und Einwilligungsbogen für eine Wurzelspitzenresektion
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und Einwilligungsbogen für eine Wurzelspitzenresektion
Name: Vorname: Geburtsdatum: Aufklärungs- und Einwilligungsbogen für eine Wurzelspitzenresektion Was ist eine Wurzelspitzenresektion? Die klinische und röntgenologische Untersuchung hat ergeben, dass an einer oder mehreren Wurzelspitzen im Knochen ein Entzündungsprozess ("Herd" mit oder ohne Fistelbildung) evtl. mit einer Zyste besteht. Soll der Zahn erhalten werden, so ist eine Wurzelspitzenresektion (operatives Abtrennen der Wurzelspitze) mit ggf. chirurgischer Wurzelkanalfüllung des betroffenen Zahnes zu empfehlen. Wörtlich bedeutet „Resektion“ so viel wie Abschneiden. Bei einer Wurzelspitzenresektion (WSR) wird also die entzündete Spitze einer Zahnwurzel gekappt. Dies geschieht normalerweise in einem kleinen operativen Eingriff unter örtlicher Betäubung. Der Kieferknochen wird durch einen Schleimhautschnitt dargestellt. Dann erfolgt die Freilegung der erkrankten Zahnwurzel mit Hilfe einer rotierenden kleinen Kugelfräse durch Abtragen von Knochen. Die Wurzelspitze wird abgetragen (reseziert) und das entzündliche Gewebe einschließlich einer evtl. vorhandenen Zyste entfernt. Häufig ist ein Verschluss des Wurzelkanals von der Wurzelspitzenseite aus (retrograd) im Rahmen der Operation notwendig. Zum Abschluss wird die Wunde vernäht. Die Fäden können i. d. R. nach 7 Tagen entfernt werden. Welche Untersuchungen sind für die Entscheidung ein er WSR nötig? Der allgemeine Gesundheitszustand wird überprüft. Vor einer WSR muss Klarheit über die Schwere der Entzündung an der Zahnwurzel und deren Ausdehnung bestehen. Es wird geprüft, ob nicht auch eine alleinige Wurzelbehandlung zum Ziel führen kann; dies wird in der Regel von Ihrem Zahnarzt entschieden. Zur Klärung werden Röntgenbilder erstellt. Schließlich werden die Risiken bei einem Eingriff mit der Erfolgsaussicht einer Wurzelbehandlung abgewogen. Erst dann fällt die Entscheidung für eine WSR. Welche Gefahren können von Zahnentzündungen ausgehen? Zahnentzündungen können dauerhafte Entzündungen des Kieferknochens hervorrufen oder zur Bildung von umkapselten Eiteransammlungen (Abszess) und Gewebehohlräumen (Zyste) führen Auch Allgemeinerkrankungen des Körpers können durch Knochenentzündungen beeinflusst werden. Entzündungsherde der Zahnwurzeln können gefährlich werden, wenn Erkrankungen oder Behandlungen das körpereigene Abwehrsystem ohnehin schwächen. Welche Risiken birgt die WSR? Nach der Operation können eine vorübergehende Schwellung der Wange und Wundschmerzen auftreten, die jedoch medikamentös gelindert werden können. Die durch die Resektion entstandene Knochenhöhle füllt sich durch nachwachsendes Knochengewebe. Grundsätzlich können bei allen operativen Eingriffe n unabhängig von der Art und Ausdehnung Nachblutungen oder Wundheilungsstörungen als Folge einer Infektion auftreten. Nachbehandlungen mit Antibiotika, Spülungen oder eine Nachoperation können in seltenen Fällen erforderlich werden. Die Einhaltung der vereinbarten Nachuntersuchungen kann ein frühzeitiges Erkennen von Infektionen ermöglichen. Bei den Oberkieferseitenzähnen kann es zu einer Eröffnung der Kieferhöhle kommen. Diese wird unmittelbar im Rahmen des Wundverschlusses mit einem örtlichen Gewebeläppchen verschlossen und heilt in der Regel folgenlos ab. Nach dieser plastischen Deckung sollten Sie 10 Tage nicht schnäuzen, fliegen oder tauchen. Wir empfehlen Ihnen das Benutzen von abschwellenden Nasentropfen bis zu einer Woche. Bei Resektionen an den Backenzähnen im Unterkiefer können Verletzungen des Unterkiefernerven mit vorübergehenden Gefühlsstörungen (Taubheitsgefühl der Zunge und / oder Unterlippe) nicht ausgeschlossen werden, da diese auch gelegentlich durch Betäubungsspritzen verursacht werden. Sie bilden sich innerhalb von 3-6 Monaten zurück, können jedoch in sehr seltenen Fällen dauerhaft bleiben. Zur Vermeidung von Komplikationen und Verminderung von Beschwerden nach der Operation sind das gewissenhafte Ausfüllen des Anamnesebogens und das aufmerksame Studium der Empfehlung für das Verhalten nach der Operation von großer Bedeutung. Einwilligungserklärung Nach dem Lesen dieses Patientenaufklärungsbogens und nach dem Aufklärungsgespräch mit der Ärztin/dem Arzt Frau/Herrn Dr. med. _________________________________________ fühle ich mich voll und ausreichend informiert und aufgeklärt. Meine Fragen, insbesondere über die Operation, ihre Vor- und Nachteile, und die Alternativen wurden dargestellt und mögliche Komplikationen besprochen. Ich habe die Aufklärung vollständig verstanden, konnte alle mich bewegenden Fragen stellen und habe keine weiteren Fragen mehr. Nach den Verhaltenshinweisen werde ich mich richten. Ich willige nach reichlicher Überlegung in den vorgesehen Eingriff ein. Ich beachte die vorübergehende Einschränkung meiner Straßenverkehrstauglichkeit durch Betäubungs-, Schmerz oder Beruhigungsmittel und das Rauchverbot. Unterschreibt ein Elternteil allein, so erklärt er mit seiner Unterschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht oder dass im Einverständnis mit dem anderen Elternteil gehandelt wurde. Ich willige auch in notwendige Änderungen oder Erweiterungen der Operation ein, wenn dies während der Operation notwendig erscheint. Vermerk des Arztes über das Aufklärungsgespräch, etwaige Beschränkungen der Einwilligung bzw. mögliche Folgen der Ablehnung: ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ OP-Termine müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, da sonst eine Gebühr nach GOÄ und GOZ erhoben werden kann! Ort: Datum: Unterschrift: