 2010 EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Dialog mit dem REZ AK – Berufliche Bildung Diakonisches Werk Württemberg AK - Berufliche Bildung Leitung: Siegfried Lauk EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) Norbert Köngeter Leiter Einkauf AMDL EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 3 Ziele der Veranstaltung - Aufzeigen von Gemeinsamkeiten und Trennendem - Aufzeigen von Wegen der Verständigung - Erinnern: - Um was geht es? - Um wen geht es? - Weiterentwicklung - Ringen um den guten Weg EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Inhalt: – AK-Berufliche Bildung und Ziele des AK – Einkauf AMDL in der BA und Ziele – Dialog und Verhältnis – Schritte zum gelingenden Dialog – Praktische Probleme der Träger: Thesen – Positionen der BA – „Miteinander“ der Beteiligten – Kommunikation – Weg des Dialogs – Problemlösungen – Offene Fragestellungen – Handlungsalternativen – Optimierung EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Zum AK-Berufliche Bildung • besteht seit den 80er Jahren • Leitung seit 1997 • Führungskräfte aus Einrichtungen der beruflichen Bildung • Zuarbeit zum Fachverband „Kinder, Jugend und Familie“ EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Ziele des AK-Berufliche Bildung • • • • • • Information unter den Bildungsträgern Frühes Einstellen auf politische Entwicklungen Zielrichtungen finden – Absprachen treffen Fachliche Weiterentwicklung Politische Lobbyarbeit Zuarbeit zum Fachverband EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Einkauf AMDL der BA Konsequente Trennung von Einkauf und Bedarfsträger (Korruptionsprävention) Die Beschaffung von AMDL erfolgt durch die REZ für die Bedarfsträger AA und Grundsicherungsstelle, sofern die Grundsicherungsstelle diese Dienstleistung des SGB IIDienstleistungskatalogs bei der BA gebucht hat. Regionale Aufstellung: Fünf Regionale Einkaufszentren mit zusätzlichen zwei Niederlassungen. Fachliche Gesamtverantwortung: Einkauf AMDL Führung der Preisverhandlungen mit den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 35 SGB IX (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbare Einrichtungen) unter Beteiligung weiterer Kostenträger durch die REZ. EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 8 Ziele des Einkaufs AMDL Bedarfsgerechte, vergaberechtskonforme und zugleich wirtschaftliche Beschaffung im Rahmen von wettbewerblichen und damit transparenten Vergabeverfahren (Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben) Sicherstellung bundeseinheitlicher Standards bei der Abwicklung der Beschaffungsprozesse Vorrangig wird die Vorbereitung und Eingliederung in eine Ausbildung und/oder in eine Beschäftigungsaufnahme angestrebt. Weiterentwicklung der Maßnahmen – bundesweite Nutzbarmachung Verstehen uns dabei als lernende Organisation. EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 9 Regionale Zuständigkeit des Einkaufs AMDL Hannover Betreuung RDBezirke Niedersachsen/Bremen und Nord Düsseldorf Betreuung RDBezirk NordrheinWestfalen Frankfurt Betreuung der RDBezirke RheinlandpfalzSaarland, Hessen und Baden-Württemberg EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Berlin Betreuung der RD-Bezirke Berlin-Brandenburg und Sachsen-Anhalt-Thüringen Nürnberg Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen Fachliche Steuerung der REZ Nürnberg Betreuung der RDBezirke Bayern und Sachsen Seite 10 Dialog – wer mit wem? Ev. JH Friedenshort, Diakonie AK Berufliche Bildung Einkauf BA Agentur für Arbeit Grundsicherungsstellen EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 11 Verhältnis Ev. JH Friedenshort, Diakonie Auftragnehmer Vertragsrecht Einkauf BA Auftraggeber Agentur für Arbeit Grundsicherungsstellen partnerschaftlicher Umgang EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Würde Akzeptanz Seite 12 Verhältnis Partnerschaft - Augenhöhe Agentur für Arbeit Grundsicherungsstellen Vertragsrecht EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Ev. JH Friedenshort, Diakonie Auftragnehmer Vertragsrecht Einkauf BA Auftraggeber Seite 13 Schritte zum gelingenden Dialog: – Gemeinsamkeiten