Erfassungsbogen bei Neueinstellung von Mitarbeitern für
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Erfassungsbogen bei Neueinstellung von Mitarbeitern für
Erfassungsbogen bei Neueinstellung von Mitarbeitern für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Persönliche Angaben Name: Vorname: männlich Straße: weiblich Ort: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsname: Nationalität: (bei Nichtdeutschen: Arbeitserlaubnis in Kopie beifügen) Sozialversicherungsnummer: Familienstand: Identifikationsnummer: Kreditinstitut: IBAN: BIC: Besteht eine private Krankenversicherung: Ja Nein Wenn ja, bei welcher: Beschäftigung Eintrittsdatum: aktuelle Berufsbezeichnung: Vereinbarte wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit in Stunden: Steuer Soll über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden? Ja Nein Befristung Das Arbeitsverhältnis ist befristet Ja Wenn ja, dann zum: Abschluss Arbeitsvertrag am: Ggf. Befristeter Arbeitsvertrag zum: Entlohnung Bezeichnung Monatslohn Betrag: ab: Stundenlohn Betrag: ab: weitere Beschäftigungen Es besteht / bestehen derzeit ein oder mehrere Ja Wenn ja, bitte ausfüllen: Beschäftigungsverhältnis(se) bei (einem) anderen Arbeitgeber(n) Beginn Arbeitgeber Art der Beschäftigung Minijob mit Eigenteil Minijob ohne Eigenteil ODER sv-pflichtige Beschäftigung Anmerkung: Eine geringfügig entlohnte (für den Arbeitnehmer abgabenfreie) Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 450 € nicht übersteigt. Die Summe der Bruttoarbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen übersteigt regelmäßig 450 € im Monat. Ja Im laufenden Kalenderjahr habe/hatte ich bereits eine/mehrere kurzfristige Beschäftigung(en) ausgeübt. Ja Wenn ja, reichen Sie bitte alle Lohnabrechnungen ein, welche die kurzfristge Beschäftigung betreffen!!! Anmerkung: Eine kurzfristige (für den Arbeitnehmer abgabenfreie) Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein scheint oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Rentenversicherungsfreiheit ! Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, grundsätzlich der Versicherungs- und vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vom Arbeitnehmer selbst zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag beläuft sich derzeit auf 3,7 % des Arbeitsentgelts. Zu beachten ist, dass der volle Rentenversicherungsbeitrag mindestens von einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu bemessen ist. Ist die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der Arbeitnehmer von ihr befreien lassen. Hierzu muss er seinem Arbeitgeber - möglichst mit dem beiliegenden Formular - schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Durch die Befreiung zahlt lediglich der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts. Die Zahlung eines Eigenanteils durch den Arbeitnehmer entfällt hierbei. Beifreiung von der Rentenversicherungspflicht Ja Wenn ja, dann bitte beiligendes Formular ausfüllen!!! Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) Arbeitnehmer: Name: Vorname: Rentenversicherungsnummer: Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte damit auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Ich habe die Hinweise auf dem „Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass der Befreiungsantrag für alle von mir zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen gilt und für die Dauer der Beschäftigungen bindend ist; eine Rücknahme ist nicht möglich. Ich verpflichte mich, alle weiteren Arbeitgeber, bei denen ich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübe, über diesen Befreiungsantrag zu informieren. _____________________ (Ort, Datum) __________________________________ (Unterschrift des Arbeitnehmers) Arbeitgeber: Name: Betriebsnummer: Der Befreiungsantrag ist am: bei mir eingangen. Die Befreiung wirkt ab dem: _____________________ (Ort, Datum) __________________________________ (Unterschrift des Arbeitgebers) Hinweis für den Arbeitgeber: Der Befreiungsantrag ist nach § 8 Absatz 4a Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und nicht an die Minijob-Zentrale zu senden.