suchen und finden: Menschen in Arbeit und Ausbildung befähigen – Den Anderen verstehen – Zwänge des Anderen akzeptieren – wenigstens versuchen zu verstehen – Unterschiedliche Ziele/Teilschritte akzeptieren – Miteinander reden EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Die praktischen Probleme aus Sicht der Träger • Keine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen, die ausgeschrieben sind • 89 % der Vergaben über den Preis (Aussage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) • Maßnahmen gewinnen und verlieren bedeutet Umstrukturierung der Arbeitsfelder – permanenter Prozess • Kaum Planungssicherheit • Gefahr der Mitarbeiterfluktuation • Viele befristete Arbeitsverträge EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen These: Keine auskömmliche Finanzierung der ausgeschriebenen Maßnahmen Preis bildet sich im Vergabeverfahren durch Angebote der Bieter (Wettbewerb – keine Festlegung durch die BA) – BA greift an den „Rändern“ ein. Bieter trägt Verantwortung für Auskömmlichkeit seines Angebotes (Kalkulationsfreiheit) Vorgabe definierter Parameter (z.B. Anforderungen an Räumlichkeiten und Personal, Mindestabnahmen) zur Reduzierung etwaiger Kalkulationsrisiken EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 16 These: 89 % der Vergaben erfolgten über den Preis Bei mehr als 60 % der Vergaben ist der Zuschlagskandidat nicht derjenige mit dem günstigsten Preis, sondern der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ungleich günstigster Preis. Das wirtschaftlichste Angebot ist nicht zwangsläufig das günstigste. Auf Basis der insgesamt erreichten Leistungspunkte und des Angebotspreises werden je Angebot Kennzahlen für das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Neben dem Angebot mit der führenden Kennzahl verbleiben die Angebote in der Wertung, die sich in einem vorab festgelegten Kennzahlenbereich (minus 10 %) darunter befinden. Aus dieser Gruppe erhält dann das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl den Zuschlag. Bei der Entscheidung über den Zuschlag steht für die BA also die angebotene Qualität im Vordergrund. Keine Erfahrungen, dass preisgünstige Träger in erhöhtem Maße durch eine schlechte Durchführungsqualität auffallen EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 17 These: Maßnahmen gewinnen und verlieren bedeutet Umstrukturierung der Arbeitsfelder Umstrukturierung ist in jedem Betrieb/jeder Einrichtung ein ständiger Prozess: Beteiligung am Wettbewerb (Vergabeverfahren) bietet Möglichkeiten für unternehmerische Freiheiten, beinhaltet aber auch unternehmerische Risiken. Kein Träger kann aus einer erfolgten Beauftragung zur Durchführung einer Maßnahme einen Anspruch auf die Erteilung weiterer Beauftragung ableiten – aber Optionsgestaltung. Auch in der BA ist Umstrukturierung ein permanenter Prozess zur Anpassung an neue Gegebenheiten. Politische Änderungen, Rechtsänderungen führen zu ständigen Anpassungsprozessen. EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 18 These: Kaum Planungssicherheit BA garantiert : Erfüllung von Vertragsbedingungen – verlässliche Regelungen (Mindest-) Abnahmemengen Abschluss längerfristiger Verträge – soweit möglich Möglichkeit der frühzeitigen Optionsziehung durch den Bedarfsträger, wenn die Maßnahmedurchführung zufriedenstellend und erfolgreich ist Aber: Gesetzesänderungen, Budgetfragen, Haushaltsabhängigkeiten EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 19 Thesen: Gefahr der Mitarbeiterfluktuation Viele befristete Verträge Schaffung von tragfähigen Strukturen – Standbeine Mischung aus befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen Fast jeder zweite Arbeitnehmer wird in Deutschland zunächst befristet eingestellt (47% 2009) Befristete Verträge schon immer aufgrund des Wunsch von Betrieben nach mehr Flexibilität – Wer greift wo ein? Rund jeder zweite zunächst befristet Beschäftigte wird von seinem Betrieb später unbefristet übernommen Vorgabe in den Vergabeunterlagen zur Begrenzung des Einsatzes von Honorarkräften und zu festangestelltem Personal (explizit im Bereich der Jugendlichenmaßnahmen) EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 20 Weitere Problemfelder für die Träger mit diesem System • Ständige Umorganisation – An- und Abmietungen – Personelle Veränderungen als Alltag • Unsichere Investitionslage – Aufbau von Werkstätten – Wegfall der Maßnahme • 4 Prüfinstanzen – – – – Prüfdienst der Agentur in Nürnberg Prüfungen durch das REZ Überprüfungen durch die örtliche Agentur Telefonbefragung der Teilnehmenden EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen These: 4 Prüfungsinstanzen Agentur für Arbeit: laufende Qualitätskontrolle im Rahmen der Vertragserfüllung des Auftragnehmers/inhaltliche Umsetzung der Vertragsverhältnisse REZ: Prüfung der Umsetzungsqualität (sächlich, technische und personelle Ausstattung) Prüfdienst AMDL: Prüfung der Durchführungsqualität (werden die Inhalte des Konzepts auch tatsächlich umgesetzt?) Telefonbefragung der Teilnehmer EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 22 Vertrags- und Verwaltungsrecht • Durch die Ausschreibungen der Maßnahmen unterliegen wir dem Vertragsrecht. – Keine Widerspruchsmöglichkeit – Klageweg • Verträge mit einen Monopolisten – Dadurch ist die Marktsituation nicht gegeben, weil es nur einen gibt, der Maßnahmen vergibt. EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Vertrags- und Verwaltungsrecht Verwaltungsrecht – öffentliches Recht: § 31 SGB X Begriff des Verwaltungsaktes Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Vertragsrecht – Zivilrecht – BGB: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Beteiligten. Für Arbeitsmarktdienstleistungen gilt das Vertragsrecht! EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 24 Das REZ aus Sicht der Träger – und die Folgen • Allmacht der Agentur für Arbeit • Eine Auseinandersetzung „auf Augenhöhe“ ist zunächst nicht gegeben • Bei den Trägern ist das Gefühl der Ohnmacht entstanden • Es bleibt die Suche nach dem Gespräch – dieses gelingt zwischen dem Diakonischen Werk Württemberg und dem REZ – Wichtig: Schutz der Gesprächspartner EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Sicht der Bundesagentur für Arbeit • Öffentliche Ausschreibung mit Vergabe nach Vergabevorschriften und Leistungspunkten • REZ-Einladungen zur Diskussion von Problemen mit den Trägern und Weiterentwicklung als lernende Organisation • Existenz eines Vertragsverhältnisses mit daraus resultierenden Rechten und Pflichten EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 26 Welche Träger welche Aufträge? • Mehr Träger als Nachfrage nach Maßnahmen/Bildung • Wettbewerb als Möglichkeit • Alternativen? EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 27 Die Macht der Kommunikation • Paul Watzlawick: „Man kann nicht nicht kommunizieren. • Die Bibel beschreibt die Macht des Gespräches am Beispiel des Samenkornes • Friedensgebete in Leipzig begannen ganz klein und führten zur Kommunikation mit dem Staat EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Gespräche auch mit dem Bundesministerium für Arbeit • Wir hatten im April 2010 eine Vertreterin des BMSA zu Gast. – Ziel: politische Richtung der neuen Bundesregierung – Informationen über Strukturen und Richtungen • Wir sind weiterhin im Gespräch • Die Agentur für Arbeit setzt die Vorgaben des Ministeriums um EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Kommunikation unter Trägern • • • • • …braucht eine Mindestmenge an Vertrauen …braucht eine Kommunikationsstruktur …braucht eine Konkurrenzkultur …braucht gemeinsame Themen …braucht Rahmenbedingungen für die Umsetzung EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Rahmenbedingungen für eine gelingende Gesprächskultur • • • • Schutz des Einzelnen und jedes Referenten Auch kritische Punkte müssen besprochen werden können Ein gegenseitiges Basisvertrauen muss vorhanden sein. Auch Konkurrenten am Tisch müssen miteinander reden können • Gelingende Gespräche brauchen eine Vorbereitung • Gesicht und Stimme gehören zur Vertrauensbildung EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Kommunikation + BA Arbeitsagenturen Grundsicherungsstellen Träger REZ EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 32 Wer braucht denn wen tatsächlich? • Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen brauchen kompetente Bildungsträger • Die Agenturen und Argen brauchen die Kompetenz der Bildungsträger • Die Bildungsträger brauchen verlässliche Auftraggeber/Partner und verlässliche Rahmenbedingungen • Der Staat braucht kompetente Agenturen und Argen • Die Politik braucht Nachhaltigkeit EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Jugendliche und ihr Umfeld • Um was geht es wirklich? • Ziele der Träger, der BA, des Einzelnen • Bedeutung der Werte/Leitbild der Träger … Schule Träger Jugendliche Vereine Eltern Bundesagentur für Arbeit EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 34 Multiple Problemlösungen bedingen echte Partnerschaften • Echte Partnerschaften vertragen kein Machtgefälle • Problemlösungen sollten der Region entsprechend entwickelt werden • Ein Geschäft ist dann fair, wenn jeder Partner etwas davon hat EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Ansichten/Einsichten der BA • Auch in Partnerschaften gibt es Verträge („Ehevertrag“) • Macht und Vertrag – Balance • Probleme und Regionen – wo liegen die Unterschiede? Ähnlichkeiten - Übertragbarkeit? EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 36 Die Agentur für Arbeit braucht leistungsfähige und verwurzelte Träger • Nachhaltige Vermittlungsarbeit kann nur von kompetenten Mitarbeitenden geleistet werden, die bei in der Region verwurzelten Trägern sind. • Solide Betriebe arbeiten nur mit echten Partnern. EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Was braucht es? – Gesicht und Stimme beim Träger – Verlässlichkeit – Ausrichtung auf zielgerichtete und nachhaltige Integration – Betriebsnähe erwünscht - Realitätsbezug – Regionale Kontakte und Kompetenz – „Eine Hand wäscht die andere“ – zeitgemäß? EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 38 Ziele von Maßnahmen und Abbildung des Erfolgs – Integrationserfolg – Fortschritt der Integration – Maßstab: Vermittlungserfolg in Ausbildungsund Arbeitsverhältnisse (Wer misst wann und wo?) EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 39 Aktuelle Themen • • • • Umsatzsteuer Laufzeit von Verträgen Instrumentenreform … Seite 40 Bundesagentur für Arbeit • Was wir uns wünschen – Weiterhin engagierte Träger als Partner – Klare Ausrichtung auf nachhaltige Integration (Ausbildung und Arbeit) – Ausrichtung auf den und die Einzelne – wirtschaftliches Handeln – Gemeinsames Arbeiten an der Verbesserung von Maßnahmen und Strukturen – Kultur des Vertrauens – Lernende Organisationen – auf Vereinbarungen und Ergebnissen aufbauend EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 41 Bundesagentur für Arbeit • Es gib noch viel zu tun: – Maßnahme(aus)gestaltung – Löhne und Gehälter (Attraktivität) – Gestaltung von Arbeitsverträgen – Trägerstrukturen – Verlässlichkeit – SGB II: Strukturen –… EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 42 Danke für Ihr Engagement fürs Mitdenken, Mitgestalten, für Ihre Gedanken und Aktivitäten, für jeden Einzelnen, damit er EREV Kassel – berufliche Bildung nicht verloren geht. 10. und 11. November 2010 EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Siegfried Lauk Norbert Köngeter EREV Kassel – berufliche Bildung 10. und 11. November 2010 EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Kontakt Siegfried Lauk Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH Poststraße 60 74613 Öhringen 07941-9897-11 oder 0171-8623187 jugendberufshilfe-hohenlohe@jhfh.friedenshort.de EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Evang. Jugendhilfe Friedenshort GmbH Offene Hilfen Kontakt Norbert Köngeter Leiter Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen ____________________________________________ Bundesagentur für Arbeit Service-Haus im Verwaltungszentrum im REZ SÜDWEST Nürnberg, Zimmer EB 816 Jägerstr. 14 - 18 Regensburger Str. 104 70174 Stuttgart 90478 Nürnberg Tel. 0711/99785-103 Tel. 0911/179-4301 Fax 0711/99785-199 Fax 0911/179-3603 e-mail: Norbert.Koengeter@arbeitsagentur.de EREV-Kassel – berufl. Bildung 10 + 11.11.2010 Seite 46